View
2.912
Download
6
Category
Preview:
DESCRIPTION
Gastvortrag am Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie, Herr Langen
Citation preview
Herzlich Willkommen beim heutigen Seminar!
Haftung und Versicherung der Architekten und Ingenieure
Referent: Ass. jur. Ulrich Langen
►Justiziar der AIA AG,
►Geschäftsführer der Dienstleistungsgesellschaft für Architekten und Ingenieure mbH
Themenübersicht
Vorstellung der AIA AG
Haftung• Rechtsgrundlagen der Haftung• Haftung beim genehmigungsfreien Bauen• Haftung beim genehmigungsfreien Bauen• gesamtschuldnerische Haftung der
Baubeteiligten • Verjährungsfragen• Beweislastverteilung
mit Beispielen und Bauschadenforschungsergebnissen
Themenübersicht
Versicherung• Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung
• Einschränkungen des • Einschränkungen des Versicherungsschutzes
• Verhalten im Schadenfall• Versicherungsmöglichkeiten
die AIA AG
Architekten / Ingenieure
Versicherer
die AIA AG
� 1976 gegründet� Europas größte Versichertengemeinschaft
mit rd. 70.000 Architekten/Ingenieuren� umfassende und transparente
VersicherungslösungenVersicherungslösungen� Schwerpunkt:
Berufshaftpflichtversicherung� hohe Beratungskompetenz� qualifizierte uns schnelle Hilfe im
Schadenfall
unsere Serviceleistungen
� Rechtsdienstleistungen• Musterverträge• Vertragsprüfung• Bonitätsauskunft• Anwaltstelefon*• Anwaltstelefon*• außergerichtliche Streitbeilegung• Honorarberatung*• HonorarVerrechnungsStelle*• = nur durch die Dienstleistungsgesellschaft für
Architekten und Ingenieure mbH
unsere Serviceleistungen
� Software
• Bautagebuch
• Büromanagement
• Mengenermittlung• Mengenermittlung� technische Dienstleistungen
• Bodengutachten
• Blower-Door-Test
• Gebäudethermografie
Rechtsgrundlagen der Haftung
� Werkvertragsrecht §§ 631ff BGB� Garantien § 443 BGB analog� vorvertragliche Haftung § 311 II BGB� Verletzung von Nebenpflichten § 241 � Verletzung von Nebenpflichten § 241
II BGB� unerlaubte Handlung § 823 BGB� Überschreitung der Vollmacht § 179
BGB (falsus procurator)
Rechtsgrundlagen der Haftung
Werkvertragsrecht §§ 631ff BGB• Vertragsabschluss• Mangelbegriff § 633 BGB• Rechtsfolgen § 634 BGB• Rechtsfolgen § 634 BGB
−Nacherfüllung § 635 BGB−Selbstvornahme und Aufwendungsersatz
§ 637 BGB−Rücktritt oder Minderung
§§ 636, 323, 326 V, 638 BGB−Schadenersatz
§§ 636,280,281,283,284, 311a BGB
Rechtsgrundlagen der Haftung
Vertragsabschluss
• mündlicher / konkludenter Vertrag
• Formularvertrag
−−Maßstab: §§ 305 – 310 BGB
Schutz des Verbrauchers
vor einseitiger Benachteiligung
• Individualvertrag
Rechtsgrundlagen der Haftung
Mangelbegriff § 633 BGB• Sachmangel
Das Werk ist frei von Mängeln, wenn es− die im Vertrag vereinbarte
Sollbeschaffenheit hatSollbeschaffenheit hat− sich für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung eignet− es sich für die gewöhnliche
Verwendung eignet
Rechtsgrundlagen der Haftung
Mangelbegriff § 633 BGB• Rechtsmangel
Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte keine oder nur die im Vertrag geregelten Rechte gegen den Vertrag geregelten Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
Rechtsgrundlagen der Haftung
Rechtsfolgen § 634 BGB• Nacherfüllung § 635 BGB Wahlrecht des
Unternehmers: Mangelbeseitigung oder Neuerstellung
• Selbstvornahme und Aufwendungsersatz §• Selbstvornahme und Aufwendungsersatz §637 BGB
• Rücktritt o. Minderung §§ 636, 323, 326V, 638 BGB
• Schadenersatz §§ 636,280,281,283, 284, 311a BGB
Rechtsgrundlagen der Haftung
Rechtsfolgen § 634 BGB
In allen Fällen: angemessene Fristsetzung;
Ablehnungsandrohung ist im Gegensatz zur VOB beim BGB-Vertrag nicht erforderlich!
Rechtsgrundlagen der Haftung
Garantien § 443 analog
•Beschaffenheitsgarantie
•Haltbarkeitsgarantie
Haftungsbeschränkung/-ausschluss
nicht möglich! § 444 BGB
Kein Versicherungsschutz!
Bauschadenforschungsergebnis
Maß- / Be-rechnungsfehler
15%
mehrere Schäden
13% Risse / Einstürze12%
sonstiges10%
Bauschadenschwerpunkte
Feuchtigkeit 21%
vorschrifts- / auftragswidrig
17%
Genehmigungs-fähigkeit
5%
Materialver-änderungen
4%Personen-schäden
3%
Schadenverteilung nach BauteilenDecken/
Fußböden10%mehrere Bauteile
14%
Wände13%
Dächer9%
Fenster/Türen/erdberührte
Bauteile
Bauschadenforschungsergebnis
Fenster/Türen/Wintergärten
6%
Haustechnik6%
wirtschaftliche Einbußen
5%Außenanlagen
4%
Wärme-/Schallisolierung
3%Terrassen/
Balkone3%
Garagen/Tiefgaragen
3%Treppen
2%
Lage des Gebaudes
2%
Bauteile16%
Baustellen-absicherung
2%
sonstigeBauteile
2%
Rechtsgrundlagen der Haftung
�Werkvertragsrecht §§ 631ff BGB�Garantien § 443 BGB analog�vorvertragliche Haftung § 311 II BGB�Verletzung von Nebenpflichten § 241 �Verletzung von Nebenpflichten § 241 II BGB
�unerlaubte Handlung § 823 BGB�Überschreitung der Vollmacht § 179 BGB (falsus procurator)
Rechtsgrundlagen der Haftung
Vorvertragliche Haftung § 311 II BGB...
(2) Ein Schuldverhältnis entsteht auch
durchdurch
1. die Aufnahme von
Vertragsverhandlungen,
2. die Anbahnung eines Vertrags ...,
3. ähnliche geschäftliche Kontakte.
Rechtsgrundlagen der Haftung
Verletzung von Nebenpflichten § 241 II BGB...
(2) Das Schuldverhältnis kann nach (2) Das Schuldverhältnis kann nach
seinem Inhalt jeden Teil zur
Rücksicht auf die Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des
anderen Teils verpflichten.
Rechtsgrundlagen der Haftung
Schadensersatzpflicht § 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das
Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Rechtsgrundlagen der Haftung
Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht § 179 BGB (1) Wer als Vertreter einen Vertrag ge-
schlossen hat, ist, sofern er nicht seine schlossen hat, ist, sofern er nicht seine
Vertretungsmacht nachweist, dem an-
deren Teile nach dessen Wahl zur Er-
füllung oder zum Schadensersatz
verpflichtet, wenn der Vertretene die
Genehmigung des Vertrages verweigert.
Haftung beim genehmigungsfreien Bauen
Risiken & Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung • Einhaltung öffentlich-rechtlicher
BauvorschriftenBauvorschriften• länderübergreifende Tätigkeit• Teilleistungen
Haftung beim genehmigungsfreien Bauen
Risiken & Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung • Aufklärungs- und Beratungspflichten
− Auswahl des richtigen Verfahrens− Auswahl des richtigen Verfahrens− Befreiungsantrag bei Abweichung vom
Bebauungsplan− bei Rechtsfragen: Einschaltung eines
Rechtsanwalts
Haftung beim genehmigungsfreien Bauen
Risiken und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung • Nachbarwiderstand
−Wegfall der Schutzfunktion der Baugenehmigung Baugenehmigung
−psychologischer Effekt durch fehlende hoheitliche Bestätigung
−Verzögerung der Baumaßnahme −zusätzliche Kosten durch Prozessverfahren −Abrissverfügung−auf Dauer gestörtes Nachbarverhältnis
gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
GrundlagenArchitektSonderfachleute BauherrIngenieur für HaustechnikBodengutachterStatikerStatikerHandwerkerRohbauunternehmerZimmermannDachdeckerMalerFliesenlegerElektrikerSchreinerHeizungs- / Sanitärinstallateur
gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
Ausgleichspflicht gem. § 426 BGB(1)Die Gesamtschuldner sind im Verhältnisse zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen.(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteile des Gläubigers geltend gemacht werden.
gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
Folgerungen:
• Haftung auch für Fehler anderer
• Konkursrisiko• Konkursrisiko
• Regress
Verjährung
Fristen
• 2 Jahre gemäß Architektenvertrag ???
• 4 Jahre gemäß § 13 Ziff. 4 VOB Teil B
• 5 Jahre gemäß § 634a BGB• 5 Jahre gemäß § 634a BGB
• 3 Jahre gemäß § 195 BGB
• 10 Jahre gemäß § 199 III Ziff. 1 BGB
• 30 Jahre gemäß § 199 II BGB
• 30 Jahre gemäß § 199 III Ziff. 2 BGB
Verjährung
Werkvertragsrecht § 634a BGB• grundsätzlich: 2 Jahre• bei Bau-, Planungs- und Objektüber-wachungsleistungen an einem Bauwerk:
5 Jahre5 Jahre• im übrigen (regelmäßige Verjährung):
3 Jahre
• Beginn: Abnahme
Verjährung
Regelmäßige Frist gem. § 195 BGB�Frist: 3 Jahre�Beginn: am Schluss des Jahres, in dem
• der Anspruch entstanden ist und• der Gläubiger von den den Anspruch • der Gläubiger von den den Anspruch
begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
�Höchstfrist: ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis 10 Jahre ab Entstehung des Anspruchs; ohne Rücksicht hierauf 30 Jahre ab Schadenverursachung
Verjährung
Frist gem. § 199 II BGB
• Anwendung: Personenschäden
• Frist: 30 Jahre• Beginn: ab Begehung der
Handlung,Pflichtverletzung oder dem schadenauslösenden Ereignis
Verjährung
Vereinbarungen über Verkürzung
• nicht zulässig bei Haftung wegen
VorsatzVorsatz
• in AGB unzulässig
− bei Bauwerken / Baumaterialien
− bei Personenschäden
Verjährung
Hemmung der Verjährung §§ 203 ff BGB
• Stundung
• gerichtliches Beweissicherungsverfahren
• Mahnbescheid
• Klageerhebung
• Streitverkündung
Verjährung
17,1
34,3
17,212,5
8,420
30
40
% d
er S
ch
äden
Zeitpunkt des Schadeneintritts
12,58,4 5,8
2,2 1,5 0,8 0,2
0
10
20
% d
er S
ch
äden
0 1 2 3 4 5 6 7 8 90 = während der Bauzeit1 = bei Abnahme / innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung2 - 9 = Anzahl Jahre nach Fertigstellung
Beweislastverteilung
Grundsatz:Jede Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Vorausset-zungen der ihr günstigen Rechtsnorm.zungen der ihr günstigen Rechtsnorm.• objektive Beweislast: Risiko der
Beweislosigkeit• subjektive Beweislast: Beweisführungslast
Beweislastverteilung
Beweisregeln:
• Anscheinsbeweis
• Umkehr der Beweislast
• Gegenbeweis• Gegenbeweis
Beweis-wert
Beweismittel Zeit / Kosten
Sachverständigen-gutachten
Zeugen / Parteien
die wichtigsten Beweismittel
Zeugen / Parteien
schriftliche Dokumente
- einseitig
schriftliche Dokumente
- beiderseitig
Versicherung
Leistung des Versicherers
• Prüfung der Haftpflichtfrage
• Abwehr unberechtigter
Schadensersatzansprüche
• Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatz-verpflichtungen
Versicherung
Verhalten im Schadenfall (Obliegenheiten) • Anzeigepflicht
- allgemein- in besonderen Fällen wie z. B. Beweissiche-- in besonderen Fällen wie z. B. Beweissiche-
rungsverfahren, Mahnbescheid, Streitver-kündung, Klage
• Aufklärungspflicht• Schadenminderungspflicht• (Anerkenntnis)
Versicherung
Rechtsfolgen
bei Obliegenheitsverletzung:
• Einschränkung bzw. • Einschränkung bzw. • Verlust des Versicherungsschutzes
Versicherung
Grenzen des Versicherungsschutzes
• Verstöße vor Vertragsbeginn / während
der Vertragslaufzeit / nach Vertragsende
• bewusste Verstöße gegen Gesetze,• bewusste Verstöße gegen Gesetze,
Vorschriften / pflichtwidriges Verhalten
• Überschreitung des Berufsbildes
Abhandenkommen von
Sachen
Bis 10% der Versicherungssumme mit SB
250,- € ist die gesetzliche Haftpflicht bei
Sachen der Betriebsangehörigen und
Besuchern sowie Schlüsselverlust
mitversichert
Allmählichkeits-, mitversichert
Leistungsumfang und Zusatzklauseln
Allmählichkeits-,
Tätigkeits-
/Leitungsschäden
mitversichert
Arbeitsgemeinschaften,
Planungsringe
mitversichert
Asbestschäden mitversichert
Auslandsschäden EU Mitgliedsstaaten, Schweiz, Norwegen,
Island mitversichert; Zusatzklausel möglich
außergerichtliche
Streitbeilegung
alle Formen der außergerichtlichen
Streitbeilegung (wie z.B. Mediation,
Schlichtung, Schiedsgerichtsverfahren,
Adjudikation) sind mitversichert
Leistungsumfang und Zusatzklauseln
Adjudikation) sind mitversichert
Bauausführungs-
leistungen
Zusatzklausel möglich
Bauherrenbeteiligung Zusatzklausel möglich
Datenaustausch, -über-
mittlung, -
bereitstellung
ohne Einschränkung mitversichert
Fristen, Termine mitversichert, soweit nicht als
Beschaffenheit vereinbart oder garantiert
Generalplanertätigkeit mitversichert
Leistungsumfang und Zusatzklauseln
Gewässerschäden mitversichert
Indexierung Versicherungssummen und Beiträge
werden nach Baupreisindex angepasst
Kosten für Architekten-
/ Ingenieurleistungen
Zusatzklausel möglich
Kostenüberschreitungen mitversichert , soweit nicht als
Beschaffenheit vereinbart oder garantiert
Lizenzvergabe mitversichert
Maximierung 3-fach
Leistungsumfang und Zusatzklauseln
Mietsachschäden mitversichert
Mitarbeiter Leistungen angestellter / freier Mitarbeiter
sind mitversichert
Nachhaftung bei
Versichererwechsel
mitversichert über Spätschadenklausel
Nachhaftung unbegrenzt
Strahlenschäden ohne Einschränkung mitversichert.
Selbstbeteiligung 2.500,- € bei sonstigen Schäden aus der
beruflichen Tätigkeit; max. 2mal je
Leistungsumfang und Zusatzklauseln
beruflichen Tätigkeit; max. 2mal je
Bauvorhaben
Strafrechtsschutz Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung
bei Straf- oder Ordnungswidrigkeitenver-
fahren, die einen unter den Versicherungs-
schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur
Folge haben könnten
Subunternehmer die Vergabe von Leistungen an
Subunternehmer ist mitversichert
Umweltschäden mitversichert
Untersuchungsarbeiten bei Sachverständigen mitversichert;
ansonsten Zusatzklausel möglich
Leistungsumfang und Zusatzklauseln
ansonsten Zusatzklausel möglich
Urheberrechts-
verletzungen
mitversichert
Verjährung bei
Leistungen an
Grundstücken
mit Zustimmung des Versicherers im
Rahmen der vertraglichen Haftung
mitversichert
versichertes
Leistungsbild
gemäß vereinbarter Risikobeschreibung
vertragliche Haftpflicht mitversichert
Leistungsumfang und Zusatzklauseln
Vorsorgeversicherung in Höhe der vereinbarten
Versicherungssummen
Zeitpunkt des
Schadeneintritts
Verstoß
Zusatzrisiken Bürohaftpflicht; alle anderen Risiken
optional
Versicherung
Unser Angebot:berufliche Risiken
• Berufshaftpflicht• Honorarrechtsschutz• Honorarrechtsschutz• Büro, Betriebsunterbrechung, Elektronik• Kraftfahrzeug, Rechtsschutz
private Risiken
• Wohngebäude, Hausrat, Glas, Kunst• private Haftpflichtrisiken• Bauleistungen, Bauherrenhaftpflicht
Versicherung
Unser Angebot:
persönliche Vorsorge• Berufsunfähigkeit, Risikoleben• Altersvorsorge• Altersvorsorge• Krankheit, Pflege• Unfall
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse!
Bitte denken Sie an den Fragebogen!
Ihr Ansprechpartner: Lutz MatthesStrasse 52 A, Nr. 63 A, 13158 Berlin Email: lutz.matthes@aia.de Tel.: +49 30 4766611Mobil: +49 172 2437719 Fax: +49 30 47611997
Recommended