Nachhaltigkeit in IT-Verträgen: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht

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Vortrag 8. Sankt Augustiner Controlling-Tagung (www.controlling-tagung.de) von Sascha Kremer zur Nachhaltigkeit in IT-Verträgen. Überblick über Bedeutung von Nachhaltigkeit, Controlling, Werthaltige Unternehmensführung, Wertbeitrag von IT und Controlling, Verhältnis zur Vertragsfreiheit, Fehlen von Elementen zur Steuerung und Messung von Leistungen in Verträgen, Einbindung durch Vereinbarungen der Parteien, Bedeutung Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und Gleichbehandlungsgrundsatz im Vergaberecht, Einführen von Nachhaltigkeit über gesetzliche Gestattungen

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8. Sankt Augustiner Controlling-Tagung, 14.3.2014:

Nachhaltige Unternehmenssteuerung

Nachhaltigkeit in IT-Verträgen –Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht

Sascha Kremer

Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 1

�Einführung

�IT-Verträge

�Nachhaltigkeit im Vertragsrecht

�Nachhaltigkeit im Vergaberecht

�Fazit

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Überblick

Einführung

Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 3

�Dauerhafte Bedürfnisbefriedigung

�Wirtschaft (geplante Obsoleszenz?)

�Umwelt

�Soziales

�Zukunftsverträglichkeit

�PR-Strategie

Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 4

Nachhaltigkeit

�Wertorientierte Unternehmensführung

�Controlling-Wertbeitrag

�Schaffung von Transparenz

�Rationalitätssicherung bei Entscheidungen

�Vorausschau

�Aktionsorientierung

Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 5

Werthaltigkeit

�Wertorientierte Unternehmensführung

�IT-Wertbeitrag (als Übergewinn)

� Investitionsrechnung für IT-Projekte

� IT-Leistungsverrechnung

� IT-Benchmarking

� IT-Nutzenermittlung

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Werthaltigkeit

�Beteiligungs-Controlling

�Logistik-Controlling

�Emissions-Controlling

�Kommunikations-Controlling

�Risiko-Controlling

�Green-Controlling

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Controlling

IT-Verträge

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�Beschaffung von IT

�Kauf (Eigentum auf Dauer)

�Miete (Nutzung auf Zeit)

�Leasing (Einbeziehung eines Dritten)

�Werk (Erstellung von Software/Systemen)

�Dienst (Schulung, Beratung, Support)

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Vertragstypen im BGB

�Lizenzvertrag

�Einräumung von Nutzungsrechten plus X

�Outsourcing oder Shared Services

�Externe/interne Auslagerung von Aufgaben,

Prozessen oder Unternehmensteilen

�Projektvertrag

�(Gemeinsame) Erreichung eines Ziels

Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 10

Gemischte Verträge

�Elastische Verträge

�Cloud Services: IaaS, PaaS, SaaS, XaaS

�Lösung von Mengengerüsten

�Agile Verträge

�Entwicklung von Software

�Lösung vom Wasserfall und V-Modell (XT)

Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 11

„Neue“Verträge

Nachhaltigkeit in IT-Verträgen

Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 12

�Privatautonomie

�Allgemeine Handlungsfreiheit

�Art. 2 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht auf die

freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er

nicht die Rechte anderer verletzt und nicht

gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

das Sittengesetz verstößt.“

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Vertragsfreiheit

�Abschluss- und Inhaltsfreiheit

�§§ 145 ff BGB, § 311 Abs.1 BGB: „Zur

Begründung [oder] zur Änderung des

Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein

Vertrag zwischen den Beteiligten

erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein

anderes vorschreibt.“

Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 14

Vertragsfreiheit

�Reichweite der Inhaltsfreiheit

�Kein Formzwang

�Kein Typenzwang

�Beliebigkeit der Inhalte

�Mischung (gesetzlicher) Vertragstypen

�gesetzliche Leitbilder als dispositives Recht

�Ausnahme: zwingende Schutzvorschriften

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Vertragsfreiheit

�Leistungsstörungsrecht

�Mängelhaftung (Gewährleistung)

�Garantien

�Dauerschuldverhältnisse

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Nachhaltigkeit

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Mängelhaftung

Hauptpflicht

Minderung RücktrittSchadensersatz

Primäransprüche Sekundäransprüche

Nacherfüllung

Nebenpflicht

SachmangelRechtsmangel

Schlechtleistung

�Messung der Leistungen

�Kriterien?

�Kennziffern und Grenzwerte?

�Benchmarks?

�Steuerung der Leistungen

�Instrumente?

�Bonus-/Malus-Systeme?

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Controlling-Instrumente

�im Vertragsrecht nicht vorgesehen

�Eng begrenzte Ausnahmen in Einzelfällen

�insbesondere bei Rechtsverletzungen

�Auskunftsanspruch

�Besichtigungsanspruch

�Rechnungslegungsanspruch

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Controlling-Instrumente

�Ausnahmen in regulierten Bereichen

�Auslagerungen (z.B. bei Kreditinstituten)

� Internes Controlling ausgelagerter Bereiche

�Datenschutz (z.B. bei Auftragsverarbeitung)

�Prüfungs- und Kontrollbefugnisse

�Weisungsrechte

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Controlling-Instrumente

�Ziel der Ausnahmetatbestände

�Prüfung von Ansprüchen

�Durchsetzung von Ansprüchen

�Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

�Nicht: Messung von Leistungen

�Nicht: Steuerung von Leistungen

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Controlling-Instrumente

�Controlling bedarf der Festlegung

(intern) oder Vereinbarung (extern)

�Leitbilder, Standards, Regelwerke

�Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen

�Beteiligungsverträge

�Beschaffungsverträge

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Controlling-Instrumente

�Regelungsbedarf

�Gegenstand der Messung und Messbarkeit

�Kriterien der Messung

�Durchführung der Messung

�Kontrolle der Messung

�Mitwirkung an der Messung

�Kosten der Messung

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Controlling-Instrumente

�Regelungsbedarf

�Relevante (Grenz-)Werte aus Messungen

�Steuerungsinstrumente

�(Rechts-)Folgen bestimmter Ergebnisse

�Anpassung der Leistungen oder Verfahren

�Anpassung der Vergütung

�Bonus-/Malus- oder Pönalen-Systeme

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Controlling-Instrumente

�im Vertragsrecht nicht vorgesehen

�Eng begrenzte Ausnahmen in Einzelfällen

�Dauer einer Leistungsbeziehung

�Beschaffenheit einer Leistung

�Beschaffenheit eines Unternehmens

�Regulierte Bereiche

�Kritische Infrastrukturen

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Nachhaltigkeit

�Nachhaltigkeit bedarf der Festlegung

(intern) oder Vereinbarung (extern)

�Beziehung von Controlling und

Nachhaltigkeit bedarf der Festlegung

(intern) oder Vereinbarung (extern)

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Nachhaltigkeit

�Bezugspunkte in IT-Verträgen

�Leistungsbeschreibung

�Beschaffenheit

�Dauerhaftigkeit

�Service Level

�Vergütungsregime

�Haftungsregime

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Nachhaltigkeit

�Beschränkung durch z.B.

�Beschäftigtendatenschutz

�Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

�Inhaltskontrolle von AGB

�Gesetzliche Verbote

�Sittenwidrigkeit

�Treu und Glauben

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Grenzen der Vertragsfreiheit

Nachhaltigkeit im Vergaberecht

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�Vergabe öffentlicher Aufträge

�durch öffentliche Auftraggeber

�Ausnahmsweise durch private Auftraggeber

�Reguliertes Verfahren

�Differenzierung nach Schwellenwerten

�Differenzierung nach Verfahrensarten

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Vergaberecht

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Vergaberecht

EU-Vergabekoordinie-

rungsrichtlinie(VKR)

EU-Rechtsmittel-Richtlinie

EU-Sektoren-Richtlinie (SKR)

EU-Verteidigungs-und

Sicherheitsrichtline

GWB(4. Teil: §§ 97-129 b GWB)

EU-Schwellenwerte

VOB/A(1. Abschnitt)

VOL/A(1. Abschnitt)

Haushaltsrecht(BHO/LHO, GemHVO)

VgV

VOB/A„EG“

VOL/A„EG“

VOF

SektVO VSVgV

Verwaltungs-vorschriften

Landesvergabegesetze(z.B. TVgG NRW)

Landesvergabegesetze(z.B. TVgG NRW)

�Grundsätze

�Wettbewerb

�Transparenz

�Gleichbehandlung

�Mittelstandsschutz

�Wirtschaftlichkeit

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Vergaberecht

�Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

�Verpflichtung zur sparsamen

Haushaltsführung für Auftraggeber

�Auswahl des unter Berücksichtigung aller

Umstände wirtschaftlichsten Angebots

�Günstigstes Verhältnis von gewünschter

Leistung und angebotenem Preis

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Vergaberecht

�Entscheidendes Kriterium ist Preis

�Zulässigkeit anderer Kriterien

�bei konkretem Bezug zum

Auftragsgegenstand

�beachte: Gleichbehandlung verlangt

technikneutrale Ausschreibung

�bei gesetzlicher Gestattung

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Vergaberecht

�TVgG NRW

Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards

sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

�§ 17 Abs. 7: „Bei der Ermittlung des

wirtschaftlichsten Angebots sollen auch

Kriterien des Umweltschutzes und der

Energieeffizienz berücksichtigt werden.“

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Vergaberecht

�Beschaffungsverträge für IT

�EVB-IT: Ergänzende Vertragsbedingungen

für die Beschaffung von

Informationstechnik

�Ausgehandelte Musterverträge zur

zwingenden Verwendung im Vergaberecht

�Defizit: Controlling und Nachhaltigkeit

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Vergaberecht

Fazit

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Sascha Kremer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

+49(221)55400170

sascha.kremer@llr.de

Vielen Dank.

Fragen?Fragen!

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