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Sicher ist sicher. Recht für angehende STARTUPS.

Startupsession 26.11.2013 – Sicher ist sicher. Recht für angehende Startups

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Im Zuge des Startup Weekend Nürnberg finden alle zwei Wochen Startup Sessions zu bestimmten gründungsspezifischen Themen statt. Am 26.11.2013 habe ich einen kleinen Impulsvortrag über die unterschiedlichen Rechtsformen gehalten, die für Startups interessant sein könnten. Wichtigstes Thema aber waren an diesem Abend der Austausch und die Fragen, die die potenziellen Gründer beschäftigt haben.

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Sicher ist sicher. Recht für angehende STARTUPS.

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Gewerbe / Selbstständigkeit    

•  Nach außen gerichtete Tätigkeit à für jeden erkennbar •  Tätigkeit & Zeit frei gestaltbar •  Gewinnerzielungsabsicht •  Als „Kleinunternehmer“ oder mit Umsatzsteuer •  Gewerbesteuer ab 17.500 € Gewinn / Jahr •  Volle Haftung •  Gewerbetreibender: Ausbildung / Handwerk •  Freiberufler: schöpferische Höhe / Studium •  Kostenpunkt: 45 € bei der Anmeldung •  Oft Voraussetzung für andere Unternehmensformen (Bsp.

GbR, …) •  Steuern: Gewinn- und Verlustrechnung, evtl. Gewerbesteuer •  Wer hilft weiter? Ordnungsamt, IFB – Institut für freie Berufe

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GbR •  Gesellschaft bürgerlichen Rechts •  Volle Haftung •  Mind. 2 Gesellschafter: Natürliche oder juristische Personen •  Zusammenschluss von Freiberuflern, Bauunternehmern, aber auch

Fahrgemeinschaften und Wohngemeinschaften •  Gründung erfolgt durch Vertrag. Kann formlos sein. •  Gleichberechtigung aller Teilnehmer wenn nicht anders im Gründungsvertrag

geregelt ist •  Unterscheidung zwischen „Außen-“ und „Innengesellschaft“ •  Steuern: Jahresabschluss, doppelte Buchführung

•  Vorteile: –  Man kann sofort loslegen –  Es entstehen keine Kosten –  Vertrag kann individuell gestaltet werden

•  Nachteile: –  Hohe Steuerberatungskosten –  Doppelte Buchführung –  Evtl: Schlechte Absprache, Streitigkeiten bei Gewinnausschüttung / Auflösung

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UG •  Unternehmergesellschaft •  „Mini-GmbH“ •  UG ist eine juristische Person •  Keine eigenständige Rechtsform •  „Existenzgründerfreundlich“ •  Geringeres Stammkapital als bei GmbH •  Gesellschaftsvertrag muss notariell belegt & Stammeinlagen müssen hinterlegt werden •  Es muss ein Geschäftsführer ernannt werden •  Doppelte Buchführung •  Bis eine Stammeinlage von 25.000 € erreicht ist, müssen 25% des Gewinnüberschusses als

Rücklage hinterlegt werden •  Ab 25.000 € möglich: Verzicht auf Rücklage, Umfirmierung in GmbH

•  Vorteile: –  Beschränkte Haftung, wie bei der GmbH –  Existenzgründerfreundlich –  Keine hohe Stammeinlage

•  Nachteile: –  Hohe Gründungskosten (Notar, Steuerberatung) –  Man kann sich schnell „Verzocken“, in dem man mehr ausgibt als in der Stammeinlage zurück gelegt

wurde (verschleppte Insolvenz)

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GmbH •  Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag •  Stammeinlage von mind. 25.000 € •  Gewinnermittlung / Auflösung nach Geschäftsanteilen •  Beschränkte Haftung (bis zur Höhe der Einlage) •  Natürliche und juristische Personen •  Kostenpunkt: 450 bis 1000 € bei Gründung •  Doppelte Buchführung

•  Vorteile: –  Beschränkte Haftung –  Am meisten Anerkannt in Deutschland –  Stammeinlage ermöglicht z.B. Investitionen

•  Nachteile: –  Hohe Gründungskosten –  Hohe Stammeinlage –  Hohe Steuerberatungskosten wegen doppelter Buchführung und Jahresbilanz

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Genossenschaft (eG) •  Natürliche und juristische Personen •  Zusammenschluss zur Förderung der Mitglieder durch einen Geschäftsbetrieb •  Mindestens 3 Mitglieder •  Bei Gründung: Satzung •  Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung •  Mitglieder als Unternehmer zu betrachten •  Berühmte Beispiele: DATEV, Sprada-Bank, TAZ, Wohnungsgenossenschaften •  Möglich: Begrenzung der Haftung •  Muss Mitgleid in einem Prüfungsverband sein

•  Vorteile: –  Förderung der Mitglieder –  Anzahl der Mitglieder ist unabhängig –  Hohe Identifizierung

•  Nachteile: –  Schwerfällig, wegen vieler Organe. Keine schnelle Handlungsmöglichkeit.

•  Wer hilft: genossenschaften.de

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AG Aktiengesellschaft •  Aktien können gekauft werden mind. 1 € •  Mind. Stammeinlage / Aktienverkauf (Selbstfinanzierung oder Investoren):

50.000 € •  Vorstand, Aufsichtsrat & Hauptversammlung •  Keine Kündigung möglich, sondern nur Verkauf der Aktien •  Gerichtlich / notariell beurkundet •  Gewinnbeteiligung über Dividende •  International bedeutend •  Berühmte Beispiele: Facebook, Twitter, SIEMENS

•  Vorteile: –  Leichte Kapitalbeschaffung –  Für Unternehmen mit viel Kapitalbedarf

•  Nachteile: –  Meistens nur für bestehende Unternehmen geeignet –  Großer Overhead mit Vollversammlung und Co –  Großer Druck durch Aktionäre

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Unsere Erfahrungen?

•  Overhead so gering wie möglich halten •  Klare Verpflichtung aller Beteiligten,

Vertrag oder Ähnliches mit klarer Aufgabenverteilung

•  Exit-Strategie festlegen •  Kapitalakquise (Anteile? Partiarische

Darlehen? Crowdfunding?)