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____________________________________________________________________________________________________ Herausgeber: Charité - Universitätsmedizin Berlin Anschrift: Charitéplatz 1 | 10117 Berlin Satz und Vertrieb: GB Unternehmenskommunikation 30.06.2020 | Nr. 252 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften der Charité – Universitätsmedizin Berlin Vom 30. Juni 2020 Auf Grund des § 31 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 90 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung der Be- kanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zu- letzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2019 (GVBl. S. 795) geändert worden ist, sowie § 1 Ab- satz 1 Satz 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 3 des Berliner Universitätsmedizingesetzes vom 5. Dezem- ber 2005 (GVBl. S. 739), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 688) geändert worden ist, hat der Fakultätsrat die folgende Ordnung beschlossen: 1 Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Prüfungsausschuss § 3 Benotung von Prüfungsleistungen § 4 Prüfungsberechtigte Personen für die Bachelor Thesis § 5 Bachelor Thesis § 6 Erfolgreicher Studienabschluss § 7 Bildung der Gesamtnote § 8 Diploma Supplement, akademischer Grad und Zeugnisse § 9 Übergangsregelung § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage 1 der Prüfungsordnung - Musterdokumente Ba- chelor Urkunde und Zeugnis Anlage 2 der Prüfungsordnung - Musterdokument Dip- loma Supplement § 1 Geltungsbereich Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbin- dung mit der Studienordnung für den Bachelorstudien- gang Gesundheitswissenschaften der Charité – Universi- tätsmedizin Berlin. Sie ergänzt die Vorschriften der Rah- menordnung für Studium und Prüfungen der Charité – Universitätsmedizin Berlin (RASP). § 2 Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss gehören an 1. zwei lehrverantwortliche Personen aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer 2. eine Person aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3. eine Person aus der Gruppe der Studierenden 1 Beschluss vom 6. April 2020. Deren Amtszeit beträgt zwei Jahre. Sie verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre, bis der Fakultätsrat für Neubestellungen sorgt. § 3 Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer- den von den prüfungsberechtigten Personen festgesetzt. Prüfungsleistungen sind folgendermaßen zu benoten: 1. mit 1,0 oder 1,3 (sehr gut) eine hervorragende Leis- tung, 2. mit 1,7 oder 2,0 oder 2,3 (gut) eine Leistung, die er- heblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt, 3. mit 2,7 oder 3,0 oder 3,3 (befriedigend) eine Leis- tung, die durchschnittlichen Erwartungen entspricht, 4. mit 3,7 oder 4,0 (ausreichend) eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt, 5. mit 5 (nicht ausreichend) eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. § 4 Prüfungsberechtigte Personen für die Bachelor Thesis Der oder die zu prüfende Studierende kann für die Ba- chelor Thesis prüfungsberechtigte Personen als Erst- und Zweitgutachter oder -gutachterin vorschlagen. Der Vor- schlag begründet keinen Anspruch auf Bestellung. § 5 Bachelor Thesis (1) Die Bachelor Thesis ist eine Prüfungsarbeit, die das Bachelorstudium abschließt. Die Bearbeitungszeit darf nach Anmeldung drei Monate nicht überschreiten. Im begründeten Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um höchstens sechs Wochen verlän- gern. (2) Die Bachelor Thesis ist mit einer unterschriebe- nen Erklärung zur eigenständigen Anfertigung der Thesis und zur erstmaligen Einreichung einer Bachelor Thesis in diesem Fach zu versehen und zum Zweck der Plagiats- prüfung grundsätzlich auch in elektronischer Form beim Prüfungsausschuss einzureichen. (3) Das Thema der Bachelor Thesis vergeben die vom Prüfungsausschuss zu bestellenden Prüferinnen oder Prüfer, die auch die Betreuung und ein Gutachten zur Thesis übernehmen, nach einer Besprechung mit dem oder der Studierenden. Studierende können Themen vor- schlagen, ohne dass dem Vorschlag gefolgt werden muss. (4) Die Bachelor Thesis wird unabhängig vom ersten Gutachten von einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer begutachtet, die oder den ebenfalls der Prüfungs- ausschuss bestellt. Die Note ergibt sich aus dem arithme-

§ 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

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____________________________________________________________________________________________________

Herausgeber: Charité - Universitätsmedizin Berlin

Anschrift: Charitéplatz 1 | 10117 Berlin Satz und Vertrieb: GB Unternehmenskommunikation

30.06.2020 | Nr. 252

Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Vom 30. Juni 2020

Auf Grund des § 31 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 90 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung der Be-kanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zu-letzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2019 (GVBl. S. 795) geändert worden ist, sowie § 1 Ab-satz 1 Satz 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 3 des Berliner Universitätsmedizingesetzes vom 5. Dezem-ber 2005 (GVBl. S. 739), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 688) geändert worden ist, hat der Fakultätsrat die folgende Ordnung beschlossen: 1

Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Prüfungsausschuss § 3 Benotung von Prüfungsleistungen § 4 Prüfungsberechtigte Personen für die Bachelor

Thesis § 5 Bachelor Thesis § 6 Erfolgreicher Studienabschluss § 7 Bildung der Gesamtnote § 8 Diploma Supplement, akademischer Grad und

Zeugnisse § 9 Übergangsregelung § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage 1 der Prüfungsordnung - Musterdokumente Ba-chelor Urkunde und Zeugnis Anlage 2 der Prüfungsordnung - Musterdokument Dip-loma Supplement

§ 1 Geltungsbereich

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbin-dung mit der Studienordnung für den Bachelorstudien-gang Gesundheitswissenschaften der Charité – Universi-tätsmedizin Berlin. Sie ergänzt die Vorschriften der Rah-menordnung für Studium und Prüfungen der Charité – Universitätsmedizin Berlin (RASP).

§ 2 Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören an

1. zwei lehrverantwortliche Personen aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer

2. eine Person aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

3. eine Person aus der Gruppe der Studierenden

1 Beschluss vom 6. April 2020.

Deren Amtszeit beträgt zwei Jahre. Sie verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre, bis der Fakultätsrat für Neubestellungen sorgt.

§ 3 Benotung von Prüfungsleistungen

Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen festgesetzt. Prüfungsleistungen sind folgendermaßen zu benoten:

1. mit 1,0 oder 1,3 (sehr gut) eine hervorragende Leis-tung,

2. mit 1,7 oder 2,0 oder 2,3 (gut) eine Leistung, die er-heblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt,

3. mit 2,7 oder 3,0 oder 3,3 (befriedigend) eine Leis-tung, die durchschnittlichen Erwartungen entspricht,

4. mit 3,7 oder 4,0 (ausreichend) eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt,

5. mit 5 (nicht ausreichend) eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

§ 4 Prüfungsberechtigte Personen

für die Bachelor Thesis

Der oder die zu prüfende Studierende kann für die Ba-chelor Thesis prüfungsberechtigte Personen als Erst- und Zweitgutachter oder -gutachterin vorschlagen. Der Vor-schlag begründet keinen Anspruch auf Bestellung.

§ 5 Bachelor Thesis

(1) Die Bachelor Thesis ist eine Prüfungsarbeit, die das Bachelorstudium abschließt. Die Bearbeitungszeit darf nach Anmeldung drei Monate nicht überschreiten. Im begründeten Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um höchstens sechs Wochen verlän-gern.

(2) Die Bachelor Thesis ist mit einer unterschriebe-nen Erklärung zur eigenständigen Anfertigung der Thesis und zur erstmaligen Einreichung einer Bachelor Thesis in diesem Fach zu versehen und zum Zweck der Plagiats-prüfung grundsätzlich auch in elektronischer Form beim Prüfungsausschuss einzureichen.

(3) Das Thema der Bachelor Thesis vergeben die vom Prüfungsausschuss zu bestellenden Prüferinnen oder Prüfer, die auch die Betreuung und ein Gutachten zur Thesis übernehmen, nach einer Besprechung mit dem oder der Studierenden. Studierende können Themen vor-schlagen, ohne dass dem Vorschlag gefolgt werden muss.

(4) Die Bachelor Thesis wird unabhängig vom ersten Gutachten von einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer begutachtet, die oder den ebenfalls der Prüfungs-ausschuss bestellt. Die Note ergibt sich aus dem arithme-

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tischen Mittelwert der Notenvorschläge in den beiden Gut-achten. Weichen die Notenvorschläge um zwei oder mehr Noten voneinander ab oder wird ein „nicht ausreichend“ vorgeschlagen, bestellt der Prüfungsausschuss ein weite-res Gutachten und setzt die Note auf der Grundlage der drei Gutachten fest. Die Thesis gilt nur dann als bestan-den, wenn mindestens zwei Noten “ausreichend“ oder besser sind.

(5) Eine nicht bestandene Bachelor Thesis kann nur einmal und nur mit einem neuen Thema wiederholt wer-den. Fehlversuche an anderen Universitäten im Geltungs-bereich des Hochschulrahmengesetzes werden ange-rechnet. Die Erstellung der zweiten Bachelor Thesis sollte spätestens drei Monate nach dem Bescheid über die erste Thesis beginnen.

§ 6 Erfolgreicher Studienabschluss

(1) Der Bachelorstudiengang ist erfolgreich abge-schlossen, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in den Modulen B01, B02, B05 bis B10, B12, B14 bis B21 und die Bachelor Thesis (B22) mindestens mit „ausrei-chend“ benotet wurden. Die Modulprüfungen in den Mo-dulen B03, B04 und B13 müssen „bestanden“ sein.

(2) Zur Bachelor Thesis wird zugelassen, wer die Vo-raussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten in mindestens neunzehn Modulen erfüllt hat.

§ 7 Bildung der Gesamtnote

Die Gesamtnote für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums setzt sich aus den Noten der Modulprü-fungen und der Note der Bachelor Thesis zusammen. Die Noten werden nach den jeweils zu erbringenden Studien-punkten gewichtet. Studienleistungen in den Modulen B03, B04, B13 sowie im Studium Generale (B11) werden nicht benotet. Die Note aus der Bachelor Thesis (B22) wird mit doppelter Gewichtung in die Bewertung einbezo-gen.

§ 8 Diploma Supplement,

akademischer Grad und Zeugnisse

(1) Studierende erhalten in Ergänzung des Zeugnis-ses ein Diploma Supplement (Anlage 2 der Prüfungsord-

nung / Musterdokumente), das sämtliche Studienleistun-gen dokumentiert und den Anforderungen der EU ent-spricht.

(2) Wer das Bachelorstudium Gesundheitswissen-schaften erfolgreich abschließt, erlangt den akademi-schen Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.).

(3) Das Zeugnis und die Bachelor Urkunde (Anlage 1 der Prüfungsordnung / Musterdokumente) sind von der vorsitzenden Person des Prüfungsausschusses und der Dekanin oder dem Dekan zu unterzeichnen und mit einem Dienstsiegel der Charité – Universitätsmedizin Berlin zu versehen.

§ 9 Übergangsregelung

Für Studierende, die das Studium vor dem Winterse-mester 2020/21 aufgenommen haben, ist die Prüfungs-ordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswis-senschaften der Charité – Universitätsmedizin Berlin vom 11. April 2017 (AMB S. 1586) weiter anzuwenden.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Bekanntma-chung im amtlichen Mitteilungsblatt der Charité in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für den Bachelorstu-diengang Gesundheitswissenschaften der Charité – Uni-versitätsmedizin Berlin vom 11. April 2017 (AMB S. 1586) außer Kraft.

Der Vorstand hat diese Ordnung bestätigt.2

Berlin, den 30. Juni 2020 Der Dekan Prof. Dr. Axel Radlach P r i e s

2 Beschluss vom 14. April 2020.

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Anlage 1 der Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitswissenschaften

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Musterdokumente Zeugnis, Bachelor Urkunde und Transcript of Records

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Beate Mustermann

geb. am dd.mm.yyyy in Musterstadt

hat den Bachelorstudiengang

Gesundheitswissenschaften

nach der Prüfungsordnung der Charité – Universitätsmedizin Berlin

vom dd.mm.yyyy in einem ordnungsgemäßen Verfahren

mit dem Gesamturteil

X (X,X)2

abgeschlossen. ___________________________ ECTS-Grade, siehe Notenskala am Ende 2 Note der Universität, siehe Notenskala am Ende

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Seite 2049

Module: Modul Modulname Note LP Modul B01 Einführung in die Gesundheitswissenschaften 8 Modul B02 Grundlagen Sozialwissenschaften X,X 8 Modul B03 Grundlagen Biowissenschaften 8 Modul B04 Schlüsselkompetenzen und Selbstorganisation 6 Modul B05 Gesundheitssystem und -versorgung X,X 8 Modul B06 Gesundheitspsychologie X,X 8 Modul B07 Aufbaumodul Biowissenschaften X,X 8 Modul B08 Methoden wissenschaftlichen Arbeitens X,X 6 Modul B09 Gesundheitspädagogik X,X 8 Modul B10 Gesundheitssoziologie X,X 8 Modul B11 Studium Generale 8 Modul B12 Quantitative Forschungsmethoden X,X 6 Modul B13 Projektorientiertes Studium 16 Modul B14 Aufbaumodul Gesundheitswissenschaften X,X 8 Modul B15 Biometrie und Epidemiologie X,X 6 Modul B16 Handlungsmodul Gesundheitskompetenz und Verhaltensänderung X,X 8 Modul B17 Spezielle Themen der Gesundheits- wissenschaften X,X 8 Modul B18 Geschichte, Philosophie und Ethik X,X 8 Modul B19 Qualitative Forschungsmethoden X,X 6 Modul B20 Handlungsmodul klientenorientierte Versorgung und Settingperspektive X,X 8 Modul B21 Gesundheitspolitik und -ökonomie X,X 8 B22 Bachelor Thesis X,X 14

Gesamtnote der Module: X,X

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Seite 2050

Thema der Bachelorarbeit:

<Bachelorarbeitstitel>

Note der Bachelorarbeit: X,X

Berlin, dd.mm.yyyy

Siegel

____________________ ____________________ DER DEKAN/DIE DEKANIN DER/DIE VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSCHUSSES Notenskala

(1) Notenskala für Modulprüfungen nach §3 der Prüfungsordnung vom XXX

1,0; 1,3 sehr gut 1,7; 2,0; 2,3 gut 2,7; 3,0; 3,3 befriedigend 3,7; 4,0 ausreichend 5,0 nicht ausreichend

(2) Nationale Notenskala der Universität (3) Noten nach European Credit Trans-fer System (ECTS)

Prozent Prädikat Note beste 10% mit „bestanden“ A 100-90 sehr gut bis 1,5 weitere 25% mit „bestanden“ B 89-80 gut über 1,5 bis 2,5 weitere 30% mit „bestanden“ C 79-70 befriedigend über 2,5 bis 3,5 weitere 25% mit „bestanden“ D 69-60 ausreichend über 3,5 bis 4,0 weitere 10% „bestanden“ E < 60 nicht bestanden über 4,0 nicht bestanden F

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Seite 2051

Maria Mustermann geb. am dd.mm.yyyy in Musterstadt

born dd.mm.yyyy in XX

WIRD has been awarded

DER AKADEMISCHE GRAD

the academic grade

BACHELOR OF SCIENCE (B.Sc.)

im Fach Gesundheitswissenschaften

of the study programme Health Sciences

VERLIEHEN

Berlin, dd.mm.yyyy

Siegel ____________________ ____________________ DER DEKAN/DIE DEKANIN DER/DIE VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSCHUSSES

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Name: Date and Place of Birth: Study/Program: Immatriculation Date: Exmatriculation Date: Graduation Date: STUDY-ACHIEVEMENTS (courses, lectures, etc.) Nr. Name of Module/ Sub-

ject Instructional method/ Exam method

Credits/ Hours

Grade2 Term3

ADDITIONAL ACHIEVEMENTS (electives, rotations, trainings, etc.) Subject of Achievement

Institution grant-ing achievement

Start date Finish date Cred-its/ Hours/ Weeks

dd.mm.yyyy dd.mm.yyyy

___________________________ 2 Grades regulated by European Credit Transfer System (ECTS), see grading scale below 3 Every term contains 15 weeks of education, two terms per year

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GRADUATION <Name, Vorname> has completed his/her studies, and has fulfilled all requirements and examinations for granting the <degree name> on dd.mm.yyyy regulated by the

study conditions (agreed by the faculty board on: dd.mm.yyyy) Overall Module Grade: Overall Exam Grade: Overall Graduation Grade:

Seal Berlin, dd.mm.yyyy _________________________________ The Dean/ The Registrar/ The Chairman of the Board of Examiners GRADING SCALE

Grade table for module exams bases on the Prüfungsordnung from XXX 1,0; 1,3 very good 1,7; 2,0; 2,3 good 2,7; 3,0; 3,3 satisfactory 3,7; 4,0 sufficient 5,0 not sufficient

(1) National Grades used by University (2) Grade in European Credit Trans-fer System (ECTS)

Per-cent Grade Grade best 10% of passing students A

100-90 very good 1,0 to 1,5 following 25% of passing stu-dents

B

89-80 good > 1,5 to 2,5 following 30% of passing stu-dents

C

79-70 satisfactory > 2,5 to 3,5 following 25% of passing stu-dents

D

69-60 sufficient > 3,5 to 4,0 following 10% of passing stu-dents

E

< 60 fail/not passed > 4,1 fail/ not passed F

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Anlage 2 der Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitswissenschaften

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Musterdokumente Diploma Supplement

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This Diploma Supplement model was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the supplement is to provide sufficient independent data to improve the international ‘transparency’ and fair academic and professional recognition of qualifications (diplo-mas, degrees, certificates etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, con-tent and status of the studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judge-ments, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why. 1. HOLDER OF THE QUALIFICATION 1.1 Family Name / 1.2 First Name 1.3 Date, Place, Country of Birth 1.4 Student ID Number or Code

2. QUALIFICATION 2.1 Name of Qualification (full, abbreviated; in original language)

Bachelor of Science in Gesundheitswissenschaften, B.Sc. Gesundheitswissen-schaften Title Conferred (full, abbreviated; in original language) Bachelor of Science (B.Sc.)

2.2 Main Field(s) of Study Health Sciences

2.3 Institution Awarding the Qualification (in original language) Charité – Universitätsmedizin Berlin Status (Type / Control) University (Medical Faculty)

2.4 Institution Administering Studies (in original language) Charité – Universitätsmedizin Berlin Status (Type / Control) University (Medical Faculty)

2.5 Language(s) of Instruction/Examination German

3. LEVEL OF THE QUALIFICATION 3.1 Level

University (Higher Education) 3.2 Official Length of Programme

3 years = 5400 hours / 180 Credits 3.3 Access Requirements

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General Higher Education Entrance Qualification (Abitur)

4. CONTENTS AND RESULTS GAINED 4.1 Mode of Study

Full time (Part time optional) 4.2 Programme Requirements/Qualification Profile of the Graduate

The programme aims to provide competencies in health sciences and scien-tific methods. Graduates are prepared for a career in the public health sector at an intermediate level of action, decision and responsibility. The graduates are able

• to plan, develop and implement population-based, health-related initia-tives and programmes in health administration, in health insurance companies and other institutions, in health-related public relations and education, in health promotion and disease prevention, and to contrib-ute to health-related research;

• to engage in demanding tasks based on scientific knowledge and meth-ods aimed at the promotion or restoration of the health of individuals, groups or populations.

4.3 Programme Details Module Acronym Module Title Semes-

ter Assess-ment

Basic Modules

B01 Introduction into Health Sciences 1 HA B02 Basic Module Social Sciences 1 KL B03 Basic Module Biosciences 1 KL

B04 Key Competences and Self-Organisa-tion 1 PR

Core Modules

B06 Health Psychology 2 KL B07 Advanced Module Biosciences 2 KL B09 Health Education 3 KL B10 Health Sociology 3 KL B11 Studium Generale 3 B14 Advanced Module Health Sciences 4 PR/HA

B16 Practice Module Health Literacy and Behavioural Change 5 PR

B17 Special Topics of Health Sciences 5 PO/PR B18 History, Philosophy and Ethics 5 HA

B20 Practice Module Client-oriented Care and Setting Perspective 6 PR

B21 Health Policy and Health Economics 6 KL

Methods Modules

B08 Scientific Work Skills 2 HA B12 B15

Quantitative Research Methods Biometrics and Epidemiology

3 4

HA KL

B19 Qualitative Research Methods 5 HA

Practice Modules B05 Health System and Health Care 2 PR B13 Project-oriented Studies 4 HA

Bachelor Thesis B22 Bachelor Thesis 6 TH

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KL=written Test; PO=Poster; PR=oral Presentation; HA=written Assignment; TH=written Thesis; PG=Project Group

4.4 Grading Scheme

(1) National Grades used by University (2) Grade in European Credit Transfer System (ECTS)

Percent Grade Grade best 10% of passing students A 100-90 very good 1,0 to 1,5 following 25% of passing students B 89-80 good > 1,5 to 2,5 following 30% of passing students C 79-70 satisfactory > 2,5 to 3,5 following 25% of passing students D 69-60 sufficient > 3,5 to 4,0 following 10% of passing students E < 60 fail/not passed > 4,1 fail/ not passed F

4.5 Overall Classification (in original language) X,X 5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION 5.1 Access to Further Study

The programme qualifies the graduate to apply for admission to master pro-grammes (for example public health, health management, health education)

5.2 Professional Status First Level University Degree

6. ADDITIONAL INFORMATION 6.1 Additional Information 6.2 Further Information Sources

http://www.charite.de 7. CERTIFICATION

This Diploma Supplement refers to the following original documents: Urkunde über die Verleihung des Grades vom [Date] Prüfungszeugnis vom [Date] Transcript of Records vom [Date] Certification Date:

Chairman Examination Committee (Official Stamp/Seal)

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8. INFORMATION ON THE GER-MAN HIGHER EDUCATION SYSTEMi 8.1 Types of Institutions and Institutional Status Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of Higher Education Institutions (HEI). ii - Universitäten (Universities) including various specialized institutions, of-fer the whole range of academic disciplines. In the German tradition, uni-versities focus in particular on basic research so that advanced stages of study have mainly theoretical orientation and research-oriented compo-nents. - Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their study programmes in engineering and other technical disciplines, busi-ness-related studies, social work, and design areas. The common mission of applied research and development implies an application-oriented fo-cus of studies, which includes integrated and supervised work assign-ments in industry, enterprises or other relevant institutions. - Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as directing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of design areas, architecture, media and communication. Higher Education Institutions are either state or state-recognized institu-tions. In their operations, including the organization of studies and the designation and award of degrees, they are both subject to higher educa-tion legislation.

8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded

Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in integrated "long" (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination).

Within the framework of the Bologna-Process one-tier study programmes are successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, two-tier degrees (Bachelor and Master) have been introduced in almost all study programmes. This change is designed to provide enlarged vari-ety and flexibility to students in planning and pursuing educational objec-tives, they also enhance international compatibility of studies.

The German Qualifications Framework for Higher Education Degreesiii, the German Qualifications Framework for Lifelong Learning iv and the Eu-ropean Qualifications Framework for Lifelong Learningv describe the de-grees of the German Higher Education System. They contain the classifi-cation of the qualification levels as well as the resulting qualifications and competencies of the graduates.

For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a synoptic summary.

8.3 Approval/Accreditation of Programmes and Degrees

To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of studies and general degree requirements have to conform to principles and regulations established by the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany (KMK).vi In 1999, a system of accreditation for programmes of study has become operational under the control of an Accreditation Coun-cil at national level. All new programmes have to be accredited under this scheme; after a successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation Council.vii

Table 1: Institutions, Programmes and Degrees in German Higher Education

Integrated/long (One-Tier) Programmes Doctorate

Transfer Procedures

Doctorate (Dr.)

(Thesis research; may include for-mal course work)

Diplom (FH) degree [4 Jyears]

Diplom & M.A. degree, Certificates, certified examinations [4.5 years]

Doctorate (Dr.)

UNIVERSITIES (Universitäten) &

SPECIALISED INSTITU-TIONS

of university standing (Theologische und Päda-gogische Hochschulen)

[Doctorate]

UNIVERSITIES OF AP-

PLIED SCIENCES (UAS)

(Fachhochschulen) (FH)

UNIVERSITIES OF

ART/MUSIC (Kunst-/

Musikhochschulen)

[Some Doctorate]

Diplom & Magister Artium (M.A.) degree [4-5 years]

Staatsprüfung (State Examination) [3-6.5 years]

Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M./M.Ed.)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B./B.Ed.)

[3-4 years]

Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)

[3-4 years]

Master (M.A./M.F.A./M.Mus./M.Ed.)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus./B.Ed.)

[3-4 years]

Transfer Procedures

Transfer Procedures

Transfer Procedures

Programmes/

Degrees

First degree Second degree

Transfer Procedures

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8.4 Organization and Structure of Studies The following programmes apply to all three types of institutions. Bache-lor’s and Master’s study courses may be studied consecutively, at various higher education institutions, at different types of higher education institu-tions and with phases of professional work between the first and the sec-ond qualification. The organization of the study programmes makes use of modular components and of the European Credit Transfer and Accu-mulation System (ECTS) with 30 credits corresponding to one semester. 8.4.1 Bachelor Bachelor degree study programmes lay the academic foundations, pro-vide methodological skills and lead to qualifications related to the profes-sional field. The Bachelor degree is awarded after 3 to 4 years. The Bachelor degree programme includes a thesis requirement. Study courses leading to the Bachelor degree must be accredited according to the Law establishing a Foundation for the Accreditation of Study Pro-grammes in Germany.viii First degree programmes (Bachelor) lead to Bachelor of Arts (B.A.), Bach-elor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws (LL.B.), Bachelor of Fine Arts (B.F.A.), Bachelor of Music (B.Mus.) or Bachelor of Education (B.Ed.). The Bachelor degree corresponds to level 6 of the German Qualifications Framework/ European Qualifications Framework. 8.4.2 Master Master is the second degree after another 1 to 2 years. Master study pro-grammes may be differentiated by the profile types “practice-oriented” and “research-oriented”. Higher Education Institutions define the profile. The Master degree study programme includes a thesis requirement. Study programmes leading to the Master degree must be accredited ac-cording to the Law establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in Germany. ix Second degree programmes (Master) lead to Master of Arts (M.A.), Mas-ter of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (L.L.M.), Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Music (M.Mus.) or Master of Education (M.Ed.). Master study programmes which are designed for continuing education may carry other designations (e.g. MBA). The Master degree corresponds to level 7 of the German Qualifications Framework/ European Qualifications Framework. 8.4.3 Integrated "Long" Programmes (One-Tier):

Diplom degrees, Magister Artium, Staatsprüfung An integrated study programme is either mono-disciplinary (Diplom de-grees, most programmes completed by a Staatsprüfung) or comprises a combination of either two major or one major and two minor fields (Mag-ister Artium). The first stage (1.5 to 2 years) focuses on broad orientations and foundations of the field(s) of study. An Intermediate Examination (Diplom-Vorprüfung for Diplom degrees; Zwischenprüfung or credit re-quirements for the Magister Artium) is prerequisite to enter the second stage of advanced studies and specializations. Degree requirements in-clude submission of a thesis (up to 6 months duration) and comprehen-sive final written and oral examinations. Similar regulations apply to stud-ies leading to a Staatsprüfung. The level of qualification is equivalent to the Master level. - Integrated studies at Universitäten (U) last 4 to 5 years (Diplom degree, Magister Artium) or 3 to 6.5 years (Staatsprüfung). The Diplom degree is awarded in engineering disciplines, the natural sciences as well as eco-nomics and business. In the humanities, the corresponding degree is usu-ally the Magister Artium (M.A.). In the social sciences, the practice varies as a matter of institutional traditions. Studies preparing for the legal, med-ical and pharmaceutical professions are completed by a Staatsprüfung. This applies also to studies preparing for teaching professions of some Länder. The three qualifications (Diplom, Magister Artium and Staatsprüfung) are academically equivalent and correspond to level 7 of the German Qualifi-cations Framework/ European Qualifications Framework. . They qualify to apply for admission to doctoral studies. Further prerequi-sites for admission may be defined by the Higher Education Institution, cf. Sec. 8.5. - Integrated studies at Fachhochschulen (FH)/Universities of Applied Sci-ences (UAS) last 4 years and lead to a Diplom (FH) degree which corre-sponds to level 6 of the German Qualifications Framework/ European Qualifications Framework. . While the FH/UAS are non-doctorate granting institutions, qualified grad-uates may apply for admission to doctoral studies at doctorate-granting institutions, cf. Sec. 8.5. - Studies at Kunst- and Musikhochschulen (Universities of Art/Music etc.) are more diverse in their organization, depending on the field and individ-ual objectives. In addition to Diplom/Magister degrees, the integrated study programme awards include Certificates and certified examinations for specialized areas and professional purposes. 8.5 Doctorate Universities as well as specialized institutions of university standing and some Universities of Art/Music are doctorate-granting institutions. Formal prerequisite for admission to doctoral work is a qualified Master (UAS and U), a Magister degree, a Diplom, a Staatsprüfung, or a foreign equivalent. Comparable degrees from universities of art and music can in exceptional cases (study programmes such as music theory, musicology, pedagogy of arts and music, media studies) also formally qualify for doctoral work. Particularly qualified holders of a Bachelor or a Diplom (FH) degree may also be admitted to doctoral studies without acquisition of a further degree by means of a procedure to determine their aptitude. The universities re-spectively the doctorate-granting institutions regulate entry to a doctorate as well as the structure of the procedure to determine aptitude. Admission

further requires the acceptance of the Dissertation research project by a professor as a supervisor. The doctoral degree corresponds to level 8 of the German Qualifications Framework/ European Qualifications Framework. 8.6 Grading Scheme The grading scheme in Germany usually comprises five levels (with nu-merical equivalents; intermediate grades may be given): "Sehr Gut" (1) = Very Good; "Gut" (2) = Good; "Befriedigend" (3) = Satisfactory; "Ausreichend" (4) = Sufficient; "Nicht ausreichend" (5) = Non-Suffi-cient/Fail. The minimum passing grade is "Ausreichend" (4). Verbal des-ignations of grades may vary in some cases and for doctoral degrees. 8.7 Access to Higher Education The General Higher Education Entrance Qualification (Allgemeine Hochschulreife, Abitur) after 12 to 13 years of schooling allows for admis-sion to all higher educational studies. Specialized variants (Fachge-bundende Hochschulreife) allow for admission to particular disciplines. Access to Fachhochschulen (UAS) is also possible with a Fachhochschul-reife, which can usually be acquired after 12 years of schooling. Admis-sion to Universities of Art/Music may be based on other or require addi-tional evidence demonstrating individual aptitude. Higher Education Institutions may in certain cases apply additional admis-sion procedures. 8.8 National Sources of Information - Kultusministerkonferenz (KMK) [Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany]; Lennéstrasse 6, D-53113 Bonn; Fax: +49[0]228/501- 229; Phone: +49[0]228/501-0 - Central Office for Foreign Education (ZaB) as German NARIC; www.kmk.org; E-Mail: [email protected] - "Documentation and Educational Information Service" as German EURYDICE-Unit, providing the national dossier on the education system (www.kmk.org/doku/bildungswesen.htm; E-Mail: [email protected]) - Hochschulrektorenkonferenz (HRK) [German Rectors’ Conference]; Ahrstrasse 39, D-53175 Bonn; Fax: +49[0]228/887-110; Phone: +49[0]228/887-0; www.hrk.de; E-Mail: [email protected] - "Higher Education Compass" of the German Rectors’ Conference features comprehensive information on institutions, programmes of study, etc. (www.higher-education-compass.de) The information covers only aspects directly relevant to purposes of the Diploma Supplement. All information as of January 2015. 2 Berufsakademien are not considered as Higher Education Institutions, they only exist in some of the Länder. They offer educational programmes in close cooperation with private companies. Students receive a formal degree and carry out an apprenticeship at the company. Some Berufsakademien offer Bachelor courses which are recognized as an ac-ademic degree if they are accredited by a German accreditation agency. 3 German Qualifications Framework for Higher Education Degrees. (Res-olution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cul-tural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 21 April 2005). 4 German Qualifications Framework for Lifelong Learning (DQR). Joint resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany, the German Federal Ministry of Education and Research, the German Con-ference of Economics Ministers and the German Federal Ministry of Eco-nomics and Technology (Resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 15 November 2012). More information at www.dqr.de 5 Recommendation of the European Parliament and the European Council on the establishment of a European Qualifications Framework for Lifelong Learning of 23 April 2008 (2008/C 111/01 – European Qualifications Framework for Lifelong Learning – EQF). 6 Common structural guidelines of the Länder for the accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of the Standing Con-ference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10.2003, as amended on 04.02.2010). 7 “Law establishing a Foundation ‘Foundation for the Accreditation of Study Programmes in Germany’”, entered into force as from 26 February 2005, GV. NRW. 2005, No. 5, p. 45 in connection with the Declaration of the Länder to the Foundation “Foundation: Foundation for the Accredita-tion of Study Programmes in Germany” (Resolution of the Standing Con-ference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 16 December 2004). Viii See note No. 7. ix See note No. 7.

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Studienordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

Charité - Universitätsmedizin Berlin

Vom 30. Juni 2020

Auf Grund des § 31 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 90 Ab-satz 1 Satz 1 des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Artikel 3 des Geset-zes vom 17. Dezember 2019 (GVBl. S. 795) geän-dert worden ist, sowie § 1 Absatz 1 Satz 2, § 9 Ab-satz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 3 des Berliner Uni-versitätsmedizingesetzes vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 739), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Ok-tober 2019 (GVBl. S. 688) geändert worden ist, hat der Fakultätsrat die folgende Ordnung beschlossen:3

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich § 2 Studienausschuss § 3 Studienbeginn § 4 Teilzeitstudium § 5 Ziel des Studiums § 6 Umfang des Studiums § 7 Modularer Aufbau und Inhalte des Studiums § 8 Lehrveranstaltungen § 9 Anmeldung zur Teilnahme an

Lehrveranstaltungen und die Zuweisung § 10 Übergangsregelung § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage 1 der Studienordnung – Modulübersicht Anlage 2 der Studienordnung – Exemplarische

Studienverlaufsplanungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese fachspezifische Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Bachelorstudiengangs Gesundheitswissenschaften an der Charité – Univer-sitätsmedizin Berlin. Sie ergänzt die Vorschriften der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Charité - Universitätsmedizin Berlin (RASP).

§ 2 Studienausschuss

Die Aufgaben des Studienausschusses nimmt der Prüfungsausschuss wahr.

§ 3 Studienbeginn

Das Studium kann jeweils nur zum Wintersemes-ter aufgenommen werden.

§ 4 Teilzeitstudium

(1) Das Studium kann unter den Voraussetzun-gen von § 17 RASP als Teilzeitstudium absolviert werden.

3 Beschluss vom 6. April 2020.

(2) Die Struktur des Teilzeitstudiums ergibt sich aus Anlage 2 der Studienordnung.

§ 5 Ziel des Studiums

(1) Der Bachelorstudiengang Gesundheitswis-senschaften zielt auf den Erwerb breit angelegter fachwissenschaftlicher und methodischer Kompeten-zen zur Übernahme von qualifizierten Fachfunktio-nen in unterschiedlichen gesundheitswissenschaftli-chen Handlungsfeldern.

(2) Die Studierenden werden zur kritisch-refle-xiven Auseinandersetzung mit den vielseitigen As-pekten von Gesundheit, Wohlbefinden, Krankheit und der darauf bezogenen gesundheitswissenschaft-lichen Forschung aus dem breiten Spektrum der an der Charité – Universitätsmedizin Berlin vertretenen wissenschaftlichen Disziplinen befähigt. Sie erwer-ben die Fähigkeit zum kritischen Umgang mit unter-schiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven, Denktraditionen und Wissensbeständen, zum analy-tisch-konzeptionellen Denken sowie zum gesell-schaftlich und ethisch verantwortbaren Handeln in verschiedenen gesundheitsrelevanten Kontexten.

(3) Es wird ein polyvalenter Studienabschluss vermittelt, der den Weg in verschiedene gesundheits-wissenschaftliche Tätigkeitsbereiche auf mittlerer Handlungs-, Entscheidungs- und Verantwortungs-ebene ebnet. Absolventinnen und Absolventen

1. sind zur multidisziplinären Planung, Entwick-lung und Umsetzung von gesundheitsrelevan-ten populationsbezogenen Initiativen und Pro-grammen in der Gesundheitsverwaltung, in Versicherungen, Behörden und Gesundheits-einrichtungen, der gesundheitsbezogenen Öf-fentlichkeits- und außerschulischen Bildungsar-beit, der Gesundheitsförderung und Krankheits-prävention oder auch zur Mitwirkung an Aktivi-täten der angewandten Gesundheitsforschung befähigt,

2. können anspruchsvolle Aufgaben auf der Grundlage gesundheitswissenschaftlicher Er-kenntnisse und Methoden sowie mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung von Ge-sundheit bei Individuen, Gruppen und Populati-onen wahrnehmen.

(4) Der Bachelorstudiengang vermittelt ge-sundheitswissenschaftliche Kompetenzen in einer Breite und auf einem Niveau, wie es für die wissen-schaftliche Weiterqualifizierung in einem sich an-schließenden Masterstudium vorausgesetzt wird. Die Absolventinnen und Absolventen können dabei auf-grund der Polyvalenz des Bachelorstudiums unter-schiedliche Schwerpunktsetzungen vornehmen (z.B. Gesundheitsmanagement, Public Health, Epidemio-logie), sich aber insbesondere auch für Aufgaben in der gesundheitswissenschaftlichen Bildungsarbeit weiterqualifizieren.

§ 6 Umfang des Studiums

(1) Das Bachelorstudium umfasst eine Regel-studienzeit von sechs Semestern einschließlich der

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Erstellung der Bachelor Thesis. In diesem Zeitraum werden durch 5400 Stunden studentischen Arbeits-aufwand insgesamt 180 Leistungspunkte gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) er-worben.

(2) Der studentische Arbeitsaufwand beträgt im Vollzeitstudium 900 Stunden pro Semester, dies ent-spricht 30 Leistungspunkten. Im Falle eines Teilzeit-studiums müssen pro Semester mindestens 180 Stunden studentischer Arbeitsaufwand beziehungs-weise 6 Leistungspunkte erbracht werden.

(3) Der studentische Arbeitsaufwand setzt sich aus Präsenz in Lehrveranstaltungen und der Zeit für das Selbststudium (Vor- und Nachbereitung) ein-schließlich von Gruppenarbeit, Projektarbeit oder der Arbeit an Präsentationen und anderen Studienarbei-ten sowie dem Aufwand für die Vorbereitung auf und die Durchführung von Prüfungen zusammen. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die geforderten Arbeitsleistungen erbracht und die Modulabschluss-prüfung bestanden sein. Die Arbeitsleistungen wer-den auf die in der Modulbeschreibung festgelegte Weise nachgewiesen. Einzelheiten werden zu Be-ginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gege-ben.

§ 7 Modularer Aufbau und Inhalte des Studiums

(1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module haben eine Größe von 6, 8, 14 oder 16 ECTS. Sie verknüpfen Lehrangebote inhaltlich und zeitlich mit-einander und werden in der Regel durch jeweils eine studienbegleitende Prüfung nach Maßgabe der Prü-fungsordnung abgeschlossen. Eine Ausnahme hier-von bildet das Studium Generale (B11). Einzelne Mo-dule können im Ausland absolviert werden. Einzelne Lehrveranstaltungen oder Module können auf Antrag der Studierenden durch vergleichbare Studienleis-tungen ersetzt werden. Näheres regelt die Prüfungs-ordnung.

(2) Der Bachelorstudiengang Gesundheitswis-senschaften besteht aus 22 Modulen, in denen theo-retische und praktische Kompetenzen aus dem ge-samten Spektrum der Gesundheitswissenschaften vermittelt werden, darunter

1. im Studienbereich I Bio- und sozialwissen-schaftliche Grundlagen wie insbesondere Ana-tomie, Physiologie, Pharmakologie und Psy-chologie, Soziologie, Erziehungswissenschaf-ten,

2. im Studienbereich II Methoden wissenschaftli-chen Arbeitens sowie Forschungsmethoden und kritische Auseinandersetzung mit Methodik und Ergebnissen von empirischen Untersu-chungen,

3. im Studienbereich III Spezielle Themen- und Forschungsfelder wie insbesondere Epidemio-logie und Sozialmedizin, Geschichte und Ethik der Gesundheitsberufe, Gesundheitssystem/-management,

4. im Studienbereich IV Handlungsfelder der Ge-sundheitswissenschaften wie insbesondere

Selbsthilfe, Information und Partizipation, Ge-sundheits- und Krankenversorgung, Gesund-heitspädagogik.

(3) Die inhaltliche Ausgestaltung der Module wird von den verschiedenen an der Charité – Univer-sitätsmedizin Berlin vertretenen Wissenschaftsdis-ziplinen und Instituten verantwortet. Für jedes Modul wird eine verantwortliche Wissenschaftlerin oder ein verantwortlicher Wissenschaftler für die Modulkoor-dination benannt.

(4) In die Module 5 und 13 sind jeweils Praktika integriert, die der Erschließung gesundheitswissen-schaftlicher Handlungsfelder sowie der Reflexion be-rufspraktischer Handlungskompetenzen dienen (Stu-dienbereich IV).

§ 8 Lehrveranstaltungen

(1) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereiches (Stu-dium Generale).

(2) Folgende Arten von Lehrveranstaltungen werden angeboten:

1. Vorlesung (V): Eine Vorlesung ist eine klassi-sche Frontalveranstaltung zur Vermittlung von Fakten und Methoden, in der die Dozentin oder der Dozent überwiegend der aktive Part ist. Fra-gen oder Dialoge sind erwünscht, aber nicht sehr intensiv möglich (k 2).

2. Seminar (S): Ein Seminar ist eine Lehrveran-staltung, in der die Studierenden einen deutli-chen Anteil aktiver Gestaltung übernehmen und in der eine intensive Interaktion zwischen Do-zentin oder Dozent und Studierenden die dis-kursive und literaturgestützte Vertiefung und Er-weiterung von ausgewählten Lehrinhalten er-möglicht (k 6).

3. Seminaristischer Unterricht (SU): Seminaristi-scher Unterricht ermöglicht es, eine Lehrveran-staltung zur Vermittlung von Fakten und Metho-den in überschaubarer Gruppengröße zu absol-vieren. Diese Lehrveranstaltung ermöglicht da-bei einen Dialog mit der Dozentin oder dem Do-zenten und fordert, ähnlich wie in Seminaren, die aktive Mitgestaltung der Lehrveranstaltung durch die Studierenden ein (k 7).

4. Projektseminar (PS)/Praxisseminar (PrS): In diesen Lehrveranstaltungsarten erwerben die Studierenden fachwissenschaftliche, methodi-sche und handlungspraktische Kompetenzen. Sie sind dadurch charakterisiert, dass sie den Studierenden die aktive, unterschiedlich inten-siv begleitete Arbeit an selbst gewählten oder von Lehrenden angebotenen Frage- und Prob-lemstellungen ermöglichen (k 11).

5. Praktika (Pr): Praktika ermöglichen Studieren-den Einblicke in unterschiedliche Handlungsfel-der und die Erprobung des im Studium Erlern-ten im geschützten Rahmen an authentischen Lernorten (hochschulextern). Praktika werden ausschließlich im Verbund mit Lehrveranstal-tungen angeboten, die der Reflexion und fach-lichen Begleitung dienen.

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6. Tutorium (TuT): Studierende vertiefen und re-flektieren in Kleingruppen einzeln oder in Teams unter Anleitung einer Tutorin oder eines Tutors Inhalte von Lehrveranstaltungen oder sie bereiten sich auf die Übernahme konkreter Aufgabenstellungen vor, wobei sie einen deutli-chen Anteil eigener Gestaltung übernehmen.

7. Abschlusskolloquium (AK): Das Abschlusskol-loquium setzt i.d.R. den erfolgreichen Ab-schluss eines überwiegenden Teils der Studi-enmodule voraus. Als eine Veranstaltung mit in-tensiver Interaktion zielt es darauf ab, die Stu-dierenden bei der eigenständigen Planung und Durchführung einer wissenschaftlichen Arbeit reflektierend zu unterstützen. Es ist ein Forum für wissenschaftliche Vorträge, die vorwiegend von Studierenden eingebracht werden, und für Diskussionen zur Analyse und Bearbeitung i.d.R. neuer Problem- und Fragestellungen mit wissenschaftlichen Methoden (k 11).

§ 9 Anmeldung zur Teilnahme

an Lehrveranstaltungen und die Zuweisung

(1) Die Studierenden melden sich unter Beach-tung der Modulvorgaben und der Anmeldefristen elektronisch zu den Lehrveranstaltungen an.

(2) Das Referat für Studienangelegenheiten prüft, ob die Teilnahmevoraussetzungen vorliegen und weist die Studierenden den Lehrveranstaltungen zu.

§ 10 Übergangsregelung

Für Studierende, die das Studium vor dem Winter-semester 2020/21 aufgenommen haben, ist die Stu-dienordnung für den Bachelorstudiengang Gesund-heitswissenschaften Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 11. April 2017 (AMB S. 1606) weiter an-zuwenden.

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Bekannt-machung im amtlichen Mitteilungsblatt der Charité in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Ba-chelorstudiengang Gesundheitswissenschaften der Charité – Universitätsmedizin Berlin vom 11. April 2017 (AMB S. 1606) außer Kraft.

Der Vorstand hat diese Ordnung bestätigt.4

Berlin, 30.Juni 2020

Der Dekan Prof. Dr. Axel R. P r i e s

4 Beschluss vom 14. April 2020.

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Anlage 1 der Studienordnung Bachelor Gesundheitswissenschaften

Charité – Universitätsmedizin Berlin Modulübersicht

B01 Einführung in die Gesundheitswissenschaften B02 Grundlagen Sozialwissenschaften B03 Grundlagen Biowissenschaften B04 Schlüsselkompetenzen und Studienorganisation B05 Gesundheitssystem und -versorgung B06 Gesundheitspsychologie B07 Aufbaumodul Biowissenschaften B08 Methoden wissenschaftlichen Arbeitens B09 Gesundheitspädagogik B10 Gesundheitssoziologie B11 Studium Generale B12 Quantitative Forschungsmethoden B13 Projektorientiertes Studium B14 Aufbaumodul Gesundheitswissenschaften B15 Biometrie und Epidemiologie B16 Handlungsmodul Gesundheitskompetenz und Verhaltensänderung B17 Spezielle Themen der Gesundheitswissenschaften B18 Geschichte, Philosophie und Ethik B19 Qualitative Forschungsmethoden B20 Handlungsmodul klientenorientierte Versorgung und Settingperspektive B21 Gesundheitspolitik und Gesundheitsökonomie B22 Bachelor Thesis

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01. Modultitel B01 Einführung in die Gesundheitswissenschaften 02. Inhalte und

Qualifikationsziele • Selbstverständnis, Grundlagen, Definitionen und Aufgaben der Gesundheitswis-

senschaften • Überblick über die verschiedenen gesundheitswissenschaftlichen Disziplinen

und deren je spezifischen Denktraditionen, Perspektiven und Wissensbestände • Handlungs- und Aufgabenfelder der Gesundheitswissenschaften und deren Be-

sonderheiten Das Modul führt in die Grundlagen und Grundbegriffe der Gesundheitswissenschaf-ten ein. Ziel ist es, einen orientierenden Überblick über das Studienfach, dessen wis-senschaftliche Besonderheiten sowie über relevante gesundheitswissenschaftliche Handlungs- und Aufgabenfelder zu vermitteln. Im Vordergrund stehen die Multidiszip-linarität, die berufsgruppen- und sektorenübergreifende Ausrichtung sowie der Bevöl-kerungsbezug in den Gesundheitswissenschaften. Die Studierenden • sind in der Lage, die Grundlagen, Definitionen und Aufgaben der Gesundheits-

wissenschaften zu benennen und den wissenschaftlichen Diskussionen in den Gesundheitswissenschaften zu folgen;

• sind befähigt, die für das Studium der Gesundheitswissenschaften relevanten wissenschaftlichen Gegenstandsbereiche und Disziplinen zu identifizieren und in ihrer Bedeutung für das Studium einzuordnen;

• sind mit den Zielsetzungen ihres Studiums sowie dessen inhaltlicher und kon-zeptioneller Ausrichtung vertraut und haben ihre Motivation zum Studium der Ge-sundheitswissenschaften sowie ihre individuellen Zugänge zum Fach reflektiert;

• haben sich erste orientierende Einblicke in relevante Handlungsfelder der Ge-sundheitswissenschaften verschafft und diese im Rahmen der Lehrveranstaltun-gen diskutiert, problematisiert und eingeordnet.

In dem Modul werden etwa zu 30 % Fachkompetenz, 20 % Methodenkompetenz, 30 % Systemkompetenz und 20 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Einführung in die Gesundheitswissenschaften (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Orientierung im Studium der Gesundheitswissenschaften (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Schriftliche Prüfung (Projektbericht mit min. 10 bis max. 15 Seiten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / unbenoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 60 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 90 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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01. Modultitel B02 Grundlagen Sozialwissenschaften 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Soziologische Grundbegriffe (z.B. Sozialstruktur, soziale Systeme, Sozialisation,

soziale Rolle, soziale Ungleichheit, Stigmatisierung, Gewalt) • Psychologische Grundbegriffe (z.B. Kognition, Emotion, Motivation und Verhal-

ten, Kommunikation, Interaktion, Lernen) • Gesundheitspolitische Grundlagen (z.B. Akteure und Grundprinzipien der sozia-

len Sicherung und des Gesundheitssystems, Demographie) • Ausgewählte Themen der Sozialwissenschaften (z.B. ausgewählte Lerntheo-

rien), sozialpsychologische Modelle von Gesundheit und Krankheit) Das Modul bündelt Grundwissen aus den unterschiedlichen Sozialwissenschaften. Es sensibilisiert für die je spezifische Blickrichtung und Denktradition der beteiligten Disziplinen auf das Thema Gesundheit, Wohlbefinden und Krankheit und reflektiert deren Relevanz für die Theorie und Praxis der Gesundheitswissenschaften. Die Studierenden • kennen Grundbegriffe der Sozialwissenschaften (Psychologie und Soziologie); • wissen um Denkweisen, Perspektiven und Fragestellungen der unterschiedli-

chen sozialwissenschaftlichen Disziplinen; • kennen gesundheitspolitische Grundlagen. In dem Modul werden etwa zu 60 % Fachkompetenz, 10 % Methodenkompetenz, 20 % Systemkompetenz und 10 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Orientierung in den Sozialwissenschaften (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Grundlagen Sozialwissenschaften (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Klausur (60 Min.)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 60 h / Selbststudium: 105 h / Prüfungsvorbereitung: 75 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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01. Modultitel B03 Grundlagen Biowissenschaften 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Grundlagen zum Bau und zur Funktion von Zellen und zur menschlichen Genetik • Basiswissen zur Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers (z.B. Herz-

kreislauf-, Magen-Darm-, Stoffwechsel-, Muskel- und Skelettsystem) • Basiswissen zur Regulation von Körperfunktionen (z.B. neuronale Regulation,

Endokrinologie und Immunabwehr) In diesem Modul werden wesentliche zellbiologische, humanphysiologische und hu-mananatomische Grundlagen vermittelt. Vom Aufbau der Zelle über die genetischen Grundlagen bis hin zur Anatomie und Funktion der verschiedenen Organsysteme werden hier die Grundlagen für das Verständnis der Pathogenese, Pathophysiologie und therapeutischen Beeinflussbarkeit von Erkrankungen (vertiefend: Modul B07) ge-schaffen. Darüber hinaus sensibilisiert das Modul für die Perspektive und Denkweise der Biomedizin zu den Themen Gesundheit und Krankheit. Die Studierenden • kennen die Grundlagen des Aufbaus und der Funktion von Zellen, Organen so-

wie der Organsysteme des menschlichen Körpers; • sind mit den grundlegenden Zusammenhängen zur Regulation von Körperfunk-

tionen und deren Relevanz für die Themen Gesundheit und Krankheit vertraut; • kennen geschlechts- und altersabhängige Unterschiede in der Regulation von

Körperfunktionen; • haben sich mit Perspektiven und ausgewählten Fragestellungen der Medizin ver-

traut gemacht.

In dem Modul werden etwa zu 80 % Fachkompetenz, 10 % Methodenkompetenz, 5 % Systemkompetenz und 5 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Orientierung in den Biowissenschaften (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Grundlagen Biowissenschaften (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Klausur (60 Min.)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / unbenoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 60 h / Selbststudium: 120 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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01. Modultitel B04 Schlüsselkompetenzen und Selbstorganisation 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Reflexive Auseinandersetzung mit Fragen der Selbstmotivation, des Selbstver-

trauens und der Selbstsicherheit im Umgang mit Eigenem, Neuem und Ande-rem (auch im Sinne von Herausforderungen, Irritationen, Konflikten)

• Reflexive Auseinandersetzung mit Fragen der Selbst- und Teamorganisation in Bezug zu Zeit, Inhalt und methodischem Vorgehen im eigenen Lern- und Teamprozess

• Auseinandersetzung mit non-, para- und verbalen Techniken der Präsentation der eigenen Person, eines Teams und eines Inhaltes/Themas

• Auseinandersetzung mit Feedback-Kultur und Feedback-Regeln

Das praxisorientiert ausgerichtete Modul ermöglicht den Studierenden vor dem Hin-tergrund ihrer individuellen Möglichkeiten die Ausbildung von Schlüsselkompeten-zen, die auf neue Situationen übertragen werden können. Hierdurch wird eine er-weiterte Handlungsfähigkeit geschaffen, die zur Beantwortung individueller, sozialer und fachlicher/wissenschaftlicher Anforderungen im Studium und im späteren Be-rufsleben benötigt wird. Die Studierenden • sind in der Lage, sich selbst im eigenen Studien-, Lern- und Teamprozess zeit-

lich, inhaltlich und methodisch zu organisieren; • können theoretische Grundlagen der Kommunikation und Interaktion selbstre-

flexiv auf aktuelle und zukünftige Selbst- und Teamprozesse übertragen; • haben die eigene Art der Kommunikation und Interaktion in Bezug zu*m Ande-

ren reflektiert und können diese theoriegeleitet darlegen; • können Themen sowohl allein als auch in einem Team mit verschiedenen

Techniken darstellen und präsentieren; • sind in der Lage, konstruktives Feedback zu erhalten und zu geben. In dem Modul werden etwa zu 20 % Fachkompetenz, 25 % Methodenkompetenz, 10 % Systemkompetenz und 45 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Projektseminar: Schlüsselkompetenzen (Pflicht) 2 SWS (30 h) Tutorium: Selbstorganisation (Pflicht) 1 SWS (15 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Mündliche Prüfung (Gruppenprüfung mit 3-4 Studierenden mit mind. 45 bis max. 60 Min.)

07. Leistungspunkte und Noten

6 LP / unbenoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 45 h / Selbststudium: 60 h / Prüfungsvorbereitung: 75 h Gesamtaufwand: 180 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2068

01. Modultitel B05 Gesundheitssystem und -versorgung 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Struktur und Funktionsweise des deutschen Gesundheitssystems • Akteure des deutschen Gesundheitssystems (staatliche, korporatistische und

sonstige Akteure) • Organisation, Finanzierung und Rolle der verschiedenen Gesundheitsprofessio-

nen in der Gesundheits- und Krankenversorgung • Überblick zu demographischen, epidemiologischen, sozialen und technisch-wis-

senschaftlichen Wandlungsprozessen und deren Auswirkungen auf die Gesund-heits- und Krankenversorgung

Das Modul vermittelt einen ersten Überblick über Struktur, Aufbau und Funktions-weise des deutschen Gesundheitssystems, inkl. wesentlicher Akteure. Es dient der Auseinandersetzung mit ausgewählten Aspekten der Gesundheits- und Krankenver-sorgung aus gesundheitswissenschaftlicher und -politischer Perspektive. Vor diesem Hintergrund werden spezifische gesundheitswissenschaftliche Fragen und Heraus-forderungen sowie multidisziplinäre Lösungsansätze problematisiert und bearbeitet. Die Studierenden • wissen um Grundlagen der Gesetzgebung im deutschen Gesundheitssystem; • kennen relevante Organisationen, Settings und Sektoren des deutschen Ge-

sundheitssystems; • kennen Grundstrukturen und Akteure der Gesundheits- und Krankenversorgung; • wissen um Grundlagen der Finanzierung innerhalb des deutschen Gesund-

heitssystems; • sind in der Lage relevante gesundheitswissenschaftliche und -politische Heraus-

forderungen in der aktuell praktizierten Gesundheits- und Krankenversorgung zu identifizieren und zu beschreiben;

• erhalten Einblicke in spezifische gesundheitspolitische und gesundheitsberufli-che Arbeitsfelder, können Herausforderungen innerhalb derer erkennen und re-flektieren.

In dem Modul werden etwa zu 30 % Fachkompetenz, 10 % Methodenkompetenz, 40 % Systemkompetenz und 20 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Gesundheitssystem und Gesundheitsversorgung in Deutschland (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Gesundheitssystem (Pflicht) 2 SWS (30 h) Orientierungspraktikum: Gesundheitsversorgung (Pflicht / 80 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Mündliche Prüfung (min. 15 bis max. 30 Minuten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 60 h / Praktikum 80 h / Selbststudium: 60 h / Prüfungsvorbereitung: 40 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2069

01. Modultitel B06 Gesundheitspsychologie 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Zentrale Gegenstände der Psychologie und insbesondere der Gesundheitspsy-

chologie • Bereiche und Veränderung gesundheitsrelevanten Verhaltens • Entstehung von Stress und seine Bedeutung für die Gesundheit • Psychosoziale Ressourcen und Risiken • Grundbegriffe (gesundheits-)psychologischer Methodik Das Modul nimmt psychologische Grundkenntnisse auf, erweitert diese und führt in Fragestellungen, Theorien und Methoden der Gesundheitspsychologie ein. Zudem wird ein Überblick über gesundheitsrelevante Faktoren aus den Bereichen Kognition, Emotion, Motivation und Verhalten vermittelt. Orientiert an einem positiven Gesund-heitsbegriff werden Faktoren der Aufrechterhaltung, der Risikofaktoren sowie Mecha-nismen der Wiederherstellung von Gesundheit thematisiert. Die Studierenden • haben sich psychologische Grundkenntnisse in Erinnerung gerufen und deren

Relevanz für die Gesundheitswissenschaften ausgelotet; • sind in der Lage, die grundlegenden Gegenstände der (Gesundheits-)Psycholo-

gie zu benennen und kennen Kernelemente der Theorien zur Veränderung ge-sundheitsrelevanten Verhaltens;

• haben Einblick in die Bedeutung des Stresserlebens und psychosozialer Res-sourcen für die Gesundheit unter Berücksichtigung spezifischer Faktoren wie Geschlecht, Alter, Kultur etc.;

• wissen um das Methodenspektrum der (Gesundheits-)Psychologie und haben die wissenschaftliche und praktische Bedeutung exemplarischer Befunde der Gesundheitspsychologie reflektiert und diskutiert.

In dem Modul werden etwa zu 45 % Fachkompetenz, 25 % Methodenkompetenz, 20 % Sozialkompetenz und 10 % Systemkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Einführung in die (Gesundheits-)Psychologie (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Gesundheitsrelevantes Verhalten: Bereiche und Theorien (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Biopsychosoziale Ressourcen und Risiken (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Klausur (120 Minuten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2070

01. Modultitel B07 Aufbaumodul Biowissenschaften 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • spezielle Pathophysiologie ausgewählter Krankheitsbilder von epidemiologi-

scher Bedeutung • Grundprinzipien und Problemfelder der angewandten Arzneimitteltherapie bei

ausgewählten Krankheitsbildern • ausgewählte Aspekte der Biomechanik und funktionellen Anatomie Das Modul baut auf biowissenschaftlichem Basiswissen auf und erweitert die Kennt-nisse um ein grundlegendes Verständnis pathophysiologischer Mechanismen sowie der medikamentösen Beeinflussbarkeit ausgewählter Krankheitsbilder. Ziel ist es, ins-besondere pharmakologische, pathologisch-anatomische und biophysikalische Ein-flussfaktoren auf Gesundheit und Krankheit zu thematisieren und die Auseinander-setzung mit biowissenschaftlichen Wissensbeständen zu ausgewählten Themenfel-dern zu fördern. Die Studierenden • verfügen über erweiterte Kenntnisse der menschlichen Zell- und Organsysteme

im gesunden und kranken Organismus; • kennen grundlegende pathophysiologische Mechanismen ausgewählter Krank-

heitsbilder sowie deren medikamentöse Beeinflussbarkeit und ihre Bedeutung für gesundheitswissenschaftliche Fragestellungen;

• kennen die Grundbegriffe und Grundlagen der medikamentösen Therapie und Arzneimitteltherapiesicherheit;

• haben sich biophysikalische Sicht- und Vorgehensweisen angeeignet und kön-nen diese zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit nut-zen.

In dem Modul werden etwa zu 50 % Fachkompetenz, 30% Methodenkompetenz, 15 % Systemkompetenz, 5% Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Spezielle Pathophysiologie (Pflicht) 3 SWS (45 h) Seminar: Arzneimittel als Therapieoption (Wahlpflicht) 3 SWS (45 h) oder Seminar: Biomechanik und funktionelle Anatomie (Wahlpflicht) 3 SWS (45 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Klausur (90 Minuten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2071

01. Modultitel B08 Methoden wissenschaftlichen Arbeitens 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Grundkenntnisse in allgemeiner Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie • Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis • Einführung in die Informations- und Arbeitsmittel an der Hochschule • Grundformen des wissenschaftlichen Lesens und Schreibens (z.B. Recherche,

Texterschließung, Exzerpt, Zitierweise, Textproduktion, Gliederung und forma-ler Aufbau, Textkritik)

• Datenbankrecherche (Suchstrategien, Metadatenbanken) • Einführung in die quantitative und qualitative empirische Sozialforschung In dem Modul werden wissenschaftstheoretische und methodische Grundlagen ver-mittelt und in ihrer Bedeutung für das Studium der Gesundheitswissenschaften re-flektiert sowie grundlegende Kompetenzen und Techniken des wissenschaftlichen Ar-beitens literaturbasierten erworben und eingeübt. Die Studierenden • kennen relevante Arten und Formen der wissenschaftlichen Veröffentlichung,

können wissenschaftliche Texte recherchieren, zuordnen, sich diese verste-hend erschließen und die wesentlichen Schritte wissenschaftlicher Textproduk-tion eigenständig umsetzen;

• sind mit den Standards und Vorgehensweisen wissenschaftlichen Arbeitens bekannt, kennen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und können wissenschaftliche Arbeiten bewerten

• sind in der Durchführung einer literaturbasierten Arbeit geübt (z.B. Formulie-rung von Forschungsfragen, Design und Umsetzung einer Recherchestrategie, Ergebnisdarstellung und Schlussfolgerunen) und

• sind mit den Grundzügen der Studiendesigns und Methoden der qualitativen und quantitativen empirischen Sozialforschung vertraut.

In dem Modul werden etwa zu 15 % Fachkompetenz, 40 % Methodenkompetenz, 30 % Systemkompetenz und 15 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Theoretische Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (Pflicht) 1 SWS (15 h) Seminar: Methoden wissenschaftlichen Arbeitens (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Schriftliche Prüfung (Studienarbeit von mind. 10 bis max. 15 Seiten)

07. Leistungspunkte und Noten

6 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 45 h / Selbststudium: 75 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 180 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 28: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2072

01. Modultitel B09 Gesundheitspädagogik 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Grundbegriffe und Grundfragen der Erziehungswissenschaften • Gegenstand, Problemstellungen und Grundlagen der Gesundheitspädagogik • Edukative Interventionsstrategien (Information, Aufklärung, Beratung, Anleitung) • Konzeption, Implementierung und Evaluation gesundheitspädagogischer Maß-

nahmen in diversen Settings, mit verschiedenen Zielgruppen und unterschiedli-cher Reichweite

Anknüpfend an erziehungswissenschaftliche Grundkenntnisse zielt das Modul auf eine Auseinandersetzung mit edukativen Herausforderungen im Kontext von Ge-sundheit, Wohlbefinden und Krankheit. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen The-orien, Modelle und Interventionsansätze aus dem Bereich der gesundheitswissen-schaftlichen Bildungsarbeit sowie deren antizipierbare oder tatsächliche Auswirkun-gen auf Individuen, Gruppen und Bevölkerungen. Die Studierenden • haben sich erziehungswissenschaftliche Grundkenntnisse erschlossen und de-

ren Relevanz für die Gesundheitswissenschaften ausgelotet; • sind über ausgewählte theoretisch-konzeptionelle Grundlagen der Gesundheits-

pädagogik informiert und in der Lage, diese in ihrer Reichweite kritisch zu be-werten;

• haben sich einen orientierenden Überblick über die pädagogische Praxis der Gesundheitsbildung und -förderung sowie der Edukation unterschiedlicher Ziel-gruppen verschiedenen Lebensalters in gesundheitsrelevanten Kontexten erar-beitet;

• sind über ausgewählte gesundheitspädagogische Interventionsansätze mit po-pulationsbezogener Reichweite informiert und haben deren spezifische Heraus-forderungen kritisch diskutiert.

In dem Modul werden etwa zu 40 % Fachkompetenz, 30 % Methodenkompetenz, 10 % Systemkompetenz und 20 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Einführung in die Gesundheitspädagogik (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Grundlagen der Gesundheitspädagogik (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Ausgewählte Aspekte der Gesundheitspädagogik (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Klausur (120 min)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 29: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2073

01. Modultitel B10 Gesundheitssoziologie 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Sichtweisen, Denktraditionen und Wissensbestände der Soziologie / Gesund-

heitssoziologie • Soziale Determinanten von Gesundheit, Wohlbefinden und Krankheit • Soziale Strategien der Veränderung von Gesundheitsverhalten und Gesund-

heitsbedingungen • Bedeutung von Gruppen, sozialen Netzwerken und Populationen für Gesund-

heits- und Krankheitsversorgung (z.B. Selbsthilfe, Angehörigenarbeit, familiäre Unterstützung)

• Neue gesellschaftliche Herausforderungen (Technik, Klimaveränderungen, Glo-balisierung)

• Ausgewählte Theorien und Erkenntnisse der Gerontologie / Gerontosoziologie Aufbauend auf soziologischen Grundkenntnissen zielt das Modul auf eine vertiefende Auseinandersetzung mit ausgewählten Theorien und Methoden der Soziologie. Das Modul fördert die Auseinandersetzung mit neuen, weltweit relevanten gesellschaftli-chen Herausforderungen. Im Rahmen einer gesundheitsbezogenen Lebenslaufper-spektive wird zudem ein Überblick über Gegenstandsbereiche und Themen der Ge-rontologie bzw. Gerontosoziologie gegeben. Die Studierenden • können grundlegende Sichtweisen, Denktraditionen und Wissensbestände der

Soziologie benennen und deren Relevanz für das Studium der Gesundheitswis-senschaften einordnen;

• sind über ausgewählte Gegenstandsbereiche und Themen der Medizinischen Soziologie, der Gesundheitssoziologie und der Gerontologie orientiert;

• wissen um die Rolle sozialer Einflussfaktoren für die Entstehung von Gesund-heit, Wohlbefinden und Krankheit in einer Lebenslaufperspektive und kennen ausgewählte soziale Strategien der Veränderung von Gesundheitsverhalten und Gesundheitsbedingungen;

• können aktuelle, gesundheitsrelevante gesellschaftliche Themen reflektieren, diskutieren und bewerten;

• verfügen über Kompetenz bei der Einschätzung der wissenschaftlichen und praktischen Bedeutung empirischer Befunde aus der gesundheitssoziologischen Forschung.

In dem Modul werden etwa zu 45 % Fachkompetenz, 25 % Methodenkompetenz, 20 % Systemkompetenz und 10 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Einführung in die Gesundheitssoziologie (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Vertiefung Gesundheitssoziologie (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Gerontologie / Gerontosoziologie (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Klausur (120 Minuten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 75 h / Prüfungsvorbereitung: 75h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 30: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2074

01. Modultitel B11 Studium Generale 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Wechselnde Themen aus den Bio-, Sozial- und Geisteswissenschaften Zielsetzung des Moduls ist es, den Studierenden Gelegenheit zu geben, sich mit we-sentlichen kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen und Gegen-wartsproblemen außerhalb des Fachstudiums zu beschäftigen. Die Studierenden • sind über aktuelle wissenschaftliche und gesellschaftliche Fragen und Gegen-

wartsprobleme orientiert und zu multidisziplinärem Denken befähigt; • haben Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse erworben, die Voraussetzung sind

für die Bewältigung zentraler Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben; • können sich in wechselnde Themenstellungen einarbeiten und sich mit unter-

schiedlichen wissenschaftlichen Positionen und Erkenntnissen kritisch ausei-nandersetzen;

In dem Modul werden Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Systemkompetenz und Sozialkompetenz in einem von den Studierenden eigenständig gewichteten Umfang erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: (Wahl) 6 SWS (90 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / unbenoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Variiert je nach Auswahl

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 150 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 31: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2075

01. Modultitel B12 Quantitative Forschungsmethoden 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Grundlagen der quantitativ-empirischen Sozialforschung • Entwicklung einer quantitativen Fragestellung • Möglichkeiten der Generierung und Überprüfung von Hypothesen • Quantitative Forschungsdesigns in der Gesundheitsforschung • Methoden der Datenerhebung in der quantitativen Forschung • Strategien zur Datenauswertung in der quantitativen Forschung Das Modul vermittelt Grundwissen über die quantitativ-empirische Sozialforschung. In dem Modul werden methodologische Grundpositionen vermittelt, quantitative Stu-dien- und Forschungsdesigns vorgestellt sowie die Methoden der quantitativen Da-tenerhebung und -auswertung in der Gesundheitsforschung eingeführt. Aufbauend auf grundlegenden Kenntnissen in der Gesundheitsforschung wird die Bearbeitung ausgewählter gesundheitswissenschaftlicher Fragestellungen anhand vorliegender Studien diskutiert. Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen verschiedener quanti-tativer Studiendesigns sowie Erhebungs- und Auswertungsmethoden kritisch zu re-flektieren. Die Studierenden • haben sich mit den quantitativen Methoden als sozialem, datengestütztem und

erkenntnisproduzierendem Handlungsfeld bekannt gemacht; • haben sich die wissenschaftstheoretischen und methodologischen Grundpositi-

onen der quantitativen Forschung und deren Auswirkungen auf den For-schungsprozess vergegenwärtigt;

• sind basierend auf ihren forschungsmethodischen Vorkenntnissen in der Lage erste Skizzen für quantitative Forschungsdesigns zu gesundheitswissenschaft-lichen Fragestellungen zu entwickeln;

• können die Vor- und Nachteile unterschiedlicher quantitativer und Mixed-Me-thod-Studiendesigns und deren Relevanz für gesundheitswissenschaftliche Fragestellungen begründet einschätzen;

• sind befähigt, quantitativ-empirische Studien in der Anwendung und in ihren Er-gebnissen kritisch zu rezipieren und ihren Evidenzgrad und ihre Aussagekraft zu bewerten.

In dem Modul werden etwa zu 20 % Fachkompetenz, 50% Methodenkompetenz, 20 % Systemkompetenz und 10 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Einführung in die quantitativ-empirische Gesundheitsforschung (Pflicht) 1 SWS (15 h) Seminar: Studiendesigns, Erhebungs- und Auswertungsmethoden (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Schriftliche Prüfung (Studienarbeit mit mind. 10 bis max. 15 Seiten)

07. Leistungspunkte und Noten

6 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 45 h / Selbststudium: 75 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 180 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 32: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2076

Modultitel B13 Projektorientiertes Studium Inhalt und Qualifikationsziel

• Einsicht in berufspraktische Tätigkeiten im gesundheitswissenschaftlichen Arbeits-feld

• Auseinandersetzung mit gesundheitswissenschaftlichen Fragen und Problemstel-lungen in Institutionen und Organisationen mit Public Health relevanten Aufgaben

• Bearbeitung eines für die gesundheitswissenschaftliche Praxis relevanten Themen- und Aufgabenfelds

Das Modul zielt auf eine kompetenzorientierte Auseinandersetzung mit relevanten Auf-gaben und Fragestellungen im Praxisfeld. Dabei soll die Möglichkeit der Anwendung von gesundheitswissenschaftlichem Basiswissen, Theorien und Methoden in der Praxis, z.B. im Bereich Gesundheitsberichterstattung, Monitoring, Planung, Durchführung und Eva-luation von Programmen und Intervention, Public Health Forschung, Qualitätsmanage-ment, Gesundheitspolitik oder Global Health, ausgelotet werden. Die Studierenden • haben in der Praxis relevante gesundheitswissenschaftliche Handlungs- und Auf-

gabenfelder und damit zusammenhängende Fragesellungen kennengelernt; • sind in der Lage im Studium erlernte Methoden (z.B. im Bereich Kommunikation,

Interaktion und/oder des wissenschaftlichen Arbeitens und Präsentierens) im Pra-xisfeld anzuwenden;

• können die Bedeutung von gesundheitswissenschaftlichen Theorien- und Metho-den für die Praxis kritisch beurteilen;

• sind in der Lage eine praxisrelevante Fragestellung in einem Bericht vorzustellen und kritisch vor dem Hintergrund des vorhandenen Forschungs- bzw. Dokumenta-tions- oder Wissensstands zu diskutieren.

In dem Modul werden etwa zu 35 % Fachkompetenz, 25 % Methodenkompetenz, 15 % Systemkompetenz und 25 % Sozialkompetenz erworben.

Lehrformen Praxisseminar: Berufspraktische Erfahrung (Pflicht) (2 SWS) Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Schriftliche Prüfung (Praktikumsbericht 15-20 Seiten)

Leistungspunkte und Noten

16 LP / unbenoteter Leistungsnachweis

Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 30 h / Praktikum: 320 Stunden / Selbststudium: 70 h / Prüfungsvorberei-tung: 60 h Gesamtaufwand: 480 h

Dauer des Moduls

ein Semester

Sonstiges

Page 33: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2077

01. Modultitel B14 Aufbaumodul Gesundheitswissenschaften 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Gesundheitswissenschaftliche Analysen der Gesundheits- und Krankenversor-

gung • Kernfragen und Herausforderungen in der Gesundheitssystemgestaltung • Systematik der Gesundheitsförderung und Prävention (Formen, Ebenen, Inter-

ventionen) • Ausgewählte Befunde der Präventionsforschung • Gesundheitsberichterstattung als Grundlage für Entscheidungs- und Gestal-

tungsprozesse Grundlagen der Gesundheitswissenschaften aufnehmend, dient das Modul insbeson-dere der weiterführenden Auseinandersetzung mit zentralen gesundheitswissen-schaftlichen Problemstellungen. Ziel ist es, Denktraditionen, Sichtweisen und Wis-sensbestände der gesundheitswissenschaftlichen Teildisziplinen zusammenzuführen und in ihrer Bedeutung für unterschiedliche Handlungs- und Aufgabenfelder zu er-schließen. Die Studierenden • haben sich mit gesundheitswissenschaftlichen Analysen zu Fragen der Struk-

tur und Funktionsweise des Gesundheitssystems kritisch auseinandergesetzt und wissen um ausgewählte Lösungsansätze zur Beantwortung der Krise der Versorgungssysteme;

• haben sich die zentrale Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention bewusst gemacht und können zentrale Strategien, Konzepte und Interventio-nen zu deren Umsetzung auf unterschiedlichen Ebenen und für verschiedene Populationen benennen;

• sind befähigt, gesundheitswissenschaftliche Daten und Erkenntnisse aus un-terschiedlichen Quellen und Disziplinen zu erschließen, nutzbar zu machen und auf konkrete wissenschaftlich begründete Fragestellungen zu beziehen.

In dem Modul werden etwa zu 30 % Fachkompetenz, 30 % Methodenkompetenz, 30 % Systemkompetenz und 10 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Seminaristischer Unterricht: Analyse des Gesundheitssystems (Pflicht) 3 SWS (45 h) Seminaristischer Unterricht: Gesundheitsförderung und Prävention (Pflicht) 3 SWS (45 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Schriftliche Prüfung (Schriftliche Ausarbeitung eines litera-turgestützten Referats mit min. 5 und max. 10 Seiten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 34: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2078

01. Modultitel B15 Biometrie und Epidemiologie 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Grundlagenwissen allgemeiner Statistik und Biometrie • Grundlagen, Methoden und Anwendungen der Epidemiologie • Kritische Bewertung und Interpretation der Ergebnisse klinischer und epidemio-

logischer Studien

Das Modul dient der Vermittlung biometrischer und epidemiologischer Konzepte, Prinzipien und Methoden. Im Vordergrund stehen das Kennenlernen und Verstehen verschiedener biometrischer Verfahren und epidemiologischer Methoden in der ge-sundheitswissenschaftlichen Forschung, insbesondere deren Interpretation und kriti-sche Bewertung. Die Studierenden • verstehen deskriptive und analytische statistische Methoden der Datenauswer-

tung • verstehen die Ziele, Grundlagen, Methoden und Limitationen klinisch/epidemio-

logischer Studien; • sind in der Lage, die Methodik und Ergebnisse klinisch/epidemiologischer Stu-

dien kritisch zu bewerten und zu diskutieren; • können einfache klinisch/epidemiologische Studien skizzieren und deren Limita-

tionen diskutieren; • kennen ein breites Spektrum gesundheitswissenschaftlicher Forschungsmetho-

den.

In dem Modul werden etwa zu 35 % Fachkompetenz, 20 % Methodenkompetenz, 30 % Systemkompetenz und 15 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Einführung in die Biostatistik und Epidemiologie (Pflicht) 1 SWS (15 h) Seminar: Biostatistik und Epidemiologie in der Anwendung (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Klausur (120 Minuten)

07. Leistungspunkte und Noten

6 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 45 h / Selbststudium: 75 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 180 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 35: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2079

01. Modultitel B16 Handlungsmodul Gesundheitskompetenz und Verhaltensänderung 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Exemplarische Themen und Handlungsfelder der Gesundheitspsychologie (z.B.

Ansätze der Prävention und Gesundheitsförderung; Risikoverständnis und Risi-kokommunikation; Auswirkungen von (frühen) Stresserfahrungen und Stressbe-wältigung; psychologische Beratung und Gesundheitsberatung

• Exemplarische Themen und Handlungsfelder der Gesundheitspädagogik (z.B. Gesundheitliche Aufklärung; Edukation von Klientinnen und Klienten; Einfluss von Bildung auf Gesundheit, Wohlbefinden und Krankheit; Medien in der Ge-sundheitspädagogik; Information und -beratung; Sexualpädagogik)

• Entwicklung von Gesundheitskompetenz in diversen Settings (z.B. Gemeinde, Krankenversorgung, Schulen) für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Familien, Personen mit Migrationserfahrung, Patientinnen und Patienten, Studierende) mit verschiedenen Strategien und Interventionen (z.B. personal-kommunikativ, me-dial)

Das Modul zielt auf eine kompetenzorientierte Auseinandersetzung mit relevanten Interventionen im Bereich der Prävention und Verhaltensänderung sowie mit Strate-gien und Programmen der gesundheitswissenschaftlichen Aufklärungs- und Bild-ungsarbeit in unterschiedlichen gesundheitspsychologischen und -pädagogischen Handlungsfeldern. Es dient der Auseinandersetzung mit ausgewählten Aufgabenge-bieten der Gesundheitspsychologie und -pädagogik in unterschiedlichen Settings und mit verschiedenen Zielgruppen. Die Studierenden • haben gesundheitspsychologische und -pädagogische Handlungs- und Aufga-

benfelder identifiziert und können deren gesundheitswissenschaftliche Relevanz einordnen;

• haben verschiedene Gesprächsführungstechniken kennengelernt und können diese im Kontext von Information für Patentinnen und Patienten und Beratung anwenden;

• haben exemplarisch sowohl gesundheitspsychologische als auch edukative Strategien und Interventionen kennengelernt, einzelne Elemente hieraus selbst angewandt, und deren Möglichkeiten und Grenzen vor dem Hintergrund theore-tischer und empirischer Kenntnisse kritisch reflektiert.

In dem Modul werden etwa zu 25 % Fachkompetenz, 35 % Methodenkompetenz, 15 % Systemkompetenz und 25 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Gesundheitskompetenz und Verhaltensänderung 2 SWS (30 h) Praxisseminar: Praxis der Gesundheitspädagogik (Pflicht) 2 SWS (30 h) Praxisseminar: Praxis der Gesundheitspsychologie (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Mündliche Prüfung (min. 15 bis max. 30 Minuten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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Seite 2080

01. Modultitel B17 Spezielle Themen der Gesundheitswissenschaften 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Wechselnde Themen der Gesundheitswissenschaften (z.B. Selbsthilfe, Ernäh-

rung, Mental Health, Disaster Management, Frauen- und Männergesundheit; Kinder- und Jugendgesundheit, Steuerung der Gesundheitsversorgung, kom-munale Gesundheitsförderung, Umwelt- und Verbraucherschutz)

• Methodische, theoretische und sozialethische Herausforderungen in gesund-heitswissenschaftlichen Handlungsfeldern

• Planung und Entwicklung von Projekten zu gesundheitswissenschaftlich rele-vanten Frage- und Problemstellungen

Ziel des Moduls ist es, durch die projektförmige und praxisnahe Bearbeitung wech-selnder gesundheitswissenschaftlicher Frage- und Problemstellungen vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erproben und so auf die spätere berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Besonderes Augenmerk wird auf die Nutzung multidisziplinärer Sicht-weisen und Kenntnisse bei der Problembearbeitung gelegt. Die Studierenden • sind in der Lage, eigene Kenntnisse und Fähigkeiten unter Anleitung und Bera-

tung anzuwenden, um gesundheitswissenschaftliche Aufgaben zu bearbeiten und die Ergebnisse dieser Arbeitsprozesse nach wissenschaftlichen Standards zu präsentieren und zu dokumentieren;

• haben sich darin geübt, relevante Kontakte und Netzwerke für die Beantwortung gesundheitswissenschaftlicher Frage- und Problemstellungen fach- und situati-onsgerecht heranzuziehen;

• haben sich mit ausgewählten Themen von gesundheitswissenschaftlicher Rele-vanz vertiefend auseinandergesetzt und sich die hierfür erforderlichen Wissens-bestände erschlossen;

• sie sind befähigt, die sozialen und ethischen Dimensionen gesundheitswissen-schaftlicher Maßnahmen und Interventionen zu reflektieren und eine begründete Haltung dazu einzunehmen.

In dem Modul werden etwa zu 25 % Fachkompetenz, 25 % Methodenkompetenz, 25 % Systemkompetenz und 25 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Projektseminar: Themen verschieden (Wahlpflicht) 2 SWS (30 h) 04. Teilnahmevoraus-

setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Erfolgreiche Teilnahme an der Modulprüfung (Mündliche Prüfung in Form einer Posterpräsentation mit 60 % Anteil an der Modulnote auf Basis eines wissenschaftlichen Posters mit 40 % Anteil an der Modulnote)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 30 h / Selbststudium: 120 h / Prüfungsvorbereitung: 90 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2081

01. Modultitel B18 Geschichte, Philosophie und Ethik 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Geisteswissenschaftlich-hermeneutische Arbeits- und Denkweisen • Geschichtliche Entwicklungslinien der Gesundheitsberufe, des Gesundheitssys-

tems und Gesundheitswissenschaften • Wissenschaftsgeschichte der Medizin und ihrer Paradigmen • Ausgewählte ethische Herausforderungen (z.B. Gestaltung des Lebensendes,

Rationierung und Rationalisierung im Gesundheitssystem, Perspektiven von Pa-tientinnen und Patienten und Nutzenden; Autonomie der Patientinnen und Pati-enten; Gesundheitsmündigkeit; Medizin im Nationalsozialismus, Reproduktions- und Transplantationsmedizin)

Das Modul dient der Vermittlung geisteswissenschaftlich-hermeneutischer Arbeits- und Denkweisen anhand ausgewählter Aspekte der Geschichte, Wissenschaftsphi-losophie und Ethik der Gesundheitswissenschaften und ihrer Teildisziplinen. Grenzen naturwissenschaftlicher und biomedizinischer Herangehensweisen an Gesundheit, Wohlbefinden und Krankheit werden thematisiert und Potenziale geisteswissen-schaftlicher Perspektiven und Wissensbestände nutzbar gemacht. Die Studierenden • können wesentliche Entwicklungslinien und geschichtliche Meilensteine der Ge-

sundheitsberufe, des Gesundheitswesens und der Gesundheitswissenschaften beschreiben;

• haben sich mit Grundzügen der Entstehung medizinischen und gesundheitswis-senschaftlichen Wissens befasst und können ansatzweise dessen Bedeutung und Kontingenz bewerten;

• wissen um gesundheitsrelevante ethische Dilemmata, können deren Auswirkun-gen auf Individuen, Gruppen und Populationen einschätzen und haben ihre Hal-tung dazu reflektiert.

In dem Modul werden etwa zu 30 % Fachkompetenz, 20 % Methodenkompetenz, 30 % Systemkompetenz und 20 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Geschichte, Philosophie und Ethik - Einführung (Pflicht) 1 SWS (15 h) Vorlesung: Geschichte der Gesundheitswissenschaften (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Ethik in den Gesundheitswissenschaften (Pflicht) 3 SWS (45 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Schriftliche Prüfung (Studienarbeit mit min. 10 bis max. 15 Seiten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2082

01. Modultitel B19 Qualitative Forschungsmethoden 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Wissenschaftstheoretische Grundlagen qualitativer Forschung • Gütekriterien • Prinzipien, Möglichkeiten und Grenzen qualitativer, empirischer Gesundheits-

forschung • Qualitative Designs • Methodische Herangehensweisen in Samplingbildung, Datenerhebung, Daten-

auswertung, Ergebnispräsentation • Qualitative Reviews • Qualitative Forschung in Mixed-Methods-Designs • Ethik und Datenschutz in qualitativer, empirischer Forschung In diesem Modul werden Kenntnisse der qualitativen empirischen Forschung vertieft. Exemplarisch werden gesundheitswissenschaftliche qualitative Fragestellungen und Designs anhand ausgewählter Studien diskutiert sowie selbstständig entwickelt. Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Studiendesigns sowie von Er-hebungs- und Auswertungsmethoden kritisch reflektieren zu können. Die Studierenden • sind in der Lage erste Skizzen für qualitative Forschungsdesigns zu gesund-

heitswissenschaftlichen Fragestellungen selbstständig zu entwickeln und zu be-gründen;

• können methodische Herangehensweisen sinnvoll auswählen, begründen und durchführen;

• sind in der Lage die Möglichkeiten und Grenzen qualitativer Studiendesigns und ihre Relevanz für gesundheitswissenschaftliche Fragestellungen begründet einzuschätzen;

• können qualitative empirische Studien in der Anwendung und in ihren Ergebnis-sen kritisch rezipieren und ihren Evidenzgrad und ihre Aussagekraft bewerten.

In dem Modul werden etwa zu 15 % Fachkompetenz, 55 % Methodenkompetenz, 15% Systemkompetenz und 15 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Qualitative empirische Gesundheitsforschung (Pflicht) 1 SWS (15 h) Seminar: Qualitative empirische Gesundheitsforschung – Wiederholung, Vertiefung und Übungen (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Schriftliche Prüfung (Essay von mind. 10 bis max. 15 Sei-ten)

07. Leistungspunkte und Noten

6 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 45 h / Selbststudium: 75 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 180 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2083

01. Modultitel B20 Handlungsmodul klientenorientierte Versorgung und Settingperspektive 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Klientenorientiertes Handeln in verschiedenen gesundheitsrelevanten Settings

(Pflegeheim, Krankenhaus, Betrieb, Schule, Häuslichkeit, Kommune/Quartier) • Setting- und populationsorientierte Programme zur Gesundheitsentwicklung • Gesundheitsvorsorge und –versorgung für verschiedene Akteure in Organisati-

onen und Lebenswelten • Indikationsspezifische Versorgung auf Basis von Leitlinien und Empfehlungen • Modelle und Konzepte der subjektiven Bewältigung chronischer Krankheit • Patienten- und Angehörigenpartizipation in der Gesundheitsversorgung • Steuerungskonzepte (Integrierte Versorgung, Case Management, DMP etc.)

und deren Implementierung. Das Modul behandelt ausgewählte Aspekte der Gesundheits- und Krankenversor-gung sowie Gesundheitsförderung und Prävention aus der Settingperspektive. Es dient zudem der Auseinandersetzung mit klientenorientiertem Handeln in verschiede-nen Settings und zielt dabei auf eine vertiefende Beschäftigung mit und eine kritische Bewertung von verschiedenen Settings ab. Es werden Herausforderungen in der Ver-sorgungsrealität verschiedener Zielgruppen in unterschiedlichen Einrichtungen, Set-tings und Sektoren problematisiert und Lösungsansätze erarbeitet. Die Studierenden • können eine soziologische Theorie des Handelns vor dem Hintergrund verschie-

dener Settings reflektieren • können auf der Grundlage der Bedeutung verschiedener Settings für gesund-

heitsrelevantes Handeln Maßnahmen im Hinblick auf die Erhaltung, Entwicklung und Förderung von Gesundheit und individuellem Wohlbefinden ableiten

• sind in der Lage sich differenziert mit den Anforderungen spezifischer Zielgrup-pen mit verschiedenen Indikationen in unterschiedlichen Handlungsfeldern aus-einanderzusetzen

• wissen um den Bedeutungszuwachs chronischer Erkrankungen und haben da-mit einhergehende Herausforderungen für die Gestaltung der Gesundheits- und Krankenversorgung analysiert;

• können aus gesundheitswissenschaftlicher Perspektive die Implementierung und Umsetzung ausgewählter innovativer Konzepte und Steuerungsinstrumente einordnen und bewerten.

In dem Modul werden etwa zu 30 % Fachkompetenz, 30 % Methodenkompetenz, 15 % Systemkompetenz und 25 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Klientenorientierung und Settingperspektive (Pflicht) 2 SWS (30 h) Praxisseminar: Chronische Krankheit und Patientenorientierung (Pflicht) 2 SWS (30 h) Praxisseminar: Praxis der Gesundheitssoziologie (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Mündliche Prüfung (min. 15 bis max. 30 Minuten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

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30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2084

01. Modultitel B21 Gesundheitspolitik und -ökonomie 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Grundwissen und Konzepte der Ökonomie / Gesundheitsökonomie • Produktion von Gesundheit aus ökonomischer Perspektive, • Regulierung der Krankenversorgung zwischen Staat, Verbänden und Markt • Akteure und Ziele der Gesundheitspolitik im Zeitverlauf • Grundprinzipien der Finanzierung von Einrichtungen der Gesundheits- und

Krankenversorgung • Charakteristika, Interpretation und kritische Bewertung gesundheitsökonomi-

scher Analysen Das Modul zielt auf eine Auseinandersetzung mit wesentlichen Grundlagen der öko-nomischen Theorie sowie mit den Möglichkeiten und Grenzen von deren Anwendung im Gesundheitswesen. Institutionen des Gesundheitsmarktes werden vorgestellt und deren Zusammenspiel erläutert und analysiert. Politik- und wirtschaftswissenschaftli-che Denktraditionen, Sichtweisen und Wissensbestände werden in ihrer Bedeutung für die Gesundheitswissenschaften vorgestellt und problematisiert. Die Studierenden • verstehen die Ziele, Grundlagen, Methoden und Begrenzungen der Gesund-

heitsökonomie; • können ökonomische Zusammenhänge im Wechselspiel der Institutionen des

Gesundheitswesens erkennen und wertneutral betrachten; • können eine gesundheitsökonomische Analyse durchführen und deren Limitati-

onen beschreiben; • sind in der Lage sich aktiv und wissenschaftsbasiert an gesundheitspolitischen

Diskussionen zu beteiligen; • haben sich mit ausgewählten Anreizsystemen befasst und können deren er-

wünschte und unerwünschte Wirkungen auf unterschiedliche Akteure antizipie-ren.

In dem Modul werden etwa zu 40 % Fachkompetenz, 15 % Methodenkompetenz, 30 % Systemkompetenz und 15 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Vorlesung: Grundzüge der Gesundheitsökonomie (Pflicht) 2 SWS (30 h) Vorlesung: Akteure, Ziele und Entwicklungslinien der Gesundheitspolitik (Pflicht) 2 SWS (30 h) Seminar: Methoden der Gesundheitsökonomie und ihre Anwendung (Pflicht) 2 SWS (30 h)

04. Teilnahmevoraus- setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Klausur (120 Minuten)

07. Leistungspunkte und Noten

8 LP / benoteter Leistungsnachweis

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 90 h / Selbststudium: 90 h / Prüfungsvorbereitung: 60 h Gesamtaufwand: 240 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 41: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2085

01. Modultitel B22 Bachelor Thesis 02. Inhalt und

Qualifikationsziel • Generierung und Konkretisierung gesundheitswissenschaftlicher Fragestellun-

gen • Gestaltung und Planung eines wissenschaftlichen Arbeitsprozesses (Entwick-

lung / Forschung) • Reflektion und Dokumentation wissenschaftlicher Arbeiten Das Modul dient der eigenständigen Planung und Durchführung einer wissenschaft-lichen Arbeit mit begrenzter gesundheitswissenschaftlicher Themen- und Fragestel-lung unter Hinzuziehung im Studium erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Studierenden • können eine Fragestellung für die Bachelor Thesis generieren und formulieren

und nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eigenständig bearbeiten; • haben sich im Rahmen eines Kolloquiums in der wissenschaftlichen Präsenta-

tion und kritischen Diskussion von (Teil-)Ergebnissen ihrer Arbeit geübt; • sind befähigt, die von ihnen gewonnenen Erkenntnisse in wissenschaftlich an-

gemessener Weise zu dokumentieren und zu präsentieren (Erstellen der The-sis).

In dem Modul werden etwa zu 35 % Fachkompetenz, 30 % Methodenkompetenz, 20 % Systemkompetenz und 15 % Sozialkompetenz erworben.

03. Lehrformen Abschlusskolloquium: Bachelor Abschlusskolloquium (Pflicht) 1 SWS (15 h) 04. Teilnahmevoraus-

setzungen

Immatrikulation im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften und erfolgrei-che Teilnahme an mind. 19 Modulen.

05. Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Gesundheitswissenschaften

06. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Regelmäßige Teilnahme, Schriftliche Prüfung (Bachelor Thesis mit min. 40 bis max. 60 Seiten)

07. Leistungspunkte und Noten

14 LP / benotete Leistungsnachweise

08. Häufigkeit des Angebots des Moduls

Jeweils Sommer- und Wintersemester

09. Arbeitsaufwand Präsenzzeit: 15 h / Selbststudium: 405 h Gesamtaufwand: 420 h

10. Dauer des Moduls

ein Semester

11. Sonstiges

Page 42: § 3 Benotung von Prüfungsleistungen - Charité...Benotung von Prüfungsleistungen Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen wer-den von den prüfungsberechtigten Personen

30.06.2020 | Nr. 252

Seite 2086

Anlage 2 der Studienordnung Bachelor Gesundheitswissenschaften Charité – Universitätsmedizin Berlin

Exemplarische Studienverlaufsplanungen 2.1 Studienverlauf - Vollzeitstudium

* Lehrveranstaltungen, die auf das „Studium Generale“ (B11) angerechnet werden sollen, können vom 1. bis einschließlich 5. Fachsemester absolviert werden.

6. S

em.

Handlungsmodul

klientenorientierte Ver-sorgung und Setting-

perspektive

Gesundheitspolitik und

-ökonomie

Bachelor Thesis

8 ECTS B20 8 ECTS B21 14 ECTS B22

5. S

em.

Handlungsmodul

Gesundheits- kompetenz und Verhal-

tensänderung

Spezielle Themen der Gesundheits- wissenschaften

Geschichte, Philosophie

und Ethik

Qualitative Forschungs-

methoden

8 ECTS B16 8 ECTS B17 8 ECTS B18 6 ECTS B19

4. S

em.

Projektorientiertes Studium

Aufbau

Gesundheitswissenschaf-ten

Biometrie

und Epidemiologie

16 ECTS

B13

8 ECTS

B14

6 ECTS

B15

3. S

em.

Gesundheitspädagogik

Gesundheits-

soziologie

Studium

Generale*

Quantitative For-

schungsmethoden

8 ECTS B09 8 ECTS B10 8 ECTS B11 6 ECTS B12

2. S

em.

Gesundheitssystem

und -versorgung

Gesundheits- psychologie

Aufbaumodul

Bio- wissenschaften

Methoden

wissenschaftlichen Ar-beitens

8 ECTS B05 8 ECTS B06 8 ECTS B07 6 ECTS B08

1. S

em.

Einführung in die

Gesundheitswissen-schaften

Grundlagen

Sozial- Wissenschaften

Grundlagen

Bio- Wissenschaften

Schlüssel-

Kompetenzen und Selbstorganisation

8 ECTS B01 8 ECTS B02 8 ECTS B03 6 ECTS B04

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Seite 2087

2.2 Exemplarischer Studienverlauf – Teilzeitstudium

12. S

em.

Bachelor Thesis

14 ECTS B22

11. S

em.

Handlungsmodul Gesund-heitskompetenz und Ver-

haltensänderung

Spezielle Themen der Ge-sundheitswissenschaften

8 ECTS B16 8 ECTS B17

10. S

em.

Handlungsmodul klien-tenorientierte Versorgung

und Settingperspektive

Gesundheitspolitik und

-ökonomie

8 ECTS B20 6 ECTS B21

9. S

em.

Qualitative Forschungs-methoden

Geschichte, Philosophie

und Ethik

6 ECTS B19 6 ECTS B18

8. S

em.

Aufbau Gesundheitswis-senschaften

Biometrie und Epidemiolo-

gie

8 ECTS B14 8 ECTS B15

7. S

em.

Quantitative Forschungs-methoden

Studium Generale

6 ECTS B12 8 ECTS B11

6. S

em.

Projektorientiertes Studium

16 ECTS B13

5. S

em.

Gesundheitspädagogik

Gesundheitssoziologie

8 ECTS B09 8 ECTS B10

4. S

em.

Aufbaumodul Biowissen-schaften

Gesundheits- psychologie

8 ECTS B07 8 ECTS B06

3. S

em.

Grundlagen Sozial-

wissenschaften 8 ECTS B02

Grundlagen

Bio- wissenschaften

8 ECTS B03

2. S

em.

Gesundheitssystem und -versorgung

Methoden

wissenschaftlichen Arbeitens

8 ECTS B05 6 ECTS B08

1. S

em.

Einführung in die Gesundheitswissenschaf-

ten

Schlüsselkompetenzen und

Selbstorganisation

8 ECTS B01 6 ECTS B04

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