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Stud ieren in

Eichstätt

und

Ingolstadt

2020

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Kontakt:

Studentenwerk Erlangen-Nürnberg | Anstalt des öffentlichen Rechts

Hofmannstraße 2791052 Erlangen

Postfach 320891020 Erlangen

Tel +49 9131 / 8002-0Fax +49 9131 / 8002-190

[email protected]

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Bitte beachten Sie die Anzeigen unserer Inserenten, durch die dasErscheinen dieses kostenlosen Wegweisers erst ermöglicht wurde:

AOK Seite 83i Live Seite 29J. J. Darboven Seite 10Uni Apart Seite 30Nordbräu Seite 57

HerausgeberStudentenwerkErlangen-NürnbergAnstalt des öffentlichen RechtsPostfach 320891020 ErlangenMathias M. Meyer,Geschäftsführer

RedaktionKerstin Frühwald,Sebastian Fischer

Grafik und LayoutUwe Scheer, Sebastian Fischer

AnzeigenverwaltungKerstin Frü[email protected]

Druckhofmann druck Nürnbergwww.hofmann-infocom.deTitelbild:froodmat / photocase.deAuflage: 3.500

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1. Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 4

2. Studentenwerk Erlangen-Nürnberg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 6

2.1 Hochschulgastronomie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 72.2 Wohnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 162.3 Studieren mit Kind. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 312.4 Studieren mit Behinderung

oder chronischen Krankheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .S. 322.5 BAföG und Studienabschlussdarlehen. . . . . . . . S. 342.6 Beratungsnetzwerk. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 402.7 Kultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 452.8 Internationales. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 472.9 Informationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 48

3. Hochschulen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .S. 52

4. Studieren in Eichstätt und Ingolstadt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 56

5. Vergünstigungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 62

6. Jobs & Geldverdienen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 69

7. Beratung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 73

8. Versicherungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 79

9. Freizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 84

Stichwortverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 89

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Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ist nach dem Bayeri-schen Hochschulgesetz für die soziale und wirtschaftliche Be-treuung der Studierenden an zehn Hochschulen in Erlangen,Nürnberg, Eichstätt, Ingolstadt, Ansbach, Neuendettelsau undTriesdorf zuständig. Mit der vorliegenden Broschüre sollennicht nur Studierende angesprochen werden, sondern auchAbiturienten und Studienanfänger.

1 . Vorwort

In dieser 38. Auflage des WERKsWeisers finden Sie eine Men-ge Informationen, die Ihnen auf dem Weg zum Studium bzw.während des Studiums weiterhelfen werden. Der WERKsBlitz(monatliches Infomagazin), der WERKsBlick (Semestermaga-zin) und der WERKsWeiser bilden zusammen die WERKsWelt(Homepage) des Studentenwerks. Sollten Sie dennoch be-stimmte Informationen vermissen oder als unvollständig an-sehen, so bitten wir um Anregungen und Verbesserungsvor-

Mathias M. MeyerGeschäftsführerStudentenwerkErlangen-Nürnberg

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schläge, damit diese bei der nächsten Auflage berücksichtigtwerden können. Obwohl alle Textbeiträge mit großer Sorgfaltzusammengestellt wurden, kann für Inhalt, Richtigkeit undVollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.

An dieser Stelle danken wir allen recht herzlich, die uns durchAuskünfte und Angaben unterstützt haben und den vielenfleißigen Helfern, die zum Gelingen dieses WERKsWeisersbeigetragen haben. Wir danken auch den Inserenten, mit de-ren finanzieller Unterstützung uns die kostenlose Abgabe desWERKsWeisers ermöglicht wurde und bitten, Ihre Aufmerk-samkeit auch auf die Inserate zu richten.

Erlangen, im Juli 2019

Informationshungrig: Großer Andrang am Stand des Studentenwerks bei derErstsemesterbegrüßung der FAU in der Erlanger Heinrich-Lades-Halle

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2. Studentenwerk Erlangen-Nürnberg

Organe des Studentenwerks sind Vertreterversammlung,Verwaltungsrat und Geschäftsführer. Jede Hochschule ent-sendet in die Vertreterversammlung ein Mitglied der Hoch-schulleitung, zwei Professorinnen oder Professoren, zweiStudierende der Hochschule, die Frauenbeauftragte derHochschule und den/die Behindertenbeauftragte/n der Hoch-

schule. Die Vertreterversammlungwählt den Verwaltungsrat undnimmt den Jahresbericht und denJahresabschluss der Geschäftsfüh-rung sowie den Bericht übergrundsätzliche Fragen der künfti -gen Geschäftsführung entgegen.

Der Verwaltungsrat setzt sich zu-sammen aus zwei Personen ausdem Kreis der Professorinnen undProfessoren sowie der Hochschul-

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ist eine Anstalt desöffentlichen Rechts. Aufgaben des Studentenwerks sind lautBayerischem Hochschulgesetz (BayHSchG): Die wirtschaftli -che Förderung und soziale Betreuung der Studierenden derstaatlichen Hochschulen, insbesondere durch die Einrichtungund den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten, den Bau undden Betrieb von Studentenwohnheimen und den Betrieb vonVerpflegungseinrichtungen sowie die Bereitstellung von Ein-richtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich; dieStudentenwerke sollen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förde-rung der internationalen Beziehungen beitragen.

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leitung, zwei Studierenden, einer Persönlichkeit des öffentli -chen Lebens, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Per-sonalrats des Studentenwerks, der Frauenbeauftragten einerHochschule und der oder dem Behindertenbeauftragten einerHochschule. Hauptaufgaben des Verwaltungsrats sind derBeschluss über den Wirtschaftsplan, die Prüfung der Jahres-rechnung und der Erlass der Satzung über die Studenten-werkbeiträge. Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitgliederbeträgt zwei Jahre. Der Geschäftsführer führt die Geschäftedes Studentenwerks. Er vertritt das Studentenwerk gericht-lich und außergerichtlich. Er ist Dienstvorgesetzter des ge-samten Personals.

Das Studentenwerk erfüllt seine Aufgaben nach den Grund-sätzen der Gemeinnützigkeit. Es finanziert seine Leistungenim Wesentlichen durch eigene Einnahmen, Zuwendungendes Staates und aus Beiträgen der Studierenden. Das Stu-dentenwerk Erlangen-Nürnberg ist mit mehr als 350 Bediens-teten für rund 70.000 Studierende zuständig.

In den folgenden Kapiteln 2.1–2.9 möchten wir Ihnen dasbreite Serviceangebot des Studentenwerks ausführlicher vor-stellen.

2.1 Hochschulgastronomie

NachhaltigkeitWir arbeiten nach ökologischen und sozialverträglichenGrundsätzen und fordern dies auch von unseren Lieferanten.Nachhaltigkeit, Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz undRegionalbezug sind für uns wichtige Vorgaben beim Einkaufund beim Umgang mit Lebensmitteln.

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Bio-ZertifizierungSeit dem 27.10.2006 ist dasStudentenwerk Bio-zertifi -ziert und darf Speisen in Bio-Qualität anbieten. Für dasStudentenwerk bedeutet dasstrenge Kontrollen und Vor-gaben in der gesamten Pro-duktionskette der Speisen.Bio- bzw. Öko-Produkte sindheute eine selbstverständli -che Ergänzung im Lebens-mittelangebot und mehr als ein kurzfristiger Trend. In Bezugauf Qualität und Geschmack haben sie einiges zu bieten. Au-ßerdem steht bei ökologisch erzeugten Lebensmitteln derUmweltschutz im Vordergrund und es wird auf Gentechnikverzichtet.

Wir verbinden bei unserem Angebot gute Qualität,Wirtschaftlichkeit, Wohlgeschmack und Vielfalt, sowie eineansprechende Präsentation unseres Angebots mit Servicein Hochschulnähe. Das ist unser Anspruch und dafür über-nehmen wir Verantwortung!

MSC-ZertifizierungSeit 2010 ist das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg MSC-zertifiziert und bietet Fischgerichte aus nachhaltiger Fi-scherei an. Bei nachhaltiger Fischerei wird nur so viel Fischaus dem Meer entnommen, wie auch wieder nachwachsenkann. Den Beständen wird somit die Möglichkeit gegeben,sich immer wieder zu erholen. Durch dieses Vorgehen wer-den einerseits die Ökosysteme geschont, aber auch die Fi-scherei wird vor starken Schwankungen und unkontroll ier-

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baren Risiken bewahrt. Zu-sammen mit unseren Liefe-ranten bieten wir fast alleFische in unseren Gerichtenaus kontroll iertem und mitdem MSC-Siegel verse-henen Fischfang an.

www.msc.org/de

Bei uns ist das Essen nichtnur lecker und gesund.Ebenso wichtig sind unsUmweltverträglichkeit undNachhaltigkeit!

Kindertel ler

Das Kinderteller-Essen ist eine kostenlose Zugabe zum Eltern-essen. Der Elternteil muss selbst auch konsumieren, nur danngibt es eine Kinderteller-Portion kostenlos dazu. Fragen Sie ander Essensausgabe nach einem Kinderteller für Ihr Kind. Aufden Kinderteller bekommen Sie eine entsprechende Portioneines Mensa-Mittagsgerichts. Dabei muss nachvollziehbarsein, dass die betreffende Portion für das Kind bestimmt ist;dies zu beurteilen liegt im Ermessen unserer Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter vor Ort ander Essensausgabe und anden Kassen.

An welche Voraussetzungenist die Nutzung derKinder-tellerkarte gebunden?Der auf der Karte eingetra-gene Elternteil muss aktuell(d.h. im laufenden Semester) an einer Hochschule im Betreu-ungsbereich des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg einge-schrieben sein. Das auf der Karte eingetragene Kind darf

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nicht älter als 10 Jahre sein. Sollte eine dieser Voraussetzun-gen entfallen ist die entsprechende Karte nicht mehr nutzbar.

Wie funktioniert es an der Kasse?Zeigen Sie Ihre Kindertellerkarte (ggf. eine für jedes Kind, daseine Kindertellerportion erhalten soll) bitte unaufgefordertvor, wenn Sie Ihr Essen bezahlen. Bitte stellen Sie außerdemsicher, dass Sie Ihren Studierendenausweis mit sich führenund schnell greifbar haben, da es zu vereinzelten Kontrollenkommen kann.

Bargeldloses Aufladen der Studentenwerk-Chipkarten

Bargeldloses Aufladen der Mensakarten per EC oder girogoist sowohl in Eichstätt als auch in Ingolstadt möglich. Auchdieser Service wird kontinuierlich ausgeweitet. MehrInformationen sind hier zu finden: www.werkswelt.de/kartensystem

In allen Mensen und Cafeterien: Fairtrade-Kaffee in Bio-Qualität von J. J. Darboven

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MensaführungenWenn Interesse an Mensaführungen besteht, gerne die jewei-l igen Kollegen vor Ort ansprechen. Gruppen von 5-15 Perso-nen zeigen wir gerne unsere „Geheimnisse“. Sie können sichauch gerne unter [email protected] melden. Wir bieten im-mer wieder Kochkurse oder kleine Kochshows zu verschiede-nen Themen an. Hier richten wir uns natürlich auch gernenach den Wünschen oder Interessen unserer Gäste, ob ve-gan, Bowls oder Omas Küche - alles ist machbar. Weitere In-fos auch unter www.werkswelt.de oder auf Facebook undInstagram.

GetränkekonzeptUnser attraktives Kaltgetränke-Sortiment beinhaltet nebentrendigen Limonaden auch immer lokale Marken. Danebengibt es natürlich auch Faires von Charitea und Lemonaid, so-wie die Now Limonaden in BIO von der Neumarkter Lamms-bräu. Beim Kaffee setzen wir in allen Mensen ganz auf BIOund Fairtrade von unserem langjährigen PartnerJ. J . Darboven.

Mehrwegbechersystem für die SB-KaffeestationenUm die Flut der Wegwerf-ToGo-Becher einzudämmen, bietenwir Mehrwegbecher aus Kunststoff und Porzellan an. SchonenSie die Umwelt und genießen Sie die Kaffespezialitäten (mitBio- und Fairtrade-zertifiziertem Kaffee und Zucker) aus demabsolut dicht verschließbaren und individuell gestaltbarenKunststoffmehrwegbecher (zum Studierendenpreis von2,99  €) oder aus dem Studentenwerks-Porzellanbecher(6,99  €) mit optionalem Silikondeckel (1,49 €) und sparen Siedabei 0,30 € pro Becher. Dieses Angebot gibt es in allen Men-sen und Cafeterien. Natürlich können Sie auch Ihren eigenenBecher, Tasse oder Pott mitbringen und füllen.

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MensenDie Mensen an der Universität Eichstatt und der TechnischenHochschule Ingolstadt sind Einrichtungen des Studenten-werks Erlangen-Nürnberg. Es werden komplette Essen undEinzelkomponenten zu günstigen Preisen angeboten. AlleMensen des Studentenwerks arbeiten nach dem Selbstbedie-nungssystem. In allen Mensen und den meisten Cafeterien istnur bargeldlose Kartenzahlung (jeweiliger Studierendenaus-weis oder Mensakarte) möglich. Unsere Gäste werden gebe-ten, das verwendete Geschirr an der gekennzeichnetenRückgabestelle wieder abzuliefern.

Eine der Hauptaufgaben des Studen-tenwerks ist die Verpflegung der Stu-dierenden. Wir bieten Menüs bzw.Auswahlessen zu günstigen Preisenan. Speisepläne, Öffnungszeiten, In-formationen zum bargeldlosen Zah-lungssystem, etc. finden Sie unter:

www.werkswelt.de/gastronomie

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Mensen

Mensa EichstättUniversitätsallee 285072 EichstättTel 08421/931460

Mensa IngolstadtEsplanade 1085049 IngolstadtTel 0841/9348265

Cafeterien

Das Studentenwerk ergänzt mit seinen Cafeterien und Cafe-bars das Angebot der Mensen über die Mittagszeit hinaus.Nicht nur belegte Brötchen und Kaffee, sondern auch Salate,Süßigkeiten, Getränke und Sonstiges können zu günstigenPreisen erworben werden. Teilweise werden auch warme Ge-richte angeboten.

Cafeteria EichstättUniversitätsallee 285072 EichstättTel 08421/902364

Cafeteria IngolstadtEsplanade 1085049 Ingolstadt

Die Öffnungszeiten unserer Mensen, Cafeterien undCafebars finden Sie im Internet unter www.werkswelt.desowie als Aushang vor Ort. Bitte beachten Sie, dass wäh-rend der Semesterferien in der Regel eingeschränkte Öff-nungszeiten gelten!

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2.2 Wohnen

Ingolstadt

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg betreibt in Ingolstadtin sehr studentengünstiger Lage vier Studentenwohnheimemit insgesamt 201 komfortablen und möblierten Einzel-apartments. Sämtliche Wohnplätze sind modern und zweck-

Wohnen im Studentenwohnheim bedeutet zusammen le-ben und erleben mit anderen Studierenden, in günstigerLage zur Hochschule, und zu Konditionen, die zumeistdeutlich besser sind als bei vergleichbarem privaten Wohn-raum. Baulicher Zustand, Einrichtung und Ausstattung derStudentenwohnheime sind vielfältig und werden – beson-ders bei den neueren Häusern – durchaus auch gehobenenAnsprüchen an Wohnwert und Gestaltungsmöglichkeitengerecht.

mäßig eingerichtet. Jedes Apartment verfügt über eine Mini-Küche und ein eigenes Duschbad mit WC. Lediglich Bettzeug,Bettwäsche sowie Handtücher, Geschirr und Reinigungsgerät

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werden nicht gestellt. Die Reinigung in den Apartements ob-liegt den Bewohnern. Teilweise haben unsere ApartmentsBalkon, Terrasse oder Freisitz. Großzügige Gemeinschaftsräu-me, Fahrradkeller und Waschmaschinenraum sind ebenfallsim Haus vorhanden. In den Wohnheimen des Studentenwerkswerden nur Studierende aufgenommen, die an einer örtlichenHochschule eingeschrieben sind.

Die Wartezeit schwankt erheblich, sie hängt ab von den Be-schränkungen der Bewerbung, von der Herkunft und dem so-zialen Umfeld des Bewerbers, dem saisonal starkunterschiedlichen Angebot und der Nachfrage; sie reicht des-halb von sofort bis zu mehreren Semestern. In vielen Fällen,vor allem während des Semesters, sind Einzüge ohne Warte-zeit möglich, zu Semesterbeginn ist jedoch regelmäßig mitmehrmonatiger Wartezeit zu rechnen. Die Mietverträge sindbefristet. In der Regel werden Mietverträge über sechs Se-mester ausgestellt, Verlängerungen sind aber oft möglich.Überzeugen Sie sich von der Qualität der Studentenwohnhei-me! Gehen Sie selbst in ein Haus und sprechen Sie mit denBewohnern. Wenn Sie zu der Auffassung gekommen sind,dass Wohnen im Studentenwohnheim für Sie in Betrachtkommt, sollten Sie sich so bald wie möglich bewerben.

Tipp: Falls wir Ihnen für das Winterse-mester keinen Wohnplatz anbietenkonnten, schließen Sie einen Vormiet-vertrag ab, mit dem Sie spätestens zuBeginn des nächsten Sommersemes-ters garantiert einen Wohnplatz in ei-nem unserer Studentenwohnheimeerhalten.Weitere Informationen erhaltenSie bei Ihrem zuständigen WohnService.

www.werkswelt.de/wohnen

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Häuser und Wohnanlagen des Studentenwerks in Ingolstadt

Verwaltung derWohnanlagen für Studierende inIngolstadt:

Studentenwerk Erlangen-Nürnberg, WohnService NürnbergAndreij-Sacharow-Platz 1, 90403 Nürnberg

Ansprechpartnerinnen:Melanie Steer, Edda Plennert, Rosmarie Reif, Ulla HafnerTel 09131/8002-281/287/288/289, Fax 09131/8002-184E-Mail: [email protected]

Sprechzeiten:Mo/Mi/Do 09.00–12.00 UhrDi 10.00–12.00 Uhr, 13.30–15.30 Uhroder nach Vereinbarung

Studentenwohnheim IMünzbergstraße

Münzbergstraße 26

36 Einzelapartments

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StudentenwohnheimIngolstadt III

Hildegard-Knef-Straße 5

60 Einzelapartments

StudentenwohnheimIngolstadt IV

Hildegard-Knef-Straße 3

67 Einzelapartments1 Gruppenwohnung mit

4 Wohnplätzen

Studentenwohnheim IIBeckerstraße

Beckerstraße 15/17

34 Einzelapartments

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Tutorenprogramm in Studentenwohnheimen

In allen Häusern und Studentenwohnheimen des Studenten-werks werden nach Möglichkeit Tutorenprogramme durchge-führt. Durch die Arbeit der Tutorinnen und Tutoren soll dieselbstverantwortliche Initiative und Tätigkeit der im Studen-tenwohnheim lebenden Studierenden angeregt und gefördertwerden.

Im Angebot sind allgemein bildende, gesell ige, sportliche undmusische Veranstaltungen. Eine wichtige Aufgabe der Tuto-ren besteht auch in der Integration und Unterstützung derausländischen Studierenden, besonders in der ersten Phasenach dem Einzug. Heimleiter sind Tutoren, welche die Aktivi-täten der Bewohnerschaft koordinieren, in Streitfällenschlichten und das Studentenwerk vor Ort in bestimmtemUmfang unterstützen. Als Tutoren und Heimleiter können sichsolche Bewohner bewerben, die sich bereits in einer fortge-schrittenen Phase des Studiums befinden, seit mindestenszwei Semestern in der jeweiligen Studentenwohnanlage woh-nen und nach Möglichkeit bereits Erfahrungen in der studen-tischen Selbstverwaltung gesammelt haben. Frei werdendeStellen werden in der Regel am örtlichen schwarzen Brett be-kannt gegeben.

Allgemeine Tipps zum Thema Wohnen

Meldepflicht

Jeder Studierende, der am Hochschulort oder in derUmgebung eine Wohnung oder ein Zimmer bezieht, musssich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zweiWochen bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeindemit amtlichen Formularen anmelden.

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Ebenso muss ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeindebinnen zwei Wochen mit amtlichen Formularen angezeigtwerden.

Hinweis: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Woh-nung. Die Aufenthaltszeiten am Studienort sind den Aufent-haltszeiten in der Heimatgemeinde insgesamt gegenüber-zustellen und glaubhaft darzulegen.

Stadt Eichstätt, Rathaus, Marktplatz 11, Zi. 001 EG85072 Eichstätt

Tel 08421/6001-170/ -172/ -174, www.eichstaett.de

Ingolstadt, Bürgeramt, Rathausplatz 4, 85049 IngolstadtTel 0841/3050, www.ingolstadt.de

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Jugendherbergen

EichstättReichenaustraße 15, 85072 EichstättTel 08421/98 04 10, E-Mail: [email protected]: www.eichstaett. jugendherberge.deEine Übernachtung mit Bettwäsche und Frühstück kostet ab22,40 €, Voraussetzung: Mitgliedschaft im DJH (7€ pro Jahr).

IngolstadtFriedhofstraße 4 1/2, 85049 IngolstadtTel 0841/305-1280, E-Mail: [email protected]: www.ingolstadt. jugendherberge.deEine Übernachtung mit Bettwäsche und Frühstück kostet21,30 € (Nebensaison) und 22,90 € (Hauptsaison), Ermäßi-gung ab der 2. Nacht.

Umzug

Alles startklar für den Umzug nach Ingolstadt oder Eichstätt?Ein Umzug ist immer mit viel Aufwand und Koordinationsge-schick verbunden. Eine Checkliste zum Umzug hilft, denÜberblick zu behalten. Auch einige Behörden müssen überden Adresswechsel informiert werden, vor allem natürlich dieEinwohnermeldeämter in Ingolstadt und Eichstätt. Wer vonaußerhalb nach Ingolstadt oder Eichstätt zieht und ein Autooder Motorrad sein Eigen nennt, muss zudem die Zulas-sungsstellen informieren.

Kraftfahrzeugzulassung(siehe 9. Freizeit)

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Wohnheime anderer Heimträger außerhalbdes Einflussbereichs des Studentenwerks

Eichstätt

Studentinnenwohnheim Maria Ward, Winkelmannstraße 1,85072 Eichstätt, 87 Einzelapartments

Studentenwohnanlage Edith Stein, Pedettistraße 6,85072 Eichstätt, 116 Einzelapartments, 12 Doppelapartments

Studentenwohnheim Haus Stil laRebdorfer Str. 92a, 85072 Eichstätt, 27 Wohnplätze

Studentenwohnanlage „Kardinal-Schröffer-Haus“Kardinal-Schröffer-Str. 14, 16, 18, 85072 Eichstätt92 Wohnplätze

Studentenwohnanlage St. Michael, Reichenaustraße 2,85072 Eichstätt, 60 Einzelzimmer, 8 Apartments

Studentenwohnheim Pater-Jakob-Rem-Haus, Schießstättberg 8,85072 Eichstätt, 26 Einzelapartments

UNITAS (nur Männer), Friedhofgasse 1,85072 Eichstätt, 8 Apartments

Vermieter: St. Gundekar-Werk Eichstätt GmbHWinkelmannstr. 1, 85072 Eichstätt, Tel 08421/[email protected]@gundekar-werk.de

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Studentenwohnanlage Aumühle 1/338 Studentenzimmer, 5 ApartmentsFam. Mirz, www.studentenwohnheim-aumuehle.de

Studentenwohnanlage FreiwasserFreiwasser 5-7 bzw. Gundekarstraße 12-2285072 Eichstätt, 274 EinzelapartmentsHausverwaltung Klara Bernhofer GmbHKopernikusstr. 1, 85092 KöschingTel 08456/[email protected]

Studentenwohnanlage SchottenauSchottenau 46-52, 85072 Eichstätt198 EinzelapartmentsBaubetreuungs GmbH & Co. KG, Tel 08421/2825Nymphenburger Str. 90e, 80636 München

Studentenwohnheim WestenstraßeWestenstr. 83, 85072 Eichstätt5 WohnplätzeKatholisch Deutsche StudentenverbindungTel 08421/9862305 [email protected]

Studentenwohnheim Konrad-Kieser-Str.Konrad-Kieser-Str. 2-4, 85072 Eichstätt6 ApartmentsAnsprechpartner: Thomas PfallerBewerbungen an: [email protected] 08421/9003785, www.studentenkks.de.tl

Heil ig-Geist-SpitalBahnhofsplatz 3, 85072 Eichstätt35 WohnplätzeKontakt: [email protected]

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Ingolstadt

Uni Apart StudentenwohnheimNeuburger Str. 55, 85057 Ingolstadt44 möbl. Apartments

Uni Apart StudentenwohnheimHaslangstr. 49, 85049 Ingolstadt56 vollmöbl. Apartments

Apartments „Am Münster“Gerbergasse 3, 85049 Ingolstadt88 ApartmentsTel 0841/9310126

Uni Apart StudentenwohnheimPermoserstraße, Richard-Strauß-Str. 85, 85057 Ingolstadt149 vollmöblierte Apartments

Verwaltung: Uni Apart Asset Management GmbHTel 0841/49157-0, [email protected], www.uniapart.de

Studentenwohnheim „St. Anna“Theodor-Heuß-Straße 27-37, 85055 Ingolstadt72 EinzelapartmentsVermieter: St. Gundekar-Werk Eichstätt GmbHTel 0841/95572-0

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StudentenwohnheimProviantstr. 6, 85049 Ingolstadt, 10 WohnplätzeVermietung: Josef Beyer, Buxheimer Weg 9, 85057 IngolstadtTel 0841/84347

StudentenwohnheimRosengasse 2 a, 85049 Ingolstadt, 6 WohnplätzeVermietung: Mühlbauer, Auenstraße 20,85051 Ingolstadt, [email protected]

i Live - URBAN.IN IngolstadtTheodor-Heuss-Straße 2685055 Ingolstadt07361/9412574www.i-l ive-ingolstadt.de

Wohnanlage Beckerstraße 285055 Ingolstadt26 Einzelzimmer

Wohnanlage Sebastianstraße 785055 Ingolstadt24 Apartments

Wohnanlage Goldknopfgasse 285055 Ingolstadt8 Einzelzimmer

Vermieter:Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbHMinucciweg 4, 85055 Ingolstadt, Tel 0841/9537-0,[email protected], www.gemeinnuetzige.de

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Studentenwohnheim „Gebrüder Asam“Neubaustraße 4, 85049 Ingolstadt, 39 Apartments

Studentenwohnheim „August Ponschab“Kupferstraße 26, 85049 Ingolstadt, 23 Apartments

Studentenwohnheim „Karl-Frank-Haus“Jesuitenstraße 3, 85049 Ingolstadt, 21 Apartments

Studentenwohnheim „Am Kreuztor“Oberer Graben 1-3, 85049 Ingolstadt, 38 Apartments

Studentenwohnheim „Kongregationshaus“Neubaustr. 1½, 85049 Ingolstadt, 3 Apartments

Studentenwohnheim „Jakob Balde“Schulstraße 16, 85049 Ingolstadt, 25 Apartments

Studentenwohnheim „Am Münster“Hohe-Schul-Straße 3 ½, 85049 Ingolstadt, 17 Apartments

Studentenwohnheim „Canisiuskonvikt“Konviktstraße 1, 85049 Ingolstadt, 63 Apartments

Studentenwohnheim „Dr. Franz Schübel-Haus“Konviktstraße 10, 85049 Ingolstadt, 47 Apartments

Studentenwohnheim „Anna Ponschab“Kupferstraße 21, 85049 Ingolstadt

Verwaltung:Kath. Canisiusstiftung, Konviktstraße 1, 85049 Ingolstadt,Tel 0841/33191, www.canisiusstiftung.de

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Vermittlung von privatem Wohnraum

EichstättWie in anderen Hochschulorten werden die von privater Seiteangebotenen Zimmer meist von den Studierenden unterein-ander weitergegeben. Hinweise auf freie Zimmer werden inder Sommerresidenz am Brett des Sozialwerks ausgehängt.Mietgesuche können auch in der Lokalzeitung inseriert wer-den: Eichstätter Kurier, Westenstraße 1, 85072 Eichstätt,Tel   08421/9799-0

IngolstadtIn der örtlichen Tageszeitung, dem „Donaukurier“, findenZimmer- und Wohnungssuchende zahlreiche Angebote in derMittwochs- und besonders Samstagsausgabe.Es besteht auch die Möglichkeit, eine eigene Anzeige/Woh-nungsgesuch aufzugeben.Anzeigen werden auch telefonisch entgegengenommen:Tel 0841/966668-0

MietrechtEin Mietvertrag muss nich unbedingt schriftl icht abgeschlos-sen werden; wenn keine schriftl iche Vereinbarung getroffenwurde, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, das weitgehend mie-terfreundlich ist. Umfassende Auskünfte bietet im Internet dieSeite www.mieterbund.de

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2.3 Studieren mit Kind

Im Studentenwerk wird das Thema Familienfreundlichkeiternst genommen. Im Rahmen unserer Möglichkeitenunterstützen wir Studierende mit Kind nach Kräften – vonkleinen Erleichterungen des Alltags bis zu den grundsätzli -chen Voraussetzungen: Wo gibt es Betreuungsmöglichkeiten?Wo Beratung? Und was kostet das alles?

Das Studentenwerk bietet Wohnraum für Studierende mitKind. Mit der Aktion „Kinderteller“ essen Studierendenkinderbis zu zehn Jahren in Mensen und Cafeterien kostenlos undfür die Kleinen sind Wickelplätze und Kinderstühle vorgese-hen.

KindertagesstättenNach dem Hochschulgesetz ist die Einrichtung von Kinderbe-treuungsstätten eine Aufgabe des Studentenwerks. DerTräger der Eichstätter Kinderbetreuungsstätten ist ein Eltern-Verein: Die Mitgliedschaft der Eltern im Verein ist Vorausset-zung für einen Platz in der Gruppe. Von den Eltern wird aktiveMitarbeit im Verein erwartet. Mindestens ein Elternteil derKinder muss an einer bayerischen Hochschule immatrikuliertsein. Der Unkostenbeitrag für ein Kind variiert je nach Be-treuungsstätte. Daneben muss der Vereinsbeitrag bezahltwerden. Das jeweilige pädagogische Konzept und weitere In-formationen sind beim Vereinsvorstand erhältl ich.

Uni-Kinderhaus

Kinder brauchen Kinder – Bildung von AnfangWir sind die Kinderkrippe für studierende Eltern und sehenunsere Aufgabe in der Bildungs- und Erziehungsarbeit mitKindern unter 3 Jahren.

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Uwe ScheerLeiter Kommunikation, Kultur,KinderbetreuungsstättenHofmannstraße 27, 91052 ErlangenTel 09131/[email protected]

Uni-Kinderhaus e.V.Ostenstraße 18, 85072 EichstättTel 08421/[email protected]

2.4 Studieren mit Behinderungoder chronischen Krankheiten

Im Rahmen der sozialen Betreuung der Studierenden soll der„Lebensraum Hochschule“ für behinderte und chronischkranke Studierende noch besser ausgestaltet und Benachtei-l igungen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.An vielen deutschen Hochschulen gibt es einen Beauftragtenfür die Behindertenberatung.

Katholische Universität Eichstätt:Dr. Reinhard ThomaKardinal-Preysing-Platz, 85072 Eichstätt, Zi. in eRS.Tel 08421/9321375

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In verschiedenen Wohnanlagen stehen Einzel- und Doppel-appartements mit besonders angepasster Einrichtung zurVerfügung. Bitte sprechen Sie mit Ihrem örtlichenWohnService Team und erkundigen Sie sich nach unseremaktuellen Angebot (siehe „Wohnen im Studentenwohn-heim“). Daneben gibt es an fast allen deutschen Hochschu-len eine/n Beauftragte/n für Studierende mit Behinderungenund chronischen Krankheiten.

Technischen Hochschule Ingolstadt:Prof. Dr. Markus GoldbrunnerEsplanade 10, 85049 Ingolstadt, Zi-Nr. A128,Tel 0841/9348-3420

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinde-rung (IBS) des Deutschen Studentenwerks berät Studienin-teressierte und Studierende mit Behinderungen undchronischen Krankheiten sowie deren Eltern und Berater undBeraterinnen in allen Fragen rund ums Studium. Das von ihr

herausgegebene Handbuch „Studium und Behinderung“kann per E-Mail bestellt werden oder ist im Internet zu lesen.Das Verzeichnis der zuständigen Beauftragten für die Belan-ge von Studierenden mit Behinderungen und chronischenKrankheiten in Hochschulen und Studentenwerken finden Siehier: www.studentenwerke.de/de/beauftragteBei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Be-ratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des DeutschenStudentenwerks, www.studentenwerke.de/de/behinderung

Deutsches StudentenwerkInformations- und Beratungsstelle Studium und BehinderungMonbijouplatz 11, 10178 Berlin, Tel 030/297727-64E-Mail: [email protected]

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Für den Vollzug des Bundesausbil -dungsförderungsgesetzes (BAföG) istdas Amt für Ausbildungsförderungbeim Studentenwerk zuständig. Dortkann man auch ein Studienab-schlussdarlehen beantragen.

www.werkswelt.de/bafoeg

Bund erhöht Förderung in drei Schritten – mehr BAföG!

Zunächst einmal – es gibt mehr GeldAb dem Wintersemester 2018/19 werden sich sowohl IhreBedarfssätze (hier gibt es 5 % mehr), als auch die Freigren-zen Ihrer Eltern und Ihrer Ehegatten/Lebenspartner (hier um7 %) erhöhen. Sie können jetzt eine monatliche Förderungvon maximal 853 € vom Staat erhalten. Daneben werden abHerbst 2019 die Zuschläge für die BAföG-Kranken- und Pfle-geversicherungen angehoben und neue BAföG-Kranken- undPflegeversicherungszuschläge für Ü30-jährige eingeführt.Auch für die Vereinbarkeit von Familie und Studium hat eini-ges getan. So wurde u.a. der BAföG-Kinderbetreuungszu-schlag auf 140 € angehoben. Weitere Erhöhungen derBedarfssätze, der (Eltern-)Einkommensfreibeträge und auchder Vermögensfreigrenzen sind dann für das Wintersemester2020/2021 und das Wintersemester 2021/2022 vorgesehen.

2.5 Studienfinanzierungen

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Wenn Sie bereits Ausbildungsförderung beziehen,stellen Sie bitte unbedingt spätestens zwei Monate vor En-de des Bewill igungszeitraums einen im Wesentlichen voll -ständigen Weiterförderungsantrag. Andernfalls müssen Sielänger auf Ihr Geld warten!Für Bewill igungszeiträume die zum September enden, giltals fester Termin der 31.Juli, für Bewill igungszeiträume, diezum März enden, der 31. Januar.

Wie bekomme ich das Geld?Ausbildungsförderung kann nur auf schriftl ichen Antrag hinbewill igt werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten,die Antragsformulare zu bekommen:

Klassisch in Papierform:Kommen Sie zu den Öffnungszeiten (siehe unten) persönlichim Amt für Ausbildungsförderung vorbei und holen Sie sichdie Antragsformulare in Papierform zum Ausfüllen oder ladenSie die Formulare bequem von zu Hause im Internet unter:www.bafög.de herunter, füllen und drucken sie aus, unter-schreiben sie und schicken sie uns zu.

Modern via Onlineportal und BAföG-App:Sie haben die eID-Funktion des Personalausweises aktiviert?Dann besteht die Möglichkeit, den BAföG-Antrag papierlosüber das Internet-Portal www.bafoeg-bayern.de zu stellen

Fehlende Unterlagen können neben dem normalen Postwegjetzt auch bequem online über das sog. Upload-Portal über-mittelt werden. Hierzu ist lediglich die Amts-Fördernummer,die Sie bei Ihrer Antragsstellung erhalten haben erforderlichoder Sie verwenden die durch die Online-Antragsstellung zu-gewiesene Tele-Nummer.

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Seit dem Wintersemester 2018/2019 besteht zudem dieMöglichkeit, fehlende Unterlagen per App an das Amt zuübermitteln. Hier einfach die App „BAföGdirekt“ aufs Smart-phone ziehen und den Anweisungen folgen.Generell gilt, wir Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförde-rung sind bemüht, Ihren eingereichten BAföG-Antrag soschnell und reibungslos wie möglich zu bearbeiten.Sie können mithelfen, indem Sie auf allen Anträgen undSchreiben an das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Na-men, Ihre Anschrift, und – soweit schon bekannt - Ihre Förde-rungsnummer und - sofern diese noch nicht bekannt ist - IhrStudienfach und Ihre Ausbildungsstätte angeben und IhrenAntrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreichen.

Wer ist für mich zuständig?

Die Geschäftsstelle ErlangenHofmannstraße 27, 91052 Erlangen, Tel 09131/8002-900Mo/Di/Fr 08.30–12.00 Uhr, Do 13.00–16.00 Uhr,Mittwoch geschlossen.Während der Semesterferien (01.08. bis 30.09. bzw. 01.02.bis 31.03.) und im November ist die Geschäftsstelle ErlangenMontags für den Parteiverkehr geschlossen.

ist zuständig für:• FAU Erlangen-Nürnberg (ausgenommen die FachbereicheWirtschafts- und Erziehungswissenschaften in Nürnberg)

• Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Abt. Ingolstadt• Augustana-Hochschule Neuendettelsau• Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ansbach• Technische Hochschule Ingolstadt• Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Abt. Triesdorf• Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften,Fürth

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Die Geschäftsstelle NürnbergAndreij-Sacharow-Platz 1, 90403 Nürnberg, 09131/800259Telefonsprechzeiten:Mo/Di/Fr 08.30–12.00 Uhr, Do 13.00–16.00 UhrÖffnungszeiten:Infopoint (1. OG): Mo 08.30-13.00 UhrParteiverkehr im Amt (2. OG): Di/Fr 08.30-12.00 Uhr,Do 08.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, Mi geschlossenWährend der Semesterferien (01.08. bis 30.09. bzw. 01.02.bis 31.03.) und im November ist die Geschäftsstelle NürnbergDonnerstag vormittags für den Parteiverkehr geschlossen.Der Infopoint ist im August nicht besetzt. Im Übrigen geltendie oben genannten Öffnungszeiten.

ist zuständig für:• FAU Erlangen-Nürnberg (hier nur die FachbereicheWirtschafts- und Erziehungswissenschaften in Nürnberg)

• Katholische Hochschule Eichstätt-Ingolstadt, ohne Abt.Ingolstadt

• Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm• Evangelische Hochschule Nürnberg• Akademie der Bildenden Künste Nürnberg• Hochschule für Musik Nürnberg

Sonderberatung Eichstätt und Ingolstadt zum BAföG

Eichstätt: einmal im Monat (nach Bedarf auch zweimal).Kontakt: 09131/8002–939Ingolstadt: zweiter Dienstag im Monat.Kontakt: 09131/8002–908

Bei Fragen zu Ihrem speziellen Förderungsfall können Siesich, bei vorheriger telefonischer Anmeldung, persönlich be-raten lassen. Bei allgemeinen Fragen ist eine Anmeldunggrundsätzlich nicht erforderlich.

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Sie sind fertig mit Ihrem Studium?Auskünfte zur Darlehensrückzahlung und zum Darlehenser-lass gibt es beim Bundesverwaltungsamt, 50728 KölnTel 0228/99358-4500 www.bva.bund.de

StudienabschlussdarlehenDie Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke will be-dürftigen Studierenden der bayerischen Hochschulen durchdie Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examens-vorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienab-schluss ermöglichen. Informationen und Darlehensanträgeerhalten Sie bei unseren beiden Geschäftsstellen des Amtesfür Ausbildungsförderung oder unterwww.darlehenskasse-bayern.de.

Sprechzeiten in Ingolstadt:

09.00 bis 11.00 Uhr - Technischen Hochschule  Ingolstadt12.30 bis 14.00 Uhr - KU Eichstätt-IngolstadtDer entsprechende Termin und Ort wird im Vorfeld am„schwarzen Brett“ ausgehängt.Abhängig vom Beratungsbedarf kann es zu Ausfällen desAmtstages in den Semesterferien kommen. Bitte beachtenSie hier ebenfalls den Aushang.

Sprechzeiten in Eichstätt:

am jeweiligen Amtstag von09.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 UhrEine Liste mit den entsprechenden Terminen und Ort wirdvorher unter www.ku.de/studieninteressenten/studienbe-ratung/studierendenberatung/aktuelles bekannt gegeben

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KfW-StudienkreditDas Studentenwerk Erlangen-Nürnberg vermittelt auch denKfW-Studienkredit. Der KfW-Studienkredit unterstützt Siewährend des Studiums ohne Kreditsicherheiten und unab-hängig von Einkommen und Vermögen mit einem monatli -chen Darlehensbetrag zwischen 100,- € und 650,- €. DieDarlehenssumme wird abzüglich der Zinsen jeweils zum Ers-ten eines Monats im Voraus gezahlt.

Förderungsfähig sind 18-44-jährige Teilzeit- und Vollzeitstu-dierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschu-len mit Sitz in Deutschland. Neben deutschenStaatsangehörigen können auch deren Familienangehörige,EU-Staatsangehörige und deren Familienangehörige sowieBildungsinländer einen Studienkredit beantragen.Zusätzlich zum Erststudium kann auch ein Zweitstudium, einpostgraduales Studium, der Master oder eine Promotion ge-fördert werden. Der maximale Finanzierungszeitraum ist ab-hängig vom Alter bei Antragstellung sowie von der Art des zufördernden Studiengangs und beträgt bis zu 14 Semester.

Die Auszahlung wird unterbrochen, wenn ein Urlaubssemes-ter eingelegt wird. Die Karenzphase beträgt in der Regel 18bis 23 Monate, abhängig vom letzten Auszahlungstermin. DerStandardtilgungsplan sieht eine Tilgung innerhalb von zehnJahren vor. Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit undAntragsformulare finden Sie im Internet auf www.kfw.de.

Ansprechpartner für den KfW-Studienkredit:In Erlangen (Hofmannstraße 27, 2. Stock):A - Z 09131/8002-757

In Nürnberg (Andreji-Sacharow-Platz 1, 1. Stock):A - Z 09131/8002-59

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2.6 Beratungsnetzwerk

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg baut sein Beratungs-angebot beständig aus. Unter dem Dach des Bereiches Psy-chosoziale Beratungsdienste (PSB) vereint und eng miteinan-der vernetzt finden sich die Angebote der Psycholo-gisch-Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PPB) und derSozialberatung. Hinzu kommen als erste Anlaufstelle die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter an der Information in den Stu-dentenhäusern in Erlangen und Nürnberg (Information,Grundberatung, Vermittlungsdienst (IGV)).

Information, Grundberatung, Vermittlungsdienst

Die Mitarbeiter erteilen allgemeine Auskünfte und verweisenHilfesuchende an die richtigen Stellen innerhalb des Studen-tenwerks, wie auch extern. Studierenden mit Behinderungkönnen sie z.B. die für sie interessanten Angebote des Stu-

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dentenwerks, nicht nur im Beratungsbereich, aufzeigen unddie entsprechenden Kontaktinformationen geben.

Erlangen, Langemarckplatz 4Mo-Do 09.00–15.00 Uhr, Fr 09.00–14.00 UhrTel 09131/8002-0

Nürnberg, Andreij-Sacharow-Platz 1,Mo-Do 09.00–15.00 Uhr, Fr 09.00–14.00 UhrTel 09131/8002-59

Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung

Im Bereich der psychologisch-psychotherapeutischen Bera-tung hat das Studentenwerk sein Hilfsangebot im gesamtenBetreuungsgebiet erweitert.

In Eichstätt (KUEI) und Ingolstadt (THI) bietet das Studen-tenwerk psychologische Fachberatung durch jewei ls einePsychologin vor Ort.

Die Probleme, mit denen sich Studierende an die PPB wen-den, sind vielfältig und reichen von Schwierigkeiten im Studi-um oder mit Prüfungen über Kontaktschwierigkeiten, Partner-probleme, Probleme mit den Eltern, Essstörungen, Sexual-probleme, Einsamkeit, Niedergeschlagenheit, Angst, Ver-zweiflung, Suizidgedanken und Schuldgefühlen bis zu psy-chosomatischen Beschwerden und vielem mehr.

Für einen geringen Unkostenbeitrag von 10 Euro (Einzelge-spräche) bzw. 15 Euro (Partner- oder Familiengespräche) proTermin werden an beiden Orten psychologische Beratung undPsychotherapie angeboten. Damit sich auch Studierende in

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schwieriger finanzieller Situation eine Beratung leisten kön-nen, kann auf formlosen Antrag der Unkostenbeitrag teilwei-se oder ganz erlassen werden. In der „Offenen Sprechstunde“besteht die Möglichkeit, sich anonym und ohne Voranmel-dung zu informieren. Außerdem werden von Zeit zu Zeit The-rapiegruppen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Prüfungs-angst oder Lernstörungen, durchgeführt.

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Katharina Benning, Psychologin (M.Sc.)Gebäude Marktplatz 7, 85072 EichstättRaum 202Tel 08421/9323120Telefonische Sprechstunde: Mi 09.00 - 10.00 UhrOffene Sprechstunde: Mi 13.30 bis 15.30 UhrTelefonische Sprechzeit: Mittwoch von 9.00 bis 10.00 Uhr

E-Mail: [email protected]

Technische Hochschule Ingolstadt

Nina Busemann, Psychologin (M.Sc.)Beckerstraße 15-17, 85049 IngolstadtRaum im Erdgeschoss hinten linksTel 0841/9348-7754Telefonische Sprechstunde: Mo 13.00 - 14.00 UhrOffene Sprechstunde: Di 15-16 Uhr (ohne Voranmeldungund Namensnennung möglich)

E-Mail: [email protected]

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Sozialberatung

Die Sozialberatung ist ein Angebot der Psychosozialen Bera-tungsdienste (PSB) des Studentenwerks für Studierende;Themen der Sozialberatung sind z.B.: Studienfinanzierungneben dem BAföG, Sozialleistungen wie Wohn- und Kinder-geld, Studieren mit Kind, Beratung ausländischer Studieren-der, Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit,soziale Absicherung in der Studienabschlussphase, etc.

Studentenwerk Erlangen-NürnbergPsychosoziale BeratungsdiensteHofmannstraße 27, 2. OG, Zimmer 20691052 Erlangen

Die Sozialberatung bietet eine offene Sprechstunde für un-sere Studierenden an. Diese findet jeden Montag zwischen14.30 Uhr und 16.30 Uhr in Erlangen statt.

Kontakt:Sabine EschelbachTel 09131/8002-757Telefonzeiten:Mo 12.00 - 14.00 UhrDi - Do: 08.30 - 12.30 Uhr

www.werkswelt.de/sozialberatung

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WohnService

Der WohnService des Studentenwerks Erlangen-Nürnbergbietet für alle Hochschulorte im Betreuungsbereich kompe-tente Beratung rund um das Thema Wohnen. Hier könnenStudierende nicht nur einen Platz in einem Wohnheim desStudentenwerks beantragen, sondern erhalten auch Informa-tionen über andere Anbieter und den örtlichen Wohnungs-markt. Viele dieser Informationen finden sich auf denInternetseiten des Studentenwerks. Neben dem WohnServicein Erlangen und Nürnberg sind weitere Anlaufstellen auchbeim Thema Wohnen wiederum die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter im Bereich Information, Grundberatung, Vermitt-lungsdienst (IGV) in den Studentenhäusern in Erlangen undNürnberg, wo zudem in beiden Städten eine Privatzimmer-vermittlung existiert.

Rechtsberatung

In Erlangen und Nürnberg betreibt das Studentenwerk fürStudierende eine kostenlose Rechtsberatung mit regelmäßi-gen Sprechzeiten. Die Themenpalette umfasst Prüfungs- undArbeitsrecht ebenso wie Miet-, Ausländer- und Vertragsrecht.

Termine im wöchtentlichen Wechselin Erlangen und Nürnberg undweitere Infos finden Sie unter:

www.werkswelt.de/rechtsberatung

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2.7 Kultur

Überlassung von Räumen für Proben und Veranstaltungen

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg bietet musisch undkulturell interessierten Studierenden Räume und organisato-rische Unterstützung zur Durchführung ihrer Projekte an. FürProben und Aufführungen (Theater, Tanz, Kammermusik,Jazz, Gesang, etc.), Projektgruppen (Fotografie, BildendeKunst, etc.) und Workshops gibt es in den Kulturbereichendes Nürnberger und Erlanger Studentenhauses Räumlichkei-ten für Ausstellungen, Musikzimmer mit Klavier, Werkstatt,Tagungsräume mit Konferenztechnik sowie einen großenMehrzwecksaal mit Bühne.

Musenhäppchen – die Offene-Bühne-Veranstaltung

Bühne frei für studentische Talente: Mit der Reihe „Musen-häppchen“ öffnet das Studentenwerk seit vielen Jahren zwei-mal im Semester die Bühne für künstlerische Beiträge allerArt und bietet so studentischen Künstlerinnen und Künstlerndie Möglichkeit, ihre vielseitigen Talente zu präsentieren odersich vielleicht auch erstmals vor ein Publikum zu wagen. DasMotto der kleinen Veranstaltungsreihe hieß von Anfang an„Vielfalt ist Programm“. Das Spektrum der Darbietungenreicht von Musik (fast) jeder Stilrichtung über Theater, Lesun-gen, Performances, Ausstellungen, Jonglage bis zu Impro-theater. Eintritt und (kulinarische) Häppchen sind frei!

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Thank God It`s Friday - Chil l out ins Wochenende

Neue Klänge in der Erlanger Mensa Langemarckplatz und derNürnberger Mensa Insel Schütt. Wenn es heißt "Thank GodIt’s Friday" gibt es an wechselnden Freitagen zum Ausklangder Woche Mittagskonzerte. Hierfür suchen wir Ensembles imkammermusikalischen Feld – von Jazz bis zur Alten Musik.Die Konzerte finden ab dem Wintersemester 2018/19während der Vorlesungszeit einmal im Monat in der MensaEichstätt statt.

Uwe ScheerLeiter Kommunikation, Kultur,KinderbetreuungsstättenHofmannstraße 27, 91052 ErlangenTel 09131/8002-62

Sebastian FischerHofmannstraße 27, 91052 Erlangen,Tel 09131/8002-64

www.werkswelt.de/kultur E-Mail: [email protected]

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2.8 Internationales

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg unterhält langjähri-ge internationale Partnerschaften mit Organisationen inKrakau und Rennes.

Der internationale Studentenausweis (ISIC) ist beim Stu-dentenwerk erhältl ich.

Partnerschaften Rennes und Krakau

Zwischen dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg und demStudentenwerk (CROUS) Rennes besteht eine Partnerschaft.Im Rahmen dieser Verbindung kommt es zu regelmäßigenBesuchen und Gegenbesuchen von Studierenden und Stu-dentenwerksbediensteten. Ziel der Besuche ist das Kennen-lernen der studentischen und gesellschaftlichen Verhältnisseim jeweiligen Nachbarland. Seit 1987 bestehen mit dem glei-chen Ziel auch Partnerschaften mit Hochschulen in Krakau(Wissenschaftlich-Technische Universität und Jagiellonen-Uni-versität).

www.crous-rennes.frwww.agh.edu.plwww.uj.edu.pl

Internationaler Studentenausweis (ISIC)

bietet Vergünstigungen in fast allen Lebensbereichen(siehe 5. Vergünstigungen).

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Thank God It`s Friday - Chil l out ins Wochenende

Neue Klänge in der Erlanger Mensa Langemarckplatz und derNürnberger Mensa Insel Schütt. Wenn es heißt "Thank GodIt’s Friday" gibt es an wechselnden Freitagen zum Ausklangder Woche Mittagskonzerte. Hierfür suchen wir Ensembles imkammermusikalischen Feld – von Jazz bis zur Alten Musik.Die Konzerte finden ab dem Wintersemester 2018/19während der Vorlesungszeit einmal im Monat in der MensaEichstätt statt.

2.9 Informationen

Das Studentenwerk auf einen Blick:Ansprechpartner, Kontaktinformationen und Öffnungszeiten

Verwaltungsabteilungen

Geschäftsleitung, Kasse, Privatzimmervermittlung, Verwal-tung, Hochschulgastronomie, Allgemeine Verwaltung

Erlangen

Studentenhaus ErlangenLangemarckplatz 4, 91054 ErlangenTel 09131/8002-0, Fax 09131/8002-194

Information, Grundberatung, VermittlungsdienstStudentenhaus, Langemarckplatz 4, 91054 ErlangenTel 09131/8002-58, Fax 09131/8002-194,Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00 Uhr - 14.00 Uhr

KasseStudentenhaus, Langemarckplatz 4, 91054 Erlangen, (in derInfo), Mo-Fr 11.00-13.30 Uhr

WohnService Erlangen(eigene Wohnheime des Studentenwerks! )Henkestraße 38a, 91054 ErlangenTel 09131/8002-22/23/24/282, Mo/Mi/Do 09.00-12.00 UhrDi 10.00-12.00 Uhr, 13.30-15.30 Uhr oder nach Vereinbarung

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Allgemeine VerwaltungHofmannstraße 27, 91052 ErlangenTel 09131/8002-0, Fax 09131/8002-196

RechtsberatungIm wöchentlichen Wechsel mit Nürnberg.In den Semesterferien nur einmal, bitte wöchentlichenAushang beachten! Alle Termine auf:www.werkswelt.de/rechtsberatungMontags 13.00-14.30 Uhr:Erlangen, Hofmannstr. 27, 2.Stock, Zi. 201Nürnberg, Andreij-Sacharow-Platz 1, 2.Stock, Zi.2210

Donnerstags 18.00-19.30 Uhr:Juridicum in Erlangen, Schillerstr. 1, Zi. U 1.1.27 (Untergeschoss)

Amt für AusbildungsförderungHofmannstraße 27, 91052 Erlangen, Tel 09131/8002-900Mo/Di/Fr 08.30–12.00 Uhr, Do 13.00–16.00 Uhr,Mittwoch geschlossen.Während der Semesterferien (01.08. bis 30.09. bzw. 01.02.bis 31.03.) und im November ist die Geschäftsstelle ErlangenMontags für den Parteiverkehr geschlossen

Mietenbuchhaltung und KautionsabrechnungHofmannstraße 27, 91052 Erlangen, Tel 09131/8002-43Di/Do 09.00–12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

HochschulgastronomieStudentenhaus, Langemarckplatz 4, 91054 ErlangenTel 09131/8002-33, Fax 09131/8002-197

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Nürnberg

Geschäftsstelle NürnbergStudentenhaus, Andreij-Sacharow-Platz 1, 90403 NürnbergTel 09131/8002-59, Fax 09131/8002-180

Information (1. OG, Zi. 1.333)Studentenhaus, Andreij-Sacharow-Platz 1, 90403 NürnbergTel 09131/8002-59, Fax 09131/8002-180Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr

Kasse (1. OG, Zi. 1.313)Studentenhaus, Andreij-Sacharow-Platz 1, 90403 NürnbergMo-Fr 11.30-13.30 Uhr

RechtsberatungStudentenhaus, Andreij-Sacharow-Platz 1, 2. OG, Zi. 2210,Mo 13.00-14.30 Uhr (im Wechsel mit Erlangen)Termine und aktuelle Orte siehe Aushang undwww.werkswelt.de/rechtsberatung

Amt für AusbildungsförderungAndreij-Sacharow-Platz 1, 90403 Nürnberg, 09131/800259Infopoint (1. OG): Mo 08.30-13.00 UhrParteiverkehr im Amt (2. OG): Di/Fr 08.30-12.00 Uhr,Do 08.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, Mi geschlossenSemesterferien und im November montags geschlossen

WohnService Nürnberg (1. OG, Zi. 1.330/1.331)(eigene Wohnheime des Studentenwerks! )Studentenhaus, Andreij-Sacharow-Platz 1, 90403 NürnbergTel 09131/8002-287/-288/-289/-281Mo/Mi/Do 09.00–12.00 Uhr, Di 10.00–12.00 Uhr, 13.30–15.30 Uhroder nach Vereinbarung

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Zuständigkeiten

Geschäftsführerdes StudentenwerksErlangen-Nürnberg ist:

Mathias M. Meyer

Für die einzelnen Abteilungen sind zuständig:

HochschulgastronomieRalph Schmidt(kommissarisch)

Ausbildungsförderungund RechtsberatungSilke Kunkel

Allgemeine Verwaltung,Rechnungswesen undPersonalstelleBrigitta Kunert

Wohnen, Bau und TechnikJustiziariatMarkus Saito

Datenverarbeitung,Innenrevision, OrganisationMartin Fürst

PsychosozialeBeratungsdiensteMarita Luger

Kommunikation, Kultur,KinderbetreuungsstättenUwe Scheer

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3. Hochschulen

Vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg betreuteHochschulen:

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-NürnbergSchloßplatz 4, 91054 ErlangenPostfach 35 20, 91023 ErlangenTel 09131/85-0, Fax 09131/85-22131www.fau.de

Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon OhmKeßlerplatz 12, 90489 NürnbergPostfach 21 03 20, 90121 NürnbergTel 0911/5880-0, Fax 0911/5880-8309www.th-nuernberg.de

Katholische Universität Eichstätt-IngolstadtOstenstraße 26, 85072 EichstättTel 08421/93-23300, Fax 08421/93-217960www.ku-eichstaett.de

Technische Hochschule IngolstadtEsplanade 10, 85049 IngolstadtPostfach 210454, 85019 IngolstadtTel 0841/9348-0, Fax 0841/9348-2000www.thi.de

Hochschule für angewandte Wissenschaften FH AnsbachResidenzstraße 8, 91522 AnsbachPostfach 19 63, 91510 AnsbachTel 0981/4877-0, Fax 0981/4877-188www.hs-ansbach.de

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Hochschule Weihenstephan-TriesdorfMarkgrafenstraße 16, 91746 Weidenbach-TriesdorfTel 09826/654-0, Fax 09826/654-110www.hswt.de

Evangelische Hochschule NürnbergBärenschanzstraße 4, 90429 NürnbergTel 0911/27253-6, Fax 0911/27253-799www.evhn.de

Hochschule für Musik NürnbergVeilhofstraße 34, 90489 NürnbergTel 0911/231-14428, Fax 0911/231-7697www.hfm-nuernberg.de

Akademie der Bildenden Künste NürnbergBingstraße 60, 90480 NürnbergTel 0911/9404-0, Fax 0911/9404-150www.adbk-nuernberg.de

Augustana-Hochschule NeuendettelsauWaldstraße 11, 91564 NeuendettelsauTel 09874/509-0, Fax 09874/509-555www.augustana.de

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Katholische Universität Eichstätt- Ingolstadt

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU)ist die einzige katholische Universität im deutschenSprachraum. Und sie ist alles andere als eine Mas-senuniversität.

Gelegen in einer beliebten Urlaubsregion, dem NaturparkAltmühltal, bietet die KU ihren derzeit 5.000 Studierenden dieVorteile einer kleinen und überschaubaren Universität. 120Professoren, mehr als 200 wissenschaftliche Mitarbeiter undzahlreiche Dozent/innen vor allem aus der Praxis garantiereneine hervorragende Betreuung der Studierenden. PersönlicheKontakte zu den Professor/innen und Dozent/innen ergebensich auf dem Campus wie von selbst.

Die KU ist an zwei Standorten vertreten:

Eichstätt und Ingolstadt. In Eichstätt sind sieben Fakultätenangesiedelt, in Ingolstadt hat die Wirtschaftswissenschaftli -che Fakultät ihren Sitz. An beiden Orten sind Hörsäle, Mensa,Rechenzentrum und Bibliothek nur einen Steinwurf voneinan-der entfernt.

Die KU bietet mit mehr als 50 wählbaren Fachgebieten einumfangreiches Studienangebot, dass über die Homepage derHochschule ausführlich beschrieben wird.

Katholische Universität Eichstätt-IngolstadtOstenstraße 26, 85072 EichstättTel 08421/93233-00Fax 08421/93217960www.ku.de

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Technische Hochschule Ingolstadt

Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) bietet dieAusbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft an.

5.800 Studierende in 34 grundständigen technischen undwirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen und weitere inden Programmen der akademischen Weiterbildung, 140 Pro-fessorinnen und Professoren in drei Fakultäten, zwei Zentral-institute, etwa 140 internationale Partnerhochschulen undeine moderne Verwaltung – das sind die Eckdaten der THI.Ein Kernmerkmal des Studiums an der Hochschule ist der An-wendungsbezug sowie die individuelle Betreuung.

Infos für Studieninteressierte:

www.thi.de/go/info-to-gowww.thi.de/go/kontakt-studienorientierungwww.thi.de/go/bachelorbewerbungwww.thi.de/go/masterbewerbungwww.thi.de/go/international-applicants-b-enwww.thi.de/go/international-applicants-m-en

Eine Übersicht über alle an der TH Ingolstadt angebotenenStudiengängen ist hier zu finden: www.thi.de/go/studienangebot

Technische Hochschule IngolstadtEsplanade 10, 85049 IngolstadtPostfach 210454, 85019 IngolstadtTel 0841/9348-0, Fax 0841/9348-2000www.thi.de

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4. Studieren in Eichstätt und Ingolstadt

Akademisches Auslandsamt

Das Akademische Auslandsamt ist zuständig für Fragen, diedas Studium deutscher Studierender im Ausland betreffen,und es ist bei der Information über Stipendien, Studienauf-enthalte und Praktika im Ausland behilfl ich. Bei einem ge-planten Auslandsaufenthalt sollte mindestens anderthalbJahre, spätestens ein Jahr vor der beabsichtigten Ausreise mitden Vorbereitungen begonnen werden. Ausländische Studie-rende wenden sich bei allen Fragen, die mit dem Studiumund dem Aufenthalt in Deutschland zusammenhängen an:

Auslandspraktikum, christliche Hochschulgruppen,Studierendenvertretung ... ein kleines ABC rundums Studium.

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Technische Hochschule IngolstadtInternational OfficeEsplanade10, 85049 IngolstadtLeitung: Sonja Bedington, M.A.Tel 0841/9348-2110 Raum: F112E-Mail: [email protected]

Katholische Universität Eichstätt-IngolstadtZentrale StudienberatungMarie Eder (IH 001, International House)Marktplatz 7, 85072 EichstättTel 08421/9321283E-Mail: [email protected]

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Ausländische Studienbewerber/innenAusländische Studienbewerber/innen müssen sich i.d.R. di-rekt bei der Universität oder der Hochschule bewerben, ander sie studieren möchten. Nähere Informationen erhalten Sieim Akademischen Auslandsamt der Hochschulen.

FrauenbeauftragteKatholische Universität Eichstätt-IngolstadtOstenstraße 26, Raum KGE 213, 85072 EichstättDr. Tobias HolischkaTel 08421/93-21637E-Mail: [email protected]

Technische Hochschule IngolstadtEsplanade 10, Raum B204, 85049 IngolstadtE-Mail: [email protected]

DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.)Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist dieweltweit größte Förderorganisation für den internationalenAustausch von Studierenden und Wissenschaftlern. Mit sei-nem breiten Spektrum an Programmen fördert er jährlichAuslandsaufenthalte von rund 140.000 Studierenden, Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Professorinnenund Professoren rund um den Globus. Das Angebot reichtvom Auslandssemester für junge Studierende bis zum Pro-motionsstudium, vom Praktikum bis zur Gastdozentur, vonKonferenzteilnahmen bis zum Aufbau von Hochschulen imAusland. Die internationalen Aktivitäten deutscher Hochschu-len unterstützt der DAAD durch strukturierte Förderprogram-me, Marketingdienstleistungen, Publikationen, Veranstaltun-gen und Fortbildungen.Stipendien-Informationen und Online-Bewerbung:www.daad.de

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HochschulgemeindenDie Hochschulgemeinde ist die Kirche an der Universität; ihrpastorales Angebot richtet sich an alle Mitglieder der Univer-sität.

Evangelische HochschulgemeindeAnsprechpartner in Eichstätt:Pfarrer Martin Schuler undPfarrerin Christiane Rabus-SchulerLeonrodplatz 2, 85072 EichstättTel 08421/4416E-Mail: [email protected]: eichstaett-evangelisch.de

Evangelische Studierendengemeinde (ESG) IngolstadtAnsprechpartner: Dekan Thomas SchwarzSchrannenstr. 7, 85049 IngolstadtTel 0841/933712Zentrum: Bergbräustraße 3, 85049 IngolstadtE-Mail: [email protected]: www.esg-ingolstadt.de

KHG Eichstätt

KHG Gottesdienste:Dienstag, 19.15 Uhr, anschließend meet & eat,Sonntag 20.33 Uhr, Katharinenkapelle,

Ansprechpartner sind der Hochschulpfarrer und diegewählten Mitglieder des KHG-Gemeinderates.

Hochschulpfarrer: Pater Stefan Weig OSFS, Tel 08421/50-512E-Mail: [email protected]üro: Andrea Krüger, Tel 08421/50-510E-Mail: [email protected]

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KHG-Zentrum: Kardinal-Preysing-Platz 3, 85072 Eichstätt,Internet: www.khg-eichstaett.de, E-Mail: [email protected]: facebook.com/khg.ei/, Instagram: khg.eichstaett

Geistliches MentoratLeiter des Mentorats: Domvikar Christoph WittmannTel 08421 50-516E-Mail: [email protected]

Pastoralreferent Thomas Bößl, Tel 08421/50-635E-Mail: [email protected]

Maril le Neufanger, Religionslehrerin i. K. Tel 08421/50-513E-Mail: [email protected]

Katholische Hochschulgemeinde (KHG) IngolstadtHochschulseelsorge für die WirtschaftswissenschaftlicheFakultät und die Technische Hochschule Ingolstadt:Hochschulpfarrer P. Stefan Weig, Tel 08421/50512E-Mail: [email protected]

Hochschulseelsorger Oswald Meyer, Tel 0841/1387848E-Mail: [email protected]

KHG-Zentrum: Bergbräustraße 3, 85049 Ingolstadt,Tel 0841/37929669, Mobil 01523/2083917E-Mail: [email protected]: www.khg-ingolstadt.de

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Studierendenvertretung

Der Studentische Konvent, dem sämtliche studentische Fakul-tätsräte, der studentische Vertreter im Senat, dessen Stellver-treter und die Frauenbeauftragte angehören, wählt aus seinerMitte laut der Grundordnung der Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt bzw. der Technischen Hochschule Ingolstadt eine/nVorsitzende/n, seine/n Stellvertreter/in und den Sprecherrat.Aufgabe des Studentischen Konvents ist es, die sozialen, wirt-schaftlichen, hochschulpolitischen, kulturellen, sportlichen undmusischen Interessen der Studierenden zu vertreten. Hierzuhat der Konvent verschiedene Referate und Arbeitskreise ein-gerichtet, an denen sich alle Studierenden beteil igen können.

Katholische Universität Eichstätt-IngolstadtKonventsbüro („Studi-Haus“, KG I/Bau C, Zi. 001/002),Tel 08421/9321714Internet: www.ku-konvent.de

Die Vertretung in Ingolstadt ist erreichbar über:Tel 0841/9371905E-Mail: [email protected]

Technische Hochschule IngolstadtStudierendenvertretung , Zimmer: W003,Tel 0841/93721905E-Mail: [email protected]: www.thi.de/hochschule/students-only/

Fremdsprachen

Sprachenzentrum der KU:www.ku.de/sprachenzentrumSprachenzentrum der THI:www.thi.de/service/sprachenzentrum/

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Internationaler Studentenausweis (ISIC)

Die ISIC (International Student Identity Card) ist der weltweitanerkannte Nachweis des Studentenstatus. Als Ausweis- undServicekarte gestaltet sie alle Bereiche des studentischen Le-bens in über 120 Ländern und in der eigenen Stadt komforta-bler und vor allen Dingen günstiger. Mit der ISIC bekommenStudierende Vergünstigungen in fast allen Lebensbereichen.Alle Informationen, Vorteile und Highlights: www.isic.de

Für 15,00 € können Studierende die ISIC bei derKath. Universität Eichstätt-Ingolstadt, Studentenkanzlei,Ostenstraße 26, 85072 Eichstätt erwerben.Mo-Fr 08.30-11.30 UhrDi-Do 13.30-15.30 Uhr

Elterngeld

Für neu geborene Kinder gibt es ein Elterngeld nach demBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das Eltern-geld gibt es für max. 14 Lebensmonate ab Geburt des Kindesals Basis-Elterngeld oder max. 28 Monate als Elterngeld-Plusfür alle Eltern, die nicht oder bis höchstens 30 Stunden proWoche erwerbstätig sind. Ein Elternteil kann dabei höchstens12 (24 Elterngeld-Plus) Monate beanspruchen, wobei Monate

Studieren mit schmalem Budget? Neben BAföG undStipendien gibt es eine Reihe von Leistungen undVergünstigungen, die man zur Schonung des stu-dentischen Geldbeutels in Anspruch nehmen kann.

5. Vergünstigungen

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mit Mutterschaftsgeldbezug der Mutter als verbraucht gelten.Beide Elternteile (ET) können dann aber die 14 Monate nachBelieben aufteilen (z.B. beide 7 Monate, ein ET 8 und der an-dere 6 Monate).Weitere 4 Monate können von jedem Elternteil beanspruchtwerden, wenn beide gleichzeitig in diesen Monaten zwischen25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.

Weitere Auskünfte:Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Mittelfranken -,Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg,Tel 0911/928-0,E-Mail: [email protected]

Bildungskredit

Der Bildungskredit bietet Schülern und Studierenden in fort-geschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zins-günstigen Kredit – unabhängig von BAföG und Einkommen –nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministe-riums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen. DerBildungskredit kann beim Bundesverwaltungsamt im Internetunter www.bildungskredit.de oder unter www.bundesverwal-tungsamt.de beantragt werden. Nach Antragstellung erhal-ten Sie eine online-ID, zu der Sie uns dann bitte per E-Mail [email protected] oder per Post die erforderlichenUnterlagen unaufgefordert zusenden. Welche das sind sowieweitere umfassende Informationen entnehmen Sie bitte un-serem Internetauftritt www.bildungskredit.de. In Zweifelsfäl-len können Sie sich auch an unsere Servicehotline unter022899/358-4492 wenden.

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BVG (Bundesversorgungsgesetz)

Erziehungsbeihilfe nach § 27 BVGAuf diese Beihilfe besteht gesetzlicher Anspruch; sie hat Vor-rang vor der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbil -dungsförderungsgesetz (BAföG). Studierende, die einen An-spruch auf diese Beihilfe haben, das Hochschul- oderFachhochschulzugangszeugnis nachweisen können und sichüber Studienfach, Hochschulort und Studienbeginn im Klarensind, sollten diese BVG-Beihilfe unverzüglich und möglichstnoch vor, zumindest aber neben der Ausbildungsförderungnach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen.Erst wenn über den BVG-Antrag entschieden worden ist undder entsprechende BVG-Bescheid dem Studentenwerk vorge-legt wird, kann dieses den BAföG-Antrag bearbeiten undeinen eventuellen BAföG-Aufstockungsbetrag bewill igen undauszahlen.

Wurde auf den jetzigen oder einen früheren BVG-Beihilfean-trag ein abschließender Ablehnungsbescheid erteilt, ist demStudentenwerk eine Fotokopie dieses Bescheids vorzulegen.Alle weiteren Informationen finden Sie unter:

www.zbfs.bayern.de

Sozialhi lfe

vgl . auch Grundsicherung für ArbeitsloseBei der Zuordnung zu den sozialen Sicherungssystemen wirdzwischen Erwerbsfähigkeit (SGB II = „Hartz IV") und nicht Er-werbsfähigkeit (SGB XII = Sozialhilfe und Grundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung) unterschieden.Nicht erwerbsfähige Personen, die ihren notwendigen Le-bensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräf-

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ten und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermö-gen, beschaffen können, haben Anspruch auf Leistungen zurSicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII (Sozialhil -fe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die jeweili -gen Träger der Sozialhilfe.Leistungen für Bildung und Teilhabe (Schulpauschale,Leistungen für ein- und mehrtägige Klassenfahrten, Lernför-derung, Kosten für gemeinsames Mittagessen und Bedarf zurTeilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis 18 Jahre) er-halten alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleis-tungen erhalten: Grundsicherung für Arbeitssuchende nachdem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungbei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Kinderzuschlagnach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld und Kinder-geld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.Leistungen, die mit dem Schulbesuch verknüpft sind, könnenbis zum 25. Geburtstag beantragt werden, wenn eine allge-meinbildende oder berufsbildende Schule besucht und keineAusbildungsvergütung bezogen wird.

Rundfunk- und Telefongebühren

Studierende können sich nur auf Antrag von den Rundfunk-und Fernsehgebühren befreien lassen, wenn sie BAföG erhal-ten und nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Weitere Informationen:www.rundfunkbeitrag.de

Wann Sie als Privatkunde bei der Telekom einen Sozialtarif er-halten, erfahren Sie unter www.telekom.deWeitere Auskünfte erteilen auch die T-Punkte vor Ort.

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Wohngeld

Seit dem 01.01.2009 können durch das neue Wohngeldge-setz (WoGG) Studierende und Schüler im Sinne der §§ 2 u. 3des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) leichterdem Personenkreis der Wohngeldberechtigten angehören alsvorher.

Nähere Auskünfte erteilen die Stadt- und Kreisverwaltungen.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten zur Sicherung desUnterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss wenn Unterhalts-zahlungen ausbleiben.

Nähere Auskünfte erteilen die Stadt- und Kreisverwaltungen.

Grundsicherung für Arbeitsuchendevgl . auch Sozialhi l fe

In Deutschland gibt es zwei soziale Sicherungssysteme, dasSGB II und das SGB XII. Die Zuordnung erfolgt nach der Fä-higkeit erwerbsfähig zu sein. Erwerbsfähige Personen, die ih-ren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nichtausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondereaus Einkommen und Vermögen, beschaffen können, habenAnspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltsnach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende /„Hartz IV“).

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Studenten/Auszubildende und SGB IINach § 7 Abs. 5 SGB II haben Auszubildende/Studenten miteinem eigenem Haushalt in der Regel keinen Anspruch aufLeistungen nach dem SGB II. Ausnahmen nach § 7 Abs. 6SGB II können im Einzelfall über die Eingangszone abgeklärtwerden. Für Studierende/Auszubildende, die alleinerziehendsind, besteht u. U. ein Anspruch auf den Mehrbedarf für Al-leinerziehende. Auch Kinder von Studenten/Auszubildendenkönnen im Bedarfsfall einen Leistungsanspruch haben. In be-sonderen Härtefällen können auch Leistungen als Darlehenerbracht werden. Die Anforderungen an eine „besondereHärte“ sind aber recht hoch.

Neu seit 1. Januar 2011 ist die Leistung für Bildung und Teil -habe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25Jahren.

Begabtenförderungswerke und Stiftungen

Neben der finanziellen Unterstützung durch das BAföG gibt esin Deutschland eine Vielzahl von anderen Stipendien.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage derHochschule Ingolstadt unter:www.thi.de/go/stipendien

sowie auf der Homepage der Katholischen UniversitätEichstätt-Ingolstadt unter:www.ku.de/studierende/studienfinanzierung/stipendien

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Sozialwerk der Katholischen Universität Eichstätt e.V.

Dem Sozialwerk der Kath. Universität Eichstätt e.V. obliegt diesoziale und wirtschaftliche Unterstützung der Studierendensowie deren Betreuung. Organisation und Vereinsziel sinddurch Satzung geregelt.

Die Studierenden werden mit der Immatrikulation Mitgliederdes Vereins. Jeder Studierende leistet einen Vereinsbeitrag inHöhe von 2,50 € pro Semester. Die Satzung kann in der Ge-schäftsstelle bei Frau Carmen Thirion eingesehen werden.

www.ku.de/studierende/soziales

FahrpreisermäßigungIngolstädter Verkehrsgesellschaft mbH. INVG

Studierende die in Ingolstadt wohnen oder in Ingolstadt im-matrikuliert sind, können im Zeitraum 1. September bis max.31. August eine Schülerkarte für max. 6 aufeinander folgendeMonate zum Preis ab € 123,00 (Tarifstufe 1) beantragen. DieSchülerkarte kann nur für ein Semester mit der dazugehöri-gen, aktuellen Immatrikulationsbescheinigung beantragtwerden. Bei Studenten die nicht in Ingolstadt studieren, son-dern nur den Wohnsitz in Ingolstadt haben, ist eine aktuelleMeldebestätigung erforderlich.

Nähere Informationen erteilt die INVGTel 0841/97439-333Internet: www.invg.deE-Mail : [email protected]

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Beratung und Vermittlung akademischer Berufe

Arbeitsagentur IngolstadtHeydeckplatz 1, 85049 Ingolstadt, Tel 0800/4555500

Geschäftsstelle EichstättWeißenburger Straße 17, Tel 0800/4555500

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit finden Sie imInternet unter: www.arbeitsagentur.de

Sozialversicherung

Bei Arbeitsaufnahme muss dem Arbeitgeber erklärt werden,dass keine weitere Beschäftigung ausgeübt wird. Sollte eineweitere Beschäftigung bestehen, ist die Vergütung dem Ar-beitgeber nachzuweisen.

Der Arbeitgeber führt bei Beschäftigungen bis 450 Europauschal 15 % sowie 3,6 % Eigenanteil (Stand: 2019) an diegesetzliche Rentenversicherung ab, sofern kein Befreiungs-antrag gestellt wurde. Beiträge zur Rentenversicherung wer-den in diesen Fällen aus dem tatsächlichen Verdienst,mindestens aber aus einem Betrag von 175 Euro, berechnet.

Jobben neben dem Studium? Klar! Aber wie finde icheinen passenden Job? Und was muss ich bei Themenwie Steuer und Sozialversicherung beachten?

6. Jobs und Geldverdienen

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Bei Studierenden, die gesetzl ich krankenversichert sind,wird eine Pauschale in Höhe von 13 % an die Krankenver-sicherung gezahlt. Ist der Studierende dagegen privatkrankenversichert, wird ledigl ich die Pauschale (ggf. zzgl .Eigenantei l ) zur Rentenversicherung abgeführt.

LohnsteuerpflichtDie geringfügige Beschäftigung ist grundsätzlich lohnsteuer-pflichtig – es sei denn, Sie legen eine Freistellungsbescheini-gung des Wohnsitzfinanzamtes vor. Das Finanzamt stellt dieFreistellungsbescheinigung nur auf Antrag aus. Dabei wirdüberprüft, ob keine Einkünfte (wie z.B. Mieten, Zinsen, Renteetc.) beim Antragsteller vorliegen.

Mehrere geringfügige BeschäftigungenWerden mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinan-der ausgeübt, prüft der Arbeitgeber aufgrund der Nachweiseüber Vergütung der anderen Beschäftigungen (die der Stu-dierende beim Arbeitgeber abgibt), ob die Verdienste 450 €übersteigen. Wird diese Grenze von 450 € überschritten, l iegtkeine geringfügige Beschäftigung mehr vor.

Kurzfristige BeschäftigungenKurzfristig ist eine Beschäftigung, deren Dauer von vornher-ein im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monateoder 70 Arbeitstage insgesamt (gilt bei einer Arbeitszeit vonweniger als fünf Tagen pro Woche) überschreitet. Weder diewöchentliche Arbeitszeit noch das monatliche Entgelt sindvon Bedeutung. Pauschalbeträge zur Kranken- und Renten-versicherung sind vom Arbeitgeber nicht abzuführen. Außer-dem sind kurzfristige Beschäftigungen für Studierendeversicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung.Bei dieser Beschäftigung ist es von Bedeutung, dass die Be-fristung im Voraus vereinbart ist oder sich diese aus der Artder Arbeit erkennen lässt (z.B. Aushilfsverkäufer im Schluss-

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verkauf). Mehrere kurzfristige Beschäftigungen innerhalb ei-nes Kalenderjahres werden addiert.

Beschäftigung über die GeringfügigkeitsgrenzeÜbersteigt der Verdienst bei einer oder mehreren Beschäfti -gungen die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € und die Wo-chenarbeitszeit von 20 Stunden wird nicht überschritten,bleibt der Studierende krankenversicherungsfrei. In diesemFall leistet der Arbeitgeber auch keine Pauschalbeträge zurKrankenversicherung, auch dann nicht, wenn der Studierendein der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Diese Beschäfti -gungen sind jedoch insgesamt rentenversicherungspflichtig.Studierender und Arbeitgeber tragen den gesetzlichen Ren-tenversicherungsbeitrag grundsätzlich je zur Hälfte. In denSemesterferien entfällt die Grenze von 20 Wochenstunden,der Studierende bleibt versicherungsfrei in der Krankenversi-cherung. Rentenversicherungsbeiträge fallen in der gesetzli -chen Beitragshöhe an. Die Lohnsteuer wird aufgrund dervorgelegten Lohnsteuerkarte ermittelt.

Rentenversicherung

Studierende sind rentenversicherungspfl ichtig, sobald sieeine geringfügige Beschäftigung (monatl icher Verdienstübersteigt regelmäßig nicht die 450-Euro-Grenze) ausüben.Sie erwerben in diesem Fal l durch ihre Beiträge sämtl icheAnsprüche aus der Rentenversicherung, wie zum BeispielLeistungen zur Rehabi l itation, Rente wegen verminderterErwerbsfähigkeit und Altersrente.

Bei diesen geringfügigen Beschäftigungen besteht grund-sätzlich aber die Möglichkeit, sich von der Rentenversi-cherungspflicht befreien zu lassen. Sie können mit demUnterzeichnen einer schriftl ichen Erklärung (Befreiungsan-

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trag), die beim Arbeitgeber abzugeben ist, von der Renten-versicherungspflicht befreit werden. Diese Erklärung gilt auchfür mehrere geringfügige Beschäftigungen und ist für dieDauer der Beschäftigung(en) bindend. Die Befreiung gilt abBeschäftigungsbeginn, wenn der Arbeitgeber den Befreiungs-antrag spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der An-tragstellung der Minijobzentrale meldet.

Weitere Informationen zu den Minijobs findet man auch unterwww.minijob-zentrale.de. Darüber hinaus stehen auch dieAuskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversi-cherung für weitere Auskünfte zur Verfügung. Die nächsteBeratungsstelle findet man unter:www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/beratungsstellen

Einkommensteuer

Haben Sie während der Semester oder während der Feriengejobbt und Lohnsteuer gezahlt, dann stellen Sie den Antragauf Veranlagung zur Einkommensteuer! Sie haben nach Ab-lauf des Antragsjahres max. vier Jahre Zeit Ihren Antrag zustellen. Je eher Sie den Antrag stellen, desto früher erhaltenSie Ihre Steuererstattung.Nähere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de

Studentische Job-Vermittlung

ZAVMo-Fr. 8-18 Uhr, Tel 0228/713-131, [email protected]

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Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg berät undhilft bei (fast) allen Fragen und Problemen im Stu-dierendenleben (siehe Kapitel 2.6 Beratungsnetz-werk). Darüber hinaus stehen Ihnen auch dienachfolgenden Anlaufstellen in schwierigen Lebens-lagen unterschiedlichster Art hilfreich zur Seite.

7. Beratung

Aids

Wie kann HIV übertragen werden?Am häufigsten wird HIV beim Sex ohne Kondom übertragen(Analverkehr, Vaginalverkehr, selten Oralverkehr). Durch In-jektion von Drogen mit gemeinsam benutztem Spritzbesteck(Blut zu Blut Kontakt).HIV-positive Frauen, die keine medikamentöse HIV-Therapieerhalten, können ihre Kinder während der Schwangerschaft,beim Stil len, vor allem aber während des Geburtsvorgangsinfizieren.

Wie kann HIV nicht übertragen werden?HIV gehört zu den schwer übertragbaren Krankheitserregern,deshalb besteht KEINE Ansteckungsgefahr bei: Händedruck,Umarmen, Streicheln, Anhusten oder Anniesen.Benutzen derselben Teller, Gläser und Besteck. Benutzen vonToiletten, Bädern oder Saunen.Zusammenarbeiten oder -wohnen mit Menschen mitHIV/Aids. Betreuen und Pflegen von Menschen mit HIV/Aids.

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Landratsamt EichstättSachgebiet GesundheitswesenGrabmannstraße 2, 85072 EichstättTel 08421/70512

Stadt IngolstadtGesundheitsamtEsplanade 29, 85049 IngolstadtTel 0841/3051461E-Mail: [email protected]

Wie kann man sich schützen?Wichtig ist es, vorbereitet zu sein, auf die Risiken zu achtenund entsprechend zu handeln. Kondome schützen bestmög-lich vor HIV und senken das Risiko einer Ansteckung mit an-deren sexuell übertragbaren Infektionen wie Syphilis, Tripperund Hepatitis B und C (wer häufig ungeschützten Sex mitwechselnden Partnern hat, sollte sich gegen Hepatitis A undB impfen lassen).

Wo kann man sich beraten lassen?

Online-Beratung:www.aidsberatung.dewww.gib-aids-keine-chance.deInfo-Broschüre:„Ach übrigens“ (Bestellung: www.bzga.de)

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Beratungsstel len

Psychologische Beratungs-stelle für Ehe-, Partner-schafts-, Familien- undLebensberatungKanalstraße 16-1885049 IngolstadtTel 0841/[email protected]

Caritas-Kreisstelle EichstättWeißenburger Straße 1785072 EichstättTel 08421/[email protected]

Caritas-Kreisstelle IngolstadtJesuitenstraße 185049 IngolstadtTel 0841/309-0kreisstelle@caritas-ingolstadt.dewww.caritas-kreisstelle-ingolstadt.de

Ehe-, Familien- undLebensberatungKardinal-Preysing-Platz 385072 EichstättTel 08421/[email protected]

Beratung von jungenMenschen (bis 27 Jahre)und FamilienErziehungs- und Familienbera-tung der Caritas und DiakonieOstenstraße 31a85072 EichstättTel 08421/[email protected]

Erziehungs- und Famili-enberatung IngolstadtPsychologische Beratungs-stelle für Kinder, Jugendlicheund Familien und fürRegulationsstörungen beiSäuglingen und KleinkindernGabelsbergerstraße 46,85057 IngolstadtTel 0841/[email protected]

FamilienberatungSozialdienst katholischerFrauen e.V.Beratung für Jugendliche,Familien, FrauenSchrannenstraße 1a85049 IngolstadtTel 0841/[email protected]

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Staatlich anerkannteBeratungsstelle fürSchwangerschaftsfragenSchwangerenberatung, Infor-mationen über gesetzlicheund finanzielle Hilfen, Ver-mittlung von Landesstiftungs-leistungen, Beratung zu denThemen Familienplanung,Verhütung nach Sexualität,Schwangerenkonfliktberatungnach §219 StGB mit Beschei-nigung, Beratung zur vertrau-lichen Geburt

Gesundheitsabteilung imLandratsamt EichstättGrabmannstrasse 2,I I I . Stock , Zi. 301 und 303

Im Gesundheitsamt derStadt IngolstadtEsplanade 29, 85049 IngolstadtTel 0841/30514-76/[email protected]

Staatlich anerkannteBeratungsstelle fürSchwangerschaftsfragenFrauen beraten e.V.Wagnerwirtsgasse 285049 IngolstadtTel 0841/[email protected]

www.frauenberaten-in.deAußenstelle: SchrannenplatzC 131, 86633 Neuburg

SchwangerschaftsberatungSozialdienst katholischerFrauen e.V.

Schrannenstraße 1a85049 Ingolstadt(Eingang über Josef-Strobl-Platz)Tel 0841/937550

Kardinal-Preysing-Platz 385072 EichstättTel 0841/9375560

Alle Fragen werden auch perE-Mail beantwortet :[email protected]

pro familiaSexualität, Partnerschaft,Familienplanung, gem. e.V.Staatlich anerkannte Bera-tungsstelle für Schwanger-schaftsfragen. Beratung,Unterstützung und Vermitt-lung von Hilfen bei Schwan-gerschaft. Paar- u. Einzelbe-ratung bei Fragen zu Part-nerschaft und Sexualität.

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Holzmarkt 285049 IngolstadtTel 0841/3792890www.profamilia.deingolstadt@profami l ia .de

Caritas-SuchtambulanzBeratung u. Behandlung beiAlkohol-, Medikamenten- u.Drogenmissbrauch, Spiel-sucht, EssstörungenJesuitenstraße 185049 IngolstadtTel 0841/309300www.caritas-suchtambulanz-ingolstadt.de

Psychosoziale Beratungs-und Behandlungsstelle desBlauen Kreuzes EichstättOstenstraße 31 a85072 EichstättTel 08421/9088133suchtberatung.eichstaett@blaues-kreuz.dewww.blaues-kreuz.de/psbb.eichstaett

Soziale BeratungDiakonisches Werk IngolstadtSchrannenstr. 585049 IngolstadtTel 0841/[email protected]

MietfragenMieterverein Ingolstadtund Umgebung e.V.(nur für Mitglieder)Mauthstraße 285049 IngolstadtTel 0841/17744

RechtsberatungDas Sozialwerk der Katholi -schen Universität Eichstätt e.V.bietet eine Rechtsberatung fürStudierende an.

Rechtsanwaltskanzlei Rischund KollegenGymnasiumstraße 2585049 IngolstadtTel 0841/935130

Vergho und DonaubauerWestenstraße 5585072 EichstättTel 08421/97290

Beratung zurRechtlichen BetreuungSozialdienst kathol ischerFrauen e.V.Schrannenstr. 1 a85049 IngolstadtTel 0841/93755-0,[email protected]

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Gesundheitsamt

EichstättSG GesundheitswesenGrabmannstraße 285072 EichstättTuberkuloseberatungenMo-Fr 08.00-11.00 UhrTermine für ärztliche Unter-suchungen (z.B. amtsärztli -ches Gesundheitszeugnis)sind vorher telefonisch zuvereinbaren:Tel 08421/70512

IngolstadtGesundheitsamt IngolstadtEsplanade 2985049 IngolstadtTermine für ärztliche Unter-suchungen (z.B. amtsärztli -che Zeugnisse oder ausführ-liche Beratung) sind vorhertelefonisch zu vereinbaren:Tel 0841/3051461

Arbeiterkind.deArbeiterkind.de ist eine gemeinnützige Initiative, die Schü-lerInnen und Studierende aus Familien, in denen noch nie-mand oder kaum jemand studiert hat, auf dem Weg zumStudienabschluss unterstützt. Wir geben unser Wissen übersStudieren und die Hochschule weiter, unterstützen beim Wegan die Hochschule und helfen bei Fragen und Problemen imUni-Alltag. Die Homepage der Initiative www.arbeiterkind.deinformiert über Finanzierungsmöglichkeiten, Studienplanung,wissenschaftliches Arbeiten und vieles mehr. Zudem enga-gieren sich deutschlandweit über 5000 Ehrenamtliche in rund70 lokalen Gruppen. Die Gruppe Erlangen- Nürnberg trifft sicheinmal monatlich und freut sich stets über neue Gesichter.Wer ehrenamtlich bei uns mitmachen möchte, Hilfe suchtoder sich über Arbeiterkind.de informieren möchte, ist herz-lich zu unserem Stammtisch oder unserer Sprechstunde ein-geladen.Weitere Infos unter: www.arbeiterkind.deBundesweites Arbeiterkind.de-Infotelefon: Tel 030/679672750Mo–Do 13.00–18.30 Uhr, [email protected]

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Krankenversicherung

vgl. auch SozialversicherungIn Deutschland besteht für alle Studierende Krankenversiche-rungspflicht. Bei der Immatrikulation an einer Hochschulemuss deshalb eine Versicherungsbescheinigung von einergesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden. Wer privat ver-sichert ist und auch während des Studiums privat versichertbleiben möchte, benötigt eine Befreiung von der Versiche-rungspflicht. Diese Bescheinigung stellt ebenfalls eine ge-setzliche Krankenkasse aus.

Während des Studiums gibt es unterschiedliche Mög-lichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung:

Kostenfreie FamilienversicherungBis zum 25. Geburtstag sind Studierende kostenfrei bei ihrenEltern mitversichert. Eine Voraussetzung hierfür ist unter an-derem, dass die regelmäßigen Einkünfte monatlich nicht über445 Euro liegen. Bei Ausübung einer sog. geringfügigen Be-schäftigung (Minijob) dürfen die Einnahmen monatlich 450Euro nicht übersteigen.Wer Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, kann die Familien-versicherung evtl. auch über das 25. Lebensjahr hinaus ver-längern.

Krankenversicherung ist Pflicht - aber auch andereVersicherungen können für Studierende interessantund wichtig sein.

8. Versicherungen

Beratung zurRechtlichen BetreuungSozialdienst kathol ischerFrauen e.V.Schrannenstr. 1 a85049 IngolstadtTel 0841/93755-0,[email protected]

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Studentische KrankenversicherungWenn die Familienversicherung nicht mehr greift (älter als 25oder wegen Überschreiten der Einkommensgrenzen), trittman automatisch in die studentische Krankenversicherungein. Für Studierende gibt es hier besonders günstige Kondi-tionen.

Freiwillige KrankenversicherungDie studentische Krankenversicherung besteht längstens biszum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollen-dung des 30. Lebensjahres. Über Verlängerungsmöglichkei-ten informiert die zuständige Krankenkasse. Endet dieStudentenversicherung, tritt an deren Stelle eine freiwill igeVersicherung. Ihre Krankenkasse berät hier über Vorausset-zungen und Konditionen.

Krankenversicherung für ausländische StudierendeAusländische Studierende, Doktoranden/innen, Teilnehmer-Innen an studienvorbereitenden Sprachkursen, welche das30. Lebensjahr vollendet haben, können nicht mehr der ge-setzlichen Krankenversicherung beitreten, sondern müssenhäufig eine – meist sehr teure – private Krankenversicherungabschließen.

Krankenversicherungsschutz bei AuslandsreisenBei Reisen ins Ausland sollten Sie unbedingt einen Versiche-rungsschutz für ärztliche, zahnärztliche und Krankenhausbe-handlungen haben. Informieren Sie sich rechtzeitig vor demAntritt einer Reise und sorgen Sie für ausreichenden Versi-cherungsschutz.

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Pflegeversicherung für Studierendevgl. auch SozialversicherungStudierende müssen auch eine Pflegeversicherung nachwei-sen. Besteht über die Eltern oder den Ehepartner eine ge-setzliche Krankenversicherung (Familienversicherung), fallenfür die Pflegeversicherung keine eigenen Beiträge an. Jeder ineiner privaten Krankenversicherung Versicherte, muss selbsteine private Pflegeversicherung abschließen. Sind Studieren-de über die studentische Krankenversicherung gegen dasKrankheitsrisiko abgesichert, gehören sie automatisch auchder studentischen Pflegeversicherung an.

Studienbegleitende Praktika, die außerhalb der Hochschu-leinrichtungen abgeleistet werden, sind versicherungs-rechtlich nicht dem Studium zuzurechnen, selbst dannnicht, wenn sie nach der maßgebenden Prüfungsordnungvorgeschrieben sind. Der Praktikant ist dann bei der fürden Praktikumsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaftversichert. Wird ein Praktikum bei einem ausländischen Be-trieb aufgenommen, so ist der Schutz der deutschen Un-fallversicherung generell ausgeschlossen.

HaftpflichtversicherungFür Personen- und Sachschäden, die Studierende im Zusam-menhang mit dem Studium verursachen, haften sie nach denallgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst. Es wird deshalbempfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschlie-ßen.

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UnfallversicherungAufgrund gesetzlicher Vorschriften werden grundsätzlich alle aneiner Hochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschenund ausländischen Studierenden in den Kreis der gegen Unfallversicherten Personen einbezogen. Der Versicherungsschutz er-streckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit der Aus- und Fortbildungan einer Hochschule in ursächlichem Zusammenhang stehen.Dies gilt besonders für die Teilnahme an den Vorlesungen, denBesuch sonstiger Hochschulveranstaltungen (z. B. Exkursionen,Besichtigungen, Tätigkeiten in den Selbstverwaltungsorganen)und während der Ableistung der praktischen Studiensemesterder Fachhochschulstudenten sowie für die erforderlichen Wegezwischen der Wohnung des Studierenden und der Hochschuleoder dem Ort, an dem eine Hochschulveranstaltung stattfindet.Jeder derartige Unfall ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftesZögern anzuzeigen.

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Internationaler Studentenausweis (ISIC)

bietet Vergünstigungen in fast allen Lebensbereichen.(siehe 5. Vergünstigungen)

Kraftfahrzeugzulassung

Für die Anmeldung sind mitzubringen: Zulassungsbescheini-gung Teil I (Schein) und II (Brief), Lichtbildausweis, gültigerHauptuntersuchungsbericht, elektronische Versicherungsbe-stätigung (eVB-Nummer), SEPA-Mandat zur Abbuchung derKFZ-Steuer und bisherige Kennzeichen (außer bei Kennzei-chenbeibehalt). In Vertretung die Vollmacht mit Bankverbin-dung für Kfz-Steuer nicht vergessen.

Für Studenten, die im südlichen Kreisgebiet des LandkreisesEichstätt wohnen:Landratsamt Eichstätt, Dienststelle IngolstadtAuf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt, Tel 0841/3060

Damit in der freien Zeit keine Langeweile aufkommt...

9. Freizeit

Landratsamt EichstättResidenzplatz 185072 EichstättTel 08421/70-0

StraßenverkehrsamtIngolstadtWiechertstraße 185055 IngolstadtTel 0841/[email protected]

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Landratsamt

Im Landratsamt Eichstätt befinden sich u. a. die Wohngeldstel-le, das Amt für Familie und Jugend, das Verkehrswesen, dasAmt für Soziales und Senioren und das Jobcenter Eichstätt.www.landkreis-eichstätt.de/Landratsamt/Jobcenter

Residenzplatz 185072 EichstättTel 08421/[email protected]

UniversitätschorLeitung: Andreas KehrDas Chorsingen steht allen Studierenden und Mitgliedern derUniversität offen. Voraussetzungen sind Freude am chorischenMusizieren sowie die Bereitschaft zur kontinuierlichen Teilnahme.Proben: KG I/Bau E 103, Do 18.00-19.30 Uhr

www.landkreis-eichstaett.deDienststelle IngolstadtAuf der Schanz 3985049 IngolstadtTel 0841/306-0

Chor und Instrumentalspiel der KU Eichstätt-Ingolstadt

BigbandLeitung: Robert AichnerAlle, die Freude und Spaß an Pop/Rock/Jazz/Latin haben, sindherzlich eingeladen, bei unserer Bigband mitzuwirken. FesteTermine sind ein Probenwochenende sowie Auftritte beim Se-mesterschlusskonzert und Hofgartenfest. Voraussetzung fürden Scheinerwerb ist die regelmäßige Teilnahme an den Pro-ben und die Mitwirkung bei den Auftritten.Proben: KG I/Bau E 101, Mo 19.30-21.00 Uhr

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KammerchorLeitung: Nico SchneidereitIn dem Chor sollen anspruchsvolle Chorwerke verschiedens-ter Epochen und Gattungen einstudiert und innerhalb einesKonzertes aufgeführt werden. Voraussetzung für die Teilnah-me am Chor sind grundlegende Chorerfahrungen, Noten-kenntnisse sowie die selbstverständliche Bereitschaft,während der Projektphase kontinuierlich am Chor teilzuneh-men. Die Übung vermittelt im "Großen Ensemble" Literatur-kenntnisse unterschiedlicher Gattungen und Genres sowiepraktische Erfahrungen von Probenmethodik und öffentlichenPräsentationsformen in realen Konzertsituationen. Einstudiertwird gehobene Chorliteratur verschiedener Epochen und Gat-tungen.Proben: KG I/Bau E 103, Di 20.00-21.30 Uhr

SinfonieorchesterLeitung: Uwe SochaczewskyDas Sinfonieorchester der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt steht allen Interessierten offen, die Spaß am ge-meinsamen Musizieren haben, also neben Musikwissen-schaftlern und Musikpädagogen auch Studierenden deranderen Fachrichtungen, Dozenten und Verwaltungsmitarbei-tern und Bürgern aus Eichstätt und Umgebung. Das genaueSemesterprogramm hängt von der zur Verfügung stehendenBesetzung ab und kann daher erst nach Eingang der Anmel-dungen definitiv festgelegt werden. (Bitte E-mail mit Angabedes Instruments an den Dirigenten: [email protected])Bei zahlreichen Bewerbungen für eine Instrumentengruppekann es zu Semesterbeginn ein kleines Probespiel geben.Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur kon-tinuierlichen Mitarbeit über das gesamte Semester.Proben: KG I/Bau D (Aula), Mi 20.00-22.00 Uhr

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Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Der Allgemeine Hochschulsport der Katholischen UniversitätEichstätt-Ingolstadt bietet mit seinem breiten Sportprogrammallen Studierenden in Eichstätt und Ingolstadt den idealenAusgleich zum Studium. Die Bandbreite der Sportarten reichtvon Aerobic bis Yoga. Neben dem organisierten Programmsteht ein gut ausgestatteter Fitnessraum für die Studierendenoffen. Des Weiteren vermietet das Sportzentrum der Katholi -schen Universität in den Sommermonaten Kanus an interes-sierte Studierende. Die aktuellen Termine desHochschulsport-Programms werden sowohl per Aushang imSportgebäude, als auch in Form eines Programm-Heftes undim Internet bekannt gegeben.

[email protected]/ppf/sport/ueberblick

Hochschulsport

Technische Hochschule Ingolstadt

Die Technische Hochschule Ingolstadt bietet all ihren Studie-renden sowie den hauptamtlichen Mitarbeitern die Möglichkeit,am Hochschulsport teilzunehmen. Ein breit gefächertes Ange-bot an Sportveranstaltungen soll den Teilnehmer/innen alsAusgleich für die Belastungen in Studium und Beruf dienen.Nähere Informationen erhalten Sie beim Hochschulsport-beauftragten der Hochschule Ingolstadt:

Viktoria Scheck,Tel 0841/9348-3044E-Mail: [email protected]/service/hochschulsport/

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Eichstätter Universitätsgesel lschaft e.V.

Marktplatz 1185072 EichstättTel 08421/6001-102

Vorsitzende:Sibylle Dworazik, Präsidentin Landgericht Ingolstadt; Christi -ne Haderthauer, MdL; Dr. Wolfgang Ott, Rechtsanwalt; FritzPeters, Geschäftsführer; Axel Strotbek, Vorstand AUDI AG

Auszug aus der Satzung der Eichstätter Universitätsgesell -schaft (Gesellschaft der Freunde und Förderer der Kath. Uni-versität Eichstätt-Ingolstadt):"Der Verein hat die Aufgabe, die Katholische Universität Eich-stätt-Ingolstadt bei der Verwirklichung ihrer wissenschaftli -chen Ziele gemäß Artikel 2 der Verfassung der StiftungKatholische Universität Eichstätt zu unterstützen. Er fördertinsbesondere wissenschaftliche Vorhaben in Forschung undLehre, kulturelle Veranstaltungen und die Bildungsziele derUniversität. Er nimmt zu diesem Zweck Spenden und Ver-mächtnisse entgegen.Die Eichstätter Universitätsgesellschaft e.V. ist durch Be-scheid des Finanzamtes Ingolstadt vom 23.04.2009 wegenFörderung der Wissenschaft als ausschließlich und unmittel-bar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und von derKörperschaftssteuer befreit. Die zugewendeten Spenden wer-den satzungsgemäß nur zur Förderung der wissenschaftli -chen und kulturellen Aufgaben der Gesellschaft verwendet.“Konten für die Mitgliedsbeiträge und Spenden finden Sie imInternet unter:

http://www.ku.de/unsere-ku/stiftungen-und-foerderer/

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AAIDS 73Akademisches Auslandsamt 60Arbeiterkind 78Arbeitsagentur 69Ausländische Studierende 58, 80Auslandskrankenversicherung 80

BBAföG 34Begabtenförderungswerke 67Beratungsstellen 42, 75Betreute Hochschulen 54Bildungskredit 63Bundesversorgungsgesetz 64

CCafeterien 15Chor 85

DDeutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) 58Deutsches Studentenwerk (DSW) 33

EEinkommensteuer 72Elterngeld 62Eichstätter Universitätsgesellschaft e.V. 88

FFahrpreisermäßigung 68Frauenbeauftragte 58Freizeit 84

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Fremdsprachen 61

GGesundheitsamt 78Grundsicherung für Arbeitssuchende 66

HHaftpflichtversicherung 81Hochschulgastronomie 7Hochschulgemeinden 59Hochschulsport 87

IIngolstädter Verkehrsgesellschaft (INVG) 68Internationale Partnerschaften 47Internationaler Studentenausweis ISIC 62

JJobbörse (Bundesagentur für Arbeit) 69Jugendherberge 22

KKatholische Universität Eichstätt-Ingolstadt 52Kfz-Zulassung 84Kinderbetreuung 31Krankenversicherung 79Krankenversicherung für ausländische Studierende 80Krankenversicherung im Ausland 80Kultur 45

LLandratsämter Eichstätt und Ingolstadt 84Lohnsteuer 70

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MMeldepflicht 20Mensen 15Mietrecht 28Musik 85

OÖffentliche Verkehrsmittel 68Orchester 85

PPflegeversicherung 81Psychologische Beratung 41, 75

RRechtsberatung 44, 77Rundfunk- und Telefongebühren 65

SSozialberatung 43Sozialhilfe 64Sozialversicherung 69Sozialwerk der KU Eichstätt-Ingolstadt 68Stiftungen 67Studentenwerk 6Studentenwohnheime des Studentenwerks 18Studentenwohnheime anderer Heimträger 23Studienabschlussdarlehen 39Studierende mit Behinderung 32Studierendenvertretung Eichstätt und Ingolstadt 61

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TTelefongebührenermäßigung 65Technische Hochschule Ingolstadt 52Tutorenprogramm 20

UUmzug 22Unfallversicherung 82Unterhaltsvorschuss 66

WWohnen 16Wohngeld 66

ZZimmervermittlung 28Zuständigkeiten innerhalb des Studentenwerks 51

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