Upload
katarina-stingle
View
105
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
© Mannheimer AG Holding
MA_523_0311
SINFONIMA®Versicherungsschutz rund um die Musik
2
© Mannheimer AG Holding
Inhalt
SINFONIMA® - Zielgruppen und Produkte SINFONIMA® - für Berufs-, Hobbymusiker und
Instrumentenbesitzer
SINFONIMA® - für Orchester, Ensembles, Musikschulen und Konservatorien
SINFONIMA® - für Instrumentenbauer und -händler
SINFONIMA® - Dienstleistungsangebot
SINFONIMA® - Schadenbeispiele
3
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA Zielgruppen
SINFONIMAOrchester & Ensembles
Musikschulen und Konservatorien
Berufsmusiker(konzertierende Künstler, Musiklehrer, Musikstudenten)
Instrumentenbauer & Instrumentenhändler
Hobbymusiker und Instrumentenbesitzer
4
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA Zielgruppen und Produkte
Orchester & Ensembles
Musikschulen und Konservatorien
Berufsmusiker(konzertierende Künstler, Musiklehrer, Musikstudenten)
Instrumentenbauer & Instrumentenhändler
Hobbymusiker und Instrumentenbesitzer
SINFONIMA
Musikinstrumentenversicherung Gruppen-Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Musikinstrumentenversicherung Unfallversicherung (Konservatorien) Haftpflichtversicherung Unfallversicherung (Musikschulen)
Musikinstrumentenversicherung Spezial-Unfallversicherung Berufs-Haftpflichtversicherung
Geschäftsversicherung Betriebs-Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Unfallversicherung
Musikinstrumentenversicherung
5
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®
für Berufsmusiker, konzertierende Künstler
Musiklehrer
Musikstudenten
Hobbymusiker und
Besitzer von
Musikinstrumenten
6
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung
versicherte Gefahren
Allgefahrendeckung, insbesondere:
Transport, Transportmittelunfall Diebstahl, Raub, räuberische
Erpressung Brand, Blitzschlag, Explosion Wasser und elementare
Ereignisse
versicherte Sachen
Alle Musikinstrumente und Zubehör
Nach Vereinbarung: Harfen elektronisches Zubehör Noten
Trotz aller Vorsicht sind Instrumente vielen Gefahren ausgesetzt. Gerade Berufsmusiker sind hier vielfach leidgeprüft. Auf Konzertreisen, im Übungsraum oder beim Transport kommen Musikinstrumente abhanden, werden beschädigt oder völlig zerstört.
Die Musikinstrumentenversicherung der Mannheimer deckt nahezu alle Gefahren:
7
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung Vertragsdauer: Unsere Musikinstrumentenversicherung bieten
wir ausschließlich als Jahresvertrag an.
Versicherungssumme: Als Versicherungssumme wird der Zeitwert des Instrumentes am Tag der Antragstellung herangezogen. In Ausnahmen ist auch der Neuwert versicherbar.Bei Meisterinstrumenten ist, ein Echtheitsbeweis per Zertifikat und eine Wertbestätigung über den „gemeinen Wert“ (= Verkaufswert) des Instrumentes zu erbringen.
Vorsorgeversicherungssumme: Gerade bei Streichinstrumenten kommt es in vielen Fällen zu Wertsteigerungen im Laufe der Jahre. Hierfür empfiehlt es sich eine Vorsorgeversicherungssumme abzuschließen (maximal 10-15% der Versicherungssumme).
SINFONIMA® Neugeschäft schnell und einfach: Vorschlagserstellung über MAVIS per ADÜ!
8
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Spezial-UnfallversicherungNur unfallversichert zu sein reicht oft nicht aus!
Die Unfallversicherung in unserem SINFONIMA®-Programm bietet Berufsmusikern die Möglichkeit, anstelle der sonst üblichen Gliedertaxe eine erhöhte Gliedertaxe (= Entschädigung für die Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen) zu wählen.
Unsere Leistungen sind zudem exakt darauf abgestimmt, welches Instrument gespielt wird: Gruppe 1: Streicher und Gitarristen
Gruppe 2: Pianisten, Organisten, Harfenisten, Schlagzeuger und Paukisten
Gruppe 3: Flötisten, Holz- und Blechbläser
Gruppe 4: Sänger
9
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Berufs-HaftpflichtversicherungEin Missgeschick kann ein Vermögen kosten!
Kollegen, Musikschüler, oder fremde Personen, denen Sie aus Unachtsamkeit Schaden zufügen, können Schadenersatz von Ihnen verlangen. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden jedoch oft nicht ab.
Für Berufsmusiker, konzertierende Künstler und Musiklehrer haben wir eine spezielle Berufs-Haftpflichtversicherung im SINFONIMA®-Programm.Die Highlights:
Versicherungsschutz sowohl im Privatbereich als auch bei der Berufsausübung
für Studenten, Angestellte, Beamte und Freiberufler
Europadeckung: Versicherungsschutz auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Weltdeckung ohne USA / Kanada ist ebenfalls möglich.
10
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Berufs-HaftpflichtversicherungTipps zur Haftpflichtversicherung:
Musikstudenten! Für unverheiratete minder- bzw. volljährige Studenten besteht möglicherweise noch Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern!
Musiklehrer, die an öffentlichen Schulen oder freiberuflich tätig sind, können sich selbst versichern.
Freiberufler! Zusätzlich versicherbar sind:
- Auf- und Abbau von Bühnen
- Auslandsschäden
- Durchführung von Veranstaltungen
11
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- RechtsschutzversicherungRecht haben heißt nicht unbedingt Recht bekommen!
Damit Sie nicht allein auf sich gestellt sind, wenn Sie Schadenersatzansprüche durchsetzen müssen, beinhaltet unser SINFONIMA®-Programm selbstverständlich auch eine Rechtsschutzversicherung.
Mit den Leistungen unseres Partners NRV (Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG) im Rücken, haben Sie einen langen Atem und können Ihr Recht einfordern.
12
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®
für Orchester
und Ensembles
Musikschulen und Konservatorien
13
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Versicherungsschutz rund um die MusikNicht nur der Soloauftritt eines Künstlers will gut abgesichert sein sondern auch Konzerte und sonstige Veranstaltungen rund um die Musik.
SINFONIMA® berücksichtigt den individuellen Bedarf von Orchestern, Ensembles, Musikschulen und Konservatorien: SINFONIMA®-Musikinstrumentenversicherung
SINFONIMA®-Orchester-Haftpflichtversicherung
SINFONIMA®-Orchester-Gruppen-Unfallversicherung
14
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®-Musikinstrumentenversicherung... 24h-Deckung für Instrumente und Equipment! Sie deckt alle Gefahren, die im Rahmen des dienstlichen Musizierens auftreten können, bspw. beim Üben und Proben für den Auftritt, auf dem Weg dorthin, während einer Aufführung oder bei der Aufbewahrung der Instrumente. Auch für private Engagements!
Alternativ bieten wir die Trennung in dienstliches und privates Risiko an.versicherte Gefahren
Allgefahrendeckung, insbesondere:
Transport, Transportmittelunfall Diebstahl, Raub, räuberische
Erpressung Brand, Blitzschlag, Explosion Wasser und elementare
Ereignisse
versicherte Sachen
Alle Musikinstrumente und Zubehör!
15
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung Vertragsdauer: Unsere Musikinstrumentenversicherung bieten
wir ausschließlich als Jahresvertrag an.
Versicherungssumme: Als Versicherungssumme wird der Zeitwert des Instrumentes am Tag der Antragstellung herangezogen. Bei Meisterinstru-menten ist, ein Echtheitsbeweis per Zertifikat und eine Wertbestätigung über den „gemeinen Wert“ (= Verkaufswert) des Instrumentes zu erbringen. In Ausnahmen ist auch der Neuwert versicherbar.
Vorsorgeversicherungssumme: Gerade bei Streichinstrumenten kommt es in vielen Fällen zu Wertsteigerungen im Laufe der Jahre. Hierfür empfiehlt es sich, eine Vorsorgeversicherungssumme abzuschließen (maximal 10-15% der Versicherungssumme).
16
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Orchester-Haftpflicht-VersicherungManche Auftritte können ein Nachspiel haben! Was tun, wenn z.B. ein Konzertbesucher über schlecht verlegte Kabel stolpert und sich dabei schwer verletzt. Oder wenn durch die defekte Lichtanlage ein Brand verursacht wird?
Die Orchester-Haftpflicht-Versicherung schützt im Rahmen der gesetzlichen Haftung vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen und bietet Schutz bei: Schäden, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
entstehen
Schäden durch mangelhafte Anlagen
Schäden, die durch Orchester-/Bandmitglieder verursacht werdenZusätzlich versicherbar sind der Auf und Abbau von Bühnen,
Auslandsschäden und die Durchführung von Veranstaltungen.
Der Veranstalter-Haftpflicht-Schutz bietet zudem Versicherungsschutz für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen.
17
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- GruppenversicherungBesonderen Schutz für z.B. Orchestermusiker bietet die SINFONIMA®-Gruppenversicherung.
Mit der Gruppenpolice bekommen Orchester oder Ensembles individuellen Versicherungsschutz zu einem besonders fairen Preis:
SINFONIMA®- Unfallversicherung: Erhöhte,individuelle Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Krankenversicherung: Speziellen Schutz im Krankheitsfall
Versicherungskonzepte für Auslandsreisen
Musikergruppen (siehe Folie 8).
18
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®
für Instrumentenbauer und Instrumentenhändler
19
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Rund um den Geschäftsbetrieb
Sicherheit für Ihre Investitionen
Mit SINFONIMA® - für Instrumentenbauer können Sie Ihre Musikinstrumente und Ihre gesamte Betriebseinrichtung umfassend versichern:
Musikinstrumente - Allrisk-Versicherung
Betriebseinrichtung, Materialien und unvollendet bearbeitete Instrumente zu benannten Gefahren (z.B. Feuer und Einbruchdiebstahl)
Eine weitere Spezialität: Unsere SINFONIMA®-Versicherung für Verleihvorgänge komplettiert diesen Versicherungsschutz sinnvoll. Sie schützt speziell die Instrumente, die Sie Ihren Kunden leihweise, beispielsweise zum Ausprobieren, zur Verfügung stellen - und das gegen nahezu alle Gefahren.
20
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Rund um den GeschäftsbetriebSchutz vor Schadenersatzforderungen
Sicherheit vor unvorhersehbaren Schadenersatzforderungen bietet Ihnen unsere Betriebs-Haftpflichtversicherung mit vielen risikospezifischen und beitragsfreien Einschlüssen. Sie wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. So zahlen Sie keinen Beitrag für Risiken, die nicht vorhanden sind.
Und wenn Sie selbst einmal der Geschädigte sind: Bei Rechtsstreitigkeiten sollen Sie nicht alleine stehen. Mit der speziellen Rechtsschutzversicherung unseres Partners, der „Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG“ sorgen Sie optimal vor.
21
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- Rund um den GeschäftsbetriebSicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Unsere SINFONIMA® -Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen eines Unfalles, und dies weltweit und rund um die Uhr.
Zusätzlich zu SINFONIMA® bieten wir auch maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Ihre Altersversorgung (Lebens- und Rentenversicherung), für den Fall der Berufsunfähigkeit und ein optimaler Schutz für den Krankheitsfall.
22
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®
Serviceangebot
23
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA®- ServiceangebotWir helfen unsere Kunden gern bei Fragen zu:
individueller Sicherheitsberatung (z.B. die Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen zu besonders günstigen Konditionen)
Unterstützung bei der Suche von anerkannten Reparaturbetrieben und Instrumentenbaumeistern
Tipps zum Transport von Instrumenten
Einstellung von wertvollen abhanden gekommenen Instrumenten in das Artloss Register
24
© Mannheimer AG Holding
Schadenbeispiele
25
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA® Schadenbeispiele
zerbrochenes Cello,Schaden ca. EUR 5.000,-
beschädigte ¼ Geige, Schaden ca. EUR 450,-
überrollte, sehr seltene Schalmei, Schaden ca. EUR 1.400,-
26
© Mannheimer AG Holding
SINFONIMA® Schadenbeispiele
Die Solistin stolpert über die letzte Treppenstufe des Bühnen-aufgangs und zerbricht dabei ausversehen ihre wertvolle Violine. Das Instrument kann nicht mehr repariert werden!
Auf dem Weg zum Konzert geht der Instrumentenkoffer auf und die Trompete fällt heraus. Durch den Bodenaufprall sind die Schalltrichter total verbeult und einzelne Ventile abgebrochen!
Aus lauter Nervosität vor dem Auftritt, greift der Cellist ausversehen daneben und das Instrument fällt ihm aus der Hand auf die Stuhlkante. Korpus und Griffbrett sind schwer beschädigt!