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Hessen

Mehr Demokratie e. V.

Aktivitäten / Erfolge

Landesebene Hessen

„Hessen neu verfasst“

vorgestellt von Klaus Auls, Sternstr. 961200 WölfersheimTel. 0 60 36 - 98 14 60Fax 0 60 36 - 98 14 61e-Mail [email protected]

Ablauf

Vor-Geschichte

Ziele

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Mehr Demokratie e. V. Vor-Geschichte

1951, Peter Schilinksi initiiert in Schleswig „Bund für Freie Volksabstimmung“

1971, Joseph Beuys gründet in Düsseldorf die "Organisation für Direkte Demokratie durch Volksabstimmung". Das Büro wird 1972 zur documenta 5 nach Kassel verlegt.

1982, Aktion Volksentscheid, Friedensbewegung 1982 mit Petition an den Deutschen Bundestag - erstmals Idee der Volksabstimmung in breiterem Kreis verbreitet. Symbol: Hase mit goldener Sonne.

1986, initiierten die grünen Politiker Lukas Beckmann und Gerald Häfner die Aktion "Volksabstimmung gegen Atomanlagen".

1987, Auf der documenta 8 in Kassel Start der Fahrt des ersten blauen "Omnibus für Direkte Demokratie". Die Achberger Aktion Volksentscheid begann die 500-Tage-Urabstimmung „Volksentscheid zum 23. Mai 1989".

1988, in Bonn Gründung vom Verein "Initiative Demokratie Entwickeln - IDEE" (später: Mehr Demokratie).

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Mehr Demokratie e. V. Aktivitäten / Erfolge - 1

1990, bundesweit - "Volksentscheid FCKW-Stopp"Erfolg: 283.000 Menschen unterzeichnen u.a. mit Herbert Grönemeyer, Johannes Mario Simmel, Udo Jürgens + Stefan Krawczyk den Künstler-Aufruf.

1991, bundesweit - Das achte Gebot: „Du sollst nicht lügen!" Mit ganzseitige Anzeigen in zehn großen deutschen Tageszeitungen von Mehr Demokratie werden Volksentscheide und Neuwahlen gefordert, weil Regierung Kohl Wahlversprechen, die Steuern nicht zu erhöhen, bricht.

1993, bundesweit - Unterschriften für bundesweite Volksabstimmungen Erfolg: Mehr Demokratie übergibt 1,1 Millionen Unterschriften an die Gemeinsame Verfassungs-kommission in Bonn. Die Einführung der direkten Demokratie scheitert an Union und FDP.

1993, Bayern - Start Volksbegehren. Das Aktionsbündnis nennt sich "Mehr Demokratie in Bayern e. V.„, Das Büro zieht mit den Aktiven von Bonn nach München.

1989 , Schleswig-Holstein – Gespräche mit den Fraktionen im Kieler LandtagErfolg: Einführung lokaler Bürgerentscheide und landesweiter Volksentscheide

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Mehr Demokratie e. V. Aktivitäten / Erfolge - 2

1998 Hamburg, Volksentscheid für "Mehr Demokratie in Hamburg" Erfolg: 75 Prozent der Hamburger Wähler stimmen für Bürgerentscheid in Hamburgs Bezirken 2001: Hamburger beschliesst Senkung der Hürden für Volksbegehren / Volksentscheid

1998-2000, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Bremen - Volksbegehren für den Ausbau der direkten Demokratie werden von den jeweiligen Landesregierungen mit der Begründung gestoppt, einfachere Volksentscheide seien verfassungswidrig.

2000, Bayern – Volksbegehren "Macht braucht Kontrolle„Erfolg: 272.000 Bürger unterstützen innerhalb von zwei Wochen das Volksbegehren für ein demokratisches Richterwahlrecht in Bayern. Einleitung des Volksentscheids scheitert, an 10 Prozent-Hürde (ca. 900.000 Stimmen)

1995, Bayern – Erfolg: Fast 60 Prozent stimmen für den Volksentscheid "Mehr Demokratie in Bayern" und führen damit die direkte Demokratie auf lokaler Ebene ein.

1. Oktober 1995, bundesweit Ziel: bundesweite Ausrichtung, Gründung von Landesverbänden + Start weiterer landesweiter Volksbegehren. Verein "Mehr Demokratie in Bayern e. V." wird aufgelöst. Verein IDEE e.V. bekommt den griffigeren Namen "Mehr Demokratie e.V."

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Mehr Demokratie e. V. Aktivitäten / Erfolge - 3

2000, Nordrhein-Westfalen - Aktionen und GesprächenErfolg: Landtag wird für Vereinfachung kommunaler Bürgerbegehren gewonnen2002: Landtag vereinfacht Volksgesetzgebung2004: Reformierung Volksinitiative, Sammlung frei statt amtlich, zeitlich unbegrenzt statt 8 Wochen2005: CDU + FDP-Koalitionsvertrag kündigt kommunales Kumulieren + Panaschieren an

2001, Brandenburg – Volksinitiative "Mehr Demokratie in Brandenburg„ wird vom Brandenburger Landtag trotz 20.000 Wählerunterzeichnungen abgelehnt

2001-2003, bundesweit - "Menschen für Volksabstimmung„, 80 Verbände unterstützen Initiative. Im Juni 2002 stimmt erstmals eine Mehrheit im Bundestages für die direkte Demokratie; erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für Grundgesetzänderung wird verfehlt. Im März 2003 übergibt MD Bundestag 100.000 Unterschriften für Volksentscheide.

2000, Thüringen - "Demokratie-Herbst in Thüringen„Erfolg: 390.000 Bürger fordern niedrigere Hürden für die Volksgesetzgebung im Freistaat.2001: Verfassungsgericht erklärt das Volksbegehren für unzulässig, Verstoß gegen Demokratie.2003: Thüringischer Landtag einigt sich auf eine Reform der direkten Demokratie

2001, Baden-Württemberg – Aktionen + Volksbegehren Erfolg: Ausweitung der Themen für Bürgerentscheide2005: Bürgerbegehrenzustimmungshürde von 30 auf 25 % gesenkt

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Mehr Demokratie e. V. Aktivitäten / Erfolge - 4

2003, Hamburg – Volksbegehren für ein demokratisches Wahlrecht in HamburgErfolg: 81.000 Hamburger unterschreiben

2003, Europaweit - Fast 100 Mitglieder des "Konvents für die Zukunft Europas" unterstützen einen von Mehr Demokratie mitinitiierten Antrag für ein europaweites Referendum über die europäische Verfassung.Überraschungserfolg in Brüssel: Der "Konvent für die Zukunft Europas" übernimmt in letzter Sekunde einen von Mehr Demokratie mit initiierten Antrag für eine EU-Volksinitiative in die europäische Verfassung.

2004, Hamburg – Volksentscheid für ein demokratisches Wahlrecht in HamburgErfolg: 66,5 Prozent der Hamburger stimmen für Einführung von Kumulieren und Panaschieren

2005, Hamburg – Verhinderung der Verschlechterung der VolksgesetzgebungErfolg: 36.000 Unterschriften werden gesammelt

2002, Berlin – Gesprächsinitiativen im WahlkampfErfolg: Koalitionsvertrag von SPD + PDS: Einführung Bezirksbürgerentscheid + Vereinfachung Volksbegehren2005: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid werden in Stadtbezirken eingeführt.

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Mehr Demokratie e. V. Ziele

Bundesweiter VolksentscheidRot-Grün will ihn auf dem Papier, die Union windet sich. Politiker, die mit Leib und Seele für die Rechte der Bürger kämpfen, sind selten; sie sind wichtige Verbündete.

Referendum über das EU-Grundgesetz. In Deutschland und in allen anderen europäischen Staaten.

Antworten auf die Globalisierung Visionen für eine demokratische Welt entwickeln.

Den Siegeszug der direkten Demokratie weiter vorantreibenDefizite abbauen: hohe Hürden, Themenverbote, Behinderungen durch Politik und Verwaltung

Direkte Demokratie in Europa

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Mehr Demokratie e. V. Landesebene – Hessen

7.12.1996, Gründung des Landesverbandes Hessen

Unterstützung bundesweiter Aktionen (Aktionsurlaube) am „Bus für direkte Demokratie“z. B. Hamburg, Thüringen, München, Kirchentag 2001

über 170 Mitglieder in 9 Aktionskreisen

Unterstützung und Beratung Bürger- / Volksbegehren in Hessen

Vortragsveranstaltungen ausrichten

Teilnahme an Anhörungen des Landtagesz. B. Änderung der Gemeindeordnung 2004

Schulprojekte anbieten

„Hessen neu verfasst“ weiter voranbringen

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Mehr Demokratie e. V. „Hessen neu verfasst“ – 1 - Chronologie

08. 10.2003, Konstituierung Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung (EKV)11 Mitglieder (6 CDU, 3 SPD, 1 Bündnis90/Grüne, 1 FDP) unter Vorsitz von Quanz, Lothar ( SPD )

07.07.2004, Öffentliche Anhörung - ohne Vertreter von MD - zu den Fragestellungen:

- Welche Bedeutung hat der historische Charakter der Hessischen Verfassung für ihre Reform?

- Welche Bedeutung hat die Hessische Verfassung bei der Vertretung des Landes Hessen nach außen?

24.04.2004, Gründung der Initiative „Hessen neu verfasst“- 14 TN aus 5 Organisationen

(attac, BI Stadtteilbibliotheken, MD, PDS)

heute - 33 TN aus 10 Organisationen (zusätzlich: Agenda 21 Offenbach, AK DD Rhein-Main, DGB, Rosa-Luxemburg-Förderung)

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Mehr Demokratie e. V. „Hessen neu verfasst“ – 2 – Volksbegehren aktuell

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Mehr Demokratie e. V. „Hessen neu verfasst“ – 3 – Verfassungen im Vergleich

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Mehr Demokratie e. V. „Hessen neu verfasst“ – 4 – Verfassungen im Vergleich

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Art 29 [ Einheitliches Arbeitsrecht, Tarifsystem, Schlichtungswesen, Arbeitskampf](1) Für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten ist ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen.(2) Im Rahmen dieses Arbeitsrechts können Gesamtvereinbarungen nur zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmungen oder ihren Vertretungen abgeschlossen werden. Sie schaffen verbindliches Recht, das grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer abbedungen werden kann.(3) Das Schlichtungswesen wird gesetzlich geregelt.(4) Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären.(5) Die Aussperrung ist rechtswidrig.

KommissionsvorschlagArt 29 [ Einheitliches Arbeitsrecht, Tarifsystem, Schlichtungswesen, Arbeitskampf](1) Im Rahmen der für Angestellte, Arbeiter und Beamte geltenden Rechtsvorschriften können Ver-einbarungen zwischen den Tarifvertragsparteien, den betrieblichen Arbeitnehmervertretungen und den Arbeitgebern abgeschlossen werden. Sie schaffen verbindliches Recht, das grundsätzlich nur zugunsten des Arbeitnehmers im Einzelfall abbedungen werden kann.

(2) Das Schlichtungswesen wird gesetzlich geregelt.(3) Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären.(4) Unverhältnismäßige Aussperrungen sind rechtswidrig.

„Hessen neu verfasst“ – 5 – Änderungen der EKV

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Art. 38 [Wirtschaftsordnung](1) Die Wirtschaft des Landes hat die Aufgabe, dem Wohle des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen. Zu diesem Zweck hat das Gesetz die Maßnahmen anzuordnen, die erforderlich sind, um die Erzeugung, Herstellung und Verteilung sinnvoll zu lenken und jedermann einen gerechten Anteil an dem wirtschaftlichen Ergebnis aller Arbeit zu sichern und ihn vor Ausbeutung zu schützen.(2) Im Rahmen der hierdurch gezogenen Grenzen ist die wirtschaftliche Betätigung frei.(3) Die Gewerkschaften und die Vertreter der Unternehmen haben gleiches Mitbestimmungsrecht in den vom Staat mit der Durchführung seinerLenkungsmaßnahmen beauftragten Organen.

Art. 38 [Wirtschaftsordnung(1) Die wirtschaftliche Betätigung ist frei im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.(2) Die Wirtschaftsordnung ist den Grundsätzen einer sozial gerechten und am Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ausgerichteten Marktwirtschaft verpflichtet. Sie hat die Aufgabe, dem Wohle des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen.

„Hessen neu verfasst“ – 6 – Änderungen der EKV

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Art. 123 [Verfassungsänderung](1) Bestimmungen der Verfassung können im Wege der Gesetzgebung geändert werden, jedoch nur in der Form, daß eine Änderung des Verfassungs-textes oder ein Zusatzartikel zur Verfassung beschlossen wird.(2) Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, daß der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.

Art. 123 [Verfassungsänderung](1) Bestimmungen der Verfassung können im Wege der Gesetzgebung geändert werden, jedoch nur in der Form, dass eine Änderung des Verfassungs-textes oder ein Zusatzartikel zur Verfassung beschlossen wird.(2) Eine Verfassungsänderung kommt zustande,1. dadurch, dass der Landtag sie mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt oder2. dadurch, dass der Landtag sie mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt oder3. im Verfahren nach Art. 124 Abs. 4. Eine Verfassungsänderung im Verfahren nach Art. 124 kann nicht durch eine Entscheidung des Landtages nach Nr. 2 korrigiert werden.

„Hessen neu verfasst“ – 7 – Änderungen der EKV

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Art. 124 [Volksbegehren, Volksentscheid](1) Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Fünftel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetz-entwurfs stellt. Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf zugrunde liegen. Der Haushaltsplan, Abgabenge-setze oder Besoldungsordnungen können nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein.(2) Das dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetz ist von der Regierung unter Darlegung ihres Standpunktes dem Landtag zu unterbreiten. Der Volksentscheid unterbleibt, wenn der Landtag den begehrten Gesetzentwurf unverändert übernimmt.(3) Die Volksabstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(4) Das Verfahren beim Volksbegehren und Volksentscheid regelt das Gesetz.

Art. 124 [Volksbegehren, Volksentscheid](1) Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Achtel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetz-entwurfs stellt. Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf zugrunde liegen. Der Haushaltsplan, Abgabenge-setze oder Besoldungsordnungen können nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein.(2) Das dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetz ist von der Regierung unter Darlegung ihres Standpunktes dem Landtag zu unterbreiten. Der Volksentscheid unterbleibt, wenn der Landtag den begehrten Gesetzentwurf unverändert annimmt.(3) Die Volksabstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern mindestens ein Viertel der Stimmberech-tigten zustimmt.(4) Ist Gegenstand des Gesetzentwurfs eine Änderung dieser Verfassung, so kommt diese zustande, wenn der Landtag den Gesetzentwurf mit zwei Dritteln seiner Mitglieder unverändert annimmt, wenn der Landtag sie mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt und das Volk in der Volksabstimmung nach Abs. 3 zustimmt, oder wenn im Falle einer Ablehnung durch den Landtag im Volksent-scheid nach Abs. 3 mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten dem Gesetzentwurf zustimmt.(5) Die Stimmberechtigten des Landes haben das Recht, dem Landtag im Rahmen seiner Zuständigkeit bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung zu unterbreiten. Wird eine Initiative von mindestens 50.000 Stimmberechtigten unterstützt, muss sich der Landtag hiermit befassen.(6) Das Verfahren beim Volksbegehren und Volksentscheid regelt das Gesetz.

„Hessen neu verfasst“ – 8 – Änderungen der EKV

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Mehr Demokratie e. V. „Hessen neu verfasst“ – 9 – Aktionen der Initiative

Planung bis Jahresende

Übergabe der Petitions-Unterschriften an Vertreter des Hessischen Landtages, am 2. Oktober 2005, Jubiläumsauftakt, Campus Westend (IG Farben-Haus) Frankfurt „Geschenkte Freiheit - 60 Jahre Demokratie“

weitere Veranstaltungen der Landesregierung mit Alternativbeiträgen ergänzen

13 Treffen der Initiative in Frankfurt, gemeinsam mit weiteren Organisationen

2 Gespräche mit den Obleuten der Landtagsfraktionen (SPD + B90/Grüne) in Wiesbaden

3 Infoständen bei Konzerten von Konstantin Wecker in Marburg, Kassel, Frankfurt ausgerichtet 6 Stiftungen zur Unterstützung angeschrieben

1 Hörfunksendung „Der Tag“ HR2 + Peter Zudeick aus Wiesbaden, „Wieviel Volk verträgt der Staat?“ 10 Tage Infostand mit Kalt-Luft-Display auf Hessentag, Weilburg (1.900 Petitions-Unterschriften)

1 Filmpremiere „neue WUT“ in Frankfurt gesponsort (60 Petitions-Unterschriften)

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