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HYGIENE- UND

GESUNDHEITSKONZEPT

FÜR JÜDISCHE

G'TTESDIENSTE

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In Zusammenarbeit mit

Im Einvernehmen mit

Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden

K.d.ö.R.

Jüdische GemeinschaftSchleswig-Holstein K.d.ö.R.

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RELIGIÖSE ZEREMONIEN

WÄHREND DER CORONA-KRISE

HYGIENE- UND GESUNDHEITSKONZEPT

ZUR DURCHFÜHRUNG VON

G’TTESDIENSTEN IN SYNAGOGEN

WÄHREND DER CORONA-KRISE

וח נפ ƒפ

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Um dem Gebot von Pikuach Nefesch (Pflicht Leben zu retten)gerecht zu werden, haben Juden in ganz Deutschlandwochenlang auf G’ttesdienste in ihren Synagogen verzichtet. Im Zuge der Lockerung der Beschränkungen, die zurEindämmung der Corona-Pandemie erlassen wurden, sollenöffentliche G’ttesdienste in Synagogen wieder zugelassenwerden. Dabei sind die Jüdischen Gemeinden natürlich weiterhinverpflichtet, die Gesundheit aller G‘ttesdienstbesucher zuschützen. Deshalb sollen die G’ttedienste so gestaltet werden, dass dieGefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus maximalvermieden wird.

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Tfila Bezibur (öffentlicher G’ttesdienst) und Kriat Hatora(Toralesung) sind maßgebliche Voraussetzungen für und einwichtiges Element des jüdischen Lebens. Virtuelle G’ttesdienste sind kein Ersatz für öffentlicheG’ttesdienste. Um diese in Synagogen wieder zu ermöglichen, istdieses Hygiene- und Gesundheitskonzept zu befolgen. Es wurde vom Zentralrat der Juden in Deutschland inZusammenarbeit mit der Orthodoxen RabbinerkonferenzDeutschland und der Allgemeinen RabbinerkonferenzDeutschland und im Einvernehmen mit den Landesverbändenund Großgemeinden entwickelt. Wir alle haben nicht nur die Verantwortung, sondern die Pflicht,uns selbst und unsere Mitmenschen zu schützen. Sofern sich die staatlichen Bestimmungen in den kommendenMonaten ändern, werden diese Empfehlungen entsprechendangepasst.

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Grundsätzlich dürfen nur diejenigen zum Gebet kommen,die vollständig gesund sind. Das bedeutet, dass auch diejenigen,die leichte Krankheitssymptome zeigen, keinesfalls in denSynagogen erscheinen dürfen. Eine angeordnete oder freiwilligeQuarantäne darf für einen G’ttesdienstbesuch keinesfallsunterbrochen werden. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist esempfehlenswert Teilnehmerlisten zu führen. Diese können amEingang (z.B. in der Sicherheitsschleuse) gefertigt werden.Hinsichtlich der Fragen zur Einhaltung der Schabbat- undFeiertagsregeln ist der Ortsrabbiner einzubeziehen.Empfehlenswert ist, dass die G‘ttesdienstbesucher sich bei derJüdischen Gemeinde zum Gebet anmelden. Bei den Eingängen istauf entsprechenden Abstand zwischen den Personen, die Einlasssuchen, zu achten.

WER DARF ZUM GEBET IN DIE

SYNAGOGE KOMMEN?

Es sei darauf hingewiesen, dass ggf. auchPersonen, die aufgrund ihres Alters oder wegenVorerkrankungen zur Risikogruppe einer COVID19-Erkrankung gehören, den G’ttesdienstbesuchen möchten. Insbesondere zu derenSchutz müssen die aufgeführtenVoraussetzungen strikt erfüllt sein. Virtuelle G’ttesdienstangebote sollten nachMöglichkeit weiterhin aufrechterhalten werden,um auch jene zu erreichen, die nicht amgemeinschaftlichen G’ttesdienst teilnehmenkönnen.

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Die vom Robert Koch-Institut empfohlenen Abstandsregeln müsseneingehalten werden. Der Abstand zwischen den Betern mussmindestens 1,50 Meter, besser 2 Meter, betragen. Die Stühle sinddementsprechend aufzustellen bzw. die Sitzreihen und -bänkeentsprechend mit Abstandshaltern zu markieren bzw. freie Sitze zublockieren, um den Abstand zu gewährleisten. Familienmitglieder,die in einem Hausstand leben, können nebeneinander sitzen. Die Werktagsg’ttesdienste sind ebenfalls in den Synagogenabzuhalten, nicht in den Stibln, um genügend Abstand zwischenden Betern zu ermöglichen. Die Anzahl der Beter ist in Anbetrachtder räumlichen Gegebenheiten zu begrenzen. Alternativ können G’ttesdienste statt in der Synagoge im größerenGemeindesaal abgehalten werden, um die Abstandsregeln einhaltenzu können. Weder zur Begrüßung noch zum Abschied dürfen Händegeschüttelt werden. Umarmungen und Küsse sind untersagt.

WELCHE ABSTANDSREGELN

GELTEN IN DEN SYNAGOGEN?

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2 METER

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IST DAS TRAGEN EINES MUND-NASEN-SCHUTZES IN DER

SYNAGOGE NOTWENDIG?

Es wird dringend empfohlen, dass alle G’ttesdienstteilnehmereinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nicht-medizinischeAlltagsmasken oder Community-Masken sind ausreichend. Der Chasan (Kantor) oder Rabbiner kann auf den Mund-Nasen-Schutz verzichten, solange er alleine an der Bima(Vorbeterpult) steht und vorbetet oder die Drascha (Predigt)hält. Die Abstandsregeln müssen zwingend berücksichtigtwerden.

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Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

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Da das Virus Sars-Cov-2 auch von kontaminierten Oberflächen ausverbreitet werden kann, sind alle Gegenstände in den Synagogenregelmäßig und vor und nach Gebrauch zu desinfizieren. Dies giltinsbesondere für Türknaufe bzw. –klinken, Sitzbänke (inkl. derRücklehnen) und Stühle, Siddurim (Gebetbücher), Chumaschim(Pentateuch) etc.

Es wird empfohlen, dass die G‘ttesdienstteilnehmer ihren eigenenSiddur und Chumasch benutzen.

In den Waschräumen und an denEingängen zur Synagoge sindausreichend Desinfektionsmittel.bereitzustellen. In den Waschräumenmüssen Seife undEinweg(papier)tücher anstelle vonStoffhandtüchern zur Verfügunggestellt werden.

WAS MUSS BEIM GEBRAUCH VON

GEMEINSCHAFTLICHEN

GEGENSTÄNDEN BEACHTET

WERDEN?

Kippot und Tallitot (Gebetsschals)sollen nicht ausgelegt werden. JederG’ttesdienstbesucher soll seineeigene Kippa und seinen eigenenTallit verwenden. Gleiches gilt fürTefillin (Gebetsriemen).

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WIE KANN DIE TORALESUNG

GESTALTET WERDEN?

Die Tora soll ausschließlich von einer Person (statt üblicherweisevon zwei Personen) aus dem Aron Hakodesch (Toraschrein)ausgehoben und der Gemeinde gezeigt werden. Die Tora wird nichtdurch die Synagoge geführt. Die Tora darf nicht geküsst werden!

An der Bima steht ausschließlich der Ba’al Kore (Vortragender ausder Tora). Eine zweite Person, die den Ba‘al Kore gegebenenfallsunterstützt, muss zwingend einen Abstand von mindestens 2Metern zum Ba’al Kore einhalten.

Diejenigen, die Alijot (Aufrufe) zur Tora erhalten, sollen nicht zurBima hochkommen, sondern in einem Abstand von mindestens 2Metern zu ihr stehenbleiben und die Brachot (Segensprüche) sagen.Diese Stellen sollten in den Synagogen markiert werden.

Auf das Berühren der Torastelle mitden Zizit (Schaufäden) wird verzichtet.Ebenso wird auf das Festhalten des EzHachajim verzichtet. Der Aufgerufenekehrt nach dem Mi Scheberach(Segnung) wieder zu seinem Platzzurück; erst dann darf der nächsteAufgerufene unter Beachtung desgenannten Abstands an die Bimatreten. Hände dürfen nicht geschütteltwerden! Es gibt keine halachischenVorgaben, am Schabbat Hände zuschütteln.

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WELCHE REGELN GILT ES BEI DER HAGBAHA

(HOCHHEBEN DER TORA) UND GLILA

(EINWICKELN DER TORA) SOWIE BEI DER

HAFTARA (PROPHETENLESUNG) ZU

BEACHTEN?

Nach der Kria, der Toralesung, hebt der Ba’al Kore die Tora hoch undzeigt sie der Gemeinde. Er legt die Rolle sodann zurück auf dieBima. Das Einrollen, Schnüren und Schmücken der Tora macht nurder Ba’al Kore allein. Auf die übliche Aufteilung der Hagbaha und der Glila auf zweiverschiedene Personen wird verzichtet. Der Maftir (der zuletzt zur Tora Aufgerufene) tritt erst zur Lesungder Haftara an die Bima, sobald der Ba’al Kore sich von der Bimaentfernt hat.

Das Küssen der Mesusa ist eintraditioneller Brauch und keine Mizwa.Aufgrund der Gefahr, dass das Virusverbreitet werden kann, dürfen Mesusotkeinesfalls geküsst oder berührt werden.Gleiches gilt für Siddurim, Chumaschim,Ziziot und die Tora.

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Dürfen Mesusot, Siddurim, Chumaschim, Ziziot und die Tora geküsst werden?

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Gemeinsame Kidduschim nach dem Gebet und gemeinsameSe‘udot (Mahlzeiten) dürfen weiterhin nicht stattfinden. Am Freitagabend kann der Chasan von der Bima aus alleine denKiddusch (Segenspruch über Wein) machen. Kinder sollen nicht wie üblich zur Bima kommen und vomWein/Traubensaft trinken. Auch Smachot dürfen zum jetzigenZeitpunkt nicht durchgeführt werden.

Die bisherigen Bestimmungen für Beschneidungen undHochzeiten gelten fort:

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Darf eine Bar Mizwa bzw. Bat Mizwa stattfinden?

Eine Bar Mizwa bzw. eine Bat Mizwadarf unter den genanntenVoraussetzungen für G’ttesdienste unddie Kria stattfinden. Die vorgenannten Abstandsregelungensind zwingend einzuhalten. Eineanschließende Feier ist nicht erlaubtund zu verschieben.

Welche Regeln gelten für Kidduschim und Smachot(Feierlichkeiten) ?

www.zentralratderjuden.de/Corona

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Stand: 21.04.2020