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Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de Ausgabe 9- 2011 _ Nr. 27 Brief aus dem Bundestag Heike Brehmer MdB Mehr als 40 Teilnehmer, darunter viele Vertreter von jetzigen Einrichtungen mit Zivildienstleistenden und von Städten und Gemeinden, folgten am 28. Juni der Einladung von Heike Brehmer MdB um sich über den Bundesfrei- willigendienst zu informieren. Als fachkundiger Referent konnte der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter begrüßt werden, der die neue Gesetzeslage erläuterte. Am 30. Juni endete mit dem Auslaufen der Wehrpflicht auch der Zivildienst vorläufig. Der neue Bundesfreiwilligendienst sei kein Ersatz, so Dr. Kreuter, für den Zivildienst, sondern ein neues Projekt, welches alle Teile der Gesellschaft zum Engagement für das Gemeinwohl aufrufe. Der Gesetzgeber hat hierfür besonders niedrige Hürden angesetzt, um Freiwilligen und Trägern einen möglichst freien Handlungsrahmen zu bieten. „Jeder der mitmachen will, soll auch mitmachen!“, betonte Dr. Kreuter. Bis zu 35.000 Stellen für den Bun- desfreiwilligendienst sollen geschaffen werden. Schon jetzt gäbe es bundesweit ein enormes Interesse. Heike Brehmer MdB verwies zeitgleich auf die besondere Herausforderung der neuen Länder, in denen bedingt durch den demographischen Wandel in den kommenden Jahren zunehmend Fachkräfte benötigt werden. In der anschließenden Diskussionsrunde debattierten die Teilnehmer über die praktische Umsetzung und die Konditio- nen des Bundesfreiwilligendienstes. Weitere Informationen finden Interessierte und mögliche Träger unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Zudem stehen bundesweit 100 Regionalbetreuer für Einzelfragen zur Verfügung. Der Harz wird von Ingrid Schön- feld betreut, die unter 0391 – 4002612 als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Bundesfreiwilligendienst ist Dienst an der Gesellschaft

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Berlin Brief Nr. 27

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Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de

Ausgabe 9- 2011 _ Nr. 27

Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Brief aus dem Bundestag

Mehr als 40 Teilnehmer, darunter viele Vertreter von jetzigen Einrichtungen mit Zivildienstleistenden und von Städten und Gemeinden, folgten am 28. Juni der Einladung von Heike Brehmer MdB um sich über den Bundesfrei-willigendienst zu informieren.

Als fachkundiger Referent konnte der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter begrüßt werden, der die neue Gesetzeslage erläuterte. Am 30. Juni endete mit dem Auslaufen der Wehrpfl icht auch der Zivildienst vorläufi g.

Der neue Bundesfreiwilligendienst sei kein Ersatz, so Dr. Kreuter, für den Zivildienst, sondern ein neues Projekt, welches alle Teile der Gesellschaft zum Engagement für das Gemeinwohl aufrufe. Der Gesetzgeber hat hierfür besonders niedrige Hürden angesetzt, um Freiwilligen und Trägern einen möglichst freien Handlungsrahmen zu bieten. „Jeder der mitmachen will, soll auch mitmachen!“, betonte Dr. Kreuter. Bis zu 35.000 Stellen für den Bun-desfreiwilligendienst sollen geschaffen werden. Schon jetzt gäbe es bundesweit ein enormes Interesse.

Heike Brehmer MdB verwies zeitgleich auf die besondere Herausforderung der neuen Länder, in denen bedingt durch den demographischen Wandel in den kommenden Jahren zunehmend Fachkräfte benötigt werden. In der anschließenden Diskussionsrunde debattierten die Teilnehmer über die praktische Umsetzung und die Konditio-nen des Bundesfreiwilligendienstes.

Weitere Informationen fi nden Interessierte und mögliche Träger unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Zudem stehen bundesweit 100 Regionalbetreuer für Einzelfragen zur Verfügung. Der Harz wird von Ingrid Schön-feld betreut, die unter 0391 – 4002612 als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.

Bundesfreiwilligendienst ist Dienst an der Gesellschaft

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Bund fördert Pflanzenforschung in Gatersleben

Bund sichert Fortbestand der Mehrgenerationenhäuser

Mit dem Programm „BioÖkonomie 2030“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) deutschlandweit Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Pfl anzengenforschung. Diese Förderung kommt nun auch dem Leibniz-Institut für Pfl anzengentechnik und Kulturpfl anzenforschung (IPK) in Gatersleben zugute. Nach Angaben des Ministeriums wird eine Zuwendung in Höhe von 1.395.268 Euro an das IKP fl ießen. Es handelt sich dabei um ein Projekt zur Analyse von Gerste.

Die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer begrüßt die Projektförderung und erklärt: „Forschung und Entwicklung fördern heißt Zukunft fördern. Deshalb freue ich mich, dass das IPK Gatersleben als hoch an-gesehene Einrichtung eine Förderung erhält.“ Mit Hilfe modernster Technik erforscht das Projekt, welches von 2011 bis 2014 gefördert wird, neue Verfahren der Getreidezüchtung. Neben Gerste werden auch die verwandten Getreidearten Roggen und Weizen untersucht. Mit „BioÖkonomie 2030“ will die Bundesregierung die Vision einer nachhaltig bio-basierten Wirtschaft auf den Weg bringen, die sich am natürlichen Stoffkreislauf orientiert. Der nachwachsende Rohstoff „Pfl anze“ soll dabei eine entscheidende Rolle einnehmen.

Der Bund sichert den Fortbestand der Mehrgenerationenhäuser. Von nun an können diese sich um weitere staat-liche Unterstützung bewerben. Derzeit erhält jedes Haus eine jährliche Förderung über 40.000 Euro über einen Zeitraum von 5 Jahren. Da diese Förderung Ende 2011 ausläuft, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) ein Folgeprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro bis 2014 aufgelegt.

Die Harzer Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer begrüßt das fi nanzielle Folgeprogramm und erklärt: Die Mehr-generationenhäuser leisten hervorragende Arbeit. Mit dem Folgeprogramm stellt der Bund sicher, dass die sie diese Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können und zum Zusammenhalt der Generationen beitragen. Das Engage-ment vor Ort wird dabei eine wichtige Rolle spielen.“

Bis zum 12. August 2011 haben die Häuser die Möglichkeit, sich mit eigenen Konzepten für das Folgeprogramm zu bewerben. 450 Mehrgenerationenhäuser können insgesamt am neuen Programm teilnehmen und wie bisher 40.000 Euro pro Jahr erhalten. Davon werden 30.000 Euro von Bund und EU, 10.000 Euro von den Kommunen ge-tragen. Inhaltlich setzt das Folgeprogramm auf die Schwerpunkte Alter und Pfl ege, Integration und Bildung sowie freiwilliges Engagement. In jedem Mehrgenerationenhaus kann nun auch der Bundesfreiwilligendienst geleistet werden. Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es im Internet unter: www.mehrgenerationenhaeuser.de

Wiebke wieder zu Hause

In Quedlinburg trafen sich Heike Brehmer MdB und Ulrich Thomas MdL mit Wiebke Zwingelberg. Wiebke berichtete in einem Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung über ihre Erlebnisse des einjährigen Aufenthaltes in den USA.

Dieser wurde ihr ermöglicht durch das Parlamentarische Patenschaftsprogramm, dessen Patin die Harzer Bundes-tagsabgeordnete Heike Brehmer war. Auch wenn Wiebke durch das Austauschprogramm ein Jahr später zum Abitur kommen wird, möchte sie die Erfahrungen, welche sie durch ihre neuen Freunde, die Gastfamilie und die Exkursi-onen gewonnen hat, nicht missen.

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

75.000 Euro Bundesmittel für das Große Schloß Blankenburg bewilligt

Eine freudige Nachricht aus dem Bundeskanzleramt können die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer und der regionale Landtagsabgeordnete Bernhard Daldrup, Mitglied im Verein Rettung Schloß Blankenburg e.V., für das Große Schloß Blankenburg verkünden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann MdB, hat darüber informiert, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner gestrigen

Sitzung der Bewilligung von Fördermitteln zur weiteren Sanierung des Großen Schlosses Blankenburg im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms II zugestimmt hat.

Der Bund wird sich damit an der Sanierung des Torfl ügels zwischen Theaterfl ügel und Kulturfl ügel mit Mitteln in Höhe von 75.000 Euro beteiligen.

Zustande kam die Förderung dank der persönlichen Unterstützung von Heike Brehmer und Bernhard Daldrup, die sich im Nachgang an

ein Gespräch im Frühjahr an den Kulturstaatsminister wandten, betonte der Geschäftsführer der Großen Schloß gGmbH, Andrè Gast.

Wir freuen uns sehr, dass unser Anliegen erfolgreich war und nun ein weiterer Schritt zur Sanierung dieses Blankenburger Kleinodes umgesetzt werden kann und damit auch der stetige Einsatz des Vereins positive Früchte trägt, betonten Brehmer und Daldrup abschließend.

Bund fördert Sanierung von St. Wiperti und St. Servati in Quedlinburg

Eine erfreuliche Nachricht aus dem Bundeskanzleramt konnte Heike Brehmer dem Oberbürgermeister der Stadt Quedlinburg, Herrn Dr. Eberhard Brecht, verkünden, der sich mit der Bitte um Unterstützung an die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete gewandt hatte.

Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Herrn Staatsminister Bernd Neu-mann, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Fördermitteln in Höhe von 19.000 Euro für die St. Wipertikirche und 24.000 Euro für die Stiftskirche St. Servarti zugestimmt.

Heike Brehmer freut sich über die Bereitstellung der Mittel, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms II erfolgt. „Ich freue mich, dass die Sanierungsarbeiten von St. Wiperti und St. Servati vom Bund gefördert werden. Die Projekte sind für die Stadt Quedlinburg von großer Bedeutung, sie unterstreichen das kulturhistorische Erbe der Kirchen unserer Region“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete, die sich für die Aufnahme der Projekte in das Denkmalschutz-Sonderprogramm II stark gemacht hatte.

Die Stadt Quedlinburg und der „Förderverein Wipertikirche“ hatten bereits im Vorfeld mit viel Engagement die umfangreichen Projekte zur Sanierung der Kirchen unterstützt.

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Die politische Lage in Deutschland

Gesetze für die „Energie der Zukunft“ stehen vor dem Abschluss.

Dreieinhalb Monate nach der Havarie des Kernkraftwerks von Fukushima am 11. März 2011 beschließt der Deutsche Bundestag klare und schlüssige Folgerungen für die deutsche Energieversorgung.

Bei der Novelle des Atomgesetzes übernimmt die christlich-liberale Koalition den Regierungsentwurf: Die acht derzeit abgeschalteten Kernkraftwerke bleiben vom Netz, die restlichen neun werden stufenweise bis 2022 abgeschaltet. Damit wird die Protokollerklärung der Bundesregierung unterstützt, bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung zur Lagerung radioaktiver Abfälle zu unterbreiten.

Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wird dafür gesorgt, dass Strom aus regenerativen Energien möglichst rasch in größerem Umfang eingespeist und transportiert werden kann. Dazu kann die Bundesnetzagentur für länder- und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen nunmehr sowohl die Fachplanung als auch die Planfeststellung federführend koordinieren. Das Erste Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften sichert zudem potenzielle Leitungskorridore eines Nord- und Ostsee-Stromleitungsnetzes.

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) zielt darauf ab, den Anteil erneuerbar produzierten Stroms bis spätestens 2020 auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen. Mit dem Angebot einer Marktprämie wird eine Brücke für die Integration in den regulären

Strommarkt gebaut. Indem die EEG-Umlage den Betrag von 3,5 Cent pro Kilowattstunde nicht übersteigen soll, wird die Bezahlbarkeit des EEG erhalten. Damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen nicht über Gebühr belastet wird, wird eine lineare, breit gefasste Ausgleichsregelung eingeführt.

Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften hat im parlamentarischen Verfahren ebenso wie das Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden im Wesentlichen Klarstellungen erhalten.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden setzt nunmehr mit dem Tag seines Inkrafttretens neue steuerliche Anreize: Sanierungsmaßnahmen, die zu einer überdurchschnittlichen Energieeffi zienz führen, verringern auf zehn Jahre verteilt die Steuerbemessungsgrundlage. Damit soll eine möglichst umfassende Gebäudemodernisierung gefördert werden.

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) stellt einen Ausgleich für die entfallenden Beiträge der Kernkraftwerksbetreiber zum Klimafonds (EKF) her. Dazu gehen die Erlöse aus dem Emissionshandel ab 2013 vollständig in den EKF. Neu im Förderkatalog sind Elektromobilität und eine Kompensation für stromintensive Unternehmen. Für den Fall, dass das Sondervermögen unvorhergesehene Einnahmeausfälle erleidet bzw. unabweisbare zusätzliche

Ausgaben zu leisten hat, kommt ein Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt in Betracht, das bei zehn Prozent des Gesamtvolumens gedeckelt, zu verzinsen und spätestens im übernächsten Jahr komplett zu tilgen ist.

Neues Wahlrecht für Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 eine Neuregelung des Bundestagswahlrechts bis zum 30. Juni 2011 verlangt und der Politik damit eine vor allem mathematisch komplexe Aufgabe gestellt. Das seit Jahrzehnten angewendete Verfahren zur Umrechnung der abgegebenen Stimmen in Bundestagssitze kann unter bestimmten Fällen zu einem „negativen Stimmgewicht” führen. Bislang ist es möglich, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei am Ende weniger Sitze im Bundestag für diese Partei bedeuten können – oder umgekehrt. Diese widersinnige Funktionsweise war zu beseitigen, was in einem föderal orientierten Zweistimmenwahlrecht eine überaus komplexe Aufgabe war.

Diese zu lösen ist, wenn auch spät, gelungen, indem das Verteilverfahren umgekehrt wurde: Bislang wurden die Zweitstimmen zunächst auf die bundesweit verbundenen Listen der Parteien und dann auf die Landeslisten der jeweiligen Partei verteilt. Künftig erfolgt zunächst die Verteilung auf die Länder und dann innerhalb der Länder auf die Parteien.

Dazu wird in einem ersten Schritt festgestellt, wie viele Sitze auf das jeweilige Land entfallen, was sich aus der Anzahl der Wähler in den einzelnen Ländern ergibt. In einem zweiten Schritt werden die auf ein

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Die politische Lage in Deutschland

Land entfallenen Sitze auf die dort zu berücksichtigenden Landeslisten verteilt, also jene Listen, die bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben. Durch die Aufhebung der bundesweiten Listenverbindungen wird der Effekt des „negativen Stimmgewichts” verfassungskonform beseitigt. Isoliert angewendet, würde dieses Verfahren jedoch ein neues Problem aufwerfen: Reststimmen, die in den jeweiligen Ländern für kein weiteres Mandat mehr reichen, würden verfallen, was insbesondere für kleine Parteien in kleinen Ländern schmerzlich wäre. Entscheidendes Problem aber wäre, dass sich Reststimmen-Vor- oder -Nachteile bei der Verteilung in den 16 Ländern zufällig aufsummieren könnten. Derartige Erfolgswertunterschiede werden künftig durch eine neue Reststimmenkorrektur ausgeglichen.

Die vielzitierten Überhangmandate sind übrigens nicht die Ursache für das „negative Stimmgewicht”, sondern im Zusammenspiel mit ihnen die miteinander verbundenen Landeslisten. Daher würden Ausgleichsmandate das „negative Stimmgewicht” nicht beseitigen und somit auch den BVerfG-Auftrag nicht erfüllen. Wer – wie die SPD – gleichwohl die Überhangmandate abschaffen will, setzt sich dem Vorwurf aus, nicht das „negative Stimmgewicht” beseitigen, sondern eher ein missliebiges Wahlergebnis verhindern oder den Bundestag aufblähen zu wollen. Schlichtweg verfassungswidrig ist der Gesetzesvorschlag der Grünen, einmal errungene Direktmandate wieder abzuerkennen. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion dagegen will daran festhalten, dass die Wähler mit der Erststimme einen – vielleicht sogar parteifernen oder regionalen – Kandidaten direkt

wählen können, ohne dass dieser Kandidat wegen des Erfolgs seiner Partei bei den Zweitstimmen sein Mandat wieder aberkannt bekommt.

Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die christlich-liberale Koalition den Auftrag des BVerfG, ohne dass neue Probleme geschaffen oder gar Ziele verfolgt werden, die mit diesem Auftrag nichts zu tun haben.

50. Jahrestag des Mauerbaus – Verklärung der DDR entgegentreten.

Am 13. August jährt sich zum 50. Mal der Bau der Berliner Mauer, mit der die DDR die Massenfl ucht ihrer Bürger brutal unterband und die Teilung Deutschlands zementierte. Eine zentrale Gedenkveranstaltung in der Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße wird daran am Jahrestag des Mauerbaus erinnern. Heute, mehr als zwanzig Jahre nachdem die Bürger in Ostdeutschland durch außergewöhnlichen Mut und Einsatz die SED-Diktatur in die Knie gezwungen haben, wissen junge Menschen oftmals wenig über die Geschichte der DDR. Mancherorts ist überdies ein nostalgisch geprägter Rückblick entstanden.

An der Umdeutung der SED-Diktatur zum autoritären Sozialstaat arbeitet insbesondere die Linkspartei intensiv. Bis heute hat die Partei, die in direkter Nachfolge zur SED steht, sich nicht klar und eindeutig von den im Namen des Sozialismus begangenen Verbrechen distanziert. Im Entwurf ihres neuen Grundsatzprogrammes zeichnet sie ein DDR-Bild, das den historischen Tatsachen Hohn spricht.

Für die CDU/CSU-Fraktion ist

es ein zentrales Anliegen, die Aufarbeitung der Geschichte der SED-Diktatur zu verstärken und in diesem Zusammenhang insbesondere auch Widerstand und Opposition in der DDR zu würdigen. Aus diesem Grund hat man im Rahmen der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzepts die Aufarbeitung der SED-Diktatur als neuen Förderschwerpunkt eingerichtet und gemeinsam mit dem liberalen Koalitionspartner in dieser Wahlperiode die Maßnahmen noch weiter verstärkt. Sichtbarer Ausdruck dieser Anstrengungen sind etwa die im vergangenen Jahr von der christlich-liberalen Koalition herbeigeführte Stärkung der Opferpension, die Eröffnung einer Dauerausstellung zum Thema „Teilung und Grenze im Alltag der Deutschen“ im Tränenpalast – der ehemaligen Grenzübergangsstelle am Bahnhof Friedrichstraße – im Herbst diesen Jahres oder die Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes, das im zweiten Halbjahr abschließend beraten wird und mit dem die Überprüfungsmöglichkeiten auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR nicht nur verlängert, sondern auch ausgeweitet wird. Die christlich-liberale Koalition ist dies den Opfern des SED-Unrechtsregimes schuldig.

Das Handwerk stark machen.

Mit dem Koalitionsantrag „Wirtschaftsmacht Handwerk – kein Wachstum in Deutschland ohne das Handwerk“ baut die christlich-liberale Koalition auf die Ergebnisse ihrer vorausgegangenen Großen Anfrage auf. Das Handwerk ist wegen seines Wertschöpfungsbeitrags, seiner Personalintensität,

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Die politische Lage in Deutschland

seiner Ausbildungsleistung und den wachsenden technischen Anforderungen weiterhin von besonderer Bedeutung für Wirtschaft und Aufschwung in unserem Land. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel Maßnahmen zu prüfen, mit denen das Handwerk gestärkt in die Zukunft gehen kann. Ansatzpunkte liegen in der wirtschaftlichen und anspruchsvollen Gebäudesanierung, der betrieblichen Energieintensität, der Transparenz und Zugänglichkeit von Förderprogrammen, der Rekrutierung und Existenzgründung oder auch der Ausschreibungs- und Besteuerungspraxis.

Entlastung der unteren und mittleren Einkommen.

Die christlich-liberale Koalition wird kleinere und mittlere Einkommen zum 1. Januar 2013 steuerlich entlasten und die kalte Progression vermindern. Damit wird dafür gesorgt, dass mehr netto vom Bruttoeinkommen beim Steuerzahler verbleibt. Angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung ergeben sich aufgrund höherer Wachstumswerte zusätzliche Handlungsspielräume auf der Einnahmeseite.

Die Koalition wird im Herbst die vorhandenen Spielräume ausnutzen und einen Gesetzentwurf vor der endgültigen Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2012 vorlegen. Außerdem werden angesichts

der guten Beschäftigungslage die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt. So wird erreicht, dass alle Bürgerinnen und Bürger am Aufschwung teilhaben können.

Mit dieser Entscheidung setzt die christlich-liberale Koalition den Kurs der steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger konsequent fort: Bereits im Jahr 2010 hatte man mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz das Kindergeld und die Kinderfreibeträge deutlich angehoben und die Steuerzahler mit über 20 Mrd. Euro entlastet. Durch das Steuervereinfachungsgesetz, das im Wesentlichen zum 1.1.2012 in Kraft tritt, wird zusätzlich zu den Steuervereinfachungen auch die Steuerbelastung um rund 600 Mio. senken.

Eine erfreuliche Nachricht aus dem Bundeskanzleramt konnte Heike Brehmer der Kirchengemeinde St. Jakobi in Elbingerode übermitteln, die sich mit der Bitte um Unterstützung an die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete gewandt hatte.

Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Herrn Staatsminister Bernd Neumann, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Fördermitteln in Höhe von 63.000 Euro für die Stadtkirche St. Jakobi zugestimmt.

Heike Brehmer freut sich über die Bereitstellung der Mittel, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms II erfolgt. „Ich freue mich, dass die Sanierungsarbeiten an der Kirche St. Jakobi vom Bund gefördert werden. Das Projekt ist für die Gemeinde von großer Bedeutung und unterstützt das kulturhistorische Erbe der Kirchen unserer Region“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete, die sich für die Aufnahme des Projektes in das Denkmalschutz-Sonderprogramm II stark gemacht hatte.

Die Kirchengemeinde St. Jakobi in Elbingerode begeht im Jahr 2013 ihr 150-jähriges Bestehen.

Bund fördert Sanierung von St. Jakobi in Elbingerode

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Studierende mit dem Deutschlandstipendium unterstützen

Immer mehr Hochschulen beteiligen sich am so genannten Deutschlandstipendium. Hintergrund des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierten Stipendiums ist, dass private Geldgeber und die öffentliche Hand gleichermaßen die monatlichen Fördermittel in Höhe von 300 Euro für begabte Studierende übernehmen. So kann ein Studierender monatlich 150 Euro von privater Seite, 150 Euro vom Bund erhalten.

Die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer sieht darin eine große Chance nicht nur für begabte Studierende, sondern auch für mögliche Förderer: „Das Deutschlandstipendium ist

ein starker Anreiz für Spitzenleistungen. Eine enge Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft stärkt unsere Region und bietet Unternehmen die Möglichkeit der gezielten Nachwuchsförderung.“

Heike Brehmer fordert deshalb Unternehmen und privat Interessierte dazu auf, sich an dem bundesweiten Stipendienprogramm zu beteiligen, dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken und Spitzenförderung in Deutschland mitzugestalten.

Das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig.

Zu seinen Förderkriterien zählt neben den Leistungen im Studium auch das gesellschaftliche Engagement, zum Beispiel in Vereinen, der Hochschulpolitik, Religionsgemeinschaften oder sozialen Einrichtungen. Interessierte und Förderer fi nden nähere Infos im Internet unter:

www.deutschland-stipendium.de

Am Dienstag, den 28. Juni lud die Harzer Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer zu einer Informationsveranstaltung zum Bundesfreiwilligendienst in das Cecilienstift nach Halberstadt ein.

Im Vorfeld der Podiumsdiskussion informierten sich Heike Brehmer MdB und Dr. Jens Kreuter, Bundesbeauftragter für den Bundesfreiwilligendienst, über die Arbeit des Cecilienstiftes, die seit vielen Jahren Zivildienstleistende beschäftigten.

Er zeigte sich beeindruckt von dem umfangreichen Leistungsangebot der sozialen Einrichtung, welches u.a. Kindertagesstätten, eine interdisziplinäre

Frühförderstelle, ein Rehabilitationszentrum, Wohnangebote und Werkstätten für behinderte Menschen, einen ambulanten Pfl egedienst und Wohnangebote für alte und pfl egebedürftige Menschen umfasst.

Verwaltungsdirektor Holger Thiele und Vorstandsmitglied Pfarrerin Hannah Becker berichteten Heike Brehmer MdB u.a. auch über ihre überwiegend sehr guten Erfahrungen mit Zivildienstleistenden in den vergangenen Jahren. „Viele junge Männer sind erst durch den Zivildienst auf eine mögliche Berufswahl im Sozialbereich aufmerksam geworden“, berichtete Thiele.

So sind die ehemaligen Zivildienstleistenden Thomas Winkler und Matthias Blenke erst durch den Wehrersatzdienst zum Cecilienstift Halberstadt gekommen und haben hier ihre Berufung gefunden.

Heike Brehmer MdB informiert sich über Arbeit des Cecilienstiftes Halberstadt

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

„Macht sie sichtbar! Bildungswege von Migrantinnen und Migranten“

Unter dem Motto „Macht sie sichtbar! Bildungswege von Migrantinnen und Migranten“ schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in diesem Jahr den KAUSA Medienpreis für Nachwuchsjournalisten aus. Mit dem Wettbewerb zeichnet das BMBF junge Journalisten aus, die sich mit der kulturellen Vielfalt in Berufsbildung und Arbeitswelt auseinander setzen.

In diesem Jahr steht der Wettbewerb im Zeichen des berufl ichen und schulischen Werdeganges von Migrantinnen und Migranten in der deutschen Gesellschaft. Gesucht werden Geschichten rund um schulische und berufl iche Ausbildung, Studium oder Arbeitswelt von Menschen, die aus einer Zuwandererfamilie stammen.

Die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer begrüßt den Wettbewerb und ruft junge Menschen aus ihrem Wahlkreis auf, mitzumachen: „Der KAUSA Medienpreis bietet jungen Journalisten die Möglichkeit, sich an der öffentlichen Diskussion um Migration und Bildung zu beteiligen. Ich würde mich freuen, wenn es auch aus dem Harz und Salzland interessante Beiträge geben würde.“

Bewerben können sich Nachwuchsjournalisten bis 35 Jahre. Der Preis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und wird an neun Preisträgerinnen und Preisträger verliehen. Es können Print-, Online-, Hörfunk- oder TV-Beiträge eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 16. September 2011. Nähere Informationen gibt es online unter: www.kausa-medienpreis.de

Eine erfreuliche Nachricht aus dem Bundeskanzleramt konnte Heike Brehmer der Kirchengemeinde Freckleben in Aschersleben übermitteln, die sich mit der Bitte um Unterstützung an die CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Salzlandkreis gewandt hatte.

Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Herrn Staatsminister Bernd Neumann, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Fördermitteln in Höhe von 80.000 Euro für die St. Stephanus-Kirche zugestimmt.

Heike Brehmer freut sich über die Bereitstellung der Mittel, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms II erfolgt. „Ich freue mich, dass die Sanierungsarbeiten an der St. Stephanus-Kirche vom Bund gefördert werden. Das Projekt ist für die Gemeinde von großer Bedeutung und unterstützt das kulturhistorische Erbe der Kirchen unserer Region“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete, die sich für die Aufnahme des Projektes in das Denkmalschutz-Sonderprogramm II stark gemacht hatte.

Die Gemeinde Freckleben, die Lotto Toto GmbH sowie die Landeskirche hatten bereits im Vorfeld mit viel Engagement die umfangreichen Maßnahmen zur Sanierung der Kirche unterstützt.

Bund unterstützt Denkmalförderung von St. Stephanus in Freckleben

Die CDU Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag und Landtagsprä-sident Detlef Gürth gratulieren Bernhard Daldrup zum 50. Geburtstag!

In zweiter und dritter Lesung stand in der Woche vom 26.Juni 2011 bis 30.Juni 2011 die Beschlussfassung des umfangreichen energiepolitischen Gesetzespaketes an.

Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Effektive Regulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise wurde die Bundesregierung aufgefordert, bei der effektiven Regulierung der Finanzmärkte weiterhin konsequent und mit Augenmaß vorzugehen und dauerhaft für ein stabileres und widerstandsfähigeres Finanzsystem zu sorgen. Auch muss die Einhaltung neuer regulatorischer Vorgaben aufgrund bereits beschlossener Reformvorhaben überwacht und im Hinblick auf die angestrebten Regulierungsziele regelmäßig überprüft werden. Der Antrag gibt zudem die Richtung für notwendige zukünftige Regulierungsinitiativen vor.

Ziel des in erster Lesung beratenen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ist es, die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen zu erleichtern und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Mit einer Reihe von Änderungen in der Insolvenzordnung wird der Gläubigereinfl uss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters gestärkt, das Insolvenzplanverfahren ausgebaut, gestrafft und noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen ausgerichtet. Auch werden die Eigenverwaltung gestärkt und gerichtliche Zuständigkeiten konzentriert. Die Insolvenzstatistik wird durch ein neues Insolvenzstatistikgesetz verbessert.

Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen sollen vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs Qualifi kationspotentiale im Inland stärker aktiviert und gleichzeitig die Attraktivität Deutschlands für qualifi zierte Fachkräfte aus dem Ausland erhöht werden. Das Gesetz sieht für den Zuständigkeitsbereich des Bundes Ansprüche auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifi kationen mit inländischen Referenzqualifi kationen vor. Die Länder sind gefordert, sich bei der Anerkennung durch Landesrecht geregelter

Berufe an diesen Maßstäben zu orientieren.

In erster Lesung stand am 01. Juli 2011 das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) zur Beratung an. Damit soll eine rechtliche Grundlage für fl ächendeckende, niedrigschwellige Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes geschaffen werden. Insbesondere wird die elterliche Erziehungskompetenz in dieser wichtigen Phase gestärkt. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei sollen in einem Netzwerk zum vorbeugenden Schutz von Kindern zusammenwirken. Das Gesetz soll zudem den Einsatz von Familienhebammen stärken, die junge Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes begleiten.

In erster Lesung stand ebenfalls am 01. Juli 2011 das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zur Beratung an, welches nach der Jobcenter-Reform und der Leistungsrechtsreform im Bereich des SGB II und des SGB XII der dritte wichtige Baustein zur umfassenden Reform der gesetzlichen Grundlagen der Arbeitsmarktpolitik ist. Ziel ist es, den Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel effektiver und effi zienter zu machen, insbesondere die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu beschleunigen und die öffentlich geförderte Beschäftigung neu zu ordnen.

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe vorantreiben fordert die Bundesregierung auf, den Ratifi zierungsprozess zügig voranzutreiben. Gerade „körperlose“ Kulturgüter bedürfen eines besonderen Schutzes, da sie vergänglicher sind als stoffl iche Monumente. Inzwischen sind 134 Staaten dem Übereinkommen beigetreten. Gründe, die vor allem hinsichtlich der Kosten und der administrativen und institutionellen Umsetzung zunächst für eine abwartende Haltung gesprochen haben, sind inzwischen entfallen.

In zweiter und dritter Lesung wurde am Donnerstag,

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Die Themen aus dem Parlament

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Die Themen aus dem Parlament

d. 07. Juli 2011 über drei Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) abgestimmt. Das Gesetz zum Verbot der Präim-plantationsdiagnostik sieht ein umfassendes gesetzliches Verbot der Durchführung der PID an menschlichen Embryonen vor. Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik sieht eine Zulassung der PID vor, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht oder die PID zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos vorgenommen wird, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird. Das Gesetz zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik lässt die PID nur zu, wenn bei den Eltern eine genetische oder chromosomale Disposition diagnostiziert ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schädigung des Embryos zur Folge hat, die zur Tot- oder Fehlgeburt führen kann.

Das in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid ermöglicht die weitere Erforschung sowie die Erprobung und Demonstration der CCS-Technologien in Deutschland. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht. Die Zulassung von Kohlendioxidspeichern ist mengenmäßig und zeitlich begrenzt. Zusätzlich verfügen die Länder über weitere Möglichkeiten, auf ihrem Territorium Gebiete für die Erprobung und Demonstration der Kohlendioxidspeicherung festzulegen oder auszuschließen.

In erster Lesung wurde das Neunte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beraten, mit dem eine Härtefallregelung geschaffen wird, um dauerhafte Familientrennungen bei Spätaussiedlern zu vermeiden. Künftig wird es im Härtefall möglich sein, den Ehegatten oder Abkömmling eines Spätaussiedlers nachträglich in dessen Aufnahmebescheid einzubeziehen. Dies gilt in Fällen, in denen der Spätaussiedler bereits in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt hat und der bisher im Aussiedlungsgebiet

verbliebene Ehegatte oder Abkömmling die sonstigen Voraussetzungen nach dem Bundesvertriebenenrecht – insbesondere auch die sprachlichen – erfüllt.

Das in erster Lesung beratene Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) greift Anregungen des „Runden Tisches“ auf und sieht u.a. Änderungen in der Strafprozessordnung, im Gerichtsverfassungsgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz vor. Dieses soll etwa zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen jugendlicher Opferzeugen führen. Auch sollen die Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten in Strafverfahren gestärkt werden. Vorgesehen ist auch der Ausschluss von Richtern oder Beamten auf Probe im ersten Jahr nach ihrer Ernennung von der Tätigkeit in Jugendschutzsachen und die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von – in der Regel – drei auf dreißig Jahre.

Die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Wirtschaftsmacht Handwerk – Impulse für Wachstum und Beschäftigung verdeutlicht, welche Bedeutung das Handwerk als Wirtschaftszweig für unsere Volkswirtschaft insgesamt hat und welche Maßnahmen von Seiten der unionsgeführten Bundesregierungen in den letzten Jahren für das Handwerk unternommen wurden. Mit dem parallel zur Großen Anfrage der eingebrachten Antrag Wirtschaftsmacht Handwerk – kein Wachstum in Deutschland ohne das Handwerk werden Vorschläge unterbreitet, wie die positive Entwicklung des Handwerks in Deutschland in der Zukunft verstetigt und fortgeführt werden kann.

Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de

Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Die Themen aus dem Parlament

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen knüpft an die Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung an, der ein Maßnahmenbündel vorschlägt zur Wiedergutmachung für ehemalige Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland, die in den Jahren von 1945 bis 1975 Leid und Unrecht erlitten haben. Als Rehabilitierung werden im Antrag immaterielle Hilfen (Beratung, individuelle Hilfe, Unterstützung) sowie materielle Hilfen vorgeschlagen, die geeignet sind, heute noch vorhandene Folgen aus der Zeit der Heimunterbringung zu mindern. Zur Finanzierung der Maßnahmen soll ein bundesweiter Fonds eingerichtet werden. Da auch Kinder und Jugendliche in Heimen der DDR Leid und Unrecht erlitten haben, wird vorgeschlagen, auch Hilfsangebote für Opfer aus Heimen der DDR vorzusehen und an den Leistungen für die Heimkinder West zu orientieren.

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Situation der Sinti und Roma in Europa verbessern beschreibt die Besonderheiten und Merkmale der ethnischen Identität der zehn bis zwölf Millionen in Europa lebenden Sinti und Roma und zeigt sowohl die vielfach problematische Situation dieser Minderheit vorrangig in Südosteuropa als auch die vielfältigen Anstrengungen für nachhaltige Lösungen der Probleme auf der europäischen Ebene auf. So besteht auf europäischer Ebene ein legislatives, fi nanzielles und politisches Instrumentarium. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, das vorhandene Instrumentarium wirksamer und gezielter einzusetzen. Bemühungen einer erfolgreichen Integration allerdings müssen ebenso aus der Gemeinschaft der Sinti und Roma heraus vorangebracht werden.

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Für eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Nationaler Aktionsplan als Leitlinie unterstützt die Bundesregierung bei der Entwicklung und der Umsetzung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention. Er betont, dass es sich bei Politik für Menschen mit Behinderung um eine Querschnittsaufgabe handelt.

Aktuelle Termine

Samstag, 09.07.2011

Sommerfest im Schützenhaus Wernigerode

Sonntag, 10.07.2011

4. Bürgerfrühstück „Der Harzkreis bruncht“ – auf dem Holzmarkt Halberstadt

Montag, 11.07.2011

Sitzung geschäftsführender Landesvorstand der CDU Sachsen-Anhalt in der CDU-Landesgeschäftsstelle in Magdeburg

Dienstberatung im Wahlkreisbüro in HalberstadtTermin mit Teilnehmerin des Parlamentarischen Aus-tauschprogramms USA in Quedlinburg

Dienstag, 12.07.2011

Bürgersprechstunde in AscherslebenBürgersprechstunde in Halberstadt

Donnerstag, 14.07.2011 23. Gesellschaftsversammlung VGS Südharzlinie auf dem Betriebshof der VGS in HettstedtKreismitgliederversammlung der Frauen Union und Neuwahl des Kreisvorstandes in Wernigerode

Montag, 18.07.2011Besuchergruppe Zweitagesfahrt vom 18.Juli 2011 bis 19. Juli 2011 in Berlin

Dienstag, 19.07.2011

Presse-Abend des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr auf dem Freigelände der Magdeburger Turmschanzenstraße

Mittwoch, 20.07.2011

Gedenkveranstaltung anlässlich des 20. Juli 1944 - Henning-von-Tresckow-Stele zu Magdeburg

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Arbeitslosigkeit sinkt weiter.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Juni um weitere 67.000 auf 2.893.000 gesunken. Im Ver-gleich zum Vorjahr waren im Juni somit 255.000 weniger Arbeitslose registriert. Die Arbeitslosenquote verringerte sich um 0,1% auf 6,9%. Im Vorjahr betrug sie 7,5%. Laut Angaben des Statistischen Bundes-amtes haben auch Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigung weiter zugenom-men und liegen über dem Vorjahresniveau. So ist die Zahl der Erwerbstätigen im Mai saisonbereinigt um 34.000 gestiegen und die der sozialversicherungspfl ichtigen Beschäftigung im April um 47.000. Die Zahl der sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigten lag im April nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit bei 28,23 Millionen; gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs von 680.000. Dabei hat die sozialversicherungspfl ichtige Vollzeitbeschäftigung im Vorjahresvergleich um 414.000 und die sozialversi-cherungspfl ichtige Teilzeitbeschäftigung um 264.000 zugenommen. (Quellen: Bundesagentur für Arbeit und Statistisches Bundesamt)

Reallöhne steigen im ersten Quartal um durchschnittlich 2%.

Die Reallöhne, das heißt die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitneh-mer, sind im ersten Quartal 2011 im Vergleich zum ersten Quartal 2010 um durchschnittlich 2% gestie-gen. Der kräftige Anstieg der Bruttomonatsverdienste zum Jahresbeginn 2011 erstreckte sich auf fast alle Wirtschaftszweige. Je nach Branche gab es dafür jedoch unterschiedliche Gründe: So nahm im Verarbei-tenden Gewerbe die Zahl der Kurzarbeiter weiter ab und im Bereich der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung erhielten Beschäftigte im ersten Quartal 2011 hohe tarifl iche Einmalzahlungen. Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente in Deutschland im ersten Quartal 2011 ohne Sonderzah-lungen durchschnittlich 3.264 Euro brutto im Monat. Die höchsten Durchschnittsverdienste erzielten die Beschäftigten in der Energieversorgung (4.322 Euro), bei Banken und Versicherungen (4.315 Euro) sowie im Bereich Information und Kommunikation (4.299 Euro). Der niedrigste durchschnittliche Bruttomonats-verdienst wurde im Gastgewerbe (1 951 Euro) gezahlt.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Bildungsniveau in Deutschland steigt.

Das allgemeine Bildungsniveau ist in den letzten Jahren in Deutschland deutlich gestiegen. Erreichten im Jahr 2000 noch 25% aller Schüler die Hochschulreife, so waren es im Jahr 2009 bereits 30%. Im selben Zeitraum ging auch der Anteil der Schulabbrecher merklich zurück. Er sank von 8,5% im Jahr 2004 auf 7,0% im Jahr 2009. Hingegen stieg der Anteil der Gymnasiasten von 23% auf 30%. Gleichzeitig stieg auch das Leistungsniveau merklich: Die 15-jährigen deutschen Schüler haben sich zwischen 2000 und 2009 um 13 Punkte im PISA-Testbereich Lesen gesteigert. In den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften liegt Deutschland inzwischen sogar über dem OECD-Durchschnitt. Auch Kinder von Migranten werden heute erheblich besser gefördert. Betrug der Abstand im Testbereich Lesen zwischen Schülern mit und ohne Migrationshintergrund im Jahr 2000 84 Punkte, so waren es 2009 56. Was den Bereich der beruf-lichen Bildung betrifft, so sind dort inzwischen mehr offene Stellen als unversorgte Bewerber zu ver-zeichnen. Für 2011 ist zudem mit einer weiteren Verbesserung zu rechnen. Die Anzahl der betrieblichen Ausbildungsverträge stieg von 518.506 im Jahr 2009 auf 519.030 im Jahr 2010. Hingegen sank die Zahl der Altbewerber um einen Ausbildungsplatz um 30% – von 262.817 in 2008 auf 184.745 in 2010. Den BAföG-Höchstsatz hat die Union in dieser Wahlperiode auf 670 € erhöht. Er liegt jetzt 15% höher als unter der letzten rot-grünen Bundesregierung. Auch die Zahl der BAföG-geförderten Studenten, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen, ist signifi kant gestiegen. Sie hat sich zwischen 2005 und 2009 von 13.000 auf 26.000 verdoppelt. Mit dem Hochschulpakt 2020 von Bund und Ländern sind mit Blick auf die Aussetzung der Wehrpfl icht und doppelte Abiturjahrgänge zusätzliche Studienplätze geschaffen worden. Inzwischen studieren 46% eines Jahrgangs, 2005 waren es nur 27%.

(Quelle: BMBF)

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Heike Brehmer Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin

Quelle: Dr. Helge Braun MdB, Parlamentarischer Staatssekretär BMBF www.helge-braun.de

Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] Web: www.heike-brehmer.de

Bildungsniveau

Nie haben mehr Schüler eines Jahrganges die Hochschulreife erreicht. Die Zahl der Schulabbrecher ist hingegen gesunken. Dennoch müssen wir noch besser werden, um dem drohenden Fachkräftemangel in unserem Land entgegenzuwirken.

Abbildung 1 Steigerung des Bildungsniveaus (2000-2009)

Abbildung 2: Senkung der Schulabbrüche, Steigerung des Gymnasiastenanteils

Berufliche Bildung

Inzwischen haben wir mehr offenen Stellen als unversorgte Bewerber. Für 2011 ist mit einer weiteren Verbesserung zu rechnen. Allerdings haben wir immer noch ein star-kes regionales Gefälle und nicht jeder findet genau den Ausbildungsplatz, den er sich wünscht. Insbesondere für technische Beru-fe müssen wir noch mehr Jugendliche be-geistern.

Abbildung 3: Entwicklung der Anzahl be-trieblicher Ausbildungsverträge

Abbildung 4: Altbewerber um einen Ausbil-dungsplatz – Senkung um 30%

25%25,50%

30%

21,50%

20%

22%

24%

26%

28%

30%

Hochschulreife Hauptschulabschluss

20002009

8,50%

23%

7,00%

30%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

Schulabbrecher Gymnasiasten

2004 2009

518.506

519.030

518.000

518.500

519.000

519.500

Betriebliche Ausbildungsverträge

2009

2010

262.817

184.745

150.000

170.000

190.000

210.000

230.000

250.000

270.000

Zahl der Altbewerber

2008 2010

Schaubilder und Fakten Entwicklung wichtiger Bildungskennzahlen

Schaubilder und Fakten Entwicklung wichtiger Bildungskennzahlen

Seite 2

Quelle: Dr. Helge Braun MdB, Parlamentarischer Staatssekretär BMBF www.helge-braun.de

Schulbildung

Die 15-jährigen deutschen Schüler haben sich zwischen 2000 und 2009 um 13 Punkte im Bereich Lesen gesteigert. In den Berei-chen Mathematik und Naturwissenschaften liegen wir jetzt sogar über dem OECD-Durchschnitt. Kinder von Migranten werden erheblich besser gefördert.

Abbildung 5: PISA -Testbereich Lesen: Un-terschiede zwischen Schülern mit und ohne Migrationshintergrund

Bologna-Reform umgesetzt

Die Bachelor-Studiengänge haben sich etab-liert, sie stellen inzwischen auch an den wis-senschaftlichen Hochschulen die Mehrzahl der Studienanfänger.

Abbildung 6: Etablierung der Bachelorstudi-engänge an Fachhochschulen und an wissen-schaftlichen Hochschulen

Hochschulbildung

Wir haben den BAföG-Höchstsatz auf 670€ erhöht, er liegt jetzt 15% höher als unter der letzten rot-grünen Bundesregierung. Auch die Zahl der Bafög-geförderten Stu-denten, die einen Teil Ihres Studiums im Ausland verbringen, konnten wir signifi-kant erhöhen. Mit dem Hochschulpakt 2020 von Bund und Ländern schaffen wir neue Studienplätze für doppelte Abiturjahrgänge und Sondereffekte der Aussetzung der Wehrpflicht. Inzwischen studieren 46% eines Jahrganges, 2005 waren es nur 37%. Abbildung 7: Anteil der Studienanfänger in Prozent eines Jahrgangs

Abbildung 8: Zahl der Auslandsaufenthalte bei den BAföG-geförderten Studierenden und Schülern

84Punkte

56Punkte

0102030405060708090

100

Unterschiede in der Leseleistung

2000

2009

92,30%

58,20%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2009

Fachhochschulen

wissenschftliche Hochschulen

37%

46%

30%

32%

34%

36%

38%

40%

42%

44%

46%

48%

Studienanfänger in % eines Jahrgangs

2005

2010

13.000

26.000

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

Auslandsmobilität

2005

2009