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26.06.22 Annette Wilmes 1 Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen Schutzstufe 3 Schutzstufe 1 keine geringe Gefährdung Schutzstufe 2 Beratung A gering m ittel hoch B gering m ittel hoch C gering m ittel hoch D gering m ittel hoch E Feststoff Flüssigkeit Feststoff Flüssigkeit Flüssigkeit Feststoff Feststoff Flüssigkeit G efährlichkeits- gruppe M engen- gruppe Freisetzungsgruppe N iedrig M ittel H och

04.01.2014Annette Wilmes1 Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen Schutzstufe 3 Schutzstufe 1 keine geringe Gefährdung Schutzstufe 2 Beratung

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11.04.23 Annette Wilmes 1

Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen

Schutzstufe 3

Schutzstufe 1 keine geringe Gefährdung

Schutzstufe 2

Beratung

A

gering

mittel

hoch

B

gering

mittel

hoch

C

gering

mittel

hoch

D

gering

mittel

hoch

E

FeststoffFlüssigkeit

Feststoff

Flüssigkeit

Flüssigkeit

Feststoff

Feststoff

Flüssigkeit

Gefährlichkeits-

gruppe

Mengen-

gruppe

Freisetzungsgruppe

Niedrig Mittel Hoch

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Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen

Allgemeine Schutzmaßnahmen und Grundpflichten

Technische Schutzmaßnahmen

Geschlossenes System

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Schutzleitfaden 200Punktabsaugung: Gestaltung des Arbeitsverfahrens

□ Es wird dicht an der Emissionsquelle abgesaugt.

□ Die Emissionsquelle ist eingehaust.

□ Beschäftigte werden vom verunreinigten Luftstrom fern gehalten.

□ Der Arbeitsbereich ist nicht in der Nähe von Türen, Fenstern und Durchgängen, „keine Zugluft“.

□ Es ist ausreichend Zuluft im Arbeitsraum.

□ Absaugleitungen sind kurz und gerade.

□ Die Funktion der Absauganlage wird z. B. durch Manometer oder Volumenstrommessung überwacht.

□ Ob eine Reinigung der Abluft notwendig ist wurde überprüft (BImSchG).

□ Ob eine offene Erfassungseinrichtung der Bauart Rohrstutzen mit Flansch bzw. Düsenplatte einsetzbar ist, wurde überprüft.

□ Die abgesaugte Luft wird an einen sicheren Ort abgeführt.

□ Störströmungen werden durch Leitelemente oder Wände von der Erfassungsströmung ferngehalten.

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Schutzleitfaden 200Punktabsaugung: Wartung und Wirksamkeitsprüfung, Instandhaltung

□ Arbeitsmittel werden in einem ordnungsmäßigen funktionsfähigen Zustand gehalten.

□ Bedienungsanleitungen werden beachtet.

□ Informationen zur regelmäßigen Überprüfung sind vorhanden.

□ Die Anlage wird einmal pro Woche auf Anzeichen von Beschädigung geprüft (Sichtkontrolle).

□ Die Absaugleistung wird einmal im Jahr geprüft.

□ Alle Prüfnachweise werden 5 Jahre aufbewahrt.

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Schutzleitfaden 200Punktabsaugung: Weitere Anforderungen

□ Die allgemeinen Anwendungshinweise wurden beachtet.

□ Ersatzstoffe und Ersatzstoffverfahren wurden geprüft und dokumentiert.

□ Verunreinigte Arbeitskleidung werden getrennt aufbewahrt.

□ Pausenbereiche sind vorhanden, es sind keine Nahrungs- und Genussmittel am Arbeitsplatz.

□ Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit werden getroffen.

□ Vorkehrungen für Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle wurden getroffen, z. B. zur Ersten Hilfe.

□ Eine arbeitsmedizinische Vorsorge findet statt- Beratung des Unternehmens und der Beschäftigten- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden angeboten.

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Schutzleitfaden 200Punktabsaugung: Informationsquellen

□ Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe

□ Schutzleitfaden 100 (allgemeine Lüftung), 101 (allgemeine Lagerung)

□ BGR 121, Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (bisher ZH 1/140), Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft (HVBG), Januar 2004, als PDF unter http://www.arbeitssicherheit.de

□ Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz: Minderung der Exposition luftfremder Stoffe, VDI 2262 (enthält auch Hinweise zur Luftrückführung)

□ Katalog technischer Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin, FB 834, Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, 2001

□ Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe - Für die Hersteller und gewerblichen Anwender gewässerrelevanter chemischer Produkte, Umweltbundesamt Berlin, 02/2003 als PDF unter http://www.umweltbundesamt.de/umweltvertraegliche -stoffe/stoffe.htm

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Hautkontakt

• durch• Stäube• Flüssigkeiten• Pasten• Aerosole• Gase • Dämpfe

• durch verschmutzte• Arbeitskleidung• Schutzausrüstung• Arbeitsflächen• Arbeitsmittel

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*HINWEIS: Wenn Ihnen bekannt ist, dass Ihr Stoff NICHT hautresorptiv ist,

kann die Zuordnung zur Gefährlichkeitsgruppe entfallen.

Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe „Hautkontakt“

Gefährlichkeitsgruppe Zugeordnete R-Sätze

HA R 66

HB R38

HC R21*, R43, R48/21, R68/21

HDR24*, R34, R40*, R39/24, R48/24,

R62*, R63*, R68*

HER24 und R34, R27*, R35, R39/27, R45*, R46*, R60*, R61*

TRGS 401

GEFÄHRLICHKEIT

STEIGT

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Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe „Hautkontakt“

Gefährlichkeitsgruppe Zugeordnete H-Sätze

HA EUH066

HB H315

HC H312**; H317; H371*; H373*

HDH311; H314 (Hautätz. 1B, 1C); H341*; H351*; H361*; H370*; H372*

HEH310; H314 (Hautätz. 1A); H340*; H350*; H360*

GEFÄHRLICHKEIT

STEIGT

Hinweis* = Expositionsweg berücksichtigen | Hinweis** = LD50 berücksichtigen

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SDB: Vollständigkeit der Daten

R38

R43

R68

Prüfung auf akute Toxizität

Prüfung auf Reizung

Prüfung auf erbgutveränderndes Potential

Prüfung auf Hautsensibilisierung

Bewertung der Toxizität bei wiederholter Applikation

R23, R24, R25

TRGS 400

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Wirkdauerendet mit dem Entfernen des Gefahrstoffes

kurz: unter 15 Minuten/Taglang: über 15 Minuten/Tagkurz: unter 15 Minuten/Taglang: über 15 Minuten/Tag

Wirkfläche

Haarwäsche - Hände und Unterarme sind exponiert: große WirkflächeHaarwäsche - Hände und Unterarme sind exponiert: große Wirkfläche

Reinigen im Chemielabor, Optikerwerkstatt: Spritzer

Reinigen im Chemielabor, Optikerwerkstatt: Spritzer

Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung z. B.

Schutzhandschuhe ändert nicht die Größe der Wirkfläche

!

Schritt 6: Wirkfläche und Wirkdauer

www.inqa-fotos.de Foto: Fox Agentur

www.inqa-fotos.de Foto: Fox Agentur www.bgw-online.de

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Gefährlichkeitsgruppe Wirkfläche Wirkdauer Maßnahmenbedarf

HA

kleinkurz gering

lang gering

großkurz gering

lang erweitert

HBklein

kurz gering

lang erweitert

großkurz erweitert

lang erweitert

HCklein

kurz gering

lang erweitert

großkurz erweitert

lang hoch

HDklein

kurz erweitert

lang erweitert

großkurz erweitert

lang hoch

HEklein

kurz hoch

lang hoch

großkurz hoch

lang hoch

Schritt 7: M

aßnahm

en „Hautkontakt

Schritt 7: M

aßnahm

en „Hautkontakt

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Schritt 7: Zusätzlicher Maßnahmenbedarf bei Hautkontakt

GERINGER MAßNAMENBEDARFSchutzleitfaden 120 -

Organisations- und Hygienemaßnahmen Haut

ERWEITERTER MAßNAHMENBEDARFHautkontakt durch technische Mittel minimieren,

sonst PSA unter Einweisung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Beratung

Schutzleitfaden 250 - Erweiterter Maßnahmenbedarf

- hautsensibilisierende Stoffe- Feuchtarbeitsplätze

HOHER MAßNAHMENBEDARF Ersatzstoffprüfung

geschlossenes System

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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung – Einatmen

Stoffe mit AGWZubereitungen mit Inhaltsstoffen mit

AGW

Stoffe ohne AGW

Zubereitungen mit Inhaltsstoffen ohne AGW

Ziel

Einhaltung der / des AGW Überprüfung der Schutzmaßnahmen

Ermittlungsmethode

Messtechnisch –nicht Messtechnisch z. B. EMKG –

– nicht Messtechnisch z. B. EMKG & Schutzleitfäden

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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung

Stoffe und Zubereitungen

Messtechnische Überprüfung lüftungstechnischer oder technologischer Parameter

Sicht und Funktionskontrolle

Sonstige Verfahren zur Überprüfung

Wirksamkeitsüberprüfung technischer Schutzmaßnahmen

Herstellerangaben beachten!

Einrichtungenfür Stäube mindestens jährlich, sonst mindestens alle 3 Jahre prüfen.

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Schritt 8: Stoff mit AGW z. B. Isobutanol

AGW nach TRGS 900: 100 ppm

AGW nach TRGS 900: 100 ppm

Gefährlichkeits-gruppe (GG)- Einatmen-

Gefährlichkeits-gruppe (GG)- Einatmen-

Ergebnis:GG BstattGG A

Ergebnis:GG BstattGG A

EMKG =

nichtmesstechnische

ErmittlungsmethodeGG Luftkonzentrationsbereich

A 50 – 500 ppm

B 5 – 50 ppm

C 0,5 – 5 ppm

D 0,05 – 0,5 ppm

E < 0,05 ppm

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A

gering

mittel

hoch

B

gering

mittel

hoch

C

gering

mittel

hoch

D

gering

mittel

hoch

E

FeststoffFlüssigkeit

Feststoff

Flüssigkeit

Flüssigkeit

Feststoff

Feststoff

Flüssigkeit

Gefährlichkeits-

gruppe

Mengen-

gruppe

Freisetzungsgruppe

Niedrig Mittel Hoch

Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen

Schutzstufe 3

Schutzstufe 1 keine geringe Gefährdung

Schutzstufe 2

Beratung

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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung

Nutzung und Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung.

Nutzung von Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemitteln.

Schutzausrüstung wird auf Funktionsfähigkeit überprüft

Haltbarkeit der Produkte

KONTROLLEKONTROLLE

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• Tätigkeit

• Inhalative und dermale Gefährdungen

• Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, BGW, ERB)

• Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen

• Häufigkeit und Dauer der Exposition

• physikalisch chemische Wirkungen

• Arbeitsbedingungen und Verfahren

• Arbeitsmittel und Gefahrstoffmenge

• Möglichkeit zur Substitution

• Wirksamkeitsüberprüfung

• Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen

TRGS 400 - Checkliste für die Qualität von standardisierten Arbeitsverfahren

Welche Punkte erfüllt das EMKG, gemeinsam mit den Schutzleitfäden?

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Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe …

… das Control Banding Tool der BAuA

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Wichtige Quellen im Überblick

Technische Regeln

www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

 Informationen zu Sicherheitsdatenblättern

www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) >> Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt

www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Sicherheitsdatenblatt

CLP-Verordnung und Anhänge

www.reach-clp-heöpdesk.de >> CLP-Verordnung >> CLP-Verordnung Inhalt

 Konzeptbeschreibung EMKG und Schutzleitfäden

www.baua.de/emkg  EMKG Kompakt

www.baua.de/Taschenscheibe 

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Technischen Regeln Gefahrstoffe. EMKG E-Mailverteiler: Aktuelle Informationen zum Konzept. Anmeldung unter [email protected]

Noch Fragen?

Annette Wilmes

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Tel.: 0231 9071 2474

E-Mail: [email protected]

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Ihre Aufmerksamkeit!