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070 - Anlage U 2013 - 2015 - für Unterhaltsleistungen an ... · PDF fileAnlage U (2015) für ... Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in

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Finanzamt

Steuernummer

Identifikationsnummer

Anlage U

zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

zur Einkommensteuererklärung

20Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungenzur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

AntragstellerName, Vorname Geburtsdatum

Anschrift

Geldleistungen Sachleistungenlt. beigefügter Belege

€ €

Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: €

Datum und Unterschrift

B. Zustimmung zum Antrag A

Empfänger der Leistung(en)Name, Vorname Geburtsdatum

Anschrift

Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer

Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von

Datum und UnterschriftDie Zustimmung des Empfängers der Leistung(en)

liegt dem Finanzamt bereits vor.

– 1. Ausfertigung für das Finanzamt –034047_15

für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungenzur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an dengeschiedenen Ehegatten / Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauerndgetrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

zum Antrag auf Anpassung derEinkommensteuer-Vorauszahlungen

Bitte beachten Sie die Erläuterungenauf der letzten Seite.

Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder- bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen:

In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners:

Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungs-ausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenenLebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen.

Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.

Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfteversteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweizansässigen Empfänger der Leistung(en):

€ zu.

Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015

Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden.Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.

Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder:

Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden:

€ €

€ €

- -

= =

A.

Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauffolgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll,gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.

vom

Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von

Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestensPauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.

€ zu.

Ausgleichsleistungenlt. beigefügter Belege

€Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsaus-gleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen

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Finanzamt

Steuernummer

Verfügung

1. Finanzamt .................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

............................. ................................................................................................

2. Durchschrift von 1. an das deutsche Finanzamt abgesandt amNamenszeichen und Datum

3. Z. d. A. - Zustimmungserklärung auch für Folgejahre aufbewahren -

Namenszeichen und Datum

Durchschrift wird für die Steuerakten (Einkommensteuerveranlagungen und ggf. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen) des unter Bgenannten inländischen Empfängers der Leistung(en) übersandt.

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– 2. Ausfertigung für das Finanzamt –

Finanzamt

Steuernummer

Identifikationsnummer

Anlage U

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungenzur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungenzur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an dengeschiedenen Ehegatten / Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauerndgetrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

Bitte beachten Sie die Erläuterungenauf der letzten Seite.

Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015

A.

zur Einkommensteuererklärung

20zum Antrag auf Anpassung derEinkommensteuer-Vorauszahlungen

zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

AntragstellerName, Vorname Geburtsdatum

Anschrift

Geldleistungen Sachleistungenlt. beigefügter Belege

€ €

Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: €

Datum und Unterschrift

B. Zustimmung zum Antrag A

Empfänger der Leistung(en)

Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder- bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen:

In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners:

Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungs-ausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenenLebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen.

Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.

Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder:

Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden:

€ €

€ €

- -

= =

Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauffolgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll,gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.

Ausgleichsleistungenlt. beigefügter Belege

€Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsaus-gleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen

dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von

Datum und UnterschriftDie Zustimmung des Empfängers der Leistung(en)

liegt dem Finanzamt bereits vor.

Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfteversteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweizansässigen Empfänger der Leistung(en):

€ zu.

Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden.Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.

vom

Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von

Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestensPauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.

€ zu.

Name, Vorname Geburtsdatum

Anschrift

Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer

Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

Page 4: 070 - Anlage U 2013 - 2015 - für Unterhaltsleistungen an ... · PDF fileAnlage U (2015) für ... Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in

Finanzamt

Steuernummer

Verfügung

1. Finanzamt .................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

............................. ................................................................................................

Durchschrift wird für die Steuerakten (Einkommensteuerveranlagungen und ggf. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen) des unter Bgenannten inländischen Empfängers der Leistung(en) übersandt.

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– Ausfertigung für den Antragsteller –

Finanzamt

Steuernummer

Identifikationsnummer

Anlage U

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungenzur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungenzur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an dengeschiedenen Ehegatten / Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauerndgetrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

Bitte beachten Sie die Erläuterungenauf der letzten Seite.

Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015

A.

zur Einkommensteuererklärung

20zum Antrag auf Anpassung derEinkommensteuer-Vorauszahlungen

zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder:

AntragstellerName, Vorname Geburtsdatum

Anschrift

Geldleistungen Sachleistungenlt. beigefügter Belege

€ €

Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: €

Datum und Unterschrift

B. Zustimmung zum Antrag A

Empfänger der Leistung(en)Name, Vorname Geburtsdatum

Anschrift

Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer

Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von

Datum und UnterschriftDie Zustimmung des Empfängers der Leistung(en)

liegt dem Finanzamt bereits vor.

Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden:

€ €

€ €

- -

= =

Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauffolgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll,gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.

vom

Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von

Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestensPauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder- bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen:

In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners:

Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungs-ausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenenLebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen.

Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.

Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfteversteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweizansässigen Empfänger der Leistung(en):

€ zu.

€ zu.

Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden.Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.

Ausgleichsleistungenlt. beigefügter Belege

€Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsaus-gleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen

Page 6: 070 - Anlage U 2013 - 2015 - für Unterhaltsleistungen an ... · PDF fileAnlage U (2015) für ... Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebendenEhegatten / Lebenspartner können entweder als Sonderausgaben oder alsaußergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Ausgleichsleistungen zurVermeidung des Versorgungsausgleichs sind ebenfalls als Sonderausgabenberücksichtigungsfähig. Dies gilt sowohl für Abfindungszahlungen für nochnicht ausgeglichene Anrechte als auch für Leistungen, die aufgrund einesnotariell beurkundeten Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs geleistetwerden.

Zurechnung des Unterhalts / der Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünftebeim unbeschränkt steuerpflichtigen EmpfängerStimmt der Empfänger dem Antrag zu, werden ihm die Unterhaltsleistungen /Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte zugerechnet und zusammen mitseinen anderen Einkünften der Einkommensbesteuerung unterworfen. Bei derErmittlung der sonstigen Einkünfte werden die mit ihnen zusammen-hängenden Werbungskosten abgezogen, mindestens mit einem Pausch-betrag, der für diese Leistungen, für Leibrenten und andere wiederkehrendeBezüge zusammen 102 € beträgt.

Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting)Der zahlungsverpflichtete Ehegatte / Lebenspartner (Geber) kann seineUnterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versor-gungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehe-gatten / Lebenspartner (Empfänger) als Sonderausgaben abziehen, wenn–––

der Geber dies ausdrücklich beantragt,der Empfänger diesem Antrag zustimmt undGeber und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahme:z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark, Kanada, der Schweizund den USA).Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaatesder Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes(EWR) kann Unterhaltsaufwendungen / Ausgleichsleistungen auch dannabsetzen, wenn der geschiedene Ehegatte, Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebendeEhegatte / Lebenspartner zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, aberin einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in der Schweizwohnt. Dies gilt nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigung derzuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist, dass derEmpfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert, in dem eransässig ist.

Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstens aberbis zu 13.805 € abziehbar. Der Höchstbetrag erhöht sich um die vom Gebertatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken- und gesetzliche Pflege-versicherung des Empfängers, soweit sie für die Erlangung einessozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Der Antrag aufSonderausgabenabzug darf jedoch auf einen niedrigeren Betrag beschränktwerden, auch wenn die tatsächlichen Unterhaltsleistungen den geltendgemachten Betrag übersteigen. Die den geltend gemachten Betrag oder denHöchstbetrag übersteigenden Unterhaltsleistungen können nicht als außer-gewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtigePerson Unterhalt an mehrere Ehegatten / Lebenspartner, gilt derHöchstbetrag für jeden geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufge-hobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten /Lebenspartner.Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder.

Antrag des GebersFür den erstmaligen Antrag ist dieser Vordruck zu verwenden. Ist der Antragbeim Finanzamt gestellt, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. Er istnur für das Kalenderjahr bindend, für das der Sonderausgabenabzug imHauptvordruck ESt 1 A beantragt wird. Der Sonderausgabenabzug muss imHauptvordruck ESt 1 A für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Einbetragsmäßig begrenzter Antrag, der unterhalb des Höchstbetrags liegt, kannauch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitert werden.Der Antrag darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden.

Zustimmung des EmpfängersDer Empfänger hat die Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zurVermeidung des Versorgungsausgleichs bei Zustimmung zu versteuern. DieZustimmung des Empfängers muss der Geber - und nicht das Finanzamt -einholen. Die Zustimmung kann zivilrechtlich davon abhängig gemachtwerden, dass der Geber die eintretenden Nachteile dem Empfänger ersetzt.Die Zustimmung ist bis auf Widerruf wirksam und kann nur vor Beginn desKalenderjahres, für das sie erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber demfür den Geber oder Empfänger zuständigen Finanzamt widerrufen werden.

Bei Unterhaltsleistungen kann die Zustimmung dem Grunde nach erteiltwerden, d. h., sie bezieht sich nicht auf die Höhe der Unterhaltsleistungen,sondern darauf, dass der Geber den tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zumHöchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eineBasis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) grundsätzlich alsSonderausgaben abziehen kann. Sie kann aber auch der Höhe nach aufeinen bestimmten Betrag unterhalb des Höchstbetrages beschränkt werden.Die betragsmäßig begrenzte Zustimmung, die unterhalb des Höchstbetragsliegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheidserweitert werden.Ohne die Zustimmung des Empfängers kommt der Sonderausgabenabzugbeim Geber nicht in Betracht. Der Geber kann den Anspruch auf Zustimmungzivilrechtlich geltend machen. Die Zustimmung kann in diesem Fall durch einerechtskräftige Verurteilung zu ihrer Abgabe oder durch einen entsprechendenProzessvergleich ersetzt werden. Ist die Zustimmung davon abhängig, dassder Geber Sicherheit leistet, so wird die Zustimmung mit Erteilung dervollstreckbaren Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils wirksam.

UnterhaltsleistungenUnterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohneGegenleistung gewährt werden, gleichgültig, ob es sich um laufende odereinmalige Leistungen handelt und ob sie in Geld oder Geldeswert (Sach-leistungen) bestehen. Die Zuwendungen stellen auch dann Unterhalts-leistungen dar, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung beruhen. OhneBedeutung ist, ob sie über den Rahmen dessen hinausgehen, was derEmpfänger nach bürgerlichem Recht beanspruchen kann und für welchenZweck der Empfänger die Geldleistungen verwendet. Es kommt nicht daraufan, ob der Empfänger wegen seiner Einkommens- und Vermögens-verhältnisse und seiner Erwerbsmöglichkeiten nach bürgerlichem RechtUnterhaltsleistungen fordern könnte und ob der Geber aufgrund seinerLeistungsfähigkeit zu entsprechenden Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Durch die steuerliche Zurechnung dieser Einkünfte kann nicht nur eineEinkommensteuerbelastung entstehen; sie kann auch zum Verlust vonstaatlichen Förderungsleistungen führen, z. B. der Wohnungsbauprämie, derArbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, derGewährung von Waisen-, Eltern- und Ausgleichsrenten nach dem Bundes-versorgungsgesetz sowie von Leistungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG). Nachteile können ferner bei Stipendien und beiDarlehensrückzahlungen nach dem Graduiertenförderungsgesetz eintreten,selbst wenn die Einkünfte nicht dem Stipendienempfänger, sondern seinemEhegatten / Lebenspartner zugerechnet werden.

Lebt der Empfänger nicht im Inland, können die Unterhaltsleistungen nurinsoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des Wohn-sitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind.

Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an denEmpfänger aus, sind diese Mehrleistungen Unterhaltsleistungen. Durch dieZurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben.

Die vom Geber geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetz-lichen Pflegeversicherung können vom Empfänger als Sonderausgabenabgezogen werden.

Wird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungen nichtgestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufen oder nichterteilt, können die für den Lebensunterhalt notwendigen Unterhaltsleistungen(z. B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung) beim Geber durch eineSteuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung berücksichtigtwerden. Die Einkommensteuer wird dann dadurch ermäßigt, dass dieUnterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 8.472 € (zuzüglichtatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzlichePflegeversicherung) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfteabgezogen werden. Der Höchstbetrag muss jedoch um alle Einkünfte undBezüge des Empfängers, die zur Bestreitung seines Unterhalts bestimmt odergeeignet sind, gekürzt werden, soweit sie 624 € jährlich übersteigen.

Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Nur wenn bereits zu Beginn des Kalenderjahres die Ehegatten geschiedenwaren, die Lebenspartnerschaft aufgehoben war oder während des ganzenKalenderjahres die Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebthaben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungberücksichtigt werden.

Erläuterungen

Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015

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– Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger –

Finanzamt

Steuernummer

Identifikationsnummer

Anlage U

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungenzur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungenzur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an dengeschiedenen Ehegatten / Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauerndgetrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

Bitte beachten Sie die Erläuterungenauf der letzten Seite.

Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015

A.

zur Einkommensteuererklärung

20zum Antrag auf Anpassung derEinkommensteuer-Vorauszahlungen

zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder:

AntragstellerName, Vorname Geburtsdatum

Anschrift

Geldleistungen Sachleistungenlt. beigefügter Belege

€ €

Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: €

Datum und Unterschrift

B. Zustimmung zum Antrag A

Empfänger der Leistung(en)Name, Vorname Geburtsdatum

Anschrift

Zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer

Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von

Datum und UnterschriftDie Zustimmung des Empfängers der Leistung(en)

liegt dem Finanzamt bereits vor.

Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden:

€ €

€ €

- -

= =

Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauffolgenden Kalenderjahre. Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll,gegenüber dem für mich oder dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.

vom

Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben

dem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von

Mir ist bekannt, dass ich Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestensPauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen oder- bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - voraussichtliche Unterhaltsleistungen:

In den o. g. Geldleistungen enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung meines geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners:

Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungs-ausgleichs nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenenLebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner als Sonderausgaben abzuziehen.

Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren gestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.

Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfteversteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweizansässigen Empfänger der Leistung(en):

€ zu.

€ zu.

Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden.Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.

Ausgleichsleistungenlt. beigefügter Belege

€Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsaus-gleichs oder – bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres – voraussichtliche Ausgleichsleistungen

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Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebendenEhegatten / Lebenspartner können entweder als Sonderausgaben oder alsaußergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Ausgleichsleistungen zurVermeidung des Versorgungsausgleichs sind ebenfalls als Sonderausgabenberücksichtigungsfähig. Dies gilt sowohl für Abfindungszahlungen für nochnicht ausgeglichene Anrechte als auch für Leistungen, die aufgrund einesnotariell beurkundeten Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs geleistetwerden.

Zurechnung des Unterhalts / der Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünftebeim unbeschränkt steuerpflichtigen EmpfängerStimmt der Empfänger dem Antrag zu, werden ihm die Unterhaltsleistungen /Ausgleichsleistungen als sonstige Einkünfte zugerechnet und zusammen mitseinen anderen Einkünften der Einkommensbesteuerung unterworfen. Bei derErmittlung der sonstigen Einkünfte werden die mit ihnen zusammen-hängenden Werbungskosten abgezogen, mindestens mit einem Pausch-betrag, der für diese Leistungen, für Leibrenten und andere wiederkehrendeBezüge zusammen 102 € beträgt.

Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting)Der zahlungsverpflichtete Ehegatte / Lebenspartner (Geber) kann seineUnterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versor-gungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehe-gatten / Lebenspartner (Empfänger) als Sonderausgaben abziehen, wenn–––

der Geber dies ausdrücklich beantragt,der Empfänger diesem Antrag zustimmt undGeber und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahme:z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark, Kanada, der Schweizund den USA).Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaatesder Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes(EWR) kann Unterhaltsaufwendungen / Ausgleichsleistungen auch dannabsetzen, wenn der geschiedene Ehegatte, Lebenspartner eineraufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebendeEhegatte / Lebenspartner zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, aberin einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in der Schweizwohnt. Dies gilt nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigung derzuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist, dass derEmpfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert, in dem eransässig ist.

Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstens aberbis zu 13.805 € abziehbar. Der Höchstbetrag erhöht sich um die vom Gebertatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken- und gesetzliche Pflege-versicherung des Empfängers, soweit sie für die Erlangung einessozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Der Antrag aufSonderausgabenabzug darf jedoch auf einen niedrigeren Betrag beschränktwerden, auch wenn die tatsächlichen Unterhaltsleistungen den geltendgemachten Betrag übersteigen. Die den geltend gemachten Betrag oder denHöchstbetrag übersteigenden Unterhaltsleistungen können nicht als außer-gewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtigePerson Unterhalt an mehrere Ehegatten / Lebenspartner, gilt derHöchstbetrag für jeden geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufge-hobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten /Lebenspartner.Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder.Antrag des GebersFür den erstmaligen Antrag ist dieser Vordruck zu verwenden. Ist der Antragbeim Finanzamt gestellt, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. Er istnur für das Kalenderjahr bindend, für das der Sonderausgabenabzug imHauptvordruck ESt 1 A beantragt wird. Der Sonderausgabenabzug muss imHauptvordruck ESt 1 A für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Einbetragsmäßig begrenzter Antrag, der unterhalb des Höchstbetrags liegt, kannauch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitert werden.Der Antrag darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden.

Zustimmung des EmpfängersDer Empfänger hat die Unterhaltsleistungen / Ausgleichsleistungen zurVermeidung des Versorgungsausgleichs bei Zustimmung zu versteuern. DieZustimmung des Empfängers muss der Geber - und nicht das Finanzamt -einholen. Die Zustimmung kann zivilrechtlich davon abhängig gemachtwerden, dass der Geber die eintretenden Nachteile dem Empfänger ersetzt.Die Zustimmung ist bis auf Widerruf wirksam und kann nur vor Beginn desKalenderjahres, für das sie erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber demfür den Geber oder Empfänger zuständigen Finanzamt widerrufen werden.

Bei Unterhaltsleistungen kann die Zustimmung dem Grunde nach erteiltwerden, d. h., sie bezieht sich nicht auf die Höhe der Unterhaltsleistungen,sondern darauf, dass der Geber den tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zumHöchstbetrag von 13.805 € (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eineBasis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) grundsätzlich alsSonderausgaben abziehen kann. Sie kann aber auch der Höhe nach aufeinen bestimmten Betrag unterhalb des Höchstbetrages beschränkt werden.Die betragsmäßig begrenzte Zustimmung, die unterhalb des Höchstbetragsliegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheidserweitert werden.Ohne die Zustimmung des Empfängers kommt der Sonderausgabenabzugbeim Geber nicht in Betracht. Der Geber kann den Anspruch auf Zustimmungzivilrechtlich geltend machen. Die Zustimmung kann in diesem Fall durch einerechtskräftige Verurteilung zu ihrer Abgabe oder durch einen entsprechendenProzessvergleich ersetzt werden. Ist die Zustimmung davon abhängig, dassder Geber Sicherheit leistet, so wird die Zustimmung mit Erteilung dervollstreckbaren Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils wirksam.

UnterhaltsleistungenUnterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohneGegenleistung gewährt werden, gleichgültig, ob es sich um laufende odereinmalige Leistungen handelt und ob sie in Geld oder Geldeswert (Sach-leistungen) bestehen. Die Zuwendungen stellen auch dann Unterhalts-leistungen dar, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung beruhen. OhneBedeutung ist, ob sie über den Rahmen dessen hinausgehen, was derEmpfänger nach bürgerlichem Recht beanspruchen kann und für welchenZweck der Empfänger die Geldleistungen verwendet. Es kommt nicht daraufan, ob der Empfänger wegen seiner Einkommens- und Vermögens-verhältnisse und seiner Erwerbsmöglichkeiten nach bürgerlichem RechtUnterhaltsleistungen fordern könnte und ob der Geber aufgrund seinerLeistungsfähigkeit zu entsprechenden Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Durch die steuerliche Zurechnung dieser Einkünfte kann nicht nur eineEinkommensteuerbelastung entstehen; sie kann auch zum Verlust vonstaatlichen Förderungsleistungen führen, z. B. der Wohnungsbauprämie, derArbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, derGewährung von Waisen-, Eltern- und Ausgleichsrenten nach dem Bundes-versorgungsgesetz sowie von Leistungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG). Nachteile können ferner bei Stipendien und beiDarlehensrückzahlungen nach dem Graduiertenförderungsgesetz eintreten,selbst wenn die Einkünfte nicht dem Stipendienempfänger, sondern seinemEhegatten / Lebenspartner zugerechnet werden.

Lebt der Empfänger nicht im Inland, können die Unterhaltsleistungen nurinsoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des Wohn-sitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind.

Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an denEmpfänger aus, sind diese Mehrleistungen Unterhaltsleistungen. Durch dieZurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben.

Die vom Geber geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetz-lichen Pflegeversicherung können vom Empfänger als Sonderausgabenabgezogen werden.

Wird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungen nichtgestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufen oder nichterteilt, können die für den Lebensunterhalt notwendigen Unterhaltsleistungen(z. B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung) beim Geber durch eineSteuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung berücksichtigtwerden. Die Einkommensteuer wird dann dadurch ermäßigt, dass dieUnterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 8.472 € (zuzüglichtatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzlichePflegeversicherung) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfteabgezogen werden. Der Höchstbetrag muss jedoch um alle Einkünfte undBezüge des Empfängers, die zur Bestreitung seines Unterhalts bestimmt odergeeignet sind, gekürzt werden, soweit sie 624 € jährlich übersteigen.

Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Nur wenn bereits zu Beginn des Kalenderjahres die Ehegatten geschiedenwaren, die Lebenspartnerschaft aufgehoben war oder während des ganzenKalenderjahres die Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebthaben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungberücksichtigt werden.

Erläuterungen

Anlage U (2015) für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen– Juli 2015