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TIERÄRZTLICHE HONORARORDNUNG 2002 Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. April 2002 1. Auflage Ausgesandt am 2. Dezember 2002

1. Auflage vom 27. April 2002 Beschluss der ... · Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Die Jahreshauptversammlung der Tierärztekammer hat am 27. April 2002 beschlossen,

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Imp

ressum

Herausgeber und R

edaktion:Ö

sterreichische Tierärztekam

mer,

1010 Wien, B

iberstraße 22

Für den Inhalt verantw

ortlich:D

r. Richard E

lhenickýV

erleger:V

et Press V

erlag, Johannes Weiß

,A

-2000 Stockerau, F

ranz Jonas-Straß

e 19vetpress@

tieraerztekamm

er.at

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Sehr geehrte Frau K

ollegin!S

ehr geehrter Herr K

ollege!

Die Jahreshauptversam

mlung

de

r Tie

rärzte

kam

me

r ha

t am

27. April 2002 beschlossen, die

Tarifansätze der tierärztlichen

Honorarordnung um

8 % anzuhe-

ben. Dam

it soll die seit der letz-ten B

eschlussfassung im Jahr 1997 eingetretene In-

flation abgegolten werden.

Der B

undesminister für soziale S

icherheit und Gene-

rationen hat diese tierärztliche Honorarordnung gem

äߧ 18 des T

ierärztegesetzes am 24. 10. 2002 geneh-

migt. D

as vorangegangene Anhörungsverfahren der

Sozialpartner hat näm

lich etwas länger gedauert und

zu höchst unterschiedlichen Stellungnahm

en geführt,w

obei teilweise gegen die A

nhebung der Mindesttarife,

teilweise gegen die A

nhebung der Höchsttarife B

e-denken vorgebracht w

urden. In ihrer Gesam

theit ha-ben diese B

edenken jedoch einander widersprochen

und da sich die Erhöhungen ausschließ

lich an der In-flationsrate orientiert haben und der B

eschluss imübrigen gesetzeskonform

zustande gekomm

en ist, hatdie A

ufsichtsbehörde die Genehm

igung erteilt.P

arallel dazu wurde die K

amm

er von der europäischenK

omm

ission, Generaldirektion W

ettbewerb, inform

iert,dass die B

eschwerdeverfahren gegen Ö

sterreich undgegen die B

undeskamm

er der Tierärzte Ö

sterreichsbetreffend die F

estsetzung der Honorare der öster-

reichischen Tierärzte zu den A

kten gelegt worden sind.

Dam

it ist klar gestellt, dass diese Verordnung ab ihrer

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Publikation gilt und auch europarechtlich unbedenk-

lich ist. Die M

indestsätze der tierärztlichen Honorar-

ordnung dürfen nicht unterschritten, ihre Höchstsätze

nicht überschritten werden und die N

ichteinhaltungdieser R

egelungen kann disziplinarrechtlich verfolgtw

erden.W

ie schon in der Vergangenheit m

öchte ich aber be-tonen, dass die E

inhaltung der hier angegebenen Tari-fe für die w

irtschaftliche Leistungsfähigkeit des gan-zen B

erufsstandes von besonderer Bedeutung ist. B

eider G

estaltung der Honorare m

üssen die Kosten der

eigenen Praxis, S

teuern, Sozialversicherungsbeiträge

und natürlich auch Kam

merum

lagen, aber auch dieK

osten der ständig notwendigen F

ortbildung mit-

berücksichtigt werden. D

ie Nichteinhaltung dieser

Grundsätze ist nicht nur für die eigene w

irtschaftlicheG

ebarung, sondern auch für die Ausw

irkungen auf dieP

raxen der benachbarten Kolleginnen und K

ollegenschädlich.S

o gesehen ist diese tierärztliche Honorarordnung

nicht nur eine Norm

, die disziplinarrechtliche Sanktio-

nen nach sich ziehen kann, sondern vor allem ein

Param

eter bei der Honorargestaltung, die eine am

neuesten Stand der veterinärm

edizinischen Wissen-

schaft orientierte Praxisführung gew

ährleisten und zurS

icherung eines der hohen Verantw

ortung entspre-chenden E

inkomm

ens beitragen soll.In diesem

Sinne w

ünsche ich Ihnen eine auf hohemN

iveau angesiedelte kollegiale Zusam

menarbeit.

Der P

räsidentV

R D

r. Franz Josef Jäger

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HONORARSCHEMAComputernummer___________________________________________________________________________________________________________________

I. ALLGEMEINER TEIL .................................................................................. 8___________________________________________________________________________________________________________________1000 II. FAHRT-, REISE- UND ZEITKOSTEN (TELEFONAUSKÜNFTE) .............. 101000 - 1022 Reisekosten und Entschädigung für Zeitaufwand .................................... 101030 Konsiliargebühren ..................................................................................... 101040 - 1044 Verweilkosten, Wartezeit, Anwesenheitsdienst, Rufbereitschaft .............. 10___________________________________________________________________________________________________________________1100 - 1103 III. SCHRIFTLICHE LEISTUNGEN ................................................................ 11___________________________________________________________________________________________________________________2000 IV. NUTZTIERE ............................................................................................... 112001 - 2066 Untersuchung und Diagnose .................................................................... 112100 - 2180 Sonderleistungen (Spezialuntersuchungen) ........................................... 132200 - 2242 Arzneimittelanwendung, Injektion, Narkose ............................................. 162300 - 2550 Chirurgische Leistungen ........................................................................... 172600 - 2692 Geburtshilfe, Gynäkologie, künstl. Besamung, Embryotransfer ............... 202700 - 2722 Sektion (Obduktion) .................................................................................. 232800 - 2833 Geflügel ..................................................................................................... 24___________________________________________________________________________________________________________________

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V. SPORT-, KLEIN- UND HEIMTIERE .......................................................... 253001 - 3006 Untersuchung und Diagnose .................................................................... 253010 - 3071 Sonderleistungen (Spezialuntersuchungen) ........................................... 253080 - 3094 Arzneimittelanwendung, Injektion, Narkose ............................................. 273100 - 3178 Chirurgische Leistungen ........................................................................... 293101 - 3152 A) Hund, Katze etc. .................................................................................... 293160 - 3178 B) Pferd ...................................................................................................... 313200 - 3204 Geburtshilfe und Sterilitätsbehandlungen beim Pferd ............................. 323210 - 3214 Euthanasie ................................................................................................ 323220 - 3221 Physikalische Therapie und Akupunktur .................................................. 32___________________________________________________________________________________________________________________3500 VI.FLEISCHUNTERSUCHUNG bei .............................................................. 333501 - 3511 Wildtieren .................................................................................................. 333520 - 3524 Geflügel ..................................................................................................... 33___________________________________________________________________________________________________________________3600 - 3602 VII. STATIONÄRE AUFNAHME VON PATIENTEN ........................................ 34___________________________________________________________________________________________________________________3700 VIII. VERTRETUNG IN DER TIERÄRZTLICHEN PRAXIS............................. 34___________________________________________________________________________________________________________________3800 IX.GEBÜHREN FÜR LEISTUNGEN IM AMTLICHEN AUFTRAG ................ 35___________________________________________________________________________________________________________________

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I. ALLGEMEINER TEIL

1. Die Honorarordnung für tierärztliche Leistungen gilt für alle Tierärzte Österreichs.2. Die Honorare sind unter Bedachtnahme auf die Art der tierärztlichen Leistung, vor

allem die damit verbundene Gefahr, den Sach- und Zeitaufwand und die Art und denWert des Tieres, des Tierbestandes oder des Sachwertes im Rahmen der Mindest-und Höchstsätze festzusetzen.

3. Die festgesetzten Honorarsätze dürfen weder unter- noch überschritten werden. In denHonorarsätzen ist das verwendete Material nicht inbegriffen, soweit dies nicht aus-drücklich vermerkt ist.

4. In dieser Honorarordnung nicht angeführte Leistungen sind nach analogen Honorarsät-zen zu verrechnen und gegebenenfalls vorher zu vereinbaren.

5. Den Universitätsprofessoren und Universitätsdozenten der Veterinärmedizinischen Uni-versität Wien ist es gestattet, die Honorarsätze zu überschreiten.

6. Bei der Erstellung der tierärztlichen Honorarnote sind Ordinations- bzw. Visit-, Fahrt-und Versäumniskosten, zusätzlicher Zeitaufwand, Medikamente, Impfstoffe und Hilfs-mittel und alle Einzelleistungen sowie Barauslagen in Rechnung zu stellen, sofernnicht in der Honorarordnung Ausnahmen vorgesehen sind.Zuschläge (100 %) an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht (19.00 - 7.00 Uhr) sowie anSamstagen ab 11.00 Uhr; maßgebend hiefür ist der gewünschte Zeitpunkt der tierärzt-lichen Leistung.

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7. Zu dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu verrechnen.8. Der Tierarzt darf pharmazeutische Spezialitäten und Arzneimittelzubereitungen - ent-

sprechend den apothekenrechtlichen Vorschriften - nur im Rahmen seiner tierärztli-chen Tätigkeit selbst zubereiten und abgeben.Tierärzte mit der Berechtigung zur Führung einer Hausapotheke dürfen einen Preis-nachlaß bis 10 % der in der österreichischen Arzneitaxe und im österreichischenSpezialitätenregister angegebenen Höchstpreise gewähren.

9. Auf eine Aufgliederung gemäß Umsatzsteuergesetz 1972 in der jeweils geltenden Fas-sung ist Bedacht zu nehmen.

10. Die Abrechnung über tierärztliche Leistungen hat mindestens vierteljährlich zu erfol-gen. Der Tierarzt ist berechtigt, bei Verzug der Bezahlung der Honorarnote die üblichenVerzugszinsen zu berechnen.

11. Für jene Visiten, die innerhalb einer Ortschaft zeitlich aufeinanderfolgend durchgeführtwerden, sind Fahrt- und Versäumniskosten anteilmäßig durch den Tierarzt auf die beru-fenden Tierhalter aufzuteilen.

12. Ortsbekannt minderbemittelten Tierhaltern kann der Tierarzt das Honorar ganz erlas-sen.

13. Verträge, die bei der Abgeltung der tierärztlichen Leistung zu einer Minderung desHonorares führen, bedürfen der Schriftform und müssen von der Kammer genehmigtsein.

14. Vergehen gegen die Honorarordnung sind Disziplinarvergehen.

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II. FAHRT-, REISE- UND ZEITKOSTEN(TELEFONAUSKÜNFTE)

1000 Reisekosten und Entschädigung für Zeitaufwandohne Rücksicht auf die Art des Beförderungsmittels:

1001 für den einfachen Kilometer - Tag 0,861002 für den einfachen Kilometer - Nacht 1,261010 Bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Bahn,

Schiff: 1. Kl., Flugzeug: Touristenklasse) die Fahrtkosten und1011 für jede angefangene 1/2 Stunde - Tag 6,591012 für jede angefangene 1/2 Stunde - Nacht (Sonn- und Feiertag) 16,481020 Bei Fußmärschen1021 je angefangene 1/2 Stunde - Tag 8,241022 je angefangene 1/2 Stunde - Nacht 12,401030 Konsiliargebühren

Die Konsiliargebühr beträgt die doppelte Gebühr der Visitejedoch nur die einfachen Fahrt- und Versäumniskosten

1040 Verweilkosten, Wartezeit, Anwesenheitsdienst,Rufbereitschaft

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1041 Verweilgeld pro 1/2 Stunde - Tag 12,401042 Verweilgeld pro 1/2 Stunde - Nacht 24,721043 Anwesenheit eines Tierarztes bei Veranstaltungen wie Ausstel-

lungen, reit- und rennsportlichen Veranstaltungen, Märkten u.ä.je angefangene Stunde 16,48 56,51

1044 Rufbereitschaft bei Veranstaltungen wie Ausstellungen,Märkten etc. je angefangene Stunde 8,24 28,26

1100 III. SCHRIFTLICHE LEISTUNGENBESCHEINIGUNG - Kurze Bescheinigung einer Diagnose 5,81 16,01

1101 BEFUNDBERICHT - Bescheinigung mit Befundbericht 12,40 28,261102 GUTACHTEN - Ausführliches Gutachten 41,21 706,381103 REZEPTAUSSTELLUNG 3,30 9,42

Gebühren für besondere Gutachten nach vorheriger Verein-barung (nach Zeitaufwand, Leistung und Wert)siehe I. Punkte 2, 4, 6 und 7

2000 IV. NUTZTIERE2001 Untersuchung und Diagnose2010 BERATUNG am Ort des Tierhalters auf dessen ausdrückliches

Verlangen (Hygiene, Zucht, Fütterung etc.)je angefangene 1/2 Stunde 12,40 70,64

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2020 BERATUNG in der Ordinationje angefangene 1/2 Stunde 8,24 70,64

2030 BESTANDSUNTERSUCHUNGje angefangene 1/2 Stunde 16,48 47,09

2040 ORDINATION - Untersuchung in der Ordination des Tierarztes:2041 - Großtiere (Pferde, Rinder über 1 Jahr) 16,48 37,672042 - Mittlere Tiere (Fohlen, Kälber, Jungrinder bis 1 Jahr,

Schweine, Schafe, Ziegen) 8,24 16,952043 - Kleintiere (Hunde und Katzen im landwirtschaftlichen

Betrieb, ausgenommen Sport-, Lieblings- und Zuchttieresowie Jagdhunde) 8,24 14,13

2044 - Kaninchen und Geflügel 6,59 14,132050 VISITE (inkl. Untersuchung eines Tieres)2051 - Großtiere (Pferde, Rinder über 1 Jahr) 13,19 28,262052 - Mittlere Tiere (Fohlen, Kälber, Jungrinder bis 1 Jahr,

Schweine, Schafe, Ziegen) 12,40 23,552053 - Kleintiere (Hunde und Katzen in landwirtschaftlichen

Betrieben) 9,10 14,13

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2054 - Kaninchen und Geflügel 8,24 18,84*) Zuschläge (100%) an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht

(19.00 - 7.00 Uhr) sowie an Samstagen ab 11.00 Uhr;maßgebend hierfür ist der gewünschte Zeitpunkt dertierärztlichen Leistung

2060 Bestandsuntersuchungen:2061 - Rinder2062 - Kleine Wiederkäuer2063 - Schweine2064 - Geflügel2065 - Fische2066 - Bienen2100 Sonderleistungen (Spezialuntersuchungen)2110 GEWÄHRSMANGEL

- Untersuchung auf einen Gewährsmangel mit Vermutungs-frist inkl. einer kurzen Bescheinigung je Tier 20,64 141,28

2120 KAUFUNTERSUCHUNG - Kaufuntersuchung inkl. einerkurzen Bescheinigung

2122 - Großtiere (Pferde, Rinder über 1 Jahr) je Tier 28,88 113,02

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2123 - Mittlere Tiere (Fohlen, Kälber, Jungrinder bis 1 Jahr,Schweine, Schafe, Ziegen) je Tier 8,24 28,26

2124 - Kaninchen und Geflügel 4,94 23,552130 TRÄCHTIGKEITSDIAGNOSE - Rektaluntersuchung, Labor,

Sonographie (Besuchsgebühr entfällt) je Tier2131 - Stute 24,72 65,932132 - jede weitere Stute 16,482133 - Rind 9,10 23,552134 - jedes weitere Rind mindestens 6,592135 - Schwein (Sonographie) 4,16 10,362140 REKTALUNTERSUCHUNG eines Pferdes 12,40 42,382150 REKTALUNTERSUCHUNG eines Rindes 9,10 23,552160 PROBENENTNAHMEN (Kosten der Untersuchungsanstalt,

Sachaufwand und Porto sind gesondert zu berechnen)2161 - Blutprobe pro Großtier 6,592162 - bei Reihenuntersuchungen von kleinen Wiederkäuern pro Tier 3,30 7,532163 - bei Reihenuntersuchungen von kleinen Wiederkäuern -

mindestens jedoch 24,72

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2164 - Schwein 8,24 14,132165 - Milchprobe je Tier 6,592166 - Tupferprobe: Cervix Nasentupfer für Antibiogramm 8,24 56,512167 - Harnprobe, Entnahme mit Katheter 6,59 28,262168 - Tuberkulinprobe: Durchführung der intracutanen

Tuberkulinprobe außerhalb öffentlicher Aktionen - pro Großtier 6,592169 - Tuberkulinprobe: Beurteilung der intracutanen

Tuberkulinprobe außerhalb öffentlicher Aktionen - pro Großtier 3,302170 - Schnellagglutination: Durchführung der Schnellagglutination

inkl. Test - pro Großtier 4,16(bei mehr als 10 Stück in einem Betrieb entfällt dieBesuchsgebühr)

2171 Untersuchung mit besonderen Verfahren- Milch, Blut, Speichel, Harn, Kot, Haut, Pansensaft ohne

Materialaufwand 4,94 28,262172 - Photometrie pro Parameter 4,94 35,792173 - EKG inkl. Befundung 28,88 65,932174 Radiologische Untersuchungen2174 - Durchleuchtung 20,64 56,51

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2175 - Kontrastuntersuchung 49,45 122,442176 - Aufnahme und Befundung: (ohne Material) 21,43 56,512177 - Bestrahlungen, physikalische Therapie und Akupunktur 12,40 56,512178 - Cytologie 8,24 18,842179 - Kotuntersuchung parasitologisch 4,16 28,262180 - Mikroskopische Hautuntersuchung 8,24 18,842200 Arzneimittelanwendung, Injektion, Narkose2201 PERORALE VERABREICHUNG eines Arzneimittels 1,65 9,422210 INFUSION - Intravenöse Infusion größerer Flüssigkeitsmengen 12,40 28,262220 INJEKTION2221 Epidurale Injektion 6,59 23,552222 Intraarticulare Injektion 12,40 56,512223 Intraperitoneale Injektion 6,59 14,132224 Intramammäre Instillation 2,51 18,842225 Intravenöse Injektion 5,81 14,132226 Subcutane und intramuskuläre Injektion 2,51 4,712228 Intranasale Applikation 3,302229 Intrauterine, rektale, vaginale Applikationen 3,30 28,26

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2230 MAGENSONDE - Anwendung2231 - Pferd 24,72 47,092232 - Rind 20,64 47,092233 - mittleres Tier und Kleintier 6,59 18,842240 NASENSCHLUNDSONDE - Anwendung2241 - Pferd 8,24 18,842242 - Rind 8,24 18,842300 Chirurgische Leistungen2301 ABSZESS - Spalten eines Abszesses2302 - Großtier 8,24 23,552303 - Kleintier 4,16 14,132310 ADERLASS 8,24 28,262320 ANÄSTHESIE2321 - Infiltrationsanästhesie 4,16 23,552322 - Leitungsanästhesie 6,59 28,262323 - Oberflächenanästhesie 3,30 7,532330 ENTHORNUNG2331 - Rind 12,40 28,262332 - Kalb 5,81 18,84

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2340 FISTELN und GESCHWÜLSTEOperation von Fisteln und Geschwülsten (bei besondersschwierigen Fällen nach vorheriger Vereinbarung) 12,40 56,51

2350 FREMDKÖRPER - Entfernung eines Fremdkörpers ausdem Schlund

2351 - Pferd 24,72 47,092352 - Rind 20,64 47,092353 - mittleres Tier und Kleintier 8,24 37,672360 FREMDKÖRPEROPERATION beim Rind 148,34 207,202370 HARNRÖHRENSCHNITT - Steinentfernung bei Großtieren 32,96 141,282380 HARNBLASENVORFALL - Reposition des Harnblasenvorfalles 49,45 141,282390 HERNIEN - Operation von HERNIEN2391 - Großtier 57,69 141,282392 - mittleres Tier und Kleintier 12,40 47,092400 HUF- und KLAUENOPERATION 16,48 84,772410 KASTRATION - Visit-, Fahrt- und Versäumniskosten entfallen,

außer bei Einzelkastrationen, die zu einem bestimmtenZeitpunkt verlangt werden.

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2411 - Hengst 123,62 376,742412 - Kuh und Kalbin 45,37 94,182413 - Stier bis 3 Monate 12,40 23,552414 - Stier über 3 Monate 20,64 47,092415 - Schaf und Ziegenbock 8,24 23,552416 - Eber je kg 0,312417 - Eber mindestens aber 4,162418 - Brucheber je kg 0,712419 - Brucheber mindestens aber 16,482420 - Kryptorchid je kg 0,712421 - Kryptorchid mindestens aber 20,642422 - weibl. Schwein je kg 0,712423 - weibl. Schwein mindestens aber 24,722430 SEDIERUNG und NARKOSE2431 - nicht steuerbar 4,16 28,262432 - steuerbar 8,24 47,092440 NASENRING - Einziehen eines Nasenringes

(ohne Beistellung eines Ringes) 8,24 16,952450 NIEDERLEGEN eines Pferdes 24,72 37,672451 NIEDERLEGEN eines Rindes 8,24 23,55

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2460 PANSENSTICH oder Schnitt 12,40 37,672470 PUNKTION eines Großtiers 8,24 23,552471 PUNKTION eines Kleintiers 4,16 11,302480 REANIMATION 8,24 28,262490 TENOTOMIE beim Pferd 32,96 84,772500 TRACHEOTOMIE mit Einführung des Tubus 32,96 94,182510 VERBAND - Anlegen eines Verbandes (ohne Material) 6,59 32,962520 WUNDNAHT je Nadel 1,65 3,772530 ZAHNEXTRAKTION - Operative Zahnextraktion bei Pferd und

Rind 20,64 94,182540 ZÄHNE - Abraspeln der Zähne beim Pferd 24,72 47,092550 ZITZENOPERATION 24,72 94,18

Hier nicht angeführte Leistungen: siehe I. Punkte 2, 4, 6 und 72600 Geburtshilfe, Gynäkologie, künstliche Besamung und

Embryotransfer2601 BESAMUNG - Künstliche Besamung (Visit-, Fahrt- und

Versäumniskosten sind zu verrechnen)2602 - Pferd 41,21

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2603 - Rind 20,642604 - Schwein 20,642610 GEBURTSHILFE (Visit-, Fahrt- und Versäumniskosten

sind zu verrechnen)2611 - Pferd 65,93 169,532612 - Rind 41,21 169,532613 - Ziege, Schaf 16,48 56,512614 - Schwein 16,48 84,772620 FETOTOMIE - Pferd 123,62 282,552621 FETOTOMIE - Rind 82,41 235,462630 PROLAPSUS UTERI (Reposition)2631 - Rind 65,93 141,282632 - Pferd 148,34 329,642633 - Schwein 82,41 141,282640 SECTIO CAESAREA (inkl. Material, Arznei- und Hilfsmittel)2641 - Rind 206,03 376,742642 - Pferd 329,64 941,842643 - Schwein 74,17 141,282650 RETENTIO SECUNDINARIAE - ablösen2651 - Pferd 41,21 94,18

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2652 - Rind 32,96 94,182660 TORSIO UTERI - Gebärmutterdrehung (Eine sich

anschließende Geburtshilfe ist gesondert zu berechnen) 45,37 103,602670 STERILITÄTSUNTERSUCHUNG und -BEHANDLUNG

(Reisekosten und Entschädigung für Zeitaufwand sind zuverrechnen, wenn die Behandlung zu einem bestimmtenZeitpunkt gewünscht wird)

2671 STERILITÄTSUNTERSUCHUNG- Stute 28,88 56,51

2672 - weibl. Rind 14,83 23,552673 - Stier 41,21 141,282674 - Hengst 65,93 169,532675 - Schweine, kleine Wiederkäuer 12,40 47,092680 STERILITÄTSBEHANDLUNG - Gebärmutter- und

Eierstockbehandlung: (Albrechtsen, Ovarialpunktion oderbesondere Behandlungsmethoden) 16,48 56,51

2690 VAGINALPROLAPS

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2691 - Reposition beim Rind 20,64 75,352692 - Scheidenverschluss 24,72 47,092700 Sektion (Obduktion)

Reisekosten und Entschädigung für Zeitaufwand sind zuverrechnen, wenn die Sektion zu einem bestimmten Zeitpunktgewünscht wird

2701 - Großtiere (je Tier) 65,932702 - mit schriftlichem Befundbericht 98,892703 - mit ausführlicher wissenschaftlicher Begründung des

Gutachtens 131,86 235,462710 - Mittlere Tiere und Kleintiere 16,48 75,352711 - mit schriftlichem Befundbericht 32,96 56,512712 - mit ausführlicher wissenschaftlicher Begründung des

Gutachtens 49,45 94,182720 Geflügel 16,482721 - mit schriftlichem Befundbericht 20,642722 - mit ausführlicher wissenschaftlicher Begründung des

Gutachtens 37,12

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2800 GeflügelBLUTENTNAHMEFür die Vornahme der Blutentnahme bei Geflügel zum Zweckeder Einsendung der Blutproben:

2801 - bei einer Anzahl bis zu 100 Hühnern in einem Gehöft je Tier 0,472802 - mindestens jedoch 16,482803 - für jedes weitere Tier 0,392810 KAUFUNTERSUCHUNG inkl. einer kurzen Bescheinigung 4,94 23,552820 PARENTERALE GEFLÜGELIMPFUNG **)

2821 von 1 - 299 Stück 0,552822 von 300 - 2000 Stück 0,472823 von 2001 - 5000 Stück 0,392824 von 5001 - 10000 Stück 0,392825 ab 10001 0,312830 TRINKWASSERIMPFUNG **)

- einmalige Impfung eines Bestandes bis zu 1000 Tiereninkl. vorher erfolgter Bestandsuntersuchung undmikroskopischer Untersuchung auf Kokzidien 28,88

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2831 - für jedes weitere angefangene Tausend an Tieren 11,542832 UNTERSUCHUNG in der Ordination des Tierarztes 6,59 14,132833 VISITE (inkl. Untersuchung eines Tieres) **) 8,24 18,84

**) zuzüglich Fahrt- und Versäumniskosten und Impfstoff*) Zuschläge (100%) bei Sonn-, Feiertags- und Nachtvisiten

(19.00 - 7.00 Uhr) sowie an Samstagen ab 11.00 Uhr;maßgebend hierfür ist der gewünschte Zeitpunkt dertierärztlichen Leistung

3000 V. SPORT-, KLEIN- UND HEIMTIERE3001 Untersuchung und Diagnose

in der Ordination bzw. am Ort des Tierarztes3002 - Großtiere 24,72 56,513003 - Hunde, Katzen 16,48 37,673004 - Vögel, Reptilien, kleine Nager 8,24 18,843005 Visite am Ort des Tierhalters inkl. Untersuchung3005 - eines Tieres 32,96 65,933006 - jedes weitere Tier 16,48 32,963010 Sonderleistungen (Spezialuntersuchungen)3011 Einmalige Untersuchung eines Tieres wegen Bissverletzung,

inkl. schriftlicher Bescheinigung:

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- in der Ordination des Tierarztes 20,643012 am Ort des Tierhalters 32,96

*) Zuschläge (100%) an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht(19.00 - 7.00 Uhr) sowie an Samstagen ab 11.00 Uhr;maßgebend hierfür ist der gewünschte Zeitpunkt dertierärztlichen Leistung

3020 KAUFUNTERSUCHUNGnach Zeitaufwand, Leistung und Wert des Tieres inkl. kurzerBescheinigung 32,96 235,46

3030 UNTERSUCHUNG AUF TRÄCHTIGKEIT3031 - Stute 24,72 65,933032 - Hund, Katze 16,48 37,673040 PROBENENTNAHMEN3041 - Blutprobenentnahme - Pferd 7,06 23,553042 - Blutprobenentnahme - Hund, Katze 7,06 23,553044 - Blutprobenentnahme - Vogel 4,16 28,263045 - Harnprobenentnahme - Pferd 6,59 28,263046 - Harnprobenentnahme - Hund, Katze 6,59 28,26

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3048 - Tupferprobenentnahme - Pferd 20,64 47,093049 - Tupferprobenentnahme - Hund, Katze 4,16 28,263050 ENDOSKOPIE3051 - Pferd 82,41 141,283052 - Hund, Katze 41,213060 RADIOLOGIE3061 - Pferd (pro Bild) 24,72 65,933062 - Hund, Katze (pro Bild ohne Material) 16,48 37,673063 - Hund, Katze - Durchleuchtung 20,64 56,513064 - Hund, Katze - Kontrastuntersuchung (ohne Material) 49,45 122,443065 Photometrie pro Parameter 4,94 35,793066 EKG inkl. Befundung 28,88 65,933067 HD-RÖNTGEN - Hund 65,93 113,023068 Kotuntersuchung (parasitologisch) 4,16 28,263069 Cytologie 8,24 18,843070 Mikroskopische Hautuntersuchung 8,24 18,843071 Tupferprobe: Cervix Nasentupfer für Antiobiogramm 8,24 56,513080 Arzneimittelanwendung, Injektion, Narkose3080 INJEKTION3081 - subcutane, intracutane und intramuskuläre 2,90 6,59

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3082 - intravenöse, intraperitoneale und epidurale 7,06 23,553083 - intraarticulare 16,48 56,513084 Intravenöse Infusion größerer Flüssigkeitsmengen 28,88 65,933085 SCHMERZAUSSCHALTUNG

- Oberfläche 3,30 9,423086 - Infiltration 4,16 28,263087 - Leitung 6,59 37,673088 NARKOSE UND SEDIERUNG

- nicht steuerbar 6,59 37,673089 - steuerbar 16,48 75,353090 Reanimation 16,48 56,513091 PERORALE VERABREICHUNG EINES ARZNEIMITTELS

- Pferd 5,81 14,133092 - Hund, Katze 3,30 9,423093 Klysma 12,40 75,353094 Nasenschlundsonde - Anwendung Pferd 12,40 28,26

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3100 Chirurgische Leistungen(Lokalanästhesie, Narkose, Verbände, ev. Infusionen u. a.sind separat zu verrechnen)

3101 A) Hund, Katze etc.3102 Abdomen-Operation - Fremdkörperoperation 288,44 659,293103 Abszessspaltung 16,48 47,093104 Amputation der Wolfsklauen - Welpe 16,48 37,673105 Amputation der Wolfsklauen - über 3 Monate 49,45 141,283106 Ektropium - Entropiumoperation 74,17 235,463107 Gelenksoperation 247,23 753,473108 HERNIE - Hund 140,10 329,643109 HERNIE - Katze 74,17 235,463110 KASTRATION / STERILISATION3111 - Rüde 82,41 329,643112 - Hündin 206,03 470,923113 - Kater 32,96 84,773114 - Katze 65,93 150,693115 - andere Kleintiere 32,96 329,643120 Katheterisieren 6,59 28,263121 Kupieren der Ohren beim Hund 65,93 160,11

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3122 Kupieren der Rute beim Hund - Welpe 4,16 28,263123 Kupieren der Rute beim Hund - über 3 Monate 41,21 94,183124 Neoplasmaoperation 98,89 282,553125 Neo-Mammaoperation 140,10 282,553126 Neo-Leiste 206,03 470,923127 Ohroperation nach Hinz - 1 Ohr 206,03 329,643128 OSTEOSYNTHESE - Hund 247,23 753,473129 OSTEOSYNTHESE - Katze 123,62 565,103130 Othämatomoperation 98,89 169,533131 Punktion (Bauch- und Brusthöhle) 28,88 65,933132 PYOMETRA - Hündin 288,44 565,103133 PYOMETRA - Katze 123,62 235,463140 SECTIO CAESAREA (inkl. Material, Arznei- und Hilfsmittel)3141 - Hund 288,44 565,103142 - Katze 123,62 235,463143 Stützverband (ohne Material) 37,12 84,773144 Tonsillektomie 140,10 282,553145 Verband (Anlegen eines Verbandes ohne Material) 12,40 37,67

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3146 Wirbelsäulenoperation 659,29 1412,763147 Wundnaht je Nadel 1,65 3,773148 Wundversorgung chirurgisch 16,48 94,183150 Zahnbehandlung (konservierende) 12,40 94,183151 Zahnsteinentfernung 16,48 84,773152 Extraktion pro Zahn 5,81 37,67

Hier nicht angeführte Leistungen siehe I. Punkte 2, 4, 6 und 7.3160 B) Pferd3162 Abszess - Spalten eines Abszesses 16,48 47,093163 Aderlass 41,21 141,283164 Fisteln und Geschwülste 41,21 470,923165 Harnröhrenschnitt, Steinentfernung 41,21 470,923166 Hernien-Operation 41,21 470,923167 Huf-Operation 65,93 470,923168 Kastration 123,62 423,833169 Niederlegung eines Pferdes (Wurfzeug) 41,213170 Narkose und Sedierung - nicht steuerbar 82,41 188,373171 Narkose und Sedierung - steuerbar (Klinik) 164,82 282,553172 Neurektomie 164,82 376,743173 Tenotomie 206,03

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3174 Tracheotomie mit Einführung des Tubus 32,96 94,183175 Verband - Anlegen eines Verbandes (ohne Material) 16,48 47,093176 Wundnaht je Nadel 1,65 3,773177 Zahnextraktion (inkl. Narkose) 247,23 470,923178 Zahnabraspeln 32,96 94,183200 Geburtshilfe und Sterilitätsbehandlungen3201 - Geburtshilfe 98,89 188,373202 - Retentio-sec.-Behandlung 65,93 188,373203 - Sectio caesarea 824,113204 - Sterilitätsbehandlung 65,93 141,283210 EUTHANASIE (Untersuchung verrechnen!)3211 - Pferd 65,93 141,283212 - Hund (in der Ordination des Tierarztes) 28,88 75,353213 - Katze (in der Ordination des Tierarztes) 20,64 56,513214 - andere Kleintiere 4,16 28,263220 Physikalische Therapie und Akupunktur3221 - pro Sitzung 12,40 56,51

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3500 VI. FLEISCHUNTERSUCHUNG BEI3501 Wildtieren3502 - Mindestgebühr 11,773503 - Hirsch 4,323504 - Reh oder Gämse 3,923505 - Schwarzwild (inkl. Trichinenschau) 6,673506 - Niederwild (ausgenommen Federwild) 1,023507 - in Wildzerlegungsbetrieben pro kg 0,033508 - andere, den Säugetieren zuzurechnende

Wildarten wie 3503 (Hirsch) 4,323510 - Trichinenschau pro Tier 4,323511 - Trichinenschau aber mindestens 11,77

Zuschläge (100 %) an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht(19.00 - 7.00 Uhr) sowie an Samstagen ab 11.00 Uhr;maßgebend hierfür ist der gewünschte Zeitpunkt dertierärztlichen Leistung.Weggebühren nach II.

3520 Geflügel3521 Kontrolle der Lebendtiere in der Schlächterei oder

Herkunftsbetrieb 8,63

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3522 Fleischuntersuchung Kontrolle der Schlachtkörper, die zurWursterzeugung vorgesehen sind

3522 - Hühner pro Stück 0,033523 - Puten pro Stück 0,063524 Das Honorar beträgt für diese Untersuchung

jedoch mindestens 12,95*) zuzüglich Fahrt- und Versäumniskosten und Verweilgeld

lt. Honorarordnung3600 VII. STATIONÄRE AUFNAHME VON PATIENTEN3601 - pro Tag Großtier (ohne Futterkosten) 12,40 28,263602 - pro Tag Kleintier (ohne Futterkosten) 8,24 18,84

3700 VIII. VERTRETUNG IN DER TIERÄRZTLICHEN PRAXIS1. im Angestelltenverhältnis (Unselbständige Tätigkeit des

Vertreters)Der Anteil der Sozialversicherung des Vertreters und dieLohnsteuer sind vom angestellten Vertreter zu leisten und vom

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Dienstgeber abzuführen (Berufshaftpflichtversicherung mussdurch den Dienstgeber abgeschlossen werden).

2. Bei Vertretung durch selbständig tätigen Vertreter hat dieserfür die Vertreterpauschale selbst die Umsatzsteuer undSozialversicherungsbeiträge abzuführen.Berufshaftpflichtversicherung ist durch den Vertreter zu leisten.

Leistungshonorierung:Bezahlung der Visiten und Ordination durch die Mindestgebührdes jeweils gültigen Rahmentarifes. Nacht- und Sonntags-gebühren werden ebenfalls gem. der Mindestgebühr desRahmentarifes der Honorarordnung berechnet.

Pauschalhonorierung:Für die Tätigkeit und Anwesenheit durch volle 24 Stundenbeträgt die Pauschalgebühr das jeweils 5fache der Mindest-gebühr einer Großtiervisite.

3800 IX. GEBÜHREN FÜR LEISTUNGEN IM AMTLICHEN AUFTRAGDiese Gebühren sind bei der jeweiligen, den Auftrag erteilendenBehörde zu erfragen.