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1 Gruppentreffen Graz 13. Februar, 16h Grüne Akadmie, Paulustorgasse 3/I Einführung zur Europäischen BürgerInneninitiative „Stoppen wir den Ökozid in Europa“

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Gruppentreffen Graz

13. Februar, 16h

Grüne Akadmie, Paulustorgasse 3/I

Einführung zur Europäischen BürgerInneninitiative

„Stoppen wir den Ökozid in Europa“

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Agenda

● Informationen zur Europäischen BürgerInneninitiative

● Informationen zum Begriff „Ökozid“

● Netzwerk

● Vorstellung Website / OCS

● Brainstorming zu PR Stunts, Flashmobs, Netzwerken,

NGOs, ….

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WAS ist eine Europäische BürgerInneninitiative

● Schlägt einen Rechtsakt (Initiative) vor● im Zuständigkeitsbereich der EU● mindestens 1 Million Unterschriften● mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützen● In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine

Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich (Ö: 14.250).

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WAS ist eine Europäische BürgerInneninitiative II

● Mindestalter 18 Jahre, außer in Österreich: 16 Jahre.● Keine Leitung durch Organisationen ● Förderung / Unterstützung durch Orgs möglich● ZUERST Registrierung bei der EU● Zuständigkeitserklärung / Annahme durch EU ● DANN Sammlung von Unterstützungsbekundungen.● Laufzeit 1Jahr

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Was passiert nach dem 22. Jänner 2014?

● Die Komission empfängt die OrganisatorInnen zwecks Erläuterung der Initiative.

● Es findet eine öffentlichen Anhörung der Initiative im Europäischen Parlament statt.

● Die Kommission veröffentlicht eine formelle Antwort

Diese Antwort, die in Form einer Mitteilung erfolgt, wird vom Kollegium der Kommissionsmitglieder formell angenommen und in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht.

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Polly Higgins

Britische Rechtsanwältin, im April 2010 Vorschlag an die Vereinten Nationen :

Ökozid solle zum fünften Verbrechen gegen den Frieden erklären werden

Die anderen vier Verbrechen:● Völkermord, ● Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ● Kriegsverbrechen und ● Verbrechen der Aggression

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Was ist ein Ökozid

Ökozid ist die erhebliche Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust von Ökosystem(en) eines bestimmten Gebietes.

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WAS ist ein Ökozid

● Um die Entscheidung zu treffen, ob ein Ökozid vorliegt, könnte dasGericht auf folgende Definitionen aus dem ENMOD zurückgreifen:

● weiträumig● lange andauernd● schwerwiegend

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WAS sind unsere Forderungen

● Wir fordern, dass der Ökozid in dreierlei Fällen als Verbrechen gilt:– innerhalb der EU (inklusive maritimer Bereiche)– wenn EU Konzerne involviert sind– wenn EU Bürger involviert sind

● Zusätzlich werden der Zugang zum EU Markt für auf Ökozid basierende Produkte verweigert, sowie Investitionen in Ökozid verursachende Aktivitäten verboten.

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WAS sind unsere Forderungen II

● Wir möchten, dass Ökozid in Zukunft als Verbrechen strafbar wird, für welches sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen nach Strafrecht und dem Prinzip der Vorgesetztenverantwortlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden können.

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Netzwerk

● Europa● ZielOrg: EU Kommission

● Frist bis 22. Jänner 2014● www.endecocide.eu

● Weltweit● ZielOrg: Vereinte Nationen,

Internationaler Strafgerichtshof

● Frist bis 2020● www.oekozid.org● www.eradicatingecocide.co

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BRAINSTORMING

Marketing

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PR Stunts

Social Media

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