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1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Teilnehmer: Katrin Kunert MdB (Stendal) Elke Reinke MdB (Aschersleben) Sabine Dirlich MdL (Salzlandkreis) Petra Sitte MdB (Halle) Veranstaltung der Linken am 1.11.07 in Halle bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen Präsentation Nr.1

1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Teilnehmer: Katrin Kunert

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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007

Teilnehmer: Katrin Kunert MdB (Stendal)Elke Reinke MdB (Aschersleben) Sabine Dirlich MdL (Salzlandkreis) Petra Sitte MdB (Halle)

Veranstaltung der Linken am 1.11.07in Halle bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehenPräsentation Nr.1

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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007

Bundesprogramm Kommunal-Kombi

Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen

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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007

Bundesprogramm Kommunal-Kombi

Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen

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Ziele des Programms I Aufbau von bis zu 100.000 geförderten

Arbeitsplätzen, davon 50.000 im Jahr 2008 50.000 im Jahr 2009

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Ziele des Programms II

Förderung der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in

Kreisen und kreisfreien Städten mit hoher und verfestigter

Langzeitarbeitslosigkeit, die mindestens bei 15 Prozent liegt

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Förderkriterien I

Nachweis der Zusätzlichkeit im öffentlichen Interesse liegend keine erwerbswirtschaftlich

ausgerichtete Tätigkeiten kein Abbau regulärer Arbeitsplätze

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Förderkriterien II

sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze

tarifliches Arbeitsentgelt oder ortsübliches Arbeitsentgelt durchschnittlicher monatlicher

Bruttolohn von 1.050 Euro Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche

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zusätzlich eingefügt

Fragen aus der Sicht der Betroffenen

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zusätzlich eingefügt

keine Arbeitslosenversicherung, kein Herauskommen aus Hartz IV, keine neuen Ansprüche

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zusätzlich eingefügt

Unterlaufung des tariflichen Mindestlohns im öffentlichen Dienst

durch die Formulierung ortsüblich

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zusätzlich eingefügt

der niedrigste tarifliche Mindestlohn liegt bei 1247 €(1247 entspricht 935,25 bei einer 30 Stundenwoche)

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zusätzlich eingefügt

aber, der durchschnittliche Bruttolohn 1050 € - minus 20 % Arbeitgeberanteil entsprechen nur 840 € Brutto

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zusätzlich eingefügt

kein Ende der Bedürftigkeit

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zusätzlich eingefügt

und

der tarifliche Mindestlohn 7,97 € liegt unter der geforderten Höhe von 8 €

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Wer wird gefördert?

arbeitslos gemeldete Bezieher/innen von ALG II, die

mindestens zwei Jahre ALG II bezogen haben

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Welche Regionen werden gefördert?

Kreise und kreisfreie Städte Gesamt-ALquote von mind. 15 % Berechnungsgrundlage: August 2006

bis April 2007 85 Kreise und kreisfreie Städte, davon

18 in Sachsen-Anhalt Fördermittelverteilung entsprechend

des Anteils an Arbeitslosen

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Welche Regionen werden gefördert?

Kreise und kreisfreie Städte Gesamt-ALquote von mind. 15 % Berechnungsgrundlage: August 2006

bis April 2007 85 Kreise und kreisfreie Städte, davon

18 in Sachsen-Anhalt Fördermittelverteilung entsprechend

des Anteils an Arbeitslosen

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* Angaben vor der Gebietsreform 18

Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (I)

Sachsen-Anhalt Aschersleben-Staßfurt 22,4 % Stendal 20,7 % Köthen 20,3% Burgenlandkreis 20,2 % Weißenfels 19,8 % Quedlinburg 18,9 %

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* Angaben vor der Gebietsreform 19

Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (II)

Sachsen-Anhalt Halberstadt 17,7 % Magdeburg 17,5 % Merseburg-Querfurt 17,2 % Bitterfeld 16,9 % Bernburg 16,5 % Wittenberg 16,5 %

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* Angaben vor der Gebietsreform 20

Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (III)

Sachsen-Anhalt Halle 16,2 % Dessau 16,2 % Altmark Salzwedel 16,1 % Schönebeck 15,8 % Jerichower Land 15,7 % Anhalt-Zerbst 15 %

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zusätzlich eingefügt

kreisangehörige Städte und Gemeinden können dieses Programm in Anspruch nehmenEs gibt noch keine Durchführungsbestimmungen!!!

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* Angaben vor der Gebietsreform 22

Finanzsituation der Landkreise*

20 von 21 Landkreisen haben einen unausgeglichenen Haushalt

nur der Ohrekreis hat einen ausgeglichenen Haushalt

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Welche Kreise und kreisfreien Städte sind förderfähig? (IV)

Ostdeutschland

alle Bundesländer

78 Landkreise und kreisfreie Städte

Westdeutschland

5 von 10 Bundes-ländern

7 Kreisfreie Städte

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zusätzlich eingefügt

Probleme der kreisfreien Städte:

Arbeitende Bevölkerung im Speckgürtel (außerhalb) und teure Infrastruktur (in den kreisfreien Städten)

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Finanzierung I

Bund die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-

arbeitsentgelts, max. 500 Euro 1,6 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit

Kompensierung durch Einsparungen bei passiven Leistungen (ALG II: 1,2 Mrd. Euro, KdU, SV-Beiträge)

300 Mio. Euro ESF-Mittel für 5 Jahre

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Finanzierung II

Länder ggf. Mittel zur Unterstützung des

Programms

Kommunen die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-

arbeitsentgelts

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zusätzlich eingefügt

aber Land hat keine Gelddruckmaschine und Kommunen bleiben auf dem Rest sitzen1050 – 500 = 550 € (Anteil am Brutto)wenn Arbeitgeberanteil nicht abgezogen, sondern aufgestockt ca. 1313 – 500 = ca. 813 € (Anteil am Brutto)ab 850 € (Netto) keine Bedürftigkeit mehr(Wohnraum, Regelsatz und Ein- Euro- Job)

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Förderzeitraum

Programm Beginn:1. Januar 2008 Ende: 31. Dezember 2009

Arbeitsplätze max. 3 Jahre, längstens bis

31. Dezember 2012

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Kritikpunkte I

unseriös und populistisch keine Maßnahme zur Lösung von

wirtschaftlichen Strukturproblemen Bund verlagert das Problem der

Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen

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Kritikpunkte I

unseriös und populistisch keine Maßnahme zur Lösung von

wirtschaftlichen Strukturproblemen Bund verlagert das Problem der

Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen

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zusätzlich eingefügt

Beschäftigungsförderung hat nie eine Kofinanzierung bedeutet

50 % Kofinanzierung sind nicht machbar

Bestandsananlyse nicht geplant

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Kritikpunkte II

Ausblenden der Finanzlage der Kommunen

Einsparungen im Bereich der passiven Leistungen

Was passiert nach 2012? Keine Bündelung der Förderpro-

gramme

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Landkreise nach der Gebietsreform (I)

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Landkreise nach der Gebietsreform (II)

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zusätzlich eingefügt

Bürgerarbeit kann das Rahmenprogramm sein

Öffentliche Beschäftigungsförderung, allerdings mit unseren Schwerpunkten: arbeitslosenversichert, Zwang, … Grundlinie der Bürgerarbeit entspricht durchaus den Kriterien des ÖBS

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zusätzlich eingefügt

ab 1.10.2007 ein Programm zum SGB II § 16 abis zu 75 % Förderung für max. 2 Jahreund nur 25 % Eigenfinanzierung abrufbar bis zum 31.3.2008 durch bisherige Beschäftigungsträger und ab 1.4.2008 durch die Wirtschaft

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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007

Bundesprogramm Kommunal-Kombi

Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen

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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007

Teilnehmer: Katrin Kunert MdB (Stendal)Elke Reinke MdB (Aschersleben) Sabine Dirlich MdL (Salzlandkreis) Petra Sitte MdB (Halle)

Veranstaltung der Linken am 1.11.07in Halle

Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor - Programm der Linken - 1.11.2007 in Hallebearbeitet durch den Bezirkserwerbslosenausschuss Sachsen- Anhalt Süd von ver.dibearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen Präsentation Nr.1/10NoJob FM von ver.di bei Radio Corax 95,9 MHz in Halle