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Schritt für Schritt – So funktioniert die Briefwahl
Eine Information des Landeswahlamts zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020
1. Schritt: Unterlagen sortieren Legen Sie nun alle Unterlagen zur Bürgerschaftswahl vor sich hin.
Legen Sie den gelben Stimmzettel (Landeslisten) und den roten Stimmzettel (Wahlkreislisten)
neben die Unterlagen. Den roten Wahlbriefumschlag können Sie vorerst beiseitelegen. Halten Sie
das Merkblatt für die Briefwahl bereit.
Vor der Briefwahl lesen Sie bitte erst die Hinweise auf dem Merkblatt zur Briefwahl durch.
Schritt für Schritt – So funktioniert die Briefwahl
Eine Information des Landeswahlamts zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020
2. Schritt: Ihre Stimmen für die Landeslisten Kreuzen Sie den gelben Landeslisten-Stimmzettel unbeobachtet an. Sie haben insgesamt 5
Stimmen, die Sie beliebig verteilen können. Dabei ist jede Aufteilung der Stimmen möglich,
solange Sie insgesamt nicht mehr als 5 Kreuze machen.
Schritt für Schritt – So funktioniert die Briefwahl
Eine Information des Landeswahlamts zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020
3. Schritt: Ihre Stimmen für die Wahlkreislisten Kreuzen Sie den roten Wahlkreislisten-Stimmzettel unbeobachtet an. Sie haben insgesamt 5
Stimmen, die Sie beliebig verteilen können. Dabei ist jede Aufteilung der Stimmen möglich,
solange Sie insgesamt nicht mehr als 5 Kreuze machen.
Schritt für Schritt – So funktioniert die Briefwahl
Eine Information des Landeswahlamts zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020
4. Schritt: Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag stecken Legen Sie den gelben Landeslisten-Stimmzettel und den roten Wahlkreislisten-Stimmzettel zur
Bürgerschaftswahl vollständig in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie den blauen
Stimmzettelumschlag zu.
Schritt für Schritt – So funktioniert die Briefwahl
Eine Information des Landeswahlamts zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020
5. Schritt: Wahlschein unterschreiben Unterschreiben Sie die "Versicherung an Eides statt" auf dem Wahlschein persönlich und mit
Datumsangabe.
Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung
gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person
bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfsperson muss die
"Versicherung an Eides statt" auf dem Wahlschein unterschreiben. Hilfspersonen sind zur
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl erlangt
haben.
ACHTUNG: Ohne Unterschrift ist der Wahlschein nicht gültig und Ihre Stimmen können nicht
gezählt werden!
Schritt für Schritt – So funktioniert die Briefwahl
Eine Information des Landeswahlamts zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020
6. Schritt: Unterlagen in den roten Wahlbrief stecken Legen Sie nun den Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag in den roten
Wahlbriefumschlag.
Kleben Sie anschließend den roten Wahlbrief zu.
Schritt für Schritt – So funktioniert die Briefwahl
Eine Information des Landeswahlamts zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020
7. Schritt: Roten Wahlbrief zur Post geben - fertig Geben Sie den roten Wahlbrief unfrankiert zur Deutschen Post AG (außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland bitte ausreichend frankieren).
Alternativ kann der rote Wahlbrief auch direkt, in der auf dem Wahlbrief unter „Hausadresse“
angegebenen Stelle, abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 finden Sie auch unter:
www.hamburg.de/wahlen