1. Thema - · PDF fileXV. Münchner Symposium zum Film- und Medienrecht Der Medienerlaß des Bundesfinanzministeriums Auswirkungen für die Filmindustrie 1. Thema: Bilanzierung

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  • XV. Mnchner Symposium zum Film- und Medienrecht

    Der Medienerla des BundesfinanzministeriumsAuswirkungen fr die Filmindustrie

    1. Thema:Bilanzierung und Abschreibung von Filmrechten

    Dr. Hans RadauNRR STIEFENHOFER LUTZBrienner Strae 28, 80333 MnchenTel.: ++49-89-280111Tel. direct: ++49-89-28628-163Fax: ++49-89-280110E-mail: [email protected]: www.noerr.de

  • 1. Begriffsbestimmung

    Abschreibung = Wertminderung von Wirtschaftsgtern

    Die Abschreibung bezweckt, da die Anschaffungs- oderHerstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsgutesdes Anlagevermgens auf die Dauer der Verwendungoder Nutzung des Wirtschaftsgutes verteilt werden.

    Anlagevermgen = Vermgensgegenstnde, die dazu bestimmt sind,

    dem Geschftsbetrieb des Unternehmens dauernd zu dienen

    Umlaufvermgen = Vermgensgegenstnde, die nicht dazu besimmt sind,dem Geschftsbetrieb des Unternehmens dauernd zu dienen und die daherin ihrer Hhe und Zusammensetzung einer vergleichsweisen raschenVernderung unterliegen.

  • 1. Begriffsbestimmung

    Die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschreibungen

    Handelsrecht und Steuerrecht verwenden fr Abschreibungen unterschiedliche Begriffe

    Abschreibungen

    Handelsrecht Planmige Abschreibungen 253 Abs. 2Satz 1 HGB

    Auerplanmige Abschre ibungen 253 Abs. 2 Satz 3, As. 3 Satz 1, 279 Abs. 1 HGB

    SteuerrechtAbsetzung Absetzungfr Abnutzung fr Su bstanz-

    verringerung

    7 Abs. 1 7 Abs. 6u. 2 EstG EStG

    Absetzung Teilwertab- Sonderab-fr auerge- schreibung schreibungen,whnliche erhhte Ab-Abnutzung setzungen

    7 Abs. 1 6 Abs. 1 z.B. 7d, 7gSatz 4 EStG Nr. 1 Satz 2 EStG, 82a,

    u. Nr. 3 82g u. hSatz 2 ESt G EStDV

  • 1. Begriffsbestimmung

    Abgrenzung der Absetzung fr Abnutzung (AfA) von der Teilwertabschreibung

    4 Die AfA ist immer zwingend vorzunehmen unabhngigdavon, wie sich der tatschliche Wert des Wirtschafts-gutes entwickelt hat

    4 Die AfA kommt nur bei abnutzbaren Wirtschaftsgternin Betracht

    4 Die Teilwertabschreibung kommt nur in Frage, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes tatschlich gesunken ist4 Teilwertabschreibungen sind bei allen Wirtschaftsgtern (abnutzbar und nicht abnutzbar) mglich

  • 1. Begriffsbestimmung

    Die verschiedenen AfA-Methoden

    Absetzung fr Abnutzung

    Absetzung fr auer-gewhnliche Abnutzung

    7 Abs. 1 Satz 5Normale AfA

    AfA nach der Zeitbzw. Nutzungdauer

    AfA nach Magabe derLeistung 7 Abs. 1 Satz 4

    lineare AfA 7 Abs. 1 Satz 1

    degressive AfA 7 Abs. 2

  • 2. Die Regelungsanstze im Medienerlass

    Tz20Zurechnung zum Anlage- oder Umlaufvermgen

    Das Recht des Filmherstellers nach 94 UrhG ist regelmig einimmaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermgens, das dazu bestimmtist, dauernd dem Geschftsbetrieb zu dienen, und zwar insbesonderedann, wenn Filme zur lizenzmig zeitlich oder rtlich begrenztenberlassung bestimmt sind.

    Sollen Filmrechte dagegen vollstndig und endgltig in einem einmaligenAkt veruert oder verbraucht werden, so da sich der Filmhersteller vonvornherein der Mglichkeit begibt, seine Rechte mehrmals nutzen zuknnen, handelt es sich um Umlaufvermgen.(BFH-Urteil vom 20. September 1995, BStBl 1997 II S. 320)

  • 2. Die Regelungsanstze im Medienerlass

    Tz17Betriebsgewhnliche Nutzungsdauer

    Die betriebsgewhnliche Nutzungsdauer von Filmrechten betrgtgrundstzlich 50 Jahre ( 94 Abs. 3 UrhG). Im Einzelfall kann einekrzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden. Dabei sind die zuknftigenErlserwartungen zu bercksichtigen.(vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1997, BStBl 1998 II S. 59)

  • 2. Die Regelungsanstze im Medienerlass

    Tz38AfA-Methode fr FilmrechteUneingeschrnkt nutzbare Filmrechte sind nach 7 Abs. 1 EStG ber einebetriebsgewhnliche Nutzungsdauer (Hinweis auf Tz. 17) linearabzuschreiben. Absetzungen fr Abnutzung nach Magabe der Leistungoder degressive Absetzungen kommen nicht in Betracht, da diese AfA-Methoden nur fr bewegliche Wirtschaftsgter zulssig sind ( 7 Abs.1Satz 5 und Abs. 2 EStG). Filmrechte stellen hingegen immaterielleWirtschaftsgter (R 31a Abs. 1 EStR) dar und gelten folglich nicht alsbeweglich (vgl. R 42 Abs. 2 EStR).

    Tz39Niedrigerer TeilwertDer Ansatz eines niedrigeren Teilwerts nach 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG istzulssig

  • 2. Die Regelungsanstze im Medienerlass

    Immaterielles Wirtschaftsgut

    Anlagevermgen (Tz 20)

    Umlaufvermgen(Tz 20)

    ? Tz 17/38 Tz 39 ? ?

    Planmge AbnutzungauerplanmigeWertminderung

    Bestandsvernderungen

    zeitlichbefristet

    Zeitlichunbefristet

  • 2. Die Regelungsanstze im Medienerlass

    Immaterielles Wirtschaftsgut

    Anlagevermgen Umlaufvermgen

    Herstellung vgl. Tz - 7 ff

    - 11 - 12 ff - 13 ff

    Anschaffung oder Herstellung

    (kein Aktivierungsverbot)

    Anschaffung vgl. Tz - 7 ff

    - 11 - 12 ff - 13 ff

    Planmige Abnutzung oder

    auerplanmige Wertminderung

    Bestandsvernderung und/oder

    auerplanmige Wertminderung

    Aktivierungsverbot 248 Abs. 2 HGB 5 Abs. 2 EStG Abschreibung

  • 3. Die Bestimmung des Werteverzehrs von Filmrechten

    Anlagevermgen

    Handelsrecht

    planmige Verteilung der Anschaffungs-kosten auf die Geschftsjahre der voraus-sichtlichen Vermgensnutzung

    planmig = entsprechend vernnftigerkaufmnnischer Beurteilung (d.h. jedewirtschaftlich begrndbare Abschreibungs-methodik - z.B. linear, degressiv, einspiel-erlsabhngig - ist zulssig)

    falls Verkehrswert < Buchwert: auerplan-mige Abschreibung (zwingend bei vor-aussichtlich dauernder Wertminderung)

    keine Wertaufholung ( 253 Abs. 3 HGB),jedoch grds. Wertaufholungsgebot beiKapitalgesellschaften ( 280 Abs. 1 HGB)

    Steuerrecht lineare Verteilung der Anschaffungs-

    kosten ber die voraussichtlichebetriebsgewhnliche Nutzungsdauer ( 7Abs. 1 EStG)

    degressive AfA ( 7 Abs. 2 EStG) oderleistungs- bzw. verbrauchsabhngige AfA( 7 Abs. 1 S. 5 EStG) sind nicht zulssig

    falls Teilwert < Buchwert: Teilwert-AfA(nur zulssig bei voraussichtlichdauernder Wertminderung)

    Wertaufholungsgebot ( 6 Abs. 1 Nr. 1S. 4 EStG)

  • 3. Die Bestimmung des Werteverzehrs von Filmrechten

    Umlaufvermgen

    Handelsrecht

    keine planmige Abschreibung der An-schaffungs-/Herstellungskosten, sondernBestandsermittlung und -bewertung nachden Grundstzen desMaterialverbrauchs

    Materialverbrauch = jegliche Minderungdes Bestands und/oder Werts des Vorrats-vermgens im Rahmen der betrieblichenLeistungserstellung entsprechend ver-nnftiger kaufmnnischer Beurteilung

    falls Verkehrswert < Buchwert: auerplan-mige Abschreibung (stets zwingend)

    keine Wertaufholung ( 253 Abs. 3 HGB),jedoch grds. Wertaufholungsgebot beiKapitalgesellschaften ( 280 Abs. 1 HGB)

    Steuerrecht

    keine planmige AfA der Anschaffungs-/Herstellungskosten, sondern Bestandser-mittlung und -bewertung nach den Grund-stzen des Materialverbrauchs

    Materialverbrauch = jegliche Minderungdes Bestands und/oder Werts des Vorrats-vermgens im Rahmen der betrieblichenLeistungserstellung entsprechend ver-nnftiger kaufmnnischer Beurteilung

    falls Teilwert < Buchwert: Teilwert-AfA(nur zulssig bei voraussichtlichdauernderWertminderung)

    Wertaufholungsgebot ( 6 Abs. 1 Nr. 2 S.3i.V.m. 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG)

  • 3. Die Bestimmung des Werteverzehrs von Filmrechten

    Durchbrechung des Mageblichkeitsprinzips der Handelsbilanzfr die Steuerbilanz

    1. Anlagevermgen Grundlegend abweichende Bewertungskonzeptionen fr HB und StB Durchbrechung des Mageblichkeitsgrundsatzes ( 5 Abs. 1 Satz 1 EStG)

    durch spezielle Abschreibungsregeln (Tz 38/17 Medienerlass; 7 Abs. 1EStG)

    Dadurch regelmig zwingende Abweichung von HB und StB

    2. Umlaufvermgen bereinstimmung der Wertanstze und des Werteverzehrs von

    Filmrechten in HB und StB mglich bei konsequenter Ausbung dersteuerlichen Bewertungswahlrechte auch in der HB

  • 3. Die Bestimmung des Werteverzehrs von Filmrechten

    Abweichung HB/StB

    Beispiel: Ein Lizenzhndler erwirbt einen Film zur unbegrenztenAusstrahlung im deutschsprachigen Fernsehen auf dem Gebietder Bundesrepublik Deutschland zum Preis von 500.000,--.Der Film wird zutreffend als Anlagevermgen behandelt.

    Handelsbilanz: Planmige Verteilung des Kaufpreises (Anschaffungskosten) nach erwarteten Einspielerlsen, z.B. 60 % - 30 % - 10 % (erste/zweite/dritte Ausstrahlung)

    Steuerbilanz: Lineare Abschreibung ber die voraussichtliche betriebsgewhnliche Nutzungsdauer, nach Tz 17 grundstzlich 50 Jahre, d.h. 2 % des Kaufpreises p.a. = 10.000,-- p.a.

  • 3. Die Bestimmung des Werteverzehrs von Filmrechten

    Abweichung HB / StB (Beispiel)

    13579

    0100

    200300

    400

    500

    T-EUR

    Jahr

    Abweichung HB/StB

    {Teilwert-AfA (StB)Wertaufholung (HB) StBHB

  • 3. Die Bestimmung des Werteverzehrs von Filmen

    Bewertungsgegenstand

    Einheitliches immateriellesWirtschaftsgut des Anlage-vermgens (Tz 38/20)

    Einzelbetrachtung(Atomisierung)

    ?

  • 3. Die Bestimmung des Werteverzehrs von Filmen

    Bewertungsgegenstand

    WirtschaftsgutFilmrecht

    GrundsatzWirtschaftsgter sind Gegenstnde, deren Erlangung etwas kostet und die nach der Verkehrsauffassung einer selbstndigen Bewertung zu-gnglich sind und die auf einen Dritten bertragen werdenknnen (Einzelbewertung / Einzel-vehrkehrsfhigkeit)

    Medienerlass

    Das Recht des Filmherstellersnach 94 UrhG ist ein einheitlichesimmaterielles Wirtschaftsgut desAnlagevermgens

  • 3. Die Bestimmung des Werteverzehrs von Filmen

    Bewertungsgegenstand

    "Filmrecht"

    Kino

    Video

    Pay-TV