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Freie Hansestadt BremenSenator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

Ausgabe 2009

001 Zielsetzung und AufbauBeschlussvorschläge der Baudeputation

00101 Ausnahmen

002 Hochbau00201 Allgemeines zum Neubau und zum Bauen im Bestand00202 Standards in Planungsphasen zunehmend konkretisieren00203 Standardbedeutsame Planungsphasen00204 Raumprogramm, Bedarfsermittlung

0020401 Programmplanung von Umnutzungen002040101 Raumblattkatalog

531 Zuordnung wesentlicher Räume je Gebäudeart5311 Grundschulen5312 Schulen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Gesamtschulen)5313 Gymnasien (Sekundarstufe I und II)5314 Förderzentren

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5315 Integration von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung in Schulen5316 Turn- und Sporthallen5317 Kindertagesheime5318 Jugendfreizeitheime5319 Verwaltungsgebäude53110 Polizeireviere53111 Feuerwachen53112 Bürgerhäuser53113 Bibliotheken53114 Justizgebäude

002040102 Raumblätter532 Raumblätter5321 Raumblatt 01 Unterrichtsraum5322 Raumblatt 02 Mehrzweckraum5323 Raumblatt 03 Büroraum5324 Raumblatt 04 Bibliotheksraum5325 Raumblatt 05 Nebenraum5326 Raumblatt 06 Waschraum5327 Raumblatt 07 WC-Anlage5328 Raumblatt 08 Teeküche5329 Raumblatt 09 Flur53210 Raumblatt 10 Treppenhaus53211 Raumblatt zur Bestandsaufnahme

00205 EntwurfsstandardsVerwaltungsvorschrift EnergieeffizienzTabelle zum baulichen Wärmeschutz bei Sanierungen Fassung 2009Anlage 2 Richtlinie Energetische Anforderungen

0020501 Hinweise zur Landesbauordnung002050101 Bestandsschutz

002050102 Bauprodukte und Bauarten002050103 Technische Baubestimmungen002050104 Umweltschutz

0020502 Berücksichtigung der gesetzlichen Ziele zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Neu-, Um und Erweiterungsbauten, Instandsetzungen,Sanierungen

00206 Vorplanung Hochbau00207 Entwurfs- und Ausführungsplanung Hochbau

0020701 Tragwerk

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0020702 Schallschutz0020703 Raumakustik0020704 Fassade, Dach, Wärmeschutz

002070401 Außenwände und Dächer002070402 Wärmeschutz und Energiesparmaßnahmen

0020705 Brandschutz0020706 Baukonstruktion0020707 Wände0020708 Decken0020709 Fenster0020710 Sonnenschutz0020711 Treppen0020712 Fußbodenbeläge0020713 Außentüren0020714 Innentüren0020715 Innenwände0020716 Fliesen0020717 Ausstattung0020718 Baustoffe Bauchemie0020719 Mobiliar

00208 Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung Technischer Ausbau0020801 Ausführungsstandards Gebäudetechnik0020802 Wärmeversorgung Heizung0020803 Lüftung Raumlufttechnische Anlagen0020804 Abwasser Regenwasser0020805 Trinkwasseranlagen und Sanitäreinrichtungen0020806 Brauchwasser0020807 Sondermedien0020808 Elt-Einspeisung0020809 Verteilung0020810 Beleuchtung0020811 Blitzschutz innerer Blitzschutz0020812 Aufzugsanlagen0020813 Mess-, Steuer- und Regeltechnik0020814 Schwachstrom- und Informationstechnische Anlagen0020815 Messgeräte für Energie- und Medienverbrauch

00209 Ausbaustandards Versorgungstechnische Anlagen

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0020901 Kühlwasser00210 Ausbaustandards Außenanlagen00211 Bauunterhaltung Baunutzungskosten

003 Ausfuehrungsstandards00300 Fliesen- und Plattenarbeiten00301 Flachdachabdichtungen00302 Betonwerkstein00303 Toilettentrennwände00304 Parkettarbeiten00305 Montagewände00306 Außentüren und Fenster00307 Decken00308 Bodenbeläge00309 Maler- und Lackierarbeiten00310 Türen00311 Elektrotechnik

0031101 Vorbemerkung Elektrotechnik0031102 Starkstromanlagen

003110201 Hoch- und Mittelspannungsanlagen003110202 Eigenstromversorgungsanlagen003110203 Niederspannungs-Schaltanlagen003110204 Niederspannungs-Installationsanlagen003110205 Beleuchtungsanlagen003110206 Blitzschutz- und Erdungsanlagen003110207 Starkstromanlagen, sonstiges

00312 Nachrichtentechnische Anlagen0031201 Anlagenarten Nachrichtentechnik

003120101 Brandmeldeanlagen003120102 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen003120103 Türfeststellanlagen003120104 Einbruchmeldeanlagen003120105 Überfallmeldeanlagen003120106 Zutrittskontrollanlagen003120107 Zeiterfassungsanlage003120108 Elektroakustische Notfall-Warnsysteme003120109 Personennotrufanlage003120110 Personensuchanlagen

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003120111 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, JVA003120112 Sprech- und Kommunikationsanlagen003120113 Antennenanlage003120114 Video-Überwachungsanlage003120115 Fernsprechkabelnetz003120116 TK-Anlagen003120117 Nebenuhrenanlagen003120118 Datennetze003120119 Starkstromanlagen und Sicherheitsversorgung

003120201 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen003120202 Auswahl und Anordnung von Geräten003120203 Werkplanung003120204 Erdung Potentialausgleich003120205 Leitungsverlegung und Verteiler003120206 Schutzmaßnahmen gegen Überspannung003120207 Farbcode für Leitungsrangierungen003120208 Brandschutzmaßnahmen003120209 Dokumentation003120210 Zu liefernde Bestandsunterlagen003120211 Verzeichnis der Bestandsunterlagen

00313 Förderanlagen00314 Gebäudeautomation0031401 Automationssysteme00315 Lüftungstechnik0031501 Vorbemerkung Lüftungstechnik0031502 Lüftungsanlagen00316 Wärmetechnik

0031601 Vorbemerkung Wärmetechnik0031602 Wärmeverteilnetze0031603 Raumheizflächen0031604 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges

00317 Sanitärtechnik0031701 Vorbemerkung Sanitärtechnik0031702 Abwasseranlagen

003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe

0031703 Wasseranlagen

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003170301 Trinkwasserleitungen003170302 Armaturen003170303 Trinkwassererwärmung003170304 Ausstattung

00318 Richtlinie zum Einbau fabrikatsunabhängiger Leittechnik (neu)00319 Richtlinie zum Einbau von Messgeräten (neu)00320 Stromsparprogramm der FHB Neufassung 200900321 Sondermedien

fe

Zielsetzung der Richtlinie

Die Fraktionen der SPD und der CDU haben in der Sitzung der Bremischen Stadtbürgerschaft am 21. Juni 2005 unter dem Titel „Kostenreduzierende undeffiziente Ausbaustandards im Hoch- und Tiefbau“ den als Anlage 1 beigefügten Antrag (Drucksache 16/335) gestellt.

Dazu hat die Stadtbürgerschaft den folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, baldmöglichst einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur Senkung von Ausbaustandards im Hoch- undTiefbau in der Deputation „Bau und Verkehr“ vorzulegen, zu beraten und mit den Bedarfsträgern abzustimmen.

Diese Maßnahmen sollen u. a. folgende Schwerpunkte setzen:

Im Bereich Hochbaueinfache Gebäudekonstruktion, flächensparendes Raumprogramm, rationelle BauausführungAusstattung mit Standardelementen, Verzicht auf Sonderausstattungen, um Mehrfachnutzungen zu ermöglichen, bedarfsorientierte technischeAusstattungVerringerung der Kosten für Bauunterhaltung und Betrieb durch wirtschaftliche Planung und Bauweise sowie durch die Verwendung langlebigerMaterialien

Im Bereich Tiefbau:Verwendung von langlebigen MaterialienÜberprüfung der Ausbaustandards und der Straßenquerschnitte entsprechend der Straßenfunktion (auch Nebenanlagen und Straßenbegleitgrün)

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2. Bremische Gesetze, Vorschriften und interne Regelungen sind entsprechend der Berichtsempfehlungen kurzfristig zu überarbeiten.

3. Die Stadtbürgerschaft bittet spätestens bis zur Bürgerschaft im Dezember 2005 um einen Bericht über die Umsetzung dieses Antrages.

Der Bürgerschaft wurde im April 2004 ein Zwischenbericht vorgelegt, in dem die Sachstände bezogen auf Hochbau und Tiefbau detailliert geschildert wurden.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat der Bürgerschaft folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt, den diese letztlich beschlossen hat:

Beschlussvorschläge der Baudeputation

In den folgenden Ausführungen wird diesen Beschlüssen entsprochen.Empfehlung der Deputation für Bau und Verkehr:

1. Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den SBUV federführend schnellstmöglich, den Abgleich der bereits erarbeiteten bremischen Standards(“Richtlinien zur Festlegung von Baustandards“ und das „Sanierungshandbuch“ der GBI) für den Hochbau vorzunehmen, diese Richtlinien vorzulegen undeinzuführen.

2. Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den SBUV federführend schnellstmöglich die in dem Bericht dargelegten Standards für den öffentlichen Tiefbauals Richtlinie vorzulegen und einzuführen. Diese Richtlinien sollen auch Standards für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum enthalten.

3. Die Richtlinien für kostenreduzierende und effiziente Ausbaustandards im Hoch-und Tiefbau sollen für alle Ressorts verbindlich gelten. Darüber hinaus istzu prüfen, inwieweit die Regelungen auch für bremische Gesellschaften und Zuwendungsempfänger zur Geltung gebracht werden können.

............................................................................................................................ (Vorsitzender)........................................................................................(Sprecherin)

In begründeten Einzelfällen kann von den nachfolgend dokumentierten Standards und Regeln abgewichen werden, wenn insbesondere

die bestehenden gesetzlichen Bestimmungendie anerkannten Regeln der Bautechnikdie allgemeinen hygienischen Anforderungen an die Gebäude

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auf andere Weise eingehalten werden.

00201 Allgemeines zum Neubau und zum Bauen im Bestand1.00202 Standards in Planungsphasen zunehmend konkretisieren2.00203 Standardbedeutsame Planungsphasen3.00204 Raumprogramm, Bedarfsermittlung

0020401 Programmplanung von Umnutzungen1.4.

00205 Entwurfsstandards5.00206 Vorplanung Hochbau6.00207 Entwurfs- und Ausführungsplanung Hochbau7.00208 Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung Technischer Ausbau8.00209 Ausbaustandards Versorgungstechnische Anlagen9.00210 Ausbaustandards Außenanlagen10.00211 Bauunterhaltung Baunutzungskosten11.

Eine universale Standardbeschreibung für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen ist ein komplexes Vorhaben. Die Möglichkeiten zurFestlegung und die Handlungsoptionen sind bei einem Neubau gänzlich anderer Art als beim Bauen im Bestand. Auch wenn das Bauen im Bestandgegenwärtig sicher weit überwiegt und auch zukünftig der Schwerpunkt der Tätigkeit der bauenden Dienstleister sein wird, gibt es punktuell auch Neubauten,für die ebenfalls Standardbeschreibungen gelten sollen.

Die Standardbeschreibungen der als Ausgangsbasis vorliegenden Werke hatten einen unterschiedlichen Ansatz: die Richtlinien 96 sind 2006 10 Jahre alt undstellten schwerpunktmässig auf Neubauten ab. Sie sind massgeblich nach Planungsphasen gegliedert und geben weitgehend allgemeine Hinweise fürPlanungsentscheidungen.

Das Sanierungshandbuch 2002 ist 2006 erst 4 Jahre alt und wurde für die Umsetzung des Sanierungsprogramms im Sondervermögen Immobilien und Technikbestimmt. Es gliederte sich in einen Teil über gesetzliche Vorgaben, einen Teil mit allgemeinen Planungshinweisen gegliedert nach Bauteilen und eineSammlung standardisierter Raumbuchblätter nach Raumtypen (002040102Raumblätter). Diese sind zusätzlich noch den jeweiligen (kommunalen)Bauaufgaben (Gebäudetypen) listenartig zugeordnet 002040101 Raumblattkatalog.

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In der Zusammenführung der Standards von 1996 und 2006 soll erreicht werden, die unterschiedlichen Ansätze zu vereinen, veraltete Ausführungen zuaktualisieren und durch das geeignete Medium eines Internet-Portals auch eine aktuellere Fortschreibung als bisher zu gewährleisten.

Die neue Gliederung soll sich an der der universelleren Richtlinie 96 orientieren und die raum- und bauteilbezogenen Aussagen des Sanierungshandbuchs 2002in den Planungsphasen (mit zunehmender Konkretisierung des Planungsgeschehens) einbinden.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Ausführungsstandards, denen wesentliche Relevanz in der Phase der Ausführungsplanung zukommt.

Diese sollen jedoch als eigenständiges Werk bestehen bleiben, da dort eine mindestens jährliche Aktualisierung erforderlich ist, was für das Grundwerk nachMöglichkeit vermieden werden sollte.

Standardbedeutsame Planungsphasen

Grundlagen für die Entwicklung eines wirtschaftlichen und bedeutenden Gebäudes sind das Raumprogramm und die ganzheitliche Konzeption vonGebäudeform, Grundrissorganisation, Baukonstruktion, der technischem Ausbau sowie die Betriebs- und Unterhaltungskosten.

Es sind im Planungsverfahren folgende Bereiche zu bearbeiten und nachzuweisen:

RaumbedarfsermittlungBedarfsdeckung durch Nutzung im BestandGrundlagenermittlungVor- und EntwurfsplanungGenehmigungs- und AusführungsplanungProjektbegleitung, Ablaufcontrolling

Die einzelnen Schritte der Planung und Baudurchführung sind folgendermaßen durchzuführen:

Nach Festlegung des Raumbedarfs sind im Rahmen der Grundlagenermittlung, der Vor- und Entwurfsplanung, die Baukosten von der Kostenannahme über dieKostenschätzung bis zur Kostenberechnung stufenweise nach folgenden Kostenermittlungsarten zu ermitteln:

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Planungs- und KostendatenKostenflächenarten gemäß Richtlinien für BaukostenplanungKostenermittlung nach Leitpositionen

Die (genehmigte) ES-Bau muß verbindliche Planungs- und Ausführungsgrundlage sein

a) bezüglich der Inhalte

b) bezüglich der Kosten (einschließlich Indexsteigerung)

Bei Überschreitung der genehmigten Baukosten (Kostenobergrenze / Kostendeckelung) in Folge von Ausschreibungsergebnissen sindKostenreduzierungsmaßnahmen durchzuführen, durch

a) Bedarfsreduzierung (Korrektur des Raumprogramms / Minderung der Ausstattungsmerkmale)

b) Minimierung der Flächen-/ Raumbilanzen (Optimierung der Planungsdaten)

c) Reduzierung der Qualitätsstandards (bei Beachtung minimierter Folgekosten)

d) Wenn nicht anders möglich, kann nach einer (zulässigen) Aufhebung der Ausschreibung mit dem Bieter über eine Reduzierung desLeistungsumfangs verhandelt werden.

Über den vertretbaren Umfang von Einsparungsmaßnahmen zur Einhaltung der Kostenobergrenze an anderer Stelle des Projekts ist -unter Vorlagedokumentierender Unterlagen - zunächst im Änderungsmanagement gem. RLBau / Controllingverfahren zu entscheiden, ggf. bei den zuständigensenatorischen Behörden Entscheidung einzuholen.

Raumprogramm, Bedarfsermittlung

Prüfung der Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung bestimmter Räume und Raumgruppen.

Standortentscheidungen für die Schaffung von Behördenraum sind unter besonderer Berücksichtigung der Grundstücks- und Stellplatzkosten, aber auchder Verwaltungskosten zu treffen. Eine Gesamtwirtschaftlichkeit ist nachzuweisen.

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Im Rahmen der Programmplanung sind alle Raum- und Freiflächenbedarfe, Funktionen sowie Ausstattungsbedarfe vollständig zu erfassen.

In der Regel ist ein Raumbuch zu erstellen, in dem

Raum- und Flächenbedarfe nach DIN 277Funktion und AusstattungsbedarfBaustandards (Materialien der Wände, Decken und Fußböden etc.)

zu erfassen sind.

Alle Nutzer- bzw. Nutzungsanforderungen sind in versorgungstechnischer, energetischer und umweltschutzbezogener Hinsicht mit dem Ziel derMinimierung bzw. Optimierung kritisch zu überprüfen und in Abstimmung mit dem Bedarfsträger ( ggf. Nutzer ) protokollarisch verbindlich festzulegen -soweit dem nicht system- oder konzeptbezogene Vorbehalte für entsprechend detaillierte Prüfungen im Zuge der sich anschließenden Planungsphasenentgegenstehen.

In die Prüfung bzw. Festlegung sind alle technisch oder energetisch relevanten Größen einzubeziehen, die sich raumweise für die Raumgeometrie, dieRaumnutzung und Konditionierung, die Installationsanordnung sowie die Notwendigkeit u. Nutzung der Versorgungsanschlüsse unmittelbar oder - wennfür den Planer in der Auswirkung bereits erkennbar - mittelbar ergeben und zwar jeweils nach An-zahl, Größe, Zeitpunkt, Dauer, Leistung / Mengesowie ggf. nach Soll- / Höchst- u. Mindestwerten.

Spezifische Bedarfe an Nutzflächen, Raumvolumen u. -höhe, Raumabmessungen, Beleuchtung, Elektro- u. Kommunikationsanschlüsse, Möblierung und-anordnung etc. sind auf ein nutzungsbezogenes Minimum zu reduzieren. Dazu zählen auch die Möglichkeiten zeitlich versetzter Mehrfachnutzungen invorhandenen Fremd- oder Eigeneinrichtungen unter Inkaufnahme vertretbarer, d.h. nicht uneingeschränkt optimaler Abläufe.

Bei mehreren unabweisbaren Sonderbedarfen in einer Liegenschaft oder einem Gebäude ist nachvollziehbar zu prüfen, inwieweit die verschiedenenSonderbedarfe technisch sowie bei zeitgestaffelter Nutzung auf eine oder wenige Raumeinheiten konzentriert werden können.

Nutzerbezogene Zonierung und Funktionalität ist an den Kostenfolgen bei der Grundrißgestaltung und insbesondere hinsichtlich der Kosten für dietechnische Ver- und Entsorgung unter der Maßgabe abzuwägen, daß im Zweifelsfalle die bau- und anlagentechnischen Belange vorrangig zu bewertensind.

Räume gleicher Art und Nutzung, z.B. mit gleichen Nutzungszeiten und/oder gleichen Ver- und Entsorgungmedien, sind weitestgehend zu vertikalenoder horizontalen Gruppen zusammenfassen. Räume mit Sondermedien und insbesondere mit zentralversorgten RLT-Anlagen sind dabei in möglichstunmittelbarer Nähe zu den betreffenden Technikzentralen anzuordnen.

Die technischen Zentralen und diejenigen der Medienver- u. -entsorgung sind nach investitionskostenminimierenden Gesichtspunkten räumlich

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zusammenzufassen und - bei einer Anordnung in den Nutzgeschossen - möglichst im Zentrum der Gebäudenordseite oder in der Kernzone anzuordnen,wenn nicht eine gemeinsame räumliche Unterbringung aus sicherheitstechnischen Gründen oder nachvollziehbaren Kosten-Nutzen-Erwägungen herausauszuschließen ist. Eine Zusammenfassung der zentralen Heizungs- und Lüftungsanlagen in Dachzentralen oder Kellerzentalen ist, soweit dazuMöglichkeit besteht, in jedem Einzelfall in wirtschaftlicher Gegenüberstellung ( auch zu anderen Lösungsalternativen ) nach-vollziehbar zu prüfen.

Das Raumprogramm ist grundsätzlich als abgeschlossene Phase der Baubedarfsermittlung zu definieren, bei der nur noch in der Planungsphase"Grundlagenermittlung" und zu Beginn der "Vorentwurfsplanung" substanzielle Änderungen möglich sind.

Die Auslastung räumlicher Ressourcen muß von den jeweiligen verantwortlichen Nutzern kritisch überprüft werden mit dem Ziel, Flächeneinsparungenzu erreichen.

Raumsparende Lösungen für Langzeitarchivierungen sind zu entwickeln, wobei die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Vorgänge zu prüfen sind.Vorrangig sollten jedoch Lösungen für digitale Langzeitarchivierungen verfolgt werden, welche den Lagerplatz für Aktenmaterial nachhaltig minimierenkönnen.

Mustermöblierungen (Layout-Planungen) sind für Büroarbeitsplätze zu entwickeln und fortzuschreiben, um beispielhaft Lösungen für die intensiveAusnutzung von Büroraum aufzuzeigen.

Die Verpflichtung, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, ergibt sich aus § 7 (1) LHO. Für das Bauwesen folgt daraus, dassbei der Planung von Maßnahmen alternative Lösungsmöglichkeiten und die Kosten einschließlich der Folgekosten zu untersuchen sind (vgl. Nr. 1.2 derVV zu § 7 LHO). Zur Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist vom Senator für Finanzen der Leitfaden fürWirtschaftlichkeitsuntersuchungen eingeführt worden. (siehe hierzu auch die Neufassung der RLBau, Ziff. 5.8)

siehe auch

0020401 Programmplanung von Umnutzungen10e

Die Programmplanung von Umnutzungen in Hochbauten geht zweckmässig von einem abstrakten Raumbedarfsprogramm wie für einen Neubau aus, unterEinbeziehung der notwendigen technischen Ausstattungsmerkmale.

Dem ist tabellarisch der Bestand eines vorhandenen Objektes gegenüberzustellen und eine Zuordnung von Programmfläche zu Objektfläche (vorhanden)vorzunehmen. Hierbei müssen die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem größeren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die

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Unterteilung größeren Objektflächen in mehrere kleiner Bereiche (Teilung, Neubau von Trennwänden) prüfbar und erkennbar werden.

Hierbei soll die jeweilige Über- oder Unterschreitung des Flächenansatzes im abstrakten Raumprogramm ausgeworfen werden.

Die Umsetzung der Programmierung einer Umnutzung ist vom Bedarfsträger zweckmässig in Zusammenarbeit mit einem zuständigen Dienstleister für Planungund Baudurchführung zu erledigen.

siehe auch

002040101 Raumblattkatalog

002040102 Raumblätter

5.3 Raumblattkatalog

Anhand von Raumblättern ist der Bauzustand, einschließlich technischer Ausrüstung und Ausstattung festzuhalten oder fortzuschreiben.

In den Raumblättern ist eine standardisierte Grundausstattung eines Raumes dargestellt. Nutzungsbedingte, technische Ausstattungen oder Ausrüstungenbleiben hiervon unberührt.

Abweichungen des vorgefundenen Zustands intakter Bauteile gegenüber den im Raumblattkatalog beschriebenen Ausführungsstandards rechtfertigtgrundsätzlich keine Instandsetzung / Sanierung.

531 Zuordnung wesentlicher Räume je Gebäudeart

5311 Grundschulen

5312 Schulen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Gesamtschulen)

5313 Gymnasien (Sekundarstufe I und II)

5314 Förderzentren

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5315 Integration von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung in Schulen

5316 Turn- und Sporthallen

5317 Kindertagesheime

5318 Jugendfreizeitheime

5319 Verwaltungsgebäude

53110 Polizeireviere

53111 Feuerwachen

53112 Bürgerhäuser

53113 Bibliotheken

53114 Justizgebäude

532 Raumblätter

5321 Raumblatt 01 Unterrichtsraum

5322 Raumblatt 02 Mehrzweckraum

5323 Raumblatt 03 Büroraum

5324 Raumblatt 04 Bibliotheksraum

5325 Raumblatt 05 Nebenraum

5326 Raumblatt 06 Waschraum

5327 Raumblatt 07 WC-Anlage

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5328 Raumblatt 08 Teeküche

5329 Raumblatt 09 Flur

53210 Raumblatt 10 Treppenhaus

53211 Raumblatt zur Bestandsaufnahme

5.3.1 Zuordnung wesentlicher Räume je Gebäudeart

Nachfolgend werden die Vorgaben zur Instandsetzung / Sanierung für die wesentlichen Raumarten benannt.

Jeweils für eine Gebäudeart erfolgt eine Zuordnung der Räume. Diese werden in Raumblättern beschrieben.

Die hier nicht aufgeführten oder definierten Räume sind den bestehenden Raumblättern, sinngemäß zuzuordnen. Die Instandsetzung- / Sanierungsmaßnahmen,die sich nicht diesen Raumarten zuordnen lassen, sind aufgrund Ihrer Nutzung, Ausstattung oder Funktion gesondert aufzustellen. Hierzu gehörenbeispielsweise Werkstätten, Sporthallen, Polizei- und Feuerwehrgebäude, Gesundheitsbauten, usw.. Für diese Einrichtungen gelten besondere Anforderungenbezüglich der Gebäude, Räume, technischer Ausrüstung und Ausstattung. Standards sind dabei für den objektbezogenen Einzelfall festzulegen undordnungsgemäß in Raumblättern zu erfassen.

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Klassenraum Gruppenraum Fachraum Unterrichtsraum Raumblatt01

Lehrerzimmer Konferenzraum Elternsprechzimmer MehrzweckraumSozialraum Mehrzweckraum Raumblatt

02

Schulleiterzimmer Sekretariat Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt03

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Schulbibliothek Mediothek Bücherei Raumblatt04

Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum VorbereitungsraumSammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt

05

Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt06

WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt07

Teeküche Teeküche Raumblatt08

Flur Flur Raumblatt09

Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt10

Werkraum Aula Musiksaal Speiseraum AusgabekücheHausmeisterwerkstatt Haustechnik

Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nichtBestandteil dieses Kataloges sind.

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Klassenraum Kursraum Fachraum Sprachlabor Demonstrations- und ÜbungsraumArbeitsraum Unterrichtsraum Raumblatt

01

Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Konferenzraum Schülervertretungsraum Mehrzweckraum Raumblatt02

Schulleiterzimmer Sekretariat Verwaltung Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt03

Schulbibliothek Mediothek Sammlungsraum Bücherei Raumblatt04

Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum MaterialraumVorbereitungsraum Sammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt

05

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Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt06

WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt07

Teeküche Teeküche Raumblatt08

Flur Flur Raumblatt09

Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt10

Aula Musiksaal Speiseraum/ Mensa Cafeteria AusgabekücheHauswirtschaftsbereich Säureraum Hausmeisterwerkstatt Haustechnik

Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, dienicht Bestandteil dieses Kataloges sind.

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Klassenraum Kursraum Fachraum Sprachlabor Demonstrations- und ÜbungsraumArbeitsraum Unterrichtsraum Raumblatt

01Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Konferenzraum SchülervertretungsraumSozialraum Mehrzweckraum Raumblatt

02

Schulleiterzimmer Sekretariat Verwaltung Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt03

Schulbibliothek Mediothek Sammlungsraum Bücherei Raumblatt04

Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum MaterialraumVorbereitungsraum Sammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt

05

Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt06

WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt07

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Teeküche Teeküche Raumblatt08

Flur Flur Raumblatt09

Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt10

Aula Musiksaal Speiseraum/ Mensa Cafeteria AusgabekücheHauswirtschaftsbereich Säureraum Hausmeisterwerkstatt Haustechnik

Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, dienicht Bestandteil dieses Kataloges sind.

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Klassenraum Gruppenraum Fachraum Demonstrations- und Übungsraum Arbeitsraum Unterrichtsraum Raumblatt01

Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Konferenzraum Schülermitverantwortung Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt02

Schulleiterzimmer Sekretariat Verwaltung Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt03

Schulbibliothek Mediothek Sammlungsraum Bücherei Raumblatt04

Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum MaterialraumVorbereitungsraum Sammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt

05

Dusch-und Umkleideräume Waschräume Waschraum Raumblatt06

WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt07

Teeküche Teeküche Raumblatt08

Flur Flur Raumblatt09

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Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt10

Aula Musiksaal Speiseraum/ Mensa Ausgabeküche Hauswirtschaftsbereich Therapie-und Sportbereich Hausmeisterwerkstatt Haustechnik Bewegungsbad

Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, dienicht Bestandteil dieses Kataloges sind.

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Klassenraum Kursraum Fachraum SprachlaborDemonstrations- und Übungsraum Arbeitsraum Unterrichtsraum Raumblatt01

Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Konferenzraum Schülermitverantwortung Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt02

Schulleiterzimmer Sekretariat Verwaltung Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt03

Schulbibliothek Mediothek Sammlungsraum Bücherei Raumblatt04

Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum Materialraum VorbereitungsraumSammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt

05

Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt06

WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt07

Teeküche Teeküche Raumblatt08

Flur Flur Raumblatt09

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Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt10

Aula Musiksaal Speiseraum/ Mensa Ausgabeküche Hauswirtschaftsbereich Therapie- undSportbereich Bewegungsbad Hausmeisterwerkstatt Haustechnik Sanitärbereich SFG KlassenraumSFG Differenzierungsraum SFG

Für diese Räume gelten besondereAnforderungen, die nicht Bestandteil diesesKataloges sind.

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Lehrerraum Mehrzweckraum Raumblatt 02Abstellraum Putzmittelraum LehrmittelraumHandgeräteraum Nebenraum Raumblatt 05

Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt 06WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt 07Flur Flur Raumblatt 09Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10

Sporthalle Großgeräteraum Haustechnik Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil diesesKataloges sind.

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Gruppenraum Aufenthalts- Spielraum Gruppenraum SchlafraumSprechzimmer Mehrzweckraum Raumblatt

02

Leitung Büroraum Raumblatt03

Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum Nebenraum Raumblatt05

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Dusch-und Umkleideräume Waschräume Waschraum Raumblatt06

WC-Erzieher WC-Kinder WC- Anlage Raumblatt07

Mitarbeiterküche Milchküche Teeküche Raumblatt08

Flur Flur Raumblatt09

Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt10

Speiseraum Ausgabeküche Haustechnik Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteildieses Kataloges sind

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Gruppenraum Aufenthaltsraum Spielraum Mehrzweckraum Raumblatt 02Leitung Büroraum Raumblatt 03Abstellraum Putzmittelraum LehrmittelraumHandgeräteraum Nebenraum Raumblatt 05

Waschraum Waschraum Raumblatt 06WC-Betreuer WC-Jugendliche WC- Anlage Raumblatt 07Küche Teeküche Raumblatt 08Flur Flur Raumblatt 09Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10

Haustechnik Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil diesesKataloges sind.

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Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Sitzungszimmer Pausenraum Warteraum Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02Leitung Dienstzimmer Arbeitsräume Büroraum Raumblatt 03Garderobe Abstellraum PutzmittelraumArbeitsmittelraum Nebenraum Raumblatt 05

WC Mitarbeiter WC-Besucher WC- Anlage Raumblatt 07Teeküche Teeküche Raumblatt 08Flur Flur Raumblatt 09Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10

Cafeteria Haustechnik Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil diesesKataloges sind.

Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.Sitzungszimmer Pausenraum Warteraum Fitnessraum Mehrzweckraum Raumblatt 02Leitung Dienstzimmer Arbeitsräume Büroraum Raumblatt 03Umkleideraum Asservatenkammer Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Nebenraum Raumblatt 05Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt 06WC Mitarbeiter WC- Anlage Raumblatt 07Teeküche Teeküche Raumblatt 08Flur Flur Raumblatt 09Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10

Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.

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Besprechungszimmer Aufenthaltsraum Schlafraum Fitnessraum Mehrzweckraum Raumblatt 02Leitung Dienstzimmer Pförtner Telefonzentrale Büroraum Raumblatt 03Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt 05Dusch- und Waschraum Wasch- und Trockenraum Waschraum Raumblatt 06WC Mitarbeiter WC- Anlage Raumblatt 07Teeküche Teeküche Raumblatt 08Flur Flur Raumblatt 09Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10

Raumart Zuordnung RaumblattNr.

Sitzungszimmer Spielraum Gruppenraum Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02Leitung Verwaltung Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Nebenraum Raumblatt 05WC Mitarbeiter WC-Besucher WC- Anlage Raumblatt 07Teeküche Teeküche Raumblatt 08Flur Flur Raumblatt 09Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10Vortragssaal Filmvorführraum WerkstattbereichHaustechnik

Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil diesesKataloges sind.

Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.Sitzungszimmer Arbeitsraum Gruppenraum Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02Leitung Verwaltung Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03

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Freihandbereich Lesebereich Bücherei Raumblatt 04Garderobe Magazin Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Archiv Nebenraum Raumblatt 05WC Mitarbeiter WC-Besucher WC- Anlage Raumblatt 07Teeküche Teeküche Raumblatt 08Flur Flur Raumblatt 09Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10

Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.Sitzungszimmer Gruppenraum Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02Leitung Arbeitsraum Sekretariat Verwaltung Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03Sammlung Bücherei Raumblatt 04Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Archiv Nebenraum Raumblatt 05WC Mitarbeiter WC-Besucher WC- Anlage Raumblatt 07Teeküche Teeküche Raumblatt 08Flur Flur Raumblatt 09Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10

5321 Raumblatt 01 Unterrichtsraum

5322 Raumblatt 02 Mehrzweckraum

5323 Raumblatt 03 Büroraum

5324 Raumblatt 04 Bibliotheksraum

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5325 Raumblatt 05 Nebenraum

5326 Raumblatt 06 Waschraum

5327 Raumblatt 07 WC-Anlage

5328 Raumblatt 08 Teeküche

5329 Raumblatt 09 Flur

53210 Raumblatt 10 Treppenhaus

53211 Raumblatt zur Bestandsaufnahme

5321 Raumblatt 01 Unterrichtsraum

5322 Raumblatt 02 Mehrzweckraum

5323 Raumblatt 03 Büroraum

5324 Raumblatt 04 Bibliotheksraum

5325 Raumblatt 05 Nebenraum

5326 Raumblatt 06 Waschraum

5327 Raumblatt 07 WC-Anlage

5328 Raumblatt 08 Teeküche

5329 Raumblatt 09 Flur

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53210 Raumblatt 10 Treppenhaus

53211 Raumblatt zur Bestandsaufnahme

Anforderung Ausführungsstandard BemerkungFußboden Rutschfestigkeitsklasse Wahlweise Linoleum oder R9, geringer Nadelflies, Sockelleiste Reinigungsaufwand Holz, gestrichen Wand hell, glatt, Anstrich Projektionsfläche siehe scheuerbeständig AusstattungDecke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen oder für Akustikmaßnahmen abgehängte Konstruktion

Tür glatt, erf.Rw=32dB Blatt beschichtet, Drehpunkt an Außenkanteoder Scherbereich

robust, evtl. zusätzliche Bänder, für Feuerwehr ggf.Doppeltür, BxH i.L. 2,00 x 2,2 m

abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu abgerundet und Ende abgewinkelt

Fenster Fenster müssen außenseitig von innenzu reinigen sein,

Holzfenster beschichtet, außen mit UV-Schutz,Beschlag Alu, im EG Fenster evtl. als zweiter Fluchtweg, Fensterbank robust,

einbruchhemmend, im EG Ausführung mit einbruchhemmendem Glas, WK1

Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet abwaschbar

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

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Beheizung 20°CRaumlufttemperatur

Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder Konvektoren,Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur

manuell zuregeln

Lüftung ASV, DIN 18017-3

Beleuchtung 300 lx Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx zonenweiseschaltbar, eine Schaltergruppe

Sanitär Event.Wasseranschluss

Informationstechnik Intranet steckbarer Netzwerkanschluss

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung Fußboden Rutschfestigkeitsklasse Wahlweise Linoleum oder evtl. für Bürostühle R9, geringer Nadelflies, Sockelleiste geeignet Reinigungsaufwand Holz gestrichen Wand hell, glatt, Anstrich scheuerbeständig Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen oder für Akustikmaßnahmen abgehängte Konstruktion

Tür glatt, Rw=27dB Blatt beschichtet, Drehpunkt anAußenkante oder Scherbereich

in Schulen oder Schlafräumen der Feuerwehr: Rw=32dB,robust, evtl.zusätzliche Bänder

abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, GriffAlu

abgerundet und Ende abgewinkelt

Fenster Fenster müssen außenseitig voninnen zu reinigen sein,

Holzfenster beschichtet, außen mitUV-Schutz, Beschlag Alu, im EG

Fenster evtl. als zweiter Fluchtweg, Fensterbank robust, imEG Ausführung als einbruchhemmendes Glas WK 1

und Reinigung, einbruchhemmend, Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet

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abwaschbar

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Beheizung 20°CRaumlufttemperatur

Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mitKonvektorteil oder Konvektoren, Wandbefestigung, Rohrführung aufPutz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur

manuell zu regeln

Lüftung ASV, DIN 18017-3

Beleuchtung 300 lx Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro100 lx zonenweise schaltbar, eine Schaltergruppe

Sanitär Event.Wasseranschluss

Informationstechnik Intranet steckbarer NetzwerkanschlussStadtbibliothek: Telefon, Fax,Intranet; z.B. für Sitzungszimmer,Gruppenraum, Arbeitsraum

Anforderung Ausführungsstandard BemerkungFußboden Rutschfestigkeitsklasse Nadelvlies, Sockelleiste für Bürostühle geeignet, in R9, geringer Reinigungsaufwand Holz gestrichen Bereichen mit viel Publikumsverkehr ggf. LinoleumWand hell, glatt, Anstrich scheuerbeständig Decke hell Anstrich

Tür glatt, erf.Rw=27dB Blatt beschichtet, Drehpunkt anAußenkante oder Scherbereich

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abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, GriffAlu

abgerundet und Ende abgewinkelt

Fenster Fenster müssen außenseitig von innenzu reinigen sein, Holzfenster beschichtet, Fenster evtl. als zweiter

außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, imEG

Fluchtweg, Fensterbank robust, im EG Ausführung alseinbruchhemmendes Glas WK 1

Fensterbank glatt einbruchhemmend, Fensterbankbeschichtet

abwaschbar

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Heizkörper 20°C Raumlufttemperatur Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder manuell zuregeln

Konvektoren, Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur Lüftung ASV, DIN 18017-3

Beleuchtung Grundausleuchtung mit 300 lx, anBildschirmarbeitsplätzen 500 lx

Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx,bei großen Räumen zonenweise schaltbar, eine Schaltergruppe,Bildschirmarbeitsplatz selbst mit Arbeitsplatzleuchte

Informationstechnik Telefon, Fax, Intranet steckbarer Netzwerkanschluss

Anforderung Ausführungsstandard BemerkungFußboden Rutschfestigkeitsklasse Wahlweise Nadelvlies oder evtl. für Bürostühle

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R9, geringer Linoleum, Sockelleiste geeignet, Stadtbibliothek: Linoleum Reinigungsaufwand Holz gestrichen Wand hell, glatt, Anstrich scheuerbeständig Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen oder für Akustikmaßnahmen abgehängte Konstruktion

Tür glatt, erf.Rw=32dB Blatt beschichtet, Drehpunkt anAußenkante oder Scherbereich

abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, GriffAlu

abgerundet und Ende abgewinkelt

Fenster Fenster müssen außenseitig von innenzu reinigen sein,

Holzfenster beschichtet, außen mitUV-Schutz, Beschlag Alu, im EG

Fenster evtl. als zweiter Fluchtweg, Fensterbank robust, im EGAusführung als einbruchhemmendes Glas WK 1

einbruchhemmend, Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet abwaschbar

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Beheizung 20°CRaumlufttemperatur

Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteiloder Konvektoren, Wandbefestigung, z.B. Rohrführung auf Putz,Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur

manuell zu regeln

Lüftung ASV, DIN 18017-3

Beleuchtung 300 lx Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro100 lx, zonenweise schaltbar, eine Schaltergruppe

an Bildschirmarbeitsplätzen (500 lx)zusätzlich Arbeitsplatzleuchten

Informationstechnik Intranet steckbarer Netzwerkanschluss Stadtbibliothek: Telefon, Fax,Intranet

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Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Fußboden Rutschfestigkeitsklasse R9, geringerReinigungsaufwand

in der Regel Beschichtung auf Estrich sonst Nadelfliesoder Linoleum mit Sockelleiste Holz,

bei Putzmittelräumen evtl. Fliesen,Rutschfestigkeitsklasse R10, Bodenablauf

gestrichen Wand hell, glatt, Anstrich scheuerbeständig Decke hell Anstrich Tür glatt Blatt beschichtet, robust, bei Drehpunkt an Außenkante Putzmittelräumen, oder Scherbereich Lagerraumn etc. sind abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu Brandschutzanforderungen zu abgerundet und Ende beachten abgewinkeltFenster möglichst hoher Anteil Holzfenster beschichtet, Fenster evtl. als zweiter

Festverglasung, Öffnungsflügel fürLüftung und Reinigung,

außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EGeinbruchhemmend, Fluchtweg, Fensterbank robust

Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet abwaschbar

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Beheizung 20°C Raumlufttemperatur

Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mitKonvektorteil oder Konvektoren, Wandbefestigung,z.B.Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung aufmax. Temperatur

die Notwendigkeit der Beheizung bzw. dieRaumtemperatur ist kritisch zu prüfen (z.B.bei Abstellräumen), sonst manuell zu regeln

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Lüftung Freie Lüftung (Fenster),sonst mechanische Lüftung

Beleuchtung 50 lxDreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5W/m2 pro 100 lx, bei großen Räumen zonenweise schaltbar, eineSchaltergruppe

Bei Räumen und Lagerraumn mitSuchaufgabe 100 lx

Sanitär bei Putzmittelräumen evtl. Ausgußbecken, Warm- und Kaltwasser

Anforderung Ausführungsstandard BemerkungFußboden Rutschfestigkeitsklasse Fliesen im Gefälle, R10, geringer Reinigungsaufwand Sockelfliesen mit Hohlkehle, Fugen dunkel, Bodenablauf

Wand hell, im hygienisch notwendigen Bereich naß zureinigen, sonst glatt, scheuerbeständig

Fliesen im hygienisch notwendigen Bereich,Fugen dunkel, sonst Anstrich

Fliesen nicht Raumhoch Ausnahme beiDuschräumen

Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen abgehängte Konstruktion

Tür glatt, feuchtraumbeständig Blatt beschichtet, Drehpunkt an Außenkanteoder Scherbereich robust

abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu abgerundet und Ende abgewinkelt

Fenster Fenster müssen außenseitig von innen zu reinigensein, Holzfenster beschichtet, Fensterbank robust, im EG Ausführung als

einbruchhemmendes Glas WK 1 außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EG einbruchhemmend, Fensterbank glatt abwaschbar Fensterbank beschichtet

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Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Beheizung 24°CRaumlufttemperatur

Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oderKonvektoren, Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mitBegrenzung auf max. Temperatur

manuell zu regeln

Lüftung ASV, DIN 18017-3

Beleuchtung 100 lx Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx,eine Schaltergruppe

Sicherheitsanforderungen(Feuchtraum) sind zu beachten

Sanitär Kaltwasser,Warmwasser

WT, Kalt- und Warmwasser in bestimmten Fällen, evtl. Selbstschlußarmatur,Duschen mit Selbstschlußarmaturen

Bei Anordnung eines WC zu einemWaschraum entfällt WT

Anforderung Ausführungsstandard BemerkungFußboden Rutschfestigkeitsklasse Fliesen im Gefälle, Fugen R10, geringer dunkel, Bodenablauf Reinigungsaufwand

Wand hell, im hygienisch notwendigen Bereich naß zureinigen, sonst glatt, scheuerbeständig

Fliesen im hygienisch notwendigen Bereich, Fugen dunkel,Trennwände beschichtet und glatt, sonst Anstrich

Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen abgehängte Konstruktion

Tür glatt, Türen von Sanitärzellen nach außen zu öffnen Blatt beschichtet, Drehpunkt an Außenkante oderScherbereich

in Schulen und beiPublikumsverkehr robust

abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu abgerundet und Ende abgewinkelt Fenster möglichst hoher Anteil Holzfenster beschichtet, Fensterbank robust Festverglasung, Öffnungsflügel für Lüftung außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EG und Reinigung, im EG Ausführung als einbruchhemmendes Glas WK 1 Fensterbank glatt abwaschbar Fensterbank beschichtet

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Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Beheizung 20°C Raumlufttemperatur Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörpermit Konvektorteil oder manuell zu regeln

Konvektoren,

Wandbefestigung, z.B. Rohrführung auf Putz,Thermostatventil mit

Begrenzung auf max. Temperatur

Lüftung Freie Lüftung (Fenster), sonstmechanische

Lüftung

Beleuchtung 100 lx, bei geringer NutzungsfrequenzPräsenzmelder

Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max.2,5 W/m2 pro 100 lx

Sanitär Kaltwasser 1 WT Kaltwasser, Objekte evtl. Selbstschlussarmatur, wandhängend, ggf. Wickeltisch Warmwasser nur in

begründeten Fällen (Wickeltisch,barrierefreies WC)

Damen/ Abortzellen Mädchen Herren/Jungen Abortzellen, Urinale

Anforderung Ausführungsstandard BemerkungFußboden Rutschfestigkeitsklasse Linoleum, Fußleiste Holz, (bei BA) R9, (Feuerwehr: R11), geringer gestrichen (bei Urinalanlage)

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Reinigungsaufwand Feuerwehr: Fliesen, Sockelfliesen mitHohlkehle

Wand hell, im hygienisch notwendigen Bereich naß zureinigen, sonst glatt, scheuerbeständig

Fliesen über Spüle und Herd, Fugendunkel, sonst Anstrich Fliesen nicht Raumhoch

Decke hell Anstrich

Tür glatt Blatt beschichtet, Drehpunkt anAußenkante oder Scherbereich

abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, GriffAlu

abgerundet und Ende abgewinkelt

Fenster möglichst hoher Anteil Holzfenster beschichtet, Fensterbank robust, im EG Ausführung alseinbruchhemmendes Glas WK 1

Fenster müssen außenseitig von innen zu reinigensein,

außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, imEG einbruchhemmend,

Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet abwaschbar

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Beheizung 20°C RaumlufttemperaturStahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteiloder Konvektoren, Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz,Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur

manuell zu regeln

Lüftung ASV, DIN 18017-3 Feuerwehr: Dunstabzugshaubeaus Chromnickelstahl (beiVollküchen)

Beleuchtung100 lx, bei geringerNutzungsfrequenzPräsenzmelder

Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro100 lx evtl. Leuchte in Küchenzeile

Sanitär Kaltwasser Warmwasser Einfachspüle, Kochendwassergerät, Anschlüsse für Kühlschrank undGeschirrspüler, Steckdosen für Küchengeräte

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Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

FußbodenRutschfestigkeitsklasse R9, geringerReinigungsaufwand, im EingangsbereichSauberlauf

Linoleum, Sockelleiste Holz gestrichen, imEingangsbereich Schmutzfangläufer, -matte, beihoher Beanspruchung Betonwerkstein

Wand hell, glatt, Anstrich scheuerbeständig Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen abgehängte Konstruktion

Tür glatt, transparent sicherheitsverglaste Tür, Metall oder Holz,Drehpunkt an Außenkante oder Scherbereich

robust, weitere Anforderungen je nachBrandschutz

abgeschirmt, evtl. Schloß PZ, Griff Alu abgerundetund Ende abgewinkelt, evtl. Türschließer,

Panikbeschlag

FensterFenster müssen außenseitig von innen zureinigen sein, Flügel (bis in 2,00 m Höhe) dürfennicht in den Verkehrsraum

Holzfenster beschichtet, außen mit UV-Schutz,Drehflügelfunktion evtl. abschließbar, BeschlagAlu, im EG einbruchhemmend,

Fenster evtl. als Fluchtweg, Fensterbankrobust, im EG Ausführung alseinbruchhemmendes Glas WK 1

hineinragen, Fensterbank glatt abwaschbar Fensterbank beschichtet

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Beheizung 15°C Raumlufttemperatur Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mitKonvektorteil oder

manuell zuregeln

Konvektoren,

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Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur Lüftung ASV, DIN 18017-3

Beleuchtung 100 lx, bei geringer NutzungsfrequenzPräsenzmelder

Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro100 lx, zonenweise schaltbar,

InformationstechnischeAnlagen

bei Schulen Klingel als Pausenzeichenund Feueralarm

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

FußbodenRutschfestigkeitsklasse R9, geringerReinigungsaufwand, im EingangsbereichSauberlauf

Linoleum, Sockelleiste Holz gestrichen, imEingangsbereich Schmutzfangläufer, -matte, beihoher Beanspruchung Betonwerkstein

Wand hell, glatt, scheuerbeständig, Anstrich, Handlauf Stahl gestrichen, Enden gegen Rutschen keine Kugeln oderSpitzen

Handlauf ohne scharfkantige abgerundet (die inneren ohne Unterbrechung) anbringen, Höhe Handlauf undBrüstung nach LBO,

Endausbildung, Rutschen Geländer ohne Glasfüllung ASR bzw. Unfallkasse muß erschwert werden Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen abgehängte Konstruktion

Tür glatt, transparent Sicherheitsverglaste Tür, Metall oder Holz,Drehpunkt an Außenkante oder Scherbereich

robust, weitere Anforderungen je nachBrandschutz

abgeschirmt, evtl. Schloß PZ, Griff Aluabgerundet und Ende abgewinkelt, evtl.Türschließer,

Panikbeschlag

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FensterFenster sollen außenseitig von innen zureinigen sein, Flügel (bis in 2,00 m Höhe)dürfen nicht in den Verkehrsraum

Holzfenster beschichtet, außen mit UV-Schutz,Drehflügelfunktion evtl. abschließbar, BeschlagAlu, im EG einbruchhemmend,

Fenster evtl. als Fluchtweg,Fensterbank robust, Brandschutz-anforderungen (RWA-Anlagen) sind zubeachten

hineinragen,Fensterbank glattabwaschbar

Fensterbank beschichtet,

Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung

Beheizung 12°C Raumlufttemperatur Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder manuell zuregeln

Konvektoren, Wandbefestigung, z.B. Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur Lüftung Freie Lüftung (Fenster)

Beleuchtung 100 lx, Stufen schlagschattenfreiausleuchten

Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx,zonenweise schaltbar

Informations-technik

Bauvorhaben Gebäude Raumblatt-Nr./ Seite Datum Raum-Nr. Raumbezeichnung Fläche (m2) Volumen (m3)

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Anforderung Bestand Ausführungsstandard BemerkungFußboden Wand Decke Tür Fenster Verdunklung Sonnenschutz Beheizung Lüftung Klima Beleuchtung Steckdosen 230 V 400 V Fernsprecher Informationstechnische Anlagen Frisch- und Abwasser kalt warm sanitäre Gegenstände besondere Einrichtungen

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Klärung der rechtlichen und technischen Realisierungsvoraussetzungen wieGrundstückskostenPrüfung der Standortwahl

Übereinstimmung der vorgesehenen Nutzung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften u.a.PlanungsrechtBauordnungsrechtUmweltschutzDenkmalschutz

siehe auch

0020501 Hinweise zur Landesbauordnung

Klärung der Zuwendungsmöglichkeiten, Haushalts- und

Finanzfragen sowie

Klärung der aus einer Investitionsmaßnahme zu erwartenden Folgekosten.

Bauleitplanung

Variablere Gestaltung der Bauleitplanung in bezug auf das Maß der baulichen Nutzung, der Baugrenzen sowie der Geschoßzahl hinsichtlich kompakterBaukörper und möglichst verschattungsfreier Gebäudeanordnung mit weitestgehend süd- oder ost-west-orientierten Hauptnutzflächen.

Kompakte, mehrgeschossige Baukörper führen gegenüber eingeschossigen Konzeptionen zu Kosteneinsparungen. Auch unter dem Gesichtspunkt derReduzierung von Flächenbedarfen ist solchen Bauformen der Vorzug zu geben.

Standortplanung

Standortwahl unter Berücksichtigung der Erschließungskosten für die leitungsgebundene Ver- u. Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom) sowieinsbesondere hinsichtlich Erdgas, Fern- u. Nahwärme, Abwärmenutzung und regionale versorgungstechnische Verbundsysteme oder -konzepte.Entwicklung über die unmittelbare Bauaufgabe hinausgehender ( extern orientierter ) Energieversorgungskonzepte mit dem Ziel eines projektbezogenenEinsatzes der Kraft-Wärme-Kopplung bzw. dessen Wärmenutzung.

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Möglichst zentrale Ver- und Entsorgung für Wasser Strom und Medien.

Lange Zuleitungen bzw. Entsorgungsleitungen vermeiden.

Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen (Muldenversickerung, Rigolenversickerung, Schachtversickerung).

Gründliche Bodengutachten erstellen lassen.

Grundstück möglichst frei von Kampfmittelrückständen und Kontaminationen bzw. Freimachen desselben.

Berücksichtigung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung; ggf. entsprechende Gutachten erstellen lassen.

Energie- und umweltschutzorientierte Standards

Geschoßstaffelung und Gebäudeanordnung auf dem Grundstück nach den Gesichtspunkten der passiven Solarnutzung, der Kompaktheit der Baukörperund einer nach diesen Gesichtspunkten späteren Nutzbarkeit zunächst unbebaut bleibender Grundstücksflächen.

Bodenbörse / Bodenaustausch innerhalb verschiedener geeigneter Baustellen.

Recycling von Mineralstoffen wie Steine und Beton, Holz , Stahl, Kunststoffe.

Mehrgeschossige Kompaktbauweise mit geringstmöglicher wärmeverlustbehafteter Oberfläche (A/V-Verhältnis) und größtmöglicher Südfassade.Ausrichtung gestreckter Baukörper weitestgehend in Ost-West-Richtung.

Räume mit hohen inneren Wärmelasten, die einer anlagentechnischen Kühlung bedürfen, sind nach Norden oder in die Kernzone zu legen, sofern nichtzwingende Gründe Abweichungen erfordern.

Konsequente Durchführung der sogenannten integralen Planung unter weitreichendem Einsatz einer EDV-gestützten Gebäude- undAnlagensimulationsrechnung mit dem Ziel einer wirtschaftlich ausgewogenen Optimierung aller energierelevanten Gebäudeteile unter Einbeziehungaller zeitlich instationären klimatischen und nutzungsspezifischen Einflußgrößen und Energieströme.

Längerfristige (ggf. unzumutbare) Überschreitungen behaglicher Raumlufttemperaturen infolge innerer Wärmelasten und Sonneneinstrahlung sind durchgeeignete Gebäudekonzeptionen zu vermeiden, d.h. angepaßte Anordnung von Nutzungsbereichen, Begrenzung der verglasten Flächen, ausreichendeWärmespeicherung in den Bauteilen. Soweit erforderlich, d.h. in der Regel an unbeschatteten Süd-, Ost- und Westfassaden, sind wirksame,

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funktionsgerechte und dauerhafte äußere Sonnenschutzeinrichtungen vorzusehen; eine Verschattung während der Heizzeit muß ausgeschlossen sein.Künstliche Kühlung ist nur bei speziellen Nutzungen und Nachweis der Notwendigkeit mittels dynamischer Simulationsrechnung zulässig, d.h. nicht inüblichen Büros, Klassenräumen in Schulen, Kindertagesstätten.

Begünstigung der Wärmepufferung durch ausreichende Speichermassen, d.h. möglichst massive Innenwände mit hohem spezifischenWärmespeichervermögen ohne Wandbekleidungen; Massive Decken; abgehängte Unterdecken nur, wenn aus akustischen oder anderenNutzungsgründen zwingend erforderlich.

zum baulichen Wärmeschutz bei Sanierungen siehe Tabelle zum baulichen Wärmeschutz bei Sanierungen Fassung 2009für Neubauten und Sanierungen Verwaltungsvorschrift Energieeffizienz

Beachtung der räumlichen Grenzabmessungen (insbesondere Raumtiefe und Raumhöhe sowie deren Verhältnis zueinander) und der Personenbelegung,ab denen eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) nach ArbStättV / ASR oder in Anlehnung an die MusterVersammlungsstättenVO zwingendnotwendig wird.

Der Einbau von RLT-Anlagen (zentral oder raumbezogen örtlich) ist nur zulässig, wenn die dafür maßgebenden Gründe (Raumabmessungen,Personenbelegung, Schadstoffbelastungen, Nutzung, Luftfeuchte, Kühllasten, Luftreinheit oder Außenlärmbelastung) nicht durch anderweitigeMaßnahmen eliminiert werden können. Zu prüfen ist auch, ob die Möglichkeit einer Nutzung adäquater gebäudeexterner Raumangebote besteht.

Folgende Raumtiefen sollen zur Vermeidung von RLT-Anlagen nicht überschritten werden (Lüftungsquerschnitte gem. ASR 5):

bei einseitig freier Lüftung und einer Raumhöhe unter 3,4 m eine Raumtiefe von 8,4 m oder das 2,5-fache einer Raumhöhe unter 4 m ( max. 10 m );

bei Querlüftung und einer Raumhöhe über 3,0 m eine Raumtiefe von 12 m oder das 5-fache einer Raumhöhe unter 4 m ( max. 20 m );

bei Querlüftung mit Dachaufsatzlüftung das 5-fache einer Raumhöhe über 4 m.

In jedem der Fälle soll ein spezifisches Raumvolumen von 5 m³/Person nicht unterschritten werden.

Räume mit Personenbelegungen, die die in der Muster-Versammlungsstättenverordnungen der ARGEBAU (Die Muster-Verordnung ist in Bremen nichteingeführt, ist aber Grundlage der Entscheidung der zuständigen Bauordnungsbehörden) genannten Grenzen im Regelfall überschreiten, sind nur beiausdrücklicher Zustimmung des Bedarfsressorts zulässig.

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zur barrierefreien Planung und Ausstattung siehe 0020502 Berücksichtigung der gesetzlichen Ziele zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Neu-Um undErweiterungsbauten Instandsetzungen Sanierungen

102Text der Verwaltungsvorschrift Energieeffizienz (2009) Word-Dokument

Energetische Anforderungenan den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden der Freien

Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde)

Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa erlässt im Einvernehmen mit der Senatorin für Finanzen die nachstehende Richtlinie:

§ 1

Anwendungsbereich und Bezugsverordnung

(1) Diese Richtlinie gilt für den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden, die im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen (Land undStadtgemeinde) stehen. Gebäude von Betrieben und Sondervermögen der Freien Hansestadt Bremen sind eingeschlossen.

(2) Wird in dieser Richtlinie Bezug auf die Energieeinsparverordnung des Bundes (EnEV) genommen, so ist in jedem Fall die im Bundesgesetzblatt verkündeteFassung vom 30. April 2009 (BGBl. I, S. 954) maßgeblich.

§2

Anforderungen an Teilsanierungenvon bestehenden Gebäuden

(1) Werden in bestehenden Gebäuden Bauteile erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert, dürfen die Wärmedurchgangskoeffizienten dieser Bauteile die inAn¬lage 1 genannten Höchstwerte (Umax-Werte) nicht überschreiten.

(2) Soweit Bauteile erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden, die in der Anlage 1 zu dieser Richtlinie nicht ausdrücklich aufgeführt sind, dürfen die

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Wär¬medurchgangskoeffizienten dieser Bauteile die in Anlage 3 Tabelle 1 der EnEV genannten Höchstwerte (Umax-Werte) nicht über¬schreiten.

§ 3

Anforderungen an Gesamtsanierungenvon bestehenden Gebäuden

(1) Eine Gesamtsanierung im Sinne dieser Richtlinie liegt vor, wenn im Rahmen einer Gebäudesanierung von den fünf nachstehend genannten Maßnahmen

Sanierung der Fassade,1.Sanierung der Fenster,2.Sanierung des Dachs oder Wärmedämmung der obersten Geschossdecke,3.Wärmedämmung der Kellerdecke oder der Sohle,4.Ersatz des Heizkessels5.

mindestens drei Maßnahmen durchgeführt werden. Soweit in Gebäuden Lüftungsanlagen erstmalig eingebaut oder vorhandene Lüftungsanlagen ersetzt odererneuert werden, liegt eine Gesamtsanierung im Sinne dieser Richtlinie auch dann vor, wenn zusätzlich zu der lüftungstechnischen Maßnahme mindestenszwei der vorstehend genannten Maßnahmen durchgeführt werden.

(2) Wird in einem bestehenden Gebäude eine Gesamtsanierung durchgeführt, muss das Gebäude nach der Sanierung mindestens denNiedrigenergiehausstandard erreichen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn

die erstmalig eingebauten, ersetzten oder erneuerten Bauteile des sanierten Gebäudes die Anforderungen nach § 2 dieser Richtlinie einhalten und1.die erstmalig eingebauten, ersetzten oder erneuerten Anlagen des sanierten Gebäudes die Anforderungen nach § 5 dieser Richtlinie einhalten und2.das sanierte Gebäude die Anforderungen an zu errichtende Nichtwohngebäude gemäß § 4 EnEV (Neubaustandard) erfüllt.3.

§ 4

Anforderungen an zu errichtende Gebäude

(1) Zu errichtende Gebäude sind grundsätzlich in Passivhausbauweise auszuführen. Hierbei ist der vom Passivhaus Institut, Darmstadt, entwickeltePassivhausstandard zu Grunde zu legen.

(2) Soweit im Einzelfall die Verwirklichung des Passivhausstandards technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, muss das zu errichtendeGebäude so ausgeführt werden, dass der nach § 4 EnEV zulässige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs mindestens um 30 Prozent unterschritten wird.

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(3) Anbauten mit einer Bruttogeschossfläche von weniger als 200 Quadratmetern sind von den Vorschriften des § 4 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinieausgenommen. Sie müssen jedoch den Niedrigenergiehausstandard im Sinne des § 3 Abs. 2 dieser Richtlinie erreichen, soweit die hinzukommendezusammenhängende Nutzfläche größer ist als 50 Quadratmeter.

(4) Anbauten mit einer Bruttogeschossfläche von 200 oder mehr Quadratmetern müssen die Vorschriften des § 4 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie grundsätzlichein¬halten. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die hierdurch ein¬gesparten Mittel in vollem Umfang in die energetische Sanierung desbestehen¬den Gebäudes, an dem der Anbau errichtet werden soll, investiert werden. Entsprechende Ausnahmen sind gemäß § 6 Abs. 2 dieser Richtlinie zubeantragen.

§ 5

Anforderungen an Anlagen in bestehendenund zu errichtenden Gebäuden

(1) Wenn in einem bestehenden Gebäude vorhandene Heizkessel ersetzt werden sollen, ist nach den nachstehenden Vorschriften zu verfahren:

Das Gebäude ist vorrangig an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Abwärmenutzung oder erneuerbarenEnergien anzuschließen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

1.

Heizkessel auf Basis von Heizöl sind durch umweltverträglichere Wärme¬erzeugungssysteme zu ersetzen. Soweit ein Abschluss an eine Nah- oderFernwärmeversorgung im Sinne der Nummer 1 technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind insbesondere Brennwertkessel aufBasis von Erdgas oder Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Ener¬gien geeignet.

2.

Soweit Heizkessel auf Basis von Erdgas eingebaut werden, müssen diese Brennwertkessel sein.3.Im Zusammenhang mit der Sanierung der Wärmeerzeugungsanlage ist zu prüfen, ob der Einsatz eines Blockheizkraftwerks technisch möglich undwirtschaftlich vertretbar ist.

4.

Soweit in einem zu errichtenden Gebäude ein separates Heizsystem installiert werden soll, sind die vorstehenden Regelungen entsprechend anzuwenden.

(2) Wenn Lüftungsanlagen erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden, sind die nachstehenden Anforderungen einzuhalten:

Die Lüftungsanlage muss grundsätzlich über eine Wärmerückgewinnung mit einem Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 75 % verfügen.1.Es müssen energieeffiziente Antriebsmotoren (Effizienzklasse 1 oder EC-Motoren) eingesetzt werden. Die Ventilatoren sind direkt angetriebenauszuführen.

2.

Die Lüftungsanlage ist bedarfsgerecht zu betreiben, zum Beispiel durch Einsatz von Bedarfstastern, Luftqualitätssensoren oder Präsenzmeldern.3.Das Kanalsystem muss so ausgeführt werden, dass die Druckverluste minimiert werden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.4.

(3) Wenn Umwälzpumpen in Heizungsanlagen erstmalig eingebaut oder ersetzt werden, sind die nachstehenden Anforderungen einzuhalten:

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In Heizkreisen sind grundsätzlich Heizungspumpen in Hocheffizienzbauart (Permanent-Magnet-Motoren) einzusetzen.1.Es dürfen ausschließlich Umwälzpumpen mit elektronischer Leistungs¬regelung eingebaut werden.2.Die installierte elektrische Leistung aller Umwälzpumpen eines Heizungs¬systems ist auf 1 Watt je 1 Kilowatt thermische Leistung zu begrenzen.3.

(4) Wenn Beleuchtungsanlagen erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden, sind die folgenden Anforderungen einzuhalten:

Die Grundbeleuchtung von Räumen ist als Direktbeleuchtung auszuführen.1.Im Regelfall sind Leuchtstofflampen mit elektronischem Warmstartvor¬schaltgerät der Bauform Dreibandenlampe einzusetzen.2.Glühkolbenlampen dürfen nicht eingesetzt werden. Vorhandene Glühkol¬benlampen sind vorrangig durch Kompaktleuchtstofflampen zu ersetzen.Halogenlampen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

3.

(5) Wenn küchentechnische Einrichtungen erstmalig eingebaut oder ersetzt werden, sind die nachstehenden Anforderungen einzuhalten:

Soweit ein Gasanschluss vorhanden ist, sind die Koch- und Backgeräte als Gasgeräte auszuführen. In Lehrküchen ist ausnahmsweise eine gemischteAufstellung von Elektro- und Gasgeräten zulässig.

1.

Soweit elektrische Haushaltsgeräte beschafft werden, müssen diese die Anforderungen der höchsten Energieeffizienzklasse erfüllen, die zumBeschaffungszeitpunkt verfügbar ist.

2.

(6) Soweit Anlagen, die mit elektrischem Strom betrieben werden, erstmalig einge¬baut, ersetzt oder erneuert werden, sind darüber hinaus die im Rahmen desStromsparprogramms erlassenen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

§ 6

Ausnahmen

(1) Von den Vorschriften der §§ 2 bis 5 dieser Richtlinie darf im Einzelfall abgewi¬chen werden, wenn ihre Einhaltung nachweislich technisch nicht möglich,rechtlich nicht zuläs¬sig oder wirt¬schaftlich nicht vertretbar ist.

(2) Beabsichtigte Abweichungen von den Vorschriften der §§ 3 und 4 sind schriftlich dar¬zustellen und zu begründen. Die entsprechenden Unterlagen sinddem zuständigen Fachressort und dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Unterlagen entscheiden daszuständige Fachressort und der Se¬nator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa über die beabsichtigten Abweichungen im Einvernehmen. Soweit in dasBauvorhaben Mittel von Drittmittelgebern einfließen, die bei der Kalkulation der Kosten einen niedrigeren Energiestandard unterstellt haben, ist der Verweisauf diese Kalkulation/Finanzierung ein ausreichender Ausnahmegrund. Die Entscheidung ist innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der vollständigenUnterlagen zu treffen.

(3) Abweichungen von den Vorschriften des § 2 sowie des § 5 Abs. 1 dieser Richt¬linie sind dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa schriftlich

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anzuzei¬gen. Die Abweichungen sind von der ausführenden Stelle detailliert darzustellen und hinreichend zu begründen. Der Senator für Umwelt, Bau,Verkehr und Eu¬ropa kann der ausführenden Stelle innerhalb einer Woche nach Eingang der An¬zeige mitteilen, dass über die Abweichungen in einemGenehmigungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 dieser Richtlinie zu entscheiden ist. Macht er von diesem Recht nicht Gebrauch, darf die Maßnahme mit denangezeigten Abweichungen durchgeführt werden.

(4) Abweichungen von den Vorschriften des § 5 Abs. 2 bis 6 dieser Richtlinie sind von der ausführenden Stelle in der Bauakte zu dokumentieren. DieAbweichun¬gen sind detailliert darzustellen und hinreichend zu begründen. Die ausführende Stelle übermittelt dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr undEuropa vierteljähr¬lich eine vollständige Auflistung der Fälle, in denen von den Vorschriften des § 5 Abs. 2 bis 6 dieser Richtlinie abgewichen wurde. DerSenator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa ist berechtigt, auf dieser Grundlage Stichprobenkontrollen vorzunehmen.

(5) Soweit über Abweichungen von den Vorschriften dieser Richtlinie in einem Ge¬nehmigungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 dieser Richtlinie zu entscheiden istund die Abweichungen damit begründet werden, dass ihre Einhaltung wirtschaftlich nicht vertretbar sei, hat die ausführende Stelle eineWirtschaftlichkeitsrechnung vorzulegen. Satz 1 gilt auch für den Fall, dass der Senator für Umwelt, Bau, Ver¬kehr und Europa von seinem Recht nach § 6Abs. 3 Satz 3 dieser Richtlinie Gebrauch macht. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist nach den in Anlage 2 fest¬gelegten Methoden und Annahmendurchzuführen.

(6) Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist die maßgebliche Entscheidungsbasis für die Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 5. Führt die Rechnung zu einemnegativen Ergebnis, gilt die Wirtschaftlichkeit als nicht erfüllt.

(7) Die Vorschriften des § 6 Abs. 2 bis 4 dieser Richtlinie sollen zunächst ein Jahr in der Praxis erprobt und anschließend überprüft werden.

§ 7

Inkrafttreten

(1) Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 01.01.2010 in Kraft.

(2) Für Planungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bereits den Stand einer Kostenschätzung (bzw. bei Fällen der Immobilien Bremenentsprechend der für sie geltenden Verfahrensanweisung den Stand einer Entscheidungsunterlage Bau) erreicht haben, gelten für die weiterführende Planungund Projektumsetzung die zum Zeitpunkt der Kostenschätzung (bzw. Erstellung einer Entscheidungsunterlage) geltenden Vorschriften.

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1

Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3)

Portal für die anwendungsorientierte Auslegung der Energetischen Anforderungen

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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen (Umax-Werte)

Zeile Bauteil Umax-Wert W / (m2 K) 1 Außenwände 0,18 2 a Außenliegende Fenster, 1,2 Fenstertüren (1) 2 b Dachflächenfenster (2) 1,3 2 c Verglasungen (3) 1,0 3 a Dachschrägen 0,18 3 b Oberste Geschossdecken 0,12 3 c Flachdächer 0,12 4 a Kellerdecken 0,25 4 b Fußbodenaufbauten (4) 0,25 4 c Decken nach unten an Außenluft 0,18

(1) Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters (Uw-Wert); der Uw-Wert von 1,2 W / (m2 K) darf nicht überschritten werden, wenn der Fensterrahmen aus Kunststoff besteht. Bei anderen Rahmenmaterialien ist ein Uw-Wert von höchstens 1,3 W / (m2 K) zulässig. Fenster und Fenstertüren müssen unabhängig vom Rahmenmaterial über einen thermisch entkoppelten Randverbund verfügen. Der psi-Wert darf 0,05 W / (m2 K) nicht überschreiten.

(2) Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters (Uw-Wert)

(3) Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung (Ug-Wert), der sowohl bei einem Ersatz des Fensters als auch bei Aus¬tausch der Verglasung in einem vorhan¬denen Rahmen einzuhalten ist

(4) Der angegebene Wärmedurchgangskoeffizient muss eingehalten werden, wenn der Fußbodenaufbau umfassend erneuert wird (sowohl Belag als auch Estrich, einschl. Anpassung von Heizkörpern, Wärmeverteilleitungen, Innentüren u.ä.). Andernfalls ist der in Anlage 3 Tabelle 1 der Energieeinsparverordnung 2009 aufgeführte Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten maßgeblich.

Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3)

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Methodik und Annahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung

1. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung sind die folgenden Ausführungsvarianten miteinander zu vergleichen:

a) Ausführung nach der vorliegenden Richtlinie (Standardvariante), b) Ausführung nach der Energieeinsparverordnung in der für das Vorhaben maßgeblichen Fassung (Referenzvariante).

2. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist nach der Kapitalwertmethode durchzuführen.

3. Als Kalkulationszeitraum ist die Nutzungsdauer der zu errichtenden Gebäude beziehungsweise der erstmalig eingebauten, ersetzten oder erneuerten Bauteileoder Anlagen zu wählen.

Die Nutzungsdauer von zu errichtenden Gebäuden ist mit 60 Jahren anzusetzen.

Für bauliche Wärmeschutzmaßnahmen, die im Rahmen der Sanierung beste¬hender Gebäude durchgeführt werden, sind die folgenden Nutzungsdauern zuGrunde zu legen:

* Wärmedämmung von Bauteilen (Außenwand, Dach, Kellerdecke, Sohle u.a.) 40 Jahre * Fenster 30 Jahre

Für anlagentechnische Maßnahmen sind die Nutzungsdauern gemäß VDI 2067 anzusetzen. Umfasst ein Vorhaben Maßnahmen mit unterschiedlichenNutzungsdauern, ist wie folgt zu verfahren:

* Für zu errichtende Gebäude ist die Nutzungsdauer des Gebäudes als Kal¬kulationszeitraum zu wählen. Während der Nutzungsdauer erforderliche Reinvestitionen sind zu berücksichtigen. * Bei Sanierungen bestehender Gebäude ist die mittlere Nutzungsdauer der erstmalig eingebauten, ersetzten oder erneuerten Bauteile oder Anlagen als Kalkulationszeitraum zu wählen. Die mittlere Nut¬zungsdauer ist als ge¬wogenes arithmetisches Mittel zu ermitteln. Als Gewichte sind die Anteile der einzelnen Maßnahmen am Investitionsvolumen zu verwenden.

4. Soweit die Investition aus Haushaltsmitteln finanziert wird, ist der von der Senato¬rin für Finanzen festgelegte Kalkulationszinssatz anzusetzen. Soweit dieInvesti¬tion unter Inanspruchnahme zinsverbilligter Darlehen finanziert wird, ist der tat¬sächliche Fremdkapitalzinssatz anzusetzen.

5. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung sind die zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen nominalen Energiepreise mit den nachstehendenSteigerungsraten fortzuschreiben:

a) Preise für elektrischen Strom, Fernwärme + 6,0 % p.a. b) Preise für Heizöl, Erdgas + 8,0 % p.a.

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Die allgemeine Preissteigerung (Inflationsrate) ist mit 2,0 % p.a. anzusetzen.

Die vorstehend genannten Preissteigerungsraten sollen nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie überprüft und gegebenenfallsange¬passt werden.

6. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung sind die positiven Umweltwirkungen sowie die ver¬miedenen externen Kosten, die mit der Einsparung nichterneuerba¬rer Primär¬energie verbunden sind, in Form eines rechnerischen Investitions¬kostenab¬schlags zu berücksichtigen (Umweltbonus). Dieser ist wiefolgt zu er¬mitteln:

a) Zunächst sind die Mehrinvestitionen der Standardvariante gegenüber der Referenzvariante zu ermitteln. b) Anschließend ist der Investitionskostenabschlag zu berechnen, indem die ermittelten Mehrinvestitionen mit einem Abschlagsfaktor multipliziert wer¬den.

Für Maßnahmen, die überwiegend zu einer Einsparung von Wärmeenergie führen, sind die folgenden Abschlagsfaktoren zu verwenden:

* bei Wärmeversorgung auf Basis von Heizöl 0,30 * bei Wärmeversorgung auf Basis von Erdgas 0,20 * bei Wärmeversorgung auf Basis von Fernwärme aus Heizkraftwerken (in Kraft-Wärme-Kopplung) 0,15

Erfolgt die Wärmeversorgung auf Basis anderer Energieträger, ist der an¬zusetzende Abschlagsfaktor mit dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europaabzustimmen.

Für Maßnahmen, die überwiegend zu einer Einsparung von elektrischem Strom führen, ist ein Abschlagsfaktor von 0,30 zu verwenden. In derWirtschaftlichkeitsrechnung sind die Investitionen der Standard¬variante um den Investitionskostenabschlag zu vermindern. Die In¬vestitionen derReferenz¬variante sind in voller Höhe anzusetzen.

7. Soweit methodische Vorgaben oder Annahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich erwähnt werden, sind diese mit demSe¬nator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa abzustimmen.

002050101 Bestandsschutz

002050102 Bauprodukte und Bauarten

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002050103 Technische Baubestimmungen

002050104 Umweltschutz

Ob und in wieweit Bestandschutz sinnvoll in Anspruch genommen werden kann, ist stets für das jeweilige Gebäude zu prüfen. Der Bestandschutz gilt nicht füralle Gebiete des öffentlichen Rechts. So müssen Anlagen oder Gebäude u.U. dem neuen Recht angepaßt werden, wie z.B. dem Immissionsschutzrecht oder derEnergieeinsparverordnung (Nachrüstpflicht).

Siehe auch Tabelle zum baulichen Wärmeschutz bei Sanierungen

Die von der Europäischen Union erlassene Bauproduktenrichtlinie dient der Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Bauprodukte. Zur Umsetzung diesesEU-Rechts in nationales Recht hat der Bund das Bauproduktengesetz erlassen.

Um zwischen Bauproduktengesetz und dem Bauordnungsrecht eine Übereinstimmung herzustellen, sind entsprechende Vorschriften in §§ 20 - 24 derBremLBO aufgenommen worden. Sie beinhalten die wesentlichen Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten, die bei der Errichtung, Änderung,Instandsetzung und Instandhaltung verwendet werden dürfen. Die Begriffe Bauprodukte und Bauart sind in § 2 Abs. 14 und 15 BremLBO definiert.

Bei der Instandsetzung sind die vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführtentechnischen Regeln einzuhalten. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn eine gleichwertige Ausführung nachgewiesen wird (§ 3 Abs. 3 BremLBO).

Nach § 3 Abs. 1 BremLBO sind bauliche Anlagen so zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die natürlichen Lebensgrundlagen geschont werden.Gemäß § 20 Abs. 8 BremLBO sollen bei der Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen möglichst umweltverträgliche bzw. schonendeBauprodukte, verwendet werden. Berücksichtigt werden sollen deren Eigenschaften in den Phasen der Herstellung, Nutzung und Entsorgung oder deren

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Wiederverwendung.

Die umweltrelevanten Bestimmungen der BremLBO bieten jedoch Ermessensspielräume, um auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden zukönnen.

Das Recycling von Mineralstoffen wie Stein und Beton aber auch von Holz, Stahl und Kunststoffen soll bei Baumaßnahmen angestrebt und berücksichtigtwerden, soweit die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann oder gesetzliche Bestimmungen dies fordern.

Nach § 3 der BremLBO sollen bei der Instandhaltung und Änderung baulicher Anlagen die Belange Behinderter berücksichtigt werden. Bei der Planung vonNeubauten und großen Um- oder Erweiterungsbauten soll grundsätzlich die Norm DIN 18024 (barrierefreies Bauen im öffentlichen Bereich) beachtet werden.Große Um- und Erweiterungsbauten sind nach der Begründung zum Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz solche mit Gesamtkosten von mehr als einerMillion EURO. Vor Planung und Durchführung von sonstigen Umbaumaßnahmen, insbesondere in Verbindung mit Instandsetzungs- / Sanierungsmaßnahmen,muss die Frage nach einer barrierefreien Ausführung für mobilitätseingeschränkte und behinderte Personen im Sinne des BremischenBehindertengleichstellungsgesetzes geklärt werden.

Möglichst erschlossene, baureife Grundstücke mit guten Baugrundverhältnissen (Bodengutachten) in Betracht ziehen.

Wenn möglich und wirtschaftlich, sollte die Regenwasserentwässerung auf dem Grundstück durch Versickerung erfolgen.

Bei Verwertung vorhandener Bausubstanz ist eine lückenlose Substanzerfassung erforderlich, da vielen Fällen nur unvollständige, bzw. keineausreichenden Bestandsunterlagen vorliegen. Das elektronische Planarchiv PLANBAU bei Immobilien Bremen ist für Hochbauten desSondervermögens Immobilien und Technik zu konsultieren.

Vom zuständigen Dienstleister /Architekten/Sonderingenieur ist ein Leistungskatalog zu bearbeiten und die Ergebnisse sind mit Vorlage der Vorplanungeinzureichen. Die nachstehend aufgeführten Planungsinhalte, Kostenermittlungen, Standards etc. sind vom baubegleitend Tätigen kritisch zu überprüfenund ggf. zu korrigieren:Umwandlung und Einhaltung des RaumprogrammsKlärung öffentlich-rechtlicher bzw. zuschußrechtlicher Vorschriften und AuflagenObjektbeschreibung

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Konzept der Ver- und EntsorgungKostenermittlung nach DIN 276 und deren Verhältniswerte:

Die im konkreten Entwurf erzielten Verhältniswerte sind mit anerkannten Vergleichswerten bzw. Richtgrößen zu vergleichen.

Konzept der Baukonstruktion einschließlich der Baustandards, der technischen Systeme (wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro etc.)Konzept der FreianlagenInvestitions-/FolgekostenvergleichAufstellung eines Terminplanes für die planerischen Leistungen und die BaudurchführungKurzbeschreibung des QualitätsstandardsAufzeigen von alternativen LösungsmöglichkeitenWirtschaftlichkeit der Grundrißanordnung, Gebäudegeometrie, HöhenentwicklungPrognose der BaunutzungskostenAbklären bzw. Abschätzen von evtl. Widerständen und kostenwirksamen AuflagenDie RLBau ist in ihrem Geltungsbereich ohne Einschränkungen auch im Zusammenhang mit diesen Richtlinien anzuwenden. U.a. sind die in der RLBaufestgelegten Regelungen zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit von Planungen und zum Wettbewerbswesen zu beachten.Bei Planung und Durchführung öffentlicher Hochbaumaßnahmen ist frühzeitig mit der Kulturbehörde über die Ausstattung mit künstlerischen Werkenoder die Einbeziehung bildender Künstlerinnen / Künstler zu befinden. Gemeinsam mit dem Kulturressort soll nach den Möglichkeiten einer auchdrittmittelgestützten Finanzierung gesucht werden. Soweit eine solche Finanzierung zustande kommt, sollen bei der Realisierung in angemessenemUmfang Mittel aus dem jeweiligen Bauvolumen eingesetzt werden. Das Kulturressort gewährleistet im Rahmen seiner im Haushalt verfügbaren Mitteldie Übernahme der Folgekosten (Instandhaltung und Pflege) für das jeweilige künstlerische Werk.

Vorplanung von Neubaumaßnahmen

Die thermisch-energetischen und ggf. lichttechnischen Auswirkungen von Gebäudeplanungen sollten bereits frühzeitig als Bestandteil integrativerVorentwurfsplanungen mit Hilfe von Computerprogrammen simuliert werden. Es sind alle Einsparungsmöglichkeiten bezogen auf die Summe vonInvestitionen und nutzungsdauerbezogenen Folgekosten durch Berücksichtigung von konzeptionellen, planerischen und technischen Alternativenauszuschöpfen. Dabei sind die unter 00205 Entwurfsstandards aufgeführten „energie- und umweltschutzorientierten Standards“ zu beachten.

Alternative Baukonzeptionen für Verwaltungsgebäude prüfen, z.B. Bautyp des Kombi-Büros (kompakte Bürozellenzone, kombiniert mitKommunikations-/Archivzone).

Optimierung der Gebäudegeometrie (günstige Relationen Brutto-Rauminhalt, Hauptnutzfläche), Minimierung der Verkehrsflächen, einfacheGebäudekonfigurationen und Raumstrukturen.

Wirtschaftliche Konstruktions- und Ausbaurastermaße (2,50 m bis 3,75 m) sowie Büroraumtiefen (ca. 5,0 m).

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Die Gebäudehüllen sind aus bewährten, witterungsbeständigen Baustoffen herzustellen.

Bei Neubauten sind in der Regel geneigte Dächer auszuführen.

öffentlich-rechtliche Forderungen sind auf ihren Sinngehalt zu überprüfen und auf ein unabdingbares Anforderungsniveau zu bringen. Um überhöhtensogenannten Spezialistenforderungen entgegenwirken zu können, ist ein planungs- und baubegleitendes Controlling herbeizuführen.

Gebäudetechnische Installationen sind in der Regel "auf Putz" zu führen. Ausnahmen gelten bei sicherheitstechnischen, hygienischen,reinigungstechnischen und gesetzlichen Begründungen sowie in der Regel für die Elektroinstallationen im Griffbereich.

Außenanlagen sollten ohne aufwendige künstliche Niveauänderungen gestaltet und nur soweit erforderlich befestigt werden.

Fassadenbegrünungen sind nur zulässig, wenn die Außenwandfunktion nicht beeinträchtigt wird (bei mehrschaligem hinterlüfteten Wandaufbau) und einregelmäßiger Rückschnitt sichergestellt wird.

Ungenutzte Baugrundstücksteile - sofern sie keiner baulichen Nutzung zugeführt werden sollen - bleiben brach.

Nur Pflichteinstellplätze realisieren, offenen Stellplatzanlagen ist der Vorzug gegenüber Garagenanlagen zu geben, Ausnahme: Dienstfahrzeuge.

Vorplanung in vorhandener Gebäudesubstanz

Trotz bausubstanzbedingter Beschränkungen sind energetische Optimierungen durchzuführen.

Auf die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird hingewiesen.Gemäß Gefahrstoffverordnung ist eine Prüfung möglicher Gefahrenquellen (Altlastenermittlung, Grundlagenermittlung) durchzuführen. Für dieDurchführung dieser Grundlagenermittlung kann anliegende Checkliste zu Hilfe genommen werden.

Checkliste Gefahrstoffe Muster IB

Optimierung der Grundrißplanung: bauliche Eingriffe in die Bausubstanz möglichst beschränken, da z.B. bereits bei einem neuen Türdurchbruchmehrere Gewerke beteiligt sind.

Bei der Verwertung alter Bausubstanz ist kritisch zu prüfen, ob sämtliche Installationen zu erneuern sind. Vom Grundsatz der Vor-Wand, bzw.Auf-Putzinstallation sollte nur aus zwingenden Gründen abgewichen werden, z.B. Denkmalschutz, -würdigkeit, Vandalismus, etc.

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0020701 Tragwerk

0020702 Schallschutz

0020703 Raumakustik

0020704 Fassade, Dach, Wärmeschutz

0020705 Brandschutz

0020706 Baukonstruktion

0020707 Wände

0020708 Decken

0020709 Fenster

0020710 Sonnenschutz

0020711 Treppen

0020712 Fußbodenbeläge

0020713 Außentüren

0020714 Innentüren

0020715 Innenwände

0020716 Fliesen

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0020717 Ausstattung

0020718 Baustoffe Bauchemie

0020719 Mobiliar

Die nachstehenden

003 Ausfuehrungsstandards

sind spezielle Definitionen und Festlegungen des konkreten Ausführungsstandards auf der Baustelle. Sie sind für die Durchführung grundsätzlich verbindlich.

Bei allen Neu- und Umbauten einschl. Sanierungen müssen statische Berechnungen einschließlich Konstruktionsunterlagen erstellt werden, wenntragende Konstruktionen davon betroffen sind.In der Regel müssen diese statischen Berechnungen und Unterlagen von einem Prüfingenieur geprüft und freigegeben werden (BremLBO § 66 ff).Keine Freistellung!Entsprechend dem Baufortschritt müssen die ausgeführten Konstruktionsteile abgenommen werden. Diese Abnahmen müssen protokolliert werden. DieDurchschriften werden an die Baubeteiligten verteilt.Der Baugrund ist vor jeder Kostenberechnung verantwortlich von einem Bodengutachter oder bereits vorliegende Baugrundsondierungen von demverantwortlichen Tragwerksplaner zu beurteilen, um ausreichende Angaben zur Kostensicherheit sowie eine fundierte fachliche Aussage hinsichtlich derMachbarkeit zu haben.Nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien und Baustoffe dürfen bei tragenden Konstruktionen verwendet werden (z. B. Dübel, Verankerungselementeu. a.).Beachtung aller gültigen Normen, Richtlinien und den jeweiligen Herstellerangaben.Bei Betoninstandsetzungsmaßnahmen sind immer Schadensanalysen zu erstellen und es ist jeweils ein Tragwerksplaner einzubeziehen, um ausreichendeAngaben zur Kostensicherheit sowie eine fundierte fachliche Aussage hinsichtlich der Machbarkeit/Standsicherheit zu haben. Ausführungzeitraum etwaApril bis Oktober; erforderliche Außentemperatur über 8°C!Bei Sanierungen ist dem Ausführenden eine komplette Planung einschließlich Detailangaben zur Ausführung zu übergeben.Für jedes zu entwässernde Flachdach sind mindestens zwei Dachgullys mit stabilen Sieben anzuordnen, wobei die Gullys an den tiefsten Stellen desDaches platziert sein müssen. Gegebenenfalls ist die Dachneigung zu den Gullys zu korrigieren.Bauschäden an tragenden Konstruktionen, an abgehängten Unterdecken, an Fassaden sowie Durchfeuchtungen sind durch Fachingenieure beurteilen zulassen.Die "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" der

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Bauministerkonferenz sind zu beachten.

Bauphysik:

Bei allen Neu- und Umbauten einschl. Sanierungen müssen bauphysikalische Berechnungen aufgestellt werden, um Wärmeverluste und Feuchteschädenzu vermeiden.Alle Kaltdächer müssen eine ausreichende Querlüftung oberhalb der Wärmedämmung und in der Fassade erhalten.Wärmebrücken sind zu vermeiden.Wärmedämmarbeiten einschließlich der Prüfungen der Winddichtigkeit nach DIN EN 13829 müssen abgenommen werden. Dies ist zu protokollieren.Vor Fensterflächen bzw. Blindfelder von Fassaden-/Fenster-/Tür-elementen dürfen keine Heizkörper angeordnet werden, wenn für die Heizkörper keinezusätzlich ausreichende Maßnahmen gegen Wärmeverluste zur Außenhülle hin vorgesehen werden.

Bei Instandsetzungs- / Sanierungsmaßnahmen darf der Schallschutz nicht schlechter werden. Der Luft- und Trittschallschutz ist auf die vorgegebenen Werteder DIN 4109, dem Mindestschallschutz, zu beschränken. Erhöhter Schallschutz ist in der Regel nicht erforderlich.

Bei Baumaßnahmen sind Grundsätzlich die Grenz- und Orientierungswerte der DIN 4109 einschl. der Verordnungen zum Schallschutz einzuhalten.Zur Auslegung der akustischen Maßnahmen gilt die DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen" (Fassung: Mai 2004). Danach ist fürdie durchschnittliche Klassenraumgröße von 60Qm (ca. 200cbm) eine Nachhallzeit von 0,55 sec. einzuhalten. In Kindertagesstätten, Grundschulen undUnterrichtsräumen mit fremdsprachigem Unterricht, reduziert sich der zulässige Wert um 20% auf 0,45 sec.

Einfache, angemessene Konstruktionen mit günstiger Wärmedämmung vorsehen, z.B. Mauerwerksfassade, Putzfassade

Aufwendige Metallsonderkonstruktionen, großflächige Verglasungen und vorgeblendete Natursteinfassaden vermeiden.

Das Dach in einfacher Konstruktion und Form vorsehen und mit den üblichen Dacheindeckungen versehen.Sanierungsbedürftige Flachdächer, wenn möglich, mit einem geneigten Dach versehen, wenn keine bauordnungsrechtlichen oder gestalterischen Bedenkenbestehen. Sanierungsbedürftige Flachdächer, die nicht ausgebaut werden können, sind mit einem Mindestgefälle von 3% als Gefälleflachdach auszubilden.

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Verwendung von Außenwänden in schwerer Bauart mit Außendämmung.

Fensterflächenanteil je nach Himmelsrichtung und inneren Wärmelasten (Norden) dimensionieren, dadurch geringere Energiekosten, Wartungskostenund einfacher und günstiger Bauunterhalt und Betrieb.

Wenn möglich vorgefertigte Bauteile / Bauteilsysteme verwenden.

Bei der Gestaltung von Fassaden sind als Vorgabendie architektonischen, stadtbildgestalterischen Komponentenlangfristige dauerhafte und schadensfreie Konstruktionen sowieeine hohe Wirtschaftlichkeit auch in der Unterhaltung

zugrunde zu legen.

Fassadensanierungen und Fenstererneuerungen aus Gründen des Wärmeschutzes können nur nach vorangegangener Wirtschaftlichkeitsberechnungvorgenommen werden.

Als Maßstab für die Entscheidung sind hierbei die Regelungen des Bremischen Energiegesetzes zu sehen.

siehe auch

002070401 Außenwände und Dächer

002070402 Wärmeschutz und Energiesparmaßnahmen

00301 Flachdachabdichtungen

Bei der Gestaltung von Fassaden sind als Vorgaben: - die architektonischen, stadtbildgestalterischen Komponenten - langfristige dauerhafte und schadensfreieKonstruktionen sowie - eine, auch in der Bauunterhaltung hohe Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen.

Als Außenwände sind einfache, angemessene Konstruktionen mit günstiger Wärmedämmung, z.B. Mauerwerks-, Putz- oder einfache Vorhangfassaden inTafelbauweise vorzusehen.

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Aufwendige Metallsonderkonstruktionen, großflächige Verglasungen und vorgeblendete Natursteinfassaden sind zu vermeiden.

Außenwandbegrünungen sind nur zulässig, wenn die Außenwandkonstruktion nicht beeinträchtigt wird(mehrschaliger hinterlüfteter Wandaufbau) und einregelmäßiger Rüpckschnitt durch den Gebäudenutzer sichergestellt ist.

Dächer sind in einfacher Konstruktion und Form vorzusehen. Flachgeneigte und Steildächer sind Flachdächern vorzuziehen und mit Ziegeln,Betondachsteinen, Faserzementwellplatten oder Metalltrapezprofilen zu bedecken.

Sanierungsbedürftige Flachdächer, die nicht ausgebaut werden können, sind mit einem Mindestgefälle von mind. 3% und einer bituminösen Eindeckung,auszubilden.

In der Regel ist eine Außenentwässerung der Dachflächen vorzusehen.

Dachflächen sollen grundsätzlich nicht durch das Gebäude entwässert werden, Decken und Wanddurchdringungen sind zu vermeiden. Fallrohre undRegenrinnen sollten sichtbar vor dem Gebäude verlegt werden, so dass Schäden frühzeitig erkennbar sind.

Eine Dachbegrünung ist nur zulässig wenn die Pflege und Wartung durch den Nutzer gewährleistet ist.

Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

Nach dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) müssen der Wärmeschutz von gebäudeumfassenden Bauteilen und die haustechnischen Anlagen für Heizung,Lüftung und Brauchwasser so instandgehalten und betrieben werden, dass nicht mehr Energie als unbedingt notwendig verbraucht wird.

Werden bei bestehenden Objekten die Außenbauteile oder die Gebäudetechnik wesentlich geändert, d.h. erweitert oder ersetzt, sind besondere Anforderungennach dem EnEG zu erfüllen.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Werden bei bestehenden Gebäuden Änderungen an Außenbauteilen beheizter Räume in der Weise vorgenommen, dass sie erstmalig eingebaut, durchwärmetechnische Nachrüstung ersetzt oder erneuert werden, dürfen die festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der EnEV nicht überschrittenwerden.

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Bauliche Anforderungen werden nicht gestellt, wenn die Änderungen weniger als 10 % der Bauteilfläche betreffen. Einzelheiten sind in der EnEV § 9geregelt. Die Anforderungen müssen nicht eingehalten werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Jahres-Primärenergiebedarf oder der spezifischeTransmissionswärmeverlust (Neubauwerte gemäß EnEV) um nicht mehr als 40 % überschritten wird.

Bei neuen Bauteilen ist die Luftdichtigkeit, bzw. die Fugendurchlässigkeit entsprechend den Anforderungen für zu errichtende Gebäude herzustellen.

Soweit durch die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild von Baudenkmälern oder sonstiger, besonders erhaltenswerterBausubstanz beeinträchtigt wird und andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, sind Ausnahmen von der EnEVzulässig.

Die Anforderungen der

Tabelle zum baulichen Wärmeschutz bei Sanierungen Fassung 2009

sind einzuhalten.

siehe auch

Verwaltungsvorschrift EnergieeffizienzStromsparprogramm der FHB 2009

Bremisches Energiegesetz

Bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes sind die Anforderungen gem. der BremLBO (§17) einzuhalten.

Dafür gelten folgende Paragraphen:Feuerwiderstandsqualität bestimmter Bauteile die §§29 - 34,Rettungswege die §§ 35 - 39,Sicherung des zweiten Rettungsweges der §17 Abs.4,Feuerungsanlagen und haushaltstechnische Anlagen, wie z.B. Leitungen etc., die §§ 40 - 44.

Für Sonderbauten, wie Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäuden usw., können aufgrund des §52 BremLBO weitergehende

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Brandschutzanforderungen, wie z.B. Warnanlagen notwendig werden.

Beim Bauen im Bestand ist bei vorhandenen Defiziten der bauliche Brandschutz unter Beteiligung von Bauordnung und Feuerwehr zu verbessern. Ggf.müssen externe Fachgutachten eingeholt werden.

Brandschutzanforderungen für bestimmte Gebäudearten werden zusätzlich durch Verordnungen wie z.B. die Versammlungsstätten VO,Verwaltungsvorschriften und technische Baubestimmungen präzisiert.

Die unbestimmten Rechtsbegriffe in der BremLBO, feuerhemmend oder schwerentflammbar, sind in der DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffenund Bauteilen" konkretisiert. Diese Norm ist als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt und damit verbindlich.

Zusätzliche Tiefgeschosse (Kellerräume, Kriechkeller etc.) sind zu vermeiden, soweit es die Nutzung zuläßt unddie Unterbringung der Technik und Führung der Installationstrassen es erlaubtstädtebauliche und funktionale Gründe Alternativen zulassen.Raumhöhen reduzieren, wenn möglich auf 2,5 m lichte Höhe reduzieren.Zuordnung von Nutzflächen nach Anforderungen an die Deckentragfähigkeit.

Die Wärmedämmung von Aussenwänden ist nach den Regeln der Technik und der aktuellen EnEV (§ 6) herzustellen.

Wände sind in der Regel mit hellen und wasserdampfdurchlässigen Farben der Nassabriebs-Beständigkeitsklasse II nach DIN EN 13 300 zu streichen. AlsInnenwandfarben werden diffusionsoffene, emissionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie Anstriche verwendet, problematische Zonen, wie z.B.Sockelbereiche sind gesondert zu behandeln, dort sind Farben der Scheuerbeständigkeitsklasse 1 zu verwenden.

Verfliesungen in Sanitär- und sonstigen Feuchträumen sind nur auf den zweckbedingten Umfang, den Spritzbereich maximal bis Türhöhe zu begrenzen, nichtals raumhohe, wanddeckende Verfliesungen.

Sanitärtrennwände müssen glatt beschichtet, an Wand und Boden befestigt sein und einen zum Reinigen notwendigen Abstand zum Boden aufweisen.

Mobile Trennwände sind zu vermeiden, können jedoch die Mehrfachnutzung von Bereichen ermöglichen und damit Programmfläche einsparen.

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siehe auch

0020715 Innenwände

00303 Toilettentrennwände

00305 Montagewände

In der Regel sind Einlegemontagedecken aus Gipskarton in heller Farbe vorzusehen.

Wenn in besonderen Fällen "Lochdecken" oder andere Sonderkonstruktioneneingebaut werden müssen, sind diese ebenfalls hell zu streichen.

Die raumakustischen Anforderungen gemäß DIN 18041 bzw. 0020703 Raumakustik, sind möglichst über die Deckenflächen herzustellen.

siehe auch

00307 Decken

In der Regel sind Holzfenster, entweder lamelliert oder aus Plantagenhölzern, einzusetzen. Die Holzqualität ist entsprechend einesWirtschaftlichkeitsnachweises über den "Lebenszyklus" darzustellen. Aus Gründen der Bauinstandhaltung wird eine Aluabdeckschale gewünscht. Wennkeine Abdeckschale eingebaut wird, sind die Fenster außen hell und deckend zu beschichten.

Innere Vorsatzfenster als Sanierungsmöglichkeit, sind nur in Verbindung mit dem Denkmalschutz einzusetzen.

Es ist die maximale Lüftungsmöglichkeit über die Fensterflächen herzustellen. Für die Bemessung der erforderlichen Lüftungsquerschnitte inGemeinschaftsräumen sollen 10 % der Grundfläche, möglichst 15 % erreicht werden. Für übrige Arbeitsräume gilt die Arbeitsstätten-Richtlinie. Wenneine optimale Lösung betreffend der Bemessung von Lüftungsquerschnitten nicht möglich ist, ist der Einsatz einer mechanischen Unterstützungund/oder der Einsatz von Luftqualitätsfühlern zu prüfen.

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Flügelmaße sind bis max. 30% unter den Vorgaben der Beschlagsanbieter zu bemessen. Es sind nur TBT (kipp vor dreh) Beschläge als nichtabschließbareinzubauen. In Gemeinschaftseinrichtungen sollten Fenster mit einem feststehenden Brüstungselement und zusätzlich Oberlichter eingebaut werden.

Im Erdgeschoß sind einbruchhemmende Beschläge mit Aushebelsperren einzusetzen.

Fenster sind so zu gestalten bzw. zu dimensionieren, das sie per Hand aus dem Gebäude zu reinigen sind.

siehe auch

00306 Außentüren und Fenster

Sonnenschutz ist entsprechend einem rechnerischen Nachweis über den sommerlichen Sonnenschutz für alle von der Sonne beschienenen Räumeherzustellen.

Ist ein starrer, äußerer Sonnenschutz ausreichend, ist dieser zu bevorzugen. Beim Einbau eines starren Sonnenschutzes muß eine ausreichende natürlicheBelichtung der Räume gewährleistet sein. Es muss außerdem geprüft werden, ob eine Lüftung der Räume über Nacht erforderlich ist (nächtlicheAbkühlung). Ggf. muss dies bei der Planung der Fenster berücksichtigt werden.

Ist ein außenliegender Sonnenschutz über Außenraffstores notwendig, ist dieser elektrisch über Windwächter zu steuern. Handkurbelanlagen gefährdendurch Nutzerfehler die Sturmsicherheit der Anlagen.

Bei Gebäuden mit vorhandenen RLT-Anlagen ist zu untersuchen, ob durch einen außenliegenden Sonnenschutz eine aktive Gebäudekühlung mittelsKlimaanlage vermieden oder diese geringer dimensioniert werden kann. Die Wirtschaftlichkeit ist darzustellen.

Aufwendige Geländerkonstruktionen, wie Glaselemente bei Treppenneubauten sind auf gestalterisch und funktional repräsentative Bereiche zubeschränken.

Freie Seiten von Treppenstufen und -podesten müssen so ausgebildet sein, das das Ablaufen von Wischwasser verhindert wird.

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In Schulen und Kindertagesstätten sind die Geländer gegen das "Herunterrutschen" zu sichern.

siehe auch

00302 Betonwerkstein00308 Bodenbeläge

In der Regel ist Linoleum, Kautschuk oder Nadelfilz einschl. Holzfußleisten einzusetzen. Bei stark schmutzbeanspruchten Flächen Naturstein- oderBetonwerkstein.

Höherwertige Bodenbeläge sind nur dort einzusetzen, wo dieses unbedingt notwendig ist.

Bodenfliesen müssen ohne Glasur durchgefärbt sein und möglichst dunkel verfugt werden.

Im Eingangsbereich sind ausreichend große Sauberlaufzonen zu planen. Im Eingangsbereich von Gemeinschaftseinrichtungen sollen diese mind. 1,5 mtief sein. Im Außenbereich Schmutzfangrosten oder -gitter.

siehe auch

00302 Betonwerkstein00304 Parkettarbeiten00308 Bodenbeläge00300 Fliesen- und Plattenarbeiten

Es sind Drehflügeltüren in Holz oder Stahl einzubauen.

Es sind einbruchhemmende Beschläge zu verwenden.

Automatische Türen, wie Dreh- oder Schiebetüren, sind nur zulässig, wenn es der besonderen Nutzung des Gebäudes entspricht, bzw. für besobdere

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Personengruppen zwingend notwendig ist.

siehe auch

00306 Außentüren und Fenster

Als Raumabschlußtüren sind überfälzte Standardkonstruktionen mit streichfähiger Oberfläche oder endbehandelt, zu wählen.

Türen zu Sonderräumen sind im System der Raumabschlußtüren einzubauen.

Türen höherer und robusterer Qualität sind nur vorzusehen, wenn höhere Anforderungen zu erwarten sind.

Türanlagen mit erhöhten Anforderungen und Beanspruchungen, wie Rauchabschlußtüren, sind im gleichen System wie die Außentüren herzustellen.

Rauchabschlußtüren sind in der Regel als offenstehende, rauchmeldergesteuerte Türelemente mit obenliegender Magnetverriegelung herzustellen.

In Grundschulen und KTH's sind Leichtlauf- Obenschließer einzubauen.

Türen zu Sanitärzellen sollen nach Möglichkeit nach außen aufgehen, auf jeden Fall aber von außen zu öffnen sein.

siehe auch

00310 Türen

Versetzbare Innenwände sind nicht einzubauen; bei gleich guter Schalldämmung kosten sie ein Vielfaches üblicher Innenwandkonstruktionen.

Für die Verbindung der Räume dient der Flur, der auf die notwendige Mindestbreite zu beschränken ist. Direkte Zwischentüren kosten Platz und Geldund sind grundsätzlich nicht zu planen, wenn sie nicht aus Sicherheitsgründen oder als anerkannter Bedarf gefordert sind.

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Mehrlagiger Putz auf Wänden und Decken von Kellerräumen ist überflüssig, wenn Rauhputz an den Wänden und eine Entgratung der Kellerdeckenfunktionsgerecht sind.

siehe auch

0020707 Wände

00305 Montagewände

Verfliesungen in Sanitär- und sonstigen Feuchträumen sind nur auf den zweckbedingten Umfang zu bemessen; das ist in der Regel nicht die raumhoheund wanddeckende Verfliesung

siehe auch

00300 Fliesen- und Plattenarbeiten

Orientierungstafeln bzw, Wegweiser soweit erforderlich nur in möglichst einfacher Form

Der Einbau einer Schließanlage ist obligatorisch.

Kostengünstige, jedoch lange haltbare und widerstandsfähige Materialien verwenden

Keine Sonderformen, -anfertigungen und -maße.

Stärkere Nutzung von Mischbauweisen, d.h. Kombinationen (mehr) vorgefertigter Bauteile mit konventionellen Bauweisen. Hierbei sollten jedoch keineBauteile unterschiedlicher Lebensdauer unlösbar miteinander verbunden werden.

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Die Materialvielfalt ist einzuschränken.

Die Anwendung der Regelungen in der Dienstanweisung 416 des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr vom 04.06.2009 wird den Anwendern dieserRichtlinien außerhalb des Bauressorts empfohlen. Für Anwender im Geschäftsbereich des Bauressorts ist sie verbindlich. Der Senatsbeschluss vom01.12.1992 zur Substitution von PVC-haltigen Produkten im Bausektor (Anlage zur DA 416) ist für alle Anwender verbindlich.

Einbauschränke sind i.d.R. teurer als Serienmöbel; sie sollten weitgehend vermieden werden.

0020801 Ausführungsstandards Gebäudetechnik

0020802 Wärmeversorgung Heizung

0020803 Lüftung Raumlufttechnische Anlagen

0020804 Abwasser Regenwasser

0020805 Trinkwasseranlagen und Sanitäreinrichtungen

0020806 Brauchwasser

0020807 Sondermedien

0020808 Elt-Einspeisung

0020809 Verteilung

0020810 Beleuchtung

0020811 Blitzschutz innerer Blitzschutz

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0020812 Aufzugsanlagen

0020813 Mess-, Steuer- und Regeltechnik

0020814 Schwachstrom- und Informationstechnische Anlagen

0020815 Messgeräte für Energie- und Medienverbrauch

Neubauten, Instandsetzungen / Sanierungen sind so zu planen, dass der technische Ausrüstungsaufwand gering gehalten wird. Der wirtschaftliche Betrieb unddie Einsparung von Primärenergie und Trinkwasser haben Vorrang.

siehe auch Leitfaden Wassersparen

Bei Instandsetzungs- / Sanierungsmaßnahmen sind die Anforderungen detailliert unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Gegebenheiten abzustimmen.Dieses gilt in besonderem Maße für diejenigen versorgungstechnischen Anlagen, die bei Maßnahmen im Bestand vorwiegend systemkonform odersystemverträglich instand gesetzt / saniert oder erneuert werden müssen. Bei Maßnahmen größeren Umfangs an vorsorgungstechnischen Anlagen, sollte eineWirtschaftlichkeitsbetrachtung angestellt werden. Dabei ist eine angepasste Instandsetzung einer kompletten Sanierung gegenüberzustellen.

Werden nachfolgend keine anderen gebäudetechnischen Standards beschrieben, sind die anerkannten fachbezogenen Empfehlungen des ArbeitskreisMaschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)heranzuziehen.

Vorwand- bzw. Aufpputzinstallationen sind grundsätzlich vorzusehen, es sei denn, dass Belange bezüglich der Sicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, desVandalismus und des Denkmalschutzes dem entgegenstehen. Alternativen, wie die Verwendung von Abkleidungen oder Fußleistenkanälen sind in Betracht zuziehen.

Die Verpflichtung, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, ergibt sich aus § 7 (1) LHO. Für das Bauwesen folgt daraus, dass beider Planung von Maßnahmen alternative Lösungsmöglichkeiten und die Kosten einschließlich der Folgekosten zu untersuchen sind (vgl. Nr. 1.2 der VV zu § 7LHO). Zur Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist vom Senator für Finanzen der Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen eingeführtworden.

In geeigneten Fällen ist vor Planungsentscheidungen dieses Instrument anzuwenden.

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Bei der Sanierung von Kesselanlagen ist der Umfang der vorgesehenen Wärmedämmmaßnahmen an den Gebäudehüllflächen in die Berechnungen zurDimensionierung mit einzubeziehen.

Folgende Energieträger sollen zur Wärmeversorgung eingesetzt werden:Fernwärme oder der Verbund mit anderen Gebäuden, bei denen eine Anschlussmöglichkeit vorhanden ist oder einfach herstellt werden kann.

Wenn das nicht möglich ist, soll folgendermaßen verfahren werden:Bei der Sanierung bereits mit Erdgas versorgter Anlagen sind Gas-Brennwertkessel, bei Mehrkesselanlagen Brennwertkessel für die Grundlast und NT-Kesselals Spitzenlastkessel auszuführen. Es sind stufenlos modulierende Brenner einzusetzen.

Bei der Sanierung bisher mit Heizöl befeuerten Anlagen ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mit anderen verfügbaren Energieträgern , unterBerücksichtigung von CO2-Emissionen, durchzuführen.

Elektrizität darf für die versorgungstechnische Wärmeerzeugung grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind nur Geräte für dieWarmwasserbereitung an Einzelzapfstellen bis max. 2 kW.

Umwälzpumpen müssen stufenlos regelbar sind und mit einer bedarfsabhängigen druckdifferenz- oder temperaturdifferenzabhängigen Steuerungausgestattet sein. Die elektrische Leistung aller Umwälzpumpen eines Heizsystems ist, in Abhängigkeit von Wärmebedarf, auf 1 W elektrisch pro 1 kWthermisch zu begrenzen. Eine niedrigere spezifische Leistungsaufnahme ist anzustreben. Die Pumpensteuerung soll möglichst mit der Kesselleistung(DDC) abgestimmt sein. Doppelpumpen sind erst ab 1 MW Wärmeleistung zweckmäßig.

Als örtliche Heizflächen sind stählerne, ein- oder zweilagige Flachheizkörper, bzw. Plattenheizkörper mit Konvektorteil vorzuziehen. In Nassbereichensind verzinkte Heizkörper vorzuziehen.

Flächenheizsysteme in Fußböden, Decken oder Wänden finden nur in begründeten Ausnahmen Anwendung. Defekte Flächenheizungen in anderenBereichen sind nicht oder nur bei geringem Kostenaufwand instand zu setzen.

Die Anzahl der zentralen, zeit-/ nutzungs-/ witterungs- bzw. geografisch und thermisch orientierten Heizkreisregelungen und -steuerungen ist in demMaße zu reduzieren, wie dieses nach der EnEV noch zulässig ist. In der Regel sind Heizkreise in Abhängigkeit von der Nutzung und derFassadenorientierung getrennt auszuführen. Es ist eine witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit Nachtabsendung/ -abschaltung vorzusehen.

Für die einzelnen Heizkörper sind Thermostatventile mit Voreinstellung einzusetzen. (Behördenmodell)

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siehe auch

00316 Wärmetechnik0031601 Vorbemerkung Wärmetechnik1.0031602 Wärmeverteilnetze2.0031603 Raumheizflächen3.0031604 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges4.

1.

Raumlufttechnische Anlagen und Geräte sind nach VDI 6022/ Blatt 1 und DIN EN 13779 zu planen, zu errichten und zu betreiben.

Bei der Planung durchgreifender Instandsetzungen/ Sanierungen von RLT-Anlagen ist deren Notwendigkeit bzw. Optimierungsmöglichkeit zuüberprüfen. Alternative Lösungen sind dabei in Betracht zu ziehen.

Grundsätzlich ist nach dem Prinzip der Vermeidung aufwendiger Anlagen zu verfahren. Natürliche Belüftung oder dezentrale RLT-versorgte Bereiche sindanzustreben.

Die Minimierung äußerer Wärmelasten durch einen angepassten Sonnenschutz, und die inneren Wärmelasten, ggf. durch Direktkühlung/ -absaugung, istanzustreben, um eine aktive Gebäudekühlung zu vermeiden oder in Dimensionierung und Verbrauch zu reduzieren.

Die Außenluftrate in m³/h je Person ist auf das zulässige Minimum zu begrenzen. Dabei sind die Werte der ArbStättV bzw. der ASR § 5 mit denspezifischen Werten für eine freie Lüftung und ein grundsätzliches Rauchverbot zugrunde zu legen. Soweit sind im Einzelfall eine Abweichung alsnotwendig erweist, dürfen die nutzungsspezifischen Werte der AMEV-Richtlinien `RLT-Anlagen-Bau` nicht überschritten werden.

In voll verdunkelbaren Räumen sollen möglichst keine RLT-Anlagen eingesetzt werden. Die Erneuerung der Raumluft ist durch zwischenzeitlichePausen zur Lüftung zu gewährleisten. Die Lüftung ist nach ca. 20 - 30 Minuten Aufenthalt durch Lüften sicherzustellen.

Kühlung, um die Anforderungen nach Behaglichkeit einhalten zu können, ist nur zulässig, wenn nachweislich andere Mittel zur Reduzierung derWärmelasten und Temperaturdämpfung nicht wirtschaftlich realisierbar sind. Die Nutzungsanforderungen sind zu überprüfen. ZumutbareTemperaturtoleranzen sind auszuschöpfen.

Der Einsatz zentraler RLT-Anlagen ist gegenüber einer örtlichen, raumweisen Zwangslüftung ggf. mit Abluftführung durch Überströmung inFlurbereiche und zentraler Fortluft oder Umluft mit/ohne Wärmerückgewinnung unter Wirtschaftlichkeitsaspekten abzuwägen. In dieseWirtschaftlichkeitsbetrachtung sind auch die Aspekte der längerfristigen Energiekosteneinsparpotenziale einzubeziehen.

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Arbeitstechnisch bedingte Emissionen, die die maximal zulässige Konzentration nach der TRK/MAK-Werteliste erreichen oder übersteigen, sindvorrangig durch örtliche Absaugungen abzuführen.

Eine Wärmerückgewinnung ist unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten vorzusehen.

Zentrale RLT-Anlagen sind i. d. R. als Einkanal-Niedergeschwindigkeitsanlagen zu planen. Haben mehrere Anlagen einer Zentrale gleicheBehandlungsstufen, ist eine Zusammenfassung gemeinsamer Komponenten anzustreben. Filterstufen und Filterklassen sind auf dieMindestanforderungen zu beschränken. Abweichende Systeme sind nur zulässig, wenn sich ein wirtschaftlicher Vorteil durch Vergleiche nachweisenlässt.

Die Luft ist vorzugsweise in Form von strömungs- und kostengünstigen Rundrohren zu führen.

Die elektrische Leistungsaufnahme für Zuluft- und Abluftventilatoren soll zusammen 0,6 W pro m³/h nicht überschreiten. Eine niedrige spezifischeLeistungsaufnahme ist dabei anzustreben.

Bedarfsabhängig drehzahlgeregelte Ventilatoren sind in der Regel ab einer Anlagenleistung von >5000 m³/h und einer Betriebszeit von >1000 h/avorzusehen.

Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) ist auf die Erfordernisse des Anlagensystems zu begrenzen und zur Verbrauchsminimierung nach dernotwendigen Regelgüte und leichter Bedienbarkeit im Störfalle auszuwählen.

Die Abschaltung einzelner Räume sollte möglich sein. Der Einsatz von Anwesenheitsmeldern oder Luftqualitätsfühlern ist anzustreben.

siehe auch

00315 Lüftungstechnik0031501 Vorbemerkung Lüftungstechnik1.0031502 Lüftungsanlagen2.

1.

Die Neuverlegung von Abwasserleitungen im Gebäude und in Außenanlagen hat unabhängig davon, ob das weiterführende System nur als Mischsystemvorliegt, grundsätzlich im Trennsystem zu erfolgen.

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Bei der Instandsetzung von nutzerspezischen Anlagen, die ein Abscheiden von Schadstoffen aus den Abwässern erfordern, wie Leichtflüssigkeiten,Fette, Kartoffelstärke, Schlamm, pH-Wert-Neutralisation, usw., ist deren Notwendigkeit und Dimensionierung kritisch zu überprüfen.

siehe auch

0031702 Abwasseranlagen003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau1.003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe2.

1.

In Einrichtungen mit erhöhtem Bedarf an Warmwasser, wie z. B. Sportanlagen, ist zu prüfen, ob eine solarbetriebene Warmwasserbereitungwirtschaftlich ist.

Zentrale Warmwasserversorgungsanlagen sind nach DVGW Arbeitsblatt W551 auszuführen. Es sind geeignete Maßnahmen als Verbrühungsschutzvorzusehen.

Material und Ausführungsart der Sanitärobjekte sind nach Zweckmäßigkeit und guter Reinigungsmöglichkeit auszuwählen.

Waschtische sind mit handbetätigten Armaturen einschließlich selbstregelnden Durchflussmengenbegrenzern auf max. 6 Liter/Minute auszustatten. Beigrößerer Frequentierung und wechselnden Besuchergruppen ist ggf. eine Selbstschlussfunktion vorzusehen.

Warmwasserversorgung an Handwaschtischen ist nur aus medizinischen und hygienischen Gründen vorzusehen.

Bei vereinzelten oder peripher liegenden Zapfstellen mit Warmwasserbedarf ist zu überprüfen, ob eine dezentrale Wärmeversorgung wirtschaftlich ist.Für diese Art der elektrischen Warmwassererzeugung kommen nur Geräte mit max. 2 kW Anschlussleistung in Frage. Sie sind mit einer Zeitschaltungauszustatten.Für eine elektrische Warmwassererzeugung kommen nur elektronisch geregelte Durchlauferhitzer in Frage. Bei Warmwasser-Untertischgeräten mit Speicher im Bestand, die nicht stillgelegt oder durch Geräte nach Satz 2 ersetzt werden, sind diese mit einem Bedarfstaster zurVermeidung von stand-by-Verlusten auszustatten.

Die Warmwasserversorgung von Duschen ist als Warmwasserzirkulation mit Zeitschaltung herzustellen.

Duschen mit Armaturen mit selbstregelnden Durchflussmengenbegrenzungen auf max. 9 Liter/Minute auszustatten.

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Die Anzahl der Duschen bemisst sich nach der Hauptnutzung.

Es sind ausschließlich 6-Liter-WC`s und Spülkastensysteme auf 3 Liter begrenzte handbetätigte Einzelspülungen und Druckspülern einzusetzen.Automatische Spülsysteme sind in der Regel nicht zu verwenden.

Elektrische Händetrockner sind nicht zulässig.

Elektrische Rohrbegleitheizungen als Frostschutz sind zu vermeidennur in Ausnahmefällen zulässig.

siehe auch

00317 Sanitärtechnik0031701 Vorbemerkung Sanitärtechnik1.0031702 Abwasseranlagen

003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau1.003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe2.

2.

0031703 Wasseranlagen003170301 Trinkwasserleitungen1.003170302 Armaturen2.003170303 Trinkwassererwärmung3.003170304 Ausstattung4.

3.

1.

Der wirtschaftliche Einsatz von Brauchwassernutzungen und Zwischenspeicheranlagen für die Regenwassernutzung ist durchWirtschaftlichkeitsberechnungen zu belegen.

Die Inbetriebnahme einer Brauchwasseranlage (Regenwassernutzung) ist dem Gesundheitsamt zu melden.

Die Versorgung öffentlicher Gebäude mit Sondermedien ist bei der Planung auf deren Notwendigkeit und Zuverlässigkeit hin zu überprüfen. Es sinddabei die entsprechenden Unfall- und Sicherheitsbestimmungen bei der Gewerbeaufsicht und der Unfallkasse Bremen abzufragen.

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Die nutzungsbezogene Bereitsstellung von technischen Gasen und Druckluft hat im Regelfall mit Druckgasflaschen unmittelbar an derVerwendungsstelle oder für räumlich zusammenhängende, örtlich begrenzte Bereiche durch entsprechende örtliche Flaschenbatterien zu erfolgen.

siehe auch

00321 Sondermedien

Soweit die Möglichkeit zur Mittelspannungsversorgung besteht, ist diese ab einer Anschlussleistung von 100 kVA zu bevorzugen.

Für den Mittelspannungsanschluss sind ausschließlich Gießharz-Transformatoren mit reduzierten Leerlaufverlusten in genormter Standardgrößeeinzusetzen.

Die vertragswirksame EVU-Anschlussleistung ist anhand der nachstehenden durchschnittlichen Gebäuderichtwerte, die bereits die anzustrebendenGleichzeitigkeit beinhalten zu überprüfen. Dabei sind Sondernutzungen, wie Küchen, Wäschereien usw. zusätzlich anzurechnen:

niedriger Installationsgrad -ohne RLT-Anlagen- ca. 20 W/m² HNF

mittlerer Installationsgrad -mit RLT-Anlagen- ca. 20-40 W/m² HNF

hoher Installationsgrad -mit umfangreicher RLT-Anlagen- ca. 60-100 W/m² HNF

Die TAB des zuständigen EVU sind zu berücksichtigen.

siehe auch

003110201 Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Die Verlegungen von Leitungen in Flucht- und Rettungswegen erfolgt grundsätzlich der zur Zeit gültigen (Muster-)Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR).

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In Bremen ist die `moderne Nullung` mit getrennt geführten Schutzleiter nach VDE 0100 vorgeschrieben. In Nassräumen müssen FI-Schalter installiertwerden.

Bei der Installation von neuen Verteilungs- und Leitungsführungssystemen soll eine Reserve von ca. 30% einkalkuliert werden.

siehe auch

003110204 Niederspannungs-InstallationsanlagenStromsparprogramm der FHB 2002-2008

Die Grundbeleuchtung ist grundsätzlich als Direktbeleuchtung vorzusehen, deren installierte spezifische elektrische Leistung möglichst niedrig, d.h. aufhöchstens 2.5 2,1 W/m² pro 100 lx zu bemessen ist; Einbauleuchten sind zu bevorzugen.

Als Einsatz defekter Leuchten sind Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät in der Bauform von Dreibandleuchten oderKompaktleuchtstofflampen vorzusehen. Glühkolbenlampen dürfen nicht eingesetzt werden. Als Lichtfarben ist Hellweiß 840 oder Warmton 830 zuwählen.

Werden neue Beleuchtungen und Installationen ausgeführt, sollten fensternahe Leuchten und solche in der Raumtiefe getrennt schaltbar sein. InTreppenhäusern und Fluren ist eine zonenweise Schaltbarkeit vorzusehen.

Die nutzungsbezogenen Nennbeleuchtungsstärken, die Anhalt, Anordnung und Schaltung der Leuchten, wie z.B. bei Sporthallen, ist nach den jeweilsgültigen AMEV-Richtlinien oder DIN/EN-Vorschriften zu bestimmen.

In Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen ist die DIN 5035 Teil 7 und die ASR anzuwenden. Als Grundausstattung sind 300 Ix vorzusehen.

In Räumen mit geringer Nutzungsfrequenz bzw. kurzer Aufenthaltsdauer, wie Sanitärräume, Teeküchen, Flure usw., ist zu überprüfen, obe eineSchaltung der Beleuchtung über Präsenzmelder wirtschaftlich ist.

In Sporthallen, großen Versammlungs- und Tagungsräumen ist zu überprüfen, ob eine tageslichtabhängige Steuerung und Regelung wirtschaftlicheingesetzt werden kann.

Die Außenbeleuchtung ist mit einer tageslichtabhängigen Schaltung/Regelung sowie zusätzlich einer Zeitschaltuhr und/oder einem Präsensmelder zu

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versehen.

siehe auch

003110205 Beleuchtungsanlagen00320 Stromsparprogramm der FHB 2002-200800320 Stromsparprogramm der FHB Neufassung 2009

Der Blitzschutz von öffentlichen Gebäuden ist sicherzustellen, sofern die LBO, Sonderverordnungen oder Sonderrichtlinien Blitzschutzanlagenerfordern.In Anlehnung an nationale Vorschriften ist eine Blitzschutzanlage herzustellen, wenn nur eine der nachfolgenden Voraussetzungen gegeben ist.

Ein Blitzschlag kann bei einer Anlage leicht eintreten aufgrund: ihrer Länge, der Höhe oder Nutzung oder wenn im Falle eines Blitzschutzes schwere Folgen zuerwarten sind.

Das Blitzschutzsystem ist nach Schutzklasse III der DIN V VDE 0185-3 herzustellen.Ausnahemen sind durch Anwendung eines Risikomanagements gemäß DIN VDE 0185-2 zu bestimmen.

Das Material der Erder ist gemäß VDE 0150 + VDE 0151 entsprechend den Boden- und Grundwassereinflüssen auf ausreichende Dauerhaftigkeit hinauszuwählen. Die Ableitungen sind gegen Zerstörung flach auf die Außenwände zu montieren.Der innere Blitz- bzw. Überspannungsschutz ist in Art und Umfang auf das Schutzbedürfnis der jeweiligen Geräte oder Einrichtungen zu beschränken.Dabei sind vorhandene geräteinterne Schutzeinrichtungen einzubeziehen. Die DIN VDE 0185 ist zu beachten.

siehe auch

003110206 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Neue und zu ersetzende Aufzüge sind möglichst mit folgenden Merkmalen auszuführen:

Barrierefreiheit keine Hydraulikantriebe Fahrgeschwindigkeit zwischen 0.8 bis 1.0 m/s Innenbekleidung den Nutzungsanforderungen entsprechend Notrufanlage auf Serviceeinheit in Abstimmung mit Immobilien Bremen aufgeschaltet

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Ausführung maschinenraumloser Konzepte entsprechend der DIN-Norm sind zu bevorzugen.

Bei Mehrschachtanlagen ist eine selbstoptimierende Anforderungssteuerung vorzusehen.

MSR-Anlagen für die Gebäudetechnische Ausrüstung sind als DDC/GLT-Systeme gemäß VDI 3814 auszuführen.Für MSR-Anlagen des Sondervermögens Immobilien und Technik (SVIT) sind die "Richtlinien zum Einbau fabrikatsunabhäniger Gebäudeleittechnik"verbindlich anzuwenden.Für MSR-Anlagen anderer Sondervermögen oder Nutzungseinheiten sind die DDC/GLT-Systeme unter Anwendung der VDI Richtlinie 3814 Blatt 1-5und den spezifischen Anforderungen der Nutzer auszuführen.Die lokale Bedienung der MSR-Anlagen muss vor Ort jederzeit möglich sein.

siehe auch neu:

Richtlinie zum Einbau fabrikatsunabhängiger LeittechnikRichtlinie zum Einbau von Messgeräten

siehe auch

00312 Nachrichtentechnische Anlagen

siehe auch

neu

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Richtlinie zum Einbau von Messgeräten

0020901 Kühlwasser

Entsteht bei Labornutzungen ein nennenswerter technischer Kühlbedarf, so ist in jedem Falle der Einsatz eines Kühlwasserumlaufsystems mitDruckvorlaufnetz und drucklosem, in einen Sammelbehälter mündenden Rücklauf zu prüfen. Dabei ist nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auch zuprüfen und ggf. vorzusehen, die anfallenden Abwärme für andere Bedarfskreisläufe des Gebäudes zu nutzen.Kommt kein Umlaufsystem in Betracht, ist die wirtschaftliche Verwendung des bei einer direkten Wasserkühlung anfallenden Abwassers für Zwecke,die keine Trinkwasserqualität erfordern, zu prüfen und ggf. zu realisieren.

Die Planung der Außenanlagen erfolgt durch Landschaftsplaner/-architekten. Die Außenanlagenplanung soll möglichst zeitgleich mit derGebäudeplanung durchgeführt werden, um durch den Dialog der Fachplaner einen möglichst hohen Grad an funktionalen Zusammenhängen,gestalterischem Wechselspiel sowie Kosteneinsparungen zu erreichen.

1.

Grundsätzlich erfolgt die Planung von Außenanlagen unter angemessener Berücksichtigung aller Nutzergruppen und Altersstufen unddementsprechender Gestaltung mit adäquaten Nutzungsangeboten.

2.

Bei der Planung von Außenanlagen ist ein Gesamtkonzept für den jeweiligen Gebäudekomplex, einschließlich der angrenzenden Freiräume, zuentwickeln, auch wenn zunächst nur ein Teil finanziert und bearbeitet werden kann. Hierdurch werden Fehlentwicklungen und –investitionenvermieden.

3.

Die Finanzierung der Außenanlagen soll auf Grundlage des Freiraumkonzeptes unabhängig von der Finanzierung des Hochbaus entwickelt und gesichertwerden.

4.

Planung und Bau von Außenanlagen an Kindertagesheimen erfordern aufgrund der erhöhten Bedeutung von Bewegung und Interaktion der Kinder imFreiraum einen größeren zeitlichen und finanziellen Aufwand. Nach Maßgabe und Finanzierung des Sozialressorts wird hier eine Eltern-Kinder-Beteiligung durchgeführt. Auch die Planung der Außenanlagen von Schulen erfordert einen überdurchschnittlich hohen Abstimmungsaufwand mit denNutzern. Der erhöhte Zeitaufwand ist bei der Auftragsvergabe und Terminierung der Freianlagenplanung angemessen zu berücksichtigen.

5.

Soweit es mit der geplanten Nutzung vereinbar ist, soll ein hoher Anteil an Vegetationsflächen in den Außenanlagen erzielt werden. Die erforderlichenStellflächen und befestigte Verkehrsflächen sind so in die Planung zu integrieren, dass sich ein harmonisches Gesamtgefüge der Freianlagen ergibt. DieOberflächenversiegelung soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Soweit die Belastbarkeit für eine Befahrung dieses zulässt, sollen Wege, Plätze

6.

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und Verkehrsflächen in wassergebundener Bauweise mit Randeinfassungen hergestellt werden.Die Planung der Außenanlagen erfolgt im Dialog mit dem Hochbau und den sonstigen historischen, baulichen und natürlichen Voraussetzungen desUmfeldes (städtebauliche Einbindung, Stadt- und Landschaftsbild, Topographie). Ziel ist eine qualitätvolle Gestaltung von Außenanlagen, die demStandort/Hochbau eine lokale Identität verleiht. Sowohl zurückhaltende und ortstypische als auch kontrastierende und künstlerische Gestaltungsmittelkönnen hierfür geeignet sein.

7.

Nach Möglichkeit soll eine Durchgängigkeit und Verbindung der Außenanlagen zu benachbarten öffentlichen Freiräumen gewährleistet werden. Dieseskann durch visuelle Verbindungen/Sichtbeziehungen erfolgen, insbesondere aber durch Nutzungs- und Durchwegungsmöglichkeiten für dieÖffentlichkeit.

8.

Ökologische Funktionen sollen gewährleistet werden, soweit dies mit der Zweckbestimmung vereinbar ist (Prinzip der Nachhaltigkeit, Rahmengrün,ökologische Nischen, Baumschutz u.a.).

9.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in für unbeaufsichtigte Kleinkinder zugänglichen Bereichen keine potentiell gesundheitsschädigendenPflanzen eingesetzt werden dürfen.

10.

Die geltenden und allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten, die Erforderlichkeit einer Altlastensanierung und/oderKampfmittelräumung ist zu prüfen.

11.

Die technischen wie finanziellen Erfordernisse der dauerhaften Pflege sind zu berücksichtigen. Die Übernahme der Folgekosten, insbesonderekostenintensiver Installationen (wie Wasserspielanlagen), ist bereits im Rahmen der Planung zu regeln.

12.

Im Zuge von kleinen Maßnahmen und von Bauunterhaltungsarbeiten werden Bauelemente ausgewechselt, wenn sie "abgängig" erscheinen. Bei dieserBegründung ist dokumentiert abzuwägen, ob Instandsetzungen nicht kostengünstiger als Erneuerungen sind.

Insbesondere bei Fenstern rechtfertigen eine zu verbessernde Wärmedämmung oder Undichtigkeit oder veraltete Fensterteilungen allein keineAuswechslung, wenn die Konstruktionen noch gesund sind. Geringfügige Reparaturen (z.B. Abdichtungen) oder geeignete einfache Zusatzmaßnahmen(z.B. innere Vorsatzfenster) bewirken oft die gleiche Verbesserung! Gleiches gilt sinngemäß für alle Generalsanierungen.

Für den Werterhalt von Gebäuden ist eine regelmäßige und angemessene Unterhaltung von Dach, Fenster und Fassade durch Bereitstellung dererforderlichen Mittel sicherzustellen.

Fassadensanierungen und Fenstererneuerungen aus Gründen des Wärmeschutzes können nur nach vorangegangener Wirtschaftlichkeitsberechnungvorgenommen werden.

Dem Vandalismus in öffentlichen Einrichtungen ist sowohl aus pädagogischer Sicht entgegenzuwirken als auch auf dem Wege des Regresses gegen denVerursacher und/oder seiner Erziehungsberechtigten, auch wenn die Nachweisbarkeit ein Problem für sich darstellt. Hier können in geeignetenBereichen Videoüberwachungen notwendig werden.

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00300 Fliesen- und Plattenarbeiten1.00301 Flachdachabdichtungen2.00302 Betonwerkstein3.00303 Toilettentrennwände4.00304 Parkettarbeiten5.00305 Montagewände6.00306 Außentüren und Fenster7.00307 Decken8.00308 Bodenbeläge9.00309 Maler- und Lackierarbeiten10.00310 Türen11.00311 Elektrotechnik

0031101 Vorbemerkung Elektrotechnik1.0031102 Starkstromanlagen

003110201 Hoch- und Mittelspannungsanlagen1.003110202 Eigenstromversorgungsanlagen2.003110203 Niederspannungs-Schaltanlagen3.003110204 Niederspannungs-Installationsanlagen4.003110205 Beleuchtungsanlagen5.003110206 Blitzschutz- und Erdungsanlagen6.003110207 Starkstromanlagen, sonstiges7.

2.

12.

00312 Nachrichtentechnische Anlagen0031201 Anlagenarten Nachrichtentechnik

003120101 Brandmeldeanlagen1.003120102 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen2.003120103 Türfeststellanlagen3.003120104 Einbruchmeldeanlagen4.003120105 Überfallmeldeanlagen5.003120106 Zutrittskontrollanlagen6.003120107 Zeiterfassungsanlage7.003120108 Elektroakustische Notfall-Warnsysteme8.003120109 Personennotrufanlage9.003120110 Personensuchanlagen10.003120111 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, JVA11.

1.13.

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003120112 Sprech- und Kommunikationsanlagen12.003120113 Antennenanlage13.003120114 Video-Überwachungsanlage14.003120115 Fernsprechkabelnetz15.003120116 TK-Anlagen16.003120117 Nebenuhrenanlagen17.003120118 Datennetze18.003120119 Starkstromanlagen und Sicherheitsversorgung19.

0031202 Technische Hinweise:003120201 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen1.003120202 Auswahl und Anordnung von Geräten2.003120203 Werkplanung3.003120204 Erdung + Potentialausgleich4.003120205 Leitungsverlegung und Verteiler5.003120206 Schutzmaßnahmen gegen Überspannung6.003120207 Farbcode für Leitungsrangierungen7.003120208 Brandschutzmaßnahmen8.003120209 Dokumentation9.003120210 Zu liefernde Bestandsunterlagen10.003120211 Verzeichnis der Bestandsunterlagen11.

2.

00313 Förderanlagen14.00314 Gebäudeautomation

0031401 Automationssysteme1.15.

00315 Lüftungstechnik0031501 Vorbemerkung Lüftungstechnik1.0031502 Lüftungsanlagen2.

16.

00316 Wärmetechnik0031601 Vorbemerkung Wärmetechnik1.0031602 Wärmeverteilnetze2.0031603 Raumheizflächen3.0031604 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges4.

17.

00317 Sanitärtechnik0031701 Vorbemerkung Sanitärtechnik1.0031702 Abwasseranlagen

003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau1.003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe2.

2.

0031703 Wasseranlagen3.

18.

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003170301 Trinkwasserleitungen1.003170302 Armaturen2.003170303 Trinkwassererwärmung3.003170304 Ausstattung4.

00318 Richtlinie zum Einbau fabrikatsunabhängiger Leittechnik (neu)19.00319 Richtlinie zum Einbau von Messgeräten (neu)20.00320 Stromsparprogramm der FHB Neufassung 200921.00321 Sondermedien22.

104

Es ist darauf zu achten, dass der Hersteller rutschhemmende Eigenschaften, Beständigkeit gegen Säuren und Laugen, Beständigkeit gegenHaushaltschemikalien, Fleckenbildner, Frostbeständigkeit, Widerstand gegen Glasurrisse, Temperaturwechselbeständigkeit, dauerhaft farb –u. lichtechtecht,stoß-u. druckfest , antistatisch und nicht stromleitend sowieWiderstand gegen den Verschleiß der Ware nachweist.

Im Allgemeinen gelten für Instandsetzungsarbeiten an Bodenfliesen für öffentliche Gebäude, wie Schulen, Sportanlagen oder Kindertagesheime usw. folgendeRutschfestigkeitsklassen:

Eingangsbereiche, Flure, Pausenhallen R 9 Klassenräume; Gruppenräume R 9 Treppen R 9 Toiletten, Waschräume R10 Duschräume, nicht spezifiziert, Fußbodenneigungswinkel bis 18° R10 ab 19° R11 Lehrküchen in Schulen R10 Küchen in Kindertagesheime R10 – R12 Maschinenräume für Holzbearbeitung R10 Fachräume für Werken R10 Feuerwehrhäuser R12 Laborräume R11

Aus der Vielzahl der Gebäude können nicht alle Wand - u. Bodenfliesenarten erfaßt werden, es sind jedoch überwiegend folgende Fliesenarten eingebautworden, welche wieder beschafft werden können und eingebaut werden sollten.

Wandfliesen

Wandfliese „weiß“, als Grundfliese, Material Steingut matt und glänzend ca.7,5 mm dick, anbringen im Dünnbettverfahren mit flexiblen Kleber. Matte Fliesen

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sind reflexionsfrei,

Nennmaß 15 x 15 cm Nennmaß 15 x 20 cm Nennmaß 20 x 20 cm Nennmaß 20 x 25 cm

Wandfliese „elfenbein“, als Grundfliese, Material Steingut glänzend, die „ Bremer Wandplatte“ BW 1003 ist der Bestandsfarbe von eingebauten Fliesen inden verschiedenen Gebäuden am ähnlichsten und soll aus diesen Grund wieder verwendet werden. Die Fliesen anbringen im Dünnbettverfahren mit flexiblen,frostbeständigen Kleber.

Nennmaß 15 x 15 cm

Wandfliese „weiß“ oder weiß/ grau marmoriert als glasierte Steinzeugplatte, anbringen im Dünnbettverfahren mit flexiblen, frostbeständigen Kleber.

Nennmaß 15 x 20 cm Nennmaß 20 x 25 cm

Bodenfliesen

Bodenfliese d = 8-10 mm grauporphyr oder graugeflammt, Grundfliese als Feinsteinzeugplatten, mit Rund- oder Quadratnockenmuster, als Standardwareüberwiegend eingebaut mit den Abmessungen 10 x 10 cm, nach heutigem Stand noch lieferbar z.B. beim Hersteller Deutsche Steinzeug, zu verlegen imunbewehrten Mörtelbett MG II

Nennmaß 15 x 15 cm

Bodenfliese d = 8- 10 mm als Steinzeugfliese ohne Glasur (graugesprenkelt), durchgefärbt im unbewehrten Mörtelbett MG II zu verlegen

Nennmaß 30 x 30 cm

Betonwerksteinplatten gem. Bestandsmuster vor Ort ca. 3 cm dick, die Oberfläche geschiffen und poliert, zu verlegen im unbewehrten Dickbettmörtel MG IIsowie kunststoffmodifizierter Haftbrücke.

Nennmaß 30 x 30 cm

Form – u. Sonderplatten, wie Sockelleisten, Innen- u. Außenecken usw.

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Entsprechend der vorgenannten Fliesen – u. Plattenarten vom gleichen Hersteller einsetzen.

Fugenmaterial

als zweikomponentiger Zement- Epoxidharz- Fugenmörtel , wasserdicht, lösungsmittelfrei, frostbeständig u. chemikalienbeständig für Fugen von 2- 12 mmBreite

Farbton zementgrau

(nach den Regeln für Dächer mit Abdichtungen und den Flachdachrichtlinien, beide aus 2001).

Einzuhalten sind die DIN 18388 und die DIN 18339 der VOB Teil C sowie der darin enthaltenen weiteren DIN Normen.

Ausführung grundsätzlich nach DIN und Flachdachrichtlinien (Sept. 2001)

a) bituminöse Bahnen

Abdichtungen sind immer mindestens zweilagig auszuführen.

erste Lage der Abdichtung:

Elastomerbitumendampfsperrbahn (nageldurchreißfest auf Holzuntergrund) mit einer Aluminiumverbundfolieneinlage und Polyestervlieseinlage (>=200g/m²),Dicke mindest. 4mm

Die Dachflächen sind vorher zu säubern und mit einem Grundanstrich (Kaltbitumenanstrich als Haftgrund ) zu versehen.

mittlere Lage auf Dämmung:

kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn mit Verbundträgereinlage, mind. 3mm Dicke

letzte Lage der Abdichtung

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Polymerbitumen-Schweißbahn PYE-PV 200 S5 mit mindestens 250g/m² Polyestervlieseinlage und 5,2mm Dicke Unter der Mittleren Lage kann event.zusätzlich eine Dämmung eingebaut werden:

Mineralwolldämmung

mit hochverdichteter Oberfläche für eine mögliche Punktbelastung. Nicht brennbar, Wasser abweisend, diffusionsoffen, chemisch neutral, dimensionsstabilunter Temperaturveränderungen

EPS Dämmung

Verwendungszweck: für druckbelasteten Einsatz, EPS 035,

Stofftyp EPS 100 , Wärmeleitfähigkeit: WLF 035

b) Kunststoffbahnen

obere Lage aus

Terpolymer mit größer gleich 90% Anteil hochpolymere Feststoffe. Elastifizierung nicht durch Weichmacher. Mit gleichmäßig durchgehender, homogenerDichtschicht, bitumenfrei aber bitumenverträglich. Dämmstoffneutral unddurchwurzelungsfest, diffusionsoffen Mü <20.000

Mit allgemeinem Prüfzeugnis auf alle Eigenschaften

Nenndicke größer gleich 1,2mm

Abdichtung von geneigten Dächern

Einzuhalten sind die DIN 18388 und die DIN 18339, die VOB Teil C sowie die darin enthaltenen weiteren DIN Normen.

Betonwerkstein DIN 18333

Auswahl der Bodenplatten für den Innenbereich

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Betonwerkstein für:

Hallen

Fassaden

Öffentliche Bauten: Schulen, Kindergärten, Tagesstätten, Verwaltungsgebäude.

Als Vorzugsmaß für Betonwerkstein-Bodenplatten gilt die Größe 30 x 30 cm; Dicken 2,8 und 3,5 cm.

In der Regel (z.B. für Einkaufszentren) sind Platten der Verschleißfestigkeit Härteklasse II ausreichend.

Für die Fertigung von Betonwerksteinplatten gilt DIN 18500 Betonwerkstein. In der Regel werden die Platten zweischichtig aus Vorsatz- und Hinterbetongefertigt.

Die wesentlichen Punkte:

Die Oberflächen von Betonwerkstein sind geschliffen (nicht gespachtelt)herzustellen.

Oberflächenbehandlung eingebauter Beläge; z.B. fluatieren, polieren mit Wachs.

Bewertungsgruppe der Rutschgefahr!

Verlegung als Standardboden, Verbundverlegung, auf Trenn- und / oder Dämmschicht.

Fugenausbildung

Reinigung und Pflege

Vorgenannte Auswahl gilt ebenfalls für:

Sockelleisten

Winkelstufen

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Tritt- und Setzstufen

Trittstufen, freitragend

Fensterbänke / Randplatten

Auswahl der Bodenplatten für den Aussenbereich

Wie Innenbereich, jedoch nicht in geschliffener Ausführung sondern in gestrahlter bzw. in gewaschener Struktur unter Beachtung der Härteklassen für denAussenbereich.

Bewertungsgruppe der Rutschgefahr!

Bettungsmaterial: (DIN 18318) Sand, Kiessand, Brechsand und Splitt.

Vermörtelung im Aussenbereich kann aus Zementmörtel der Mörtelgruppe III oder aus ungebundenem Fugenmaterial wie Sand, Kiessand, Brechsand oderSplitt unter Beachtung der Korngrößen bestehen.

Türen und Wände:13mm starke HPL-Vollkernplatten für Naß- und Trockenbereiche.Alle sichtbaren Kanten formgefräst.

Profile:3-Kammer Profile aus Aluminium als Stabilisator über der Türfront und als Türanschlagprofil.U-Schiene aus Aluminium als Wandanschlußprofil.Türanschlagprofile mit durchgehendem Dämpfungsgummi.

Beschläge:Selbstschließende 3-Rollen Kantenbänder aus Aluminium.1-Riegel-WC-Schloß mit Riegel aus Zinkdruckguß.Schloßkasten, Riegelolive mit integrierter Griffmulde und

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Anzeige: Schauscheibe rot/weiß mit Notdornöffnung und Rosette, aus Aluminium.Beidseitig Türknöpfe.

Füsse:Aluminiumschraubfuß mit trittfester Abdeckrosette.Fußteller und Verbindungen über Gewinde M12 aus Edelstahl. Bodenfreiheit: ≥ 150mm

Parkettarbeiten DIN 18356

1. Werkräume oder ähnliches

Material: Generell Kiefernholz aus Plantagen gewachsen

Als Parkettart ist nur Hirnholzparkett einzubauen.

Stärke: 4cm , Maße : ca. 5 x 10 cm

Die Oberfläche ist mit Kunstharz zu beschichten und rutschhemmend herzustellen.

Kleber und Verlegewerkstoffe haben den Emissionsanforderungen des GEV-Zeichens Emicode EC 1 zu entsprechen.

umlfd. Fußleisten, geschraubt mit Messinglinsenkopfschrauben einschl. Viertelstableisten.

Bei evtl. Treppen, Podesten etc. sind rutschhemmende Kantenprofile einzubauen.

Die Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

2. Aula bzw. Sonderräume

Material: Eiche, Buche oder gleichwertiger Art aus Plantagen gewachsen. (Nach Möglichkeit sind einheimische Hölzer zu nehmen)

Als Parkettart ist Stabparkett einzubauen. Stärke: 22cm , Maße : ca. 7 x 50 cm

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Die Oberfläche ist versiegelt oder mit Kunstharz zu beschichten und rutschhemmend herzustellen.

Kleber und Verlegewerkstoffe haben den Emissionsanforderungen des GEV-Zeichens Emicode EC 1 zu entsprechen.

umlfd. Fußleisten, geschraubt mit Messinglinsenkopfschrauben einschl. Viertelstableisten.

Bei evtl. Treppen, Podesten etc. sind rutschhemmende Kantenprofile einzubauen.

Die Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

3. Bühnen (Aula, Theater etc.)

sind mit normalen unbehandelten Fichtenholzdielen zu belegen.

Eine Versiegelung oder Beschichtung der Oberfläche findet nicht statt.

Ansonsten wie bei Punkt 1. Werkräume.

Montagewände

Gipskarton-Montagewand, als Einfachständerwand nach DIN 4103-3

Ständerwerk: Metallständerwerk, CW-Profile, 0,6 mm, Abstand 62,5cm, Dicke: 50, 75, 100mm

UW-Randprofile, 0,6mm, Dicke: 50, 75, 100mm

Befestigung mittels Verschraubung (starre Ausführung)

Zwischen UW-Profil und Untergrund ist ein Trennstreifen einzubauen.

Wandstärken: 75, 100, 125, 150, 175mm (je nach Beplankung)

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Schallschutz: Nach DIN 4109, je nach Wandstärke und Dämmung 41 – 56 dB

Brandschutz: Nach DIN 4102-2, je nach Beplankung F30 – F180

Beplankung: 1-, 2-, oder 3-lagig mit Gipskarton-, Brandschutz-, oder Schallschutzplatten.

In Feuchträumen sind Feuchtraumplatten vorzusehen.

Befestigung der Platten mittels Schnellbauschrauben.

Verspachtelung

Dämmung: Mineralfaser

Dicke: je nach Wandstärke

Rohdichte: 50 Kg/m³

Türöffnungen in Gipskarton-Montagewänden sind mit Türpfosten aus UA-Aussteifungsprofilen, 2mm stark zu erstellen.

Standard - Fenster für Altbausanierung aus Massivholz, entsprechendEnergie- Sparverordnung EnEVeinschl. Verglasung und AnstrichbeschichtungAusführung: nach Erfordernissen und Anordnung

a) mit feststehendem Flügelb) mit Kippflügel (bei Oberlichtern), oder Drehkippflügelc) mehrteilig mit Seitenteilen, links/rechts feststehend oder mit Flügel

mit Pfosten oder Stulpflügelausbildung, mit Kämpferteilung und Oberlichtausbildung, mit evtl. erforderl. geschlossenen Brüstungsfeldd) als Rund oder Segmentbogenfenstere) als Schrägfenster, links/rechtsf) als Rundschwingflügelfenster

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Technische Ausführung: gem. Institut für Fenstertechnik e.V.(ift) Rosenheim sowie der zugrundeliegenden Regelwerke und Richtlinien.

Holzart: Kiefer, Lärche, Oregonpine, usw, auch lamelliertes Holz möglich.Mindestrohdichten von 450 kg/m³ bei Laubholz und 350 kg/m³ bei NadelholzMessbezugsfeuchte </15%System: IV 68, oder nach entsprechender AnforderungBautiefe: 66-68 mm

Allgemein technische Anforderungen:Fugendurchlasskoeffizient: = a 1,0 m³ (hm(dePa)Luftdurchlässigkeit: = Klasse 4Schlagregendichtigkeit: = Klasse 9 ARahmenmaterialgruppe: = RG 2,0Wärmeschutz: = Ug = 1,0 W/m²K= Uf = 1,4 W/m²K= Uw = 1,35 W/m²KSchalldämmmaß: = Rw,R = 32 dBEinbruchhemmung: = WK 1(Höhere Anforderung) = WK 2-6

Anschluß zum Baukörper:

gem. DIN 4108-7 (9), DIN 4109 (10) sowie DIN 18355(16)Dichtprofile: Elastomer-Dichtprofil (APTK/EPDM entsprechend DIN 7863 (11) auswechselbarDichtsysteme:Elastischer Dichtstoff und imprägnierte Dichtbänder aus SchaumkunststoffBeschläge:

a) Dreh- und Drehkippfenster-Tür: Siegenia Favorit EH SI-Line im Edelstahl-Look mit Basissicherheit einschl. Mittelverriegelung odergleichwertigb) Dreh/Drehkippfenster 2-flg.: Beschlag wie unter a) beschrieben jedoch mit Siegenia Einhand-Stulpflügelgetriebe oder gleichwertigc) Kippflügel (einwärts): Flachform Oberlichtöffner GU-Ventus F 200 mit zwangsverriegelten Scheren, zusätzl. Scheren zur Sicherung odergleichwertigd) Rund oder Segmentbogenfenst.: mit flexibler Übertragung, Zug und Querstange, Betätigung mit Kurbelbetriebee) Kippflügelbänder: Siegenia Favorit EH SI-Line mit Basissicherheit oder gleichwertigf) Fenstergriffe: Hoppe Secustik F 9 oder gleichwertigg) Regenschutzschiene: Alu-Regenschutzschiene mit Sockabdeckung z.B. Bug 12.19.45, thermisch getrennt,Farbton, einbrennlackiertVerglasung: Naßverglasung nach DIN 18361 als Zweifach-Wärmeschutz-Isolierverglasung, mit LZR 16 mm, nach DIN von innen und außen im

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Farbton der Fensterelemente versiegelt.Bei Bedarf innen -außen als Sicherheitsverglasung bis H = 2000 mmBrüstungsverglasung d = 27 mm

Kat. C 1 – C 2 absturzsicherGeschlossene Brüstungsfelder:

beidseitig Alu glatt, eloxiert E 6 EV 1 oder lackiert im RAL-TonDämmkern HFCKW - frei RG ca. 50 kg/m³Wärmeschutz Uwb 0,3 W/(m²K)

Äußere Fensterbänke:Metallfensterbanksystem mit Endstücken und EntdröhnungsunterlageSteinfensterbank, Gefälle > 5°

Verleistung: äußere Verleistung 25/45 mm mittels vorkomprimiertem Dichtbandinnere Verleistung 35/35 mm

Schwellenanschlüsse:Schwellenanschlüsse dauerhaft gegen aufsteigende Feuchtigkeit abdichten, Höhe mindestens 160 mm über OKF bzw. Abdichtung

Oberflächenbebeschichtung:Deckender Anstrich

a) faserfreies abschleifenb) Tauchimprägnierungd) Zwischenlackierunge) Endlackierung

Decken

Abgehängte Decke als Gipskartondecke

Abhängung: Schnellabhänger und geeignetes BefestigungsmaterialGrund- und Tragprofile aus MetallAbstände und Befestigung je nach System und Beplankung(Herstellerangaben)

Beplankung: 1- oder 2-lagig mit Gipskarton-, Brandschutz-, oder SchallschutzplattenIn Feuchträumen sind Feuchtraumplatten zu verwenden.Befestigung der Platten mittels Schnellbauschrauben.

Dämmung: MineralfaserBrandschutz: Nach DIN 4102-2, F30/ 60/ 90 -A/ -AB/ -B, je nach Beplankung

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Akkustikdecken gemäß DIN 18041

Abhängung: Schnellspannabhänger und geeignetes Befestigungsmaterial.T-Profil Unterkonstruktion sichtbar, einbrennlackiert.Wandanschluß: mit Wandwinkel

Maße: Rastermaß 62,5 cmAkkustikplatte: ca. 15mm Stark, bestehend aus einer KunstharzgebundenenGlaswollplatte mit einer mikroporösen Farbbeschichtung und mindestens der Baustoffklasse A2 nach DIN 4102.Kanten sollen umlaufend versiegelt sein.Die Platte muß gegenüber einer relativen Luftfeuchte von 95% bei 30°C dauerhaft resistent sein.

DIN 18365

Allgemein:

Es sind nur emissionsarme Kleber und Materialien einzubauen, die den Anforderungen des GEV-Zeichens Emicode EC 1 entsprechen.

Die Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

Eine Erstpflege des Bodens nach Abschluß der Verlegearbeiten ist einzurechnen.

Sekretariat, Schulleitung, Lehrerzimmer, Büro

Material: Nadelvlies 6,5 mm Gesamtdicke mit umlfd. Fußleiste.

Stuhlrollen geeignet

Fußbodenheizung geeignet

Trittschallverbesserung nach ISO 140/8 ca. 22 dB

Brandverhalten nach DIN 4102 B1 (schwer entflammbar)

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Klassen- und Gruppenräume, Flure

Material: Linoleum [mind. 2,5 mm Gesamtdicke] mit umlfd. Holzfußleiste (Buche 14/60mm,verschraubt , naturlackiert, einschl. Viertelstableisten)

Stuhlrollen geeignet

geeignet für Fußbodenheizung

Chemiekalienbeständig

Mineralöl- / Fettbeständig

Antistatisch

Trittschallverbesserung nach ISO 140/8 ca. 6 dB

Rutschsicherheit R 10

Brandverhalten nach DIN 4102 B1 (schwer entflammbar)

Aula, Mehrzweckräume, Mensa, Pausenräume, Treppen und Podeste

Material: Linoleum 4,0 mm Gesamtdicke

mit umlfd. Holzfußleiste (Buche 14/60 mm, verschraubt , naturlackiert, einschl. Viertelstableisten)

Rutschsicherheit R 11

Bei Treppen, Podesten etc. zusätzlicher Einbau von rutschhemmenden Kantenprofilen

ansonsten wie bei Punkt 2.

Werkräume

Material: Gumminoppenbelag 4,0 mm Gesamtdicke

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mit umlfd. Holzfußleiste (Buche 14/60 mm, geschraubt mit

Messinglinsenkopfschrauben, naturlackiert, einschl. Viertelstableisten)

Rutschsicherheit R 11

Bei Treppen, Podesten etc. zusätzlicher Einbau von rutschhemmenden Kantenprofilen

ansonsten wie bei Punkt 2.

Sport- und Turnhallen

Material: Linoleum 4,0 mm Gesamtdicke, Speziell für Sportstätten geeignet,

mit umlfd. Holzfußleiste (Buche 14/60 mm, geschraubt mit

Messinglinsenkopfschrauben, naturlackiert, einschl. Viertelstableisten)

Rutschsicherheit R 12

Markierung nur aufgemalt mit anschließender Versiegelung

siehe auch

00300 Fliesen- und Plattenarbeiten

Neuanstrich Fenster und Außentüren

Die Fenster und Türen sind mit wasserverdünnbarem lösungsmittelfreiem Lack in folgendem Aufbau zu behandeln:

Tauchgrundierung1.Zwischenschliff mit Ausspachtellung2.

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Zwischenlackierung3.Zwischenschliff4.Endspritzlackierung5.

Erneuerungsanstrich Fenster und Außentüren

Die Holzteile sind gründlich zu reinigen und von nicht mehr einwandfreien Anstrichteilen zu befreien. Verbleibende Anstrichteile sind anzuschleifen.Ausgewitterte Holzteile sind mit Holzschutzgrundierung antiblau zu grundieren. Die Holzteile sind mit einem Zwischenanstrich und anschließendemSchlußanstrich zu versehen.

Neuanstrich Innentüren (Holz)

Holztürflächen und Türzargen sind zu grundieren und mit je einem Zwischen- und 2 Schlußanstrichen zu versehen. Es sind wasserverdünbare- undlösungsmittelfreie Lacke anzuwenden.

Überholungsanstrich Innentüren

Nicht mehr einwandfreie Anstrichteile werden entfernt. Schadstellen werden bis auf das gesunde Holz abgeschliffen. Verbleibende Altanstriche werdenangeschliffen. Saugfähige Holzteile werden grundiert, anschließend werden die Holzteile mit einem Zwischenanstrich versehen. Kleinere Schäden beikitten indversiegeln. Dann wird ein zweimaliger Schlußanstrich mit wasserverdünnbarem lösungsmittelfreiem Lack aufgebracht.

Neuanstrich Stahlbauteile

Stahlteile sind von Ölen zu befreien. Sie sind zweifach mit einem Rostschutz zu versehen, wobei der 1. Anstrich unmittelbar nach dem Entrosten aufzutragenist. Anschließend wird ein Zwischen- und ein gut deckender Schlußanstrich aufgetragen.

Neuanstrich Wände und Decken

Wand- und Deckenflächen in Klassenzimmern, Büroräumen, Fluren und Abstellräumen sind mit Tiefgrund vorzubehandeln. Anschließend sind sie 2-fach miteiner umweltfreundlichen lösungsmittelfreien Dispersionsfarbe gut deckend zu behandeln.

Erneuerungsanstrich Wände und Decken

Vorhandene Altanstriche werden abgewaschen und die Flächen anschließend mit Tiefgrund behandelt. Anschließend werden die Flächen mit einerumweltfreundlichen lösungsmittelfreien Dispersionsfarbe 2 mal gut deckend gestrichen.

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Neuanstrich Sanitärräume

Wand- und Deckenflächen sind mit Tiefgrund vorzubehandeln. Anschließend werden die Flächen mit einer fungiziden Binderfarbe 2 mal gut deckendgestrichen.

Erneuerungsanstrich Sanitärräume

Wand- und Deckenflächen sind zu reinigen und Schadstellen auszubessern. Anschließend werden die Flächen mit einer fungiziden Binderfarbe 2 mal gutdeckend gestrichen.

Fassadenanstriche

Blätternde Farbschichten müssen mechanisch oder durch abbeizen entfernt und mit Wasser nachgewaschen werden. Von Grünalgen befallene Flächen müssenmit toxischem Material, wasserverdünnt behandelt werden. Die Fassadenfläche wird mit Tiefgrund satt gestrichen. Geöffnete Risse werden mit einemgeeigneten Fugenfüller ausgefüllt und mit einem Armierungsgewebe überzogen. Feine Risse und Unebenheiten werden überarbeitet und mit Anti-Riss-Spachtelmasse abgespachtelt. Die gesamte Fläche wird nochmals mit Tiefgrund behandelt. Es folgt eine vollflächige Grundbeschichtung im Farbton derDeckschicht. Anschließend wird eine vollflächige Deckbeschichtung aufgetragen.

Außenputzflächen glatt

Untergrundbehandlung wie bei Fassadenanstrichen.

Grundierung: Vorbehandelte und gut abgetrocknete Flächen sind mit Silikatgrund zu grundieren.Zwischenanstrich: Der Zwischenanstrich ist mit Silikatfarbe 10% ig eingestelltem Silikatgrund zu streichen.Schlußanstrich: Der Schlußanstrich ist mit Silikat-Fassadenfarbe 10% ig eingestellt mit Silikatgrund auszuführen.

Sichtbetonflächen

Der lose Anstrich wird abgebeizt bzw. abgekratzt. Beizrückstände sind aufzufangen und als Sondermüll zu entsorgen. Die gesamten Flächen sind imHochdruckreinigungsverfahren nachzureinigen. Die Flächen werden mit Tiefgrund grundiert und anschließend 2 mal mit Beton-Color gestrichen.

DIN-Normen

Es gelten die DIN-Normen:

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DIN 18363 Maler- und LackierarbeitenDIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und AluminiumbauteilenDIN 18355 Tischlerarbeiten (Beizen und polieren von Holzbauteilen)DIN 18356 Parkettarbeiten (Versiegeln von Parkett)DIN 18367 Holzpflasterarbeiten (Versiegeln von Holzpflaster)DIN 18353 Estricharbeiten (Beschichten von Estrichen)

Innentüren:Türblatt, Holz

Standard Türen für SchulgebäudeVollspantür ( hochbeanspruchbar ) 1-flg.Türblattdicke 50 mm, gefälzt ( F ) stumpf ( S )Kanten, Massivholz -Einleimer

Oberfläche:transparent lackiertgebeizt / transparent lackiertunbehandelt / farbig lackiertbauseitiger Anstrich auf GrundierfolieHPL – Schichtstoff 0,8 mm Farbe im RAL-Ton

Stahlzargen:Umfassungszarge für Massivwand, Leichtwandverzinkt grundiert, Blechdicke 1,5mm3-seitig umlaufende SpezialdichtungEckzarge, Blechdicke 2,0mm, 32/15

Holzzarge:Holzfutterzarge mit BekleidungHolzblockzarge mit Schattennut oder Bekleidung3-seitig umlaufende Spezialdichtungfarblich angepasst oder transparent

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Aluminiumzarge:eloxiert oder farbig pulverbeschichtetUmfassungszargeBlockzarge mit SchattennutRundformzarge

Bänder:StahlzargenDreirollenbänder, 3 StckBandunterkonstruktion 3-d verstellbarBandoberfläche: verzinkt, matt vernickelt, EdelstahlBänder für Holzzargen analog

Schlösser:Nach DIN

Mit Wechsel, Dornmass 65 mmvorgerichtet für ProfilzylinderOberfläche: verzinkt, matt vernickelt, Edelstahl

Verglasung:ESG oder VSG 8,0mm Klarglas oder OrnamentDrücker/Schilder:Unterschiedlicher Ausführungsvarianten, U – Form aus Edelstahl

Weitere Sonderausstattungen entsprechend Vorgaben oder nach Bedürfnissen.

Nassraumtüren:Ausführung wie unter 344 beschriebenJedochKanten: verdeckter Kunststoffanleimer 4-seitig oder PU-Kante

Oberfläche:HPL-Schichtstoff 0,8mm oder

Anstrich:HPL A 500

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Bandoberfläche:Edelstahl, Kunststoff

Schlösser:Spezialschloss mit KorrosionsschutzDrücker/ Schilder aus Edelstahl

Weitere Türen – Ausführungsvariaten1-flügelig mit Oberteil2-flügelig2-flügelig mit Oberteilwie analog beschrieben

Schallschutztüren Rw, P 42 dB DIN 4109:Türblattdicke 70mm Doppelfalz (D)Mit Bodendichtung absenkbar

Zargen:Mit 3-seitig doppelt umlaufender Spezialdichtung

Verglasung:Phonstop 31/45 GH ( Klarglas ) ( Ornamentglas 504 )ansonsten wie analog beschrieben

Brandschutztüren (Holz) T 30 mit Zulassung:Türblattdicke 70mmVerglasung:Pyrostop 30-10 ( Klarglas )Pyrostop 30-12 ( Ornamentglas )

Bänder: StahlzargenDreirollenbänder 3 Stck 160 mm

Holzzargen: wie beschriebenSchlösser: PZ-Schloss nach DIN 18250Drücker: FS-Kunststoffrücken, Rundform, mit Kurzschild

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Schliessmittel: Obentürschliesser nach DIN EN 1154ansonsten wie analog beschrieben

Rauchschutztüren mit PrüfzeugnisTürblattdicke 70mm, gefälzt (F) stumpf mit Leibungsfalz (S)Schließmittel: Obentürschliesser nach DIN EN 1154Bodendichtung absenkbar.

Abschlusstüren in Fluren und TreppenhäusernObentürschliesser mit integrierter Feststellung mit Rauchmelder, bzw. externer Rauchmelder.ansonsten wie analog beschrieben,Weitere Sonderausstattung entsprechend Vorgaben oder nach Erfordernissen.

Feuerhemmende Stahltüren T30 nach DIN 4102 Mit ZulassungTürblatt: doppelwandig 3-seitig gefälzt 42mm dickIsolierung: MineralfaserplatteBlechdicke 0,88-1,0mmZarge:

Eckzarge verzinkt, 2,0mm dick mit 3-seitiger Dichtung und unteren BodenwinkelOberfläche:

Türblatt verzinkt, pulverbeschichtet im RAL-TonZarge verzinkt.Beschläge:

2-zweiteilige Bänder nach DIN 18272ein Band als Federband wirkend, oder KO-Bänder mit ObentürschliesserEinsteckschloss mit Wechsel nach DIN 18250PZ vorgerichtetKunststoffdrückergarniturVerglasung: Brandschutzglas, Promaglas 30Weitere Sonderausstattung bei Erfordernis.

Rauchdicht: nach DIN 18095

Schalldämmend: nach DIN 52210 Rw 39 dB

Einbruchhemmend: nach DIN 18103-ET 1

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00311 Elektrotechnik0031101 Vorbemerkung Elektrotechnik0031102 Starkstromanlagen

003110201 Hoch- und Mittelspannungsanlagen003110202 Eigenstromversorgungsanlagen003110203 Niederspannungs-Schaltanlagen003110204 Niederspannungs-Installationsanlagen003110205 Beleuchtungsanlagen003110206 Blitzschutz- und Erdungsanlagen003110207 Starkstromanlagen, sonstiges

00312 Nachrichtentechnische Anlagen0031201 Anlagenarten Nachrichtentechnik

003120101 Brandmeldeanlagen003120102 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen003120103 Türfeststellanlagen003120104 Einbruchmeldeanlagen003120105 Überfallmeldeanlagen003120106 Zutrittskontrollanlagen003120107 Zeiterfassungsanlage003120108 Elektroakustische Notfall-Warnsysteme003120109 Personennotrufanlage003120110 Personensuchanlagen003120111 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, JVA003120112 Sprech- und Kommunikationsanlagen003120113 Antennenanlage003120114 Video-Überwachungsanlage003120115 Fernsprechkabelnetz003120116 TK-Anlagen003120117 Nebenuhrenanlagen003120118 Datennetze003120119 Starkstromanlagen und Sicherheitsversorgung

003120201 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen003120202 Auswahl und Anordnung von Geräten003120203 Werkplanung

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003120204 Erdung Potentialausgleich003120205 Leitungsverlegung und Verteiler003120206 Schutzmaßnahmen gegen Überspannung003120207 Farbcode für Leitungsrangierungen003120208 Brandschutzmaßnahmen003120209 Dokumentation003120210 Zu liefernde Bestandsunterlagen003120211 Verzeichnis der Bestandsunterlagen

00313 Förderanlagen00314 Gebäudeautomation0031401 Automationssysteme

ff

Der Gültigkeitsbereich dieses Qualitätsstandards erstreckt sich auf alle elektrotechnischen Einrichtungen der im Sondervermögen Immobilien verwaltetenLiegenschaften im Lande Bremen.

Unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte wurde dieser Qualitätsstandard konzipiert:

Wirtschaftlichkeit bei Investition und Betrieb1.Investitionssicherheit, Solidität und Lebensdauer2.Elektrische Sicherheit (Personenschutz, Anlagenschutz) und3.

Umweltschutz

Als Vorgabe für alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sind folgende rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen, soweit nicht näher erläutert, anzuwenden:

Die Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDEBestimmungen)als anerkannte Regeln der Technik.Die Technischen Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz (TAB 2000) des EVU swb enordia bzw. der LandesgruppeNiedersachsen/Bremen. Als Netzform wird ein TN-C-(S)-Netz vorausgesetzt.Die Brandschutzbestimmungen des Verbandes der Sachversicherer(VdS).Gewerbeordnung (§24)Spezielle Sicherheitsverordnungen, u.a. Aufzugsverordnung, Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten,Krankenhausverordnung, Verordnung über den Bau von elektrischen Betriebsräumen etc.

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Gerätesicherheitsgesetz mit den DurchführungsverordnungenBerufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR)

003110201 Hoch- und Mittelspannungsanlagen

003110202 Eigenstromversorgungsanlagen

003110203 Niederspannungs-Schaltanlagen

003110204 Niederspannungs-Installationsanlagen

003110205 Beleuchtungsanlagen

003110206 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

003110207 Starkstromanlagen, sonstiges

Im Bereich der kundeneigenen Mittelspannungsschaltanlagen werden metallgekapselte, luftisolierte Schaltanlagen in Modultechnik (anreihbar) Baureihe 12kVinstalliert.

Bei besonders geringen Platzverhältnissen werden SF6-gasisolierte Schaltanlagen in Modultechnik (anreihbar) Baureihe 12 kV installiert.

Ausführung der Anlagen gem. den Anschlußbedingungen des EVU swb enordia.

Transformatoren

Es werden im Austausch gießharzisolierte Verteilungstransformatoren mit reduzierten Verlusten installiert.

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Die Leistungsgröße wird nach dem tatsächlichem Bedarf festgelegt.

Zusätzlich wird pro Trafo eine Festkompensation installiert.

.00 Allgemein

Für Krankenhäuser, Polikliniken und andere bauliche Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung ist im wesentlichen die DIN VDE 0107 zu beachten.

Zugelassene Stromquellen sind in DIN VDE 0100 Teil 560 festgelegt.

Für die Planung und Errichtung von Stromerzeugungsaggregaten mit Hubkolben-Verbrennungsmotoren verweist DIN VDE 0107 in einigen Punkten auf DINVDE 0108 Teil 1 und DIN 6280.

Für Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen wird VDE 0108 angewendet.

.01 Sicherheitsstromversorgung ≤ 0,5s

entfällt für den Bereich von Immobilien Bremen

.02 Sicherheitsstromversorgung ≤ 15s (Allgemeine Ersatzstromversorgung- AEV)

Hierunter fallen folgende Verbraucher :SicherheitsbeleuchtungElektromed. Geräte in Räumen der Anwendungsgruppe 2Elektrische Einrichtungen der medizinischen GasversorgungFeuerwehraufzügeFeuerlöscheinrichtungenPersonenruf-, Alarm- und Warnanlagen

.03 Sicherheitsstromversorgung > 15s

Alle Verbraucher die zwar ersatzstromversorgt werden müssen, jedoch nicht als AEV-Verbraucher gelten.

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.04 Ersatzstromversorgungsanlagen mit Verbrennungsmotoren

Im Regelfall werden Ersatzstromversorgungsanlagen mit Verbrennungsmaschine eingesetzt. Die Aggregate werden gem. dem Anforderungszweck nach VDE0107 bzw. VDE 0108 installiert. Die Aggregatleistung wird dem realen Leistungsbedarf inklusive einer Reserve von 15% angepaßt. Neue Wo eineAbgasbelästigung unerwünscht oder sogar unmöglich ist (z.B. engbebaute Innenstadtbereiche) und wo allgemein Unterbringung und Betrieb eines Diesel-aggregats problematisch sind, wird eine batteriegestützte Ersatzstromversorgung(z.B. die System Twister oder Venter von NIFE mit rotierendenUmformern)eingesetzt. Die Anwendungsbereiche dieses Systems ergeben sich im wesentlichen aus der Vorschrift DIN VDE 0108:

PersonenaufzügeRauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (auch Brandschutzklappen, -tore, -türen)LüftungsanlagenSicherheitsbeleuchtungÜberwachungs- und Warnanlagenweitere, insbesondere motorische Verbraucher

.01 Niederspannungsschaltanlagen (bis 630A)

Gehäuse: Stahlblechverteilungen als Wand- oder Standschrank bis 630A (anreihbar), TSK/PTSK typgerüft Schutzklasse 1(geerdet)

Leitungsflansche oben und unten eingebaut

Alle Einbauten abgedeckt durch systemkonforme Berührungsschutzabdeckungen

In Flucht- und Rettungswegen werden I30- Verteiler eingesetzt.

Einspeisung: Bis 250A Lasttrennschalter als REG-Gerät Über 250 A Leistungsschalter auf Montageplatte

Messung in Hauptverteilern: 1 x Digitalmultimeßgerät für Spannung, Strom, Leistung, Grenzwerte, Frequenz, Leistungsfaktor, optional BUS-fähigVerbraucherabgänge die Gebäudeteile (z.B. Turnhalle etc.) einspeisen, werden mit REG-Zählern mit Impulsgeber ausgerüstet.

Messung in Unterverteilern: ohne

Verbraucherabgänge: Schaltleisten mit Schmelzsicherungen als Gruppenvorsicherungen

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FI-Schutzschalter mit Nennfehlerstrom 30mA für Steckdosenstromkreise

FI-Schutzschalter kurzzeitverzögert (Nennfehlerstrom nach Anlagenbedarf) für Lichtstromkreise

Leitungsschutzschalter B16A für Steckdosenabgänge

Leitungsschutzschalter B10A für Beleuchtungsabgänge

Leitungsschutzschalter C-Charakteristik für Geräteabgänge

.02 Niederspannungsschaltanlagen (ab 630A)Gehäuse:

Stahlblechverteilungen in Modulbauweise bis 8000A (anreihbar), TSK/PTSK typgerüft

Schutzklasse 1(geerdet)

Ausführung Form 4 (Unterteilung in Sammelschienenraum,Bestückungsraum, Anschlußraum einspeisend, Anschlußraum Kabelabgänge)

Einspeisung:

Bis 1250 A Kompaktleistungschalter in Stecktechnik

Über 1250 A offene Leistungsschalter in Einschubtechnik

Messung:

1 x Digitalmultimeßgerät für Spannung, Strom, Leistung,Grenzwerte, Frequenz, Leistungsfaktor, optional BUS-fähig.

Verbraucherabgänge die Gebäudeteile (z.B. Turnhalle etc.) einspeisen, werden mit REG-Zählern mit Impulsgeber ausgerüstet.

Verbraucherabgänge:

Schaltleisten in Horizontalbauform mit Einfachunterbrechung und integrierter Strommessung (15min. max), sowie Störmeldemodul.

Montierbar ohne Abschaltung der Stromversorgung.

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Alle Verbraucherabgänge sind bis zu einem Querschnitt von 35qmm auf Reihenklemmen zu verdrahten.

.03 Kompensationsanlagen

Jede elektrische Energieversorgung wird auf ihren Blindstromanteil untersucht. Bei Bedarf wird eine Kompensationsanlage installiert.

Kompensationsleistung wird gem. Stromabrechnung/Netzanalyse ermittelt und installiert.

Ziel cos phi: 0,98

Stufung:

Abhängig von der zu kompensierenden Blindlast und den daraus resultierenden Kondensatorgrößen

Abhängig vom Klirrfaktor (Verunreinigung des Netzes) werden die Anlagen nach einer Netzanalyse bei Überschreitung folgender Grenzwerte verdrosselt:

Verdrosselung:

4% der 3. Harmonischen (150Hz)

5% der 5. Harmonischen (250Hz)

4% der 7. Harmonischen (350Hz)

3% der 11. Harmonischen (550Hz)

2,1% der 13.Harmonischen (650Hz)

.01 Kabel- und Leitungen

Als Standardleitung wird folgender Typ verwendet: NHMH-I nach VDE 0250 Teil215 halogenfrei

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Für feste Verlegung über, auf, in und unter Putz, in trockenen und feuchten Räumen sowie im Mauerwerk und in Beton (außer Rüttel-,Schüttel- oderStampfbeton).

Als Standardkabel wird folgender Typ verwendet: NHMH-I nach VDE 0250 Teil215 halogenfrei

Als Energieverteilungskabel zur festen Verlegung in Innenräumen, in Beton in druckfesten flexiblen halogenfreien Rohren.

Als Standardbusleitung wird folgender Typ verwendet: BUS-HALO-2x2x0,8 in Anlehnung an VDE0815 , halogenfreie Polymermischung, Farbe grün

Flammwidrigkeit nach VDE 0472 Teil 804, Prüfart B

Als EIB-Systemkabel zur universellen Verlegung.

Im Bereich von Leistungsenergiekabeln kommen je nach Anwendungszweck PE- bzw. VPE isolierte Kabel zum Einsatz.

PVC- isolierte Kabel kommen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz, da PVC im Brandfall hochgiftige Dioxine und Furane freisetzen würde.

Neben den Dioxinen und Furanen entstünde auch sehr dichter Qualm, der die Flucht von Personen behindern würde. Der freiwerdende Chlorwasserstoff istsehr aggressiv, er korrodiert und schädigt so die Gebäudesubstanz. Die Renovierungs- und Reinigungskosten im Fall eines PVC-Brandes sind extrem hoch.

.02 Verlegesysteme

Als Standardverlegesysteme werden folgende Typen verwendet:Kunststoffpanzerrohre halogenfrei für allgemeine VerwendungStahlpanzerrohre verzinkt für erhöhte mechanische Beanspruchung (Vandalismusgefahr)Leitungsführungskanäle Kunststoff halogenfrei (LFK) bis Größe 40x40mmStahlblechkanäle ab Größe 40x60mmBrüstungskanäle aus Stahlblech, vorbereitet für UPStandardschalterprogramme, Höhe min. 130mmKabelrinnen sendzimirverzinkt, ab Größe 200x60mm, inkl. SystembefestigungszubehörVerlegesysteme mit Funktionserhalt nur mit entsprechenden Zulassungen und Prüfbescheinigungen

.03 Schalt- und Steckgeräte

Es kommen für den normalen Einsatz (Büros, Klassenräume etc.) die UP-Standardprogramme deutscher Hersteller zum Einsatz. Farbe weiß.

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Für Bereiche mit hohem Vandalismusaufkommen werden die UPPanzerprogramme deutscher Hersteller eingesetzt.

In den Bereichen Technik, Keller und Außen werden APStandardprogramme wassergeschützt deutscher Hersteller eingesetzt.

In den Bereichen Technik, Keller und Außen mit erhöhten Vandalismusaufkommen werden AP- Programme wassergeschützt in schwerer schlagfesterPolycarbonat-Ausführung deutscher Hersteller eingesetzt.

In Kindergärten und Schulen mit Kindern bis 12 Jahren werden die Steckdosen als Kinderschutzsteckdosen ausgeführt. Für Gesamtschulen, Gymnasien undSekundarschulen erfolgt eine gesonderte Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Nutzer.

In Kindergärten und Schulen mit Kindern bis 12 Jahren werden die Steckdosen als Kinderschutzsteckdosen ausgeführt.

.04 Kleinlüfter

Klein- und Rohrlüfter werden über Bewegungsmelder oder Hygrostat gesteuert.

.01 Innenbeleuchtung

Bürobereiche, PC-Räume:

Es werden EVG-Leuchten mit BAP-Raster 60° eingesetzt. Typ und Ausführung der Leuchte richten sich nach Deckenbeschaffenheit und benötigterBeleuchtungsstärke gem. Arbeitsstättenrichtlinie. (im Durchschnitt 500lx)

Beleuchtungssteuerung: Ausschaltung, Serienschaltung

Klassenräume, Gruppenräume:

Es werden EVG-Leuchten mit Perlglaswanne eingesetzt. Typ und Ausführung der Leuchte richten sich nach Deckenbeschaffenheit und benötigterBeleuchtungsstärke gem. Arbeitsstättenrichtlinie.(im Durchschnitt 300-500lx)

Beleuchtungssteuerung: Ausschaltung, Serienschaltung, optional Lichtsteuersystem busfähig

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Flurbereiche:

Es werden EVG-Leuchten eingesetzt. Typ und Ausführung der Leuchte richten sich nach Deckenbeschaffenheit und benötigter Beleuchtungsstärke gem.Arbeitsstättenrichtlinie. (im Durchschnitt 100lx)

Raster bzw. Abdeckungen werden dem örtlichen Anwendungszweck angepasst.

Beleuchtungssteuerung: Tasterschaltung, optional Lichtsteuersystem busfähig (Bsp. Schule Bördestr., Sandwehen)

Nebenräume:

Es werden VVG-Leuchten eingesetzt. Typ und Ausführung der Leuchte richten sich nach Deckenbeschaffenheit und benötigter Beleuchtungsstärke gem.Arbeitsstättenrichtlinie.(im Durchschnitt 100lx)

Raster bzw. Abdeckungen werden dem örtlichen Anwendungszweck angepasst.

Beleuchtungssteuerung: Ausschaltung Es werden VVG-Leuchten als Feuchtraumwannen-Leuchten eingesetzt. Die Ausführung der Leuchte richtet sich nachder benötigte Beleuchtungsstärke gem. Arbeitsstättenrichtlinie.

Technikräume, Kellerräume:

(im Durchschnitt 100lx)

Beleuchtungssteuerung: Ausschaltung

Es werden FR-Leuchten mit EVG, Glühlampe E27 oder Sparleuchten eingesetzt.

Sanitärräume:

Die Ausführung der Leuchte richtet sich nach der benötigten Beleuchtungsstärke gem. Arbeitsstättenrichtlinie und dem zu erwartendenVandalismusaufkommen. (im Durchschnitt 100-200lx)

Beleuchtungssteuerung: Bewegungsmelder mit Tageslichtabhängigkeit, optional Einbindung in ein Lichtsteuersystem

Umkleideräume:

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Es werden EVG-Leuchten mit schlagzäher Abdeckung IP 50 eingesetzt. Bei erhöhtem Vandalismusaufkommen werden vandalismussichere Leuchteneingesetzt. Beleuchtungsstärke gem. Arbeitsstättenrichtlinie (im Durchschnitt 100lx).

Beleuchtungssteuerung: Bewegungsmelder mit Tageslichtabhängigkeit, optional Einbindung in ein Lichtsteuersystem

Sporthallen:

Es werden EVG-Leuchten (inkl. 0-10V Schnittstelle) mit ballwurfsicherer Abdeckung eingesetzt.

Die Ausführung der Leuchte richtet sich nach der benötigte Beleuchtungsstärke gem. Arbeitsstättenrichtlinie.

(Stufenschaltung 600lx Turnierbetrieb, 400lx Trainingsbetrieb)

Beleuchtungssteuerung: Lichtsteuersystem nach Größe und Hallentyp

.02 Aussenbeleuchtung

Es werden Leuchten dem Nutzungszweck entsprechend eingesetzt. Die Schaltungssteuerung der Aussenbeleuchtung erfolgt über Zeit und Helligkeit.

Neue Leuchten werden in vandalismussicherer Ausführung installiert.

Maßgabe für die Beleuchtungsstärke sind die Richtwerte für die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien bzw. Richtwerte für die Beleuchtung von Anlagenfür den Fußgänger- und Fahrradverkehr.

Explizit seien hier genannt:Fußwege 5lxParkplätze 3lxFahrradwege 3lxToranlagen 50lxAussentreppen 15lx

.03 Leuchtmittel

In Leuchten mit Leuchtstoffröhren werden T5-Leuchtmittel eingesetzt. In Bereichen mit häufigen Schaltvorgängen werden Kompaktleuchtstofflampen mitverbesserten Schaltverhalten für häufige Schalthandlungen eingesetzt.

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In Leuchten mit Sparlampen werden Kompaktleuchtstofflampen eingesetzt.

In schwer zugänglichen Bereichen (Aussenfassade, Turnhallendecke) sollten Leuchtmittel für erhöhte Wartungszyklen (4 Jahreszyklus) ausgewählt werden.

Ansonsten richten sich die Leuchtmittel nach Art und Beschaffenheit der Leuchte.

.01 Äußerer Blitzschutz

Schulen und Kindertagesheime werden mit äußeren Blitzschutzanlagen ausgerüstet, ansonsten gilt die VDS-Richtlinie zur Schadensverhütung unterBerücksichtigung der VDE 0185 Teil 1-4.

.02 Innerer Blitzschutz

Niederspannungshauptverteilungen werden mit einem Blitzstromableiter Klasse B ausgerüstet. In Niederspannungshauptverteilungen mitUnterverteilungsanteil werden Kombiableiter eingesetzt, Entkopplungsinduktivitäten entfallen.

Unterverteilungen werden mit Überspannungsableitern Klasse C ausgerüstet.

.03 Erdungsanlagen

Jedes Gebäude wird mit einer Erdungsanlage und einem Hauptpotentialausgleich ausgerüstet. Bei elektrisch weitverzweigten Anlagen werden zusätzlichörtliche Potentialausgleichs-Schienen eingesetzt.

Der Mindestquerschnitt für Potentialausgleichsleitungen beträgt 16qmm, ansonsten ist der Querschnitt der PE-Leitung mit mindestens 50% desAußenleitersquerschnitt auszulegen.

Der Erdungswiderstand soll annähernd 1 Ohm betragen.

Starkstromanlagen, sonstiges

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.01 Entsorgung

Die Entsorgung von Transformatoren, Leuchtstoffröhren, Batterien, Kondensatoren ist ausschließlich mit entsprechender Beibringung einesEntsorgungsnachweises zulässig.

.02 Umbauten

Nach größeren Umbauten in oder an elektrischen Anlagen sind Messungen nach VDE 0100 durchzuführen und die Messergebnisse in entsprechendenMessprotokollen festzuhalten.

.03 Dokumentation

Jede elektrische Schaltanlage ist mit einer Dokumentation in Papierform und einem Stromkreisverzeichnis auszurüsten. Die Schaltplanzeichnungen müssen imFormat DXF oder DWG vorliegen.

00312 Nachrichtentechnische Anlagen-->0031201 Anlagenarten Nachrichtentechnik--->003120101 Brandmeldeanlagen--->003120102 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen--->003120103 Türfeststellanlagen--->003120104 Einbruchmeldeanlagen--->003120105 Überfallmeldeanlagen--->003120106 Zutrittskontrollanlagen--->003120107 Zeiterfassungsanlage--->003120108 Elektroakustische Notfall-Warnsysteme--->003120109 Personennotrufanlage--->003120110 Personensuchanlagen--->003120111 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, JVA--->003120112 Sprech- und Kommunikationsanlagen--->003120113 Antennenanlage--->003120114 Video-Überwachungsanlage--->003120115 Fernsprechkabelnetz--->003120116 TK-Anlagen

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--->003120117 Nebenuhrenanlagen--->003120118 Datennetze--->003120119 Starkstromanlagen und Sicherheitsversorgung-->003120201 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen--->003120202 Auswahl und Anordnung von Geräten--->003120203 Werkplanung--->003120204 Erdung Potentialausgleich--->003120205 Leitungsverlegung und Verteiler--->003120206 Schutzmaßnahmen gegen Überspannung--->003120207 Farbcode für Leitungsrangierungen--->003120208 Brandschutzmaßnahmen--->003120209 Dokumentation--->003120210 Zu liefernde Bestandsunterlagen--->003120211 Verzeichnis der Bestandsunterlagen

Inhalts-Übersicht

AnlagenartenBrandmeldeanlagen (BMA)1.Rauch- und Wärmeabzugsanlagen2.Türfeststellanlagen3.Einbruchmeldeanlagen (EMA)4.Überfallmeldeanlagen5.Zutrittskontrollanlagen6.Zeiterfassungsanlage7.Elektroakustische Notfall-Warnsysteme8.Personennotrufanlage (PNA)9.Personensuchanlagen (PSA)10.Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, JVA11.Sprech- und Kommunikationsanlagen12.Antennenanlage13.Video-Überwachungsanlage14.Fernsprechkabelnetz15.TK-Anlagen16.

1.

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Nebenuhrenanlagen17.Datennetze (Passiv)18.Starkstromanlagen und Sicherheitsversorgung (Sibel-Anlagen)19.

Technische Hinweise:Zusätzliche technische Vertragsbedingungen1.Auswahl und Anordnung von Geräten2.Werkplanung3.Erdung/Potentialausgleich4.Leitungsverlegung und Verteiler5.Schutzmaßnahmen gegen Überspannung6.Farbcode für Leitungsrangierungen7.Brandschutzmaßnahmen8.Dokumentation9.Zu liefernde Bestandsunterlagen10.Verzeichnis der Bestandsunterlagen11.

2.

Aufgestellt: Schoppe

Anlagenart: 1.1 Brandmeldeanlagen (BMA)

Geltende technische Vorschriften:

DIN VDE 0833 Richtlinien:DIN 14675 VdS-RichtlinienEN 54 ZVEI-Vorschriften

Deutsches Institut für Bautechnik (DiBt)AMEVSowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die vorstehend namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Die LBO des Landes Bremen unter Einbeziehung des je weiligen Baugenehmigungsverfahrens und der bremischen Verordnung (beispielsweise die

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Krankenhausbauordnung) ist zu erfüllen.BMA mit einer Aufschaltung zur FW Bremen müssen den Anforderungen der Aufschaltbedingung der BreKom (Konzessionär) und der FW Bremenentsprechen. Darüber hinaus ist die VDE 0833 und die DIN 14675 insbesondere zu erfüllen.Im Bedarfsfall ist für die Einzelmaßnahme in Abstimmung mit dem Nutzer bzw. Auftraggeber (AG) ein Brandschutzkonzept zu erstellen.

Anforderung an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren. Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei undbündelverseilt sein. Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Das Leitungsnetz ist grundsätzlich gem. VDE 0833 in der Ausführung IH(St)H 2x2x0,8 bei Neuanlagen in Ringsbustechnik gem. DIN VDE 0815/0816 in rotmit Aufschrift Brandmeldekabel zu verlegen.

Darüber hinaus muss das Leitungsnetz der DIN 4102T.12 entsprechen (Funktionserhalt).

Anlagenart: 1.2 Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage)

Geltende technische Vorschriften:DIN VDE 0833DIN 18232, T.2VdSCEA 4020Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die vorstehend namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:Die LBO des Landes Bremen unter Einbeziehung des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens und der bremischen Verordnungen (beispielsweise dieKrankenhausbauordnung) sind zu erfüllenVon der Bremer Kommunikationstechnik GmbH herausgegebene Bedingungen für den Anschluss von Übertragungseinrichtungen (ÜE), undBrandmeldeanlagen (BMA) an die öffentliche Übertragungseinrichtung für Gefahrenmeldeanlagen (ÜAG).Im Bedarfsfall ist für die Einzelmaßnahme in Abstimmung mit dem Nutzer bzw. Auftraggeber

(AG) ein Brandschutzkonzept zu erstellen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

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Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren. Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei undbündelverseilt sein. Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.Das Leitungsnetz ist grundsätzlich gem. VDE 0833 in der Ausführung IH(St)H 2x2x0,8 bei Neuanlagen in Ringbustechnik gem. DIN VDE 0815/0816 inrot mit Aufschrift Brandmeldekabel zu verlegen.Darüber hinaus muss das Leitungsnetz der DIN 4102T.12 entsprechen (Funktionserhalt).

Anlagenart: 1.3 Türfeststellanlagen

Geltende technische Vorschriften:

Deutsches Institut f. Bautechnik (DiBZ)DIN VDE 0833Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:Die LBO des Landes Bremen unter Einbeziehung des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens und der bremischen Verordnungen (beispielsweise dieKrankenhausbauordnung) ist zu erfüllen.

Von der Bremer Kommunikationstechnik GmbH herausgegebene Bedingungen für den Anschluss von Übertragungseinrichtungen (ÜE), undBrandmeldeanlagen (BMA) an die öffentliche Übertragungseinrichtung für Gefahrenmeldeanlagen (ÜAG).

Im Bedarfsfall ist für die Einzelmaßnahme in Abstimmung mit dem Nutzer bzw. Auftraggeber (AG) ein Brandschutzkonzept zu erstellen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzte n Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Das Leitungsnetz ist grundsätzlich gem. VDE 0833 in der Ausführung IH(St)H 2x2x0,8 bei Neuanlagen in Ringbustechnik gem. DIN VDE 0815/0816 in rot

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mit Aufschrift Brandmeldekabel zu verlegen.

Darüber hinaus muss das Leitungsnetz der DIN 4102T.12 entsprechen (Funktionserhalt).

Anlagenart: 1.4 Einbruchmeldeanlage (EMA)

Geltende technische Vorschriften:

DIN VDE 0833DIN EN 50135VdS-RichtlinienSowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Im Falle einer zertifizierten Systemlösung nach den Richtlinien des VdS sind deren Vorgaben einzuhaltenEMA mit einer Aufschaltung zur Polizei müssen die Aufschaltbedingungen der Polizei Bremen erfüllen (ÜEA-Richtlinie)An die Errichtung einer EMA werden besondere fachliche Anforderungen gemäß VDE 0833 und der DIN 14675 gestellt.Die Anforderungen gemäß des Konzessionärs (Fa. Bosch) sind außerdem einzuhalten.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß der VdS-Richtlinie 2025 unter Einbeziehung der VDE Vorschriften 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.5 Überfallmeldeanlage (ÜMA)

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Geltende technische Vorschriften:DIN VDE 0833DIN EN 50135VdS-RichtlinienSowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Die UVV-Kassen ist zu erfüllen.Die Anforderungen des Konzessionärs (Fa. Bosch) sind einzuhalten, ebenso die Aufschaltungsbedingungen der Polizei Bremen

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß der VdS-Richtlinie 2025 unter Einbeziehung der VDEVorschriften 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.6 Zutrittskontrollanlagen

Geltende technische Vorschriften:

DIN EN 50133-1VDE 0830. T.8-10VdS-RichtlinienSowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Zutrittskontrollanlagen dürfen nur nach den Vorgaben des Sen. f. Finanzen und dem GPR errichtet und in Betrieb genommen werden.Beim Einsatz eines zusätzlichen Zeiterfassungssystems sind beide Anlagen von einem Hersteller zu wählen, um eine wirtschaftlich und technisch

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optimierte Lösung zu erzielen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.7 Zeiterfassungsanlage

Geltende technische Vorschriften:

DIN EN 50 133-1VDE 0830, T. 8-10VdS-RichtlinienSowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Die Musterverordnung für den Bau- und Betrieb von besonderen Räumen und Anlagen sind zu erfüllen.

Anforderungen an des Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß der VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

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Anlagenart: 1.8 Elektroakustische Notfall-Warnsysteme

Es ist zu unterscheiden zwischen elektroakustischen Notfallsystemen (ENS) und Sprachalarmanlagen (SAA).

Die Technischen Standards für Pausengong- und Rufanlage in Schulen des SVIT sind bei ENS zu beachten.

Die Sprachalarmanlagen sind unter Berücksichtigung der DIN VDE 0833-4 zu errichten und zu betreiben, d.h. in Verbindung mit einer BMA.

Geltende technische Vorschriften:

* VDE 0828 * EN 60849 * IEC 60849 * Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

* Die LBO des Landes Bremen unter Einbeziehung des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens und der bremischen Verordnungen (beispielsweise dieKrankenhausbauordnung sowie die Muster-Schulbaurichtlinie) ist zu erfüllen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Darüber hinaus muss das Leitungsnetz der DIN 4102T.12 entsprechen (Funktionserhalt).

Anlagenart: 1.9 Personennotrufanlage (PNA)

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Geltende technische Vorschriften:

EN 50134-3VDE 0830BGR 139Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:Der arbeitssicherheitstechnische Dienst der Stadtgemeinde Bremen unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes Bremen ist in die Einzelmaßnahmeeinzubeziehen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Darüber hinaus muss das Leitungsnetz der DIN 4102T.12 entsprechen (Funktionserhalt).

Anlagenart: 1.10 Personensuchanlagen (PSA)

Geltende technische Vorschriften:

Es sind die geltenden VDE-Richtlinien, wie beispielsweise die VDE 0855, 0815 und die DIN 18015 einzuhalten.Darüber hinaus sind die gesetzlichen Bestimmungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu erfüllen (ehemals Bundesministeriumfür Post und Fernmeldewesen, FTZ in Darmstadt).

Besondere Anforderungen:

Die Vorgaben der Hersteller sind zu beachten.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

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Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.11 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen JVA

Geltende technische Vorschriften:DIN VDE 0834Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Die nutzerbedingten Anforderungen sind zu erfüllen.Darüber hinaus sind die herstellerspezifischen Montageanforderungen zu beachten.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.12 Sprech- und Kommunikationsanlagen

Geltende technische Vorschriften:

http://www.bbb.bremen.de/pmwiki_001/printStandardsLocal.php

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VDE 0800Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Die herstellerspezifischen Information- und Montageanleitungen sind zu beachten.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.13 Antennenanlage

Geltende technische Vorschriften:

EN 50083 – 1-10VDE 0855, T.1VDE 0185DIN 18015DIN 1055, T.4Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Die RGA-Richtlinie –neuester Stand- (Arbeitskreis Rundfunkempfangsanlagen sind planerisch zu berücksichtigen. Ebenso die „Techn. Richtlinie fürGroß- und Gemeinschaftsantennenanlagen“.Darüber hinaus sind die gesetzlichen Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu erfüllen.Die eingesetzten Produkte müssen das VDE- bzw. des CE-Zeichen aufweisen.

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Anforderungen an das Leitungsnetz:

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei nach VDE 0472 sein.

Anlagenart: 1.14 Video-Überwachungsanlage

Geltende technische Vorschriften:

DIN EN 50132DIN EN 60529VDE 0470-1-RichtlinieSowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Video-Überwachungsanlagen sind unter Einbeziehung der Datenschutzbestimmungen des Landes Bremen zu planen und zu errichten.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Anlagenart: 1.15 Fernsprechkabelnetz

Geltende technische Vorschriften:

VDE 0800VDE 0815/816VDE 0472Sowie weitere nicht benannte Kabel für Video- und Beschallungstechnik, sowie Erdkabel.

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Besondere Anforderungen:

Das Kabelführungssystem muss dem jeweiligen Anforderungen entsprechen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.16 TK-Anlagen

Geltende technische Vorschriften:

VDE 0800Bremisches Datenschutzgesetz (Br.DSG)Bremisches Krankenhausdatenschutzgesetz (Br.KDSG)Bremische PVGBremische Dienstvereinbarung „TK-Anlagen“ zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem GPR BildschirmarbeitsrichtlinieSowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:Die gesetzlichen Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn sind zu erfüllen.Die Anschlussdosen, beispielsweise TAE, VD0, UAE usw., müssen der DIN bzw. VDE entsprechen und mit der Elektro-Installation abgestimmt sein.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

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Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.17 Nebenuhrenanlagen

Geltende technische Vorschriften:

VDE 0800Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Die Uhrentechnik und Anzeige ist vor einer Ausführung mit dem Nutzer abzustimmen.Grundsätzlich ist eine Hauptuhr mit DCF-Impuls-Technik vorzusehen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Leitungsnetz ist gemäß VDE 0800, 0815 und 0816 zu liefern und zu installieren.

Die eingesetzten Kabel und Leitungen sollten halogenfrei und bündelverseilt sein.

Die Kabel sind in LSA-plus-Technik abzuschließen unter Berücksichtigung der beiliegenden Farbtafel für Rangierungen.

Anlagenart: 1.18 Datennetze (Passiv)

Geltende technische Vorschriften:DIN EN 50173DIN EN 50174DIN EN 55022VDE 0800

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VDE 0888Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:Alle LWL- und Cu-Anschlußdosen müssen als eindeutiges Unterscheidungsmerkmal einen roten Außenrahmen aufweisen (Peha- und Busch-Jäger).Schrankgrössen (Verteiler) und Ausstattung sind in Abstimmung mit dem Nutzer zu mensionieren.Das Gesamtnetz muss für jeden Nutzer gigabittauglich und IEEE 802.3x sowie im Primär und Sekundärbereich mind. 10 gigabittauglich sein.LWL-Technik: Im Patchfeld/Datendose sind Hybridkupplungen ST/SC aus Metall mit Keramikferulen

vorzusehen.Abnahmemessungen sind nach den Vorgaben von Immobilien Bremen vorzunehmen (im LV grundsätzlich vorgegeben).Hinweis: Pro Arbeitsplatz ist alle 10m² ein Datenanschluss vorzusehen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

LWL-Netz: OM1-, OM2-,OM3- oder OS1-Faser nach Nutzerentscheidung; ob 2- oder 4- Fasern pro Datendose nach Nutzerentscheidung.Cu-Netz: Cat 5-, Cat 6- oder Cat 7- Verkabelung nach Nutzerentscheidung; ob ein achtadriges oder zwei achtadrige Kabel pro Datendose (nachNutzerentscheidung).

Anlagenart: 1.19 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung (Sibel-Anlagen)

Geltende technische Vorschriften:

VDE 0108VDE 0510DIN 5035DIN VDE 0604/0605DIN 4844Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/4 und BGR 216Sowie weitere gültige Normen und Richtlinien, die namentlich nicht aufgeführt sind.

Besondere Anforderungen:

Die Flucht- und Rettungswege, einschl. Sicherheitsleuchter sind in Dauer- und Bereitschaftsschaltung zu errichten und müssen insbesondere den

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baurechtlichen Vorgaben (Baugenehmigung)entsprechen.

Anforderungen an das Leitungsnetz:

Das Kabel- und Leitungsnetz muss der DIN VDE 0604/0605 und der VDE 4102 entsprechen.

Baustellenkenntnis

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über die Baustellenverhältnisse zu informieren. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten dasAsbestkataster einzusehen und sich über sonstige Gefahrenstoffe zu informieren. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu informieren und zu schulen. Der ANhat dies selbstständig zu übernehmen.

Sollten Schäden aus Nachlässigkeit entstehen, sind alle Folgekosten vom Auftragnehmer zu übernehmen.

Koordinierung

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn aller Arbeiten mit der Bauleitung und den anderen am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen. Die Abstimmungensind als "Aktenvermerke" dem Auftraggeber vorzulegen.Dies gilt insbesondere für die Abstimmung mit dem Gewerk „Elektro“. Die Teilnahme an denBaubesprechungen durch den bauleitenden Monteur bzw. Bauleiter ist erforderlich.

Vorschriften

Für die Ausführung sowie für Bauteile und Stoffe gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend allen Vorschriften des VDE, VdS undDIN in der jeweils gültigen Ausgabe. Grundlage sind des weiteren die Empfehlungen der EN50173 (Datennetze), sowie die "Allgemeinen TechnischenVorschriften" der DIN 18382 (VOB, Teil C) für die Ausführung. Hinsichtlich der DIN 18382 gilt die Maßgabe, dass die Bestandsunterlagen gemäß den"Besonderen Vertragsbedingungen" anzufertigen und zu liefern sind.

Sicherheitsvorschriften

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei seiner Tätigkeit allen gesetzlichen Bestimmungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in Bezug aufSicherheit und Gesundheitsschutz zu unterwerfen und diese einzuhalten. Nachfolgend ist eine Liste der wesentlichen Gesetze und Regelwerke aufgeführt. EinAnspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

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Kurzbez. Titel Herausgeber

BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen (Bundesimmissionsgesetz)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit, Bundesgesetzblatt

GefStoffV Gefahrenstoffverordnung Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung,Bundesgesetzblatt

LBO Bremische Landesbauordnung Senator für Bau und UmweltBremEG Bremisches Energiegesetz Senator für Bau und UmweltTRG 519 Technische Regeln für gefährliche Stoffe, Asbest Bundesministerium für Arbeit und SozialordnungTRGS521 Technische Regeln für Gefahrenstoffe, Faserstäube Bundesministerium für Arbeit und

TRGS555

Technische Regeln für Gefahrenstoffe, Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20GefStoffV Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

VBG 1 Unfallverhütungsvorschrift (UVV), Allgemeine Vorschriften Hauptverband der gewerblichenBerufsgenossenschaften (HVBG)

VBG 4 UVV, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel HVBG

Der Auftragnehmer hat die bestehenden Rechtsvorschriften (insbesondere für den Arbeitsschutz),die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie dieallgemein anerkannten und

arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.

Weiterhin ist seitens des AN die Dienstanweisung Nr.383 des Bausenators vom 07.02.95 über das Thema "Getrennte Sammlung und Lagerung vonBauabfällen auf Baustellen" zu beachten.Das Asbestkataster für Öffentliche Gebäude ist vom Auftragnehmer vor Aufnahme der Arbeiten nachweislich beim Bauherren (betroffenes Objekt)bzw. beim Senator für Bau und Umwelt einzusehen.Bei Arbeiten an baulichen Anlagen, Maschinen und Geräten bei denen Asbest verwendet wurde, gelten die rechtlichen Bestimmungen undGefahrstoffverordnung, insbesondere die Technischen

Regeln für Gefahrenstoffe -TRGS 519- Asbest: Abbruch, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten - Ausgabe Januar 1996 -.

Bei Arbeiten mit Asbest hat der Auftragnehmer vor der Auftragsvergabe bzw. vor dem Beginn der Bauausführung mindestens einen verantwortlichenMitarbeiter zu benennen, der nachweislich die Sachkunde über die entsprechenden technischen Richtlinien ( TRGS 519 -Asbest der

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Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Asbestrichtlinie, Fassung Januar 1996), besitzt.Falls bei Arbeiten an Bauteilen, die nach Gutachten und Asbestkataster asbestfrei sind, Materialien gefunden werden, bei denen Verdacht besteht, dasssie Asbest enthalten, sind in solchen Fällen die Arbeiten einzustellen, der Arbeitsbereich gegen Unbefugte zu sichern und unverzüglich der Auftraggeberzu benachrichtigen.Bei Arbeiten an baulichen Anlagen, Maschinen und Geräten bei denen Faserstäube (außer Asbest) frei gesetzt werden, gelten die rechtlichenBestimmungen und Gefahrstoffverordnung insbesondere die Technischen Regeln für Gefahrenstoffe -TRGS 521- Faserstäube Ausgabe Oktober 1996 /Stand Oktober 1998, sowie neuere Fassungen.

Der Auftragnehmer hat die Ermittlungspflicht, ob Produkte hergestellt oder verwendet werden, aus denen Faserstäube mit gefährlichen Eigenschaftenfreigesetzt werden können.

Die Bauvorhaben unterliegen in allen Teilbereichen den Bestimmungen der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf den Baustellen(Baustellenverordnung vom Juni 1998).

Gemäß dieser Verordnung kann vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden, der die erforderlichen Aufgabenübernimmt.

Dieser SiGe-Koordinator hat beratende und hinweisende Funktion. Anforderungen des SiGe-Koordinators hinsichtlich des Nachweises der Erfüllung vonsicherheitsrelevanten Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen, sowie der berufs- und verfahrensspezifischen Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen undRichtlinien sind grundsätzlich Folge zu leisten.

Für die Baustelle wird im Bedarfsfall ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt und fortgeschrieben, in dem die relevanten Arbeitsschutzmaßnahmenund sicherheitstechnischen Einrichtungen dokumentiert sind. Durch die Tätigkeit des SIGEKoordinators sollen Gefährdungen, Unfälle und sonstigeSchadenspotentiale schon in der Planung erkannt werden, um sie soweit wie möglich auszuschließen. Während der Bauausführung werden regelmäßigBaustellenbesichtigungen durchgeführt, um die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbedingungen zu kontrollieren. In den erstellten Protokollenwerden Mängel, die verantwortlichen Unternehmen und Fristen zur Mängelbehebung aufgeführt.

Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft zudem alle auf dem Bau eingesetzten Personen auf Einhaltung der gültigen Bestimmungen. Bei Nichteinhaltung derAuflagen und Vorschriften besteht die Gefahr der Stillegung der Baustelle. Der Verursacher wird für die Folgen haftbar gemacht.

Bestellungen von Materialien

Vor Bestellung von Materialien und Geräten, die der architektonischen Gestaltung anzupassen sind(z.B. Uhren, Schallzeilen, Lampen usw.), ist mit demAuftraggeber bzw. dem Planungsbüro und dem Architekten Einvernehmlichkeit herzustellen. Hierzu sind dem Auftraggeber auf Verlangen Bemusterungenvorzulegen. Die Bemusterung wird nicht gesondert vergütet. Alle Ergebnisse der Bemusterung sind schriftlich festzuhalten und dem Auftraggeber sowieArchitekten zur Freigabe vorzulegen.

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Handwerkliche Ausführung

Für die Erfüllung des beabsichtigten Zweckes und der Erwartung einer größtmöglichen Lebensdauer, ist beste handwerkliche Verarbeitung gefordert. Hierzuist dem Auftraggeber auf Verlangen die fachliche Kompetenz (Ausbildung, Fortbildungslehrgänge etc.) der Arbeitnehmer auf der Baustelle vorzulegen.11f

Die Art, Lage und Anordnung vonTelefonsteckdosenDatennetzdosenRuftasternSprechstellenLautsprechernVerteilern, Leitungsführungssysteme

ist grundsätzlich im LV bzw. in den Ausführungszeichnungen beschrieben.

Vor der Ausführung durch den AN ist eine Abstimmung mit dem AG (Planer, Architekten, Sonder-Ing. usw.) erforderlich.

Der Auftragnehmer hat aus der vorgelegten Ausführungsplanung durch den AG eine Werkplanung zu erstellen. Die Werkplanung ist dem Auftraggeber zurFreigabe vorzulegen. Sie muss während der Bauausführung ständig fortgeschrieben werden. Die Werkplanung beinhaltet auch vermaßte Angaben derProdukte mit den vermaßten Einbauorten, Stromlaufpläne und Blockschaltbilder.

Änderungen gegenüber einer freigegebenen Werkplanung sind schriftlich festzuhalten und ebenso zur Freigabe vorzulegen.

Hinweis:

Die Werkplanung umfasst bei dieser Maßnahme die Überprüfung der Planung.

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Bei der Ausführung einer BMA ist die Aufteilung und Zuordnung der Meldergruppen im Zusammenhang mit den entsprechenden Ringleitungen (RingBUS) zuüberprüfen.

Die Kabellage ist in den Grundrissen zu dokumentieren.

Die Werkplanung ist unverzüglich nach Erteilung des Auftrages zu beginnen und binnen 3 Wochen dem Auftraggeber vorzulegen.

Leitungsverlegung -Allgemeines

Leitungen sind zwischen verschiedenen Gebäuden sind durchgehend zu verbinden und einseitig im Potentialausgleich einzubinden

Potentialausgleich

Fernmeldetechnische Zentralen

Die Zentralen sind über einen Leiter mit einem Querschnitt von = 2,5 mm 2 mit dem Potentialausgleich zu verbinden; ist kein ausreichender mechanischerSchutz für den Leiter vorhanden, so ist ein Querschnitt von = 4 mm 2 zu verwenden.

Die VDE 0100 und 0800 ist hierbei in jedem Einzelfall zu beachten.

Folgende Verlegearten sind für die herkömmliche und Stahlbetonweise zugelassen:

Auf Betonfußboden und in Versorgungsschächten, Kriechkellern und Versorgungskanälen ausschließlich Stahlpanzerrohr mit Stahlpanzerbögen undschraubbaren Muffen. Wo eine Montage von Stapabögen nicht möglich ist, z.B. Übergang von Fußboden auf Mauerwerk, ist für den Bogen und für dieWeiterführung des Bogens in der Wand Kunststoffpanzerrohr (flexibel, betonfest) zugelassenKunststoffrohr in leichter Ausführung (FFKu) soll nur unter Putz verlegt werden bzw. unter Verblendermauerwerk, jedoch nicht in LeichtbauwändenIn abgehängten Decken und den Steigeschächten ist ausschließlich halogenfreies Kunststoffstangenrohr bzw. Kunststoffpanzerrohr –flexibel- zuverwenden.

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Alle Kabel und Leitungen einschließlich Rohre und Kanäle sind gemäß den entsprechenden VDE-Bestimmungen und der DIN zu verlegen.

Die Wege aller Leitungen, Kabel usw. sind stets parallel zu den natürlichen Linien des Raumes zu wählen, wenn nicht in der entsprechenden Zeichnung andersdargestellt.

Kabel und Leitungen vom Hauptverteiler zu den Unterverteilern und zu den Geräten sollen in einer Länge verlegt werden. Sämtliche Adern eines Kabels,einschließlich der Reserveadern, müssen auf entsprechende Leisten aufgelegt sein, sofern nicht in den Positionen anderweitig beschrieben.

Leitungsführungssysteme (Rohre oder Kanäle) sind in ihren lichten Weiten und den Biegeradien so groß zu dimensionieren, dass selbst bei Ablagerung vonFremdkörpern (Rost, Flugsand o.ä.) ein leichtes Ein- und Herausziehen der Kabel und Leitungen gewährleistet ist. Kabel und Leitungen in gefährdetenBereichen (z.B. Fußboden) müssen durch geeignete Mittel geschützt werden.

Sämtliche Kabel und Leitungen für Fernmeldeanlagen sind getrennt nach Anlagenart auf separate Leisten innerhalb der Fernmeldeleitungsverteiler aufzulegen.

Leitungsverteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen von den Fernmeldeleitungsverteilern getrennt sein.

Die farbliche Kennzeichnung der einzelnen Kabeladern ist nach den Vorschriften des VDE und den DIN-Normen vorzunehmen, soweit imLeistungsverzeichnis nichts anderes ausgesagt ist.

Dauerhafte Beschriftung und Kennzeichnung aller Rohre, Leitungen, Kabel, Verteilungen, Klemmen usw. wird für alle Anlagen gefordert, auch wenn dies imLeistungsverzeichnis nicht im Einzelnen angegeben ist. Eine Handbeschriftung ist nicht zulässig.

Alle Verteilungen, Feuermelder, Nebenuhren, Sicherheitsleuchten usw. sind auf der Basis der Kabelspinnen mit dauerhafter Beschriftung zu versehen.

Deckenverteiler und Zugdosen in den abgehängten Decken sind außerhalb der Decke zu kennzeichnen.

Das Verwenden von Hakennägeln zur Befestigung von Rohren, Kabeln oder Leitungen ist nicht zulässig.

Kabeleinführungen in das Gebäude sind entsprechend den technischen Regeln dauerhaft abzudichten.

Sicherheitskabel nach DIN 4102, Teil 12

Sicherheitskabel sind entsprechend der DIN 4102, Teil 12 zu verlegen und zu befestigen.003120206 Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen

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Um Falschalarme und möglicherweise eine Zerstörung von Anlagenteilen durch atmosphärische Überspannungen, indirekte oder bedingt direkteAuswirkungen von Gewittern zu vermeiden, sind Schirm- und Erdungsmaßnahmen vorzunehmen.

Diese sind wie nachfolgend aufgeführt durchzuführen (siehe auch DIN VDE 0845, Teil 1, Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkung, statischeAufladungen und Überspannungen aus Starkstromanlagen – Maßnahmen gegen Überspannungen- und auch DIN 57 845).

Allgemeines

Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen müssen durch geeignete Maßnahmen (Einrichtungen) in den Anlagen integriert werden.

Die Berücksichtigung von weiteren Anforderungen Maßnahmen bei der Installation von Anlagenteilen hängt im Wesentlichen vom Installationsort sowie vonEinrichtungen ab, die in Verbindung mit der Anlage stehen.

Umfassender Schutz gegen Schäden durch Blitzschlag und Überspannungen wird durch Maßnahmen des äußeren und inneren Blitzschutzes erreicht. DerÜberspannungsschutz wird als Mittelschutz und Grobschutz bezeichnet.

Ausgehend von einem Standardgebäude wurden folgende Installationsbereiche in Anlehnung an das Blitz-Schutzzonen-Konzept des IEC-TC 81 und derIEC-Publikation 801-5 „Klassifizierung der Installation“ festgelegt.

P. Schaltgruppe Anzahl Aderfarbe

1. Fernsprechltg. aller Art (Inkl. QV, BAB u. Basaltg., Nachtschaltung)analog/digital 2 x 06 a/b weiß/braun alt ws/br neu WH/BN

2. TF-Leitung AbgeschirmteSonderleitung

3. PCM-Strecken AbgeschirmteSonderleitung

4. Sirenen-u.Alarmleitung 2 x 0,6 rot/blau rt/bl RD/BU5. Feuerwehr/Ferndurchsage 2 x 0,6 rot/blau rt/bl RD/BU6. Feuerwehr/ZB-Ltg. (läuft aus) 2 x 0,6 grün/braun grün/br GN/BN7. Pumpenltg., Fernwirkltg. 2 x 0,6 grün/rot g/rt GN/RD

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8. Lärmmeßltg. Flughafen 2 x 0,6 braun/schwarz br/sw BN/BK9. Pegelltg. WWA (läuft aus) 3 x 0,6 weiß/schwarz/ grün ws/sw/gn WH/BK/GN10. Uhrenleitungen 2 x 0,6 weiß/gelb ws/ge WH/YE11. Feuermeldeltg. 2 x 0,6 gelb/grün ge/gn YE/GN12. Polizeiltg. Jeder Art 2 x 0,6 weiß/blau ws/bl WH/BU13. WLZ-Anlagen 2 x 0,6 weiß/grün ws/gn WH/GN14. Datenübertragung 2 dr. 2 x 0,6 weiß/schwarz ws/sw WH/BK14a Personenruf z.B. Abwesenheit 2 x 0,6 weiß/schwarz ws/sw WH/BK

15. Datenübertragung 4 dr. 4 x 0,6 weiß/grün/braun/schwarz ws/gn/br/sw WH/GN/BN/E

16. ZLT-Ltg. 2 x 0,6 grün/rot gn/rt GN/RD16a GLT-Ltg. (ZKHBO) 2 x 0,6 weiß/grau ws/gr WH/GY

17. Video-Funk-Ltg. 2 x 0,6 weiß/grau ws/gr WH/GY18. ELA-Ltg. 2 x 0,6 gelb/schwarz ge/sw YE/BK19. Gegensprechanlagen 4 x 0,6 weiß/violett/blau/ rot ws/vi/bl/rt WH/VT/BU/R20. Postleitungen (Telekom und Andere) 2 x 0,6 grün/schwarz gn/sw GN/BK

003120208 Brandschutzmaßnahmen

Qualitätsbeschreibung, Liefer- und Leistungsumfang.

Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind feuer- und hitzebeständig, sowie rauchgasdicht abzuschotten, gemäß DIN 4102 und der MLAR-Richtlinie.

Jede Brandschottung muss mit einem Herstellsiegel versehen sein, aus dem der Hersteller, das Herstelldatum und die Zulassungsnummer hervorgeht.

Für die verwendeten Brandschutzmaßnahmen muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Instituts für Bautechnik vorliegen, sowie die Zulassunggemäß Landesbauordnung.

Die gesamten Abschottmaßnahmen sind vom zuständigen Brandschutzbeauftragten abnehmen zu lassen.

Vor der Abnahme ist Immobilien Bremen das Abnahmeprotokoll des Brandschutzbeauftragten, der Zulassungsbescheid des Instituts für Bautechnik und die

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Bescheinigung des Herstellers der Brandschottungen über die ordnungsgemäße Erstellung zu überreichen.

Ex- geschützte Bereiche

Für das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen geltenden besonderen VDE-Bestimmungen, ebenso die MLAR-Richtlinie.

Um den reibungslosen Betrieb der installierten kommunikationstechnischen Anlagen zu gewährleisten, sind die notwendigen Pläne und Zeichnungen alsBestandsunterlagen dem Auftraggeber bzw. Nutzer durch den Auftragnehmer (AN) vorzulegen.

Zeichnungen, Pläne udgl. sollten in Auto-CAD und in Papierform vorgelegt werden.

Die CAD-Dateien werden in das beim Nutzer bestehende Auto-CAD-System übernommen. Die DWG-Dateien müssen einwandfrei einlesbar sein. Kosten füreine eventuelle Konvertierung sind in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren.

Die Dokumentation ist nach den Vorschriften zu erstellen und gemäß Vertragsbedingungen zu übergeben.

Sie umfasst :

InstallationspläneKabelspinnen nach Anlagenart getrennt mit z.B. Bezeichnung der einzelnen Bauteile, Meldergruppen etc.StromlaufpläneBlockschaltbilderBerechnungen wie z.B. Errechnung der Kapazität der BatterienKonfigurationsdaten, getrennt nach einzelnen AnlagenErrichteranleitungenBetriebsanleitungenWartungsbücherErsatzteillisten in Tabellenform, getrennt nach einzelnen Anlagen (Fabrikat, Typ, Artikelnummer etc.)

Die Ausführung der Dokumentation ist mit der Bauleitung bzw. Auftraggeber abzustimmen.

Die Anzahl der Ausdrucke ist dem jeweiligen LV zu entnehmen.

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Messprotokolle

Die geforderten Messprotokolle müssen enthalten:

die gemessenen ParameterAngaben über das MessverfahrenAngaben über das eingesetzte MessgerätDatum, Unterschrift

Die Protokolle sind in Ordnern zu übergeben.

Blattgröße : DIN A4 Dateiformat : WinWord.doc Datenträger : CD-ROM

Eine notwendige Absprache für die Erstellung der Daten hat vor der Doku zu erfolgen. Dazu ist vom AN ein Protokoll anzufertigen, in dem die Anforderungenund der Aufbau der Doku-Ordner festgehalten wird. Die Dokumentation ist 4- fach auszuliefern. Eine Handbeschriftung wird nicht akzeptiert.

Dokumentation bzw. Bestandspläne

Die Erstellung der Bestandspläne gemäß den „Besonderen Vertragsbedingungen“ ist pauschal in die Kalkulation mit einzubeziehen, sofern nicht gesondertausgeschrieben. Vor Erstellung ist diese mit Immobilien Bremen abzustimmen. Die Übergabe hat spätestens 5 Tage vor der Abnahme zu erfolgen. Nach derÜbergabe (1- fach) hat der Auftragnehmer dieses evtl. zu berichtigen und anschließend nach Freigabe 4-fach ( in evtl. berichtigter Form) nachzureichen.

Die Bestandsunterlagen sind in herkömmlicher und digitaler Form auf CD-ROM vorzulegen.

Dokumentation und Beschriftung müssen übereinstimmen.

Einführung der Nutzer

Die zukünftigen Nutzer müssen von dem Bauherrn und den Planern in die Nutzung eingeführt werden. Neben der Bedienung der Haustechnik steht auch dieErhaltung eines guten Innenraumklimas im Vordergrund. Dabei bedürfen auch scheinbar einfache Steuersysteme wie die Bedienung vonHeizkörperthermostaten oder von Sonnenschutzsystemen einer Erklärung. Ebenfalls angesprochen werden muss das Lüftungsverhalten, in der ersten Phaseder Nutzungszeit und dauerhaft.

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siehe hierzu

zu liefernde Bestandsunterlagen Nachrichtentechnik

siehe hierzu

Verzeichnis der Bestandsunterlagen

dieser Abschnitt ist noch in Bearbeitung

0031401 Automationssysteme

Zum Thema Gebäudeautomation wird auf die Richtlinie zum Einbau fabrikatsunabhängiger Leittechnik verwiesen. In dieser Richtlinie ist der Standard derGLT beschrieben.

0031501 Vorbemerkung Lüftungstechnik0031502 Lüftungsanlagen

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Der Gültigkeitsbereich dieses Qualitätsstandards erstreckt sich auf alle [heizungs- und] lüftungstechnischen Einrichtungen der im SondervermögenImmobilien verwalteten Liegenschaften im Lande Bremen.

Als Vorgabe für alle Arbeiten an den Anlagen sind folgende rechtliche Grundlagen und Bestimmungen, soweit nicht näher erläutert, anzuwenden:

Anforderungen an [heizungs- und] raumlufttechnische Anlagen nach dem Energieeinsparungsgesetz ( EnEG )

Die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) Wärmebedarfsermittlung nach DIN EN 12831 Armaturen und Sicherheitseinrichtungen nach

DIN EN 12828'Kursiver TextLBO von 1995, Landesbauordnung BremenMuster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLAR)

Kanäle: :aus sendzimirverzinktem BlechBlechdicke nach DIN EN 1505Diagonalbrücken zur Entdröhnung, bei größeren AbmessungenFlanschverbindungen mit dauerelastischen Kitten und korrosionsgeschützten SchraubenRevisionsöffnungen vor und hinter Einbauten und in Abzweigen, Umlenkungen und in regelmäßigen Abständen bei langen Kanalstrecken. ->DieAbdeckung erfolgt mittels profilierter Deckel mit Moosgummiabdichtung und Vorreiberarretierung.Aufhängung mit StahlspreizdübelBefestigung mit AkustikfutterKanaldurchführungen im Mauerwerk werden mittels Mineralfaserplatten gegen die Wand gedämmt

Rohr:aus verzinktem StahlblechSpiralfalzrohr nach DIN EN 12237Rohrkreuze zur Entdröhnung, bei größeren DurchmessernVerbindung über gesickte Verbindungstücke und vorgefertigte Formstücke, Sicherung mit Blindnieten und Abdichtung mit Schrumpfband (je nachgeforderter Dichtheitsklasse).Flexibles Alu-Rohr nur in AusnahmefällenFett- und/oder kondensatdichte Ausführung bei Bedarf

Schalldämpfer:

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Kanalgehäuse aus verzinktem Stahlblech, mit AnschlußrahmenKulissen mit RAL-GütezeichenUnbrennbare Absorptionsmaterialien nach DIN 4102Telefonie- bzw. Rohrschalldämpfer bei KanalrohrEinsatzort: nach Ventilatoren und zur Schalltrennung von Räumen

Brandschutzklappen:

in quadratischer oder rechteckiger Bauform zur Absperrung von Brandabschnittenmit PrüfzeichenFeuerwiderstandsklasse K 90 nach DIN 4102Gehäuse aus verzinktem StahlKlappenblatt ohne krebserzeugende Bestandteile

Ventilatoren:vorrangig mit Direktantrieb und Energiesparmotoren

0031601 Vorbemerkung Wärmetechnik0031602 Wärmeverteilnetze0031603 Raumheizflächen0031604 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges

Der Gültigkeitsbereich dieses Qualitätsstandards erstreckt sich auf alle heizungs- und [lüftungstechnischen Einrichtungen] der im SondervermögenImmobilien verwalteten Liegenschaften im Lande Bremen.

Als Vorgabe für alle Arbeiten an den Anlagen sind folgende rechtliche Grundlagen und Bestimmungen, soweit nicht näher erläutert, anzuwenden:

Anforderungen an heizungs- und [raumlufttechnische] Anlagen nach dem Energieeinsparungsgesetz ( EnEG )Die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)Vorschriften der TRGI

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Wärmebedarfsermittlung nach DIN EN 12831Heizkessel DIN 4702Armaturen und Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN12828LBO von 1995, Landesbauordnung BremenMuster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLAR)

Zum Einsatz kommen Gewinderohre nach DIN / EN 2440 und Siederohre nach DIN / EN 2458. Rohrverbindungen werden durch Autogen Schweißen,Pressen oder Gewindemuffen hergestellt. Ebenfalls können Kupferrohre eingesetzt werden, die durch Hartlöten oder Pressen verbunden werden.

Die Rohrhalterungen sind mit Schallschutzeinlagen auszuführen und unter Decken mittels Installationsschienen oder Gewindestangen zu befestigen. AlsDeckenverankerung werden Metallspreizdübel verwendet. Das Befestigungssystem ist verzinkt oder gleichwertig und gemäß MLAR ausgeführt. BeiDurchführungen von elektrischen Leitungen und Heizungsleitungen durch Brandabschnitte ist durch geeignete Maßnahmen auch unter Berücksichtigung derMLAR (Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie) die Feuerwiderstandsklasse des Abschnitts zu erhalten. Die Verlegung von Leitungen in Rettungswegen istgemäß der MLAR auszuführen.

Die Aufputz verlegten Rohrleitungen werden mit alukaschierter Mineralwolle gedämmt.

Die Dämmdicke erfolgt gemäß den Bestimmungen der EnEV. In stoßgefährdeten Bereichen wird die Dämmung durch einen Aluminiumglanzblech, verzinktemStahlblech - oder Aluminiumgrobkorn-Mantel geschützt. Der Aluminiumglanzblech oder der verzinkte Stahlblechmantel sollen in Heizzentralen nur bis zueiner Höhe von 2 m eingesetzt werden.

Die Unterputz und im Estrich verlegten Rohrleitungen werden mit Schläuchen aus geschlossenzelligem PE in den erforderlichen Stärken gedämmt. Als Schutzvor mechanischer Beschädigung während der Rohbauphase, ist im Estrich eine Dämmung mit reißfester Oberfläche einzubauen.

Die Raumheizflächen werden gemäß der DIN EN 12831 ausgelegt. Heizkörper werden mit Thermostatventil und absperrbarer Rücklaufver- schraubungversehen. Zum Einstellen der Volumenströme sind die Rücklaufverschraubungen voreinstellbar zu wählen. Die Thermostatköpfe werden in Bereichen mitöffentlichem Publikumsverkehr als Behördenmodell ausgeführt.

Als Raumheizflächen kommen Stahlradiatoren und Plattenheizkörper [mit profilierter Oberfläche] zur Ausführung. In Duschräumen kommen aufgrund dererhöhten Korrosionsgefahr verzinkte Röhrenradiatoren oder Gußheizkörper zum Einsatz.

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Fußbodenheizung soll grundsätzlich nicht installiert werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Fußbodenheizung eingesetzt werden.

Zur besseren Einregulierung der jeweiligen Heizkreise werden Strangregulierventile eingesetzt.

Heizkreise mit unterschiedlichen Nutzern bzw. Nutzungszeiten werden von einem Dreiwegeventil geregelt.

Bei dem Einsatz einer Mehrkesselanlage soll zur hydraulischen Entkoppelung eine hydraulische Weiche installiert werden.

Automatische Nachspeiseinrichtungen sollen im Regelfall nicht eingebaut werden.

0031701 Vorbemerkung Sanitärtechnik0031702 Abwasseranlagen

003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe

0031703 Wasseranlagen003170301 Trinkwasserleitungen003170302 Armaturen003170303 Trinkwassererwärmung003170304 Ausstattung

Der Gültigkeitsbereich dieses Qualitätsstandards erstreckt sich auf alle sanitärtechnischen Einrichtungen der im Sondervermögen Immobilien verwaltetenLiegenschaften im Lande Bremen.

Als Vorgabe für alle Instandsetzungs- und Umbauarbeiten an sanitärtechnischen Anlagen sind im Wesentlichen folgende rechtlichen Grundlagen undBestimmungen, soweit nicht näher erläutert, anzuwenden:

Trinkwasserverordnung, TrinkwV 2001

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HeizAnlV, HeizungsanlagenverordnungBauO, Bauordnung des Landes BremenVStätt, Versammlungsstättenverordnung des Landes BremenArbeitsstättenverordnung ArbStättV und ASRDIN 1988, T. 1-6, TrinkwasseranlagenDVGW Arbeitsblätter W 551 - 553, Zirkulationssysteme in TrinkwassererwärmungsanlagenDIN 1986-2 und DIN EN 12056 1-5 AbwasseranlagenVDI 6000 1-6 Ausstattung von SanitärräumenDIN 12 899, LaboreinrichtungenVDI 3818, Öffentliche WC- und WaschräumeDIN 4102, Brandverhalten von BaustoffenDIN 4109, Schallschutz im HochbauDIN 18022, Küchen, Bäder und WC´s im Wohnungsbau, Planungs-grundlagenDIN 18024, Barrierefreies BauenDIN 18017, Lüftung von WC- und Sanitärräumen ohne Außenfenster mit Ventilatoren.Sanitärbau 95 des AMEV

Abwasserleitungen

Rohrleitungsmaterialien sind entsprechend den technischen- und insbesondere den schalltechnischen Anforderungen gemäß DIN 4109 auszuwählen und zuverbauen.

Die Ermittlung der Nennweiten erfolgt nach DIN 1986-2 und DIN EN 12056 -1-5.

Vor der Auswahl des Rohrmaterials ist die Art und die Belastung der Abwässer (z.B. Säuren, Laugen) zu ermitteln, um so das geeignete Rohrmaterialauszuwählen.

Unter den gegebenen Vorraussetzungen sind folgende Rohrmaterialien vorzusehen:

AW-Leitungen unterhalb u. innerhalb der Gebäudesohle

KG-Rohr nach DIN 19534ohne größere mechanische Belastungen

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keine aggressiven Abwässer

PE-HD Rohr nach DIN 19535-1/2

bei zu erwartenden mechanischen Belastungenaggressive Abwässer (je nach Materialspezifikation)

AW-Leitungen innerhalb von Gebäuden

HT-Rohr nach DIN EN1451-1, bzw. DIN 19560-10unterhalb von Deckeninnerhalb von Zwischendeckenals Objektanschlussleitungenohne Schallschutzanforderungenin Schächtenkeine aggressiven Abwässer (je nach Materialspezifikation)

fikation)

PE-Rohr nach DIN 19535-1/2unterhalb von Decken,innerhalb von Zwischendeckenin Schächtenals Objektanschlussleitungenohne Schallschutzanforderungen gemäß DIN 4109bei aggressiven Abwässern (je nach Materialspezifikation)

SML-Guß-Rohr nach DIN 19522

unterhalb von Deckeninnerhalb von Zwischendeckenin Schächtenmit Schallschutzanforderungen gemäß DIN 4109bei aggressiven Abwässern (je nach Materialspezifikation)

siehe auch

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003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau1.003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe2.

Für Abwasseranlagen bei denen sanitäre Objekte bzw. Abwasserabläufe nicht mit freiem Gefälle in den Kanal eingeleitet werden können, werdenAbwasserhebeanlagen installiert. Die Bemessung und Ausführung erfolgt gemäß DIN EN 12056-4.

Für Abwasseranlagen bei denen sanitäre Objekte bzw. Abwasserabläufe unterhalb der Rückstauebene angeordnet sind, sind - soweit keineAbwasserhebeanlage installiert ist - Rückstauverschlüsse gemäß DIN 19578 bzw. DIN 1997 einzusetzen].

Nur zugelassen für Regenwasser, wenn AW-Systeme getrennt sind.

Schädliche Stoffe dürfen nicht ins Abwasser eingeleitet werden. Schädliche Stoffe in diesem Sinne sind u. a.:Stoffe die zu Verstopfungen führen können (z.B. Abfälle, Bauschutt)Stoffe, die sich an den Rohrwandungen festsetzten können (z.B. Fette, Öle, Zement, Stärke)Stoffe die feuergefährlich oder explosiv sind (z. B. Benzin, Mineralöle)Stoffe die giftig oder aggressiv sind und den Klärvorgang stören oder die entsprechenden Anlagen beschädigen können (z.B. Säuren, Laugen, giftige o.radioaktive Stoffe)Stoffe die belästigende Gerüche bildenstark schäumende Reinigungsmittel.

Zur Vermeidung von Einleitungen schädlicher Stoffe sind geeignete Einrichtungen zum Rückhalten dieser Stoffe einzusetzen hierzu zählen:Sand- und SchlammfängeFettabscheiderLeichtflüssigkeitsabscheiderStärkeabscheiderNeutralisationsanlagen

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Trinkwasserleitungen, Grundsätzliche Anforderungen

Ermittlung der erf. Nennweiten gemäß DIN 1988 unter Berück-sichtigung der entsprechenden Gleichzeitigkeitsfaktoren der jeweiligen Gebäudetypen.Auswahl der Rohrmaterialien entsprechend den Vorgaben des DVGW sowie den speziellen technischen Anforderungen vor Ort.Gemäß Energieeinsparungsverordnung (EnEV) sind alle Trinkwas-serleitungen mit Dämmmaterialen zu umhüllen, zur Vermeidung vonSchwitzwasserbildung bzw. Wärmeverlusten.Wasser- und Abwasserleitungen in WC- u. Sanitärräumen sind aus hygienischen Gründen grundsätzlich unter Putz bzw. in Vorwänden zu verlegen.Leitungsführungen im Fußboden oder Estrich sind zu vermeiden.

Zum Einsatz kommen ausschließlich Rohre bzw. Rohrsysteme, die DVGW bzw. DIN 1988 zugelassen sind. Beachtung findet ebenfalls die DIN 50930-6,Einsatzbereich metallischer Werkstoffe im Trinkwasserbereich.

Cu-Rohr: - grundsätzlich zu verwenden in trockenen Räumen, in WändenKunststoffverbundrohr: - wie oben jedoch zusätzlich in Unterflur-Schächten in denen durch Wassereinbruch mit erhöhter Korrosion bei ungeschütztenRohrleitungen gerechnet werden muss, sowie gegen metallische Rohrwerkstoffe aggressiv wirkende Durchflussmedien.V2A-Rohr wie vor jedoch zusätzlich bei aggressiven Wässern (z.B. Kondensatleitungen).PE-Druckrohr erdverlegte Hausanschlussleitungen

Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001 sowie der DIN 50930, T6 sind im Bezug auf die Legierungsbestandteile inKupferwerkstoffen nur solche Armaturen und Rohrverbindungen zu verbauen, die diesen Anforderungen entsprechen.

Armaturen sind grundsätzlich mit lösbaren, konisch dichten Verbindungselementen einzubauen.Für Absperrarmaturen in Zentralen und auf Verteilern sind ab einer Nennweite von DN 40, entsprechend 1 1/2" Membranabsperrventile zu montieren.Im Hauseinlass sind rückspülbare Wasserfilter mit DVGW-Zulassung einzusetzen.In Trinkwasseranlagen, in die trinkwässergefährdende Stoffe in das Leitungsnetz zurückfließen können, sind geeignete Sicherungseinrichtungenentsprechend der Gefährdungsklassen nach DIN 1988 einzusetzen.

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Die Bemessung von Warmwasserspeichern erfolgt entsprechend den gültigen Regeln der Technik, unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes und derdamit verbundenen gleichzeitigen Höchstentnahmemenge und Beachtung des, dem Gebäudetyps entsprechenden Gleichzeitigkeitsfaktors.Zur Vermeidung von Legionellenbildung sind Warmwasserleitungen entsprechend den DVGW-Arbeitsblättern W 551-W 553 sowie den gültigen Regelnder Technik auszuführen.

Die Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen erfolgt nach den Vorgaben der ArbStätt, der VDI 6000, T 1-6, der VDI 3818.Je Sanitärraum ist je ein Bodenablauf und eine Zapfstelle m. Schlauchanschluss zum zufriedenstellenden Reinigen der Räume einzubauen.WC-Anlagen sind aus hygienischen Gründen grundsätzlich wand-hängend auszuführen.Spülkästen sind grundsätzlich mit Einrichtungen zum Begrenzen der Wassermenge auszustatten.Urinale sind grundsätzlich mit pneumatischer Auslösung auszu-führen.Von Druckspülern in WC- u. Urinalanlagen ist aus Gründen der Wassereinsparung abzusehen.In Reihenduschanlagen werden Selbstschluss-Mischarmaturen in UP-Ausführung eingesetzt; es sind vernebelungsarme Duschköpfe einzusetzenZur Energieeinsparung sind grundsätzlich alle Zapfstellen mit Durchflussbegrenzern auszurüsten (z. B. Perlatoren).Auf Verbrühschutz, insbesondere in Kindertagesheimen ist zu achten und durch entsprechende technische Systeme zu gewährleisten.

Gasanlagen

Gasleitungen, grundsätzliche Anforderungen

Planung und Installation unter Berücksichtigung der TRGI und DVGW Arbeitsblatt G600 / 600 BErmittlung der erforderlichen Nennweiten gemäß TRGIAuswahl der Rohrmaterialien entsprechend den Vorgaben des DVGW sowie den speziellen technischen Anforderugen vor Ort.Leitungsführungen in unbelüfteten Schächten und abgehängten Decken sind zu vermeiden

Gasversorgung naturwissenschaftlicher Räume in Schulen

Absicherung der NTW-Räume nach DVGW Arbeitsblatt G621Die Gasversorgungvon Lehrer- und Schülerarbeitsplätzen ist grundsätzlich getrennt auszuführenFür jede Sammelleitung ist eine zentrale Absperreinrichtung, mittels Gasmagnetventil vorzusehen.Der Einbau von Labor-Sicherheitsventilen ist im Einzelfall zu prüfen.

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