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Die eingeschränkte Revision 2 10. Kapitalverlust und Überschuldung 10.1 Inhalt des Kapitels Prüfung der gesetzlichen Pflichten von Verwaltungsrat und Revisionsstelle bei hälf- tigem Kapitalverlust und bei Überschuldung gemäss Art. 725 OR Prüfung der wesentlichen Aspekte von Sanierungsmassnahmen sowie die quanti- tativen und qualitativen Erfordernisse bei einem Rangrücktritt Bescheid Berechnung des hälftigen Kapitalverlusts sowie der Höhe einer Überschuldung und Zwischenbilanzen gemäss Art. 725 Abs. 2 OR Prüfung der Auswirkungen von Kapitalverlust und Überschuldung auf die Bericht- erstattung der Revisionsstelle Prüfung der Pflichten der Revisionsstelle hinsichtlich einer Anzeige beim Richter sowie den typischen Ablauf einer Überschuldungsanzeige 10.2 Grafische Übersichten 10.2.1 Hälftiger Kapitalverlust ( Art. 725 Abs. 1 OR ) Abbildung 1: Übersicht über den Prozess und die Verantwortlichkeiten im Fall von Art. 725. Abs. 1 Ausgangs- lage Bilanzielle Sanie- rungsmassnahmen Art. 725.1 OR: Bekanntgabe hälftiger Kapitalverlust und Antrag auf Sanierungsmassnahmen Ausserordentliche GV, durchgeführt vom VR. Traktanden sind mindestens: 1. Bekanntgeber hälftiger Kapitalverlust / 2. Antrag Sanierungsmassnahmen Beseitigung Kapitalverlust in Kompetenz UL möglich? Forderungs- verzicht Auflösung stille Reserven Aufwertung Beteiligungen und Grundstücke (Art. 670. Abs. 1) Bestätigung zugelassener Revisor über die Aufwertung Ausweis Auflösung stille Reserven im Anhang Letzte Jahresrechnung zeigt hälftigen Kapitalverlust Sofortige Einberufung der a.o. GV durch VR ? Ordentl. GV findet bald statt? Ordentliche GV, organisiert durch VR Ausserordentliche GV, organisiert durch Revisi- onsstelle, mit ausschliesslich zwei Traktanden: 1. Bekanntgabe hälftiger Kapitalverlust 2. Bekanntgabe Versäumnis VR Keine Vorlage von Sanierungsmassnahmen durch die Revisionsstelle 4 Kriterien zur subsidären Einberufungspflicht gegeben? Ja Nein Mahnung des VR mit kurzer Nachfrist und je nach Zeitsituation Ersuchen einer Vorverlegung der GV? Sofortige Einberufung der a. o. GV? Einberufung der a. o. GV durch Revisionsstelle Zusatz der Revisionsstelle betreffend hälftigen Kapitalverlust im Revisions- stelllenbericht zur Jahresrechnung Zusatz der Revisionsstelle betreffend hälftigen Kapitaltalverlust sowie Hinweis auf Gesetzesverstoss des VR im Revisions- stellenbericht zur Jahresrechnung Ja Ja Ja Nein Ja Nein Nein Nein

10.2.1 Hälftiger Kapitalverlust ( Art. 725 Abs. 1 OR )die-eingeschraenkte-revision.ch/tl_files/inhalt/Revision_Kap10.pdf · 2 Die eingeschränkte Revision 10. Kapitalverlust und

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Die eingeschränkte Revision2

10. Kapitalverlust und Überschuldung

10.1 Inhalt des Kapitels

■ Prüfung der gesetzlichen Pflichten von Verwaltungsrat und Revisionsstelle bei hälf-tigem Kapitalverlust und bei Überschuldung gemäss Art. 725 OR

■ Prüfung der wesentlichen Aspekte von Sanierungsmassnahmen sowie die quanti-tativen und qualitativen Erfordernisse bei einem Rangrücktritt Bescheid

■ Berechnung des hälftigen Kapitalverlusts sowie der Höhe einer Überschuldung und Zwischenbilanzen gemäss Art. 725 Abs. 2 OR

■ Prüfung der Auswirkungen von Kapitalverlust und Überschuldung auf die Bericht-erstattung der Revisionsstelle

■ Prüfung der Pflichten der Revisionsstelle hinsichtlich einer Anzeige beim Richter sowie den typischen Ablauf einer Überschuldungsanzeige

10.2 Grafische Übersichten

10.2.1 Hälftiger Kapitalverlust ( Art. 725 Abs. 1 OR )

Abbildung 1: Übersicht über den Prozess und die Verantwortlichkeiten im Fall von Art. 725. Abs. 1

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Ausserordentliche GV, durchgeführt vom VR. Traktanden sind mindestens: 1. Bekanntgeber hälftiger Kapitalverlust / 2. Antrag Sanierungsmassnahmen

Beseitigung Kapitalverlust in Kompetenz UL möglich?

Forderungs-verzicht Auflösung stille ReservenAufwertung Beteiligungen und

Grundstücke (Art. 670. Abs. 1)

Bestätigung zugelassener Revisor über die Aufwertung

Ausweis Auflösung stille Reserven im Anhang

Letzte Jahresrechnung zeigt hälftigen Kapitalverlust

Sofortige Einberufung der a.o. GV durch VR ?

Ordentl. GV findet bald statt?

Ordentliche GV, organisiert durch VR

Ausserordentliche GV, organisiert durch Revisi-onsstelle, mit ausschliesslich zwei Traktanden:1. Bekanntgabe hälftiger Kapitalverlust 2. Bekanntgabe Versäumnis VR

Keine Vorlage von Sanierungsmassnahmen durch die Revisionsstelle

4 Kriterien zur subsidären Einberufungspflicht gegeben?

JaNein

Mahnung des VR mit kurzer Nachfrist und je nach Zeitsituation Ersuchen einer

Vorverlegung der GV?

Sofortige Einberufung der a. o. GV?

Einberufung der a. o. GV durch

Revisionsstelle

Zusatz der Revisionsstelle betreffend hälftigen Kapitalverlust im Revisions-stelllenbericht zur Jahresrechnung

Zusatz der Revisionsstelle betreffend hälftigen Kapitaltalverlust sowie Hinweis auf Gesetzesverstoss des VR im Revisions-stellenbericht zur Jahresrechnung

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Nein

Nein

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