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1 14.06.2012 FREISTAAT THÜRINGEN Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Technologie Strukturfonds - Förderperiode 2014- 2020: Das Partnerschaftsprinzip in der Umsetzung des Gemeinsamen Strategischen Rahmens Grundlage: Arbeitsdokument der Europäischen Kommission zu Grundsätzen der Partnerschaft in der Umsetzung der Fonds EFRE/ESF/ELER vom 24.04.2012

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FREISTAAT THÜRINGEN Ministerium für Wirtschaft,

Arbeit und Technologie

Strukturfonds - Förderperiode 2014-2020: Das Partnerschaftsprinzip in der Umsetzung des Gemeinsamen Strategischen Rahmens

Grundlage: Arbeitsdokument der Europäischen Kommission zu

Grundsätzen der Partnerschaft in der Umsetzung der Fonds EFRE/ESF/ELER

vom 24.04.2012

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I. Rechtliche Grundlagen

• Sozialer Dialog als Säule des Europäischen Sozialmodels – verankert in Art. 152 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union

• Art. 5 der Allgemeinen Verordnung 2014-2020

• Arbeitspapier der EU-Kommission zu Grundsätzen der Partnerschaft vom 24.04.2012

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II. Arbeitspapier der EU-Kommission

• Partnerschaft als Schlüssel zum Erreichen der Ziele der Europa-2020-Strategie

• Partnerschaft bedeutet: Enge Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Verwaltung, den regionalen Akteuren sowie weiteren Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor

• Grundsätze der Kommission bestimmen ein Mindestmaß

• Umsetzung der Partnerbeteiligung erfolgt in jedem Mitgliedstaat flexibel nach Gegebenheiten

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II.1 Auswahl der Partner

• Regionale, lokale und städtische Partner sowie andere öffentliche Einrichtungen

• Wirtschafts- und Sozialpartner• Einrichtungen, die die Zivilgesellschaft

repräsentieren, NGO‘s, Einrichtungen, die für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung verantwortlich sind

• Spezielle Beachtung den Repräsentanten der marginalisierten Gruppen: Menschen mit Behinderung, Migranten

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II.2 Einbindung der Partner in der Programmplanung • Vorbereitung der Programmplanung Frühzeitige Einbeziehung der PartnerArt der Einbeziehung: Meetings,

Konsultationen, Umfragen, Workshops Klare Aufgabenteilung, Transparenz

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II.3 Einbindung der Partner in der Programmerstellung • Programmerstellung Analyse der Herausforderungen und

BedarfeAuswahl der Förderinterventionen Abstimmungen zwischen den Fonds

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II.4 Einbindung der Partner in der Programmdurchführung

• Programmdurchführung inklusive Monitoring und Evaluierung

Begleitausschüsse haben weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Begleitung der Durchführung der Operationellen Programme

Im Falle der Beteiligung der Partner an Projektauswahl/Wettbewerben ist Vorraussetzung, dass klare Regeln zwecks Transparenz festgelegt werden

Sicherstellung der Aufgaben und Pflichten der Beteiligten durch schriftliche Bekundung

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II.5 Beteiligung der Partner bei der Evaluierung • Beteiligung auf allen Prozessebenen:

Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung/Auswertung der Ergebnisse der Evaluierung

• Diskussion des Evaluierungsplanes und des Fortschritts der Umsetzung im Begleitausschuss

• Bericht an die EU-Kommission zum 31.12.2020 mit den Ergebnissen aller in der Programmperiode durchgeführten Evaluierungen

• Voraussichtlich: Evaluierung der Durchführung und Effizienz des Partnerschaftsprinzips während der Programmperiode in allen Fonds

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II.6. Unterstützung der Partner

• Da die Humanressourcen (v. a. kleinerer Partner) begrenzt sind, kann eine Unterstützung aus Mitteln der Technischen Hilfe erfolgen

• Form der Unterstützung: Workshops, Kurse, Lehrgänge, etc.

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III. Gegenwärtige Partnerbeteiligung in Thüringen:Beispiele• Form: Begleitausschuss ESF-Arbeitsgruppe Arbeitsgruppen Evaluierung

jeweils für ESF/EFRE Arbeitsgruppe

Chancengleichheit

Wirtschafts- und Innovationsrat

Gesprächsrunden mit Kammern und Verbänden

Landes- und Regionalbeiräte im Bereich Arbeitsmarktpolitik

• Umfang: Mindestens zweimal im Jahr Mindestens zweimal im Jahr Mindestens einmal im Jahr

Bedarfsabhängig (Mindestens einmal im Jahr)

Bedarfsabhängig (Mindestens zweimal im Jahr)

Bedarfsabhängig

Bedarfsabhängig

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IV. Künftige Partnerbeteiligung in Thüringen• Überprüfung der gegenwärtigen Struktur • Optimierung der Arbeitsweise des

Begleitausschusses, der Arbeitsgruppen und sonstiger Gremien der Partnerschaftsbeteiligung

• Entwicklung bzw. Festlegung der Kanäle der Kommunikation und des Informationsaustausches. Dazu gehören der direkte Austausch via Treffen oder die Sicherstellung des Dokumentenaustauschs

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V. Vorbereitung eines Konzepts zur Beteiligung der Partner in die Programmplanung • Erstellung einer Liste der relevanten Partner• Auswahl der Partner• Road map für die Einbindung in die Programmplanung Einbindung der Partner in alle Phasen der Vorbereitung Erarbeitung des Zeitplans gemeinsam mit den Partnern Start des direkten Austauschs im Herbst 2012

Beispiele:

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