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2.2018 | 15. JAHR ABSOLVENTEN FEIERLICH AUSGEZEICHNET 13. HESSISCHER BESTATTERTAG IN BAD WILDUNGEN NOVELLIERUNG DES HESSISCHEN FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSGESETZES

13.HESSISCHERBESTATTERTAG INBADWILDUNGEN ... · 6 Foto: DIB –D eutsches Institut für Bestattungskultur 13.HESSISCHERBESTATTERTAG Probleme bei der Leichenschau betreffen nicht nur

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2.2018| 15. JAHR

ABSOLVENTEN FEIERLICHAUSGEZEICHNET

13. HESSISCHER BESTATTERTAGIN BAD WILDUNGEN

NOVELLIERUNG DESHESSISCHEN FRIEDHOFS-UND BESTATTUNGSGESETZES

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AUF EINEN BLICK

Herausgeber | Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbHAuf der Roten Erde 9 | 34537 Bad Wildungen | Tel. 05621/7919-70, Fax [email protected] | dib-bestattungskultur.deVerantwortlich | Hermann Hubing Redaktion | Ann-Sophie BleiseHerstellung | Möller Mediengruppe | moeller-mediengruppe.deDruck – Möller Druck und Verlag GmbHLayout – Möller Medienagentur GmbH

Impressum

* 27. August 1770 in Stuttgart† 14. November 1831 in BerlinHegel war ein deutscher Philosoph. Er gilt alsder wichtigste Vertreter des deutschen Idea-lismus und studierte Evangelische Theologieund Philosophie in Tübingen. Nach seinemAbschluss arbeitete er als Hauslehrer in Bernund Frankfurt. Hegel führte in dieser Zeit seineStudien fort und eignete sich weiteres Wissen inder Sozialwissenschaft, Politik, Volkswirtschafts-lehre und der politischen Ökonomie an.Im Jahr 1801 ging Hegel nach Jena, wo er seineakademische Laufbahn fortsetzte. Er promovierteund wurde 1805 zum Professor berufen. Nach-

dem Jena durch französische Truppen besetztwurde, wechselte Hegel die Stadt und ging nachBamberg. Weitere Stationen in Nürnberg undHeidelberg folgten, bevor er schließlich nachBerlin gelangte.Mit seiner Philosophie wollte Hegel die Wirk-lichkeit in all ihren Erscheinungsformen deuten,wobei auch geschichtliche und systematischeZusammenhänge berücksichtigt werden. Seinetheoretischen Ausarbeitungen prägten vie-le weitere wissenschaftliche Gebiete wie dieSoziologie, Geschichte, Theologie, Politik oderJurisprudenz.(Quelle: Wikipedia)

Grabvorstellung

Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Besuchen Sieuns im Netz auf

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Bestattungskultur

Grabvorstellung..........................................................................3

Kommentar.....................................................................................4

DIB-Fachbeirat gewählt .......................................................5

Änderung der Rechtslage...................................................5

13. Hessischer Bestattertag ..............................................6

Fotostrecke Bestattertag.....................................................8

Absolventen feierlich ausgezeichnet ......................10

Bundesfachgruppe Bestatter ........................................12

Funerale7.......................................................................................13

Erinnerungsdiamanten.......................................................14

RuheForst......................................................................................15

Symposium der FUNUS Stiftung..................................16

Buchvorstellung „Schwarzer Humor“ ......................17

Lärm auf Friedhöfen..............................................................18

Fortbildungsangebot Bestattermeister..................19

Inhalt

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4 KOMMENTAR

Hermann HubingDIB-Geschäftsführer

Zurzeit werden wieder einmal einige Lan-desfriedhofs- und Bestattungsgesetze no-velliert. Und selbstverständlich stehen dabeiauch wieder Friedhofs- und Sargpflicht aufdem Prüfstand. Aber allen vermeintlichenoder auch tatsächlichen Wünschen einerMehrheit in der Bevölkerung und auch derRechtslage im übrigen Europa zum Trotz,halten die Gesetzgeber weiterhin in die-sem Punkt grundsätzlich an der geltendenRechtslage fest.

Und das auch völlig zu Recht.

Ein „Ort der Trauer“ ist wichtig und geradeangesichts der zunehmenden Auflösung tra-dierter Familienstrukturen darf die Totenaschenicht „privatisiert“ werden und sich im Allein-besitz einer Person befinden. Nicht zuletztdeshalb wurde ja auch im nordrhein-westfäli-schen Bestattungsgesetz, das eine Vergrabungvon Urnen auf Privatgrundstücken grundsätz-

lich ermöglicht, festgelegt, dass dieser Ort„dauerhaft öffentlich zugängig“ sein muss.Mittlerweile wird diese „Friedhofspflicht“ je-doch stark verwässert. Nicht wenige Bestattersind – contra legem – bereit, die Aschekapselzu öffnen, um eine mehr oder weniger gro-ße Menge aus der Totenasche für Amulette,Mini-Urnen oder auch zur Herstellung vonTrauerdiamanten zu entnehmen. Diese Hand-habung verstößt – zumindest zurzeit noch– gegen das geltende Bestattungsrecht undauch die Rechtsprechung des Bundesgerichts-hofes und ist auch strafbewehrt.

Es ist auch innerhalb der Bestatterverbän-de nicht unumstritten, ob der Bestatter denWunsch von Angehörigen nachkommen undgeringere Aschemengen der beizusetzendenUrne entnehmen sollte. In Niedersachsenbeispielsweise sieht das novellierte Bestat-tungsgesetz expressis verbis vor, dass dies inZukunft geschehen darf.

Für mich eine fatale kulturgeschichtlicheRegression in die Blütezeit der Reliquienver-ehrung.

Wer eine stoffliche Erinnerung an einen liebenVerstorbenen aufbewahren möchte, sollte diesmittels Haarlocken, Finger-Print oder vielleichtsogar Totenmasken tun, aber die Möglichkeitder Entnahme von wieviel Totenasche auchimmer sollte schon aus Gründen der Totenwür-de tabu sein und bleiben – wer käme schon aufdie Idee, bei einer Erdbestattung eine Hand,ein Organ oder vielleicht auch den Kopf als Er-innerung an den Verstorbenen mit nach Hausenehmen zu wollen?

Kommentar

Totenasche – die modernen Reliquien?

PAX – Hessische Messefür BestattungskulturZum vierten Mal wird 2019 die Messe PAX unter dem Motto„Der Kongresse – Die Messe – Das Event“ in Gießen stattfin-den. Merken Sie sich jetzt schon den Termin als Bestatteroder Aussteller vor: 26.-28. April 2019. Im Rahmen der PAXtagt auch der 14. Hessische Bestattertag.

Hessische Messefür Bestattungskultur

Hessenhallen Gießen

26.-28. April 2019

www.messe-pax.de

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Erneut berufen

DIB-Fachbeirat gewählt

Nachdem die Amtszeit des DIB-Fachbeiratsund seiner Vorsitzenden in diesem Frühjahrausläuft, wählten die Mitglieder bei ihrerSitzung Ende April neu.

Für eine weitere, dreijährige Amtszeit ließensich die bisherigen Beiratsmitglieder erneutaufstellen. Alle wurden im Januar für die nächs-te Amtszeit berufen:- Frank R. Grah (VDT

Deutsche Einbalsamierer e.V.),- Johannes Großkinsky (Baden-Württemberg),- Willi P. Heuse (Hessen),- Christoph Keldenich (Aeternitas e.V.),- Eberhard Kramer (Thüringen),- Peter Kriese (Rheinland-Pfalz),- Kaj Rux (Mecklenburg-Vorpommern) und- Joachim Schlüter (Schleswig-Holstein).Als Vorsitzender des DIB-Fachbeirats konnteWilli P. Heuse einstimmig bestätigt werden.

Seine Stellvertreterin ist Kaj Rux, die ebenfallseinstimmig durch den DIB-Fachbeirat im Rah-men des Hessischen Bestattertages gewähltwurde.Allen Fachbeiratsmitgliedern wünscht das DIBerneut eine gute Zusammenarbeit und bedanktsich herzlich für die Tätigkeiten.

Das Hessische Friedhofs- und Bestat-tungsgesetz ist bis zum 31. Dezember 2020befristet und soll nach einer Evaluationnovelliert werden. Im Vorgriff darauf habendie Fraktionen der CDU und Bündnis 90/DieGrünen im März einen Gesetzentwurf für ein„Zweites Gesetz zur Änderung des Fried-hofs- und Bestattungsgesetzes“ (Drucksa-che 19/6162) eingebracht.

Neben einigen formalen Änderungen beinhaltetder Entwurf vier relevante Veränderungen:1. Zukünftig sollen Grabsteine „aus ausbeuteri-

scher Kinderarbeit“ verboten werden.2. Aus ethischen Gründen soll auch die Beiset-

zung von Embryonen ermöglicht werden undnach dem Vorbild anderer Bundesländer sollbei tot geborenen Kindern entsprechend demPersonenstandsrecht das Geburtsgewichtdes Kindes entscheiden sein.

3. Die Qualität der Leichenschau soll dadurchverbessert werden, dass zukünftig die zweiteLeichenschau von rechtsmedizinischen Insti-

tuten durchgeführt werden soll.4. Für die Bestattung von Urnen wird eine

Frist von sechs Wochen nach Einäscherungvorgesehen.

Die vorgesehenen Änderungen des Gesetzessind weitgehend unproblematisch. Bis aufPunkt 1 begrüßt das DIB die Vorhaben.

Novellierung des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz

Änderung der Rechtslage

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13. HESSISCHER BESTATTERTAG

Probleme bei der Leichenschau betreffennicht nur die Polizei, sondern auch Bestatter.Formelle Fehler beim Ausstellen des Toten-scheins, keine Kenntnis über eine Infektionder Leiche oder wenn der Arzt, ein Verbre-chen nicht erkannt und auf dem Leichen-schauschein „natürlicher Tod“ angekreuzthat. Deshalb fordert der Hessische Landes-innungsverband der Bestatter eine quali-fizierte Leichenschau und diskutierte zumThema beim 13. Hessischen Bestattertag.

Nach dem Tod eines Menschen muss eineLeichenschau durchgeführt werden. Dazu istjeder Arzt verpflichtet, egal ob Haus-, Augen-oder Kinderarzt. Seine Aufgabe ist es, den Todfestzustellen und den Totenschein auszufüllen.Dann kann der Leichnam vom Bestatter mitge-nommen werden.Doch oft können diese Ärzte die Leichenschaunicht qualifiziert durchführen. Darin waren sichDr. Peter Neumann (Abteilungsleiter Kinder-und Jugendmedizin beim Gesundheitsamt derStadt Frankfurt), Prof. Dr. Marcel Verhoff (Direk-tor des Instituts für Rechtsmedizin am Univer-sitätsklinikum Frankfurt) und Hermann Hubing

(Geschäftsführer des Deutschen Instituts fürBestattungskultur) einig. Nicht jeder Arzt ist fürdie Leichenschau ausgebildet und es fehlt dieExpertise, die Pathologen oder Gerichtsmedizi-ner besitzen.

Modellprojekt in FrankfurtIn Frankfurt wurde deshalb ein Modellprojektinitiiert, bei dem qualifizierte Ärzte zur Leichen-schau kommen. Sie kennen die „Alarmzeichen“,die auf einen nicht natürlichen Tod hinweisen,wodurch z.B. Verbrechen oder Krankheitenaufgedeckt werden können.Die Forderung dies grundsätzlich zu machenund damit die Leichenschau qualitativ zu ver-bessern, stößt bei den Bestattern auf Anklang.Denn ob der Leichnam infektiös ist oder nicht,spielt für den Bestatter bei der Versorgung einewichtige Rolle.Doch die gesetzliche Festlegung der qua-lifizierten Leichenschau ist problematisch.Thomas Metz, Staatssekretär im HessischenJustizministerium, wies darauf hin, dass beidiesem Thema viele Interessenlagen zusam-menkommen: die der Polizei, des Gesundheit-samts und der rechtsmedizinischen Institute.

13. Hessischer Bestattertag

Leichenschau verbessern

V.l.n.r.: Dr. PeterNeumann, ThomasMetz, Prof. Dr. MarcelVerhoff und HermannHubing diskutiertenzum Thema der qua-lifizierten Leichen-schau.

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Ein Gesetzentwurf der Landesregierung greiftdie Thematik auf. Mit der Neuregelung ist imHerbst zu rechnen.Die Vielfältigkeit des Themas erfordert auch dieFortbildung der Ärzteschaft. Nicht zur Diskus-sion steht, „wie die Leichenschau verbessertwerden kann“, so Verhoff. Es müssen Kriterienentwickelt werden, wann die Polizei einzuschal-ten ist. Eine Qualitätsverbesserung zeigt dasVorgehen in Frankfurt, erläutert Neumann.

Datenschutzrecht, Friedhöfeund Online-AuftrittNeben der Leichenschau beschäftigten sichdie Bestatter beim Branchentreff auch mit derim Mai in Kraft tretenden Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO). David Oberbeck von derDatenschutzkanzlei aus Hamburg stellte vor,was Bestattungsunternehmen hinsichtlich derDatenspeicherung beachten müssen.Was auf hessischen Friedhöfen los ist, unter-suchte Martin Venne von PlanRat. Er präsen-tierte die Umfrageergebnisse zu den Struktur-daten, aus denen sich auch eine Veränderungder Bestattungskultur ableiten lässt. So steigedie Nachfrage nach Gräbern ohne Verpflichtun-gen zur Grabpflege, wie z.B. Urnengräber.Wie Bestatter ihren Online-Auftritt wirksam ge-stalten können, zeigte Rolf Wagner von der Ra-pid Data GmbH. Ob Bestatter-App, Online-Be-ratungsmappe oder ein digitales Trauerportal,

es bieten sich vielfältige Möglichkeiten. Dabeiist die Zielgruppe, z.B. die Trauergemeinschaftoder Vorsorgende, im Blick zu behalten.

Vernetzen und austauschenZum 13. Hessischen Bestattertag kamenzahlreiche Bestatter nach Bad Wildungen. DieSchirmherrschaft der Veranstaltung übernahmder Hessische Ministerpräsident Volker Bouf-fier. Den gut besuchten Branchentreff eröffne-ten hochkarätige Gäste: der Staatssekretär imHessischen Justizministerium Thomas Metz,der Landrat des Landkreises Waldeck-Fran-kenberg Dr. Reinhard Kubat, der Präsident derHandwerkskammer Wiesbaden Klaus Repp, derPräsident des Fachverbands Leben Raum Ge-staltung Hessen/Rheinland-Pfalz Stefan Zockund der Vorsitzende der Bundesfachgruppe derBestatter Franz-Josef Grundmann.Veranstalter ist das Deutsche Institut fürBestattungskultur (DIB) gemeinsam mit demLandesinnungsverband für das hessischeBestattungsgewerbe, hessenBestatter. Ange-sprochen waren alle BestattungsunternehmenDeutschlands, insbesondere Mitgliedsbetriebevon hessenBestatter.

PAX 2019Im nächsten Jahr wird der Hessische Bestatter-tag im Rahmen der Messe PAX in Gießen vom26.-28. April 2019 stattfinden.

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Hermann Hubing,Geschäftsführer desDIB, eröffnet den 13.Hessischen Bestat-tertag in Bad Wildun-gen zu dem Bestatteraus Hessen und denangrenzenden Bun-desländern anreisten.

Auch hochkarätigeGäste aus Politik undHandwerk reistennach Nordhessen.

Christian Ecke von der BG Verkehr referierte zum Thema„Die neue DGUV-Information 214-021 – Gefährdung beimUmgang mit Verstorbenen“.

Der Bestattertag wurde von einer Produkt- und Dienstleis-tungsschau verschiedener Aussteller begleitet, die speziellauf die Bestattungsbranche abgestimmt sind.

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Matthias Sauerbier(Mitte) erhielt für sei-ne langjährige Arbeitim Prüfungsaus-schuss der Bestatterdas Ehrenzeichen inSilber als Anerken-nung seiner beson-deren Verdienstefür das hessischeBestattungsgewer-be. GeschäftsführerHermann Hubing(links) und Präsidentdes FachverbandsLeben Raum Gestal-tung Hessen/Rhein-land-Pfalz StefanZock (rechts) gratu-lierten herzlich.

Kaj Rux, stellvertre-tenden DIB-Vorsitzen-de und Bestatterin,stellte das Kinderbuch„Besuch im Haus desAbschieds“ vor, dasim Sommer fertigge-stellt werden soll. DasBüchlein erzählt vomBesuch einer Grund-schulklasse bei einerBestattermeisterin.Es kann nach Fer-tigstellung erworbenwerden.

Staatssekretär im Hessischen Justizministeri-um, Thomas Metz, plädierte in seinem Grußwortdafür, den Tod nicht an den Rand zu drängen,sondern ihn in die Mitte der Gesellschaft zu ho-len. Die Beschäftigung mit dem Tod erinnere andie eigene Endlichkeit. Bestatter haben deshalbeine wichtige Aufgabe im Hinblick auf die An-gehörigen und im Hinblick auf die Gestaltungder Gesellschaft zu erfüllen.

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10 ABSOLVENTEN AUSGEZEICHNET

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Im Rahmen des 13. Hessischen Bestattertag,der Ende April in Bad Wildungen stattfand,erhielten die Absolventinnen und Absolven-ten der Lehrgänge „Geprüfter Bestatter“und „Bestattermeister“ ihre Urkunden undMeisterbriefe. Ebenfalls bekamen mehrereBetriebe ihr Qualitätssiegel des qih „Der Be-statter – sehr gut“ überreicht. Drei Betriebeerhielten die Ernennung als „QualifizierterFachbetrieb im Bestattungsgewerbe“.

Aus ganz Deutschland reisten die Absolventenin das nordhessische Bad Wildungen an, umihre Urkunden nach erfolg-reich bestandener Prüfung inEmpfang zu nehmen.Klaus Repp, Präsident derHandwerkskammer Wiesba-den, übergab gemeinsam mitMatthias Sauerbier, Mitgliedim Prüfungsausschuss, dieUrkunden an die geprüftenBestatter und Bestattermeis-ter. Repp gratulierte allenTeilnehmenden der verschie-denen Lehrgänge zu ihremErfolg, da ein hohes Niveaunur durch Weiterqualifizierungerbracht wird.Als „Geprüfte Bestatter“

wurden verabschiedet: Jessica Albus, CarstenBecker, Jonas Bernshausen, Anita Bertelt,Patrik Gester-Gerstmann, Britta Hesse, AntonKnabben, Heiko Meiß, Carola Schaake-Allen-dorf und Johannes Schumacher. Den Meister-brief erhielten: Jessica Albus, Carsten Becker,Tina Föhr, Britta Hesse, Anton Knabben undCordula Schwarzwälder.Neben den Absolventinnen und Absolventender Lehrgänge erhielten mehrere Bestat-tungsbetriebe ihre Auszeichnungen vom qih– Qualität im Handwerk. Das Qualitätssiegel„Der Bestatter – sehr gut“ zeichnet Hand-

Gut ausgebildete Bestatter

Absolventen feierlich ausgezeichnet

Geprüfte Bestatter(v.l.n.r.): CarstenBecker, Heiko Meiß,Anton Knabben,Ursula Schaake-Al-lendof, Jonas Berns-hausen, Klaus Repp,Britta Hesse, MatthiasSauerbier, HermannHubing und JessicaAlbus.

Bestattermeister(v.l.n.r.): Jessica Albus,Klaus Repp, CarstenBecker, Tina Föhr, An-ton Knabben, MichaleBücking, Britta Hesse,Hermann Hubing undCordula Schwarzwäl-der.

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11ABSOLVENTEN AUSGEZEICHNET

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Als „QualifizierterFachbetrieb imBestattungsgewerbe“wurden drei Betriebeausgezeichnet. DieAuszeichnungennahmen entgegen:Jörg Rumberg (1.v.l.),Günter Schermert(2.v.r.) und Kaj Rux (r.).

werksbetriebe für besonders gute Leistungenaus, die durch ihre eigenen Kunden bewertetwerden. Henning Cronemeyer, Geschäftsführerqih, überreichte an vier ausgezeichnete Be-stattungsbetriebe das Qualitätssiegel: das Be-stattungshaus Jakob Ehmann, die Pietät Daum,die Pietät am Odenwaldring und Schweikert &Meyer Bestattungen.Als „Qualifizierter Fachbetrieb im Bestattungs-gewerbe“ wurden drei Betriebe ausgezeichnet:Bestattungen Rumberg, das BestattungshausJakob Ehmann und das BestattungshausKohlmann.Die verschiedenen Fortbildungslehrgängeabsolvierten die Teilnehmenden am Standortder Bad Wildunger Holzfachschule.

Auch die Betriebe, diedas Qualitätssiegel„Der Bestatter – sehrgut“ erhielten, wurdenausgezeichnet.

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12 BUNDESFACHGRUPPE

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Im April traf sich die Bundesfachgruppe vonBestatter Deutschland zur Wahrnehmungder Interessen der rund 1.500 angeschlos-senen Mitgliedsbetriebe. Die Teilnehmer umden Vorsitzenden Franz-Josef Grundmannwaren sich am Ende des Tages einig, dassman die Mitgestaltung bei Normen- und Ge-setzesänderungen stärker begleiten wolle,um wichtige Impulse aus der Praxis ein-bringen zu können und zu verhindern, dassungünstige Tatsachen für Bestatterbetriebegeschaffen werden.

Zurzeit werden gleich mehrere Bestattungsge-setze novelliert oder hinsichtlich einer mög-lichen Novellierung geprüft. Aus gegebenenAnlass einigten sich die Mitglieder auf gemein-same Positionen zu Themen wie Leichenschau,Totenschein und Umgang mit Metallteilen. Sowolle man sich zukünftig bei der Leichenschau

verstärkt für den Einsatz von qualifiziertenRechtsmedizinern einsetzen, um dadurch dieTodesursache sicher feststellen zu können. ImUmgang mit Metallteilen bei der Kremation ver-tritt die Fachgemeinschaft die Auffassung, dassmedizinische Implantate aus der Aschekapselzu entnehmen sind, Edelmetalle verbleibenjedoch in der Totenasche.Auch werde man sich enger an den Bedürfnis-sen der Bestatterbetriebe orientieren. So wirdder Aufbau von weiteren Erfahrungsaustausch-gruppen unterstützt, um die kollegiale Vernet-zung zu stärken. In der Weiterbildung könnenSeminare mit der thematischen Ausrichtungauf Kundenberatung, Kalkulationen und Rheto-rik & Psychologie helfen, die Bestatter weiterzu qualifizieren.Die Bundesfachgruppe wird im nächsten Jahrin Gießen im Rahmen des Hessischen Bestat-tertages erneut zusammenkommen.

Bundesfachgruppe Bestatter

Interessenvertretung für dasBestattungsgewerbe wächst

v.l.n.r.: Martin Pau-kner, Franz-JosefGrundmann, HermannHubing, Carsten Kuhl-mann, Christian Berg,Joachim Schlüter, Al-exander Kempf, PeterKriese, Karl-Otto Gau-ger, Werner Engelke,Uwe Langwisch

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Wissenschaftliche Fachtagung in Rostock, 22.-24. Februar 2018

Bestattung als Dienstleistung [funerale7]

Bestattungen sind nicht nur ein trauriger Kasus,sondern immer auch ein Anlass, an dem vielfältigeDienstleistungen erbracht werden. Bei kaum einemandren Anlass treten Pietät und Ökonomie, Reli-gions- und Wirtschaftssystem in so engen Kontakt.Eine Grabrede will entworfen werden, aber aucheine Grabstelle erworben. Trost soll zugesprochenwerden, aber auch ein Bestattungsunternehmenbeauftragt.

Diese Tagung will in interdisziplinärer Weite der Fragenachgehen, welche Dynamiken funktionale Dienstleis-tungen im Falle des Ablebens entwickeln. Wie verän-

dert sich das funerale Setting im Sog fortschreitenderÖkonomisierung? Wo werden hier rituelles und seel-sorgliches Handeln zu einer religiösen Dienstleistung?Und im Gegenzug das Bestattungsgewerbe übernimmtehedem kirchliche Aufgaben

Die funerale7 setzte die Rostocker Tagungsreihe zurBestattungskultur fort und wurde wieder in Kooperationder Verbraucherinitiative Aeternitas e.V./Königswinterdurchgeführt.

Text: Prof. Dr. Thomas Klie / Theologische FakultätRostock; Christoph Keldenich / Aeternitas e.V.

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14 ERINNERUNGSDIAMANTEN

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Die Bestattungskultur und die Erinnerungan einen geliebten Verstorbenen folgennicht mehr dem gesetzten formalen Rahmenvergangener Jahrzehnte, sondern öffnensich neuen Wegen und Formen. Seit mehrals 14 Jahren bietet die ALGORDANZA alsMarktführer ihre bekannten Erinnerungsdia-manten aus der Kremationsasche an. Ergän-zend hierzu können die Erinnerungsdiaman-ten ab Juni 2018 nun auch dem Kohlenstoffder Haare wachsen.

Gesamtgesellschaftliche Trends, wie die nichtnur arbeitsbedingt zunehmende Mobilität undSäkularisierung weiter Teile der Bevölkerungführen zu einer geänderten Bestattungs- undTrauerkultur. Dies spiegelt sich in einer Zu-nahme des Wunsches zu mehr individuellenSelbstbestimmung bei der Bestattung widerund hat in den vergangenen Monaten auch zuNovellierungsmassnahmen der Bestattungs-gesetze in verschiedenen Bundesländerngeführt. Eine EMNID-Umfrage der Algordanza

aus 2017 zeigt auf, dass 72% der deutschenBevölkerung selber über Form und Art derBestattung entscheiden möchten.

Eine besondere Formder ErinnerungDer bewährte Erinnerungsdiamant von ALGO-RDANZA ist eine beliebte und spezielle Erin-nerung, die über Generationen weitergegebenwerden kann. Der Herstellungsprozess wurdevor über 14 Jahren von der ALGORDANZA inder Schweiz entwickelt und wird kontinuier-lich weiterentwickelt.So ist nun die Kremationsasche nicht mehrdie einzig mögliche Kohlenstoffquelle, wel-che die Basis für den Erinnerungsdiamantenbilden kann. Auch aus etwa 5g Haaren einesVerstorbenen kann nun ein einzigartigerErinnerungsdiamant entstehen. Dies ist fürdie hinterbliebene Familie eine Möglichkeit inFällen, in welchen neben dem Erinnerungs-diamanten auch eine Beisetzung in Sargoder Urne gewünscht oder gar gefordert ist.Während bei der Diamantbestattung Kohlen-stoff aus einem Teil oder der gesamten Kre-mationsasche in den Erinnerungsdiamantenverwendet wird, verbleibt die Urne im Fall desErinnerungsdiamanten aus Haaren unange-tastet.

Sichere Ergänzungzur BestattungInsbesondere in Regionen Deutschlands, indenen aus kulturellen, religiösen oder ge-setzlichen Gründen die Transformation derKremationsasche in einen Erinnerungsdia-manten nicht erlaubt oder toleriert wird, stelltder Erinnerungsdiamant aus Haaren eine guteund sichere Lösung für die Hinterbliebenendar.Algordanza Erinnerungsdiamanten GmbHKostenlose Rufnummer 00800 7400 [email protected]

Text: Algordanza

Erinnerung an geliebte Verstorbene

Erinnerungsdiamanten von Algordanzaauch aus dem Kohlenstoff der Haare

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Am Fachbereich Gesundheit der FH Münsterfand im Bachelorstudiengang ein Projektstatt, um den Studierenden praxisnaheLerninhalte zu vermitteln. Dazu trafen sichzu Beginn des Wintersemesters Studierendevon Prof. Dr. Rüdiger Ostermann und Dr.Sabrina Naber, um das Projekt Ruheforst zuentwickeln.

Die Projektgruppe hatte mit dem Haus Abend-frieden in Hilchenbach-Helberhausen einensehr kooperativen Partner gefunden. DasZiel: Eine Informationsveranstaltung im HausAbendfrieden zum Thema Waldbestattungenzu organisieren. „Zunächst recherchierten wiralles über das Haus Abendfrieden und über dieWaldbestattung am Beispiel des RuheforstesHilchenbach und machten uns anschließendpersönlich ein Bild von den Begebenheiten vorOrt“, sagt Daniel Schwarzkopf von der studenti-schen Projektgruppe.Die Informationsveranstaltung war ein vollerErfolg. In gemütlicher Atmosphäre wurdenBewohner/innen, Angehörige und Mitarbeiter/innen von den Studierenden individuell überdie Möglichkeit der Waldbestattung informiert.„Ich hätte nicht gedacht, dass die Veranstaltungzu einem so sensiblen Thema einen derartgroßen Anklang in unserem Hause findet“, sagteHannelore Schnurr, die Leiterin des sozialenDienstes im Haus Abendfrieden.Mit der RuheForst GmbH hatte die studentische

Projektgruppe einen weiteren Kooperationspart-ner gewonnen. Am darauffolgenden Tag folgteneinige Bewohner*innen der Einladung der Stu-dierenden zu einer Besichtigung in den Ruhe-forst. Diese wurde begleitet von einem Mitarbei-ter der Ruheforst GmbH. Für die Teilnehmer wares von besonderem Interesse, dass Vertreter derbeiden Amtskirchen, der Seniorenservicestelleder Stadt Hilchenbach und ein ortsansässigesBestattungsunternehmen anwesend waren, diefür zahlreiche Fragen und Auskünfte zur Verfü-gung standen.

Text: RuheForst GmbH

Projektarbeit der FH Münster in Kooperation mit demHaus Abendfrieden und RuheForst

Waldbestattung, was bedeutet das?

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16 FUNUS STIFTUNG

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In der westlichen Kultur stehen vorrangigAbläufe und Rituale im Mittelpunkt desAbschiednehmens, der Leichnam spieltlediglich eine untergeordnete Rolle. Dabeikann der Körper eines Verstorbenen inverschiedener Hinsicht als Erkenntnis- undStudienobjekt dienen. Im Rahmen ihres 8.Symposiums rückte die FUNUS Stiftungeine Reihe spannender Berufsfelder in denBlickpunkt, die sich vornehmlich dem totenKörper widmen. Passend zur Thematik luddie FUNUS Stiftung ihre Gäste in den histo-rischen Hörsaal des Instituts für Anatomieund Zellbiologie des UniversitätsklinikumsHalle (Saale) ein.

Kaum ein Professor kennt die altehrwürdigenFakultätsmauern so gut wie Prof. Dr. HeikeKielstein. Die Direktorin des Instituts für Anato-mie und Zellbiologie ermöglicht Studierendenhier mittels zahlreicher Körperspenden denzumeist ersten Einblick in den menschlichenOrganismus. Und so erläuterte die Anatominden Symposiumsteilnehmern die Notwendigkeitsowie die Vorgehensweise ihrer Präparierkurse.Zwar sei das Körperspenderwesen aufgrundder Leichenaufbewahrung sehr kostenintensiv.Nichtsdestotrotz schwört sie auf die haptischenErfahrungen, die die Studenten dabei gewin-nen: „Das tatsächliche Berühren, Anfühlenund Anschauen der Körper lässt sich meiner

Erfahrung nach durch kein noch so gutesModell ersetzen. Zudem können wir anhandder 25 Leichen im Saal die unterschiedlichstenVergleiche an Ort und Stelle vollziehen.“Nicht zu verwechseln ist die Arbeit des Ana-tomen mit der des Rechtsmediziners, der sichin erster Linie mit der Todesursache befasst.Zu den renommiertesten Vertretern dieserBerufsrichtung zählt Prof. Dr. Rüdiger Lessig,der ebenfalls in Halle lehrt. In seinem Vortragvermittelte er einen Einblick in seinen mitunterkuriosen Berufsalltag. Allerdings bedauerteer allen voran die geringe Obduktionsrate inDeutschland, die weniger als drei Prozent derSterbefälle ausmacht. Auf diese Weise gehenicht nur medizinisches Wissen verloren, son-dern blieben auch zahlreiche Verbrechen un-entdeckt. Denn allzu oft erlebe er in der Praxis,dass Mediziner bei der ersten Leichenschauvor Ort sich zu schnell auf eine natürlicheTodesursache festlegen, die keine Obduktionzur Folge hat.Ein Berufsfeld, das nur wenigen außerhalb desBestattungswesens etwas sagen dürfte, ist dieThanatopraxie. Sie umfasst die Tätigkeiten vonBestattern, die über eine hygienische Toten-versorgung hinaus nötig sind. Der RellingerThanatopraktiker Joerg Vieweg erläuterte dieNotwendigkeit der auch als „modern embal-ming“ bezeichnete ästhetische VersorgungVerstorbener. Vorrangig ermöglichen Vieweg

8. Symposium der FUNUS Stiftung

Der tote Körper

Im historischenHörsaal referierteRüdiger Lessig zurAusstellung von To-tenscheinen.

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„Humor ist, wenn man trotzdem lacht“, wusste schon Otto Julius Bierbaum.Diese Witze-Sammlung ist makaber, böse, fies und dennoch lustig. Über200 Witze für alle Liebhaber des schwarzen Humors.

Treffen sich zwei Senioren. »Du, sag’ mal, gehst du auch zur Beerdigung vonHeinz?« – »Nö – er kommt ja auch nicht zu meiner.« Sind Witze über den Todund die häufig Involvierten – vom Arzt über den Pfarrer bis hin zum Bestatter– eigentlich angebracht? Die Vielzahl der makabren Erzählungen, in denender schwarze Humor uns zum Lachen bringt, spricht eine deutliche Sprache.Fies und genial wird die Absurdität der menschlichen Existenz und erst rechtihres Endes in dieser Sammlung pointiert. Mit über 200 Witzen kommen Lieb-haber des schwarzen Humors voll und ganz auf ihre Kosten.Schwarzer HumorMakaber, fies, genial – über 200 Witze96 Seiten, 122 x 187 mm, gebundenISBN 978-3-7306-0580-6€ 4,95Text: Anaconda Verlag GmbH

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und seine rund 170 Berufskollegen in Deutsch-land es Angehörigen, einen Verstorbenen füreinen würdigen Abschied ohne zusätzlicheKühlmaßnahmen offen aufzubahren. VielenHinterbliebenen hilft die aktive Abschiednahmebei der Trauerbewältigung.Traditionell nimmt der Bonner Jurist Prof. Dr. Dr.Tade Spranger die Symposiumsteilnehmer mitauf einen heiteren Exkurs in den dichten Geset-zesdschungel der einzelnen Bundesländer –diesmal, passend zum übergeordneten Themain Sachen Umgang mit toten Körpern. Diesbeginnt bereits bei der Definition des BegriffsLeiche, für den es bundesweit 16 verschiedeneAusführungen gibt. Gleiches gilt beispielsweisefür die Unterscheidung zwischen einer Fehl-und einer Totgeburt, was in der Praxis zumeistmittels einer Gewichtsgrenze definiert wird. Soentscheiden nicht selten wenige Gramm darü-ber, ob eine Leibesfrucht bestattungspflichtigist oder nicht.Den Abschluss der Veranstaltung bildete Dr.Mark Benecke. Der Kölner Kriminalbiologe zähltaufgrund seiner zahlreichen TV-Auftritte, Ver-anstaltungstouren und Sachbücher landesweitzu den bekanntesten Gesichtern, die von Be-rufswegen mit dem Tod in Verbindung gebrachtwerden. Internationale Anerkennung erlangteer vor allem durch seine Forschungsarbeitauf dem Gebiet der forensischen Entomologie

– sprich, der Aufklärung von Tötungsdeliktenmithilfe der Insektenkunde. Und so lag es nahe,dass sich Dr. Benecke auch in Halle in dieseMaterie vertiefte. Wie schon seine Vorrednerwidmete er sich auf äußerst bildreiche Weiseseinem Vortragsthema: dem Verwesungspro-zess des menschlichen Körpers. Detaillierterläuterte er die unterschiedlichen Stadiendieses Vorgangs und welche Auswirkungen dieäußeren Bedingungen darauf haben bzw. wieer die Stadien anhand der Insektenentwicklungidentifizieren kann.www.funus-stiftung.de

Text: FUNUS Stiftung

Frank Pasic undJuliane Uhl von derFUNUS Stiftung mitden Referenten.

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18 LÄRM AUF FRIEDHÖFEN

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Geräusche von Laubbläsern auf Friedhöfenmüssen nach einem Beschluss des Ober-verwaltungsgerichts Saarlouis geduldetwerden. Die Richter lehnten den Antrag aufZulassung zur Berufung gegen ein entspre-chendes Urteil ab.

Laubbläser mit Verbrennungsmotor verursachenauch auf Friedhöfen gewaltigen Lärm. Nacheinem Beschluss des OberverwaltungsgerichtsSaarlouis vom 26.02.2018 (Aktenzeichen 2 A173/17) ist dies jedoch hinzunehmen, sowohl fürAnwohner als auch für Inhaber von Grabstätten

und Friedhofsbesucher. Das Gerichtbestätigte damit ein Urteil des Verwal-tungsgerichts des Saarlands. Die Rich-ter verwiesen unter anderem darauf,dass es nicht wirtschaftlich umsetzbarsei, das Laub von über 600 Bäumen aufdem entsprechenden Friedhof mithilfevon Rechen und Besen zu beseitigen.Der Kläger hatte sich im vorliegendenFall sowohl als Wohnungseigentümer

in Friedhofsnähe als auch als Inhaber einesGrabnutzungsrechts an das Gericht gewandt.Aus dem Grabnutzungsrecht ergebe sich nachMeinung der Richter zwar ein Recht auf innereEinkehr und Ruhe beim Totengedenken. Docherst bei erheblichen Einschränkungen, die spe-ziell das Grab des einzelnen Nutzungsberech-tigten beträfen und nicht dem Friedhofszweckentsprächen, hätten Betroffene Aussicht aufeinen Unterlassungsanspruch. Gleiches geltefür nachhaltige Störungen verbunden mit demUnterlassen zumutbarer Schutzvorkehrungen.Beides sei bei dem notwendigen Gebrauch derLaubbläser jedoch nicht gegeben. Ohnehin wür-den diese nur zu bestimmten Zeiten eingesetztund nie, wenn auf dem Friedhof Trauerzeremo-nien stattfänden. Darüber hinaus könne sich derKläger nicht auf die örtliche Friedhofssatzungberufen, nach der es verboten sei „zu lärmen“.Dies beziehe sich offenkundig auf das Verhaltender Friedhofsbesucher.

Text: Aeternitas e.V.

Aeternitas e.V.

Lärm auf Friedhöfen erlaubt

Wer nach dem Verlust eines Menschen längereZeit von seiner Trauer besonders beeinträchtigtwird, braucht womöglich professionelle Hilfe.Eine solche „anhaltende Trauerstörung“ galt den-noch bisher nicht als Krankheit. Mit der für Maidieses Jahres geplanten Neuauflage der „ICD“,der elften Fassung der „International StatisticalClassification of Diseases“ der Weltgesundheits-organisation WHO, wird sich dies wahrscheinlichändern. Es besteht jedoch weiterhin Diskus-sionsbedarf. Das zeigen auch die Ergebnisseeiner aktuellen Online-Umfrage (veröffentlichtim Fachmagazin „Journal of Affective Disorders“)unter 2.088 deutschsprachigen Fachkräften ausden Bereichen Psychotherapie, Psychologie,Beratung, Medizin und Palliativversorgung: 42Prozent sind eher dafür, 33 Prozent eher dage-gen und 25 Prozent sehen gleichermaßen Vor-und Nachteile.Eine Kurzfassung der Ergebnisse findet sich im

aktuellen Newsletter des Projekts „Trauerfor-schung im Fokus“. Eine der beiden Herausgebe-rinnen, die Wissenschaftlerin und Trauerberate-rin Heidi Müller, warnt in diesem Zusammenhangdavor, Trauernde zu stigmatisieren und natürli-che Bewältigungsprozesse zu verdrängen. Auchweist Sie darauf hin, dass viele Fragen zum The-ma „Komplizierte Trauer“ offen seien und es nochweiterer Forschung bedürfe, um eine qualifizierteDiagnose in das „ICD-11“ aufzunehmen. Darüberhinaus fehle es an speziell für die Behandlungder „anhaltenden Trauerstörung“ ausgebildetenPersonen. Zu begrüßen sei nach Müllers Ansichtjedoch, dass viele Betroffene durch die entspre-chende Diagnose überhaupt erst die Möglichkeiterhielten, gezielt behandelt zu werden. Auchkönne die Aufnahme in die „ICD-11“ neue Impulsesetzen und zu einem engeren Austausch zwi-schen Praxis und Trauerforschung führen.

Text: Aeternitas e.V.

Neuauflage der „ICD“ der Weltgesundheitsorganisation

Trauer als Krankheit?

Lärm auf demFriedhof, z.B. beider Entfernung vonLaub durch Laubblä-ser, muss geduldetwerden.

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19FORTBILDUNGSANGEBOT

Ergänzungslehrgang für die Prüfung zum Bestattermeister

Nur Teil I + II der Meisterprüfung für „Geprüfte Bestatter“

Vom voraussichtlich 05. Oktober bis 10. November 2018 führt das Deutsche Institut für BestattungskulturGmbH in Bad Wildungen einen Lehrgang für Teilnehmer, die bereits „Geprüfte Bestatter“ sind, zurVorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I + II durch.

Ergänzungslehrgang für die Prüfung zum BestattermeisterInhalte Kremationstechnik

FriedhofsbetriebMarketingBetriebswirtschaftProzessorientierte Ablaufplanung

Ort Holzfachschule Bad Wildungen, Auf der Roten Erde 9, 34537 Bad WildungenKosten 1.750,- € zzgl. Mehrwertsteuer und PrüfungsgebührDauer 108 StundenTermin Der Unterricht findet vom 05. Oktober bis 10. November 2018 jeweils freitags (09:00 bis

17:30 Uhr) und samstags (08:30 bis 17:00 Uhr) statt.Prüfung Die abschließende Prüfung erfolgt gemäß Bestattermeisterverordnung vor dem

Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Wiesbaden.

Anmeldung Fax: 05621/7919-89 E-Mail: [email protected]

□ Hiermit melde ich mich verbindlich für den Ergänzungslehrgang für die Prüfung zum Bestattermeister anund verpflichte mich zur Zahlung der Lehrgangsgebühr in Höhe von 1.750,- € zzgl. Mehrwertsteuer vorLehrgangsbeginn. Die Teilnehmer werden nach Eingang der Anmeldungen angenommen; Voraussetzung fürdie verbindliche Anmeldung ist der Eingang einer ersten Rate in Höhe von 500,- € auf das Konto des DIB beider Volksbank Mittelhessen eG, IBAN: DE68 5139 0000 0001 2485 02, BIC: VBMHDE5F.

□ Ich nutze die Übernachtungsmöglichkeit im Internat der Holzfachschule. Premium Einbettzimmer inkl.Frühstück/Mittag/Abendessen: 34,30 €/Tag. Abrechnung erfolgt am Ende des Kurses über dieHolzfachschule.

_______________________________________________________________________________________Name, Vorname

__________________________________________________________________________________________________Firma

__________________________________________________________________________________________________Anschrift

__________________________________________________________________________________________________E-Mail, Telefon

_________________________________________________________________________________________________Ort, Datum Unterschrift/Stempel

Datenschutzhinweis: Das DIB Deutsche Institut für Bestattungskultur GmbH erhebt und verarbeitet Ihre Daten nach den datenschutzrechtlichenBestimmungen. Die Datenerhebung dient der Vertragsdurchführung und Kommunikation mit Ihnen sowie der Direktwerbung.Mit dem Absenden des unterschriebenen Formulars erkläre ich die Einwilligung, dass die mitgeteilten Adress- und Kontaktdaten für die Übermitt-lung von Informationen bis auf Widerruf auch per Email genutzt werden dürfen. Dies schließt im Rahmen des Seminars/der Fortbildung auch dasEinverständnis ein zur Nutzung der mitgeteilten Kontaktdaten (Post/Email) zur Weitergabe an Dritte (z.B. Fachverband Leben Raum GestaltungHessen/Rheinland-Pfalz). Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudemsind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung unter der [email protected] einzufordern. Die Daten werden gelöscht, sobald sie zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und Kommuni-kation nicht mehr vorzuhalten sind.

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Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf:Marc-Chagall-Str. 2 | 40477 Düsseldorf | Tel.: 0211 355 989-0 | [email protected]

Bin dann mal weg: Das geht endlich spontan und immer mal wieder zwischendurch.

Da strahlt auch meine Tochter. Offene Posten ade. ADELTA nimmt mir einen richtig

großen Batzen Büroarbeit ab. Es gibt in Sachen Debitorenmanagement einfach kaum

etwas für mich zu tun. Seither kann es bei uns öfter als früher „Auszeit statt Bürozeit“

heißen!

ADELTA versetzt Büroberge. Darauf ist absolut Verlass.

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