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1967 Das Testament Mathilde Ludendorffs und die Ludendorff-Gedenkstätten in Tutzing und Klais

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Im Februar 1967 wurde von den "amtlich bestätigten Testamentsvollstreckern Frau Dr. Mathilde Ludendorffs", Franz von Bebenburg und Edmund Reinhard, ein fünfseitiges Faltblatt (etwas kleiner als DinA5-Format) versandt. Titel: "Das Haus Ludendorff in Tutzing - Erfüllung des Letzten Willens Frau Dr. Mathilde Ludendorffs" (22). Für den Kreis der Empfänger dieses Faltblattes wird erörtert, wie zu handeln sei in Erfüllung des Letzten Willens von Mathilde Ludendorff. Hierzu wird eingangs (S. 1f) aus dem Testament Mathilde Ludendorffs vom 20. Mai 1957 und aus dem Nachtrag dazu vom 20. Januar 1962 das zitiert, was auch hier in diesem Beitrag zitiert wurde (siehe oben). Allerdings wurden die Ausführungen des Testaments über das Ludendorff-Archiv aus diesem Anlaß nicht zitiert. Man hatte sich ja zunächst auch auf andere Sorgen zu konzentrieren, wie den weiteren Ausführungen des Faltblattes zu entnehmen ist: So lauten also die Verfügungen in ihrem Hauptteil, und es gilt nun zu überlegen, wie sie verwirklicht werden können. Dabei stehen zwei Daten fest: 1. Die Verwirklichung hat spätestens beim Tode des letzten Erben (die drei Kinder) zu erfolgen, und 2. muß der Erwerb zum Verkehrswert geschehen. Für unsere Überlegungen kommen noch weitere Gesichtspunkte hinzu: nämlich 3. Der Bund für Gotterkenntnis ist derzeit (...) handlungsunfähig. (...) Wann der Prozeß beendet sein wird, läßt sich nicht abschätzen; immerhin dauert er nun schon fast 6 Jahre. Der Auftrag vom 20. 1. 1962 läuft daher noch nicht im eigentlichen Sinne. Immerhin! Dessen sind sich die Testamentsvollstrecker offenbar zu diesem Zeitpunkt noch voll bewußt. Sie schreiben weiter: Dennoch könnte für die Zwischenzeit ein solcher Verein zur Erhaltung der Gedächtnisstätten bereits gegründet werden. Könnte heißt es da. Entschieden scheint das zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu sein. Denn weiter schreiben sie dann noch von einem "anderen Weg": Es bietet sich jedoch noch ein anderer Weg an, der bis zum Ausgang des Prozesses beschritten werden könnte. Wohlgemerkt, hier steht noch: "Bis zum Ausgang des Prozesses"! Wenige Monate später muß man schon zu anderen Ansichten darüber gekommen sein (siehe unten). Doch zunächst weiter: Dieser Weg, auf den wir noch zu sprechen kommen, ist um so mehr geboten, als ein weiterer Gesichtspunkt wichtig ist: 4. Je früher die Verwirklichung des Testaments in Angriff genommen wird, um so besser; denn heute übersehen wir die Verhältnisse in 10 Jahren nicht. Auch werden unsere Freunde älter, und mache sterben weg. Die Aufgabe, den Kaufpreis zum Verkehrswert aufzubringen, muß jedenfalls sogleich in Angriff genommen werden. Immerhin klingt das schon ganz plausibel. Wenn auch schon hier offenbar keine allzu großen Erwartungen mehr gesetzt werden auf ein weiteres zahlenmäßiges Anwachsen und eine Verjüngung der Ludendorff-Bewegung. Immerhin bemerkenswert. Mathilde Ludendorff scheint bei der Abfassung ihrer Testamente so pessimistische Erwartungen nicht gehegt zu haben. Aber weiter: Für das Tutzinger Grundstück mit Haus liegen zwei Schätzungen vor. Sie ergeben einen Verkehrswert von DM 350 000 und DM 380 0000, im Mittel also 365 000. Die beiden Söhne Frau Dr. Mathilde Ludendorffs stehen im&

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