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CHARTA VON PAleRmO 2015

INTeRNATIONAle FReIZÜGIGKeIT

VON meNSCHeN

Von der migration

als Problem

zur Freizügigkeit

als unveräußerlichem

menschenrecht

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Das Recht auf Freizügigkeit als Menschen-recht. Zu einer Staatsbürgerschaft desWohnorts. Für die Abschaffung der Aufent-haltsgenehmigung.

Für die mit der mittlerweile alltäglichen migration verbundenenProbleme müssen solche lösungen gefunden werden, die Freizü-gigkeit als Recht voraussetzen. Dafür ist es notwendig, den Ansatzzu ändern, in dem Sinn, dass das „Problem migration“ dem Rechtauf Freizügigkeit Platz macht. Kein mensch hat den Ort, an dem ergeboren wird, ausgesucht oder sucht diesen aus; jeder mensch hatden Anspruch darauf, den Ort, an dem er leben, besser leben undnicht sterben möchte, frei zu wählen.Der migration als Prozess liegt oft eine Notlage zugrunde, eine dra-matische Notlage. Aber dies ist lediglich die Spitze des eisbergs,als der sich die unweigerliche Verlagerung von millionen menschendarstellt. Dieses Phänomen ist mit der Globalisierung, langfristigenpolitischen und Wirtschaftskrisen verbunden.

Die Notwendigkeit, den Notstand zu be-enden. „Ich bin eine Person.“

es ist notwendig zu verhindern, dass die migrationsnotstände„chronisch“ werden, da sie alle auf eine strukturelle Gegebenheitzurückzuführen sind: die Unmöglichkeit, die Verlagerung vonAbermillionen menschen zu blockieren. Die lösung dieses Not-stands – nicht nur im mittelmeerraum, sondern in der ganzen Welt– muss in ihrem Wesenskern davon ausgehen, dass sie als zen-trales element den migranten als Person anerkennt: „Ich bin einePerson.“ entsprechend ist die Freizügigkeit aller menschen als un-veräußerliches menschenrecht anzuerkennen. Jeder weitereAspekt – und darin ist auch das Konzept der „Sicherheit“ mit ein-geschlossen, auf das sich zu oft missbräuchlich berufen wird –muss kohärent mit dieser Ausgangslage sein. In der gleichenWeise muss auch jede rechtliche, verwaltungsrechtliche, organi-satorische maßnahme und jedes sonstige Verfahren von der Vor-aussetzung ausgehen, dass das menschenrecht auf Freizügigkeit

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aller Personen anzuerkennen ist. Diese Argumentation hat denAnstoß für die Konferenz mit dem Titel IO SONO PeRSONA („Ichbin eine Person“) in Palermo gegeben. Im graphischen Konzeptist neben dem Titel ein Fingerabdruck abgebildet, um daran zuerinnern, dass jedes erfordernis in der migrationsthematik – an-gefangen bei dem der Sicherheit – Rücksicht auf die menschlichePerson des migranten und das Prinzip der Freizügigkeit als Rechtnehmen muss. Die Idee der Abschaffung der Aufenthaltsgeneh-migung soll keine Provokation darstellen und ist kein anmaßenderSlogan. Vielmehr ist sie die Bekräftigung einer konzeptionellenund auf Werten beruhenden entscheidung, die die Abschaffungvon Verwaltungsapparaten, die mit Notstandsgesetzen arbeitenund unmenschlich sind, fordert. Die Geschichte ist voller Not-standsgesetzgebungen, die den Wert der Sicherheit und den Wertdes Respekts einer menschlichen Person pervertieren. Die Ge-schichte ist voll von unmenschlicher Gesetzmäßigkeit. es reichtbereits, die Todesstrafe anzuführen, die weiterhin in zahlreichenStaaten gilt, die dennoch für sich beanspruchen, sich als zivilisiertund demokratisch zu bezeichnen, oder die Sklaverei, die auf Ge-setzen beruhte, die – nur um ein Beispiel zu nennen – dem großenVoltaire es ermöglichten sich zu bereichern, indem er menschlicheWesen kaufte und verkaufte. eine wichtige Rolle muss und kanndie europäische Union einnehmen, die die Aufgabe durchführenkann, aus einer Vision etwas Konkretes und Alltägliches zu ma-chen. Die europäische Union ist – und oft unterbewerten wir dasoder wir verdrehen die Bedeutung aus finanziellen Gründen – einaußergewöhnliches Beispiel für den Willen zusammenzulebenund zusammenzugehören – angefangen bei ihrem Charakter alseine „Union der minderheiten“. In europa kann allein aus Gründender Identität niemand für sich die mehrheit reklamieren: nicht dieDeutschen, nicht die moslems, nicht die Juden oder die Franzosen.Keine Identität ist mehrheitsfähig. Folgerichtig werden in europaSklaverei und die Todesstrafe abgelehnt. es ist Zeit, dass die eu-ropäische Union sich für die Abschaffung der Aufenthaltsgeneh-migung für alle diejenigen einsetzt, die migrieren, auch um –neben dem freien Verkehr des Kapitals und der Güter in einer glo-balisierten Welt – die Freizügigkeit von menschen zu stärken. Be-sonders von europa muss ein kräftiger Impuls an die ganzeWeltgemeinschaft ausgehen, damit das Recht auf mobilität undFreizügigkeit aller menschen anerkannt wird, und das auf globalerebene und nicht nur innerhalb des Schengenraums. Selbstver-ständlich erfordert dieser Prozess eine Anpassung der Verfahrenund ihrer Dauer. Genauso selbstverständlich ist aber auch, dass

es notwendig ist, von Beginn an so zu handeln, als ob Freizügigkeitein unveräußerliches menschenrecht sei. Das bringt mit sich, dassim einzelfall und im Alltag Vorschriften und Verfahrensmodelleangewendet werden müssen, die radikal anders im Vergleich zuden heute geltenden sind, auch um zu vermeiden, dass (wie esheute gemäß der logik des Notstands der Fall ist) der migrant ansich eine Gefahr ist und man sich mit dem Alibi des Sicherheits-arguments damit abfindet, dass migration ein Problem ist, womiteigentlich Rassismus, egoismus, Folter und der Kolonialismus desdritten Jahrtausends verdeckt wird. migration darf schließlichnicht als ein Problem an den Grenzen, der kulturellen und reli-giösen Identität, der Sozialpolitik und des Zugangs zum Arbeits-markt betrachtet werden. Die logik und die Politik des Notstands,die jetzt bereits seit Jahrzehnten besteht, muss aufgegeben wer-den. Die Freizügigkeit des menschen stellt einen strukturellenFaktor unserer Gesellschaft dar und ist keine Sicherheitsfrage.Diese Freizügigkeit ist zu liberalisieren und als eine Ressourcewertzuschätzen und nicht als eine zusätzliche last für die Ziel-länder. In Italien geht es darum, die Artikel 2 und 3 der Verfassungkonkret umzusetzen, indem die persönlichen Grundrechte ver-wirklicht und Hindernisse, die ihrer vollen Umsetzung entgegen-stehen, beseitigt werden. es muss auch die Ankunft einerwachsenden Zahl von Schutzsuchenden und ein erheblicher Flussvon denjenigen zur Kenntnis genommen werden, die bereits inverschiedenen Schengen-ländern, und besonders Italien, unter-gekommen sind, die aber in diejenigen Staaten ziehen möchten,in denen sie bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und zufrie-denstellende Wohlfahrtsniveaus finden können. In Krisenzeitenverbreitet sich das Vorurteil, dass die „Ausländer“ für die Ver-schärfung derjenigen Probleme verantwortlich seien, die beson-ders die weniger wohlhabenden Schichten der Bevölkerungtreffen. Dennoch haben die einwanderer sicher nicht ihren Ge-burtsort auswählen können und immer öfter machen sie sich aufden Weg, nicht um ihre lebensposition zu verbessern, sondernlediglich um ihr Recht auf leben zu verteidigen. Auch in diesemFall muss die Verfassungsvorschrift voll umgesetzt werden, diemit dem Artikel 10 (der italienischen Verfassung) Asylrecht all-denjenigen einräumt, die zur Flucht aus solchen ländern gezwun-gen sind, in denen die Grundrechte nicht garantiert sind.Angesichts der abwehrenden Reaktionen, die immer öfter aus un-serer Gesellschaft kommen, ist es notwendig, dass die Institutio-nen mit einer Politik und einem Handeln reagieren, die dasgegenseitige Kennenlernen, den Gleichbehandlungsgrundsatz und

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demokratische Teilhabe fördern. Dies sind die wirklichen Faktoren,die größere Sicherheit garantieren können. Der tatsächliche Zu-gang von migranten zu den persönlichen Grundrechten, angefan-gen bei Aufenthalts- und Bewegungsrecht, ist einunausweichliches Ziel, das mit maßnahmen auf vielen ebenen,nicht nur der europäischen oder nationalen, sondern auch in Zu-sammenarbeit mit lokalen einrichtungen und Nichtregierungsor-ganisationen verfolgt werden muss, um friedlichesZusammenleben und die Wertschätzung unterschiedlicher Kul-turen als im Sinne einer Ressource zu garantieren. Der Punkt amHorizont ist daher der Übergang von der migration als Problemzur Freizügigkeit als menschenrecht. Die aktuellen internationalenRegelungen garantieren heuchlerisch das Recht auf Auswande-rung aber kein entsprechendes Recht auf die einreise mit einerbesonderen Aufnahmeverpflichtung von Seiten der Staaten. Des-halb ist ein neues zivilisiertes Zusammenleben gerade im alltäg-lichen Verhalten notwendig und nicht in ideologischenerklärungen oder in Prozessen schlichter Assimilierung. Die logikeiner Aufenthaltsgenehmigung, die vor allem erst einmal aus-schließt und die existenz der menschen auf ein reines Überlebenreduziert, das von der scheinbar beliebigen Verlängerung einesDokuments abhängt, muss überwunden werden. Dieser mecha-nismus ist oft in einem Verwaltungsweg unvorhersehbarer Dauergefangen, in dessen Verlauf die migranten, auch wenn sie schonseit Jahren in dem Staatsgebiet leben, dem Risiko ausgesetzt sind,in prekäre Verhältnisse und Ausgrenzung abzurutschen. Das Prin-zip der Aufenthaltsgenehmigung zu überwinden, bedeutet die mi-granten als Personen zu betrachten, als menschen, unabhängigvon dem Titel, der ihren Status festlegt. es bedeutet auch, in die-sen menschen nicht „soziale lasten“ oder „Nutznießer von Res-sourcen“ zu sehen, seien dies Arbeitsplätze, soziale Unterstützungoder Sozialwohnungen, sondern aktive Bürger, die dazu in derlage sind, der Gemeinschaft und dem Ort, in der und an dem sieleben, einen Wert zu geben.In der Perspektive ist die Abschaffung der Aufenthaltserlaubnisgrundlegend für den Aufbau einer neuen Staatsbürgerschaft, dieauf den Prinzipien der Teilhaberschaft und des gegenseitigen Re-spekts beruht, die Politiken des empowerment, der Selbstbestim-mung und Zugangswege umsetzt, die nicht menschen bei unsankommen lässt, die gebrochen und verletzt sind von der Gewalt,die ihnen an den Grenzen und auf dem langen Weg von den kri-minellen Organisationen angetan wurden, die sie aber diese Gren-zen haben überwinden lassen.

Die Grenzen. Das Recht auf Leben.Das Recht auf Asyl.

Die Analysen und die Vorschläge, die wir hier vorstellen, sindin erster linie auf europa und die einzelnen mitgliedstaatenbezogen, aber sind genauso geeignet in Bezug auf die Frei-zügigkeit im globalen maßstab. Aus der globalen Wande-rungsbewegung, wie sie sich heute darstellt, wird klar, dassdiejenigen, die dazu gezwungen sind, ihre Heimat zu verlas-sen, zum größten Teil menschen sind, die Opfer von Kriegen,internen Konflikten und Gewalt werden. es sind menschen dieauf der Flucht vor den gleichen Schrecken sind, die heutzu-tage auf der ganzen Welt für Angst sorgen. Sie sind Flüchtling,Asylsuchende, die ihr Recht auf Schutz verloren haben, unddas nicht nur in europa. Angesichts dieser objektiven Wirk-lichkeit sind die jüngsten erklärungen der europäischen Unioninakzeptabel, nach denen legale Zuwanderungsmöglichkeitenlediglich für „qualifizierte Talente“ geschaffen werden sollenund die dagegen das Asylrecht externalisieren wollen, indemAbkommen genau mit denselben Regimen geschlossen wer-den, vor denen die menschen flüchten. Notwendig ist aucheine Klärung des Rabat- und des Khartum-Prozesses. Der Vor-schlag, das Asylrecht in die Transitländer bzw. Drittstaatenzu externalisieren und dort in Afrika Auffanglager zu errichten,scheint nicht dem Asylrecht in dem maß gerecht zu werden,wie es in internationalen Abkommen und europäischen Nor-men festgelegt ist. Der effektive Zugang zum Asylrecht überdie Öffnung von Wegen, die ein erreichen des Ziels garantie-ren, ist eine absolute Priorität, damit es den menschen gelin-gen kann, europäisches Gebiet in Sicherheit zu erreichen, umdort internationalen Schutz zu beantragen. Die europäischeUnion muss ihre eigene einreisevisapolitik überdenken, indemsie Arbeitssuchenden gerade in einem moment der Krise le-gale Zugangswege öffnet, in dem viele migranten sich zu an-deren Weltregionen hin orientieren, und in der Frage des Asyls(internationalen Schutzes) verhindert, dass sich Schutzsu-chende an Schlepper wenden, die heute auch für diejenigen,die zur migration gezwungen werden, den Hauptzugangswegnach europa darstellen.

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Die Notwendigkeit einer substantiellenÄnderung der europäischen Regeln.

Die Regelungen von FRONTeX und Dublin müssen geändertwerden, und es muss eine europäische Seenotrettungsmissionnach dem modell der mission mare Nostrum, die leider ledig-lich eine ausschließlich italienische Initiative geblieben ist,eingesetzt werden. es muss die gegenseitige Anerkennungderjenigen entscheidungen garantiert werden, die das Rechtauf internationalen Schutz gewährleisten. Die Verpflichtungzu maßnahmen im erstankunftsland ist abzuschaffen. DasRecht auf Freizügigkeit von Flüchtlingen innerhalb europasmuss durch eine Beschleunigung und Vereinfachung der Ver-fahren gewährleistet werden. mit besonderen sozialen, juri-stischen und psychologischen maßnahmen sind unverzüglichalle diejenigen zu betreuen, die in Anwendung des DublinerÜbereinkommens aus anderen europäischen ländern kom-mend in Italien wiederaufgenommen werden, um weiteremöglichkeiten der Freizügigkeit, das Recht auf Berufungsver-fahren und auf Familienzusammenführung zu gewährleisten.

Das Recht auf Schutz und das Recht auf Auf-nahme.

Die lage des italienischen Aufnahmesystems ist bereits ziem-lich kritisch. Wenn die Aufnahme an sich und die maßnahmenzur Inklusion (wie zum Beispiel Sprachunterricht, psycholo-gische Betreuung, Berufsorientierung und –qualifizierung)nicht garantiert werden, droht das Schutzsystem zu einemneuen einfallstor für Klientelismus und zu einem mechanis-mus der Ausgrenzung zu werden, der schließlich allen zurlast fällt. Beides würde nicht nur den migranten sondern auchder ganzen Gesellschaft schaden. In Inklusion und die die Fä-higkeiten von menschen unabhängig von ihrem Status zu in-vestieren, ist schon deshalb richtig, weil es die Würde einesmenschen wertschätzt und sich außerdem auch noch lohnt.So müssen die Zahl der Plätze in den SPRAR-Zentren (Servizionazionale di protezione per richiedenti asilo e rifugiati / Na-tionaler Dienst zum Schutz von Asylsuchenden und Flücht-lingen) weiter erhöht werden und menschenwürdige

Standards in anderen einrichtungen der erstaufnahme undden CARA (Centro di accoglienza per richiedenti asilo / Auf-nahmezentrum für Asylbewerber) garantiert werden, um un-durchsichtige Strukturen und die Unterbringung vonmenschen an Orten zu verhindern, die sich jeglicher Kontroll-möglichkeit entziehen. Darüber hinaus muss ein monitoring-system aller einrichtungen aufgebaut werden, die auf demStaatsgebiet mit der Aufnahme von menschen zu tun haben.Dabei ist in erster linie zu überprüfen, ob das Verhältnis deseingesetzten Personals und seiner Qualifikation auch demAuftrag entspricht, den der Träger zu erfüllen hat. Um einebessere Planung bei der Unterbringung und Verlegung dermenschen zu gewährleisten, sollten alle Koordinierungsgre-mien zwischen den einrichtungen selbst, sowie zwischen die-sen und den Trägern reaktiviert werden. Besonders sindsolche Verlegungen zwischen verschiedenen Zentren zu ver-meiden, die den Prozess der Integration unterbrechen und denVerwaltungsweg bei der Anerkennung eines dauerhaften Auf-enthaltstitels verlängern.

Das Recht auf politische Teilhabeund kulturellen Austausch.

Die Consigli territoriali per l’immigrazione (lokale einwande-rungsräte) werden wieder eingesetzt und es werden regel-mäßige Treffen mit den Ausländerämtern der Quästurenvereinbart, um die Verfahren mit Hilfe der beteiligten Verei-nigungen, kommunalen Ämter und ihrer Vertreter zu be-schleunigen. es ist notwendig den bereits bestehendeneinrichtungen und Organen ihre Funktionalität wiederzugeben,indem sie stärker beteiligt werden. In diesem Sinn haben wirvor, die erfahrung mit der „Consulta delle culture“ (Beirat derKulturen) der Stadt Palermo als ein Beispiel für politischesengagement verschiedener Gruppen und als Ort des Aus-tauschs und der interkulturellen Begegnung zu festigen undauch anderen zur Verfügung zu stellen. Die „Consulta delleculture“ der Stadt Palermo ist die konkrete Anwendung desmodells, wonach die Rechte der Staatsbürgerschaft aus-schließlich mit dem Wohnort verbunden sind.

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Die Arbeit. Das Recht auf Würde.

Im lauf der letzten zwei Jahrzehnte ist die Produktion von „irre-gulären“ migranten schrittweise zum Hauptpfeiler unseres So-zialsystems geworden, so wie der Kreislauf „irreguläreeinwanderung – Amnestie“ zum Kernpunkt der politischen le-gitimation wie der des Arbeitsmarkts geworden ist. Was das erstebetrifft, so ist die Bekämpfung von migranten einer der politi-schen Hauptschauplätze beim Kampf um Wahlstimmen, währendbeim zweiten Gesichtspunkt der illegale Status der migrantenihre Beschäftigung mit einer lächerlichen entlohnung begünstigtund damit nicht nur das Überleben von Unternehmen erlaubt,die ihren Beschäftigten keine normalen Gehälter bezahlen könn-ten, sondern auch den italienischen Familien die lebensgrund-lage ermöglicht, für die der Wohlfahrtsstaat keineswegs in derlage ist zu sorgen. Gleichzeitig hat sich eine Art heuchlerischerökonomistischer Rassismus ausgebreitet, der ausgehend vonder Sichtweise der migranten als für das Produktionssystem vonGütern und Dienstleistungen unerlässliche „Ressourcen“, die aberim selben moment von Sozialleistungen ausgeschlossen sind,schleichend zur Schaffung eines sozialen Inklusionsmodellsneuzeitlicher Sklaverei geführt hat. In der Übergangszeit bis zurvollen Umsetzung der Ziele der „Charta von Palermo“ ist zur Ab-schaffung der Aufenthaltsgenehmigung der Bruch der Verbin-dung zwischen Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsvertragnotwendig. es besteht die Notwendigkeit, reguläre Arten des ein-tritts und tatsächliche möglichkeiten zur dauerhaften legalisie-rung beim erfüllen sicherer und eindeutig nachweisbarerVoraussetzungen zu schaffen. Das zwielichtige und heute aus-gesetzte Instrument der immer wiederkehrenden legalisierun-gen durch erlasse, die jährliche Zuwanderungsquotenbestimmten, ist durch eine dauerhafte möglichkeit der legali-sierung für diejenigen zu ersetzen, die notwendige erfordernissebezüglich dauerhaften Aufenthalts und Integration in Italien er-füllen. Das erlöschen der Aufenthaltserlaubnis bei Verlust derArbeitsstelle ist abzuschaffen, da dieser mechanismus dem Ar-beitgeber eine nicht zu rechtfertigende machtstellung verleiht,die ihn zum Richter über das Schicksal und oft auch das lebenvon menschen erhebt, und damit auch einen großen illegalenArbeitsmarkt nähren kann, der kennzeichnend für eine ver-schärfte Verbotspolitik ist. ebenso wird der „accordo di integra-zione“ (Integrationsabkommen zwischen Ausländer und Staat)

abgeschafft, der in der Praxis droht, zu einem Instrument derSelektion zu werden. Auf lokaler ebene ist die Handhabung derAnerkennung und der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmi-gung zu überprüfen. es besteht die Notwendigkeit, eine unab-hängige Beobachtungsstelle der Integrationspolitiken aufregionaler und möglichst auch auf nationaler ebene einzurichten,um sozialer Ausgrenzung (exklusion) vorzubeugen, bewährtePraktiken zu identifizieren und zu verbreiten, die lokalen Behör-den zu beraten und Phänomene von Rassismus und Diskrimi-nierung zu bekämpfen.

Das Heim. Das Recht auf Obdach und aufdie Eintragung in das Melderegister.

In Italien wird die eintragung der in einer Gemeinde wohnhaftenBevölkerung in das melderegister durch das Verfassungsrechtauf freie Bewegung und freien Aufenthalt auf dem Staatsgebiet(Art. 16 Italienische Verfassung) gedeckt. Gleichzeitig ist diesesRecht eine Grundvoraussetzung für die tatsächliche Ausübungvon anderen Grundrechten. Diese eintragung in das melderegi-ster ist die Bedingung für jeden Integrationsschritt von Auslän-dern, Asylsuchende und Nutznießer internationalen Schutzeseingeschlossen. es besteht die Notwendigkeit, das Vorgehen beider eintragung in das melderegister zu vereinfachen – auch inBezug auf Asylbewerber und Flüchtlinge, die in Aufnahmezen-tren untergebracht sind. Inklusions- und Sozialpolitik müsseneinwanderern – wie anderen hilfsbedürftigen Gruppen der an-sässigen Bevölkerung auch – menschenwürdige Wohnmöglich-keiten garantieren. Das Recht auf Obdach muss allen menschenanerkannt werden, da sie Teil einer einzigen Gemeinschaft vonmenschen sind, Ansässige in einem bestimmten Gebiet. DiesesRecht darf kein Anlass für soziale Konflikte oder „Kriege zwi-schen Armen“ sein. maßnahmen wie die eigenständige Instand-setzung von aufgegebenem oder verlassenem Wohnraum, diegemeinschaftliche Nutzung von öffentlichen ungenutzten Räu-men, die Nutzung von beschlagnahmten eigentum („beni con-fiscati“) sollten durch die direkte Beteiligung von einwanderernnicht nur zur Nutzung durch die migranten selbst sondern dergesamten ansässigen Gemeinschaft gestärkt werden, wobeieine Beteiligung der entsprechenden Organisationen und Ver-einigungen zu ermöglichen ist.

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Die Gesundheit. Ein öffentlichesund individuelles unteilbares Gut.

Das Recht auf kostenfreie medizinische Behandlung ist allenHilfsbedürftigen unbesehen, ob sie einwanderer oder Inländersind, zu garantieren. Der Zugang zur und die erwerbung dermitgliedschaft im Servizio sanitario nazionale (Nationaler Ge-sundheitsdienst / Staatliche Krankenversicherung) ist zu ver-einfachen. Die tatsächliche Anwendung der durch Artikel 32der Verfassung festgelegten Prinzipien, wonach nicht zwi-schen Zuwanderern und Staatsbürgern unterschieden wird,sondern allen auf dem Staatsgebiet anwesenden Personenzugutekommt, ist zu schützen. „Die Republik schützt die Ge-sundheit als Grundrecht des einzelnen und Gemeinschafts-interesse und garantiert Hilfsbedürftigen kostenfreieBehandlung.“ Besondere Aufmerksamkeit ist auf die lage der-jenigen menschen zu richten, die das Recht auf eintragung indas melderegister und damit den Anspruch auf Zugang zu denSozialleistungen verlieren – unter diesen eine wachsende Zahlitalienischer Staatsbürger. Darüber hinaus sind alle Vorschrif-ten und Handhabungen abzuschaffen, die eine volle Inan-spruchnahme des Rechts auf Gesundheit durch Bürger dereuropäischen Union, die sich in Italien aufhalten, verhindern.

Opfer von Folter und unmenschlichenoder erniedrigenden Handlungen. Dieunsichtbaren Verletzungen.

Folter, unmenschliche und erniedrigende Handlungen findenweiterhin täglich statt und stellen einen Angriff auf die men-schenwürde dar. Die Zahl der Opfer wächst, die sich in derHoffnung, ein neues leben, eine neue menschenwürde, eineneue Geschichte aufzubauen zu versuchen, die nicht von Ge-walt und dem Fehlen von Freiheit gezeichnet ist, zwischenuns verstecken und untertauchen. ein grundlegendes Instru-ment dabei ist die Anerkennung ihres Status als Flüchtling,auf den alle diejenige einen Anspruch haben, deren eigenekörperliche und geistige Unversehrtheit in ihrem Herkunfts-land aufgrund ihrer eigenen politischen, religiösen Ansichten,ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer ethnischen Zugehö-rigkeit gefährdet ist. Für die vielen minderjährigen Ausländer,die Italien mit Zeichen körperlicher und geistiger Folter oderanderer unmenschlicher oder erniedrigender Handlungen er-reichen, müssen besondere und umgehende Schutzmaßnah-men bereitgestellt werden, angefangen bei ihrererstaufnahme, bei der sie von erwachsenen getrennt werdenmüssen, um mögliche weitere Gewalttaten zu verhindern. AlleProzeduren zur Berufung eines Betreuers und zur Bestätigungbzw. Verlängerung der Aufenthaltsdokumente sind zu erleich-tern, auch wenn die Betroffenen älter als 18 Jahre sind unddie Voraussetzungen für die Anerkennung des Status inter-nationalen oder humanitären Schutzes fehlen. In Italien wirddas Asylrecht wegen Folter nahezu ausschließlich denjenigengewährt, die ein ärztliches Attest vorlegen. Der Asylbewerbermuss einen „gerechtfertigten“ traumatischen Beweis liefern,der die möglichkeit beweist, individuell Gewalt ausgesetzt ge-wesen zu sein. es ist notwendig, ein breiteres Konzept vonFolter zu erwägen, dass den sehr schweren Gewalttaten ge-recht wird, die immer öfter den migranten – und ganz beson-ders den Frauen unter ihnen – auf ihrer Reise durch dieDurchgangsländer angetan werden. Die Aufnahme und Be-treuung dieser besonderen Patienten kann allerdings nichtdas Problem des einzelnen Betreuers sein, der oft isoliert undwenig sichtbar seiner Arbeit nachgeht. Die Problemstellungist deutlich größer und muss auch die Behörden miteinbezie-

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hen. entsprechend ist es notwendig, Dienste und Verfahren zugewährleisten, die die unmittelbare Identifizierung von Fol-teropfern und unmenschlicher oder erniedrigender Behand-lung ermöglichen. es ist auch eine besondere Strukturaufzubauen, die den Folgeerscheinungen der auf der Reiseerlittenen Traumata physisch wie psychisch begegnen kann.Notwendig ist auch die Anerkennung und die Unterstützungder in diesen Jahren Arbeit, die kompetent und in multidiszi-plinärem Ansatz von denjenigen Gruppen geleistet wurde, diesich auf diesem Gebiet spezialisiert haben und mit dem Zielgehandelt haben und handeln, „von der Folter zu heilen“.

Unbegleitete minderjährige Auslän-der.Das Recht auf Zukunft.

Im italienischen Aufnahmesystem bei minderjährigen unbe-gleiteten Ausländern ist die lage nicht im Bereich der Normenkritisch sondern besonders in der praktischen Umsetzung. Si-tuationen, die sich immer wieder in den CPSA (Centri di primosoccorso e accoglienza = erste Hilfe- und erstaufnahmezen-tren) auf lampedusa und in anderen sizilianischen Hafen-städten oder in den Comunità di accoglienza(Aufnahme(wohn)gemeinschaften), verletzen internationaleund nationaler Standards zum Schutz von Kindern und Ju-gendlichen ganz offen. Diese Situationen verletzen nicht nurdie Würde der beteiligten minderjährigen, sondern es bestehtauch das Risiko, dass diese sich aus den Strukturen entfernen,in die sie aufgenommen wurden, und sich in Gefahrensitua-tionen wiederfinden. Außerdem verzögern die schleppendeBenennung eines rechtlichen Tutors / Betreuers oder die Über-führung in eine geeignete Aufnahmeeinrichtung auch die so-ziale Integration der betroffenen Kinder und Jugendlichen.Bei allen Vorgehensweisen, die unbegleitete minderjährigebetreffen, müsste deren oberstes Interesse vorangestellt wer-den und das leitprinzip für jeden Beteiligten gleich in welcherFunktion darstellen, der Verantwortung bei der Betreuung undAufnahme dieser verletzlichen Personen übernimmt. Damitdieser Grundsatz seine volle Umsetzung erfährt, ist es not-wendig, dass die einzelne Person in ihrer ganzen Besonder-

heit, mit ihrer eigenen persönlichen Geschichte und mit ihrenganz besonderen erfordernissen in den mittelpunkt gestelltwird. Wie das italienische Verfassungsgericht und der euro-päische menschenrechtsgerichthof immer wieder betonthaben, sind ausländische Kinder und Jugendliche erst einmalminderjährige; und als solche müssen sie in den Genuss einesumfassenden Schutzes kommen, der ihnen Sicherheit vor derSituation der Verletzbarkeit bietet, in der sie sich befinden.Notwendig ist eine zügige Berufung der Tutoren / Betreuer,indem Fortbildungen und eine Aufsicht eingerichtet werden,und eine Vereinfachung der Verfahren für die Verlängerungvon Aufenthaltsgenehmigungen für minderjährige, wenn siedie Volljährigkeit erreichen. ebenso ist die Praxis zu vermei-den, nach der die Vorlage des Reisepasses des Herkunftslan-des den Vollzug des Prozesses der eingliederung derminderjährigen nach ihrer Ankunft in Italien verhindern kann.Notwendig ist eine substantielle Änderung nationaler und re-gionaler Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der migration.Dabei scheint es unaufschiebbar, ein strukturiertes Regional-gesetz auf dem Gebiet der Immigration zu verabschieden. Si-zilien ist die einzige Region Italiens, die noch kein derartigesGesetz hat. ebenso ist auch ein andauerndes engagement not-wendig, damit die auf der Verwaltungsebene angewandtenPraktiken den Rechten und Pflichten, die oft nur auf dem Pa-pier stehen, volle Geltungskraft verleihen. Besondere Auf-merksamkeit ist den lebensumständen der am meistenverletzlichen Subjekte zu widmen: den Asylsuchenden,Flüchtlingen, unbegleiteten minderjährigen Ausländern undOpfern von menschenhandel.

Ein neues Staatsbürgerschaftsrecht.Staatsbürgerschaftsrechte. Wege zurStaatsbürgerschaft.

Als Staatsbürgerschaftsrechte kann das Recht auf legalenWohnsitz, der Schutz vor nicht legitimen Abschiebemaßnah-men und Verwaltungshandeln, der Zugang zum Arbeitsmarkt,zu öffentlichen Dienstleistungen, das Recht, mit der Familiezusammenleben zu dürfen, der Zugang zu Bildung und Be-rufsausbildung, das Recht auf Sicherheit und soziale Fürsorge,

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das Versammlungs- und Vereinigungsrecht, das Recht aufTeilhabe am politischen leben, das europäische Wahlrechtund das Recht auf Anrufung der europäischen Gerichtsbarkeit,das Recht auf Freizügigkeit auf dem Staatsgebiet und in denStaaten der europäischen Union angenommen werden. Umeine radikale Reform des Staatsbürgerrechts, die seit Jahr-zehnten vom italienischen Parlament vertagt wird, durchzu-führen, sind keine internationalen Vereinbarungen oder dasHandeln anderer Staaten notwendig. Notwendig ist eine Ab-kehr vom archaischen Bezug auf das ius sanguinis, umgehendder „zweiten Generation“ den erwerb der Staatsbürgerschaftzu ermöglichen und dem erwerb der Staatsbürgerschaft durchdie sogenannte Naturalisation keine Hindernisse in den Wegzu legen, Transparenz, Zügigkeit und Rechtsstaatlichkeit beider Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch Heirat zu er-möglichen. ebenso sind bürokratische Fristen und Hindernissezu verringern, die die Anerkennung der italienischen Staats-bürgerschaft aufgrund der Übertragung entsprechender Be-fugnisse und entscheidungskompetenzen auf die lokale ebenebehindern. Bearbeitungszeiten und Zuständigkeitskonfliktesind bei den Verfahren dadurch zu reduzieren, indem vermie-den wird, dass die Verfahren von einem Amt an ein weiteresAmt ständig weitergegeben werden. Immer größere Notwen-digkeit bekommt die Garantie des automatischen erwerbs derStaatsbürgerschaft für in Italien Geborene und die möglich-keit, dass die Staatsbürgerschaft und die damit verbundenenRechte durch den Wohnsitz auf dem Staatsgebiet und/oderauf europäischem Territorium zu erwerben ist.In der Perspektive einer vollen Umsetzung des Nichtdiskri-minierungsprinzips wird die möglichkeit zum erwerb der ita-lienischen Staatsbürgerschaft erweitert, indem Normen undVerwaltungsverfahren abgeschafft werden, die Bearbeitungs-zeiten verlängern und die formale Anerkennung zu sehr er-schweren.

PAleRmO, 13.-15. märz 2015, Cantieri culturali alla ZisaIO SONO PERSONA“Dalla migrazione come sofferenza alla mobilità come diritto.”

Il sindaco di PalermoleOlUCA ORlANDO

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