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WIND Das besondere Direktinvestment!

2013 09 07 Winddirekt broschuere - BIT Treuhand AG · PDF fileEnergie abgelehnt. ... Daneben bilden das Thema Wind- und Wasserkraft Schwerpunkte in diesem Bereich, ... Bosch Rexroth

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WINDDas besondere Direktinvestment!

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Ihre Vorteile auf einen Blick

• Professionelles Netzwerk• Beste erfahrene Partner• Genehmigte und zertifi zierte Anlagen• Alle Standorte gesichert• Höchste technische Verfügbarkeit• Einheitenzertifi kat• Vollwartungsvertrag mit 24h Service• All-Gefahren versichert• Klare rechtliche Struktur• Garantierte Einspeisevergütung• Langfristige Bauteilgarantien

• Besichert durch Oberfl ächenrechte• Ertragsüberwachung• Windgutachten• Kurzläufer 4 Jahre• Hohe Sicherheitsreserven• Feste Kauf- und Rückkaufpreise• 7,25 % p.a Vermögenzuwachs

(vor Quellensteuer, Soli und eventuell Kirchen-steuer)

VERANT WORTUNG FÜR DIE INFORMATIONSBROSCHÜREVerantwortlich für den Inhalt der vorliegenden Informationsbroschüre ist die Steiner + Company GmbH & Co. KG, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Sie erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in der Informationsbroschüre richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.

Hamburg, Januar 2014

Dr. Illya Steiner Steiner + Company GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg

VERANT WORTUNG FÜR DIE INFORMATIONSBROSCHÜRE

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3WINDDIREKT

Windenergie im AufschwungItalien ist ein attraktiver Markt für Investitionen in erneuerbare Energien. Das Land verfügt über gute Förderinstrumente für die Stromerzeugung welche ihre Regelung im „Conto Energia“ finden, welches vergleichbar ist mit dem deutschen Erneuerbare Energiengesetz - EEG. In der Solar- und Windenergie verfügt Italien vor allem in den südlichen Regionen über exzellente Potenziale. Demzufolge sind dort die regionalen Schwerpunkte anzutreffen. Neben dem Onshore-Windmarkt gewinnt der italienische Offshore-Windmarkt an Interesse.

Was sind die wesentlichen Punkte der neuen Förderung?Windkraftanlagen mit einer Nennleistung bis zu 200 kW erhalten ohne besondere Registrierung bei der GSE (Gestore Servizi Energetici) eine Einspeisevergütung von zur Zeit EUR 0,263 (EUR 0,257 ab 2015) pro kW/h und damit freien Zugang zu den Förderungen. Zudem wurde der Förderzeitraum um 5 Jahre auf jetzt 20 Jahre verlängert. Dies ist ein eindeutiges Signal für den Ausbau dieser Anlageklasse und deren Vorteile.

Erneuerbare Energien in Italien1987 wurde in Italien durch ein Referendum der Einsatz von nuklearer Energie abgelehnt. Im Jahre 2011 hat sich das italienische Volk erneut bei einem Referendum gegen Atompolitik ausgesprochen. Die Italiener stimmten mit rund 95 Prozent gegen eine Rückkehr zurAtomkraft und verzichteten somit als zweites Land der G8-Länder auf Atomkraft.

Da das Land zudem kaum über eigene Ressourcen fossiler Energieträger verfügt, ist es zu 82 Prozent von Energieimporten abhängig. Im Jahre 2005 wurden erst 5,5 Prozent der gesamten Energien regenerativ erzeugt. Bis zum Jahr 2020 will Italien eine Erhöhung dieses Anteils auf 17 Prozent erreichen.

Der Markt der erneuerbaren Energien in Italien wird damit einen neuen Schub - ähnlich wie Deutschland - erfahren. Die Nutzung von Windenergie in Italien hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Allein 2009 wurden die Kapazitäten um 30 Prozent auf 5.000 MW aufgestockt, was einem Investitionsvolumen von ca. 1,8 Mrd. Euro entspricht. Bis 2020 sollen weitere 8 Mrd. Euro in die Windenergie fließen und so jährlich 1.200 MW Leistung ans Netz gehen.

Somit befindet sich der italienische Markt für erneuerbare Energien und Produkte rund um Energieeffizienz im Wachstum.

Liberalisierter EnergiemarktItaliens Strom- und Gasmärkte gehören zu den größten Europas. Der italienische Energiemarkt wurde im Jahr 1999 liberalisiert. Trotz der Neustrukturierung sind nach wie vor ENEL (Ente Nazionale per l’Energia Elettrica SpA, zuständig für die Stromversorgung) und ENI (Ente Nazionale Idrocarburi SpA, zuständig für den Gas- und Ölsektor) die dominierenden Unternehmen.

Die aktualisierte staatliche Förderung erneuerbarer Energien in ItalienMit dem Ministerialdekret vom 06. Juli 2012 wurde die Förderung der Erneuerbaren Energien (außer Photovoltaik) in Italien grundlegend reformiert, wobei diese Regelung im Wesentlichen für neue Anlagen ab dem 01.01.2013 Anwendung findet. Für Windkraft gelten somit die neuen Fördertarife und Modalitäten uneingeschränkt.

Direktinvestments in Windkraftanlagen: Markt und Umfeld in Italien

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Anbieter und

VertragspartnerVertragspartner

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5WINDDIREKT

Das mittlerweile seit über 10 Jahren am Markt agierende Emissionshaus hat sich zwischenzeitlich mit über 115 Mio.€ zum Marktführer im Bereich der Portfoliofonds entwickelt. Neben dieser Konzentration auf sicherheitsorientierte risikostreuende Sachwertportfolien hat das Haus mit dem Produkt „WIND DIREKT“ seine Produktpalette um ein weiteres „34f - freies Produkt“ behutsam erweitert. Auch dabei stehen sicherheitsorientierte Parameter im Sinne der Kunden im Vordergrund.Flache Hierarchien und Unabhängigkeit durch die rein Eigentümer geführte Unternehmung machen es möglich maßgeschneiderte

Konzeptionen fl exibel an die aktuellen Marktgegebenheiten und besonderen Anforderungen der Projektpartner anzupassen – eine erfolgreiche Strategie, die sich in der Performance der aufgelegten Emissionen und der Leistungsbilanz widerspiegelt. Von den 15 Fonds, die Steiner + Company insgesamt aufgelegt hat, lagen bei 2 Fonds die Kapitalrückfl üsse am 31.12.2011 geringfügig unter den prospektierten Werten. Alle anderen Fonds liefen über den prospektierten Werten oder plangemäß. Eine aktualisierte Leistungsbilanz erscheint zur Jahresmitte 2014.

Wesentliche Vertragspartner

Das rein inhabergeführte Unternehmen in Bozen beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Energie Vermeidung, -Optimierung, -Gewinnung. Das „Ecohouse“ ist im Bereich der Solartechnik einer der grossen Marktteilnehmer in Italien mit z.B. über 300 MW in der technischen Betreuung.

Daneben bilden das Thema Wind- und Wasserkraft Schwerpunkte in diesem Bereich, was auch zur exclusiven Zusammenarbeit mit der Firma SOREL geführt hat. Von der Wärmedämmung über den

Einsatz moderner Heiztechnik bis zur LED Lichtoptimierung ist das Unternehmen in seinen ganzen Aktivitäten dem ressourcen schonenden Umgang verbunden. Die GRAF AG fungiert bei diesem Direktinvestment als Gerneralübernehmer und als Wartungsunternehmen für alle Windkraftanlagen.

Die Gesellschaft verfügt über ein erstklassiges Netzwerk in Italien. Zudem hat die Gesellschaft über die Projektgesellschaft ALISEA S.r.l. die notwendigen Projekt- und Grundstücksrechte gesichert.

Die Firma SOREL in Mailand ist ein hochprofessionell agierendes Maschinenbauunternehmen. Die Unternehmung verfügt über hochwertigste Produktionskapazitäten und langjähriges Know-how. Die Windkraft anlagen werden vor Ort gebaut, montiert und einer umfangreichen Endabnahme unterzogen. SOREL ist nicht nur der Hersteller sondern auch der Konstrukteur der Anlagen und unterzieht diese einer ständigen Weiterentwicklung. Dieses gesammelte Know-how der vergangenen Jahre ist in die jetzt angebotene 60 KW Anlage eingefl ossen und gewährleistet eine „state of the art“ Technologie in dieser Grössenklasse.

SOREL ist ein abgespaltenes Unternehmen aus der Konzernstruktur GDF SUEZ. Im Rahmen einer Marken-Harmonisierung hat GDF SUEZ Anfang 2009 mit dem Namen Cofely europaweit eine einheitliche Marke für Unternehmen aus seiner Konzernsparte Energy Services geschaff en und auch die Abspaltung vorgenommen.

Die Firma SOREL kann nach wie vor auf das komplette Spektrum der Konzernstruktur zugreifen.

SOREL S.r.l.

ALISEA S.r.l.

S + C Treuhand Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde vor zwei Jahren als reine Projektgesellschaft mit Sitz in Bozen gegründet. Sie hat in dieser Zeit mehrere Windanlagenprojekte in Italien durchgeführt und verfügt über die notwendige Expertise zur professionellen Abwicklung dieser

Investments. Zwischen den Vertragspartner ist abgestimmt, dass bei Bedarf, insbesondere aus regionalen Rechtsgründen, die Einschaltung und Gründung weiterer Projektgesellschaften möglich ist.

Die S + C Treuhandgesellschaft mbH wurde 2006 gegründet und ist seither für die treuhänderische Verwaltung von Beteiligungen und Direktinvestments des Emissionshauses Steiner + Company verantwortlich.

Die Gesellschaft fungiert als kommunikative Schnittstelle zwischen Käufern und den Vertragspartnern. Gleichzeitig nimmt sie als Interessenvertreter deren vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten wahr.

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Direktinvestment:

So funktioniert‘s

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7WINDDIREKT

Direkt in eine Windkraftanlage investieren!Einfach - Sicher - Klare rechtliche Struktur

K Ä U F E R

E N E R G I E V E R S O R G E R E N E L S . p . A .

Projektgesel lschaftAl isea S.r. l . und andere

W I N D K R A F TA N L A G EL i e f e r a n t S O R E L S . r . l .

Kauf-MietvertragRückkaufvertrag

Kauft und vermietet Windkraftanlage an

Verkäufer zurück

Vertrag Einspeisevergütung

S + C Treuhandgesellschaft mbH

Mittelverwendungskontrolle

Auszahlungen

G Ü u n d W a r t u n g d e r A n l a g e G R A F A G

Einspeise-vergütung

Kaufpreis/EInzahlung

Miete /Zinsen

Treuhänderisch verwaltetes Konto

Kaufpreis-zahlung

Auftraggeber

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Das Investment

Das Oberfl ächenrecht ist eine Besonderheit des ita-lienischen Rechts. Es ist kein bloßes Nutzungsrecht, wie z.B. ein Miet- oder Pachtvertrag, sondern ein im Immobilienregister eingetragenes, separates Eigen-tum, das auf dem Grundstück lastet. Das „Diretto di Superfi cie“ ist ein dem deutschen Erbbaurecht ähnliches aber deutlich stärker ausgestaltetes Recht. Belastungen, die nach Bestellung des Oberfl ächen-rechts für das belastete Grundstück eingetragen wer-den, haben keinen Einfl uss auf das Oberfl ächenrecht. Auch bei einer Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks oder einem Insolvenzverfahren des Grundstückseigentümers bleibt das Oberfl ächen-recht unberührt. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks ist von jeglicher Nutzung der vom Oberfl ächenrecht erfassten Fläche ausgeschlossen. Er darf es ohne Zustimmung des Inhabers des Ober-fl ächenrechtes nicht einmal betreten. Ganz gleich was mit dem Grundstück passiert - das erworbene Windkraft werk ist davon nicht betroff en.

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9WINDDIREKT

Beschreibung der Windkraftanlage

Der Vertragspartner Alisea Energy S.r.l. (Alisea) hat mit dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Windkraft anlage errichtet ist, einen Pachtvertrag geschlossen, der vom Pächter für die vorgesehene Betriebsdauer der Windkraft anlage nicht gekündigt werden kann. Das Nutzungsrecht der Alisea ist durch ein im Immobilienregister eingetragenes „Diretto di Superfi cie“ (Oberfl ächenrecht) besichert. Das Diretto di Superfi cie ist ein gesondertes Eigentumsrecht, welches sowohl bei der Insolvenz des Verpächters als auch bei einem Verkauf oder einer Versteigerung des belasteten Grundstücks bestehen bleibt.

Die Alisea hat die Graf-AG (Graf) in Bozen/Italien mit dem Bau, dem Betrieb und der Wartung der Windkraft anlage beauft ragt. Die Windkraft anlagen werden von der SOREL S.r.l. (SOREL) hergestellt und geliefert. Graf hat zusammen mit der SOREL bereits mehr als 200 Windkraft anlagen in Italien entwickelt und ist für den Aufb au und den Anschluß der Anlagen am jeweiligen Standort verantwortlich.

Für die Windkraft anlage bzw. für die jeweiligen Standorte (Sardinien und Kalabrien) liegen Windgutachten vor. Diese gehen von einer Leistung von rund 3.500 - 3.900 Betriebsstunden pro Jahr aus. Die Kalkulation berücksichtigt vorsichtigerweise den unteren Wertebereich.

Im August 2012 ist in Italien ein angepasstes Einspeiserecht in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die Einspeisevergütungen von EUR 0,268 pro kW/h (2 % Abschlag jeweils für 2014 und 2015) für die nächsten 20 Jahre verbindlich festgelegt worden. Die Einspeisung erfolgt über Mittelspannung in das Netz des italienischen Energieversorgungsunternehmens Enel S.p.A. Die Einspeisezusage liegt vor. Die Alisea hat für die Windkraft anlage einen Netzanschlussvertrag

mit dem Netzbetreiber Enel S.p.A. und einen Stromabnahmevertrag mit der GSE S.p.A. abgeschlossen, in denen sowohl der Verkauf des Stroms als auch die Zahlung des Fördertarifs geregelt ist. Diese Einspeisevergütung fi nanziert alle notwendigen Betriebs-, Instandhaltungs- und Versicherungskosten sowie die an den oder die Käufer zu zahlende Miet- bzw. Zinszahlung.

Alle während des Betriebs der Windkraft anlagen entstehenden Schäden, einschließlich schadensbedingter Ertragsausfälle sind durch eine „All Risk“ - Versicherung der Zurich Versicherung oder einem vergleichbaren Institut abgesichert.

Für die jeweiligen Standorte bzw. die Windkraft anlagen wurde eine entsprechende Verfügbarkeitsgarantie ausgesprochen. Die Windräder zeichnen sich durch eine sehr solide und gleichzeitig wartungsfreundliche Bauweise aus. Alle Standorte werden online überwacht und regelmäßig gewartet. Es werden hochwertige Bauteilgruppen z.B. von Schneider Elektrik und Bosch verwendet, die ihrerseits langfristige Bauteilgarantien abgeben. Hervorzuheben sind auch die vergleichsweise leichten aber besonders stabilen Rotorblätter, die mit dem renommierten Politechnico TORINO entwickelt wurden und bei diesen Windkraft anlagen verbaut werden. Die getriebelosen Anlagen sprechen bereits bei niedrigen Windgeschwindigkeiten an und sichern dadurch, stets optimal ausgerichtet, eine höchstmögliche Windausbeute.

Alle Anlagen werden vor der Auslieferung einem Testbetrieb unterzogen und erst nach erfolgreichen mehrtägigen Tests ausgeliefert und an den vorgesehenen Standort verbracht.

RAHMENDATEN

Anzahl die Rotorblätter: 3

Material: Fiberglas

Durchmesser Rotor: 15.6 m

Höhe des Rotors: 21.3 m

Masthöhe: 20 m

Gewicht des Generators: 6200 kg

Gewicht des Mastes: 8600 kg

TechnikDie Windkraft anlagen (Masthöhe 20 Meter, Rotordurchmesser: 15,6 Meter) zeichnen sich durch eine hohe Effi zienz, u.a. mittels einer neu entwickelten Schaufelgeometrie aus. Als Generatoren werden moderne Bosch Rexroth HNS01 eingesetzt.

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Standort der Windkraftanlagen

Es wurden bereits 180 Standorte gesichert. Eine entsprechende Aufl istung der Flurstücke wurde zum Ende des vergangenen Jahres bei der WP Kanzlei Kerschbaumer in Bozen und unter Einbeziehung des ansässigen Notariats hinterlegt.

Die Windräder kommen nahezu ausschließlich in Mittel- und Süditalien zum Einsatz. Diese Aufb austandorte sind aufgrund der vorherrschenden Windsituation hierfür am besten geeignet. Die Regionen mit der höchsten Windstundenanzahl sind Kalabrien, Sardinien, Apulien, Sizilien und Kampanien. Für sämtliche Standorte existieren Windgutachten bzw. werden vor einer Aufstellung erstellt.

Hierbei werden die gemessenen und berechneten Windverhältnisse, Turbulenzeff ekte und etwaige Nutzungseinschränkungen berücksichtigt.

Die Bandbreite der Jahreswindstunden an den einzelnen Standorten bewegt sich zwischen 3.500 bis 3.900 Stunden. In den zugrunde liegenden Kalkulationen wurde bewusst der untere Wert herangezogen, um Sicherheitsreserven zu bilden.

Grundsätzlich werden alle Standorte und Windkraft anlagen durch das Institut PROTOS ITALIA, welches vergleichbar ist mit dem TÜV in Deutschland, technisch mit einer umfangreichen Due Dilligence begleitet.

Über den Jahreswechsel 2013/2014 wurden die ersten Anlagen in Kalabrien errichtet.

2.550 -3.000 Windstunden bestätigt:Sardinien

Kalabrien

Standort der Windkraftanlagen: Kalabrien, Provinz Catanzaro und Sardinien

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11WINDDIREKT

Kauf 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr GesamtKaufpreis Windrad 415.000 €

Miet-/Zinszahlungen 30.087,50 € 30.087,50 € 30.087,50 € 30.087,50 € 120.350,00 €

Quellensteuer 7.521,88 € 7.521,88 € 7.521,88 € 7.521,88 € 30.087,50 €

Rückkaufpreis (100%) _________________________________________________________ 415.000,00 €

Vermögenszuwachs p.a. vor Quellensteuer* 7,25% 120.350,00 €Vermögenszuwachs p.a. nach Quellensteuer* 5,44% 90.262,50 €

Sicherheitsorientierte Kalkulation

Die Miet-/Zinszahlung erfolgt vierteljährlich nach Einbehalt der Quellensteuer in Italien. Der Anspruch entsteht mit dem Tag des Geldeingangs (Wertstellung) auf dem angegebenen Einzahlungskonto. Die Buchung der Miet-/Zinszahlung (ggf. anteilig) erfolgt auf das zur Auszahlung angegebene Konto jeweils nachschüssig zum 30., nach einem

abgeschlossenen Quartal z.B. Einzahlung 23.01.14 - Quartalsende 30.03.14 - 1. Auszahlung 30.04.14 - anteilig für 68 Zinstage. Die nachfolgend aufgeführten Werte beziehen sich auf den unterstellten Kauf eines ganzen Windrades.

Kaufpreis Mietzahlung p.a. vor Steuer

Mietzahlung 1/4 jährlich

vor Steuer

Steuerzahlg. 1/4 jährlich

Quellensteuer

Mietzahlung 1/4 jährlich nach

Quellensteuer = Auszahlung

pro 1/20 (=Mindestanteil) 20.750,00 € 1.504,38 € 376,09 € 94,02 € 282,07 €

pro 1/4 103.750,00 € 7.521,88 € 1.880,47 € 470,18 € 1.410,29 €

pro 1/2 207.500,00 € 15.043,75 € 3.760,94 € 940,24 € 2.820,70 €

pro 1/1 415.000,00 € 30.087,50 € 7.521,88 € 1.880,47 € 5.641,41 €

Eine anteilige Darstellung zeigt die zweite folgende tabellarische Aufstellung. Alle Angaben zu Steuerzahlungen berücksichtigen den aktuellen Stand und die Quellensteuer in Italien, aber nicht den

in Deutschland noch abzuführenden Solidaritätszuschlag und eine eventuell anfallende Kirchensteuer.

LesehilfeWährend des vierjährigen Anlagezeitraums übersteigt der Ertragswert (Einspeiseerlös für die Restlaufzeit der Förderung) nach Betriebskosten vor Steuern den Kaufpreis deutlich.Beispielhaft liegt der Ertragswert im Jahr 4 bei dem 1,84 fachen des Kaufpreise (T€ 415 = 100). Dies macht die vorhandenen Sicherheitsreserven deutlich und beschreibt die Werthaltigkeit der Anlagen.

0

50

100

150

200

250

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Laufzeit in Jahren

Ertr

agsw

ert

in %

zum

Kau

fpre

is

Kaufpreis

Anlagezeitraum

Ertragswert

*Renditeberechnung ohne Agio

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Welche Risiken gehe ich ein?

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13WINDDIREKT

Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Direktinvestition in Form des Erwerbs, der Vermietung und Veräußerung von Windkraftanlagen, deren Entwicklung nicht endgültig vorhersehbar ist. Es kann daher keine Gewähr für das Eintreten bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Ziele abgegeben werden.

Die folgende Darstellung behandelt die wesentlichen, tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken einer Investition in Windkraftanlagen, nicht aber alle individuellen Risiken eines Käufers.

Meteorologische Einflüsse, Windaufkommen, Einspeisevergütung und staatliche RegelungenDer Ertrag einer Windenergieanlage ist wesentlich von dem vorhandenen Windaufk ommen abhängig. Dieses unterliegt naturgemäß witterungsbedingten Schwankungen, die außerhalb des Einfl ussbereichs des Anlagenbetreibers liegen. Zudem können Klimaveränderungen oder wiederholt auft retende extreme Wetterlagen zu deutlichen Abweichungen führen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund meteorologischer Schwankungen insgesamt weniger Energie produziert werden kann, als kalkuliert wurde. Darüber hinaus können auch Veränderungen der Landschaft in der näheren Umgebung der Windenergieanlage den Windertrag erheblich mindern.

Die Geschäft stätigkeit des Vertragspartners wird wesentlich durch das einschlägige neue italienische Dekret vom 6. Juli 2012 beeinfl usst. Sollten daran gesetzgeberische Änderungen vorgenommen werden, welche Dauer und Höhe der Einspeisevergütungen deutlich verringern, kann dies die Wirtschaft lichkeit der Windkraft anlage gefährden. Sollten Änderungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtern, könnte dies zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage des Vertragspartners führen.

Der Eintritt nur eines der vorgenannten Risiken kann dazu führen, dass bei dem Vertragspartner Einnahmen ausfallen und er deswegen seinen Mietzahlungsverpfl ichtungen gegenüber dem Käufer nicht in voller Höhe, zeitlich verzögert oder gar nicht mehr nachkommen kann.

Netzanschluss- und Unterbrechungsrisiko, BetriebsstörungsrisikoDie Windkraft anlage liefert Strom an den örtlichen Netzbetreiber. Sollte es aus technischen Gründen zu Problemen und Verzögerungen beim Netzdurchfl uss kommen, würde dies zu verminderten Einnahmen des Vertragspartners führen. Störungen und Ausfälle im Stromversorgungsnetz, die nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen und nicht von einer Versicherung abgedeckt sind, können ebenso zu verminderten Einnahmen des Vertragspartners führen.

Für den Betrieb der Windkraft anlage sind langfristige Wartungsverträge abgeschlossen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das Wartungsunternehmen ausfällt und Ersatz nur zu höheren Kosten beschafft werden kann. Ebenfalls können Arbeiten notwendig werden, die durch den Wartungsvertrag nicht abgedeckt sind oder die länger als geplant dauern. Schäden können durch Vandalismus oder Naturgewalten eintreten. Sofern die hierfür abgeschlossenen Versicherungen diese Schäden nicht abdecken, besteht das Risiko verminderter Einnahmen des Vertragspartners.

Des Weiteren besteht das Risiko, dass durch mehrfach auft retende Schäden die Versicherungsprämien steigen oder der Versicherungsschutz gekündigt wird. Im Ausnahmefall kann es notwendig werden, die Anlage vorzeitig außer Betrieb zu nehmen.

Die vorstehend beschriebenen Risiken können einzeln oder kumuliert dazu führen, dass der Vertragspartner seinen Mietzahlungsverpfl ichtungen gegenüber dem Käufer nicht in voller Höhe, zeitlich verzögert oder gar nicht mehr nachkommen kann.

Behördliche Risiken/GenehmigungsrisikenEingriff e in den laufenden Geschäft sbetrieb des Vertragspartners im Sinne von behördlich angeordneten Einschränkungen des Betriebes der Windkraft anlage können nicht ausgeschlossen werden. Es ist ferner möglich, dass die für den Betrieb der Windkraft anlage erforderlichen Genehmigungen wieder entzogen werden. Dies kann dazu führen, dass bei dem Vertragspartner Einnahmen ausfallen und er deswegen seinen Mietzahlungsverpfl ichtungen gegenüber dem Käufer nicht in voller Höhe, zeitlich verzögert oder gar nicht mehr nachkommen kann.

Risiken

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GewährleistungsrisikoDie zu erwerbende Windkraftanlage kann nach Errichtung und Inbetriebnahme mit Mängeln behaftet sein, die bei der Abnahme unbemerkt geblieben sind oder nicht sachgerecht beseitigt wurden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Baumängel erst nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfristen auftreten und insoweit eventuell keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Dies kann dazu führen, dass bei dem Vertragspartner Einnahmen ausfallen und er deswegen seinen Mietzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht in voller Höhe, zeitlich verzögert oder gar nicht mehr nachkommen kann.

VersicherungenAlle während des Betriebs der Windkraftanlage entstehenden Schäden einschließlich schadensbedingter Ertragsausfälle werden durch eine „All Risk“ – Versicherung bei der Zurich Versicherung oder einem vergleichbaren Institut abgesichert. Für „force majeure“ oder für andere begrenzte Fälle (z.B. Kernenergie oder Kriegsereignisse) besteht trotzdem kein Versicherungsschutz. Schäden die aus derartigen Ereignissen resultieren, gehen somit zu Lasten des Vertragspartners. Es besteht weiter das Risiko, dass der Versicherungsschutz versagt wird oder aus anderen Gründen nicht ausreichend ist und der Vertragspartner für entstandene Schäden selbst aufkommen muss. Dies kann dazu führen, dass der Vertragspartner seinen Mietzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht in voller Höhe, zeitlich verzögert oder gar nicht mehr nachkommen kann.

Vertragspartner / SchlüsselpersonenDer Erfolg der Direktinvestition hängt zum wesentlichen Teil von den Fähigkeiten und Entscheidungen des Vertragspartners ab. Mögliche Fehlentscheidungen des Vertragspartners können zu sinkenden Einnahmen und/oder höheren Ausgaben führen. Weiter besteht das Risiko, dass für das Investment maßgebliche Schlüsselpersonen des Vertragspartners ausfallen und sich dies negativ auf die Entwicklung des Investments auswirkt. Sollten sich eines oder mehrere der vorstehenden Risiken realisieren, besteht die Möglichkeit, dass die Mietzahlungen des Vertragspartners an den Käufer teilweise oder ganz ausfallen.

Ausfall des RückkaufvertragesZwischen dem Vertragspartner und dem Käufer wird bereits im Kauf- und Mietvertrag vereinbart, dass die Windkraftanlage unter der aufschiebenden Bedingung des Ablaufes der vereinbarten Mietdauer an den Vertragspartner zurückverkauft wird. Es besteht das Risiko, dass der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Rückkaufes finanziell nicht in

der Lage ist, seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises wird nicht durch einen Dritten garantiert. Insbesondere erfolgt keine Absicherung über ein Einlagensicherungssystem. Dies kann zur Folge haben, dass der Käufer den vertraglich vereinbarten Rückkaufpreis nicht oder nicht vollständig und/oder nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zurück erhält. Sollte der Käufer selbsttätig den Verkauf der Windkraftanlage veranlassen, besteht das Risiko, dass ein niedrigerer Preis erzielt wird.

KäufergemeinschaftSoweit eine Käufergemeinschaft eine Windkraftanlage erwirbt, ist der Gesamtkaufpreis von jedem Mitglied der Käufergemeinschaft im Verhältnis der Anteile der Käufer an der Windkraftanlage zahlbar. Sollte der Gesamtkaufpreis nicht fristgerecht und vollständig auf dem Konto des Vertragspartners eingegangen sein, ist der Vertragspartner berechtigt, mit sofortiger Wirkung für alle Mitglieder der Käufergemeinschaft von diesem Vertrag zurückzutreten. Es besteht das Risiko, dass die Mitglieder der Käufergemeinschaft ihren bereits gezahlten Kaufpreisanteil nicht oder nicht vollständig zurückerhalten.

FremdfinanzierungsrisikoSollte der Käufer seine Investition durch die Aufnahme eines Darlehens refinanzieren, so bleibt er, auch bei Ausbleiben oder einer Verzögerung der Mietzahlungen durch den Vertragspartner, zur Leistung der Zinsen und sonstigen Finanzierungskosten sowie der Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Die sich aus einer Refinanzierung ergebenden Verpflichtungen des Käufers sind in jedem Fall – auch beim Ausbleiben von Zahlungen vom Vertragspartner – zu erfüllen. Somit besteht bei einer Fremdfinanzierung das Risiko, dass der Käufer den Kapitaldienst und die Zinsen und sonstige Kosten für seine Finanzierung leisten muss, wenn vom Käufer bei der Finanzierungsplanung einkalkulierte Zahlungen vom Vertragspartner ausbleiben, geringer ausfallen oder sich verzögern sollten. Zudem können die Zinsaufwendungen bei Anwendung der Abgeltungssteuer nicht vom steuerlichen Ergebnis abgezogen werden. Es wird daher davon abgeraten, eine Anlage in Windkraftanlagen unter Aufnahme von Fremdmitteln zu finanzieren.

Rechtliche RisikenDie rechtlichen Grundlagen des Investitionsangebots beruhen auf der aktuellen Rechtslage. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Italien oder die EU können zukünftig eine Politik betreiben, die auf den Betrieb der Windkraftanlage nachteilige Auswirkungen hat. Solche Entscheidungen können sowohl

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politischer, rechtlicher, förderungsrechtlicher oder steuerlicher Art sein. Rechtliche Risiken können auch aus Mängeln der vom Vertragspartner abgeschlossenen Verträge entstehen. Dies kann dazu führen, dass sich die Einnahmen des Vertragspartners verringern und er deswegen seinen Mietzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht in voller Höhe, zeitlich verzögert oder gar nicht mehr nachkommen kann.

Rechtliche Risiken im AuslandDer Kauf, die Vermietung und ein Rückverkauf einer Windkraftanlage zwischen Vertragspartner und Käufer unterliegen deutschem Recht. Die Verträge, die der Vertragspartner mit Dritten abschließt, insbesondere der Landpachtvertrag, der Vertrag zur Errichtung der Windkraftanlage, der Netzanschlussvertrag, der Stromabnahmevertrag und der Wartungsvertrag unterliegen hingegen dem italienischem Recht. Eine Durchsetzung der Rechte des Vertragspartners in Italien kann zu Kosten führen, die die Einnahmen des Vertragspartners verringern und er deswegen seinen Mietzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht in voller Höhe, zeitlich verzögert oder gar nicht mehr nachkommen kann. Neben dem Kosten- und Zeitrisiko aufgrund ausländischer Rechtsverfolgung ist die Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen ggf. eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Steuerliche RisikenEntgegen der bisherigen Handhabung könnte die Finanzverwaltung, die Kauf-, Miet-, und Rückkaufverträge nicht als einheitliches Vertragswerk beurteilen und würde die Verträge losgelöst voneinander bewerten. Dadurch könnte es umsatzsteuerrechtlich im Einzelfall dazu führen, dass dem Käufer die Unternehmereigenschaft zugesprochen würde, welche bei Überschreiten bestimmter (hier: Miet-) Umsatzgrenzen eine Umsatzsteuerpflicht beim Käufer auslösen, und damit den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage mindern könnte. Die Angaben zur steuerlichen Behandlung (siehe hierzu im Abschnitt „Die steuerlichen Grundlagen“) entsprechen der Auslegung der aktuellen steuerlichen Gesetze. Über die Mietlaufzeit können sich die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern. Sämtliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung oder auf die Ermittlung der Ergebnisse wirken gegen die Käufer und sind von diesen zu tragen. Grundsätzlich wird dem Käufer empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Verträge von seinem Steuerberater individuell zur Steuersituation beraten zu lassen.

Maximales RisikoDas den Käufer treffende maximale Risiko umfasst den Verlust des eingesetzten Kapitals sowie der geleisteten bzw. noch zu leistenden Steuern, denen keine Steuererstattung gegenübersteht. Hat der Käufer seine Investition fremdfinanziert, umfasst das Maximalrisiko auch die hierfür entstandenen Zinsen sowie, wenn der Vertragspartner das eingezahlte Kapital nicht zurückzahlen kann, der Käufer aber dennoch verpflichtet bleibt, das entsprechende Darlehen sowie die aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Schlimmstenfalls kann die Belastung des Käufers mit den vorgenannten Zahlungsverpflichtungen ohne korrespondierende Einnahmen aus der Vermögensanlage dessen Privatinsolvenz verursachen.

Negativtestat Weitere wesentliche, tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Investition existieren nach Kenntnis der Anbieterin zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsbroschüre nicht.

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Wie sieht die rechtliche

Grundlage aus?

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Rechtliche Grundlagen

Rechtliche GrundlagenDer Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag beinhaltet einen Kaufvertrag, einen Mietvertrag und einen Rückkaufvertrag. Alle nachfolgend beschriebenen Verträge bzw. Rechte und Pfl ichten hieraus können von der Alisea S.r.l. bei Bedarf auf weitere Projektgesellschaft en teilweise oder ganz übertragen werden.

Diese treten dann in die gleichen rechtlichen Beziehungen ein wie die Projektgesellschaft Alisea S.r.l..

MittelverwendungskontrolleurSteiner + Company hat mit der W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Bremen einen Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung der/des Kaufpreise(s) geschlossen. Eine Kontrolle hinsichtlich des wirtschaft lichen, steuerlichen und rechtlichen Konzepts des Kaufangebotes und der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen oder Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit von Hersteller- oder Verkäufergarantien, der Rechtswirksamkeit vorgelegter Verträge und Vereinbarungen der von den Vertragspartnern erbrachten Leistungen oder der Werthaltigkeit und/ oder Ertragsfähigkeit der anzukaufenden Windkraft anlagen fi ndet nicht statt.

KaufvertragDer Käufer schließt mit dem Vertragspartner einen Kaufvertrag über den Erwerb von Bruchteilen (mindestens 5 %), einer ganzen oder mehrerer Windkraft anlagen ab. Die zu erwerbende/n Windkraft anlage/n werden in einer Anlage zum Kaufvertrag (Kurzübersicht des jeweiligen Angebotes) spezifi ziert. Diese Anlage ist Bestandteil des Kaufvertrages. Der Kaufpreis ergibt sich aus der Gesamtsumme der Einzelkaufpreise für die zu erwerbende/n Windkraft anlage/n. Nach Gegenzeichnung des Kaufvertrages durch den Vertragspartner ist der Kaufpreis auf das im Kaufvertrag genannte Konto der S + C Treuhand zu leisten. Die S + C Treuhand wird nach Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur den Kaufpreis an die Projektgesellschaft weiterleiten.

Sollte der Gesamtkaufpreis nicht fristgerecht und vollständig auf dem Konto eingegangen sein, kann der Vertragspartner mit sofortiger Wirkung vom Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag zurücktreten.

Der Kaufvertrag sieht die Übereignung der zu erwerbenden Windkraft anlagen mit der Zusendung eines Eigentumszertifi kats nach Zahlungseingang vor. Da sich die Windkraft anlagen zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits im Besitz des Vertragspartners befi nden, wird die körperliche Übergabe durch die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses mit dem Vertragspartner ersetzt.

MietvertragGleichzeitig mit dem Erwerb vermieten die jeweiligen Käufer die erworbenen Windkraft anlagen an den Vertragspartner. Die Mietkonditionen sind dem jeweiligen Mietvertrag zu entnehmen.

Die vom Vertragspartner aus dem Betrieb der Windkraft anlagen erzielten Einspeisevergütungen vermindert um alle Betriebskosten und Steuernwerden schnellstmöglich mindestens jedoch quartalsweise auf ein Konto der S + C Treuhand überwiesen. Von dort wird die vereinbarte Miet-und Zinszahlung quartalsweise an die Käufer gezahlt.

Die S+C Treuhand zahlt die Miet-/Zinszahlung nachschüssig am 30. des auf das Ende des betreff enden Kalendervierteljahres folgenden Kalendermonats an den Käufer. Die Auszahlung der Miete des ersten Quartals erfolgt 30 Tage nach dem ersten vollen Quartal. Die Miete wird für unvollständige Kalendervierteljahre zeitanteilig gezahlt. Grundsätzlich erfolgt eine Zahlung nach Steuern, da diese bereits auf Ebene der Projektgesellschaft in Italien entrichtet wurden.

Der Mietvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, nach Ablauf der im Angebot beschriebenen Mietlaufzeit. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.

Der Vertragspartner trägt während der Laufzeit des Mietvertrages mit dem Käufer die volle Last der Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Windkraft anlage sowie der Pachtfl äche, auf denen sie errichtet ist. Der Vertragspartner hat außerdem die Windkraft anlage für die Laufzeit des Mietvertrages für alle während des Betriebs der Windkraft anlage entstehenden Schäden einschließlich schadensbedingter Ertragsausfälle durch eine „All Risk“ - Versicherung der Zurich Versicherung oder einem vergleichbaren Institut zu versichern und diese Versicherung auf Anforderung des Käufers nachzuweisen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Windkraft anlage trägt der

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Vertragspartner. Im Falle des Totalverlustes der Windkraftanlage ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Käufer eine gleichwertige Windkraftanlage des gleichen Typs (Ersatz- Windkraftanlage) zu übertragen oder ihm nach ihrer Wahl eine Entschädigung zu zahlen, für deren Berechnung ein linearer Wertverlust der Windkraftanlage unterstellt wird.

Für den Fall, dass der Vertragspartner dem Käufer eine Ersatz- Windkraftanlage stellt, gilt die Ersatz- Windkraftanlage als zu den Konditionen des Mietvertrages an den Vertragspartner vermietet, wobei der Mietvertrag für die Ersatz- Windkraftanlage dann eine Laufzeit hat, die der Restlaufzeit des Mietvertrages für die ursprüngliche Windkraftanlage entspricht.

RückkaufvertragDie jeweiligen Käufer verkaufen und übereignen mit Ablauf der Mietlaufzeit die erworbene Windkraftanlage zu einem fest vereinbarten Kaufpreis an den Vertragspartner. Eine Übergabe der Windkraftanlage entfällt und wird durch die Rückgabe des Eigentumszertifikats ersetzt. Der jeweilige Rückkaufpreis wird 30 Tage nach Auslauf des Mietvertrages und der Rückgabe des Eigentumsnachweises zur Zahlung fällig. Der Rückkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsverpflichtung des Käufers gegenüber dem Vertragspartner.

Sollte der Mietvertrag berechtigt aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden, bleibt der Rückkaufvertrag trotzdem rechtsgültig und wird mit Wirksamwerden der Kündigung erfüllt. Der Rückkaufpreis wird in diesem Fall unter Berücksichtigung des linearen Werteverlustes der Windkraftanlage ermittelt.

Verfügung über die erworbene WindkraftanlageEine Verfügung über die erworbene Windkraftanlage (z. B. die Übertragung an einen Dritten) und über die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist dem Vertragspartner vorher schriftlich anzuzeigen und ist nur mit dessen vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.

Für die Abwicklung hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 125,00, für die der Verfügende und der Empfangende gesamtschuldnerisch haften.

Der Vertragspartner ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auch ohne Zustimmung des Käufers auf einen Dritten (Wechsel der Projektgesellschaft) zu übertragen.

TreuhandverhältnisDie S + C Treuhand übernimmt für den Käufer die treuhänderische Verwaltung der getrennt geführten Sonderkonten (Einzahlkonto / Auszahlkonto), auf denen die Kaufpreise bzw. die Miet-/Zinszahlungen eingehen. Das Einzahlkonto, von dem die Weiterleitung des Geldes an die jeweilige Projektgesellschaft erfolgt, unterliegt der Kontrolle des unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur. Das Treuhandverhältnis kommt mit Unterzeichnung des Kauf- und Mietvertrages zustande. Das Treuhandverhältnis kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich der Käufer mit seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises in Verzug befindet.

KäufergemeinschaftMehrere Käufer erwerben die Windkraftanlage in der Rechtsform einer Bruchteilsgemeinschaft gemäß § 741 ff. BGB, „Käufergemeinschaft“ genannt. Soweit eine Käufergemeinschaft eine Windkraftanlage erwirbt, entsteht diese mit der Übereignung des Kaufgegenstandes.

Der Kaufpreis ist von jedem Mitglied der Käufergemeinschaft im Verhältnis der Anteile der Käufer an der Windkraftanlage zahlbar. Sollte sich nur ein Mitglied der Käufergemeinschaft mit der Zahlung seines Kaufpreisanteils im Verzug befinden, kann der Vertragspartner mit Wirkung für alle Mitglieder der Käufergemeinschaft mit sofortiger Wirkung vom Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag zurücktreten.

Jedes Mitglied der Käufergemeinschaft hat der S + C Treuhand ein Konto zu benennen. Die Auszahlung der Miet-/Zinszahlung an die Mitglieder der Käufergemeinschaft erfolgt im Verhältnis der Anteile der Käufer an der Windkraftanlage auf deren jeweilige Konten.

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19WINDDIREKT

Aus steuerlicher Sicht führt der Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag zu einer Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Windkraftwerk bei dem Vertragspartner. Beim Käufer verbleibt das zivilrechtliche Eigentum. Gemäß § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die genannte Regelung enthält das Grundprinzip der Zurechnung des Eigentums an Wirtschaftsgütern nach Maßgabe des bürgerlichen Rechts.

Das Steuerrecht folgt für den Regelfall dieser zivilrechtlichen Zuordnung. Abweichend von dem Grundprinzip ist die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums an denjenigen geboten, den sämtliche Chancen und Risiken aus dem Besitz und der Nutzung des Wirtschaftsgutes treffen und der zudem auch die Möglichkeit einer Verwertung hat. Da der Käufer als zivilrechtlicher Eigentümer während der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Windkraftwerks von jeglicher Einwirkung ausgeschlossen ist, erfolgt die wirtschaftliche Zuordnung beim Untermieter. Dies gilt insbesondere, wenn ein Recht bzw. eine Verpflichtung zum Erwerb des Windkraftwerks nach Ablauf einer Grundmietlaufzeit von z. B. 4 Jahren zu einem genau bezifferten Festpreis vertraglich vereinbart ist. Durch die Vertragsgestaltung besteht für den Käufer bei vertragsgemäßem Verlauf keine Möglichkeit, in den Besitz des Windkraftwerks zu gelangen. Aus heutiger Sicht liegt vor dem Hintergrund eines einheitlichen Vertrages aus steuerlicher Sicht dem Grunde nach keine wirtschaftliche Nutzungsüberlassung von dem Windkraftwerk, sondern eine Kapitalüberlassung vor.

EinkunftsartDer Käufer erzielt durch dieses Investment Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus der Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung gegen Entgelt. Die Zahlungen an den Käufer, bestehend aus Mietzahlungen und Rückkaufpreis, sind in einen Kapitalanteil und einen Zinsanteil aufzuteilen. Dabei unterliegt der Zinsanteil seit dem 1. Januar 2009 der sogenannten Abgeltungsteuer / Quellensteuer. Im Rahmen der persönlichen Steuererklärung sind die Einkünfte aus diesem Beteiligungsangebot anzugeben, wobei die Möglichkeit des Abzugs von Werbungskosten (z. B. Finanzierungskosten, Porto) ausgeschlossen ist. Die Auszahlung erfolgt in Deutschland an den Käufer oder die Käufer nach Abzug der Quellensteuer in Italien. In Deutschland erfolgt die Versteuerung mit der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer unter Anrechnung der italienischen Quellensteuer.

DirektinvestmentDer Käufer kann pro Kalenderjahr einmalig einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (bei zusammenveranlagten

Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602 Euro) von den Einnahmen aus Kapitalvermögen abziehen, soweit dieser nicht bereits durch andere Einkünfte aus Kapitalvermögen verbraucht wurde. Entstehen dem Käufer Verluste (siehe hierzu Rubrik „Risiken“), so sind diese vom Finanzamt analog § 10 d EStG mit zukünftigen Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechenbar.

UmsatzsteuerDurch den Abschluss der Verträge wird der Käufer zum Unternehmer. Durch die Gesamtbetrachtung der Verträge geht der Vertragspartner davon aus, dass ein Käufer durch die Überlassung von Kapital zur Nutzung gegen Entgelt steuerfreie Leistungen erbringt. Je nach Umfang des Investments und der persönlichen Situation des Käufers ist dieser zudem Kleinunternehmer. Sollte die Finanzverwaltung jedoch den Gesamtzusammenhang nicht anerkennen, würde die Vermietung von Windkraftwerks neu beurteilt werden. Bei Überschreiten von im Gesetz festgelegten Umsatzgrenzen kann dies zu einer Umsatzsteuerpflicht auf die Zahlungen und damit zu einem geringeren wirtschaftlichen Erfolg des Investments führen.

Erbschaft- und SchenkungssteuerVermögensübertragungen von Todes wegen sowie Vermögens-übertragungen unter Lebenden unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Die Höhe der Besteuerung wird durch mehrere Faktoren bestimmt.

Ein Faktor ist der Wert der Übertragung, ein anderer Faktor sind die ggf. zur Anwendung kommenden Freibeträge, die insbesondere vom Verwandtschaftsgrad bestimmt werden. Ebenso wird die Höhe des zur Anwendung kommenden Steuersatzes durch den Verwandtschaftsgrad und die Höhe des zu übertragenden Vermögens festgelegt. Darüber hinaus müssen auch Übertragungen von derselben Person, die innerhalb der letzten 10 Jahre vorgenommen wurden, zusammengerechnet und berücksichtigt werden.

Der Wert der Übertragung ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Windkraftwerks zum Zeitpunkt der Übertragung.

DoppelbesteuerungsabkommenZwischen Italien und Deutschland besteht ein entsprechendes Abkommen. Die darin getroffene Regelung des Anrechnungsverfahrens wird in Anspruch genommen. Die Quellensteuer wird wie beschrieben in Italien abgeführt.

Die steuerlichen Grundlagen

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Steiner + Company GmbH & Co. KGFuhlentwiete 14

20355 Hamburg

T +49 (0) 40 600 908 0

F +49 (0) 40 600 908 88

[email protected]

www.steiner-company.de

ANGABENVORBEHALTFür den Inhalt dieser Informationsbroschüre sind ausschließlich die bis zum Datum der Erstellung der Informationsbroschüre bekannten Sachverhalte maßgebend. Dennoch kann für den wirtschaftlichen Erfolg beim Käufer keine Gewähr übernommen werden. Die wirtschaft lichen Ergebnisse beim Käufer können sowohl zeitlich als auch der Höhe nach nicht garantiert werden. Es wird ausdrücklich auf die im Kapitel „Risiken“ mit der Investition verbundenen und dort beschriebenen Risiken verwiesen. Von dieser Informationsbroschüre abweichende Angaben bedürfen der ausdrücklichen schrift lichen Zustimmung der Anbieterin, der Steiner + Company GmbH & Co. KG.

Eine Haftung der Anbieterin und auch eine etwaige Haftung anderer Personen gleich aus welchem Rechtsgrund für unrichtige und unvollständige Angaben oder für Verletzungen eventuell bestehender Aufklärungs- und Hinweispflichten gegenüber dem Käufer ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von groben Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das Nichtbestehen etwaig garantierter Beschaffenheitsmerkmale sowie die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haften die vorgenannten Personen überdies begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eventuelle Ersatzansprüche gegen die vorgenannten

Personen, die Gesellschaft oder ihre Gesellschafter, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, verjähren vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher oder vertraglicher Fristen ein Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Diese Vermögensanlage richtet sich vor allem / ausschließlich an natürliche Personen, die den Anlagegegenstand in ihrem Privatvermögen halten werden und einen mittelfristigen Anlagehorizont haben, sich hierzu Auszahlungen in kürzeren Zeitabständen wünschen und dabei bereit sind, gewisse Risiken zu übernehmen. Hierzu verweisen wir auf den Abschnitt „Risiken“.

Diese Anlage ist nicht für Käufer geeignet, die eine sofortige Verfügbarkeit ihrer angelegten Gelder wünschen oder für Käufer, für die eine Veräußerbarkeit vor Ende des vorgesehenen Anlagehorizontes vorhanden sein muss.