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79. Parteitag der Christlich-Sozialen Union 12./13. Dezember 2014
Antrag-Nr.
Energieversorgung in Neubaugebieten muss
CO2-neutral gestaltet sein
Beschluss:
❑ Zustimmung ❑ Ablehnung ❑ Überweisung ❑ Änderung Antragsteller:
Martin Ehrenhuber (Bezirksvorsitzender AKE Oberbayern)
für die CSU Oberbayern
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU Oberbayern fordert den CSU-Parteitag zu beschließen, dass bei der Ausweisung
von Neubaugebieten bevorzugt die Regelung aus § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB anzuwenden ist.
Ziel dabei ist, die Energieversorgung für alle Gebäude in einem Neubaugebiet unter Be-
rücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten so zu optimieren, dass die daraus resultieren-
de CO2-Emission insgesamt minimiert wird. Wenn die Bedingungen es zulassen, ist CO2-
Neutralität anzustreben.
Begründung:
Haushalte und Gewerbe verbrauchen mehr als 40% der Energie in Deutschland, davon den
größten Teil für Raumheizung und Warmwasser. Verbesserungen bei Energieverbrauch und
Energieversorgung der heute errichteten Neubauten werden sich bis weit in die zweite Hälf-
te unseres Jahrhunderts auswirken.
Der Energieverbrauch von Neubauten für Raumheizung und Warmwasser wird über die
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt. Die EnEV stellt aber dabei (naturgemäß) nur auf
den Energieverbrauch individueller Gebäude ab. Zusätzliche Einsparpotentiale, die sich aus
einer energetisch optimierten Gestaltung ganzer Baugebiete ergeben (z.B. durch optimale
Ausrichtung der Gebäude im Hinblick auf aktive und passive Solarnutzung oder gemeinsame
Energieversorgungssysteme), kann die EnEV nicht berücksichtigen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen
festgesetzt werden: (...)
23. Gebiete, in denen (...) b) bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen
baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeu-
gung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien
oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen.
Welche Maßnahmen im Einzelnen zum Einsatz kommen, sollte für jedes Neubaugebiet in-
dividuell auf Grund der örtlichen Gegebenheiten z.B. über ein Fachgutachten ermittelt wer-
Martin Ehrenhuber� 2.10.2014 15:22Gelöscht: grundsätzlich
Martin Ehrenhuber� 2.10.2014 15:23Gelöscht: Ziel des Antrages ist, diese
Kann-Vorschrift bei der Ausweisung von Neu-
baugebieten obligatorisch zu machen.
Martin Ehrenhuber� 2.10.2014 15:23Gelöscht: vorgeschrieben
Martin Ehrenhuber� 2.10.2014 15:23Gelöscht: werden
den. Ziel dabei ist die Minimierung der CO2-Emissionen aus der Energieversorgung des Neu-
baugebietes, wobei jeweils auf die Emissionen der gesamten Versorgungskette abzustellen
ist
Martin Ehrenhuber� 2.10.2014 15:24Gelöscht: (einschl. der Verluste, die z.B.
bei der Stromerzeugung oder durch Leitungs-
verluste in Fernwärmesystemen auftreten).
Ästhetische und wirtschaftliche Randbedin-
gungen sind dabei angemessen mit zu be-
rücksichtigen, dürfen aber nicht uneinge-
schränkt im Vordergrund stehen.