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Urlaubspakete Blumberg Pauschalangebote 2021/2022

2021 2022 Pauschalangebote...verpflichtet, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 3.7. Das gesetzliche

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Urlaubspakete BlumbergPauschalangebote

2021/2022

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inhaltsverzeichnis

Das Dampfzugerlebnis 4

Das Highlight für echte Eisenbahnfans 6

Wander- & Schinkengenuss 8

Blumberger Wanderwoche 10

Blumberger Adventswochenende 12

Ihre Gastgeber stellen sich vor 13 - 14

Tipps rund um Blumberg 15 - 16

Reisebedingungen für Pauschalangebote 17 - 18

Weitere Infos & Buchungen:

Touristinfo BlumbergHauptstr. 52 I 78176 BlumbergTel.: +49 (0) 77 02 / 51 [email protected]

www.facebook.com/StadtBlumberg

www.instagram.com/stadt_blumberg

Die Angebote sind von April - Oktober bzw. November/Dezember

buchbar und von den Fahrtzeiten der Sauschwänzlebahn abhängig.

Die Preise sind ab Januar 2021 und bis zur Neuauflauge des Kataloges gültig. Drucklegung Oktober 2020.

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Von April - Oktober steht die berühmte Sauschwänzlebahn unter „Volldampf“ und schlängelt sich durch das Wutachtal.

Erleben Sie unvergessliche Momente auf der einzigartigen Museums-bahnstrecke und gönnen Sie sich eine kurze Auszeit.

Leistungen inklusive:

• eine Übernachtung mit Frühstück

• Willkommensgetränk

• eine Hin- und Rückfahrt mit der Sauschwänzlebahn

• Besuch des Eisenbahnmuseums

• KONUS-Gästekarte

Das dampfzugerlebnis

Hotel-Gasthof Hirschen

Hotel-Gasthof Kranz

Preis im Preis im Verlängerungsnacht p.P.DZ p.P. EZ im DZ im EZ

86,40 € 96,40 € 50,50 € 60,50 €

76,90 € 91,90 € 40,50 € 53,50 €

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Das Highlight für echte Eisenbahnfans

Haben Sie sich schon immer gefragt, wie es wohl ist im Führerstand einer Dampflok zu stehen und die Fahrt auf der einzigartigen Strecke „hautnah“ mitzuerleben?

Dann ist eine Führerstandsmitfahrt genau das Richtige! Verbringen Sie schöne Tage in Blumberg und seien Sie ganz vorne mit dabei.

Leistungen inklusive:

• zwei Übernachtungen mit Frühstück

• Willkommensgetränk

• eine Führerstandsmitfahrt inkl. Rückfahrt im Wagon

• Ihre Begleitung erhält einen reservierten Sitzplatz im Waggon

• Besuch des Eisenbahnmuseums

• ein T-Shirt der Sauschwänzlebahn

• KONUS-Gästekarte

Hotel-Gasthof Hirschen

Hotel-Gasthof Kranz

Preis DZ Preis EZ Verlängerungsnacht p.P.2 Personen 1 Person im DZ im EZ

343,30 € 239,40 € 50,50 € 60,50 €

302,80 € 224,90€ 40,50 € 53,50 €

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Der Premiumwanderweg und Schwarzwälder Genießerpfad „Sauschwänzle-Weg“ ist ein ganz besonderes Naturerlebnis. Neben einzigartigen Panoramablicken und der urwüchsigen Naturlandschaft der Wutachflühen, erfahren Sie auf interaktive Weise Wissenswertes über den Schwarzwälder Schinken.

Nach der Wanderung genießen Sie ab dem Haltepunkt Lausheim-Blumegg die historische Zugfahrt zurück zum Bahnhof Blumberg-Zollhaus. Hier erleben Sie nostalgisches Flair umgeben von wunder-schöner Natur.

Leistungen inklusive:

• zwei Übernachtungen mit Frühstück

• Willkommensgetränk

• individuelle Wanderung über den Sauschwänzle-Weg (10,5 km)

• Rückfahrt mit der Sauschwänzlebahn

• Besuch des Eisenbahnmuseums

• Blumberger Wanderkarte

• Überraschungspaket

• KONUS-Gästekarte

wander- & schinkengenuss

Hotel-Gasthof Hirschen

Hotel-Gasthof Kranz

Preis im Preis im Verlängerungsnacht p.P.DZ p.P. EZ im DZ im EZ

148,00 € 168,00 € 50,50 € 60,50 €

127,50 € 153,50 € 40,50 € 53,50 €

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Naturliebhaber kommen in Blumberg voll auf ihre Kosten. Zahlreiche Wanderwege führen über die Gemarkung der Stadt.

Planen Sie Ihre individuelle Wanderwoche und lassen sich von der ein-maligen Landschaft beeindrucken.

Leistungen inklusive:

• fünf Übernachtungen mit Frühstück

• Willkommensgetränk

• Blumberger Wanderkarte für individuelle Tourenplanung inkl. Wandervorschläge

• 4 x Rucksackvesper

• Überraschungspaket

• eine Hin- und Rückfahrt mit der Sauschwänzlebahn

• Besuch des Eisenbahnmuseums

• KONUS-Gästekarte

Blumberger wanderwoche

Hotel-Gasthof Hirschen

Hotel-Gasthof Kranz

Preis im Preis im Verlängerungsnacht p.P.DZ p.P. EZ im DZ im EZ

328,50 € 378,50 € 50,50 € 60,50 €

270,50 € 323,00€ 39,00 € 49,50 €

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Gönnen Sie sich erholsame Tage in der kalten Jahreszeit und erleben Sie die Fahrt mit dem historischen Zug durch die winterliche Land-schaft Blumbergs.

An den Bahnhöfe kommt vorweihnachtliche Stimmung auf - genießen Sie die gemütliche Atmosphäre.

Bitte beachten Sie die Termine für die Nikolausfahrten.

Leistungen inklusive:

• zwei Übernachtungen mit Frühstück

• Willkommensgetränk

• Überraschungsmenü im Restaurant des Hotels

• Nikolausfahrt mit der Sauschwänzlebahn ab Bahnhof Blumberg-Zollhaus bis Fützen und zurück

• Besuch des Eisenbahnmuseums

• eine Grillwurst und ein Glühwein am Bahnhof Blumberg-Zollhaus

• KONUS-Gästekarte

Blumberger Adventswochenende

Hotel-Gasthof Hirschen

Hotel-Gasthof Kranz

Preis im Preis im Verlängerungsnacht p.P.DZ p.P. EZ im DZ im EZ

184,40 € 204,40 € 50,00 € 60,00 €

133,90 € 159,90 € 40,00 € 53,00 €

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Hans-Joachim SalomonHauptstr. 72 78176 BlumbergTel.: +49 (0) 77 02 / 26 57Fax: +49 (0) 77 02 / 59 [email protected]

22 DZ I 4 EZ I 5 DBZ I 1 Familien-Appartement

Unser Hirschen ist:

Groß genug um Ihre Wünsche zu erfüllen,und klein genug für einen persönlichen Service.

Bei badischer Gastlichkeit und regionaler Küche in schönstem, schwarzwälder Ambiente verwöhnen wir Sie gerne.

Wir freuen uns jetzt schon auf Ihren Besuch.

Jochen und Rosi Salomon & Veronika Hettichmit vielen fleißigen Händen

Hotel-Gasthof Hirschen

wanderbaresdeutschlandQUALITÄTSGASTGEBER

Zertifiziert durch den Deutschen Wanderverband

Hans-Joachim SalomonHauptstr. 72 78176 BlumbergTel.: +49 (0) 77 02 / 26 57Fax: +49 (0) 77 02 / 59 [email protected]

22 DZ I 4 EZ I 5 DBZ I 1 Familien-Appartement

Hotel-Gasthof Hirschen

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NKRED Hotel-Gastronomie GmbHKardinal-Bea-Str. 13 78176 Blumberg-RiedböhringenTel.: +49 (0) 77 02 / 25 20Fax: +49 (0) 77 02 / 91 [email protected]

45 DZ I 7 EZ I 11 DBZ

Unser gemütlich eingerichtetes und familiengeführtes Hotel liegt im idyllischen Ortsteil Riedböhringen und besteht aus Haupthaus sowie Gästehaus „Alte Schule“ (direkt auf der ge-genüberliegenden Straßenseite).

Sie übernachten in einem von über 63 Zimmern, alle eingerich-tet mit Dusche/WC/TV/Telefon, teilweise Balkon.

In unserem Restaurant „Belo More“ genießen Sie regionale, saisonale als auch internationale Speisen und gepflegte Getränke.

Hotel-Gasthof Kranz

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Reisebedingungen für Pauschalangebote

Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Stadt Blumberg, Touristinfo, nachstehend „Touristinfo“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertra-ges. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Bu-chung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:a) Grundlage des Angebots von der Touristinfo und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von der Touristinfo für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.b) Die von der Touristinfo gegebenen vorvertraglichen Informationen über we-sentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopau-schalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Bu-chungsformular von der Touristinfo erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunder Touristinfo den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Touristinfo zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Touristinfo dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesen-heit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.1.3. Die Touristinfo weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Te-lemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufs-recht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB au-ßerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. Die Touristinfo darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pau-schalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsi-cherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervor-gehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird der gesamte Reisepreise 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Buchungen kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. 2.2. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs-fälligkeiten, obwohl die Touristinfo zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertrag-lichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflich-ten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die Touristinfo berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten ge-mäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktre-ten. Der Rücktritt ist gegenüber der Touristinfo unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Touristinfo den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Touristinfo eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe un-vermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheb-lich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von der Touristinfo unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getrof-fen worden wären.3.3. Die Touristinfo hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Be-rücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebe-ginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleis-tungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:bis 30 Tage vor Reisebeginn = 10%vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn = 20%vom 21. - 25. Tag vor Reisebeginn = 35%vom 14. - 7. Tag vor Reisebeginn = 50%ab dem 6. Tag vor Reisebeginn = 80%3.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Touristinfo nachzuwei-sen, dass die Touristinfo überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der Touristinfo geforderte Entschädigungspauschale.

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3.5. Die Touristinfo behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine hö-here, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die Touristinfo nachweist, dass der Touristinfo wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pau-schale entstanden sind. In diesem Fall ist die Touristinfo verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.3.6. Ist die Touristinfo infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.3.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von der Touristinfo durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt sei-ner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Touristinfo 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 3.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versiche-rung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird drin-gend empfohlen.

4. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

4.1. ReiseunterlagenDer Kunde hat der Touristinfo, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu in-formieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgut-schein) nicht innerhalb der von der Touristinfo mitgeteilten Frist erhält.4.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangena) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Ab-hilfe verlangen.b) Soweit die Touristinfo infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelan-zeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprü-che nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von der Touristinfo vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von der Tourist-info vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reise-mängel an die Touristinfo unter der mitgeteilten Kontaktstelle von der Touristinfo zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von der Touristinfo bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. d) Der Vertreter von der Touristinfo ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.4.3. Fristsetzung vor KündigungWill der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der Touristinfo zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Touristinfo verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

5. Beschränkung der Haftung

5.1. Die vertragliche Haftung von der Touristinfo für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Über-einkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschrän-kung unberührt.

5.2. Die Touristinfo haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschä-den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reise-bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermit-telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von der Touristinfo sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.Die Touristinfo haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von der Touristinfo ursächlich geworden ist.

6. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende ge-genüber der Touristinfo geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

7. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

7.1. Die Touristinfo weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-gung darauf hin, dass die Touristinfo nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreit-beilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die Touristinfo verpflichtend würde, informiert die Touristinfo die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die Touristinfo weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consu-mers/odr/ hin.7.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäi-schen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der Touristinfo die aus-schließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die Touristinfo ausschließlich an deren Sitz verklagen.7.3. Für Klagen von der Touristinfo gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pau-schalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder pri-vaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von der Touristinfo vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismus-verband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018.

Reiseveranstalter ist:

Stadt Blumberg, TouristinfoBürgermeister Markus KellerHauptstr. 5278176 BlumbergTelefon 07702 51200Telefax 07702 [email protected]

Stand dieser Fassung: November 201718