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ANTRAG AUF STUNDUNG UND GEBÜHRENERLASS IM ZUSAMMENHANG MIT CORONA Lieber / liebe Studierende, Sie haben die Möglichkeit, bereits heute einen Antrag auf Stundung und Erlass von Studiengebühren zu stellen. Bitte leiten Sie diesen an den Prorektor Studium und Studierendenverwaltung, Herr Prof. Dr. Matthias Hermann (matthias.hermann@hmdk- stuttgart.de). Frau Herr _______________ Vorname, Name des/der Antragssteller*in: _________________________________ (Bitte in Druckschrift) Hiermit beantrage ich, folgende Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen: Zweitstudiengebühr 1 für Wintersemester 2020/21 Gebühr für Nicht-EU-Bürger 2 für Wintersemester 2020/21 Gebühr für Konzertexamen 3 für Wintersemester 2020/21 Gebühr für nichtkonsekutive Master 4 für Wintersemester 2020/21 Gebühr für ___________________ für Wintersemester 2020/21 1 € 650 je Semester 2 € 1500 je Semester 3 € 1000 je Semester 4 € 500 je Semester document.docx | Stand: 01.06.22

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ANTRAG

AUF STUNDUNG UND GEBÜHRENERLASSIM ZUSAMMENHANG MIT CORONA

Lieber / liebe Studierende,

Sie haben die Möglichkeit, bereits heute einen Antrag auf Stundung und Erlass von Studiengebühren zu stellen. Bitte leiten Sie diesen an den Prorektor Studium und Studierendenverwaltung, Herr Prof. Dr. Matthias Hermann ([email protected]).

Frau Herr _______________

Vorname, Name des/der Antragssteller*in: _________________________________ (Bitte in Druckschrift)

Hiermit beantrage ich, folgende Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen:

Zweitstudiengebühr1 für Wintersemester 2020/21

Gebühr für Nicht-EU-Bürger2 für Wintersemester 2020/21

Gebühr für Konzertexamen3 für Wintersemester 2020/21

Gebühr für nichtkonsekutive Master4 für Wintersemester 2020/21

Gebühr für ___________________ für Wintersemester 2020/21

Ich beantrage, dass diese Gebühren gestundet werden, bis über den Erlass entschieden werden kann. Bereits für das Sommersemester 2020 bezahlte Gebühren sollen bei der Entscheidung über den Antrag berücksichtigt werden.

Ein Erlass des Verwaltungskostenbeitrags (€ 70), des jeweils aktuellen Studierendenwerksbeitrags (€ 74) und des VVS-StudiTickets (€ 46,40) in Höhe von insgesamt € 190,40 (Stand zum Wintersemester 2020/21) ist nicht möglich. Die Zahlung dieses Betrags ist

1 € 650 je Semester2 € 1500 je Semester3 € 1000 je Semester4 € 500 je Semester

document.docx | Stand: 23.05.23

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Voraussetzung für die Rückmeldung und sofort zu bezahlen bzw. zu überweisen. Die Zahlung muss unter Verwendung des vorgegebenen Zahlscheins erfolgen, der um den Namen, Matrikelnummer und die Angabe „WS 20/21“ zu ergänzen ist.

Persönliche Angaben zu meinem Antrag:

1. Studiengang: Bachelor Master anderer Studiengang ________________________

2. Hauptfach: ______________________________

3. Hauptfachlehrer: _________________________

4. Präsenzunterricht ab ________________ / Anzahl der Präsenzstunden: _________________

5. Hatten Sie in der Zeit vor dem 28. April 2020 Möglichkeiten zu Üben? Ja Nein

6. Musste eine Zwischen- oder Abschlussprüfung verschoben werden? Ja Nein

7. Unterlagen Sie einem Ein- oder Ausreiseverbot oder einer Quarantänebeschränkung?

Ja Nein

Ich konnte bis zum:_________ __________ nicht nach Deutschland einreisen.

Waren Sie krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen (z.B. Kinderbetreuung) gehindert, Ihrem Studium nachzukommen? Ja Nein

Wenn ja, aus welchem Grund und in welchen Zeiträumen? __________________________________________________________________________________________________________

Angaben zur individuellen persönlichen Situation

a. Weicht Ihre finanzielle Situation im kommenden Wintersemester voraussichtlich wesentlich von der Situation im Vorjahr – also vor der Corona-Pandemie – ab? Sind z.B. Ihre Eltern, die Ihnen Unterhalt leisten, arbeitslos geworden?

Ja Nein, Erläuterung: ______________________________________________

b. Haben Sie Einnahmenverluste im Sommersemester erlitten, die Sie nicht anderweitig – z.B. durch die Nothilfe oder Stipendien – ausgleichen konnten?

Ja Nein

c. Wenn ja, welche Einnahmenverluste? ___________________________________________________________________________________________________________

d. Welche Stipendien oder andere Unterstützungsleistungen haben Sie bisher in 2020 erhalten:_____________________________________________________________________

document.docx | Stand: 23.05.23 | Seite 2 von 3

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e. Stimmen Sie zu, dass wir die GdF um eine Auskunft zu eventuell erteilten Stipendien bitten?

Ja Nein

Für weitere Anmerkungen oder Erläuterungen habe ich ein gesondertes Blatt beigelegt Ja Nein

Ich erkläre, dass ich Studiengebühren, die nicht erlassen werden, unverzüglich nach Ablehnung meines Antrags bezahlen werde. Einzelheiten erhalte ich mit der Entscheidung über den Antrag mitgeteilt.

Stuttgart, der __________________

_____________________________________Unterschrift

Sobald uns diese Angaben vorliegen, geht es wie folgt weiter:

Nach Eingang erhalten Sie ein Schreiben dazu, ob die beantragte Stundung Erfolg hat und bis zu welchem Zeitpunkt mit einer Entscheidung über den Erlass zu rechnen ist.

Später erhalten Sie ein Schreiben dazu, ob und in welchem Umfang der beantragte Erlass Erfolg hatte und bis zu welchem Zeitpunkt ggf. nicht erlassene Gebühren zu bezahlen sind.

document.docx | Stand: 23.05.23 | Seite 3 von 3