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Ingelheimam Rhein
Amt für Bauen, Planen und Umwelt, 60/5 Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung
25. Änderung Flächennutzungsplan(Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße)
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB22. Mai 2017 bis 27. Juni 2017
Wesentliche umweltbezogene Informationen undStellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4(1) BauGB
Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
mit Anregungen (mit Umweltbezug):
1. Struktur- und Genehmigungsdirektion Gewerbeaufsicht
2. Struktur- und Genehmigungsdirektion Wasser Abfall Boden
3. Kreisverwaltung Mainz- Bingen
4. Handwerkskammer Rheinhessen
5. Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs GmbH
6. LBM Landesbetrieb Mobilität Worms
7. Generaldirektion Kulturelles Erbe Direktion Landesdenkmalpflege
8. Kaiserpfalz Ingelheim Forschungsstelle, Herrn Grewe
9. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
10. Landesamt für Geologie und Bergbau
Stadt Ingelheim am Rhein 1
/ RlieinlandpfelzSTRUKTUII-UNDGCNEHMIGUNGSÜIREKTIONSÜO
REGIONAUSTELLEGEWERBEAUFSICHT
StadtverwaltungIngelheimNeuer Markt 155218 Ingelheim am Rhein
Kaiserslraßo 3155116 MainzTelefon 06131 96030-0Telefax 06131 [email protected],dewww.sgdsued.rlp.de
06,12.2016
Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner -ln / E- all22/04/6/2016/0 29 18.11.2016 Rü iger KochBille Immer angebenl Ruedlger. [email protected]
Telefon/Fax06131 96030-3106131 96030-99
Bauleitplanung der Stadt Ingelheim am Rhein
Flächennutzungsplan () Aufstellung (X) 25. Änderung
Bebauungsplan () Aufstellung ( ) Änderung
25. Ände ung des Flächennutzun splans im Bereich „Nördlich der Wilhelm-von-
Erlanger-Straße
(X) Anhörung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
() Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Her en,
aus Sicht des Immissionsschutzes wurde die schalltechnische Verträglichkeit des
Vorhabens nicht ausr ichend nach ewiesen. Insbesondere bestehen zu folgenden
Punkten des Gutachtens der Grebner Ingenieure (M214-16 om 05.10.2016) Beden¬
ken:
Für as Plangebiet auf dem Gänsberg wurde im Rahmen der Bauleitplanung 2008 ein
schalltechnisches Gutachten erstellt (Gutachten Dipl.-Ing. Richard Möbus, Nr.
1/2
Konto der Landesoberkasse:Deutschen Bundesbank LudwigshafenISAM: DE79 5459 0000 0054 6015 05BIG: MARKDEF1545
Bes chszeiten:Monlag-Donnerslag9:00.12:00 Uhr, 14:00-16:30 UhrFreitag 9:00-12:00 Uhr
Für eine formgebundene, rechts erbindliche, ele tronische ommuni ation nutzen Sie bitte die irtuelle Poststelleder SGD Süd, Hinweise zu deren Nutzung erhalten Sie unterw .sgdsued.rlp.de
RheintoidpfalzSTRUKTUR- UNDGE EHMIOUNGSOI EKTIONSÜD
1660bG/08 vom 15.08.2008), Das damalige Plangebiet enthält die heute orhandenen
Nutzungen Kaiserpfalz Realschule plus, TG 1847 Sportzentrum und das Jugend- und
Kulturzentrum Yellow einschließlich Parkplätze und Außenflächen. Die Annahmen
dieses Gutachtens wurden in der vorliegenden Betrachtung nicht berücksichtigt bzw.
verifiziert. Gerade an der nordwestlichen Ecke des Plangebiets (damals Immissions¬
punkt 1, siehe Anlage) wurden 2008 wesentlich höhere Immissionswerte berechnet.
Das vorliegende Gutachten M214-16 vom 05.10.2016 setzt die. Erweiterung des
Schulgebäudes um einen I-förmigen Anbau voraus. Es wird keine Aussage zu den
schalltechnischen Auswirkungen des Anbaus getroffen. Da hier keine Kenntnisse des
Anbaus vorliegen, stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen eine evtl, mögliche
icht ealisierung hätte,
Auch für die unter Punkt 3.2.11 genannte Tierpension liegt der Stadtverwaltung Ingel¬
heim im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine schalltechnische Betrachtung
vor. Diese Erkenntnisse sollten im Gutachten berücksichtigt werden.
Von der beschriebenen Fa. Heinrichs GmbH & Co. KG liegen hier Informationen vor.
Das Metallbauunternehmen betreibt auf dem Gelände auch eine Lackiererei mit ent¬
sprechenden Aggregaten. Zudem ist aus den bisherigen Erfahrungen auch mit einer
nächtlichen Betriebstätigkeit und mit Tätigkeiten auf dem Betriebshof zu rechnen. Der
im Gutachten beschriebene Vermutungsansatz reicht für eine Betrachtung nicht aus.
r -. Für das unter Punkt 3.2.7 beschriebene Fitnessstudio wird eine Öffnungszeit bis 22
Uhr angesetzt. Es ist also damit zu rechnen, dass durch Kunden und Beschäftigte
auch nach 22 Uhr noch Fahrzeugverkehr herrscht.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Rüdiger Koch
Anlage - Lageplan zum Gutachten 1660bG/08
2/2
Richard Möbus Lessingstraße 17 ASachverständi er für Schallschut2 65189 Wiesba enDipl.- Ing, Physi . Techni Telefon 0611/505 85 28
Telefa 0611/505 85 30moebus@de -akiistiker.de
Anlage 1 zum Gutachten 1660bG/08 vom 15,08.2008
Stadt Ingelheim, Bebauungsplan „Auf em Gänsberg Ermittlung Verkehrs- und Betrie sgeräusche in der Planungsfläche und Nachba schaft
Lageplan
Maßstab ca. 1:2500
Str ktur- und Genehmigungsdire tion Sü | Postfach 42 40165032 Mainz
Stadtverwaltung IngelheimAmt für Bauen, Planen und UmweltNeuer Markt 155218 Ingelheim
Mein Aktenzeic e Ihr Schreiben vom AnsprechpartnerMn / E-Mail6125.0,02-06, 18.11.2016, Jutta Bachstein4/Ba/ 1/ a:33 Sladtentwlcklung und [email protected] Immer angebenl -planung 60/5;
Telefon / Fax06131 2397-13006131 2397-155
Flächennutzungsplan „Nördlich der Wilhelm- von- Erlanger- Straße
25. Änderung de Stadt Ingelheim
hier: Beteiligung ge . § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 18.11.2016 baten Sie um Stellungnahme zu dem o.g. Flächen¬
nutzungsplan. Ich bitte die nachfolgenden Hinweise und Anregungen für das Verfah¬
ren zu beachten:
1. Allgemeine Wasserwirtschaft
1.1. Gewässe
Zu der o.g. Flächennutzungsplanänderung habe ich bereits am 10.03.2016 ei-i 1
ne Stellungnahme im Zuge der Beteiligung gern. § 20 Landesplanungsgesetz
gegenüber der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgegeben. Zwischenzeitlich
wurden die Begründung und der Umweltbericht entsprechend angepasst, in¬
dem der das Planungsgebiet durchquerende Wäschbach (Gewässer III, Ord¬
nung) in die Planung integriert wurde. Es ist vorgesehen, den verrohrten1/5
Konto der Landesober asse: Besuchszeiten:Bundesbank Ludwigshafen Montag-DonnerstagIBAN DE79 5450 0000 005 5015 05 9.00-12.00 Uhr, 14.00-15.30 UhrBIG MARKDEF15 6 Freitag 9.00-12.00 Uhr
Für eine formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische ommuni ation nutzen Sie bitte die Virtuelle Poststelleder SGD Süd. Hinweise zu deren Nutzung erhalten Sie unter www.sgdsued.rlp.de
Rlie JandpfahSTRUKTUR- UNDGENEHMIGUN&SDIREKTIONSÜD
1.1.2
Wäschbach zumindest teilweise zu öffnen und,z.T. sogar zu renaturieren. Dies
wird aus Sicht der allgemeinen Wasserwirtschaft nicht zuletzt im Hinblick auf
die Zielsetzungen der EU-WRRL begrüßt. Ich weise vorsorglich darauf hin,
dass eine Verlegung sowie eine wesentliche Umgestaltung des Gewässers
einer wasserrechtlichen Genehmigung ge . § 68 WHG seitens der unteren
Wasserbehörde bedarf.
1.1.3
1.1.4
Die Darstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans ist allerdings
nicht eindeutig. Eventuell ist dies darauf zurüc zuführen, dass die Erschlie¬
ßung des Neubaugebietes in 2 Bauabschnitten vorgesehen ist. Nichts desto
trotz sollte eine einheitliche Darstellung gewählt werden. So unterscheidet sich
die Darstellung in der Begründung auf Seite 8 (identisch mit dem eigentlichen
Plan) von der Darstellung im Teil II -Umweltbericht auf Seite 5 darin, dass im
Umweltbericht die spätere Folgenutzung des nordöstlichen Teils als Wohn¬
baufläche nicht eingetragen ist.
Im Parallelverfahren liegt mir derzeit zudem der entsprechende Bebauungs¬
lan zur Stellungnahme vor. Aus ie em geht hervor, dass die Grünfl che im
nordöstlichsten Teil des Planungsraumes größer ist, als im Flächennutzungs¬
plan dargestellt. Der Teilbereich der Grünfläche, der zukünftig für eine Spiel¬
platznutzung vorgesehen ist und durch die auch der Wäschbach offen verlegt
werden soll, ist im Flächennutzungsplan als solche nicht gekennzeichnet. Die
Darstellung sollte entsprechend angepasst werden.
2. Gmndwasserschutz, Trinkwasserversorgung
2.1 Wasserschutzgebiete
Der nördliche „Zipfel" des Planbereichs, hier dargestellt als öffentliche Grün¬
fläche, befindet sich in Zone III b des zurzeit im Festsetzungsverfahren befind¬
lichen Wasserschutzgebiets „Badweg" zugunsten der Wasserversorgun
Rheinhessen GmbH, Bodenheim. Gegen die Anlage einer Grünfläche beste-
2/5
IlheinlandpfabSTRUKTUR- UNOGtNEHMIGUMCSOI EKTIONSÜD
[j
hen keine grundsätzlichen Beden en. Auf die Beachtung der im Entwurf vor¬
liegenden Rechtsverordnung wird an dieser Stelle bereits hingewiesen.
Die Schutzgebietsgrenze verläuft entlang des „Sichelpfads , sodass die rest¬
liche Fläche des Plangebiets -im Plantei orange dargestellt- unmittelbar an
das Wasserschutzgebiet angrenzt.
2.2 Grundwassernutzung
Das auf der gegenüberliegenden Seite der Wilhelrn- on-Erlanger-Str. gelege-
~ ne Anwesen nach meinem Kenntnisstand aus einer etwa
3 km entfernten Quelle versorgt. Wasser, welches von den Bewohnern des
Anwesens nicht benötigt wird, wird leitungsgebunden der Gärtnerei zur Verfü¬
gung gestellt. Dortiges Überlaufwasser soll angeblich dem Wäschbach zuge¬
führt werden. Im Zuge des hier anstehenden Verfahrens sollte daher seitens
des Planers/ er Stadt überprüft werden, ob dieser Zustand noch vorherrscht
und ie bei der bevorstehen en Verkleinerung des Gartenbaubetriebes bzw.
bei einer später vorgesehenen Schließung des Betriebes das aus dem Em-
merlingschen Anwesen zufließende Quellwasser abgeleitet werden kann.
Weiterhin muss es auch eine Wasserleitung von dem auf dem yj
Anwesen gelegenen Weiher zum verrohrten Wäschbach im Planteil
1 existieren. Die genaue Lage der Einleitstelle ist jedoch nicht bekannt. Die hier
vorliegende Plangrundlage stammt aus dem Jahr 1965. Auch hier sollte sei¬
tens des Planers/der Stadt de aktuelle Sachstand ermittelt werden und falls
eine Änderung gegenüber der jetzigen Situation erforderlich werden sollte, Lö¬
sungsansätze aufgezeigt werden.
2.3
2.3.1
Bauzeitliche Grundwasserhaltung/Hohe Grundwasserstände
Sofern während der Bauphase hohe Grundwasserstände auftreten bzw. durch
starke Niederschläge ein Aufstau auf den grundwasserstauenden Schichten
hervorgerufen wird, kann eine Grundwasserhaltung erforderlich werden. Hier-
3/5
EJieinlaaclpfakSTKUKTU - UNDGENEI IMICUNGSDIREKTIONSÜÜ
für ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der z ständigen Unteren Wasser¬
behörde einzuholen.
2.3.2Es ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass es im Plangebiet zeitweise zu
hohen Grundwasserstäriden kommen ann. Für den Planbereich 1 ist eine
Tiefgarage vorgesehen, im Planbereich 2 soll auf eine Unterkellerung der
Wohnhäuser erzichtet werden.
Es wird empfohlen, die Tiefgarage entsprechend abzudichten. Die Einleitung
von Dränagewasser in den Abwasserkanal ist nicht zulässig.
2.4 Regenerative Energie
Sollte der Einsatz regenerativer Energien vorgesehen werden, hier die Nut¬
zung von Erdwärme (Geothermie), weise ich daraufhin, dass hierfür ein was¬
serrechtliches Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Wasserbehör¬
de durchgeführt werden muss.
3. Abwasserbeseitigung
Aus Sicht der Abwasserbeseitigung bestehen keine Bedenken.
4. Bodenschutz
Grundsätzlich sind die Belange des Bodenschutzes (vorsorgende Boden¬
schutz) vom Vorhabenträger in der Planung zu berücksichtigen. Die Belange
des Bodenschutzes sind dabei im ausreichenden Detaillierungsgrad transpa¬
rent darzustellen. Aufgabe der Bodenschutzbehö de ist es, eine einfache Prü¬
fung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Bewertung vorzunehmen, ob eine
qualitativ angemessene Berücksichtigung der Bodenschutzbelange vorliegt,
Dabei gilt es insbesondere, die entscheidungs- und abwägungsrelevante Qua¬
lität er vorhandenen Grundlagen zur Beurteilung bodenschutzfachlicher Be¬
lange zu überprüfen und bei nicht ausreichenden Grundlagen entsprechende
Erhebungen und deren Bewertung nachzufordern. In den stattfindenden Betei-
415
RlieinlandpfakST UKTUR- UNDGENEHMICUNGSDIREKTIOMSÜD
ligungsverfahren unterliegen die Belange des Bodenschutzes der Abwägung.
Konkrete Bewertungen von Bodenfunktionen, -empfindlichkeiten und ggf.
Schadstoffgehalten sind erforderlich, um Bodenschutzbelangen das notwendi¬
ge Gewicht zu geben.
Im orliegenden Umweltbericht mit Stand vom 19.10.2016 wurde das Schutz¬
gut Boden nur kurz dargestellt. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso u. a. auf¬
grund der Renaturierung des Wäscherbaches keine erheblichen Auswirkun¬
gen auf das Schutzgut Boden abzuleiten sind. Zudem kann der Vergleich von
intensiv genutzter, nicht versiegelter Fläche gegenüber der Neuversiegelung
von 1,1 ha mit Realisierungen von Spielflächen nicht als eine grundsätzliche
Aufwertung der Bodenfunktion verstanden werden, da durch die Versiegelung
der Boden unwiederbringlich zerstört ist. Eine abschließende Prüfung der Un¬
terlagen aus Sicht des Bodenschutzes ist somit noch nicht möglich.
Des Weiteren wird auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jutta Bachstein
5/5
KREISVERWALTUNGMAINZ-BINGENGeorg-RUckeri-SMe n, 65218 Ingelheim am Rhein
l aia tnAi g )l
R heinhessenÄ".*<fiCO*VVll»wir ',@.1
Telefon: (0 61 32)787-0Zentrolfax: (0 61 32)787-1122Inlernel; hllp.V/vww.mainz-blngen.deE-Mail: kfelsvefwallünoQmalnz-blngen.de
Kreisyetwall ng Malnz-BIngen. Poslfac 13 65. 65206 Inoelhelm am Rhein
Stadtverwaltung IngelheirrAmt Ba en, Planen und Upw»Neuer Markt 155218 Ingelheim
tf-dtverwal ungHeiü
I Ing lhrdm am RHei
8
Abteilung: Bauen und Umwell
Fachbereich: Bauen
Auskunft erteilt: Cordelia Leyendecker
Zimme : 368
Durchwahl: 06132-787-2120
Fax; 06132-787-2199
E-Mail: [email protected]¦ » 2= .( .
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht Unser Zeichen/Unsere Nachricht y /i ,r lngelhelm am Rhein,StadtentwIcMung und-plonung 60/5 21-2/610-12-0900 22. Dezember 2016
Bauleitplanung der Stadt IngelheimVorentwurf zum Flächennutzungsplan - 25. Änderung (Nördlich der Wilhelm- on-Erlanger-Straße)Hier: Beteiligungs erfahren ge . § 4(1) BauGBBezug: Ihr Schreiben vom 18. November 2016, eingegangen am 22. November 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der Sicht de von unserem Hause zu vertretenden öffentlichen Belange werden zum o.g. Ver¬fahren folgende Anregungen vorgetragen:
1, Die Untere Landesplanungsbehörde teilt mit, dass die Bruttowohnbaufläche inRaum&Monltor als Innenpotential einzutragen Ist. 2
2. Die ca. 2,9 ha große Fläche des Plangebiets wird bisher weitgehend intensiv als Gärtnerei¬gelän e genutzt und weist entsprechend den Erfassungen und Bewertungen im FachbeitragArtenschutz vom Juli 2016 keine besonderen Wertigkeiten für den Natur- und Artenschutzauf.
2.1 Gleichwohl hält die Untere Naturschutzbehörde die im Fachbeitrag Artenschutz unter Punkt 6- entwickelten Vermeidungsmaßnahmen V1 - V5 für unverzichtbar und regt an, diese a ten¬schutzrechtlichen Vermeidungstnaßnahmen als Hinweise in den Bebauungsplan aufzuneh¬men bz . zu prüfen, ob sie in den Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor aufgenommenwerden können.
2.2 Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden mit der geplanten Entwicklung derWohnbauflächen nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße vor allem durch die Neuversiege¬lung von Bodenflächen auf ca. 1,15 ha erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft ausge¬löst. Im räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung sind dagegen nur ingeringerem Umfang Ausgleichsmaßnahmen, wie die Renaturierung des Wäschbachs, ge¬plant, so dass ein größerer Anteil planexterne Kompensationsmaßnahmen erforderlich seinwird. Laut Umweltbericht soll dieser Ausgleichsbedarf durch die Zuordnung von Ökokontoflä¬chen der Stadt Ingelheim gedeckt werden und die räumliche sowie Inhaltliche Festlegung derAusgleichsflächen Im Rahmen der Offenlage erfolgen.
Offnunoazellen Düraotbüfo: Montag bis Mittwoch von 07:00 bis 17:00 UhrDonnerstag von 07:00 bis 18:00 UhrFreitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
All emeine Sprechzeiten: Montag bis Freilag von 09:00 bis 12:00 UhrMonta bis Mittwoch von 14:00 b s 15:30 UhrDonnerstag von 1 :00 bis 18:00 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung
fool Q Bahnhof Inoelhelm. 3 Fußrninulen zur Krelsverwallung
Bankverbindung:Sparkasse Rhein-Nahe 300 003 60 (BLZ 580 601 80)IBAN.DE23 6006 0180 0030 0003 60 BIC: ALADE61|<RESparkasse Mainz 100 011 154 (BLZ 550 601 20)IBA :DE46 6506 0120 0100 0111 64 BIC:M LADE51 MNZ
Eingang barrieref ei UG,EG, ,OG
Schreiben vom 22.12.2016Kreis erwaltung Mainz-Bingen
Seite 2 von 2
Die Untere Naturschutzbehörde weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass nach Vor¬gesprächen zwischen er ihr und dem Investor neben der Nutzung des städtischen Ökokon¬tos weitere fachlich geeignete Kompensationsmöglichkeiten auf erfügbaren Eigentumsflä¬chen des Investors in der Gemarkung Nieder-Ingelheim bestehen. Die bei der Kreisverwal¬tung Mainz-Bingen angesiedelte Stiftung Biotopsystem Sandgebiete zwischen Mainz undBingen hat dem Investor aktuell ein ents rechen es Angebot zur Übernahme un fachlichqualifizierten Ausführu g der erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen unterbrei¬tet.
3.
3.1
3.2
Seitens er Unteren Wasserbehörde wird auf Folgendes hingewiesen:Der Unteren Wasserbehörde sind die geplanten Maßnahmen am MünzengrabenA /äschbachIm Pl ngebiet bislang nicht bekannt. Im Digitalen Wasserbuch ist der Münzengraben zudemerst nördlich angrenzend an das Plangebiet erzeichnet. Für Gewässerausbaumaßnahmennach § 67 WHG (Verlegung und Offenlegung von Gewässern) ist grundsätzlich rechtzeitigvorab eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beantra¬gen, eine Vorabstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde wird empfohlen.Die Entwässerungskonzeption des Plangebiets sieht eine Versickerung der Niederschlags¬wassers in das Grundwasser vor, sowohl von den Straßenflächen als auch den Dachflächender zukünftigen Gebäude.Für die gezielte Versickerung des Niederschlagswassers von Dachflächen (z.B. über Rigo¬len, Versickerungsschächte, etc.) in das Grundwasser bis zu 500 m2 abflusswirksamer Flä¬che ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzu¬holen.Ab einer abflusswirksamen Fläche > 500 m2 ist die Stru tur- und Genehmigungsdire tionSüd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Mainz zuständig.Das bedeutet konkret, dass für jedes Einfamilienhaus, Doppelhaus etc. (Au < 500 m2) eineigenes Wasserrecht vom Bauherren nach § 8 WHG bei der Unteren Wässerbehörde zu be¬antragen ist, Bel der Errichtung der Versickerungsanlage sind die Vorgaben es ArbeitsblattsA 138 der Abwassertechnischen Vereinigung zugrunde zu legen, u.a, ist zu beachte :Es ist ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen der Sohle der Versickerungsanla¬ge (Rigole, Muldenrigole) bz . 1,50 m (Versickerungsschacht) und dem mittleren, höchstenGrundwasserstand einzuhalten.Niederschlagswässer von Wegen, Terrassen, Kfz-Stellplätzen und Hofflächen dürfen nurüber die belebte Bodenzone versickert werden.Über eine Rigole oder einen Versickerungsschacht dürfen nur Niederschlagswässe vonDachflächen eingeleitet werden. Es dürfen hierbei keine unbeschichteten Metalle (Kupfer,Zink oder Blei) in größerem Umfang zur Dacheindeckung verwendet werden.
4. Das Sachgebiet Kindertagesstätten teilt mit, dass die Sicherstellung der Deckung vonRechts- und Betreuungsansprüchen im Sinne des Kindertagesstättengesetzes zu beachtenist.
5. Die Rechtsgrundlage des bedingten Baurechts auf der Ebene des Flächennutzungsplans istexplizit anzugeben.Es wird daraufhingewiesen, dass § 9(2) BauGB sich auf Bebauungspläne bezieht.
6. Redaktionelle Anregung:„ca. 2,7 ha" auf S. 4 des Umweltberichts ist wohl ein Schreibfehler: „ca. 2,9 ha" wäre korrekt.Es wir um Prüfung auch an anderen Stellen der Text-Unterlagen gebeten.
Sollten sich bei der Planüberarbeitung Fragen ergeben, stehen wir gerne zu einem Gespräch bereit.Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
HandwerkskammerRheinhessen
Stadtverwaltung IngelheimAmt 60 - Bauen, Planen, Umwelt
Handwerkskammer RholnliossonPostfach 261163 • 5«057Maln7.
StabsbereichPresse- und Öffentlich eitsarbeit
Amt 60/5 Abt. Stadtenlwicldung u. -planungFrau Doris FaustPostfach '¦
55208 IngelheimTelefa : 06132-782 204
„Nördlich der ilhelm-von-Erlanger-Straße
1. Bebauungsplan2. Fächennutzungs lan - 25. ÄnderungBeteiligung e Behör en ge . § 4 BaugesetzbuchIhre Schreiben vom 18. November 2016
Sehr geehrte Frau Faust,Sehr geehrte Damen und Herren,
von er frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BAUGB wurden wir unterrichtet.Für die Handwerkskammer Rheinhessen anke Ich Ihnen für die Möglichkeit zurStellungnahme zu dem o.a. Verfahren.
Für den Bereich es allgemeinen Wohngebietes regen wir an, die textlichenTI Festsetzungen hinsichtlich der „nicht störenden Handwerksbetriebe" zu ändern.
Nach den jetzigen orgaben sind Läden, die er Versorgungsstru lur dasGebietes dienen,zulässig. Also beispielsweise ein Lebensmittelgeschäft, einGetränkemarkt oder ähnliche Einrichtungen. Hingegen wären ein Friseursalon,ein Kosmetikbetrieb oder ein zahntechnisches Labor nicht zulässig.
T~\ Ferner gehen ir davon aus, dass die Planung nicht in den BostandsschutzJ umliegender Handwerksbetriebe ein reift und deren Betriebstätigkeit bz .
Entwic lungsmöglichkeit nicht eingeschränkt werden.
Wir bitten grundsätzlich darum ortsansässigen Handwerksbetriebe über IhreAusblldungs- und Beschäftigungwirkung hinaus zu befördern und das Handwerkbei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen angemessen zu berücksichtigen
Mil freundlichen Grüßen
20. Dezember 20 6
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: RG
Ansprechparlnerin:
Claudia Rörig-Pa l
Telefon 06131 9892-719
Telefax 0613 9S92-63
c.roerlg- [email protected]
Handwerkskammer R einhessen
Dagoberlstrnfle 265116 Mainz
[email protected]. wk.de
Präsi ent:rno, Hans-Jörg Friese
I lauplgesc äflsführerln:Anja Obermann
Mainzer Vol sban ßLZ 661 900 UUKonto 8 288 011IBAN: DE74 6519 0000 0008 080 11BIG: MVB DE55
S ar asse MainzBIZ 650 SOI 0Konto 20 001 632IBAN: DI 15 5505 0120 0020 0016 32BIG: ALADE51MN
Referenlin der Gesch ftsführung
08/12/2016 11:33 061327001192 RHEINHESSISCHE e 03/03
RheinhessischeÜnorfllo. Natürlich, Oeme,
Ingelheim, den 07.12.2016
(Name) (Orl, Dalum)
St dtverwaltung Ingel eim am RheinAmt für Bauen, Planen und UmweltAbtl. 60/5 - Stadteniwlcklung und StadtplanungNeuer Markt 155218 Ingelheim
Per Fax: 06132/782-204
Beteiligung der Behörden an er Aufstellung / Än erung / Er änzungvo Baul itpläne gemäß § 4 B u esetzbuch
25, Änderun Flächennu z n splan (Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße)Von der frühzeiti en Beteiligung nach § 3(1) BauGB wurden wir unterrichtet und zur Stellungnahmenach § 4(1) BauGB aufgefordert,Unsere Äußerungen nac § 4(1) BauGB zum Vo onlwurf er 25, Ände un des Flächen¬nutzungsplans vom Oktober 2016, auch im Ftinbllc auf den erforderlichen Umf ng u dDetailKerungsgrad der Umwellprüfung ac § 2( ) BauGB.
Unsere bis eri e Stellungna me vom 2 .03, 016 be ält weiterhin ihre Gültigkeit un wu e von
Ihnen be eils berücksichtigt,
H keine
Im Auftrag:
Rholnhesslscha • poslladi M <13 • 557.07 Ingelheim om lih In
Stadtverwaltung IngelheimBauen und UmweltFrau Anette HuberNeuer Markt 155218 Ingelheim
Slwcllverwallung j IJngellieiiv am niwin I |
Rhein hessisc eEnergie. NeiOrllcIr. Gams.
IlhelnhesslscheEnergie nd Wosserversorgui gs-Gmb Dinger Slrafle 13555218 Ingelheim om ((nein
Tel fon03132 yeoi-c
fort04132 7801-101
E-MaililislnttoäälKliaSiivalnhaL'ätec is.
24.03.2016TI3 / Frau Kern / Gl.
Telefon 06132 7801-249
Löndes l ne isch© Stellungnahme gemäß § 2© tandesplanungsgesete(LPIG) zur 25. Änderung des Flächennufzungsplanes (Nö lich e Wilhelm-von-E lan e -St aße) er Stadt Ingelhei
Inlemelwwvi/.ihalnhesälächa.tla
Vorillronilor dis AufslchlsrolesOberbOrgerrnelsler Rail Clans
Oosdlälfslöhrarpeler HausenIdalklhum
RoglstcrgoflchlAmlsgerlchl Mainz HR0 2)115
U5I-I0 0E eZfiDISISlauer-Nr. 00-654-0032-'!
Sehr geehrte Frau Huber,
die geplante Ewelterung von Wohnraum in Ingelheim kann versorgungstech¬nisch an unsere vo handenen Systeme ausgeschlossen werden. Im Rahmen derAufstellung des Bebauungsplanes wird eine Fläche zur E richtung einer Trans¬formatorenstation benötigt, im Zuge des Baus der Erschließungsstraßen werdenunse e Verso gungsleitungen verlegt.
Sollten die Erschließungsstraßen nicht Bestandteil der öffentlichen Straßen wer¬den, so sind der Rheinhessischen Dienstbarkeiten zur Verlegung der Versor¬gungsleitungen einzuräumen.
Bonkvcib ndungSpaikossc Rhein-NaheBad Kreuznach/DingenKoala 31002 926BIZ 560 501 BO
IDAN DE67 5605 0100 0031 0025BIC MAIADESIKRE
26
Mainzer VolksbankIngelheimKoala 10 029 010DLZ 551900 00
IDAN DE24 5519 0000 0018 029010BIC MVBMDE55
Eine detailierte. Leitungsplanung erfolgt Im Zuge de Stcllun snahme zum Be-bauungsplanenlwurf.
it freundlichen Grüßen
heinhessjtecheEnergie and Wasserversorgungs-GmbH
-Ur
/
Schreiben zur Landesplanerischen Stellungnahme
LBM
Landosbolfiob Mobililät Worms • Scbönnuer Sir. G • 67647 Worms
Stadtverwaltung IngelheimPostfach55208 Ingelheim
Krlt' orwall ngIntielhui am/<hein
LANDESBETRIEBIVIOBILITÄTwonivis
¦2 - '-'
s 2A.AL.
Ihre Nachrlchl: Unser Zeichen: Ihre Ansprechparlnerin: Durchwahl: Dalum:vom 18.11.2016 (bllle stets angeben) Renale Renlh (0624 )401-679 15. Deze ber 201660/5 Re-CD 71 au. IV 6a E-Mail: Fa :
renale.renth (0261) 29 141-6971(SÜbm-worms.rlp.de
Vollzug des Landesplanungsgesetzes (LPIG)25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nö dlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße)der Sta t Ingelheim
Hier: frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
betroffen von der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße) der Stadt Ingelheim ist die Landesstraße (L) 422 innerhalb des Erschlie¬ßungsbereiches der festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenzen.Seitens des Landesbetriebs Mobilität Worms bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegendas Vorhaben, da sich derzeit in unserem Fachbereich keine raumbedeutsamen Maßnahmen inder Planung befinden, welche im Rahmen des oben genannten Vorhabens berücksichtigt wer¬den müssten.Die Detailplanung des Einmündungsbereiches der Planstraße A in die L 422 (Wilhelm-von-Erlanger-Straße) ist mit unserem Haus abzustimmen.
Besucher:Schönauer Sir. 6675 7 Worms
Fon: (06241) 401-5Fa : (06241)401-600
Web: ww .lbm.rlp.de
Bankverbindung: GeschäflsfOhrung:Rheinland-Pfalz Bank Dlpl.-Ing. Alfre Dreher(L8BW)IBAN:DE23600501017401507624BIG: SOLADEST600
ffi| Rheinlandpf lz
UIT PILES L UC
Generaldlreklion Kulturelles Erbe Rheinland-PfalzLandesdenkmal flegeErlhaler Hof | Sc lllerslraße <1<l 155116 Mainz
StadtverwaltungIngelheimPostfach55208 Ingelheim am Rhein
LANDESDENKMAL¬PFLEGEGeschäftsstellePra tische Denkmalpflege
Erthaler HofSchillerstraße 4455116 MainzTelefon 06131 2016-0landesdenkmalpflege@gd e.rlp.dewww.gdke.rlp.de
ein Aktenzeichen Ihr Schreiben vo Ansprech artner -ln / E- ail Telefon/FaxKe 10.11.2016; AZ: Daniel Kempton 06131 2016-223ll-l Stadtentwicklung geschaeftsstelle- 06131 2016-111
und -plan ng 60/5 prakllschedenkmal [email protected]
19.12.2016
Fachbehördliche Stellungn hme, Ingelheim am Rhein, Flächennutzun splan (Nördlich er Wil-
helm-von-Erlanger-Straße), 25. Änder ng
Beteiligung der Träge öffentlicher Belange It. § 4 Abs. 1 B uGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
soweit aus den vorgelegten Unterlagen erkennbar, sind den malpfiegerische Belange insofern betrof¬
fen, als sich die „Villa Padjar an", An der Saalmühle 13/15, und der sog. Jägerhof, Beizerstraße 9, in
unmittelbarer Nähe vom Planungsgebiet befinden.
Sie sind als Bauliche Gesamtanlagen (§ 5 Abs. 2 DSchG) Bestandteile der Denkmalliste (www.gdke-
rlp.de/ ulturdenkmäler) und genießen infolgedessen Umgebungsschutz It. § 4 Abs, 1 DSchG, der sich
u.a. auf angrenzende Bebauungen, Sichtachsen und städtebauliche Zusammenhänge beziehen kann.
Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist bei em jetzigen Planungs- und Verfahrensstand noch nicht mög¬
lich. Deshalb gehen wir davon aus, im weiteren Verfahrensablauf beteiligt zu werden.
Diese Stellungnahme betrifft nur die Belange der Direktion Landesdenkmalpflege, Eine Stellungnahme
der Direktion Landesarchäologie ist gesondert einzuholen.
Mit freundlichep-GfÜ ßen
Im
-Daniel Kempton
Kernarbeltszelten09.00- 12,00 Ufir1 .00- 15.30 UtirFr.: 09.00-13.00 Uhr
Ve keh sanbind ng ParkmöglichkeltenAb Hbf. ainz Buslinie 61/62 oder Parkhaus Provianlmagazln,Straßenbahn Linie 51/52 jeweils öffentliche ParkplätzeHst. tlnster lalz oder Schlllerplatz Schillerslr.
LANDESDENKMALPFLEGE
Von: Grewe. Holner fStadt Ingelheim An: Faust. Doris (Sta t In elheim)Cc: Noszövnskl. Plolr fStari InnslhelmlThema: Nördlich der Wllhelm-von-Eilanger-Str.: FlS hennutzungsplan 25 Änderung und B-PlanDatum: Dienstag, 13. Dezember 2016 16:46:43
Sehr geehrte Frau Faust,
voraussichtlich werden om o.g. Bebauungsplan bzw, Flächennutzungsplan
bodendenkmalpflegerische Belange berührt. Seit der Feld- und Flurnamenforschung on K.
Bohner ab ca. 1970 wird in diesem Bereich eine Curtis (= Königshof) vermutet. Wir haben
gegenüber der Planungsabteilung und gegenüber dem Investor WHU an eregt, vorgehend eine
geophysikalische Prospektion und er ebnisabhängi da on Grabungen durchzuführen. Eine diesregelnde vertragliche Vereinbarung ist in Vorbereitung.
Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragFloiger Grewe
Ingelheim7rt~. am Rhein
Stadtverwaltung Ingelheim am RheinForschungsstelle KaiserpfalzMainzer Straße 68, 55218 Ingelheim am RheinTelefon: 06132/782-390holger.grewe(Sineelheim.de
www.ineelheim.de
www. aiserpfalz-ingelheim,de
IVichliger mweh:
Über Internet ersandte E-Mails können leicht verfälscht oder unter fremdem Namen erstelltwerden. Daher müssen wir zu Ihrer und unserer Sicherheit die rechtliche Verbindlichkeit der
vorstehenden Erklärung ausschließen. Der Versan von E-Mail dient somit ausschlie lich dem
Informationsaustausch. Diese E-Mail ist für den Gebrauch durch ie Person oder die
Firma/Organisation bestimmt, die in der Empfängeradresse benannt ist. Die E-Mail kann
vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige
Adressat bzw. der angegebene Empfän er sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,
informieren Si bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte
Kopieren sowie die unbefugte
LandwirtsehaftskammerR einland-Pfalz
l. dwIilsch flah.Tni or Rh lnland PlBl; Ollo.Llllonü l-S a o 4 -65232 Alziw Dienststelle Alzey
Stadtverwalt ng IngelheimPostfach55208 Ingelheim am Rhein
Telefon: 0 67 31 /9510-50Telefax: 0 67 31 /9510-510
Hausanschrift:Haus der LandwlrlschaftOlto-Lilienthal-Straße 455232 Alzey
E-Mail: lnfo@lwk-rlp,deInternet: www.lwk-rlp.de
Aklenzolchon (Im Sctulftvorkohr slola angobon) uskunfl erielll / DurchwahlAuskunfl eriellt / Durch hl E-MailHerr üller 9510-519 Jan-hendri .muBller@lw -rlp.de
Dalumü/He 14-04.01 12. Dezember 2016
25. Änderung Flächennutzungsplan (Nö dlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße)Beteiligung ge . § 4 Abs. 1 BauGBIhr Sch eiben vom 18.11.2016, Az: Stadtentwicldung und-planung 60/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Plangebiet umfasst die Wirtschaftsgebäude sowie die Produktionsflächen der GärtnereiRoos, Dies ird om Grundsatz her auch durch die Schaffung eines bedingt auflösenden Bau¬rechts berücksichtigt, Dennoch verliert der Betrieb durch die Entwicklung des 1. Bauabschnittesbereits in naher Zukunft einen erheblichen Teil seiner Existenzgrundlage, Aus landwirtschaftli¬cher Sicht können wir der Planung daher nur zustimmen, wenn mit dem Betrieb Roos eine ein¬vernehmliche Lösung erzielt werden kann. Wir empfehlen ausdrücklich den Betrieb Roos sei¬tens der Stadt bei der Suche nach Ersatzflächen zu unterstützen.
Durch die heranrüc ende Wohnbebauung dürfen dem Betrieb keine Einschränkungen entste¬hen, Das Schallgutachten belegt, dass die im Betrieb entstehenden L rmemissionen nichtdurch Bewohner des Neubaugebietes zu beanstanden sind.
Mit freundlichen GrüßenIm Auftraa
Bankvoflilntlunß: Volks ank Rhaln-Naha-HunsrUck oß, IBAN: DE05 5609 0000 0002 0166 63; BIG: GENODE51KREPoslßlro onlo Ludwlgshalon, IBAN: DE04 5461 0067 0032 6046 70; BIG: PBNKDEFF
19/12 2016 15: 7 +49-6131-9254123 LGB MAINZ S. 01/02
TELEFAX
Rhei landpfäli:IANBESÄMT ÜR GEOLOGIEjNDBERCBA
LfinJeöflmi ii)r Geoloflie um) Boigbow Rhelnlond'PfnkPoülfdCh 10 OX 55165133 Main?
StadlvewaltungIngelheim am RheinPostfac 55208 Ingel eim am Rhein
Emy-Roocler-SlfflßB 5SS129 MainzTelefen 00131 025 0Telefax 08131 92Ö4423
all; off|oe@lgb-rlp,dw w,lgb>flp,de
16.12.2016
Mole Al e zolehen Ihi-Sehrfll Bii vom TolofonBitte Immer angebonl 18.11.20163210-0209-18 /. i Stödtentwlcklung uiltlkp/lmo -Planung 60/5
26. Änderung des Flächennutzungsplan s (Nördlich er Wilhelm-von-E langer-
Straße) er Sta t I gelheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht des Lan esamtes für Geologie und Bergbau Rheinlan -Pfalz (LGB) werden
zum oben genannten Planvorh ben folgen e Anregungen, Hinweise un Bewer¬
tungen gegeben:
Bergb u I Altbe gbau:
Die Prüfung der hier vorhandenen Unterlagen er ab, dass er Geltungsbereich er25, Änderung es Flächennutzungsplanes (Nör lich er i|helm-von-Erlanger-Stra-ße) er S adt Ingelheim Im Bereich des auf Braunkohle verliehene , bereits erlosche¬nen Bergwerksfeldes "Ludwigsgrub " lie t. Aktuelle Kenntnisse über die letzte Eigen-
.tümerin liegen hier nicht vo .
Weit in liegt das Fläohennutzungsplangebiet teil eise Im Bereich des Bewllllgungs-feldes fü Erd ärme "Park de Rock". In berin er Be illi ung ist die Firma EVI Ener¬
gieversorgungsgesellsch ft In elheim mbH, Rheinstraße 194 b in 55218 Ingelheimam Rheip.
DankvarblntJung; BuiKleobank Filiale L riwlgöliafonBIG MARKDEF1046IBAN DH 79 515 000 000 OE4 601 505U9I, Nr. 20/673/0130/6
19 12/2016 15: <17 + 9-6131-925<!123 LGB MAINZ S. 02/02
RlieinlanopalxI ANDESAMT FÜR OEOLOOIEIJNP BERGBAU
Aus den vorhan enen Unterlagen eht hervor, dass im Planungsbereich Köln Altberg
bau o umentiert Ist und kein aktueller Bergb u unter Bergaufsicht erfolgt,
Da wir über die genaueren Planungen und Vorhaben keine Kenntnisse besitzen,empfehlen wir Ihnen, sich mit de orgenannt n Inhabe in In Verbindung zu setzen.
Boden und augrund-allgemein:
Bei Eingriffen ln den Baugrund sind rundsätzlich die einschlägigen'Regel erke (u,a.DIN 4020, DIN EN 1997-1 u -2, DIN 1054) zu berücksichtigen. Für eubauvor¬haben oder größere An- und Umbauten (insbesondere mit Laständemngen) w rde
objektbezogene Bau runduntersuchungen empfohlen.
mineralische Rohstoffe und Radon rognose:
Die Stellungnah e vorr 23.Q3,2019 (Az.: 3240-0269-16 /1) gilt un erändert we ter.
23.
(Prof. Dr. Georg WiebeiDire tor
ö:\prini\2<l02()D163,d£ii5x
21.03.2017Kopie an Stadt erwaltung IngelheimHerrn Kay Strobach
TELEFAX
RheinlandpiklzLANDESAMT FÜR GEOLOGIEUND BERGBAU
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-PfalzPostfach 10 02 551 55133 Mainz
KreisverwaltungMainz-BingenPostfach 13 5555206 Ingelheim
Emy-Roedef-Straße 555129 MainzTelefon 06131 9254-0Telefax 06131 9254-1 >3Mall: [email protected]
29.03.2016
Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom TelefonBitte immer angebenl 01.03.20163240-0269-16A/1 21-2/79-10 29 03/16p/mwa
25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-
Straße) der Stadt Ingelheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz werden zum
oben genannten Planvorhaben folgende Anregungen, Hinweise und Bewertungengegeben:
-g-J r A «-m **- fr. ¦ i» , > .f r jf aCf r
Die Prüfung der hier vorhandenen Unterlagen ergab, da s Ser Geltungsbereich der25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hcyidtfch der Wilhelm-von-Erlanger-Straße) der Stadt Ingelheim im ßereichsfle fauf Braunkohle verliehenen, bereitserloschenen Bergwerksfeldes "Lu ifjsgrube" liegt. Aktuelle Kenntnisse über die
letzte Eigentümerin liegejTjiißP*rtfcht vor.
Aus den vorhanclerfer Unterlagen geht hervor, dass im Planungsbere ch kein Altberg¬bau doku ntiert ist und kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht erfolgt.
Bankverbindung: Bundesban Filiale LudwigsliafenBIC ARKDEF1645IB N DE 79 545 000 000 054 501 505Ust. Nr. 26/673/0138/6
Schreiben zur Landesplanerischen Stellungnahme
Rheinlandj falzLANDfSAMT rÜK GEOLOGIEUND BERGBAU
Boden und Baugrund
allgemein*-
Allgemeine Hinweise vor Umsetzung der späteren Bebauurig&pt f ung:
Bei Eingriffen in den Baugrund sind g jadeätffich ie einschlägig n Regelwerke (u.a.DIN 4020, DIN EN 1054) zu berücksichtigen. Für Neubauvor-haben oder größgj A und Umbauten (insbesondere mit Laständerungen) werdenobjekU eg ne Baugrunduntersuchungen empfohlen.
- mineralische Rohstoffe:
Sofern es durch e tl, erforderliche landespflegerische Kompensationsmaßnahmenaußerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu keinerlei Über¬schneidungen mit den irn Regionalen Raumordnungsplan ausgewiesenen Rohstoff-sicherungsflächen ommt, bestehen aus der Sicht der Rohstoffsicherung gegen dasgeplante Vorhaben keine Einwände.
- Radonp ognose:
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem erhöhtes und lokal übereinzelnen Gesteinshorizonten hohes Radonpotential ermittelt wurde.
Radonmessungen in der Bodenluft des Bauplatzes oder Baugebietes werdendringend empfohlen. Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Bauplaner und Bau¬herren sein, sich für der Situation angepasste bauliche Vorsorgemaßnahmen zu ent¬
scheiden.
Wir bitten darum, uns die Ergebnisse der Radonmessungen mitzuteilen, damit diesein anonymisierter Form zur Fortschreibung der Radonprognose arte von Rheinland-
Pfalz beitragen.
Studien des Landesamtes für Geologie und Bergbau haben ergeben, dass für
Messungen im Gestein/Boden unbedingt Langzeitmessungen (ca. 3-4 Wochen) not¬wendig sind. Kurzzeitmessungen sind hierbei nicht geeignet, da die Menge des ausdem Boden entweichenden Radons in kurzen Zeiträumen sehr stark sch an t. Dafürsind insbesondere Witterungseinflüsse wie Luftdruck, Windstärke, Niederschläge oder
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Schreiben zur Landesplanerischen Stellungnahme
RheinlandpfalzLANDESAMT FÜR GEOLOGIEUND BERGDAU
Temperatur verantwortlich, Nur so können aussagefähige Messergebnisse erzieltwerden. Es wird deshalb empfohlen, die Messungen in einer Baugebietsfläche anmehreren Stellen, mindestens 6/ha, gleichzeitig durchzuführen. Die Anzahl kann aberin Abhängigkeit von der geologischen Situation auch höher sein.
Die Arbeiten sollten von einem mit diesen Untersuchungen vertrauten Ingenieurbüroausgeführt werden und dabei die folgenden Posten enthalten:
- Begehung der Fläche und Auswahl der Messpunkte nach geologischen Kriterien;
- Radon-gerechte, ca. 1 m tiefe Bohrungen zur Platzierung der Dosimeter, dabei
bodenkundliche Aufnahme des Bohrgutes;
- Fachgerechter Einbau und Bergen der Dosimeter;
- Auswertung der Messergebnisse, der Bodenproben sowie der Wetterdaten zur
Ermittlung der Radonkonzentration im Messzeitra m und der mittleren jährlichenRadonverfügbarkeit;
- Kartierung der Ortsdosisleistung (gamma);
- Interpretation der Daten und schriftliches Gutachten mit Bauempfehlungen.
Fragen zur Geologie im betroffenen Baugebiet sowie zur Durchführung der Radon¬messung in der Bodenluft beant ortet gegebenenfalls das Landesamt für Geologieund Bergbau. Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radon¬sanierungen können dem "Radon-Handbuch" des Bundesamts für Strahlenschutz
entnomme werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
( Prof. Dr. Georg Wieber)Amtsleiter
G:\prlnz\2 l02e9161 .docx
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