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Seite Überblick 2 WBO zu Fahrermangel (StZ) 3 Bdo zu Fahrermangel (Auszug Studie) 4 Aktuelle Lohntafel WBO 5 Hintergrund zur Tariftreue 6 Positionen ver.di Fachbereich Verkehr 9 Ansprechpartner: Andreas Schackert, Landesfachbereichsleiter Verkehr [email protected] 0160 - 98129455 Presse Info 24-01-19 [ Tarifrunde Entgelt WBO privates Omnibusgewerbe BW] Fachgruppe Busse und Bahnen

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  • Seite

    Überblick 2

    WBO zu Fahrermangel (StZ) 3

    Bdo zu Fahrermangel (Auszug Studie) 4

    Aktuelle Lohntafel WBO 5

    Hintergrund zur Tariftreue 6

    Positionen ver.di Fachbereich Verkehr 9

    Ansprechpartner: Andreas Schackert, Landesfachbereichsleiter Verkehr

    [email protected]

    0160 - 98129455

    PresseInfo

    24-01-19

    [Tarifrunde Entgelt WBO –privates Omnibusgewerbe BW]

    Fachgruppe Busse und Bahnen

  • Branche in BW - ca. 9.000 Beschäftigte in der Branche (Stand Sommer 2018) - mehrere 100 private Omnibusunternehmen, die öffentlichen Nahverkehr fahren - ein großer Teil davon ist Mitglied im WBO - Tarifbindung geschwächt (WBO läßt eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung zu) - Verkehre im öffentlichen Auftrag fallen unter das Tariftreuegesetz (LTMG BW),

    das die Anwendung des Tarifvertrages vorschreibt (Ausnahme:

    eigenwirtschaftliche Verkehre), dessen Einhaltung aber nicht kontrolliert wird

    - erheblicher Umbruch durch Ausschreibungswettbewerb seit 2016

    Fachkräftemangel - Laut Studie des Bundesverbands deutscher Omnibusunternehmer zum

    Fahrermangel im privaten Omnibusgewerbe fehlen bundesweit 4.415

    Fahrer*innen (I. Quartal 2018). Altersbedingt scheiden in den kommenden 10-

    15 Jahren bundesweit 30.625 Fahrer*innen aus. Das entspricht einem

    rechnerischen Bedarf von 2.800 neuen Fahrern pro Jahr.

    - Die Branche hatte 2018 aber nur 800 Azubis (alle Gewerke, alle Lehrjahre). - Aktuell (Januar 2019) laut WBO ca. 800 fehlende Busfahrer*innen in Baden-

    Württemberg, was einer unbesetzten Stelle auf elf Fahrer entspricht – und ca.

    15 zusätzliche Überstunden pro Monat für das Bestandspersonal bedeutet.

    - Mangel besteht ebenfalls im Werkstattbereich, wo direkte Arbeitsmarktkonkurrenz mit der Metall- und Elektroindustrie besteht

    - Auch der kommunale Nahverkehr (ca. 8.200 Beschäftigte in BW, Tarifverträge TV-N BW und TV RNV) findet nicht mehr so leicht Nachwuchs wie früher – aber

    durch bessere Arbeitsbedingungen ist er attraktiver als der private Sektor.

    Bezahlung - Fahrer sind wegen langer Schichtzeiten oft Alleinverdiener - Rentenansprüche aus Tariflohn liegen knapp über der Grundsicherung - Stundenlohn spiegelt die Erfahrung und die Verantwortung für Fahrgäste,

    Schülerverkehr und andere Verkehrsteilnehmer nicht wider

    Busfahrer WBO Busfahrer komm. Nahverkehr Einstiegslohn 14,46 € 16,67 € Nach 2 Jahren 16,07 € 16,67 € Nach 10 Jahren 17,00 € 17,67 €

    PresseInfo

    24-01-19

    [Tarifrunde Entgelt WBO –privates Omnibusgewerbe BW]

    Fachgruppe Busse und Bahnen

    Vereinte

    Dienstleistungsgewerkschaft

    Fachbereich 11

    Baden-Württemberg

  • 1

    Aktuelle Zahlen und Prognosen zum

    Fahrerbedarf, zur Altersstruktur, zu

    Auszubildenden und zur Verteilung des

    Fahrpersonals nach Berufsabschluss in

    bdo-Mitgliedsunternehmen

    Mai 2018

    Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.

    [email protected]

    Reinhardtstraße 25

    10117 Berlin

    Tel.: 030 24089 -300

    Sitz des Vereins: Berlin | Amtsgericht Berlin-Charlottenburg | VR 22035 Nz | Präsident: Karl Hülsmann |

    Hauptgeschäftsführerin RA Christiane Leonard | Steuer-Nr. 27/620/50544

    Fazit

    Hoher Fahrerbedarf bereits jetzt -> rund 4.415 fehlende Busfahrer

    Mehr als die Hälfte aller Busfahrer ist derzeit über 50 Jahre alt

    -> diese Busfahrer werden in den kommenden 10 15 Jahren wegfallen

    -> rund 35.000 neue Busfahrer, die in den kommenden 15 Jahren benötigt werden!

    Deutlich zu wenig neue Busfahrer werden derzeit ausgebildet!

    Häufigste Ausbildungsform ist die (beschleunigte) Grundqualifikationnach BKrFQG (z.B. Quereinsteiger aus Berufen im Personennahverkehr oder aus branchenfremden Berufen) -> rund 23 % aller derzeitigen Busfahrer

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  • LOHNTAFEL für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg

    gültig ab 01. Oktober 2016 bis 31.12.2018

    ab ab 01.10.-

    31.12.2016 01.01.2017 01.01.2018

    € / Stunde € / Stunde € / Stunde

    1. Berufskraftfahrer

    1.1 Mit Facharbeiterbrief nach mindestens 2½ -jähriger abgeschlossener Berufsausbildung gemäß Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) vom 19.04.2001 zum Berufskraftfahrer Bus und

    (105,8 %)

    16,24

    16,63

    17,00

    1.2 Omnibusfahrer ,

    die am 1. April 1984 mehr als drei Jahre als Omnibusfahrer tätig waren, und

    (105,8 %)

    16,24

    16,63

    17,00

    1.3 Omnibusfahrer , die mindestens zehn Jahre im Bundes-gebiet hauptberuflich als Omnibusfahrer tätig waren, und

    (105,8 %)

    16,24

    16,63

    17,00

    1.4 Omnibusfahrer ,

    die mindestens zehn Jahre außerhalb der Bundesrepublik hauptberuflich als Omnibusfahrer tätig waren und über vergleichbare fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen

    (105,8 %)

    16,24

    16,63

    17,00

    1.5 Fachkraft im Fahrbetrieb

    Mit Facharbeiterbrief nach mindestens 2 ½ -jähriger abgeschlossener Berufsausbildung

    (105,8 %)

    16,24

    16,63

    17,00

    2. Omnibusfahrer (100 %) 15,35 15,72 16,07

    3. Spezialhandwerker (120 %) 18,42 18,86 19,28

    4. Kfz-Handwerker (110 %) 16,89 17,29 17,68 5. Beschäftigte ohne Ausbildung oder mit

    fachfremder Ausbildung , die überwiegend in der Werkstatt in einem Kfz-Handwerksbereich tätig sind

    (93 %) 14,28 14,62 14,94

    nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit (100 %) 15,35 15,72 16,07 nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit (110 %) 16,89 17,29 17,68

    6. Sonstige Arbeiter (93 %) 14,28 14,62 14,95

    7. Berufsanfänger während des 1. Beschäftigungsjahres während des 2. Beschäftigungsjahres während des 3. Beschäftigungsjahres

    (90 %) (95 %) (100 %)

  • Diskussion zum LTMG BW

    Ausschreibungen nach EU-Recht notwendig Zur Zeit werden, bedingt durch EU-Recht, (innerhalb eines

    Zeitraumes von 3-5 Jahren) fast alle Linienkonzessionen durch die Aufgabenträger im Rahmen EU-weiter Ausschreibungen neu vergeben, die meisten davon zum ersten Mal überhaupt.

    Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge Da der Wettbewerb insbesondere über den Preis ausgetragen

    wird, werden vielfach sog. eigenwirtschaftliche Anträge gestellt, bei denen der Verkehr weitgehend ohne öffentliche Mittel, nur aus Fahrgeldeinnahmen und ggf. aus Zuschüssen für Schülerverkehr und Behindertenbeförderung finanziert wird. Diese Anträge genießen nach dem PBefG des Bundes Vorrang.

    LTMG gilt nicht bei Eigenwirtschaftlichkeit Das Tariftreuegesetz schreibt seit 2013 die Anwendung von

    Mindest-arbeits-bedingungen und Mindestbezahlung (sog. Tarifvertrag WBO) vor, wenn öffentliche Mittel für Nahverkehrs-leistungen fließen. Es ist aber bei eigenwirtschaftlichen Anträgen nach herrschender Rechtsauffassung nicht anwendbar.

    Tarifgebundene Unternehmen verlieren Unternehmen mit langjährig Beschäftigten, mit durch Betriebs-

    räte erkämpften übertariflichen Leistungen oder mit eigener Infra-struktur (Werkstatt, Betriebshof) sind wegen der dadurch entstehen-den höheren Kosten bereits im regulären Wettbewerb im Nachteil. Kommen eigenwirtschaftliche Anträge ins Spiel, verlieren Unter-nehmen mit Tarifbindung regelmäßig.

    Hinter grund

    01/2019

    [Tariftreue und Ausschreibungen im ÖPNV]

    Fachgruppe Busse und Bahnen

    Informationen der

    Vereinten

    Dienstleistungsgewerkschaft

    Fachbereich 11

    Baden-Württemberg

  • Impre

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    Eigenwirtschaftlicher Verkehr ist gewollt Die Aufgabenträger des ÖPNV (Kommunen etc.) legen im Nah-

    verkehrsplan und im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens die Bedingungen für die Verkehre fest. Neben Linienverlauf, Bedien-häufigkeit oder Fahrzeugqualität können hier auch Arbeitsbedin-gungen (soziale Standards) festgehalten werden. Ob ein Verkehr eigenwirtschaftlich betrieben werden kann, ist ausschließlich davon abhängig, wie der Aufgabenträger die Ausschreibung gestaltet.

    Tariftreue wird nicht überprüft Ist die Einhaltung des LTMG notwendig, sichern Unternehmen

    diese für sich und die Subunternehmer bei der Ausschreibung zu. Die Überwachung der Einhaltung ist Aufgabe der Aufgabenträger (Kommunen). Tatsächlich wird die Einhaltung des LTMG im ÖPNV nicht überprüft, was hinlänglich bekannt ist. Unternehmen, die darauf vertrauen, können sich mit günstigeren Angeboten an Ausschreibungen beteiligen, die Kommunen sparen dadurch Geld.

    Falsche Sanktionen bei LTMG-Verstößen Durch die vom Gesetz als Sanktion vorgesehenen Strafzahlungen

    erreichen nicht zwingend die Höhe der durch gesetzwidriges Verhalten erzielbaren Einsparungen. Die Verluste, die die Beschäf-tigten durch untertarifliche Bezahlung etc. erleiden, müssen nicht ausgeglichen werden. Bei Kündigung der Leistung entstehen dem Aufgabenträger meist höhere Kosten für kurzfristige Ersatzverkehre.

    Zukunftsfähiger Nahverkehr in Gefahr Im Zuge der Ausschreibungswelle werden Betriebshöfe und die

    Zahl der Betriebe mit eigener Werkstatt von geschotterten Abstell-plätzen ohne weitere Infrastruktur verdrängt. Hinzu kommt die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen als wichtigste Ursache für den aktuellen Busfahrermangel. Auf diese Weise gefährden die Kommunen die Basis für die Weiterentwicklung des ÖPNV.

    Evaluation ohne Expertise Die vorgeschriebene Evaluation des LTMG wurde vom Wirt-

    schaftsministerium verspätet und ohne Einbeziehung der Verbände oder des LTMG-Beirates vorbereitet. Die Zielsetzung der Evaluation ist diffus. Eine Rückkopplung während des Evaluationsprozesses ist ebenfalls nicht vorgesehen.

  • Impre

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    Belastung der Sozialkassen Die Grundsicherung in der Rente greift heute, wenn das durchschnittliche Einkommen weniger als 823 Euro

    beträgt. Die folgende Tabelle zeigt das Jahresbrutto eines Busfahrers, der nach WBO-Tarif bezahlt wird (17 € Stundenlohn, gilt für Busfahrer mit Berufskraftfahrerausbildung oder 10 Jahren Berufserfahrung) und eines Busfahrers, der unter Tarif bezahlt wird (15,50 € Stundenlohn, keine Jahressonderzahlung, geringere Zuschläge). In beiden Fällen wurden 16 Mehrarbeitsstunden im Monat angenommen. Für die Höhe der Rente wurden 10,55 % Sozialabgaben zum Abzug gebracht.

    Auch beim Wohngeld kann die untertarifliche Bezahlung zu Ansprüchen führen. Im Beispiel: Familie, zwei Kinder, Ehefrau nicht berufstätig. Mietkosten von 800 € bruttokalt (inkl. Wasser, Abwasser, Müllgebühren)

    Städte mit Mietstufe IV (Auswahl): Wendlingen, Überlingen, Pforzheim, Nagold, Hechingen, Bruchsal, Backnang Städte mit Mietstufe V (Auswahl): Esslingen, Ludwigsburg, Dossenheim, Ravensburg, Schwetzingen, Waiblingen Städte mit Mietstufe VI (Auswahl): Leonberg, Leinfelden-Echterdingen, Fellbach, Stuttgart, Konstanz, Freiburg, Tübingen

    Rente nach 40 Jahren Beitragszahlungen

    netto vor Steuern (West)

    Rente nach 30 Jahren Beitragszahlungen

    netto vor Steuern (West)

    Jahresbrutto Rente bei 47,9 %

    Rentenniveau 2016

    Rente bei 43%

    Rentenniveau 2030

    Rente bei 47,9 %

    Rentenniveau 2016

    Rente bei 43%

    Rentenniveau 2030

    18.000 € 541 € 485 € 404 € 362 €

    30.000 € 901 € 809 € 673 € 604 €

    36.400 € 1.091 € 981 € 816 € 732 €

    41.000 € 1.232 € 1.106 € 920 € 825 €

    42.000 € 1.262 € 1.133 € 942 € 845 €

    60.000 € 1.803 € 1.618 € 1.345 € 1.207 €

    Jahresbrutto Wohngeld in

    Mietstufe V und VI

    Wohngeld in

    Mietstufe IV

    36.400 € 54 29

    41.000 € 0 0

  • Nur der ÖPNV

    gibt Städten mehr Lebensqualität

    sichert Mobilität für alle

    hilft Klimaziele zu erreichen

    Position zur Zukunft

    des Nahverkehrs

    Fachgruppe Busse und Bahnen

  • Nahverkehr der Zukunft

    Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommt in

    unserer Gesellschaft eine hohe Bedeutung zu. Mobilität

    ist ein Grundbedürfnis aller Menschen, wesentliche Vor-

    aussetzung für persönliche Freiheit und soziale Teilhabe

    sowie der Motor wirtschaftlicher Entwicklung.

    Schon heute nutzen täglich rund 28 Millionen Menschen

    den ÖPNV. Rund 42 % der Teilnehmenden einer Umfrage

    von Infratest Dimap sprachen sich im Januar 2018 für

    den Ausbau des Nahverkehrs aus. Fast drei Viertel wür-

    den bei verlässlicherem und preisgünstigerem Nahverkehr

    auf ihr Auto verzichten1.

    Im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung wer-

    den zunehmend neue Mobilitätsformen entwickelt und

    zusätzlich zum klassischen ÖPNV angeboten, wie Car-

    oder Bike-Sharing, kommunale Mitfahrprojekte, ÖPNV

    On-Demand oder autonome Kleinbusse.

    1 Report Mainz 09.01.2018; www.bit.ly/ARD-OPNV

  • ver.di steht für effizienten öffentlichen Nahverkehr

    als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Mobili-

    tätsangebote müssen im Zusammenspiel der

    Verbesserung urbaner und ländlicher Lebensqualität

    dienen. Dies gelingt nur durch

    • das Angebot gemeinwohlorientierter und bezahl-

    barer Mobilität für alle Menschen;

    • die Reduzierung des durch Verkehr verursachten

    Flächen- und Platzverbrauchs sowie des Verkehrsauf-

    kommens;

    • die Verbesserung der Luftqualität und einen

    wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele;

    • Lärmvermeidung;

    • die gezielte Anbindung ländlicher Regionen an die

    Ballungsräume.

  • Öffentlicher Nahverkehr ist am effizientesten bei hoher

    Auslastung großer Fahrzeuge. Eine Fahrt im Bus reduziert

    den CO2-Ausstoß um 95 % gegenüber dem PKW. ÖPNV

    On-Demand mit PKWs oder Kleinbussen macht daher

    nur als Zubringer zu ausgebauten ÖPNV-Systemen oder

    in schwach besiedelten Gebieten Sinn. Andernfalls würde

    der ÖPNV geschwächt und der Beitrag zur Verringerung

    des Verkehrsaufkommens und besserer Klimabilanz wäre

    gering. Auch Elektromotoren sind nicht klimaneutral: Her-

    stellung und Entsorgung der Speicher sowie der Strommix

    müssen mitgedacht werden.

    Aus Sicht von ver.di muss eine

    intelligente Verkehrspolitik die

    Verschiebung des Modal Split2

    vom privaten PKW hin zu effizi-

    enter Ausnutzung des öffentlichen

    Nahverkehrs konsequent verfolgen. Dazu ist not-

    wendig

    • alternative Bedienformen wie ÖPNV On-Demand

    als Zubringer zur bestmöglichen Ausnutzung

    öffentlicher Verkehrsnetze auszurichten;

    • den Einsatz großer Fahrzeuge, wie Busse und

    Bahnen, bei entsprechender Auslastung grundsätz-

    lich den Vorrang vor mehreren kleinen Fahrzeugen

    2 Der Anteil eines Verkehrsträgers am gesamten Verkehrsmarkt

  • zu geben und zugleich alle möglichen Maßnah-

    men zur Erhöhung der Auslastung der Fahrzeuge

    zu ergreifen;

    • dass die kommunalen ÖPNV-Unternehmen als

    multimodale Verkehrsdienstleister die Aufgabe

    der Steuerung aller weiteren Verkehrsangebote

    übernehmen;

    • Stadt- und Siedlungspolitik konsequent auf den

    ÖPNV auszurichten;

    • Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des

    öffentlichen Nahverkehrs auch zu Lasten des

    PKW-Verkehrs in den Ballungsräumen zu ergrei-

    fen, wie Ampel-Vorrangschaltungen, Busspuren

    oder die Verringerung des PKW-Verkehrs durch

    Zufahrtsbeschränkungen und die Reduzierung und

    Verteuerung von Parkraum in den Innenstädten;

    • eine Vertaktung des öffentlichen Nahverkehrs

    auf der Straße (ÖPNV) und Schiene (SPNV) auch

    über kommunale Grenzen hinaus einzurichten und

    den ÖPNV im ländlichen Raum auszubauen;

    • neben dem Mobilitätsverhalten auch die Mobi-

    litätsbedürfnisse der Bevölkerung zu ermitteln,

    um effiziente öffentliche Verkehrsangebote schaf-

    fen zu können;

    • kommunale Mobilitätspläne und -konzepte

    unter Einbeziehung aller Mobilitätsformen mit

    dem Ziel der bestmöglichen Auslastung öffent-

    licher Verkehrsangebote zu erstellen, in kurzen

    Abständen zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

    • Errichtung einer bundesweit zugänglichen

    Mobilitätsplattform mit einheitlichen Tarifsys-

    temen, die zur Gewährleistung des Daten- und

    Unternehmensschutz im Wettbewerb öffentlicher

    Steuerung unterliegt.

  • Gute Arbeit geht anders

    Der ÖPNV mit Bussen, U- und Straßenbahnen ist mit

    über 150.000 Beschäftigten und über 4.000 Auszubil-

    denden auch als Arbeitgeber ein entscheidender Wirt-

    schaftsfaktor in den Kommunen. Die Identifikation der

    Beschäftigten ist im Allgemeinen hoch, da die Tätigkeit

    als gesellschaftlich wertvoll empfunden wird. Seit der

    Öffnung der Branche für den europäischen Wettbewerb

    sind jedoch in den meisten Unternehmen weitreichende

    Restrukturierungen vorgenommen worden, deren Folge

    Arbeitsverdichtungen, niedrigere Lohnniveaus für Neu-

    eingestellte und Tarifflucht durch Outsourcing waren.

    Darüber hinaus fürchten Beschäftigte zunehmend den

    Verlust des Arbeitsplatzes bei den im Schnitt alle 8 bis

    10 Jahre anstehenden Neuvergaben der Verkehrsverträ-

    ge. Diese Ängste sind durch die fehlende Verpflichtung

    der Übernahme der Beschäftigten bei Betreiberwechseln

    und die mit der Änderung des Personenbeförderungs-

    gesetzes (PBefG) etablierte Gefahr eigenwirtschaftlicher

    Anträge noch gestiegen.

  • ver.di fordert sichere Arbeitsbedingungen und

    gute Bezahlung für die Beschäftigten im ÖPNV.

    Dazu muss sichergestellt werden, dass

    • die Übernahme der Beschäftigten und der Erhalt

    ihrer bisherigen Entlohnung und Arbeitsbedingun-

    gen bei Betreiberwechseln verpflichtend vorge-

    schrieben wird;

    • Vorgaben zur Übernahme der Beschäftigten und

    sozialen Standards auch bei eigenwirtschaft-

    lichen Anträgen eingehalten werden müssen;

    • Angebote des ÖPNV On-Demand nicht mit prekä-

    ren und tariflosen Arbeitsverhältnissen durchge-

    führt werden;

    • Verkehrsverträge finanziell so ausgestaltet sind,

    dass den Beschäftigten angemessene Bezah-

    lung und gesunderhaltende Arbeitsbedin-

    gungen, die auch Beruf und Familie in Einklang

    bringen lassen, geboten werden können.

  • Kommunale Entscheidungshoheit

    Städte und Landkreise können sowohl Qualität und Um-

    fang des öffentlichen Nahverkehrs, also auch Entlohnung,

    Arbeitsbedingungen und Übernahme der Beschäftigten

    durch Nahverkehrspläne, Verkehrsverträge und Verkehrs-

    steuerung, selbst bestimmen. Weitere Angebote wie

    ÖPNV On-Demand können sie zulassen, wenn sie diese

    für sinnvoll erachten.

    Aus Sicht von ver.di müssen die Kommunen als

    souveräne Gebietskörperschaften zwingend über

    alle Mobilitätsangebote entscheiden können, da

    nur so kommunale Mobilitätskonzepte wirksam

    durchgesetzt werden können. Dafür muss im Per-

    sonenbeförderungsgesetz (PBefG)

    • der Grundsatz der kommunalen Entscheidungs-

    hoheit bei alternativen Bedienangeboten wie Shuttles

    oder ÖPNV On-Demand beibehalten werden;

    • die durch Konzessionen bestimmte Beförderungs, –

    Tarif- und Bedienpflicht für Taxen und Mietwagen

    ebenso wie für Plattformangebote zur Personenbeför-

    derung beibehalten werden.

  • Klimaziele erreichen

    Nur durch den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs kön-

    nen in absehbarer Zeit die Klimaziele im Verkehrssektor

    erreicht werden. Bis 2030 hat der Verkehr 40-42 % seiner

    Treibhausgasemissionen verglichen mit 1990 abzubauen,

    in 2016 lag der CO2-Ausstoß im Verkehr jedoch um 2 Mil-

    lionen Tonnen höher als 1990. Für den notwendigen Aus-

    bau müssen für den ÖPNV ausreichende finanzielle Mittel

    zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des Dieselgip-

    fels wurde beschlossen, dem ÖPNV 500 Millionen Euro für

    Elektrifizierung und Nachrüstung von Dieselbussen sowie

    500 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen zur

    Verfügung zu stellen. Finanzielle Mittel zur Beseitigung des

    Sanierungsstaus und zum Ausbau sind nicht vorgesehen.

    ver.di fordert eine ausreichende Finanzierung des

    Erhalts und Ausbaus der Infrastruktur, der Fahrzeu-

    ge und der betrieblichen Durchführung. Da viele

    Kommunen dazu nicht in der Lage sind, ist die

    Beteiligung des Bundes in großem Umfang und

    die Erschließung weiterer Finanzierungsformen

    notwendig. Eine zukunftsfähige Finanzierung des

    ÖPNV beinhaltet

    • die Einrichtung eines Fonds zum Abbau des Sanie-

    rungsstaus im ÖPNV, der inzwischen auf über

    4,5 Milliarden Euro angewachsen ist;

    • ein umfassendes Unterstützungsprogramm zum

    Ausbau des elektrifizierten ÖPNVs mit Straßen-,

    U-Bahnen und O-Bussen sowie zum Aufbau einer

    Ladeinfrastruktur für Elektrobusse;

    • den Ausbau der Förderprogramme auf Landesebene

    zur Fahrzeugfinanzierung;

    • die Einführung einer Nutznießerfinanzierung durch

    Unternehmen ähnlich der „versement transport“ in

    Frankreich, um durch weiteren Ausbau und Fahrpreis-

    senkungen die Attraktivität zu erhöhen. Dies ist sach-

    gerecht, da die Mehrheit der ÖPNV-Nutzer Auszubil-

    dende und Berufspendler sind.

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    Jetzt Mitglied werdenwww.mitgliedwerden.verdi.de

    Wir ver.di-Mitglieder im Nahverkehr kämpfen gemein-

    sam für bessere Arbeitsbedingungen, gute Bezahlung

    und sichere Arbeitsplätze. In die Diskussionen zur

    Zukunft unserer Branche mischen wir uns aktiv ein.

    Sei dabei, jedes Mitglied macht uns stärker.

    Weitergehende Informationenverkehr.verdi.de/branchen/busse-und-bahnen

    ver.di Bundesverwaltung

    Fachbereich Verkehr

    Fachgruppe Busse und Bahnen

    Paula-Thiede-Ufer 10

    10179 Berlin

    Tel.: 030-69562653

    [email protected]