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PowerPointPräsenta-on-WeisseSchleifeSchweizMit16Ak)onstagenzurAbschaffungderGewaltgegenFrauenundMädchenbis2030
25.November-10.Dezember
Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
Version2018
Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
• DieKampagneisteinena4onaleIni4a4vederSchweizerS4>ungFSMF*
*Fonda)onSommetMondialdesFemmes(FSMF)
• Sekretariat:3Blvd.JamesFazy,1201Genf
• Tel.:0227386619–www.weisse-schleife.ch
*Einenichtgewinn-orien)erte,interna)onle,humanitäreOrganisa)onmitBeraterstatusanderUNOinGenf,WienundNewYork.
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
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LeiJadenfüreineSchweizohneGewaltgegenFrauenundMädchen-Agenda2030
16 Tage 25. Nov. - 10 Dez. Aktivismus
und Welttage
Abschaffung der Gewalt gegen Frauenund MädchenFokus 2030
Weisse Schleife Kampagne Schweiz
C/o Stiftung WWSF - CP 5490 - 1211 Genf 11
www.ruban-blanc.ch
1. Int. Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen
25. November
2. Häusliche Gewalt
3. Gewalt am Arbeitsplatz
4. Stalking
5. Vergewaltigung und sexuelle Belästigung
6. Pornografie7. Prostitution und Menschenhandel
8. Zwangsheirat und Verbrechen im Namen der Ehre
9. Weibliche Genitalverstümmelung
10. Jugendgewalt
11. Gewalt an älteren Menschen
12. Wirtschaftliche Gewalt
13. Drogen- und Alkoholmissbrauch
14. Drogen- und Alkoholmissbrauch
15. Gewalt in den Medien
16. Menschenrechtstag - 10. Dezember
Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
SchweizerKampagnederWeissenSchleife“DieGewaltgegenFrauenundMädchenbis2030abzuschaffen– eineIdeederenZeitgekommenist.”
• Wersindwir?
– DieSchweizerKampagnederWeissenSchleifewurdeam14.Februar2009vonderS4>ungFSMFinGenfgegründetundexis4ertinmehrals60Ländern.
– GetragenistdieseIni4a4vevoneinemArbeits-KomiteeinGenf,unterstütztvomKreisderSchweizerWeissenSchleifeBotscha>er,welchealsposi4veVorbildergelten.DieIni4a4vewirdvonMitgliedern
undSponsorenfinanziellunterstützt.
– 50Persönlichkeiten,diepoli4schsowieinderZivilgesellscha>engagiertsind,habendie«ErklärungderSchweizerWeissenSchleifeBotscha>erzurAbschaffungderGewaltgegenFrauen»
unterzeichnet.
• VisionundMission
1. UnsereVisionisteineMännlichkeit,welchediebestenmenschlichenQualitätenverkörpertunddie
partnerscha>licheZusammenarbeitvonFrauenundMännernfüreinefriedvolleundgewaltloseKulturinderSchweizermöglicht.UnsereMission:einena4onaleBewegungaufzubauen– eineBewegung,die
unsererAmbi4onentspricht.DiesbeinhaltetdieEntwicklungeinesvonderZivilgesellscha>getragenen
Ak4onsplans,derpoli4schundfinanziellunterstütztwird.
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
ImJahr2016beganneineneuesZeitalter
• MitderEinführungderUNO-Zielefürnachhal-geEntwiclung(SDGs)zeichnetdasJahr2016den
BeginnzurAbschaffungderGewaltgegenFrauenundMädchenbis2030.
• Am25.September2015,währendeinesUNO-Gipfeltreffens,bestä4gtendieMitgliedsstaaten,dieZiele für nachhal4ge Entwicklung na4onal umzusetzen und damitArmut zu bekämpfen,Gewalt
gegenFrauenundKinderzubesei-genundzueinernachhal-genEntwicklungunseresPlaneten
beizutragen.DieZielegiltesbis2030zuerreichen.
• Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ist eines der Haupthindernisse für nachhal-ge
Entwicklung,Wirtscha>swachstumundArmutsbekämpfung.DasUNO-SDGNr. 5 zielt darauf ab,die Chancengleichheit vonMännern und Frauen auf wirtscha>licher Ebene zu fördern, um alleFormenvonGewaltgegenFrauenundMädchen,einschliesslichderZwangsheirat,zubesei-gensowiedieBeteiligungvonFraueninpoli4schenEntscheidungsstrukturenzufördern.
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
• DieSchweizerKampagnehatverschiedeneProgrammeausgearbeitet,dieaufunsererWebseiteaufDeutschundFranzösischvorgestelltsindundwelcheSiekostenlosbenützenundaufverschiedeneWeisevorstellenundweiterleitenkönnen,umunserZielzurAbschaffungvonGewaltanFrauenundMädcheninunseremLandbiszumJahr2030zuerreichen.
• UnserLeitmo4fist“DieMännerundJungsmüssenmitanBord!NurmitIhrerTeilnahmewirdesgelingen,Stereotypenauszumerzenundtradi4onelleRollenmodelleinderGesellscha>abzuschaffen.
• MitdiesemLeitmo4fversuchenwirMänner,FrauenundJugendlichezumo4vierensichpersönlichzuengagierenundihrVersprechenaufunsererWebseiteabzugeben“IchengagieremichkeineGewaltandFrauenundMädchenauszuüben,wederzudulden,noch
schweigendgeschehenzulassen.”
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
Überdie16Ak4onstage25.November-10.Dezember
• WeshalbwurdediesespezifischeZeitspannevon16Tagengewählt?
Die 16 Ak4onstage gegen geschlechtsspezifische Gewalt beginnen mit dem “Interna4onalen Tag zurAbschaffungderGewaltgegenFrauen(25.November)”,auchbekanntalsder“TagderWeissenSchleife”.
Um eine symbolische Verbindung zwischen der Gewalt gegen Frauen und den Menschenrechten
herzustellen, findet der letzte Ak4onstag am 10. Dezember stao, dem Interna4onalen Tag der
Menschenrechte.GeschlechtsspezifischeGewaltverletztdieMenschenrechte.
• Wasbeinhaltendie16Ak-onstage?
DieKampagnederWeissenSchleifehatfürdie16Ak4onstageentsprechende16Themenausgearbeitet.Diese 16 Themen sind in unserem « LeiJaden für eine Schweiz ohne Gewalt gegen Frauen und
Mädchen»dargestelltmitBeispielenvonverschiedenenFormenderGewaltgegenFrauenundMädchen,
sowieeineAuswahlvonVorschlägen,umdergeschlechtsspezifischenGewalteinEndezusetzen.
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
TeilnahmeanderKampagne
• Wiekannmananden16Ak-onstagenteilnehmen?
• DieimLeipadenentwickelten16ThemenliefernnützlicheInforma4onen,Fakten,Zahlen,RessourcenundHandlungsideen.SiekönnenpersönlichoderinGruppenhandelnundVeranstaltungen,
Podiumsdiskussionen,Pressekonferenzen,MärscheundöffentlicheDebaoenorganisieren.Spezielldie
BeteiligungvonMännernundJungenistzentral,umöffentlicheDeba_enüberdasProblemderGewalt
gegenFrauenundMädchenzuführen.
• Um Sie bei Ihren Bemühungen zu unterstützen, bietet das Sekretariat der Weissen Schleife diverseMaterialienwiePlakate,Broschüren,Anstecknadeln(Pins),PostkartenundAurleberan.
• ImLeiJadenfindenSiedetailliertereErläuterungen,umanden16Ak4onstagenteilzunehmen(S.10desLeipadens).
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
Die16ThemenderKampagne
1) Interna4onalerTagzurAbschaffungderGewaltgegenFrauen– 25.November
2) HäuslicheGewalt3) GewaltamArbeitsplatz4) Stalking5) Vergewal4gungundsexuelleBeläs4gung6) Pornografie7) Pros4tu4onundMenschenhandel8) ZwangsheiratundEhrverbrechen9) WeiblicheGenitalverstümmelung10) Jugendgewalt11) GewaltanälterenMenschen12) Wirtscha>licheGewalt13) DrogenundAlkoholmissbrauch14) VerschiedeneStereotypenderMännlichkeit15) GewaltindenMedien16) Menschenrechtstag–10.Dezember
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
Präsenta4onder16Themen
1) 25.November– Interna4onalerTagzurAbschaffungderGewaltgegenFrauenundMädchen
Defini4onderGewaltgegenFrauenDieVereintenNa4onendefinierenalsGewaltgegenFrauen„jedeHandlunggeschlechtsspezifischerGewalt,die
derFraukörperlichen,sexuellenoderpsychischenSchadenzufügtoderzufügenkann,einschliesslichder
Androhungderar4gerHandlungen,derNö4gungoderderwillkürlichenFreiheitsberaubunginder
ÖffentlichkeitoderimPrivatleben.”(OMS)
Fakten• In der Schweizwirdeine von fünf Frauen imRahmeneiner Beziehung zumOpfer von physischer oder
psychischerGewalt.
• WeltweiterleideteinevondreiFrauensexuelleoderphysischeGewalt,welchehautpsächlichdurchihrenIn4mpartnerverübtwird.
• 603MillionenFrauenlebeninLändern,indenenhäuslicheGewaltnichtalsVerbrechengilt(UNO)
• InderSchweizwirdeinevonfünfFrauenimLaufeihresLebensOpfereinerVergewal4gungodereiner
versuchtenVergewal4gung.
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
2)HäuslicheGewalt
HäuslicheGewaltkommtinverschiedenenFormenzumAusdruckundschliesstsowohlpsychologischealsauchphysische,sexuelleundwirtscha>licheGewaltein.
Sta4s4ken– PolizeilicheKriminalsta4s4k2017*
• ImJahr2017kameszu17’024Stradaten,diedenBereichderhäuslichenGewaltzugerechnetwerdenkonnten.Diessind37%derfürdenhäuslichenBereichrelevantenStra>aten.
• In48,3%derFällehäuslicherGewaltbestandzwischengeschädigterundbeschuldigterPersomeine
Paarbeziehung;in25,6%derFällehandelteessichumeineehemaligePartnerscha>.• DerAnteilangezeigterhäuslicherGewaltvonElterngegenKindernodervonKinderngegendieeigenenEltern
beträgt16,3%.• DiehäufigstenStra>atenstelltenTätlichkeiten(5’369),Drohungen(3’795),Beschimpfung(2’925)undeinfache
Körperverletzungen(2’057)dar.• HäufigwurdenimBereichHäuslicheGewaltauchschwerereDeliktewieNö4gung(685),Enpührungund
Freiheitsberaubung(140),GefährdungdesLebens(121)undschwereKörperverletzung(84)erfasst.EbensofälltdieZahlanversuchten(53)undvollendeten(21)Tötungsdeliktenauf.
• ImBereichderSexualdelikteimZusammenhangmithäuslicherGewaltwurden300sexuelleHandlungenmit
Kindern,2016Vergewal4gungenund186sexuelleNö4gungenverzeichnet.
*file:///Users/children1%201/Downloads/informa4onsblao9zahlenzuhaeuslichergewal4nderschweiz.pdf-März2018
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
3)GewaltamArbeitsplatz
Defini4onDieGewaltamArbeitsplatzschliesstpsychischeundsexuelleBeläs4gungein.Alsdiskriminierenddefiniertdas
BundesgerichtzurGleichstellung„jedesbeläs4gendeVerhaltensexuellerNaturodereinanderesVerhaltenaufgrundderGeschlechtszugehörigkeit,dasdieWürdevonFrauenundMännern
amArbeitsplatzbeeinträch4gt.“
PsychischeBeläs4gungistgemässdesBundesgerichts„eineFolgefeindlicherAbsichtenoderArglist,inhäufiger
WiederholungübereinenlängerenZeitraum,womitesEinzelneoderMehrerebeabsich4gen,eineanderePersonzuisolieren,auszugrenzenodergarvonihremArbeitsplatzzuverdrängen.“
FaktenderSchweiz
• Die vom SECO geschätzten jährlichen Kosten, die durch Mobbing hervorgerufener Stress verursachtwerden,belaufensichauf4MilliardenFrankenproJahr.
• 8%derPersonenhabenMobbing,Beläs4gungamArbeitsplatzoderDemü4gungenerfahren.
• 8 % der Personen haben Bedrohungen oder demü4gendes Verhalten erlebt. Frauen sind solchemVerhaltenfastdoppeltsohäufigausgesetztwieMänner(11,5%gegenüber6%).
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
4)Stalking
Defini4onUnterStalkingwirddas„willentlicheundwiederholteNachstellenundBeläs4geneinerPersonverstanden,
derenphysischeoderpsychischeUnversehrtheitdadurchdirekt,indirekt,kurz-oderlangfris4gbedrohtundgeschädigtwerdenkann.StalkingkannTatenvonsehrunterschiedlicherSchwereumfassen:vom
aufdringlichenWerbenumAufmerksamkeitbishinzudauerha>emPsychoterror.“
Fakten2017
StalkingstelltinderSchweizkeineneigenständigenStra>atbestanddar.Demzufolgeenthältdie
Strafurteilssta4s4kkeinerleiAngabenüberdieZahlderStalkingfälle.
JeneStra>atbestände,welcheimZusammenhangmitStalkinghäufigvorkommen,wurdeninfolgendem
Umfangregistriert:Beschimpfung(2’925)undMissbraucheinerFernmeldeanlage(514).
file:///Users/children1%201/Downloads/informa4onsblao9zahlenzuhaeuslichergewal4nderschweiz.pdf
Quelle:ZahlenzurhäuslicherGewaltinderSchweiz
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
5)Vergewal4gungundsexuelleBeläs4gung
Defini4onUntersexuelleBeläs4gungfällt„jedesbeläs4gendeVerhaltensexuellerNaturodereinanderesVerhaltenaufgrundderGeschlechtszugehörigkeit,dassichgegendenWilleneinerPersonrichtetundderenWürde
beeinträch4gt.
UntersexuellerGewaltverstehtmanjedensexuellenAkt,jedenVersucheinessexuellenAktesoderjedeandereHandlung,diejemandgegeneineanderePersonunterKra>anwendungausübt,unabhängigvomVerhältniszumOpferunddenBegleitumständen.DieseDefini4onumschliesstauchdieVergewal4gung,
welchedefiniertistalsdasEinführendesPenis,andererKörperteileodereinesGegenstandesindieVulvaoderdenAnusunterAnwendungkörperlicherGewaltoderanderernö4genderMioel.”(OMS)
Defini4ondesEidgenössischesBürosfürdieGleichstellungvonFrauundMannEBG„UnterSexuelleBeläs4gungfallenfolgendeHandlungen:sexuelleAnspielungenoderabwertende
BemerkungenüberdasÄussere;sexis4scheBemerkungenundWitzeübergechlechtsspezifischeMerkmale,sexuellesVerhaltenodersexuelleOrien4erung;pornografischesMaterial,dasamArbeitsplatzgezeigt,
aufgehängtoderverteiltwird;unerwünschteEinladungenmitsexuellerAbsicht;unerwünschteKörperkontakte;Annäherungsversuche,diemitVersprechenvonVorteilenoderAndrohenvonNachteilen
einhergehen;VerfolgenderZielpersoninnerhalboderausserhalbdesBetriebs;sexuelleÜbergriffe,Nö4gungoderVergewal4gung.“
Fakten2017
ImBereichderSexualdelikteimZusammenhangmithäuslicherGewaltwurden300sexuelleHandlungenmitKindern,216Vergewal4gungenund186sexuelleNö4gungenverzeichnet.
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gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
6)Pornografie
Defini4on“WerpornografischeSchri>en,Ton-oderBildaufnahmen,Abbildungen,andereGegenständesolcherArtoder
pornografischeVorführungeneinerPersonunter16Jahrenanbietet,zeigt,überlässt,zugänglichmachtoderdurchRadiooderFernsehenverbreitet,wirdmitFreiheitsstrafebiszudreiJahrenoderGeldstrafebestra>.”
StGbArt.197Abs.1
___________________________________________________________________________
“WereineminderjährigePersonanwirbt,damitdieseaneinerpornografischenVorführungmitwirkt,oderwersiezurMitwirkunganeinerderar4genVorführungveranlasst,wirdmitFreiheitsstrafebiszudreiJahrenoder
Geldstrafebestra>.”StGbArt.197Abs.3
____________________________________________________________________
“WerTon-oderBildaufnahmen,Abbildungen,andereGegenständeoderVorführungen,die,ohne
schutzwürdigenkulturellenoderwissenscha>lichenWertzuhaben,grausameGewaloä4gkeitengegenMenschenoderTiereeindringlichdarstellenunddabeidieelementareWürdedesMenscheninschwerer
Weiseverletzen,herstellt,einführt,lagert,inVerkehrbringt,anpreist,ausstellt,anbietet,zeigt,überlässtoder
zugänglichmacht,wirdmitFreiheitsstrafebiszudreiJahrenoderGeldstrafebestra>.”StGbArt.135Abs.1
InZukun>sollenderar4gRepresenta4onenderGewaltebensostra|arsein.
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7)Pros4tu4onundMenschenhandel
Defini4onPros4tu4onliegtvor,sobaldeinePerson„einersexuellenodervergleichbarenHandlungoderanderenVorgehen
sexuellerNatur,gegenGeldoderanderematerielleVorteile,zus4mmt.“„MenschenhandelbezeichnetdenTatbestandderAnwerbung,Beförderung,Überführung,BeherbergungundAufnahmeeinerPersonzumZweckederAusbeutung
unterAnwendungvonGewalt,Nö4gung,IrreführungoderähnlicherMioel.“
Ar?kel6desÜbereinkommenszurBesei)gungjederFormvonDiskriminierungderFrauCEDEF)
„DieUNO-VertragsstaatentreffenallegeeignetenMassnahmen,einschliesslichgesetzgeberischenMassnahmen,zurAbschaffungjederFormdesFrauenhandelsundderAusbeutungder
Pros4tu4onvonFrauen.“
Fakten• DieSchweizerRotlicht-Etablissementsverzeichnenjährlich2,2bis6,7MillionenKundenbesuche
(StudievonBibersteinundKillias2015).
• 125’000Männer(alsoetwajederdreissigste)scheineninderSchweizregelmässigeKundenvonPros4tuiertenzusein(StudievonBibersteinundKillias2015).
• BezahlterSexmachtinderSchweiz1MilliardeSchweizerFrankenproJahraus(StudievonBiebersteinundKillias,2015).
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gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
8)ZwangsheiratundEhrverbrecheninderSchweiz
Defini4on“EineZwangsheiratistgegeben,wenneinerderPartnerdazuverpflichtetwird,dasEhebündnisgegenseinen
Willenzuakzep4eren.SieunterscheidetsichvonderarrangiertenHeirat,diezwarvonDriopersonenini4iertwird,aberdochdurchdieWahlfreiheitderbeidenPartnergekennzeichnetist.”
“EhrverbrechensindStra>aten,welchedieEhreeinerGruppeoderGemeinscha>geschändethaben.Inden
meistenFällenwerdensieanFrauenbegangen.”
Fakten• InderSchweizmusstenzwischen2009und2010geschätzte348PersonenunterDruckundgegenihren
WilleneinerHeiratzus4mmen.
• NacheinerStudiederZeitungLeTempsausdemJahr2006wurdenetwa17’000inderSchweizlebendeMenschenzwangsverheiratet.
• EhrverbrechenwerdenmeistnichtinderSchweizverübt.DiebetroffenenMädchenfahrenindieFerienundkehrenniezurück.
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gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
9)WeiblicheGenitalverstümmelung
Defini4on“WeiblicheGenitalverstümmelungistdieteilweiseodertotaleEnpernungodersons4geVerletzungder
äusserenweiblichenGeschlechtsorganeausnichtmedizinischenGründen.”
Fakten
• NachSchätzungdesBundesamtsfürGesundheit(BAG)lebtenim2013etwa13’000FrauenundMädchen
inderSchweiz,dieeineweiblicheGenitalverstümmelungerlioenhabenodervonihrbedrohtwaren.
• WeiblicheGenitalverstümmelungverletztFrauen-undKinderrechte.
• Weibliche Genitalverstümmelung kann zu Hämorrhoiden, Harnproblemen, Zysten, Infek4onen,UnfruchtbarkeitundGeburtskomplika4onenführensowiedasRisikovonTotgeburtenerhöhen.
• Weltweit waren mehr als 200 Millionen Frauen und Mädchen im Jahr 2016 Opfer vonGenitalverstümmelung.(UNO)
• IndenmeistenFällenwirdsieanMädchenimAlterzwischen0und15Jahrenverübt.
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gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
10)Jugendgewalt
Defini4on“JugendgewaltdefiniertsichalsdieAnwendungoderAndrohungvonphysischerund/oderpsychischerGewalt
ausgehendvonKindern(7-15Jahre),Jugendlichen(16-18Jahre)undjungenErwachsenen(19-25Jahre).Vandalismus,diewillentlicheZerstörungfremderGüter,gehörtebenfallsdazu.”
Fakten• DiepolizeilicheKriminalsta4s4kstelltfürdenZeitraumvon1999-2006einekon4nuierlicheundauffällige
ZunahmederErmiolungengegenminderjährigeStra>äterfest.DieZahlderKörperverletzungenerhöhtesichvon760auf1525undjenederDrohungenvon405auf869.
• ImselbenZeitraum istdieAnzahlderVerurteilungen jungerMenschenwegenGewaloä4gkeitvon1241beträchtlich auf 2268 ges4egen (einfache Körperverletzung: Erhöhung von 288 auf 638; Bedrohung:Erhöhungvon148auf317).
• JährlichwerdenvonjungenMenschenzwischen10und29Jahrenweltweitetwa200’000Mordeverübtunddiesentspricht48%allerjährlichbegangenenMorde.
• JugendgewalthatfataleAuswirkungenaufdenkörperlichen,psychologischenundsozialenBereich.
• Jugendgewalt verursacht eine Kostensteigerung in der gesundheitlichen Versorgung, in der sozialenFürsorgeundimRechtswesen.
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gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
11)GewaltanälterenMenschen
Defini4on“DieMisshandlungältererMenschenumschliesstsowohleinzelnealsauchwiederholteHandlungenoderdieUnterlassungnotwendigerTä4gkeiten,dieimRahmeneinervertrauensbasiertenBeziehungverübtwerden
undzuVerletzungenoderpsychischenSchädenführen.”
Fakten• GemässdesBundesamtesfürSta4s4kwurden3.9%derüber65jährigen,imprivatenHaushaltlebenden
MenschenzumOpfervonpsychologischer,physischerundfinanziellerGewaltimJahr2000.
• InderSchweizsinddieOpfervonMisshandlungenmeistzwischen80und99JahrealtundmehrheitlichFrauen(62%ausdieserAltersgruppegegenüber18%Männern).
• DieHäufigkeit vonMisshandlungenältererMenschen ist in spezialisiertenEinrichtungenwahrscheinlichhöheralsimPrivatbereich.
• DasAussmassdesProblemsdür>emitdemrapidenWachstumderälterenBevölkerunginvielenLändernzunehmen.
• Die Anzahl derMenschen über 60 Jahrewird sich bis 2050mindestens verdoppeln und von etwa 900Millionenin2015aufca.2Milliardensteigen(OMS)
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12)Wirtscha>licheGewaltinderSchweiz
Defini4on
“Wirtscha>licheGewaltumfasstsowohlArbeitsverbotealsauchdenZwangzurArbeit,dieBeschlagnahmung
desLohnessowiediealleinigeVerfügungsmachtüberdiefinanziellenRessourcendurcheinePersondes
Paares.Diewirtscha>licheGewaltisteineFormvonpsychischerGewalt.Siemanifes4ertsichin
Verhaltensweisen,diedaraufzielen,dasOpferzukontrollierenunddessenfreienWillenzuunterdrücken.”
Fakten
• EsgibtnurwenigeZahlenzudenOpfernvonwirtscha>licherGewalt,dadiesehäufigalshäuslicheGewalt
erfasstundnichtdifferenziertwerden.
• NacheinerGenferStudieausdemJahr2014wirdpsychologischeGewaltamhäufigstenangezeigt(86%),gefolgtvonkörperlicherGewalt (65%).Fällevonsexuelleroderwirtscha>licherGewaltwerdenseltener
aufgeführt.
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13)Drogen-undAlkoholmissbrauch
Defini4on“Drogen-undAlkoholmissbrauchdefiniertsichalsdieübermässigeEinnahmevongesundheitsgefährdender
SubstanzendurcheinePerson,dieunterständigenoderwiederholtau>retendensozialen,beruflichen,psychologischenoderkörperlichenProblemenleidet.”
Fakten• ImRahmenhäuslicherGewaltbestand ineinemvonvierFälleneinZusammenhangmitAlkoholkonsum,
beiFrauen(24,3%)undebensobeiMännern(24,5%).
• GemässdesBundesamtesfürSta4s4kgaben22,7%dermännlichenOpferund16,3%derweiblichenOpferan,sieseienunterAlkohol-oderDrogeneinfluss(2012).
• Gemäss Schätzungen konsumieren 4% der über 15-jährigen Alkohol regelmässig und in überhöhtemAusmass.
• 300’000SchweizersindvonAlkoholismusbetroffen(SKPPSC.ch).
• IndenNeunzigerjahrengabesinderSchweizrund30’000Kokain-undHeroinsüch4ge
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gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
14)StereotypenderMännlichkeit
UnsereVision“UnsereVisionisteineMännlichkeit,welchediebestenmenschlichenQualitätenverkörpertunddie
partnerscha>licheZusammenarbeitvonFrauenundMännernbeiderSchaffungeinerfriedvollenundgewaltlosenKulturinderSchweizermöglicht.
Fakten• Na4onale Sta4s4ken sind meist unvollständig in Bezug auf das Geschlecht. O>mals werden die
geschlechtlichenUnterschiedeweder in der Beschreibung der «Realität» noch in Zukun>sprojek4onen,
berücksich4gt.
• GemässSta4s4kenhandeltessichbeiderMehrheitderGewaloäterumMännerundJungen.
• Die LebenserwartungvonMännern ist geringerals jenederFrauen;MännerhabenmehrUnfälle, kom-men häufiger ins Gefängnis und treffen in einigen Fällen Entscheidungen, welche zu bewaffneten
KonfliktenoderKriegführen.
• DieZahlenfürEuropa,dieVereinigtenStaatenundAustralienzeigen,dassin80bis90%derGewaltdelikteMännerangeklagtwerden.
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gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
15)GewaltindenMedien
Defini4onDieGewaltistindenMedienallgegenwär4gundnimmteinengrossenPlatzsowohlinFilmenalsauchinVideospielenundimInternetein.AuchrealeGewaloatenwerdenimmerhäufigerüberdasInternetoderMobiltelefoneverbreitet.DieMehrheitderInforma4onen,welcheindenMedienverbreitetwerden
entsprecheninderRegelden“3S”:Sex,Skandal,zuvielSport.Personen,welchedie“3C”symbolisierensolltengenausoo>erwähntwerden:”courage,crea4vity,compassion(Mitleid)”
Fakten• 2,3%derJugendlichenundjugenErwachsenennutzendasInternetinexzessiverWeise.• Nur 23% der befragten Eltern haben einen Jugendschutzfilter in dem von ihren Kindern genutzten
Mobiltelefoneninstalliert.DieMehrheitderSchweizerElternschätztihrKenntnisderFilterprogrammeals(eher) gering ein. Zudem haben 71% der Eltern keinerlei Beratung zu den Möglichkeiten desJugendschutzes erhalten, als sie ihren Kindern ein Mobiltelefon kau>en. 8% sind lediglich inoberflächlicherWeiseberatetworden.
• NacheinerSchweizerStudievon2014haben70%derJungenund31%derMädchenbereitsgewaltvolleVideosoderPornografieüberihrMobiltelefonzuGesichtbekommen.
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16)Menschenrechtstag–10.Dezember
(Endeder16Ak4onstage)
Defini4on
1950habendieVereinteNa4onenden10.DezemberzumTagderMenschenrechteerklärt(Resolu4on423(V)).AlleVölkerderErdesolltendamitfürdieuniversellenMenschenrechte,einvonjedemundallenNa4onenzuverfolgendesIdeal,sensibilisiert
werden.
Fakten
• Überall in derWelt und auch in der Schweiz ereignen sich am10.Dezember jedes Jahres zahlreicheVeranstaltungen inErinnerungandieErklärungderMenschenrechtesowiedieMissständeundVerstösse,dieeszubesei4gengilt.
• 168StaatengehörenzumInterna4onalenPaktüberbürgerlicheundpoli4scheRechte,und164StaatenschlossendenInterna4onalenPaktüberwirtscha>liche,sozialeundkulturelleRechte.
• DieAllgemeineErklärungderMenschenrechtewurdein435SprachenundDialekteübersetzt.
• Die Gewalt gegen Frauen ist eine Folge der Diskriminierung der Frau in ihren Rechten und Handlungen sowie deranhaltendenUngleichheitzwischenMännernundFrauen.
• DieGewaltgegenFrauenweistenormeKonsequenzenaufundhindertdieEntwicklunginBezugaufFrieden,Sicherheit,die
Besei4gungderArmutunddenKampfgegenSIDA(Aids).
• DieGewaltistnichtunausweichlich– ihrePräven4onistmöglichsowienotwendig.
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Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
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ERKLÄRUNGderBotscha>erderWeissenSchleifeSchweiz
(unterzeichnetimJahr2014)
ZurAbschaffungderGewaltgegenFrauen:
einzeitlicherHorizontbis2030
AufunsererWebsitewww.weisse-schleife.chfindenSiedieseErklärunginvierSprachensowieeineListederBotscha>er,diesichfürdasZielder
WeissenSchleifeKampagneeinsetzen(Liste2018).
Ak-onstagezurAbschaffungderGewalt
gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
27Merci
Danke
Grazie
Thank youAux membres Ruban Blanc Suisse
Die Abschaffung der Gewalt gegen Frauen: ein Umsetzungshorizont bis 2030
Unter den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Nach-2015-Agenda (post-2015), welche von den Vereinten Nationen en-tworfen wurde, steht die Abschaffung jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen.
In der Schweiz wird 1 von 5 Frauen Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. Diese Zahl muss sich ändern.
2030 ist morgen! Die Schweizer ‚Weisse Schleife’ Kampagne lädt Sie ein, bei der Gestaltung einer Schweiz ohne Gewalt gegen Frauen und Mädchen mitzumachen.
www.white-ribbon.ch - [email protected]
Erklärung der Schweizer Botschafter - Kampagne Weisse Schleife
Barazzone Guillaume, Conseiller administratif, Ville de
Genève, et Conseiller national
Barthassat Luc, Conseiller d’Etat, République et
Canton de Genève, ancien Conseiller
national
Bernasconi Paolo, Prof. Dr. h.c., avocat et ancien procu-
reur tessinois
Blatter Joseph S., Président de la Fédération Internatio-
nale de Football Association (FIFA)
Bourgoz David, Délégué aux violences domestiques,
République et Canton de Genève
Buhler André, Ancien président de l’Association
Le Tour du Canton de Genève
Chowdhury Anwarul K., Ambassadeur et ancien Secrétaire
général adjoint et Haut Représentant
de l’ONU
Comte Raphaël, Conseiller aux Etats, Canton de Neuchâtel
Dal Busco Serge, Conseiller d’Etat, République et Canton
de Genève, ancien Maire de Bernex
Espinosa Ricardo, Head of Development and Global
Initiatives – GCHRAGD, ancien Chef
de l’unité de liaison de l’ONU avec les
ONG à Genève
Forte Fabiano, Ancien Vice-président du Grand
Conseil de Genève, ancien député
Germanier Jean-René, Conseiller national, Canton du Valais,
ancien Président du Conseil national
Guéniat Olivier, Commandant de la police cantonale
jurassienne
Guterres António, Haut Commissaire des Nations Unies
pour les réfugiés
Humbert Nago, Président fondateur de Médecins du
Monde Suisse, Professeur agrégé au
département de pédiatrie de la faculté
de médecine de Montréal
Jaffé Philip, Spécialiste en psychothérapie et en
psychologie légale
Jobin Thierry, Directeur artistique du Festival
International de Films de Fribourg
Kanaan Sami, Maire de Genève et Conseiller admi-
nistratif, Ville de Genève
Kenel Philippe, Avocat spécialisé en droit européen,
Président de la LICRA
Kolly Pierre, Directeur général de l’enseignement
obligatoire (DGEO), République et
Canton de Genève
Longchamp François, Président du Conseil d’Etat de la
République et Canton de Genève
Longet René, Président de la Fédération genevoise
de Coopération, ancien Maire de
la Ville d’Onex
Maillard Pierre-Yves, Président du Conseil d’Etat vaudois et
Chef du Département de la santé et de
l’action sociale
Maudet Pierre, Conseiller d’Etat, République et
Canton de Genève, ancien Maire de
Genève
Membrez Claude, Directeur général de Palexpo SA,
Genève
Ould Ahmed Abdessalam, Ancien Directeur du Bureau de la
FAO aux Nations Unies à Genève
Pagani Rémy, Conseiller administratif, Ville de
Genève et ancien Maire de Genève
Pradervand Pierre, Auteur et Formateur
Raemy Pierre-Alain, Commandant de la Police Municipale
de Lausanne
Rapp Jean-Philippe, Journaliste et producteur, Directeur
du Festival International du film des
Diablerets
Rielle Jean-Charles, Médecin, Député au Grand Conseil
Genevois, ancien Président du Conseil
Municipal, Ville de Genève, et ancien
Conseiller national
Rizzi Carlson Oliver, Représentant à l‘ONU – United
Network of Young Peacebuilders
(UNOY)
Rossellat Daniel,
Président du Paléo Festival de Nyon
Solari Marco, Président du Festival du Film de
Locarno
Steiert Jean-François, Conseiller national, Canton de Fri-
bourg, Président de la Société suisse
pour la politique de la santé
Subilia Vincent, Conseiller municipal, Ville de Genève,
Président fondateur de Action pour la
Genève Internationale et son Rayon-
nement (AGIR)
Thentz Michel, Chef du Département de la santé, des
affaires sociales, du personnel et des
communes, Canton du Jura
Vibourel Guy, Président du Conseil d’administration
de la Coopérative Migros Genève et
Président de la Fondation Au Coeur
des Grottes, Genève
Ziegler Jean, Auteur, Membre du Comité consultatif
du Conseil des Droits de l’Homme
de l’ONU
Die ‚Weisse Schleife’ Botschafter (2009 – 2014, in alphabetischer Folge)
Wir,als Botschafter der Schweizer ‚Weisse Schleife’ Kampagne, bekennen uns dazu,
die Abschaffung aller Arten von Gewalt gegen Frauen zu einer absoluten Priorität zu machen.
jede mögliche Anstrengung zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Schweiz, Heimat der internationalen Menschenrechte und der Gen-fer Konvention, weiterhin ein überzeugendes Vorbild dafür ist, dieser auftretenden Erschei-nung entgegen zu treten, welche mehr denn je die Stabilität der modernen Demokratie ge-fährdet.
diese Verstösse gegen die Rechte der Frauen bis 2030 zu beenden, indem ein System basierend auf sozialer Gerechtigkeit und Frieden aufgebaut wird.
Frauen zurückzuweisen, indem wir immer wieder unser Versprechen wiederholen, dass wir keine Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen be-gehen, dulden oder darüber schweigen.
Ab einem frühen Alter über die Grundlagen und Prin-zipien von Gleichheit und Menschlichkeit, welche der Rechtsstaatlichkeit zugrunde liegen, zu informieren und diese anzuerziehen.
Frauen und Männer, sowie auch Jungen und Mädchen in gezielte Aktionen einzubeziehen, um so eine harmonische Gesellschaft zu entwickeln, deren Werte auf
Gewaltlosigkeit und Respekt beruhen.
Wir bekräftigen erneut unser Bekenntnis dazu,
für die Werte von Solidarität und Menschenliebe gegenüber allen Bürgern – ungeachtet derer Staatszugehörigkeit, Ethnie, Sexualität oder ideologischen Hintergrundes zu werben – so dass alle zum Wachstum und Wohlstand unseres Landes bei-tragen können als das Vorbild eines Landes an vorderster
Front des Einsatzes für Menschenrechte, einschliesslich des Rechts für Frauen, frei von jeglicher Form von Diskri-minierung zu leben.
jeden und jede einzuladen, persönlich an die-ser Kampagne teilzunehmen, deren Ziel es ist,
die Gleichberechtigung der Geschlechter zu
zu stärken, damit eine Schweiz ohne Gewalt gegen Frauen und Mädchen entsteht.
Wir, die Botschafter der Schweizer‚
Weisse Schleife’ Kampagne, ahalten daran fest, diese Erklärung zur
Abschaffung der Gewalt gegen Frauen in der Schweiz bis 2030 am 4. November 2014
am NGO-CSW-Geneva Review Forum – Beijing+20 – bei den Vereinten Nationen in
Genf vorzulegen.
!
WWSF
Creating the Power
for Change
Schweizer ‚Weisse Schleife’ Kampagne,
c/o WWSF, 11 av. de la Paix,
1202 Genève, Suisse4. November 2014
Als Träger einer weissen Schleife engagieren sich Männer und Frauen, Gewalt an Frauen zu beenden.
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gegenFrauenundMädchen 25.November-10.Dezember
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AufunsererWebseitefindenSieunserejährlichenArbeitsberichte,Berichteüberunsere“RundenTische”,YouTubeVideosundPublika4oneninden
sozialenMedien.
AufunsererWebseiteinderRubrik“SHOP”könnenSieMaterialienfürIhreVeranstaltungen,Schulen,KlubsandFirmenbestellen.
WirsuchenvorallemJugendliche(MännerundFrauen)diekantonaleVertreterwerdenmöchten.WirbegleitenSieumdieseKampagneinIhremKantonzu
verbreitenunddieZahlderEngagementszuerhöhen,Mitgliederwerden,und
auchdenKreisderSchweizerWeisseBotscha>erzuerweitern.
WirkönnenunserLandtransformieren.DieZeitistgekommen,dasswirunsalleengagierenfüreineSchweizohneGewaltanFrauenundMädchenbiszum
Jahr2030– eineIdeederenZeitgekommenist.
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UmUnterstützungs-MitgliedderSchweizerKampagnezuwerden,ladenwirSieeindasAnmeldeformularauszufüllen.
• JährlicherBeitragfürErwachsene CHF60.00
• JährlicherBeitragfürStudenten/AHVCHF30.00
• EinmaligeSpende ________
• RegelmässigeSpende ________
• FreiwilligeHelferInnen:________________________
• ____________________________________________
• Ueberweisungauf
• Post:no.12-100651-8
• Bank:IBAN:CH9200279279C81128230VielenDankimVoraus.
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VielenDankfürIhreTeilnahme,umeineSchweizzukreierensowiewirsieunswünschen
– ohneGewaltgegenFrauenundMädchen:Horizont2030.___________________________________________________________________
AllgemeineHandlungsideenundvorallemverschiedene
HandlungsvorschlägefürMännerfindenSieinunserem
“Leipaden16Ak4ontage”– Auflage2018
www.weisse-schleife.ch
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WirdankenIhnenfürIhrpersönlichesVersprechen
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