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Zahnmedizinische Abrechnung Praxis- und Klinikschulung Seminare und Coaching Produkte/Pharma Finanzen, Informationen, Beispiele Wirtschaftlichkeits- berechnung Digitale Abformung 3Shape TRIOS 4 MOVE+ wireless INTRAORAL SCANNER Birgit Sayn Dental-Betriebswirtin & ZMV

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Zahnmedizinische AbrechnungPraxis- und KlinikschulungSeminare und Coaching Produkte/Pharma

Finanzen, Informationen, Beispiele

Wirtschaftlichkeits- berechnung Digitale Abformung3Shape TRIOS 4 MOVE+ wireless INTRAORAL SCANNER

Birgit Sayn Dental-Betriebswirtin & ZMV

Zahnmedizinische AbrechnungPraxis- und KlinikschulungSeminare und Coaching

WIRTSCHAFTLICHKEITSBERECHNUNGDIGITALE ABFORMUNG

3Shape TRIOSÂź Cart

Birgit Sayn, ZMV

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3

1. Wirtschaftlichkeitsberechnung 6

2. Arbeitsschrittanalyse der Verfahren 9

3. Systemdaten und Evidenz 12

4. Bissregistrierung und Auswertung 3D-gefertigte Modelle 14

5. Zentralfertigung von 3D-Modellen 15

6. PC-gestĂŒtzte Auswertung und Materialberechnung 16

7. FAQ 17

8. AufbewahrungspflichtenundUmsatzsteuer 18

9. Delegation 19

10. Rechenbeispiele 20

10.1 Privatpatient 10.2. Kassenpatient

11. Musterschreiben 25

12. Förderprojekte bei digitaler Betriebsausstattung 27

Inhaltsverzeichnis

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5

Die Digitalisierung in der Zahnmedizin und der Zahntechnik ist mittlerweile etab-liert. Hochauflösende Echtfarbenscans ermöglichen eine nahezu realitÀtsgetreue Wiedergabe der realen Mundsituation.

Eine optisch-elektronische Abformung ermöglicht einen digitalen Workflow unter Reduktion von Fehlerquellen, die bei einer konventionellen Abformung entstehen. Nach einer Aussage von Prof. Wöstmann weisen rund 86 Prozent aller konventi-onellen Abformungen zur Herstellung von festsitzendem Zahnersatz an mindes-tens einer Stelle einen Fehler auf [Rau et al., 2017]. Unter Beachtung des gesamten Workflows inklusive der Modellherstellung ist die optisch-elektronische Abfor-mung dem konventionellen Vorgehen deutlich ĂŒberlegen, da mit digitalen Verfah-ren sofort weitergearbeitet werden kann. Die Anwendung des 3Shape TRIOSÂź 4 Move+ wireless Intraoral Scanners erhöht dabei die Prozessoptimierung, den Pati-entenkomfort und die Wertschöpfung. Die Zeitressourcen können alle Beteiligten fĂŒr andere TĂ€tigkeiten nutzen.

Der 3Shape TRIOSÂź 4 Move+ wireless kann die gescannten Dateien in STL- Dateien umwandeln. Jedes anschließende GerĂ€t, dass mit STL-Dateien arbeitet, kann diese verwenden. Somit hĂ€ngt es von den weiteren GerĂ€ten ab, welche Werk-stĂŒcke hergestellt werden können. Auf dem Monitor wird die Mundsituation in Echt-zeit einfach, professionell, aussagekrĂ€ftig und anschaulich mittels 3D-Verfahren darstellbar. Die optisch-elektronische Abformung kann dabei als Marketing-Tool eingesetzt werden: Beispielsweise zur Darstellung von problematischen Zonen bei der Zahnpflege, Zahndefekten, parodontalen Erkrankungen und zur Verdeutlichung und Besprechung anstehender Therapien inklusive BehandlungsvorschlĂ€gen – sofort und real auf dem 15,6-Zoll Monitor.

Eine betriebswirtschaftliche Analyse (BWA) von digitalem Scan im Vergleich zur konventionellen Abformung weist finanzielle Vorteile auf, wobei „Soft Skills“ bezĂŒg-lich des Patientenkomforts sowie moderne Tools zwar zu einer Optimierung des Betriebsergebnisses fĂŒhren, jedoch in eine betriebswirtschaftliche Auswertung nicht integriert werden können.

Um die optisch-elektronische Abformtechnik effektiv und effizient in den Praxis-alltag zu integrieren, bedarf es gezielter OrganisationsablÀufe und Verfahrens-anweisungen. Eine strikte Einhaltung der neuen ModalitÀten ist vom gesamten Praxisteam zu beherzigen, damit der digitale Workflow etabliert bzw. ausgebaut werden kann, beispielsweise mit einem 3D-Drucker und einer FrÀsmaschine.

Dental-Betriebswirtin ZMV Birgit Sayn

Vorwort

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1. Übersicht Wirtschaftlichkeitsberechnung

1.1 3Shape TRIOSÂź 4 Move+ wirelessDie Anschaffungskosten fĂŒr den 3Shape TRIOSÂź Move+ wireless Intraoral Scanner belaufen sich auf 61.546,80 Euro1.

Bei einer Finanzierung von 3 % ĂŒber einen Zeitraum von 5 Jahren und Lizenzkosten ab dem 2. Jahr in Höhe von 1.600 Euro1 p.a, ergibt sich eine jĂ€hrliche Belastung in Höhe von rund 13.440 Euro p.a.:

Betriebswirtschaftliche Bewertung TRIOSÂź MOVE+ Intraoral Scanner

Musterfall

pro PrÀparation p.a. Ø 300 PrÀparationen

Zusatzkosten durch die Anschaffung des Intraoral Scanners (inkl. 3 TRIOSÂź HĂŒlsen, Versand, Einweisung, Finanzierungskosten Supportvertrag, Lizenzkosten, Amortisationszeitraum von 5 Jahren)

- 44,80 € - 13.439,03 €

Kosteneinsparung gegenĂŒber konventioneller Abformung (soweit nicht an den Patienten abrechenbar)

+ 3,03 € + 909,00 €

bewertete Zeitersparnis zu HonorarsÀtzen

- Zahnarzt - Team

+ 47,96 € + 16,45 €

+ 14.389,05 € + 4.933,50 €

EffizienzsteigerungspotenzialdurchIntraoralScanner + 22,64 € + 6.792,52 €

ErlĂ€uterung Zusatzkosten sind negativ dargestellt, Kosten- und Zeiteinsparungen hingegen positiv. Eventuelle Instandsetzungskosten fĂŒr das 4. und 5. Jahr sind nicht berĂŒcksichtigt.

1) Preisstand 8 / 2020 inkl. 19 % Umsatzsteuer

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Die Arbeitsschrittanalyse fĂŒr beide Verfahren fĂŒhrt zu nachfolgendem Zeitaufwand:

Kumulation Zeitaufwand In einem Arbeitsjahr fĂŒr beide Verfahren

KONVENTIONELL DIGITAL

Zahnarzt Team Zahnarzt Team

FĂŒr Musterpraxis = 300 PrĂ€parationen p.a., Annahme: 6 % aller Abformungen mĂŒssen wiederholt werden

Zeiten fĂŒr x PrĂ€parationen p.a. mit je einer Krone (Musterfall 300)

6.030,00 12.048,00 2.610,00 7.800,00

Zeiten fĂŒr x % Wiederholungen (Musterfall 6 %)

253,80 306,00

Summe Zeiten in Minuten, p.a. 6.283,80 12.354,00 2.610,00 7.800,00

Summe Zeiten in Stunden, p.a. 104,73 205,90 43,50 130,00

Summe Zeiten in Arbeitstagen (Ø 7,5 h pro Tag), p.a.

13,96 27,45 5,80 17,33

1.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung fĂŒr den 3Shape TRIOSÂź 4 Move+ wirelessUm die konventionelle Abformung mit der optisch-elektronischen zu vergleichen, wurden die beiden Behandlungsvarianten betriebswirtschaftlich verglichen. Hierbei wurde neben den Anschaffungs- und Materialkosten auch der Zeitaufwand fĂŒr beide Verfahren bewertet.

Im Fall einer Muster-Zahnarztpraxis, die Ø 300 PrÀparationen mit je einer Krone im Jahr fertigt, ergibt sich ein jÀhrliches Effizienzsteigerungspotenzial von rund 13.400 Euro p.a.:

Der Listenpreis fĂŒr das GerĂ€t betrĂ€gt 44.700 Euro netto (Preisstand August 2020).

Im Falle einer Fremdfinanzierung fĂŒhrt die Anschaffung zu jĂ€hrlichen Kosten von rund 13.440 Euro.

Betriebswirtschaftliche Bewertung TRIOSÂź MOVE+ Intraoral Scanner

Musterfall

pro PrÀparation p.a. Ø 300 PrÀparationen

Zusatzkosten durch die Anschaffung des Intraoral Scanners (inkl. 3 TRIOSÂź HĂŒlsen, Versand, Einweisung, Finanzierungskosten Supportvertrag, Lizenzkosten, Amortisationszeitraum von 5 Jahren)

- 44,80 € - 13.439,03 €

Kosteneinsparung gegenĂŒber konventioneller Abformung (soweit nicht an den Patienten abrechenbar)

+ 3,03 € + 909,00 €

bewertete Zeitersparnis zu HonorarsÀtzen

- Zahnarzt - Team

+ 47,96 € + 16,45 €

+ 14.389,05 € + 4.933,50 €

EffizienzsteigerungspotenzialdurchIntraoralScanner + 22,64 € + 6.792,52 €

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Zusatzkosten fĂŒr die Anschaffung eines Intraoral Scanners

Anschaffung TRIOS¼ Intraoral Scanner, netto 44.700,00 €

Zusatzkosten fĂŒr TRIOSÂź HĂŒlsen 3er Box (Wechsel nach rd. 150 Scans)

490,00 €

LizenzgebĂŒhren, 5 Jahresvertrag, netto Supportvertrag, 5 Jahresvertrag, netto Einmalige Kosten fĂŒr die Einweisung, netto

6.400,00 €

Versandkosten, netto 130,00 €

Anschaffungskosten netto 51.720,00 €

Anschaffungskostenbrutto-inkl.19%Umsatzsteuer 61.546,80 €

Amortisationszeit in Jahren 5

Finanzierungskosten 3 %

Gesamtkosten des GerĂ€tes p.a. (brutto; kein Vorsteuerabzug) 13.439,03 €

GerĂ€tekosten pro PrĂ€paration 44,80 €

(Musterfall: Anzahl PrĂ€parationen p.a. fĂŒr je eine Krone) 300

1.3 Wirtschaftlichkeitsberechnung fĂŒr den 3Shape TRIOSÂź 4 Move+ wirelessDer Scanaufsatz muss nach ca.150 Sterilisationen erneuert werden. Ein Scanaufsatz kostet rund 194 Euro (inkl. 19 % MwSt.).

Kosteneinsparung durch Wegfall konventioneller Abformung

Das Verfahren der konventionellen Abformung bewirkt Gemeinkosten, die den Patienten nicht vollumfÀnglich in Rechnung gestellt werden können:

Kosteneinsparungen durch Wegfall konventionelle Abformung

Kosten pro PrÀparation Euro

Reduktion Einkauf konfektionierter Löffel um ca. 60 % 1,33 €

Kleinmaterial (Watterollen, Reinigung Gesicht. etc.) 0,10 €

Desinfektionsbad reduziert 1,50 €

Kosten f. Wiederholungen, Ø 6 % aller Abformungen 0,10 €

Summe Kosteneinsparung durch Wegfall nicht berechenbare Kosten durch konventionelle Abformung, pro PrĂ€paration 3,03 €

Die Kosten der konventionellen Abformung werden grundsĂ€tzlich 1:1 an den Patienten durchge-reicht und mĂŒssen insoweit nicht weiter betrachtet werden. Im Folgenden werden nur die Kosten bewertet, die nicht weiterberechnet werden können:

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2. Arbeitsschrittanalyse der VerfahrenIn der nachfolgenden Tabelle wurden die einzelnen Arbeitsschritte der Verfahren analysiert und in Minuten bewertet. Im Ergebnis zeigt sich eine deutliche Zeitersparnis bei der Anwendung der digitalen Abformtechnik.

Im konventionellen Verfahren wurden Abformungswiederholungen in durchschnittlich 6 % der FĂ€lle berĂŒcksichtigt. In der Tabelle sind die Arbeitsschritte, die bei Wiederholungen anfallen, lila-farben unterlegt.

Zeiterfassung PrÀparation und Abformung im Vergleich der Verfahren in Minuten

KONVENTIONELL DIGITAL

Arbeitsschritte Zahnarzt Team Zahnarzt Team

Vorbereitung BehandlungsraumBereitstellung MaterialienBereitstellung TRIOSÂź MOVE+ Intraoral Scanner

5,00 5,00

Bereitstellung Zubehör: Anmischbecher/-block/-gerĂ€t, Spatel, KanĂŒlen, Skalpell-, etc.TRIOSÂź MOVE+ Intraoral Scanner einschalten, hochfahren, anmelden

3,00 1,00

Nur im Wiederholungsfall bei zweitem Termin: AnÀsthesie 2,00

Nur im Wiederholungsfall: ggfs. individueller Abformlöffel Labor desinfizieren, anprobieren, im Ø bei 40 % der FĂ€lle je 2 min

0,80

Anprobe Abformlöffel Gegenkiefer Abformung Gegenkiefer

4,00

Anprobe Abformlöffel fĂŒr Provisorium (hier konventionelles) Abformung fĂŒr Provisorium

4,00 4,00

Entsorgung Abformreste nach Abformung fĂŒr Provisorium Entfernung Materialreste am Patienten

4,00 4,00

PrÀparation Zahn

Abformlöffel (konfekt./indiv.), Anprobe PrÀparationskiefer 2,00

Ggfs. Abformlöffel verĂ€ndern (in Ø 40 % der FĂ€lle je 4 min) 1,60

RetraktionsfÀden legen/entfernen 1,50 1,50

Abformung und Entnahme Abformlöffel Abformung konventionell ggfs. Beschneiden und Zweitabformung Entfernung Materialreste am PatientenAbformung digitalDesinfektion Scanner/ScannerhĂŒlsen

7,00

2,004,00

2,00

Nachscan im Ø 40 % der FĂ€lle je 3 min 1,20

Bissregistrat 2,00 2,00

Provisorium befestigen, Entfernung Materialreste am Patienten 7,00 7,00

Reinigung AnmischgerÀt und Zubehör elastomere Abformung 2,00

Laborauftrag TRIOSÂź MOVE+ wireless Intraoral Scanner Laborauftrag papierbasiert, konventionelle Abformung verpacken, Labor anrufen zur Abholung, ggfs. 2x

4,00 2,00

Abends Sieb Behandlungseinheit reinigen von Abformresten 3,00 1,00

Erforderliche Arbeiten fĂŒr Feinkorrektur bei Eingliederung von Zahnersatz nach konventionellem Verfahren: in 50 % der FĂ€lle Ø 8 Minuten

4,00

Sonstige individuelle Zusatzzeiten

Zwischensumme, Minuten pro PrÀparation 20,10 38,80 8,70 26,00

Davon Zeiten im Falle von Wiederholungen (lila Zeiten) 14,10 17,00

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Weitere Zeiten, die nur bei konventioneller Abformung pro Monat anfallen

KONVENTIONELL

Arbeitsschritte Zahnarzt Team

Verwaltung Material pro Monat 8,00

Auswahl & Bestellung Abformmaterial 12,00

Kontrolle Wareneingang, Lagerung, Verwaltung, Adaption Preise EDV

14,00

Summe Zeiten in Minuten pro Monat 34,00

Durchschnittliche Anzahl der PrÀparationen pro Monat 25

Durchschnittliche Zeiten in Minuten pro PrÀparation 1,36

Kumulativer ZeitaufwandIm Ergebnis fĂŒhrt der Vergleich der Verfahren zu folgendem Zeitaufwand in Minuten:

Kumulation Zeitaufwand in einem Arbeitsjahr fĂŒr beide Verfahren

KONVENTIONELL DIGITAL

Zahnarzt Team Zahnarzt Team

FĂŒr Musterpraxis = 300 PrĂ€parationen p.a., Annahme:6 % aller Abformungen mĂŒssen wiederholt werden Zeiten fĂŒr x PrĂ€parationen p.a. mit je einer Krone (Musterfall 300)

6.030,00 12.048,00 2.610,00 7.800,00

Zeiten fĂŒr x % Wiederholungen (Musterfall 6 %) 253,80 306,00

Summe Zeiten in Minuten, p.a. 6.283,80 12.354,00 2.610,00 7.800,00

Summe Zeiten in Stunden, p.a. 104,73 205,90 43,50 130,00

Summe Zeiten in Arbeitstagen (Ø 7,5 h pro Tag), p.a. 13,96 27,45 5,80 17,33

Die saldierte Zeitersparnis der Verfahren fĂŒhrt zu folgendem Zeitvorteil fĂŒr das digitale Verfahren: Saldierte Zeitersparnis durch optisch-elektronische Abformung ZA Team:

Saldierte Zeitersparnis durch Intraoral Scan-Verfahren DIGITAL

Zahnarzt Team

Saldierte Zeitersparnis pro PrĂ€paration in Minuten (% Wiederholungen konventionell - Musterfall 6 %)

In Bezug auf Muster-Praxis (300 PrÀparationen p.a. mit je einer Krone):

12,25 15,18

Summe Zeitersparnis in Minuten, p.a. 3.673,80 4.554,00

Summe Zeitersparnis in Stunden, p.a. 61,23 75,90

Summe Zeitersparnis in Arbeitstagen (Ø 7,5 h p.T.) p.a. 8,16 10,12

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Kostenverrechnungssatz pro Stunde (unter Ausschluss der Fremdlaborkosten)

Euro Euro

FĂŒr einen Zahnarzt im Durchschnitt BRD 235,00

FĂŒr einen Praxismitarbeiter 65,00

Bewertete Zeitersparnis zu KostenstundensÀtzen Euro Euro

Zahnarzt Team

Bewertete Zeitersparnis Praxisteam p.a. 4.933,50

Bewertete Zeitersparnis Zahnarzt p.a. 14.389,05

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3. Systemdaten und Evidenz Aufnahmeprinzip des 3Shape TRIOS¼ 4 Move+ wireless Intraoral Scanners ist die Ultrafast Optical Sectioning Technologyℱ.

Der Intraoral Scanner arbeitet spray- und puderfrei in Echtfarben und ist als Move-Variante mit Touchscreen oder als tragbare TRIOSÂź Pod-Lösung verfĂŒgbar. Die GrĂ¶ĂŸe des Scanfelds umfasst 16 × 17 × 16 mm und ermöglicht die Aufnahme des kompletten Kiefers inklusive Gingiva und Gaumen.

Die Scandauer betrĂ€gt fallabhĂ€ngig ca. 3 - 6 Sekunden pro durchschnittlichem Einzelzahnscan (basierend auf Quadrantenscan). Die TRIOSÂź DatensĂ€tze können einfach in STL-DatensĂ€tze umgewandelt werden – entweder ĂŒber den TRIOSÂź STL-Export oder ĂŒber die TRIOSÂź InboxTM. Im Bereich der Implantologie ist eine spezielle CAD-Software zur Implantatplanung und -versorgung fĂŒr verschiedene Systemlösungen erhĂ€ltlich (z. B. coDiagnostiXÂź von Straumann), die auch die Planung einer Bohrschablone umfasst.

Die TRIOSÂź Software ermöglicht dem Behandler beide Kiefer inklusive der Kieferrelation (als Ersatz fĂŒr das konventionelle Bissregistrat) zu scannen und in ein virtuelles Modell auf den Moni-tor in Echtzeit zu ĂŒbertragen. Die erhobenen Daten werden vom Behandler ĂŒberprĂŒft. Wenn not-wendig kann sofort nachgescannt werden. Die ErgĂ€nzungen können mit den bereits vorliegenden digitalen Daten ĂŒbereinandergelegt (gematched) werden. Ist die Erfassung der erforderlichen Daten abgeschlossen, wird ein digitales Auftragsformular erstellt und der Datensatz z. B. an die Zentralfertigung der Fa. Straumann zur Fertigung der Modelle im Printverfahren zugestellt. Die prothetische Versorgung wird parallel digital geplant und im Praxis-/Fremdlabor oder in der Zen-tralfertigung der Fa. Straumann hergestellt. Die Finalisierung findet im Praxis-/Fremdlabor statt.

Evidenz

Prof. Dr. BrĂ€ger et al. berichtet in einem aktuellen Beitrag ĂŒber Untersuchungen, die ergaben, dass sich die Gesamtzeit fĂŒr die Abformung, die Herstellung und das Einsetzen einer Implantatkrone auf dem digitalen Weg (185 Minuten) statistisch signifikant verkĂŒrzte im Vergleich zum konventi-onellen Ablauf (223 Minuten). Die Arbeit im zahntechnischen Labor verkĂŒrzte sich ĂŒber eine halbe Stunde (158 vs. 190 Minuten), wobei die Abnahme der Arbeitszeit unter anderem auf die Möglich-keit der modelfreien Herstellung zurĂŒckgefĂŒhrt werden kann (DER FREIE ZAHNARZT Juni 2020).

Digitaler Arbeitsablauf

CAD/CAM-Systeme lassen sich anhand des Fertigungswegs der Restauration einteilen. Befinden sich alle Komponenten des CAD/CAM-Systems in der Zahnarztpraxis, handelt es sich um eine sogenannte „chairside“-Lösung. Die Digitalisierung der PrĂ€paration erfolgt direkt am Patienten unter Verwendung eines Intraoral Scanners. Integrierte Software ermöglicht die Konstruktion der Restauration am Computer und ihre Herstellung durch eine dazugehörige FrĂ€seinheit im direkten oder im indirekten Verfahren „labside“ im Dentallabor oder einem Fertigungszentrum.

Die digitale Arbeitskette lĂ€sst sich im Wesentlichen in drei Komponenten einteilen: Digitalisier-system, Computer aided design (CAD) und Computer aided manufacturing (CAM). Der Work-flow beginnt mit der Erfassung des analogen Signals, also des prĂ€parierten Zahnes oder eines Implantates durch einen Intraoral- oder Laborscanner. Mithilfe dieser erfolgt eine Umwandlung der Information in einen virtuellen Datensatz. Das gebrĂ€uchlichste Dateiformat hierfĂŒr heißt STL (Standard Tessellation Language). Die Restauration bzw. Rekonstruktion wird automatisiert durch die CAD-Software generiert und auf das digitale Meistermodell angepasst.

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Honorarleistung

Die optisch-elektronische Abformung kann wie folgt berechnet werden:

Nr. 0065 GOZ Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je KieferhĂ€lfte oder Frontzahnbereich

Punkte 1,0-fach € 2,3-fach € 3,5-fach €

80 4,50 10,35 15,75

Abrechnungsbestimmung

Neben der Leistung nach der Nummer 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem GebĂŒhrenverzeichnis fĂŒr dieselbe KieferhĂ€lfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfĂ€hig.

Erneute Berechenbarkeit

In einer nachfolgenden Sitzung ist bei medizinischer Notwendigkeit eine optisch-elektronische Abformung erneut berechenbar. Das ist bei klinisch verÀnderter Situation der Fall, zum Beispiel bei einer Zwischenabformung zur Diagnose, einer Analyse des Platzangebots prÀparierter ZÀhne und einer Analyse der Achsausrichtung bei Implantaten. Ob in gleicher Sitzung die Nr. 0065 GOZ im Vorfeld und nach einer PrÀparation bzw. Implantatabformung mehr als viermal berechnet werden kann, sollten Sie mit Ihrer KZV bzw. ZahnÀrztekammer klÀren, da unterschiedliche Mei-nungen vorliegen.

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4. Bissregistrierung und Auswertung 3D-gefertigte Modelle

Einfache Bissregistrierung

Die einfache Bissregistrierung (Schlussbiss) mit dem Intraoral Scanner kann nicht gesondert berechnet werden, da diese Leistung bereits Inhalt der Nr. 0065 GOZ ist. DarĂŒberhinausgehende Bissregistrierungen wie Zentrikregistrate sind z. B. nach der Nr. 8010 GOZ zzgl. der zahntechni-schen Auslagen nach § 9 GOZ ansatzfĂ€hig.

Auswertung von 3D- gefertigten Modellen

Die Auswertung von 3D-gefertigten Modellen ist nicht Inhalt der Nr. 0065 GOZ. Anders als bei bei-spielsweise bei der Nr. 0060 (Abformung beider Kiefer fĂŒr Situationsmodelle und einfache Bissfi-xierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung) beinhaltet die Nr. 0065 GOZ keine Auswertung. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ als Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ herangezogen wird, liegt allein im Ermessen des Zahnarztes.

§ 10 Abs. 4 GOZ sieht bei der Berechnung einer Analogleistung vor, dass die entsprechend bewer-tete Leistung fĂŒr den Zahlungspflichtigen verstĂ€ndlich zu beschreiben und mit dem Hinweis „ent-sprechend“ sowie der Nummer und der Bezeichnung der als gleichwertig erachteten Leistung zu versehen ist. Es ist daher wichtig, diese Formvorschriften einzuhalten, damit die Rechnung rechtskrĂ€ftig wird. Die Auswertung von 3D-gefertigten Modellen kann beispielsweise nach den folgenden GebĂŒhrenziffern mit einem reduzierten GebĂŒhrensatz erfolgen.

Originallegende Nr. 0050 Abformung oder Teilabformung eines Kiefers fĂŒr ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung

Analogziffer und LegendeNr. 0050a Auswertung eines 3D-gefertigten Modelles zur Diagnose oder Planung entsprechend Nr. 0050 Situationsmodell einschließlich Auswertung

Punkte 1,0-fach € 1,5-fach € 1,8-fach €

120 6,75 10,12 12,15

Originallegende Nr. 0060 Abformung beider Kiefer fĂŒr Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließ-lich Auswertung zur Diagnose oder Planung

Analogziffer und LegendeNr. 0060a: Auswertung von 3D-gefertigten Modellen zur Diagnose oder Planung entsprechend Nr. 0060 Situationsmodelle einschließlich Auswertung

Punkte 1,0-fach € 1,5-fach € 1,8-fach €

260 14,62 21,93 26,32

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15

5. Zentralfertigung von 3D-Modellen

Modelle nach 3D-DruckIn der Zentralfertigung der Fa. Straumann werden aus den sogenannten „STL-Daten“ im Schicht-bauverfahren (Digital Light Processing - DLP-Verfahren) gedruckte Modelle gefertigt.

Bei Auftragserteilung gilt es zu prĂŒfen, ob herausnehmbare StĂŒmpfe, Palatinalanteile fĂŒr DWOS (Dental Wings Open System) Modelle und/oder HohlrĂ€ume fĂŒr Manipulier- bzw. Laboranaloge bei Implantat-Versorgungen benötigt werden. Bei den Basis-Modellen der Fa. Straumann werden zwei Varianten unterschieden:

ïżœ 3D gedrucktes Modell Quadrant ïżœ 3D gedrucktes Modell

Bei Zustellung der Modelle werden Versandkosten erhoben. Bitte entnehmen Sie die jeweiligen Preise der aktuellen Preisliste.

BEL II und Modelle nach 3D-Druck Das optisch-elektronische Verfahren ist als außervertragliche Leistung auf der Grundlage der Nr. 0065 GOZ abzurechnen. 3D-gefertigte Modelle aus Verfahren der rechnergestĂŒtzten Ferti-gung CAM (computer-aided manufacturing) unter Verwendung der elektronischen Daten wie das Sintern, der dreidimensionale Druck, das FrĂ€sen u. a. entsprechen nur dann dem Leistungsinhalt der Leistungs-Nr. (L-Nr.) 001 0 (Modell aus Hartgips oder Superhartgips) BEL II, wenn ein Modell aus Hartgips oder Superhartgips entsteht, das den gleichen Detaillierungsgrad aufweist, wie das konventionelle Verfahren. Die Herstellung eines Modells aus anderen Materialien als Hartgips oder Superhartgips ist nicht Inhalt der vertragszahnĂ€rztlichen Versorgung und als außerver-tragliche Leistung auf der Grundlage der BEB abzurechnen. Das gilt beispielsweise auch fĂŒr die Einstellung von Modellen in einen virtuellen Artikulator.

Wo und wie werden fremdhergestellte 3D-Modelle bei der Abrechnung erfasst?3D-gefertigte Modelle können entweder auf dem Praxislaborbeleg (ggf. mit dem Vermerk „fremd-gefertigt“) oder als Fremdlaborkosten direkt bei der Abrechnung in der Praxissoftware erfasst werden. Halten Sie RĂŒcksprache mit Ihrer KZV bzw. ZahnĂ€rztekammer.

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6. PC-gestĂŒtzte Auswertung und MaterialberechnungDie computergestĂŒtzte Auswertung von digitalen DatensĂ€tzen ist nicht in der Nr. 0065 GOZ enthalten und daher als selbststĂ€ndige Leistung gemĂ€ĂŸ § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Die Auswertung kann beispielsweise nach den folgenden GebĂŒhrenziffern erfolgen:

Originallegende Nr. 6010 Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach der Nummer 0060 Analogziffer und Legende

Nr. 6010a GOZPC-gestĂŒtzte Auswertung einer optisch-elektronischen Abformung entsprechend Nr. 6010 GOZ Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen

Punkte 1,0-fach € 2,0-fach € 2,3-fach €

180 10,12 20,25 23,28

Originallegende Nr. 6020 Anwendung von Methoden zur Untersuchung des GesichtsschĂ€dels (zeichnerische Auswertung von Röntgenaufnahmen des SchĂ€dels, Wachstumsanalysen) Analogziffer und Legende Nr. 6020a GOZ PC-gestĂŒtzte Auswertung einer optisch-elektronischen Abformung entsprechend Nr. 6020 Anwendung von Methoden zur Untersuchung des GesichtsschĂ€dels Punkte 1,0-fach € 2,0-fach € 2,3-fach €

360 20,25 40,49 46,47

MaterialberechnungAbformmaterialien sind nach der GOZ im Teil A, Allgemeine Bestimmungen Punkt 2, berechen-bar. Scankörper (Scanbodys), die fĂŒr eine Implantatabformung zur Anwendung gelangen, sind nach § 4 Abs. 3 GOZ als Einmalartikel zzgl. eventueller Versandkosten ansatzfĂ€hig.

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7. FAQ

IOSundUmschlagfalteFrage: Ist das Scannen der Umschlagfalte berechenbar?

ANTWORT: Laut GOZ-Kommission der ZÄK NRW (RZB 03.04.2019 Stegemann NoKo) und dem GOZ-Ausschuss AG-Mitte (Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, ThĂŒringen und West-falen-Lippe) sind derartige Scans nicht separat berechenbar. Der erhöhte Zeitaufwand ist durch § 5 Abs. 2 GOZ zu erheben.

Ausgleich hoher Investitionskosten durch HilfszifferFrage: Kann ich die Anschaffungskosten fĂŒr einen IOS durch eine Analogberechnung ausgleichen?

Antwort: Eine Berechnung nach § 6 GOZ (GebĂŒhr fĂŒr andere Leistungen) ist nicht gestattet, da die Leistung in der GOZ als medizinisch notwendige Leistung beschrieben ist. Das bedeutet, dass die Berechnung ĂŒber die Nr. 0065 GOZ und unter Anwendung des § 5 Abs. 2 GOZ mit einem ange-messenen Steigerungssatz erfolgt. Separate ZuschlĂ€ge fĂŒr dieselbe Leistung sind nicht möglich. Über § 2 Abs. 1 GOZ (Vereinbarung der VergĂŒtungshöhe) ist es möglich, einen Steigerungssatz ĂŒber dem 3,5-fachen des GebĂŒhrensatzes mit dem Patienten vor Beginn der Behandlung schrift-lich zu vereinbaren. Eine Verlangensleistung im Sinne von § 2 Abs. 3 GOZ liegt vor, wenn es sich um eine Wunschleistung des Patienten handelt.

HÀrtefÀlleFrage: Bleibt bei einem HÀrtefallpatienten eine Regelversorgung bestehen, wenn eine optisch- elektronische Abformung erfolgt?

Antwort: Nein, da die optisch-elektronische Abformung im BEMA nicht enthalten ist, muss diese nach der GOZ in Rechnung gestellt werden. Sobald bei einer Regelversorgung eine Privatleistung (zahnĂ€rztlich und/oder zahntechnisch) erbracht wird, Ă€ndert sich die Art der Versorgung in Gleichar-tig, da eine Regelversorgung ausschließlich BEMA und BEL II Leistungen enthalten darf.

FĂŒr Versicherte, die gemĂ€ĂŸ § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet wĂŒrden (HĂ€rtefĂ€lle), gilt: Die Einstufung als gleichartige Versorgung reduziert den Leistungsanspruch des Versicherten auf den doppelten Festzuschuss. Daher muss ein HĂ€rtefallpatient bei gleichartigen Versorgungen grundsĂ€tzlich vor Behandlungsbeginn ĂŒber einen Eigenanteil aufgeklĂ€rt werden, soweit dieser entsteht.

Anzahl optisch-elektronischer Abformungen bei einer PrÀparation Frage: Wie viele Scans sind bei der optisch-elektronischen Abformung von einem Zahn oder mehreren ZÀhnen in einem Quadranten erforderlich?

Antwort: Im Regelfall wird der behandelte Quadrant, die Antagonisten und ein Schlussbiss gescannt, wobei die Nr. 0065 GOZ 2x berechenbar ist. Befindet sich der Abformbereich jedoch in der Front oder liegen andere medizinische GrĂŒnde vor, die den Scan aller Quadranten erfordern, ist die Nr. 0065 GOZ je KieferhĂ€lfte oder Frontzahnbereich maximal viermal je Sitzung (ggf. je Indikation) berechnungsfĂ€hig.

BegrĂŒndungen bei GebĂŒhrensatz oberhalb 2,3-fachFrage: Welche BegrĂŒndungen können bei der Nr. 0065 GOZ bei einem GebĂŒhrensatz zwischen 2,4 bis 3,5-fach in der Rechnung angefĂŒhrt werden?

Antwort: Das Vorliegen von Erschwernissen bei einer optisch-elektronischen Abformung kann ĂŒber einen angemessenen Steigerungsfaktor berĂŒcksichtigt werden. Eine BegrĂŒndung kann z. B. lauten: Überdurchschnittlicher Zeitaufwand aufgrund erschwerter Zuordnung der Kiefer bei digitaler Bisslageeinstellung.

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8. AufbewahrungspflichtenundUmsatzsteuer FĂŒr den Zahnarzt besteht aus dem mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrag eine Verpflichtung zur Dokumentation, die in § 630f BGB konkretisiert wird. Demnach ist der Zahnarzt verpflichtet, in der Patientenakte sĂ€mtliche aus fachlicher Sicht fĂŒr die derzeitige und kĂŒnftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse, insbesondere die Anamnese, Dia-gnose, Untersuchung und -ergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, fĂŒr jeden Patien-ten getrennt zu dokumentieren.

Die computergestĂŒtzte Dokumentation ist der hĂ€ndischen berufsrechtlich gleichgestellt. In der Musterberufsordnung fĂŒr ZahnĂ€rzte (Stand 16.11.2019) finden sich folgende Informationen:

§ 12 ZahnĂ€rztliche Dokumentation (Auszug)(1) Der Zahnarzt ist verpflichtet, Befunde und Behandlungsmaßnahmen chronologisch und fĂŒr jeden Patienten getrennt zu dokumentieren (zahnĂ€rztliche Dokumentation) und mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Diese Regelungen gelten, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.

(2) Beim Umgang mit zahnĂ€rztlichen Dokumentationen sind die Bestimmungen ĂŒber die Ă€rzt-liche Schweigepflicht und den Datenschutz zu beachten. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulĂ€ssig, wenn neben dem ursprĂŒnglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch fĂŒr elektronisch gefĂŒhrte Patientenakten sicherzustellen.

Die Aufbewahrungspflichten gelten auch fĂŒr die STL-Daten der Modelle. DafĂŒr mĂŒssen entspre-chende digitale Archivierungsmaßnahmen ergriffen werden, die einen Aufruf der Datei auch noch nach Jahren ermöglichen.

UmsatzsteuerUmsatzsteuer wird fĂŒr die optisch-elektronische Abformung und die PC-gestĂŒtzte Auswertung nicht erhoben, da es sich um Heilbehandlungen handelt, die von der Umsatzsteuer befreit sind (§ 4 Nr. 14a UStG).

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9. Delegation

Delegation in der ZahnarztpraxisZahnĂ€rzte können viele Arbeitsschritte bei der Behandlung an ihr Praxisteam delegieren. Der Zahnarzt muss jedoch stets den Einstieg der Behandlung durchfĂŒhren. Das beinhaltet eine umfassende Diagnostik mit entsprechender AufklĂ€rung. Erst dann können die entsprechenden Leistungen an qualifiziertes Personal ĂŒbertragen werden. Dabei sollten alle Aufgaben, die an das Personal delegiert werden, in einer schriftlichen Stellenbeschreibung festgehalten werden. Im Zahnheilkundegesetz ist festgelegt, welche Leistungen bei welcher Qualifikation delegierbar sind.

Delegierbare LeistungenDie Herstellung von Situationsabformungen ist im Zahnheilkundegesetz (§ 1 Abs. 5, 6, Stand 2009) als delegierbare Leistung enthalten. Dort heißt es auszugsweise:

„Das ZHG sieht in § 1 Abs. 5 und 6 vor, dass bestimmte TĂ€tigkeiten an dafĂŒr qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxehelferin oder Dental-Hygienikerin (im Folgenden Mitarbeiterinnen) delegiert werden können. Hierbei sind nachfolgende GrundsĂ€tze zu beachten:

ïżœ Es handelt sich um eine delegationsfĂ€hige Leistung nach § 1 Abs. 5, 6 ZHG. ïżœ Die konkrete Leistung erfordert nicht das höchstpersönliche Handeln des Zahnarztes. ïżœ Die Mitarbeiterin ist zur Erbringung der Leistung qualifiziert. ïżœ Der Zahnarzt ĂŒberzeugt sich persönlich von der Qualifikation der Mitarbeiterin. ïżœ Der Zahnarzt ordnet die konkrete Leistung an. ïżœ Der Zahnarzt erteilt die fachliche Weisung. ïżœ Der Zahnarzt ĂŒberwacht und kontrolliert die AusfĂŒhrung (Aufsicht). ïżœ Dem Patienten ist bewusst, dass es sich um eine delegierte Leistung handelt. ïżœ Der Zahnarzt ist fĂŒr die delegierte Leistung in gleicher Weise persönlich verantwortlich und

haftet fĂŒr diese in gleicher Weise wie fĂŒr eine persönlich erbrachte Leistung (Verantwortung).

„Unter Punkt 5b heißt es weiter: „Dokumentation, Herstellen von SituationsabdrĂŒcken z.B. Teil- tĂ€tigkeiten bei der Kieferabformung zur Erstellung von Situationsmodellen, 
 .“

Vom Grundsatz her lĂ€uft die Delegation einer optisch-elektronischen Abformung nicht anders als bei einer konventionellen Abformung. Die Schulung kann als Nachweis fĂŒr die Einweisung dienen. Neben dem Handling zur Erzielung von optimalen elektronischen Abformungen wird die Vorbe-reitung des Systems, die Eingabe von Patientendaten sowie die Nachbereitung einschließlich Reinigung und Pflege des Intraoral Scanner geschult.

Delegiert werden können beispielsweise die Eingabe der Patientendaten, die optisch-elektroni-sche Abformung von Gegenkiefer und Biss, die Eintragungen im digitalen Laborauftrag sowie die Übermittlung der Daten an die Partner im digitalen Workflow. Der Zahnarzt hat bei der Delegation von Aufgaben, im Sinne einer konkret abgegrenzten Beauftragung mit Einzelzuweisung, die Auf-sichts-, Kontroll- und Verantwortungspflicht. Der Umfang der delegierbaren Leistungen ist mit der regionalen Auffassung Ihrer ZahnĂ€rztekammer abzustimmen.

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10. Beispiele

Hinweise

ïżœ Die in den Beispielen enthaltenen Leistungen und Materialien sind dem jeweiligen Patienten- fall sowohl in der Anzahl, im GebĂŒhrensatz als auch bei den Materialpreisen anzupassen.

ïżœ FĂŒr die PC-gestĂŒtzte Auswertung der optisch-elektronischen Aufnahmen ist beispielhaft die GOZ-Nr. 6010 entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ vorgesehen.

ïżœ Bei Überschreitung des 2,3-fachen GebĂŒhrensatz ist auf der Rechnung eine BegrĂŒndung nach § 5 Abs. 2 GOZ zu benennen.

ïżœ Bei Überschreitung des 3,5-fachen GebĂŒhrensatz ist mit dem Patienten im Vorfeld der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung der VergĂŒtungshöhe nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ vorzunehmen.

ïżœ Eine adhĂ€sive Befestigung von Kronen und BrĂŒcken nach Nr. 2197 GOZ ist nicht grundsĂ€tz- lich erforderlich und daher vom Zahnarzt festzulegen.

ïżœ Die Preise fĂŒr die BEMA-Nr. 19 und die BEL-Nr. 0120 (Preis NRW) entsprechen dem Stand 09/2020.

ïżœ Eine optisch-elektronische Abformung ist nicht Inhalt des BEMA. ComputergefrĂ€ste Werk- stĂŒcke und 3D-gefertigte Modelle sind nicht Inhalt des BEL II.

ïżœ Die zahntechnischen Beispiele sind fĂŒr ein umsatzsteuerpflichtiges Praxis-/Fremdlabor gestaltet. Die privaten Leistungen in der Zahntechnik sind nicht staatlich verordnet. Leistungsziffern, TĂ€tigkeitsbeschreibungen und Preise sind individuell zu gestalten.

ïżœ Eine monolithische Zirkonkrone wird vollstĂ€ndig aus einem Zirkon Rohling gefrĂ€st. Damit entfĂ€llt die Verblendung und die Gefahr des Abplatzens der Keramik-Verblendung (Chipping).

10.1 Beisiel 1: PrivatpatientBefund: Zahn 14 ĂŒberkronungsbedĂŒrftig

Therapie: Optisch-elektronische Abformung und digitale Modellauswertung zur Diagnose oder Planung

14 PrĂ€paration, optisch-elektronische Abformungen und PC-gestĂŒtzte Auswertung

Zentralfertigung: 14 Zirkonkappe und 3D-gedruckte Modelle

Praxislabor: Finalisierung

Rechnung 1 Praxislabor

Rechnung 2 Zahnarzt

10.2 Beispiel 2: KassenpatientBefund: Zahn 36 ĂŒberkronungsbedĂŒrftig

Therapie: 36 PrĂ€paration, optisch-elektronische Abformung und PC-gestĂŒtzte Auswertung

36 monolithische Zirkonkrone (ohne Modelle)

Rechnung 3 Praxislabor Rechnung 4 Zahnarzt

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10.1 Beispiele Nr.1gefrÀsteZirkonkappe(Zentralfertigung),finalisiertimPraxislabor

Fa. Rechenart | Beispielweg 7 | 05437 Musterhausen

Frau Leonie MustermannMusterstraße 111111 Musterstadt

Rechnung Nr. 1

Nr. Leistungsbeschreibung Anz. Einzelpreis € Gesamtbetrag €

0725 Farbbestimmung 1 16,35 € 16,35 €

1407 Provisorium aproximal/okklusal ĂŒberarbeiten und adaptieren 1 11,85 € 11,85 €

0922 Digitale Konstruktion Modell 2 16,75 € 33,50 €

0921 Digitale Konstruktion Stumpf 1 2,10 € 2,10 €

0915 Digitale Konstruktion Kronenkappe 1 39,90 € 39,90 €

0402 Modellmontage in Mittelwertartikulator 1 15,35 € 15,35 €

0960 Aufpassen, je Einheit 1 15,90 € 15,90 €

2612 Vollverblendung Keramik 1 129,50 € 129,50 €

2951 Gestaltung individuelle Keramik 1 24,85 € 24,85 €

0732 Desinfektion 2 3,90 € 7,80 €

Kronenkappe zerion¼ HTML 1 59,00 € 59,00 €

3D gedrucktes Modell mit StĂŒmpfen 1 29,00 € 29,00 €

3D gedrucktes Modell 1 26,00 € 26,00 €

Porto- und Verpackungskosten* 1 5,00 € 5,00 €

Laborkosten gesamt 416,10 €

7 % MwSt. 25,16 €

Gesamt 441,26 €

* Einmalige GebĂŒhr bei paralleler Beauftragung 3D-Modelle und Kronenkappe zerionÂź

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10.1 Beispiele Nr. 2 Zahn 14 Zirkonkappe mit Verblendung

Fa. Rechenart | Beispielweg 7 | 05437 Musterhausen

Frau Leonie MustermannMusterstraße 111111 Musterstadt

Rechnung Nr. 1

Sehr geehrte Frau Mustermann,fĂŒr zahnĂ€rztliche Leistungen erlaube ich mir zu berechnen: EUR

Datum ZĂ€hne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Betrag €

01.06.xx   0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- undKieferkrankheiten

1 2,3 12,94 €

    Ä1 Beratung 1 2,3 10,72 €

  14 0070 VitalitĂ€tsprĂŒfung 1 2,3 6,47 €

  14 Ä5000 Röntgen, je Projektion 1 1,8 5,25 €

  OK,UK 0065 Optisch-elektronische Abformung, je KieferhĂ€lfte oder Frontzahnbereich 4 2,3 41,40 €

    0060a Modellauswertung zur Diagnose oder Planung nach optisch-elektronischer Abformung entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ Situationsmodelle einschließlich Auswertung

1 1,8 26,32 €

    0030 Aufstellung schriftlicher Heil- und Kostenplan 1 2,3 25,87 €

06.07.xx   Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 2,3 10,72 €

    Ä1 Beratung 1 2,3 10,72 €

  14 0080 Oberfl Ă€chenanĂ€sthesie je KieferhĂ€lfte oder Front 1 2,3 3,88 €

  14 0090 Intraorale Infi ltrationsanĂ€sthesie 1 2,3 7,76 €

  14 2030 Besondere Maßnahmen beim PrĂ€parieren oder FĂŒllen, je KieferhĂ€lfte oder Frontzahnbereich

1 2,3 8,41 €

  OK,UK 0065 Optisch-elektronische Abformung, je KieferhĂ€lfte oder Frontzahnbereich

4 *3,5 63,00 €

    6010a PC-gestĂŒtzte Auswertung zur Diagnose und Planung entsprechend Nr. 6010 Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen

1 2,3 23,28 €

  14 2270 Provisorium im direkten Verfahren, je Zahn/Implantat 1 2,3 34,93 €

14.07.xx 14 0080 Oberfl Ă€chenanĂ€sthesie je KieferhĂ€lfte oder Front 1 2,3 3,88 €

  14 0090 Intraorale Infi ltrationsanĂ€sthesie 1 2,3 7,76 €

  14 2210 Versorgung eines Zahnes mit einer Vollkrone 1 *3,5 311,44 €

Material

06.07.xx Abformmaterial Alginat 1 2,65 €

  Abformmaterial Biss 1 3,92 €

  AnĂ€sthetikum 1 0,72 €

14.07.xx AnĂ€sthetikum 1 0,72 €

Zahnarzthonorar 614,75 €

  Verbrauchsmaterial (§ 4 Abs. 3 GOZ)   8,01 €

Labor 441,26 €

*(BegrĂŒndung angeben)

Rechnungsbetrag EUR 1064,02 €

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10.2 Beispiele Nr. 3 Zirkonkrone gefrÀst monolithisch ohne Modelle

Fa. Rechenart | Beispielweg 7 | 05437 Musterhausen

Frau Leonie MustermannMusterstraße 111111 Musterstadt

Rechnung Nr. 1

Nr. Leistungsbeschreibung Anz. Einzelpreis € Gesamtbetrag €

0725 Farbbestimmung 1 16,35 € 16,35 €

0916 Digitale Konstruktion Krone 1 45,10 € 45,10 €

2281 Zirkonkrone gefrĂ€st monolithisch 1 93,50 € 93,50 €

2689 Maltechnik 1 24,75 € 24,75 €

5401 Keramik/gegossenes Glas Ă€tzen 1 6,55 € 6,55 €

5306 Keramik/gegossenes Glas konditionieren 1 7,45 € 7,45 €

0732 Desinfektion 1 3,90 € 3,90 €

  Blank Zirkon n!ce 1 20,00 € 20,00 €

  Porto- und Verpackungskosten 1 5,00 € 5,00 €

  Laborkosten gesamt 222,60 €

7 % MwSt. 15,58 €

Gesamtkosten 238,18 €

Ggf. zusĂ€tzlich: 2955 Glasieren, je vorhandene Krone/BrĂŒckenglied

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10.2 Beispiele Nr. 4 Zirkonkrone gefrÀst monolithisch

Fa. Rechenart | Beispielweg 7 | 05437 Musterhausen

Frau Leonie MustermannMusterstraße 111111 Musterstadt

Rechnung Nr. 1

Sehr geehrte Frau Mustermann,fĂŒr zahnĂ€rztliche Leistungen erlaube ich mir zu berechnen: EUR

Datum ZĂ€hne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Betrag €

36 19 Provisorische Krone 1 18,19 €

OK,UK 0065 Optisch-elektronische Abformung, je KieferhĂ€lfte oder Frontzahnbereich 4 *3,50 63,00 €

36 6010a PC-gestĂŒtzte Auswertung zur Diagnose und Planung entsprechend Nr. 6010 Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen

1 2,30 23,28 €

28.07.xx 36 2197 AdhĂ€sive Befestigung 1 2,30 16,82 €

36 2210 Versorgung eines Zahnes mit einer Vollkrone 1 *3,50 311,44 €

19.07.xx Verbrauchsmaterial

Abformmaterial Alginat 1 2,65 €

Abformmaterial Biss 1 3,92 €

Kunststoff fĂŒr Provisorium 1 4,69 €

Festzuschuss ab 1.10.2020 bei 20 % Bonus

ZA-Honorar BEMA EUR 18,19 €

Krone: 226,73 € ZA-Honorar GOZ EUR 414,54 €

Verblendung: 77,35 € Verbrauchsmaterial EUR 11,26 €

Festzuschuss: 304,08 € Labor EUR 238,18 €

Gesamtkosten 682,17 €

abzgl. Festzuschuss EUR -304,08 €

Rechnungsbetrag EUR 378,09 €

*(BegrĂŒndung angeben)

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11. Musterschreiben

PC-gestĂŒtzte Auswertung nach optisch-elektronischer Abformung

Private Krankenversicherungen lehnen oftmals eine KostenĂŒbernahme fĂŒr eine PC-gestĂŒtzte Auswertung nach optisch-elektronischer Abformung ab. Wie kann man darauf reagieren?

Mustertext fĂŒr eine Antwort an die private Krankenversicherung

Sehr geehrte(r) [Name Patient],

die Ablehnung der tarifgemĂ€ĂŸen KostenĂŒbernahme Ihrer privaten Krankenversicherung ist unzu-treffend und geht an der gebĂŒhrenrechtlichen RealitĂ€t vorbei. Die computergestĂŒtzte Auswertung von optisch-elektronischen Aufnahmen der ZĂ€hne und/oder Implantate im Kiefer, ist weder in der GebĂŒhrenbeschreibung der Nr. 0065 GebĂŒhrenordnung fĂŒr ZahnĂ€rzte (GOZ) noch in den zuge-hörigen Abrechnungsbestimmungen enthalten bzw. ausgeschlossen. Die Leistungslegende der Nr. 0065 GebĂŒhrenordnung fĂŒr ZahnĂ€rzte (GOZ) mit Ihren Bestimmungen lautet:

„Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je KieferhĂ€lfte oder Frontzahnbereich.“

Abrechnungsbestimmungen

Neben der Leistung nach der Nummer 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem GebĂŒhrenverzeichnis fĂŒr dieselbe KieferhĂ€lfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfĂ€hig.

Die BundeszahnĂ€rztekammer (BZÄK) verweist in ihrem GOZ-Kommentar (Stand Oktober 2018) bei der Nr. 0065 GOZ mitunter auf Folgendes:

„Die PC-gestĂŒtzte Auswertung zur Diagnose und Planung ist bei dieser GebĂŒhrennummer nicht enthalten und muss daher analog berechnet werden.“

Diese Form der Berechnung wird auch in der Literatur „DER Kommentar zu BEMA und GOZ von Liebold/Raff/Wissing“ bestĂ€tigt. Dieser Kommentar ist fĂŒhrend in der Fachwelt und anerkannt in der Rechtsprechung. Dort heißt es:

„Die computergestĂŒtzte Auswertung zur Diagnose oder Planung von Modellen oder Behandlun-gen durch die gescannten Daten ist nicht mehr Bestandteil des intraoralen Scannens nach der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 0065. Dies unterscheidet die GOZ-Nr. 0065 von den GOZ-Nrn. 0050 und 0060. Sie kann bzw. muss demzufolge als nicht in der GOZ 2012 beschrie-bene Leistung gemĂ€ĂŸ § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.“

Die Wahl einer analogen GebĂŒhrenziffer ist vom Zahnarzt – nicht der Krankenversicherung - individuell nach dem entstandenen Aufwand auszuwĂ€hlen. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung als Analogziffer verwendet wird, liegt in seinem Ermessen.

Im „Katalog selbstĂ€ndiger zahnĂ€rztlicher gemĂ€ĂŸ § 6 Abs. 1 der GOZ analog zu berechnenden Leistungen“ der BZÄK ist die computergestĂŒtzte Auswertung zur Diagnose und Planung der optisch-elektronischen Abformung aufgefĂŒhrt.

Ihre private Krankenversicherung merkt an, dass aus mehreren Einzelmessungen, auch aus ver-schiedenen Aufnahmewinkeln, die Raumkoordinaten zu einem kompletten Modellsatz zusam-mengefĂŒgt werden. PrĂ€paration, NachbarzĂ€hne, Antagonisten, Gegenbiss und die habituelle

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Interkuspidation (maximaler Vielpunktkontakt) werden zu dreidimensionalen Modellen gerech-net, die exakt die anatomische Situation darstellen. Das ist korrekt, jedoch wird keine Aussage getroffen, was die anschließende Leistung der PC-gestĂŒtzten Auswertung betrifft. Diese kann erst stattfinden, wenn die intraoralen Aufnahmen abgeschlossen sind.

Die Leistungslegende beinhaltet weder diese TĂ€tigkeit, noch wird diese Maßnahme in der Berechnung, beispielsweise im Gegensatz zu der Nr. 0030 (Therapieplan) und 0040 (Therapie-plan fĂŒr KFO und FAL-Leistungen), verneint. Bei der Nr. 0030 und 0040 GOZ ist in der Abrech-nungsbestimmung enthalten, dass diese nicht nebeneinander berechnungsfĂ€hig sind. Ein Ausschuss der Nebeneinanderberechnung von Nr. 0065 und einer PC-gestĂŒtzten Auswertung ist in der GOZ nicht existent.

Abgrenzung der Maßnahmen

Wenn auf konventionelle Art und Weise Abformungen beider Kiefer genommen und Diagnostik- und Planungsmodelle aus Gips im Dentallabor gefertigt werden, kann ĂŒber die Abformung auch die Auswertung der Modelle beispielsweise fĂŒr prothetische Zwecke nach der GebĂŒhrenziffer Nr. 0060 GOZ, als Honorar geltend gemacht werden. Berechnet wird das Abformmaterial, die zahntechnischen Kosten der Modellherstellung und das zahnĂ€rztliche Honorar fĂŒr die Diagnose oder Planung einer Therapie. Dieser Sachverhalt ist 1:1 ĂŒbertragbar auf die optisch-elektroni-sche Abformung und die PC-gestĂŒtzte Auswertung, wobei die Materialkosten fĂŒr die Abformung - und je nach Therapie die zahntechnischen Kosten fĂŒr die Modelle - in der Regel entfallen. Die PC-gestĂŒtzte Auswertung ist in der Nr. 0065 nachweislich nicht enthalten und als selbststĂ€n-dige und medizinisch notwendige Leistung berechenbar. Wir befinden uns lĂ€ngst im digitalen Zeitalter, auch in der Zahnmedizin.

Wenn die optisch-elektronischen Aufnahmen beendet sind, beginnt die Auswertung der Daten um die folgenden zahnĂ€rztlichen und zahntechnischen Therapieschritte anhand der individuel-len Daten zu bestimmen und den digitalen Auftrag fĂŒr das Labor nach dem aktuellen Stand zu generieren. Das Schreiben der Krankenversicherung enthĂ€lt keine Angabe, wo diese eigenstĂ€n-dige diagnostische TĂ€tigkeit mit Folgeanweisung in der GOZ, erlassen vom Bundesministerium fĂŒr Gesundheit, enthalten sein soll.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

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12. Förderprojekte bei digitaler BetriebsausstattungPrĂŒfen Sie vor dem Erwerb eines Intraoralscanner, ob eine Förderung erwirkt werden kann. Eine GewĂ€hr auf AktualitĂ€t, Korrektheit und VollstĂ€ndigkeit der folgenden Informationen besteht nicht.

Förderprogramm go-digital

Das Förderprogramm go-digital unterstĂŒtzt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ihre GeschĂ€ftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren. In Summe können Projekte in einem Umfang von bis zu 16.500,00 € pro Jahr gefördert werden. www.it-intouch.de

go-Inno Bund

Auch die go-Inno-Gutscheine des Bundes zielen darauf ab, mitunter Zahnarztpraxen durch Bera-tungsleistungen zu unterstĂŒtzen und die Innovationskompetenz zu steigern. Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-Inno). Sie decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben fĂŒr externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qua-litĂ€tskriterien ausgewĂ€hlt wurden. https://www.bmwi.de/

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank

Um ein Vorhaben im Bereich der Digitalisierung oder Innovation vom Konzept in die Reali-tĂ€t zu transportieren, ist auch der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank interessant. Dieser Kredit wird in Höhe von 25.000 bis 25 Mio. Euro gewĂ€hrt, wenn Sie in den Förderbereichen Produktion und Verfahren, Produkte oder Strategie und Organisation inves-tieren. Dies gilt fĂŒr etablierte Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in GrĂŒndung. www.kfw.de/KfW-Konzern/Barrierefreiheit

Landesprogramme fĂŒr Digitalisierungsvorhaben

Einige BundeslĂ€nder haben ZuschĂŒsse aufgelegt, mit denen sie die dort ansĂ€ssigen Unterneh-men fördern. Hinweise finden Sie auf den Websites der BundeslĂ€nder.

Haftungsausschluss Abrechnungsinformation

Der Inhalt und die vorliegende Kalkulation wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Jede Investition bedarf jedoch einer Eigenbetrachtung, und zwar im Hinblick auf die tatsĂ€chlichen Kosten und Finanzsituation im Unternehmen, sowie auch im Hinblick auf die Bewertung (Stundensatz) von individuell eingesetzter Arbeitsleistung (Menge). Insbesondere auch aus ĂŒber-geordneten betriebswirtschaftlichen und steuerlichen ErwĂ€gungen heraus kann eine Investition im Einzelfall vorteilhafter oder nachteiliger ausfallen. Vor diesem Hintergrund kann von dem Autor keinerlei Haftung fĂŒr die vorliegende Kalkulation und fĂŒr das Datenmaterial ĂŒbernommen werden. Die behandelte Rechtsmaterie und der stete Wandel machen es notwendig, Haftung und GewĂ€hr auszuschließen.

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Zahnmedizinische AbrechnungPraxis- und KlinikschulungSeminare und Coaching Produkte/Pharma

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