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���������������������������������������������������� 4 – 18 Schwerpunkt Weiterbildung Weiterbildungscurriculum��������� 4 Vorlage für Befugnisantrag und Logbuch Weiterbildung ��������������������������������������� 8 bei freiberuflich tätigen ÄrztInnen Junge PathologInnen �������������������� 14 Arbeitsgemeinschaft beim Vorstand gegründet punkt: ����������������������������������������������������� 3 Cartoon von MOCK ���������������������������������������� 11 Bündnis JUNGE ÄRZTE �������������������������������� 12 Impressum ���������������������������������������������������� 13 Ist 1 + 1 = 2 ? Gedanken zur Ärztestatistik������� 16 Europäische Facharztprüfung ����������������������� 18 Namen, Namen, Namen ������������������������������� 20 Termine ���������������������������������������������������������� 21 ISSN 2193-8741 MITGLIEDERMAGAZIN | NOV | 4�2015

4 – 18 Schwerpunkt Weiterbildung · Neuropathologie wurden hervorgehoben) „Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspe - zifischer Ausprägungen auch den Erwerb

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���������������������������������������������������� 4 – 18Schwerpunkt Weiterbildung

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SN 2

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4.2015

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punkt: Morphologie und Molekularpathologie

Diese Erkenntnis führte im Brenn-punkte-Gespräch 2014 des Bundes-verbandes mit einem kleinen Kreis von Mitgliedern aus allen Berei-chen beim Thema Weiterbildung zu folgendem Ergebnis: Neben an-deren erforderlichen Maßnahmen erscheint ein institutsübergreifen-des, kontinuierliches und flächen-deckendes Angebot von Weiterbil-dungsmodulen als Ausgleich für identifizierte Defizite notwendig. Dort, wo die Inhalte nicht selbst suffizient angeboten werden können, sollten die WBÄ vom Insti-tut (und auf dessen Kosten) zu aushäusigen Angeboten entsandt werden. Die IAP ist hier ein wichtiger komplementärer Bereich, aber auch die Akademie für Fortbildung in der Morphologie. In ihrem „Geschäftsmodell“ ist vorgesehen, in allen Kursen Weiter-zubildenden einige kostenfreie Plätze zur Verfügung zu stellen. Dies wird gut und gern genutzt. Ein neuer, von ihr in Koopera-tion mit der Charité entwickelter Kurs richtet sich besonders an die jungen ÄrztInnen und ist zu dem Titel geplant „Interpretati-on molekularpathologischer Befunde“. Denn die Lieferung von Daten allein ist nicht das zentrale Thema, sondern ihre Bewer-tung und Einordnung in den individuellen Krankheitsprozess, einschließlich der Korrelation mit der morphologischen Vordi-agnostik. Nur so erhält der Onkologe eine tragfähige Diagnose aus der Pathologie.

Ich würde mit meinem Ceterum censeo schließen: Jeder einzelne der PathologIn-nen, auch diejenigen, die selbst keine Mo-lekularpathologie anbieten, profitiert von dem Bedeutungszuwachs des Fachgebiets durch die Molekularpathologie, die stark in der öffentlichen Aufmerksamkeit steht und zu den Wachstumsbereichen der Medizin,

insbesondere der Tumormedizin, gehört.

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. med. Werner SchlakePräsident

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Weiterbildungscurriculum ��������� 4Vorlage für Befugnisantrag und Logbuch

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MITGLIEDERMAGAZIN | NOV | 4�2015

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

„die Zukunft ist nicht molekular, sie ist morphomolekular“. Diese Aussage aus dem Interview mit Professor Salto-Tellez, das wir in der letzten veröffentlich haben, ist in sich schon ein kleines Programm. Es geht in ihr erstens um die Zu-kunft, hier vor allem um unsere weiterzubildenden ÄrztInnen (WBÄ), und zweitens darum, stets den Zusammenhang zwi-schen der Morphe und dem Molekularen im Auge zu behalten. Es ist keine gute Molekularpathologie vorstellbar ohne gute traditionelle Pathologie. Richtig ist aber auch, dass die Morpho-logie zwingend durch die Verfeinerung der Methoden im mole-kularen Bereich ergänzt werden muss. Der Rat, den Salto-Tellez den WBÄ gab, lautet: „Denken Sie daran, dass letztendlich die grundlegende morphologische Taxonomie der Krankheit, die grundlegende Ausrichtung und die Angemessenheit des chirur-gischen Eingriffes die wichtigsten Indikatoren für die Prognose und die therapeutische Intervention sind. Daher gibt es keine gute Molekularpathologie ohne eine gute, traditionelle Patholo-gie. Lernen Sie also beides!“

Aber nicht nur den WBÄ ist zu raten, sich hier zu engagieren. Auch uns als den fachärztlichen GebietsvertreterInnen, und hier besonders den Weiterbildungsbefugten (WBB), ist zu raten, die Weiterbildung in diesem Sinne auch sicherzustellen und ent-sprechende Inhalte anzubieten. Und zwar aufgrund der Rasanz der Entwicklung eher gestern als heute. Man kann im Sinne der Detektion von Punktmutationen schon von „konventioneller“ Molekularpathologie sprechen. NGS als Methode und auch die Liquid Biopsy sind praktisch schon anwesend und stellen ihre Forderungen an die Versorgung. In einer Umfrage des Verbandes ergaben sich – und zwar sowohl in der Beurteilung durch die WBÄ als auch in der der WBB – als Schwachstellen der Weiterbil-dung, wenn man sie thematisch fasst, die allgemeine Pathologie, die Obduktion, die gynäkologische Zytologie und – hier sollte aufgemerkt werden – die Molekularpathologie! Zwar geht die Weiterbildungsordnung davon aus, dass seit etwa zehn Jahren dieser Bereich untrennbar zur Regelweiterbildung gehört. Die Umsetzung erscheint noch nicht in ausreichendem Maß erfolgt.

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4.2015 4.2015

54 Weiterbildung

Aus diesem Anliegen heraus haben der BDP, die DGP und die DGNN das vorliegende (Muster-)Weiterbildungscurriculum entwi-ckelt und stellen es zur Anwendung und Kommentierung zur Ver-fügung. Das Curriculum unterscheidet nicht zwischen ambulanter und stationärer Weiterbildung. In der Regel wird in Krankenhäu-sern auch Material ambulanter PatientInnen begutachtet und frei-berufliche PathologInnen versorgen KrankenhauspatientInnen. Wo immer Weiterbildung möglich ist, sollte sie auch erfolgen.

Dazu liefert das Weiterbildungscurriculum sowohl für Weiterbil-dungsbefugte (WBB) als auch für Weiterzubildende ÄrztInnen (WBA/Ä) folgende konkrete Vorteile:1. Hilfestellung bei der Beantragung einer Weiterbildungsbefug-

nis. Die Landesärztekammer erwartet von Ihnen in der Regel die Beschreibung Ihres hausinternen Curriculums. Bei der Er-stellung eines detaillierten Plans/Antrages ist der BDP gern mit einem Muster behilflich.

2. Hilfestellung beim Anwerben von neuen ärztlichen Mitarbei-terInnen („Das bietet unser Institut:...“).

3. Ein/e WBA/Ä bekommt einen Überblick über den genauen In-halt der Weiterbildung in dem Institut.

4. Ein/e WBA/Ä hat die Möglichkeit, zu überprüfen, welche Be-reiche er/sie bereits gesehen hat oder noch zu erlernen hat.

5. Genauere Definitionen, welche Untersuchungen in den vor-geschriebenen Anzahlen der Landesärztekammern enthalten sein können.

Die individuellen Gegebenheiten der Institute können berücksich-tigt werden. Das Weiterbildungscurriculum ist ausreichend weit gefasst, um in allen Weiterbildungsinstituten anwendbar zu sein, jedoch angemessen eng formuliert, damit eine gute Weiterbildung sichergestellt ist. Zudem sind immer regionale Unterschiede in der Weiterbildungsordnung zu berücksichtigen. Eine aktuelle Ver-sion der geltenden Weiterbildungsordnung ist bei der jeweiligen zuständigen Landesärztekammer verfügbar. Die beschriebenen Inhalte und Zahlen stellen die gesamte Breite des Wissens dar, die im Idealfall im Rahmen der Weiterbildung erworben wird. Der theoretische Wissenserwerb dient als Basis für ein Learning by Doing. Eine Dokumentation erfolgt mithilfe von Logbuch und Zeugnissen. Ggf. ist eine Ableistung verschiedener Unterbereiche in Form von anerkannten, externen Weiterbildungen möglich.

Die gesamte Weiterbildung zum Facharzt Pathologie oder Fach-arzt Neuropathologie beinhaltet:– 24 Monate Basisweiterbildung und– 48 Monate Facharztweiterbildung (ggf. inklusive zwölf Monate

aus einem Fach der unmittelbaren PatientInnenversorgung).

2. Allgemeine Bestimmungen für die Abschnitte B und C(nach der [Muster-]Weiterbildungsordnung 2003, in der Fassung vom 28. Juni 2013, BÄK, spezifische Elemente der Pathologie/Neuropathologie wurden hervorgehoben)„Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspe-zifischer Ausprägungen auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfah-rungen und Fertigkeiten in– ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen

ärztlichen Handelns – der ärztlichen Begutachtung – den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsma-

nagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements – der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung

von Angehörigen– psychosomatischen Grundlagen – der interdisziplinären Zusammenarbeit – der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten – der Aufklärung und der Befunddokumentation – labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller

oder apparativer Auswertung – medizinischen Notfallsituationen – den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wech-

selwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs – der allgemeinen Schmerztherapie – der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden

Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Inter-pretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit ge-bietsbezogenen Fragestellungen

– der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden – den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen

Einflüssen auf die Gesundheit – gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns – den Strukturen des Gesundheitswesens

3. Basisweiterbildung für die Facharztkompe- tenzen 23.1 und 23.2 bei einem WB-Befugten an einer WB-Stätte gemäß § 5 Abs. 1, Satz 1(nach der [Muster-]Weiterbildungsordnung 2003, in der Fassung vom 28. Juni 2013, BÄK)Dauer: 24 Monate

Weiterbildungsinhalt, in Konkretisierung der Bestimmungen der M-WBO: 1. Obduktion

Durchführung mit Asservierung von Material, Histologie, Foto-dokumentation, Obduktionsprotokoll, klinisch-pathologische Demonstration unter Berücksichtigung der speziellen patho-logischen Anatomie

2. Makroskopische BegutachtungBearbeitung von Operationspräparaten, Fotodokumentation, Präparationsmethoden, Berücksichtigung von Leitlinien und TNM-Klassifikation, Erwerb von Kenntnissen in der Proben-verarbeitung und Färbung, Asservierung von Material für er-gänzende Untersuchungen

3. Histopathologische BegutachtungBegutachtung von Biopsien und Operationspräparaten mit Spe-zialfärbungen und immunhistochemischen Untersuchungen

4. SchnellschnittdiagnostikDurchführung von Schnellschnittuntersuchungen

5. ZytologieBegutachtung von Erguss-/Feinnadel-, Exfoliativ- oder Liquor-zytologien, auch mit Immunzytochemie

6. MolekularpathologieDurchführung und Interpretation weiterführender molekular-pathologischer Untersuchungen

7. Interdisziplinäre ZusammenarbeitTeilnahme an interdisziplinären Konferenzen und Tumorkon-ferenzen

4. Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie (23.2)(nach der [Muster-]Weiterbildungsordnung 2003, in der Fassung vom 28. Juni 2013, BÄK)Dauer: 48 Monate (Anrechnung von bis zu zwölf Monaten aus einem Gebiet der un-mittelbaren PatientInnenversorgung möglich)Weiterbildungsinhalt, in Konkretisierung der Bestimmungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung:1. Obduktion

– Selbstständige Durchführung von insgesamt 150 Obduktionen*– Kenntnisse besonderer Präparationstechniken– Kenntnisse von Desinfektionstechniken– Kenntnisse des Bestattungsgesetzes (je nach Bundesland)

2. Makroskopische BegutachtungBearbeitung von Operationspräparaten, Fotodokumenta-

(Muster-) WeiterbildungscurriculumVorlage für Befugnisantrag und Logbuch (Stand: 29� April 2015)

1. Präambel

„Die Weiterbildung sichert die Weiterexistenz des Fachgebietes. Eine gute Weiterbildung führt zu

einer guten Qualität der Berufsausübung. Diese Qualität wirkt in allen Fächern fort, für die die Patho-

logie als Querschnittsfach tätig ist. Hieraus erwächst den PathologInnen eine besondere Verantwor-

tung. Die Qualität, mit der das Fachgebiet seinen Beitrag für die Forschung und für die Krankenver-

sorgung leistet, bestimmt seine Verankerung in der Medizin, die Wertschätzung durch die Gesellschaft

sowie die Mittel, die für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Insofern ist die Qualität der

Weiterbildung von jungen ÄrztInnen zu PathologInnen ein Anliegen des gesamten Fachgebietes im

Bemühen, seine Zukunft zu sichern.“ (Aus: Vorwort Logbuch Weiterbildung BDP/DGP, Fassung 2012)

4.2015

76 Weiterbildung

tion, Präparationsmethoden, Berücksichtigung von Leitli-nien und Klassifikationen, Bearbeitung komplexer Operations-präparate (z. B. Exenterate, multiviscerale Resektate); Kenntnis-se über die Präanalytik und die Asservierung von Gewebe für Biobanken

3. Histopathologische BegutachtungBegutachtung mit Spezialfärbungen und immunhistochemischen Untersuchungen, ggf. mit Bestimmung prädiktiver Faktoren und unter Berücksichtigung der notwendigen Klassifikationen (z. B. WHO, TNM), folgender Präparate– Biopsie – Teil-/Resektat/Exzidat – AmputatHierbei sind sowohl die allgemeine Pathologie, Fehlbildungen, entzündliche Erkrankungen, benigne und maligne Tumoren sowie organspezifische Faktoren zu berücksichtigen, insge-samt 15.000 Fälle * aus verschiedenen Gebieten der Medizin, z. B.– Pathologie Kopf/Hals mit Zahn- und Kieferpathologie– Ophthalmopathologie– Endokrine Pathologie– Pathologie Herz/Gefäße– Hämatopathologie– Pneumopathologie– Pathologie des Mediastinums– Gastroenterologische Pathologie mit hepatopankreatikobili-

ärer Pathologie– Mammapathologie– Gynäkopathologie– Paidopathologie– Uropathologie– Knochen-, Gelenk- und Weichgewebspathologie– Transplantationspathologie– Dermatopathologie (Dermatohistologie ist integraler Be-

standteil der Weiterbildung)

2. Makroskopische BegutachtungBearbeitung von Operationspräparaten, Fotodokumentati-on, Präparationsmethoden, Berücksichtigung von Leitlinien und Klassifikationen

3. Histopathologische BegutachtungBegutachtung von Biopsaten/Resektaten des zentralen, pe-ripheren und vegetativen Nervensystems und seiner Hüllen und Umgebungsstrukturen sowie der Skelettmuskulatur, auch mit Spezialfärbungen, enzym- und immunhistochemi-schen, elektronenmikroskopischen sowie molekularpatho-logischen Methoden (5.000 Fälle**)

4. SchnellschnittdiagnostikDurchführung von neurochirurgischen Schnellschnittun-tersuchungen (500 Fälle**)

5. ZytologieLiquorzytologie und/oder Ausstrich („Smear-“)Präparate, auch mit immunzytochemischen und molekularen Metho-den (1.000 Fälle**)

6. Molekularpathologie– Molekularpathologische Nachweis- und Auswertungs-

methoden mit epigenetischen Methoden (z. B. Methylie-rungsanalysen)

– Kenntnisse über Einsatz und Auswertung spezieller mo-lekularpathologischer Untersuchungen bei unterschiedli-chen Tumorentitäten und neurodegenerativen Krankheiten

– spezielle molekularpathologische Erregerdiagnostik (z. B. JCV, Prionen)

– Korrelation der Ergebnisse mit Morphologie und klini-schen Angaben

7. Interdisziplinäre ZusammenarbeitTeilnahme an interdisziplinären Konferenzen und Tumorkon-ferenzen

8. Optionale BereicheErstellung von gutachterlichen Stellungnahmen (je nach Bun-desland auch obligater Bestandteil der Weiterbildung)

Prof. Dr. med. Werner SchlakePräsident | Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.

Prof. Dr. med. Peter SchirmacherVorsitzender | Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V.

Dr. med. Katrin SchierleBeauftragte für den Bereich Weiterbildung und junge ÄrztInnen | Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.

Prof. Dr. med. Werner PaulusVorsitzender | Deutsche Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie e. V.

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4. SchnellschnittdiagnostikSelbstständige Durchführung von Schnellschnittuntersuchungen (500 Fälle*) aus verschiedenen Bereichen der Pathologie (siehe 3.)

5. Zytologie (insgesamt 10.000 Fälle *)– Gynäkologische Zytologie mit Exfoliativzytologie (5.000

Fälle*) als integraler Bestandteil der Weiterbildung– Nicht gynäkologische Zytologie: z. B. Ergüsse (Perikard, Pleu-

ra), Ascites, Zytologie des Respirationstraktes (z. B. BAL), Pankreassekrete, Gallengang, Leber, Schilddrüse, Lymphkno-ten, Speicheldrüsen, Urinzytologie, Mammasekret, Knochen- und Weichteile, Feinnadelaspirate; ggf. unter Einbezug der Immunzytologie und molekularer Methoden

6. Molekularpathologie– Molekularpathologische Nachweis- und Auswertungsmethoden– Kenntnisse über Einsatz und Auswertung spezieller mole-

kularpathologischer Untersuchungen bei unterschiedlichen Tumorentitäten (kolorektale Karzinome, Lungenkarzinome, GIST etc.)

– Spezielle molekularpathologische Erregerdiagnostik (z. B. HPV)– Korrelation der Ergebnisse mit Morphologie und klinischen

Angaben7. Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Teilnahme an interdisziplinären Konferenzen und Tumorkon-ferenzen

8. Optionale Bereiche– Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen (je nach

Bundesland auch obligater Bestandteil der Weiterbildung)– Kenntnisse in den Grundlagen der Neuropathologie, ggf.

mit Untersuchungstechniken

5. Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie (23.1)(nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003, in der Fassung vom 28. Juni 2013, BÄK)Dauer: 48 Monate (Anrechnung von bis zu zwölf Monaten in Neurochirurgie, Neu-rologie, Neuropädiatrie, Neuroradiologie oder Psychiatrie und Psychotherapie möglich)Weiterbildungsinhalt, in Konkretisierung und Aktualisierung der Bestimmungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung:1. Obduktion

– Durchführung von insgesamt 150 Obduktionen** von Ge-hirn und/oder Rückenmark

– Kenntnisse in der Obduktion des peripheren Nervensystems– Kenntnisse in der Asservierung von Gewebe im Rahmen ei-

ner Hirnbank– Kenntnisse von Desinfektionstechniken, auch bei Pri-

onkrankheiten– Kenntnisse des Bestattungsgesetzes (je nach Bundesland)

4�2015

* Richtlinien gemäß (Muster-)Richtlinien über den Inhalt der Weiterbil-dung in der Fassung vom 18. Dezember 2011.

** Empfohlene Richtzahlen der DGNN, höher als die genannten Anzahlen der Richtlinien gemäß (Muster-)Richtlinien über den Inhalt der Weiter-bildung in der Fassung vom 18. Dezember 2011.

4.2015

8 Weiterbildung

Was sollten Vertragspartner in beiderseitigem Interesse bei einem Vertrag festhalten?1. Der Weiterbildungsbefugte (WBB) vermittelt dem WBA

die entsprechenden Inhalte und stellt einen sachlichen und zeitlich strukturierten Weiterbildungsplan auf, der dem WBA zu Anfang seiner Tätigkeit ausgehändigt wird.

Dies liegt offensichtlich im zentralen Interesse des WBA. Der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Ingo Pflugmacher hält dies aber auch im Interesse des WBB für essenziell. Er verweist auf das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 11. Septem-ber 2015, das wegen Fehlens eines solchen Weiterbildungs-plans die Befristung des Arbeitsverhältnisses als unwirksam

angesehen hat. Es folgt damit dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten (ÄArbVtrG), und der darin ge-regelten Zweckbestimmung der Befristung: der zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung. Das Logbuch des Bundesverbandes mit dem neuen Curriculum gibt hier bei-den Seiten Hilfestellung.

2. Beginn und Dauer des Anstellungsverhältnisses müssen exakt definiert werden.

Die Formulierung könnte wie folgt lauten: Der Arzt (WBA) wird ab dem … zum Zwecke der Vermittlung der Inhalte der Weiterbildungsordnung im Fachgebiet Pathologie befristet bis zum … eingestellt.

3. Der WBB versichert, dass er für den erforderlichen Um-fang/Zeitraum (von … bis…) die Weiterbildungsbefugnis besitzt und aufrechterhalten will.Auch in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes sind Fäl-le bekannt, in denen die vermeintliche Weiterbildungszeit rechtlich nicht anerkannt werden konnte, weil der einstel-lende Arzt gar keine Befugnis zur Weiterbildung hatte. Pro-bleme für den WBA treten auch dann auf, wenn der WBB seine Befugnis zur Weiterbildung in der Laufzeit des Vertrages zurückgibt.

Lesen Sie weiter auf Seite 10.

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Kontakt

G. Kempny

Geschäftsführerin des

Bundesverbandes Deutscher Pathologen e. V.

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Weiterbildung bei freiberuflich tätigen ÄrztInnenArbeitsvertrag? Neue Gesetzesregelungen? „Gewerkschaft“?

In der Pathologie ist es eigentlich nichts Neues: die Weiterbildung bei den freiberuflich tätigen Patho-

logInnen in Praxen oder MVZs. Etwa die Hälfte aller Weiterzubildenden ÄrztInnen (WBÄ) sind der-

zeit in freiberuflichen Einrichtungen angestellt – so die Umfrage 2013 mit Auswertung in 1/2014.

Neu aber ist der Versuch, dieser Tatsache auch durch Überlegungen zum Arbeitsvertrag gerecht zu

werden. Ein schlichter ärztlicher Anstellungsvertrag regelt meist nicht die Dinge, auf die es beiden

Vertragspartnern, den Weiterbildungsbefugten und den jungen ÄrztInnen, ankommt. Neu sind auch

gute Regelungen im Versorgungsstärkungsgesetz. Nachdenken muss man über den Versuch gewerk-

schaftlicher Organisation angestellter ÄrztInnen.

4.2015

1110 Weiterbildung

Cartoon von MOCK

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4. Bei der Vergütung der Tätigkeit der WBÄ kann man sich an der Entgelttabelle VKA orientieren oder sie gar als Maßstab übernehmen – muss man aber beides nicht.

Neues im Versorgungsstärkungsgesetz 1. Die finanzielle Förderung der Weiterbildung (§ 75a) erfolgt

derzeit fast ausschließlich im Bereich Allgemeinmedizin. Es geht um mindestens 7.500 Stellen. Im fachärztlichen Bereich sol-len 1.000 Stellen gefördert werden. Leider wird darunter nur der Bereich der „Fachärztlichen Grundversorger“ verstanden. Hilfs-weise nimmt man hier Bezug auf § 12 der Bedarfsplanungsricht-linie, nach der es sich hier zum Beispiel um Augen-, Frauen- und HautärztInnen handelt. Bis auf Länderregelungen (Niedersach-sen, Sachsen), über die wir Sie gern informieren, gibt es also kei-ne Förderung von Weiterbildungsstellen in der Pathologie.

2. Die Vergrößerung der Kassenpraxis bei Beschäftigung eines WBA ist möglich (§ 32 Abs. 3 ZV Ärzte). Allerdings muss die-ser Freiraum noch von den KVen im Honorarverteilungsmaß-stab konkretisiert werden. Auf jeden Fall sollte damit die Furcht vor Honorarrückforderungen der KV gemildert sein. Die KVen Berlin und Rheinland-Pfalz waren in dieser Hinsicht in der Ver-gangenheit unrühmlich tätig.

3. Die Beschäftigung von ÄrztInnen ist dann über den Wei-terbildungsabschnitt hinaus zulässig, wenn ein Antrag auf Teilnahme zur vertragsärztlichen Versorgung vorliegt (§ 32 Abs. 2 ZV Ärzte). Damit sollen Beschäftigungslücken zwischen dem Ende der Weiterbildung und der Zulassung vermieden werden.

„Gewerkschaftlicher“ Player im Bereich der ambulanten Versorgung?Der Bereich der weiterzubildenden ÄrztInnen ist nur ein Teil des Gesamtbereichs „angestellte ÄrztInnen in der ambulanten Versor-gung“. Und da gibt es einen neuen Player: den Marburger Bund. Seine Grundüberlegungen gehen über die Frage hinaus, wer die ÄrztInnen in Weiterbildung wem gegenüber vertritt. Als gewerk-

schaftliche Vertretung der Angestellten im Krankenhausbereich, einschließlich der Krankenhaus-MVZs, entdeckt er für sich die steigende Zahl der angestellten ÄrztInnen insgesamt, also auch der FachärztInnen in Einrichtungen mit freiberuflicher Träger-schaft – Praxen und MVZs. Was gut ist als gewerkschaftliche Ver-tretung im Krankenhaus, so wohl der Gedanke, ist auch gut für den ambulanten Bereich.

Allein – ihm fehlt der Verhandlungspartner. Im Krankenhausbereich sind dies die Kosten- und Einrichtungsträger als Arbeitgeber. Aber im ambulanten Bereich, der durch die Teilnahme von 130.000 frei-beruflichen ÄrztInnen gekennzeichnet ist, gibt es keine eindeutig identifizierbare Arbeitgeberseite. Wer könnte infrage kommen? Die Kammern? Sie repräsentieren alle ÄrztInnen ab der Approbation und können diese Funktion aufgrund deren Zwangsmitgliedschaft nicht ausüben. Gleiches gilt für die KVen. Als Körperschaft sind dort so-wohl die zugelassenen als auch die angestellten ÄrztInnen Mitglied. Blieben die Berufsverbände. Das ist ebenfalls keine mögliche Lösung. Der Bundesverband Deutscher Pathologen zum Beispiel vertritt die Gestaltung der Pathologie in der Berufsausübung – nicht die Interes-sen eines Teils der Pathologie oder eines anderen seiner Mitglieder.

Die InternistInnen stellten dazu schon vor Längerem die kluge Frage nach dem Status der Angestellten in der ambulanten Versorgung: „Sind angestellte Fachärzte in der Praxis tatsächlich Arbeitnehmer im Sinne der Krankenhausärzte? Sind sie nicht mit angestellten An-wälten in Rechtsanwaltskanzleien oder Architekten in Architekten-büros zu vergleichen? In einem solchen Falle würden sie nicht nur freiberuflich tätig sein, sie hätten auch frei ausgehandelte Arbeits-verträge, die oft in einer Partnerschaft in der Kanzlei oder einer Pra-xis enden.“ Und was das Motiv betrifft, angestellte ÄrztInnen finan-ziell zu schützen, wird wie folgt kommentiert: „Über die Gehälter braucht man sich bei dem existierenden Fachärztemangel, zumindest derzeit, keine ernsthaften Sorgen zu machen“.

Quelle: BDI aktuell 10/2013

Entgelttabelle Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA)ab dem 1. Dezember 2015 bis 31. August 2016 (in Euro)

ab dem 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr

Arzt 4.189,71 4.427,20 4.596,81 4.890,82 5.241,39 5.385,57

ab dem 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr

Facharzt 5.529,74 5.993,38 6.400,49 6.637,97 6.869,76 7.101,58

Quelle: Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.

4.2015 4.2015

12 Weiterbildung 13

Berlin, 10. Februar 2015. Eine hochwertige PatientInnenver-sorgung benötigt medizinischen Fortschritt und wissenschaft-lich versierte ÄrztInnen. Hierfür bedarf es einer hochwertigen Grundlagen- und klinischer Forschung. Das Bündnis JUNGE ÄRZTE fordert eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, um den wissenschaftlichen Nachwuchsmangel abzuwenden und so die Attraktivität und Leistungsfähigkeit der akademi-schen und evidenzbasierten Medizin in Deutschland in einem weltweit zunehmend kompetitiven Umfeld zu sichern.

Forschende ÄrztInnen sind mit deutlichen Erschwernissen konfrontiert: Meist verlängert sich durch das wissenschaft-liche Arbeiten die Facharztweiterbildung und führt zu einer zeitlichen und inhaltlichen Zusatzbelastung auf Kosten der Work-Life-Balance. Zudem bestehen unnötige bürokratische Hürden. Eine fehlende Wertschätzung und finanzielle Un-gleichheit in nicht klinischen Angestelltenverhältnissen ma-chen die medizinische Forschung als ArztIn noch unattrak-tiver. Daher entscheiden sich immer mehr junge ÄrztInnen gegen eine akademische Laufbahn oder suchen Alternativen im Ausland, wo Klinik und Forschung besser vereinbar sind.

Die Folge ist ein Nachwuchsmangel von wissenschaftlich tä-tigen ÄrztInnen in Deutschland. Diese Entwicklung hält das Bündnis JUNGE ÄRZTE für sehr bedrohlich. Seit jeher war die medizinische Forschung die unabdingbare Basis einer qua-litativ hochwertigen PatientInnenversorgung. Das Bündnis JUNGE ÄRZTE fordert eine Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ein Ende der „Forschung in der Freizeit“.

Das Bündnis besteht auf die Möglichkeit einer strukturierten Integration von Forschungsinhalten in die Facharztweiter-bildung, um die akademische Medizin für junge ÄrztInnen attraktiv zu gestalten. Nur durch eine strukturierte Weiterbil-dung des wissenschaftlichen Nachwuchses kann eine hoch-wertige medizinische Forschung und PatientInnenversorgung langfristig sichergestellt werden.

Das Bündnis JUNGE ÄRZTE fordert vonden Wissenschaftsministerien: die Einrichtung weiterer Forschungsstellen für wissen-

schaftlich interessierte junge ÄrztInnen an Unikliniken be-ziehungsweise medizinischen Fakultäten.

die äquivalente Bezahlung von klinisch und wissenschaft-lich tätigen ÄrztInnen. Es darf keine finanzielle Benachtei-ligung mehr von wissenschaftlich tätigen ÄrztInnen geben!

der Gesundheitspolitik: eine adäquate finanzielle Berücksichtigung der klinischen

Sonderaufgaben der forschenden und lehrenden Einrich-tungen, damit kein Bedarf mehr besteht, für die Forschung gedachte Mittel zweckentfremdet einzusetzen.

Kliniken, die Sonderaufgaben im Bereich von Forschung und Wissenschaft sowie Aus- und Weiterbildung einneh-men, muss durch eine adäquate Abbildung und Bewertung ihrer Leistungen, insbesondere im DRG-Katalog, ein aus-geglichener Haushalt ermöglicht werden. Der chronischen Unterfinanzierung der akademischen Krankenhäuser muss entgegengewirkt werden!

den Geschäftsführungen und Klinikdirektoren: gezielte strukturelle und personelle Investitionen im For-

schungsbereich. prinzipiell keine Quersubvention der PatientInnenversor-

gung durch Drittmittel durchzuführen. Forschung ist eine Kernaufgabe der Unikliniken und muss

auch in finanziell knappen Zeiten vorrangig Berücksichti-gung finden. Der Trend zur Ausrichtung des Klinikmanage-ments nach ökonomischen Gesichtspunkten darf nicht zu einer Marginalisierung von Wissenschaft und Forschung an diesen Kliniken führen!

der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern: eine flächendeckende Anerkennung von Forschungszeiten

(Grundlagenforschung und klinische Forschung) als fakul-tativen Inhalt der Facharztweiterbildung. Konkret sollen bis zu zwölf Monate wissenschaftliche Tätigkeit als Weiter-bildungszeit anerkannt werden können.

Weiterhin fordern wir die Abschaffung bürokratischer Hür-den in der Forschung. Ziel sollte es sein, dass kein Antrags-formular mehr als drei Seiten umfasst und nicht mehr als zehn Prozent der Arbeitszeit für bürokratische Aufgaben verwendet werden müssen!

Epilog Wissenschaftlicher Fortschritt ist die Grundlage einer stetigen Verbesserung der PatientInnenversorgung. Als junge ÄrztIn-nen möchten wir eine hochwertige Forschung in Deutschland langfristig sicherstellen. Hierzu brauchen wir als akademischer Nachwuchs eine realistische Perspektive und adäquate Rahmen-bedingungen. Das Bündnis JUNGE ÄRZTE fordert deshalb die Verantwortlichen dringend dazu auf, die oben genannten Fehl-entwicklungen zu thematisieren und diesen entgegenzuwirken, um eine hochwertige Forschung und PatientInnenversorgung langfristig nachhaltig zu gewährleisten.

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Herausgeber und Inhabersämtlicher Verwertungsrechte:Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.Robert-Koch-Platz 9, 10115 BerlinTel.: 030 3088197-0 Fax: 030 3088197-15E-Mail: [email protected] www.pathologie.de

Schriftleitung:Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Hildesheim

Redaktion, unter anderem:G. Kempny, Geschäftsführerin, BerlinStefan Wilkens, Berlin

Erscheinungsweise:Viermal jährlich: 15.02., 15.05., 15.09., 15.11.Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Anzeigen:Dr.HeikeDiekmann Congress Communication Consulting Neuenhöfer Allee 125, 50935 KölnTel.: 0221 801499-0 E-Mail: [email protected]

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Diese Zeitschrift und alle in ihr enthalte-nen Beiträge und Abbildungen sind urhe-berrechtlich geschützt, eine Verwertung ist außerhalb der gesetzlich zugelassenen Fälle verboten. Nachdruck nur mit Geneh-migung des Herausgebers. Keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser:Medizin, Wissenschaft und Politik unter-liegen ständigen Entwicklungen. Autoren und Herausgeber verwenden größtmögli-che Sorgfalt, dass alle Angaben dem ak-tuellen Wissensstand entsprechen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Die Interessen von Werbern müssen nicht mit denen des Verbandes übereinstimmen.

Impressum

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Bündnis JUNGE ÄRZTE Positionspapier Forschung und WeiterbildungDas Bündnis Junge Ärzte existiert seit 2013 als Zusammenschluss junger MedizinerInnen unterschied-

licher Fachrichtungen. Eingeschlossen sind neben den klassischen großen Fächern wie Chirurgie und

innere Medizin nahezu alle Fachdisziplinen der PatientInnenversorgung. Vorstandsmitglied Frau Dr.

med. Katrin Schierle nimmt seit 2014 für den Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. an diesem

Bündnis teil. Aktuell sind insgesamt 16 Fachverbände und Gesellschaften beteiligt. Das Bündnis hat sich

eine Verbesserung der PatientInnenversorgung und eine Gestaltung der Zukunft der Medizin zum Ziel

gesetzt. Das Positionspapier „Junge Ärzte wollen forschen“ legt den Verbesserungsbedarf im Span-

nungsfeld zwischen klinischer Versorgung und Forschungstätigkeit im Arztalltag dar. Ein weiteres Po-

sitionspapier zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aktuell in Abstimmung.

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KontaktDr. med. Jeannine Meinrath

Institut für Pathologie

Universitätsklinikum Köln

[email protected]

„Durch meine Mitgliedschaft möchte ich gerne dazu beitragen,

die Außenwirkung des Faches ein Stückchen weiter voranzubrin-

gen und ins rechte Licht zu setzen und ihre tragende Rolle als

zentrales Organ der Klinik in diagnostischer, therapeutischer und

molekularpathologischer Sicht zu verdeutlichen.“

KontaktFrau Laura Hinderer

Institut für Pathologie

HELIOS Klinikum Emil von Behring Berlin

[email protected]

„Als Mitglied der AG ‚Junge PathologInnen‘ freue ich mich, eine

Plattform für die Belange von PathologInnen in Ausbildung mitge-

stalten zu können, die Vernetzung junger PathologInnen unterein-

ander zu stärken und mit unserer Begeisterung für die Pathologie

das Interesse angehender ÄrztInnen und Medizinstudierender an

unserem vielseitigen und spannenden Fachgebiet zu wecken.“

KontaktHerr Dr. med. Karl-Friedrich Deml

Weiterbildungsassistent Institut für Pathologie

des Kantonsspitals Münsterlingen (Schweiz)

[email protected]

„Durch meine Mitarbeit in der AG ‚Junge PathologInnen‘ möchte ich:

1.) die Interessen des Nachwuchses im Fach Pathologie themati-

sieren und nach außen vertreten.

2.) einen länderübergreifenden Blickwinkel auf die Pathologie

im deutschsprachigen Raum hinzufügen.“

KontaktFrau Dr. med. Katrin Schierle

Oberärztin Institut für Pathologie

Universitätsklinikum Leipzig, Leiterin der AG

[email protected]

„Im September 2013 habe ich meine Facharztprüfung nach sieben-

jähriger Assistenzzeit im Institut für Pathologie der Universitätsklinik

Leipzig erfolgreich abgelegt. Im August 2013 wurde ich in den Vor-

stand des Verbandes kooptiert mit dem besonderen Aufgabenbereich

‚Junge PathologInnen‘ mit Schwerpunkt Weiterbildung. Seitdem habe

ich die Gelegenheit, mich im Bereich der Weiterbildung und der jun-

gen ÄrztInnen im Berufsverband besonders zu engagieren. Folgende

Projekte wurden seither angegangen und umgesetzt:

Überarbeitung des Weiterbildungscurriculums,

Mitarbeit im Bündnis JUNGE ÄRZTE,

Planung und Durchführung der Veranstaltung für junge

ÄrztInnen im Zuge des jährlichen Kongresses,

Unterstützung bei Karrieremessen für angehenden

MedizinstudentInnen,

Seit 2015 bin ich dazu auch als Beisitzerin in den Vorstand gewählt

worden. Ich freue mich auf die weiteren Aufgaben und vor allem

auf die fruchtbare Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft, um

die Zukunft der Pathologie mitzugestalten.“

KontaktHerr PD Dr. Martin Braun

Weiterbildungsassistent Institut für Pathologie

Universitätsklinikum Bonn

[email protected]

„Mir liegt eine strukturierte, integrative und gleichzeitig individuel-

le Ausbildung angehender PathologInnen sehr am Herzen. Schlüssel

dafür ist es, auch den Nachwuchs in diesen Prozess miteinzubeziehen

und nach möglichen Verbesserungsvorschlägen zu fragen.“

Folgende Mitglieder gehören der Arbeitsgruppe an und stellen sich hier kurz vor:

Arbeitsgemeinschaft „Junge PathologInnen“ beim Vorstand gegründetDie Mitglieder in Weiterbildung und junge FachärztInnen bilden die Basis für die Zukunft des Fachgebietes.

Um sie stärker in die Gestaltung des Fachgebietes einzubinden, wurde Frau Dr. Katrin Schierle vom Vor-

stand beauftragt, eine Arbeitsgemeinschaft (AG) „Junge PathologInnen“ zu gründen. Zielsetzung ist, dass

die Pathologie als Fachgebiet weiter so breit aufgestellt ist und den Herausforderungen im Bereich der

Weiterbildung, aber auch in der Interdisziplinarität und der Molekularpathologie gerecht werden kann;

die Vielfältigkeit der Aufgaben weiterhin erfolgreich bewältigt werden kann und das Ganze auch

an den Bedürfnissen der jungen Generation orientiert ist.

Wir bitten alle jungen PathologInnen, sich bei Bedarf an die AG unter [email protected] oder an ihre

Mitglieder direkt zu wenden.

4.2015 4.2015

16 Weiterbildung 17

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Zuerst kann aus der Statistik gelesen werden, dass die Gesamtzahl der berufstätigen ÄrztInnen seit 1995 von knapp 274.000 bis 2014 auf etwas mehr als 365.000 ÄrztInnen angestiegen ist. Das ver-wundert nicht sehr, wenn man sich einmal in Erinnerung ruft, wie viel Fortschritt in der Medizin und PatientInnenversorgung in den letzten 20 Jahren stattgefunden hat. Betrachtet man das Fachgebiet Pathologie, stellt sich die erste Frage: Wie viele PathologInnen sind genug? Es sind insgesamt 1.605 PathologInnen im Bundesgebiet be-ruflich tätig. Das erscheint dem Gefühl nach zu wenig, wenn wir unseren täglichen Stress betrachten. Kommt es aber zu einer Kon-kurrenzsituation mit anderen PathologInnen, erscheint manchem die Zahl der PathologInnen gelegentlich „zu hoch“. Diese Sicht ist eher kurzfristig und in diesem Zusammenhang nicht zielführend für die Zukunft des Fachgebietes. Erfreulich ist, dass die Zahl der be-

rufstätigen PathologInnen zumindest konstant bleibt und, abhängig vom jeweiligen Jahr, gering steigt. Aktuell liegt die Steigerungsrate im Vergleich zum Vorjahr bei 1,5 Prozent.

Bezüglich der Altersstruktur ist Folgendes festzuhalten: Knapp 200 PathologInnen sind unter 40 Jahre, die Majorität der Ärzte in der Pathologie sind zwischen 40 und 60 Jahre alt. Dies entspricht einer Zahl von etwas mehr als 1.100 PathologInnen. Vor allem die Alters-gruppe zwischen 50 und 60 Jahren nimmt mit 637 PathologInnen eine große Position ein. Dies entspricht auch der Wahrnehmung im Alltag. Glücklicherweise kann die Zahl derjenigen, die ihre berufli-che Laufbahn als PathologIn beenden (geht man als PathologIn je-mals wirklich in Rente?), aktuell gerade noch durch die Zahl der neuen FachärztInnen gedeckt werden.

Betrachtet man die Zahlen der Facharztanerkennung, das heißt die Zahl der bestandenen Facharztprüfungen, so bestehen pro Jahr im Durchschnitt der letzten zehn Jahre etwas mehr als 60 PathologIn-nen die Facharztprüfung. Diese Zahl schwankt seit 2004 zwischen 46 und 73 Personen, wobei sich seit 2008 ein Wert um 65 plus/minus fünf eingepegelt hat. Dabei legen immer mehr Frauen die Facharzt-prüfung ab. Der Anteil an Frauen unter den Facharztprüflingen hat sich von 40 Prozent (2004) auf knapp 60 Prozent (2014) verscho-ben. Das lässt vermuten, dass sich vor allem auch die Attraktivität des Faches mit den günstigen Bedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie widerspiegelt.

Frauen speisen jedoch in die Statistik eine kürzere Lebensar-beitszeit ein. Nehme man einmal an, dass die Zahl der Patho-logInnen in den nächsten Jahren einigermaßen konstant bleibt, ergibt sich daraus eine „Gesamtlebensarbeitszeit“. Bleibt die Zahl der weiblichen Facharztprüflinge ebenfalls konstant und verknüpft man dies mit einer verkürzten Lebensarbeitszeit, so ergibt sich daraus eine interessante Konsequenz. Wenn der An-teil der PathologInnen mit einer verkürzten Lebensarbeitszeit steigt, sich die Gesamtzahl der PathologInnen aber nicht ändert, so droht eine Unterversorgung bei gleichbleibender PathologIn-nenzahl. Hier ist eins plus eins eben nicht gleich zwei. Wie sich dieses Phänomen in den nächsten Jahren entwickelt, ist nicht ab-zuschätzen. Zudem haben Männer die Möglichkeit (und nutzen sie), in Elternzeit zu gehen. Möglicherweise ergibt sich daraus auch ein verstärkender Effekt, zumal Elternzeit bei männlichen Ärzten als Rechtsanspruch selbst in der universitären Patholo-gie Einzug gefunden hat. Daher bleibt abzuwarten, wie sich das Fachgebiet in den nächsten Jahren entwickelt. Aus den ganzen Zahlen und Gedanken ist zumindest eins ganz klar herauszule-sen: Wir brauchen mehr Nachwuchs, um der Zukunft gewach-sen zu sein! Dr. med. Katrin Schierle

Mitglied des Vorstandes Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.

Berufstätige PathologInnen nach Altersstufen Alter

Gebiet Gesamt bis 34 35 – 39 40 – 49 50 – 59 60 – 65 über 65

Pathologie 1.605 27 161 469 637 198 113

Gebiet Gesamt Berufstätig Ambulant stationär Sonstige Bereiche Ohne Tätigkeit

Niedergel. Angestellt Gesamt Gesamt Gesamt

Pathologie 2.279 1.605 551 231 709 114 674

Berufstätige PathologInnen nach offiziellem Status (z. B. VertragsärztInnen, KrankenhausärztInnen)

Facharzt-anerkennung im Fachgebiet

Pathologie

2012 2013 2014

Gesamt davon Ärztinnen

Gesamt davon Ärztinnen

Gesamt davon Ärztinnen

69 30 64 31 60 35

Quelle: BÄK 2014

Ist 1 + 1 = 2 ? Gedanken zur Ärztestatistik Jährlich wird von der Bundesärztekammer eine Ärztestatistik veröffentlicht. Darin sind die Zahlen

enthalten, die von den jeweiligen Landesärztekammern an die Bundesärztekammer gemeldet werden.

Daraus entstehen Statistiken zur Gesamtbetrachtung der ärztlichen Situation im Bundesgebiet. Im

Folgenden sollen die Zahlen der PathologInnen und die möglichen Konsequenzen für das Fachgebiet

betrachtet werden.

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17. Bamberger Morphologietage23.-25.01.2015, Bamberg24. Arbeitstagung für klinische Zytologie25.-29.03.2015, Flims

7. Jahrestagung der AZÄD24.-25.04.2015, Freiburg99. Jahestagung der DGP & 29. Tagung der DGZ28.-31.05.2015, Frankfurt / Main

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Die Regelungen der Weiterbildung zum Facharzt für Patho-logie unterscheiden sich je nach Land erheblich. Die Unter-schiede betreffen sowohl die Länge der Weiterbildung als auch die geforderten Inhalte und Zahlen. Wenn man bedenkt, welche Unterschiede bei gleichen Vorgabe allein innerhalb von Deutschland bestehen, erscheint eine gleichartige Re-gelung auf europäischer Ebene nahezu unmöglich. Um ein vergleichbares Niveau der Weiterbildung zu erreichen, wurde das Angebot einer Europäischen Facharztprüfung geschaf-fen. Zu dieser Prüfung kann jeder Arzt für Pathologie (also nach der durch das Fachgespräch abgeschlossenen Weiter-

bildung) in Europa freiwillig antreten. Die Prüfung erfolgt mittels Multiple-Choice-Fragen in englischer Sprache in drei großen Teilen. Jeder Teil dauert zwei Stunden:

Theorie: Fragen zu theoretischen Aspekten, auch Fragen zu wissenschaftlichen Grundlagen (120 Fragen)

Bilder: Fragen zu 50 Bildern mit Makroskopie, Zytologie und speziellen Techniken, auch der Immunhistochemie und Molekularpathologie (50 Fragen)

Mikroskopie: Fragen zu 40 Objektträgern mit histologi-schen Diagnosen (40 Fragen)

Die 210 Fragen, Bilder und Objektträger werden von Exper-tInnen aus allen teilnehmenden Ländern eingereicht und vom Prüfungskomitee ausgesucht. Grundsätzlich erhebt die Prü-fung den Anspruch, den Alltag in der Pathologie abzubilden. Daher werden Histopathologie, Zytologie und Obduktionspa-thologie geprüft. Selbstverständlich sind auch Fragen über histopathologische Technik, Färbungen, Immunhistochemie und Molekularpathologie enthalten.

Die Prüfung kann an unterschiedlichen Orten in Europa stattfinden. Zusätzlich zu den Reise- und Übernachtungskos-ten ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Eine Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Das Formular ist über die Website www.uems.eu zugänglich. Es enthält Fragen zur Weiterbil-dung und zur aktuellen Tätigkeit. Mit dem Anmeldeformular muss eine Kopie des nationalen Facharztprüfungszeugnisses miteingereicht werden. Tritt der Prüfungskandidat zurück, so werden 15 Prozent der Prüfungsgebühr einbehalten. Wird die Europäische Facharztprüfung bestanden, so erhält man ein Zertifikat.

Die Prüfung spielt insbesondere im Sinne der Vergleichbarkeit von Weiterbildungsabschlüssen in Europa eine Rolle. Durch die Unterteilung in drei Teile (Theorie, Bilder, Mikroskopie) ist ein Großteil des täglichen Broterwerbs abgedeckt und prüf-bar. Zudem kommt die Neutralität von Multiple-Choice-Fragen zum Tragen. In Deutschland ist die Facharztprüfung als kol-legiales Gespräch verankert und unterliegt dadurch auch per-sönlichen Eindrücken, die das Prüfungsergebnis beeinflussen können. Die Prüfungssprache ist Englisch. Das Ergebnis sagt aber nichts darüber aus, wie gut der Absolvent bei Migration einer anderen fremden Landessprache mächtig ist. Da Kom-munikation ein wichtiger Bestandteil des Alltags des Patholo-gen darstellt (Gespräche und Besprechungen mit KollegInnen, Tumorboards etc.), ist dieser Punkt als kritisch zu betrachten. Zudem sind auch immer nationale Regelungen zu erfüllen, von denen die Europäische Facharztprüfung nicht entbindet, aber den Weg sicherlich erleichtert. Es wurde ein großer Schritt in Richtung Vergleichbarkeit in Europa getan!

Dr. med. Katrin Schierle

Mitglied des Vorstandes Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.

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So funktioniert die Europäische Facharztprüfung Die Union Européenne des Médecins Spécialistes/European Union of Medical Specialists (UEMS)

existiert seit 1962 als ein Zusammenschluss fachärztlicher Berufsverbände beziehungsweise deren

Dachverbänden. Unter diesem Dach wurde auf eine deutsch-dänische Initiative hin 1988 die Sektion

Pathologie konstituiert, in die auch der BDP Delegierte entsendet. Erklärte Ziele mit Bezug zur Wei-

terbildung sind die Harmonisierung der Weiterbildung in Europa, die Festlegung von Mindeststan-

dards in der Weiterbildung und die Schaffung von Austauschmöglichkeiten in Weiterbildung. Manche

Sektionen bieten auch eine Europäische Facharztprüfung an, darunter die Sektion Pathologie.

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Der Bundesverband begrüßt die neuen Mitglieder, besonders diejenigen in Weiterbildung •

Herr Alexander P. J. Ammon, Koblenz

Herr Dr. med. Carl Ludwig Behnes, Göttingen

Frau Dr. med. Diana Born, St. Gallen

• Frau Katharina Endhardt, Augsburg

• Frau Dr. med. Zsuzsanna Földvari, Augsburg

Herr Prof. Dr. med. Frank Heppner, Berlin

Frau PD Dr. med. Christiane Jakob, Dresden

• Frau Claudia Knels, Dresden

• Herr Dr. Dr. med. Peer-Hendrik Kuhn, München

Herr Dr. med. Dragos Leuca, Bayreuth

Frau Prof. Dr. Manuela Neumann, Tübingen

• Frau Tina Rattay, Halle (Saale)

• Frau Alina Sassenberg, Berlin

Frau Dr. Stephanie Sommer, Mainz

• Frau Sarah Walter, Magdeburg

• Frau Fabienne Sophie Wehweck, Rosenheim

• Frau Lisanne D. S. Wiedemann, Homburg

PathoNext GmbH (Fördermitglied), Leipzig

Namen, Namen, NamenÄmter/PositionenHerr Prof. Dr. med. Iver Petersen wurde von den

Mitgliedern in Thüringen im September 2015 zum

neuen Landesvorsitzenden für den Bereich Thürin-

gen gewählt.

Zum 1. Oktober 2015 hat Herr Prof. Dr. med.

Wilfried Roth die Leitung des Instituts für Patho-

logie an der Universitätsmedizin in Mainz über-

nommen. Er tritt die Nachfolge von Herrn Prof. Dr.

med. C. James Kirkpatrick an.

Prof. Dr. Wolfgang Hartmann ist zum 1. September

2015 auf die W3-Professur für molekulare Patholo-

gie am Gerhard-Domagk-Institut für Pathologie der

Universität Münster berufen worden. Er war vorher

am Institut für Pathologie des Universitätsklinikums

Köln tätig.

Herr Prof. Dr. med. Peter Schirmacher, Heidelberg,

wurde während des letzten Kongresses der Euro-

pean Society of Pathology (ESP) Mitte September

2015 in Belgrad in den Vorstand der ESP gewählt.

apl-ProfessurHerrn Prof. Dr. med. Stefan Schweyer ist von der

Universität Göttingen die Bezeichnung außerplan-

mäßiger Professor verliehen worden.

VerstorbenProf. Dr. med. Mario Sarbia, München,

*17.02.1961, †16.10.2015

Geburtstage, herzlichen Glückwunsch!16.09.1925 90 Herr Dr. med. Andreas-Robert Encke, Berlin

28.09.1935 80 Herr Dr. med. H.-G. Peschel, Berlin

02.11.1935 80 Herr Prof. Dr. med. F. K. Kößling, Bremen

HabilitationenPD Dr. med. Stefanie Avril, München

PD Dr. med. Martin Braun, Bonn

28.11.2015 ����������������������������������������������������������Fortbildung Grundlagen Datenschutz in der Pathologie, Kassel

11.–12.12.2015 ����������������������������������������������������Gefährdungsbeurteilung in der Pathologie, Kassel

16.01.2016 ����������������������������������������������������������Fortbildung Grundlagen der Abrechnung in der Pathologie nach GOÄ und EBM, Hildesheim

23.01.2016 ����������������������������������������������������������Fortbildung Validierung immunhistochemischer Untersuchungsmethoden, München

13.02.2016 ����������������������������������������������������������Fortbildung Obduktion des Feten und Neonaten – Was sollte der Pathologe wissen?, Köln

Alle Veranstaltungen mit Programm und Anmeldung unter

www.akademie-morphologie.de

* Die Akademie für Fortbildung in der Morphologie e. V. wird

gemeinsam vom Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. und der

Deutschen Gesellschaft für Pathologie e. V. getragen.

Termine18.–22.11.2015 ��������������������������������������������������������14. Juniorakademie der Deutschen Abteilung der IAP, Bonn

21.11.2015 ���������������������������������������������������������������Regionalkonferenz Nord (Mitglieder in Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein), Hamburg

21.11.2015 ���������������������������������������������������������������Chefarzt-Seminar der AG für ArztRecht, Hamburg

26.–29.11.2015 ��������������������������������������������������������23. Fortbildungstagung für Klinische Zytologie, München

16.01.2016 ���������������������������������������������������������������Chefarzt-Seminar der AG für ArztRecht, Karlsruhe

23.01.2016 ���������������������������������������������������������������Chefarzt-Seminar der AG für ArztRecht, Leipzig

29.–31.01.2016 ��������������������������������������������������������18. Bamberger Morphologietage, Bamberg

20.02.2016 ��������������������������������������������������������������Chefarzt-Seminar der AG für ArztRecht, Berlin

12.03.2016 ���������������������������������������������������������������4. Dessauer Molekularpathologie-Symposium, Dessau

15.–16.04.2016 ��������������������������������������������������������8. Jahrestagung der AZÄD, Köln

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Path. Institut Mutlangen, Wetzgauer Str. 85 | 73557 Mutlangen

Vertrauen schenken. Kompetenzen geben.

Das Institut für Pathologie der Klinikum Ludwigshafen gGmH sucht zum 01.01.2016in Vollzeit einen

Facharzt für Pathologie (m/w) Sie erhalten die vollständigen Infor-mationen zu dieser Stelle unter: www.klilu.de/jobs

Sie zeigen Engagement, Flexibilität, Belastbarkeit und verfügen über die Fähigkeit, sowohl im Team als auch im interdisziplinären Umfeld zu agieren.Erfahrungen in Molekularpathologie sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung.

Zu Ihrem Tätigkeitsbereich gehören eine Mitarbeit vor allem in der bioptischen Station des Institutes (Diag-nostik und Zuschnitt) sowie in der autoptischen Station, Mitarbeit in regelmäßig stattfindenden klinisch-patholo-gischen Konferenzen sowie in klinisch-pathologischen Arbeitskreisen (z. B. Onkologischer und Senologischer Arbeitskreis, Knochenmarkskonferenz). Sie sind gege-benenfalls bereit, an klinischer Forschung mitzuarbeiten.

Bei fachlicher Eignung und guter Mitarbeit ist eine Übernahme in eine Oberarztposition möglich.

Wir bieten ein vielfältiges und interessantes Arbeits-gebiet in einem kollegialen Arbeitsumfeld sowie eine leistungsgerechte Vergütung auf der Grundlage des TV-Ärzte (VKA).Die ärztlichen Mitarbeiter erhalten eine Poolbeteiligung. Darüber hinaus steht ein Budget für die Übernahme von Kosten für externe Fortbildungen zur Verfügung.

Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Chefarzt, Professor Dr. M. H. Bohrer, unter der Telefonnummer 0621 / 503-4300 (E-Mail-Adresse: [email protected]) gerne zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung unter www.klilu.de/jobs. Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Bewerbung haben, bitten wir um Zusendung von Kopien, da wir keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden. Die Vernichtung nach den Bestimmungen des Datenschutzes ist gewährleistet.

Klinikum der Stadt Ludwigshafen gGmbHBremserstraße 79 67063 Ludwigshafen

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