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4. Auflage für das WS 09/10

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4. Auflage für das WS 09/10

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Inhaltsverzeichnis

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Vorwort 3 Die FSVV

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Kurzvorstellung 4 Ernst Bloch Universität 5 Arbeitskreise 6 Gremien der Hochschulpolitik

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Fakultätsrat 9 AStA 10 Senat 11 Strukturkommission 11 Kommission für Studium und Lehre 13 Studiengebührenkommission 13 Hochschulrat 14 Vertreterversammlung des Studentenwerks 15 Verwaltungsrat des Studentenwerks

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Uniwahlen 18

Der Biber symbolisiert alles, was schlecht für die Uni und ihre Studenten ist.

Fachschaftsarbeit heißt:

Dem Biber

Manieren beibringen!

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„Senat“, „AStA“ und „Fakultätsrat“ sind wohl die häufigsten Begriffe, die durch den Uni-Alltag schwirren, ohne dass man eine genaue Vor-stellung davon hat, was in diesen Gremien besprochen wird. Und dann soll man einige auch noch selbst wählen! Die geringe Wahlbe-teiligung (2009: 19,4%) zeigt nicht Studis, die nicht wählen wollen, sondern die nicht wählen können, weil sie sich zu schlecht informiert fühlen. Das liegt unter anderem daran, dass die meisten Gremien nicht öffentlich tagen. Dieses Dschungelbuch soll den Weg durch den hochschulpolitischen Dschungel weisen. Es beschreibt die Arbeit der wichtigsten Gremien, erklärt, wer darin vertreten ist, und zeigt, wie jeder Studi, auch du, seine Uni mitgestalten kann. Wir Studierenden sind die größte Gruppe an der Uni und können wichtige Perspektiven von der anderen Seite des Hörsaals her aufzei-gen. Das fällt ganz schön ins Gewicht! Studierende sämtlicher Fächer investieren viel Zeit und Arbeit, um die Hochschule nach ihren Wün-schen zu gestalten, d.h. an der sie gerne lernen und forschen, die be-sonnen finanziert, und die sie in jeder Hinsicht gerecht behandelt. Dazu gehen sie manchmal Hand in Hand mit der Unileitung, und wenn es sein muss auf Konfrontationskurs. Kritisches Hinterfragen ist unser wichtigstes Werkzeug! Auch du solltest nicht akzeptieren, dass deine Studiengebühren für neue Möbel ausgegeben werden oder der interessanteste Lehrstuhl deines Instituts weggekürzt wird! Frag nach und unterstütze die Fachschaften mit deinen Fähigkeiten! Vorwort

Schau doch mal bei uns vorbei! Bis bald und liebe Grüße,

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FSVV – Fachschaftenvollversammlung

Kurzvorstellung der FSVV Kurzvorstellung Die Fachschaftenvollversammlung (FSVV)1 ist seit 1973 der Zusam-menschluss aller Fachschaften der Universität. Im Gegensatz zu den „hochschulpolitischen Gruppen“, die sich meist schon durch ihren Namen einer politischen Richtung und einer politischen Partei zuge-hörig zeigen, ist die FSVV politisch und finanziell unabhängig und steht keiner Partei nahe. Die FSVV sieht sich als wichtige Ergänzung zum seit den 70er Jahren massiv eingeschränkten und von der Uni-versitätsleitung abhängigen →AStA. Ist die Mitbestimmung der Stu-dierenden darin auf sportliche, musische und kulturelle Bereiche be-grenzt, nimmt die FSVV auch ökologische, ökonomische und politi-sche Interessensvertretung wahr. 1977 wurde die FSVV auf einer stu-dentischen Vollversammlung als unabhängige Studierendenvertre-tung mandatiert, bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studieren-denschaft die politischen Interessen der Tübinger Studierenden zu vertreten. Dieser Beschluss wurde seitdem mehrfach bestätigt - zu-letzt im „großen Streik“ 1997/98. Das Modell der Vollversammlung ist an der Universität Tübingen auf-grund ihrer Entscheidungsfindung einzigartig und verläuft nach fol-genden Prinzipien:

(1) Offenheit: Jeder Studierende ist in allen Fachschaften und der FSVV rede- und antragsberechtigt.

(2) Basisdemokratie: Eingebrachte Anträge werden zuerst in den einzelnen Fachschaften abgestimmt, dann erst erfolgt ein Vo-tum in der Vollversammlung, in der Regel durch zwei Delegierte je Fachschaft.

1 V.a. in der Umgangssprache geläufig ist auch der frühere Name Fachschaftsrätevollversammlung (FSRVV) oder

einfach Räte.

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(3) Imperatives Mandat: Die so gefundenen Entscheidungen sind für die Vertreter der FSVV in den Gremien bindend, wie auch die Entscheidungen der Fachschaften für ihre Delegierten in der Vollversammlung bindend war. Betrifft eine Entscheidung nur eine Fachschaft, gibt diese die Position vor (z.B. Besetzung von Lehrstühlen).

In den Sitzungen der FSVV wird die Arbeit in den Fachschaften, den →Gremien und den →Arbeitskreisen (AKs) besprochen. Die Sitzungen finden jeden Montag um 18 Uhr im Sitzungssaal im Clubhaus statt. Die FSVV beruft auch studentische Vollversammlungen ein. Auf der Vollversammlung gefasste Beschlüsse und Positionen sind für die FSVV bindend. Vorwort

Die sehr gute Zusammenarbeit der FSVV mit der Uni-Leitung, die breite Akzeptanz der studentischen Politik auf Landes- und Bundes-ebene und vor allem das auch zwischen den Wahlen geäußerte Ver-trauen der Studierenden in unsere Arbeit sind für uns deutliche Zei-chen dafür, dass wir trotz unserer vielleicht nicht immer konsensfähi-gen Positionen und, um es mit →Ernst Bloch zu sagen, trotz – oder gerade wegen? – unseres „trotzigen Trotzdems” auf dem richtigen Weg sind.

Ernst Bloch Universität Als 1977 der Tübinger Philosophieprofessor und geistiger Vater protestierender Studie-render Ernst Bloch starb, widmete der AStA die Universität zu seinem Gedenken um. Das Logo geht auf eine Vorlesung Blochs anlässlich der Verleihung seiner Honorarprofessur im Festsaal der Neuen Aula zurück, als er als Aus-

Alle Studierenden können die Beschlüsse der universitären Gremien beeinflussen!

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druck seines Widerstands gegen bestehendes Unrecht die geballte Faust erhob. Der FSVV erscheint dieses Symbol aufgrund ihres Selbst-verständnisses als unabhängige Studierendenvertretung geeignet. Die Ernst-Bloch-Faust schlägt nicht: Sie steht als Symbol dafür, dass wir als Studierende nicht alles mit uns geschehen lassen. Die Besin-nung auf Ernst Bloch versteht die FSVV als eine Besinnung auf ein ideologiefreies, gesellschaftskritisches Denken.

Arbeitskreise und Aktivitäten der FSVV In Arbeitskreisen passiert wichtige inhaltliche Arbeit, die den Rahmen einer Sitzung sprengen würde. Auch darüberhinaus ist die FSVV aktiv.

Der AK Freie Bildung (früher: AK Studiengebühren) hat jeweils

2007 und 2008 einen Boykott der allgemeinen Studiengebühren or-ganisiert. Zwar ist er zweimal gescheitert, es hat sich jedoch auch ge-zeigt, dass Unzufriedenheit unter den Studierenden existiert und die reibungslose Durchführung hat das Vertrauen in die Arbeit der FSVV gestärkt. Durch die Umbenennung des AKs wird deutlich gemacht, dass die FSVV jede Art von Studiengebühren mit freier Bildung unve-reinbar sieht.

Der AK Wohlfühlen befasst sich mit Themen rund ums →Studentenwerk Tübingen-Hohenheim. Das betrifft vor allem die Tendenz seit der Zusammenlegung der beiden Studentenwerke, den Service weniger auf die Interessen der Studierenden auszurichten und Entscheidungen ohne Absprache mit den Betroffenen zu fällen und durchzusetzen. Seinen Namen verdankt der AK dem neuen Ge-schäftsführer des Studentenwerks, der als eine seiner ersten Amts-handlungen in Tübingen verfügte, auf den Mensatischen Papiertisch-decken auszulegen. Die Studierenden sollten sich darauf in der Men-sa »wohlfühlen«, wobei Kosten und ökologische Erwägungen keine Rolle spielten.

Der AK Rätebaubrigade kümmert sich um den Erhalt des Club-hauses mit allem was dazugehört. Er steht in Kontakt mit dem Bauamt der Universität, meldet Schäden und stellt Bau- und Repara-turanträge. So hat die Rätebaubrigade z.B. erreicht, dass es eine Lüf-tungsanlage ins Clubhaus eingebaut wurde. Da die Uni aber nicht

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immer notwendiges Geld zur Verfügung stellt, ist der AK auch selbst handwerklich tätig. So wurden in der Vergangenheit Jalousien angeb-racht, die Wärmedämmung an den Fenstern verbessert und das Ka-minzimmer und Möbel renoviert. Zudem unterstützt die Rätebaubri-gade die VeranstalterInnen bei der Vorbereitung und Durchführung von Clubhausfesten.

Der AK FakNeu erarbeitet ein Konzept zur vom Rektorat voran-

getriebenen →Fakultätsneugliederung. Dabei liegt besonderes Au-genmerk auf studentischen Bedürfnissen und denen kleinerer Fakul-täten. Die Entwürfe des AKs werden in den →Senat eingebracht.

Studienberatung findet an fast jedem Institut durch die Fach-schaft statt. Sie unterstützt damit diesen häufig unterfinanziert bzw. überlasteten Bereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Universität. Die FSVV bietet darüber hinaus Bera-tung für Studierende, insbesondere in sozialen Belangen, zur ge-schlechtlichen Gleichstellung, und zur Barrierefreiheit für Behinderte und chronisch Kranke an.

Die Vergabe der Clubhausfeste wird von der FSVV jedes Semes-ter organisiert. Dazu lädt sie interessierte Fachschaften und Hoch-schulgruppen ein, um gemeinsam die Festtermine zu beschließen. Auch hält sie engen Kontakt mit der Universitätsverwaltung. So konn-te die FSVV letztes Semester weitgehende zeitliche Einschränkungen für Clubhausfeste verhindern.

Die Musikanlage der FSVV kann von studentischen Gruppen und Fachschaften, insbesondere für die Clubhausfeste, kostengünstig gemietet werden. Die Einnahmen werden zur Verwaltung, Instand-haltung und Erweiterung der Anlage verwendet. Aktuell verfügt die Anlageberatung über zwei größere Anlagen mit Subwoofern, zwei

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Plattenspieler, ein DJ-Rack mit Doppel-CD-Spieler und Mischpult so-wie zwei Lichtanlagen mit je acht Scheinwerfern. Für Bands stehen Monitorboxen, ein Mischpult und ein Multicore zur Verfügung. Die Anlage ist für nicht-kommerzielle Veranstaltungen bestimmt. Kontakt über [email protected].

Das Ract! Festival, das jährlich am Anlagensee stattfindet, ist mit über 20 000 Besuchern das größte politische Umsonst-und-Draußen-Festival Süddeutschlands. Es entstand aus dem Zusammen-schluss des act! Festivals und des Räte-Open-Airs. Die FSVV ist als Mitveranstalter bei der Vorbereitung und Durchführung des Festivals maßgeblich beteiligt.

In den unregelmäßig stattfindenden Kaminzimmergesprächen stehen immer wieder interessante Gäste zur gesellschaftspolitischen Diskussion zur Verfügung.

Das Bildungsmagazin auf der Wüsten Welle (96,6 MHz) greift aktuelle bildungspolitische Themen auf und entsteht in enger Zu-sammenarbeit mit der FSVV. Infos: www.ernst-bloch-uni.de/radio

Das FSVV-Infoheft RÄTETÄ verfolgt kritisch die universitäre Poli-tik in Tübingen.

Überregional ist die FSVV in der LandesAStenkonferenz (LAK) in Baden-Württemberg, und im freien Zusammenschluss der StudentIn-nenschaften (fzs) auf Bundesebene aktiv.

Die wichtigsten Amtsträger auf einen Blick

Rektor: Prof. Dr. Bernd Engler

Prorektorin

für Studium und Lehre: Prof. Dr. Stefanie Gropper

Prorektor für Forschung: Prof. Dr. Herbert Müther

Kanzler: Dr. Andreas Rothfuß

Gleichstellungsbeauftragte für

den wissenschaftlichen Dienst: Prof. Dr. Schamma Schahadat

Prorektor für Internationales

und Strategie: Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann

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Gremien der Universität Gremien der Universität - Fakultätsrat Bisher wurde die selbstständige Arbeit der FSVV vorgestellt, wie Stu-dierende bei den Fachschaften Unterstützung bekommen und an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Nun die Frage: Was passiert mit den beschlossenen Positionen? Im Landeshochschulgesetz (LHG) ist eine Beteiligung von Studierenden, wenn auch eine sehr geringe, in allen universitären Gremien gesichert. Prinzipiell sind immer alle an der Universität arbeitenden Statusgruppen vertreten: Professo-ren, Wissenschaftlicher Dienst, z.T. nicht wissenschaftlicher Dienst und Studierende, wobei immer eine professorale Mehrheit gewahrt ist. Auch die FSVV entsendet Vertreter z.B. in die Senatskommissio-nen, die Gremien des Studentenwerks oder den Hochschulrat. Sie vertreten dort die Meinung der Studierenden und ermöglichen durch ihre Berichterstattung einen gesicherten Informationsaustausch zwi-schen den Gremien, den Fachschaften und den Studierenden. Im Fol-genden werden die Wichtigsten erklärt.

Fakultätsrat Im Fakultätsrat sitzen sechs Studierende, alle Professoren einer Fa-kultät und sechs Vertreter des Mittelbaus sowie des nichtwissen-schaftlichen Dienstes. Der Fakultätsrat beschließt über die Finanzmit-telvergabe, Prüfungs- und Studienordnung und über Fragen, die die ganze Fakultät und nicht nur einzelne Institute betreffen. Auch die Verwendung der Studiengebühren wird nach Vorberatung in der Stu-dienkommission der Fakultät vom Fakultätsrat beschlossen. Weiter-hin beschließt er über die vom Fakultätsvorstand verfassten Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät. In Kommissionen werden be-stimmte Themen ausgiebiger diskutiert und Beschlussvorlagen erar-beitet. Die Sitzungen des Fakultätsrates leitet der Dekan der Fakultät. Zusammen mit dem Studiendekan und dem Prodekan bilden diese drei Professoren den Fakultätsvorstand, der heute vielfach bereits vor der eigentlichen Diskussion im Fakultätsrat die Beschlüsse vorbe-reitet und damit den Fakultätsrat ein Stück weit entmachtet. Auch die Wahl eines neuen Dekans gehört zum Aufgabenbereich des Fa-

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kultätsrates. Seit 2005 schlägt der Rektor dem Fakultätsrat die Kandi-datInnen für das Amt des Dekans vor. Gremien der Universität - AStA AStA Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist ein von Studieren-den gewähltes Gremium, das in beinahe alle Bundesländern eine im Gesetz verankerte und somit offiziell anerkannte umfassende Studie-rendenvertretung ist. Das war auch in Baden-Württemberg und Bayern bis 1972 so, als den studentischen Vertretern das politische Mandat entzogen wurde. 1977 wurde die Verfasste Studierenden-schaft, der Zusammenschluss aller an einer Universität eingeschrie-benen Studierenden aufgelöst. In der Folgezeit wurde ein Gremium geschaffen, das zwar AStA hieß, mit Unabhängigkeit und studenti-scher Interessenvertretung jedoch nichts zu tun hatte. Denn rechtlich war der „AStA“ ein Ausschuss des Senates, dessen Aufgaben sich le-diglich auf die „Förderung der sozialen, geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden“ beschränken (vgl. §3 Abs. 3 UG). Es ist dem AStA also nicht mehr erlaubt, sich zu hochschulpoliti-schen oder gar allgemeinpolitischen Themen zu äußern (z.B. Studien-gebühren, sinkende Ausgaben für Bildungspolitik, Wohnungsnot oder Faschismus). Diese Aufgaben übernimmt die FSVV. Seit Inkrafttreten des Landeshochschulgesetzes (LHG) ist der AStA nicht einmal mehr einem Unigremium zugeordnet. Die Beschlüsse des AStA müssen zu-dem vom Rektor vollzogen werden. So handelt es sich faktisch nur um Vorschläge, die vom Rektorat bzw. der zentralen Verwaltung voll-zogen werden oder eben nicht. Das ist eine Farce! Aufgrund dieser Beschneidung ist auch der Name KAStrA geläufig. Eine tatsächliche studentische Interessenvertretung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Denn dazu bedarf es grundsätzlich eines hochschul- und all-gemeinpolitischen Mandates, einer Satzungshoheit und einer Finanz-hoheit. Die Studierendenschaft muss autonom und auf der Grundlage demokratischer Wahlen über ihren Status, ihre Stellung und ihre poli-tische Arbeit entscheiden können. Deshalb lehnen alle studentischen Gruppen (außer dem RCDS) die bestehende Konstellation ab. Die FSVV fordert stattdessen eine Verfasste Studierendenschaft, wie sie

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in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern be-steht, die wieder einem vollwertigen AStA entspricht. Gremien der Universität - Senat Senat Kraft Amtes gehören dem Senat das Rektorat, der Kanzler, die Frau-enbeauftragte und alle Dekane (zur Repräsentation der fakultären Interessen) und ggf. der Direktor des Universitätsklinikums an. Wei-terhin ist der wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Dienst vertreten. Während die vier studentischen Vertreter jährlich gewählt werden, beträgt die Amtszeit der übrigen Mitglieder vier Jahre. Der Senat wählt zur inhaltlichen Arbeit Kommissionen, deren Ergebnisse dann vom Senat diskutiert und beschlossen werden. Der Senat kann darüber hinaus Stellungnahmen verabschieden und beschließt z.B. über die jährlichen Zulassungszahlen. Auch jede Berufung eines neu-en Professors wird vom Senat beschlossen. Ebenfalls regelt der Senat die Grundordnung (Verfassung der Uni). Wenn Rektor oder Frauen-beauftragte ihren Rechenschaftsbericht vortragen, ist die Senatssit-zung auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies geschieht ebenso bei der Wahl eines neuen Rektorats (die 2008 gleich zweimal erfolgte). Durch das neue Landeshochschulgesetz (LHG) hat der Senat seine Vormachtstellung als Entscheidungsgremium der Uni zugunsten des →Hochschulrates eingebüßt. Der Senat tagt etwa alle vier Wochen.

Strukturkommission Gremien der Universität - Strukturkommission Bei der Strukturkommission handelt es sich um eine Senatskommissi-on, welche an der Vorbereitung der Sitzungen des Senats beteiligt ist. Sie behandelt wesentliche Strukturentscheidungen der Universität. Sämtliche Ausschreibungen für Professuren passieren daher zunächst die Strukturkommission, welche die entsprechenden Anträge prüft und gegenüber dem Senat eine Beschlussempfehlung abgibt. Auch alle Bewerbungen auf Professuren werden geprüft, um eine Be-

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schlussempfehlung an den Senat abzugeben. Zudem behandelt die Kommission den Struktur- und Entwicklungsplan, welcher in unre-gelmäßigen Zeitabständen vom Ministerium angefordert wird. Dieser Plan beinhaltet eine Bestandsaufnahme des status quo sowie eine verbindliche Zukunftsplanung. Auch hier erarbeitet die Strukturkom-mission eine Beschlussvorlage für den Senat.

Achtung Fakultätsneugliederung Die 14 Fakultäten der Uni sollen in ein „4+3 Department-Modell“ überführt werden. (Philosophisches Department, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, MatNat, , Medizin, plus Jura, ev. und kath. Theologie). Zwar erkennt die FSVV die grundsätzliche Notwendigkeit einer Reform, sie hat den Weg des Rektorats je-doch in vielerlei Hinsicht kritisiert. Die exklusive Informationspoli-tik des Rektorats und die fehlende Einbeziehung von Studierenden und Fakultätsräten am Projekt stellen die Betroffenen meist vor vollendete Tatsachen. Die FSVV bezweifelt erwartete Verwal-tungskosteneinsparung durch die Zusammenlegung, und weist auf eine bevorstehende Überlastung des Personals, sowie auf eine Verschlechterung des Betreuungsangebotes hin. Weiterhin wird von kleinen Instituten eine eingeschränkte Mitbestimmung in den Massendepartements befürchtet. Besonders zu den Details der internen Organisation der Departments kann das Rektorat noch keinen vernünftigen Ansatz vorweisen. Stattdessen werden die Stellen der Gründungs- oder Koordinierungsdekane besetzt, ohne dass eine Amtszeit oder ein genauer Tätigkeitsbereich feststeht. Die FSVV fordert eine Mitwirkung der Studierenden und der Fakul-tätsräte an einem Umgestaltungsprozess auf Augenhöhe. Zusätz-lich weist die FSVV das Rektorat beständig darauf hin, dass die ge-plante Neugliederung auch eine Anpassung des Campus der Zu-kunft, des umfassenden Neubaus der Uni, erfordert. Die Neuglie-derung soll am 1.1.2010 in Kraft treten.

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Kommission für Studium und Lehre

Die Senatskommission für Studium und Lehre besteht aus insgesamt zehn Mitgliedern, davon zwei Studierende. Sie berät den Senat bei Themen, die das Studium oder die (Qualität der) Lehre betreffen. Leider ist der wirkliche Aufgabenbereich der Kommission damit nicht klar genug definiert. Bisher bestand die Hauptaufgabe der Kommissi-on lediglich in der Nominierung der KandidatInnen für den Landes-lehrpreis, andere Themen wurden nur unzureichend oder gar nicht bearbeitet. Die Prorektorin für Studium und Lehre hat zugesagt, die Kommission zu stärken. Derzeit sind Beratungen über eine neue, all-gemeingültige Satzung zur Evaluation von Lehrveranstaltungen im Gange, genauso wie die Umfrage zur Stärkung guter Lehre welche mit erarbeitet wurde. Auch ersuchte der Leiter des Career Services die Kommission als eine Art Aufsichtsrat. Eine wichtige Aufgabe, die bisher von der Universität nur unzureichend in Angriff genommen wurde, ist die Evaluation von Lehrveranstaltungen und der Studien-gebührenverwendung. Evaluationsergebnisse werden in vielen Fakul-täten nur unzureichend veröffentlicht, Konsequenzen aus Evaluatio-nen meist nicht. Die FSVV fordert daher ein einheitliches Evaluations-system für alle Fakultäten und auch für zentrale Einrichtungen und deren Veranstaltungen. Gremien der Universität – Kommission für Studium und Lehre

Studiengebührenkommission

Die Studiengebührenkommission ist eine Kommission des Rektorats, deren Mitglieder jedoch vom Senat gewählt werden, um der Grup-penautonomie und der universitären Demokratie gerecht zu werden. Neben der Prorektorin für Studium und Lehre sitzen drei professorale Mitglieder, ein Mittelbauvertreter, ein Vertreter des nichtwissen-schaftlichen Dienstes sowie vier Studierende im Gremium. Zusätzlich gibt es zwei Mitglieder mit beratender Stimme (eine Professorin, eine Studentin). Da die Studiengebühren laut Gesetz „im Benehmen mit den Studierenden“ verteilt werden, entstand auf Initiative der Fach-schaften und der jetzigen Prorektorin für Studium und Lehre die „Kommission für die Verteilung der Studiengebühren“, auch „Stu-diengebührenkommission“ genannt. Der Name ist insofern missver-ständlich, als dass die Studiengebühren letztendlich nicht durch die

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Kommission vergeben werden. Die Beschlussfassung erfolgt durch das Rektorat, die Kommission erarbeitet lediglich eine Beschlussvor-lage, an die sich das Rektorat nicht halten muss. Die Formulierung „Im Benehmen mit den Studierenden“ bedeutet auch nicht, dass die Studierenden zustimmen müssen, sondern dass sie informiert wer-den (müssten) und sich äußern dürfen. Es wurden auch schon Stu-diengebühren gegen den Willen der Studierenden vergeben. Aufgabe der Kommission ist es, einen Verteilungsschlüssel für die Studienge-bühren zu erstellen, d.h. festzulegen wie viele Gelder an die Fakultä-ten gehen und wo Gelder zentral eingesetzt werden sollen. Die Stu-diengebührenverteilung innerhalb der Fakultäten wird von der Kom-mission überwacht. Die Fakultäten entwerfen Verteilungsvorschläge für die jeweilige Fakultät, die dann von der Kommission begutachtet werden. Die Erarbeitung der Studiengebührenverteilung für die zent-ralen Einrichtungen (Bibliotheken, Verwaltungseinrichtungen etc.) erfolgt direkt in der Studiengebührenkommission.

Gremien der Universität – Hochschulrat

Hochschulrat

Der Hochschulrat, im Gesetz „Aufsichtsrat“ genannt, ist seit Inkraft-treten des LHG im Jahr 2005 das nominell wichtigste Gremium der Universität. Von den elf Mitgliedern des Hochschulrats gehören nur fünf der Universität an (drei Professoren, ein Vertreter des wissen-schaftlichen Mittelbaus, ein/e StudentIn), bei den restlichen externen Mitglieder handelt es sich überwiegend aus Vertretern der Wirt-schaft. Den Vorsitz des Hochschulrats führt immer ein universitätsex-ternes Mitglied. Jährlich finden etwa sechs Sitzungen statt. Der Hoch-schulrat beaufsichtigt das Rektorat, hat aber auch eine unmittelbare strategische Funktion, da er laut Gesetz „die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule“ trägt. Faktisch bedeutet dies, dass der

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Hochschulrat viele Aufgaben übernommen hat, die früher der Senat wahrgenommen hat. So wird der Rektor heute nicht mehr vom Senat – und damit von den Mitgliedern der Universität – sondern vom Hochschulrat gewählt. Auch die Struktur- und Entwicklungspläne der Universität werden ebenso wie die Funktionsbeschreibung von Pro-fessuren vom Hochschulrat beschlossen. Die Beschlussfassung über die Planung der baulichen Entwicklung – also auch das Projekt „Cam-pus der Zukunft“ – obliegt allein dem Hochschulrat. Des Weiteren bedürfen die meisten Entscheidungen des Senates der Zustimmung des Hochschulrats. Die FSVV steht dem jetzigen Hochschulratsmodell kritisch gegenüber. Es erscheint nicht zielführend, wenn die wichtigs-ten Strukturentscheidungen von einem Gremium gefasst werden, dass mehrheitlich aus universitätsfremden Personen besteht. Wichti-ge Strukturentscheidungen sollten aus der Mitte der Universität selbst kommen und vom Senat beschlossen werden. Bis jetzt hat sich der Hochschulrat meistens an die Vorschläge der Fakultäten und des Senats (z.B. bei der Ausschreibung von Professuren) gehalten, aller-dings kam es bei der Wahl des Rektors auch zu Konflikten zwischen Hochschulrat und Senat. Sinnvoller wäre eine Art Kuratoriumsmodell, in dem der Hochschulrat eine beratende Funktion für Rektorat und Senat inne hat. Dadurch wäre gewährleistet, dass zum einen impuls-gebende Vorschläge von außen kämen und zum anderen die Interes-sen der Universität nicht fremdbestimmt wären. Gremien der Universität – Vertreterversammlung des StuWes

Vertreterversammlung des Studentenwerks Die Vertreterversammlung ist offiziell das höchste Organ eines Stu-dentenwerks (StuWe). Sie beschließt die Satzung und wählt die Mitg-lieder des Verwaltungsrats. In der Vertreterversammlung sind die Studierenden hoffnungslos in der Unterzahl: jede betroffene Hoch-schule entsendet neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Zahl an Professoren und Studierenden. In der Vertreterversammlung sind neben Rektor und Kanzler der Uni Tübingen auch vier Studierende und vier Professoren vertreten. In der der gesamten Vertreterversammlung sind weniger als ein Drittel

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Was ist faul im Studentenwerk? Seit der Zusammenlegung der Studentenwerke Tübingen und Ho-henheim ist die FSVV darum bemüht, dass Tübingen unter dem ehemals nur Hohenheimer StuWe-Leiter Oliver Schill, nicht als Standort zweiter Klasse behandelt wird. Tatsache ist, dass ohne Rücksicht auf Tübinger Besonderheiten Hohenheimer Strukturen übernommen werden. Die Ausgestaltung der Mensen, die, durch Landesmittel gefördert, mit günstigem und guten Essen eigentlich des Studenten Magen und Geldbeutel dienen sollen, werden laut Schill zu „Profit Centern“ umstrukturiert. Im Zentrum steht dabei der irrsinnige Gedanke, Mensa Morgenstelle und Wilhelmstraße könnten trotz ihres unterschiedlichen Einzugsbereiches miteinan-der konkurrieren. Das Flyerverbot sowie verschwenderische und unhygienische Papiertischdecken auf den Mensatischen konnte die FSVV schon nach wenigen Wochen stoppen. Neben ökologi-schen Kosten müssten dafür 65 000 Euro pro Jahr veranschlagt werden – eine teure „Wohlfühlatmosphäre“. Rund 50 000 Euro wurden übrigens vom StuWe zur Planung eines „Studentenhotels“ im Plieninger Gewerbegebiet ausgegeben – ohne zuvor, wie vor-geschrieben, eine Änderung des Bebauungsplanes von der Stadt Stuttgart zu beantragen! Herausgeschmissenes Geld, das bei ver-nünftigem Vorgehen hätte gespart werden können. Die FSVV hat hierzu ein unabhängiges und den StuWe Geschäftsführer belas-tendes Gutachten eingeholt. Ein weiterer Vorwurf besteht auf-grund von Mieterhöhungen von bis zu 35 Euro der Studenten-wohnheime im November 2008. Die FSVV hat über Flyer die Mie-ter darauf Aufmerksam gemacht, dass sie ohne Grundlage im Wirtschaftsplan und am Verwaltungsrat vorbei beschlossen wur-den und nicht ausreichend begründet sind. Über 500 Bewohner widersprachen der Erhöhung, was vom StuWe mit dem Einzug der erhöhten Miete ignoriert wurde. Eine Studentin führt in dieser Sa-che eine Musterklage. Das Schwäbische Tagblatt berichtet regelmäßig über die Vorgänge im StuWe.

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der Mitglieder Studierende. Trotz dieser schlechten Mehrheitsver-hältnisse ist es unseren Verwaltungsrats- und Vertreterversamm-lungsmitglieder Studierende. Trotz dieser schlechten Mehrheitsver-hältnisse ist es unseren Verwaltungsrats- und Vertreterversamm-lungsmitgliedern gelungen, die Satzung des Studentenwerks zu ent-werfen, sie in die Vertreterversammlung einzubringen und in größten Teilen auch beschließen zu lassen.

Verwaltungsrat Gremien der Universität – Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat ist das eigentliche mächtige Organ des Studen-tenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsminis-teriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studie-renden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Lei-der gibt es seit der letzten Vertreterversammlung Tübingen nur noch ein reguläres und ein stellvertretendes studentisches Mitglied (vor-her zwei Stellvertreter). Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Tü-binger Rektor. Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Ge-schäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse ent-gegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Se-mesterbeiträge (in Tübingen derzeit 63,50€) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslage-rung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint.

Was ist sonst noch faul im Studentenwerk? Die Barrierefreiheit der sozialen Beratungseinrichtungen des StuWes ist nicht mehr gewährleistet. Mit dem Umzug aus den leicht zugängli-chen Räumen neben der Mensa in die Karlsstraße, sind die Einrich-tungen nicht nur weit ab vom Schuss, sondern man muss sich zur Be-ratung über Treppen und durch mehrere Türen quälen, was unzu-mutbar ist für eine Abteilung, in der auch KiTa Plätze vergeben wer-den. Die FSVV möchte die Zugänglichkeit dieser wichtigen Einrich-tungen wahren und fordert bis zum Bau eines Service Zentrums im Rahmen des Campus der Zukunft den Verbleib der Abteilung in den zentralen Räumlichkeiten.

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Uniwahlen Trotz des Anspruchs einer unabhängigen studentischen Vertretung, stellen sich Kandidaten der FSVV der Wahl von AStA und Senat, um sich dort im Rahmen der Möglichkeiten für die Studierenden einzu-setzen und z.B. die Förderung studentischer Projekte in Sport, Musik und Kultur sicherzustellen und Zweckentfremdung von studentischen Mitteln zu verhindern. Eine starke Position in AStA und Senat hilft, dieser Position Ausdruck zu verleihen. Die Informationsstrukturen des AStA können weiterhin zur Aufklärung der Fachschaften und der Studierenden genutzt werden, um ihren Belangen gerecht zu werden.

Bei den jährlichen Uniwahlen wird die studentische Beteiligung an der universitären Arbeit gesichert. Der AStA setzt sich zusammen aus den vier studentischen SenatorInnen und elf weiteren Studierenden. Auch auf Fakultätsebene haben Studierende Mitspracherecht, dessen genaue Ausgestaltung im Rahmen der →Fakultätsneugliederung je-doch noch nicht feststeht.

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Studiengebühren

Wusstest du, dass nur knapp über 50% der Tübinger Studierenden Gebühren zahlen? An manchen Hochschulen sind es noch weniger. Alle anderen sind aufgrund verschiedener Regelungen befreit. Viel-leicht auch du, wenn du…

…im PJ (praktischen Jahr) bist.

…ein Parallelstudium absolvierst.

…ein praktisches Semester absolvierst (bei Pflichtpraktika).

…ein Kind erziehst, welches das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat.

…aufgrund von Behinderung oder chronischer Krankheit einge-schränkt bist (GdB 50+ oder fachärztliches Attest).

…mindestens zwei Geschwister hast, die diese Regelung nicht in Anspruch genommen haben.

Die Befreiung aufgrund von Hochbegabung und als Stipendiat wur-de eingestellt. Genauere Informationen bekommst du bei der FSVV, beim Sachge-biet für Studiengebühren (Dezernat VII) in der Hölderlinstraße 11, oder auf der Uniwebsite.

Von www.asta.uni-tuebingen.de

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Weitere Infos zu aktuellen Themen auf:

www.fsrvv.de

Die Fachschaftenvollversammlung…

…ist offen für jeden, der mitgestalten will.

…ist parteiunabhängig.

…vertritt aktiv deine Interessen weit über die Grenzen des

AStA hinaus.

…ist am Nächsten an dir dran! Mit einer Fachschaft an fast je-

dem Institut ist sie die bestinformierteste Gruppe

im AStA.

Wir laden dich herzlich zu unseren Treffen ein, jeden Montag

um 18 Uhr im Sitzungssaal des Clubhauses. Wir freuen uns

auf deine Fragen und Ideen!

So findest du uns:

Linker Eingang des Clubhauses,

die Treppe links hoch. Der Sit-

zungssaal ist links, unser Büro

im Gang rechts.