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5GC/G/2 Tagesordnungspunkt 2: Bericht von der 4. Sitzung des Vorstandes (Brüssel, 16. – 18. Dezember 2008) Der Vorstand wird ersucht, den Bericht von der 4. Vorstandssitzung (Brüssel, 16. – 18. Dezember 2008) zu verabschieden. ________________ 05GC/SN – 8. September 2009 INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND VORSTAND Berlin, 6. – 8. Oktober 2009

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5GC/G/2

Tagesordnungspunkt 2:

Bericht von der 4. Sitzung des Vorstandes (Brüssel, 16. – 18. Dezember 2008)

Der Vorstand wird ersucht, den Bericht von der 4. Vorstandssitzung (Brüssel, 16. – 18. Dezember 2008) zu verabschieden.

________________

05GC/SN – 8. September 2009

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDBerlin, 6. – 8. Oktober 2009

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5GC/G/2

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

BERICHT VON DER 4. SITZUNG DES VORSTANDES

Brüssel, 16. – 18. Dezember 2008

Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung der Sitzung und Annahme der Tages-ordnung

Die IGB-Präsidentin eröffnete die Sitzung am 16. Dezember um 14.35 Uhr. Die Tages-ordnung (Anhang I) wurde angenommen.

Tagesordnungspunkt 2: Bericht von der 3. Sitzung des Vorstandes (Washington, 12. – 14. Dezember 2007)

Der Vorstand verabschiedete den Bericht von der 3. Sitzung mit einer Änderung an Tagesordnungspunkt 9, China (im 5. Absatz), wie folgt: "Es sei eindeutig von Vorteil, wenn es künftig nicht mehr der Fall wäre, dass die Politik einiger Mitgliedsorganisati-onen im Widerspruch zu der erklärten Politik des IGB stehe und man stattdessen zu einer gemeinsamen Strategie übergehen könne."

Es wurde ferner beschlossen, ein schnelleres Verfahren für die Verteilung des Berich-tes von der Vorstandssitzung, der allen Mitgliedsorganisationen zugeschickt wird, fest-zulegen.

Tagesordnungspunkt 3: Nachrufe Die Vorstandsmitglieder legten eine Schweigeminute zum Gedenken an die verstorbe-nen Kollegen und Freunde Douglas Fraser, Jamshedpur Gopeshwar, Georges Debun-ne, Frank Kooger, Madia Diop und José Olivio Miranda Oliveira und deren Einsatz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.

Tagesordnungspunkt 4: Satzungsmäßige Gremien 1) Vizepräsident(inn)en Der Vorstand bestätigte drei Vizepräsident(inn)en:

- Linda Chávez-Thompson (USA – AFL-CIO), Präsidentin des IGB-TUCA - Jefferson Coriteac (Brasilien – FS), Vorsitzender des IGB-Jugendausschusses - Raffaele Bonanni (Italien – CISL) anstelle von Guglielmo Epifani (Italien – CGIL).

2) Stellvertretender Generalsekretär Der Vorstand billigte die Bestätigung der Wahl von Victor Baez zum Generalsekretär des Gesamtamerikanischen Gewerkschaftsbundes des IGB (IGB-TUCA) durch den Lenkungsausschuss des IGB (3. Sitzung, Juni 2008) sowie die damit einhergehende Verleihung des Status eines stellvertretenden Generalsekretärs des IGB.

3) Vorstand und Lenkungsausschuss Der Vorstand ratifizierte die vorgeschlagenen Veränderungen bezüglich der Zusam-mensetzung des Vorstandes und des Lenkungsausschusses, wie in Dokument 4GC/G/4 und dessen Nachtrag erläutert. Darüber hinaus wurden die nachstehenden Verände-rungen bekannt gegeben und gebilligt:

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- Vorstand: Chen Chien (Chinesisches Taipei – CFL) anstelle von Lee Cheuk-yan (Hongkong, SVR China – HKCTU) und

- Lenkungsausschuss: John De Payva (Singapur – NTUC) als zweites stellvertre-tendes Mitglied für das ordentliche Mitglied G. Sanjeeva Reddy (Indien – INTUC). Dieser Sitz war zuvor offen gewesen.

4) Zusammensetzung des Jugendausschusses Der Vorstand nahm die Zusammensetzung des Jugendausschusses, der aus den von den Regionalorganisationen und dem PERR ordnungsgemäß nominierten und bei sei-ner Sitzung am 5. und 6. Juni 2008 in Kiew gewählten Mitgliedern bestehe, zur Kennt-nis. Ferner wurde zur Kenntnis genommen, dass der Ausschuss beschlossen habe, ei-nen Vorsitzenden, Jefferson Coriteac (Brasilien – FS), und eine stellvertretende Vorsit-zende, Nadia Shabana (Palästina – PGFTU), zu wählen, anstelle von zwei Co-Vorsitzenden, wie in seinem Aufgabenbereich vorgesehen (vgl. Dokument 4GC/G/18). Die vom Jugendausschuss als dessen Vertreter im Vorstand und im Lenkungsaus-schuss nominierten Mitglieder wurden, wie in Dokument 4GC/G/4 erläutert, gebilligt.

5) Zusammensetzung des Frauenausschusses Der Vorstand nahm zur Kenntnis, dass die bei einer früheren Sitzung beschlossenen Übergangsverfahren für die Zusammensetzung des Frauenausschusses weiterhin gel-ten.

6) Ausschuss für Menschen- und Gewerkschaftsrechte Im Anschluss an den bei der ersten Sitzung des Vorstandes (Wien, November 2006) gefassten Beschluss, einen IGB-Ausschuss für Menschen- und Gewerkschaftsrechte einzusetzen, hatte der Vorstand bei seiner 3. Sitzung den Aufgabenbereich und die Zu-sammensetzung dieses Ausschusses gebilligt (Anhang II – 3GC/G/4).

Um diese Beschlüsse umzusetzen, habe der Generalsekretär eine Beratungssitzung über Menschen- und Gewerkschaftsrechtsfragen einberufen (Brüssel, 15. Dezember 2008), über die dem Vorstand unter Tagesordnungspunkt 13 berichtet werde.

Tagesordnungspunkt 5: Fragen der Mitgliedschaft 1) Anträge auf Mitgliedschaft Im Anschluss an die Bitte von Mariano Mena (Panama – CGTP) um eine Abstimmung bezüglich der Aufnahme der UNSITRAGUA (Guatemala) und der FNT (Nicaragua) beschloss der Vorstand, folgende Organisationen als Mitglieder aufzunehmen:

- Guatemala Union Sindical de Trabajadores de Guatemala (UNSITRAGUA) - Liechtenstein Liechtensteinischer Arbeitnehmerverband (LANV) - Nicaragua Frente Nacional de los Trabajadores (FNT) - Sri Lanka Sri Lanka Nidahas Sewaka Sangamaya (SLNSS) - Namibia Trade Union Congress of Namibia (TUCNA)

Der Vorstand beschloss, folgende Anträge auf Mitgliedschaft weiter zu prüfen:

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AFRIKA Zentralafrikanische Republik

Confédération Nationale des Travailleurs de Centrafrique (CNTC)

Kongo, Brazzaville Confédération Africaine des Travailleurs Croyants (CATC) Kongo, Dem. Rep. Organisation des Travailleurs du Congo (OTUC) Côte d’Ivoire Centrale des syndicats des Travailleurs de Côte d’Ivoire Force

Ouvrière (CSTC-FO) Gabun Union Générale des Salariés Responsables (UGSR) Namibia National Union of Namibian Workers (NUNW) Niger Confédération Démocratique des Travailleurs du Niger (CDTN) Senegal Confédération Démocratique des syndicats Libres du Sénégal

(CDSL) Tunesien Confédération Générale Tunisienne du Travail (CGTT)

GESAMTAMERIKA Barbados Congress of Trade Unions and Staff Associations of Barbados

(CTUSAB) (Wurde statt unter Abschnitt B unter Abschnitt D des Dokumen-tes 4GC/G/5 behandelt.)

Chile Unión Nacional de Trabajadores de Chile (UNT) Costa Rica Confederación Costarricense de Trabajadores Democráticos -

Rerum Novarum (CCTD-RN) Guatemala Central de Trabajadores del Campo y La Ciudad Panama Union General de Trabajadores de Panama (UGT) Paraguay Central General de Trabajadores (CGT) Confederación Sindical de Trabajadores del Paraguay (CESITP)St. Lucia St. Lucia Trade Union Federation (SLTUF)

ASIEN-PAZIFIK Fidschi Fiji Islands Council of Trade Unions (FICTU) Nepal Nepal Inclusive Trade Union Confederation (NITUC)

EUROPA Armenien Confederation of Trade Unions of Armenia (CTUA) Kroatien Hrvatska Udruga Sindikata (HUS) Frankreich Fédération Syndicale Unitaire (FSU) Ehem. Jugo-slawische Republik Mazedonien

Bund Freier Gewerkschaften (KSS)

Kasachstan Bund der Gewerkschaften der Republik Kasachstan (FPK) Bund Freier Gewerkschaften Kasachstans (CFTUK) Moldawien Confederatia Nationala a Sindicatelor din Moldova (CNSM)

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Es wird daran erinnert, dass der Vorstand bei seiner letzten Sitzung beschlossen habe, die nachstehenden Anträge in eine gesonderte Sparte unentschiedener Fälle einzuord-nen, wobei er darum gebeten habe, ihm über relevante Entwicklungen zu gegebener Zeit zu berichten, damit er entsprechende Beschlüsse fassen könne: Afghanistan All Afghanistan Federation of Trade Unions (AAFTU) Irak-Kurdistan Kurdistan General Workers Syndicates Union (KGWSU) West-Sahara Union General de Trabajadores de Saguia El-Hamra y Rio de

Oro (UGT SARIO)

Seit der letzten Vorstandssitzung hat es keine nennenswerten Entwicklungen bezüglich dieser Anträge gegeben, über die zu berichten wäre. Der Vorstand beschloss daher, diese Anträge in der gesonderten Sparte seit langem unentschiedener Anträge zu belassen.

Der Vorstand beschloss, die nachstehenden Anträge nicht weiter zu prüfen: AFRIKA Burkina Faso Force Ouvrière – Union Nationale des Syndicats Libres (FO-

UNSL) Kamerun Confédération Générale du Travail-Liberté du Cameroun

(CGT-Liberté) Gabun Entente Syndicale des Travailleurs du Gabon (EN.SY.TG) Liberia Forestry, Logging and Industries Worker’s Union of Liberia

(FLIWUL) Mauritius Congress of Independent Trade Unions (CITU) Marokko Fédération Démocratique du Travail (FDT)

GESAMTAMERIKA Antigua und Barbuda Antigua Trades and Labour Union (ATLU) Brasilien Central Sindical de Profissionais (CSP) Chile Sindicato Nacional de Trabajadores de TMS Nicaragua Confederacion Unitaria Sindical Autonoma (CUS(a)) Peru Confederación de Trabajadores del Perú (CTP)

ASIEN-PAZIFIK Philippinen All Filipino Workers Confederation (AFWC)

EUROPA Italien Unione Generale del Lavoro (UGL) Kosovo Bund Freier Gewerkschaften Kosovos (KSLK) Ukraine Nationaler Gewerkschaftsbund der Ukraine (NCTUU)

KARIBIK Caribbean Congress of Labour (CCL)

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2) Sonstige Fragen der Mitgliedschaft Übertragung der Mitgliedschaft Der Vorstand akzeptierte im Prinzip die Übertragung der Mitgliedschaft auf nachste-hende Organisationen, wenn die erforderlichen administrativen Formalitäten abge-schlossen seien: - Liberia Liberian Labour Congress (LLC) - Nepal Nepal Trade Union Congress - Independent (NTUC-I)

Organisationen, die nicht mehr IGB-Mitglied sind Angesichts der Übertragung der Mitgliedschaft in den beiden vorstehenden Fällen wurde beschlossen, die nachstehenden Organisationen von der Liste der IGB-Mitgliedsorganisationen zu streichen: - Liberia Congress of National Trade Unions of Liberia (CONATUL) Liberia Federation of Labour Unions (LFLU) - Nepal Nepal Trade Union Congress (NTUC) Democratic Confederation of Nepalese Trade Unions (DECONT)

3) Assoziierte Organisationen (AO) Der Vorstand nahm zur Kenntnis, dass die Confederação Cabo Verdiana Dos Sindica-tos Livres (CCSL – Kap Verde), der der Assoziierungsstatus im Dezember 2007 ange-boten worden war, im Januar 2008 die Annahme dieses Angebots bestätigt habe.

Der Vorstand beschloss ferner, der Confédération des Syndicats Autonomes du Came-roun (CSAC), Kamerun, den Status einer assoziierten Organisation zu verleihen.

Im Einklang mit Artikel V b) der Satzung hat der Vorstand eine Überprüfung sämtli-cher Organisationen vorgenommen, denen beim Gründungskongress im November 2006 der Assoziierungsstatus verliehen worden war, und beschlossen, den AO-Status der nachstehenden Organisationen um weitere zwei Jahre zu verlängern: - Bolivien Corriente de Renovación Independiente y Solidaridad Laboral (CRISOL) - Birma Federation of Trade Unions of Burma (FTUB) - Kambodscha Cambodian Labor Confederation (CLC) - Kuba Consejo Unitario de Trabajadores Cubanos - Solidaridad de Trabajadores Cubanos (CUTC-STC) - Indien Confederation of Free Trade Unions of India (CFTUI) - Libanon Confédération Générale des Travailleurs au Liban (CGTL) - Libyen Union Générale des Producteurs de la Lybie Jamahirya (UGPJAL) - Slowakei Nezavisle Krestanske Odbory Slovenska (NKOS) (Unabhängige Christliche Gewerkschaft der Slowakei)

Im Falle der UGPJAL (Libyen) erbat der Vorstand einen Bericht zur Diskussion bei seiner nächsten Sitzung über konkrete Anhaltspunkte, die die UGPJAL bezüglich ih-rer Schritte in Richtung auf Unabhängigkeit und eine wirksame Vertretung der Be-schäftigten vorlegen könne.

Der Vorstand beschloss, dem Bund der Gewerkschaften von Kirgisistan (FPKg) und der Indian Confederation of Labor (ICL) den Assoziierungsstatus zu entziehen.

Sidorov (FNPR, Russland) bat darum, den Fall des FPKg weiter zu prüfen.

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Tagesordnungspunkt 6: Die Regionen a) Afrika

Der Vorstand nahm den Bericht von der 2. Sitzung des Vorstandes der IGB-Afrika am 30. und 31. Oktober 2008 in Nairobi zur Kenntnis und beauftragte das Sekretariat, ei-ne Solidaritätsbotschaft bezüglich der Situation in Simbabwe zu veröffentlichen.

b) Gesamtamerika Der Vorstand nahm den Bericht von der 2. Sitzung des TUCA-Vorstandes am 19. und 20. August 2008 in São Paulo zur Kenntnis.

c) Asien & Pazifik Der Vorstand nahm den Bericht von der 2. Sitzung des IGB-AP-Regionalvorstandes vom 4. – 6. November 2008 in Bangkok zur Kenntnis.

d) Naher Osten Der Vorstand nahm den Bericht von der 2. Sitzung zur Gewerkschaftslage in arabi-schen Ländern und in Ländern des Nahen Ostens am 20. und 21. November 2008 in Brüssel zur Kenntnis und verurteilte sämtliche Gewerkschaftsrechtsverletzungen in der Region.

e) PERR Nachdem er die seit der 3. Vorstandssitzung erzielten beträchtlichen Fortschritte hin-sichtlich der organisatorischen Entwicklung und der Aktivitäten des PERR sowie des-sen Profilierung innerhalb des europäischen Gewerkschaftskontextes zur Kenntnis ge-nommen hatte, nahm der Vorstand den von Jaap Wienen vorgestellten Bericht über die Aktivitäten und die Strukturen des PERR zur Kenntnis und billigte die darin vor-geschlagenen Verfahren.

Tagesordnungspunkt 7: 2. IGB-Weltkongress Der Generalsekretär führte in das Dokument 4GC/G/7 ein und unterrichtete die Vor-standsmitglieder über den bei der 4. Sitzung des Lenkungsausschusses gefassten Be-schluss, die Einladung des CLC, den 2. IGB-Weltkongress vom 21. – 25. Juni 2010 in Vancouver (Kanada) auszurichten, anzunehmen.

Nach Kenntnisnahme widersprüchlicher Informationen in Absatz 5 beauftragte der Vorstand den Generalsekretär, bei den Sitzungen des Lenkungsausschusses und des Vorstandes im Jahr 2009 einen Umriss des Kongresshaushalts vorzulegen. In diesem Zusammenhang wurden alle Solidaritätsorganisationen dringend gebeten, die Finan-zierung von Aktivitäten unmittelbar vor dem Kongress so umfassend wie möglich zu unterstützen, um Delegierten aus Entwicklungs- und Übergangsländern eine Teil-nahme zu ermöglichen, und zur Erfüllung der Kriterien für die Vertretung von Frauen sowie der Zielgröße für die Vertretung jugendlicher Beschäftigter beizutragen.

Thema, Aufbau und Programm des Kongresses Der Generalsekretär sprach die positiven Leistungen der ersten IGB-Kongressperiode in einer Vielzahl von Bereichen an, betonte jedoch die Notwendigkeit, diese Bemühun-gen beim 2. Weltkongress fortzusetzen und darauf aufzubauen sowie eine Richtung für die künftige Entwicklung des IGB zu weisen. Der Ausbau und die Stärkung des IGB seien weiterhin eine strategische Schlüsselpriorität, mit der sich der Kongress befas-sen solle.

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Bezüglich des Kongressthemas wurde das Gesamtkonzept einer Konzentration der Kongressdiskussionen auf die Weiterentwicklung und die Stärkung des gewerkschaft-lichen Internationalismus befürwortet. Der Vorstand war jedoch der Ansicht, dass das Kongressthema genauer erörtert werden müsse. Der Generalsekretär wurde daher be-auftragt, diese Frage ausführlicher zu prüfen und bei der nächsten Vorstandssitzung einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.

Der Generalsekretär wurde autorisiert, Kontakt zu möglichen Rednerinnen/Rednern und Podiumsteilnehmer(inne)n aufzunehmen. Er wurde angewiesen, dem Vorstand bei seiner 5. Sitzung einen Fortschrittsbericht über diese Fragen vorzulegen und ihm Vor-schläge dazu zu unterbreiten.

Tagesordnung des Kongresses Der Vorstand wies den Generalsekretär an, bei der 5. Sitzung des Vorstandes einen Vorschlag zur Tagesordnung des Kongresses im Einklang mit den in dem Dokument dargelegten Vorschlägen zu unterbreiten.

Die in Anhang I von Dokument 4GC/G/7 enthaltene Liste der Titel für Kongressent-schließungsentwürfe wurde gebilligt, ebenso wie zwei neue Titel: Klimawandel und nachhaltige Entwicklung sowie Wanderarbeitskräfte. Es wurde ferner beschlossen, die IGB-Mitgliedsorganisationen um weitere Vorschläge für Kongressentschließungen zu bitten.

Das Verfahren für die Vorbereitung von Entschließungsentwürfen und Satzungsände-rungsanträgen wurde gebilligt. In Anhang II des Dokumentes wurde ein Überblick ü-ber den Zeitplan für die Kongressvorbereitungen im Einklang mit vorstehenden Be-merkungen und den satzungsmäßigen Bestimmungen gegeben. Die in beiden Anhän-gen enthaltenen Informationen sollten allen Mitgliedsorganisationen übermittelt wer-den.

Mandate, Nominierungen und Einladungen Der Vorstand beauftragte den Generalsekretär, bei der 5. Sitzung des Vorstandes Vor-schläge bezüglich der Zielgröße für die Vertretung Jugendlicher beim Kongress sowie hinsichtlich der Liste der Organisationen zu unterbreiten, die eingeladen werden soll-ten, Beobachter/innen zum Kongress zu entsenden.

Tagesordnungspunkt 8: Die globale Wirtschaft in der Krise Bei seiner Einführung in das Dokument 4GC/G/8 wies der Generalsekretär darauf hin, dass, während der Vorstand tage, die globale Wirtschaft ihre schlimmste Krise seit der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts durchmache und sich die Beschäftigungslage vermutlich noch weiter verschlechtern werde. Es sei uner-lässlich, dass der IGB eine Rolle bei der Krisenbewältigung übernehme, indem er auf wirksame Maßnahmen für deren Beendigung dränge und sich gleichzeitig dafür ein-setze, einen grundlegenden Richtungswechsel bei der Globalisierung herbeizuführen, wozu sich der IGB verpflichtet habe.

Die Vorstandsmitglieder waren sich bezüglich des Ernstes der Krise, die zu Arbeitslo-sigkeit in katastrophalem Ausmaß führen werde, einig und forderten umfassende Än-derungen hinsichtlich der Regulierung des internationalen Finanzsystems im Rahmen einer Transformation und Reform des internationalen Steuerungs- und Regelungssys-tems. Die Krise sei durch eine brutale Form des Kapitalismus verursacht worden, und diese Ära der Deregulierung müsse beendet werden. Bei den Maßnahmen zur Wieder-ankurbelung der Wirtschaft müsse es schwerpunktmäßig um soziale Dienste, grüne Arbeitsplätze und Infrastruktur gehen. Die Entwicklungsländer, die aufgrund der

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Energie- und Nahrungsmittelpreiserhöhungen bereits mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, stünden jetzt vor der Aussicht auf eine noch größere Armut und müssten im Rahmen der Gewerkschaftsvorschläge besondere Beachtung finden. Die schnelle Reaktion des IGB bezüglich der Organisation des Gewerkschaftsgipfels an-lässlich der G20-Tagung in Washington und andere Maßnahmen wurden nachdrück-lich begrüßt.

Der Vorstand billigte die Global-Unions-Erklärung von Washington anlässlich des G20-Krisengipfels sowie die in den Absätzen 27(i) bis (x) von Dokument 4GC/G/8 ent-haltenen Aktionsvorschläge und: beauftragte den IGB in Zusammenarbeit mit dem TUAC und den Globalen Ge-

werkschaftsföderationen darüber hinaus damit, auf der Gewerkschaftserklärung von Washington aufzubauen und eine weitere umfassende Erklärung vorzuberei-ten, in der sich die Ansichten aller IGB-Mitgliedsorganisationen sowohl aus G20-Ländern als auch aus Nicht-G20-Ländern widerspiegeln, um darüber beim nächs-ten G20-Gipfel (London, 2. April 2009) mit den Regierungen zu diskutieren;

beschloss, dass der IGB ein spezifisches Datum festlegen solle, an dem alle Mit-gliedsorganisationen weltweit ihren Regierungen im Vorfeld des Londoner G20-Gipfels die erwähnte Erklärung vorlegen;

beschloss, dass eine Sammelstelle für nationale und internationale Gewerk-schaftsreaktionen auf die Krise eingerichtet werden solle, in enger Abstimmung mit dem TUAC und anderen Global-Unions-Partnern.

Die Global-Unions-Erklärung anlässlich des G20-Gipfels findet sich in Anhang II.

Tagesordnungspunkt 9: Klimawandel Das Sekretariat legte ein Dokument vor (4GC/G/9), in dem über die bisherige Umset-zung des Sonderaktionsprogramms zum Klimawandel berichtet wird, das im An-schluss an eine ausführliche Diskussion bei der 3. Sitzung des IGB-Vorstandes (Wa-shington, 12. – 14. Dezember 2007) beschlossen worden war und gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen, den GUF und dem TUAC durchgeführt werden soll.

Der Vorstand erörterte, wie die Dynamik für Maßnahmen bezüglich des Klimawan-dels/der Schaffung grüner Arbeitsplätze unter den derzeitigen globalen Rahmenbedin-gungen erhalten bzw. noch verstärkt werden kann, ebenso wie mögliche Aktionsmittel auf nationaler Ebene zur Unterstützung einer Agenda für grüne Arbeitsplätze und In-vestitionen.

Der Vorstand betonte die Notwendigkeit: einer aktiveren Beteiligung der Gewerkschaften im Bereich des Klimawandels

und der diesbezüglichen Verhandlungen sowie einer größeren Sichtbarkeit der Gewerkschaftsaktionen und -forderungen in den Medien im Rahmen des Sonder-aktionsprogramms;

einer verstärkten Entwicklungszusammenarbeit der Gewerkschaften, um die Ka-pazitäten der Gewerkschaften in Entwicklungsländern in diesem Bereich auszu-bauen;

einer Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Akteuren bei diesem Prozess (u.a. nichtstaatliche Organisationen, das UN-Sekretariat und Arbeitgeber), einschließ-lich einer Beteiligung an Veranstaltungen und der Organisation hochrangiger Zu-sammenkünfte und Diskussionen, wo dies angebracht ist;

von Bemühungen im Verlauf des gesamten Jahres – auch als Teil der Gewerk-schaftsreaktionen auf die Wirtschaftskrise und der Interventionen gegenüber der

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G20 – um das Zustandekommen einer Vereinbarung in Kopenhagen, die deutliche und ehrgeizige Zielgrößen für die Verminderung der Treibhausgasemissionen vor-sieht, unter umfassender Berücksichtigung der Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Gemeinwesen in Bezug auf Konsultationen, Sozialschutz und Möglichkeiten für neue "grüne und menschenwürdige" Arbeitsplätze beim Übergang zu einer e-missionsarmen Wirtschaft im Rahmen des Gesamtkonzeptes eines "gerechten Ü-bergangs".

Der Bericht von der 1. Sitzung der IGB-Arbeitsgruppe Klimawandel (Brüssel, 17. Juni 2008) wurde zur Kenntnis genommen, und die Gewerkschaftserklärung anlässlich der 14. Vertragsstaatenkonferenz (COP14) des Kyoto-Protokolls (Poznan/Posen, Polen, 1.-12. Dezember 2008) wurde verabschiedet. Beide Dokumente sind auf Anfrage erhält-lich.

Der Vorstand nahm einen mündlichen Bericht über die 2. Sitzung der Arbeitsgruppe am 17. Dezember 2008 in Brüssel zur Kenntnis (der später mit Rundschreiben 15(2009) verschickt wurde).

Tagesordnungspunkt 10: Migration Das Sekretariat legte Dokument 4GC/G/10 vor, in dem Schlüsselfragen im Zusammen-hang mit Wanderarbeitskräften erläutert wurden. Dies war das erste Mal, dass dieses Thema vom Vorstand diskutiert wurde.

Nach der Erörterung der in dem Dokument dargelegten Rahmenbedingungen, Trends und Herausforderungen sowie eines vorgeschlagenen strategischen Rahmens für die Erfüllung des beim Wiener Kongress erteilten Auftrages billigte der Vorstand die nachstehenden drei Komponenten einer IGB-Strategie, aufbauend auf den bereits durchgeführten Aktivitäten:

a) Dienstleistungen und Unterstützung der Gewerkschaften für Wanderarbeitskräfte Aufbauend auf dem Pilotprojekt für Partnerschaften zwischen Mitgliedsorganisationen in Entsende- und Aufnahmeländern, sollte der IGB die Aktivitäten der Mitgliedsorga-nisationen zur Vertretung der Rechte und Interessen von Wanderarbeitskräften unter-stützen und die bisherigen Bemühungen als Grundlage für den Austausch bester Prak-tiken dokumentieren. Diese Arbeit sollte auch Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beinhalten.

b) Maßnahmen des IGB in internationalen Foren zugunsten eines rechtsgestützten multilateralen Migrationsrahmens

Der IGB sollte seine Arbeit für einen angemessenen rechtsgestützten multilateralen Rahmen zur Regulierung der Migration fortsetzen und intensivieren, u.a. durch die Durban-Überprüfungskonferenz im April 2009, das 3. Globale Forum für Migration und Entwicklung (GFMD) im November 2009 und die Aussprache bei der Internatio-nalen Arbeitskonferenz im Juni 2010 über Hausangestellte. Es sei wichtig, dass die IAO eine Führungsrolle bei der Entwicklung eines angemessenen institutionellen Migrationsrahmens übernehme.

c) Weiterverfolgung der Agenda für menschenwürdige Arbeit und Entwicklung Der IGB müsse seine spezifischen Aktivitäten in Bezug auf Wanderarbeitskräfte durch die Weiterverfolgung der Agenda für menschenwürdige Arbeit und Entwicklung un-termauern, um dafür zu sorgen, dass die Migration freiwillig und unter gerechten Be-dingungen erfolgt und die Rechte der Betroffenen geachtet werden.

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Es wurde beschlossen, bei der nächsten Vorstandssitzung einen Fortschrittsbericht vorzulegen und das Thema Migration gesondert auf die Liste der Entschließungsent-würfe zur Prüfung beim 2. IGB-Weltkongress zu setzen.

Tagesordnungspunkt 11: Aufbau des neuen Internationalismus Um dem Vorstand eine Bestandsaufnahme der sechs "Vorschläge für den Aufbau eines neuen gewerkschaftlichen Internationalismus" und der sieben "Sonderaktionspro-gramme" (SAP) zu Themen, die für die Umsetzung des in Wien beschlossenen IGB-Programms von prioritärer Bedeutung sind, zu ermöglichen, legte der Generalsekretär Dokument 4GC/G/11 vor, das aktuelle Informationen zu diesen Arbeitsbereichen liefer-te.

Er wies dabei vor allem auf die wichtige Arbeit des Netzwerkes für die gewerkschaftli-che Entwicklungszusammenarbeit unter Leitung des stellvertretenden Generalsekre-tärs Jaap Wienen hin, das auf eine größere Kohärenz bei der Projektarbeit abziele.

Die in diesem Zusammenhang bereits durchgeführten und geplanten Aktivitäten wur-den gebilligt, nachdem der Vorstand Folgendes zur Kenntnis genommen hatte: a) den zweiten Bericht über die SAP in Bezug auf: ein Projekt zur Globalisierung;

Organisierung in Freien Exportzonen (FEZ) und informelle Wirtschaft; b) den ersten Bericht über das SAP in Bezug auf Frieden und Abrüstung ; c) dass die übrigen SAP unter gesonderten Tagesordnungspunkten behandelt wür-

den: Klimawandel (TOP 9); Schutz der Rechte von Wanderarbeitskräften (TOP 10) und China (TOP 14).

Tagesordnungspunkt 12: Welttag für menschenwürdige Arbeit (WFMA) Nachdem er die in dem vom Sekretariat vorgelegten Bericht 4GC/G/12 enthaltenen In-formationen zur Kenntnis genommen und das Video über die Aktivitäten anlässlich des ersten WFMA angesehen hatte, wurde der Vorstand daran erinnert, dass er sich mit dem bei seiner 3. Sitzung gefassten Beschluss, den Welttag für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober zu organisieren, bewusst gewesen sei, dass dies "ein wichtiger und sehr öffentlicher Test für die Mobilisierungskapazitäten und die Möglichkeiten der internationalen Gewerkschaftsbewegung hinsichtlich der Durchführung abgestimmter globaler Aktionen und von daher ein Maßstab für den Aufbau des neuen gewerkschaft-lichen Internationalismus sein" würde.

Der Vorstand dankte allen Organisationen, die zu dem Erfolg des Welttages für men-schenwürdige Arbeit im Jahr 2008 beigetragen haben und autorisierte den General-sekretär, in Rücksprache mit den Mitgliedsorganisationen und den Global-Unions-Partnerorganisationen mit den Vorbereitungen auf den Welttag für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober 2009 zu beginnen. Angesichts des erwarteten Ausmaßes der Wirtschaftskrise werde der Welttag eine ausgezeichnete Gelegenheit bieten, um die Öffentlichkeit auf die Gewerkschaftsvorschläge zu deren Bekämpfung aufmerksam zu machen, wobei die eher länderspezifisch ausgerichteten Aktivitäten mit dem Gesamt-thema des Tages verbunden werden könnten.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der 7. Oktober 2009 in die Zeit falle, für die die nächste Sitzung des Vorstandes in Berlin vorgeschlagen worden sei (6. bis 8. Oktober).

Obwohl der Vorstand beschloss, sich bis zur Bewertung des Welttages 2009 vorerst nicht für die Organisation einer regelmäßigen, jährlichen Veranstaltung zu entschei-den, böten die äußerst guten Ergebnisse der ersten weltweiten Aktion und vor allem

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die hohe Beteiligung der Mitgliedsorganisationen in jedem Fall eine solide Plattform für die künftige Organisation globaler IGB-Aktionstage.

Tagesordnungspunkt 13: Menschen- und Gewerkschaftsrechte Der stellvertretende Generalsekretär Jaap Wienen führte in dieses Thema ein und er-innerte daran, dass der IGB im Anschluss an den Beschluss des IGB-Vorstandes von Washington (Dezember 2007) unmittelbar vor der diesjährigen Vorstandssitzung eine Konsultationssitzung anberaumt habe, um über die Zusammensetzung und den Auf-trag des IGB-Ausschusses für Menschen- und Gewerkschaftsrechte zu beraten.

Bei der Billigung des Berichtes nahm der Vorstand die nachstehenden Empfehlungen an: 1) Die Zusammensetzung des Ausschusses für Menschen- und Gewerkschaftsrechte

ist flexibel, und eingeladen werden folgende Personen: Vorstandsmitglieder und Vertreter/innen von Mitgliedsorganisationen, die Inte-

resse an einem aktiven Beitrag zur Arbeit des IGB im Bereich Menschen- und Gewerkschaftsrechte haben, unter Berücksichtigung einer angemessenen Ver-tretung der einzelnen Regionen, vor allem der Entwicklungsländer;

Vertreter/innen der Globalen Gewerkschaftsföderationen und des TUAC; Mitglieder von Amts wegen:

Generalsekretär/in und/oder stellvertretende Generalsekretäre/-sekre-tärinnen des IGB;

Generalsekretäre/-sekretärinnen der Regionalorganisationen und/oder de-ren Menschen- und Gewerkschaftsrechtsbeauftragte;

Vertreter/innen des IGB-Büros in Genf und anderer Verbindungsbüros, so-fern relevant;

Vertreterin des Frauenausschusses; Vertreter/in des Jugendausschusses.

Die eingeladenen Organisationen werden gebeten, dem Ziel des IGB, die Parität der Geschlechter aktiv zu fördern, Rechnung zu tragen und sich um eine Mindest-zielgröße von 30% für die Vertretung von Frauen in dem Ausschuss zu bemühen.

2) Amtsträger/innen des Ausschusses:

Vorsitzende: Agnes Jongerius, FNV Stellvertretende Vorsitzende: Alina Rantsolase, COSATU Stellvertretender Vorsitzender: LeRoy Trotman, BWU Stellvertretender Vorsitzender: Roy Ramesh Chandra, JSL

Im Einklang mit seinem in Washington gefassten Beschluss bestätigte der Vorstand den Auftrag des Ausschusses für Menschen- und Gewerkschaftsrechte und hob dabei folgende Punkte hervor: Verfolgung der relevanten Menschen- und Gewerkschaftsrechtsarbeit von politi-

scher Warte; Austausch von Informationen und Koordination der Maßnahmen mit den GUFs; Zielgerichtete Schulungsprogramme zu Fragen in Bezug auf Menschen- und Ge-

werkschaftsrechte in Rücksprache mit den Mitgliedsorganisationen, dem Sekreta-riat der IAO-Arbeitnehmergruppe sowie in Verbindung mit ACTRAV und dem Schulungszentrum der IAO (Turin);

Aufbau von Expertennetzwerken für diesen Bereich, im Anschluss an Schulungs-maßnahmen, unter Mitgliedsorganisationen, Regionalorganisationen und GUFs;

Planung länder- oder themenbezogener Kampagnen;

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Lenkung der politischen Prioritäten und Ziele des IGB im IAO-Konferenzausschuss für die Durchführung der Normen und im Ausschuss für Vereinigungsfreiheit;

Lenkung und Untermauerung des Beitrages der Gewerkschaften zum UN-Menschenrechtssystem, auch auf regionaler Ebene;

Ausweitung des Beitrages der Mitglieder zur Jährlichen Übersicht des IGB über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten;

Beratung bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich Menschen- und Gewerk-schaftsrechte mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die dieselben Ideale und Ziele verfolgen wie der IGB.

Die Präsidentin begrüßte Stephen Benedict in seiner neuen Funktion als Leiter der IGB-Abteilung für Menschen- und Gewerkschaftsrechte ab dem 1. Januar 2009.

Tagesordnungspunkt 14: China Der Vorstand nahm die in dem Dokument 4GC/G/14 enthaltenen Informationen sowie den zusätzlichen mündlichen Bericht des Generalsekretärs zur Kenntnis.

Im Anschluss an die Diskussion über dieses Thema wies er den Generalsekretär an, sich weiterhin um die Erfüllung seines bei der letzten Vorstandssitzung beschlossenen Auftrages bezüglich einer Interaktion mit dem ACGB zu bemühen. Es wurde deutlich gemacht, dass die Verpflichtung des IGB zum Schutz und zur Förderung der Gewerk-schaftsrechte in China und anderswo dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden dürfe. Unterstrichen wurde auch die Bedeutung der Verantwortung des IGB gegen-über seinen Mitgliedsorganisationen in Hongkong sowie der Rolle des internationalen Verbindungsbüros in Hongkong.

Als Schlüsselfragen, die gegenüber dem ACGB angesprochen werden sollten, wurden folgende Themenbereiche bestätigt: die Kernarbeitsnormen der IAO; seine Position be-züglich Rechtsverletzungen in Ländern außerhalb Chinas; seine Einsatzbereitschaft in Bezug auf multinationale Unternehmen und die Umsetzung globaler Rahmenverein-barungen; und die Frage, in welchem Umfang er zu einer solidarischen Zusammenar-beit in der Arbeitnehmergruppe der IAO bereit ist.

Für besonders wichtig wurde der Spielraum für die internationale Zusammenarbeit mit Blick auf die Aktivitäten multinationaler Investoren in China und auch bezüglich in anderen Ländern tätiger chinesischer Unternehmen erachtet. Aufmerksamkeit soll-te auch anderen Bereichen, in denen China weltweit zunehmend an Einfluss gewinnt, geschenkt werden, wie etwa der Situation in Afrika oder den Tätigkeiten staatlich kon-trollierter Fondsgesellschaften (sog. Sovereign Wealth Funds).

Der Vorstand wies den Generalsekretär ferner an, ihm über die Entwicklungen im Zu-sammenhang mit der Erfüllung seines Auftrages Bericht zu erstatten und stellte fest, dass die Frage der Vertretung des ACGB im IAA-Verwaltungsrat vor dem Hintergrund der erzielten Fortschritte erörtert werden sollte.

Tagesordnungspunkt 15: Global-Unions-Rat Der Koordinator des Global-Unions-Rates (GUR) führte in das Dokument 4GC/G/15 ein. Er konzentrierte sich dabei auf die Arbeit des GUR im Zusammenhang mit Ar-beitsverhältnissen und prekären Arbeitsformen. Die Global Unions seien besonders besorgt über die Auswirkungen derartiger Praktiken auf das Vereinigungs- und das Tarifverhandlungsrecht der Beschäftigten. Die Arbeit in diesem Bereich, die unter Lei-tung des ICEM-Generalsekretärs stattfinde, sei ein gutes Beispiel für die komplemen-täre Rolle sektoraler Strukturen in Bezug auf Organisierung und Tarifverhandlungen gegenüber der unerlässlichen Rolle der Gewerkschaftsdachverbände auf nationaler

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Ebene in Bezug auf politische Reaktionen, Gesetzgebung und Inkraftsetzung der Ar-beitsgesetze.

Im Verlauf der Diskussion wurde die Notwendigkeit angesprochen, dafür zu sorgen, dass die GUR-Aktivitäten, vor allem im Bereich prekärer Arbeitsformen, in wirksamer Weise mit den Prioritäten der Gewerkschaften bei der IAO verknüpft würden. Ferner ging es um die Beteiligung der auf nationaler Ebene für die Organisierungsarbeit Ver-antwortlichen an der Arbeit der internationalen Gewerkschaftsbewegung sowie um die gemeinsamen Bemühungen von Global Unions um die Förderung der Verabschiedung des US-Gesetzes über die Wahlfreiheit der Beschäftigten.

Der Vorstand nahm die in diesem Bericht enthaltenen Informationen zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 16: IAO Die Leiterin des Genfer Büros gab einen mündlichen Bericht ab, der vom Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe ergänzt wurde.

Nach Kenntnisnahme des Berichtes und im Anschluss an die Diskussion beschloss der Vorstand Folgendes: alle Mitgliedsorganisationen aufzufordern, sich auf nationaler Ebene für die Be-

kanntmachung und Nutzung der Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung (2008) als Instrument zur Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu bemühen;

alle Mitgliedsorganisationen aufzufordern, sich um eine aktive Beteiligung an der Ausarbeitung und Durchführung der länderbezogenen Programme im Zusammen-hang mit menschenwürdiger Arbeit zu bemühen und dabei auf eine besondere Be-rücksichtigung von Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zu pochen, eben-so wie auf die Förderung der Ratifizierung internationaler Arbeitsnormen und der Festlegung nationaler Indikatoren für menschenwürdige Arbeit; und

die engen Verbindungen zwischen dem IGB und der Arbeitnehmergruppe des IAA-Verwaltungsrates aufrechtzuerhalten, um für verstärkte Synergien zwischen den Gewerkschaftsaktivitäten und den politischen und programmatischen Ergebnissen zu sorgen.

Gedankt wurde Ursula Engelen-Kefer und Marc Blondel, die nach ihrem Eintritt in den Ruhestand aus der Arbeitnehmergruppe ausgeschieden waren, für ihren Beitrag zur internationalen Gewerkschaftsbewegung, ebenso wie Anna Biondi, der Leiterin des Genfer Büros des IGB, die Anfang 2009 in das ACTRAV-Büro überwechseln und durch Raquel Gonzalez ersetzt werde.

Tagesordnungspunkt 17: Gleichstellung a) Bericht von der 2. Sitzung des IGB-Frauen-

ausschusses (Brüssel, 21. und 22. Februar 2008) Da die Vorsitzende des Frauenausschusses nicht anwesend war, berichtete seine stell-vertretende Vorsitzende über die 2. Sitzung des Ausschusses und wies den Vorstand auf die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen hin.

Der Vorstand billigte den Bericht und nahm zur Kenntnis, dass die nächste Sitzung des Frauenausschusses im Februar 2009 stattfinden werde. Bezüglich des Antrages, die Mindestzielgröße für die Vertretung von Frauen beim nächsten Weltkongress auf 40% anzuheben, was befürwortet wurde, stellte die Präsidentin fest, dass die Frage im Verlauf der Kongressvorbereitungen genauer geprüft werden müsse und dass die Fest-legung einer Zielgröße eventuell das am besten geeignete Aktionsmittel sein könne.

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b) Eine kohärente Gleichstellungspolitik Der Vorstand erörterte das Dokument und beschloss, um die bezüglich der Gleichstel-lung der Geschlechter gemachten Zusagen zu erfüllen, Folgendes: dafür zu sorgen, dass die Mitgliedsorganisationen den Fragebogen beantworten

und vollständige Angaben machen, damit geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Daten gesammelt werden können;

Programme zur Eingliederung der Frau in die Strukturen, die Politik und die Akti-vitäten der Mitgliedsorganisationen zu fördern; und

konkrete Ziele und Fristen festzulegen, um von einem Kongress zum anderen Fort-schritte in Richtung auf die Parität der Geschlechter zu erzielen.

Es wurde eine Korrektur an Dokument 4GC/G/17(b) zur Kenntnis genommen: RENGO habe den Fragebogen im Jahr 2007 beantwortet.

c) 1. IGB-Weltfrauenkonferenz Wie mit Rundschreiben 38(2008) vom 9. Oktober 2008 angekündigt, werde die Konfe-renz gemeinsam mit den drei belgischen IGB-Mitgliedsorganisationen (CSC, FGTB und CGSLB) vom 19. – 21. Oktober 2009 in Brüssel ausgerichtet. Das Thema lautet: "Menschenwürdige Arbeit und ein menschenwürdiges Leben für Frauen: Gewerkschaf-ten für die Gleichstellung der Geschlechter". Eine offizielle Einladung werde nach der 3. Sitzung des Frauenausschusses im Februar 2009 verschickt.

Der Vorstand billigte den Bericht und beschloss: alle Mitgliedsorganisationen und vor allem die Vorstandsmitglieder um eine groß-

zügige Unterstützung der Konferenz zu bitten, damit möglichst viele Kolleginnen aus Entwicklungs- und Übergangsländern daran teilnehmen können; und

an alle Mitgliedsorganisationen zu appellieren, darauf zu achten, dass sie mit ihrer Beitragszahlung nicht im Rückstand sind, damit einer Teilnahme ihrer Vertrete-rinnen an dieser wichtigen Konferenz nichts im Wege steht.

Tagesordnungspunkt 18: Bericht von der 2. Sitzung des IGB-Jugend-ausschusses (Kiew, 5. und 6. Juni 2008)

Der Jugendbeauftragte berichtete dem Vorstand über die Aktivitäten und Kampagnen der IGB-Jugend.

Der Vorstand war sich der Notwendigkeit bewusst, die Kommunikation zwischen dem IGB, jugendlichen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern in den Mitgliedsorgani-sationen und den Mitgliedern des Ausschusses zu verbessern und forderte die Mit-gliedsorganisationen auf, ihre jugendlichen Mitglieder über den Jugend-Blog des IGB zu unterrichten (http://youth.ituc-csi.org) und sie zu einer Mitwirkung daran zu ermu-tigen.

Der Vorstand billigte die am Aufgabenbereich des IGB-Jugendausschusses vorgenom-mene Änderung bezüglich der Wahl eines/einer Vorsitzenden und eines/einer stellver-tretenden Vorsitzenden des Ausschusses anstelle von zwei Co-Vorsitzenden. Jefferson Coriteac (FS, Brasilien) wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses und Nadia Shabana (PGFTU, Palästina) zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Vorstand billigte den Bericht und nahm zur Kenntnis, dass die nächste Sitzung des Jugendausschusses im Mai/Juni 2009 stattfinden werde.

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Tagesordnungspunkt 19: Finanzfragen Die Berichte wurden vom Generalsekretär und von Arto Kuusiola, einem der drei IGB-Rechnungsprüfer, vorgelegt, der die während der internen Rechnungsprüfung ange-sprochenen nachfolgenden Punkte zusammenfasste.

a) Bericht von der 3. Sitzung des Lenkungsaus-schusses (Brüssel, 17. Juni 2008)

Auf die Empfehlung des Lenkungsausschusses hin nahm der Vorstand den Bericht von der 3. Sitzung des Lenkungsausschusses an.

b) Bericht von der 4. Sitzung des Lenkungsaus-schusses (Brüssel, 16. Dezember 2008)

Auf die Empfehlung des Lenkungsausschusses hin nahm der Vorstand den Bericht von der 4. Sitzung des Lenkungsausschusses an.

c) Finanzberichte des IGB für 2007 i) Kassenbericht für 2007 ii) Bericht der Rechnungsprüfer für 2007

Auf die Empfehlung des Lenkungsausschusses hin billigte der Vorstand den Kassenbe-richt des IGB für 2007 und den Rechnungsprüferbericht des IGB für 2007 und nahm die Empfehlung an, einen Plan auszuarbeiten, um finanzpolitische Maßnahmen und Verfahren zu konzipieren, einschließlich geeigneter Richtlinien und Verfahren für Fi-nanzinvestitionen des IGB unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung.

Nach der Empfehlung der externen Wirtschaftsprüfer und des Lenkungsausschusses bezüglich einer Verbesserung der Verfahren für die Haushaltsplanung und die Fi-nanzberichterstattung stimmte der Vorstand der Verabschiedung und Anwendung schriftlicher Buchführungsgrundsätze und einer diesbezüglichen Politik im Einklang mit den für nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisationen geltenden belgischen Be-stimmungen zu. Diese würden vom Sekretariat vorbereitet und bei der nächsten Sit-zung des Lenkungsausschusses zur Billigung vorgelegt.

d) Finanzberichte der IGB-Regional-organisationen für 2007 i) IBFG-AFRO/IGB-AF

(a) Kassenbericht für 2007 (b) Bericht der Rechnungsprüfer für 2007

Auf die Empfehlung des Lenkungsausschusses hin billigte der Vorstand den Kassenbe-richt der IBFG-AFRO/IGB-AF für 2007 und den Rechnungsprüferbericht der IGB-AF für 2007.

ii) IBFG-APRO/IGB-AP: a) Kassenbericht für 2007 b) Bericht der Rechnungsprüfer für 2007

Auf die Empfehlung des Lenkungsausschusses hin billigte der Vorstand den Kassenbe-richte der IBFG-APRO/IGB-AP für 2007 und den Rechnungsprüferbericht der IGB-AP für 2007.

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iii) IBFG-ORIT: a) Kassenbericht für 2007 b) Bericht der Rechnungsprüfer für 2007

Auf die Empfehlung des Lenkungsausschusses hin billigte der Vorstand den Kassenbe-richt der ORIT für 2007 und den Rechnungsprüferbericht der ORIT für 2007

e) Haushalt und Programme für 2009 Ordentlicher Haushalt: Einnahmen- und Aus-gabenvoranschlag

Der Generalsekretär bezeichnete die Haushaltsplanung für 2009 als schwierig. Der IGB sehe sich mit einer Reihe von Umständen konfrontiert, die ihn, zusammen ge-nommen, vor finanzielle Schwierigkeiten stellten. Besonders herauszustellen dabei seien stagnierende oder sinkende Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, steigende Kos-ten und ungünstige Wechselkursschwankungen. Aus diesem Grund sei es unmöglich, einen ausgeglichenen Haushaltsvoranschlag vorzulegen. Zudem habe der IGB im Ver-lauf des Jahres 2008 erhebliche finanzielle Verluste durch Investitionen erlitten, die von den Auswirkungen der Finanzkrise schwer getroffen wurden.

Der IGB werde im Jahr 2009 sein Möglichstes tun, um das prognostizierte Defizit in Höhe von Euro 285.000 zu begrenzen, ohne oder mit lediglich begrenzten Auswirkun-gen auf die von den Rechnungsprüfer empfohlenen Rücklagen des IGB in Höhe der für vier Monate veranschlagten Ausgaben des Bundes.

Darüber hinaus wurde der Generalsekretär angewiesen, bei der nächsten Sitzung des Lenkungsausschusses im Juni 2009 Vorschläge zur Reorganisation des IGB zu unter-breiten, um seine Finanzlage zu stabilisieren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um sein Programm umzusetzen und seine Ziele zu verwirklichen. Die Empfehlungen des Lenkungsausschusses würden dem Vor-stand bei seiner Sitzung im Oktober 2009 zur Billigung vorgelegt, um für 2010 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.

Der Vorstand billigte den Einnahmen- und Ausgabenvoranschlag im Ordentlichen Haushalt für 2009 (Dokument 4EB/G/3(a)) sowie den Haushalt und die Programme des Solidaritätsfonds für 2009 (Dokument 4EB/G/3(b)(iii)).

Stand der IGB-Mitgliedsbeiträge - Organisati-onen, die mit ihrer Beitragszahlung im Rück-stand sind

Der Generalsekretär erinnerte den Vorstand daran, dass die Mitgliedschaft von Orga-nisationen, die Ende 2008 acht Quartale mit ihrer Beitragszahlung im Rückstand sei-en, gemäß der Satzung des IGB als erloschen gelte. Obwohl die Liste der Organisatio-nen, die in diese Kategorie fielen, lang sei, gehe es dabei um relativ geringe Beträge. Der Lenkungsausschuss habe empfohlen, Kontakt zu diesen Organisationen aufzu-nehmen, um sie über ihre prekäre Situation zu unterrichten und aufzufordern, bis En-de März 2009 die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Eine Liste derje-nigen Organisationen, die dieser Aufforderung nicht gefolgt seien, werde bei der nächs-ten Sitzung des Lenkungsausschusses vorgelegt, der ihre Mitgliedschaft formell für erloschen erklären werde. Der Vorstand billigte diesen Vorschlag.

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Solidaritätsfonds Die stellvertretende Generalsekretärin Mamounata Cissé berichtete über die 5. Sit-zung des Verwaltungsrates des Solidaritätsfonds, die unter Vorsitz des stellvertreten-den Präsidenten Luc Cortebeeck stattgefunden habe (Brüssel, 15. Dezember 2008).

Sie machte den Vorstand auf die Tatsache aufmerksam, dass das System für die Be-reitstellung der Mittel während des Jahres 2008 überprüft worden sei und aus dem Solidaritätsfonds jetzt keine Infrastrukturkosten mehr gedeckt, sondern schwer-punktmäßig Solidaritätsaktionen finanziert würden. Weitere Verfahren für die Be-handlung von Anträgen, die Überwachung und Berichterstattung würden für die Haushaltsbereitstellungen 2009 entwickelt. Abschließend forderte sie alle Mitgliedsor-ganisationen auf, zu dem Fonds beizutragen.

Einnahmen- und Ausgabenvoranschläge der Regionalorganisationen für 2009

Auf die Empfehlung des Lenkungsausschusses hin billigte der Vorstand eine Erhöhung der Bereitstellung aus dem Ordentlichen Haushalt für die Regionalorganisationen im Jahr 2009 um 2%, einen Beitrag aus dem Ordentlichen Haushalt in Höhe von US$ 856.400 für die IGB-Afrika, in Höhe von S$ 1.381.980 für die IGB-AP und in Hö-he von US$ 578.754 für den IGB-TUCA. Die Regionalorganisationen wurden ersucht, ihre Haushaltsvoranschläge entsprechend anzupassen.

Der Vorstand nahm die Empfehlung des Lenkungsausschusses zur Kenntnis, die schwierige Frage der Mittelverteilung unter den Regionalorganisationen auf der Grundlage objektiver Kriterien zu analysieren.

Bezüglich der Stellung der Regionalorganisationen könnten die externen Wirtschafts-prüfer im Anschluss an klärende Erläuterungen des Sekretariats jetzt akzeptieren, dass diese Organisationen gemäß der Satzung des IGB unabhängige, eigenständige Rechtspersönlichkeiten seien, dass die für sie vorgenommenen jährlichen Bereitstel-lungen aus dem Ordentlichen Haushalt als Ausgabe des IGB verbucht würden und dass diese Beträge mittels der geprüften Jahresabschlüsse der Regionalorganisationen verifizierbar seien.

Bankkonten: Zeichnungsberechtigte Im Anschluss an personelle Veränderungen im Genfer Büro des IGB billigte der Vor-stand auf die Empfehlung des Lenkungsausschusses hin die aktualisierte Liste der Zeichnungsberechtigten für die Konten dieses Büros.

Tagesordnungspunkt 20: Termin und Ort der nächsten Sitzungen Die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses werde am 22. Juni 2009 in Brüssel stattfinden.

Die nächste Vorstandssitzung werde in Berlin stattfinden (vorläufiger Termin: 6. bis 8. Oktober 2009).

Tagesordnungspunkt 21: Sonstiges a) Vorgeschlagene Überprüfung des Global-

Unions-Ausschusses für Arbeitnehmerkapital Der Vorstand billigte den Vorschlag, eine Überprüfung der Arbeit des Ausschusses auf der Grundlage des in Dokument 4GC/G/21(a) erläuterten Verfahrens vorzunehmen und für seine nächste Sitzung einen Bericht dazu vorzulegen.

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- 18 - 5GC/G/2

Der Vorstand verabschiedete die beigefügten Entschließungen: b) Entschließung zur FEDUSA-Kampagne bezüg-

lich Investec Employee Benefits (Anhang III) c) Entschließung zum Arbeitsbeziehungsgesetz

2008 in Pakistan (Anhang IV) Der Vorstand beendete seine Sitzung am 18. Dezember um 13.55 Uhr.

___________________

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Anhang I 4GC/G/1(Endgültig)

ITUH Blv. Du Roi Albert II 5, 1210 Brüssel, Belgien

Auditorium, 1. Stock Sitzungsbeginn am Dienstag, 16. Dezember 2008, um 14:30 Uhr

ENDGÜLTIGE TAGESORDNUNG

1. Annahme der Tagesordnung

2. Bericht von der 3. Sitzung des Vorstandes (Washington, 12. – 14. Dezember 2007)

3. Nachrufe

4. Satzungsmäßige Gremien (+ Nachtrag)

5. Fragen der Mitgliedschaft

6. Die Regionen a) Afrika b) Gesamtamerika c) Asien & Pazifik d) Naher Osten e) PERR

7. 2. IGB-Weltkongress

8. Die globale Wirtschaft in der Krise

9. Klimawandel

10. Migration

11. Aufbau des neuen Internationalismus

12. Welttag für menschenwürdige Arbeit

13. Menschen- und Gewerkschaftsrechte

14. China

15. Global-Unions-Rat

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDBrüssel, 16. – 18. Dezember 2008

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- 2 - Anhang I 4GC/G/1(2. Entwurf)

16. IAO

17. Gleichstellung a) Bericht von der 2. Sitzung des IGB-Frauenausschusses

(Brüssel, 21. und 22. Februar 2008) b) Eine kohärente Gleichstellungspolitik c) 1. IGB-Weltfrauenkonferenz

18. Bericht von der 2. Sitzung des IGB-Jugendausschusses (Kiew, 5. und 6. Juni 2008)

19. Finanzfragen a) Bericht von der 3. Sitzung des Lenkungsausschusses

(Brüssel, 17. Juni 2008) b) Bericht von der 4. Sitzung des Lenkungsausschusses

(Brüssel, 16. Dezember 2008) c) Finanzberichte des IGB für 2007

(i) Kassenbericht für 2007 (ii) Bericht der Rechnungsprüfer für 2007

d) Finanzberichte der IGB-Regionalorganisationen für 2007 (i) IBFG-AFRO/IGB-AF:

(a) Kassenbericht für 2007 (b) Bericht der Rechnungsprüfer für 2007

(ii) IBFG-APRO/IGB-AP: (a) Kassenbericht für 2007 (b) Bericht der Rechnungsprüfer für 2007

(iii) IBFG-ORIT: (a) Kassenbericht für 2007 (b) Bericht der Rechnungsprüfer für 2007

e) Haushalt und Programme für 2009

20. Termin und Ort der nächsten Sitzungen

21. Sonstiges a) Vorgeschlagene Überprüfung des Global-Unions-Ausschusses für

Arbeitnehmerkapital b) Entwurf einer Entschließung zur FEDUSA-Kampagne bezüglich Investec

Employee Benefits c) Entwurf einer Entschließung zum Arbeitsbeziehungsgesetz 2008 in

Pakistan

________________ GS/SN – 15. Dezember 2008

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STELLUNGNAHME DER GEWERKSCHAFTEN ZUM „G20-KRISENGIPFEL “

„DEKLARATION VON WASHINGTON“ DER GLOBAL UNIONSNOVEMBER 2008

I. Zusammenfassung

1. Während sich die Staats- und Regierungschefs der G20-Länder zusammen-finden, steht die Weltwirtschaft am Rande eines Abgrunds. Die Finanz-krise hat sich im September und Oktober 2008 auf spektakuläre Weise zugespitzt und hat mittlerweile auch dramatische Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Laut Vorhersagen wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der wichtigsten Industriestaaten schrumpfen und die Arbeitslosigkeit kräftig zunehmen. Zugleich springt die Krise auch auf die Schwellen- und Entwicklungsländer über. Mehrere Regierungen mussten bereits Finanz-hilfen und Notkredite beim Internationalen Währungsfonds (IWF) bean-tragen, weil der Finanzsektor ihres Landes nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, Investoren ihr Kapital ins Ausland abziehen, die Währung kollabiert und das Wachstum der Wirtschaft zum Erliegen gekommen ist. Die Weltwirtschaft steht vor einer sehr ernstzunehmenden Rezession. Wie zäh sich diese halten und wie tief sie greifen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie rasch und wie gezielt die Regierungen Gegenmaßnahmen ergreifen werden. Im Vorfeld dieser systemischen Krise hat es über die vergangenen Monate einen beispiellosen Anstieg der Nahrungsmittel- und Rohstoff-preise gegeben, der zu einer Nahrungsmittelkrise in den Entwicklungs-ländern geführt hat. Die Krise ereignet sich zudem zu einer Zeit, in der sich das Klima immer schneller erwärmt. Ohne rasche Gegenmaßnahmen werden die Klimaveränderungen die ärmsten Länder der Erde erheblich beeinträchtigen und die schwächsten Gruppen, wie die der Frauen, beson-ders hart treffen.

2. Die Geschichte hat gezeigt, dass Krisen dieses Ausmaßes zu sozialer und politischer Instabilität führen, mit unvorhersehbaren und häufig tragischen Folgen. Antworten auf die aktuelle Krise müssen die besondere Rolle der

I. Zusammenfassung 1

II. Ein koordinierter Plan zur Wiederbelebung der Realwirtschaft 4

III. Die Re-Regulierung der globalen Finanzmärkte 7

IV. Eine neue internationale Wirtschaftsordnung 9

V. Die Bekämpfung der Krise der Verteilungsgerechtigkeit 11

VI. Schlussfolgerung 12

Deraemaeker
Anhang II
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Arbeitnehmer und ihrer Familien berücksichtigen. Seit mehr als zwei Jahr-zehnten steht gesellschaftliche Zusammenhalt (soziale Kohäsion) unter enormen Belastungen, da die Ungleichheiten in den meisten Ländern zunehmen. Jetzt sind diejenigen, die ihr Heim, ihren Arbeitsplatz und ihre Rentenansprüche aufgrund einer Finanzkrise verlieren, die sie nicht verschuldet haben, als Steuerzahler aufgerufen, zur Entschuldung derje-nigen beizutragen, die die Krise zu verantworten haben. Die Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten müssen anerkennen, dass es höchste Zeit ist, die Regeln der globalen Märkte umfassender, gerechter und demo-kratischer zu gestalten. Die Gewerkschaften müssen an den wichtigen Verhandlungen, die in den kommenden Monaten in den verschiedenen Institutionen anstehen, beteiligt werden.

3. Die aktuelle Krise nahm ihren Anfang in den USA und setzt sich zusammen aus einer Immobilienkrise, einer Kreditmarktkrise und in zunehmendem Maße auch einer Beschäftigungskrise. Jede dieser Krisen ist für sich genommen bedrohlich genug, aber ihr Zusammenspiel macht die Auswir-kungen auf die Realwirtschaft besonders komplex und gefährlich. Die Immobilienpreise sind eingebrochen, Zwangsversteigerungen von Immo-bilien haben rapide zugenommen, und das Nettovermögen der Haushalte ist um mehrere Billionen geschrumpft. Angesichts ihrer Vermögensver-luste schränken die Verbraucher den Konsum drastisch ein und tragen so zum Abschwung bei, der die Unternehmen zum Abbau von Arbeitsplätzen und zu Lohn- und Leistungskürzungen zwingt. Der anhaltende Verfall der Immobilienpreise verstärkt zudem die Kreditkrise, weil notleidende hypothekenbesicherte Wertpapiere immer größere Löcher in die Bilanzen unterkapitalisierter Finanzinstitute schlagen. Der Aderlass des Bankensy-stems wird sich fortsetzen, solange der Verfall der Vermögenswerte und der Verlust an Arbeitsplätzen nicht gestoppt werden. Dieser Teufelskreis wiederholt sich nun in anderen Industrieländern und sogar in den zuvor noch als unverwundbar geltenden Schwellenländern.

4. Die staatlichen Eingriffe in die Finanzmärkte sind unumgänglich. Die Regierungen verstaatlichen Banken, sicheren Einlagen, kaufen notlei-dende Kredite auf und rekapitalisieren die Bankensysteme in den USA und in Europa. Es ist unakzeptabel, dass die Regierungen die Verluste des Finanzkapitals sozialisieren und es zulassen, dass Finanzinstitute ihre Gewinne weiterhin privatisieren. Die schwerwiegendste Wirtschafts-krise seit den 1930er Jahren muss der Ideologie unkontrollierter Finanz-märkte, deren Selbstregulierung sich als Betrug entpuppt hat, und deren Gier rationale Erwägungen zum Schaden der Realwirtschaft ausgehebelt hat, ein Ende setzen. Es muss eine nationale und globale Regulierungs-architektur errichtet werden, die die Finanzmärkte zu ihrer eigentlichen Aufgabe zurückführt, die darin besteht, eine stabile und kostengünstige Finanzierung produktiver Investitionen in die Realwirtschaft zu ermög-lichen. Darüber hinaus müssen Regierungen und internationale Institu-tionen eine neue Weltwirtschaftsordnung etablieren, die ökonomisch effi-zient und sozial gerecht ist – eine ähnlich ambitionierte Aufgabe wie jene, vor der 1944 die Teilnehmer der Konferenz in Bretton Woods gestanden haben.

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5. Die Staats- und Regierungschefs, die an der internationalen Konferenz in Washington teilnehmen, müssen einen Prozess einleiten, der auch die Länder jenseits der Gruppe der 20 einschließt, um:

im Rahmen umfassender Massnahmen m die globalen Kapitalmärkte zu stabilisieren, die Volkswirtschaften rasch aus der Rezession führen, die Gefahr einer globalen Depression abzuwenden und Bemühungen ermöglich macht, menschenwürdige Arbeit zu schaffen. Es sollte, soweit erforderlich, weitere konzertierte Zinssenkungen geben. Die Regierungen sollten Infrastrukturprogramme auflegen, die kurzfristig die Nachfrage stärken und mittelfristig die Produktivität steigern. Jetzt ist die Zeit gekommen, eine ökologische Erneuerung, einen „Green New Deal“ – eine auf den Klimaschutz ausgerichtete Wirtschafts- und Sozialpolitik – zu initiieren, um durch die Entwicklung alternativer Energiequellen und durch Energiesparmaßnahmen neue Arbeitsplätze zu schaffen. Instrumente der Steuer- und Ausgabenpolitik sollten eingeführt werden, die die Kaufkraft der Mittelklasse und der Gering-verdiener stützen. Entwicklungshilfebudgets für die am wenigsten entwickelten Länder müssen finanziert werden, damit die Millen-nium-Entwicklungsziele erreicht werden können. Hierbei spielen verbindliche Zusagen und ein Zeitplan bis zum Erreichen des durch die Vereinten Nationen vorgeschlagenen Ziels von 0,7 Prozent des BIP eine wesentliche Rolle.Sicherzustellen, dass sich eine Finanzkrise dieser Größenordnung m

niemals wiederholen kann. Über zwei Jahrzehnte haben die meisten Regierungen zusammen mit den Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) die nur minimal regulierte „neue Finanzarchitektur“ unterstützt, die die Grundlage eines globalen Finanzmarktsystems war, das für die aktuelle Krise verantwortlich ist. Jetzt aber sahen sich die Regie-rungen gezwungen einzuschreiten, um das Bankensystem zu retten. Im Gegenzug muss es nun jedoch angemessen regulierte Finanzinstitute geben. Dazu gehört: die öffentliche Rechenschaftspflicht der Zentral-banken, antizyklische Eigenkapitalanforderungen und eine öffentliche Überwachung der Banken, die Regulierung von Hedgefonds und Betei-ligungsgesellschaften, die Reform und Kontrolle des Vergütungssystems für Führungskräfte und der Ausschüttung von Unternehmensgewinnen, die Reform der Kredit-Rating-Agenturen, die Trockenlegung von Steu-eroasen im Ausland, die Besteuerung internationaler Finanztransakti-onen, ein angemessener Schutz der Verbraucher vor räuberischen Prak-tiken bei der Kreditvergabe und vor aggressiven Vertriebsstrategien der Banken sowie eine öffentliche Wohnungsmarktspolitik und ein System gemeinschaftlich organisierter Finanzdienstleister. Dieses neue System muss die Anforderungen aller Aufsichtsorgane berücksichtigen, der Bankenaufsichten, der Steuerbehörden und Wettbewerbshüter sowie der jeweiligen Interessens- und Verbraucherverbände der Staaten. Die Reformarbeit darf nicht mehr länger Stückwerk sein. Eine neue internationale Wirtschaftsordnung zu schaffen. m Diese muss über die Finanzmärkte oder die Währungssysteme hinausgehen, um sämtliche Ungleichgewichte bei Wachstum und Kapitalflüssen zu korrigieren, die zum Entstehen der Krise beigetragen haben. Ebenso wie die neuen wirtschaftspolitischen Übereinkünfte nach dem Ende des 2. Weltkriegs zugleich mit der Gründung der Vereinten Nationen

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auch die Stärkung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) berücksichtigten, müssen die für die Zeit nach der Krise anzustre-benden Vereinbarungen eine internationale Wirtschaftsordnung zum Ziel haben. Die Regierungen müssen jetzt beginnen, die notwendigen Strukturen zu schaffen. Diese Debatte darf aber nicht hinter verschlos-senen Türen zwischen Vertretern der Banken und der Finanzministe-rien stattfinden. Die Gewerkschaften müssen an den Verhandlungen beteiligt werden.Die Ausbreitung der Ungleichheit der Einkommensverteilung, die m

hinter dieser Krise steckt, zu bekämpfen. Die neue Wirtschaftsord-nung muss die Krise der Verteilungsgerechtigkeit angehen, die die Welt-wirtschaft ruiniert hat. Sie muss ein ausgewogeneres Wachstum in der Weltwirtschaft sicherstellen, sowohl zwischen den Regionen als auch innerhalb der Länder, zwischen Kapital und Arbeit, zwischen Groß- und Geringverdienern, zwischen Reich und Arm und zwischen Männern und Frauen.

6. Die G20-Konferenz sollte den Beginn eines neuen Prozesses markieren. Das Programm für den Wandel und die Neugestaltung der Weltwirtschaft muss auf den weiteren Konferenzen der kommenden Monate fortgesetzt werden – insbesondere auf der nächsten internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, die Ende des Monats in Doha stattfindet. Auf der anschließenden Konferenz der Teilnehmer der Klimarahmenkon-vention der Vereinten Nationen (UNFCCC), die im Dezember in Posen einberufen wird, müssen die Industriestaaten Sofortmaßnahmen zusagen, um einen umfangreicheren Technologietransfer und eine bessere Anpas-sung an den Klimawandel in den Entwicklungsländern zu ermöglichen. Dieser Schritt würde helfen, das nötige Vertrauen herzustellen, damit die aktuellen Verhandlungen zum Klimaschutz bis Ende 2009 erfolgreich abgeschlossen werden können. Das G8-Treffen in Italien sowie die Konfe-renzen der IFIs und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2009 müssen allesamt optimal genutzt werden – eine Rückkehr zum „business as usual“ darf es nicht geben.

II. Ein koordinierter Plan zur Wiederbelebung der Realwirtschaft

7. Das wachsende Finanzchaos beeinträchtigt die Realwirtschaft. Der drama-tische Einbruch der Beschäftigungszahlen, der in den USA und Großbri-tannien stattfindet, setzt nun auch in der Eurozone ein; es droht eine globale Rezession. Für einen Großteil des Jahres 2009 wird für die USA und für die Eurozone ein Rückgang des BIP prognostiziert. Und die Arbeitslosen-quoten wird in den OECD-Mitgliedsstaaten über die kommenden sechs Monaten um 20 Prozent steigen. Doch selbst diese Prognose könnte sich als noch zu optimistisch erweisen. In Schwellen- und Entwicklungslän-dern – insbesondere in denjenigen Ländern, deren Banken einen hohen Fremdkapitalanteil haben oder die ein hohes Leistungsbilanzdefizit aufweisen – findet bereits ein massiver Stellenabbau statt und die Realein-kommen der Haushalte sinken. Das Kapital wird aus vielen Entwicklungs-ländern abgezogen, die diesen Verlust an Investitionen kaum verkraften können. Die Probleme werden dadurch verschärft, dass Arbeitsemigranten

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weniger Geld in ihre Heimatländer überweisen und viele sogar ihre Arbeit verlieren. Die ILO sagt voraus, dass die weltweite Arbeitslosigkeit von 190 Millionen im Jahr 2007 auf 210 Millionen im Jahr 2009 steigen wird, wobei die Anzahl der „Working Poor“, deren Einkommen unter 1 Dollar pro Tag beträgt, um 40 Millionen wachsen, und derjenigen mit 2 Dollar pro Tag um mehr als 100 Millionen zunehmen wird.

8. Regierungsvertreter und Zentralbanker dürfen nicht das Desaster der 1930er Jahre wiederholen, in denen ein ausgeglichener Staatshaushalt im Vordergrund stand, Löhne gesenkt und Wechselkurse und die Währungs-politik zum Nachteil anderer gestaltet wurden („beggar thy neighbour“). Stattdessen müssen die Regierungs- und Staatschefs der G20-Länder einen koordinierten Plan beschließen und umsetzen, der die Realwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene stimuliert.

9. In Europa und in den USA sind weitere konzertierte Zinssenkungen durch die Zentralbanken erforderlich. Steuerpolitische Stabilisierungsinstru-mente wie die Arbeitslosenunterstützung müssen gestärkt und, wo nötig, durch unmittelbare Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ergänzt werden. Steuerpolitische Konjunkturimpulse sollten darauf abzielen, die Gesamt-nachfrage so umfassend zu stützen, dass die Realwirtschaft wiederbelebt wird und die Beschäftigung, die Löhne und Gehälter und die verfügbaren Einkommen der Haushalte wieder wachsen. Instrumente der Steuer- und Ausgabenpolitik müssen Familien mit geringen und mittleren Einkommen unterstützen, die unter der aktuellen Entwicklung am stärksten leiden, und die infolge einer hohen Konsumquote zuätzliches Einkommen zügig in den Verbrauch und damit in Produktions- und Beschäftigungswachstum zurückführen.

10. In ähnlicher Weise sollten die Regierungen der Entwicklungs- und Schwellenländer dem Konjunkturabschwung durch geldpolitische Instru-mente begegnen, indem sie Arbeitsplatzbeschaffungsprogramme auflegen und bestehende soziale Sicherungsnetz ausbauen oder ein solches erst zu schaffen. Die IFI dürfen nicht dieselben Fehler begehen wie während der Finanzkrise in Asien vor einem Jahrzehnt. Damals wurden die Länder gedrängt, Zinsen anzuheben, Staatsausgaben zu drosseln und zahllose Zusammenbrüche in der Bankenlandschaft geschehen zu lassen – genau das Gegenteil dessen, was die Industriestaaten heute tun. Stattdessen sollten die Entwicklungsländer ermutigt werden, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, und den am stärksten bedrängten Bevölkerungsschichten staatliche Hilfen anzubieten.

11. Die Gelegenheit sollte genutzt werden, umfassendes Programm zur ökolo-gischen Erneuerung, einen „Green New Deal“ ins Leben zu rufen, wie es das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die ILO im Bericht „Green Jobs“ fordern. Jetzt ist die Zeit gekommen, durch ökolo-gisch verantwortliche Investitionen die Wiederbelebung der Wirtschaft zu unterstützen mit dem Ziel, kurzfristig Arbeitplätze –vor allem für junge Menschen und für Frauen – zu schaffen, und mittelfristig die Treibhausga-semissionen zu drosseln. Die Modernisierung von Gebäuden zur Senkung des Energiebedarfs ist besonders arbeitsintensiv und bietet so die Möglich-keit, die angeschlagene Bauindustrie zu stützen. Öffentliche Investitionen in die Infrastruktur, in die Nahverkehrsnetze und in alternative Energie-

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quellen werden ebenfalls für die Schaffung grüner Arbeitsplätze sorgen. Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, die langfristig angelegt sind und die Produktivität steigern – in Schulen, Krankenhäuser, Trinkwas-seraufbereitung, Abwasserentsorgung, Nahverkehrsnetze und Energie-versorgung – helfen nicht nur den Volkswirtschaften eine Rezession zu verhindern oder zu überwinden, sondern schaffen auch die Grundlage für Millionen von Menschen, den Weg aus der Armut zu finden.

12. Jenseits von Infrastrukturmaßnahmen ist jetzt aber auch die Zeit, „in Menschen zu investieren“ – in ihre Ausbildung und Gesundheit und in die Betreuung von Kleinkindern und Alten. 18 Millionen neue Lehrer müssen ausgebildet werden, allein um das Ziel einer hochwertigen Ausbildung für alle Kinder im Grundschulalter bis zum Jahr 2015 sicherzustellen. Millionen weitere Lehrer und Ausbilder werden für die Berufsausbildung und die Aneignung von Fachkenntnissen benötigt, die das Fundament der Realwirtschaft darstellen, sowie für die Umschulung von Arbeitnehmern, damit sie mit dem wirtschaftlichen Wandel Schritt halten können.

13. Die neue US-Regierung muss einen umfassenden Plan verabschieden, der Einkommensverbesserungen für Arbeitnehmer mit geringen und mitt-leren Einkommen ebenso beinhaltet wie eine Stärkung der sozialen Siche-rung, inklusive Arbeitslosengeld, einen Ausbau des Systems der Lebens-mittelgutscheine, eine finanzielle Unterstützung der Bundesstaaten und der Städte und Kommunen sowie umfangreiche Ausgaben der Bundes-regierung für Ausbildung und Infrastruktur. Das Recht auf gewerkschaft-liche Organisation muss wieder hergestellt und die Einhaltung der Kern-Arbeitsnormen der ILOin des USA muss gewährleistet werden.

14. Sollte sich die Krise in den asiatischen Schwellenländern verschärfen, wäre Japan besonders stark betroffen. Die japanische Regierung muss daher ihre Wirtschaftspolitik vermehrt auf die Förderung der Binnennachfrage ausrichten. Bislang basiert das Wirtschaftswachstum vorwiegend auf dem Exportsektor, der jetzt allerdings durch die massive Aufwertung des Yen in Bedrängnis gerät. Um die Nachfrage zu stärken, müssen die realen Löhne und Gehälter erhöht werden. Dieser Schritt sollte steuerpolitisch unter-stützt werden, um den Konsum der Haushalte zu stärken und der wach-senden Ungleichheit entgegenzuwirken.

15. In der EU muss die Koordination der steuerpolitischen Initiativen der einzelnen Mitgliedsstaaten massiv verbessert und unter einer gemein-samen, verbesserten Wirtschaftsordnung zusammengeführt werden. Die europäischen Gewerkschaften haben zur Gründung eines europäischen Investitionsfonds aufgerufen, um Investitionen in erneuerbare Energien, Energiesparmaßnahmen, Innovationen und europäische Infrastruk-turnetzwerke zu fördern. Investitionsprojekte dürfen nicht durch eine fehlgeleitete Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes verhin-dert werden. Die Europäische Zentralbank (EZB), die sich zwar durch Maßnahmen zur Liquiditätsversorgung tatkräftig an der Bekämpfung der Bankenkrise beteiligt hat, hat noch im Sommer 2008 die Zinsen erhöht. Die EZB muss nun auch ihren Beitrag zur Konjunkturerholung in Europa und zur weltweiten Anpassung leisten, indem sie weiter die Zinsen senkt. Ein Aufsichtsrat, der europäische Sozialpartner und Mitglieder des EZB-Direktoriums umfasst, sollte gegründet werden.

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16. Massnahmen zur wirtschaflichen Wiederbelebung sollten auch darauf ausgelegt sein, die grundlegenden ökonomischen Ungleichgewichte zu korrigieren, die für die aktuellen Krisen verantwortlich sind. Dazu zählen insbesondere die Ungleichheit zwischen den USA und den anderen Teilen der Weltwirtschaft, die Ungleichheit zwischen der Finanz- und der Realwirtschaft sowie die Ungleichheit der Verhandlungsmacht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Tarifauseinandersetzungen. Länder, die über Überschüsse verfügen, sollten diese in die Stützung der Binnen-nachfrage und in produktive Investitionen fließen lassen. Die Rechte der Gewerkschaften müssen umfassend respektiert und gefördert werden, damit die Arbeitnehmer ihren Lebensstandard verbessern können.

17. Ein weltweiter „New Deal“ muss von neuen Strategien öffentlicher finz-politischer Verantwortung begleitet werden. In der aktuellen Lage wäre es der schlimmste Fehler, die Budgets des öffentlichen Sektors weiter zu reduzieren. Stattdessen muss es eine erneuerte Verpflichtung zur Bereit-stellung staatlich finanzierter, hochwertiger öffentlicher Leistungen geben. Die Neugestaltung der Verantwortlichkeiten sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors muss eine verantwortungsvolle Finanzierung des öffentlichen Sektors durch ein faires Steuersystem und eine erneuerte Verpflichtung zu Effizienz und zum ethischen Wert hochwertiger öffent-licher Dienstleistungen umfassen, wobei der Arbeitnehmervertretungen der öffentlich Angestellten eine tragende Rolle zukommen kann.

18. Die internationale Gemeinschaft muss die Vergabe von Finanzhilfen durch den IWF ebenso rasch ausbauen wie auch die Hilfen durch die Welt-bank und die UN-Organisationen an jene Entwicklungs- und Schwellen-länder erhöhen, die aufgrund der Finanzkrise und der anhaltend hohen Lebensmittel- und Kraftstoffpreise mit hoher Wahrscheinlichkeit in ein Zahlungsbilanzdefizit geraten. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsor-ganisation der Vereinten Nationen schätzt, dass die Anzahl der unterer-nährten Menschen in der Welt zwischen den Jahren 2004 und 2007 um 9 Prozent auf 923 Millionen gestiegen ist. Aber auch 2008 hat sich der Trend zur Verteuerung von Lebensmitteln weiter fortgesetzt. Die langfri-stige öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Overseas Development Assistance, ODA) muss ebenfalls ausgebaut werden. Mindestens aber stehen die Industriestaaten durch ihre Selbstverpflichtung beim G8-Gipfel in Gleneagles in der Pflicht, den Umfang der ODA bis auf das zugesagte Niveau anzuheben.

III. Die Re-Regulierung der globalen Finanzmärkte

19. Über zwei Jahrzehnte haben die meisten Regierungen gemeinsam mit den IFI eine nur minimal regulierte „neue Finanzarchitektur“ unterstützt. Sie war die Grundlage der globalen Finanzmärkte, die für die aktuelle Krise verantwortlich sind. Diese Architektur war von einer unverantwortlichen Deregulierung geprägt, die eine übermäßige Fremdkapitalausstattung der Finanzinstitute – einschließlich der Investmentbanken, Hedgefonds und Beteiligungsgesellschaften – und „Finanzinnovation“ auf der Grundlage verbriefter Kreditrisiken förderte, mit deren Hilfe uneinbringliche Kredite unter dem Deckmantel strukturierter Finanzprodukte exportiert wurden. Das Geschäft mit strukturierten Finanzprodukten erzeugte die Illusion

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geringer Risiken und billigen Kapitals. Wie die Krise jetzt gezeigt hat, waren die Risiken nicht breit verteilt, sondern versteckt. Im Verbund mit „prozyklischen“ Rechnungslegungsvorschriften für den Bankensektor und rigiden Eigenkapitalanforderungen hat die Krise, die auf den Zusammen-bruch der im Bereich strukturierter Finanzprodukte operierender Insti-tutionen folgte, einen sich selbstverstärkenden, Vermögen zerstörenden Prozess im Bankensektor in Gang gesetzt.

20. Die Interventionen, mit denen Zentralbanken und Regierungen in den vergangenen Wochen versucht haben, das Vertrauen wieder herzustellen, die Kreditmärkte zu stabilisieren und mit neuem Kapital zu versorgen, sind notwendig, um das Bankensystem zu retten. Der Solvenzkrise im Banken-sektor ist ein Jahrzehnt vorausgegangen, in dem die Unternehmen sich einseitig am kurzfristig ausgerichteten Systems des Shareholder-Value-Modells orientiert haben. Das Geld, das im vergangenen „Wachstumszy-klus“ der Jahre 2003 bis 2006 durch generöse Dividendenausschüttungen, Aktienrückkaufprogramme und grotesk hohe Managervergütungen verschwendet wurde, wird jetzt von den Banken, die auf der Suche nach frischem Geld für den Eigenkapitalanteil ihrer Bilanzen sind, dringend benötigt. Während nun die Steuerzahler weite Teile des Finanzsystems stützen müssen, fordern die Gewerkschaften mit Nachdruck, dass die Regierungen Eigenkapitalanteile übernehmen und sich als Investoren egagieren, um öffentliche Interessen zu vertreten und um sicherzustellen, dass die Steuerzahler am Ende wieder ausgezahlt werden.

21. Die Regierungen preisen weiterhin die Empfehlungen des Forums für Finanzstabilität (FSF) vom April 2008, das Eigenkapitalanforderungen für die Banken, Risikomanagement-Bestimmungen und eine schärfere Kontrolle strukturierter Finanzprodukte und der Rating-Agenturen anregt. So willkommen diese Empfehlungen sein mögen, sie erweisen sich jetzt als völlig unangemessen. Es müssen die steuerpolitischen Instrumente und Aufsichtsbestimmungen reformiert werden, die es Wertpapierhänd-lern erlaubt haben, exzessive Risiken einzugehen.

22. Die internationale Zusammenarbeit muss weit über das hinausgehen, was derzeit in Erwägung gezogen wird – die Überprüfung transaktionsbezo-gener Verhaltenspflichten (prudential rules) für Banken und die „Ermu-tigung“, mehr Transparenz zu zeigen. Vielmehr muss die nationale und globale Regulierungsordnung wieder hergestellt werden, so dass sich die Finanzmärkte wieder ihrer eigentlichen Aufgabe widmen können, eine stabile und kostengünstige Finanzierung der Realwirtschaft zu ermögli-chen. Die Staats- und Regierungschefs müssen den Entwurf einer Finanz-marktregulierung genehmigen, die folgendes leisten muss:

Sicherstellen, dass die Zentralbanken mit ihrer Arbeit einer öffentlichen m

Rechenschaftspflicht unterliegen und über das notwendige Mandat verfügen, spekulative Blasen an den Finanzmärkten zu verhindern und zu identifizieren;Eine aktive Aufsicht, angemessene antizyklische Eigenkapitalanfor- m

derungen und Rechnungslegungsvorschriften für Banken und große Finanzkonzerne gewährleisten;Sämtliche Formen von Transaktionen untersagen, die nicht durch die m

Bilanzen erfasst werden;

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Investitionen und Kapitalflüsse aus dem Ausland einer angemessen m

inländischen Regulierung unterwerfen, die auch überwacht, ob inter-national anerkannte Grundsätze der Unternehmensführung und der Transparenz eingehalten werden;Die Förderung kommunaler Finanzdienstleister wie Kooperativen m

oder Genossenschaften sowie die gezielte Förderung von Mikrokredit-Programmen, die mit nationalen Sozialpartnern ausgehandelt werden; Die Stärkung des Verbraucherschutzesmit dem Ziel, dass die privaten m

Haushalte gegen räuberische Darlehens- und aggressive Vertriebsstra-tegien der Banken geschützt sind;Die Verbesserung der soziale Zielsetzung von Rentenplänen, um m

sowohl über die Rentenfinanzierung als auch über die Kapitalanlage-vorschriften eine angemessene Altersicherung zu bieten;Die Etablierung eines internationalen Systems zur Besteuerung von m

Finanztransaktionen, dessen Einnahmen Finanzinstitutionen unter-stützen könnten, die soziale Zielsetzungen verfolgen wie beispielsweise Pensionsfonds;Das Geschäft mit der Übertragung von Kreditrisiken sowie den Deri- m

vate- und Terminkontraktehandel regulieren und die oligopolistischen Strukturen der Kredit-Rating-Branche aufbrechen, unter anderem indem öffentliche Agenturen gegründet und die Bewertung der nicht-finanziellen Nachhaltigkeit von Unternehmen und Organisationen weiterentwickelt wird;Die Regulierung privater Investmentfirmen wie Hedgefonds und m

Beteiligungsgesellschaften, sowie die Bekämpfung der Regulierungs-Arbitrage innerhalb großer Finanzkonzerne und zwischen nationalen Rechtssystemen;Kontrollen zur Begrenzung von Spekulation an Handelsbörsen inklu- m

sive der Rohstoff- und Energiemärkte einzuführen;Die Eindämmung kurzfristig orientierten Handeln der Unternehmen, m

indem das Prinzip der Corporate Governance und Steuerabgaben auf Managementgehälter gestärkt werden im Hinblick auf die Verantwor-tung der Vorstandsgremien, das Risikomanagement und die Verteilung der Unternehmensgewinne.

23. Zudem ist ein entschlossenes Handeln erforderlich, um die Einnahmever-luste durch Steueroasen zu unterbinden. Es kann nicht erwartet werden, dass Steuerzahler bankrotte Finanzinstitute retten, wenn dieselben Insti-tute Steueroasen nutzen, um der Zahlung angemessener Steuern zuent-gehen. Alle Regierungen müssen die nötigen Schritte unternehmen, um ihre Einnahmebasis zu schützen und die zu erwartende deutliche Senkung der Einkünfte aus der Unternehmenssteuer auszugleichen. Dies wird eine verstärkte politische Unterstützung der Arbeit der OECD in diesem Bereich erfordern.

IV. Eine neue internationale Wirtschaftsordnung

24. Jetzt ist die Zeit gekommen, die globale Finanz- und Wirtschaftsordnung mithilfe neu aufgelegter „Bretton-Woods-Verhandlungen“ zu reformieren, die über das 1944 in Bretton Woods geschaffene Wechselkurssystem

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hinausgehen. Keine der bestehenden Institutionen hat die Kompetenz oder die Autorität, solch eine Ordnung zu schaffen. Die Regierungen müssen mit dieser Aufgabe beginnen, aber die Gespräche dürfen nicht hinter verschlossenen Türen zwischen Vertretern der Banken und der Finanzministerien geführt werden. Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer und ihre Familien – die in wachsendem Masse die Opfer der aktuellen Krise sind - auf der ganzen Welt vertreten, müssen an den Verhandlungen beteiligt werden.

25. Die institutionellen Reformen müssen über die Regulierung der Finanz-märkte hinausgehen und ein Wirtschaftsmanagement etablieren, das geeignet ist, die Ungleichheiten in der Weltwirtschaft zu reduzieren. Die anhaltenden strukturellen Leistungsbilanz- und Wechselkurs-Ungleich-gewichte innerhalb der OECD-Mitgliedsländer (insbesondere zwischen den USA, dem Gebiet des Euro und Asien) und die Ungleichgewichtete gegenüber den Schwellenländern haben ebenfalls zur Entstehung der Krise beigetragen. Die Anhäufung von Dollar-Vermögen in den Schwel-lenländern – und wachsende Investments durch Staatsfonds – hat für die dringend benötigte Eigenkapitalaufstockung schwer angeschlagener Banken und Finanzinstitute gesorgt. Allerdings bestehen Risiken unkon-trollierter Anpassungsdynamiken – so könnten beispielsweise anhaltende Unsicherheiten in den USA zu einer Umkehr der Kapitalflüsse und einem erbarmungslosen Kapitalabzug aus dem Dollar-Raum zur Folge haben. Handel kann das Wirtschaftswachstum, die Konjunkturerholung und das Wirtschaftswachstum fördern, aber nur unter den richtigen Bedingungen. Damit die öffentliche Legitimität der Welthandelsordnung wieder herge-stellt und die Doha-Runde abgeschlossen werden kann, müssen gleich-zeitig Fortschritte bei der Durchsetzung des Schutzes grundlegender Arbeitnehmerrechte über alle internationalen Institutionen hinweg erzielt werden, einschließlich der Welthandelsorganisation. Ebenso muss sicher-gestellt werden, dass die Entwicklungsländer in der Lage sind, die wirt-schaftliche Erholung, eine Steigerung der Beschäftigung und eine künftige industrielle Entwicklung zu bewerkstelligen.

26. Den Regierungen der Schwellen- und Entwicklungsländer muss eine zentrale Rolle in der neuen Wirtschaftsordnung zugestanden werden. Die Internationalen Gewerkschaftsorganisationen, die Global Unions, spre-chen sich entschieden für fairere und demokratischere Entscheidungs-strukturen in den IFI aus. Bei der Weltbank, dessen Mandat sich auf die Entwicklungsländer konzentriert, bedarf es tiefgreifender und systemati-scher Reformen, die zum Ergebnis haben müssen, dass die Stimmrechte zwischen den Entwicklungsländern und den Industrieländern paritä-tisch verteilt sind. Beide IFI müssen zudem den wirtschaftspolitischen Auflagen, die über die vergangenen drei Jahrzehnte ihre Interventionen in den Entwicklungsländern geprägt haben, ein Ende setzen. Dies hat der Durchsetzung treuhänderischer Kontrollen und der Einhaltung interna-tional vereinbarter Standards, einschließlich der Kern-Arbeitsnormen, eher geschadet als genutzt. Die von den IFI vorausgesetzten Deregulie-rungen, Liberalisierungen und Privatisierungen haben neben der des poli-tischen Entscheidungs- und Handlungsspielraums dieser Länder häufig zu ernsthaften wirtschaftlichen und sozialen Beeinträchtigungen geführt. Dieser Ansatz muss daher geändert werden. Die normativen Richtlinien

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der ILO, und insbesondere ihre Kern-Arbeitsnormen, müssen Grundlage der neuen Wirtschaftsordnung sein.

V. Die Bekämpfung der Krise der Verteilungsgerechtigkeit

27. Stagnierende Löhne und fehlende Kaufkraft der Arbeitnehmer und ihrer Familien sind sowohl ein Ergebnis von schädlicher Politik als auch an sich ein Hauptfaktor für den Rückgang der Sparleistung der Haushalte und das Entstehen von Überschuldung, was in zahlreichen Ländern zur Hypothe-kenkrise geführt hat. Die Deregulierung des Finanzsektors hat es Gläu-bigern ermöglicht, Kredite gegen Eigenheim als Ersatz für Einkommen zu fördern. Die aufgeblähten Vermögenswerte, stimuliert durch einen hohen Verschuldungsgrad und lockere Vorschriften, sind an die Stelle von nachhaltigem Wachstum auf der Grundlage von gemeinsamen Erträgen getreten. Notwendig ist jetzt ein neues Wachstumsregime, welches – wie jenes von der Nachkriegszeit bis die frühen achtziger Jahre hinein – ein ausgewogenesReallohn-Wachstum im Einklang mit Produktivitätszuwachs gewährleisten kann. Eine angemessene, verantwortungsvolle und progres-sive Steuerpolitik sollte weder die Anhäufung von Vermögen erleichtern noch Anreize für Spekulationsbestrebungen enthalten, sondern vielmehr zu Wachstum beitragen.

28. Jüngste OECD- und ILO-Berichte verweisen darauf, dass in zwei Drit-teln der OECD-Länder Lohnquoten gesunken und soziale Ungleichheit gewachsen sind. Die Regierungen in den Industrieländern müssen jetzt die Institutionen fördern und umbauen, die dabei helfen, Einkommen und Reichtum gerechter zu verteilen, statt weiterhin die Deregulierung von Arbeitsmärkten und den Abbau des Schutzes von Arbeitnehmern zu fordern. Die Krise der Verteilungsgerechtigkeit ist in Ländern, die nicht der OECD angehören, weitaus deutlicher spürbar. Bereits vor der Lebens-mittelpreiskrise von 2007-2008 und der aktuellen Finanzkrise hat die Weltbank in 46 von insgesamt 59 untersuchten Entwicklungsländern fest-gestellt, dass die Ungleichheit in den letzten zehn Jahren zugenommen hat. Die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage wird das Einkommensge-fälle noch weiter verschärfen und das Defizit bei der menschenwürdigen Arbeit in den Entwicklungsländernvertiefen, auf das die ILO bereits hinge-wiesen hat.

29. Wir rufen die G20-Regierungen mit Nachdruck dazu auf, die IWF-Finanz-hilfen und Notkredite für unmittelbar von der Krise betroffene Länder, die zur Selbsthilfe nicht in der Lage sind, weiter auszubauen. Diese Unter-stützung darf nicht an Sparauflagen gebunden sein. Vielmehr sollte es eine „positive Auflagenbindung“ geben, die die Länder dabei unterstützt, kurz-fristiges Wachstum, eine gerechte Verteilung von Kosten und Nutzen sowie langfristige Nachhaltigkeit wieder herzustellen. Ebenso sollte die Weltbank Projekten Vorrang einräumen, die beschäftigungsintensiv sind, die soziale Sicherungsnetze für die meisten der bislang ohne Sicherung arbeitenden Menschen in Entwicklungsländern ausdehnen und öffentliche Dienste und Infrastrukturen für nachhaltiges Wachstum aufbauen. Entsprechende Vorschläge müssen gemeinsam mit Arbeitnehmerorganisationen in den jeweiligen Ländern vereinbart werden. Außerdem müssen die Regie-rungen Notmaßnahmen gegen die andauernde Lebensmittelknappheit

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vereinbaren. Hierzu gehören Maßnahmen gegen die Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln sowie die Ausdehnung der Nothilfe für die Ärmsten der Armen. Mittelfristig sollten Schritte unternommen werden, um die nachhaltige Lebensmittelproduktion zu erweitern und Notvorräte neu aufzubauen. Darüber hinaus müssen die Regierungen in den kommenden Monaten die Schritte, die unternommen werden sollen, bestimmen, um sicherzustellen, dass sie ihre Verpflichtungen im Hinblick auf öffentliche Entwicklungsleistungen sowie die Millenniumsentwick-lungsziele erfüllen.

30. Wir unterstreichen die Notwendigkeit, dass die G20-Regierungen Maßnahmen treffen, um die soziale Dimension der Globalisierung zu stärken und die Anwendung von universellen Normen durch multinatio-nale Unternehmen, überall dort, wo diese tätig sind, zu gewährleisten. Wir fordern Entwicklungs- und Schwellenländer dazu auf, sich an die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die mit den Normen der ILO übereinstimmen, zu halten. Die OECD-Regierungen rufen wir dazu auf, die Anwendung und Einhaltung dieser Leitlinien dadurch zu verbessern, dass nationalen Kontaktstellen gestärkt und vermehrt gefördert werden.

VI. Schlussfolgerung

31. Die Internationalen Gewerkschaftsorganisationen haben wiederholt die wachsende Divergenz zwischen den unregulierten und unkontrollierbaren Finanzmärkten einerseits und dem Finanzbedarf der realen Wirtschaft für die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit andererseits angepran-gert. Nach Ansicht der OECD sollte die internationale Finanzarchitektur daran gemessen werden, ob sie in der Lage ist, durch die „Gewährleistung der Solvenz von Marktteilnehmern Finanzstabilität aufrecht zu erhalten“, „Investoren vor Bankrott und Betrug zu schützen“, und „effiziente und wirk-same Finanzmärkte zu gewährleisten“. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass das System bei allen drei Zielen versagt hat. Nach dem G20-Treffen muss die Zusammenarbeit auf allen Ebenen – G7, G8, Europa, OECD und internationale Finanzinstitutionen – erweitert werden, um eine Regu-lierungs-Arbitrage zu vermeiden und eine globale Reichweite der neuen Architektur zu gewährleisten. Die Gewerkschaften als Organisationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen an diesen Verhandlungen und bei Entscheidungen in diesen Institutionen beteiligt werden. Sie und ihre Mitglieder haben wenig Vertrauen, dass Banker und Regierungen, die hinter verschlossenen Türen zusammenkommen, die notwendigen und richtigen Entscheidungen zugunsten koordinierter Maßnahmen der Wirt-schaftsbelebung und der Re-Regulierung von Finanzmärkten, einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung und zur Wiederherstellung der Vertei-lungsgerechtigkeit treffen. Es muss vollständige Transparenz, Offenheit und Konsultation geben. Die Global Unions, die Internationalen Gewerk-schaftsorganisationen sind bereit, bei diesem Prozess mitzuwirken.

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Anhang III

Entschließung zur FEDUSA-Kampagne bezüglich

Investec Employee Benefits

Der vom 16. – 18. Dezember 2008 zu seiner 4. Sitzung in Brüssel versammelte Vorstand des IGB

ÄUSSERT ernsthafte Besorgnis über die von der FEDUSA eingegangenen Infor-mationen bezüglich der Aktivitäten des Unternehmens Investec Employee Benefits (IEB) und deren Auswirkungen auf die Situation zahlreicher südafrikanischer Pensionsfonds, einschließlich Fonds, auf die FEDUSA-Mitglieder für ihre Ruhestandsbezüge angewiesen sind;

STELLT FEST, dass die FEDUSA Gerichtsverfahren gegen IEB wegen angeblichen Missmanagements von Pensionsfonds unterstützt;

BEKRÄFTIGT seine uneingeschränkte Unterstützung der FEDUSA-Kampagne ge-gen IEB und

BEAUFTRAGT den Generalsekretär: - die Mitgliedsorganisationen des IGB über die FEDUSA-Kam-

pagne zu unterrichten und sie um angemessene Maßnahmen zur Unterstützung der Kampagne zu bitten;

- den Global-Unions-Ausschuss für Arbeitnehmerkapital zu ersu-chen, die Kampagne durch das Angebot von Sachkenntnissen und Hilfe zu unterstützen;

- weitere Möglichkeiten einer konkreten Unterstützung der FEDUSA-Kampagne seitens des IGB zu prüfen und angemessene diesbezügliche Maßnahmen zu ergreifen und

- die Betriebsleitung von Investec Employee Benefits schriftlich über die Unterstützung der FEDUSA-Kampagne seitens des IGB zu unterrichten und sie aufzufordern, die Forderungen der FEDUSA uneingeschränkt und ohne weitere Verzögerungen zu erfüllen.

________________ 18. Dezember 2008

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDBrüssel, 16. – 18. Dezember 2008

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Anhang IV

ENTSCHLIESSUNG ZUM ARBEITSBEZIEHUNGSGESETZ 2008

IN PAKISTAN

Der vom 16. – 18. Dezember 2008 zu seiner 4. Sitzung in Brüssel versammelte Vorstand des IGB

NIMMT mit Besorgnis ZUR KENNTNIS, dass die Nationalversammlung

und der Senat Pakistans am 19. November 2008 das Arbeitsbe-ziehungsgesetz 2008 ohne jegliche Diskussion oder Berücksichti-gung von Änderungsanträgen verabschiedet haben;

VERURTEILT die Tatsache, dass das Gesetz die Gründung freier und unabhän-giger Gewerkschaften untersagt und mehr als 70 Prozent der Er-werbsbevölkerung des Landes das Recht auf Tarifverhandlungen verweigert, was einen flagranten Verstoß gegen die von Pakistan ratifizierten IAO-Übereinkommen 87 und 98 darstellt;

BEDAUERT die Weigerung der pakistanischen Regierung, die Gewerkschaften vor der Vorlage des Gesetzentwurfes in der Nationalversamm-lung zu konsultieren – ein Verstoß gegen das ebenfalls von Pakis-tan ratifizierte IAO-Übereinkommen 144;

VERURTEILT die Tatsache, dass es das Gesetz den Arbeitgebern ermöglicht, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einseitig festzulegen;

FORDERT die pakistanische Regierung AUF, ihre Gesetze umgehend und uneingeschränkt in Einklang mit den Normen der IAO und der Verfassung Pakistans zu bringen und

DRÄNGT den Präsidenten Pakistans, der Nationalversammlung den Ent-wurf erneut vorzulegen, um ihn in Einklang mit den Überein-kommen der IAO und der Verfassung Pakistans zu bringen.

________________ 18. Dezember 2008

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDBrüssel, 16. – 18. Dezember 2008