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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2689 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01] 789 www.bl.ch Protokoll 80. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 9. Juni 2011 10.00–12.05 / 14.00 – 17.10 Uhr

789 - Kanton Basel-Landschaft › politik-und-behorden › ...33 2011/ 035 Mot ion v on Jü rg W iedeman n vom 9. Februar 201 1: Eigen- ... Postulat von Hannes Schweizer vom 3. März

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  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2689

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    789www.bl.ch

    Protokoll

    80. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

    Liestal, 9. Juni 2011

    10.00–12.05 / 14.00 – 17.10 Uhr

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112690

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Abwesend Vormittag:Augstburger Elisabeth, Halder Ueli, Meschberger Regula,Peterli Barbara, Schmidt Petra und Stämpfli John

    Abwesend Nachmittag:Augstburger Elisabeth, Halder Ueli, Peterli Barbara, Scha-froth Peter, Schmidt Petra und Stämpfli John

    KanzleiMundschin Walter

    Protokoll:Maurer Andrea, Schaub Miriam, Klee Alex, Laube Brigittaund Engesser Michael

    IndexMitteilungen 2693Traktandenliste 2693Dringliche Vorstösse 2704Persönliche Vorstösse 2723

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2691

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Traktanden

    1 2011/124Berichte des Regierungsrates vom 3. Mai 2011 und derPetitionskommission vom 10. Mai 2011: Nichterteilung desKantonsbürgerrechtsbeschlossen 2693

    2 2011/125Berichte des Regierungsrates vom 3. Mai 2011 und derPetitionskommission vom 10. Mai 2011: Nichterteilung desKantonsbürgerrechtsbeschlossen 2693

    3 2011/104Berichte des Regierungsrates vom 5. April 2011 und derFinanzkommission vom 20. Mai 2011: Abrechnung dergrenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr2009beschlossen 2694

    4 2011/121Berichte des Regierungsrates vom 19. April 2011 und derFinanzkommission vom 27. Mai 2011: Geschäfts- undNachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2010 der Baselland-schaftlichen Kantonalbankgenehmigt 2695

    6 2010/369Motion von Urs von Bidder vom 28. Oktober 2010: Gegen-darstellungsrecht auch bei Behördenreferendumüberwiesen 2696

    8 2010/401Motion von Klaus Kirchmayr vom 25. November 2010:Richtige “Flughöhe” bei Finanzentscheidungenals Postulat überwiesen 2697

    9 2011/017Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 13. Januar 2011:Resultate der kleinen Steueramnestie im Kanton Basel-land. Schriftliche Antwort vom 19. April 2011erledigt 2698

    10 2011/051Motion von Hanspeter Weibel vom 24. Februar 2011:Bestrafung bei Beihilfe zum Sozialmissbrauchabgelehnt 2698

    11 2011/052Motion von Urs von Bidder vom 24. Februar 2011: Zen-trumsleistungen sind abzugsberechtigtabgelehnt 2700

    12 2011/054Interpellation von Marianne Hollinger vom 24. Februar2011: Sekundarschulbauten finanzieren Verkehrlösungen.Schriftliche Antwort vom 10. Mai 2011erledigt 2701

    13 2011/065Postulat der CVP/EVP-Fraktion vom 3. März 2011: FürMassnahmen gegen den Rückgang der Freiwilligenarbeitüberwiesen und abgeschrieben 2702

    14 2011/071Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 3. März 2011: Stan-desinitiative Steuerliche Entlastung von freiwillig Tätigenabgelehnt 2702

    15 2011/085Motion von Karl Willimann vom 31. März 2011: Anpas-sung des Finanzausgleichs bei den Sozialhilfekostenals Postulat überwiesen 2703

    16 2011/093Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 31. März2011: Festlegung von verbesserten und verbindlichenStandards für die Abrechnung von Verpflichtungskreditenüberwiesen 2703

    17 2011/036Postulat von Klaus Kirchmayr vom 9. Februar 2011: Bes-sere Anerkennung für die Ereignisdienstezurückgezogen 2703

    18 2011/061Motion von Hanspeter Weibel vom 3. März 2011: Voraus-setzungen für die Einbürgerungabgelehnt 2703

    5 Fragestundealle Fragen (2) beantwortet 2705

    19 2011/069Interpellation von Rosmarie Brunner vom 3. März 2011:Versteckte Pensenerhöhung in der Geschäftsleitung desKantonsgerichts. Schriftliche Antwort vom 10. Mai 2011erledigt 2707

    20 2011/070Interpellation von Patrick Schäfli vom 3. März 2011: Kan-tonsgerichtspräsident Dr. Andreas Brunner in gleicherFunktion beim Bundesgericht: Eine problematische Dop-pelfunktion! Schriftliche Antwort vom 10. Mai 2011erledigt 2707

    21 2011/074Berichte des Regierungsrates vom 29. März 2011 und derBildungs-, Kultur- und Sportdirektion vom 3. Mai 2011:Postulat 2006/153 von Ruedi Brassel: Aufbau eines Kom-petenzzentrums für die Begleitforschung zu den LifeSciences; Abschreibungsvorlagebeschlossen 2707

    22 2011/037Interpellation von Christian Steiner vom 9. Februar 2011:«Homeschooling». Schriftliche Antwort vom 17. Mai 2011erledigt 2708

    23 2011/053Postulat von Christine Gorrengourt vom 24. Februar 2011:Förderung der volkstümlichen Schweizer Musik in derMusikschuleüberwiesen 2709

    24 2011/062Motion von Patrick Schäfli vom 3. März 2011: Einführungeiner Ausweispflicht bei Schul-Anmeldungen / Einschrei-bungen im Baselbietabgelehnt 2711

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112692

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    25 2011/094Postulat von Jürg Wiedemann vom 31. März 2011: Aus-reichende Deutschkenntnisse sind unabdingbar für denLernerfolgüberwiesen 2713

    26 2011/016Interpellation von Stephan Grossenbacher vom 13. Januar2011: Langsamverkehr in der Agglomeration - Velowegein beiden Frenkentälern. Schriftliche Antwort vom 19. April2011erledigt 2713

    27 2010/362Motion von Christine Koch vom 28. Oktober 2010: “DerDurchstich”als Postulat überwiesen 2714

    28 2010/370Motion von Klaus Kirchmayr vom 28. Oktober 2010:Transparenz bei Fremdfinanzierungenüberwiesen 2715

    29 2010/385Postulat der CVP/EVP-Fraktion vom 11. November 2010:Regio-S-Bahn Herzstück / Ein Projekt für Public PrivatePartnership (PPP)?überwiesen 2716

    30 2010/426Motion von Simon Trinkler vom 9. Dezember 2010: Digita-le Planauflageals Postulat überwiesen 2716

    31 2010/428Motion von Simon Trinkler vom 9. Dezember 2010: Visua-lisierung bei Tiefbau-Bautenabgelehnt 2718

    32 2011/024Postulat von Michael Herrmann vom 27. Januar 2011:Braucht der Kanton eigene Landwirtschaftsbetriebe? Mög-liche Chance für einen Junglandwirt?überwiesen 2719

    33 2011/035Motion von Jürg Wiedemann vom 9. Februar 2011: Eigen-leistungen an Entsorgungs- und Reinigungskosten vonTake-away-Anbieternals Postulat überwiesen 2720

    34 2011/038Postulat von Andreas Giger vom 10. Februar 2011: Ge-samtplanung neue Birsbrücke Laufen - Alternativen müs-sen nun geprüft werdenüberwiesen (modifiziert) 2722

    35 2011/068Interpellation von Monica Gschwind vom 3. März 2011:Stand Erstellung Naturgefahrenkarte. Schriftliche Antwortvom 10. Mai 2011erledigt 2722

    36 2011/092Postulat von Christine Koch vom 31. März 2011: Ände-rung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz(RBV) (400.11 Anhang 11/1)abgelehnt 2722

    Nicht behandelte Traktanden

    7 2010/384Postulat von Elisabeth Augstburger vom 11. November 2010:Bildungsprogramme bzw. Deutschkurse für Asylsuchende

    37 2011/098Interpellation von Ruedi Brassel vom 31. März 2011: Denk-malgeschützte Brandruine in Augst. Was macht die Regie-rung? Schriftliche Antwort vom 24. Mai 2011

    38 2011/101Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 31. März 2011: Po-tenzial von Gut- und Best-Dächern für die solare Wärme-produktion im Kanton. Schriftliche Antwort vom 24. Mai 2011

    39 2010/387Postulat von Rahel Bänziger vom 11. November 2010: Inno-vationsbericht

    40 2010/388Postulat von Rahel Bänziger vom 11. November 2010: Ver-besserung der Notfallversorgung der Bevölkerung und derPosition unserer Hausärzte

    41 2011/055Interpellation von Elisabeth Augstburger vom 24. Februar2011: Kleinkinderkaries. Schriftliche Antwort vom 26. April2011

    42 2011/056Interpellation von Rahel Bänziger vom 24. Februar 2011:Fallkostenpauschale zuerst zwischen allen Spitälern verhan-deln. Schriftliche Antwort vom 26. April 2011

    43 2011/022Motion von Beatrice Herwig vom 27. Januar 2011: Unterstüt-zung von pflegenden Angehörigen - jetzt müssen wir han-deln!

    44 2011/066Postulat von Hannes Schweizer vom 3. März 2011: Binnen-wirtschaft stärken

    45 2011/095Postulat von Klaus Kirchmayr vom 31. März 2011: CorporateGovernance Regeln für die neue kantonale Spitallandschaft

    46 2011/102Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 31. März 2011: Sta-tionäre und ambulante Behandlung - Auswirkungen allfälligerVerschiebungen.

    47 2011/067Verfahrenspostulat von Ueli Halder vom 3. März 2011:Schriftliche Begründung bei Ablehnung oder Umwandlungvon Postulaten und Motionen durch den Regierungsrat

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2693

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Nr. 2719

    Begrüssung, Mitteilungen

    Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) begrüsst alleAnwesenden zur heutigen Landratssitzung.

    Beatrice Fuchs gratuliert Rolf Richterich (FDP) herzlichzur Geburt seines Sohnes Noah und wünscht ihm undseiner Familie alles Gute.

    Christoph Buser (FDP) konnte am 3. Juni 2011 seinen 40.Geburtstag feiern. Auch ihm wünscht die Landratsprä-sidentin alles Gute.

    Entschuldigungen

    Vormittag: Augstburger Elisabeth, Halder Ueli,Meschberger Regula, Peterli Barbara,Schmidt Petra und Stämpfli John

    Nachmittag: Augstburger Elisabeth, Halder Ueli, Pe-terli Barbara, Schafroth Peter, SchmidtPetra und Stämpfli John

    ://: An Stelle der heute abwesenden Elisabeth Augst-burger (EVP) nimmt Agathe Schuler (CVP) Einsitz imBüro des Landrates.

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2720

    Zur Traktandenliste

    Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) gibt bekannt,Traktanden 7 und 41 würden wegen der Abwesenheit vonElisabeth Augstburger (EVP) von der Traktandenlisteabgesetzt.

    ://: Traktanden 7 und 41 werden von der Traktandenlisteabgesetzt.

    Gemäss Beatrice Fuchs wurde Traktandum 17 (Postulat2011/036 von Klaus Kirchmayr) vom Verfasser zurückge-zogen.

    ://: Traktandum 17 wurde zurückgezogen.

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2721

    1 2011/124

    Berichte des Regierungsrates vom 3. Mai 2011 und

    der Petitionskommission vom 10. Mai 2011: Nichtertei-

    lung des Kantonsbürgerrechts

    Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) infor-miert, die Petitionskommission habe den Antrag des Re-gierungsrates betreffend Nichterteilung des Kantonsbür-gerrechts geprüft und sei zum Schluss gekommen, dassder Gesuchsteller die Einbürgerungsvoraussetzung desguten strafrechtlichen Leumunds gemäss § 10 Absatz 1des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes nicht erfüllt. DieKommission beantragt daher einstimmig, die Erteilung desKantonsbürgerrechts abzulehnen und die Gebühr gemässdem regierungsrätlichen Vorschlag festzusetzen.

    ://: Mit 74:0 Stimmen spricht sich der Landrat für denAntrag der Petitionskommission aus. Er lehnt damitdie Erteilung des Kantonsbürgerrechts ab und setztdie Gebühr gemäss dem regierungsrätlichen Vor-schlag fest.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.06]

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2722

    2 2011/125

    Berichte des Regierungsrates vom 3. Mai 2011 und

    der Petitionskommission vom 10. Mai 2011: Nichtertei-

    lung des Kantonsbürgerrechts

    Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) erklärt,auch im vorliegenden Fall habe die Petitionskommissionden Antrag des Regierungsrates genau geprüft und siesei zum Schluss gekommen, die Einbürgerungsvorausset-zungen gemäss § 10 Absatz 1 des kantonalen Bürger-rechtsgesetzes seien nicht erfüllt. Die Kommission be-antragt daher, den Anträgen des Regierungsrates zu fol-gen.

    ://: Der Landrat folgt dem Antrag der Petitionskommissionmit 76:0 Stimmen. Die Erteilung des Kantonsbürger-rechts wird abgelehnt und die Gebühr gemäss demregierungsrätlichen Vorschlag festgesetzt.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.07]

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

    *

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112694

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Nr. 2723

    3 2011/104

    Berichte des Regierungsrates vom 5. April 2011 und

    der Finanzkommission vom 20. Mai 2011: Abrechnung

    der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das

    Jahr 2009

    Kommissionspräsident Marc Joset (SP) berichtet, imStaatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt undBasel-Landschaft über die Basler Verkehrs-Betriebe(BVB), die Baselland Transport AG (BLT) und die AutobusAG Liestal (AAGL) vom 26. Januar 1982 sei festgelegt,wie die Fahrleistungen der Transportunternehmen aufjeweils kantonsfremdem Gebiet gegenseitig ausgeglichenwerden. Derzeit erbringt die BLT in Basel-Stadt mehr Kilo-meter mit dem Tram als die BVB in Baselland. Dies führtdazu, dass für alle grenzüberschreitenden Leistungen imTrambereich der Kostensatz der BLT zur Anwendungkommt. Beim Bus ist es genau umgekehrt, weshalb dortjener der BVB zugrunde gelegt wird. Der Saldo über allesergab im Jahr 2009 einen Überhang der Leistungen derBVB in Basel-Landschaft, welcher an Basel-Stadt vergütetwerden muss.

    Die Finanzkommission nimmt mit Genugtuung zurKenntnis, dass der Kanton Basel-Landschaft mit der BLTgute Erträge auf baselstädtischem Gebiet generiert. Aufdem Land hingegen, wo die Strecken lang und vergleichs-weise weniger gut frequentiert sind, fallen die Erträgegeringer aus. Ferner zeigt die Kommission Verständnisdafür, dass die Kosten auf städtischem Gebiet höher sindals auf ländlichem. Die Kostensätze von BVB und BLTsind unterschiedlich. Die Kommission wünscht bei denkünftigen Abrechnungen mehr Transparenz bezüglich derKomponenten, die den unterschiedlichen Kostenrechnun-gen zu Grunde liegen.

    Die Finanzkommission beantragt dem Landrat ein-stimmig mit 12:0 Stimmen, der Abrechnung der grenz-überschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2009zuzustimmen.

    Mirjam Würth (SP) stellt fest, im Wesentlichen bezahleBasel-Landschaft im Zusammenhang mit der vorliegendenAbrechnung die Leistung, welche gebraucht wird undbestellt wurde. In der Finanzkommission wurde auch darü-ber diskutiert, weshalb der Kostenschlüssel so kompliziertsein müsse. Das gleiche Thema werde jedes Jahr disku-tiert und jedes Jahr erhalte man auch die gleiche Antwort:Würde die Abgeltung nach eidgenössischen Abgeltungs-normen erfolgen, käme dies teurer zu stehen. Die Kosten-schlüsseldiskussion müsse daher in Zukunft nicht mehrgeführt werden.

    Die SP-Fraktion tritt einstimmig auf die aktuelle Vorla-ge ein und stimmt der Abrechnung zu.

    Peter Brodbeck (SVP) erklärt, auch die SVP-Fraktionwerde der Abrechnung zustimmen. Mit dem Landrats-beschluss wird neu auch zur Kenntnis genommen, dassden Gemeinden der budgetierte Anteil an den Kosten desöffentlichen Verkehrs aufgrund des Finanzausgleichs-gesetzes entfällt. Auch die SVP-Fraktion nimmt von die-sem Punkt Kenntnis.

    Peter Schafroth (FDP) betont, die vorliegende Abrech-nung sei sehr kompliziert, weil auf jedem Strecken-abschnitt Kalkulationen vorgenommen werden müssen.Das Grundprinzip dagegen ist einfach: Jeder Kanton be-zahlt die Kosten auf seinem Territorium und Leistungenwerden primär verrechnet. Es muss daher nicht mit Basel-Stadt über die spezifischen Kosten gestritten werden, da90 % der Kosten verrechnet werden. Die FDP-Fraktionwird den vorliegenden Anträgen einstimmig zustimmen.

    Sabrina Mohn (CVP) berichtet, die CVP/EVP-Fraktionwerde die Abrechnung wie jedes Jahr genehmigen. DerStaatsvertrag bewährt sich seit nunmehr beinahe 30 Jah-ren und er enthält klare Regelungen zwischen Stadt undLand. Alle Jahre wieder wird die komplizierte Vorlagezuerst in der Finanzkommission und später auch im Land-rat beraten. Peter Schafroth regte bereits im letzten Jahran, dass wir uns bei der aktuellen Vorlage ein Beispiel anBasel-Stadt nehmen könnten, wo die Vorlage nur durchdie Regierung und nicht auch noch durch das Parlamentberaten wird. Mit dieser Idee im Hinterkopf wird dieCVP/EVP den vorliegenden Anträgen zustimmen.

    Isaac Reber (Grüne) gibt die Zustimmung der GrünenFraktion zu den vorliegenden Anträgen bekannt.

    Eintreten auf die Vorlage 2011/104 ist unbestritten.

    Detailberatung Landratsbeschluss

    Titel und Ingress keine Wortbegehren

    Ziffern 1 und 2 keine Wortbegehren

    Rückkommen wird nicht verlangt.

    Schlussabstimmung

    ://: Der Landrat stimmt dem vorliegenden Landratsbe-schluss mit 78:0 Stimmen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.13]

    Landratsbeschlussüber Abrechnung der grenzüberschreitendenÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2009

    vom 9. Juni 2011

    Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt aufd ie Vere inbarung zw ischen den Kan tonen Ba-sel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die Basler Ver-kehrsbetriebe und die BLT Baselland Transport AG vom26. Januar 1982 sowie auf das Gesetz zur Förderung desöffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 und auf einenBericht des Regierungsrates, beschliesst:

    1. Die Abrechnung 2009 über CHF 3'979'595 zu Lastendes Kantons Basel-Landschaft wird genehmigt.

    2. Der Landrat nimmt zur Kenntnis, dass den Gemein-den der budgetierte Anteil an den Kosten des öffentli-chen Verkehrs für das Jahr 2009 im Frühjahr 2009belastet wurde.

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2695

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Auf Grund des neuen Finanzausgleichsgesetzes ent-fällt im Jahr 2010 die Schlussabrechnung über dieGemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr fürdas Jahr 2009.

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2724

    4 2011/121

    Berichte des Regierungsrates vom 19. April 2011 und

    der Finanzkommission vom 27. Mai 2011: Geschäfts-

    und Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2010 der Ba-

    sellandschaftlichen Kantonalbank

    Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, wie injedem Jahr hätten die Verantwortlichen der Baselland-schaftlichen Kantonalbank die Finanzkommission einge-hend über das Geschäftsjahr 2010 informiert und einenlangen Fragenkatalog beantwortet.

    Die Kantonalbank erzielte im Jahr 2010 ein sehr gutesResultat. Der Kanton partizipiert mit 40 Mio. Franken amGewinn. Die Dividende auf Kantonalbank-Zertifikatenbleibt unverändert bei Fr. 33.– pro Titel von 100 FrankenNennwert. Die Eigenmittelsituation der Kantonalbank kannals sehr gut beurteilt werden, die Vorschriften der eidge-nössischen Finanzmarktaufsicht FINMA werden bei Wei-tem eingehalten.

    Gegenstand der Diskussion in der Kommission warenunter anderem die aktuellen Regulierungen der Banken-welt. Zwar unterstützt die Kantonalbank grundsätzlich dieBestrebungen des Bundes und der Schweizerischen Na-tionalbank, die Banken in Zukunft besser auf Krisen vor-zubereiten, indem strengere Vorschriften zum erforderli-chen Eigenkapital oder zur Liquidität erlassen werden,Sorge bereitet ihr aber in diesem Zusammenhang dieverstärkte Kontrolltätigkeit der FINMA, welche einen unnö-tigen Mehraufwand verursacht.

    Auf den 1. Januar 2011 hat die Pensionskasse derBLKB vom Leistungs- ins Beitragsprimat gewechselt. DieUnterdeckung wurde vollständig ausfinanziert.

    Der Wechsel auf die neue IT-Plattform “Avaloq” konn-te plangemäss und unter Einhaltung des Budgets durch-geführt werden.

    Eine Mitarbeiterumfrage zeigte eine grosse Zufrieden-heit auf.

    Die Finanzkommission nimmt sehr gerne zur Kennt-nis, dass die Baselbieter Kantonalbank in der Ra-ting-Rangliste von Standard & Poor's das “AAA” wahrenkonnte.

    Die Finanzkommission beantragt dem Landrat ein-stimmig mit 13:0 Stimmen, den Geschäftsbericht und dieJahresrechnung 2010 der Basellandschaftlichen Kan-tonalbank zu genehmigen. Sie verbindet mit diesem An-trag ihren Dank an das Personal, die Geschäftsleitungund den Bankrat für den im vergangenen Jahr geleistetenEinsatz.

    Mirjam Würth (SP) erwähnt, dass die BLKB einen Teilihres Gewinns an den Kanton abliefern müsse, dies alsPreis für die Staatsgarantie, welche allerdings nie in An-

    spruch genommen werde. Die Mitarbeiterzufriedenheit isttrotz der hohen Belastung durch die IT-Migration über-durchschnittlich hoch. Dies alles zeigt auf, dass die Kan-tonalbank sehr solide geführt werde. Mirjam Würth be-dankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fürihren Einsatz und bei der Geschäftsleitung und dem Bank-rat für die risikodefensive Führung, welche sowohl wirt-schaftlich als auch sozial zu einem sehr guten Resultatführte.

    Mirjam Würth ist der Ansicht, sozial und ökologischverträgliche Finanzprodukte könnten nur dann verkauftwerden, wenn die Berater auch richtig geschult werden.Von der Beratung hängt es ab, ob sich Kunden für der-artige Produkte entscheiden. In diesem Bereich kannMirjam Würth noch Entwicklungspotential feststellen.

    Immer wieder wird an den gemeinsamen Sitzungender Finanzkommission mit der Kantonalbank die Verwirkli-chung der Gleichstellung bzw. der Chancengleichheitdiskutiert. Heute gehören 0 % Frauen der Geschäftslei-tung und 20 % Frauen dem Bankrat an, die Gleichstel-lungsziele werden also nicht erreicht. Die BLKB wolle diesgemäss eigenen Aussagen ändern und Mirjam Würth ruftdie Frauen dazu auf, sich für entsprechende Stellen zumelden.

    Die SP-Fraktion wird einstimmig auf die aktuelle Vor-lage eintreten und dem Geschäfts- und Nachhaltigkeits-bericht zustimmen.

    Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) kann sich im Namender SVP-Fraktion den Ausführungen des Kommissions-präsidenten anschliessen. Er zeigt sich erfreut über denguten Geschäftsgang der BLKB im vergangenen Jahr undüber die Gewinnausschüttung von 40 Mio. Franken anunseren Kanton. Das Dotationskapital liegt bei 4,7 Mio.Franken, die Staatsgarantie wird zusätzlich mit 3,5 Mio.Franken abgegolten.

    Bei der BLKB handelt es sich um eine grundsolide,sichere Bank. Sämtliche Führungsgremien sowie Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter sind bestrebt, dass dies auch inZukunft so bleibt. Die SVP-Fraktion zeigt sich zuversicht-lich, dass dies gelingen wird. Sie spricht der Geschäfts-leitung, dem Bankrat und dem Personal der Kantonalbankihren besten Dank für die gute Arbeit aus.

    Die SVP-Fraktion stimmt dem Geschäfts- und Nach-haltigkeitsbericht 2010 zu.

    Peter Schafroth (FDP) gibt bekannt, die FDP-Fraktionfreue sich über den erfolgreichen Abschluss des Ge-schäftsjahrs 2010 und werde die Genehmigung des vorlie-genden Berichts unterstützen. An Mirjam Würth gewandtmeint er, immerhin sei die neue Präsidentin des Bankrateseine Frau. Sehr wahrscheinlich stehen für die entspre-chenden Positionen einfach zu wenig Frauen zur Verfü-gung.

    Im Jahr 2010 interessierte speziell die Kapitalsituati-on, dies angesichts der Tatsache, dass auf Bundesebeneim Bereich der Grossbanken ebenfalls eine Art Staats-garantie zum Tragen kommt. Erfreut konnte festgestelltwerden, dass die neuen Eigenkapitalvorschriften von un-serer Kantonalbank mehr als erfüllt werden, währendGrossbanken sich nach wie vor dagegen wehren. DieseTatsache zeigt uns, dass unsere Kantonalbank sichergesund sei.

    Nicht nur die Kapitalausstattung soll Schwierigkeitenverhindern, für den Erfolg einer Bank ist auch die Mentali-

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112696

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    tät und die Unternehmenskultur entscheidend. Anlässlichder Gespräche mit dem Bankrat und dem Kader der Kan-tonalbank konnte festgestellt werden, dass sich dieseihrer Verantwortung sehr wohl bewusst sind. Man wolleeine aktive Bank sein, dies jedoch eher auf der konserva-tiven Seite und in Geschäftsfeldern, in welchen sich dieVerantwortlichen wohl und vertraut fühlen.

    Erfreut zeigt sich Peter Schafroth über die Zusam-menarbeit von Kantonalbank und Swissquote, auch wer-den stets neue Schritte ins Informatik- und Internetzeital-ter unternommen (beispielsweise Anmeldung von Hypo-theken über das Internet). Peter Schafroth zeigt sich über-zeugt, dass die Kantonalbank auch mit modernen Toolssehr verantwortungsvoll umgehen werde.

    Peter Schafroth dankt allen bei der Kantonalbankengagierten Personen (Finanzdirektor, Mitglieder desBankrates, Mitarbeitenden und Geschäftsleitung) herzlichfür ihren Einsatz.

    Urs Berger (CVP) gibt bekannt, die CVP/EVP-Fraktionhabe mit grosser Genugtuung vom Geschäfts- und Nach-haltigkeitsbericht 2010 der Basellandschaftlichen Kan-tonalbank Kenntnis genommen. In sämtlichen relevantenBereichen wurden erfreuliche Steigerungen erzielt oderdie bereits positiven Vorjahresergebnisse wurden konsoli-diert. Dies zeigt, dass die Basellandschaftliche Kantonal-bank auf einem sehr soliden Fundament steht und dieverantwortlichen Bankorgane ihre Aufgabe auf hervorra-gende Art und Weise erfüllen.

    Als klassische Familienpartei freut es die CVP/EVPbesonders, dass die BLKB eine sehr soziale und familien-freundliche Arbeitgeberin ist. An dieser Stelle dankt UrsBerger den verantwortlichen Bankorganen und allen Mit-arbeitenden herzlich für ihre tolle Arbeit. Die CVP/EVPstimmt dem Antrag der Finanzkommission ohne Ein-schränkungen zu.

    Klaus Kirchmayr (Grüne) zeigt sich seitens der GrünenFraktion ebenfalls hoch erfreut über das hervorragendeResultat unserer Kantonalbank. Seine Fraktion wird denvorliegenden Bericht einstimmig und zustimmend zurKenntnis nehmen. Auf unsere Kantonalbank können wirzu Recht stolz sein, im Vergleich mit anderen Kantonal-banken sind sämtliche Kennzahlen auf erfreulichem Ni-veau. Zu betonen ist, dass die Kantonalbank ihre strategi-schen Hausaufgaben in den vergangenen Jahren erledigthat. Mit der Migration auf eine Informatikplattform konnteein wichtiger Meilenstein erfolgreich erreicht werden.

    Für heute Nachmittag und den morgigen Tag gibtKlaus Kirchmayr dem Finanzdirektor den folgenden Ge-danken mit an die Finanzdirektorenkonferenz: Der durchdie beiden Grossbanken verursachte Regulierungswahnwirke sich langsam aber sicher behindernd auf Kantonal-banken mit ihrer Verankerung in der Region aus. Politischseien entsprechende Signale im Hinblick auf die weitereEntwicklung auch unserer Kantonalbank zu setzen.

    Klaus Kirchmayr bedankt sich herzlich beim Finanzdi-rektor, beim Bankrat, bei der Geschäftsleitung und allenMitarbeitenden der Kantonalbank für ihre hervorragendeArbeit und er hofft, der künftige Geschäftsgang werdegleich positiv bleiben, wie dies in den letzten Jahren derFall war.

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die guteAufnahme der aktuellen Vorlage und betont, die Regie-rung schliesse sich dem Dank an die Mitarbeitenden, dieGeschäftsleitung und den Bankrat an. Die soliden Zahlender Kantonalbank sind nicht selbstverständlich, sondernAusdruck einer fortschrittlichen und nachhaltigen Unter-nehmenspolitik sowie einer entsprechenden Unterneh-menskultur. Klaus Kirchmayrs Votum werde man anläss-lich der Finanzdirektorenkonferenz aufnehmen.

    Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

    Schlussabstimmung

    ://: Mit 76:0 Stimmen genehmigt der Landrat den Ge-schäftsbericht und die Jahresrechnung 2010 der Ba-sellandschaftlichen Kantonalbank.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.27]

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2725

    6 2010/369

    Motion von Urs von Bidder vom 28. Oktober 2010:

    Gegendarstellungsrecht auch bei Behördenreferen-

    dum

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) stellt fest, die Moti-on verlange, dass es gesetzlich ermöglicht werde, auch imFalle eines Behördenreferendums sowohl den Befürwor-tern als auch den Gegnern die Möglichkeit einzuräumen,in den amtlichen Abstimmungserläuterungen ihren Stand-punkt in angemessenem Umfang darzustellen. Nach An-sicht der Regierung greift die vorliegende Motion zu weitund sie sei auch nicht praktikabel. Schon heute ist derGemeinderat bei den Erläuterungen zu kommunalen Ur-nenabstimmungen verpflichtet, die gegensätzlichenStandpunkte darzustellen. Dies gilt auch dann, wenn eineUrnenabstimmung durch ein Behördenreferendum zu-stande kam. Zudem besteht beim Behördenreferendumkein Referendumskomitee, wie dies beim klassischenReferendum der Fall ist. Es müsste also zusätzlich perGesetz ein Gremium definiert werden, welches aus Ein-wohnerratsmitgliedern bestehen müsste, die das Behör-denreferendum unterstützten und welche den Referen-dumsstandpunkt formulieren müssten. Weiter müsstegesetzlich geregelt werden, wie das fragliche Gremium zubilden sei, falls die einwohnerrätliche Abstimmung überdas Behördenreferendum geheim durchgeführt wurde.Ganz kompliziert würde die gesetzliche Regelung dann,wenn auch die Befürworter eines Einwohnerratsbeschlus-ses ihren Standpunkt äussern können sollten. Folgerichtigmüsste auch ein solches Gremium gesetzlich definiertwerden.

    Adrian Ballmer bittet den Landrat im Namen des Re-gierungsrates darum, die vorliegende Motion nicht zuüberweisen.

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2697

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Urs von Bidder (EVP) bezeichnet es als anerkanntenGrundsatz, dass beide Seiten bei einem Konflikt anzuhö-ren sind. Beide Seiten sollen daher auch das Recht ha-ben, ihre Haltung in der Öffentlichkeit darzustellen. Es istnicht einzusehen, weshalb im Falle eines ergriffenen Be-hördenreferendums die Möglichkeit, Argumente öffentlichdarzulegen, nicht gewährt werden soll, auch wenn dieentsprechende gesetzliche Regelung nicht einfach zuformulieren sei.

    Urs von Bidder erkennt in der Antwort des Regie-rungsrates wenig Lust, sich des Themas vertieft anzuneh-men. Die Situation in Allschwil, welche zur vorliegendenMotion führte, war wirklich schlecht. Es lag ein Projekt vor,welches vom Gemeinderat unerwünscht war. Daraufhinwurde das Behördenreferendum ergriffen und der Ge-meinderat räumte in den Abstimmungserläuterungen sei-ner Pro-Seite sehr viel Platz ein, während diejenigen Per-sonen, welche das Behördenreferendum ergriffen hatten,keine Gelegenheit erhielten, ihre Position darzulegen.Nach Ansicht von Urs von Bidder ist es zu wenig, in dieserSache nur auf den Goodwill des Gemeinderates abzustel-len, auch wenn das Problem nicht einfach zu lösen sei.

    Urs von Bidder bittet den Landrat darum, seine Motionzu überweisen, damit eine Lösung für sein Anliegen ver-tieft erarbeitet werden kann.

    Siro Imber (FDP) lehnt die Motion im Namen der FDP-Fraktion ab, dies aus praktischen Gründen. Er betont, dasAnliegen des Vorstosses beziehe sich auf die amtlichenAbstimmungserläuterungen. Jede Seite habe die Möglich-keit, ihre Meinung über die Medien, Flugblätter, Plakate,etc. kundzutun und die Bevölkerung zu informieren. OhneReferendumskomitee wäre es schwierig festzulegen, wersich in den Abstimmungserläuterungen äussern darf. Dievorgeschlagene Lösung sei nicht praktikabel.

    Daniela Gaugler (SVP) informiert, mit dem vorliegendenAnliegen sei die SVP-Fraktion grossmehrheitlich einver-standen. Auch bei einem Behördenreferendum sollen dieUrheber die Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt dar-zustellen. Es ist nicht einsehbar, weshalb die Befürwortereines Behördenreferendums anders behandelt werdensollen als ein Referendums- oder Initiativkomitee. Auchdie Urheber eines Behördenreferendums sind festhaltbarund ein Komitee daher bildbar.

    Ruedi Brassel (SP) spricht sich seitens der SP-Fraktiongegen die Überweisung des aktuellen Vorstosses alsMotion aus, zumindest zur Hälfte könnte sich seine Frakti-on jedoch hinter ein Postulat stellen. In einigen Gemein-den, in welchen es überhaupt ein Behördenreferendumgibt, ist die Praxis bereits heute so, wie sie eigentlich seinsollte: den Unterstützern eines Referendums wird im Ab-stimmungsbüchlein Raum zugestanden, ihre Positiondarzulegen. Selbst bei geheimen Abstimmungen siehtRuedi Brassel kein Problem. Ein Behördenreferendummuss von einer bestimmten Anzahl Mitgliedern eines Ein-wohnerrates unterzeichnet werden, und daher sind dieUnterstützer eines Referendums zumindest teilweise be-kannt. Bei Problemen müssten die Reglemente der Ein-wohnerräte angepasst werden, was vom Kanton allenfallsunterstützt werden könnte.

    Das Anliegen, dass in sämtlichen Gemeinden, in wel-chen das Behördenreferendum existiert, den Ergreiferneines solchen Referendums im Abstimmungsbüchlein

    genügend Raum zugestanden wird, ist berechtigt. DerWeg dahin muss jedoch nicht unbedingt so verlaufen, wiedies die Motion vorschlägt. Aus diesem Grund könnte sichein Teil der SP-Fraktion hinter das Anliegen des Vorstos-ses in der Form eines Postulats stellen.

    Rahel Bänziger (Grüne) stellt fest, in Binningen habeman in der letzten Zeit einige unschöne Abstimmungenund Wahlen erleben und erdulden müssen. Sie warengeprägt von einseitiger Gemeinderatspropaganda oderdem fehlenden Gegendarstellungsrecht in Abstimmungs-unterlagen, was zum Glück vom Regierungsrat bemängeltwurde. Eine Abstimmung musste so wiederholt werden.

    Die Zeit für eine Änderung bezüglich Gegendarstel-lungsrecht bei Behördenreferendum sei reif, weshalb sichdie Grünen einstimmig für eine Überweisung der vorlie-genden Motion aussprechen werden.

    Folgender, besonderer Fall ereignete sich ebenfalls inBinningen: Im Einwohnerrat wurde ein Kredit bewilligt unddie Befürworter ergriffen das Behördenreferendum. DenGegnern war es somit nicht möglich, Unterschriften zusammeln oder ihre Argumente in den Abstimmungsunter-lagen darzulegen. Dies sollte sich ändern. Es wäre be-stimmt kein Problem, Leute zu finden, welche sich bereiterklären würden, eine Gegendarstellung für die Abstim-mungsunterlagen zu schreiben.

    Die Mitglieder der Grünen Fraktion unterstützen eineÜberweisung der vorliegenden Motion und bitten denLandrat darum, dies ebenfalls zu tun.

    Franz Hartmann (SVP) erinnert an eine Abstimmung vorknapp einem Monat in Reinach, welche aufgrund einesBehördenreferendums zustande kam. Anlässlich der ent-sprechenden Einwohnerratssitzung stammten die für dasBehördenreferendum notwendigen Stimmen von drei Par-teien, ein Referendumskomitee hingegen gab es nicht.Der Gemeinderat konnte seine Argumente darlegen unddas Büro wurde mit der Ausarbeitung einer Gegendar-stellung beauftragt. Diesem Büro gehören fünf Personenan und es kann geschehen, dass die Unterstützer desReferendums im Büro in der Minderzahl sind und so über-stimmt werden. Das Gegendarstellungsrecht kann so nichtvollumfänglich wahrgenommen werden. Es ist daher wich-tig, die vorliegende Motion zu überweisen.

    ://: Mit 42:36 Stimmen bei 1 Enthaltung überweist derLandrat die vorliegende Motion 2010/369 an den Re-gierungsrat.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.42]

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

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    Nr. 2726

    8 2010/401

    Motion von Klaus Kirchmayr vom 25. November 2010:

    Richtige “Flughöhe” bei Finanzentscheidungen

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, er wolle dieMotion als Postulat entgegen nehmen. Die Spitalbetriebewerden seit 2008 mittels Globalbudget geführt und dabei

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112698

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    wurden die folgenden Erfahrungen gemacht: In den Spi-talbetrieben wurden die personellen Ressourcen starkausgebaut (Schaffung von über 200 zusätzlichen Voll-stellen) und es wurden Globalbudget-Überschüsse imUmfang von insgesamt 16,4 Mio. Franken erwirtschaftet,was auf eine zu grosszügige Ausstattung mit finanziellenMitteln hinweist. In der Globalbudgetphase nahm derStaatsbeitrag gegenüber 2007 um 44 Mio. Franken oder40,8 % zu. Es zeigt sich also, dass gewisse Vorausset-zungen erfüllt sein müssen, bevor flächendeckend Global-budgets eingeführt werden können. Voraussetzungenwären eine Stärkung der Konzernführung und der Con-trollinginstrumente. Sind diese Voraussetzungen nichterfüllt, besteht ein grosses Risiko, dass mit der Einführungvon Globalbudgets die finanzielle Führung des Konzernsgeschwächt wird.

    Der Regierungsrat will die Motion als Postulat ent-gegen nehmen, um zu prüfen, unter welchen Bedingun-gen die Einführung von Globalbudgets in Erwägung gezo-gen werden kann.

    Es bestehen bereits Forderungen, welche die Stoss-richtung des Regierungsrates unterstützen (Motion betref-fend Herstellung stufengerechter Finanzkompetenzen fürLandrat und Regierungsrat sowie Motion zur integriertenund vollständigen Finanzplanung).

    Klaus Kirchmayr (Grüne) zeigt sich erfreut über das Sta-tement des Finanzdirektors und erklärt sich bereit, seinenVorstoss als Postulat überweisen zu lassen. Das vomRegierungsrat vorgeschlagene Vorgehen erscheint ihmsinnvoll. Im Zusammenhang mit der Arbeit des Think Tankfür das Entlastungspaket, welches gestern vorgestelltwurde, wurde erkannt, dass die Mittelfristplanung länger-fristig gestärkt werden muss, denn es kann nicht mehrderart detailliert wie bis anhin geplant werden. Die vomFinanzdirektor angestrebte Stossrichtung erscheint KlausKirchmayr sinnvoll, weshalb ein Postulat wohl angebrachtsei.

    Peter Schafroth (FDP) gehört zu den Mitunterzeichnernder aktuellen Motion. Die Argumente des Finanzdirektorsbezeichnet er als stichhaltig, so dass ein Postulat wohlangemessen sei. Die FDP-Fraktion werde dem Postulatzustimmen.

    Mirjam Würth (SP) informiert, nach der Umwandlung desVorstosses in ein Postulat könne dieser auch von einerMehrheit der SP-Fraktion unterstützt werden. Eine Motionhätte man abgelehnt.

    Urs Berger (CVP) erklärt, auch die CVP/EVP-Fraktionwerde das Postulat unterstützen.

    Karl Willimann (SVP) betont, die SVP-Fraktion unter-stütze das Postulat.

    ://: Mit 69:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen überweist derLandrat den Vorstoss 2010/401 als Postulat an denRegierungsrat.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.49]

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

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    Nr. 2727

    9 2011/017

    Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 13. Januar

    2011: Resultate der kleinen Steueramnestie im Kanton

    Baselland. Schriftliche Antwort vom 19. April 2011

    Klaus Kirchmayr (Grüne) dankt dem Regierungsrat fürdie aufschlussreichen Informationen und ist der Ansicht,aus den Antworten lasse sich kein weiterer Handlungs-bedarf ableiten.

    ://: Damit ist die Interpellation erledigt.

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2728

    10 2011/051

    Motion von Hanspeter Weibel vom 24. Februar 2011:

    Bestrafung bei Beihilfe zum Sozialmissbrauch

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begründet die Ab-lehnung der Motion durch den Regierungsrat. Die Aus-stellung eines falschen Gutachtens wird gemäss Strafge-setzbuch bestraft (Art. 318 des Schweizerischen StGB),die entsprechenden Belange werden abschliessend durchdas StGB geregelt, kantonale Regelungen sind nicht zu-lässig. Denkbar ist nicht nur der Tatbestand der Ausstel-lung eines falschen Gutachtens im Zusammenhang mitder Beihilfe zum Sozialmissbrauch, sondern Betrug. VonBetrug spricht man dann, wenn aufgrund eines falschenGutachtens unberechtigterweise eine staatliche Leistungausbezahlt wird (Art. 146 sowie Art. 24 ff. des Strafgesetz-buchs).

    Der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion stehteine Palette von Massnahmen zur Sanktionierung einerFalschbeurkundung zur Verfügung (§§ 15 und 16 deskantonalen Gesundheitsgesetzes). Diese Sanktionspalet-te reicht bis zum Aussprechen eines unbefristeten Berufs-verbots. Weiter bestehen standesrechtliche Regeln (bei-spielsweise Standesordnung der FMH), welche im Fallevon Falschbeurkundungen eine Vielfalt von Sanktionenvorsehen (Bussen, Ausschluss aus der Berufsvereini-gung, Entzug von Titeln, Veröffentlichung in Fachpublika-tionen, Mitteilung an kantonale Behörden und Kranken-versicherungsorgane). Eine besondere Gutachterbewil-ligung existiert nicht.

    Der Regierungsrat ist der Meinung, die vorliegendeMotion sei abzulehnen, da das Anliegen des Motionärseigentlich bereits erfüllt ist.

    Hanspeter Weibel (SVP) dankt dem Regierungsrat fürdessen Ausführungen, welche ihm selbstverständlichbekannt seien. Er weist darauf hin, dass er verschiedeneVorstösse mit dem gleichen Ziel eingereicht habe: SowohlSozialhilfegelder als auch Sozialversicherungsgelder sol-len in erster Linie den Berechtigten zur Verfügung stehenund wir müssen alles dazu tun, dass keine Missbräuchegeschehen! Wer die Möglichkeiten schafft und Menschenin Versuchung führt, unser System zu missbrauchen, ist

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2699

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    für diesen Missbrauch mitverantwortlich. Die Legislativemuss alles unternehmen, um entsprechende Versuchun-gen gering zu halten.

    Hanspeter Weibel sind eine ganze Reihe von Fällenbekannt, in denen Personen teilweise über Jahre hinwegSozialhilfe oder IV-Renten bezogen und wegen Miss-brauchs rechtsgültig verurteilt wurden. Diesem Miss-brauch ist gemeinsam, dass in sämtlichen Fällen ein Gut-achten oder ärztliches Zeugnis vorliegt, welches eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und in allen Fällenwar es so, dass eine private Unfallversicherung, welcheebenfalls bezahlen musste, Abklärungen vornahm undintervenierte, was schliesslich zu einer Überführung derTäter führte. Keiner der oben genannten Gutachter wurdeje zur Rechenschaft gezogen, obwohl die entsprechendenRegelungen im Strafgesetzbuch bestehen. Zumindest inunserem Kanton muss gemäss Hanspeter Weibel dafürgesorgt werden, dass bei falschen Gutachten entspre-chend sanktioniert wird.

    Es bestehe eine schwarze Liste von Ärzten und An-wälten im Zusammenhang mit Beihilfe zum Sozialmiss-brauch. Als diese durch das entsprechende Bundesamthätte veröffentlicht werden sollen, ging ein grosser Protestder Standesorganisationen durchs Land, denn man wolltenicht, dass die Schwarzen Schafe bekannt werden. Wirdürfen es in Zukunft nicht mehr zulassen, dass ganzeOrganisationen beim Sozialhilfemissbrauch mithelfen.Massnahmen, die greifen, sind notwendig. Mit diesemAnliegen befasst sich die vorliegende Motion.

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, HanspeterWeibel selbst habe eben festgestellt, dass es sich haupt-sächlich um ein Problem des Gesetzesvollzugs und nichtum eines der gesetzlichen Grundlagen handle. Er siehtauch, dass beim Gesetzesvollzug Probleme auftretenkönnen, nur löst eine Veränderung der gesetzlichenGrundlagen dieses Problem nicht. Immerhin wurde bei-spielsweise bei der IV gehandelt. Es wurde ein regionalerärztlicher Dienst mit Ärzten, welche bei der IV angestelltsind, installiert. Dadurch wird das Missbrauchsrisiko redu-ziert, denn es handelt sich hier um amtliche und nicht umprivate Gutachter. Das Problem besteht, dass Gutachtennicht immer schlüssig sind oder sich gegenseitig wider-sprechen.

    Sollten einzelnen Ratsmitgliedern gewisse Missstän-de in unserem Kanton bekannt sein, so wäre Adrian Ball-mer daran interessiert, dass ihm diese mitgeteilt würden,denn er sei auch Präsident der Aufsichtskommission derSVA sowie zuständig für das kantonale Sozialamt. Kon-kreten Hinweisen werde man nachgehen.

    Peter Küng (SP) unterstützt die Haltung der Regierung imNamen der SP-Fraktion und ist der Meinung, die notwen-digen gesetzlichen Grundlagen seien vorhanden. Selbst-verständlich müssen diese auch umgesetzt werden. Deraktuelle Vorstoss beziehe sich auf einen Generalverdacht,alles werde in eine Schublade geworfen und Peter Küngsieht den Vorstoss daher im Zusammenhang mit demWahlkampf.

    Siro Imber (FDP) zitiert Artikel 318 des StGB:“Falsches ärztliches ZeugnisÄrzte, Zahnärzte, Tierärzte und Hebammen, die vorsätzlich ein1

    unwahres Zeugnis ausstellen, das zum Gebrauche bei einerBehörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils be-stimmt, oder das geeignet ist, wichtige und berechtigte Inter-

    essen Dritter zu verletzen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu dreiJahren oder Geldstrafe bestraft.Hat der Täter dafür eine besondere Belohnung gefordert, an-genommen oder sich versprechen lassen, so wird er mit Frei-heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.”2

    Weiter zitiert er Artikel 307:“Falsches Zeugnis. Falsches Gutachten. Falsche Überset-zungWer in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge, Sachverstän-1

    diger, Übersetzer oder Dolmetscher zur Sache falsch aussagt,einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten abgibt oderfalsch übersetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oderGeldstrafe bestraft.

    Werden die Aussage, der Befund, das Gutachten oder die2Übersetzung mit einem Eid oder mit einem Handgelübde bekräf-tigt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oderGeldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen.

    Bezieht sich die falsche Äusserung auf Tatsachen, die für die3richterliche Entscheidung unerheblich sind, so ist die StrafeGeldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.”

    Ausserdem besteht der Tatbestand der Falschbeurkun-dung und damit kein gesetzliches Schlupfloch, um Schind-luder zu betreiben. Sind entsprechende Fälle bekannt,müssen diese bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeigegebracht werden. Ginge die Staatsanwaltschaft den zurKenntnis gebrachten Fällen nicht nach, müsste sich dieGPK mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft befassen.

    Die heute bestehende Regelung ist vollständig undweitere Regelungen daher nicht notwendig. Ausserdem istder Bundesgesetzgeber zuständig.

    Hanspeter Weibel (SVP) gibt Adrian Ballmer zu einemgrossen Teil Recht, letztlich stehen der Umsetzung vonSanktionen auch Fragen des Datenschutzes im Weg. Ihmselbst sind mindestens drei Fälle bekannt, in welchen dieeine Behörde nicht wusste, dass Sozialhilfe ausbezahltwird, obwohl andernorts eine IV-Rente besteht. Das Mel-den von Sozialmissbrauch scheitert häufig auch an Fra-gen des Datenschutzes.

    Marie-Theres Beeler (Grüne) ist der Ansicht, die in derMotion verlangten strafrechtlichen Regelungen stellten fürden Landrat die falsche Flughöhe dar. Auch die GrüneFraktion will die vorliegende Motion aus den bereits ge-nannten Gründen nicht überweisen. Die Probleme desVollzugs könnten mit einer Umsetzung der Motion nichtgelöst werden.

    ://: Der Landrat lehnt eine Überweisung der Motion2011/051 mit 20:49 Stimmen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.03]

    Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

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  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112700

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Nr. 2729

    11 2011/052

    Motion von Urs von Bidder vom 24. Februar 2011:

    Zentrumsleistungen sind abzugsberechtigt

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begründet die ab-lehnende Haltung des Regierungsrats. Die Motion ist eineReaktion auf die am 13. Februar 2011 durch das Volkabgelehnte Erhöhung der Subventionen an das TheaterBasel. Aus dem Motionstext geht nicht hervor, ob die Bei-träge an die Zentrumsleistungen von Basel-Stadt nur beiGebergemeinden vom Finanzausgleichsbetrag abgezo-gen werden sollen oder ob auch Empfängergemeindenmehr Finanzausgleich erhalten würden. Wie die Ausfällefinanziert werden sollen, ist nicht klar. Nach heutigemGesetz würden die finanzstärksten Gebergemeinden, übereinen höheren Abschöpfungssatz für die Ausfälle auf-kommen. Sollte ein maximaler Abschöpfungssatz einge-führt werden, könnte es auch die Empfängergemeindenüber einen tieferen Pro-Kopf-Beitrag treffen. Wenn derKanton die Differenz decken sollte, wäre die Kostenneut-ralität zwischen Kanton und Gemeinden beim Finanzaus-gleich nicht mehr gegeben. Zudem würde der Wählerwillemissachtet, weil die Theatersubvention auf indirektemWeg erhöht würde.

    Gemäss Kantonsverfassung § 134 sollen durch denFinanzausgleich ausgewogene Verhältnisse in der Steuer-belastung und in den Leistungen der Gemeinden erreichtwerden. Das wichtigste Instrument des Finanzausgleichsist der horizontale Finanzausgleich. Es handelt sich umeinen Ressourcenausgleich mit dem Ziel, jede Gemeindemit einem Minimum an Ressourcen auszustatten. Umdieses Ziel zu erreichen, müssen die wirtschaftlich lei-stungsfähigen Gemeinden den wirtschaftlich schwächerenGemeinden einen Beitrag zahlen, wie dies beim Finanz-ausgleich des Bundes (NFA) der Fall ist. Beim Finanzaus-gleich handelt es sich nicht um eine freiwillige Spende,sondern um eine Pflichtabgabe nach Massgabe der wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit. Wenn diese Pflicht miteiner Spende umgangen werden kann, wird der Verfas-sungsauftrag beeinträchtigt. Im Extremfall könnten Ge-bergemeinden den gesamten zu entrichtenden Finanzaus-gleichsbeitrag an Zentrumsleistungen von Basel-Stadtüberweisen. Es besteht also ein drastischer Zielkonfliktzwischen dem Finanzausgleich mit dem Ziel ausgewoge-ner Verhältnisse unter den BL-Gemeinden und der Abgel-tung von Zentrumslasten an die Stadt Basel. Es ist völligunmöglich, mit einem einzigen Instrument derart divergie-rende Ziele zu verfolgen. Der Finanzausgleich ist schlichtdas falsche Instrument für Kulturförderung und nicht kon-form mit der Kantonsverfassung.

    Zu den abzugsfähigen Spenden bei den Steuern gibtes einen wesentlichen Unterschied: Der Staat fördert da-mit die privaten Spenden an einen guten Zweck erfüllendeInstitutionen. Er verzichtet freiwillig auf einen Teil derSteuereinnahmen, damit ein Anreiz besteht, einen nochgrösseren Betrag zu spenden. Eventuell müsste sonst derStaat selbst diese Institutionen unterstützen. Wohl würdees aber keiner Empfängergemeinde einfallen, freiwillig aufeinen Teil des Finanzausgleichs zu verzichten, wenn dieGebergemeinde eine Spende an die Stadt Basel tätigte.

    Im Übrigen müsste erst definiert werden, was unterden Zentrumsleistungen an die Stadt Basel gemeint seinkönnte.

    Des Weiteren gibt es auch Zentrumsnutzen. Das zeigtdas Pro-Kopf-Volkseinkommen, das im Kanton Basel-Stadt doppelt so hoch ist als im Kanton Baselland. Auchdas Umland erbringt Leistungen, die nicht abgegoltenwerden.

    Ruedi Brassel (SP) meint, die SP-Fraktion habe grossesVerständnis für das hinter der Motion stehende Anliegen.In der Umsetzung sieht man aber etliche Probleme. EineMotion, die die Berücksichtigung der Beiträge an Zen-trumsleistungen für Basel-Stadt im Finanzausgleich ver-langt, kann so ausgelegt werden, dass die Gemeinde freiist, irgendeinen Betrag für irgendeine Zentrumsleistungnach Basel-Stadt zu zahlen und dass dies dann vom Fi-nanzausgleich subtrahiert wird.

    Eine so strenge Formulierung dürfte nicht als Auftragan die Regierung überwiesen werden; die SP-Fraktionkönnte sich aber die Unterstützung als Postulat vorstellen.Zentrumsleistungen gibt es des Weiteren nicht nur inBasel-Stadt, sondern auch von zentralörtlichen Gemein-den des Kantons Baselland. Wie würde dies verrechnet?

    Karl Willimann (SVP) wertet die Motion als Trotzreaktioneines schlechten Verlierers, als indirekte Umgehung einesVolksentscheids, welche die Ungleichbehandlung derBaselbieter Gemeinden fördere. So könnten die «Speck-gürtelgemeinden» locker die Oberbaselbieter Gemeinden«strangulieren». Der diffizile Mechanismus des Finanz-ausgleichs würde dadurch noch viel komplizierter und vorallem torpediert. Deshalb bittet man um Ablehnung diesestendenziösen Vorstosses.

    Marianne Hollinger (FDP) meint, die FDP-Fraktion lehnedie Motion ab und schliesse sich vollumfänglich der Argu-mentation von Regierungsrat Adrian Ballmer an. Der Fi-nanzausgleich ist dafür da, die nur schlecht beeinfluss-baren Faktoren der unterschiedlichen Finanzkraft derGemeinden auszugleichen. Dazu zählt vor allem die Steu-erkraft pro Einwohner, aber auch die Anzahl Sozialhilfebe-züger, Kinder, Schüler usw. Es kann aber nicht sein, dassirgendwelche freiwilligen Zuwendungen Teil des Finanz-ausgleichs werden. Daher ist klar, solche Beiträge anZentrumsleistungen sollen die willigen Gemeinden selbst-verständlich vornehmen, aber diese haben nichts im Fi-nanzausgleich zu suchen.

    Lotti Stokar (Grüne) schliesst sich dem Votum von Mari-anne Hollinger an. Die grüne Fraktion lehnt den Vorstossin der Form eines Postulats und einer Motion ab. Es gehtnicht, dass man beginnt, beim Finanzausgleich mit Beiträ-gen auszugleichen. Es braucht im Gesetz objektive undmessbare Kriterien, welche die Berechnung des Aus-gleichs klar aufzeigen.

    Aufgefallen sind aber die im Finanzausgleichsgesetzaufgeführten Sonderlasten Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche. Die stadtnahen Gemeinden und vielleichtauch Oberbaselbieter Zentrumsgemeinden müssen auchLasten tragen, die an die Sicherheit und Ordnung ent-richtet werden, welche die kleineren Gemeinden nichttragen müssen. In diesem Sinne könnte zu einem späte-ren Zeitpunkt – eine Überarbeitung des Finanzausgleichs-gesetzes muss sowieso erfolgen – ein zusätzlicher Aus-gleich für die Zentrumslasten gefunden werden.

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2701

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Urs von Bidder (EVP) dankt Regierungsrat Adrian Ball-mer für die differenzierte Begründung seiner ablehnendenHaltung. Er ist sich bewusst, die Zentrumsleistungen nichtdefiniert zu haben und dass eine solche Definition nichtganz einfach ist. Ein Zielkonflikt zwischen dem verfas-sungsmässigen Auftrag, im Hinblick auf die Wirtschafts-kraft einzelner Gemeinden und den Zentrumsleistungeneinen Ausgleich zu schaffen, ist ersichtlich.

    Urs von Bidder stimmt Karl Willimann zu, es handlesich um eine Trotzreaktion, aber deswegen sei er nochkein schlechte Verlierer – dieser Vorwurf ziele sehr auf diepersönliche Ebne und sei nicht gerechtfertigt. Mit demVorstoss ist schon viel erreicht worden, nämlich dassdarüber nachgedacht wird, was der Finanzausgleich kannbeziehungsweise nicht kann. Der Motionär wird seinenVorstoss nicht in ein Postulat umwandeln.

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) meint zu Karl Willi-mann, es sei durchaus nicht so, dass Empfängergemein-den immer kleine Gemeinden im Oberbaselbiet und Ge-bergemeinden grosse Gemeinden aus der Agglomerationseien.

    ://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion2011/052 mit 70:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.19]

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2730

    12 2011/054

    Interpellation von Marianne Hollinger vom 24. Februar

    2011: Sekundarschulbauten finanzieren Verkehrlösun-

    gen. Schriftliche Antwort vom 10. Mai 2011

    ://: Der von Marianne Hollinger beantragten Diskussionwird stillschweigend stattgegeben.

    Marianne Hollinger (FDP) dankt RegierungspräsidentJörg Krähenbühl für die Antwort und drückt zu seinemwohl nicht grossen Erstaunen ihr grosses Erstaunen aus.Erst ist aber positiv zu begrüssen, dass der Regierungsratdie Absicht bekundet, den Durchstich unter der Haupt-strasse in Aesch zu bauen.

    Mit dieser Interpellation wurde gefragt, ob ein vor-gezogenes Bauen des Durchstichs möglich wäre, wenneine Vorfinanzierung durch die Gemeinde vorliegen wür-de, weil dieses Stück Strasse die Erschliessung zu einem100'000 Quadratmeter grossen Gewerbegebiet ist. DerRegierungsrat spricht sich in der Interpellationsantwortdenn auch klar für die Förderung dieses Gewerbegebietsaus; sie muss dies auch, da sie es in ihrem eigenen Richt-plan als Gewerbegebiet mit überregionaler Bedeutungausgeschieden hat. Nun meint der Regierungsrat, er be-nötige für die Planung bis mindestens ins Jahr 2015 Zeit.Man muss noch vier Jahre planen, obwohl man schonzwei Jahre plant – das ergibt eine Planungszeit von min-destens sechs Jahren! Das Stück Strasse, wofür mansechs Jahre plant – dieses Stück Strasse ist knapp 400Meter lang! Sechs Jahre Planung für 400 Meter Strasse –

    dies versteht nun wirklich niemand. Hier werden wirklichSteuergelder mit Planungen verpufft, anstatt dies in dieUmsetzung des grundsätzlich unumstrittenen Projekts zustecken.

    Zum Argument, man müsse noch Varianten planen:Wenn man noch zig Varianten plant, ist nur eines sicher,jede wird teurer als es die erste. Man braucht aber eineganz einfache und kostengünstige Lösung ohne «Schnick-schnack», wie sie seit langem auf dem Tisch liegt. DieseLösung braucht man aber jetzt. Dafür ist der Steilpass derVorfinanzierung an die Regierung gespielt worden, der derStärkung des Wirtschaftsstandorts Baselland dienen wür-de. Genau dies braucht man heute: Die Schaffung vonArbeitsplätzen und das Generieren von Steuereinnahmen.Diese Investition nicht zu tätigen ist das Einzige, das mansich nicht leisten kann.

    Georges Thüring (SVP) meint, dass der Regierungsrataufgrund des vorgegebenen Zeitplans nicht auf den inno-vativen und gleichzeitig erfrischenden und kreativen Fi-nanzierungsvorschlag der Interpellantin eingeht, sei scha-de, aber nachvollziehbar. Man sollte diese Option – im-merhin von einer aktiven und erfolgreichen Gemeindeprä-sidentin eingebracht – nicht wieder von der politischenAgenda streichen, sondern im Auge behalten. Die Ge-meinden könnten auf freiwilliger Basis Projekte tatsächlichbeschleunigen beziehungsweise dafür sorgen, dass sienicht wegen der Schieflage der Kantonsfinanzen auf dielange Bank geschoben werden. Jedoch hat der Kantongenerell strukturelle Probleme. Das vorliegende Beispielzeigt eigentlich beispielhaft, dass man zu komplizierte undvor allem zu langwierige Abläufe hat. Man darf sich nichtwundern, wenn erfolgreiche Ansiedlungen von Unterneh-men letztlich scheitern oder zumindest nicht in erwünsch-tem Ausmass vorangehen, weil schlicht und einfach zuvielZeit beansprucht wird, bevor dringende und notwendigeVerkehrserschliessungen realisiert werden können. Wieso oft steht man sich bei der Entwicklung selbst im Weg.Aesch Nord braucht heute eine leistungsfähige Verkehrs-erschliessung und dies nicht erst in einigen Jahren. Esbraucht dringend einfachere und schnellere Verfahren undProzesse.

    Hanspeter Frey (FDP) betont, man sollte sich bei Ver-kehrsinfrastrukturanlagen von Planungshorizonten vondrei bis vier Jahrzehnten verabschieden. Bereits im Jahr1980 hätte mit diesem Durchstich begonnen werden kön-nen. Es sind rund dreissig Jahre vergangen und nunspricht man wieder von vier bis fünf Jahren Planungszeit.

    ://: Damit ist die Interpellation 2011/054 erledigt.

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

    *

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112702

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Nr. 2731

    13 2011/065

    Postulat der CVP/EVP-Fraktion vom 3. März 2011: Für

    Massnahmen gegen den Rückgang der Freiwilligen-

    arbeit

    Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, derRegierungsrat sei zur Entgegennahme des Vorstossesbereit und beantrage dessen gleichzeitige Abschreibung.

    Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 1.

    Dorothée Dyck (EVP) bedankt sich für die rasche Antwortauf das Postulat. Weniger erfreut war man über die knap-pe Form einer kurzen Aktennotiz. Erfreulich ist aber, dassmit dem Anliegen offene Türen eingerannt wurden und dieRichtlinien auf dem Personalamt dahingehend ausge-staltet sind, dass dem Anliegen Rechnung getragen wird.Es ist zu hoffen, dass dies auch in der Praxis gelebt wird.Somit ist man mit der Abschreibung einverstanden.

    ://: Der Landrat überweist das Postulat 2011/065 einstim-mig mit 65:0 Stimmen und schreibt es gleichzeitig ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.29]

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2732

    14 2011/071

    Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 3. März 2011: Stan-

    desinitiative Steuerliche Entlastung von freiwillig Täti-

    gen

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, der Regie-rungsrat lehne diese Standesinitiative ab, da es sich nichtum ein spezifisch kantonales Anliegen handle. Das The-ma ist im Nationalrat bereits hängig (Motion Nr. 11.3083von Marianne Streiff-Feller, CVP/EVP/GLP-Fraktion, Steu-erabzug für Freiwilligenarbeit).

    Ein neuer Steuerabzug entspricht nicht dem Be-schluss des Landrats vom 27.01.2011 zum Geschäft2010/235 «einfachere Steuern im Baselbiet».

    Da es unterschiedlichste Formen von Freiwilligen-arbeit gibt, fragt sich, wie diese bewertet werden sol-len. Und wer keine Steuern bezahlt, kann auch nicht voneinem steuerlichen Abzug profitieren.

    Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) wertet den Vorstossals «kalten Kaffee», da die Thematik schon mehrmals imLandrat behandelt worden sei. Das Anliegen ist grund-sätzlich berechtigt, in der Tat ist ein Steuerabzug aber derfalsche Ansatz, da jene begünstigt werden, die mehr Ein-kommen zu versteuern haben. Dann stellt sich die Frage,wie der Nachweis der Freiwilligenarbeit erbracht werdenkann: Wer stellt das Zeugnis aus, wie können die ein-zelnen Tätigkeiten miteinander verglichen werden? DieserNachweis ist in der Praxis unmöglich. Deshalb stimmt dieSVP-Fraktion diesem Vorstoss nicht zu.

    Dorothée Dyck (EVP) bedankt sich für die Erklärung desRegierungsrats. Anstoss der Motion war das internationa-le Jahr der Freiwilligenarbeit. Dieses Jahr dient der Sensi-bilisierung und soll Zeichen setzen. Vor einigen Wochenhat der Landrat bereits ein Zeichen gesetzt, indem er mitder Überweisung der Motion 2010/183 für einen Lei-stungsauftrag an Benevol die Wichtigkeit der Freiwilligen-arbeit zum Ausdruck brachte.

    Im Zusammenhang mit dem Vorstoss 2011/065 hatman erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Kantonbereits mit gutem Beispiel vorangeht. Mit der Standes-initiative soll aber ein weiteres Zeichen gesetzt werden.Die Freiwilligenarbeit ist rückläufig und die Allgemeinheitkann das daraus entstehende Loch niemals stopfen, dadie finanziellen Ressourcen schlichtweg fehlen. Mit wel-chen Massnahmen kann dem entgegengewirkt werden?Einerseits braucht es eine grössere Wertschätzung, wasein Stück weit durch das internationale Jahr der Freiwil-ligenarbeit geschieht. Die CVP/EVP-Fraktion schlägt dafüreinen Steuerabzug oder, analog dem Kinderbonus, einBonus für Freiwilligenarbeit in der AHV vor.

    Es gibt bereits den Sozialausweis. Analog diesemeinfachen Formular wäre es sicher möglich, ein Formularfür die geleistete Freiwilligenarbeit zu entwerfen. Es gehtnur um die formale, also die innerhalb einer juristischenKörperschaft geleistete, Freiwilligenarbeit. Diese könnteeine Kontrollfunktion beziehungsweise ein Gegenzeich-nen des Formulars übernehmen. Vorstellbar wäre im Wei-teren die Festlegung einer Mindestleistung, eines Norm-lohns und einer Obergrenze des steuerlichen Abzugs.

    Natürlich sind noch nicht alle Fragen geklärt, aberman hat schon schwierigere Projekte umsetzen können.Nach dem Motto, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, solldas Thema angegangen werden.

    Daniela Schneeberger (FDP) meint, die FDP-Fraktionfolge den Argumentationen von Regierungsrat AdrianBallmer und Hans-Jürgen Ringgenberg. Es handelt sichum den falschen Weg, über steuerliche Anreize zu Freiwil-ligenarbeit zu animieren. Freiwilligenarbeit muss aus frei-en Stücken erfolgen, weil man helfen und unterstützenmöchte. Dabei denkt man nicht, dass man von einemSteuerabzug profitieren könnte. Allein durch steuerlicheAnreize würde die Freiwilligenarbeit auch nicht steigen. ImWeiteren handelt es sich bei diesem Weg um eine falscheAnerkennung der Freiwilligenarbeit. Schliesslich wäre dasAnliegen mit einem administrativen Aufwand verbunden.

    Hanni Huggel (SP) erklärt, die SP sei grundsätzlich fürdie Unterstützung der Freiwilligenarbeit. An dieser Motionhat man sich fast etwas die Zähne ausgebissen. Erstensfragt man sich, ob die Standesinitiative das richtige In-strument darstellt. Zweitens hat sich Hanni Huggel bei derBenevol Schweiz erkundigt: Von der SchweizerischenSteuerharmonisierungskonferenz wurde klar gesagt, fürgeleistete Stunden ohne Entgelt könne nichts abgezogenwerden, weil dies der Einheit der Materie widerspreche.Drittens stellt die Wertung tatsächlich ein Problem dar: Isteine Stunde Vorstandsarbeit gleich viel Wert wie eineStunde mit jemandem spazieren gehen? Tatsächlichpasst eine solche Bewertung nicht zur Freiwilligenarbeit.Entscheidend ist auch, dass sehr viele Frauen in der infor-mellen Freiwilligenarbeit tätig sind. Die Bewertung desSteuerabzugs würde sich also schwierig gestalten undeinen enormen Aufwand darstellen.

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2703

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Eine Minderheit der SP-Fraktion ist der Ansicht, miteiner solchen Standesinitiative könnte aber ein Signal andie Bundesebene gesendet werden, dass die Freiwilligen-arbeit besser unterstützt werden könnte. Die Mehrheit derSP-Fraktion wird aber aus den genannten Gründen dieÜberweisung ablehnen.

    Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte das für ihnwichtigste Argument betonen: Zurzeit diskutiert man überein Sparpaket und der Kanton hat kein Geld. Es wird sehrviel Freiwilligenarbeit geleistet, weshalb die Summe desSteuerabzugs sehr gross wäre. In der momentanen finan-ziellen Lage des Kantons sind solche Steuerabzugsmög-lichkeiten einfach nicht machbar.

    ://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion2011/071 mit 55:15 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.44]

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2733

    15 2011/085

    Motion von Karl Willimann vom 31. März 2011: An-

    passung des Finanzausgleichs bei den Sozialhilfe-

    kosten

    Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, der Regie-rungsrat sei bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen-zunehmen. Im horizontalen Finanzausgleich sind die So-zialhilfekosten primär Thema der Gemeinden. Die ständi-ge Arbeitsgruppe mit den Gemeinden zum Finanzaus-gleich und zur Aufgabenteilung müsste dieses Themaberaten. Aus diesem Grund sollte nicht ein verbindlicherAuftrag erteilt werden, sondern das Anliegen in Form ei-nes Postulats eingebracht werden.

    Im Finanzausgleich gibt es den wichtigen Grundsatz,dass der Finanzausgleich nicht durch eigene Massnah-men beeinflusst werden kann, dass also das System nichtmanipuliert werden kann. So erhält man beispielsweisenicht mehr vom Finanzausgleich, wenn man den Steuer-fuss senkt. Bei den effektiven Sozialhilfekosten handelt essich um einen Graubereich. Dies kann in der Arbeitsgrup-pe diskutiert werden.

    Karl Willimann (SVP) dankt für die Begründung und er-klärt sich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstan-den.

    ://: Der Vorstoss 2011/085 wird stillschweigend als Pos-tulat überwiesen.

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2734

    16 2011/093

    Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 31. März

    2011: Festlegung von verbesserten und verbindlichen

    Standards für die Abrechnung von Verpflichtungs-

    krediten

    ://: Das Postulat 2011/093 wird stillschweigend überwie-sen.

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2735

    17 2011/036

    Postulat von Klaus Kirchmayr vom 9. Februar 2011:

    Bessere Anerkennung für die Ereignisdienste

    Das Postulat 2011/036 wurde zurückgezogen.

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2736

    18 2011/061

    Motion von Hanspeter Weibel vom 3. März 2011: Vor-

    aussetzungen für die Einbürgerung

    Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, der Re-gierungsrat sei bereit, den Vorstoss als Postulat entge-genzunehmen. Das Thema ist mit dem überwiesenenPostulat 2009/036 von Patrick Schäfli bereits beim Regie-rungsrat deponiert worden. Der Regierungsrat hat ange-kündigt, dass er den Bereich der gesicherten Existenz-grundlage im Rahmen der Revision des kantonalen Bür-gerrechtsgesetzes regeln wird, sobald die Revision desEinbürgerungsgesetzes auf Bundesebene in Kraft gesetztsein wird. Es besteht ein ausgewiesenes Bedürfnis, diekantonale Einbürgerungspraxis betreffend Sozialhilfebe-zug gesetzlich zu verankern. Eine Überweisung als Motionwürde diese Revisionsarbeiten vorwegnehmen.

    Die vom Motionär vorgeschlagenen Kriterien, die einenicht gesicherte Existenzgrundlage definieren, gehen zuweit oder sind zu wenig differenziert. Die vorgeschlageneRegelung würde alle Sozialhilfeempfänger von der Ein-bürgerung ausschliessen. Das ist nicht richtig, da eineSozialhilfeabhängigkeit auf unterschiedlichen Gegeben-heiten beruhen kann. Sie kann selbstverschuldet oderohne eigenes Verschulden entstanden sein, beispiels-weise bei den Working Poors. Auch das blosse Bestehenvon Betreibungen und Verlustscheinen ist als Kriterium zuwenig differenziert. Seit 1992 erscheinen auf den Betrei-bungsregisterauszügen auch Eintragungen über vor mehrals zehn Jahren ausgestellte Betreibungs- und Verlust-scheine – dies unabhängig davon, ob diese Betreibungenoffen, bezahlt, zurückgezogen oder verjährt sind. Auch die

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112704

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    Höhe der Betreibung und die Art des Gläubigers würdenach der Vorstellung des Motionärs keine Rolle spielen.Diese Forderung kann so nicht entgegengenommen wer-den. Aus diesen Gründen bittet der Regierungsrat, denVorstoss als Postulat zu überweisen.

    Hanspeter Weibel (SVP) dankt Regierungsrätin SabinePegoraro für die Ausführungen. Er meint, er habe kopiert:Der vorgeschlagene Gesetzestext sei im Kanton Graubün-den seit dem 1. Januar 2006 in Kraft, habe sich bewährtund schon verschiedene Gerichtsurteile überstanden.

    Genau die Begründung der Regierung zur Umwand-lung des Vorstosses Schäfli in ein Postulat hat den Motio-när zu Einreichung dieses Vorstosses motiviert. GemässBundesgericht ist eine Differenzierung zwischen selbst-verschuldet und nicht selbstverschuldet diskriminierend.Es müsste also eine Instanz geben, die differenziert unddie Grenze zwischen selbstverschuldet und nicht selbst-verschuldet festlegen würde. Die zurzeit vom Regierungs-rat angestrebte Bürgerrechtrevision enthält wiederumdiskriminierende Elemente, was nicht vor einem Gerichts-urteil standhalten könnte. Mit der Motion soll eine klare,eindeutige und bereits seit mehreren Jahren in einemanderen Kanton bewährte Regelung auch im KantonBasel-Landschaft eingeführt werden. Man kann es sichnicht leisten, im Bürgerrechtsgesetz eine Regelung zuschaffen, mit der am Schluss ein willkürlicher Entscheidüber eine Einbürgerung entscheidet. Die Voraussetzun-gen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit sind im Mo-tionstext klar und eindeutig definiert, weshalb dieser Vor-stoss überwiesen werden sollte.

    Agathe Schuler (CVP) meint, der Landrat habe sich inletzter Zeit wiederholt mit der in der Motion Weibel aufge-griffenen Thematik Einbürgerung nur bei gesicherter Exis-tenzgrundlage, insbesondere mit dem generellen Aus-schluss von Einbürgerungsverfahren bei Sozialhilfebezug,befasst. Das letzte Mal hat der Landrat vor keinen dreiMonaten, am 24. Februar 2011, darüber debattiert und mitder Vorlage 2010/347 das Postulat 2009/036 nicht abge-schrieben, da die Bürgerrechtsrevision im Gange ist. Dieentsprechende Vorlage ist auf das laufende Jahr ange-sagt. Dass genau zwei Wochen nach dieser Debatte vonHanspeter Weibel ein neuer Vorstoss mit gleichem Zieleingereicht wurde, ist erstaunlich und erinnert an Zwänge-lei. Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Motion ab, da gemässBundesgerichtsentscheid ein generelles Einbürgerungs-verbot wegen Sozialhilfebezugs eine verfassungsmässigeDiskriminierung ist. Zu den weiteren genannten Hinder-ungsgründen muss gesagt werden, dass ein guter finan-zieller Leumund für eine Einbürgerung im Kanton Basel-land Voraussetzung ist. Das Anliegen ist also bereits er-füllt. Ein Postulat ist überflüssig, da alle aufgeworfenenFragen und Themen bereits ausführlich in der Vorlage2010/347 bearbeitet worden sind. In Kürze wird man aberdie Gelegenheit haben, das Bürgerrechtsgesetz zu bera-ten und dabei über diese Fragen zu debattieren.

    Auch die SP-Fraktion werde den Vorstoss ablehnen, er-

    klärt Nelly Dambach (SP). Eine Überweisung zum heuti-gen Zeitpunkt ist unnötig, weil die Anpassung des Bürger-rechtsgesetzes bereits eingeleitet worden ist. Zudem istder Vorstoss nicht sauber durchdacht und trifft seltsameUnterscheidungen wie, dass niemand eingebürgert wer-den darf, bei dem in den letzten fünf Jahren ein Konkurs

    vorliegt. Bei den Verlustscheinen gibt es dann aber keinezeitlichen Begrenzungen – das ist eine unsorgfältige Re-gelung. Vor allem wird im Motionstext nicht zwischenselbstverschuldeter und nicht selbstverschuldeter Sozial-hilfeabhängigkeit unterschieden. Dies ist sehr stossend. Inder Diskussion vom letzten Oktober meinte sogar dieSVP-Fraktion, dies müsse differenziert werden.

    Im Kanton Baselland gibt es einen 33-seitigen einenLeitfaden zur ordentlichen Einbürgerung. Es handelt sichum ein brauchbares Instrument, das Angelegenheiten wieVerslustscheine usw. regelt; dies differenzierter als es imvorliegenden Vorstoss verlangt wird. Mit dem Stehenlas-sen des Postulats 2009/036 hat der Landrat klar zum Aus-druck gebracht, dass mit der Revision des Bürgerrechts-gesetzes vorwärts gemacht werden soll. Die Überweisungdes vorliegenden Vorstosses macht keinen Sinn, sondernnur jenen Personen mehr Arbeit, die an der Revision ar-beiten sollten.

    Werner Rufi (FDP) berichtet, die FDP-Fraktion werde denVorstoss als Postulat überweisen. Man ist nicht der An-sicht, dass es sich um eine Doppelspurigkeit handelt. ImGegenteil zeigt der Motionär gewisse Elemente eineskantonalen Bürgerrechtsgesetzes auf, die geprüft werdenmüssen. Bei der Frage der selbstverschuldeten bzw. nichtselbstverschuldeten Sozialhilfeabhängigkeit ist auch dieFDP-Fraktion der Ansicht, dass differenziert werdenmuss. Schliesslich sollte nicht bis zum Vorliegen des Bun-desgesetzes gewartet werden, da dies noch ein paar Jah-re dauern wird. Auch für die Gemeinden wäre es gut, derKanton könnte eine einheitliche Basis legen.

    Stephan Grossenbacher (Grüne) meint, der Vorstoss seizuwenig differenziert, unfair und diskriminierend, weshalbdie grüne Fraktion die Überweisung ablehnen werde.

    Hanspeter Weibel (SVP) erklärt, er habe diesen Vorstosseingereicht, weil er die Diskriminierung zwischen selbst-verschuldet und nicht selbstverschuldet als nicht richtigbetrachte. Er erklärt sich im Sinne eines Entgegenkom-mens mit der Umwandlung in ein Postulat bereit.

    ://: Der Landrat lehnt die Überweisung des in ein Postulatumgewandelten Vorstosses 2011/061 mit 40:36 Stim-men ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 12.01]

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2737

    Frage der Dringlichkeit:

    2011/179

    Postulat von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion: Über-

    arbeitung der kantonalen Energiestrategie

    Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) berichtet,der Regierungsrat lehne die Dringlichkeit ab. Der Bundes-rat und gestern der Nationalrat nahmen gewisse Weichen-stellungen vor. Als nächstes wird der Ständerat und ver-

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2705

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    mutlich danach das Volk entscheiden. Im Kanton Basel-land will man keine «Hüscht und Hott Politik» machen.

    Thomas de Courten (SVP) berichtet, die SVP-Fraktionschliesse sich der Argumentation des Regierungsrats anund lehne die Dringlichkeit ebenfalls ab.

    Klaus Kirchmayr (Grüne) meint, es sollte mittlerweilejedem klar sein, dass sich die Umwelt geändert hat. Dieentsprechenden Weichenstellungen sind erfolgt. Jedezugewartete Woche und jeder zugewartete Monat, blo-ckiert die weiteren Entwicklungen. Deshalb muss der Kan-ton als erstes seine Strategie anpassen, was mittlerweilewirklich gerechtfertigt ist. Damit soll nicht länger gewartetwerden, weshalb die Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

    Daniele Ceccarelli (FDP) schliesst sich Thomas de Cour-ten an, man sehe ebenfalls keine Dringlichkeit für diesesAnliegen. An der letzten Landratssitzung wurde bereitsausführlich über dieses Thema diskutiert. Dann hat manden Verfassungsauftrag, darauf hinzuwirken, dass in derNachbarschaft keine Atomkraftwerke gebaut werden (§115 Abs. 2 Kantonsverfassung).

    Thomas Bühler (SP) erklärt, die SP-Fraktion unterstützedie Dringlichkeit, auch wenn man eher für eine Massnah-menplanung gewesen wäre. An seiner letzten Sitzung hatder Landrat aber Umsetzungsmassnahmen abgelehnt. Essoll aber mindestens die Strategieplanung überarbeitetwerden.

    Felix Keller (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion sehe indem Anliegen keine Dringlichkeit.

    ://: Das Zweidrittelquorum wird nicht erreicht und dieDringlichkeit wird mit 42:30 Stimmen bei 2 Enthaltun-gen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 12.04]

    Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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    Ende der Vormittagssitzung 12.05 Uhr.

    Nr. 2738

    5 Fragestunde

    1. Mirjam Würth: Entlastung HPL über Ergolzstrasse

    FüllinsdorfAm Dienstag, den 7. Juni 2011, haben Anwohnerinnenund Anwohner der Ergolzstrasse in Füllinsdorf eine Petiti-on an den Landrat eingereicht.

    Sie sind nicht damit einverstanden, dass die Ergolz-strasse, eine Gemeindestrasse (Sackgasse) und gleich-zeitig kantonaler Veloweg, werktags von 6:30 bis 8:00 und16:30 bis 18:00 Uhr in Richtung Basel bis zum Abschlussder HPL-Bauarbeiten im Dezember 2013 als Entlastungder Rheinstrasse verwendet werden soll.

    Bis Mitte Mai 2011 fuhr der Verkehr aus Frenkendorf

    und Füllinsdorf in Richtung Basel über die Mühlerainram-pe kreuzungsfrei auf die Rheinstrasse auf. Wegen desBaus der HPL musste diese Rampe Mitte Mai abgebro-chen werden. Während der nächsten beiden Jahre mussder Verkehr aus den beiden Dörfern im Kreisel Rhein-strasse/Liestalerstrasse die Rheinstrasse kreuzen (Links-abbieger), um in Richtung Basel zu fahren. Da der Regie-rungsrat mit dieser Verkehrsführung eine Überlastung desKreisels und Rückstaus befürchtete, sollte die Ergolzstras-se, eine Füllinsdörfer Gemeindestrasse entlang der Er-golz, morgens und abends zeitweise geöffnet werden. DieErgolzstrasse sollte den Verkehr aus Füllinsdorf und demFraumatt-Quartier in Richtung Norden via Wölferstrassekreuzungsfrei (Rechtsabbieger) auf die Rheinstrasse füh-ren.

    Auf Grund von laufenden Einsprachen aus der Bevöl-kerung von Füllinsdorf kann die vorgesehene Entlastungvorläufig nicht erfolgen.

    Fragen– Was sind die Erfahrungen, seit die Mühlerainrampe in

    Füllinsdorf geschlossen ist?– Wie flüssig rollt der Verkehr, gibt es Rückstau und

    wenn ja, wie weit bzw. wie lange (Wartezeit) und beiwelchen Kreiseln?

    – Gibt es Buslinien, die wegen der neuen Verkehrsfüh-rung deutliche Verspätungen erfahren?

    – Wenn Verspätungen bei den Bussen vorliegen, wiegross sind die Verspätungen, und sind Massnahmengeplant, einzelne Buslinien anders zu führen (z.B.Linie 80 durch die Ergolzstrasse)?

    – Wurde geprüft, ob für die beiden kommenden Fahr-planperioden Dezember 2011 bis Dezember 2013 imBereich Liestal-Füllinsdorf-Frenkendorf Änderungenan der Fahrplangestaltung und/oder Linienführungsinnvoll bzw. notwendig sind?

    Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erlaubtsich, alle Fragen gesamthaft zu beantworten, und zwaraus folgenden Gründen:

    1. Es handelt sich bei der Ergolzstrasse um eine Ge-meindestrasse und sie liegt daher grundsätzlich in derHoheit der Gemeinde. Die vorgesehene Entlastungsmass-nahme für zwei Zeitfenster von je 1½ Stunden pro Tag imEinbahnverkehr mit Tempo 30 und Verkehrswachen dientdirekt dem lokalen Quellverkehr von Füllinsdorf mit immer-hin rund 1'000 Parkplätzen allein im Quartier und entspre-chendem Verkehraufkommen. Indirekt dient die Mass-nahme zu Stosszeiten der Entlastung der Rheinstrasseund dort insbesondere auch dem öffentlichen Verkehr mitden verschiedenen Buslinien. Der Regierungsrat soll so-mit hier Auskunft zu einer vorgesehenen Massnahmegeben, welche in der Hoheit der Gemeinde Füllinsorf liegt.

    2. Gegen die verkehrspolizeiliche Anordnung der tem-porären Massnahme sind beim Regierungsrat Beschwer-den hängig. Dieser muss nun zunächst über die aufschie-bende Wirkung der Beschwerde entscheiden, und dafürwerden gegenwärtig Fakten gesammelt. Es geht nicht an,diesem noch ausstehenden regierungsrätlichen Entscheidin einem laufenden Beschwerdeverfahren in irgendwel-cher Art vorzugreifen; dafür wird der Landrat Verständnishaben.

    Zur Sache kann nur soviel ausgeführt werden: Dieerst seit kurzem bestehende neue Verkehrsführung, mitwelcher der Verkehr von Frenkendorf und Füllinsdorf auf

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 20112706

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    die Rheinstrasse geleitet wird, hat zu den Spitzenstundenselbst im erfahrungsgemäss relativ verkehrsschwachenMonat Mai zu spürbaren Behinderungen und Rückstausgeführt. Auch beim öffentlichen Verkehr auf den Buslinien70, 75, 78 und 80, die von der Schliessung der Mühlerain-rampe betroffen sind, wurden – insbesondere bei denLinien 78 und 80 – signifikante Verspätungen registriert.Die Linie 78 ist bei der Zufahrt zum Bahnhof Frenkendorfvon Verspätungen betroffen, was für den Anschluss andie S-Bahn relevant ist. Bei der Linie 80 erhöht sich dieFahrzeit zwischen den Haltestellen Niederschönthal undSchönthal um gut 1½ Minuten.

    Auf dem Kreisel Liestalerstrasse/Rheinstrasse gibt eskeinerlei Leistungsreserven mehr, jede Verkehrszunahmeführt zu Rücks ta us . A uc h be im K re ise l Park -strasse/Liestalerstrasse werden regelmässig Staus regi-striert, weil von der Liestalerstrasse Richtung Basel nichtin die Rheinstrasse eingefahren werden kann.

    Die temporäre Entlastungsmassnahme, zeitlich be-grenzt auf Berufsverkehrzeiten, ist aufgrund der baulichenSituation nur für Personenwagen im Einbahnverkehr undfür Velos im Gegenverkehr möglich, der Ausbaustandardist für einen Busbetrieb ungenügend; es fehlt ein dafürtauglicher Unterbau. Der ÖV-Busbetrieb soll indirekt durchweniger PW-Verkehr auf der neuen Verkehrsführung pro-fitieren.

    Mirjam Würth (SP) dankt für die Beantwortung ihrer Fra-gen.

    Karl Willimann (SVP) stellt eine

    ZusatzfrageIst es möglich, dass eine Vertretung des Tiefbauamtesund eine Delegation des Anwohnerkomittees Ergolzstras-se sich zu den neuralgischen Zeiten (07:00 und 17:00Uhr) treffen, um den behaupteten Rückstau gemeinsamkonstatieren zu können?

    AntwortDiese Anregung kann gerne entgegengenommen werden.Zwei Ortstermine diese Woche haben allerdings gezeigt,dass es bereits morgens um 06:45 Uhr einen Rückstaubis zum Coop gab.

    *

    2. Rahel Bänziger: Evaluationsbericht der Sicher-

    heitspolizeiDer Evaluationsbericht zur Optimierung der Hauptabtei-lungen S icherheit und Ordnung der Polizei Ba-sel-Landschaft (Geschäft Nr. 2011/145) wurde Anfang Mai2011 veröffentlicht. Statt nach einem Jahr, erschien diesererst nach 18 Monaten nach Genehmigung der Vorlagedurch den Landrat im Januar 2009.

    Wenig später konnte man den Medien entnehmen,dass grössere personelle Probleme Rochaden in denHauptabteilungen Sicherheit und Ordnung nötig machtenund der Chef persönlich intervenieren musste. Grund desEingreifens sei die Tatsache, dass die Chefs der BereicheOst und West, sowie derjenige der zentralen Planungnicht am gleichen Strick gezogen hätten. Im Evaluations-bericht der Sicherheitspolizei sind diese Probleme mitkeiner Silbe erwähnt.

    Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet dieFragen.

    Frage 1Weshalb erschien der Bericht erst nach 18 statt der ge-planten 12 Monate? (Der Bericht des Polizeikommandan-ten trägt das Datum 21.12.2010.)

    AntwortDie Umsetzung der Optimierung der Hauptabteilung Si-cherheit und Ordnung erfolgte per 1. Oktober 2009. DieEvaluation wurde auftragsgemäss nach einem Jahr, alsoim Herbst 2010 durchgeführt. Anschliessend hat die Poli-zei Basel-Landschaft den Evaluationsbericht erstellt undihn am 21. Dezember 2010 der Sicherheitsdirektion über-geben. In den darauf folgenden Wochen ist der Entwurfeiner Landratsvorlage erarbeitet worden. Das anschlies-sende Mitberichtsverfahren zu dieser Landratsvorlage beiden anderen Direktionen, die Auswertung der Mitberichteund die Bereinigung der Landratsvorlage haben etwaslänger gedauert als üblich; es gab auch noch andere Ge-schäfte zu behandeln. Schliesslich hat der Regierungsratdie Vorlage zusammen mit dem Evaluationsbericht am 10.Mai 2011 dem Landrat überweisen können.

    Frage 2Weshalb ist im Bericht des Regierungsrates nichts vonden später publik gewordenen personellen Problemenerwähnt?

    AntwortDie personellen Probleme stehen in keinem direkten Zu-sammenhang mit der Umsetzung der Optimierung, son-dern sind genereller Natur. Sie haben sich im Verlaufe derletzten zwölf Monate aber akzentuiert, weil neben derUmsetzung der Optimierung zwei weitere grosse Neue-rungen, nämlich die Einführung der neuen Schweizeri-schen Strafprozessordnung und die Einführung des neuenEDV-System INPOS zu bewältigen waren.

    Frage 3Seit wann war die Sicherheitsdirektion über diese Proble-me informiert? Weshalb wurde nicht eher gehandelt?

    AntwortEs ist bereits seit längerer Zeit versucht worden, die auf-getretenen Probleme im Rahmen der üblichen Führungs-arbeit zu lösen. Anfangs dieses Jahres hat die Polizeilei-tung aufgrund verschiedener Anzeichen wie der zuneh-menden Anzahl Kündigungen und nachgesuchten Zwi-schenzeugnissen feststellen müssen, dass sich die Ver-hältnisse nicht verbessert, sondern im Gegenteil ver-schlechtert haben. Der Polizeikommandant hat darumentschieden, die schwierige Situation mit Rochaden in derFührung der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung an-zugehen. Er hat die Direktionsleitung im März dieses Jah-res über die beabsichtigten, ausserordentlichen Führungs-massnahmen informiert.

    Rahel Bänziger (Grüne) dankt für die Antworten und stelltfolgende

    ZusatzfrageGemäss dem am 21. Dezember 2010 veröffentlichtenBericht des Polizeikommandanten sind nicht mehr Zwi-

  • Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011 2707

    N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-06-09_ptk.wpd – [10.10.01]

    schenzeugnisse verlangt worden, als bei einem 200-köpfi-gen Korps zu erwarten wäre, und es habe keine Blindbe-werbungen von Polizeimitarbeitenden bei anderen Korpsgegeben. Gemäss dem regierungsrätlichen Evaluations-bericht ist hingegen die Anzahl der Zwischenzeugnissegestiegen, und es heisst darin, dem Polizeikommandan-ten sei bekannt, dass Mitarbeitende konkret bei anderenPolizeikorps angeklopft hätten. Wie kommt es zu diesemoffensichtlichen Widerspruch zwischen diesen beidenBerichten?

    AntwortDiese Frage bedarf der genaueren Abklärung und wirdspäter der Fragestellerin direkt beantwortet.

    ://: Damit sind die Fragen beantwortet.

    Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

    *

    Nr. 2739

    19 2011/069

    Interpellation von Rosmarie Brunner vom 3. März

    2011: Versteckte Pensenerhöhung in der Geschäfts-

    leitung des Kantonsgerichts. Schriftliche Antwort vom

    10. Mai 2011

    Rosmarie Brunner (SVP) beantragt Diskussion.

    ://: Diskussion wird bewilligt.

    Rosmarie Brunner (SVP) betont, der Kantonsgerichts-präsident habe in der Justiz- und Sicherheitskommissionam 5. Januar 2011 mitgeteilt, dass in der Geschäftsleitungdes Kantonsgerichts gespart werde und er sein Pensumper Anfang Jahr um 10 % reduziert habe. So weit, so gut– nur ist das bloss die halbe Wahrheit. Er hat es nämlichdamals unterlassen, der Kommission gleichzeitig mitzutei-len, dass sein juristischer Sekretär ebenfalls per AnfangJahr sein Pensum für die Geschäftsleitung um 20 % er-höht habe. Insgesamt liegt also keine Pensenreduktionvor; im Gegenteil: die Geschäftsleitung hat seit AnfangJahr zehn Stellenprozente mehr zur Verfügung, dies beigleichzeitigem Wegfall von ca. 200 Mitarbeitenden, die zurSicherheitsdirektion verlagert wurden durch den Wechselder Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaft. Wiekann man da noch von «Sparen» sprechen?

    Der Kantonsgerichtspräsident hätte die Kommissionunbedingt offen informieren müssen. Sei Vorgehen gibtein schlechtes Bild ab und weckt Misstrauen. Dass beimLeitenden Gerichtsschreiber insgesamt eine Pensenver-änderung stattgefunden hat, tut dabei nichts zur Sache.Künftig sind bei seinem Pensum die 60 % für die Ge-schäftsleitung zementiert; in der Abteilung sind es 20 %weniger. Es wird sicher nicht lange dauern, bis ein Antragkommt, dass das Pensum in der Abteilung wieder zu erhö-hen sei. Oder ist es je vorgekommen, dass das Kantons-gericht sagt, es verfüge über genügend Gerichtsschre