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Neues aus der Schachblumengemeinde STELLENAUSSCHREIBUNG NACHMITTAGSBETREUUNG Großsteinbach Zur Nachbesetzung der Nachmittagsbetreuung wird dringend ge- sucht: 1 Pädagoge/in (VS-LehrerIn, Kindergarten- u. Hortpädagoge/in für die Schulkindbetreuung/Freizeitbetreuung (Nachmittagsbetreuung) im Rahmen der GTS Anstellungsbeginn: 1. Februar 2017 Arbeitszeit: 11.30 – 17.00 Uhr Kinderdienst abwechselnd 2 bzw. 3 Tage pro Woche, durchschnittlich 13,75 Wo- chenstunden; Jahresarbeitszeitmodell Anmeldung 12 Std. zuzügl. 1,75 Std. Einarbeitung. Unbefristetes Dienstverhältnis. Anforderungsprofil: • Ausbildung zur/zum VS LehrerIn oder Kindergarten- u. Hortpäda- goge/in, zumindest Tagesmutter/-vater • Aktive Freizeitgestaltung mit Schulkindern • Fähigkeit zur Unterstützung der Schulkinder bei der Hausaufgabe • Positive Einstellung zum Lernen • Hohe kommunikative und soziale Kompetenz • Bereitschaft zur Weiterbildung; Kreativität • Gute Zusammenarbeit mit Eltern, Schule und Dienstgeber • Freude am Basteln, Singen, Gestalten uvm. Abgabe der schriftliche Bewerbungen bis Dienstag, dem 10. Jänner 2017 persönlich im Gemeindeamt Großsteinbach oder per Post an Gemeinde Großsteinbach, 8265 Großsteinbach 62 Die Bewerbung soll enthalten: • Bewerbungsschreiben • Lebenslauf • Ausbildungsnachweise • Bekanntgabe der bisherigen und derzeitigen Tätigkeit(en) Gemeinde Großsteinbach 8265 Großsteinbach 62 Jänner 2017 Freitag, 03. Feb. 2017 von 15.00 - 16.00 Uhr. EINSCHREIBUNG FÜR DIE KINDER- KRIPPE UND DEN KINDERGARTEN

8265 Großsteinbach 62 Jänner 2017 · • Freude am Basteln, Singen, Gestalten uvm. Abgabe der schriftliche Bewerbungen bis ... Unter der professionellen Anleitung von Hrn. Prof

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Neues aus der Schachblumengemeinde

STELLENAUSSCHREIBUNG

NACHMITTAGSBETREUUNG Großsteinbach

Zur Nachbesetzung der Nachmittagsbetreuung wird dringend ge-sucht:

1 Pädagoge/in (VS-LehrerIn, Kindergarten- u. Hortpädagoge/in für die Schulkindbetreuung/Freizeitbetreuung

(Nachmittagsbetreuung) im Rahmen der GTS

Anstellungsbeginn: 1. Februar 2017

Arbeitszeit: 11.30 – 17.00 Uhr Kinderdienst

abwechselnd 2 bzw. 3 Tage pro Woche, durchschnittlich 13,75 Wo-chenstunden; Jahresarbeitszeitmodell Anmeldung 12 Std. zuzügl. 1,75 Std. Einarbeitung. Unbefristetes Dienstverhältnis.

Anforderungsprofil:

• Ausbildung zur/zum VS LehrerIn oder Kindergarten- u. Hortpäda-goge/in, zumindest Tagesmutter/-vater

• Aktive Freizeitgestaltung mit Schulkindern

• Fähigkeit zur Unterstützung der Schulkinder bei der Hausaufgabe

• Positive Einstellung zum Lernen

• Hohe kommunikative und soziale Kompetenz

• Bereitschaft zur Weiterbildung; Kreativität

• Gute Zusammenarbeit mit Eltern, Schule und Dienstgeber

• Freude am Basteln, Singen, Gestalten uvm.

Abgabe der schriftliche Bewerbungen bis

Dienstag, dem 10. Jänner 2017 persönlich im Gemeindeamt

Großsteinbach oder per Post an

Gemeinde Großsteinbach, 8265 Großsteinbach 62

Die Bewerbung soll enthalten: • Bewerbungsschreiben • Lebenslauf • Ausbildungsnachweise • Bekanntgabe der bisherigen und derzeitigen Tätigkeit(en)

Gemeinde Großsteinbach

8265 Großsteinbach 62 Jänner 2017

Freitag, 03. Feb. 2017

von 15.00 - 16.00 Uhr.

EINSCHREIBUNG

FÜR DIE KINDER-

KRIPPE UND DEN

KINDERGARTEN

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SPORTLEREHRUNG

Stefan Winter aus Großhartmannsdorf wur-

de im Bahnradfahren österreichischer Meis-

ter im Ausscheidungsrennen und belegte

weiters den 2. Platz im Punkterennen und

den 3. Platz im Scratch der österreischichen

Meisterschaft im Bahnradfahren. Für diese

sportlichen Leistungen wurde er von der

Gemeinde geehrt.

Weitere Top Platzierungen in den ver-

schiedensten Kategorien.

Die Gemeinde Großsteinbach gratuliert

ihm recht herzlich zu seinem Erfolg und

wünscht ihm für die Zukunft alles Gute!

WOCHENENDDIENST DER ÄRZTE

1. Jänner Dr. Hasenburger, Großsteinbach 03385 / 8130

05. + 06. Jänner Dr. Zechner, Großwilfersdorf 03385 / 8120

07. + 08. Jänner Dr. Prilassnig-Erben, Markt Hartmannsdorf 0664 / 88388299

14. + 15. Jänner Dr. Musger, Ilz 03385 / 24545

21. + 22. Jänner Dr. Stock, Markt Hartmannsdorf 03114 / 2091

28. + 29. Jänner Dr. Kaufmann, Großsteinbach 03386 / 23386

WOCHENENDDIENST DER TIERÄRZTE

6. + 8. Jänner Hauptmann & Partner, Tierärzte OG, Pöllau 03335 / 2487

Tierarztpraxis Grafendorf Codulonga/Thurner 0664 / 2001237

Unter der Telefonnummer 0664 / 1040920 und durch den Aushang an der Amtstafel in

Großsteinbach erfahren Sie weitere aktuelle Notdienste.

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Prof. W.RIEDL

Für GESUNDHEITSBEWUSSTE - Wieder-

einsteiger und neue Teilnehmer unter dem

Motto: DEINE GESUNDHEIT und BE-

WEGLICHKEIT ist uns WICHTIG !

Unter der professionellen Anleitung von

Hrn. Prof. Riedl können Sie vieles für Ih-

re Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Mus-

kelaufbau usw. machen!

START: Mittwoch, dem 05.10.2016

WO: Turnsaal der NMS Großsteinbach

BEGINN: 20.30 Uhr

Jeden Donnerstag

SANFTES TURNEN für JEDES ALTER

Beginn 19.00 Uhr

Turnsaal der NMS Großsteinbach

Von Oktober bis Ostern

Steir. Frauenbewegung

Wir freuen uns auf zahlreiches Kommen!

Die weiteren Turn-Angebote (Yoga, EULE-

Training, Kinderturnen) finden wie in der

letzten Aussendung auch an den anderen

Tagen statt.

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Großhartmannsdorf 7

8264 Großhartmannsdorf

Tel.: 0664 / 8223815

Öffnungszeiten für 2017

Von 27. Jänner - 18. Februar

Dienstag bis Samstag ab 15.00 Uhr

Sonntag und Montag Ruhetag!

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8265 Großsteinbach

Tel.: 03386 / 7356

Öffnungszeiten für 2017

Von 6. Jänner - 26. Februar

Freitag ab 16.00 Uhr

Samstag ab 15.00 Uhr

Sonn– und Feiertag ab 14.00 Uhr

CAFE-RESTAURANT SCHACHBLUME

Elisabeth und Georg Kalman

8265 Großsteinbach 89

Tel.: 0664 / 2042848

Öffnungszeiten in den Feiertagen

1. - 8. Jänner 2017 durchgehend geöffnet

Auch Pizza!

Wir wünschen Ihnen ein gutes Neues Jahr

und bedanken uns für Ihre Treue!

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BESAMUNGSZUSCHÜSSE

Die Besamungszuschüsse seitens der Ge-meinde Großsteinbach werden in Form „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor jährlich nach erfolgter Antragstellung ausbezahlt.

Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung sind Beihilfen, die unter bestimmten Voraus-setzungen nicht dem Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission unterliegen. Da aufgrund der Betragsgrenze angenommen wird, dass weder der Wettbewerb noch der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beein-trächtigt wird.

Auf Grund des § 3 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2009, LGBl. Nr. 35/2009, wird verordnet: §3 Antrag der Förderungs-

werberin/des Förderungswerbers.

Vor jeder Auszahlung, längstens jedoch bis 31.

Jänner des Folgejahres, hat die Förderungs-

werberin/der Förderungswerber schriftlich die

Auszahlung der Förderung bei der Sitzgemein-

de zu beantragen. Binnen gleicher Frist hat

sie/er der Sitzgemeinde mitzuteilen, welche De

-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU)

Nr. 1408/2013 sie/er in den vorangegangenen

zwei Kalenderjahren sowie im laufenden Ka-

lenderjahr beantragt, bewilligt oder bereits er-

halten hat. Der Antrag und die Meldung erfol-

gen nach dem Muster der Anlage B. Die Frist

ist gewahrt, wenn der Antrag mit der Meldung

bis zum 31. Jänner beim Gemeindeamt einge-

langt ist. Die Versäumung der Frist hat den

Verlust des Förderungsanspruches zur Folge.

Zusammenfassend ist den Landwirten mit-

zuteilen, dass der Besamungszuschuss

2016 bis spätestens 31. Jänner 2017, unter

Vorlage der Tierliste(n) beim Gemeindeamt

zu beantragen ist.

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EISBÄR-SCHWIMMEN AM FREIZEITSEE

Am Sonntag, dem 1.1.2017 ab 10.00 Uhr

werden die „Eisbären“ mit heißen Geträn-

ken und Jause erwartet.

Jede/Jeder Besucherin/Besucher erhält 1

Glas Sekt gratis vom Strandgut.

Das Strandgut hat den gesamten Tag für

Sie geöffnet.

Das Schwimmen ist freiwillig und für

Schäden und Unfälle wird keine Haftung

übernommen!!