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A /1 - · PDF fileLaboratorium der Urkantone 6440 Brunnen Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen, Veterinärkontrolle SOP UE OO24 Dateiname: SOP UE

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Page 1: A /1 -   · PDF fileLaboratorium der Urkantone 6440 Brunnen Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen, Veterinärkontrolle SOP UE OO24 Dateiname: SOP UE

Laboratorium der Urkantone6440 Brunnen

Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen,Veterinärkontrolle

SOP UE OO24 Dateiname: SOP UE 0024.14 Veterinärkontrolle amtliche Kontrolle ir

TierhaltunqenVersion 14 Seite 1 von 4

Erstellt Freigabe Geprilft

am27.10.2015 am 27.10.2015A

am27.10.2015/1 "^

durch O. Seiz &-1 durch A. Ewy ld durch M. Grisiger

Dieses Dokument unterliegt dem Anderungsdienst: E Ja

1. Neu gegenüber der letzten Version2. Ziel und Zweck.3. Geltungsbereich.........4. Organisation und zeitlicher Ablauf ........5. Unterlagen und Material ...............6. Vorbereitung der Grundkontrolle ...............7. Durchführung der amtlichen Grundkontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen

3: äîåi[!133i]i:'.iii'l5,l5lli:,ål!:ilfil;;; ¿;i;;i; : : :: :: ::: :: :: :

1. Neu geqenüber der letzten Version

Bis zum 31. Mai des Kontrolljahres: Es sollte jeder ATA/AFA 70 % seiner zugeteilten Betriebe in derGrundkontrolle sowie die ihm für diesen Zeitraum zugeteilten Zwischen- und Nachkontrollenabgearbeitet haben.

2. Ziel und ZweckZiel, Zweck und Grundsåtze der amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen(Veterinåirkontrolle) sind in der Technischen Weisung über die amtlichen Kontrollen in derPrimärproduktion in Tierhaltungen (Hygiene in der tierischen Primärproduktion, Milchhygiene,Tierazneimittel, Tiergesundheit und Tierverkehr sowie Tierschutz bei Fischen) beschrieben.lm Rahmen der Veterinärkontrolle wird der bauliche und qualitative Tierschutz ebenfalls kontrolliert.Ziel, Zweck und Grundsätze von Kontrollen im Bereich des Tierschutzes sind in der TechnischenWeisung Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen,Pferden, Kaninchen und / oder Geflttgel beschrieben.D ie Veterinärkontrol le u mfasst folgende Bereiche :

. Hygiene in der Primärproduktion (HyPrP)

. Milchhygiene (MHy)

. Tierazneimittel(TAM)

. Tiergesundheit (TGS)

. Tierverkehr (TVK)

. Baulicher und qualitativer Tierschutz (TSch)Die Kontrollen werden im Auftrag des Veterinäramtes der Urkantone (VdU) durch amtliche Tierärzte(ATA) und amtliche Fachassistenten (AFA) durchgeführt.

3. Geltunqsbereich

Diese SOP gilt frjr alle Mitarbeiter des Veterinäramts der Urkantone und für die Mitarbeiter derKontrollorganisationen, welche die Zusammenarbeit mit dem VdU in einer Leistungsvereinbarunggeregelt haben.Das VdU wird bei Anderungen von Formularen des Bundesamtes filr Lebensmittelsicherheit und

Veterinärwesen (BLV) die betroffenen Mitarbeiter darüber informieren. Die geänderten Dokumentewerden auf der Homepage des VdU aktuell aufgeschaltet.über allfallige Anderungen von Formularen des BLV wird das VdU durch dieses informiert. Mittels E-

Mail werden die betroffenen Mitarbeiter auf die Anderungen hingewiesen und sie erhalten den Link zurHomepage des VdU, auf der die angepassten Dokumente aufgeschaltet sind.

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SOP UE 0024.14 Veterinårkontrolle- amtlichê Kontrolle ¡n dêr Pr¡mårproduktion in T¡êrhaltungen Se¡tâ 1 von 4

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Laboratorium der Urkantone6440 Brunnen

Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen,Veterinärkontrolle

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4. Orqanisation und zeitlicher Ablauf

Die Auswahl der Betriebe wird durch die für die Kontrollkoordination verantwortlichenLandwirtschaftsämter der Urkantone NW, OW, SZ und UR vollzogen (Veterinärgesetzgebung derURK). Dem VdU werden von jedem Kanton je eine Liste mit 25 o/o der Betriebe über Cut off (> 0.25SAK oder > 3 GVE), 10 o/o der Betriebe unter Cut off,25 o/o der Fischbetriebe und l0 % derBienenhaltungen zur Verfugung gestellt.

Das VdU kann je nach Bedarf und unabhängig von der Kontrollkoordination zusätzlich undrisikobasiert Zwischen- und Nachkontrollen in Auftrag geben. Davon kann beispielsweise beifolgenden Umständen Gebrauch gemacht werden:

o Betriebe, welche bei vorangehenden Kontrollen Mängel aufwiesen. Betriebe, bei denen ein begrilndeter Verdacht auf Mängel vorliegto Betriebe, die von Drittpersonen wegen Verdacht auf bestehende Mångel dem VdU gemeldet

werden

5. Unterlagen und Material

Für die Durchführung der Veterinärkontrollen wird folgende Grundausrüstung benötigt:

o Saubere Arbeitsbekleidung inkl. Ersatzbekleidung, Stiefeluberzüge, Einweganzugo Amtlicher Ausweiso Digitalkamera, Distanzmessgerät, Luxmeter, Chiplesegeräto Messband oder Metero Schreibutensilien

Kontrollunterlagen:

Die für die Kontrollen benötigten, aktuellen Unterlagen sind auf der Homepage des VdU(www.laburk.ch) zu finden. Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinåinrvesen (BLV)vorgegebenen Unterlagen sind auf der Homepage des BLV (www.blv.admin.ch) aufgeschaltet.Folgende Suchtitel vereinfachen das Finden der entsprechenden Unterlagen:

. www.laburk.ch: Gemischte Prozesse: Veterinärkontrolle

. www.blv.admin.ch: Kontrollunterlageno www.blv.admin.ch: Tierschutzkontrollen

ErsterNoriahr)

November Bis zum ersten November liefern die Landwirtschaftsämter NW, OW, SZ undUR die Listen der zu kontrollierenden Betriebe.

Bis 20. November(Vorjahr)

Zuteilung der Betriebe an die amtlichen Tierärzte, sowie an dieKontrollorganisationen, welche eine Leistungsvereinbarung mit dem VdUabqeschlossen haben.

Bis 5. DezemberNoriahr)

Die Kontrollorganisationen haben ihre Kontrolleure zugeteilt und diebereiniqte Liste zurück an das VdU gemailt.

Bis 24. Dezember(Voriahr)

Sämtliche ATA und AFA erhalten die ihnen zur Veterinärkontrolle zugeteiltenBetriebe in Form einer Excel-Liste zuqemailt.

Bis zum 31. Mai desKontrolljahres

Es sollte jeder ATA/AFA 70 o/o seiner zugeteilten Betriebe in derGrundkontrolle sowie die ihm für diesen Zeitraum zugeteilten Zwischen- undNachkontrollen abqearbeitet haben.

Bis 30. Novemberdes Kontrolliahres

Die ATA/AFA erledigen die verbleibenden 30 % der Grundkontrollen und dieihnen für diesen Zeitraum zuqeteilten Zwischen- und Nachkontrollen.

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Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen,Veterinärkontrolle

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6. Vorbereitunq der Grundkontrolle

Das Veterinäramt stellt dem ATA/AFA via E-Mail und/oder via agate.ch (Acontrol/Asan) dieerforderlichen lnformationen mit dem Kontrollauftrag zu. Vorgängig zu diesen Kontrollen werden dievorhandenen Unterlagen und lnformationen vom ATA/AFA studiert. Bei Unklarheiten wirdRilcksprache mit dem VdU genommen.Die Datenbank Agate und die Datenbank Milch (dbmilch.ch) werden konsultiert. Das aktuelleRindviehverzeichnis des Betriebs wird ausgedruckt. Die TVD-Informationen des Betriebs werden aufaktuelle Fehlermeldungen, fehlerhafte Tiergeschichten, fehlende Geburtsmeldungen(Ohrmarkenstatus) sowie Oh rmarken nachbestellungen äberprüft.Die Kontrolle wird brieflich zwei Tage im Voraus angemeldet. Zwischen- und Nachkontrollen sowieKontrollen aufgrund eines Verdachtes oder einer Meldung werden grundsätzlich unangemeldetdurchgeführt.Der Standort des Betriebs wird vom Kontrolleur eruiert.Bei der Planung der Kontrollen ist die Besuchsreihenfolge für Schweinehaltungen (Kernzilchter -Vermehrungszfichter - Ferkelproduzent -Mäster) zu beachten.

7. Durchfilhruno der amtlichen Grundkontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen

Zeitplan:Die Grundkontrolle wird zeitlich beschränkt auf 2.5 Stunden und beinhaltet eine halbe StundeAdministration (Vor- und Nachbearbeitung), eine halbe Stunde Anreise und Rückfahrt und 1.5Stunden firr die eigentliche Grundkontrolle vor Ort. Reichen die 1.5 Stunden für die Grundkontrollenicht aus, werden die nicht beurteilten Kontrollpunkte als ,,nicht kontrolliert" gekennzeichnet. DerATA/AFA entscheidet am Schluss der Kontrolle, ob für diesen Betrieb eine Zwischen- oderNachkontrolle nötig ist. Bei gut geführten Betrieben wird er die Grundkontrolle als erfüllt abschliessen.Bei der nächsten Kontrolle werden die nicht kontrollierten Kontrollpunkte prioritär angeschaut.

Vorgehensweise:Nur in Anwesenheit des verantwortlichen Tierhalters oder einer Stellvertretung.Die eigene Person vorstellen und wenn nötig ausweisen.Den verantwortlichen Tierhalter oder seine Stellvertretung über den Grund und den vorgesehenenAblauf der Kontrolle informieren.Den Anforderungen der Hygiene ist Beachtung zu schenken. Es werden zuerst die reinen (zB.

Milchraum, Futtertenn etc.), dann die unreinen (Stallungen) Bereiche kontrolliert. Schweine- undgewerbsmässige Geflügelställe werden möglichst nur in betriebseigener Kleidung betreten. Falls diesnicht möglich ist, werden Stiefelüberzüge und ggf. ein Einweganzug benutzt.

lm zu kontrollierenden Betrieb werden die Bereiche Hygiene in der Primärproduktion, Milchhygiene,Tierazneimittel, Tiergesundheit und Tierverkehr gemäss der TW ilber die amtlichen Kontrollen in derPrimärproduktion in Tierhaltungen beurteilt. Die Beurteilung wird auf den Kontrollberichtsformularendokumentiert.

Bei nicht erfüllten Kontrollpunkten werden die Mängel auf den entsprechenden Kontrollberichten durcheine Bemerkung genauer umschrieben.

Die Bereiche baulicher und qualitativer Tierschutz werden gemäss TW Tierschutz-Grundkontrolle undden Tierschutz-Kontrollhandbtlcher und der Koordinierten lnterpretationshilfe TierschutzZentralschweiz tjberprüft. Die Beurteilung wird auf den Kontrollberichtsformularen dokumentiert.

Bei verschmutztem Rindvieh kann der Verschmutzungsgrad mittels Verschmutzungsindex präzisiertwerden.Die Anzahl betroffener GVE, sowie der daraus folgende Abzug in Punkten wird mithilfe der GVEUmrechnungstabelle ermittelt und an die zuständige kantonale Stelle weitergeleitet.

Die Mängelwerden mit einer Digitalkamera fotografiert.

SOP UE 0024.14 Veter¡nårkontrolle- âmtl¡che Kontrolle ¡n der Primårprodukt¡on in Tiêrhaltungen Seite 3 von 4

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Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen,Veterinärkontrolle

soP uE 0024 Dateiname: SOP UE 0024.14 Veterinärkontrolle amtliche Kontrolle it

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Werden Daten/Masse mit den technischen Hilfsmitteln (Distanzmessgerät, Luxmeter, Chiplesegerät)erhoben, mrlssen sie auf den Kontrollberichten genau dokumentiert werden.

Schlussbesprechung mit der für den Betrieb verantwortlichen Person / Stellvertretung:- Zusammenfassende Beurteilung aufgrund der Eintragungen in den Kontrollberichten.- Besprechen der notwendigen Massnahmen (Mängelbehebung mit Fristen).- Hinweis auf weiteres Vorgehen gemäss Sanktionsschema Veterinärkontrolle, Sanktionsschema

Tierschutzkontrolle und Sanktionsschema Strafrecht.- Bei Unklarheiten betreffend spezieller Befunde oder betretfend des weiteren Vorgehens kann auf

die Bearbeitung durch das VdU hingewiesen werden. Der Bereichsleiter des VdU's wird demTierhalter sämtliche ausstehenden Fragen beantworten und das weitere Vorgehen abschliessenderörtern. Wenn nötig auch in schriftlicher Form.

- Dem Tierhalter wird die Möglichkeit gegeben, auf dem Kontrollbericht ,,Betriebsblatt" schriftlichStellung zu nehmen. Der Kontrollbericht ,,Betriebsblatt" und der Kontrollbericht ,,Tierschutz"müssen vom Tierhalter und vom ATA/AFA unterzeichnet werden. Veruveigert der Tierhalter dieUnterschrift, wird dies auf den Betriebsblättern mit ,,Unterschrift venrveigert" vermerkt.

- Dem Tierhalter wird je ein Durchschlag der ausgefüllten Deckblätter Kontrollbericht,,Betriebsblatt"und Kontrollbericht,,Tierschutz" abgegeben.

Bei Betrieben mit grösseren Mängeln oder besonderen Vorkommnissen, Unklarheiten oder nichtplausiblen Angaben des Tierhalters sind die Feststellungen, gegebenenfalls speziell besprocheneMassnahmen sowie mündliche Erklärungen und Stellungnahmen des Tierhalters auf demKontrollbericht ,,Betriebsblatt" unter der Rubrik ,,Allgemeine Bemerkungen I Zusatzbemerkungen"detailliert zu protokollieren.Beim Antreffen von schweruviegenden Mängeln, die Sofortmassnahmen durch den Vollzug erfordern,ist das Veterinäramt der Urkantone unverzüglich zu informieren.

8. Nachfolgende administrative Arbeiten

Der ATA/AFA übermittelt mindestens wöchentlich die ausgefüllten Kontrollberichte (Originale) ansVdU und rapportiert im Auñryandprotokoll den Zeit- und Spesenaufwand. Beiwesentlichen Mångeln in

verschiedenen Bereichen und bei schwerwiegenden Mångeln erfolgt die Übermittlung derKontrollberichte inklusive weiterer Nachweisdokumente und ggf. beschlagnahmten Materials (Fotos,beschlagnahmte Aufzeichnungen, Lieferscheine, Etiketten, Arzneimittel u.a.) sofort. Der Bereichsleiterder amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen (VZ lV-03-2 ,Verantwortlichkeiten,Kompetenzen und Stellvertretungen) validiert die Kontrollberichte und entscheidet aufgrund derKontrollergebnisse und der Anträge des ATA/AFA gemäss Sanktionsschemata Liber eine Zwischen-oder Nachkontrolle und allfällige Vollzugsmassnahmen. Er ist verantwortlich für die Registrierung derKontrollergebnisse und der Vollzugsmassnahmen in den Bundesdatenbanken (Acontrol/Asan). LiegenMängel im baulichen und/oder qualitativen Tierschutz vor, sorgt er ftrr die Zustellung derentsprechenden Kontrollberichte an das zuständige Landwirtschaftsamt. Dieses ist für den Vollzug derDirektzah lun gskuzun gen verantwortlich. Das Original verbleibt im VdU.Der Bereichsleiter delegiert - sofern notwendig - die weitere Fallbearbeitung (Vollzug) an denVerantwortlichen des betroffenen Ressorts (Lebensmittelsicherheit (HyPrP, MHy), Tierazneimittel(TAM), Tiergesundheit (TGS, TVK) oder Tierschutz (TSch)).

Die Ablage der Dokumente erfolgt gemäss RL Vl-03f Konzept Vollzug Kantonstierarzt.

9. Q ual itätssicheru nq der a mtstierärztl ichen Kontrolle

Begleitete und dokumentierte Audits gemäss RL lll-14a'lnterne Audits'

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