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Hans Stephani, Hugo Zimmermann, Christoph Bühlmann, Micha Ruflin Detailhandel – Gesellschaft DHA Grundlagen – verstehen – anwenden Gesellschaft DHA 7. Auflage

• ein übersichtlicher Informationsteil Gesellschaft DHA...2.1 Leistungen der ALV ab dem 1. April 2016 282 2.2 Gesetzliche Bestimmungen 283 Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt

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Page 1: • ein übersichtlicher Informationsteil Gesellschaft DHA...2.1 Leistungen der ALV ab dem 1. April 2016 282 2.2 Gesetzliche Bestimmungen 283 Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt

Hans Stephani, Hugo Zimmermann, Christoph Bühlmann, Micha Ruflin

Detailhandel – Gesellschaft DHAGrundlagen – verstehen – anwenden

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Die vorliegende 7. Auflage des Grundlagenbuches «Detailhandel – Gesellschaft DHA» wurde aktualisiert und sprachlich vereinfacht.

Das bewährte Konzept des Buches ist gleich geblieben: In 17 Kapiteln wird Grundlagen- und Aufbauwissen zu gesellschaftlichen, politischen und allge-meinbildenden Zusammenhängen vermittelt. Die Bestandteile der einzelnen Kapitel sind:

• ein übersichtlicher Informationsteil

• Kontrollfragen «Gelesen – Verstanden?»

• eine knappe Zusammenfassung «Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt»

• Aufgaben und Fallbeispiele «Wissen anwenden»

Die Lösungen zu den Aufgaben in «Gelesen – Verstanden?» und «Wissen anwenden» finden sich in «Detailhandel – Gesellschaft DHA: Lösungen – kontrollieren».

www.hep-verlag.ch/gesellschaft-dha

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7. Auflage

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Vorwort

«Gesellschaft DHA» vermittelt Detailhandelsassistentinnen und -assi-stenten Grundlagenwissen über gesellschaftliche und allgemeinbildende Zusammenhänge.

Die Inhalte der einzelnen Kapitel nehmen exemplarisch die Lebenssituation der Lernenden auf und entwickeln darauf neues Wissen. Dabei werden die Leistungsziele der Bildungsverordnung Detailhandelsassistentin/Detailhan-delsassistent klar befolgt. Die erworbenen Kenntnisse werden am Schluss der Kapitel festgehalten und mit Wissensfragen und Aufgaben vertieft.

Das Verständnis wichtiger Begriffe wird durch praktische Beispiele und Vi-sualisierungen erleichtert. Durch Vermerke und Marginalien am Seitenrand können die Kernaussagen einzelner Textabschnitte schnell erfasst werden. Zahlreiche Links innerhalb der Kapitel verweisen auf Seiten und Lern-Apps im Internet, die aktuelle Themen visualisieren oder interaktiv auf leichte Art und Weise erklären. Die klare Strukturierung der Themen fördert zu-dem das Lernen und vereinfacht die Handhabung des Lehrmittels für die Lehrpersonen.

Christoph Bühlmann und Micha Ruflin haben als neue Autoren aktuelle Ideen aus ihrem Unterricht an der Berufsschule für Detailhandel Zürich in die 7. Auflage einfliessen lassen und die Kapitel «Computer und Handy: An-wendungsmöglichkeiten» und «Migration: fremde Kulturen» überarbeitet. In den inhaltlich neu und aktuell gestalteten Kapiteln «Miete», «Bewerbung und Kündigung» und «Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung» set-zen sich die Berufslernenden mit einer Fülle von wertvollen Informationen auseinander, damit ihre beruflichen Pläne erfolgreich gelingen werden.

Das neue Stichwortverzeichnis am Schluss des Lehrmittels erleichtert den schnellen Zugang zu den gesuchten Themen und Inhalten.

Es ist den Autoren bewusst, dass der Inhalt des Lehrmittels den Zeitrah-men des Unterrichts übersteigt. Das Lehrmittel will aber für die wichtigsten Themen aktuelle Informationen und Anregungen für einen handlungsori-enterten Unterricht anbieten.

Juni 2017 – Hans Stephani, Christoph Bühlmann, Micha Ruflin

5V O R W O R T

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6 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Inhalt

1. Rechte und Pflichten in der Ausbildung 15

1. Lehre und Beruf 161.1 Charakteristische Merkmale der Berufe im Detailhandel 161.2 Lehrvertrag 171.3 Rechte und Pflichten 191.4 Konflikte im Lehrbetrieb 21

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 22

Wissen anwenden 23

2. Grundzüge des Personenrechts 27

1. Personenrecht 281.1 Rechtsfähigkeit 281.2 Urteilsfähigkeit 281.3 Volljährigkeit 281.4 Handlungsfähigkeit 29

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 31

Wissen anwenden 32

3. Freizeit, Gesundheit und Budget 35

1. Konsumverhalten und Gesundheit 361.1 Konsum in einer modernen Gesellschaft 361.2 Gesundheit und Lebensqualität 371.3 Sich in einer Multioptionsgesellschaft zurechtfinden 401.4 Ich fühle mich gut – Selbstbewusstsein – Grenzen setzen 40

2. Aufstellen eines Budgets 422.1 Zwischen Konsumrausch und Konsumkompetenz 422.2 Beispiel eines Monatsbudgets 43

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 45

Wissen anwenden 46

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7I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

4. Computer und Handy: Anwendungsmöglichkeiten 53

1. Textverarbeitung 542. Tabellenkalkulation 553. Bildschirmpräsentationen 564. Internet und Handy 574.1 Netiquette 584.2 E-Mail/SMS schreiben 584.3 Social Media 594.4 Digitale Spuren / Schutz- und Vorsichtsmassnahmen 604.5 Suchstrategien / Informationen beschaffen 624.6 Informationsplattformen / Lehrfilme auf YouTube 62

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 63

Wissen anwenden 64

5. Kommunikation und Konfliktlösung 75

1. Kommunikation 761.1 Das Kommunikationsquadrat nach Schulz von Thun 761.2 Auch der Körper kann sprechen 781.3 Konflikte lösen – Feedbackregeln 79

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 81

Wissen anwenden 82

6. Migration: fremde Kulturen 85

1. Migration 861.1 Die Schweiz und Migration 871.2 Push- und Pull-Faktoren 881.3 Menschen auf der Flucht 88

2. Arbeiten im Ausland 892.1 Gründe für die Arbeitssuche im Ausland 892.2 Die neue Zuwanderung 902.3 Der freie Personenverkehr 90

3. Multikulturalität und Integration 913.1 Integration 913.2 Multikulturalität 91

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 93

Wissen anwenden 94

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8 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

7. Ökologie 99

1. Was ist Ökologie? 100

2. Der ökologische Fussabdruck 1012.1 Der ökologische Fussabdruck weltweit 1012.2 Der ökologische Fussabdruck der Schweiz 102

3. Klimaveränderung 1033.1 Der natürliche Treibhauseffekt 1033.2 Der anthropogene (durch den Menschen entstandene) Treibhauseffekt 1033.3 Folgen der Erwärmung 104

4. Massnahmen zum Klimaschutz 1054.1 Energieeffizienz 1054.2 Sparpotenzial durch energieeffiziente Technik 1054.3 Gebäudesanierung 1064.4 Minergie wird Standard 1064.5 2000-Watt-Gesellschaft 106

5. Erneuerbare Energien 1075.1 Der Sonnenenergie gehört die Zukunft 1075.2 Windenergieanlagen 1075.3 Strom aus Biomasse 1075.4 Energie aus der Tiefe 107

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 108

Wissen anwenden 109

8. Beziehungen und Zusammenleben 113

1. Der Mensch als soziales Wesen 1141.1 Der Mensch ist ein Beziehungswesen 1141.2 Soziale Kontakte in der heutigen Gesellschaft 114

2. Grundlagen des Zusammenlebens 1152.1 Gesetzliche Grundlagen 1152.2 Formen des Zusammenlebens 116

3. Ehe- und Güterrecht 1173.1 Verlobung (ZGB Art. 90–93) 1173.2 Vorbereitungen für die Eheschliessung(ZGB Art. 90–95, 97–103) 1173.3 Wirkungen der Ehe (ZGB Art. 159 –170) 1183.4 Drei Güterstände 119

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9I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

4. Ehescheidung 1204.1 Vorgehensweisen bei der Ehescheidung 120

5. Erbrecht 1215.1 Merkmale gesetzlicher Erbfolge 1215.2 Die gesetzlichen Erben 1225.3 Erbteilung 1235.4 Letzter Wille (Testament) (ZGB Art. 470 ff.) 123

6. Konkubinat 1256.1 Was ist ein Konkubinat? 1256.2 Vorteile des Konkubinats 1256.3 Nachteile des Konkubinats 1266.4 Konkubinatsvertrag 126

7. Wohngemeinschaft 1287.1 Was ist eine WG? 1287.2 Worauf müssen Sie achten? 128

8. Das Partnerschaftsgesetz 129

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 131

Wissen anwenden 133

9. Staatsaufbau der Schweiz 137

1. Strukturen der Schweiz 1381.1 Der Bundesstaat Schweiz 1381.2 Das Staatsgebiet der Schweiz 1381.3 Staatsvolk 1401.4 Die Verfassung 141

2. Staatsgewalt 1422.1 Gewaltenteilung: die drei Staatsgewalten 1422.2 Das Volk – die oberste politische Gewalt 1432.3 Die vierte Macht im Staat: die Massenmedien 143

3. Der Bund 1443.1 Der Bundesrat (Exekutive) 1443.2 Zwei Räte – ein Parlament: Die Vertretung von Volk und Kantonen 1473.3 Die Gerichte (Judikative) 149

4. Die 26 Kantone 1504.1 Kantonsbehörden 1504.2 Die Kantonsregierung (Exekutive) 1504.3 Das Kantonsparlament (Legislative) 1514.4 Das Kantonsgericht (Judikative) 151

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5. Die Gemeinden 1525.1 Die Aufgaben der Gemeinden 1525.2 Der Gemeinderat (Exekutive) 1525.3 Die Gemeindeversammlung (Legislative) 1535.4 Der Friedensrichter (Judikative) 153

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 154

Wissen anwenden 155

10. Die Parteien, politisches und gesellschaftliches Leben in der Schweiz 159

1. Meinungsbildung 1601.1 Was ist eine Meinung und wie entsteht sie? 1601.2 Wie wird die persönliche Meinung beeinflusst? 160

2. Parteien 1622.1 Politik und Interessenvertretung 1622.2 Was sind Parteien? 1632.3 Grosse Parteien 1642.4 Weitere Parteien 165

3. Verbände 166

4. Politische Mitgestaltung: Rechte und Pflichten 1674.1 Grundrechte 1674.2 Staatsbürgerliche Rechte in der Schweiz 1674.3 Staatsbürgerliche Pflichten 1684.4 Politische Rechte 1684.5 Menschenrechte 169

5. Stimmen und Wählen 1705.1 Verschiedene Arten von Mehr bei Personenwahlen 1705.2 Verschiedene Arten von Mehr bei nationalen Abstimmungen 1715.3 Majorzwahlverfahren 1725.4 Proporzwahlverfahren 1735.5 Stille Wahl 175

6. Gesetzgebung 1766.1 Die staatliche Rechtsordnung 1766.2 Referendum 1776.3 Initiative 178

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 180

Wissen anwenden 182

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11I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 11I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

11. Steuern 187

1. Steuern in der Schweiz 1881.1 Steuerarten 189

2. Die Steuererklärung 1912.1 Steuerbares Einkommen – steuerbares Vermögen 1912.2 Aufbau der Steuererklärung 1922.3 Verrechnungssteuer 193

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 194

Wissen anwenden 196

12. Privatversicherungen 201

1. Rolle der Versicherungen 2021.1 Wie funktioniert eine Versicherung? 2021.2 Übersicht Versicherungen 202

2. Sachversicherungen 2032.1 Hausratversicherung (auch Mobiliarversicherung genannt) 2032.2 Gebäudeversicherung 2052.3 Kaskoversicherung bei Fahrzeugen 205

3. Haftpflichtversicherungen 2063.1 Privathaftpflichtversicherung 2063.2 Fahrrad- und Motorradversicherung 2063.3 Versicherungen für Motorfahrzeuglenkende 206

4. Personenversicherungen 2084.1 Krankenversicherung 2084.2 Unfallversicherung 210

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 211

Wissen anwenden 212

13. Sozialversicherungen 217

1. Schutz für Invalide, Hinterlassene und Alte 2181.1 Das 3-Säulen-Konzept 219

2. Die 1. Säule – staatliche Vorsorge 2202.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 220

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12 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

2.2 Invalidenversicherung (IV) 2222.3 Erwerbsersatzordnung (EO) 222

3. Die 2. Säule – berufliche Vorsorge 2243.1 Wer erhält eine 2. Säule? 2243.2 Rentenhöhe der 2. Säule 2243.3 Beitragspflicht 2243.4 Wie wird die 2. Säule finanziert? 224

4. Die 3. Säule – private Vorsorge 2264.1 Säule 3a 2264.2 Säule 3b 226

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 227

Wissen anwenden 228

14. Miete 231

1 Mietvertrag 2321.1 Verträge auf Gebrauchsüberlassung 2321.2 Abschluss und Inhalt eines Mietvertrags 2341.3 Beendigung des Mietverhältnisses 2371.4 Vertragsverletzungen 239

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 240

Wissen anwenden 242

15. Bewerbung und Kündigung 247

1. Stellenbewerbung 2481.1 Bewerbung 2481.2 Lebenslauf 2491.3 Vorstellung und Vorbereitung 2501.4 Der digitale Job-Markt: Bewerben im Internet 2521.5 Beispiel eines Bewerbungsschreibens 2541.6 Beispiel eines Lebenslaufs 255

2. Kündigungsschreiben 2562.1 Grundsätzliches 2562.2 Kündigung eines Arbeitsvertrages 2572.3 Anforderungen an ein Abschlusszeugnis 2582.4 Beispiel einer Arbeitsvertragskündigung 259

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 260

Wissen anwenden 261

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13I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

16. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber 265

1. Arbeitsrecht 2661.1 Rechtliche Grundlagen des Arbeitsvertrages 2671.2 Fragen zur Anstellung 2671.3 Arbeitsvertrag 2681.4 Kündigung 2711.5 Arbeitszeugnis 273

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 274

Wissen anwenden 275

17. Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung 277

1. Arbeitslosigkeit 2781.1 Volkswirtschaftliche Gründe für Arbeitslosigkeit 2781.2 Arbeitsmarktstatistik der Schweiz 2791.3 Funktionen der Arbeit 2791.4 Was bewirkt Arbeitslosigkeit? 2801.5 Arbeitslosigkeit – was tun? 280

2. Arbeitslosenkasse 2822.1 Leistungen der ALV ab dem 1. April 2016 2822.2 Gesetzliche Bestimmungen 283

Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt 284

Wissen anwenden 285

Stichwortverzeichnis 287

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1. Rechte und Pflichten in der Ausbildung

«Der Lehrvertrag ist die wichtigste Grundlage des Lehrverhältnisses.»

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1. Lehre und Beruf

1.1 Charakteristische Merkmale der Berufe im Detailhandel

Der Detailhandel ist Vermittler zwischen Produzent und Konsument. Er ist ein wichtiger Bereich, denn die Detailhandelsunternehmen decken einen grossen Teil der Bedürfnisse der Schweizer Konsumentinnen und Konsu-menten ab. Rund 7000 Jugendliche entscheiden sich jährlich für eine be-rufliche Grundbildung als Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann oder als Detailhandelsassistentin / Detailhandelsassistent. Dabei wird grosses Gewicht auf eine optimale Aus- und Weiterbildung und auf at-traktive Aufstiegsmöglichkeiten gelegt: Einerseits sollen kompetente Nach-wuchskräfte gefördert werden, andererseits sollen die Konsumentinnen und Konsumenten fachgerecht bedient werden. Alle Verkaufsberufe sind Kon-taktberufe: Stets gilt es, den verschiedensten Menschen zu begegnen und sie zu beraten – eine besondere Fähigkeit. Dabei spielt auch die Begeisterung für die Produkte, die verkauft werden, eine wichtige Rolle.

Tätigkeiten der Detailhandelsassistentinnen/ Detailhandelsassistenten

Detailhandelsassistent/innen kennen die einzelnen Produkte gut, die in ih-rem Geschäft verkauft werden. Sie sorgen dafür, dass die Kundschaft die Sachen findet. Detailhandelsassistent/innen sind bei der Beratung immer freundlich. Sie bewahren auch Ruhe, wenn es etwas hektisch wird. Detail-handelsassistent/innen arbeiten auch an der Kasse. Deshalb sollten sie gut rechnen können. Detailhandelsassistent/innen arbeiten nicht nur im Ver-kaufsgeschäft, sondern auch im Lager. Dort nehmen sie die angelieferten Waren entgegen. Sie packen die Ware aus, kontrollieren sie mit der Lieferli-ste und räumen sie ein. Im Laden achten sie darauf, dass die Regale aufge-füllt und die Artikel mit Preisen angeschrieben sind. Detailhandelsassistent/innen übernehmen auch Reinigungsarbeiten im Verkaufsladen und im Wa-renlager. Je nach Fähigkeiten haben motivierte Detailhandelsassistentinnen und -assistenten die Möglichkeit, ins 2. Lehrjahr der dreijährigen Grundbil-dung als Detailhandelsfachfrau bzw. -fachmann einzutreten.

Detailhandel:Vermittler zwischen Produzent und Kon­sument

Möglicher Übertritt in die DHF­Lehre

• Produktekenntnisse• Beratung der

Kunden• Arbeiten an der

Kasse und im Lager• Regale auffüllen• Preise anschreiben• Reinigungsarbeiten

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171 . R E C H T E U N D P F L I C H T E N I N D E R A U S B I L D U N G

1.2 Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist die wichtigste Grundlage des Lehrverhältnisses. Das Besondere an diesem Vertrag ist, dass nicht die Arbeit und der Lohn im Vordergrund stehen, sondern die fachgerechte Ausbildung der Lernenden. Die Arbeit dient der Ausbildung.

Vor Beginn der beruflichen Grundbildung haben die Lernenden mit ihren Eltern und dem Ausbildner oder der Ausbildnerin einen Lehrvertrag un-terschrieben, der zusätzlich vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden muss. Dieser Vertrag regelt die wichtigsten Punkte und Abma-chungen im Lehrverhältnis.

22546

25 212 56

Grünig AG

Depotweg 43

3000 Bern

031 356 65 20

031 356 65 21

info@grünigag.ch

Andres Roman

Spitalackerstrasse 55

3013 Bern

031 347 46 85 24.12.2000

Bargen BE CH

Andres Erika

Spitalackerstrass 55

3013 Bern 031 347 46 85

• Art der beruflichen Ausbildung• Dauer der Lehre • Arbeitszeiten• Lohn

• Ferien und Freizeit• Probezeit• Besuch der Berufs fachschule

O B L I G A T O R I S C H

Lehrvertrag:Das kantonale Berufs­bildungsamt bewilligt den Lehrvertrag.

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18 1 . R E C H T E U N D P F L I C H T E N I N D E R A U S B I L D U N G

Nebst den oben aufgeführten Punkten können auch weitere Abmachungen festgehalten sein.

Die Probezeit zeigt den beiden Vertragsparteien, ob die von ihnen getrof-fene Wahl richtig ist. Die Probezeit darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Die Höchstdauer der Probezeit kann vor Ablauf durch Absprache der Parteien bis auf höchstens sechs Monate verlängert werden.

Der Lehrvertrag wird für eine Zeit von zwei Jahren abgeschlossen. Wird nach der Lehre weiterhin in der Lehrfirma gearbeitet, gelten die Lehrjahre als Anstellungsjahre. Dies ist wichtig für die Bestimmung der Kündigungs-frist. Nach Ablauf der Probezeit kann das Lehrverhältnis nur noch aus wichtigen Gründen aufgehoben werden:

• ungenügende Leistungen der Lernenden,

• Diebstahl,

• Arbeitsverweigerung,

• dauernd unentschuldigte Absenzen,

• sexuelle Belästigung.

Muss der Lehrbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden, ist das kantonale Amt für Berufsbildung dafür zuständig, eine neue Lehr-stelle zu vermitteln.

Sollte sich während der Lehrzeit zeigen, dass das Ausbildungsziel (Bestehen des Qualifikationsverfahrens) nicht erreicht wird, kann die Lehrzeit verlän-gert werden.

• Kleider und Geräte• Kostenbeiträge an Lehrmittel• Unterkunft und/oder Verpflegung

• Versicherungsprämien (NBU/Krankentaggeldversicherung)

F R E I W I L L I G

Probezeit

Beendigung des Lehr­verhältnisses

Verlängerung der Lehrzeit

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191 . R E C H T E U N D P F L I C H T E N I N D E R A U S B I L D U N G

Rechte

• Fachgerechte Ausbildung

• Genügend Zeit für Berufsschulbesuch ohne Lohnabzug

• Lohn

• Nicht mehr als 9 Stunden Arbeit pro Tag

• Keine Nacht- oder Sonntagsarbeit (Ausnahme in bestimmten Branchen)

• Mindestens 5 Wochen Ferien bis zum 20. Altersjahr

• Eine Woche unbezahlter Urlaub für Jugendarbeit

• Orientierung über Weiterarbeit im Betrieb 3 Monate vor Ausbildungsende

• Lehrzeugnis

Pflichten

• Voller Einsatz, um das Lehrziel zu erreichen

• Anweisungen des Ausbildners bzw. der Ausbildnerin beachten

• Übertragene Arbeiten gewissenhaft ausführen

• Geschäftsgeheimnis wahren

• Berufsschulbesuch

• Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung

1.3 Rechte und Pflichten

Rechte der Auszubildenden

• Mitsprache: Gemäss BBG Art. 10 haben die Lernenden ein «angemes-senes Mitspracherecht». Sie dürfen also ihre Meinung zu wesentlichen Bereichen der Ausbildung äussern.

• Arbeitszeiten: Die Auszubildenden dürfen nicht länger arbeiten als die anderen Mitarbeitenden des Betriebs. Die Arbeitszeit beträgt also höchstens 9 Stunden am Tag (ArG Art. 31, Abs.1), welche mit den Pausen innerhalb von 12 Stunden liegen müssen. Bei Lernenden über 16 Jahre darf die Arbeitszeit bis spätestens 22 Uhr dauern.

• Maximale Arbeitszeit: In Grossbetrieben des Detailhandels wird in der Regel nicht mehr als 45 Stunden pro Woche gearbeitet. In den übrigen Betrieben nicht mehr als 50 Stunden.

• Freier Halbtag: Wenn sich die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als 5 Tage verteilt, muss jede Woche ein freier Halbtag sichergestellt wer-den. Sonntagsarbeit ist bei Lernen den grundsätzlich verboten. Ausnah-men gelten bei Bäckern, Konditoren usw.

• Obligatorische Berufsfachschule: Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule darf höchsten 9 Stunden betragen (BBV 18 Abs. 2). Der Schultag gilt als Arbeitszeit, deshalb darf der/die Auszubildende am gleichen Tag nicht mehr zur Arbeit aufgefordert werden.

• Freifächer und Stützkurse: Neben dem Pflichtunterricht an der Berufs-fachschule ist es den Auszubildenden erlaubt, während der Arbeitszeit Freifächer oder Stützkurse zu besuchen. Dies ist ihnen bis zu einem halben Tag pro Woche ohne Lohnabzug möglich.

D I E W I C H T I G S T E N B E S T I M M U N G E N Z U M L E H R V E R T R A G

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• Ferien: Die Ferien müssen bei Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr 5 Wochen pro Lehrjahr be tragen (OR Art. 329a und 345a).

Pflichten der Auszubildenden

• Ziel der Lehre: Das Ziel der Lehre ist das Bestehen der Lehrabschluss-prüfung. Die Auszubildenden haben alles zu tun, um dieses Ziel zu erreichen.

• Anweisungen, Arbeiten: Sie sind dazu verpflichtet, die Anweisungen des Ausbildners auszuführen und die Arbeiten gewissenhaft zu erledi-gen.

• Geschäftsgeheimnisse, Schwarzarbeit: Die Auszubildenden sind zudem verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse zu bewahren und keine Schwarz-arbeit zu leisten (OR Art. 321a und 345).

• Besuch der Berufsfachschule: Der Besuch der Berufsfachschule ist obli-gatorisch. Die Anordnungen der Schule müssen befolgt werden.

• Sorgfaltspflicht: Die Auszubildenden haben zu den anvertrauten Ar-beitsgeräten, Materialien und Einrichtungen Sorge zu tragen (OR Art. 321 a). Für Schäden, die absichtlich oder fahrlässig verursacht werden, müssen die Auszubildenden die Haftung übernehmen.

• Überstunden: Bei ausserordentlichem Arbeitsandrang können Auszu-bildende ausnahmsweise zu Überstunden verpflichtet werden. Dabei dürfen sie einen Lohnzuschlag von 25 Prozent verlangen, oder der Lehrbetrieb muss ihnen der Anzahl der zusätzlichen Arbeitsstunden entsprechend mehr Freizeit geben (ArG Art. 12 und 13, OR Art. 321 c). Generell dürfen Jugendliche unter 16 Jahren keine Überzeit leisten.

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1.4 Konflikte im Lehrbetrieb

In jedem Lehrbetrieb können Konflikte entstehen. Dabei empfiehlt sich in erster Linie ein klärendes Gespräch unter den direkt Beteiligten. Zuerst müssen Sie aber die folgenden Fragen überdenken:

• Wer ist verantwortlich für welchen Teil des Problems?

• Habe ich die Angelegenheit mit einer neutralen Person besprochen?

Erst nachdem der oder die Lernende über die Konfliktsituation nachgedacht hat, soll er oder sie einen Termin mit dem Berufsbildner oder Berufsbildne-rin vereinbaren. In diesem Gespräch ist auf eine sachliche Argumentation zu achten.

Das Berufsbildungsamt hat die Aufgabe, zu beraten und zu vermitteln (BBG Art. 14, Abs. 4).

Wenn sich die Vertragsparteien nicht einigen können, ist die Lehraufsichts-kommission (im Lehrvertrag genannt) einzuschalten. Diese verfolgt das Ziel, zu vermitteln und eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufrieden-stellt. Falls dies nicht möglich ist, kann der Lehrvertrag im Einverständnis von Berufsbildner und Lernenden (oder der gesetzlichen Vertretung) aufge-löst werden. Dazu müssen die kantonale Behörde und die Berufsfachschule informiert werden.

1. Ist ein mündlicher Lehrvertrag gültig?

2. Nennen Sie die Vertragsparteien des Lehr­vertrags.

3. Welche Genehmigung braucht es, damit ein Lehrvertrag gültig ist?

4. Nennen Sie die Punkte, die im Lehrvertrag geregelt werden müssen.

5. Wie lange dauert normalerweise die Probezeit?

6. In welchen Fällen kann ein Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden?

7. Nennen Sie je 5 Rechte und 5 Pflichten der Lernenden.

8. Nennen Sie 5 Pflichten der Berufsbildner.

9. Welche Aufgaben hat das Berufsbildungsamt bei Konflikten im Lehrbetrieb?

10. Beschreiben Sie den Weg, der eingeschlagen werden soll, wenn während der Lehre Probleme auftauchen.

G E L E S E N – V E R S T A N D E N ?

H I E R S C H A U E N

• www.berufsbildung.ch

• www.ch.ch (Arbeit)

• www.sbfi.admin.ch

• www.berufsbildner.ch

• www.seco.admin.ch

• www.lehrlinge.ch

• www.gewerkschaftsjugend.ch

• www.feel­ok.ch

Zuerst über den Konflikt nachdenken

Lehraufsichts­ kommission hilft vermitteln

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Das haben Sie in diesem Kapitel gelernt

Lehrvertrag: Die wichtigsten Bestimmungen

• Der Lehrvertrag verpflichtet– den Berufsbildner, die Berufsbildnerin eine fachgerechte Ausbildung

anzubieten– Berufslernende alles zu tun, um das Lernziel zu erreichen

• Probezeit– Wenn nichts anderes festgehalten: 3 Monate

• Überbetriebliche Kurse– Die Kosten gehen zulasten des Lehrbetriebes

• Auflösung des Lehrvertrags– In der Probezeit (Kündigungsfrist 7 Tage)– Nach Ablauf des Lehrvertrages– In Ausnahmefällen

Ihre Rechte und Pflichten

• Ihre wichtigsten Rechte:– Fachgerechte Ausbildung durch den Berufsbildner, die Berufsbildnerin– Genügend Zeit für den Berufsfachschulbesuch– Lohn– Mindestens 5 Wochen Ferien bis zum 20. Altersjahr– Nicht mehr als 9 Stunden Arbeit pro Tag– Besuch von Freifächern und Stützkursen

• Ihre wichtigsten Pflichten:– Voller Einsatz um das Lehrziel zu erreichen– Anweisungen der Ausbildner beachten– Übertragene Arbeiten gewissenhaft ausführen– Geschäftsgeheimnis wahren– Obligatorischer Besuch der Berufsfachschule– Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung LAP

Konflikte im Lehrbetrieb lösen

• Zuerst über die Gründe des Konflikts nachdenken• Mit einer neutralen Vertrauensperson darüber sprechen• Gespräch mit dem Berufsbildner, der Berufsbildnerin vereinbaren• Auf sachliche Argumentation achten

Ihre persönlichen Ergänzungen:

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Wissen anwenden

L E H R V E R T R A G

W1 Beantworten Sie folgende Fragen rund um Ihren Lehrvertrag und Ihre Lehr-stelle.

a) Welche Formvorschrift gilt für den Abschluss eines Lehrvertrages?

b) Wer unterschreibt den Lehrvertrag?

c) Welche Aufgabe hat das kantonale Amt für Berufsbildung?

d) Zählen Sie vier Punkte auf, die im Lehrvertrag geregelt sein müssen.

e) Wie lange dauert die Probezeit?

W2 Ein Lehrvertrag kann aus wichtigen Gründen aufgelöst werden. Welcher der nachstehenden Gründe reicht zur fristlosen Auflösung des Lehrvertrags?

Wenn der Lernende mehr verkauft als ein ausgebildeter Verkäufer Wenn der Lernende zu wenig Umsatz macht Wenn der Lehrbetrieb verkauft wird Wenn der Berufsbildungsverantwortliche kündigt

W3 Welche der nachstehenden Behauptungen sind richtig, welche falsch?

richtig falsch1. Ein Lehrvertrag kann nach der Probezeit beidseitig gekündigt werden, wenn eine Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten wird.

2. Der Lehrvertrag wird vom Amt für Berufsbildung unterzeichnet.

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24 1 . R E C H T E U N D P F L I C H T E N I N D E R A U S B I L D U N G

B E R U F S F A C H S C H U L E

W4 1. Notieren Sie, welche Freifächer, Wahlpflichtfächer und Stützkurse Ihre Berufsfachschule anbietet.

2. Beantworten Sie mit Hilfe des Reglements für Absenzenwesen und Dis-ziplinarmassnahmen der Berufsfachschule folgende Fragen:

a) Wie können Sie sich für eine Absenz entschuldigen? Innert welcher Frist?

b) Welche Disziplinarmassnahmen können von der Berufsfachschule in folgenden Fällen angewendet werden: Unentschuldigte Absenzen, stö-ren des Unterrichts.

R E C H T E U N D P F L I C H T E N

W5 Sie haben die wichtigsten Rechte und Pflichten der Berufsbildenden und Lernenden kennengelernt.

Erstellen Sie eine Liste der Pflichten, die für Sie persönlich am wichtigsten sind und begründen Sie Ihre Entscheidung.

Pflichten der Lernenden Begründung

1.

2.

3.

3. Für alle Lernenden dauert die Probezeit 3 Monate.

4. Alle Lernenden innerhalb einer Branche verdienen den gleichen Monatslohn.

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Pflichten der Berufsbildenden Begründung

W6 Seraina wird beim Stehlen im Lehrgeschäft erwischt. Da in letzter Zeit unterschiedliche Dinge verschwunden sind, wird nun Seraina von allen Mitarbeiterinnen verdächtigt. Die Berufsbildnerin entlässt sie auf der Stelle fristlos.

Beurteilen Sie die Rechtslage in ganzen Sätzen.

W7 Letzte Woche konnte Seraina die Berufsfachschule nicht besuchen, weil sie dringende Arbeiten im Betrieb erledigen musste.

Ist der Berufsbildner berechtigt, Seraina vom Besuch der Berufsfachschule abzuhalten? Begründen Sie Ihre Antwort.

W8 Kurz vor Feierabend verlangt die Berufsbildnerin von Seraina, dass sie noch eine Stunde länger im Lehrgeschäft bleiben muss.

Kann sich Seraina weigern? Begründen Sie Ihre Antwort.

1.

2.

3.

1 . R E C H T E U N D P F L I C H T E N I N D E R A U S B I L D U N G

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W9 Die 18-jährige Anna-Luna bespricht mit ihrem Berufsbildner den Ferien-plan für das kommende Lehrjahr. Im September, Oktober, Februar und März wird sie je eine Woche Ferien erhalten.

Muss Anna-Luna das akzeptieren? Begründen Sie Ihre Antwort.

W10 Seraina hat grosse Mühe in der Berufsfachschule. Ihr Zeugnis ist ungenü-gend. Im Betrieb kommt sie aber ganz gut mit. Trotzdem ist es fraglich, ob sie das Qualifikationsverfahren bestehen kann.

Zeigen Sie Möglichkeiten auf, wie sich Seraina verbessern kann.

W11 Anna-Luna ist im 1. Lehrjahr. Sie hat seit einigen Wochen Motivationspro-bleme. Ihre Berufsbildnerin ist häufig abwesend. Für die anderen Angestell-ten im Betrieb muss sie dauernd Botengänge machen und alle erteilen ihr Aufträge.

Notieren Sie, welchen Ratschlag Sie Anna-Luna geben.

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