€¦ · Ab einer Wertgrenze von mehr als 350.000 € bis zu | .000.000 € ist gemäß W Nr. 4.9...
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€¦ · Ab einer Wertgrenze von mehr als 350.000 € bis zu | .000.000 € ist gemäß W Nr. 4.9 zu S 64 1-HO für die Durchführung des Verkaufs die Zustimmung des Finanzausschusses