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Abacus Lohn Jahresendverarbeitung Anleitung

Abacus Lohn Jahresendverarbeitung - OBT · 2020. 11. 3. · Anleitung Jahresendverarbeitung Copyright © 2020 by OBT AG 7|20 n – g 3 Daten im neuen Kalenderjahr überprüfen 3.1

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Abacus Lohn – Jahresendverarbeitung

Anleitung

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Anleitung Jahresendverarbeitung

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Inhaltsverzeichnis

1 L56 Neues Jahr eröffnen 3

2 Jahr 2020 provisorisch abschliessen 6

3 Daten im neuen Kalenderjahr überprüfen 7

3.1 Übersicht 7 3.2 Programm L43 resp. L443 – Nationale Daten 8 3.3 Programm L443 – Anpassungen Prämiensätze und/oder Höchstlöhne 9 3.4 Programm L443 Wechsel vom Versicherer 9 3.5 Programm L441 – Firmenstammfelder 9 3.6 Programm L441 – Abteilungs- und/oder Geschäftsbereichstammfelder 9 3.7 Programm L32 – Lohndaten 9 3.8 Programm L421 – Tabellen erfassen 9 3.9 Quellensteuertarife 10 3.10 Quellensteuer: Neue Grundlagen per 1.1.2021 10 3.11 Familienzulagentabellen 10

4 Nationale Auswertungen 11

4.1 Prog. L2995 – elektronische Übermittlung empfohlen! 11 4.2 Bereinigung L31 Stammdaten/Lasche Versicherungen 11 4.3 AHV-/ALV-Abrechnung (Programm L2911) 11 4.4 UVG-Abrechnung (Programm L2921) 11 4.5 UVGZ-Abrechnung erstellen (Programm L2922) 11 4.6 KTG-Abrechnung erstellen (Programm L2923) 11 4.7 Revisionsprotokolle (Programm L293) 12 4.8 Für die AHV-Revision ist zudem kurzfristig bereitzustellen: 12 4.9 FAK-Abrechnung (Programm L2941) 12 4.10 Familienzulagen-Auswertung (Programm L2945) 12 4.11 Beschäftigungsstatistik (Vierteljährlich, Programm L2984) 12 4.12 LSE-Statistik (Lohnstrukturerhebung alle 2 Jahre, Programm L2981) 12 4.13 Logib-Statistik (Lohngleichheits-Analyse) 13 4.14 Quellensteuerabrechnung (Programm L2951) 13 4.15 PK/BVG-Abrechnung erstellen (Programm L2961) 13

5 Lohnausweise 14

5.1 Wegleitung 14 5.2 Deklaration von Homeoffice 14 5.3 Deklaration der Kurzarbeit 14 5.4 Deklaration Aussendienstanteil unter Ziff. 15 14 5.5 Lohnausweis Quellensteuer GE – Attestation de Quittance: 15 5.6 Aufbereitung der Lohnausweise 15 5.6.1 Programm L31 „Personalstamm“ 15

5.6.2 Programm L414 „Lohnarten den Lohnausweisfeldern zuordnen” 15

5.6.3 Programm L2971 „Lohnausweise aufbereiten“ 15

5.6.4 Programm L2972 „Lohnausweise mutieren“ 15

5.6.5 Programm L2974 „Lohnausweise Schweiz ausgeben“ 15

5.6.6 Programm L2977 „Lohnausweise Protokoll“ 17

6 L56 Jahr abschliessen (definitiver Jahresabschluss) 18

7 L56 & L388 Abrechnungsdaten und Mitarbeiter löschen 18

8 Programm L381 Globalmutationen 19

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1 L56 Neues Jahr eröffnen

Damit im neuen Jahr Lohnperioden eröffnet werden können, muss zuerst das neue Jahr eröffnet

werden. Im Prog. L56 wird dafür automatisch ein Wizard gestartet.

Es können immer nur zwei Kalenderjahre offengehalten werden.

Auch nach der Eröffnung des neuen Jahres können immer noch Lohnläufe im „alten” Jahr eröffnet,

abgerechnet und verarbeitet werden.

Während dem Jahresabschluss L56 Jahresabschluss sollten keine weiteren Personen im selben

Mandant im Modul Lohn arbeiten. Falls Sie das Vorjahr 2019 zuerst abschliessen müssen, gehen

Sie in dieser Anleitung bitte zuerst auf Punkt 6/Jahr definitiv abschliessen.

Flag muss auf „Jahr 2021 eröffnen“ stehen. Ansonsten muss das Vorjahr (also 2019) zuerst ab-

geschlossen werden.

Die Meldung, dass eine Datensicherung erstellt werden muss, kann in der Regel ignoriert wer-

den, falls bei Ihnen die Daten über Nacht gesichert werden. Bei grösseren Installationen empfeh-

len wir, das Prog. L56 direkt am Morgen nach Arbeitsstart laufen zu lassen.

"Lohnwerte übertragen": Grundsätzlich werden alle Personalwerte (Lohndaten) ins neue Jahr

übertragen. Das Anwählen eines Feldes (Inhalt auf 0 stellen) ist hier also normalerweise nicht nö-

tig (mögliche Ausnahmen: Wertefelder für Lohnausweise oder Saldo-Felder, welche Anfang Jahr

mit Wert 0 starten sollen). Die Daten allfällig bereits eröffneter Lohnachsen im Folgejahr werden

nicht überschrieben.

In der Regel sollten alle jahresabhängigen Tabellen ins neue Kalenderjahr kopiert werden,

welche im neuen Jahr NICHT ändern werden. Wenn die Familienzulagen nicht ändern, können

diese auch ins neue Jahr kopiert werden. Wir empfehlen, die Quellensteuer-Tabellen nie ins neue

Jahr zu kopieren, sondern bei Abacus.ch/Downloads herunterzuladen und via L422 zu importie-

ren (siehe auch Punkt 3.9).

bereits existierende Tabellen sollen nicht kopiert werden, da sonst bereits bestehende Tabellen

im neuen Jahr wieder mit den Werten des alten Jahres überschrieben werden

neue, angepasste Tabellen im Anschluss importieren via Programm L422 (Tabellen einlesen)

das Programm L423 (Tabellen in neues Jahr kopieren) kann auch zu einem späteren Zeitpunkt

durchgeführt werden

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Mit OK bestätigen. In der Regel wird die Datensicherung jede Nacht durch die IT erstellt.

Hier nur Felder anwählen, welche auf 0 gestellt werden sollen (= werden nicht ins neue Jahr übertragen)

Sämtliche lokalen Tabellen sollten in der Regel ins neue Jahr kopiert werden.

Tabellen Kinderzulagen können übernommen werden falls keine Änderungen bekannt sind

Quellensteuer-Tabellen am besten nie übernehmen, sondern immer neu einlesen.

Icon "Blitz" nicht vergessen

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Falls zentrale Tabellen ausgewählt wurden, erscheint nachfolgende Meldung. Diese kann mit "Ja"

bestätigt werden.

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2 Jahr 2020 provisorisch abschliessen

Damit die Jahresendverarbeitung für ELM freigegeben wird, sollte das Jahr 2020 provisorisch abgeschlos-

sen werden. Nach dem provisorischen Abschluss können im "alten" Jahr 2020 keine Abrechnungen mehr

erstellt werden.

Falls dennoch ein Lohnlauf im Jahr 2020 eröffnet/abgerechnet werden muss, kann das Jahr 2020 wieder-

eröffnet werden. Bereits eingereichte Jahresenddokumente müssten dann allenfalls bei den Empfängern

storniert werden.

Beim provisorischen wie auch definitiven Abschluss besteht die Möglichkeit, die Abrechnungsdaten auf

Vollständigkeit prüfen zu lassen (empfohlen).

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3 Daten im neuen Kalenderjahr überprüfen

3.1 Übersicht

Mindestens alle zwei Jahre überprüft der Bundesrat, ob die Renten ansteigende Preise und Löhne ange-

passt werden müssen. Letztmals wurden die Renten auf Anfang 2019 erhöht. Das heisst, die nächste

Überprüfung erfolgte per 1.1.2021.

Die Renten der AHV/IV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wie folgt angepasst:

Höhere AHV-Beiträge ab 1. Januar 2021

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf

0,5% erhöht.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2021 Arbeitgeber Arbeitnehmer Total

AHV bisher 4.35% 4.35% 8.7%

IV 0.7% 0.7% 1.4%

EO neu 0.25% 0.25% 0.5%

Bisher 0.225% 0.225% 0.45%

Total AHV/IV/EO neu 5.3% 5.3% 10.6%

Bisher 5.275% 5.275% 10.55%

Mit Inkrafttreten des gesetzlichen Vaterschaftsurlaubes ab 1.1.2021 erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitrags-

satz somit von total 10,55 auf 10,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an

die 1. Säule weiterhin hälftig.

Die wichtigsten Kennzahlen in Kürze per 1.1.2021:

1. Säule

Anhebung der AHV/IV/EO-Beitragssätze von bisher 10.55% auf neu 10.6% (Total Arbeitnehmer und Arbeitgeber).

Familienausgleichskassen: Familienzulagen und FAK-Beitragssätze verändern sich evtl. bei einzel-nen Kantonen (Information erfolgt in der Regel direkt durch Ihre Ausgleichskasse)

Minimale AHV/IV-Rente beträgt neu 1'195 Franken pro Monat, die Maximalrente 2'390 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 496 auf 503 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 950 auf 958 Franken.

2. Säule (BVG)

Die BVG-Eintrittsschwelle beträgt neu 21'510 Franken

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge beträgt der BVG-Koordinationsabzug neu 25'095 Fran-ken.

Der BVG maximal versicherte Jahreslohn beträgt neu 86'040 Franken.

Der BVG minimal koordinierte Jahreslohn beträgt neu 3'585 Franken. 3. Säule a

Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt 6'883 Franken für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 34’416 für Personen ohne 2. Säule.

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Obligatorische Unfallversicherung UVG

Stand Dezember 2020 sind keine Neuerungen per 1.1.2021 bekannt.

Evtl. kann bei der UVG-Jahresenddeklaration 2020 auf der Lohnsumme für den Berufsunfall (BU) allfällig erhaltene Kurzarbeitsentschädigung abgezogen werden. Die Berechnung dieser Reduktion geschieht ausserhalb der Lohnbuchhaltung direkt in der Lohnsummenmeldung der UVG-Versiche-rung. Die Suva wird demnächst die Kunden per Brief über den Ablauf der Lohndeklaration sowie auch über die Kurzarbeitsentschädigung informieren.

Eine Übersicht der Sozialversicherungen und den Änderungen finden Sie auf folgender Homepage:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen.html

3.2 Programm L43 resp. L443 – Nationale Daten

Umstellungen in der Abacus Lohnbuchhaltung im Prog. L443 unter "Nationale Daten" (Zeitachse muss auf

Jahr 2021 gesetzt sein):

Die übrigen Parameter in den Nationalen Daten bleiben im 2021 unverändert - Vorbehältlich kurz-

fristigen Änderungen, welche zum heutigen Zeitpunkt (Stand Dezember 2020) noch nicht bekannt

sind

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3.3 Programm L443 – Anpassungen Prämiensätze und/oder Höchstlöhne

Falls sich per 2021 Ihre Maxima im Bereich KTG und/oder UVGZ verändern, sollten die hinterlegten

Werte angepasst werden. Die Höchstwerte befinden sich direkt bei der Versicherung unter Pro-

gramm L443. Diese können auf Zeitachse Januar 2021 entsprechend mutiert werden.

Prog. L443: AHV, UVG, KTG und/oder UVGZ: Bei der jeweiligen Versicherung können im Register

„Beiträge“ (auf Zeitachse!) zudem die korrekten Beitragssätze überprüft/angepasst werden:

3.4 Programm L443 Wechsel vom Versicherer

Falls im neuen Jahr die UVG, KTG- oder UVGZ-Versicherung wechselt, empfehlen wir folgendes

Vorgehen:

Bestellung des ELM-Versicherungsprofiles bei der Versicherung

Erfassung der neuen Versicherung inkl. allen Parametern und Beitragssätzen im L443

Mutation der Versicherung pro Mitarbeiter per Zeitachse Folgejahr im Personalstamm. Hierfür gibt es in den Globalmutationen L381 einen programmunterstützten Wizzard.

Diese Mutationen sollten vor dem ersten Lohnlauf im Januar durchgeführt werden

3.5 Programm L441 – Firmenstammfelder

Gibt es im neuen Jahr eine Änderung der firmenspezifischen Sätze, z.B. Ansatz pro Kilometer, Es-

sensentschädigung etc.?

3.6 Programm L441 – Abteilungs- und/oder Geschäftsbereichstammfelder

Gibt es im neuen Jahr eine Änderung der Abteilungs- und/oder geschäftsbereichsspezifischen

Sätze, z.B. Spesen-Ansätze, durchschnittliche Jahresarbeitszeit etc.?

3.7 Programm L32 – Lohndaten

Eingabe allfälliger Lohnänderungen für das neue Jahr. Ohne Änderungen werden automatisch die

Lohndaten des Vorjahrs übernommen.

3.8 Programm L421 – Tabellen erfassen

Überprüfen und Aktualisieren der Tabelleninhalte (z.B. neue BVG-Sätze, Quellensteuertarife, Famili-

enzulagen, FAK-Beiträge bei unterschiedlichen Arbeitskantonen etc.).

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3.9 Quellensteuertarife

Die Quellensteuertarife sowie eine aktuelle Anleitung für den Import können ab Ende Dezember wie

gewohnt auf der Internetseite heruntergeladen und via Prog. L422 eingelesen werden:

http://classic.abacus.ch/downloads-page/weitere-applikationsdokumente/lohnbuchhaltung/

oder direkt auf der Homepage der eidg. Steuerverwaltung:

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/quellensteuer/dienstleistungen/tarife-

herunterladen.html

Achtung: Wenn auf Ihrer Abacus-Installation nicht mind. der Servicepack Oktober 2020 installiert ist,

müssen die Quellensteuertabellen zwingend von der Abacus-Homepage heruntergeladen und im-

portiert werden. Grund sind kurzfristig erschienene Quellensteuertarife (z.B. "MED"), welche erst ab

diesem Servicepack unterstützt werden. Grundsätzlich können problemlos die Tabellen ohne diese

zusätzlichen Tarife verwendet werden.

ELM 4.0 – Schnittstelle zu allen 26 Kantonen: Abacus unterstützt die elektronische Einreichung der

Quellensteuerabrechnungen via ELM. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen, unabhän-

gig von der Anzahl der QST-pflichtigen Mitarbeitenden und/oder QST-Kantone.

3.10 Quellensteuer: Neue Grundlagen per 1.1.2021

Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Er-

werbseinkommens wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung auf dem Erwerbseinkommen

neu geregelt. Diese Bestimmungen treten, zusammen mit mehreren darauf basierenden Verord-

nungsänderungen, auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

https://www.obt.ch/de/infoboard/show/article/quellenbesteuerung-ab-2021/

Abacus hält mit dem ELM-Standard 5.0 die Vorschriften und Regelungen für die Quellensteuer ein.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Ihre Software gewartet und die Version inkl.

den Quellensteuer-Lohnarten auf dem aktuellsten Stand sind (mind. Version 2019, SP 20.10.20 oder

Version 2020, SP 15.9.20).

3.11 Familienzulagentabellen

Falls einzelne Kantone ihre Familienzulagen erhöhen, können Sie die Tabellen können auf folgender

Homepage heruntergeladen und ins Abacus importieren. Ansonsten genügt es, wenn die Tabellen

ins neue Jahr übertragen werden (via Prog. L423).

Folgende Kantone haben Anpassungen an den kant. Familienzulagen per 2021 vorgenommen (An-

gaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit): UR, SZ, OW, NW, TG

http://www.abacus.ch/downloads-page/weitere-applikationsdokumente/lohnbuchhaltung/

Familienzulagen: Tabelle 20-22 müssen vor dem Import via L422 entzippt werden.

Wenn Sie die Abacus Tabelle Nr. 25 für die kant. FAK-Beiträge verwenden, können Sie diese eben-

falls mit importieren.

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4 Nationale Auswertungen

Alle Lohnläufe des betreffenden Auswertungsjahres müssen definitiv verbucht sein! Auch das Prog.

L271 Monat abschliessen muss für alle Monate 1-12 durchgeführt sein. Abacus empfiehlt zudem,

das Jahr 2020 provisorisch abzuschliessen (via L56).

4.1 Prog. L2995 – elektronische Übermittlung empfohlen!

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine ausführliche Anleitung zur ELM-Übermittlung Prog. L2995 zur

Verfügung (ELM_4_0_Wegleitung_Übermittlung.pdf, 48 Seiten).

Wir empfehlen, vor der elektronischen Übermittlung, folgende Auswertungen auf Papier auszudru-

cken (oder Export in Excel oder PDF-Format), Kontrollen & Plausibilisierungen durchzuführen und

für die Revision abzulegen: Prog. L2911, L2921, L2922, L2923, L293, L2941.

4.2 Bereinigung L31 Stammdaten/Lasche Versicherungen

Wichtig zu wissen: Für sämtliche Jahresend-Auswertungen wird die Mitarbeiterzeitachse im Prog.

L31 bei Lasche „Versicherungen“ berücksichtigt. Wenn also z.B. der Versicherungscode nicht durch-

gängig für das ganze Jahr auf allen Zeitachsen hinterlegt wurde, wird dies zu Differenzen in der Jah-

resend-Abrechnung führen. Diese Zeitachsen-Funktion ermöglicht eine korrekte Ausweisung der

pflichtigen Lohnsummen bei allfälligen unterjährigen Code/Versicherungswechsel (z.B. Wechsel

UVG-Code von A3 auf A2 etc.)

4.3 AHV-/ALV-Abrechnung (Programm L2911)

1. Programm L2911, „AHV-/ALV-Abrechnung erstellen”, anwählen

2. Monat 1 bis 12 des aktuellen Jahres auswählen

3. Liste AHV-pflichtiges Personal anwählen, Ansicht und/oder ausdrucken

4. Liste AHV-befreites Personal anwählen, Ansicht und/oder ausdrucken

5. Liste mit Aufrechnung Brutto-Lohnsummen (falls verwendet), Ansicht und/oder drucken

4.4 UVG-Abrechnung (Programm L2921)

1. Programm L2921, „UVG-Abrechnung erstellen”, anwählen

2. Monat 1 bis 12 des aktuellen Jahres auswählen

3. allenfalls in der Lasche „Versicherungen“ Selektion treffen, falls unterschiedliche Versicherun-

gen bestehen und diese separat abgerechnet werden müssen

4.5 UVGZ-Abrechnung erstellen (Programm L2922)

Gleiche Schritte wie UVG-Abrechnung. Voraussetzung für diese Jahresend-Liste ist die

vorgängige Definition der für die UVGZ benötigten Parameter (L443 Versicherung inkl. Basis, Hinter-

legung pro Mitarbeiter auf Zeitachse).

4.6 KTG-Abrechnung erstellen (Programm L2923)

Gleiche Schritte wie UVG-Abrechnung. Voraussetzung für diese Jahresend-Liste ist die vorgängige

Definition der benötigten Parameter (L443 Versicherung inkl. Basis, Hinterlegung pro Mitarbeiter auf

Zeitachse).

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4.7 Revisionsprotokolle (Programm L293)

1. Programm L2931, Lohnartenrekapitulation pro Monat

2. Programm L2933, Lohnkonto

Diese Protokolle werden für die AHV-Revision benötigt. Es wird je nach Personenanzahl ziemlich

viel Papier ausgedruckt. Evtl. vorab nur „Rekapitulation” anwählen (Menü „Gestaltung“ Journal De-

tails drucken Kreuz herausnehmen) und dann bei Bedarf des Revisors weitere Ausdrucke machen

(kann ohne Probleme auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgedruckt werden).

Tipp: Die Revisionsprotokolle inkl. die Jahresend-Deklarationen können auch in ein PDF-Dokument

gedruckt und elektronisch abgelegt werden. In der Regel wird die elektronische Variante vom Revi-

sor/Revisorin bevorzugt.

4.8 Für die AHV-Revision ist zudem kurzfristig bereitzustellen:

Lohnartenliste mit Basenverteilung, aktueller Ausdruck Programm L4151

AHV-/SUVA-Jahresabrechnung (wird jährlich ausgedruckt siehe oben)

(Programm L2911 und L2921)

Kumulativjournal ganzes Jahr über alle Lohnarten jedoch nur Rekap Programm L221

(Rekap = in Gestaltung, Rekap Kumulativjournal ohne Detail; „Nachzahlungen

im abgerechneten Monat anzeigen“ aktivieren)

4.9 FAK-Abrechnung (Programm L2941)

1. Prog. L414 Lohnartenzuordnung überprüfen: Welche Lohnarten bilden die Familienzulagen?

Tipp: Für jahresübergreifende Korrekturen in den Familienzulagen, welche nicht auf der FAK-

Abrechnung erscheinen sollen, eine separate Lohnart "Korrektur Familienzulagen Vorjahr" ver-

wenden. Diese Lohnart wird nicht im L414 zugeordnet.

2. Programm L2941, „FAK-Abrechnung erstellen”, anwählen

3. Jahr sowie Monate (1-12) auswählen

4.10 Familienzulagen-Auswertung (Programm L2945)

Fakultativ, Übersicht nach Bedarf, via Gestaltung können zusätzliche Felder ausgewertet werden.

4.11 Beschäftigungsstatistik (Vierteljährlich, Programm L2984)

Im Abacus ist das Formular im PDF-Format hinterlegt und kann hier bequem aufbereitet werden

4.12 LSE-Statistik (Lohnstrukturerhebung alle 2 Jahre, Programm L2981)

Abacus bietet die Möglichkeit, die Statistik aufzubereiten und elektronisch via ELM an das Bundes-

amt für Statistik zu übermitteln. Nächster Erhebungsmonat: Oktober 2020. Details entnehmen Sie

bitte der separaten Dokumentation, welche wir auf unserer OBT-Homepage aufgeschaltet haben:

https://www.obt.ch/resources/folders/49/abacus-lohnstrukturerhebung-lse-elm-4-0.pdf

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4.13 Logib-Statistik (Lohngleichheits-Analyse)

Diese Statistik ist für alle Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden obligatorisch (Änderung des

Gleichstellungsgesetzes durch den Bundesrat per 1. Juli 2020) und muss bis spätestens Ende Juni

2021 erstellt und bis Ende Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Die Statistik

muss dann alle vier Jahre bis ins Jahr 2032 wiederholt werden, falls die Anforderungen an das neue

Gleichstellungsgesetz nicht erfüllt sind.

Hier finden Sie weiterführende Informationen und eine ausführliche Anleitung für die Aufbereitung.

https://www.obt.ch/de/supportletter/logib-statistik-lohngleichheitsanalyse/

4.14 Quellensteuerabrechnung (Programm L2951)

1. Programm L271 Monat abschliessen muss für aktuellen Monat gemacht sein 2. Programm L2951, „Quellensteuerabrechnung erstellen” anwählen 3. Monatliche oder Quartalsweise Abrechnung wählen 4. Im Prog. L443 unter „Kantonseinstellungen“ Abrechnungsnummer hinterlegen 5. Allenfalls via L414 einmalig Lohnarten für Quellensteuer korrekt zuordnen 6. L2955: Formular TI (Attestato-ricevuta) und ZH als Formular integriert 7. L2959: Schnittstellen für Kt. GE und VD (wird im Jahr 2021 ausgebaut, Übermittlung kann wie

die übrigen Kantone via L2995 vorgenommen werden)

4.15 PK/BVG-Abrechnung erstellen (Programm L2961)

1. Im Prog. L414 Bereich "Berufliche Vorsorge" die PK-Abzugslohnarten angeben

2. gewünschtes Layout z.B. „BVG-Abrechnung (Mitarbeiter-Informationen)“ wählen

3. Export in Excel und/oder Ausdruck

Tipp

Für alle Versicherungen: Diverse Ausgleichskassen und auch UVG-Versicherer etc. unterstützen die

Möglichkeit von ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren) oder allenfalls den elektronischen Upload

via XML-Datei. Beide Varianten können mit der Abacus Software erstellt werden, sofern die nötigen

Einstellungen und Vorbereitungen in Ihrem Mandanten durchgeführt worden sind. Für allfällige Un-

terstützung bei der Einrichtung steht Ihnen das Lohnsupport-Team von OBT AG gerne zur Verfü-

gung. Auch die Wegleitung (48 Seiten) für die ELM-4-Übermittlung kann bei uns bezogen werden.

Liste der aktuellen ELM-empfangsbereiten Versicherer (Stand 10.12.2020):

https://www.swissdec.ch/fileadmin/user_upload/_Datenempfaenger/Empfaengerliste.pdf

Im Programm L443 können die verschiedenen Versicherungen inkl. Adresse und Policen-Nummer

hinterlegt werden. Diese Angaben werden wiederum direkt auf den Jahresend-Abrechnungen ver-

merkt.

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5 Lohnausweise

5.1 Wegleitung

Die Wegleitung, gültig bis 31.12.2020, finden Sie hier:

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/formulare/lohnausweis/LA-Weglei-

tung_2020.pdf.download.pdf/LA-Wegleitung_2020.pdf

Zudem gibt es eine neue Wegleitung per 1.1.2021:

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/formulare/lohnausweis/la-weglei-

tung-2021.pdf.download.pdf/la-wegleitung-2021.pdf

Der Unterschied auf dem neuen Lohnausweisformular ab 2021 ist im Feld C die Deklaration des Ge-

burtsdatums anstelle der alten AHV-Nummer. Abacus wird das neue Formular voraussichtlich mit SP

Januar 2021 ausliefern. Die Lohnausweise für das Jahr 2020 können auch mit dem alten Formular

eingereicht werden.

5.2 Deklaration von Homeoffice

Eine generelle Pflicht zur Bescheinigung von Homeoffice ist nicht geregelt.

Als Information wurde auf der Homepage der Schweizerischen Steuerkonferenz eine Liste der kan-

tonalen Massnahmen im Zusammenhang mit Berufsauslagen und Covid-19 aufgeschaltet:

https://www.steuerkonferenz.ch/downloads/Lohnausweis/Tabelle_Berufsauslagen_Covid.pdf

5.3 Deklaration der Kurzarbeit

Kurzarbeitsentschädigungen sind in Ziff. 7 des Lohnausweises auszuweisen. Dies gilt auch dann,

wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vollen Lohnbetrag trotz Kurzarbeit überweist. (Siehe

dazu Wegleitung zum Lohnausweis Rz 34).

Beispiel: Der Arbeitnehmer hat ein monatliches Gehalt von CHF 6‘000. Der Arbeitgeber meldet 50%

Kurzarbeit an und erhält für seinen Arbeitnehmenden eine Kurzarbeitsentschädigung von CHF 2‘400

(80%). Der Lohnausweis ist wie folgt auszufüllen: Der Betrag von CHF 2‘400 ist in Ziff. 7, der Lohn

von CHF 3‘600 in Ziff. 1 zu deklarieren.

5.4 Deklaration Aussendienstanteil unter Ziff. 15

Geschäfts-/Servicefahrzeug:

Bei allen MA mit Geschäfts- oder Servicefahrzeugen, bei welchen ein Kreuz im Feld F (Arbeitsweg

bezahlt) deklariert wird (= Servicefahrzeug oder Geschäftsauto/GA wird durch Arbeitgeber zur Verfü-

gung gestellt), muss der prozentuale Anteil Aussendienst unter Ziffer 15/Bemerkungen bescheinigt

werden. Wir empfehlen Kunden, welche von dieser Änderung betroffen sind, eine Lohnausweis-Be-

merkungen zu erfassen:

"Anteil Aussendienst XX % effektiv" oder

"Anteil Aussendienst XX % pauschal nach Funktions-/Berufsgruppenliste"

Eine Übersicht der Pauschalansätze gemäss Funktions-/Berufsgruppenliste finden Sie hier:

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/mitteilungen/Mittei-

lung-002-D-2016_Beilage.pdf.download.pdf/Mitteilung-002-D-2016-d_Beilage.pdf

Der Prozentwert für den Anteil Aussendienst kann als Lohnwert im Personalstamm erfasst werden,

welchen man in der Lohnausweisbemerkung als Parameter hinzufügt. So ist es möglich, für alle Mit-

arbeitenden den individuellen Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren.

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5.5 Lohnausweis Quellensteuer GE – Attestation de Quittance:

Die elektronische Übermittlung der QST-Abrechnungen und der zusätzliche Bemerkungstext in Ziffer

15 ersetzt das bisherige Formular Attestation-Quittance in Genf. Dies kann via L443 in den Lohnaus-

weisvorlagen (Menü "Lohnausweis", "Bemerkungen") definiert werden.

5.6 Aufbereitung der Lohnausweise

5.6.1 Programm L31 „Personalstamm“

In der Lasche „Lohnausweis“ bei allen Mitarbeitern überprüfen, ob eine Lohnausweisvorlage zuge-

ordnet ist. Die Anpassung von Lohnausweisvorlagen erfolgt im Prog. L443. Für eine Kontrolle/Muta-

tion der Lohnausweisvorlagen siehe auch Kapitel Nr. 8 „L381 Globalmutationen“.

5.6.2 Programm L414 „Lohnarten den Lohnausweisfeldern zuordnen”

Dies ist grundsätzlich eine einmalige Tätigkeit und erfolgt meist bei der Einführung oder zu einem

späteren Zeitpunkt zusammen mit OBT. Es wird jedoch empfohlen, vor jeder Aufbereitung der Lohn-

ausweise diese Einstellungen zu überprüfen (z.B. falls unterjährig neue Lohnarten definiert wurden

etc.!). Achtung, dabei die Zeitachse (im Menü L414 oben rechts) berücksichtigen.

5.6.3 Programm L2971 „Lohnausweise aufbereiten“

Der Switch unter den Kriterien „Bereits mutierte Felder neu aufbereiten“ (d.h. im Programm L2972

mutierte Mitarbeiter) muss in der Regel nicht aktiviert werden. Er ist nur wirksam, wenn jemand im

Programm L2972 bereits Lohnausweise mutiert hat und dies wieder rückgängig machen will. Das

heisst, der Lohnausweis wird einfach nochmals vollständig aufbereitet und die getätigten Änderun-

gen im Programm L2972 sind nicht mehr vorhanden.

5.6.4 Programm L2972 „Lohnausweise mutieren“

Dieses Mutationsprogramm wird nur benötigt, um Daten manuell zu ändern. In der Regel erübrigt

sich dieses Programm, wenn die Lohnausweisvorlagen im Personalstamm Programm L31/Lasche

Lohnausweis korrekt gespeichert wurden. Evtl. muss jedoch z.B. das Austrittsdatum eines einzelnen

Mitarbeitenden manuell angepasst werden, falls dieses in den Stammdaten nicht korrekt gesetzt

werden konnte.

Zudem ist dieses Programm nützlich, wenn bei einzelnen Mitarbeitenden separate Bemerkungstexte

erfasst werden sollen, welche nur für das Deklarationsjahr Gültigkeit haben (z.B. "Aufrechnung Ge-

schäftswagen nur von Periode 1.1.-31.3., für restliche Zeit kein Auto mehr" oder "Pensum am 1.7.

geändert von 100% auf 50%" etc.)

Bemerkung: Diese Mutationen werden wieder gelöscht, sobald die Lohnausweise erneut

aufbereitet werden mit dem angekreuzten Flag unter Icon „Kriterien“ „Bereits

mutierte Felder neu aufbereiten“.

5.6.5 Programm L2974 „Lohnausweise Schweiz ausgeben“

Entsprechendes Kalenderjahr auswählen

im Menü „Gestaltung“

- Anzahl Kopien definieren

- Abstand Mitarbeiteradresse vom linken Rand wählen (je nach Couvert-Fenster-Position)

- Firma und verantwortliche Person inkl. Tel.-Nummer und E-Mail wird aus Prog. L443/Fir-

meninformationen/Kontaktperson übernommen. Kann übersteuert werden.

- der Ausdruck des Barcodes auf dem Lohnausweis ist nicht zwingend, jedoch gemäss Weglei-

tung wünschenswert

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Kontrollen Lohnausweis vor Versand

Wir empfehlen, vor dem Versand je nach Betriebsgrösse ca. 3-10 Lohnausweise von unterschiedli-

chen Mitarbeitenden mit dem Kumulativjournal aus Prog. L221 abzugleichen. Dabei sind sämtliche

Positionen separat zu vergleichen (zu deklarierende Lohnarten aus Kumulativjournal mit Taschen-

rechner oder Excel addieren) und der deklarierte steuerbare Nettolohn im Lohnausweis von Ziffer 11

zu überprüfen (einzelne Positionen auf Lohnausweis mit Taschenrechner addieren & überprüfen).

Vorschläge zum Ausdruck/Ablage

für Arbeitgeber Reihenfolge/Sortierung nach Namen und Export PDF in ein geschütztes Ver-

zeichnis. Ausdruck/Ablage in Papierform ist nicht zwingend.

für Arbeitnehmer und Steuerbehörde in der Lasche Gestaltung 2 Kopien wählen

und verschicken

Wenn MyAbacus eingesetzt wird, können die Mitarbeitenden ihre Lohnausweise auch digital ein-

sehen, herunterladen und bei Bedarf selber ausdrucken

Kopie in Mitarbeiterdossier im Programm L31 ablegen (elektronisch), Achtung, bei Gestaltung nur

1 Ex. anwählen.

Abacus unterstützt die elektronische Aufbereitung ELM (Übermittlung an kant. Steuerämter). Ak-

tuell verlangen folgende Kantone eine Kopie vom Lohnausweis durch den Arbeitgeber direkt:

Speichern des Lohnausweises ins (elektronische) Mitarbeiterdossier:

Im Menü L2974 "Ausgabe", "Drucken" anwählen. Dann im Menü "Drucken", "Ausgabe" "Keine" an-

wählen.

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5.6.6 Programm L2977 „Lohnausweise Protokoll“

Wenn zusätzlich noch das Flag "Nur im Prog. L2972 mutierte Lohnausweise ausgeben" aktiviert ist,

kann man prüfen, was im Vorjahr manuell, d.h. zusätzlich, an den Lohnausweisen angepasst wurde

nach deren automatischen Aufbereitung

Mit dem Flag "Lohnarten tabellarisch inkl. Total ausgeben (Excel Ausgabe) ist eine erweiterte Kon-

trolle via Excel möglich (z.B. mit Filter-Funktionen etc.)

Es werden sämtliche Lohnausweise tabellarisch dargestellt mit allen Beträgen und Flags pro Feld.

.

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6 L56 Jahr abschliessen (definitiver Jahresabschluss)

Dieser Abschluss ist definitiv und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grunde

empfehlen wir Ihnen, den definitiven Abschluss erst ein paar Monate später, d.h. ca. im 1. oder 2.

Quartal des neuen Jahres durchzuführen, nachdem man sich vergewissert hat, dass nichts mehr ins

alte Jahr zu buchen ist.

Die Meldung, dass eine Datensicherung erstellt werden muss, kann in der Regel ignoriert wer-

den, falls bei Ihnen die Daten in der Nacht gesichert werden. Bei grösseren Installationen emp-

fehlen wir, das Prog. L56 direkt am Morgen nach Arbeitsstart laufen zu lassen.

Definitiver Jahresabschluss (Programm L56 „Jahresabschluss”)

Vorjahr abschliessen. Danach können keine Lohnläufe mehr mit Datum Vorjahr abgerechnet wer-

den. Falls der provisorische Abschluss nicht gemacht wurde, kann das Jahr auch direkt definitiv

abgeschlossen werden.

7 L56 & L388 Abrechnungsdaten und Mitarbeiter löschen

Abacus unterstützt die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Das Löschen von Mitarbeitenden

inkl. Bewegungsdaten ist möglich.

Bitte beachten Sie die zehnjährige Aufbewarungsfrist. Falls dennoch gewünscht, können via Wizard

Abrechnungsdaten oder im L388 auch Mitarbeiterdaten gelöscht werden.

Abrechnungsdaten/Bewegungsdaten löschen = eigenes Menü im L56

Mitarbeiter löschen = ausführliche Programmunterstützung im L388.

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8 Programm L381 Globalmutationen

Gerade auf Beginn eines neuen Jahres gibt es diverse Mutationen im Personalstammbereich. Für

die Lohn- und Stammdaten besteht ein Programm, in welchem globale Mutationen durchgeführt wer-

den. Dieses Programm kann für globale wie auch individuelle Mutationen verwendet werden.

z.B. Global: Erhöhung Pauschalspesen um 20 Franken, Teuerungsausgleich pauschal 1% etc.

Versicherungswechsel per Folgejahr (z.B. neue Krankentaggeldversicherung)

Individuell: z.B. neue Löhne, neue PK-Beiträge etc.

Tipp

Auch die Lohnausweisvorlagen können in diesem Programm auf bequeme Art überprüft und bei Be-

darf auch angepasst werden. Ebenso auch Kostenstellen, LSE-Statistikfelder, UVG-Codes, QST-

Codes, Zivilstands-Datum etc.

Wichtig: Wenn die vorgenommenen Änderungen in die Personaldaten übertragen werden sollen,

muss der Speicher-Button (oben links in vorgängiger Abbildung: rot markiertes Disketten-Symbol)

gedrückt werden.

Tipp 2:

Falls Sie die Option „AbaConnect“ lizenziert haben, können Sie diese Daten ins Excel exportieren,

dort bearbeiten und wiederum ins Abacus importieren!

Bei Fragen

Sollten Sie Fragen zum Jahresabschluss haben, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns während

der Bürozeit unter der Service-Nummer 0844 80 35 35 oder via https://www.obt.ch/de/support/

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