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Abfälle am BauDer umfassende Ratgeberzur Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen
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Ausgabe 2021Kommunale AbfallwirtschaftLandratsamt Kitzingen
MIT DEN NEUEN GEBÜHREN
Harald Heinritz / abfallbild.de
Abfallanlagen im Landkreis Kitzingen
2 | Abfälle am Bau 2021
Kreisbauschuttdeponie IphofenEinzugsgebiet Das gesamte Gebiet des
Landkreises Kitzingen
Öffnungszeiten ganzjährig:Dienstag 9:00 - 12:00 hFreitag 9:00 - 16:00 h
1. April bis 30. November auch:Samstag 9:00 - 11:30 h
Weitere Infos Seite 20
Bauschuttdeponie EffeldorfEinzugsgebiet Stadt Dettelbach,
Gemeinde Biebelried
Öffnungszeiten Samstag 13:00 - 15:00 h
Weitere Infos Seite 20
Sortieranlage FröhstockheimBetreiber Fa. Knettenbrech + Gurdulic
Franken GmbH & Co. KG
Lage Fröhstockheim, Am Gries 1
Öffnungszeiten Montag - Freitag 7:00 - 17:00 hjeden ersten undletzten Samstagim Monat 9:00 - 12:00 h
Weitere Infos Seite 18
Foto: Landratsamt Kitzingen / atelier zudem
Wegweiser
Das Annahmekonzept für Bauabfälle ............................................. 4
Sortieren auf der Baustelle ...................................................................... 6
Verwerten und Entsorgen
Bauschutt .............................................................................................. 8
Bodenaushub ....................................................................................... 8
Straßenaufbruch ................................................................................. 8
Baustellenabfälle ...............................................................................10
Spezielle Bauabfälle
Asbestfreie Platten und Faserzementprodukte .......................12
Heraklith ................................................................................................12
Künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) .........................................13
Gipshaltige Abfälle .............................................................................13
Gipsplatten, Gipskartonplatten .....................................................13
Nachtspeicherheizgeräte .................................................................14
Asbesthaltige Bauabfälle ............................................................... 16
Abbruch von Gebäuden ............................................................................15
Abfallanlagen ............................................................................................. 18
Bauschuttdeponien im Landkreis Kitzingen .................................... 20
ABC der Bauabfälle ................................................................................... 22
Gesetzliche Vorgaben .............................................................................. 25
Adressenverzeichnis .................................................................................26
Alle Angaben in dieser Broschüre wurden sorgfältig recherchiert und zusammen-gestellt. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Irrtum und Fehler vorbehalten. Redaktionsschluss: Dezember 2020.Die genannten Adressen dienen allein dazu, Abfallerzeugern und -besitzern Verwer-tungs- und Entsorgungsmöglichkeiten in der Region aufzuzeigen. Sie sind nicht als Empfehlung des Herausgebers für bestimmte Firmen zu verstehen.Ein Teil der in dieser Broschüre vorgestellten Leistungen finanziert sich über die Ab-fallgebühr. Einen Überblick über das Leistungsspektrum finden Sie unter www.ab-fallwelt.de/muelltonnen/abfallgebuehr/leistungen. Diese Leistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn das Grundstück, von dem die Abfälle stammen, an die kommunale Abfall wirtschaft des Landkreises Kitzingen angeschlossen ist.
AdresseKommunale AbfallwirtschaftLandratsamt KitzingenKaiserstr. 4, 97318 KitzingenFax: 09321 928-1299
Fachberatung zur Verwertung und Entsorgung von BauabfällenAbfallberater Harald HeinritzS 09321 928-1206l [email protected]
Homepage im Internetb www.abfallwelt.deUmfangreiches Informationsange-bot zur Abfallwirtschaft, aktuelle Nachrichten, Abfuhrkalender, Down-loadCenter u. v. m.
abfallwelt-AppDie kostenlose App für Smart-phones und Tablets mit iOS und Android. Downloadlinks unter www.abfallwelt.de
. Ihr Draht zu uns
ImpressumHerausgeber | Landratsamt Kitzingen, Kommunale AbfallwirtschaftKonzeption, Text, Layout und Herstellung | Reinhard WeikertRedaktion | Harald Heinritz, Reinhard WeikertDruck | Farbendruck BrühlPapier | klimaneutral gedruckt auf Vivus 89, Recyclingpapier mit dem Blauen Engel aus 100 % Altpapier, 150/80 g/m2
Januar 2021 | Gripen
Nicht einfach aufladen und losfahren. Bevor man Bauabfälle zu Recycling-firmen oder Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen transportiert, sollte man unbedingt vorab die geltenden Annahmebedingungen abklären und die aktuellen Annahmepreise erfragen. Auch ein Preisvergleich kann sich lohnen. Das spart letztlich Zeit, Geld und möglichen Ärger.U
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Abfälle am Bau 2021 | 3
Inhalt
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Das Annahmekonzept für Bauabfälleauf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen
Seit dem 1. August 2018 gilt für die Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen ein neues Annahmekon-zept für Bauabfälle. Damit setzt der Landkreis die verschärften gesetz-lichen Vorgaben zur Ablagerung von Baureststoffen auf Bauschuttdepo-nien in die Praxis um. Diese Vorga-ben dienen letztlich dem Schutz von Mensch und Umwelt.
Die Deponieverordnung (DepV) regelt die Vorgehensweise bei der Deponie-rung von mineralischen Abfällen. Die wichtigste Anforderung ist, dass der ab-zulagernde mineralische Abfall im Vor-feld grundlegend charakterisiert werden muss (§ 8 DepV). Weiterhin sind in die-sem Regelwerk in Anhang 3, Nr. 2, die Zuordnungswerte beschrieben, welche die zu deponierenden Abfälle einhalten müssen.
Herkunft der AbfälleAuf den Bauschuttdeponien des Land-kreises Kitzingen werden ausschließlich zugelassene Bauabfälle von Baumaß-nahmen im Landkreis Kitzingen ange-nommen.
Verwertbarkeit der AbfälleVerwertung hat Vorrang vor Deponie-rung. Daher ist als Erstes immer zu prü-fen, ob die Bauabfälle verwertbar sind. Abfälle können nur dann abgelagert werden, wenn eine Verwertung nicht möglich, ökologisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Art der BaumaßnahmeFür die weitere Prüfung unterschei-den wir zwischen Abfällen aus priva-ten Baumaßnahmen einerseits sowie Abfällen aus Gewerbe, Industrie und
Landwirtschaft, aus Baumaßnahmen auf Altlastenverdachtsflächen und aus gewerblichen Sammelanlieferungen an-dererseits.
MengeFür Bauabfälle aus privaten Baumaß-nahmen gilt folgende Regelung:
■ Bis zu einer Menge von maximal 2 Gewichtstonnen bzw. 1,5 Kubikme-tern können inerte Bauabfälle direkt an der Bauschuttdeponie angeliefert und nach Zustimmung durch das Deponiepersonal (Sichtkontrolle) ab-gekippt werden.
■ Ab einer Menge von 2 Gewichtston-nen bzw. 1,5 Kubikmetern muss das Formular «grundlegende Charakteri-sierung» vorgelegt werden.
■ Ab einer Menge von 50 Gewichts-tonnen bzw. 35 Kubikmetern muss zusätzlich zum Formular «grundle-gende Charakterisierung» eine Ana-lyse des Materials (sogenannte Dekla-rationsanalytik) vorgelegt werden.
Für Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, aus Baumaßnah-men auf Altlastenverdachtsflächen sowie aus gewerblichen Sammelanlie-ferungen ist masseunabhängig sowohl die «grundlegende Charakterisierung» als auch die Deklarationsanalytik vor-zulegen.
Ort der BaumaßnahmeAn der Bauschuttdeponie Iphofen wer-den zugelassene Inertabfälle von Bau-maßnahmen aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Kitzingen angenom-men. Der Einzugsbereich der Deponie Effeldorf dagegen ist auf die Stadt Det-telbach und die Gemeinde Biebelried, jeweils mit den Ortsteilen, begrenzt.
Grundlegende Charakterisierung
Sie ist vom Abfallerzeuger oder einem verantwortlich Beauftragten durch-zuführen und beinhaltet Angaben zur Herkunft, Charakteristik und Zusammensetzung der Abfälle. Das Formular «grundlegende Charakteri-sierung» kann auf unserer Homepage www.abfallwelt.de heruntergeladen werden.
DeklarationsanalytikSie dient zur Untersuchung der Ab-fälle auf mögliche Schadstoffe. Die Probenahme für die Analyse ist von fachkundigen Personen durchzufüh-ren (Adressen von Analysebüros a Seite 9), die die gesetzlichen Vor-gaben kennen und den Umfang der Analysen festlegen.
Wo sind die Unterlagen einzureichen?
Das Formular «grundlegende Charak-terisierung» und – soweit erforderlich – die Ergebnisse der Deklarationsana-lytik sind mindestens zwei Werktage vor Anlieferung an den Bauschutt-deponien an die Prüfstelle «Deponie-betrieb Bauabfälle» am Landratsamt Kitzingen per E-Mail oder Fax zu übersenden. Bei Vorlage ungeprüf-ter Dokumente beim Personal der Bauschuttdeponien wird generell die Anlieferung abgewiesen.
Prüfstelle Deponie-betrieb Bauabfälle
Landratsamt KitzingenMail: [email protected]: 09321 928-1299Telefon: 09321 928-1212
4 | Abfälle am Bau 2021
Voraussetzungen für die Ablagerung von inertem Bauschutt und Bodenaushubauf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen
Handelt es sich um Abfälle von einer Baumaßnahme im Landkreis Kitzingen?
Keine Ablagerung auf den Bauschuttdeponiendes Landkreises Kitzingen möglich
NEINJA
Sind die Abfälle verwertbar?
JA
Bauschuttdeponie Iphofen Bauschuttdeponie Effeldorf
Abfälle aus Baumaßnahme gesamtes Gebiet Landkreis Kitzingen
Abfälle aus Baumaßnahme Gebiet Stadt Dettelbach bzw. Gemeinde Biebelried
NACH POSITIVER PRÜFUNG NACH POSITIVER PRÜFUNGSichtkontrolleDeponiepersonal
Deklarations-analytik
notwendig
Grundlegende Charakterisierungnotwendig
Grundlegende Charakterisierung undDeklarationsanalytik notwendig
Menge bis2 Mg bzw. 1,5 m3
Menge ab2 Mg bzw. 1,5 m3
Menge ab50 Mg bzw. 35 m3
Abfälle aus Baumaßnahme
Gewerbe, Industrie,
Landwirtschaft
Abfälle ausBaumaßnahme
Altlasten-verdachtsflächen
Abfälle ausSammel-
anlieferungen
Abfälle ausprivater Baumaßnahme
NEIN
Ablagerung auf Bauschuttdeponie möglich
masseunabhängig
Mg = Megagramm = Gewichtstonne
Abfälle am Bau 2021 | 5
Das Annahmekonzept
Reinhard Weikert / Landratsamt Kitzingen
Bild von LEEROY Agency auf Pixabay
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Sortieren spart GeldBei Baumaßnahmen fallen eine Vielzahl verschiedener Abfälle an. Diese sollten bereits auf der Baustelle sortiert werden, da die Verwertung bzw. Entsorgung sortenreiner Abfälle i. d. R. günstiger kommt als von Abfallgemischen. Prüfen Sie zu-dem, inwieweit bauausführende Firmen ihre Abfälle selbst entsorgen. Dies bietet sich z. B. bei Verpackungsmaterialien an. So können Sie Installateure, Elektrofirmen, Fliesenleger etc. verpflichten, ihre Verpackungen wieder mitzunehmen.
Sortieren auf der Baustelle
Information ist allesAbfalltrennung ist heute auch auf der Baustelle angesagt. Das kann aber nur dann richtig funktionieren, wenn alle am Bau tätigen Personen mit den Sortiervorschriften für Bauabfälle vertraut sind. Unser Leitfaden gibt dazu ausführliche Informationen wie dies im Landkreis Kitzingen geregelt ist. Am besten geben Sie daher sämt-lichen bauausführenden Firmen diese Broschüre an die Hand.
Illegale EntsorgungFrei zugängliche Abfallbehälter auf der Baustelle, die noch dazu von der Straße gut einsehbar sind, laden «schwarze Schafe» nur allzu leicht dazu ein, dort illegal Abfälle zu entsorgen. Das treibt die eigenen Ent-sorgungskosten unnötig in die Höhe. Einen wirksamen Schutz gegen wilde Müllab lagerungen bieten verschließ-bare Abfallbehälter oder die Absper-rung des Containerbereichs.
Anliefern mit PlanNicht einfach aufladen und losfahren! Bevor man Bau- oder Baustellenab-fälle zu Recyclingfirmen transportiert, sollte man vorab unbedingt die ak-tuellen Annahmepreise erfragen und die geltenden Annahmebedingungen abklären. Auch ein Preisvergleich kann sich lohnen. Das spart letztlich Zeit, Geld und möglichen Ärger.
Verantwortung regelnAuf der Baustelle müssen alle am Bau beteiligten Firmen zu einem disziplinierten Trennverhalten ver-pflichtet werden. Die Verantwortung für die Entsorgung der Bauabfälle sollte beim Bauherrn liegen. Bei Bau-maßnahmen empfiehlt es sich, die Leistung «Entsorgung der Bauabfälle» in das Leistungsverzeichnis aufzuneh-men und bei der Angebots einholung diese Broschüre beizulegen.
Ein Fall für die Deponie?Bei weitem nicht alle Abfälle, die auf der Baustelle anfallen, sind automa-tisch ein Fall für die Bauschuttdepo-nie. Viele Baureststoffe können heute problemlos recycelt werden, andere dürfen aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen abgelagert werden. Die Abfallberatung kennt die richtigen Entsorgungswege für Bau-abfälle: S 09321 928-1206.
Sortieren leicht gemachtDie Sortierung der Bauabfälle geht leichter von der Hand, wenn für die einzelnen Abfallarten separate Behälter (Container, Tonnen) auf der Baustelle bereitgestellt werden. Die Behälter sind eindeutig und auffäl-lig zu kennzeichnen. Bei größeren Bauvorhaben sollte für die Abfalltren-nung auf der Baustelle ein Verant-wortlicher benannt werden.
Zündeln verbotenDas Verbrennen von Abfällen auf der Baustelle ist strengstens verboten. Wer dennoch mit dem Streichholz liebäugelt, muss sich auf empfindli-che Geldbußen gefasst machen.
Haftung bedenkenBei der Entsorgung von Bau- und Ab-bruchabfällen sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Informationen dazu haben wir auf Seite 20 und 21 zusammengestellt. Zu beachten ist, dass der unsachgemäße Umgang mit Baureststoffen für den bzw. die Ver-antwortlichen hohe Haftungsrisiken bergen kann.
6 | Abfälle am Bau 2021
BaustellenabfälleBauschutt Bodenaushub Straßenaufbruch
BauschuttAls Bauschutt bezeichnet man inerte, mineralische Ab-fälle, die bei Baumaßnahmen anfallen. Inert heißt: Diese Abfälle reagieren mit potenziellen Reaktionspartnern, wie z. B. Luft oder Wasser, nicht oder nur in äußerst ge-ringem Maße. Zum Bauschutt zählen u. a. Beton, Ziegel, Natursteine, Mauerwerk, Fliesen, Flachglas oder auch Sanitär keramik (WC, Waschbecken).
BaustellenabfälleBaustellenabfälle sind ein Gemisch aus Bauschutt und sonstigen Abfällen von Bauzubehör und -hilfsstoffen. Zu den Bauhilfsstoffen zählen u. a. Problemabfälle (z. B. Farben, Holzschutzmittel), Wertstoffe (z. B. Metall, Holz, Kunststoff), asbesthaltiges Material sowie Restabfälle (z. B. Dichtungsbänder und -profile). Bei Baustellenab-fällen ist eine Tren nung der verschiedenen Materialien besonders wichtig, da die Verwertung bzw. Entsorgung gemischter Baustellenabfälle in aller Regel teurer ist.
Überlassungspflichtige AbfälleÜberlassungspflichtige Abfälle aus dem Landkreis Kitzingen sind grundsätzlich über Entsorgungseinrichtungen des Land-kreises Kitzingen bzw. des Zweckverbands Abfallwirtschaft Raum Würzburg zu entsorgen.Für nicht brennbare Abfälle, die der Überlassungspflicht unterliegen und für die keine eigenen Einrichtungen zur Ver-fügung stehen, gibt der Landkreis Kitzingen eine geeignete Entsorgungseinrichtung vor.
Abfälle am Bau 2021 | 7
Sortieren auf der Baustelle
Verwertbar
xxBaustoffrecycling
Nicht verwertbar
xxBauschuttdeponie
Belastet
xxEntsorgungsweg
vom Belastungsgrad abhängig
Problemabfall
xxProblemabfall-
entsorgung
Wertstoffe
xxRecycling
Inertes Material
xxBaustoffrecycling, Bauschuttdeponie
Asbest
xxAsbestentsorgung
Nicht verwertbar
xxEntsorgung,
Sortieranlage
VermischteBaustellenabfälle
xxSortieranlage
Mineralisch
xxRecycling
Teerhaltig
xxRecycling (Entsorgung)
Belastet
xxEntsorgungsweg
vom Belastungsgrad abhängig
Bituminös
xxRecycling
Mutterboden
xxWiedereinbau,
Recycling
Unbelastet
xxRecycling
Belastet
xxEntsorgungsweg
vom Belastungsgrad abhängig
Harald Heinritz / abfallbild.de
Bauschutt Bodenaushub Straßenaufbruch
■ Ein Großteil der Baureststoffe, die als inerter Bauschutt klassifiziert wer-den, sind heute gut verwertbar. Ver-wertbarer Bauschutt sollte möglichst sortenrein und ohne größere Verun-reinigungen bei Recyclingfirmen an-geliefert werden.
■ Auf unseren Bauschuttdeponien wer-den Monoladungen, die ausschließ-lich aus verwertbarem Material be-stehen, abgelehnt.
■ Bodenaushub wie auch Mutterboden sollten an Ort und Stelle gesichert und später wieder eingebaut werden. Ist dies nicht möglich, stellt Verwer-tung die beste Alternative dar.
■ Verwertbarer Bodenaushub und ver-wertbarer Mutterboden werden an den Bauschuttdeponien des Land-kreises Kitzingen nicht angenommen.
■ Bituminöser Straßenaufbruch (da-bei handelt es sich vorwiegend um Ausbauasphalt) eignet sich nach der Aufbereitung zu Granulat gut als Zu-gabe zur Herstellung von frischem Asphaltmischgut. Darüber hinaus gibt es heute auch für teerhaltigen Straßenaufbruch Verwertungsmög-lichkeiten.
■ Eine Verwertung ist über Recycling-firmen und Sortieranlagen möglich (a Seite 9).
■ Zum nicht verwertbaren Bauschutt zählen z. B. Fliesenkleber oder Glas-bausteine (a ABC der Bauabfälle ab Seite 22).
■ Nicht verwertbarer mineralischer Bauschutt ist auf den Bauschuttdepo-nien des Landkreises Kitzingen rich-tig aufgehoben.
■ Lehnen Recyclingfirmen Bodenaus-hub als nicht verwertbar ab, nehmen wir ihn zur Ablagerung auf der Bau-schuttdeponie an. Für diesen Fall ist ein Nachweis erforderlich, dass das Material als nicht verwertbar einge-stuft wurde.
■ Entsorgungsmöglichkeiten für nicht verwertbaren Straßenaufbruch bieten Sortieranlagen (a Seite 18).
■ Vorsichtsmaßnahmen und Prüfung auf Verwertbarkeit. Belastete Bauabfälle verlangen besondere Umsicht. Für eine ord-nungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist es unverzichtbar, die Art der Belastung und den Schadstoffgehalt genau zu kennen. Auch bei belasteten Bauabfällen ist zunächst zu prüfen, ob eine Verwertung in Frage kommt.
■ Entsorgungsweg vom Schadstoffgehalt abhängig. Lassen sich belastete Bauabfälle nicht verwerten, müssen sie umweltver-träglich entsorgt werden. Welcher Entsorgungsweg dabei in Frage kommt, hängt vom Schadstoffgehalt des Materials ab. Detail-lierte Informationen dazu geben zwei Merkblätter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) (a Seite 25).
■ Einzelfallklärung. Der richtige Entsorgungsweg für belastete Bauabfälle bedarf immer einer Einzelfallklärung. Zur Prüfung, ob eine Ablagerung von belasteten Bauabfällen auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen in Frage kommt, werden die oben genannten Merkblätter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) herangezogen.
nicht verwertbar
Inerte Bauabfälle
verwertbar
belastet
8 | Abfälle am Bau 2021
■ Bauschutt
Lenz-Ziegler-Reifenscheid (LZR)Recyclinganlage HörblachS 09321 7002-0
Knettenbrech + Gurdulic FrankenSortieranlage FröhstockheimS 09323 93870-0
U u. a. Leichtbau, Kaminstein, Gips, Gussasphalt
FrankenmetalleDettelbach | S 09324 671176-10
Karl Fischer & SöhneWürzburg | S 0931 61005-0
U auch Gasbetonsteine, Gussasphalt, Kaminsteine, belasteter Bauschutt
GlöckleWerk Grafenrheinfeld (bei Schweinfurt)S 09721 8001640
Balthasar HöhnWürzburg, RC-AnlageS 0931 20018-51
Haaf Containerdienst Transportges.KürnachS 09367 9065-0
RuppertWertstoffzentrum GoßmannsdorfS 09331 8760-0
SchmittRecyclinganlage BergtheimS 09367 2773 und 3776s 0171 7324271 (Recyclinganlage)
Würzburger Recycling GmbH (WRG)Sortieranlage WürzburgS 0931 27965-0
■ Bodenaushub
Landkreis KitzingenKompostwerk KlosterforstS 09325 9717-0
U nur unbelasteter Oberboden steinfrei oder mit geringem Steinanteil, Gras-narbe mit Bodenanteil
Heidelberger Sand & KiesWerk DettelbachS 09324 303-0
U nur unbelasteter Bodenaushub (Z 0)
Knauf GipsHüttenheimS 09323 3186-0 (Uwe Schirmer)
U nur unbelasteter Bodenaushub (Z 0), Annahme nur bei trockenem Wetter
Knettenbrech + Gurdulic FrankenSortieranlage FröhstockheimS 09323 93870-0
U unbelasteter und belasteter Boden-aushub
Lenz-Ziegler-Reifenscheid (LZR)S 09321 7002-0Erdaushubdeponie DK 0 in Biebelried
U reiner Bodenaushub (Z 0), Bodenaushub Z 1.1 - Z 2
Haaf Containerdienst Transportges.KürnachS 09367 9065-0
Karl Fischer & SöhneWürzburg | S 0931 61005-0
U unbelasteter und belasteter Boden-aushub
■ Bodenaushub (Forts.)
GlöckleWerk Grafenrheinfeld (bei Schweinfurt)S 09721 8001650
U nur unbelasteter Bodenaushub (Z 0)
RuppertWertstoffzentrum GoßmannsdorfS 09331 8760-0
Würzburger Recycling GmbH (WRG)Sortieranlage WürzburgS 0931 27965-0
■ Straßenaufbruch
Asphalt-Mischwerke Würzburg (AMW)Asphaltmischwerk SchwarzenauS 09324 1233
U bituminöser Straßenaufbruch
Asphalt-Mischwerke Würzburg (AMW)Asphaltmischwerk FuchsstadtS 09333 9719-640
U bituminöser/mineralischer und teerhaltiger Straßenaufbruch
Knettenbrech + Gurdulic FrankenSortieranlage FröhstockheimS 09323 93870-0
U bituminöser/mineralischer und teerhaltiger Straßenaufbruch
Haaf Containerdienst Transportges.KürnachS 09367 9065-0
Karl Fischer & SöhneWürzburg | S 0931 61005-0
U bituminöser/mineralischer und teerhaltiger Straßenaufbruch, Gussasphalt
Schmitt GmbHRecyclinganlage BergtheimS 09367 2773 und 3776s 0171 7324271 (Recyclinganlage)
Würzburger Recycling GmbH (WRG)Sortieranlage WürzburgS 0931 27965-0
Recyclingfirmen in der Region Adressenverzeichnis: a Seite 26
Ingenieurbüro für UmweltanalytikStadtschwarzachS 09324 4444s 0179 2252481l [email protected]
Analysebüros in der Region
UMF – Umwelttechnik MainfrankenGaukönigshofenS 09337 989798-0
Analysen zu den Inhaltsstoffen von Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruchführen durch:
Abfälle am Bau 2021 | 9
Inerte BauabfälleImmer aktuell auf unserer Homepage:www.abfallwelt.de/bau-gewerbe/bauabfaelle/adressenverzeichnis/
Adressenverzeichnis: a Seite 26
Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay
■ Holz
Holz, u. a. aus Bau- und Renovierungs-maßnahmen, wird bis zu einer Menge von 10 Kubikmetern gebührenpflichtig am Wertstoffhof Kitzingen (a Seite 19) angenommen. Größere Mengen kön-nen kostenpflichtig über Sortieranlagen entsorgt werden.
■ Verpackungen – Privathaushalte
Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass Transportverpackungen vom Lie-feranten kostenlos zurückgenommen werden müssen.
Verkaufsverpackungen aller Art werden am Wertstoffhof in Kitzingen (a Seite 19) kostenfrei angenommen. Nutzen Sie bitte diese Abgabemöglich-keit besonders bei Anfall von größe-ren Mengen an Verpackungsabfällen. In haushaltsüblichen Mengen gehören Verkaufsverpackungen in die bekann-ten Sammelsysteme:
■ Verpackungen aus Papier und Kar-tonagen: Papiertonne, gemeindliche Wertstoffsammelstelle
■ Verpackungen aus Kunststoff, Styro-por, Verbundmaterial: Gelber Sack
■ Verpackungen aus Metall und Alu-minium: Gelber Sack
■ Behälterglas: nach Farben getrennt in die Glascontainer
Auskünfte zur Entsorgung von Verpa-ckungen mit gefährlichem Inhalt gibt es bei der Abfallberatung (S 09321 928-1206).
■ Verpackungen – andere Herkunftsbereiche
Für die Baubranche gibt es zahlreiche Rücknahmesysteme (a Seite 11 und
27). Die Systeme garantieren die Rück-nahme und Verwertung von Verpa-ckungsmaterialien. Die Finanzierung erfolgt unterschiedlich.
Für Verkaufsverpackungen dürfen andere Herkunftsbereiche ebenfalls den Gelben Sack nutzen. Die Säcke gibt es kostenlos über das landkreisweites Ver-teilstellennetz (b Verzeichnis unter www.abfallwelt.de und in der abfall-welt-App) oder bei größerem Bedarf direkt beim Vertragspartner der Dua-len Systeme (a Seite 11). Auskünfte zur Entsorgung von Verpackungen mit ge-fährlichem Inhalt gibt es bei der Abfall-beratung (S 09321 928-1206).
■ Elektroaltgeräte
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt wer-den, sondern sind getrennt zu sammeln und zu verwerten. So steht es im Elek-tro- und Elektronikgerätegesetz. Für haushaltsübliche Geräte, die unter das Gesetz fallen, bietet der Landkreis zahl-reiche kostenfreie Abgabemöglichkei-ten an, die von Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen gleicher-maßen genutzt werden können.
In haushaltsüblichen Mengen werden Elektro- und Elektronikaltgeräte am Wertstoffhof Kitzingen (a Seite 19) an-genommen. An Photovoltaik-Modulen werden hier maximal 10 Paneele ange-nommen. Größere Mengen müssen an der zentralen Übergabestelle für Elek-troaltgeräte am Kompostwerk Kloster-forst (a Seite 19) angeliefert werden. Dazu ist zwingend vorab ein Anliefer-termin mit dem Personal abzustimmen. Nachtspeicherheizgeräte werden nur mit gültigem Herkunftsnachweis der Abfallberatung am Wertstoffhof Kitzin-gen angenommen. Detaillierte Informa-tionen dazu geben wir auf Seite 14.
Nutzen Sie bitte bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auch die Rückgabemöglichkeiten beim Handel. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.abfallwelt.de/abfael-le/elektro-elektronikgeraete/abgabe-moeglichkeiten/
■ Metallschrott
Privathaushalte können Metallschrott kostenfrei am Wertstoffhof Kitzingen abgeben oder über die Schrottcontainer in den Gemeinden entsorgen. Alterna-tiv bietet sich die Abgabe beim Metall-handel an.
Andere Herkunftsbereiche müssen Metallschrott über den Metallhandel oder eine Sortieranlage entsorgen.
■ Problemabfall
Privathaushalte können haushaltsüb-liche Problemabfälle in haushaltsübli-chen Mengen kostenfrei am Wertstoff-hof in Kitzingen oder bei der mobilen Problemabfallsammlung abgeben.
Anderen Herkunftsbereichen ste-hen diese Entsorgungsmöglichkeiten ebenfalls offen, allerdings gilt für sie eine Mengenbegrenzung von zehn Ki-logramm pro Jahr. Größere Mengen bzw. andere Arten von Problemabfällen müssen auf eigene Kosten sachgerecht entsorgt werden.
■ Vermischte Baustellenabfälle
Vermischte Baustellenabfälle werden ausschließlich an einer Sortieranlage angenommen. Die Kosten für die Sor-tierung solcher Abfallgemische sind meist nicht unerheblich.
Baustellenabfälle
10 | Abfälle am Bau 2021
Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay
■ Containerdienste
FrankenmetalleDettelbach | S 09324 671176-10
Hofmann-TransporteKitzingen | S 09321 8018
U Container ab 5 m3
Knettenbrech + Gurdulic FrankenFröhstockheim | S 09323 93870-0
Lenz-Ziegler-Reifenscheid (LZR)Kitzingen | S 09321 7002-0
U kleinste Containergröße: 7 m3
Edelhäuser WertstoffeRothenburg o. d. T. | S 09861 9463-0
U Container von 5 bis 40 m3
Karl Fischer & SöhneWürzburg | S 0931 61005-0
Haaf Containerdienst-Transportges.Kürnach | S 09367 9065-0
RuppertFrickenhausen | S 09331 8760-0
Würzburger Recycling GmbH (WRG)Würzburg | S 0931 27965-0
■ Metallhandel
FrankenmetalleDettelbach | S 09324 671176-10
Knettenbrech + Gurdulic FrankenFröhstockheim | S 09323 93870-0
Karl Fischer & SöhneWürzburg | S 0931 61005-0
PreuerWürzburg | S 0931 92061
Würzburger Recycling GmbH (WRG)Würzburg | S 0931 27965-0
■ Problemabfall
Knettenbrech + Gurdulic FrankenKitzingen | S 09321 9394-17
Karl Fischer & SöhneWürzburg | S 0931 61005-0Sondermüllzwischenlager
GSB – Sonderabfall-Entsorgung Bayern | Sammelstelle SchweinfurtS 09721 8007-0
Würzburger Recycling GmbH (WRG)Würzburg | S 0931 27965-0Sondermüllzwischenlager
Firmen in der Region Adressenverzeichnis: a Seite 26
■ Sortieranlagen
Knettenbrech + Gurdulic FrankenSortieranlage FröhstockheimS 09323 93870-0
Würzburger Recycling GmbH (WRG)Würzburg | S 0931 27965-0
■ Rücknahmesysteme
Knettenbrech + Gurdulic FrankenSortieranlage FröhstockheimS 09323 93870-0DSD, Interseroh, REPASACK, RIGK, Lightcycle
Edelhäuser WertstoffeRothenburg o. d. T. | S 09861 9463-0DSD, Reclay , REPASACK, RIGK
Karl Fischer & SöhneWürzburg | S 0931 61005-0DSD, Interseroh, Lightcycle, KBS, PDR, PVCycle, Reclay, REPASACK
PreuerWürzburg | S 0931 92061KBS, DSD-Aufbereitung, Shredder-anlage
Würzburger Recycling GmbH (WRG)Würzburg | S 0931 27965-0DSD, Interseroh, KBS, PDR, Reclay, REPASACK
■ Leistungsvertragspartner Duale Systeme
Im Auftrag der Dualen Systeme zuständig für Leichtverpackungen (Gelber Sack):Knettenbrech + Gurdulic FrankenFröhstockheim | S 09321 9394-11
Im Auftrag der Dualen Systemezuständig für Verkaufsverpackungen aus Glas:Knettenbrech + Gurdulic FrankenFröhstockheim | S 0800 0785600(kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) oder S 09321 9394-50
Abfälle am Bau 2021 | 11
BaustellenabfälleImmer aktuell auf unserer Homepage:www.abfallwelt.de/bau-gewerbe/bauabfaelle/adressenverzeichnis/
Harald Heinritz / abfallbild.de
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Asbestfreie Platten und Faserzementprodukte
In Deutschland werden asbestfreie Platten und Faserzementprodukte seit Ende der 1980er-Jahre produ-ziert. Rein äußerlich kann sie der Laie jedoch nicht von asbesthaltigen Pro-dukten unterscheiden.
■ Identifizierung
In Deutschland ist die Herstellung von asbesthaltigen Produkten für den Ein-satz im Hochbau seit 1991 verboten, seit 1992 auch für den Einsatz im Tiefbau-bereich. Kurz darauf wurde die Verwen-dung von asbesthaltigen Produkten ge-nerell verboten: 1992 für den Hochbau, 1994 für den Tiefbau.
Asbestfrei oder asbesthaltig? Auf-schluss darüber können Bau- und Rech-nungsunterlagen geben. Hier haben die Produzenten bzw. Händler häufig die Asbestfreiheit vermerkt.
Produkte ohne Asbest sollten zudem durch einen Stempel eindruck gekenn-zeichnet sein. Bei großformatigen Plat-ten findet sich dieser auf jeder Platte, bei kleinformatigen nur auf jeder zwanzigs-ten oder dreißigsten Platte. Eine eindeu-tige Kennzeichnung asbestfreier Pro-dukte fehlt jedoch. So werden von den Herstellern verschiedene Kürzel wie z. B. AF (asbestfrei), NT (Neue Technologie) oder C (Clean = asbestfrei) verwendet. Daneben gibt es noch DIN-Kennzeich-
nungen und Zulassungsnummern, die aber nur dem Fachmann etwas sagen.
Bei der Identifizierung kann eine Nachfrage beim Hersteller oder bei Fachfirmen helfen. Letzte Gewissheit, ob ein Produkt asbestfrei ist, bietet meist nur eine Analyse. Diese ist kos-ten- und zeitaufwändig und lohnt somit bei Entsorgung kleiner Mengen nicht.
■ Entsorgung
Asbestfreie Platten und Faserzement-produkte können nur dann auf der Bau-schuttdeponie angenommen werden, wenn die Asbestfreiheit zweifelsfrei nachgewiesen wird. Hier ist allein der Abfall erzeuger bzw. Anlieferer in der Pflicht. Eine Annahme dieser Abfälle ist ausschließlich auf der Kreisbauschutt-deponie Iphofen möglich.
Neben dem Nachweis über die As-bestfreiheit muss der Anlieferer eine Selbstverpflichtungserklärung mitfüh-ren. Damit erklärt der Abfallerzeuger bzw. Anlieferer mit seiner Unterschrift verbindlich, dass der vorgelegte Nach-weis über die Asbestfreiheit mit dem anzuliefernden Material übereinstimmt.
Der Landkreis behält sich vor, Anlie-ferungen stichprobenartig zu kontrollie-ren und zu analysieren. Bestehen Zwei-fel an der Asbestfreiheit, verweigert das Deponiepersonal die Annahme.
Heraklith
Wegen des hohen Organikgehaltes darf Heraklith nicht auf Bauschutt-deponien abgelagert werden.
■ Entsorgung
Bis zu einer Menge von 2 Kubikmeter kann Heraklith am Wertstoffhof Kitzin-gen (a Seite 19) kostenpflichtig als Rest-abfall angeliefert werden.
Größere Mengen werden kosten-pflichtig ausschließlich an Sortieranla-gen angenommen (a Seite 18).
Auf einen BlickAnlieferungen asbestfreier Platten und Faserzementprodukte sind nur an der Bauschuttdeponie Iphofen möglich. Dazu ist ein geeigneter Nachweis über die Asbestfreiheit des Materials vorzulegen. Außerdem ist eine vollständig ausgefüllte Selbstverpflichtungserklärung mitzuführen, die bei der Abfallberatung angefordert werden kann: Harald Heinritz, S 09321 928-1206.
Spezielle Bauabfälle
12 | Abfälle am Bau 2021
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Gipsplatten, Gipskartonplatten
Auch Gipsplatten bzw. Gipskarton-platten können aufgrund ihres Sul-fatgehalts nicht mehr auf Bauschutt-deponien der Deponieklasse DK 0 abgelagert werden. Eine Ablagerung auf der Bauschuttdeponie Iphofen oder Effeldorf scheidet damit aus.
■ Verwertung & Entsorgung
Als Entsorgungsweg für Gipsplatten aller Art bleibt damit nur eine Sortier-anlage (a Seite 18). Vor der Anlieferung sollten vorab die aktuellen Kosten und Annahmebedingungen beim Anlagen-betreiber erfragt werden.
Auskünfte zur Verwertung von Gips-platten, die aus Produktions- und/oder Ver edelungsprozessen stammen, geben die Firma GFR mbh (S 0931 9008015), die Betreiber von Sortieranlagen oder die Gewerbeabfallberater des Zweckver-bands Abfallwirtschaft Raum Würzburg (S 0931 6605811).
■ Kleinmenge von privat
Eine Ausnahme von der dargestellten Regelung gilt für Gipsplatten von privat bis zu einer Menge von maximal 1 Ku-bikmeter.
Am Wertstoffhof Kitzingen (a Seite 19) werden Platten ohne Anhaftungen sowie mit Anhaftungen (beispielsweise Putz, Dämmmaterial oder Tapetenres-te) gebührenpflichtig angenommen. Als Gebühr wird die Pauschale Kleinmenge Restabfall (= je angefangene 70 Liter Abfall) in Höhe von 3,10 Euro fällig.
Fallen Gipsplatten ohne jegliche An-haftungen an, so werden diese bis zu einem Kubikmeter auch an der Bau-schuttdeponie Iphofen gebührenpflich-tig angenommen. Die Platten müssen getrennt von anderen Bauabfällen ange-liefert werden. Die Annahmegebühr be-trägt 33,20 Euro pro Tonne. Kleinmen-gen bis 160 Kilogramm sind kostenfrei. An der Bauschuttdeponie werden die Platten lediglich gesammelt und kom-men später zu Verwerterbetrieben.
Künstliche Mineralfaserabfälle
Künstliche Mineralfaserabfälle, (z. B. Glas-, Stein-, Basalt- oder Schlacke-wolle) dürfen aufgrund ihres hohen Anteils an Kohlenwasserstoffen und ihres Glühverlustes nicht mehr auf Bauschuttdeponien abgelagert wer-den.
■ Entsorgung
Bei der Entsorgung von Mineralfaser-abfällen ist die Überlassungspflicht ge-genüber dem Landkreis Kitzingen zu beachten. Eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt stellt sicher, dass derartige Abfälle am Abfallwirt-schaftszentrum Rothmühle (a Seite 18) entsorgt werden können.
Zur Wahl stehen die direkte Anliefe-rung am Abfallwirtschaftszentrum oder an einer der auf Seite 18 genannten Sor-tieranlagen. Deren Betreiber sind eben-falls verpflichtet, an der genannten Ent-sorgungsanlage anzuliefern. Künstliche Mineralfaserabfälle sollten bereits auf der Baustelle in Foliensäcken verpackt werden.
Gipshaltige Abfälle
Zu den gipshaltigen Abfällen zählen u. a. Bimssteine, Porenbetonsteine (Gasbetonsteine, Ytong-Steine) und Gipsputz. Aufgrund ihres Sulfatge-halts dürfen gipshaltige Abfälle i. d. R. nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Deponieklasse DK 0 abgelagert werden. Eine Ausnahme von die-ser Regelung ist möglich, sofern mit einer Deklarationsanalyse nachge-wiesen wird, dass Zuordnungswerte nicht überschritten werden.
■ Verwertung & Entsorgung
Zur Prüfung, welche Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für gipshaltige Abfälle offenstehen, ist eine Analyse notwendig. In Frage kommt danach die Anlieferung an einer Sortieranlage (a Seite 18) oder an der Reststoffdeponie Hopferstadt. Diese Deponie entspricht der Deponie-klasse 1 + 2 und wird vom Zweckver-band Abfallwirtschaft Raum Würzburg betrieben (a Seite 18).
Abfälle am Bau 2021 | 13
Spezielle Bauabfälle
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Nachtspeicherheizgeräte (Nachtspei-cheröfen, Elek trospeicherheizgeräte) fallen unter das Elektro- und Elek-tronikgerätegesetz. Damit können sie kostenfrei an der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte angeliefert werden. Die Annahme ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
■ Hände weg vom Selbermachen
Wir empfehlen dringend, Nachtspei-cherheizgeräte von qualifizierten Fach-betrieben demontieren und entsorgen zu lassen, da die Geräte vielfach schad-stoffhaltige Bauteile enthalten (z. B. schwach gebundenen Asbest, chromat-haltige Speichersteine, PCB-haltige Tei-le). Ein unsachgemäßer Umgang mit solchen Geräten kann zu unkalkulier-baren Gesundheitsgefahren führen.
Ob ein Nachtspeicherheizgerät As-best enthält, können Sie beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen oder bei der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. HEA (b www.hea.de) erfragen. Dazu müssen Fabri-kat/Hersteller, Gerätetyp, Gerätenum-mer und Bauart angegeben werden. Die
Typenbezeichnungen befinden sich auf dem Geräte-Leistungsschild.
Nimmt man die Dienste eines qua-lifizierten Fachbetriebs in Anspruch, müssen die Kosten für Demontage und Transport selbst getragen werden, wäh-rend die Annahme an der kommunalen Sammelstelle selbst kostenfrei ist.
■ Kostenlose Annahme
Anlieferungen von Nachtspeicherheiz-geräten sind unbedingt vorab mit der Abfallberatung abzustimmen. Aus-gestattet mit einem sogenannten Her-kunftsnachweis, den die Abfallberatung ausstellt, können die Geräte dann nach
Nachtspeicherheizgeräte
Auf einen BlickAnlieferungen von Nachtspeicherheizgeräten sind unbedingt vorab mit der Abfall-beratung abzustimmen: Harald Heinritz, S 09321 928-1206. Sie erhalten dann einen sogenannten Herkunftsnachweis, den Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Anlieferung abgeben.
Nachtspeicherheizgeräte werden ausschließlich am Wertstoffhof Kitzingen (a Seite 19) nach telefonischer Anmeldung bei der Abfallberatung angenommen. Die Anmeldung muss mindestens 3 Werktage vorher erfolgen (S 09321 928-1234). Anlieferungen ohne Herkunftsnachweis und ohne Terminabstimmung werden abgewiesen.
telefonischer Anmeldung am Wert-stoffhof Kitzingen (a Seite 19) kosten-frei abgegeben werden. Die Anmeldung bei der Abfallberatung am Landratsamt (S 09321 928-1234) muss mindestens 3 Werktage vorher erfolgen. Die Geräte bzw. Geräteteile müssen staubdicht ver-packt sein.
Anlieferungen von Nachtspeicher-heizgeräten ohne Herkunftsnachweis und ohne Terminabstimmung werden abgewiesen.
■ Qualifizierte Fachbetriebe
Elektro LötherObernbreit, S 09332 5046-0
14 | Abfälle am Bau 2021
Spezielle Bauabfälle
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Qualifizierter RückbauVordergründig geht ein konventionel-ler Gebäudeabbruch schneller über die Bühne als ein qualifizierter Rückbau. Nach Abschluss der Abriss arbeiten steht man jedoch vor einem Berg aus unsor-tierten Abfällen verschiedenster Art, die ohne kostspielige Nachsortierung nicht sachgerecht verwertet oder entsorgt werden können.
Anders beim qualifizierten Rückbau. Hier werden die einzelnen Bestandtei-le eines Gebäudes (Dachstuhl, Decken, Fenster, Elektro- und Sanitärinstalla-tionen, Gebäudesubstanz etc.) Schritt für Schritt abgebaut. Dies erfordert eine gründliche Planung. Die einzelnen Ab-fallarten müssen erfasst und geeigneten Rückbauverfahren zugeordnet werden. Dazu ist das Gebäude auf Schadstoffe zu untersuchen. Der Abriss dauert da-durch zwar länger, gleichzeitig entfällt aber eine teure Nachsortierung der Ab-fälle.
Weiterführende Informationen zum qualifizierten Rückbau von Gebäuden zusammen mit praktischen Arbeitshil-fen finden sich unter: b www.abfall-ratgeber.bayern.de/publikationen/bau_und_abbruchabfaelle/index.htm
BaustoffbörsenFür gut erhaltene Baustoffe und histori-sche Baumaterialien aus einem Gebäu-deabbruch wie z. B. Sandsteine, alte Tü-ren, Türgriffe und Fenstergriffe kann es sich lohnen, diese getrennt zu sammeln und über eine Börse zu verkaufen.
Unter dem Motto «Neues Leben für alte Baumaterialien – Wiederverwen-den statt entsorgen» betreibt der Land-kreis Aschaffenburg seit einigen Jahren eine Börse für historische Baustoffe.
Weitere Informationen dazu gibt es un-ter b www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/baugewerbesich/bauenundwohnen/baustoffboerse und S 06021 394-411. Auch der Landkreis Schweinfurt betreibt eine Börse für his-torische Baustoffe die unter b www.ihr-umweltpartner.de/BoerseHistori-scheBaustoffe.html erreichbar ist.
Des Weiteren handeln eine Reihe gewerblicher Baustoffhändler mit alten Baumaterialien aus Abbrüchen. Im Un-ternehmerverband Historische Baustof-fe e. V. (b www.historische-baustoffe.de) haben sich gut 30 Baustoffhändler zusammengeschlossen.
VerantwortungNach den Vorschriften des Kreislauf-wirtschaftsgesetzes (KrWG) ist der Abfallerzeuger bzw. -besitzer für die ordnungsgemäße Verwertung und Ent-sorgung der Abfälle (mit-)verantwort-lich. Bei einem Gebäudeabbruch stehen somit sowohl der Bauherr als auch der Abbruchunternehmer in der Pflicht. Das gilt auch dann, wenn die Entsor-gungsverantwortlichkeit auf das aus-
führende Bauunternehmen übertragen wird.
Als weitere Abfallbesitzer sind der Transporteur und das Entsorgungsun-ternehmen in der Verantwortung. Auch wenn die Abfälle an eine Firma weiter-gegeben werden, ist grundsätzlich im-mer noch der Bauherr als Auftraggeber für die ordnungsgemäße Entsorgung (mit-)verantwortlich. Der Abfallerzeu-ger bzw. Abfallbesitzer bleibt also bis zuletzt in der Pflicht.
VorschriftenVor dem vollständigen Abbruch oder der vollständigen Beseitigung von baulichen Anlagen sind die verfah-rensrechtlichen Vorschriften der Baye-rischen Bauordnung zu beachten. Für baurechtliche Fragen zum Abbruch bzw. zur Beseitigung steht Ihnen das Bauamt am Landratsamt Kitzingen zur Verfügung:
Herr Goller S 09321 928-6100Herr SpiegelS 09321 928-6101
Abbruch von Gebäuden
Abfälle am Bau 2021 | 15
Harald Heinritz / abfallbild.de
Von der Wunderfaser zum SorgenkindHohe Festigkeit und Hitzebeständigkeit gepaart mit gutem Isolationsvermögen lie-ßen Asbest als «Wunderfaser» erscheinen, die der mineralischen Naturfaser beson-ders in den Nachkriegsjahren ein breites Anwendungsspektrum erschloss. Bis Mitte der 1980er-Jahre fanden asbesthaltige Baumaterialien in und an Gebäuden häufig Verwendung: als Fassadenverkleidungen, Dachdeckungen oder zum Brandschutz.
Erst spät wurde die Gefahr erkannt, die von den feinen Asbestfasern ausgeht. Diese werden insbesondere bei Bearbeitung freigesetzt. Die Fasern sind sehr spitz und können beim Einatmen zu schweren Verletzungen von Lunge und Zwerchfell führen. Als Folge sind Atemwegsentzündungen oder Krebserkrankungen nicht auszuschließen. Asbest wird daher heute in die höchste Gefährdungskategorie der krebs erzeugenden Stoffe eingestuft. Ab den 1980er-Jahren wurde Asbest zunehmend durch andere Baustoffe ersetzt. Seit Beginn der 1990er-Jahre gilt in Deutschland ein Herstellungs- und Verwendungsverbot.
■ Im Hochbau wurde Asbest vor allem in den Jahren 1950 bis 1990 einge-setzt. Bei der Sanierung oder dem Abbruch von Gebäuden aus dieser Zeit ist daher besonders darauf zu achten, ob asbesthal-tiges Material verbaut wurde. Noch immer verbreitet sind as-besthaltige Fassaden und Dachdeckungen aus den 1970er- und 1980er-Jahren.
■ In Schulen, Kranken-häusern, Sporthallen, Büro- und Verwal-tungsgebäuden wur-den asbesthaltige Produkte zudem häufig in Heizungszentralen oder beim Brandschutz eingesetzt.
■ Asbesthaltige Produkte werden in zwei Kategorien eingeteilt, abhängig von ihrem Asbest- und Bindemittel-anteil.
■ Fest gebundener Asbest (so genann-ter Hart asbest) zeichnet sich durch einen geringen Asbest anteil (weniger als 15 Gewichtsprozent) und hohen
Bindemittelanteil aus. Beispiele für diese Gruppe von Asbestprodukten sind Fassadenelemente und Dach-platten, Verkleidungen von Innen-wänden, Kabel- und Lüftungskanäle,
Rohre, Elektroschrän-ke sowie asbesthaltige Formstücke (u. a. Dach-einläufe, Blumenkästen). Besondere Bekanntheit hat hier die Fa. Eternit erlangt, deren Name häufig als Synonym für Asbest verwendet wird (Eternit-Platten). Der Hersteller hat zwischen-zeitlich auf asbestfreie
Produkte umgestellt.■ Schwach gebundener Asbest (so ge-nannter Weichasbest) zeichnet sich durch einen hohen Asbestanteil von mehr als 60 Gewichtsprozent aus. Einsatz fanden Weichasbestproduk-te vor allem im Brandschutz, z. B. als Hohlraumabdichtung, Umman-telung von Leitungen und Anlagen oder als Auskleidung von Lüftungs-kanälen.
■ Befinden sich eingebaute Hartasbest-produkte (z. B. Dachplatten, Fassa-denelemente) in gutem Zustand, be-steht kein akuter Sanierungsbedarf.
■ Keinesfalls dürfen Asbestteile mit Bürsten bearbeitet, gebrochen oder zersägt werden, da sonst die feinen Asbestfasern frei gesetzt werden. Das Säubern von asbesthaltigen Dächern und Fassaden mit Hoch-druckreinigern ist verboten.
■ Besteht Verdacht auf Asbest, ist im-mer eine sachkundige Person zur Begutachtung heranzuziehen. Beim Abbau von Asbestzementproduk-ten sind die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln Asbest (TRGS 519) zu beachten.
■ Asbestsanierung ist Aufgabe von qualifizierten Spezialfirmen. Führen Sie Arbeiten im Zusammenhang mit Asbestprodukten daher am besten nicht selbst aus, da bei unsachgemä-ßer Bearbeitung von Asbestplatten mit Schleifgeräten, Sägen oder Bürs-ten die gesundheitsgefährdenden As-bestfasern freigesetzt werden.
■ Sanierungs- und Abbrucharbeiten an Bauten, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen ausschließlich von dafür zugelasse-nen Firmen durchgeführt werden. Auskünfte dazu gibt das Gewerbeauf-sichtsamt: S 0931 380-1830.
Hier lauert Asbest
Vorsicht bei Asbest
Asbesthaltige Bauabfälle
16 | Abfälle am Bau 2021
■ Entsorgungsmöglichkeiten für asbesthaltige Abfälle
Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle | Landkreis Schweinfurt (a Seite 18)Bergrheinfeld | S 09721 388544-0
Sortieranlage Knettenbrech + Gurdulic Franken (a Seite 18)Fröhstockheim | S 09323 93870-0
Karl Fischer & SöhneWürzburg | S 0931 61005-0 | Ansprechpartner: Herr Glaser
Haaf ContainerdienstKürnach | S 09367 9065-0 | Ansprechpartner: Markus Haaf
RuppertFrickenhausen | S 09331 8760-0
Sortieranlage Würzburger Recycling GmbH (WRG) (a Seite 18)Würzburg | S 0931 27965-0
■ Analysebüros
Die folgenden Analysebüros bieten Untersuchungen an, mit deren Hilfe sich feststellen lässt, ob Baustoffe Asbest enthalten:
Ingenieurbüro für UmweltanalytikStadtschwarzachS 09324 4444 | s 0179 2252481l [email protected]
UMF – Umwelttechnik MainfrankenGaukönigshofenS 09337 989798-0
Zeitnah entsorgenKlare gesetzliche Vorgaben gibt es, wenn Asbestprodukte erst einmal abgebaut sind.Sie müssen dann in jedem Fall zeit-nah und ordnungsgemäß entsorgt werden. Damit ist es untersagt, dass man sie länger zwischenlagern, gene-rell lagern, veräußern oder in anderer Weise weiterverwenden darf.Leider sieht man immer noch Holzsta-pel, die mit asbesthaltigen Wellplat-ten abgedeckt sind. Das ist strengs-tens verboten und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
Überlassungspflicht Asbesthaltige Bauabfälle werden als gefährlicher Abfall eingestuft. Da es kein anerkanntes Verwertungsverfah-ren gibt, bleibt nur die sachgerechte Entsorgung. Dabei ist die Überlas-sungspflicht gegenüber dem Land-kreis Kitzingen zu beachten.
Richtig entsorgenFür asbesthaltige Abfälle scheiden im Landkreis Kitzingen eine Ablagerung auf der Bauschuttdeponie oder eine Entsorgung als Restabfall aus.Zur Gewährleistung der Entsorgungs-sicherheit hat der Landkreis Kitzingen eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt geschlossen, die eine Entsorgung asbesthaltiger Abfälle am Abfallwirtschaftszentrum Roth mühle sicherstellt.Die asbesthaltigen Abfälle können entweder durch einen fachkundigen Transporteur direkt am Abfallwirt-schaftszentrum angeliefert oder über die unten genannten Firmen entsorgt werden. Diese Firmen sind verpflich-tet, die asbesthaltigen Abfälle am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle anzuliefern.
Informationen zu AsbestRegierung von UnterfrankenGewerbeaufsichtsamtS 0931 380-1830Auskünfte u. a. zum Umgang mit Asbest, zum Verwendungsverbot und dem Verbot des Inverkehrbringens, zu zugelassenen Firmen für Sanierungs- und Abbrucharbeiten
Anlieferbedingungen an den genannten Entsorgungsstellen: U Angenommen werden Abfälle mit fest gebundenen Asbestfasern sowie mit Asbest kontaminiertes Material. U Die asbesthaltigen Abfälle müssen vor Anlieferung staubdicht verpackt werden. Große Mengen sind in zugelassenen Deponie-plattensäcken zu verpacken. Für kleine Mengen sind staubdichte Säcke oder Folien ausreichend (Sortieranlage Fröhstockheim fordert auch hier zugelassene Foliensäcke). Die Säcke müssen mit Aufklebern versehen sein. Geeignetes Verpackungsmaterial und Aufkleber können bei den Entsorgungsstellen erworben werden.
U Abfälle mit fest gebundenen Asbestfasern müssen, sofern sie nicht mit Restfaserbindemittel verfestigt wurden, in angefeuch-tetem Zustand in die Säcke gepackt werden.
U Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig vor Anlieferung bei den Entsorgungsstellen nach den aktuellen Anlieferbedingungen und Preisen zu erkundigen.
Entsorgungsmöglichkeiten in der Region Adressenverzeichnis: a Seite 26
Abfälle am Bau 2021 | 17
Asbesthaltige Bauabfälle
Immer aktuell auf unserer Homepage:www.abfallwelt.de/bau-gewerbe/bauabfaelle/adressenverzeichnis/
Landratsamt Kitzingen / atelier zudem
Standort
Würzburg, Gattinger Str. 24
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 7:00 - 16:30 UhrSamstag geschlossen
Kostenpflichtige Annahme
O Abfälle von anderen Herkunfts-bereichen und Privathaushalten
O Bauabfälle zur Entsorgung O Baustellenabfälle O Problemabfall aus anderen Herkunftsbereichen
Rücknahmesysteme
DSD, Interseroh, KBS, PDR, Reclay, REPASACK
Preise und Annahmebedingungen
Betreiberfirma Würzburger Recycling GmbH (WRG):S 0931 27965-0b www.wue-rg.de
SortieranlageFröhstockheim
SortieranlageWürzburg
Standort
Bergrheinfeld, Rothmühle 2
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 16:00 UhrSamstag geschlossen
Kostenpflichtige Annahme u. a.
O Festgebundene Asbestabfälle (AVV 170605) Gebühr: 115,50 €/t (verpackt) Annahme von Asbestabfällen nur montags und dienstags!
O Künstliche Mineralfaserabfälle (AVV 170603), Gebühr: 178,50 €/t
Preise u. Annahmebedingungen
Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle: S 09721 388544-0b www.landkreis-schweinfurt.de
AbfallwirtschaftszentrumRothmühle
Abfallanlagen
Standort
Fröhstockheim, Am Gries 1
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 7:00 - 17:00 Uhrjeden ersten und letzten Samstagim Monat 9:00 - 12:00 Uhr
Kostenpflichtige Annahme
O Abfälle von anderen Herkunfts-bereichen und Privathaushalten
O Bauabfälle zur Entsorgung O Baustellenabfälle O Bodenaushub O Straßenaufbruch O Problemabfall
Rücknahmesysteme
DSD, Interseroh, REPASACK, RIGK, Lightcycle
Preise und Annahmebedingungen
Betreiberfirma Knettenbrech + Gurdu-lic Franken GmbH & Co. KG:S 09323 93870-0
Der Zweckverband betreibt das Müll-heizkraftwerk Würzburg und die Rest-stoffdeponie Hopferstadt (südlich von Ochsenfurt). Mitglieder des Zweck-verbandes sind neben dem Landkreis Kitzingen die Stadt und der Landkreis Würzburg.
Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
O Am Müllheizkraftwerk Würzburg werden Abfälle zur energetischen Verwertung und zur Beseitigung angenommen.
O Die Reststoffdeponie Hopferstadt entspricht der Deponieklasse DK 1 + 2.
Weitere Auskünfte zu den genannten Anlagen gibt die Gewerbeabfallbe-ratung des Zweckverbandes Abfall-wirtschaft Raum Würzburg: S 0931 6605811.
18 | Abfälle am Bau 2021
NEUEGEBÜHREN
■ Kleinmengen Baureststoffe
Für Kleinmengen Bauschutt und Boden aus hub gibt es in einigen Land-kreis gemeinden Bauschuttcontainer. Als Kleinmenge gelten 120 Liter bzw. 160 Kilogramm je Anlieferer pro Vierteljahr. Den Standort sowie die Annahmezeiten und -bedingungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Gemeinden mit Bauschuttcontainern:Abtswind, Albertshofen, Großlang-heim, Mainbernheim, Mainstockheim, Marktbreit, Martinsheim (Ortsteil Gnötzheim), Obernbreit, Prichsen-stadt (Ortsteil Stadelschwarzach), Rödelsee, Schwarzach, Sommerach, Sulzfeld, Volkach
KompostwerkKlosterforst
Standort
Nordöstlich der Stadt Kitzingen. Zu erreichen über die Kreis straße KT12 Hörblach–Großlangheim.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9:00 - 17:00 UhrSamstag 9:00 - 12:00 UhrAn Heiligabend, Silvester und Mariä Himmel-fahrt (15.08.) geschlossen. Faschingsdienstag bis 12 Uhr geöffnet. Karsamstag geöffnet.
Kostenlose Annahme
O Erdaushub – unbelastet (Z 0), stein-frei
O Grün- und Gartenabfälle aus Privat-haushalten bis zu einer Menge von maximal 1 Kubikmeter pro Jahr
Gebührenpflichtige Annahme
O Erdaushub – unbelastet (Z 0), mit geringem Steinanteil: 5,00 €/t
O Grüngut, Wurzelstöcke: Kleinmengenpauschale PKW-Ein-achsanhänger oder vergleichbar 6,- €, Kleinmengenpauschale PKW-Zweiachsanhänger oder vergleich-bar 12,- €
O Grüngut, Wurzelstöcke und weitere biogene Abfälle: 40,20 €/t
O Grasnarbe mit Bodenanteil: 10,00 €/t
Verkauf
O Kompost und Rindenmulch O Blumen- und Pflanzerde
Information
Die Verkaufspreise der angebotenen Produkte sowie die Annahmegebüh-ren für weitere biogene Abfälle erfah-ren Sie unter S 09325 9717-0.
Elektroaltgeräte
Größere Mengen an Elektroaltgeräten und Photovoltaik-Modulen werden nur hier angenommen (kostenfrei). Dazu ist unbedingt vorab ein Anliefer-termin zu vereinbaren.
Standort
Kitzingen, Technologiepark conneKT 40. Zufahrt über die Panzerstraße.Die Zufahrt ist ausgeschildert.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 UhrSamstag 9:00 - 15:00 UhrAn Heiligabend, Silvester und Karsamstag ge-schlossen. Faschingsdienstag bis 12 Uhr geöffnet. Mariä Himmelfahrt (15.08.) geöffnet (nicht 2021).
Kostenlose Annahme
in haushaltsüblichen Mengen u. a.: O Sperrige Abfälle bis maximal 3 Kubikmeter (m3) pro Jahr
O Sperrige Hartkunststoffe (keine Bau- und Renovierungs-abfälle)
O Metallschrott O Aluminium, Edelstahl, Kupfer, Messing
O Elektro- und Elektronikgeräte aller Art sowie Kühlgeräte
O Photovoltaik-Module (max. 10 Paneele, größere Menge zum Kompostwerk Klosterforst)
O Papierabfälle und Kartonagen (max. 5 m3/Monat)
O Verpackungsabfälle aus Glas, Kunst-stoff und Metall
O Problemabfälle O PU-Bauschaumdosen O Batterien und Akkus O Energiesparlampen, LED-Lampen, Leuchtstoffröhren
O Naturkorken
Gebührenpflichtige Annahme
O Unbelasteter mineralischer Bau-schutt und Bodenaushub bis max. 1 m3: 6,30 €/Pauschale Kleinmenge
O Holz aus Bau- und Renovierungs-maßnahmen (Innenbereich) bis max. 10 m3: 2,- €/Pauschale Kleinmenge, 20,- €/Pauschale PKW-Einachsanhänger
O Holz aus Bau- und Renovierungs-maßnahmen (Außenbereich) bis max. 10 m3: 4,- €/Pauschale Kleinmenge, 40,- €/Pauschale PKW-Einachsanhänger
O Sperrabfall in größeren Mengen ab 4 bis max. 10 m3: 2,90 €/Pauschale Kleinmenge, 29,- €/Pauschale PKW-Einachsanhänger
O Restabfall bis max. 2 m3: 3,10 €/Pauschale Kleinmenge
O Reifen (max. 25 Stück, Durchmesser max. 135 cm, Breite max. 35 cm, unzerschnitten, ohne Felgen): 2,- €/Stück
O Motorenöl bis max. 10 l: 2,50 €/Liter
Pauschale Kleinmenge = je angefangene 70 Liter Abfall,Pauschale PKW-Einachsanhänger = je angefangene 700 Liter Abfall
Wertstoffhof Kitzingenim conneKT-Technologiepark
Abfälle am Bau 2021 | 19
Abfallanlagen
NEUE GEBÜHREN
NEUEGEBÜHREN
Landratsamt Kitzingen / atelier zudem
Kreisbauschuttdeponie Iphofen
Bauschuttdeponie Effeldorf
Infos & Annahmebedingungen■ Die Bauschuttdeponien im Landkreis Kitzingen gehören zur Deponieklasse DK 0.
■ Auf der Kreisbauschuttdeponie Iphofen werden die Bauab-fälle verwogen.
■ Auf der Bauschuttdeponie Effeldorf gibt es keine Waage. Aufgrund eichrechtlicher Vorgaben berechnet sich die Ab-lagerungsgebühr auf Basis von Pauschalen.
■ Es gilt eine gesplittete Ablagerungsgebühr (Klasse 1 bzw. Klasse 2). Die Annahme von Bauschutt bzw. Bodenaushub mit einem hohen Anteil an verwertbaren inerten Materia-lien ist teurer.
■ Anlieferungen, die ausschließlich verwertbare Bauabfälle enthalten (so genannte Monoladungen), werden nicht ange-nommen. Lehnen Recyclingfirmen derartiges Material im Einzelfall ab, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, damit es auf der Bauschuttdeponie abgelagert werden kann.
■ Anlieferungen, die mit Holz, Metall, Kunststoffen, Grün-gut, Restabfall u. ä. vermischt sind, werden abgewiesen, da die Ablagerung derartiger Abfälle auf der Bauschuttdeponie nicht zulässig ist.
■ Asbesthaltige Abfälle dürfen nicht auf den Bauschuttdepo-nien des Landkreises Kitzingen abgelagert werden. Über Entsorgungsmöglichkeiten für asbesthaltige Abfälle infor-mieren wir auf Seite 16.
■ Künstliche Mineralfaserabfälle (z. B. Glas-, Stein-, Basalt- oder Schlackewolle) gipshaltige Abfälle (z. B. Bimssteine, Porenbetonsteine, Gipsputz) und Heraklith dürfen eben-falls nicht auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kit-zingen abgelagert werden. Geeignete Entsorgungswege für diese Abfälle zeigen wir auf den Seitenw 12 und 13 auf.
■ Auch Gipsplatten dürfen auf unseren Bauschuttdeponien nicht mehr abgelagert werden dürfen. Über Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten informieren wir auf Seite 13.
■ Asbestfreie Platten und Faserzementprodukte werden aus-schließlich auf der Bauschuttdeponie Iphofen angenom-men. Bei Anlieferung ist ein geeigneter Nachweis über die Asbestfreiheit des Materials sowie eine Selbstverpflich-tungserklärung vorzulegen (a Seite 12).
■ Kommen unzulässige Abfälle erst nach dem Abkippen der Anlieferung zum Vorschein, muss der Anlieferer sie wieder mitnehmen. Alle dadurch entstehenden Kosten (z. B. für den Einsatz von Personal und Maschinen) werden dem An-lieferer in Rechnung gestellt.
Bauschuttdeponien
Prüfstelle «Deponiebetrieb Bauabfälle»
Landratsamt Kitzingen
E-Mail: [email protected]: 09321 928-1299 | Telefon: 09321 928-1212
20 | Abfälle am Bau 2021
Kreisbauschuttdeponie Iphofen
Bauschuttdeponie Effeldorf
Lage Südwestlich der Stadt Iphofen.Zufahrt über die Kreisstraße KT16 zwischen Iphofen und Willanzheim.
Südwestlich der Stadt Dettelbach.Zufahrt über die Bundesstraße B 22.
Einzugsgebiet Gesamter Landkreis Kitzingen Stadt Dettelbach,Gemeinde Biebelried
Öffnungszeiten ganzjährig Dienstag 9:00 - 12:00 hFreitag 9:00 - 16:00 h
Samstag 13:00 - 15:00 h
1. April - 30. November Samstag 9:00 - 11:30 h
An Heiligabend, Silvester, Karsams-tag und Mariä Himmelfahrt (15.08.) geschlossen. Am Faschingsdienstag bis 12 Uhr geöffnet.
Zugelassene Abfälle Mineralischer BauschuttBodenaushub
Mineralischer BauschuttBodenaushub
Ablagerungsgebühren
gültig ab 01.01.2021
Gebühr in EUR Gebühr in EUR
proGewichtstonne
proKubikmeter
Klasse 1ohne oder
mit geringen Anteilen an
verwertbarem Material
Klasse 2mit
verwertbaren Anteilen von mindestens50 Volumen-
prozent
Mineralischer Bauschutt, Bodenaushub Kleinmenge bis 120 Liter bzw. 160 Kilogramm kostenlos kostenlos
Mineralischer BauschuttBodenaushub
Klasse 1ohne oder mit geringen Anteilen an verwertbarem Material
29,- € 38,- €
Klasse 2mit verwertbaren Anteilen von mindestens 50 Volumenprozent
49,60 € 64,40 €
PauschalePKW- Kofferraumladung oder vergleichbar
14,50 € 24,80 €
PauschalePKW- Einachsanhänger oder vergleichbar
29,- € 49,60 €
PauschalePKW-Zweiachsanhänger oder vergleichbar
58,- € 99,20 €
PauschaleLKW bis höchstens 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder vergleichbar
101,50 € 173,60 €
Abfälle am Bau 2021 | 21
Bauschuttdeponien im Landkreis Kitzingen
NEUE GEBÜHREN
Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay
A
Aluminium-Gegenstände (keine Verpackung)
Wertstoffhof, Metallhandel(kleine Menge: Schrottcontainer)
Asbestfreie Platten undFaserzementprodukte
a Spezielle Bauabfälle (a S. 12)
Asbesthaltige Abfälle Asbestentsorgung (a Seite 17)
B
Badewannen aus Kunststoff
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)max. Kantenlänge 1 m
U größere Menge Sortieranlage
Badewannen aus Metall a Metall
Backsteine Baustoffrecycling
Basaltwolle a Künstliche Mineralfasern
Bauschutt
U verwertbar Baustoffrecycling (a Seite 9)
U nicht verwertbar Bauschuttdeponie
U belastet Entsorgungsweg vom Belastungs-grad abhängig (a Seite 8)
Bimssteine Sortieranlage, Reststoffdeponie Hopferstadt (a Seite 18)
Bitumen (z. B. Dachbahnen) Sortieranlage
Bodenaushub (Erdaushub)
U unbelastet (Z 0), steinfrei Kompostwerk Klosterforst (kostenlos, a Seite 19)
U unbelastet (Z 0), mit geringem Steinanteil
Kompostwerk Klosterforst (gebührenpflichtig, a Seite 19)
U verwertbar Wiedereinbau, Recycling
U nicht verwertbar, unbelastet
Bauschuttdeponie
U belastet Entsorgungsweg vom Belastungs-grad abhängig (a Seite 8)
Bruchsteine Baustoffrecycling
Bodenbeläge aus Holz, Holz-Laminat, Parkett
U bis 10 m3 Wertstoffhof
U größere Menge Sortieranlage
Bodenbeläge wie Kork, Laminatverbund, Linoleum, PVC, Stragula u. ä.
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
Bodenbeläge aus Stein, Keramik, Fliesen
U bis 1 m3 Wertstoffhof, Bauschuttdeponie
U größere Menge Baustoffrecycling
D
Dachbahnen, Dachpappe Sortieranlage
Dachrinnen aus Kunststoff
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
Dachrinnen aus Metall a Metall
Dachziegel Baustoffrecycling
Deckenverkleidungen aus Holz
U bis 10 m3 Wertstoffhof
U größere Menge Sortieranlage
Deckenverkleidungen (kein Holz)
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
Dichtungsbänder Restabfall
Dichtungsmittel Problemabfallentsorgung
Dichtungsprofile Restabfall
Dispersionsfarben
U ausgehärtet oder flüssig bis 5 Liter
Restabfall
U flüssig ab 5 Liter Problemabfallentsorgung
Draht a Metall
Drahtglas
U bis 1 m3 Wertstoffhof, Bauschuttdeponie
U größere Menge Sortieranlage
Duschabtrennung aus Glas
U bis 1 m3 Wertstoffhof, Bauschuttdeponie
U größere Menge Baustoffrecycling
So lesen Sie das ABC der BauabfälleFür Privathaushalte und andere Herkunftsbereiche (z. B. Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen) gelten teilweise unterschiedliche Entsor-gungsvorschriften.
von privat: gilt für Privathaushalteandere Herkünfte: gilt für andere Herkunftsbereiche
ABC der Bauabfälle
22 | Abfälle am Bau 2021
Duschabtrennung aus Kunststoff
U bis 1 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
Dübel Restabfall
E
Edelstahl-Gegenstände Wertstoffhof
Elektro- und Elektronikgeräte
Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten (a Seite 10)
Elektrokabel Schrottcontainer, Wertstoffhof
Estrich Abfallberatung kontaktieren
Eternitplatten (asbesthaltig) Asbestentsorgung (a Seite 17)
F
Farben und Farbverdünner Problemabfallentsorgung
Farben-Behältnisse
U aus Kunststoff (entleert) Gelber Sack
U aus Metall (entleert) Gelber Sack
U andere Herkünfte Rücknahmesysteme (a Seite 27)
Fenster, Fensterrahmen
U aus Holz, bis 10 m3 Wertstoffhof (ohne Glas)
U aus Kunststoff, bis 2 m3 Wertstoffhof (ohne Glas)
U aus Metall, bis 5 m3 Wertstoffhof (ohne Glas)
U größere Menge Sortieranlage
Fensterglas, Flachglas
U bis 1 m3 Wertstoffhof, Bauschuttdeponie
U größere Menge Baustoffrecycling, Sortieranlage
Fensterläden aus Holz a Holz
Fensterläden aus Metall a Metall
Fliesen Baustoffrecycling
Fliesenkleber Bauschuttdeponie
G
Geländer aus Holz a Holz
Geländer aus Metall a Metall
Gipshaltige Abfälle a Spezielle Bauabfälle (a S. 13)
Gipsplatten, Gipskartonplatten
a Spezielle Bauabfälle (a S. 13)
Glasbausteine Bauschuttdeponie
Glasfasermatten a Künstliche Mineralfasern
Glaswolle a Künstliche Mineralfasern
Grünabfälle Kompostwerk, Biotonne
Gussasphalt Sortieranlage, Fa. Fischer
H
Hartkunststoffgegenstände aus dem Haushalt (z. B. Eimer, Kisten, Kanister, Wassertonnen, Haushaltswannen)
U haushaltübliche Menge Wertstoffhof
U größere Menge Sortieranlage
Heizkessel aus Metall a Metall
Heizkörper aus Metall a Metall
Heraklith a Spezielle Bauabfälle (a S. 12)
Holz (z. B. Holzbretter, Holzdecken, Holzpaletten, Holzpalisaden, Holzpavillons, Kleintierställe aus Holz)
U bis 10 m3 Wertstoffhof
U größere Menge Sortieranlage, Wertstoffhandel
Holzschutzmittel Problemabfallentsorgung
I • K
Isolierwolle a Künstliche Mineralfasern
Kalksandsteine Baustoffrecycling
Kamin- und Ofensteine Sortieranlage, Fa. Fischer
Kartonagen a Papierabfälle
Kehricht und Staub Restabfall
Klebstoffe
U ausgehärtet Restabfall
U nicht ausgehärtet Problemabfallentsorgung
Klosettschüssel (Keramik) a Sanitärgegenstände (Keramik)
Künstliche Mineralfasern a Spezielle Bauabfälle (a S. 13)
Kunststoffverpackungen
U von privat Gelber Sack, Wertstoffhof
U andere Herkünfte Rücknahmesysteme (a Seite 27), Gelber Sack
Kupfer-Gegenstände Wertstoffhof, Metallhandel(kleine Menge: Schrottcontainer)
L
Lacke und Lasuren Problemabfallentsorgung
Lesesteine Wiedereinbau, Baustoffrecycling
Lösungsmittel Problemabfallentsorgung
M
Markisen, Außenjalousien
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
Mauerwerk Baustoffrecycling
Messing-Gegenstände Wertstoffhof, Metallhandel(kleine Menge: Schrottcontainer)
Metall (keine Verpackung)
U bis 5 m3 Wertstoffhof
U größere Menge Metallhandel, Sortieranlage
Metallverpackungen
U von privat Gelber Sack, Wertstoffhof
U andere Herkünfte Rücknahmesysteme (a Seite 27) Gelber Sack
Mineralwolle a Künstliche Mineralfasern
Mörtel Baustoffrecycling
Mutterboden Wiedereinbau, Verwertung
N
Nachtspeicherheizgeräte a Spezielle Bauabfälle (a S. 14)
Natursteine Baustoffrecycling
O
Öltanks aus Metall(vollständig entleert, aufgeschnitten, max. Kantenlänge 1m)
U bis 5 m3 Wertstoffhof
U größere Menge Metallhandel, Sortieranlage
Fortsetzung auf Seite 24
Abfälle am Bau 2021 | 23
ABC der Bauabfälle
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Öltanks aus Kunststoff(vollständig entleert, aufgeschnitten, max. Kantenlänge 1m)
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
P
Papierabfälle
U von privat Wertstoffhof, Wertstoffsammel-stelle, Rückgabe an Lieferanten, Papier tonne
U andere Herkünfte Rücknahmesysteme (a Seite 27), Sortieranlage, Wert stoffhof, Wert-stoffsammelstelle Papiertonne
Pergola aus Holz a Holz
Photovoltaikmodule
U bis 10 Paneele Wertstoffhof
U größere Menge Kompostwerk Klosterforst
Problemabfall Problemabfallentsorgung
Porenbetonsteine Sortieranlage, Fa. Fischer
PU-Schaumdosen
U von privat Wertstoffhof, Problemabfallsammlung
U andere Herkünfte Rücknahmesystem PDR (a S. 27)
R
Rohre aus Kunststoff
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
Rohre aus Metall a Metall
Rollläden aus Holz a Holz
Rollläden, Rollädenkästen (kein Holz)
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
S
Sanitärgegenstände (Keramik)
U bis 1 m3 Bauschuttdeponie, Wertstoffhof
U größere Menge Baustoffrecycling
Schiefer Baustoffrecycling
Schlackewolle a Künstliche Mineralfasern
Schotter Baustoffrecycling
Schwerbetonsteine Baustoffrecycling
Spachtelmasse Restabfall
Sockelleisten aus Holz a Holz
Sockelleisten (kein Holz)
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
Spanplatten a Holz
Stahlbeton Baustoffrecycling
Steinwolle a Künstliche Mineralfasern
Straßenaufbruch Recyclingfirmen, Sortieranlage(a Seite 9)
Styrodur Restabfall
Styropor
U Verpackungsmaterial Gelber Sack
U keine Verpackung, sauber Sortieranlage
U verschmutzt Restabfall
T
Tapeten Restabfall
Teppichboden Sperrabfallentsorgung
Terpentin, Terpentinersatz Problemabfallentsorgung
Toiletten (Keramik) a Sanitärgegenstände (Keramik)
Türen, Türstöcke aus Holz
U bis 10 m3 Wertstoffhof
U größere Menge Sortieranlage
Türen, Türstöcke aus Metall
U bis 5 m3 Wertstoffhof
U größere Menge Sortieranlage, Metallhandel
Türen, Türstöcke aus Kunststoff
U bis 2 m3 Wertstoffhof
U größere Menge Sortieranlage
U andere Herkünfte Sortieranlage
U
Überdachungen aus Holz a Holz
Überdachungen aus Kunststoff
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
W
Wandverkleidungen (Holz) a Holz
Wandverkleidungen (kein Holz)
U bis 2 m3 Wertstoffhof (als Restabfall)
U größere Menge Sortieranlage
Waschbecken (Keramik) a Sanitärgegenstände (Keramik)
Waschbecken (Metall) a Metall
Z
Zäune, Zaunlatten, Zaunpfosten aus Holz
a Holz
Zäune, Zaunpfosten aus Metall
a Metall
Zementsäcke (entleert) Wertstoffhof, Rücknahmesysteme (a Seite 27)
Ziegel Baustoffrecycling
24 | Abfälle am Bau 2021
ABC der Bauabfälle
Immer aktuell auf unserer Homepage:www.abfallwelt.de/bau-gewerbe/bauabfaelle/adressenverzeichnis/
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Deponie- verordnung
Bei der Entsorgung von Bauabfällen sind die Bestimmungen der Deponie-verordnung (DepV) zu beachten.
Wertvolle Hinweise zum richtigen Umgang mit Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch geben verschie-dene Merkblätter und Handlungshil-fen, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bzw. der Länderarbeits-gemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet wurden.
Informationen zum Abfallrecht
Auskünfte zu den gesetzlichen Vorgaben, die für den Umgang mit Bauabfällen wichtig sind, erhalten Sie beim Sachgebiet Umwelt, Natur und Landschaftspflege (Staatliches Abfall-recht) am Landratsamt Kitzingen:
Kerstin KochS 09321 928-6206l [email protected]
Nachweis- verordnung
Für gewerbliche Abfallerzeuger, Ein-sammler und Beförderer sind die Be-stimmungen der Verordnung über Ver-wertungs- und Beseiti gungs nachweise (Nachweisverordnung – NachwV) bin-dend. Informationen zur Nachweisver-ordnung gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit: b www.bmu.de/gesetz/verordnung-ueber-die-nachweisfuehrung-bei-der-ent-sorgung-von-abfaellen/
MerkblätterFür die Ablagerung von Bauabfällen auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen gelten u. a. die Bestimmungen der folgenden Merk-blätter:
LfU-Deponie-Info 10 «Deponien der Klasse 0 - Inertabfalldeponien»in der jeweils gültigen Fassung
LfU-Deponie-Info 3 «Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken»in der jeweils gültigen Fassung
LfU-Merkblatt «Beprobung von Bo-den und Bauschutt» in der jeweils gültigen Fassung
Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (LAGA PN 98)
Gewerbeabfall- verordnung
Mit der Gewerbeabfallverordnung (Ge-wAbfV) soll sichergestellt werden, dass gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle schadlos und möglichst hochwertig ver-wertet werden. Die Verordnung nennt dazu Anforderungen an die Getrennt-haltung von Abfällen und die Vorbe-handlung von Abfallgemischen und macht präzise Vorgaben hinsichtlich der zu erreichenden Verwertungsquote.
Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen sollten sich besonders mit den Bestimmungen zur Getrennt-haltung und den Anforderungen an die Vorbehandlung von Bau- und Abbruch-abfällen vertraut machen. Außerdem ist zu beachten, dass gefährliche Abfälle in jedem Fall von anderen Bauabfällen getrennt zu erfassen und zu entsorgen sind.
Der Verordnungstext wie auch Voll-zugshinweise stehen auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als Download zur Verfügung: b www.bmu.de
Gesetzliche Vorgaben
Fachberatung zur Verwertung und Entsorgung von BauabfällenAbfallberater Harald HeinritzS 09321 928-1206l [email protected]
Abfälle am Bau 2021 | 25
■ Analysebüros
Ingenieurbüro für UmweltanalytikWeinbergstr. 22, 97359 StadtschwarzachS 09324 4444s 0179 2252481l [email protected]
Umwelttechnik Mainfranken GmbH & Co. KGHecke 3, 97253 GaukönigshofenS 09337 989798-0i 09337 989798-9l [email protected] www.umwelttechnik-umf.de
■ Behörden
Landratsamt KitzingenKaiserstr. 4, 97318 Kitzingenb www.kitzingen.de Kommunale Abfallwirtschaft S 09321 928-1206 i 09321 928-1299 l [email protected] b www.abfallwelt.de Umwelt, Natur u. Landschaftspflege - Staatliches Abfallrecht - S 09321 928-6206 i 09321 928-6299 l [email protected] Bauen und Planungsrecht S 09321 928-6100 und 928-6101 i 09321 928-6199 l [email protected] [email protected]
Regierung von UnterfrankenGewerbeaufsichtsamtGeorg-Eydel-Str. 13, 97082 WürzburgS 0931 380-1830i 0931 380-1803l [email protected] www.regierung.unterfranken.bayern.de
Wasserwirtschaftsamt AschaffenburgCornelienstr. 1, 63739 AschaffenburgS 06021 5861-0i 06021 5861-840l [email protected] www.wwa-ab.bayern.de
■ Firmen in der Region
AMW Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KGl [email protected] www.bam-net.de Asphaltmischwerk Schwarzenau 97359 Schwarzenau S 09324 1233 i 09324 99585 Asphaltmischwerk Fuchsstadt Fuchsstadter Hardte 1, 97234 Fuchsstadt S 09333 9719-640 i 09333 9719-632
Edelhäuser Wertstoffe GmbHAm Igelsbach 11–13, 91541 RothenburgS 09861 9463-0i 09861 9463-50l [email protected] www.edelhaeuser.de
Elektro Löther GmbHWürzburger Str. 33, 97342 ObernbreitS 09332 5046-0i 09332 5046-22l [email protected] www.elektro-loether.de
Karl Fischer & Söhne GmbH & Co. KGWinterhäuser Str. 108, 97084 WürzburgS 0931 61005-0i 0931 61005-99l [email protected] www.fischer-entsorgung.de
FrankenmetalleAdolf-Oesterheld-Str. 23, 97337 DettelbachS 09324 671176-10i 09324 671176-11l [email protected] frankenmetalle.com
Glöckle Bauunternehmung, Baustoffwerke GmbHWirsingstr. 15, 97424 SchweinfurtS 09721 8001-640i 09721 8001-690l [email protected] www.gloeckle-bau.deWerkseinfahrt:Gochsheimer Landstraße, Grafenrheinfeld
GSB - Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbHUferstraße 10, 97424 SchweinfurtS 09721 8007-0i 09721 8007-20l [email protected] www.gsb-mbh.de
HAAF ContainerdienstTransportgesellschaft mbHWachtelberg 5, 97273 KürnachS 09367 9065-0i 09367/9065-20l [email protected] www.haaf-container.de
Heidelberger Sand & Kies GmbHWerk DettelbachHans-Kleider-Str. 9, 97337 DettelbachS 09324 303-0i 09324 303-15l [email protected]
b www.heidelbergcement.de
Balthasar Höhn GmbH & Co. KGKitzinger Str. 101, 97076 WürzburgS 0931 20018-51i 0931 20018-56l [email protected] www.hoehnbau.de
Hofmann-Transporte GmbHRepperndorfer Str. 9, 97318 KitzingenS 09321 8018i 09321 22554l [email protected]
Knauf Gips KG | Betriebskreis Hüttenheim97348 Markt WillanzheimS 09323 3186-0 Uwe Schirmerl [email protected]
Knettenbrech + Gurdulic Franken GmbH & Co. KGSortieranlage und AbfuhrbetriebAm Gries 1, 97348 FröhstockheimS 09323 93870-0i 09323 93870-19l [email protected] www.knettenbrech-gurdulic.de
Knettenbrech + Gurdulic Franken GmbH & Co. KGSonderabfalllagerRichthofenstr. 43, 97318 KitzingenS 09321 9394-17l [email protected] www.knettenbrech-gurdulic.de
Lenz-Ziegler-Reifenscheid GmbH (LZR)August-Gauer-Str. 9, 97318 KitzingenS 09321 7002-0i 09321 7002-52l [email protected] www.lzr.de
26 | Abfälle am Bau 2021
Adressenverzeichnis
Preuer GmbHVeitshöchheimer Str. 11, 97080 WürzburgS 0931 92061i 0931 96557l [email protected] www.preuer.de
Ruppert GmbH & Co. KGAbbruch, Erdbau, Containerdienst, Stein-bruchbetriebeOchsenfurter Str. 48, 97252 FrickenhausenS 09331 8760-0i 09331 7346l [email protected] www.ruppert-kg.de
Schmitt GmbH BauunternehmenObere Hauptstr. 28, 97241 BergtheimS 09367 2773 und 3776
s 0171 7324271 (Recyclinganlage)i 09367 7572l [email protected] www.schmitt-bau-bergtheim.de Würzburger Recycling GmbH (WRG)Gattingerstr. 24, 97076 WürzburgS 0931 27965-0i 0931 27965-11l [email protected] www.wue-rg.de
■ Kommunale Einrichtungen
Wertstoffhof KitzingenBetreiber: Landkreis Kitzingen97318 Kitzingen, conneKT 40S 09321 928-1234l [email protected] www.abfallwelt.de
Kompostwerk KlosterforstBetreiber: Landkreis Kitzingen97318 KitzingenS 09325 9717-0i 09325 9717-25l [email protected] www.abfallwelt.de
Abfallwirtschaftszentrum RothmühleBetreiber: Landkreis SchweinfurtRothmühle 2, 97493 BergrheinfeldZufahrt über die B 19, Abfahrt GeldersheimS 09721 388544-0i 09721 388544-60l [email protected] www.landkreis-schweinfurt.de
Zweckverband AbfallwirtschaftRaum WürzburgGattingerstr. 31, 97076 Würzburg
S 0931 66058-11 Gewerbeabfallberatungi 0931 66058-20l [email protected] www.zvaws.deMitglieder des Zweckverbandes sind der Landkreis Kitzingen sowie die Stadt und der Landkreis Würzburg. Der Zweckverband be-treibt das Müllheizkraftwerk Würzburg und die Reststoffdeponie Hopferstadt.Recycling-Katalog: Adressen von Recy-cling- und Entsorgerfirmen, Sortieran lagen, Containerdiensten sowie von Verwertungs- und Entsorgungseinrichtungen gibt es im Recycling-Katalog des Zweckverbandes Ab-fallwirtschaft Raum Würzburg. Der Katalog ist online abrufbar.
■ Datenbanken im Internet
abfallbild.de - Bilddatenbank AbfallwirtschaftArbeitsgemeinschaft Abfallberatung Unterfrankenb www.abfallbild.de
Abfallratgeber Bayernb www.abfallratgeber.bayern.de
Verwerterdatenbank Bayernb www.bayern.de/lfu/abfall/vdb
■ Rücknahmesysteme
INTERSEROH Dienstleistungs GmbHStollwerckstraße 9 a, 51149 KölnS 02203 9147-0i 02203 9147-1394l [email protected] www.interseroh.deRücknahmesystem für Verpackungen der gesamten Baubranche
KBS – Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl Graf-Adolf-Str. 20, 40212 DüsseldorfS 0211 239228-0i 0211 239228-17l [email protected] b www.kbs-recycling.deRücknahmesystem für Metallverpackungen
PDR Recycling GmbH + Co KGAm alten Sägewerk 3, 95349 ThurnauS 09228 950–0 und 0800 7836736i 09228 950–50l [email protected] www.pdr.deRücknahmesystem für PU-Schaumdosen
REPASACKNerotal 4, 65193 WiesbadenS 0611 532303-0i 0611 528518l [email protected] www.repasack.de, www.interseroh.deRücknahmesystem für gebrauchte Papiersäcke aus Gewerbe und Industrie
RIGK mbHFriedrichstr. 6, 65185 WiesbadenS 0611 308600-0i 0611 308600-30l [email protected] www.rigk.deRücknahmesystem für gewerbliche Kunst-stoffverpackungen und Kunststoffe
Reclay Systems GmbHIm Zollhafen 2 - 4, 50678 KölnS 0221 580098-0i 0221 580098-777l [email protected] www.reclay-group.comRücknahmesystem für Verpackungen aus der Baubranche
Duale Systemeb www.recycling-fuer-deutschland.de
Überlassungspflichtige Abfälle
Überlassungspflichtige Abfälle aus dem Landkreis Kitzingen sind grund-sätzlich über Entsorgungseinrichtun-gen des Landkreises Kitzingen bzw. des Zweckverbands Abfallwirtschaft Raum Würzburg zu entsorgen. Für nicht brennbare Abfälle, die der Überlassungspflicht unterliegen und für die keine eigenen Einrichtun-gen zur Verfügung stehen, gibt der Landkreis Kitzingen eine geeignete Entsorgungseinrichtung vor.
Abfälle am Bau 2021 | 27
Adressenverzeichnis
Abfälle am Bau
Kommunale AbfallwirtschaftLandratsamt KitzingenKaiserstr. 4, 97318 Kitzingen
Prüfstelle «Deponiebetrieb Bauabfälle»S 09321 928-1212
i 09321 928-1299
Fachberatung zur Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen
Abfallberater Harald Heinritz
S 09321 928-1206
www.abfallwelt.deDie Homepage der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen. Umfangreiches Informationsangebot zur Abfallwirt-schaft, aktuelle Nachrichten, Abfuhrkalender, DownloadCenter u. v. m.
abfallwelt-AppDie kostenlose App für Smart phones und Tablets mit iOS, Android und Windows Phone. Downloadlinks unter www.abfallwelt.de
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