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t und Umweltt und Umwelt

Konsumentenrecht für Unternehmer Dr. Hanspeter Rieser

Mag. Stefan Elmer

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Anwendungsbereich

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Verbrauchergeschäfte!

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t und Umweltt und UmweltAnwendungsbereich

KSchG ist zwingendes Recht

Die „wesentlichsten“ Bestimmungen des KSchG können nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgeändert werden (solche Vertragsbestimmungen sind unwirksam)

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Begriffe

Was ist ein Verbrauchergeschäft?

Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens den Vertrag schließt,

und

jemandem, für den das nicht gilt (sog. "Verbraucher" oder "Konsument")

Es kommt auf das Geschäft an (nicht auf die Person)!

Keine Anwendung des KSchG: Geschäfte nur zwischen Kaufleuten oder nur zwischen Privaten

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Begriffe

Unternehmen istauf Dauer angelegte Organisation selbständiger,

wirtschaftlicher Tätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht muss nicht vorliegen) z.B. Gewerbetreibende, Landwirte, Rechtsanwälte, Ärzte, ...

Juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind immer Unternehmer (z.B. Bund, Land, Gemeinden, Kammern)

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t und Umweltt und UmweltKostenvoranschläge

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Detaillierte Aufgliederung

nach Arbeitskosten,

Materialkosten und

sonstigen Kosten,

die dem Besteller eine Übersicht über Art und Umfang der Leistung und die Richtigkeit der Gesamtforderung ermöglicht

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t und Umweltt und UmweltKostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind

unentgeltlich und

verbindlich

wenn nicht vorher ausdrücklich anderes vereinbart wird!

Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag ist Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag ist der Unternehmer jedenfalls an den genannten der Unternehmer jedenfalls an den genannten Preis gebunden!Preis gebunden!

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t und Umweltt und UmweltKostenvoranschläge/Pläne

Bei Planungen empfiehlt sich vorher

die Kostenpflichtigkeit zu vereinbaren und

auf das Urheberrecht ausdrücklich hinzuweisen

(„Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne unsere Zustimmung in keiner wie immer gearteten Weise verwendet werden!“)

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t und Umweltt und UmweltKostenvoranschläge

Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages

unverzügliche Benachrichtigung des AG bei beträchtlicher Überschreitung (15%)

AG kann Überschreitung billigen => voller Entgeltanspruch oder

ablehnen => Anspruch auf angemessene Vergütung der geleisteten Arbeit

Bei unterlassener oder verspäteter Bei unterlassener oder verspäteter Verständigung kein Anspruch auf erhöhtes Verständigung kein Anspruch auf erhöhtes Entgelt!Entgelt!

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Vertragsabschluss

Wann kommt (k)ein Vertrag zustande?

Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Erklärung

• frei, d. h., ohne Irrtum, List oder Zwang,

• ernstlich (aus der Sicht des redlichen Erklärungsempfängers),

• bestimmt, d. h., die wesentlichen Vertragspunkte stehen fest,

• verständlich,

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Vertragsabschluss

• die Leistung möglich und

• erlaubt (weder gesetzlich verboten noch sittenwidrig)

ist

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t und Umweltt und UmweltUnzulässige Vertragsbestandteile

Das KSchG listet Vertragsbestandteile auf, die

jedenfalls ungültig

oder

nur dann gültig sind, wenn sie nachweislich individuell ausgehandelt wurden

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t und Umweltt und UmweltUnzulässige Vertragsbestandteile

Ungültige Klauseln:

• Unternehmer bedingt sich unangemessen lange Fristen für seine Entscheidungen aus

• Verhalten des Verbrauchers gilt – ohne ausdrückliche Vereinbarung – als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung

• Empfangsvermutung zu Ungunsten des Verbrauchers

• Verstrengerung der Schriftform zu Lasten des Verbrauchers („Einschreibeverbot“)

• undifferenzierte Preisgleitklauseln

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t und Umweltt und UmweltUnzulässige Vertragsbestandteile

• Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes des Verbrauchers bis zur Sicherstellung

• Ausschluss eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes des Verbrauchers

• Aufrechnungsverbot (bei Insolvenz des Unternehmers, bei konnexer, rechtskräftiger oder anerkannter Gegenforderung)

• Ausschluss des Ersatzes von Personenschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Sachschäden (leicht fahrlässig herbeigeführte Sachschäden können abbedungen werden!)

• Verbindliche Feststellung der Vertragsgemäßheit der Leistung obliegt dem Unternehmer oder einer seinem Einflussbereich unterliegende Stelle

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t und Umweltt und UmweltUnzulässige Vertragsbestandteile

• Beweislast wird zu Lasten des Verbrauchers verschoben

• unangemessen kurze Verfallsfristen für übergebene Sachen

• Verzugszinsen von mehr als 5% p.a. über vereinbartem (Regulär)Zinssatz (gesetzliche Zinsen: 4%)

• Ausschluss der Geltendmachung von Irrtum oder des Wegfalles der Geschäftsgrundlage

• Inkassokostenverpflichtung, sofern diese Kosten nicht detailliert aufgeschlüsselt vereinbart oder nicht notwendig sind

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t und Umweltt und UmweltBedingt zulässige Vertragsbestandteile

Folgende Klauseln sind zulässig, wenn sie im einzelnen ausverhandelt (d.h. nicht in AGB!) werden:

• jederzeitiger – unbegründeter - Rücktritt des Unternehmers

• Unternehmer kann mit schuldbefreiender Wirkung Auftrag an Dritten übertragen

• Unternehmer kann seine Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen

• Unternehmer kann für innerhalb von zwei Monaten zu erbringende Leistungen höheres Entgelt fordern

• Ausschluss des Schadenersatzes an einer zur Bearbeitung übernommenen Sache

• Ausschluss der Rückforderung des Angeldes in doppelter Höhe

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t und Umweltt und UmweltTransparenzgebot für AGB

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Klauseln sind unwirksam, wenn sie

unklar oder

unverständlich

abgefasst sind

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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG

Eigentumsvorbehalt ist die Vereinbarung, dass der Kaufgegenstand bzw. die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum des Verkäufers bleibt

Der EV muss ausdrücklich vereinbart werden!

Formulierung: "Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch

ohne Zustimmung des Käufers abzuholen."

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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG

Als Gerichtstand kann für Verbraucherstreitigkeiten nur vereinbart werden der Gerichtsstand

des Wohnsitzes,

des gewöhnlichen Aufenthaltes oder

des Beschäftigungsortes

Andere Gerichtsstandsvereinbarungen sind unzulässig!Andere Gerichtsstandsvereinbarungen sind unzulässig!

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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG

Terminsverlust

erst nach sechswöchigem Verzug und

nach erfolgter Androhung unter

gleichzeitiger Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist

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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG

Angeld wird bei Abschluß eines Vertrages zum Nachweis und zur Sicherung der Vertragserfüllung erlegt.

Bei schuldhaftem Rücktritt des Angeldgebers verfällt es zugunsten der anderen Vertragspartei. Umgekehrt hat der Angeldempfänger das doppelte Angeld zu bezahlen.

Reugeld (Stornogebühr) ist die Vergütung, die für die Ausübung eines Rücktrittsrechts vereinbart wird

Richterliches Mäßigungsrecht von Angeld und Reugeld!

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Vertretungsumfang

• keine Beschränkung der Vertretungsmacht des Bevollmächtigten des Unternehmers

• kein Ausschluss formloser Erklärungen zum Nachteil des Verbrauchers

Der Unternehmer ist an die Zusagen seines Vertreters Der Unternehmer ist an die Zusagen seines Vertreters gebunden!gebunden!

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Verbot der Gehaltsabtretung

Zur Sicherung oder Befriedigung noch nicht fälliger Forderungen ist eine Gehaltsabtretung unzulässig!

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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG

Sonderbestimmungen hinsichtlich der Vertragsform

• Abzahlungsgeschäfte

• Kreditgeschäfte

• Maklerverträge

bedürfen immer der Schriftlichkeit!

• Wohnungsverbesserungsverträge

• Verträge über wiederholte Lieferung von Druckwerken

dann, wenn sie als Haustürgeschäft abgeschlossen werden

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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG

Sonderbestimmungen für Abzahlungsgeschäfte

• Abzahlungsgeschäft: Anzahlung + mindestens 2 Teilzahlungen

• Ratenbrief: schriftlicher Vertrag

• Mindestanzahlung bei Barzahlungspreis bis € 220: mindestens 10%,

darüber: mindestens 5%

• Gewährleistungsanspruch kann bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung geltend gemacht werden

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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG

Lieferungen von Druckwerken schriftlicher Vertrag, wenn

• wiederholte Lieferung und

• wiederholte Geldzahlung und

• Haustürgeschäft und

• Gesamtpreis unbestimmt oder weniger als € 25.000,-

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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG

Bereicherungsverbot

Bei aus Verschulden des Verbrauchers unterbliebenen Werkverträgen muss Unternehmer begründet mitteilen, weshalb er sich weder etwas erspart noch anderweitig erworben hat

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t und Umweltt und UmweltRücktrittsrecht

Ein Rücktritt des Verbrauchers ist möglich bei Vertragserklärung

• außerhalb der dauernd benützten Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers,

• außerhalb eines auf einer Messe oder auf einem Markt benützten Standes,

• in den Geschäftsräumen im Rahmen einer Werbefahrt oder Ausflugsfahrt oder

• nach Ansprechen auf der Straße

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t und Umweltt und UmweltRücktrittsrecht

• wegen Nichteintritts „maßgeblicher Umstände“ z.B.

in Aussicht gestellte Zustimmung eines Dritten,

Steuervorteile,

Förderungen,

Krediteinräumung

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen!

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t und Umweltt und UmweltFrist für Rücktrittserklärung

Die Erklärung des Rücktrittes ist möglich

• bis zum Zustandekommen des Vertrages

• oder danach binnen einer Woche

Frist beginnt mit Ausfolgung der Urkunde samt Rücktrittsbelehrung, frühestens jedoch mit Zustandekommen des Vertrages zu laufen

Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls ein Monat nach vollständiger beidseitiger Vertragserfüllung

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t und Umweltt und UmweltKein Rücktrittsrecht

Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn

• Verbraucher selbst Geschäftskontakt angebahnt hat, oder

• dem Vertragsabschluss keine Besprechung vorausgegangen ist, oder

• Leistung sofort erbracht wird, und sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden und das Entgelt € 15,- bzw.

• € 45,- nicht übersteigt und das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird

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t und Umweltt und UmweltKein Rücktrittsrecht

• Verbraucher bereits bei Vertragsverhandlung wusste, dass maßgebliche Umstände nicht eintreten werden

• der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im einzelnen ausgehandelt worden ist

• der Unternehmer sich zu einer angemessenen Vertragsanpassung bereit erklärt

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t und Umweltt und UmweltRücktrittsfolgen

Folgen des Rücktrittes

• Unternehmer:

stellt empfangene Leistung samt Zinsen zurück

erstattet Verbraucher notwendige und nützliche Aufwendungen

• Verbraucher:

gibt Zug um Zug empfangene Leistung zurück

zahlt angemessenes Benützungsentgelt (samt Wertminderung)

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t und Umweltt und UmweltKündigung im KSchG

Erweiterte Kündigungsmöglichkeit bei Verträgen über

• wiederkehrende Leistungen

• bei unbestimmter Laufzeit oder

• Laufzeit länger als 1 Jahr

kann bei zweimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des ersten Jahres und dann zum Ende jeden Halbjahres gekündigt werden

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t und Umweltt und UmweltGewährleistung/Garantie/Schadenersatz/Produkthaftung

Gewährleistung

Gesetzlich vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung des Veräußerers für Mängel, die die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist (betrifft nur Sache selbst)

Gewährleistungsfrist: 2 Jahre für bewegliche, 3 Jahre für unbewegliche Sachen, bei gebrauchten beweglichen Sachen kann auf 1 Jahr verkürzt werden

Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe oder im Falle der Verbesserung mit dieser zu laufen

Gewährleistung kann nicht abbedungen werden

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t und Umweltt und UmweltGewährleistung/Garantie/Schadenersatz/Produkthaftung

Garantie

freiwillig übernommene Haftung für einen bestimmten Erfolg

beschränkt sich auf die vertraglich zugesicherte Zeit

keine gesetzliche Verpflichtung

wird häufig vom Hersteller gewährt => kein Anspruch gegen Händler

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t und Umweltt und UmweltGewährleistung/Garantie/Schadenersatz/Produkthaftung

Schadenersatz

Gesetzliche Verpflichtung den schulhaft herbeigeführten Schaden zu ersetzen (betrifft ein anderes Gut als die Sache)

Setzt Verschulden des Schädigers oder seiner Gehilfen voraus

Verjährt innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schädiger und Schaden, jedenfalls nach 30 Jahren

Kann nur für leicht fahrlässig herbeigeführte Sachschäden abbedungen werden

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t und Umweltt und UmweltGewährleistung/Garantie/Schadenersatz/Produkthaftung

Produkthaftung

Gesetzlich vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung für durch fehlerhafte bewegliche körperliche Sachen und Energie ausgelöste Folgeschäden (betrifft immer andere Güter als die Sache)

Haftung eingeschränkt auf Hersteller bzw. bei Nicht-EWR-Produkten auf EWR-Importeur

Umfasst Personenschäden und Sachschäden (dabei gilt ein Selbstbehalt von € 500,-)

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t und Umweltt und UmweltVerzug des Verbrauchers

Mahnung

Mahnung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber üblich

Mahnkosten können verrechnet werden

Inkassokosten und Mahnkosten durch RA nur dann, wenn sie notwendig und zweckentsprechend sind

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t und Umweltt und UmweltVerzug des Verbrauchers

Gerichtliche Geltendmachung

Bis € 4.000,- kann ohne RA eine (Mahn)Klage eingebracht werden

Mahnverfahren bis € 10.000,- wird bei Bezirksgericht eingeleitet (Formular)

Bei Streitwert über € 10.000,- bis € 30.000,- ist das Landesgericht zuständig

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t und Umweltt und UmweltHilfe

Gesetzestexte: http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Unterlagen, Servicedokumente: http://wko.at/tirol/ (z.T. PIN erforderlich)

Individuelle Hilfe und Beratung:

Ihre Bezirksstelle oder Servicepoint der KTirol

T 0590905-1111

F 0590905-1386

E [email protected]

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t und Umweltt und Umwelt

Wichtige Aspekte des Vertragsrechtes

Danke für Ihre Aufmerksamkeit !