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ABWL – Mitarbeiter im Betrieb
Mátyás GritschCorvinus Universität Budapest, Wildom
Das Normalarbeitsverhältnis
Das Normalarbeitsverhältnis ist ein Denkkonstrukt, auf das die arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen als „Standardfall“ der Beschäftigungsverhältnisse zugeschnitten sind.
Vollarbeitsverhältnis Unbefristeter Arbeitsvertrag, Existenz sicherndes Einkommen
Kontinuitätsprinzip Unterbrechungen der Beschäftigungsverhältnisse zwischen der
Ausbildung bis zur Rente sind nur vorübergehend und unfreiwillig.
Dauer des Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend für soziale Sicherungsansprüche.
Die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse ist rückläufig, die Anzahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse steigt.
Beschäftigungsverhältnisse
Arbeitsentgelt und Mitarbeiterbeteiligung Lohngerechtigkeit
Sein Entgelt für geleistete Arbeit sollte dem Mitarbeiter das Bewusstsein verleihen, dass er im Vergleich zu anderen gerecht entlohnt wird (relative Lohngerechtigkeit). (Beispiele: Opel, Suzuki)
Leistungsgerechtigkeit Relative Leistungsgerechtigkeit: Die Höhe des Entgelts eines
Mitarbeiters hängt ausschließlich von seiner Leistung ab. Qualifikation, Anforderungen, Ergebnis
Bedarfsgerechtigkeit Relative Bedarfsgerechtigkeit: Die Höhe des Arbeitsentgelts eines
Mitarbeiters wird von seinem objektiven Bedarf bestimmt. Meistens staatlich organisiert: Urlaub nach Alter, Kindergeld usw.
Marktgerechtigkeit Entlohnung ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. In der
Regel bedeutet Marktgerechtigkeit also: höhere Löhne für knappe Berufe.
Tariflöhne: Mindestlöhne
Lohngestaltung Die wichtigsten Entlohnungsgrundsätze sind
Zeitlohn, Akkordlohn und Prämienlohn. Als eine weitere Art von Arbeitsentgelt wird die Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer angesehen.
Zeitlohn Wann?
Bei hohen Kosten für die Ermittlung von Leistungsvorgaben und der Leistungserfassung.
Leistung ist durch den Arbeitsablauf festgelegt. (Fliessband) Schwer messbare Leistung. Qualität wichtiger als Quantität. Gefährliche Arbeiten. Uneinheitlicher Arbeitsanfall. (Büro, Handel usw.)
Lohngestaltung 2. Akkordlohn
Der Akkordlohn bemisst sich allein nach der Leistungsmenge Normalleistung + Akkordzuschlag
Geldakkord (Stundenlohn: Stückzahl/Stunde * Stücklohn) Zeitakkord: Normalzeit vorgegeben (SL: Stückzahl/Stunde *
Vorgabezeit je Stück (in Min.) * Geldfaktor/Min.) Vorteile: Leistungsgerechtigkeit, Motivation, einfach
Prämienlohn Der Prämienlohn ist ein Arbeitsentgelt, das aus einem
Zeitlohn und einer zusätzlich gezahlten Prämie für besondere Leistungen besteht. (Bonus usw.)
Mitarbeiterbeteiligung z.B. Belegschaftsaktien: MOL, Richter, Herend usw.
Mitbestimmung Innerbetriebliche Lösung der
Interessenkonflikte zwischen Belegschaft und Betriebsleitung
Betriebsverfassungsgesetz (1952) Gilt ab 5 Mitarbeiter – Betriebsrat wird gewählt Mitbestimmung bei sozialen und personellen
Angelegenheiten Initiativrecht: Arbeitgeber und Betriebsrat können die
Initiative ergreifen, aber nur gemeinsam entscheiden Vetorecht: Zustimmung notwendig, „ohne
Gegenvorschlagsrecht”.
Zahl der BetriebsräteBetriebsgröße (Mitarbeiter) Zahl der Betriebsräte Betriebsgröße (Mitarbeiter) Freigestellte Betriebsräte
5-20 1 200-500 1
21-50 3 501-900 2
51-100 5 901-1500 3
101-200 7 1501-2000 4
201-400 9 2001-3000 5
401-700 11 3001-4000 6
701-1000 13 4001-5000 7
1001-1500 15 5001-6000 8
1501-2000 17 6001-7000 9
2001-2500 19 7001-8000 10
2501-3000 21 8001-9000 11
3001-3500 23 9001-10000 12
3501-4000 25
4001-4500 27
4501-5000 29
5001-6000 31
6001-7000 33
7001-9000 35
Für je 3000 (2000) weitere MA gibt es zwei zusätzliche Betriebsräte (eine zusätzliche Freistellung)
Mitbestimmung des Betriebsrats - Initiativrecht
Mitbestimmung des Betriebsrats - Vetorecht
Streik und Entlohnung
Mitwirkung des Betriebsrats
Mitwirkung des Betriebsrats
Europäischer Betriebsrat
Sprecherausschuß der leitenden Angestellten Mitwirkung
Richtlinien über die Arbeitsverhältnisse der Leitenden Vermittlung bei Auseinandersetzungen zwischen
Arbeitgeber und Leitenden Informations- und Beratungsrecht bei Einstellung,
Versetzung und Kündigung eines Leitenden Unterrichtung über Pläne für Betriebsänderungen und
die wirtschaftliche Situation
Vetorecht Gegenüber Entscheidungen des Betriebsrats zu Lasten
der Leitenden
(Ca.500 Firmen haben einen Sprecherausschuß)
Mitbestimmung im Aufsichtsrat Bei Kapitalgesellschaften mit über 500
Arbeitnehmer muss ein Drittel der Posten im Aufsichtsrat von Arbeitnehmervertretern besetzt werden.
746 Unternehmen (Stand: Dez 2004)
Montan-Mitbestimmung im Aufsichtsrat Im Montanbereich tätig, und mindestens
1000 Arbeitnehmer, oder 20 % der Umsätze von Montan-Töchtern. (ca. 40 Betriebe in D)
Mitbestimmung in großen Kapitalgesellschaften des Nicht-Montan-Bereichs (>2000 AN) Gesetz über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer (1976) Aufsichtsrat muss paritätisch besetzt werden.
(ca. 500 Firmen.)
Mitbestimmung in der Diskussion Rechtfertigung
Würde des Menschen, Recht auf freie Entfaltung, Recht auf Arbeit, direkte Wertenscheidung (Sachkunde)
Paritätische Mitbestimmung Entschädigungslose Enteignung, Kumulierung von
Mitbestimmungsrechten Mitbestimmung Externer
Betriebsegoismus, unnötige Konflikte, langfristige Perspektiven
Arbeitsdirektor Gewerkschaftliche Orientierung, Gegnerunabhängigkeit
Kompetenzen des Aufsichtsrats Zustimmungspflichtige Geschäfte, Pflichtaufgaben,
Globalisierung