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Activity und Fundraising

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Activity und Fundraising. Büchermarkt/Basare/Flohmärkte (Entrümpelung Boden) Lions-/Leo-Adventskalender (Lotteriegesetz beachten!) Weihnachtsmarkt z.B. selbst gebasteltes Spielzeug, Adventsgestecke,Türkränze , Christbaumschmuck, Gewürzsträußchen Glühweinverkauf/Sektstand/Weinprobierstand - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Activity und Fundraising

Activity und Fundraising

Page 2: Activity und Fundraising

• Büchermarkt/Basare/Flohmärkte (Entrümpelung Boden)• Lions-/Leo-Adventskalender (Lotteriegesetz beachten!)• Weihnachtsmarkt z.B. selbst gebasteltes Spielzeug, Adventsgestecke,Türkränze,

Christbaumschmuck, Gewürzsträußchen• Glühweinverkauf/Sektstand/Weinprobierstand• Weinfest• „Ich kaufe ein Teil mehr für einen guten Zweck“• Verkauf von Sonderauflagen (z.B. Löwen, Eisenbahnen etc.)• Ausstellungen• Sportveranstaltungen (Fußball-, Golf-, Tennisturniere)• Konzerte (z.B. Bundeswehr, Neujahrskonzert etc.) • - Sponsoren einbinden• Theateraufführungen• Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“• (z.B. Musikwettbewerb)• Lotterien/Tombola/Versteigerungen• Umweltaktivität (zB Obst-/Bäume/einheimische Gehölze pflanzen; Maßnahmen zum Schutz von

Vögeln o. sonst. Tieren)

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• Gesundheitsförderung• Hilfe für sozial schwache und alte Menschen,

Aussiedler, Flüchtlinge und Behinderte. • Projektbezogene Unterstützung sozialer

Institutionen• Förderung der Jugend und der Erziehung• Förderung der Kunst und Kultur• Solidarmaßnahmen bei Katastrophen vor Ort

und in der Welt• Internationale Projekte

Page 4: Activity und Fundraising

• Club beschließt eigenverantwortlich seine Projekte

• keine Geldzuwendungen an andere Träger ohne Projektbindung

• keine Geldzuwendungen an Einzelpersonen ohne Bedürftigkeitsnachweis

• Bestimmung eines Projektleiters • Gemeinsame Projekte auf Zonenebene

Page 5: Activity und Fundraising

• Zuschussanträge über den HDL-Beauftragten an den Governor.

• Grundsätze: bis 4 T € / nicht mehr als 25 % der Projektkosten / keine Langzeitactivities /

• Verfahren: Überweisung der Eigenmittel auf das Konto des Hilfswerks / nach getroffener Vereinbarung werden dann die Eigenmittel zuzüglich der Zuwendungen zurücküberwiesen / Konto e. gemeinn. Körperschaft muss sein (sonst Verwendungsnachweis mit Originalbelegen)

Page 6: Activity und Fundraising

• Lions Club• Bei der Umsatzsteuer kann er die Kleinunternehmer-

Regelung (Einnahmen bis 17.500 € umsatzsteuerfrei) in Anspruch nehmen.

• Bei der Körperschaftssteuer gibt es einen Freibetrag von 3.835 €.

• Bei der Gewerbesteuer beträgt der Freibetrag 3.900 €.• Übersteigt der Reinertrag den Betrag von 3.835 €, ist

Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von insgesamt rd. 30 % (bis 31. 12. 2007 sogar rd. 40 %)zu zahlen.

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• gemeinnütziger Verein• Bei der Umsatzsteuer kann er – ebenfalls (s. o.) – die

Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.• Auf die Einnahmen aus Zweckbetrieben gem. § 65 AO

findet i. d. R. der ermäßigte Steuersatz von 7 % Anwendung.

• Bei einem Umsatz zwischen 17.500 € und 35.000 € (bis Ende 2007: 30.678 €) wird auf Antrag ein pauschaler Vorsteuerabzug von 7 % gewährt.

• Die Einnahmen aus den Zweckbetrieben bleiben dann praktisch umsatzsteuerfrei.

Page 8: Activity und Fundraising

• Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit:• Vorteile• Zahlreiche Steuervergünstigungen (keine Lotteriesteuer / für Zweckbetriebe

ermäßigte Umsatzsteuer / keine KöSt / keine GewSt)• Empfang von Spenden• Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)• Keine Haftung der Mitglieder• Es haftet der Verein mit seinem Vermögen• • Nachteile• Besondere Anforderungen an die Satzung (unbedingt guten Juristen einschalten)• Mittelverwendung ist notwendig und wird geprüft• Unterscheidung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb• Strenge Anforderungen an Aufzeichnungspflichten• Haftung des Vorstands

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• Getrennte Protokolle• Beschlüsse über Mittelverwendung nur im Förderverein• Genehmigung des Jahresabschlusses im Förderverein• Entlastung des Vorstandes im Förderverein• Möglichst keine Personalunion der Vorstände von Club und Förderverein• Getrennte Bankkonten von Club und Förderverein• Der gemeinnützige (Förder-)Verein muss allen Personen zugänglich sein, die sich

zu den Zielen des Vereins bekennen.• Einschränkungen der Mitgliederzahlen werden vom Gesetzgeber nicht toleriert.• Bei Veranstaltungen muss stets ein Hinweis erfolgen, dass Veranstalter der

Förderverein ist (z. B. Aufdruck auf Plakaten, Hinweis beim Weihnachtsmarkt etc.)• Alle Verträge (z. B. Miet- und Pachtverträge, Verträge mit Agenturen oder

Künstlern etc.) müssen mit dem Förderverein abgeschlossen werden, nicht etwa mit dem Club.