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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines/ Personalien Neue Mitarbeiterin in der FDP-Landtagsfraktion 2 2. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit 2.1 Grippepandemie 3 2.2 Organspende 4-5 3. Bildung, Wissenschaft und Kultur 3.1 Unterrichtsversorgung 6-7 3.2 Schulgesetznovelle 7 3.3 Hochschule Vechta 8 3.4 Defusion Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven 8-9 4. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 4.1 Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge/ Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009 10-11 4.2 Regionalisierungsmittel 11-12 4.3 Ergebnisse der Steuerschätzung und Auswirkung auf Niedersachsen 12-13 5. Innen-, Rechts- und Sportpolitik 5.1 Änderung des Kommunalverfassungsrechts 14 5.2 Verschärfung des Waffenrechts 15 5.3 Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) 15-16 6. Agrar und Umwelt 6.1 Notlage der Milchviehhalter 17 6.2 Asse-Untersuchungsausschuss 17-18 7. Europa und Medien 7.1 Niedersächsischer Landtag formuliert Erwartungen an das nächste Europäische Parlament 19 ___________________________________________________________________________________ Ausgabe Mai 2009

Aktuelles aus dem Landtag - Mai 2009

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Aktuelles aus dem Landtag - Mai 2009

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1

INHALTSVERZEICHNIS

1. Allgemeines/ Personalien

Neue Mitarbeiterin in der FDP-Landtagsfraktion 2

2. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit

2.1 Grippepandemie 3

2.2 Organspende 4-5

3. Bildung, Wissenschaft und Kultur

3.1 Unterrichtsversorgung 6-7

3.2 Schulgesetznovelle 7

3.3 Hochschule Vechta 8

3.4 Defusion Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven 8-9

4. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

4.1 Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge/

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009 10-11

4.2 Regionalisierungsmittel 11-12

4.3 Ergebnisse der Steuerschätzung und Auswirkung auf Niedersachsen 12-13

5. Innen-, Rechts- und Sportpolitik

5.1 Änderung des Kommunalverfassungsrechts 14

5.2 Verschärfung des Waffenrechts 15

5.3 Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der

Juristinnen und Juristen (NJAG) 15-16

6. Agrar und Umwelt

6.1 Notlage der Milchviehhalter 17

6.2 Asse-Untersuchungsausschuss 17-18

7. Europa und Medien

7.1 Niedersächsischer Landtag formuliert Erwartungen an das nächste

Europäische Parlament 19

___________________________________________________________________________________

Ausgabe Mai 2009

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2

1. ALLGEMEINES / PERSONALIEN

Ansprechpartnerin: Bianca Beyer ; Telefon 0511-3030 4308

Neue Pressesprecherin in der FDP-Landtagsfraktion

An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere bisherige

Pressesprecherin, Silke Schaar, zum 1.6.2009 die Fraktion verlassen wird. Frau Schaar wird

weiterhin als Pressesprecherin tätig sein, allerdings im Niedersächsischen Ministerium für

Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Gleichzeitig bekommt die Geschäftsstelle der FDP-Landtagsfraktion personelle Verstärkung.

Seit dem 18. Mai 2009 ist Claudia Lang bei uns als Referentin für Presse, Öffentlichkeitsarbeit

und Kampagnen tätig.

Frau Lang können Sie telefonisch unter 05 11 - 30 30 43 02 und per Email

[email protected] erreichen.

Mareike Goldmann, die bisherige Persönliche Referentin des Fraktionsvorsitzenden, aht zum

1.05.2009 ebenfalls in das Ministerim für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gewechselt. Sie ist

dort im Ministerbüro als Persönliche Referentin von Dr. Philipp Rösler tätig.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3

2. SOZIALES, FAMILIE; FRAUEN UND GESUNDHEIT

Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306

2.1 Grippepandemie

Seit einigen Wochen ist eine neuartige Variante des Grippevirus vom Typ H1N1 aufgetreten,

die auch als „Schweinegrippe“, „Mexikanische Grippe“, „Nordamerikanische Grippe“ oder

„Neue Grippe“ bezeichnet wird. Diese neue Virusvariante besitzt eine Mischung von

Gensegmenten nordamerikanischer und eurasischer Schweingrippen, nordamerikanischer

Vogelgrippe und eines menschlichen Grippevirus. Es handelt sich also nicht um die klassische

Schweinegrippe. Es besteht eine hohe Infektiösität bei der Übertragung von Mensch zu

Mensch, was zu der Gefahr einer schnellen weltweiten Verbreitung und damit einer

Pandemie führt. Grundsätzlich kann jeder neuartige Virustyp zu einer Grippepandemie mit

hohen Erkrankungsraten führen, da die menschliche Immunabwehr darauf nicht eingestellt

ist und auch keine Impfstoffe vorhanden sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat

Ende April die zweithöchste pandemische Warnphase 5 ausgerufen. Während weltweit

mehrere tausend Erkrankungen bekannt sind (vor allem in Mexiko, USA und Kanada),

wurden in Deutschland bisher nur einzelne Fälle gemeldet. Symptome und Sterblichkeit sind

vergleichbar mit Influenza-Viren bei saisonalen Grippewellen. Daher ist derzeit von keiner

besonderen Gefahr bei uns auszugehen. Problematisch wären weitere Mutationen des

Virustyps, die mit schwereren Krankheitsverläufen verbunden wären. Dies ist zwar nicht

abzusehen, aber durchaus möglich und könnte im schlimmsten Fall zu einer globalen

Pandemie mit mehreren Millionen Toten führen, wie bei der „Spanischen Grippe“ 1918. Eine

Behandlung mit antiviralen Arzneimitteln wie Tamiflu und Relenza kann aber die Schwere der

Erkrankung abmildern und Komplikationen vermeiden.

Aufgrund der Pandemie-Warnungen der WHO sind auch die vor einigen Jahren im Zuge der

Vogelgrippe erstellten Pandemiepläne des Bundes und der Länder aktiviert worden. Neben

der Überwachung von Verdachtsfällen steht derzeit die Bevorratung der antiviralen

Arzneimittel im Vordergrund. Niedersachsen wird auf den empfohlenen Stand von 20 % der

Bevölkerung aufstocken, was der Bevorratungsquote der meisten anderen Bundesländer

entspricht. Der Landtag hat jetzt 10,7 Mio. Euro bereit gestellt, um damit die Vorkaufsrechte

der Hersteller zu nutzen.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4

2.1 Organspende

Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Entschließungsantrag zur verbesserten

Aufklärung für Organspenden eingebracht. Hintergrund sind bedenkliche Entwicklungen

hinsichtlich der Spenderbereitschaft. So ist nach der aktuellen Studie der DSO (Deutsche

Stiftung Organtransplantation) die Zahl der Organspender seit 1997 zwar von 1079

bundesweit bis zum absoluten Hoch von 1313 im Jahr 2007 angestiegen, im letzten Jahr

aber deutlich auf 1198 zurückgegangen. Derzeit stehen fast 12.000 Menschen auf der

Warteliste für Organtransplantationen, von denen geschätzt jeden Tag drei sterben.

Deutschland liegt mit 14,6 Organspendern je 1 Mio. Einwohnern im europäischen Mittelfeld,

aber deutlich hinter Spanien mit 33,8 Organspendern. Auch zwischen den Bundesländern

ergeben sich signifikante Unterschiede. Niedersachsen liegt mit 12,6 Organspendern

zusammen mit Hessen und Baden-Württemberg im unteren Bereich, an der Spitze liegen die

neuen Bundesländer.

Dabei zeigt sich grundsätzlich eine hohe passive Zustimmung zur Organspende. Nach

verschiedenen repräsentativen Umfragen sind ca. 2/3 der Bevölkerung zur Organspende

bereit (zwischen 59 % und 74 %). Aber nur 11 % bis 16 % haben ihre Spendebereitschaft

mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert. Gründe dafür liegen in einer fehlenden

Auseinandersetzung mit dem Thema und mit dem Sterben überhaupt, im geringen Wissen

über die Umstände der Transplantation, in Befürchtungen vor einer nicht lebenserhaltenden

Behandlung, in der Anzweiflung des Hirntodkriteriums und in weiteren ethischen und

religiösen Gründen. Hauptziel neben einer allgemein verbesserten Information sollte daher

eine höhere Verbreitung des Organspendeausweises sein.

Bereits derzeit gibt es zahlreiche Initiativen zur Aufklärung. Das Budget der BZgA

(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) wurde im Haushaltsentwurf 2009 des

Bundes von 450.000 Euro auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Daneben sind etliche Krankenkassen, die

DSO und Selbsthilfegruppen tätig. In Niedersachsen hat die Landesregierung ein Netzwerk

Organspende initiiert und öffentlichkeitswirksame Aktionen z. B. mit Fußballspielern

gestartet. Mit dem vorliegenden Antrag soll eine weitere Intensivierung und eine bessere

Koordination aller Akteure in der Gesundheitsprävention angestrebt werden. Ein Gedanke zur

Verbreitung des Organspendeausweises ist die aktive Aushändigung von Formularen bei

Behördenbesuchen. Aufgrund der Bedenken der FDP gegenüber der elektronischen

Gesundheitskarte stehen wir der geplanten freiwilligen Erklärung zur Organspende im

Datensatz der Karte hingegen skeptisch gegenüber.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5

Die verpflichtende landesgesetzliche Einrichtung von Transplantationsbeauftragten in den

Krankenhäusern halten wir für wenig sinnvoll. Die Erfahrung anderer Bundesländer zeigt,

dass die Realisierung von Organspenden weniger von gesetzlich bestimmten Beauftragten

abhängt, als vielmehr vom individuellen Engagement der beteiligten Ärzte. Allerdings könnte

eine verstärkte Einbindung der DSO sowohl bei der Hirntoddiagnostik wie bei den

Angehörigengesprächen für die Ärzte hilfreich sein.

Bisher hat die Lebendspende in Deutschland eine eher geringe Bedeutung. Es handelt sich

dabei in erster Linie um Nieren- und Teilleberspenden. Bei den Nierentransplantationen liegt

der Anteil der Lebendspenden bei 19,5 %. Das Transplantationsgesetz des Bundes setzt

enge Grenzen mit der Beschränkung auf nahe Angehörige und der Nachrangigkeit

gegenüber der postmortalen Spende. Die FDP-Bundestagsfraktion strebt hier Erleichterungen

an, wie die Aufhebung der Nachrangigkeit, die Zulassung von Überkreuzspenden zwischen

zwei Paaren und die Zulassung der anonymen Spende in einen Organpool. Der Organhandel

muss selbstverständlich strafbewehrt bleiben.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6

3. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

Wissenschaftliche Fachreferentin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303

3.1 Unterrichtsversorgung

Am 17. März hatten die Fraktionen von FDP und CDU den Beschluss „Bildungsland

Niedersachsen – Schulen in Niedersachsen qualitativ weiterentwickeln“ verabschiedet. Dabei

griff das Papier viele der Vorschläge auf, die das Kabinett am 24. Februar in seinem

Beschluss „Bildungsland Niedersachsen – Erfolge und Herausforderungen“ gefasst hat. Dabei

geht es einerseits um Maßnahmen, die der Sicherung der Unterrichtsversorgung dienen

sollen, andererseits um die Weiterentwicklung des Niedersächsischen Schulsystems. Über die

Vorschläge haben wir bereits in der Februar- und Märzausgabe von Aktuelles aus dem

Landtag ausführlich berichtet.

Nun hat das Kultusministerium einen ersten Zwischenstand über die Umsetzung der

beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung vorgelegt. Inwieweit

durch die einzelnen Maßnahmen zusätzliche Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) gewonnen werden

konnten, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Maßnahme erreichte VZLE

zusätzliche Stellen aus dem Haushalt 2009 250 VZLE

zusätzliche Stellen durch Nachtragshaushalt 2009 250 VZLE

Einstellung von 240 zusätzlichen Referendaren zum 1.8.2009 50 VZLE

Grundschullehrkräfte, die teilzeitbeschäftigt sind oder neu eingestellt werden, werden in den Beamtenstatus bei voller Arbeitszeit übernommen

145 VZLE

Feuerwehrlehrkräfte bis zur vollen Stundenzahl einstellen 70 VZLE

Weiterbeschäftigung von zur Pensionierung anstehenden Lehrkräfte auf freiwilliger Basis – vor allem in den so genannten Mangelfächern

noch offen

Mehrarbeit von Referendaren über die Ausbildungsanforderungen hinaus auf freiwilliger Basis und gegen gesonderte Vergütung

20 VZLE

Schulen erhalten die Möglichkeit die Klassen jährlich neu zu bilden 150 VZLE

Altersteilzeit als Blockmodell auf freiwilliger Basis noch offen

für zwei Jahre individuelle Prüfung von Teilzeitanträgen, vor allem bei 350 VZLE

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 7

Gymnasiallehrkräften mit Mangelfächern

Umwandlung der verbliebenen Vollen Halbtagsschulen in Verlässliche Grundschulen ab dem 1.8.2010

90 VZLE (ab 1.8.2010)

Reduzierung der Anrechnungs- und Entlastungsstunden für zwei Jahre 80 VZLE

andere Kompensationsmaßnahmen 280 VZLE

Summe erreichte VZLE zum 1.8.2009: 1.645 VZLE

Summe erreichte VZLE zum 1.8.2010: 1.735 VZLE

Trotz einiger noch fehlender Rückmeldungen bzw. offen stehender Stellen, kann schon jetzt

das Zwischenfazit gezogen werden, dass das Maßnahmenpaket helfen wird, die

Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Von den angestrebten 2.050 zusätzlichen

Vollzeitlehrereinheiten, sind für das kommende Schuljahr gut 80% erreicht. Das bedeutet,

dass wir in 2009/2010 mit einer Unterrichtsversorgung von rund 98,5% rechnen können.

3.2 Schulgesetznovelle

Im Mai-Plenum haben die Fraktionen von FDP und CDU den Entwurf zur Schulgesetznovelle

eingebracht, der für die Umsetzung der im März beschlossenen Maßnahmen zur

Weiterentwicklung des Schulsystems und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung die

rechtlichen Voraussetzungen schafft. Besonders umstritten und diskutiert sind dabei die

Pläne, neben dem Abitur nach 13 Jahren an Integrierten Gesamtschulen auch das Abitur

nach 12 Jahren einzuführen sowie die verbliebenen Vollen Halbtagsschulen in Verlässliche

Grundschulen umzuwandeln.

Beide Maßnahmen wurden bereits ausführlicher in der März-Ausgabe von Aktuelles aus dem

Landtag vorgestellt und begründet. Die Fraktion hat ein Informationspaket mit

Argumentationshilfen zu den wichtigsten Punkten des Gesetzentwurfes zusammengestellt

und bereits an per Email erreichbare kommunale Mandatsträger, Kreis- und Ortsvorsitzende

und Mitglieder des LFA Schule verschickt. Sollten Sie ebenfalls Interesse an dem

Informationspaket haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin Claudia

Fritzsche unter [email protected].

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 8

3.3 Hochschule Vechta wird Universität

Im Mai-Plenum hat der Landtag einen Antrag der Fraktionen von FDP und CDU beschlossen,

die Hochschule Vechta in „Universität Vechta“ umzubenennen. Damit würdigt der Landtag

die positive Entwicklung der Hochschule zur bedeutendsten Bildungseinrichtung im

Oldenburger Münsterland. Mit den Schwerpunktbereichen Lehrerbildung, Gerontolo-

gie/Soziale Dienstleistungen und Agrar- und Ernährungswissenschaften hat die Hochschule

sowohl im Lehr- als auch im Forschungsbereich ein erkennbares Profil geschaffen. Dafür

wurden seit 2004 an der Hochschule 45% der Professorenstellen neu profiliert, neu

geschaffen oder neu besetzt. Die positive Entwicklung der Studierendenzahl und der Anzahl

der Promovierenden zeigt, dass das Angebot der Hochschule Vechta aufgenommen wird und

die Hochschule auch für Nachwuchsforscher interessant ist. Die fachlichen Schwerpunkte

und auch die interdisziplinären Forschungsansätze geben der Hochschule eindeutig ein

universitäres Profil.

3.4 Defusion Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

Im April wurde das Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen

eingebracht, in dem die Defusion der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

(FH OOW) geregelt werden soll. Die drei früher selbstständigen Fachhochschulen wurden im

Jahr 2000 zur FH OOW mit Sitz in Emden unter starken Protesten zusammengeschlossen.

Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2003 wurde eine Gutachtergruppe beauftragt, die

Fusion zu evaluieren. Die Gruppe formulierte Empfehlungen, die helfen sollten, die Akzeptanz

der Fusion zu erhöhen oder die Qualität von Lehre und Forschung zu verbessern. Die

Empfehlungen umfassten zum Beispiel Fragen der standortübergreifenden Neuordnung des

Studienangebotes, Profilierung der Masterstudiengänge oder Verlagerung des Sitzes der FH.

Diese Empfehlungen wurden von der FH nur teilweise oder gar nicht umgesetzt.

So wurde im Juli 2008 durch das Wissenschaftsministerium erneut die Kommission

„Zukünftige Entwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

berufen. Diese Kommission legte im Januar 2009 ihren Bericht mit vor. Die Kommission

musste feststellen, dass ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept und eine standortübergreifende

Planung fehlten. Für ein Fortbestehen der FH OOW in der gegenwärtigen Struktur sieht sie

keine Zukunft. Die Strukturkommission hat für die künftige Struktur der Hochschulen im

Nordwesten folgende Vorschläge erarbeitet:

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 9

für die Region Ostfriesland soll eine Fachhochschule Emden/Leer mit einer eigenen

Verwaltung und Zentralen Einrichtungen gebildet werden

für die Region Oldenburg soll eine Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

gebildet werden, die Verwaltung und die Zentralen Einrichtungen sollen in

Kooperation mit der Universität Oldenburg eingerichtet werden

Der nun vorliegende Gesetzentwurf setzt diese Empfehlungen weitgehend um. In der ersten

Maiwoche hat dazu eine Anhörung stattgefunden. Im Wesentlichen wurde die vorge-

schlagene Defusion in die beiden neuen Fachhochschulen begrüßt. Kritische Anmerkungen

gab es vor allem hinsichtlich der Ausgestaltung der Kooperation zwischen der FH Wilhelms-

haven/Oldenburg/Elsfleth mit der Universität Oldenburg. Diese Überlegungen werden in den

nun folgenden Beratungen mit berücksichtigt. Das Gesetz soll im Juni-Plenum verabschiedet

werden.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 10

4. HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4305

4.1 Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge /

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2009 den Gesetzesvorschlag

der Landesregierung zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf

Landesbeamten beschlossen.

Wesentlicher Inhalt des „Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der

Versorgungsbezüge in den Jahren 2009 und 2010“ ist, dass Bezüge aller Beamtinnen und

Beamten rückwirkend zum 1. März 2009 um einen Sockelbetrag in Höhe von 20 Euro aufge-

stockt werden. Dieses gesteigerte Grundgehalt wird, ebenfalls rückwirkend zum 1. März

2009, um 3 % erhöht. Zum 1. März 2010 werden die Bezüge dann um zusätzliche 1,2 %.

Beide Besoldungserhöhungen werden ebenso auf die Pensionäre und alle weiteren

Versorgungsempfänger übertragen.

Schwerpunkt der Diskussion im Landtag und in der Öffentlichkeit war dabei die Frage, ob

diese Regelungen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Länder wirkungsgleich auf

die Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfänger überträgt.

Dabei konnte der Forderung nach einem um weitere 20 Euro auf 40 Euro erhöhten

Sockelbetrag nicht entsprochen werden, da durch eine derartige Erhöhung das Tarifergebnis

nicht umgesetzt worden wäre. Vielmehr handelt es sich bei den im Tarifabschluss für die

Beschäftigten enthaltenen weiteren 20 Euro um eine Kompensation für den Wegfall einer

Leistungsvergütung rückwirkend zum 1. Januar 2009. Aus diesem Grund wird diese im

Tarifbereich 2009 nur noch als Einmalzahlung von 40 Euro für die Zeit vor dem

Tarifabschluss, also die Monate Januar und Februar, gewährt. Ab März entfällt diese, sodass

es sich also um eine wirkungsgleiche Umsetzung der Tarifverträge für Beamte und

Beschäftigte handelt. Beide erhalten de facto einen durchschnittlichen Erhöhungsbetrag von

20 Euro.

Darüber hinaus ist in naher Zukunft durch die aktuelle wirtschaftliche Situation eine höhere

Besoldungs- und Versorgungserhöhung nicht zu rechtfertigen, da dies eine weitere

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 11

Mehrbelastung des Haushalts zur Folge hätte. Die Haushaltsmäßigen Auswirkungen der

nunmehr beschlossenen Regelung betragen:

- für das Jahr 2009 rd. 208,02 Mio. Euro; davon wurden 142 Mio. Euro im

Haushaltsplan 2009 veranschlagt;

- für das Jahr 2010 rd. 323 Mio. Euro; davon wurden 283,40 Mio. Euro in der

Mittelfristigen Planung berücksichtigt.

Die Haushaltsbelastungen wirken jeweils für die Folgejahre fort.

Ergänzend zu diesen Regelungen wurde auch beschlossen Änderungen im Haushalt des

Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vorzunehmen.

Durch diese Änderung werden zusätzliche Mittel von 10,7 Mio. Euro zur Bekämpfung von

Seuchen bereitgestellt. Für Einzelheiten zu diesem Beschluss verweise ich auf die

Ausführungen in Punkt 2.1 dieser Ausgabe von Aktuelles aus dem Landtag.

4.2 Regionalisierungsmittel

In der vergangenen Plenarwoche befasste sich der Landtag in erster Beratung auch mit zwei

Anträgen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema

Regionalisierungsmittel.

Regionalisierungsmittel sind Mittel, die zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs

dienen. Sie werden den Ländern vom Bund aus dem Mineralölsteueraufkommen – aufgrund

des Regionalisierungsgesetzes – für die Bestellung der Nahverkehrsleistungen zur Verfügung

gestellt.

Eine unerwartete kurzfristige Kürzung dieser Bundesmittel rückwirkend für das Jahr 2006

und in den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurde u.a. dadurch abgefedert, dass den

Aufgabenträgern für diese Jahre 2008 u. 2009 jeweils 15 Mio. Euro aus Landesmitteln zur

Verfügung gestellt wurden. Dies entsprach damals dem von den Aufgabenträgern

gemeldeten Bedarf, so dass mit den zusätzlichen Landesmitteln der bis dahin geltende

Fahrplanumfang weiter angeboten werden konnte.

Mit ihren Entschließungsanträgen haben sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die

Grünen für eine vorzeitige und zumindest mittelfristige Bereitstellung von Landesmitteln für

die Bestellung von ÖPNV-Betriebsleistungen eingesetzt.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 12

Selbstverständlich ist auch die FDP daran interessiert den ÖPNV/SPNV in Niedersachsen zu

sichern und attraktiv weiterzuentwickeln. In Anbetracht der vom Bund nach wie vor nicht

zurückgenommenen Kürzungen ist aber eindeutig, dass dies in der jetzigen

Wirtschaftssituation nicht einfacher sein wird. Hinzu kommt der spürbare Rückzug der DB AG

aus der Fläche und eine damit einhergehende Sicherstellung der Anbindungen durch das

Land.

Die Überlegungen für die Aufstellung des Landeshaushalts 2010 beginnen derzeit. Als

teilweise Kompensation für die Reduzierung der Zuweisungen beabsichtigt die

Landesregierung für Zuweisungen an die Aufgabenträger zur Bestellung von SPNV-/ÖPNV-

Betriebsleistungen auch ab 2010 Mittel zu veranschlagen. Aus diesem Grund findet zurzeit

auch eine Bedarfsanalyse statt, die sicherstellen soll, dass die benötigten Verkehrsangebote

weiterhin aufrechterhalten werden können. Das gemeinsame Ziel der Anträge ist daher

bereits erreicht.

Der zusätzliche Bedarf an Landesmitteln für das Fahrplanangebot 2010 beläuft sich nach den

bisher vorliegenden Angaben der Aufgabenträger auf 7,4 Mio. Euro. Die Summe umfasst den

Betrag für die Region Hannover in Höhe von 1,8 Mio. Euro, der gleichgeblieben ist, sowie 5,6

Mio. Euro für den Zweckverband Großraum Braunschweig für die Jahre 2010 – 2014. Der

Bedarf der LNVG ist in erster Linie aus erwirtschafteten Rücklagen zur Deckung mit

einzubeziehen, was dafür spricht wie wichtig und erfolgreich eine Privatisierung ist.

4.3 Ergebnisse der Steuerschätzung und Auswirkungen auf

Niedersachsen

Parallel zur Sitzung des Landtages vom 12. bis 14. Mai 2009 fand die 134. Sitzung des

Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Seit Ende letzter Woche liegen nunmehr die Ergebnisse

vor. Gegenüber der Steuerschätzung vom November 2008 werden die Steuereinnahmen im

Jahre 2009 voraussichtlich um 45 Mrd. Euro niedriger ausfallen.

Auf den Bund entfällt hiervon ein Minus von 21,5 Mrd. Euro. Die Länder müssen 2009 mit

Einnahmeeinbußen in Höhe von 16,5 Mrd. Euro rechnen, für die Gemeinden ergeben sich

Mindereinnahmen von 7,6 Mrd. Euro. 2010 wird das Steueraufkommen insgesamt um 84,7

Mrd. Euro geringer ausfallen als im Mai 2008 angenommen.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 13

Diese Zahlen haben auch Auswirkungen auf den Niedersächsischen Landeshaushalt. Es

werden in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 5 Mrd. Euro fehlen. Für das laufende Jahr

ist mit einem Minus von 1,716 Mrd. Euro zu rechnen, 2010 werden es aller Voraussicht nach

sogar 3,286 Mrd. Euro sein. Die haushaltswirksamen Mindereinnahmen sind allerdings etwas

geringer. Sie betragen 1,261 Mrd. Euro im Jahr 2009 beziehungsweise 2,390 Mrd. Euro im

Jahr 2010, da das Land aus der zum Bund verlagerten Kraftfahrzeugsteuer

Kompensationszahlungen erhält. Insgesamt ist Niedersachsen damit an den bundesweiten

Mindereinnahmen unterdurchschnittlich beteiligt.

Im Haushaltsjahr 2010 droht somit ein Defizit von ca. 3,8 Mrd. Euro, da die bisherigen

Planungen schon von einem Defizit von 1,4 Mrd. Euro ausgingen.

FDP und CDU haben bisher große Erfolge in der Haushaltspolitik erzielt. Weiterhin gilt, der

Verschuldung in Niedersachsen müssen enge Grenzen gesetzt werden. Trotz manches

Eindrucks ist das Geld in den letzten Monaten nicht mehr geworden. Unter veränderten

Voraussetzungen ist der Haushaltsausgleich ein wichtiges Ziel unserer Politik. An dieser

ehrgeizigen Aufgabe gilt es weiter hart zu arbeiten.

Für die Einzelheiten der Steuerschätzung verweise ich auf die beigefügten Anlagen.

- Anlage 1: Ergebnisse der 134. Sitzung des AK Steuerschätzung

- Anlage 2 und 3: Regionalisierte Auswirkungen der Steuerschätzung

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 14

5. INNEN-, RECHTS- UND SPORTPOLITIK

Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Seggebrock; Telefon 0511-3030 4314

5.1 Änderung des Kommunalverfassungsrechts

In der vergangenen Plenumswoche hat der Niedersächsische Landtag eine Änderung des

Kommunalverfassungsrechts beschlossen.

Mit der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts sind Änderungen vorgenommen

worden, die sich im Bereich der kommunalen Praxis als dringend erforderlich erwiesen

haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Novelle ist die Erleichterung des freiwilligen

Zusammenschlusses von Samtgemeinden. Dieses kann sich gerade in der momentanen

Situation vor dem Hintergrund fortlaufender hauswirtschaftlicher Probleme, den Folgen des

demographischen Wandels und Zusammengehörigkeitsgefühlen als sinnvoll erweisen. Die

bisherigen Regelungen sahen vor, dass es für den Zusammenschluss eines formellen

Gesetzes bedurfte. Zukünftig wird dieses bei Einigkeit innerhalb der Samtgemeinden über die

Fusion durch eine Rechtsverordnung des Innenministeriums möglich sein. Wichtig war uns

hierbei, dass dieses nur bei Einigkeit über die Fusion möglich ist. Eine Gebietsreform von

oben lehnt die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag weiterhin ganz klar ab. So

werden Zusammenschlüsse durch Rechtsverordnungen auch nur möglich sein, wenn alle

Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden zustimmen. Ist dieses nicht der Fall, wird eine

Zustimmung des Landtages erforderlich sein. Des Weiteren werden mit der Novellierung die

Rahmenbedingung für die interkommunale Zusammenarbeit erleichtert. Auch in den

Bereichen Bürgerbegehren, dem Recht der Eigenbetriebe und des Kommunalabgabenrechts

sind Bedürfnisse aus der kommunalen Praxis aufgegriffen worden und gesetzlich normiert

worden. Eine wesentliche Änderung ergibt sich auch im Bereich der kommunal-

wirtschaftlichen Vorschriften. Hier wurde durch die Fraktionen von FDP und CDU eine

Anregung der Kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen und eine Sponsoring-Regelung in

der Niedersächsischen Gemeindeordnung geschaffen. Zukünftig wird es dem Rat einer

Gemeinde möglich sein über die Annahme von Spenden und Zuwendungen, die über einer

gewissen Wertgrenze liegen, zu entscheiden. Diese Entscheidung wird der Rat in einer

öffentlichen Sitzung fällen. Mit dieser Regelung wird in dem sensiblen Bereich der Spenden

ein gewisses Maß an Rechtssicherheit und Transparent geschaffen.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 15

5.2 Verschärfung des Waffenrechts

In den Dringlichen Anfragen wurde in der vergangenen Plenarwoche die geplante

Verschärfung des Waffenrechts behandelt. So sehen die Pläne der großen Koalition in Berlin

unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern vor. Der

grundrechtliche Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG wird hier völlig

außer Acht gelassen. Zudem soll die biometrische Sicherung von Waffenschränken und

bestimmten Schusswaffen vorgeschrieben werden. Dieses ist nicht zielführend, da hierdurch

eine unsachgemäße Aufbewahrung nicht verhindert werden kann. Auch war ursprünglich ein

Verbot von Spielen wie Paintball und Gotcha vorgesehen, von welchem zwischenzeitlich,

wohl auch aufgrund der massiven Kritik, aber wieder Abstand genommen worden ist. Im

Plenum hat der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann die Pläne der großen

Koalition ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag

zeugen diese Pläne allerdings eher von unüberdachtem Aktionismus.

Zielführend sind aus Sicht der FDP-Fraktion allerdings Pläne, die eine Amnestieregelung für

die Abgabe von illegalen Waffen vorsehen. Auch eine vorgezogene Einführung des zentralen

Waffenregisters wird als sinnvoll erachtet. Wichtig ist aus unserer Sicht Beratungsangebote

für Waffenbesitzer zu schaffen. So sollen Waffenbesitzer die Möglichkeit erhalten sich durch

die Behörden über die rechtmäßige Lagerung ihrer Waffen beraten zu lassen.

5.3 Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der

Juristinnen und Juristen (NJAG)

Die Fraktionen von FDP und CDU haben ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen

Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen in den Landtag eingebracht. Das

Gesetz sieht zwei wesentliche Änderungen des NJAG vor. Zum einen soll der mündliche

Vortrag im Ersten Staatsexamen abgeschafft werden. Dieser sollte ursprünglich der

Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, wie Rhetorik, Verhandlungsmanagement,

Kommunikationsfähigkeit, etc. dienen. Dieses hat sich aber nach den bisherigen Erfahrungen

nicht bewährt, da sich Studierende in der Regel erst sehr spät auf diesen mündlichen Vortag

vorbereiten. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Vermittlung der Schlüsselqualifikationen in

den universitären Bereich vorzuverlagern und die Teilnahme an einer Veranstaltung zur

Vermittlung solcher Kenntnisse als Zulassungsvoraussetzung zur ersten Prüfung

auszugestalten. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Einführung des

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 16

Verbesserungsversuches im Zweiten Staatsexamen. Bisher gab es in Niedersachsen diese

Möglichkeit nicht. In anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit seit längerem.

Verschiedene Anfragen von Studierenden, die in den Vorbereitungsdienst eintreten wollen,

haben gezeigt, dass die Möglichkeit der Notenverbesserung bei der Entscheidung für den Ort

des Vorbereitungsdienstes eine Rolle spielt. Im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung des

Landes und die Chancengleichheit für niedersächsische Absolventen ist daher die Einführung

eines Notenverbesserungsversuches sachgerecht.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 17

6. AGRAR UND UMWELT

Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511-3030 4312

6.1 Notlage der Milchviehhalter

Die Krise der Landwirtschaft, insbesondere die Situation der 14.000 niedersächsischen

Micherzeuger, haben die FDP-Fraktion dazu veranlasst, im Mai-Plenum verstärkt auf konkrete

Entlastungen durch die Politik zu drängen. In der Aktuellen Stunde wurde die

Bundesregierung unmissverständlich zur Senkung der Agrardieselsteuer und zum Abbau der

überbordenden Bürokratie aufgefordert. Ein gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU/

FDP-Koalition zur Entlastung der Milchviehalter war die Antwort auf die historisch tiefen

Milchauszahlungspreise im April dieses Jahres. Ein umfangreicher Maßnahmenkatalog soll

den Milchbauern kurzfristig Liquiditätsmittel zur Verfügung stellen. Das Vorziehen der

Auszahlung von EU-Prämien, die Anpassung von Umschuldungs- und Kreditprogrammen und

die Prüfung von Steuerentlastungen sind nur einige Möglichkeiten der politischen

Hilfeleistung. Darüber hinaus sind marktverbessernde Maßnahmen für Erzeuger und

Molkereien gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und die Verbesserung der

Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen durch Investitionen anzustreben.

6.2 Asse-Untersuchungsausschuss

Zunehmender Druck auf die SPD-Landtagsfraktion bewegten die Sozialdemokraten im Mai-

Plenum einen eigenen Entschließungsantrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen

Untersuchungsausschuss (PUA) einzubringen. Grüne und Linke haben einen Untersuchungs-

ausschuss seit vergangen Sommer gefordert, konnten diesen aber ohne die Zustimmung der

SPD nicht durchsetzen. Im vergangenen September-Plenum erläuterte die SPD den Grünen

und Linken ausführlich die Sinnlosigkeit eines PUA und das die Forderungen zur Einsetzung

„…weitestgehend aufgeklärt…“ sind. Schon damals erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende,

dass er sich imstande sieht eine politische Bewertung vorzunehmen und stellte in diesem

Zusammenhang die Frage nach Aufwand und Ertrag eines PUA. Die Hauptforderung der

Einsetzungsbeschlüsse, die Ermittlung der Einlagerungen in die Asse zwischen 1967 und

1978, wird bereits im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), als Vorarbeit für das

Schließungskonzept, geleistet. Die Aufklärung der Vorgänge rund um die Asse ist

selbstverständlich auch für uns prioritär. Allerdings geht eine sichere Schließung der Asse

durch das BfS, begleitet durch den Umweltausschuss des Landtages und durch die

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 18

Begleitgruppe Asse II, vor. Die politische Aufarbeitung sollte für unser Dafürhalten durch

eine unabhängige Kommission aus Wissenschaftlern und Historikern und nicht durch

Parteipolitiker erfolgen. Dem berechtigten Interesse der Menschen im Umfeld der Asse an

den Einlagerungen, an der Entwicklungsgeschichte und am Schließungskonzept wäre die

Politik so besser gerecht geworden. Im Vorfeld der Bundestagswahl ist nun regelmäßig mit

Wahlkampfrhetorik und „Asse-Hysterie“ zu rechnen. Dies ist umso bedauerlicher, weil einem

Aufklärungsbedürfnis auf Bundesebene jederzeit durch das Bundesumweltministerium

(BMU), als Aufsichtsbehörde des Betreibers BfS, hätte nachgegangen werden können.

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 19

7. EUROPA UND MEDIEN

Wissenschaftliche Fachreferenten: Patrick Schlupp; Telefon 0511-3030 4313

7.1 Niedersächsischer Landtag formuliert Erwartungen an das nächste

Europäische Parlament

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP hat der Landtag in seiner

Sitzung vom 13. Mai 2009 einen Entschließung verabschiedet, in der niedersächsische

Erwartungen an das am 7. Juni 2009 neu zu wählende Europäische Parlament formuliert

werden. Dem Entschließungsantrag liegt der politische Wille des Landtages zugrunde,

möglichst eng mit den neugewählten Volksvertretern des Europäischen Parlaments

zusammenzuarbeiten und diese bereits frühzeitig über niedersächsische Interessen in Europa

zu sensibilisieren.

Denn Niedersachsen profitiert enorm vom europäischen Einigungsprozess. So fließen

beispielsweise in der laufenden Förderperiode von 2007 bis 2013 insgesamt 1,7 Mrd. Euro an

europäischen Strukturfördermitteln nach Niedersachsen. Diesen sowie weitere Vorzüge und

Nutzen, die das Land Niedersachsen aus seiner Zusammenarbeit mit der Europäischen Union

zieht, gilt es nun, den Bürgerinnen und Bürgern auch mit Blick auf die bevorstehende

Europawahl näher zu bringen.

Um eine weiterhin fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Niedersächsischem Landtag

und dem Europäischem Parlament sicherzustellen, war hierbei aus Sicht der FDP-Fraktion

entscheidend, dass der Entschließungsantrag einerseits detailliert die Vorzüge und Stärken

Niedersachsens aufführt sowie andererseits konkrete Forderungen in zentralen

Politikbereichen an das Europäische Parlament stellt. Aus niedersächsischer Sicht

entscheidende Politikfelder sind neben der EU-Strukturförderung die Land- und

Ernährungswirtschaft, die Zukunft der Automobilindustrie sowie der weitere Ausbau der

europäischen Verkehrsnetze, die maritime Wirtschaft und der Energiestandort Europa.