Upload
nordicweb-gmbh
View
214
Download
1
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Aktuelles aus dem Landtag - Mai 2009
Citation preview
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1
INHALTSVERZEICHNIS
1. Allgemeines/ Personalien
Neue Mitarbeiterin in der FDP-Landtagsfraktion 2
2. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit
2.1 Grippepandemie 3
2.2 Organspende 4-5
3. Bildung, Wissenschaft und Kultur
3.1 Unterrichtsversorgung 6-7
3.2 Schulgesetznovelle 7
3.3 Hochschule Vechta 8
3.4 Defusion Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven 8-9
4. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
4.1 Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge/
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009 10-11
4.2 Regionalisierungsmittel 11-12
4.3 Ergebnisse der Steuerschätzung und Auswirkung auf Niedersachsen 12-13
5. Innen-, Rechts- und Sportpolitik
5.1 Änderung des Kommunalverfassungsrechts 14
5.2 Verschärfung des Waffenrechts 15
5.3 Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der
Juristinnen und Juristen (NJAG) 15-16
6. Agrar und Umwelt
6.1 Notlage der Milchviehhalter 17
6.2 Asse-Untersuchungsausschuss 17-18
7. Europa und Medien
7.1 Niedersächsischer Landtag formuliert Erwartungen an das nächste
Europäische Parlament 19
___________________________________________________________________________________
Ausgabe Mai 2009
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2
1. ALLGEMEINES / PERSONALIEN
Ansprechpartnerin: Bianca Beyer ; Telefon 0511-3030 4308
Neue Pressesprecherin in der FDP-Landtagsfraktion
An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere bisherige
Pressesprecherin, Silke Schaar, zum 1.6.2009 die Fraktion verlassen wird. Frau Schaar wird
weiterhin als Pressesprecherin tätig sein, allerdings im Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Gleichzeitig bekommt die Geschäftsstelle der FDP-Landtagsfraktion personelle Verstärkung.
Seit dem 18. Mai 2009 ist Claudia Lang bei uns als Referentin für Presse, Öffentlichkeitsarbeit
und Kampagnen tätig.
Frau Lang können Sie telefonisch unter 05 11 - 30 30 43 02 und per Email
[email protected] erreichen.
Mareike Goldmann, die bisherige Persönliche Referentin des Fraktionsvorsitzenden, aht zum
1.05.2009 ebenfalls in das Ministerim für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gewechselt. Sie ist
dort im Ministerbüro als Persönliche Referentin von Dr. Philipp Rösler tätig.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3
2. SOZIALES, FAMILIE; FRAUEN UND GESUNDHEIT
Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306
2.1 Grippepandemie
Seit einigen Wochen ist eine neuartige Variante des Grippevirus vom Typ H1N1 aufgetreten,
die auch als „Schweinegrippe“, „Mexikanische Grippe“, „Nordamerikanische Grippe“ oder
„Neue Grippe“ bezeichnet wird. Diese neue Virusvariante besitzt eine Mischung von
Gensegmenten nordamerikanischer und eurasischer Schweingrippen, nordamerikanischer
Vogelgrippe und eines menschlichen Grippevirus. Es handelt sich also nicht um die klassische
Schweinegrippe. Es besteht eine hohe Infektiösität bei der Übertragung von Mensch zu
Mensch, was zu der Gefahr einer schnellen weltweiten Verbreitung und damit einer
Pandemie führt. Grundsätzlich kann jeder neuartige Virustyp zu einer Grippepandemie mit
hohen Erkrankungsraten führen, da die menschliche Immunabwehr darauf nicht eingestellt
ist und auch keine Impfstoffe vorhanden sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat
Ende April die zweithöchste pandemische Warnphase 5 ausgerufen. Während weltweit
mehrere tausend Erkrankungen bekannt sind (vor allem in Mexiko, USA und Kanada),
wurden in Deutschland bisher nur einzelne Fälle gemeldet. Symptome und Sterblichkeit sind
vergleichbar mit Influenza-Viren bei saisonalen Grippewellen. Daher ist derzeit von keiner
besonderen Gefahr bei uns auszugehen. Problematisch wären weitere Mutationen des
Virustyps, die mit schwereren Krankheitsverläufen verbunden wären. Dies ist zwar nicht
abzusehen, aber durchaus möglich und könnte im schlimmsten Fall zu einer globalen
Pandemie mit mehreren Millionen Toten führen, wie bei der „Spanischen Grippe“ 1918. Eine
Behandlung mit antiviralen Arzneimitteln wie Tamiflu und Relenza kann aber die Schwere der
Erkrankung abmildern und Komplikationen vermeiden.
Aufgrund der Pandemie-Warnungen der WHO sind auch die vor einigen Jahren im Zuge der
Vogelgrippe erstellten Pandemiepläne des Bundes und der Länder aktiviert worden. Neben
der Überwachung von Verdachtsfällen steht derzeit die Bevorratung der antiviralen
Arzneimittel im Vordergrund. Niedersachsen wird auf den empfohlenen Stand von 20 % der
Bevölkerung aufstocken, was der Bevorratungsquote der meisten anderen Bundesländer
entspricht. Der Landtag hat jetzt 10,7 Mio. Euro bereit gestellt, um damit die Vorkaufsrechte
der Hersteller zu nutzen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4
2.1 Organspende
Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Entschließungsantrag zur verbesserten
Aufklärung für Organspenden eingebracht. Hintergrund sind bedenkliche Entwicklungen
hinsichtlich der Spenderbereitschaft. So ist nach der aktuellen Studie der DSO (Deutsche
Stiftung Organtransplantation) die Zahl der Organspender seit 1997 zwar von 1079
bundesweit bis zum absoluten Hoch von 1313 im Jahr 2007 angestiegen, im letzten Jahr
aber deutlich auf 1198 zurückgegangen. Derzeit stehen fast 12.000 Menschen auf der
Warteliste für Organtransplantationen, von denen geschätzt jeden Tag drei sterben.
Deutschland liegt mit 14,6 Organspendern je 1 Mio. Einwohnern im europäischen Mittelfeld,
aber deutlich hinter Spanien mit 33,8 Organspendern. Auch zwischen den Bundesländern
ergeben sich signifikante Unterschiede. Niedersachsen liegt mit 12,6 Organspendern
zusammen mit Hessen und Baden-Württemberg im unteren Bereich, an der Spitze liegen die
neuen Bundesländer.
Dabei zeigt sich grundsätzlich eine hohe passive Zustimmung zur Organspende. Nach
verschiedenen repräsentativen Umfragen sind ca. 2/3 der Bevölkerung zur Organspende
bereit (zwischen 59 % und 74 %). Aber nur 11 % bis 16 % haben ihre Spendebereitschaft
mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert. Gründe dafür liegen in einer fehlenden
Auseinandersetzung mit dem Thema und mit dem Sterben überhaupt, im geringen Wissen
über die Umstände der Transplantation, in Befürchtungen vor einer nicht lebenserhaltenden
Behandlung, in der Anzweiflung des Hirntodkriteriums und in weiteren ethischen und
religiösen Gründen. Hauptziel neben einer allgemein verbesserten Information sollte daher
eine höhere Verbreitung des Organspendeausweises sein.
Bereits derzeit gibt es zahlreiche Initiativen zur Aufklärung. Das Budget der BZgA
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) wurde im Haushaltsentwurf 2009 des
Bundes von 450.000 Euro auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Daneben sind etliche Krankenkassen, die
DSO und Selbsthilfegruppen tätig. In Niedersachsen hat die Landesregierung ein Netzwerk
Organspende initiiert und öffentlichkeitswirksame Aktionen z. B. mit Fußballspielern
gestartet. Mit dem vorliegenden Antrag soll eine weitere Intensivierung und eine bessere
Koordination aller Akteure in der Gesundheitsprävention angestrebt werden. Ein Gedanke zur
Verbreitung des Organspendeausweises ist die aktive Aushändigung von Formularen bei
Behördenbesuchen. Aufgrund der Bedenken der FDP gegenüber der elektronischen
Gesundheitskarte stehen wir der geplanten freiwilligen Erklärung zur Organspende im
Datensatz der Karte hingegen skeptisch gegenüber.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5
Die verpflichtende landesgesetzliche Einrichtung von Transplantationsbeauftragten in den
Krankenhäusern halten wir für wenig sinnvoll. Die Erfahrung anderer Bundesländer zeigt,
dass die Realisierung von Organspenden weniger von gesetzlich bestimmten Beauftragten
abhängt, als vielmehr vom individuellen Engagement der beteiligten Ärzte. Allerdings könnte
eine verstärkte Einbindung der DSO sowohl bei der Hirntoddiagnostik wie bei den
Angehörigengesprächen für die Ärzte hilfreich sein.
Bisher hat die Lebendspende in Deutschland eine eher geringe Bedeutung. Es handelt sich
dabei in erster Linie um Nieren- und Teilleberspenden. Bei den Nierentransplantationen liegt
der Anteil der Lebendspenden bei 19,5 %. Das Transplantationsgesetz des Bundes setzt
enge Grenzen mit der Beschränkung auf nahe Angehörige und der Nachrangigkeit
gegenüber der postmortalen Spende. Die FDP-Bundestagsfraktion strebt hier Erleichterungen
an, wie die Aufhebung der Nachrangigkeit, die Zulassung von Überkreuzspenden zwischen
zwei Paaren und die Zulassung der anonymen Spende in einen Organpool. Der Organhandel
muss selbstverständlich strafbewehrt bleiben.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6
3. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
Wissenschaftliche Fachreferentin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303
3.1 Unterrichtsversorgung
Am 17. März hatten die Fraktionen von FDP und CDU den Beschluss „Bildungsland
Niedersachsen – Schulen in Niedersachsen qualitativ weiterentwickeln“ verabschiedet. Dabei
griff das Papier viele der Vorschläge auf, die das Kabinett am 24. Februar in seinem
Beschluss „Bildungsland Niedersachsen – Erfolge und Herausforderungen“ gefasst hat. Dabei
geht es einerseits um Maßnahmen, die der Sicherung der Unterrichtsversorgung dienen
sollen, andererseits um die Weiterentwicklung des Niedersächsischen Schulsystems. Über die
Vorschläge haben wir bereits in der Februar- und Märzausgabe von Aktuelles aus dem
Landtag ausführlich berichtet.
Nun hat das Kultusministerium einen ersten Zwischenstand über die Umsetzung der
beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung vorgelegt. Inwieweit
durch die einzelnen Maßnahmen zusätzliche Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) gewonnen werden
konnten, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Maßnahme erreichte VZLE
zusätzliche Stellen aus dem Haushalt 2009 250 VZLE
zusätzliche Stellen durch Nachtragshaushalt 2009 250 VZLE
Einstellung von 240 zusätzlichen Referendaren zum 1.8.2009 50 VZLE
Grundschullehrkräfte, die teilzeitbeschäftigt sind oder neu eingestellt werden, werden in den Beamtenstatus bei voller Arbeitszeit übernommen
145 VZLE
Feuerwehrlehrkräfte bis zur vollen Stundenzahl einstellen 70 VZLE
Weiterbeschäftigung von zur Pensionierung anstehenden Lehrkräfte auf freiwilliger Basis – vor allem in den so genannten Mangelfächern
noch offen
Mehrarbeit von Referendaren über die Ausbildungsanforderungen hinaus auf freiwilliger Basis und gegen gesonderte Vergütung
20 VZLE
Schulen erhalten die Möglichkeit die Klassen jährlich neu zu bilden 150 VZLE
Altersteilzeit als Blockmodell auf freiwilliger Basis noch offen
für zwei Jahre individuelle Prüfung von Teilzeitanträgen, vor allem bei 350 VZLE
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 7
Gymnasiallehrkräften mit Mangelfächern
Umwandlung der verbliebenen Vollen Halbtagsschulen in Verlässliche Grundschulen ab dem 1.8.2010
90 VZLE (ab 1.8.2010)
Reduzierung der Anrechnungs- und Entlastungsstunden für zwei Jahre 80 VZLE
andere Kompensationsmaßnahmen 280 VZLE
Summe erreichte VZLE zum 1.8.2009: 1.645 VZLE
Summe erreichte VZLE zum 1.8.2010: 1.735 VZLE
Trotz einiger noch fehlender Rückmeldungen bzw. offen stehender Stellen, kann schon jetzt
das Zwischenfazit gezogen werden, dass das Maßnahmenpaket helfen wird, die
Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Von den angestrebten 2.050 zusätzlichen
Vollzeitlehrereinheiten, sind für das kommende Schuljahr gut 80% erreicht. Das bedeutet,
dass wir in 2009/2010 mit einer Unterrichtsversorgung von rund 98,5% rechnen können.
3.2 Schulgesetznovelle
Im Mai-Plenum haben die Fraktionen von FDP und CDU den Entwurf zur Schulgesetznovelle
eingebracht, der für die Umsetzung der im März beschlossenen Maßnahmen zur
Weiterentwicklung des Schulsystems und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung die
rechtlichen Voraussetzungen schafft. Besonders umstritten und diskutiert sind dabei die
Pläne, neben dem Abitur nach 13 Jahren an Integrierten Gesamtschulen auch das Abitur
nach 12 Jahren einzuführen sowie die verbliebenen Vollen Halbtagsschulen in Verlässliche
Grundschulen umzuwandeln.
Beide Maßnahmen wurden bereits ausführlicher in der März-Ausgabe von Aktuelles aus dem
Landtag vorgestellt und begründet. Die Fraktion hat ein Informationspaket mit
Argumentationshilfen zu den wichtigsten Punkten des Gesetzentwurfes zusammengestellt
und bereits an per Email erreichbare kommunale Mandatsträger, Kreis- und Ortsvorsitzende
und Mitglieder des LFA Schule verschickt. Sollten Sie ebenfalls Interesse an dem
Informationspaket haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin Claudia
Fritzsche unter [email protected].
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 8
3.3 Hochschule Vechta wird Universität
Im Mai-Plenum hat der Landtag einen Antrag der Fraktionen von FDP und CDU beschlossen,
die Hochschule Vechta in „Universität Vechta“ umzubenennen. Damit würdigt der Landtag
die positive Entwicklung der Hochschule zur bedeutendsten Bildungseinrichtung im
Oldenburger Münsterland. Mit den Schwerpunktbereichen Lehrerbildung, Gerontolo-
gie/Soziale Dienstleistungen und Agrar- und Ernährungswissenschaften hat die Hochschule
sowohl im Lehr- als auch im Forschungsbereich ein erkennbares Profil geschaffen. Dafür
wurden seit 2004 an der Hochschule 45% der Professorenstellen neu profiliert, neu
geschaffen oder neu besetzt. Die positive Entwicklung der Studierendenzahl und der Anzahl
der Promovierenden zeigt, dass das Angebot der Hochschule Vechta aufgenommen wird und
die Hochschule auch für Nachwuchsforscher interessant ist. Die fachlichen Schwerpunkte
und auch die interdisziplinären Forschungsansätze geben der Hochschule eindeutig ein
universitäres Profil.
3.4 Defusion Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven
Im April wurde das Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen
eingebracht, in dem die Defusion der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven
(FH OOW) geregelt werden soll. Die drei früher selbstständigen Fachhochschulen wurden im
Jahr 2000 zur FH OOW mit Sitz in Emden unter starken Protesten zusammengeschlossen.
Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2003 wurde eine Gutachtergruppe beauftragt, die
Fusion zu evaluieren. Die Gruppe formulierte Empfehlungen, die helfen sollten, die Akzeptanz
der Fusion zu erhöhen oder die Qualität von Lehre und Forschung zu verbessern. Die
Empfehlungen umfassten zum Beispiel Fragen der standortübergreifenden Neuordnung des
Studienangebotes, Profilierung der Masterstudiengänge oder Verlagerung des Sitzes der FH.
Diese Empfehlungen wurden von der FH nur teilweise oder gar nicht umgesetzt.
So wurde im Juli 2008 durch das Wissenschaftsministerium erneut die Kommission
„Zukünftige Entwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven
berufen. Diese Kommission legte im Januar 2009 ihren Bericht mit vor. Die Kommission
musste feststellen, dass ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept und eine standortübergreifende
Planung fehlten. Für ein Fortbestehen der FH OOW in der gegenwärtigen Struktur sieht sie
keine Zukunft. Die Strukturkommission hat für die künftige Struktur der Hochschulen im
Nordwesten folgende Vorschläge erarbeitet:
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 9
für die Region Ostfriesland soll eine Fachhochschule Emden/Leer mit einer eigenen
Verwaltung und Zentralen Einrichtungen gebildet werden
für die Region Oldenburg soll eine Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
gebildet werden, die Verwaltung und die Zentralen Einrichtungen sollen in
Kooperation mit der Universität Oldenburg eingerichtet werden
Der nun vorliegende Gesetzentwurf setzt diese Empfehlungen weitgehend um. In der ersten
Maiwoche hat dazu eine Anhörung stattgefunden. Im Wesentlichen wurde die vorge-
schlagene Defusion in die beiden neuen Fachhochschulen begrüßt. Kritische Anmerkungen
gab es vor allem hinsichtlich der Ausgestaltung der Kooperation zwischen der FH Wilhelms-
haven/Oldenburg/Elsfleth mit der Universität Oldenburg. Diese Überlegungen werden in den
nun folgenden Beratungen mit berücksichtigt. Das Gesetz soll im Juni-Plenum verabschiedet
werden.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 10
4. HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4305
4.1 Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge /
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2009 den Gesetzesvorschlag
der Landesregierung zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf
Landesbeamten beschlossen.
Wesentlicher Inhalt des „Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der
Versorgungsbezüge in den Jahren 2009 und 2010“ ist, dass Bezüge aller Beamtinnen und
Beamten rückwirkend zum 1. März 2009 um einen Sockelbetrag in Höhe von 20 Euro aufge-
stockt werden. Dieses gesteigerte Grundgehalt wird, ebenfalls rückwirkend zum 1. März
2009, um 3 % erhöht. Zum 1. März 2010 werden die Bezüge dann um zusätzliche 1,2 %.
Beide Besoldungserhöhungen werden ebenso auf die Pensionäre und alle weiteren
Versorgungsempfänger übertragen.
Schwerpunkt der Diskussion im Landtag und in der Öffentlichkeit war dabei die Frage, ob
diese Regelungen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Länder wirkungsgleich auf
die Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfänger überträgt.
Dabei konnte der Forderung nach einem um weitere 20 Euro auf 40 Euro erhöhten
Sockelbetrag nicht entsprochen werden, da durch eine derartige Erhöhung das Tarifergebnis
nicht umgesetzt worden wäre. Vielmehr handelt es sich bei den im Tarifabschluss für die
Beschäftigten enthaltenen weiteren 20 Euro um eine Kompensation für den Wegfall einer
Leistungsvergütung rückwirkend zum 1. Januar 2009. Aus diesem Grund wird diese im
Tarifbereich 2009 nur noch als Einmalzahlung von 40 Euro für die Zeit vor dem
Tarifabschluss, also die Monate Januar und Februar, gewährt. Ab März entfällt diese, sodass
es sich also um eine wirkungsgleiche Umsetzung der Tarifverträge für Beamte und
Beschäftigte handelt. Beide erhalten de facto einen durchschnittlichen Erhöhungsbetrag von
20 Euro.
Darüber hinaus ist in naher Zukunft durch die aktuelle wirtschaftliche Situation eine höhere
Besoldungs- und Versorgungserhöhung nicht zu rechtfertigen, da dies eine weitere
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 11
Mehrbelastung des Haushalts zur Folge hätte. Die Haushaltsmäßigen Auswirkungen der
nunmehr beschlossenen Regelung betragen:
- für das Jahr 2009 rd. 208,02 Mio. Euro; davon wurden 142 Mio. Euro im
Haushaltsplan 2009 veranschlagt;
- für das Jahr 2010 rd. 323 Mio. Euro; davon wurden 283,40 Mio. Euro in der
Mittelfristigen Planung berücksichtigt.
Die Haushaltsbelastungen wirken jeweils für die Folgejahre fort.
Ergänzend zu diesen Regelungen wurde auch beschlossen Änderungen im Haushalt des
Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vorzunehmen.
Durch diese Änderung werden zusätzliche Mittel von 10,7 Mio. Euro zur Bekämpfung von
Seuchen bereitgestellt. Für Einzelheiten zu diesem Beschluss verweise ich auf die
Ausführungen in Punkt 2.1 dieser Ausgabe von Aktuelles aus dem Landtag.
4.2 Regionalisierungsmittel
In der vergangenen Plenarwoche befasste sich der Landtag in erster Beratung auch mit zwei
Anträgen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema
Regionalisierungsmittel.
Regionalisierungsmittel sind Mittel, die zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs
dienen. Sie werden den Ländern vom Bund aus dem Mineralölsteueraufkommen – aufgrund
des Regionalisierungsgesetzes – für die Bestellung der Nahverkehrsleistungen zur Verfügung
gestellt.
Eine unerwartete kurzfristige Kürzung dieser Bundesmittel rückwirkend für das Jahr 2006
und in den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurde u.a. dadurch abgefedert, dass den
Aufgabenträgern für diese Jahre 2008 u. 2009 jeweils 15 Mio. Euro aus Landesmitteln zur
Verfügung gestellt wurden. Dies entsprach damals dem von den Aufgabenträgern
gemeldeten Bedarf, so dass mit den zusätzlichen Landesmitteln der bis dahin geltende
Fahrplanumfang weiter angeboten werden konnte.
Mit ihren Entschließungsanträgen haben sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen für eine vorzeitige und zumindest mittelfristige Bereitstellung von Landesmitteln für
die Bestellung von ÖPNV-Betriebsleistungen eingesetzt.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 12
Selbstverständlich ist auch die FDP daran interessiert den ÖPNV/SPNV in Niedersachsen zu
sichern und attraktiv weiterzuentwickeln. In Anbetracht der vom Bund nach wie vor nicht
zurückgenommenen Kürzungen ist aber eindeutig, dass dies in der jetzigen
Wirtschaftssituation nicht einfacher sein wird. Hinzu kommt der spürbare Rückzug der DB AG
aus der Fläche und eine damit einhergehende Sicherstellung der Anbindungen durch das
Land.
Die Überlegungen für die Aufstellung des Landeshaushalts 2010 beginnen derzeit. Als
teilweise Kompensation für die Reduzierung der Zuweisungen beabsichtigt die
Landesregierung für Zuweisungen an die Aufgabenträger zur Bestellung von SPNV-/ÖPNV-
Betriebsleistungen auch ab 2010 Mittel zu veranschlagen. Aus diesem Grund findet zurzeit
auch eine Bedarfsanalyse statt, die sicherstellen soll, dass die benötigten Verkehrsangebote
weiterhin aufrechterhalten werden können. Das gemeinsame Ziel der Anträge ist daher
bereits erreicht.
Der zusätzliche Bedarf an Landesmitteln für das Fahrplanangebot 2010 beläuft sich nach den
bisher vorliegenden Angaben der Aufgabenträger auf 7,4 Mio. Euro. Die Summe umfasst den
Betrag für die Region Hannover in Höhe von 1,8 Mio. Euro, der gleichgeblieben ist, sowie 5,6
Mio. Euro für den Zweckverband Großraum Braunschweig für die Jahre 2010 – 2014. Der
Bedarf der LNVG ist in erster Linie aus erwirtschafteten Rücklagen zur Deckung mit
einzubeziehen, was dafür spricht wie wichtig und erfolgreich eine Privatisierung ist.
4.3 Ergebnisse der Steuerschätzung und Auswirkungen auf
Niedersachsen
Parallel zur Sitzung des Landtages vom 12. bis 14. Mai 2009 fand die 134. Sitzung des
Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Seit Ende letzter Woche liegen nunmehr die Ergebnisse
vor. Gegenüber der Steuerschätzung vom November 2008 werden die Steuereinnahmen im
Jahre 2009 voraussichtlich um 45 Mrd. Euro niedriger ausfallen.
Auf den Bund entfällt hiervon ein Minus von 21,5 Mrd. Euro. Die Länder müssen 2009 mit
Einnahmeeinbußen in Höhe von 16,5 Mrd. Euro rechnen, für die Gemeinden ergeben sich
Mindereinnahmen von 7,6 Mrd. Euro. 2010 wird das Steueraufkommen insgesamt um 84,7
Mrd. Euro geringer ausfallen als im Mai 2008 angenommen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 13
Diese Zahlen haben auch Auswirkungen auf den Niedersächsischen Landeshaushalt. Es
werden in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 5 Mrd. Euro fehlen. Für das laufende Jahr
ist mit einem Minus von 1,716 Mrd. Euro zu rechnen, 2010 werden es aller Voraussicht nach
sogar 3,286 Mrd. Euro sein. Die haushaltswirksamen Mindereinnahmen sind allerdings etwas
geringer. Sie betragen 1,261 Mrd. Euro im Jahr 2009 beziehungsweise 2,390 Mrd. Euro im
Jahr 2010, da das Land aus der zum Bund verlagerten Kraftfahrzeugsteuer
Kompensationszahlungen erhält. Insgesamt ist Niedersachsen damit an den bundesweiten
Mindereinnahmen unterdurchschnittlich beteiligt.
Im Haushaltsjahr 2010 droht somit ein Defizit von ca. 3,8 Mrd. Euro, da die bisherigen
Planungen schon von einem Defizit von 1,4 Mrd. Euro ausgingen.
FDP und CDU haben bisher große Erfolge in der Haushaltspolitik erzielt. Weiterhin gilt, der
Verschuldung in Niedersachsen müssen enge Grenzen gesetzt werden. Trotz manches
Eindrucks ist das Geld in den letzten Monaten nicht mehr geworden. Unter veränderten
Voraussetzungen ist der Haushaltsausgleich ein wichtiges Ziel unserer Politik. An dieser
ehrgeizigen Aufgabe gilt es weiter hart zu arbeiten.
Für die Einzelheiten der Steuerschätzung verweise ich auf die beigefügten Anlagen.
- Anlage 1: Ergebnisse der 134. Sitzung des AK Steuerschätzung
- Anlage 2 und 3: Regionalisierte Auswirkungen der Steuerschätzung
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 14
5. INNEN-, RECHTS- UND SPORTPOLITIK
Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Seggebrock; Telefon 0511-3030 4314
5.1 Änderung des Kommunalverfassungsrechts
In der vergangenen Plenumswoche hat der Niedersächsische Landtag eine Änderung des
Kommunalverfassungsrechts beschlossen.
Mit der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts sind Änderungen vorgenommen
worden, die sich im Bereich der kommunalen Praxis als dringend erforderlich erwiesen
haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Novelle ist die Erleichterung des freiwilligen
Zusammenschlusses von Samtgemeinden. Dieses kann sich gerade in der momentanen
Situation vor dem Hintergrund fortlaufender hauswirtschaftlicher Probleme, den Folgen des
demographischen Wandels und Zusammengehörigkeitsgefühlen als sinnvoll erweisen. Die
bisherigen Regelungen sahen vor, dass es für den Zusammenschluss eines formellen
Gesetzes bedurfte. Zukünftig wird dieses bei Einigkeit innerhalb der Samtgemeinden über die
Fusion durch eine Rechtsverordnung des Innenministeriums möglich sein. Wichtig war uns
hierbei, dass dieses nur bei Einigkeit über die Fusion möglich ist. Eine Gebietsreform von
oben lehnt die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag weiterhin ganz klar ab. So
werden Zusammenschlüsse durch Rechtsverordnungen auch nur möglich sein, wenn alle
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden zustimmen. Ist dieses nicht der Fall, wird eine
Zustimmung des Landtages erforderlich sein. Des Weiteren werden mit der Novellierung die
Rahmenbedingung für die interkommunale Zusammenarbeit erleichtert. Auch in den
Bereichen Bürgerbegehren, dem Recht der Eigenbetriebe und des Kommunalabgabenrechts
sind Bedürfnisse aus der kommunalen Praxis aufgegriffen worden und gesetzlich normiert
worden. Eine wesentliche Änderung ergibt sich auch im Bereich der kommunal-
wirtschaftlichen Vorschriften. Hier wurde durch die Fraktionen von FDP und CDU eine
Anregung der Kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen und eine Sponsoring-Regelung in
der Niedersächsischen Gemeindeordnung geschaffen. Zukünftig wird es dem Rat einer
Gemeinde möglich sein über die Annahme von Spenden und Zuwendungen, die über einer
gewissen Wertgrenze liegen, zu entscheiden. Diese Entscheidung wird der Rat in einer
öffentlichen Sitzung fällen. Mit dieser Regelung wird in dem sensiblen Bereich der Spenden
ein gewisses Maß an Rechtssicherheit und Transparent geschaffen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 15
5.2 Verschärfung des Waffenrechts
In den Dringlichen Anfragen wurde in der vergangenen Plenarwoche die geplante
Verschärfung des Waffenrechts behandelt. So sehen die Pläne der großen Koalition in Berlin
unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern vor. Der
grundrechtliche Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG wird hier völlig
außer Acht gelassen. Zudem soll die biometrische Sicherung von Waffenschränken und
bestimmten Schusswaffen vorgeschrieben werden. Dieses ist nicht zielführend, da hierdurch
eine unsachgemäße Aufbewahrung nicht verhindert werden kann. Auch war ursprünglich ein
Verbot von Spielen wie Paintball und Gotcha vorgesehen, von welchem zwischenzeitlich,
wohl auch aufgrund der massiven Kritik, aber wieder Abstand genommen worden ist. Im
Plenum hat der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann die Pläne der großen
Koalition ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
zeugen diese Pläne allerdings eher von unüberdachtem Aktionismus.
Zielführend sind aus Sicht der FDP-Fraktion allerdings Pläne, die eine Amnestieregelung für
die Abgabe von illegalen Waffen vorsehen. Auch eine vorgezogene Einführung des zentralen
Waffenregisters wird als sinnvoll erachtet. Wichtig ist aus unserer Sicht Beratungsangebote
für Waffenbesitzer zu schaffen. So sollen Waffenbesitzer die Möglichkeit erhalten sich durch
die Behörden über die rechtmäßige Lagerung ihrer Waffen beraten zu lassen.
5.3 Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der
Juristinnen und Juristen (NJAG)
Die Fraktionen von FDP und CDU haben ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen
Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen in den Landtag eingebracht. Das
Gesetz sieht zwei wesentliche Änderungen des NJAG vor. Zum einen soll der mündliche
Vortrag im Ersten Staatsexamen abgeschafft werden. Dieser sollte ursprünglich der
Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, wie Rhetorik, Verhandlungsmanagement,
Kommunikationsfähigkeit, etc. dienen. Dieses hat sich aber nach den bisherigen Erfahrungen
nicht bewährt, da sich Studierende in der Regel erst sehr spät auf diesen mündlichen Vortag
vorbereiten. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Vermittlung der Schlüsselqualifikationen in
den universitären Bereich vorzuverlagern und die Teilnahme an einer Veranstaltung zur
Vermittlung solcher Kenntnisse als Zulassungsvoraussetzung zur ersten Prüfung
auszugestalten. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Einführung des
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 16
Verbesserungsversuches im Zweiten Staatsexamen. Bisher gab es in Niedersachsen diese
Möglichkeit nicht. In anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit seit längerem.
Verschiedene Anfragen von Studierenden, die in den Vorbereitungsdienst eintreten wollen,
haben gezeigt, dass die Möglichkeit der Notenverbesserung bei der Entscheidung für den Ort
des Vorbereitungsdienstes eine Rolle spielt. Im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung des
Landes und die Chancengleichheit für niedersächsische Absolventen ist daher die Einführung
eines Notenverbesserungsversuches sachgerecht.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 17
6. AGRAR UND UMWELT
Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511-3030 4312
6.1 Notlage der Milchviehhalter
Die Krise der Landwirtschaft, insbesondere die Situation der 14.000 niedersächsischen
Micherzeuger, haben die FDP-Fraktion dazu veranlasst, im Mai-Plenum verstärkt auf konkrete
Entlastungen durch die Politik zu drängen. In der Aktuellen Stunde wurde die
Bundesregierung unmissverständlich zur Senkung der Agrardieselsteuer und zum Abbau der
überbordenden Bürokratie aufgefordert. Ein gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU/
FDP-Koalition zur Entlastung der Milchviehalter war die Antwort auf die historisch tiefen
Milchauszahlungspreise im April dieses Jahres. Ein umfangreicher Maßnahmenkatalog soll
den Milchbauern kurzfristig Liquiditätsmittel zur Verfügung stellen. Das Vorziehen der
Auszahlung von EU-Prämien, die Anpassung von Umschuldungs- und Kreditprogrammen und
die Prüfung von Steuerentlastungen sind nur einige Möglichkeiten der politischen
Hilfeleistung. Darüber hinaus sind marktverbessernde Maßnahmen für Erzeuger und
Molkereien gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und die Verbesserung der
Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen durch Investitionen anzustreben.
6.2 Asse-Untersuchungsausschuss
Zunehmender Druck auf die SPD-Landtagsfraktion bewegten die Sozialdemokraten im Mai-
Plenum einen eigenen Entschließungsantrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen
Untersuchungsausschuss (PUA) einzubringen. Grüne und Linke haben einen Untersuchungs-
ausschuss seit vergangen Sommer gefordert, konnten diesen aber ohne die Zustimmung der
SPD nicht durchsetzen. Im vergangenen September-Plenum erläuterte die SPD den Grünen
und Linken ausführlich die Sinnlosigkeit eines PUA und das die Forderungen zur Einsetzung
„…weitestgehend aufgeklärt…“ sind. Schon damals erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende,
dass er sich imstande sieht eine politische Bewertung vorzunehmen und stellte in diesem
Zusammenhang die Frage nach Aufwand und Ertrag eines PUA. Die Hauptforderung der
Einsetzungsbeschlüsse, die Ermittlung der Einlagerungen in die Asse zwischen 1967 und
1978, wird bereits im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), als Vorarbeit für das
Schließungskonzept, geleistet. Die Aufklärung der Vorgänge rund um die Asse ist
selbstverständlich auch für uns prioritär. Allerdings geht eine sichere Schließung der Asse
durch das BfS, begleitet durch den Umweltausschuss des Landtages und durch die
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 18
Begleitgruppe Asse II, vor. Die politische Aufarbeitung sollte für unser Dafürhalten durch
eine unabhängige Kommission aus Wissenschaftlern und Historikern und nicht durch
Parteipolitiker erfolgen. Dem berechtigten Interesse der Menschen im Umfeld der Asse an
den Einlagerungen, an der Entwicklungsgeschichte und am Schließungskonzept wäre die
Politik so besser gerecht geworden. Im Vorfeld der Bundestagswahl ist nun regelmäßig mit
Wahlkampfrhetorik und „Asse-Hysterie“ zu rechnen. Dies ist umso bedauerlicher, weil einem
Aufklärungsbedürfnis auf Bundesebene jederzeit durch das Bundesumweltministerium
(BMU), als Aufsichtsbehörde des Betreibers BfS, hätte nachgegangen werden können.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 19
7. EUROPA UND MEDIEN
Wissenschaftliche Fachreferenten: Patrick Schlupp; Telefon 0511-3030 4313
7.1 Niedersächsischer Landtag formuliert Erwartungen an das nächste
Europäische Parlament
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP hat der Landtag in seiner
Sitzung vom 13. Mai 2009 einen Entschließung verabschiedet, in der niedersächsische
Erwartungen an das am 7. Juni 2009 neu zu wählende Europäische Parlament formuliert
werden. Dem Entschließungsantrag liegt der politische Wille des Landtages zugrunde,
möglichst eng mit den neugewählten Volksvertretern des Europäischen Parlaments
zusammenzuarbeiten und diese bereits frühzeitig über niedersächsische Interessen in Europa
zu sensibilisieren.
Denn Niedersachsen profitiert enorm vom europäischen Einigungsprozess. So fließen
beispielsweise in der laufenden Förderperiode von 2007 bis 2013 insgesamt 1,7 Mrd. Euro an
europäischen Strukturfördermitteln nach Niedersachsen. Diesen sowie weitere Vorzüge und
Nutzen, die das Land Niedersachsen aus seiner Zusammenarbeit mit der Europäischen Union
zieht, gilt es nun, den Bürgerinnen und Bürgern auch mit Blick auf die bevorstehende
Europawahl näher zu bringen.
Um eine weiterhin fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Niedersächsischem Landtag
und dem Europäischem Parlament sicherzustellen, war hierbei aus Sicht der FDP-Fraktion
entscheidend, dass der Entschließungsantrag einerseits detailliert die Vorzüge und Stärken
Niedersachsens aufführt sowie andererseits konkrete Forderungen in zentralen
Politikbereichen an das Europäische Parlament stellt. Aus niedersächsischer Sicht
entscheidende Politikfelder sind neben der EU-Strukturförderung die Land- und
Ernährungswirtschaft, die Zukunft der Automobilindustrie sowie der weitere Ausbau der
europäischen Verkehrsnetze, die maritime Wirtschaft und der Energiestandort Europa.