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Ausgabe: August 2012 · Preis: 3,85 ZKZ 66685 www.network-karriere.com Europas größte Wirtschafts-Zeitung für den Direktvertrieb Kunden kaufen nur von Siegern“ Martin Limbeck, „International Speaker of the Year 2012“, im Interview „Kunden kaufen nur von Siegern“ Martin Limbeck, „International Speaker of the Year 2012“, im Interview Tun Sie sich was Gutes, lesen Sie was Gutes: Die Network-Karriere. Tun Sie sich was Gutes, lesen Sie was Gutes: Die Network-Karriere. Beat Ambord: Jeder kann nach seiner Fasson zu Geld kommen Sabine Asgodom: Was ist Ihr USP? – Erfolg durch Selbst-PR Josef Gamon: Bestwater beteiligt Vertriebspartner an Aktienpaket Frauke Berner: „Gib mal mehr Nahrung fürs Köpfchen“ Michael Scheibe: „FlexKom ist das Network-Momentum des Jahrzehnts“ Josef Gamon: Bestwater beteiligt Vertriebspartner an Aktienpaket

„Kunden kaufen nur von Siegern“Martin Limbeck, „International Speaker of the Year 2012“, im InterviewMartin Limbeck, „International Speaker of the Year 2012“, im Interview

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Page 1: „Kunden kaufen nur von Siegern“Martin Limbeck, „International Speaker of the Year 2012“, im InterviewMartin Limbeck, „International Speaker of the Year 2012“, im Interview

Aus ga be: August 2012 · Preis: 3,85 € ZKZ 66685 www.net work-kar ri e re.com

Europas größte Wirtschafts-Zeitung für den Direktvertrieb

„„Kunden kaufen nur von Siegern“Martin Limbeck, „International Speaker of the Year 2012“, im Interview

„Kunden kaufen nur von Siegern“Martin Limbeck, „International Speaker of the Year 2012“, im Interview

Tun Sie sich was Gutes, lesen Sie was Gutes: Die Network-Karriere.Tun Sie sich was Gutes, lesen Sie was Gutes: Die Network-Karriere.

Beat Ambord: Jeder kann nach seiner Fasson zuGeld kommen

Sabine Asgodom:Was ist Ihr USP? –Erfolg durch Selbst-PR

Josef Gamon: Bestwater beteiligtVertriebspartner anAktienpaket

Frauke Berner: „Gib mal mehr Nahrung fürs Köpfchen“

Michael Scheibe:„FlexKom ist dasNetwork-Momentumdes Jahrzehnts“

Josef Gamon: Bestwater beteiligtVertriebspartner anAktienpaket

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www.net work-kar ri e re.com ● August 2012Sei te 38 Recht

Lebensversicherung: Rückabwicklung erleichtertLandgericht Frankfurt spricht wichtiges Urteil

Millionen Kapitalanleger ver-trauen ihren Bankberatern undVersicherungsvermittlern. DasRisiko, dass sich die Anlage-entscheidung als falsch erweist,trägt der Kunde. Voraussetzungdafür ist allerdings, dass dieBeratung des Kunden ausrei-chend war. Dies ist jedoch vie-len Beratern gar nicht möglich,weil sie das Kleingedruckte,etwa Versicherungsbedingun-gen oder Emissionsprospektemit bis zu hunderten von Sei-ten, noch gar nicht gelesen hat-ten.

Landgericht (LG) Frankfurt/Main: Nur anleger- und objektgerechte BeratungDem LG Frankfurt (Urteil vom12.09.2011, Az. 2-21 O 44/11) lagein Fall zugrunde, bei welchem derBerater zur Risiko-Diversifikationdem Kunden Zertifikate empfoh-len hatte, wobei der Kunde bereitssein Vermögen allein in Aktien an-gelegt hatte. Jedoch war dieseEmpfehlung ungeeignet, weil dieszu einem Klumpenrisiko beimEmittentenrisiko geführt hatte. Wei-terhin war diese Anlageberatungnicht geeignet, weil die Zertifikatedem Bereich der Aktienanlage zu-geordnet werden, sich also derAktienanteil durch diese Anlagegar nicht reduziert hatte. Wie dasGericht ausführte, kann der Bera-ter nicht einwenden, dass sich dieZertifikate teilweise auf andereAktien bezogen.

Fehlberatung ohne Blick aufEmittentenrisiko, Klumpen-risiko und AnlageklassenEine saubere Beratung des Kun-den muss anleger- und objektge-recht sein. Dafür „maßgeblich sindeinerseits Wissensstand, Risiko-bereitschaft und Anlageziel desKunden und andererseits die all-gemeinen Risiken, wie etwa dieKonjunkturlage und die Entwick-lung des Kapitalmarktes, sowie diespeziellen Risiken, die sich aus denbesonderen Umständen des An-lageobjekts ergeben. Während dieAufklärung des Kunden über dieseUmstände richtig und vollständigzu sein hat, muss die Bewertung

und Empfehlung eines Anlageob-jektes unter Berücksichtigung dergenannten Gegebenheiten ex antebetrachtet lediglich vertretbar sein.“Dies gilt wiederum nicht, wennder Berater sich selbst darüber hin-aus verpflichtet hat, etwa dazu, dasbeste Produkt zu vermitteln. Die-se Grundsätze sind auch bei derKapitalanlage in Lebensversiche-rungen zu beachten, wie vom Bun-desgerichtshof entschieden (BGH,Urteil vom 14.06.2007, Az. III ZR268/06). Damit können Millionen„von der Stange beratene“ Kundenvom Vermittler und im Einzelfallauch vom Versicherer einen Scha-densersatz fordern und beispiels-weise die Rückabwicklung begeh-ren.

Lebensversicherungen:Hohe Verwaltungskosten, oftunrentabel, selten flexibelAufklärungspflichtig sind insbe-sondere die speziellen Risiken ei-nes Anlageproduktes. Bei Zertifi-katen werden nicht selten rundacht Prozent Provisionen einkal-kuliert – ohne dass es der Kundeweiß. Ob es am Ende der Laufzeitden Einsatz überhaupt unverzinstzurückgibt, hängt beispielsweisedavon ab, ob der Herausgeber desWertpapiers nicht bereits in Kon-kurs oder Liquidation gegangenist.

Bei der Lebensversicherung istdas Risiko ähnlich hoch, einenVerlust durch Schieflage der Versi-cherungsgesellschaft zu erleiden.Weiterhin gehört zu den speziel-len Risiken der Kapitallebensver-sicherung, dass die Abschlusskos -

0ten mit den Prämien der erstenfünf Jahre verrechnet werden –der Kunde bei legal arbeitendenVersicherern in den ersten fünf Jah-ren nur rund die Hälfte der einbe-zahlten Prämien zurück bekäme.Natürlich gibt es auch Versicherer,die dem Kunden oft illegal we-sentlich weniger bei vorzeitigerKündigung abrechnen – soll derKunde doch klagen, denkt sich

mancher Versicherer und weistdie Programmierer an, die haus-eigene Software entsprechend zugestalten. Zudem gibt es bei Le-bensversicherungen auch einEmittentenrisiko, welches ein Be-rater bzw. Vermittler erst dann be-urteilen kann, wenn er sich mitder Bilanzierungspraxis, den nachAufsichtsrecht möglichen Spiel-räumen und den weitgehenden

Eingriffsmöglichkeiten der Versi-cherungsaufsicht bis zum Zah-lungsverbot und der Herabsetzungselbst bereits „garantierter“ An-sprüche auseinandergesetzt hat.Wer die Situation auf den Kapital-märkten kennt, muss wissen, dassdie um Anlagerisiken, Verwaltungs-kosten und Inflation bereinigtenRenditen in der Regel seit Jahrennicht mehr positiv sind. Daran än-dern auch „Steuereffekte“ nichts,sodass sich die Empfehlung zahl-reicher Finanzprodukte seit Jah-ren bestenfalls dafür eignen perSaldo eine negative Rendite zuerziehen.

Renditeerwartung als FalleVersicherer, Vermittler, Verbraucherund Verbraucherschützer habensich gegenseitig eingeredet, dassLebensversicherungen Kapitalan-lagen seien, die dann an ihrer Ren-dite zu messen seien. Tatsächlichaber gehört die eingezahlte Prämiedem Versicherer, der dafür eineVersicherungsleistung verspricht,dafür das Risiko übernimmt undseine Kosten decken muss. Es istjedem Versicherungsmathemati-ker klar, dass der zum Versiche-rungsbeginn im Mittel zu erwar-tende Wert der künftigen Leistun-gen stets unter dem Wert derkünftig zu zahlenden Prämien lie-gen muss – anders kann Versi-cherung gar nicht funktionieren.Wer auf eine positive Renditekommt, hat schlicht falsch gerech-net. So, wenn vergessen wird, dieZahlungen nach simplen finanz-mathematischen Grundsätzen kor-rekt auf den Versicherungsbeginn

zu diskontieren oder wenn derKunde für sich von einer über-durchschnittlichen Lebenserwar-tung ausgeht.

Negative reale Renditen könnenjedoch nie ein Grund sein, auf Al-tersvorsorge zu verzichten. Genau-so wenig wie, wer Vorräte für denWinter haltbar macht, sich fragt,wie hoch die Rendite daraus nachAufwand für das Einkochen oderTrocknen und unter Berücksichti-gung des Verlustes an Nährwert,Vitaminen und Geschmack oderdurch Mäuse und Schimmel ist.Die Antwort kann nur lauten: Al-tersvorsorge lohnt sich auch, wennweniger herauskommt als einge-zahlt wurde.

Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt

(München), MBA Finanzdienst-

leistungen (Univ.), MM (Univ.),

Geprüfter Finanz- und Anlage-

berater (A.F.A.), Bankkaufmann.

(www.fiala.de)

� Zur Person

Dipl.-Math. Peter A. Schramm,

Sachverständiger für Versiche-

rungsmathematik (Diethardt),

Aktuar DAV, öffentlich bestellt

und vereidigt von der IHK Frank-

furt am Main für Versicherungs-

mathematik in der privaten

Kran kenversicherung.

(www.pkv-gutachter.de).

� Zur Person

© GKM-Zentralredaktion GmbH