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Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Alles klar?
BAT
BMTG
TVÜ
TVÖD
. . . .
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Rahmenbedingungen
• Outsourcing• Tarifflucht • Steuerpolitik • Arbeitszeitverlängerung• Kündigung verschiedener
Tarifverträge • vorgezogene Bundestagswahl
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Erreicht
• Flächentarif
für Bund und Kommunen
• Arbeitszeit
Kommunen West 38,5 Ost 40
Bund 39 Stunden in Ost und West
• Zusammenführung mehrerer Tarifverträge
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Erreicht
Eingruppierung• Neue Entgeltordnung bis Ende
2007 • Grundsatz der
Diskriminierungsfreiheit• bis dahin Altregelung
(z.B. §§ 22, 23, 25 BAT sowie § 20 BMT-G)
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Positiv
Günstigere Regelung für untere
Gehalts- und Lohngruppen• bei Überstundenzuschlägen
• bei Jahressonderzahlung
• bei Übergangsregelung für entfallene Aufstiege
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Kröten• neue Entgeltgruppe 1 für „einfachste
Tätigkeiten“ = Niedriglohn (E1, Stufe 2 = 1286 €)
• Entgeltabsenkung für von Outsourcing bedrohte Bereiche durch Tarifvertrag auf Landesebene= E1 bis E4
• keine Erschwerniszuschläge bei psychischer Belastung
• Kein Tarifabschluss mit den Ländern
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Wichtige Tarifbestimmungen
• Qualifizierung
• Arbeitszeit
• Entgelt / Eingruppierung
• Führung auf Probe Führung auf Zeit
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Qualifizierung
• Fort- und Weiterbildung
• Umschulung
• Erhaltungsqualifizierung
• Wiedereinstiegsqualifizierung
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Qualifizierung
• Qualifizierungszeit ist Arbeitszeit
• Kosten übernimmt Arbeitgeber
• Eigenbeitrag möglich (Vereinbarung)
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Qualifizierung
• jährliches Gespräch mit Vorgesetzen über Bedarf
• insbesondere bei Wiedereinstiegsqualifizierung
• Sollvorschrift: Gleichberechtigte Teilnahme von Beschäftigten mit individuellen Arbeitszeiten
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Qualifizierung
Wichtig
• Gesprächskultur
• Qualifizierungsmaßnahmen entwickeln
• Betriebs-/Dienstvereinbarungen
• Controlling
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Arbeitszeit• Arbeitszeitkorridor (wöchentlich bis 45 Stunden)
• Rahmenarbeitszeit (täglich bis zu 12 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr)
• Ausgleich auf durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit in maximal einem Jahr
• Arbeitzeitkonto möglich
• Arbeitszeitkonten verpflichtend bei Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Arbeitszeit
Vorteile Korridor und Rahmenarbeitszeit
• Flexibler Einsatz (Lage und Dauer)• Mehrarbeit wird erfasst und bezahlt
Nachteile
• Wettbewerb um längere Anwesenheitszeiten• Ausdehnung der Arbeitszeit• Ausgrenzung von Menschen mit persönlichen
Zeitbedürfnissen und Zeitzwängen
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Arbeitszeit
Langzeitkonten -familienfreundlich?
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Arbeitszeit
freiwillige Dienstvereinbarungbzw. Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Arbeitszeit
Wichtig
• Beschäftigte befragen / einbeziehen
• Klasse statt Masse
• Sonderregelungen für Gruppen/Lebenslagen
• Klare Regelungen für den Abbau von Konten
• Controlling Auf- und Abbau Konten (Jahresplanung)
• Achtung für persönliche Zeitzwänge
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Entgelt
Einheitliche Entgelt-tabelle TV-ÖD
BAT-BundBAT-Bund BAT-VKABAT-VKA
BMT-GBMT-G
MTArb-BundMTArb-BundKrankenpflege (Kr)Krankenpflege (Kr)
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Entgelt
15 Entgeltgruppen
Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege
E 1 – E 4 un-/ angelernte Tätigkeiten,
Ausbildungen unter 3 Jahren
ab E 5 3-jährige Ausbildung
ab E 9 FH-Abschluss / Bachelor
ab E 13 Universitätsabschluss / Master
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Entgelt
3 Erfahrungsstufen
3 Entwicklungsstufen • Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr
• Stufe 2: nach einem Jahr
• Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren
• Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren
• Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren
• Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren
Endstufe nach 15 Jahren
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
EntgeltNeue Entgelttabelle TV ÖD
EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6Jahre nach 1. J nach 3 J. nach 6 J. nach 10 J. nach 15 J.
Niveau
1 1286* 1310* 1340* 1368* 1440*
2 1449 1610 1660 1710 1820 1935
2a
mind. für die Dauer der jetzigen
Lohnverzeichnisse 1503 1670 1730 1810 1865 1906
3 1575 1750 1800 1880 1940 1995
4 1602 1780 1900 1970 2040 2081
5"3-jährige
Ausbildung" 1688 1875 1970 2065 2135 2185
6 1764 1960 2060 2155 2220 2285
7 1800 2000 2130 2230 2305 2375
8 1926 2140 2240 2330 2430 2493
9
FH-Abschluss/Bachelo
r 2061 2290 2410 2730 2980 3180
10 2340 2600 2800 3000 3380 3470
11 2430 2700 2900 3200 3635 3835
12 2520 2800 3200 3550 4000 4200
13 Universität/ Master 2817 3130 3300 3630 4090 4280
14 3060 3400 3600 3900 4360 4610
15 3384 3760 3900 4400 4780 5030
*= nach 4 J.
Grundentgelt "Erfahrungsstufen"
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
• allgemeine Eingruppierungsregelung
• Abstimmung von Erschwerniszulagen und neuen Tätigkeitsbeschreibungen
• Diskriminierungsfreie Tätigkeitsbeschreibungen
Eingruppierung
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Entgelt
Diskriminierungspotentiale
• Entgeltgruppe 1
• Leistungsaufstieg ab Stufe 3
• Leistungsentlohnung
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
• „einfachste Tätigkeiten“
• Katalog, landesbezirklich ergänzungsfähig
• Überleitung erfolgt in Stufe 2 = 1.286 € (7,68 €/Std.)
• Stufe 6 = 1.440 € (8,60 €/Std. - nach 16.J.)
1.394 € bezogen auf „Lebenserwerb“
• politisches Kalkül: Insourcing
Entgeltgruppe 1
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Stufenaufstieg
• Verkürzung oder Verlängerung ab Stufe 3
• bei „erheblich“ über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung
• Beschwerde der Beschäftigten möglich
• paritätisch aus AG und BR/PR besetzte Kommission berät Beschwerden
• Letztentscheidung durch Arbeitgeber
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Leistungsentgelt
ab 20071 Prozent, steigend auf 8 Prozent, Zielzeitpunkt offen
Berechnungsgrundlage„ständige Monatsentgelte“ des Vorjahres der Tarifbeschäftigten eines Betriebes / einer Verwaltung
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Leistungsentgelt
Zusätzlich zum Tabellenentgelt
Finanzierung• Lohn-/Vergütungsrunden • Rückflüsse aus Besitzständen bei Ausscheiden • strukturelle Veränderungen bisheriger Entgelt-
Bestandteile• Effizienzgewinne
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Führung
Auf Probe
• Ab Entgeltgruppe 10 mit Weisungsbefugnis
• Neueinstellung oder bestehendes Arbeitsverhältnis
• Befristet auf bis zu 2 Jahre
• 2-malige Verlängerung innerhalb der Gesamtdauer
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Führung
Auf Zeit
• Neueinstellung oder bestehendes Arbeitsverhältnis
• Befristet bis zu vier Jahre
• Entgeltgruppen 10 – 12 mit Weisungsbefugnisbis zweimalige Verlängerung auf höchstens 8 Jahre insgesamt
• ab Entgeltgruppe 13 mit Weisungsbefugnisbis dreimalige Verlängerung auf Verlängerung auf höchstens 12 Jahre insgesamt
Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
Mehr Informationen
www.verdi.de
Fortbildungen von ver.di b+b
www.rlp.verdi.de
www.verdi-bub.de