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Portoferraio auf der Insel Elba
REISELEITUNG UND BETREUNG
■ Karin Christa Schröder
■ Klaus Zimmermann
AUF EINEN BLICK
■ Glückskabinen und Vorteilspreise
■ Eine besondere Route abseits der
„Rennstrecken“
■ Eigene Reiseleitung für unsere
Gäste
■ Thematische Vorträge
■ Lange Liegezeiten für ausgiebige
Besichtigungen
■ Überschaubares Schiff mit nur
274 Kabinen
Mit der „Ocean Majesty“ ab/bis Genua nach Südfrankreich, Spanien und Elba
Seekreuzfahrt KS0S0601 vom 25. September bis 03. Oktober 2020
Das Mittelmeer ist das von Kreuzfahrtschiffen meistbefahrene Gewässer. Und trotzdemfinden sich für kleinere Schiffe immer wieder interessante Routen, die außergewöhnli-che Häfen mit bekannten „Hotspots“ ideal verbinden. Dazu gehört zweifelsohne dieseReise, die vom italienischen Hafen Genua zunächst entlang der südfranzösischen Küstean die Côte d’Azur und zur Metropole Marseille führt. Danach folgt der eher selten an-gelaufene Hafen Sète, bevor es nach Barcelona, einem „Muss“ für alle Kreuzfahrtschiffe,geht. Nach dieser quirligen und abwechslungsreichen Stadt folgt ein erholsamerSeetag, um Portoferraio auf der Insel Elba zu erreichen. Die letzte Etappe führt von dortwieder zurück nach Genua. Da das Schiff immer einen ganzen Tag in den genanntenHäfen liegt, bieten sich viele unterschiedliche Ausflugsmöglichkeiten.
Genießen Sie diese schöne Kreuzfahrt, deren Thematik „Im Rausch der Farben“ durchdie vielen Künstler initiiert wurde, die hier im milden, lichtdurchfluteten Süden ihreschönsten Werke schufen: Von Renoir über Picasso und Chagall bis hin zu Dalí, Gaudiund Miró reicht die Palette der Maler, die Ihnen während der Reise begegnen!
Obwohl wir auf der familiären „Ocean Majesty“ nur ein Kontingent für unsere Gruppegebucht haben, können wir mit unserer eigenen Reiseleitung und exklusiven Vorträgenan Bord auch dieser Reise einen eigenen Akzent geben.
FRANKREICH – SPANIEN – ITALIEN
„Malerische Mittelmeerküste im Rausch der Farben“
1. TAG: FREITAG, 25.09.2020
ANREISE UND WILLKOMMEN AN BORD!
Individuelle Anreise nach Genua – gern organisieren wir eine Bus-oder Fluganreise. Einschiffung ab etwa 18.00 Uhr. Ausfahrt von MS Ocean Majestyum 20.00 Uhr. Machen Sie sich mit dem Schiff vertraut und ge-nießen Sie den ersten Abend an Bord!
2. TAG: SAMSTAG, 26.09.2020
FÜRSTENTUM UND CÔTE D‘AZUR
Ankunft in Monte Carlo/Monaco um 08.00 Uhr. Ausfahrt um 22.00 Uhr.
OPTIONALE LANDAUSFLÜGE:
Heute können Sie entweder an einer halbtägigen Führung durchdas Fürstentum Monaco teilnehmen, oder Sie fahren mit nachNizza, der Hauptstadt der Côte d’Azur. Dort besuchen Sie u.a. dasMuseum der Biblischen Botschaft mit bedeutenden Werken vonMarc Chagall. Eine weitere Alternative ist ein Landschaftsausflugins Hinterland zum pittoresken Bergdorf Eze.
3. TAG: SONNTAG, 27.09.2020
IM RAUSCH DER FARBEN
Ankunft in St. Tropez/Frankreich um 08.00 Uhr. Ausfahrt um 24.00 Uhr.
OPTIONALE LANDAUSFLÜGE:
St. Tropez ist sicherlich einer der schönsten Orte an der Côted’Azur. Schlendern Sie auf den Spuren von Matisse und Signacdurch die Altstadt mit kopfsteingepflasterten Gassen und be-wundern Sie die teuren Yachten im Hafen. Ein möglicher Busaus-flug führt nach Grasse in die Welthauptstadt der Parfümherstel-lung und nach Fréjus mit dem sehenswerten Domviertel.
4. TAG: MONTAG, 28.09.2020
GROSSSTADT AM MEER
Ankunft in Marseille/Frankreich um 08.00 Uhr. Ausfahrt um 22.00 Uhr.
OPTIONALE LANDAUSFLÜGE:
Marseille, älteste Stadt Frankreichs: Besuch in der Altstadt Panier.In der alten Hafenfestung von Vauban können Sie das noch rechtneue und sehr sehenswerte Museum der Mediterranen Zivilisa-tion besuchen. Ein Ausflug bringt Sie in die Provence: Die Altstadtund die Kathedrale von Aix-en-Provence, das Atelier Cézannesund das Musée Granet mit Werken dieses Künstlers werden dortbesucht. Ein Ganztagesausflug mit Mittagessen unterwegs zeigtIhnen die provencalische Metropole Avignon mit dem Papstpa -last und der berühmten Brücke „Pont Saint-Bénézet“.
5. TAG: DIENSTAG, 29.09.2020
DIE KÜSTE OKZITANIENS
Ankunft in Sète/Frankreich um 08.00 Uhr.Ausfahrt um 16.00 Uhr.
OPTIONALE LANDAUSFLÜGE:
Sète ist der ideale Ausgangsort für einen Ausflug nach Montpel-
lier. Dort besichtigen Sie u.a. die imposante gotische KathedraleSaint-Pierre und besuchen das Musée Fabre mit Kunstwerken vonDelacroix und Raphael.
6. TAG: MITTWOCH, 30.09.2020
KUNST UND GLAUBE
Ankunft in Barcelona/Spanien um 08.00 Uhr. Ausfahrt um 24.00 Uhr.
OPTIONALE LANDAUSFLÜGE:
Ein ganzer Liegetag in der katalanischen Metropole gibt Ihnen dieGelegenheit für mehrere Ausflüge. Eine Stadtrundfahrt mit Besuchder Sagrada Familia (außen) und des Barri Gotíc mit der gotischenKathedrale bietet sich ebenso an wie eine thematische Stadtbesich-tigung „Auf den Spuren Gaudis“. Ein Ausflug in das Hinterland führtnach Montserrat, auf den heiligen Berg der Katalanen.
7. TAG: DONNERSTAG, 01.10.2020
ERHOLUNG AUF SEE.
8. TAG: FREITAG, 02.10.2020
DAS EXIL VON NAPOLEON
Ankunft in Portoferraio/Elba/Italien um 08.00 Uhr. Ausfahrt um 20.00 Uhr.
OPTIONALE LANDAUSFLÜGE:
Eine Rundfahrt über die Insel zeigt Ihnen die landschaftlichenSchönheiten dieser Insel, auf der Napoleon 1814/1815 ein knappesJahr im Exil verbrachte. Eine weitere Ausflugsmöglichkeit ist einBesuch der Villa San Martino.
9. TAG: SAMSTAG, 03.10.2020
HEIMREISE
Ankunft in Genua/Italien um 08.00 Uhr. Ausschiffung und indi-viduelle Heimreise.
WICHTIGE HINWEISE:
Optionale Landausflüge: Sie erhalten von uns rechtzeitig die end-gültigen Programme und Preise.
Programmänderungen aus technischen Gründen möglich. Fahr-planänderungen des Schiffes bleiben vorbehalten.
Schiff liegt auf Reede. Ausbooten wetterabhängig.
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Avignon in der Provence
Sagrada Familia in BarcelonaNizza
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Ihr direkter Draht: Gudrun Knopf ( 0711/6 19 25-39 • [email protected]
KREUZFAHRTPREISE KS0S0601 PRO PERSON INKL. DER GENANNTEN LEISTUNGEN
Kat. Deck Kabinentyp Belegung Vorteilspreise* Normalpreise
01a 4/vorn + hinten Innenkabine 2er-Belegung € 1.299,– € 1.549,–
01b 4/mittschiffs Innenkabine 2er-Belegung € 1.399,– € 1.649,–
02 5 Innenkabine 2er-Belegung € 1.499,– € 1.749,–
03 6 Innenkabine 2er-Belegung € 1.599,– € 1.849,–
Einzelbelegung € 2.299,– € 2.549,–
04 3/4/Bullaugen Außenkabine 2er-Belegung € 1.749,– € 1.999,–
05 6/Sichtbe- Außenkabine 2er-Belegung € 1.849,– € 2.099,–
hinderung
06a 4/vorn + hinten Außenkabine 2er-Belegung € 1.949,– € 2.199,–
06b 4/mittschiffs Außenkabine 2er-Belegung € 2.049,– € 2.299,–
07 3 Außenkabine Einzelkabine € 3.049,– € 3.299,–
08 5/Komfort Außenkabine 2er-Belegung € 2.149,– € 2.399,–
09a 6/hinten Außenkabine 2er-Belegung € 2.249,– € 2.499,–
Komfort plus Einzelbelegung € 3.649,– € 3.899,–
09b 6/vorn Außenkabine 2er-Belegung € 2.349,– € 2.599,–
Komfort plus
10 5/Deluxe/ Außenkabine 2er-Belegung € 2.449,– € 2.699,–
Sichtbehinderung
11 7/Superior Außenkabine 2er-Belegung € 2.549,– € 2.799,–
12 8 Balkonkabine 2er-Belegung € 2.999,– € 3.249,–
Monte Carlo
St. Tropez
Genua
Portoferraio
MarseilleSète
Elba
Barcelona
F R A N K R E I C H
SPANIEN
I T A L I E N
M i t t e l me e
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Schiffsbeschreibung, Kabinenplan und Leistungen: siehe Seite 30/31
3. und 4. Person ab 18 J. in 3- oder 4-Bettkabinen (s. Kabinenplan): € 700,– pro PersonZusatzbett für Kinder bis 17 Jahre in der Kabine mit einem Vollzahler (Preis zur Alleinbenut-zung) oder zwei Vollzahlern: FREI!
* Vorteilspreise: Die Vorteilspreise gelten für ein limitiertesKontingent nach Verfügbarkeit. Je früher Sie buchen, destogrößer ist die Chance auf die Vorteilspreise!
Glückskabinen-Rabatt € 100,–: Sie buchen bei uns Ihre Wunschkategorie, erfahren Ihre Kabinennummer aber erst kurz vor der Reise. Dafür erhalten Sie einenNachlass von € 100,– pro Person auf die ausgeschriebenen Preise (außer Kat. 11 + 12)!
Die im Jahr 1995 als Kreuzfahrtschiff in Dienst
gestellte und im Winter 2016/2017 zuletzt
modernisierte Ocean Majesty ist ein klassi-
sches Kreuzfahrtschiff, dessen Silhouette mit
dem freien Achterdeck an die „guten, alten
Zeiten“ der Kreuzfahrt erinnert. Die großzügig
gestalteten öffentlichen Räume und die weit-
läufigen Deckflächen machen den Charme
dieses mit nur 274 Kabinen überschaubaren,
familiären Mittelklasse-Schiffes aus. Die Kabi-
nen, die sich über sechs Decks verteilen, ver-
fügen neben Dusche/WC über Klimaanlage,
Satelliten-TV, Föhn, Safe, Telefon und Bordra-
dio. Die Außenkabinen der Decks 6-8 sind au-
ßerdem mit einer Minibar ausgestattet. Die
Kabinen auf Deck 8 verfügen neben den Pan-
oramafenstern über einen Balkon. Die Außen-
kabinen auf dem Deck 3 verfügen über Bull-
augen. Die Fenster der Außenkabinen der
Kategorie 5 (Deck 6) werden durch Rettungs-
boote zum Großteil verdeckt. Viele Kabinen
verfügen über ein drittes und einige sogar
noch über ein viertes Bett, so dass sich diese
Kabinen sehr gut für Familien oder sehr preis-
bewusste Gäste eignen. Bauartbedingt gibt
es auf diesem Schiff eine Vielzahl von unter-
schiedlichen Kabinen – bitte beachten Sie
deshalb den Kabinenplan mit den verschiede-
nen Symbolen! Die „Hansa Show Lounge“ und
die „Majestic Lounge“, mehrere Bars, der
kleine Wellnessbereich und großzügige Son-
nendecks mit einem Swimmingpool laden
zum Verweilen ein; gegessen wird ganz klas-
sisch in einer offenen Sitzung im stilvollen Re-
staurant auf dem Principaldeck, oder nach
Wunsch auch ganz leger am Internationalen
Buffet des Lido-Gartens.
EINIGE TECHNISCHE DETAILS:
Heimathafen: Madeira/Portugal
Passagierkapazität: maximal 548 Gäste
184 Außenkabinen, 90 Innenkabinen
8 Passagierdecks
Tonnage: 10.417 BRT
Länge: 136 m
Breite: 19,20 m
Tiefgang: 5,95 m
Geschwindigkeit: max. 17 Knoten
Stromspannung: 220 Volt
Bordsprache: deutsch
Bordwährung: Euro, Kreditkarten
(Mastercard, Visa), deutsche EC-Karten
Unser Schiff „MS Ocean Majesty“
PREISE • LEISTUNGEN • HINWEISEKS0S0301 vom 30.06.-12.07.2020
KS0S0601 vom 25.09.-03.10.2020
IM REISEPREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN:
■ Kreuzfahrt mit MS Ocean Majesty laut Pro-
gramm in der gebuchten Kabinenkategorie
■ Sämtliche Hafengebühren
■ Gepäcktransport von der Anlegestelle zur
Kabine und zurück
■ Volle Verpflegung an Bord mit bis zu fünf
Mahlzeiten täglich. Die Verpflegung beginnt
mit dem Abendessen und endet mit dem
Frühstück
■ ¼ Liter Tischwein und Tafelwasser zu den
Hauptmahlzeiten
■ Willkommenscocktail und Kapitänsdinner
■ Kostenlose Benutzung aller Schiffseinrich-
tungen (außer Friseur, Massagen oder
ähnlichen Dienstleistungen)
■ Bademäntel in den Außenkabinen
■ Teilnahme an allen Bordveranstaltungen,
Gesprächskreisen und Vorträgen
■ Reiseleitung und Betreuung durch
unsere eigenen Reiseleiter/innen
(ab 25 Teilnehmern)
NICHT IM PREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN:
■ An- und Rückreise
■ Landausflüge
■ Trinkgelder an Bord (empfehlenswert sind
etwa € 8,– pro Person und Tag)
■ Getränke und persönliche Aufwendungen
■ Reiseversicherungen
s. Kreuzfahrt S. 12 und 19
30
Überschlägige Kompensationsberechnunglaut Atmosfair:KS0S0301 € 51,– pro Person
KS0S0601 (Flug+Schiff) € 74,– pro Person.
Sie können jeden beliebigen Betrag
unter www.atmosfair.de oder
www.klima-kollekte.de spenden.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise
dazu auf Seite 4 dieses Kataloges!
Wir empfehlen dringend den Abschluss eines
Versicherungspaketes (s. Seite 60)!
Buchungswunsch bitte auf dem Anmelde -
formular ankreuzen. Es gelten die Rücktritts -
bedingungen nach § 5.3.b)!
!
Mindestteilnehmerzahl, die bis 3 Wochen vor
der Reise erreicht sein muss (siehe § 7 unserer
Reisebedingungen): 450 Passagiere (Wir
haben Kontingente gebucht)
PASS-, VISA- UND GESUNDHEITS-
BESTIMMUNGEN:
Deutsche Staatsbürger benötigen für beide
Reisen einen gültigen Personalausweis oder
Reisepass.
Offiziell sind keine Impfungen vorgeschrieben.
MitGlückskabinen-
Rabatt!
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Reiseanmeldung Seekreuzfahrten 2020/21 zur/zu den umseitig angekreuzten Reise/n
Bitte Anmeldeformular beidseitig vollständig ausfüllen und an Biblische Reisen GmbH oder den Christophorus Reisedienst senden.
Personalangaben / Teilnehmer 1
Kundennummer (falls bekannt)
Name
Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass)
Straße/Hausnummer
PLZ/Wohnort
Telefon Mobil
Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe)
Geburtsdatum Geburtsort
Beruf (freiwillige Angabe)
❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr. ausgestellt am
ausgestellt in gültig bis
E-Mail-Adresse
❑ Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten*
Personalangaben / Teilnehmer 2
Kundennummer (falls bekannt)
Name
Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass)
Straße/Hausnummer
PLZ/Wohnort
Telefon Mobil
Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe)
Geburtsdatum Geburtsort
Beruf (freiwillige Angabe)
❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr. ausgestellt am
ausgestellt in gültig bis
E-Mail-Adresse
❑ Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten*
Die Reisebedingungen und das Formblatt auf S. 67 habe ich zur Kenntnis genommen und anerkenne sie ausdrücklich als Vertragsinhalt. Ich nehme dieseverbindliche Reiseanmeldung mit den vorstehenden und umseitigen Angaben vor. Meine Personalangaben stimmen mit den Eintragungen im Reisepassbzw. Per sonalausweis überein. Ich bin damit einverstanden, dass diese in die Teilnehmerliste übernommen sowie zur Übermittlung von Kundeninforma-tionen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, was ich jederzeit widerrufen darf. Die 20%ige Anzahlung überweise ich nach Erhalt der Rechnungund des Sicherungsscheins, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.
Wir empfehlen dringend den Abschluss persönlicher Reiseversicherungen, insbesondere der Reise-Rücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung(Preise und Bestimmungen s. Seite 60)!
Reiseversicherungen / Teilnehmer 1 Reiseversicherungen / Teilnehmer 2
Nr.: Nr.:
GEWÜNSCHTE VERSICHERUNGPremium TOP Paket ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt
Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt
Premium Basis ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt
GEWÜNSCHTE VERSICHERUNGPremium TOP Paket ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt
Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt
Premium Basis ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt
* Der Nutzung und Speicherung meiner Daten zu Werbezwecken kann ich jederzeit telefonisch, schriftlich oder per Mail gegenüber der Biblischen Reisen GmbH wi-dersprechen oder die Berichtigung, Löschung und Sperrung verlangen. Darüber hinaus kann ich jederzeit Auskunft über die von Ihnen über mich gespeicherten Datenverlangen. Die Möglichkeit zum Abruf der Datenschutzerklärung unter www.biblische-reisen.de/information/datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
61
Angaben zur jeweiligen Seekreuzfahrt – Bitte wenden und ausfüllen!
Datum Unterschrift Datum Unterschrift
In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nach -richt an:
Name/Vorname
Telefon/E-Mail
In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nach -richt an:
Name/Vorname
Telefon/E-Mail
Rechnungsstellung (bei Doppelanmeldung)
❑ eine Gesamtrechnung an
______________________________________________________
❑ getrennte Rechnungsstellung
❑ Teilnehmer 1: Kreditkartenzahlung (nur Visa/MasterCard).
❑ Teilnehmer 2: Kreditkartenzahlung (nur Visa/MasterCard).
❑ KS0W0101
„Zwischen Orient und Okzident“ 25.04.-04.05.2020 AN- UND RÜCKREISEWÜNSCHE:
❑ Flug ab/bis München (Aufpreis)
❑ Flug ab/bis Frankfurt/Main (Aufpreis)
❑ Anschlussflüge ab/bis ________________ (Aufpreis auf Anfrage)
❑ Eigene An- und Rückreise
❑ Interesse an Busanreise
❑ Interesse an Bahnfahrkarte lt. u. g. Angaben
❑ KS0W0201
„Europas Westküste von Süd nach Nord“ 01.05.-09.05.2020 AN- UND RÜCKREISEWÜNSCHE:
❑ Flug ab München (Grundpreis)
❑ Flug ab Frankfurt/Main (Grundpreis)
❑ Anschlussflug ab _____________________ (Aufpreis auf Anfrage)
❑ Eigene Rückreise
❑ Interesse an Bahnfahrkarte lt. u. g. Angaben
❑ KS0S0301
„Ostsee für Kenner & Liebhaber“ 30.06.-12.07.2020 AN- UND RÜCKREISEWÜNSCHE:
❑ Eigene An- und Rückreise
❑ Interesse an Bahnfahrkarte lt. u. g. Angaben
❑ KS0W0401
„Im Land der Fjorde und Wikinger“ 08.07.-21.07.2020 AN- UND RÜCKREISEWÜNSCHE:
❑ Eigene An- und Rückreise
❑ Interesse an Bahnfahrkarte lt. u. g. Angaben
❑ KS0S0601
„Malerische Mittelmeerküste im Rausch der Farben“ 25.09.-03.10.2020 AN- UND RÜCKREISEWÜNSCHE:
❑ Flug ab/bis _________________________ (Aufpreis auf Anfrage)
❑ Eigene An- und Rückreise
❑ Interesse an Busanreise
❑ Interesse an Bahnfahrkarte lt. u. g. Angaben
❑ KS1S0101
„Auf den Spuren großer Kulturen im östlichen Mittelmeer“ 28.03.-06.04.2021 AN- UND RÜCKREISEWÜNSCHE:
❑ Flug ab/bis München (Grundpreis)
❑ Flug ab/bis Frankfurt/Main (Grundpreis)
❑ Anschlussflüge ab/bis _________________(Aufpreis auf Anfrage)
❑ Eigene An- und Rückreise
❑ Interesse an Bahnfahrkarte lt. u. g. Angaben
✃Reiseanmeldung Seekreuzfahrten 2020/21
GEWÜNSCHTE KABINENKATEGORIE: _____________________________ DECK: _____________________
Falls ausgebucht, Kategorie: _____________________________________ Deck: ______________________
KABINENBELEGUNG:
❑ Zweibettkabine ❑ Zweibettkabine zur Alleinbenutzung
❑ Einzelkabine
❑ Ich möchte die Kabine teilen mit:
____________________________________________________________________________________________
❑ Ich buche ein Zusatzbett wie folgt:
____________________________________________________________________________________________
ANGABEN ZUR INNERDEUTSCHEN BAHNREISE ZUM/VOM FLUGHAFEN BZW. HAFEN
Innerdeutsche Bahnfahrkarten zum Flexpreis Touristik, Rückfahrkarte, inkl. Reservierung: 2. Klasse zwischen € 52,– und € 176,–; 1. Klasse zwischen € 78,– und € 264,–.(entfernungsabhängig, Angebot erfolgt mit Buchungsbestätigung)
TEILNEHMER 1: ab/bis __________________________________________________ ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse
TEILNEHMER 2: ab/bis __________________________________________________ ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse
ALLE FLÜGE, HOTELS UND KABINEN JEWEILS VORBEHALTLICH VERFÜGBARKEIT!
62
Sicher.Entspannt.Unterwegs
KomplettSchutz ReiseSchutz
Reisestorno
1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) bis zum gewählten Reisepreis -
Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert,
die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Reiseabbruch
2. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen bis zum gewählten Reisepreis -
3. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 % bis 100 %
Verspätungsschutz Einzel Familie Einzel Familie
4. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung
bis € 1.000,- bis € 2.000,- bis € 1.000,- bis € 2.000,-inkl. Nachreisekosten inkl. Nachreisekosten
5. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung
bis € 350,- bis € 700,- bis € 350,- bis € 700,-
Reisegepäck Einzel Familie Einzel Familie
6. Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck inkl. Sportgeräte (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl)
bis € 3.500,- bis € 7.000,- bis € 3.500,- bis € 7.000,-Neuwertdeckung Neuwertdeckung
7. Bargeldersatz bei Diebstahl bis € 150,- bis € 150,-
8. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel bzw. Ersatz der Leihgebühren (z.B. für Sportgeräte): bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden
bis € 350,-bis € 750,-
bis € 700,-bis € 1.500,-
bis € 350,-bis € 750,-
bis € 700,-bis € 1.500,-
9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis € 350,- bis € 700,- bis € 350,- bis € 700,-
10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln bis € 750,- bis € 1.500,- bis € 750,- bis € 1.500,-
Suche und Bergung
11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000,- bis € 80.000,-
Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport
12. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % bis 100 %
13. Ambulante Behandlung bis 100 % bis 100 %
14. Stationäre Behandlung bis € 1.000.000,- bis € 1.000.000,-
15. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 %
16. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet)
bis 100 % bis 100 %
17. Nachreise bei unterbrochener Rundreise bis 100 % bis 100 %
18. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen Reisekosten bis 100 % Nächtigungen bis € 1.500,-
Reisekosten bis 100 % Nächtigungen bis € 1.500,-19. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt
20. Medikamententransport bis 100 % bis 100 %
21. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis € 4.000,- bis € 4.000,-
22. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % bis 100 %
Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung bis € 500.000,- bis € 500.000,-
Reiseprivathaftpflicht
23. Sach- und Personenschäden pauschal bis € 750.000,- bis € 750.000,-
Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland
24. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers ja ja
25. Vorschuss für Anwalt bis € 3.000,- bis € 3.000,-
26. Vorschuss für Strafkaution bis € 13.000,- bis € 13.000,-
24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit ja ja
Maximale Reisedauer bis 31 Tage bis 11 Monate
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung
der Europäischen Reiseversicherung.
* Familie: bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts) – unabhängig vom Ver-wandtschaftsverhältnis
** Europa: Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, Kanarische Inseln und Russland
Gültig für eine Reise.Vollständige Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Es gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2018.Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand: Oktober 2018
KomplettSchutz
Europa** Weltweit
Reisepreis bis Einzel Familie* Einzel Familie*
€ 150,- € 25,-
€ 54,-€ 79,-
€ 163,-
€ 200,- € 29,-
€ 300,- € 40,-
€ 400,- € 49,- € 66,-
€ 500,- € 56,- € 77,- € 87,-
€ 600,- € 63,- € 89,- € 93,- € 176,-
€ 800,- € 71,- € 99,- € 102,- € 187,-
€ 1.000,- € 79,- € 113,- € 110,- € 198,-
€ 1.200,- € 86,- € 128,- € 118,- € 208,-
€ 1.400,- € 92,- € 137,- € 126,- € 214,-
€ 1.600,- € 100,- € 145,- € 133,- € 221,-
€ 1.800,- € 108,- € 154,- € 140,- € 227,-
€ 2.000,- € 117,- € 162,- € 147,- € 233,-
€ 2.200,- € 128,- € 170,- € 159,- € 238,-
€ 2.400,- € 139,- € 177,- € 169,- € 243,-
€ 2.600,- € 150,- € 184,- € 178,- € 248,-
€ 2.800,- € 161,- € 192,- € 190,- € 255,-
€ 3.000,- € 172,- € 200,- € 199,- € 261,-
€ 3.500,- € 198,- € 218,- € 238,- € 273,-
€ 4.000,- € 224,- € 237,- € 269,- € 295,-
€ 5.000,- € 287,- € 297,- € 328,- € 357,-
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Europa** Weltweit
Reisedauer bis Einzel Familie* Einzel Familie*
5 Tage € 29,- € 60,- € 47,- € 96,-
17 Tage € 37,- € 80,- € 57,- € 114,-
31 Tage € 44,- € 92,- € 68,- € 137,-
2 Monate € 90,- € 184,- € 139,- € 281,-
3 Monate € 157,- € 359,- € 245,- € 538,-
4 Monate € 244,- € 534,- € 373,- € 794,-
5 Monate € 331,- € 710,- € 501,- € 1.051,-
6 Monate € 418,- € 885,- € 628,- € 1.307,-
7 Monate € 505,- € 1.060,- € 756,- € 1.564,-
8 Monate € 592,- € 1.235,- € 884,- € 1.820,-
9 Monate € 679,- € 1.410,- € 1.011,- € 2.077,-
10 Monate € 766,- € 1.585,- € 1.139,- € 2.333,-
11 Monate € 853,- € 1.761,- € 1.267,- € 2.590,-
REISEBEDINGUNGENder Firma Biblische Reisen GmbH
Sehr geehrte Kunden und Reisende,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kun-den* und Biblische Reisen GmbH, nachfolgend „BiR" abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreise-vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) undder Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Siedaher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden1.1. Für alle Buchungswege gilt:a) Grundlage des Angebots von BiR und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und
die ergänzenden Informationen von BiR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei derBuchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von BiR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalrei-severtrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von BiR zugesagten Leis-tungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von BiR herausgegeben werden,sind für BiR und die Leistungspflicht von BiR nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrücklicheVereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von BiR gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BiR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Ange-bot von BiR vor, an das BiR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf derGrundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BiR bezüglich des neuen Angebots auf die Än-derung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde in-nerhalb der Bindungsfrist BiR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
e) Die von BiR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reise-leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil-nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werdennur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrück-lich vereinbart ist.
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchungvornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrücklicheund gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftrag-geber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen im Sinne dernachstehenden Ziffer 14.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen an-gemeldeten Reiseteilnehmer.
1.2. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir schriftlich, auf dem vorgesehenen For-mular oder über das Internet, auf der Webseite von BiR (Online-Buchungsformular) vorzunehmen.Mit der Anmeldung bietet der Kunde BiR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage derReiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informationen für die betref-fende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) – soweit diese dem Kundenvorliegen – verbindlich an.
1.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars bzw. Betätigung derSchaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" im Online-Formular begründet keinen Anspruch des Kun-den auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BiRist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
1.4. Der Kunde haftet gegenüber BiR bei allen Buchungswegen für alle Verpflichtungen von Mitreisen-den, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtungen durchausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BiR zustande.Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BiR dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgabenentsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden er-möglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einemangemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern derReisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oderaußerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.6. BiR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowieRundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht,sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts-recht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver-trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wordenist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor-hergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Wi-derrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung2.1. BiR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur
fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und demKunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegenAushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zah-lung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein über-geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. BeiBuchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbartenZahlungsfälligkeiten, obwohl BiR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungenbereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzlichesoder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat derKunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BiR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung nachAblauf der Frist, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskostengemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BiR nicht wider Treuund Glauben herbeigeführt wurden, sind BiR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungenunerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. BiR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von demÄnderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprach-nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Ab-weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags gewordensind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung ge-setzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pau-schalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BiR gesetzten Frist aus-drücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung alsangenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mitMängeln behaftet sind. Hatte BiR für die Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten, istdem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung4.1. BiR behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im
Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweita) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
oder andere Energieträger, oderb) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen-
abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BiR den Reisenden in Textform klar und ver-
ständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung derPreiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a) kann BiR den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BiR vom Kunden den Erhöhungsbetrag ver-
langen. • Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zu-
sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit-tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BiR vom Kundenverlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den entspre-chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.4. BiR ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreiseseinzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a) und b) genannten Preise, Abgaben nach Vertrags-schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BiR führt. Hat derKunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BiRzu erstatten. BiR darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BiR tatsächlich entstandenenVerwaltungsausgaben abziehen. BiR hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzu-weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig
mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzu-nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht in-nerhalb der von BiR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BiR den Rücktritt vom Pauschalreise-vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber BiR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einenReisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. DemKunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert BiR denAnspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BiR eine angemessene Entschädigung verlangen,soweit der Rücktritt nicht von BiR zu vertreten ist. BiR kann keine Entschädigung verlangen, soweitam Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen anden Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-lich, wenn sie nicht der Kontrolle von BiR unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hättenvermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. BiR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi-schen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwartetenErsparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen derReiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rück-trittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) Bei Flugpauschalreisen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Charter: bis zum 120. Tag vor Reisebeginn: kostenlos vom 119. bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreisesb) Bei Kreuzfahrten und Reisen, bei denen BiR lediglich mit einem Zubucherkontingent (siehe Aus-
schreibung) arbeitet: bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BiR nachzuweisen, dass BiR überhaupt kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BiR geforderte Entschädigungspau-schale.
5.5. BiR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zufordern, soweit BiR nachweist, dass BiR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwend-bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BiR verpflichtet, die geforderte Entschädigungunter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwen-dung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Ist BiR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat BiR unverzüglich,auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BiR durch Mitteilung auf einem dauer-haften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus demPauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solcheErklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie BiR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung derRückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
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6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BiR bereit und
in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinenAnspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetz-lichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigthätten. BiR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemü-hen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl7.1. BiR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von
BiR beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben seinb) BiR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzu-
gebenc) BiR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.d) Ein Rücktritt von BiR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden8.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat BiR oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat,
zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)nicht innerhalb der von BiR mitgeteilten Frist erhält.
8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangena) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.b) Soweit BiR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatz-ansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BiR vor Ort zurKenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von BiR vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul-det, sind etwaige Reisemängel an BiR unter der mitgeteilten Kontaktstelle von BiR zur Kenntnis zubringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von BiR bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in derReisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reise-vermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von BiR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nichtbefugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2)
BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde BiR zuvoreine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfevon BiR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Ab-hilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zu-sammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden un-verzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigensind. Fluggesellschaften und BiR können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfteablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Ge-päckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu er-statten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich BiR,seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindetden Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalbder vorstehenden Fristen zu erstatten.
9. Beschränkung der Haftung9.1. Die vertragliche Haftung von BiR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachenReisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem MontrealerÜbereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unbe-rührt.
9.2. BiR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis-tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportver-anstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibungund der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermit-telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für denReisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BiR sind und getrennt ausgewähltwurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
BiR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BiR ursächlich geworden ist.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber BiR geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreiseüber diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen An-sprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Ver-trag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens11.1. BiR informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens beider Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah-men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BiR ver-pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrschein-lich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BiR weiß, welche Fluggesellschaft den Flugdurchführt, wird BiR den Kunden informieren.
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BiRden Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wech-sel informieren.
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte aktuelle „Black List“ von Fluggesellschaften, denendie Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von BiR einzusehen
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften12.1. BiR wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits-
polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Er-langung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Än-derungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei-sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor-schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlungvon Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BiR nicht, un-zureichend oder falsch informiert hat.
12.3. BiR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligediplomatische Vertretung, wenn der Kunde BiR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dassBiR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtstandvereinbarung13.1. BiR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BiR nicht an
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegungnach Drucklegung dieser Reisebedingungen für BiR verpflichtend würde, informiert BiR die Ver-braucher hierüber in geeigneter Form. BiR weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechts-verkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE hin.
13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oderSchweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen demKunden/Reisenden und BiR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. SolcheKunden/Reisende können BiR ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen von BiR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitzoder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BiRvereinbart.
14. Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen14.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von BiR, für Reisen
geschlossener Gruppen. „Reisen für geschlossene Gruppen" im Sinne dieser Bestimmungen sindausschließlich Gruppenreisen, die von BiR als verantwortlichem Reiseveranstalter organisiert undüber einen Gruppenverantwortlichen bzw. -auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden,der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
14.2. BiR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenreise verein-baren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenreiseteilnehmerdas Recht eingeräumt wird, nach Auftragserteilung bis drei Monaten vor Reisebeginn kostenfreivon der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe-stätigung auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewiesen. Macht der Gruppenauftrag-geber gegenüber BiR von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch, werden etwa bereits anBiR geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
14.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von BiR zur Entgegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldun-gen ein Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen Reisebedingungen sowie mitdem gem. Art. 250 EGBGB erforderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pau-schalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sichinsoweit gegenüber BiR, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer jeweils vor der individuellen Teil-nehmeranmeldung dieses Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt zu übergebenund sich den diesbezüglichen Erhalt auch entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmer-anmeldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber wird BiR von jeglichen Schäden undHaftungen freihalten, die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung insoweit resultie-ren. Die Haftung des Gruppenauftraggebers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die BiR an-gemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen sollten, mit ein.
14.4. BiR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnisvon BiR – vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungenvon BiR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden.Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierteAn- und Abreisen zu und von dem mit BiR vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nichtim Leistungsumfang von BiR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort(Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant-wortlichen selbst eingesetzte und von BiR vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.
14.5. BiR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppen-verantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetztenReiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leis-tungen, welche nicht mit BiR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachenmit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
14.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nachMaßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 8.2.c) vorzunehmen.
14.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche odervon diesen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Grup-penreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach derReise für BiR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens BiR anzuerkennen.
*Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde", „Auftraggeber", „Reiseleiter" etc. wurde von unsgewählt, um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit der Formulierung inAllgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine übersichtliche Darstellungder Reisebedingungen gewährleisten.
Veranstalter: Biblische Reisen GmbHSitz der Gesellschaft: StuttgartRegistergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 10467Geschäftsführer: Rüdiger TramsenAdresse: Silberburgstraße 121, 70176 Stuttgart, ab 01.10.2019: Hohenzollernstr. 14, 70178 StuttgartTelefon: +49 (0)711 619 25 0Telefax: +49 (0)711 619 25 811 [email protected]
© RA Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart & Biblische Reisen Stuttgart, 2019Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet!
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Biblische Reisen GmbH trägt die volle Verantwortungfür die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Biblische Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls derTransport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in
Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person
übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag aus-
drücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises über-steigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Rechtauf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer derwesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unterneh-mer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Ent-schädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktre-ten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertragzurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisendenangemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (inder Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswir-kungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz
des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschal-reise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Biblische Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversi-cherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49-(0)40 /53799360, [email protected] kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Biblische Reisen GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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Impressum Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegungim August 2019© Biblische Reisen GmbH, Stuttgart 2019Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet.Gestaltung: Olschewski Medien GmbH, StuttgartDruck: C. Maurer Druck und Verlag GmbH & Co. KG, GeislingenGedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleich-tem Papier
Wir danken …… allen Tourismusvertretungen und Frem den ver kehrs - ämtern sowie unseren Agen turen, Mitarbeitern, Reiselei-tern und Kunden für das zur Verfügung gestellte Bild -material und die Anregungen zur Gestaltung unsererReise programme.
Bildnachweis: Grafiken Sprinter und Weltkugel © de.freepik.com | S. 2/4/11Mitte/16 unten/25 Mitte und alle Bilder S. 26/27/37 © Plan-tours | S. 17 © Bildpixel, pixelio.de | S. 34 alle Bilder © DNV |S. 40/50/56 alle Bilder © 1AVista | S. 43 alle Bilder © ANTONGÖTTEN GmbH | S. 46 Innenbilder © Gregory Gerault | S. 59 alle Bilder © nicko cruises Schiffsreisen GmbHWikimedia Commos: S. 8 oben rechts © Selma JMII | S. 21oben rechts © Marek Holub | S. 24 © bertconcepts
HINWEIS FÜR GÄSTE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄTWir müssen darauf hinweisen, dass unsere Reisen im Allge-meinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nichtgeeignet sind. Die Hochsee- und Flussschiffe bieten in denKabinen und öffentlichen Räumen zwar viel Komfort, sindaber aufgrund ihrer Bauweise mit relativ schmalen Gängen,steilen Treppen und Gangways sowie baulichen Vorschriftenwie z.B. Schotten nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. AuchGäste, die auf einen Rollator angewiesen sind, werden hierProbleme haben, wenn sie nicht allein einige Meter ohneHilfsmittel zurücklegen können. Die Duschkabinen sind inder Regel auch nicht behindertengerecht ausgestattet. Un-sere Landausflüge sollten Sie nur dann mitmachen bzw. bu-chen, wenn Sie sich auch längere Spazierwege auf unebe-nem Gelände (Kopfsteinpflaster in Altstädten, Geröll oderSand in Ausgrabungsstätten, u.ä.) zutrauen. Das Bordperso-nal und unsere Reiseleiter sind zwar sehr hilfsbereit, sindaber keine ausgebildeten Pflegekräfte, so dass hier nur eineeingeschränkte Hilfestellung möglich ist. Es kann vor allembei Flusskreuzfahrten auch dazu kommen, dass mehrereSchiffe nebeneinander liegen, so dass diese bei Landgängentreppauf und treppab überquert werden müssen. Bitte kon-taktieren Sie uns im Zweifelsfall.
ABSICHERUNG DER KUNDENGELDERDie Insolvenzversicherung ist für Zahlungen von Teilneh-mern an uns für von uns veranstaltete Reisen bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Diese Versi-cherung beinhaltet die nach § 651 k BGB vorgeschriebeneAbsicherung: wenn Zahlungsleistungen infolge Zahlungs-unfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen,übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahltenReisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen,die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entste-hen. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten SieIhren Sicherungsschein von tourVERS, dem Abwicklungs-agenten der Hanse Merkur. Er garantiert Ihnen – zusammenmit den Buchungs- und Zahlungsbelegen – die Durchset-zung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.
DATENSCHUTZAm Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichenDaten ist uns sehr gelegen. Die Erhebung und Verwen-dung Ihrer Daten erfolgt daher stets im Einklang mit denBestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Da-tenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Teleme-diengesetzes (TMG).
Verantwortlich in diesem Sinne ist die Biblische ReisenGmbH, Silberburgstr. 121, 70176 Stuttgart, Tel. 0711 - 61925-0,E-Mail: [email protected], Geschäftsführer: RüdigerTramsen.
Grundlagen der Verarbeitung der persönlichen Datensind Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a und lit. b Datenschutzgrund ver -ordnung (DSGVO). Die Biblische Reisen GmbH verarbeitetIhre Daten für Ihre Reisebuchung und gibt diese, falls zur Durchführung des Pauschalreisevertrages erfor -derlich, an Dritte (Leistungserbringer) weiter. Die Mög-lichkeit zum Abruf der Datenschutzerklärung der Bibli-sche Reisen GmbH besteht auf unserer Webseite unterwww.biblische-reisen.de/information/Dateschutz oderwir senden sie Ihnen gerne zu:
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