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AMTSBLATT der Stadt Halle (Saale) 7. Februar 2018 · 26. Jahrgang / Ausgabe 3 www.halle.de Lesen Sie in dieser Ausgabe Das besondere Jubiläum Stadt feiert 333. Geburtstag Georg Friedrich Händels Seite 2 Hereinspaziert – Ein Rundgang durch den Ratshof Stadt bietet Führungen für Kinder und Jugendliche an Seite 2 „Willkommen, ihr singt gut“ Stadtsingechor zu Halle blickt auf Reise nach Rom zurück Seite 3 Tagesordnungen der Ausschüsse der Stadt Halle (Saale) Seite 4 Bekanntmachungen der Stadt Halle (Saale) ab Seite 5 AMTSBLATT Die Stadt Halle (Saale) hat ihren Projekt- plan für das Jahr 2018 vorgelegt. Das Amtsblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben und Ziele. Bildung Die Stadt setzt ihr Investitionsprogramm „Bildung 2022“ fort. Insgesamt sollen 50 Schulen, Kindergärten, Turnhallen und Horte im gesamten Stadtgebiet für rund 255 Millionen Euro modernisiert und teils neu gebaut werden. Allein in diesem Jahr sollen rund 26 Millionen Euro investiert werden, unter anderem in den Schulcampus Kastanienallee sowie den Kita-Neubau an der Dürerstraße 8. Die Investitionen werden mit Hilfe von Eigenmitteln sowie Fördermitteln und -darlehen des Landes finanziert. Mit wei- teren Förderzusagen im Rahmen des Stark-III-Programmes rechnet die Stadt in den kommenden Monaten. Wirtschaft Die Entwicklung neuer Gewerbeflächen ist auch 2018 ein wichtiges Thema. So sollen mindestens drei weitere Flächen im Stadtgebiet für Neuansiedlungen von Unternehmen erschlossen werden. Neuen sowie bestehenden Unternehmen steht die Stadt mit zentralen Ansprechpartnern bei der Suche nach geeigneten Flächen oder der Erweiterung zur Seite. Damit will die Stadt auch in diesem Jahr neue Investoren gewinnen. Kultur und Sport Die Stadt wird in diesem Jahr weitere Hochbaumaßnahmen mit Fluthilfemitteln des Landes umsetzen. Allen voran soll mit dem Neubau des Planetariums im ehemaligen Gasometer am Holzplatz be- gonnen werden. Dafür werden 14,2 Milli- onen Euro investiert. Zudem laufen die Vorbereitungen für den Bau des neuen Fußball-Nachwuchsleistungszentrums im Stadtteil Silberhöhe, Karlsruher Allee, an. Das Zentrum soll für den Leistungs- sport und den Breitensport zur Verfügung stehen. Das Vorhaben wird mit 11,3 Mil- lionen Euro finanziert. Die Stadt inves- tiert darüber hinaus im Rahmen der Sportförderung in diesem Jahr rund 1,2 Millionen Euro in die Sanierung und Modernisierung von verschiedenen Sportanlagen im Stadtgebiet, unter ande- rem in den Sportkomplex Brandberge. Infrastruktur Die Haupterschließungsstraße Halle-Ost, kurz HES, soll in diesem Jahr fertig gestellt werden, ebenso wie der Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuer- wehr Dölau. Des Weiteren wird das Stadt- bahn-Programm gemeinsam mit der Hal- leschen Verkehrs-AG fortgeführt. Im Februar beginnt der Ausbau der Großen Steinstraße. Informationen zum Projektplan im Inter- net: www.halle.de Geschäftsbereiche der Verwaltung stellen wichtige Vorhaben für 2018 vor Große Projekte, klare Ziele Sanierung der Talstraße beginnt Die Wiederherstellung der Talstraße zwi- schen Kröllwitzer Straße und Unterer Pa- piermühlenstraße hat am 5. Februar 2018 begonnen. Das Vorhaben soll voraus- sichtlich bis Dezember 2018 umgesetzt werden. Die Fahrbahn erhält auf einer Länge von 470 Metern einen neuen Be- lag. Die Gehwege werden straßenbeglei- tend saniert. Im Zuge der Baumaßnahme erfolgt die Um- und Neuverlegung der Versorgungskabel. Der Verkehr wird während der Arbeiten an der Baustelle vorbei in Richtung Kröllwitzer Brücke als Einbahnstraße geführt. Die Gegenrich- tung wird großräumig über die Kröllwit- zer Straße, die Grellstraße und die Dölau- er Straße umgeleitet. Die Westseite des Fußweges der Talstraße ist für die Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger vorgesehen. Die Sanierung erfolgt als Wiederherstellungsmaßnahme infolge des Hochwassers im Jahr 2013. Finanziert werden die Bauarbeiten aus Fluthilfemit- teln des Landes. Die Geschäfte in der Großen Steinstraße sind geöffnet – und das ungeachtet der um- fangreichen Bauarbeiten, die Anfang Februar begonnen haben. In den kommen- den Monaten werden im Rahmen des Stadt- bahn-Programms die Gleisanlagen zwi- schen dem Bereich Kleinschmieden und dem Steintor saniert und die Verkehrsfüh- rung am Joliot-Curie-Platz neu organisiert. Während die Straßenbahnen für die Zeit der Modernisierung umgeleitet werden, bleibt die Straße für Fußgängerinnen und Fußgän- ger geöffnet. „Wir wollen die Einschränkung, die mit der Baustelle einhergehen, mit Veranstaltungen kompensieren und mit Bürgern, Gewerbe- treibenden sowie Menschen aus der Krea- tivwirtschaft in einen Kreativ-Dialog tre- ten“, sagt Dr. Petra Sachse, Leiterin des Dienstleitungszentrums (DLZ) Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Mit Licht- und Klanginstallationen, Lesungen sowie Ausstellungen sollen Kundinnen und Kunden in die Große Steinstraße gelockt werden. Geplant ist zudem, die Bauzäune künstlerisch zu gestalten. Mitglieder der Oper Halle planen kulturelle Beiträge, die in die Straße und die Geschäfte ziehen. Die Baustelle soll darüber hinaus ein eigenes Kunstwerk erhalten. Diesbezüglich ist die Stadt mit einem bekannten halleschen Künstler im Gespräch. Details werden in den nächsten Wochen bekannt gegeben. Alle vier Wochen sollen die sogenannten Kreativ-Dialoge stattfinden, um immer wieder neue Aktionen zu entwickeln. In ei- nem ersten Schritt wurde bereits ein Falt- blatt erstellt, das auf die in der Großen Steinstraße ansässigen Geschäfte aufmerk- sam macht. Die Stadt hat darüber hinaus ein Baustellenbüro, Große Steinstraße 69, ein- gerichtet, als Anlaufstelle und Ort für Be- gegnungen – für Bürger und Gewerbetrei- bende gleichermaßen. Zentrale Ansprech- partner vor Ort sind Kay Gerhardt und Eric Brecht vom DLZ Wirtschaft, Wissen- schaft und Digitalisierung. Geöffnet ist am Dienstag von 8 bis 10 Uhr sowie am Don- nerstag von 15 bis 18 Uhr. Stadt richtet Büro für Bürger und Händler ein – Lesungen und Kunst im öffentlichen Raum geplant Baustelle Große Steinstraße als Kreativ-Meile Stadt präsentiert Ideen für das Rondell Zahlreiche Vorschläge sind im Rahmen des Ideenwettbewerbs für das Rondell am Riebeckplatz bei der Stadt Halle (Saale) eingegangen. Sie werden am Montag, 26. Februar 2018, 17 Uhr, im Festsaal des Stadthauses, Marktplatz 2, vorgestellt. Die Ideen stammen von Bürgern, Unterneh- men und Initiativen. Die Stadt hatte den Wettbewerb im Dezem- ber 2017 ausgelobt. Sie will den Bereich un- ter der Mit- wirkung der Hallenserinnen und Hallenser als Ein- gangstor zur Stadt neu gestalten. Die Ideen werden in dem Konzept der Stadtverwal- tung zur künftigen Gestaltung und Nut- zung des Areals berücksichtigt. Die krea- tivsten Ideengeber werden während der Veranstaltung ausgezeichnet. Scheibe A-Eigentümer stellen sich vor Vertreter der Firma Intown Property Ma- nagement GmbH haben sich am 23. Januar 2018 in einem ersten Ge- spräch Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand vorgestellt. Das Unternehmen hat die Hochhausscheibe A in Halle- Neustadt gekauft. „Die Intown-Gruppe als Eigentümerin arbeitet an einer Kon- zeption für die Sanierung. Das Unterneh- men kennt Halle, es hat auch schon in Immobilien in der Stadt investiert“, so der Oberbürgermeister. Bei einem Bür- gerentscheid am 24. September 2017 hatten mehr als 57,2 Prozent der Wahl- berechtigten dafür gestimmt, dass die Stadt Halle (Saale) die Scheibe A als Verwaltungsstandort zu einem maxima- len Mietpreis von 9,90 Euro pro Quadratmeter anmietet. Damit soll ein Impuls für die Gesamtentwicklung des Hochhausensembles gesetzt werden. Um die Lust am Lesen zu wecken, führt die Stadtbibliothek auch in diesem Jahr die Lesereihe „Man(n) liest vor“ durch. Ende Januar 2018 lasen Spieler des halleschen Eishockeyclubs Saale Bulls im Eisdom Kindern vor: Verteidiger Kai Schmitz (links) sowie Stürmer Johannes Ehemann (rechts) stellten das Buch „Gold für den Pinguin“ von Martin Baltscheit und Christine Schwarz vor. Die Reihe „Man(n) liest vor“ startete 2016. Bekannte hallesche Männer lesen vor und erzählen von ihrem Beruf. Die nächste Lesung in der Reihe findet am Mittwoch, 7. März 2018, 9.30 Uhr, in der Zentralbibliothek, Salzgrafenstraße 2, statt. Es liest Aurel Siegel, Leiter des Fachbereichs Sport der Stadt. Foto: Thomas Ziegler Von Saale Bulls und Pinguinen – „Man(n) liest vor“ im Eisdom Oberbürgermeister – Weiterentwicklung der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland Unterstützung bei der Neustrukturierung der Theater, Oper und Orchester GmbH sowie des Halleschen Fußballclubs – Umsetzung des Bürgerentscheids zur Hochhausscheibe A Finanzen und Personal − Erweiterung der Service-Angebote im Internet, z.B. Wahlhelferschulung − Einführung einer quartierbezogenen Plattform für Veranstaltungen Stadtentwicklung und Umwelt − Erstellung von Konzepten für den Hoch- wasserschutz, die Grünflächen und den Kommunalen Klimaschutz – Fortführung der Fluthilfeprojekte Entwicklung eines Stadtmobilitätsplans Kultur und Sport – Eröffnung des 2. Teils der Dauerausstel- lung „Entdecke Halle“ im Stadtmuseum − Umsetzung des Veranstaltungspro- gramms HalleThema 2018: „Revolution und Moderne“ – Vorbereitungen der 25. Landesmusik- schultage am 16. und 17. Juni 2018 Bildung und Soziales Entwicklung eines Präventionskonzeptes − Erstellung eines Konzeptes Frühe Hilfen (Kinderschutz) Ausbau des Kriseninterventionssystems Auszug aus dem Projektplan So soll der Joliot-Curie-Platz nach dem Umbau aussehen. Grafik: Stadtwerke GmbH

AMTSBLATT - Halle · Bachund Domenico Scarlatti haben eines gemeinsam: Die dreiKomponisten wurden imselbenJahrgeboren –1685,vor333Jah-ren.Ihrekraftvollen Sonaten, wildenFugen und

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A M T S B L A T Tder Stadt Halle (Saale)7. Februar 2018 · 26. Jahrgang /Ausgabe 3 www.halle.de

Lesen Sie in dieser Ausgabe

Das besondere JubiläumStadt feiert 333. GeburtstagGeorg Friedrich Händels Seite 2

Hereinspaziert – Ein Rundgangdurch den RatshofStadt bietet Führungen fürKinder und Jugendliche an Seite 2

„Willkommen, ihr singt gut“Stadtsingechor zu Halle blicktauf Reise nach Rom zurück Seite 3

Tagesordnungen der Ausschüsseder Stadt Halle (Saale) Seite 4

Bekanntmachungender Stadt Halle (Saale) ab Seite 5

AMT S B L AT T

Die Stadt Halle (Saale) hat ihren Projekt-plan für das Jahr 2018 vorgelegt. DasAmtsblatt gibt einen Überblick über diewichtigsten Vorhaben und Ziele.

Bildung

Die Stadt setzt ihr Investitionsprogramm„Bildung 2022“ fort. Insgesamt sollen50 Schulen, Kindergärten, Turnhallenund Horte im gesamten Stadtgebiet fürrund 255 Millionen Euro modernisiertund teils neu gebaut werden. Allein indiesem Jahr sollen rund 26 MillionenEuro investiert werden, unter anderem inden Schulcampus Kastanienallee sowieden Kita-Neubau an der Dürerstraße 8.Die Investitionen werden mit Hilfe vonEigenmitteln sowie Fördermitteln und-darlehen des Landes finanziert. Mit wei-teren Förderzusagen im Rahmen desStark-III-Programmes rechnet die Stadtin den kommenden Monaten.

Wirtschaft

Die Entwicklung neuer Gewerbeflächenist auch 2018 ein wichtiges Thema. Sosollen mindestens drei weitere Flächenim Stadtgebiet für Neuansiedlungen von

Unternehmen erschlossen werden. Neuensowie bestehenden Unternehmen stehtdie Stadt mit zentralen Ansprechpartnernbei der Suche nach geeigneten Flächenoder der Erweiterung zur Seite. Damitwill die Stadt auch in diesem Jahr neueInvestoren gewinnen.

Kultur und Sport

Die Stadt wird in diesem Jahr weitereHochbaumaßnahmen mit Fluthilfemittelndes Landes umsetzen. Allen voran sollmit dem Neubau des Planetariums imehemaligen Gasometer am Holzplatz be-gonnen werden. Dafür werden 14,2 Milli-onen Euro investiert. Zudem laufen dieVorbereitungen für den Bau des neuenFußball-Nachwuchsleistungszentrums imStadtteil Silberhöhe, Karlsruher Allee,an. Das Zentrum soll für den Leistungs-sport und den Breitensport zur Verfügungstehen. Das Vorhaben wird mit 11,3 Mil-lionen Euro finanziert. Die Stadt inves-tiert darüber hinaus im Rahmen derSportförderung in diesem Jahr rund1,2 Millionen Euro in die Sanierung undModernisierung von verschiedenenSportanlagen im Stadtgebiet, unter ande-rem in den Sportkomplex Brandberge.

Infrastruktur

Die Haupterschließungsstraße Halle-Ost,kurz HES, soll in diesem Jahr fertiggestellt werden, ebenso wie der Neubaudes Gerätehauses der Freiwilligen Feuer-wehr Dölau. DesWeiteren wird das Stadt-

bahn-Programm gemeinsam mit der Hal-leschen Verkehrs-AG fortgeführt. ImFebruar beginnt der Ausbau der GroßenSteinstraße.

Informationen zum Projektplan im Inter-net: www.halle.de

Geschäftsbereiche der Verwaltung stellen wichtige Vorhaben für 2018 vor

Große Projekte, klare Ziele

Sanierung derTalstraße beginntDie Wiederherstellung der Talstraße zwi-schen Kröllwitzer Straße und Unterer Pa-piermühlenstraße hat am 5. Februar 2018begonnen. Das Vorhaben soll voraus-sichtlich bis Dezember 2018 umgesetztwerden. Die Fahrbahn erhält auf einerLänge von 470 Metern einen neuen Be-lag. Die Gehwege werden straßenbeglei-tend saniert. Im Zuge der Baumaßnahmeerfolgt die Um- und Neuverlegung derVersorgungskabel. Der Verkehr wirdwährend der Arbeiten an der Baustellevorbei in Richtung Kröllwitzer Brücke alsEinbahnstraße geführt. Die Gegenrich-tung wird großräumig über die Kröllwit-zer Straße, die Grellstraße und die Dölau-er Straße umgeleitet. Die Westseite desFußweges der Talstraße ist für dieNutzung durch Radfahrer und Fußgängervorgesehen. Die Sanierung erfolgt alsWiederherstellungsmaßnahme infolgedes Hochwassers im Jahr 2013. Finanziertwerden die Bauarbeiten aus Fluthilfemit-teln des Landes.

Die Geschäfte in der Großen Steinstraßesind geöffnet – und das ungeachtet der um-fangreichen Bauarbeiten, die AnfangFebruar begonnen haben. In den kommen-denMonaten werden im Rahmen des Stadt-bahn-Programms die Gleisanlagen zwi-schen dem Bereich Kleinschmieden unddem Steintor saniert und die Verkehrsfüh-rung am Joliot-Curie-Platz neu organisiert.Während die Straßenbahnen für die Zeit derModernisierung umgeleitet werden, bleibtdie Straße für Fußgängerinnen und Fußgän-ger geöffnet.

„Wir wollen die Einschränkung, die mit derBaustelle einhergehen, mit Veranstaltungenkompensieren und mit Bürgern, Gewerbe-treibenden sowie Menschen aus der Krea-tivwirtschaft in einen Kreativ-Dialog tre-ten“, sagt Dr. Petra Sachse, Leiterin desDienstleitungszentrums (DLZ) Wirtschaft,Wissenschaft und Digitalisierung. Mit

Licht- und Klanginstallationen, Lesungensowie Ausstellungen sollen Kundinnen undKunden in die Große Steinstraße gelocktwerden. Geplant ist zudem, die Bauzäunekünstlerisch zu gestalten. Mitglieder derOper Halle planen kulturelle Beiträge, diein die Straße und die Geschäfte ziehen. DieBaustelle soll darüber hinaus ein eigenesKunstwerk erhalten. Diesbezüglich ist dieStadt mit einem bekannten halleschenKünstler im Gespräch. Details werden inden nächsten Wochen bekannt gegeben.Alle vier Wochen sollen die sogenanntenKreativ-Dialoge stattfinden, um immerwieder neue Aktionen zu entwickeln. In ei-nem ersten Schritt wurde bereits ein Falt-blatt erstellt, das auf die in der GroßenSteinstraße ansässigen Geschäfte aufmerk-sammacht. Die Stadt hat darüber hinaus einBaustellenbüro, Große Steinstraße 69, ein-gerichtet, als Anlaufstelle und Ort für Be-gegnungen – für Bürger und Gewerbetrei-

bende gleichermaßen. Zentrale Ansprech-partner vor Ort sind Kay Gerhardt undEric Brecht vom DLZ Wirtschaft, Wissen-

schaft und Digitalisierung. Geöffnet ist amDienstag von 8 bis 10 Uhr sowie am Don-nerstag von 15 bis 18 Uhr.

Stadt richtet Büro für Bürger und Händler ein – Lesungen und Kunst im öffentlichen Raum geplantBaustelle Große Steinstraße als Kreativ-Meile

Stadt präsentiertIdeen für das RondellZahlreiche Vorschläge sind im Rahmendes Ideenwettbewerbs für das Rondell amRiebeckplatz bei der Stadt Halle (Saale)eingegangen. Sie werden am Montag,26. Februar 2018, 17 Uhr, im Festsaal desStadthauses, Marktplatz 2, vorgestellt. DieIdeen stammen von Bürgern, Unterneh-men und Initiativen. Die Stadt hatte den

Wettbewerbim Dezem-ber 2017ausgelobt.Sie will denBereich un-ter der Mit-wirkung der

Hallenserinnen und Hallenser als Ein-gangstor zur Stadt neu gestalten. Die Ideenwerden in dem Konzept der Stadtverwal-tung zur künftigen Gestaltung und Nut-zung des Areals berücksichtigt. Die krea-tivsten Ideengeber werden während derVeranstaltung ausgezeichnet.

Scheibe A-Eigentümerstellen sich vorVertreter der Firma Intown Property Ma-nagement GmbH haben sich am23. Januar 2018 in einem ersten Ge-spräch Oberbürgermeister Dr. BerndWiegand vorgestellt. Das Unternehmenhat die Hochhausscheibe A in Halle-Neustadt gekauft. „Die Intown-Gruppeals Eigentümerin arbeitet an einer Kon-zeption für die Sanierung. Das Unterneh-men kennt Halle, es hat auch schon inImmobilien in der Stadt investiert“, soder Oberbürgermeister. Bei einem Bür-gerentscheid am 24. September 2017hatten mehr als 57,2 Prozent der Wahl-berechtigten dafür gestimmt, dass dieStadt Halle (Saale) die Scheibe A alsVerwaltungsstandort zu einem maxima-len Mietpreis von 9,90 Euro proQuadratmeter anmietet. Damit soll einImpuls für die Gesamtentwicklung desHochhausensembles gesetzt werden.

Um die Lust am Lesen zu wecken, führt die Stadtbibliothek auch in diesem Jahr die Lesereihe „Man(n) liest vor“ durch. Ende Januar 2018 lasen Spieler des halleschen EishockeyclubsSaale Bulls im Eisdom Kindern vor: Verteidiger Kai Schmitz (links) sowie Stürmer Johannes Ehemann (rechts) stellten das Buch „Gold für den Pinguin“ von Martin Baltscheit undChristine Schwarz vor. Die Reihe „Man(n) liest vor“ startete 2016. Bekannte hallesche Männer lesen vor und erzählen von ihrem Beruf. Die nächste Lesung in der Reihe findet amMittwoch, 7. März 2018, 9.30 Uhr, in der Zentralbibliothek, Salzgrafenstraße 2, statt. Es liest Aurel Siegel, Leiter des Fachbereichs Sport der Stadt. Foto: Thomas Ziegler

Von Saale Bulls und Pinguinen – „Man(n) liest vor“ im Eisdom

Oberbürgermeister– Weiterentwicklung der Europäischen

Metropolregion Mitteldeutschland– Unterstützung bei derNeustrukturierung

der Theater, Oper und Orchester GmbHsowie des Halleschen Fußballclubs

– Umsetzung des Bürgerentscheids zurHochhausscheibe A

Finanzen und Personal− Erweiterung der Service-Angebote im

Internet, z.B. Wahlhelferschulung− Einführung einer quartierbezogenen

Plattform für Veranstaltungen

Stadtentwicklung und Umwelt− Erstellung von Konzepten für den Hoch-

wasserschutz, die Grünflächen und den

Kommunalen Klimaschutz– Fortführung der Fluthilfeprojekte– Entwicklung eines Stadtmobilitätsplans

Kultur und Sport– Eröffnung des 2. Teils der Dauerausstel-

lung „Entdecke Halle“ im Stadtmuseum− Umsetzung des Veranstaltungspro-

gramms HalleThema 2018: „Revolutionund Moderne“

– Vorbereitungen der 25. Landesmusik-schultage am 16. und 17. Juni 2018

Bildung und Soziales− Entwicklung eines Präventionskonzeptes− Erstellung eines Konzeptes Frühe Hilfen

(Kinderschutz)– Ausbau des Kriseninterventionssystems

Auszug aus dem Projektplan

So soll der Joliot-Curie-Platz nach dem Umbau aussehen. Grafik: Stadtwerke GmbH

Page 2: AMTSBLATT - Halle · Bachund Domenico Scarlatti haben eines gemeinsam: Die dreiKomponisten wurden imselbenJahrgeboren –1685,vor333Jah-ren.Ihrekraftvollen Sonaten, wildenFugen und

Georg Friedrich Händel, Johann SebastianBach und Domenico Scarlatti haben einesgemeinsam: Die drei Komponisten wurdenim selben Jahr geboren – 1685, vor 333 Jah-ren. Ihre kraftvollen Sonaten, wilden Fugenund verträumten Fantasien stehen bis heutestilprägend für die Epoche des Barocks.

Anlässlich dieses besonderen Jubiläumsehrt die Stadt ihren großen Sohn GeorgFriedrich Händel mit vielfältigen Veran-staltungen und Aktionen. So erscheint zuHändels Geburtstag, am Freitag, 23. Fe-bruar 2018, ein Händel-Stadtplan. DerWegweiser wurde von der Stadt in Koope-ration mit dem Händel-Haus Halle erarbei-tet und ist im Händel-Haus, Große Nikolai-straße 5, und der Tourist-InformationHalle, Marktplatz 13, erhältlich. Der the-matische Kulturfaltplan ergänzt die Reiheder Kunststadtpläne, die die Stadt imJahr 2016 aufgelegt hat. Mit dem Händel-Stadtplan können Hallenserinnen und Hal-lenser sowie Gäste der Stadt den Spurendes jungen Händels folgen – von histori-schen Stätten bis hin zu wichtigen Ortender Händel-Pflege, wie dem Händel-Haus.Dort wird am Freitag, 23. Februar, um17 Uhr die neue Jahresausstellung eröffnet.

Sie trägt den Titel „So fremd, so nah“ undwidmet sich Händels Erfahrungen mit undin der Fremde. Die Handlungen vieler sei-ner Bühnenwerke sind in fernen Ländernund Regionen angesiedelt. Mit 18 Jahrenverließ Händel seine Heimatstadt. Sein Le-bensweg führte ihn quer durch Europa. Erlernte fremde Sprachen, Länder, Kulturenund Religionen kennen – und seinen Al-tersgenossen Domenico Scarlatti. DerÜberlieferung nach, sollen sich die beidenin Venedig trotz der Rivalität angefreundetund gegenseitig beeinflusst haben. Ein Zu-sammentreffen mit Johann Sebastian Bachhingegen hat es trotz mehrfacher Anläufenie gegeben. In der Ausstellung könnenBesucherinnen und Besucher beispielswei-se der Frage nachgehen, ob uns HändelsWelt heute fremd geworden ist. Zu den Ex-ponaten zählen unter anderem Reisebe-richte der Händel-Zeit, Noten-Erstdruckeund kunstvoll illustrierte Libretti zu Hän-del-Opern sowie Grafiken und Musikin-strumente, die vom Fernweh ihrer einsti-gen Besitzer zeugen.

Georg Friedrich Händel blieb Halle(Saale) zeit seines Lebens verbunden. Sobesuchte er auch in späteren Jahren mehr-

mals seine Geburtsstadt und die hier le-benden Verwandten. Eine Stadtführungam Sonntag, 25. Februar, führt zu ver-schiedenen Orten, die mit dem Barock-komponisten und seiner Familie in Ver-bindung stehen – vom Händel-Haus überden Dom bis hin zum Stadtgottesacker.Der zweistündige und einmalig angebote-ne Rundgang orientiert sich an dem neuenHändel-Stadtplan. Treffpunkt ist um14 Uhr vor der Tourist-Information. EinZwischenstopp wird unter anderem in derKustodie der Martin-Luther-UniversitätHalle-Wittenberg, Universitätsplatz 11,eingelegt. Dort sind erstmals sowohl derTaufregisterauszug Händels als auch seinMatrikel-Eintrag zu sehen. Demnachschrieb sich der Komponist am 10. Febru-ar 1702 als erster Student in das Register-buch der Alma mater halensis ein – für dasFach Rechtswissenschaft. Beide Exponatewerden vom 24. Februar bis zum6. März der Öffentlichkeit präsentiert.

Drei Monate später, am 25. Mai, beginnendie Händel-Festspiele unter dem Motto„Fremde Welten“ in Halle (Saale) undUmgebung. Mehr als 100 Veranstaltungenstehen bis zum 10. Juni auf dem Pro-

gramm, darunter acht Opern, drei Orato-rien und sechs Festkonzerte. Auch dabeisteht die Begegnung mit dem Fremden imZentrum –mitWerken, die in einer Fremd-sprache aufgeführt werden; mit Musikgen-res fern des Barocks und mit neuen Veran-staltungsformaten.

A M T S B L A T TSeite 2 der Stadt Halle (Saale) · 7. Februar 2018 Aktuelles

Feuerwehr-Neubauentsteht ab SommerDie Stadt Halle (Saale) hat Ende Janu-ar 2018 die Baugenehmigung für den Neu-bau eines Feuerwehr-Gerätehauses in Hal-le-Dölau, Am Brunnen 6, erteilt. In dasneue Gebäude der Freiwilligen FeuerwehrDölau will die Stadt 2,2 Millionen Euro in-vestieren. Nach dem Abriss des alten Ob-jektes im Sommer 2018 soll an gleicherStelle ein zweigeschossiger Neubau entste-hen. Im Erdgeschoss werden die Fahrzeug-halle und die Werkstatt eingerichtet; imObergeschoss Schulungs-, Verwaltungs-und Freizeiträume. Ziel ist es, die Arbeitenbis Ende August 2019 abzuschließen.

Bewerbungsschluss fürIQ-InnovationspreisBewerbungen zum IQ-InnovationspreisMitteldeutschland 2018 können bis zumMontag, 19. März 2018, eingereicht wer-den. Die Europäische MetropolregionMitteldeutschland fördert damit Produkte,Verfahren und Dienstleistungen zur Stei-gerung der Wettbewerbsfähigkeit derWirtschaft der Region. Im Rahmen desWettbewerbes wird auch der IQ-Preis derStadt Halle (Saale) vergeben. Unterneh-men können Vorschläge aus den Berei-chen Automotive, Chemie/Kunststoffe,Energie/Umwelt/Solarwirtschaft, Infor-mationstechnologie und LifeSciences ein-reichen. Der Wettbewerb wird von derEuropäischen Metropolregion Mittel-deutschland ausgelobt. Es werden Preis-gelder in Höhe von 70000 Euro vergeben.Die Sieger werden am 28. Juni 2018 inGera gekürt. Bewerbungen im Internet un-ter: www.iq-mitteldeutschland.de

Die Stadt gratuliert

Diamantene Hochzeit60 Jahre verheiratet sind am 7.2. Ingeborgund Rolf Lindenhahn, am 8.2. Helga undHeinz Wackernagel sowie Helga und Wolf-gang Tilgner, am 15.2. Christa und FritzSchwickert, Brigitte und Gerhard Grompe,Waltraud und Manfred Gallrein sowie am18.2. Lydia und Günter Pluta.

Goldene HochzeitAuf 50 Jahre Ehe blicken zurück am 9.2.Liane und Eckhard Timpel sowie Sabi-ne und Peter Heklau, am 15.2. Elke undOtto Linke, am 16.2. Lore Zychon-Russewund Dr. Russi Russewa, Christel undLutz Breitzke sowie Ursula und WolframMüller, am 17.2. Sabine-Beate und HeinzPützschleer, Birgit und Reinhard Schaafsowie Renate und Willibald Seibt.

Geburtstage100 Jahre alt wird am 18.2. LieselotteZimmermann. Ihren 95. Geburtstag fei-ern am 7.2. Hildegard Zimmeck, am 9.2.Hanni Schindler, am 11.2. Gisela Hammel-mann, am 13.2. Lisbeth Knopf, am 14.2.Eleonore Braun, am 15.2. Erna Leopold,am 18.2. Edith Lippert sowie am 19.2.Emma Brömme.

90 Jahre alt werden am 7.2. Irmgard Sellund Edith Wylezol, am 9.2. Anna-LuiseBrambach, am 12.2. Elfriede Berger,am 13.2. Ingeborg Baier, Gerda Händel,Gustav Tschammerhöl und BrigitteSerwitzki, am 14.2. Evelotte Schmidt undAnne-Rose Schaaf, am 15.2. LieselotteSoller und Kurt Becker, am 16.2. IrmaKowalski und Ruth Müller-Kurth, am 18.2.Rose Plathner, Marianne Reith und Elisa-beth Koch, am 19.2. Maria Rumpf, GertrudHerfurth sowie Liselotte Löffler.Allen Jubilaren herzliche Glückwünsche!

Das besondere JubiläumHändels Geburtstag jährt sich zum 333. Mal – Erstmals sind Taufregister- und Matrikel-Einträge zu sehen

Auszeichnung fürBegegnungsprojektMit dem „Joseph-Rovan-Preis des französi-schen Botschafters in Deutschland“ ist dieDeutsch-Französische Gesellschaft (DFG)Halle e.V. am 27. Januar 2018 für ihr Be-gegnungsprojekt „Langues de jeu – Jeux delangues / Spielsprachen – Sprachenspiele“ausgezeichnet worden. Idee ist es, den Kon-takt zwischen minderjährigen französisch-stämmigen Flüchtlingen und deutschenFranzösisch-lernenden Jugendlichen zu för-dern. Mit dem Preisgeld von 1000 Euro sol-len die Treffen gestaltet und für weitereTeilnehmerinnen und Teilnehmer geöffnetwerden. Die DFG engagiert sich zudem fürdie Gestaltung der Städtepartnerschaft zwi-schen Halle (Saale) und Grenoble. Informa-tionen im Internet: http://dfg-halle.de

Die Schmuckkünstlerin Silke Trekel aus Halle (Saale) stellt im Stadtarchiv Halle, Rathausstraße 1, Schmuckstücke unter dem Titel „...in der Ferne“ aus. Zu sehen sind unter ande-rem Ketten und Broschen aus verschiedenen Materialien wie Edelstahl, Silber, Porzellan und Textilien. Am Dienstag, 20. Februar 2018, lädt Silke Trekel zu einem Künstlerge-spräch ein. Mit der Ausstellung setzt der Hallesche Kunstverein die Präsentation der Werke hallescher Schmuckgestalter in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv Halle fort. DieSchau kann bis zum Donnerstag, 22. Februar 2018, besucht werden – montags von 10 bis 15 Uhr sowie dienstags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 18 Uhr. Foto: T. Ziegler

Hallesche Künstlerin stellt Schmuck im Stadtarchiv aus

Im Goldenen Buch der Stadt Halle (Saale)zu blättern oder die Amtskette des Ober-bürgermeisters aus der Nähe zu betrachten,ist für gewöhnlich nicht möglich. BeideSchätze sind sicher in einem Tresor derStadt verwahrt. Kinder und Jugendlichehingegen, die an einer kostenlosen Füh-rung durch den städtischen Ratshof unddas Stadthaus teilnehmen, können aus derNähe einen Blick darauf werfen – undAntworten auf ihre Fragen erhalten. Istdas Goldene Buch tatsächlich golden?Aus welchen Materialien besteht dieaktuelleAmtskette? Zu welchenAnlässenträgt der Oberbürgermeister die im Jahr1993 gefertigte Kette?

Seit Beginn der Amtszeit von Oberbür-germeister Dr. Bernd Wiegand bietet dieStadt Halle (Saale) allen interessiertenKindern und Jugendlichen einen alters-gerechten Rundgang durch die Stadtver-waltung an. Ein besonderer Programm-punkt während eines jeden Besuches istein Gespräch mit dem Oberbürgermeis-

ter Dr. Bernd Wiegand. Ist es schwer aufdie Stadt aufzupassen? Kann man sichals Oberbürgermeister auch selbst wäh-len?Was war das bislang schönste Erleb-nis während der Amtszeit? Das sind nureinige der Fragen, die die Kinder interes-sieren.

Der Rundgang führt die Kinder undJugendlichen unter anderem auch in diePoststelle, wo tagtäglich 2500 Briefeeingehen. Zudem wird ein Halt im Stan-desamt sowie im Atelier des Stadtfoto-grafen eingelegt. Ebenso steht einBesuch des Stadthauses auf dem Pro-gramm, wo die Ausschüsse tagen undder Stadtrat zu seinen Sitzungen zusam-menkommt.

Informationen zu den Führungen gibtdas Team Repräsentation. Ansprechpart-ner ist Sebastian Sell-Römer. Anmeldun-gen sind möglich unter Telefon0345/2214110 oder per E-Mail [email protected]

Stadt bietet Führungen für Kinder und Jugendliche an – Einblicke in die Arbeit der VerwaltungHereinspaziert – Ein Rundgang durch den Ratshof

Die Amtskette des Oberbürgermeisters zieht bei jeder Kinderführung durch denhalleschen Ratshof die Aufmerksamkeit auf sich, wie hier bei den Kindern der Kinder-tagesstätte Dorothea Erxleben aus Halle (Saale). Foto: Thomas Ziegler

Seit dem Jahr 2000 wird Händels Ge-burtstag in Halle (Saale) musikalisch ge-feiert. Jährlich kommen dazu mehr als400 Sängerinnen und Sänger aus derganzen Welt in die Geburtstadt des Ba-rockkomponisten. ZumAuftakt wird ihmam Donnerstag, 22. Februar 2018,17 Uhr, ein Ständchen am Händel-Denk-mal gesungen. Am Freitag, 23. Februar,19.30 Uhr, folgt das Konzert „Chorklängeaus nah und fern“ in der Ulrichskirche.Alljährlicher Höhepunkt ist die Auffüh-rung des Oratoriums „Messiah“ in derHändel-Halle, am Sonnabend, 24. Febru-ar, 19.30 Uhr. Organisiert wird das Fest-wochenende vom Förderverein HappyBirthday Händel. Das Programm im In-ternet:www.happy-birthday-handel.de

Ständchen für Händel

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7. Februar 2018 A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale)Redaktion Seite 3

Der Stadtsingechor zu Halle blickt auf eine900-jährige Geschichte zurück, die bis zurGründung des Augustiner-Chorherrenstifts vor denToren der Stadt im Jahr 1116 reicht. Der Besuchbei Papst Franziskus in Rom indes wird alsherausragendes Ereignis in die Chronik eingehen.

„Willkommen, ihr singt gut“

Auf Einladung der römischen Stiftung„Fondazione Pro Musica e Arte Sacra“reist der Stadtsingechor zu Halle unter derLeitung von Clemens Flämig im Januar2018 nach Rom. Im Gepäck der jungenSänger: die Motette „Das ist meine Freu-de“ von Georg Philipp Telemann. Der Ti-tel steht sinnbildlich für das bevorstehen-de Programm. Innerhalb von zwei Tagenwird der Chor aus Halle (Saale) gleichzweimal die Möglichkeit erhalten, mitdem Päpstlichen Chor der SixtinischenKapelle aufzutreten, genauer: der Cappel-la Musicale Pontificia Sistina.

Dass der Rom-Besuch für die Sänger ausHalle (Saale) mit einer Privataudienz beiPapst Franziskus beginnt, ist ein besonde-res Erlebnis. Auf dem Weg zum Peters-platz, wo der Heilige Vater nur kurze Zeitspäter tausende Menschen aus aller Weltzum Friedensgebet aufrufen wird, legtFranziskus noch einen Zwischenstopp beider halleschen Delegation ein. Vor derVatikanischen Audienzhalle wird er vomStadtsingechor mit einem hellen „Das istmeine Freude“ begrüßt. „Willkommen,ihr singt gut“, sagt Papst Franziskus undhebt anerkennend den Daumen. Dannstellt er sich für ein Erinnerungsfoto nebenden elfjährigen Felix Lehmann und die an-deren Sänger aus Halle (Saale) – die Dele-gation ist beeindruckt. Auch von dem Pa-pamobil, das nur wenige Meter entferntparkt und natürlich für einen Schnapp-schuss herhalten muss.

Die Konzerte in der Päpstlichen BasilikaSan Giovanni in Laterano und in der Basi-lika Sankt Paul vor den Mauern – in letz-terer begleitet der Stadtsingechor die feier-liche Vesper von Papst Franziskusmusikalisch – bewegen Sänger und Zuhö-rer gleichermaßen. Auch Eltern der halle-schen Sänger und der MitteldeutscheRundfunk sind angereist, um die Auftrittemitzuerleben. „Für unseren Stadtsinge-chor sind diese Auftritte eine große Aus-zeichnung und Wertschätzung“, sagtOberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand,

der mit der Beigeordneten für Kultur undSport, Dr. Judith Marquardt, die Reise be-gleitet. Beide nutzen die Konzertreise fürGespräche, um die internationalen Koope-rationen des Chores und der Stadt auszu-bauen.

Bereits im Juni 2017 hat die Stadt Halle(Saale) den Knabenchor der „Escolaniadel RealMonasterio del Escorial“ begrüßt,in einem umjubelten Doppelkonzert wa-ren der Stadtsingechor zu Halle und derspanische Knabenchor in der Ulrichs-kirche zu hören – unterstützt vomMitgliedder Stiftung „Fondazione Pro Musica eArte Sacra“ (siehe auch Infokasten),Dr. Daniel Neugebauer, sowie der Abtei-lung Bildung und Kultur im Landesver-waltungsamt Sachsen-Anhalt.

Dass der Stadtsingechor international be-reits viel Erfahrung gesammelt hat, zeigtein Blick auf die Konzerttourneen der ver-gangenen Jahre: Sie führten den Chornach Ungarn, Polen, Italien, Russland,Finnland, China und in die USA. In denletzten Jahren hat das Ensemble auch sei-ne Partnerschaft zu anderen Knabenchö-ren ausgebaut, zum Beispiel demKnaben-chor aus Halles Partnerstadt Oulu(Finnland).

Eine langjährige Zusammenarbeit verbin-det den Chor in der Stadt Halle (Saale) mitdem Händelfestspielorchester und derStaatskapelle Halle: So werden Knaben-solisten in Produktionen der Oper Halleeingebunden; jährlich wirkt der Stadtsin-gechor bei den Händel-Festspielen mit.Ein preiswürdiges Engagement: Zu denEhrungen des Stadtsingechores gehörender Händelpreis (1981), der Erste Preisbeim Deutschen Chorwettbewerb (2001)und die Verleihung der Zelter-Plakette(2003). Die Stadt Halle (Saale) als Trägerdes Stadtsingechores unterstützt diesen imJahr 2018 mit rund 570000 Euro, im Jahr2017 waren es 530000 Euro.Weitere Informationen, Fotos und Videosim Internet: www.halle.de

Vor der Vatikanischen Audienzhalle nimmt sich Papst Franziskus die Zeit für eine gemeinsame Aufnahme mit dem Stadtsingechor zu Halle.Fotos:Fotodienst des Vatikans, Gunter Burzynski

Erste Begegnung zwischen Lewin Stedtler (Stadtsingechor, Mitte)und Chorsängern der Cappella Musicale Pontificia Sistina wäh-rend einer gemeinsamen Chorprobe

Übergabe der Gastgeschenke durch den Chordirektor Clemens Flä-mig an den Heiligen Vater Papst Franziskus: ein Klavierauszug vonGeorg Friedrich Händels „Messiah“ sowie die Jubiläums-Publikati-on des Stadtsingechores zu Halle „Singt weiter, Jungs, singt weiter“.

Gemeinsames Konzert des Stadtsingechores zu Halle und derCappella Musicale Pontificia Sistina in der Päpstlichen BasilikaSan Giovanni in Laterano.

Chorprobe des Stadtsingechores zu Halle mit den neu einstudier-ten Werken von Palestrina während der Zugfahrt nach Rom.

Gründungsjubiläum im Jahr 2016

Stiftung fördertKirchenmusik

Im Jahr 2016 feierte die StadtHalle (Saale) das 900. Grün-dungsjubiläum des Stadtsin-gechores zu Halle. Zu den Hö-hepunkten des Festjahresgehörten neben der Urauf-führung des eigens von Tho-mas Buchholz komponiertenWerkes „Nongenti“ auch dieSonderausstellung im Stadt-museum „STIMMEN. BILDEN.LEBEN. 900 Jahre Stadtsinge-chor zu Halle“ und die Her-

ausgabe einer Festschrift„Singt weiter, Jungs, singtweiter“ mit Beiträgen zu Ge-schichte und Gegenwart desChores und Abbildungen aus900 Jahren Chorgeschichte.

Die „Fondazione Pro Musica eArte Sacra“ ist eine gemein-nützige Stiftung mit Sitz inRom, die sich der Förderungder Kirchenmusik und der Res-taurierung kirchlicher Kunst-schätze widmet. Zu diesemZweck veranstaltet die Stif-tung Konzerte, Ausstellungen,Wettbewerbe und Festivals.Auch Ausbildungskurse unddie Verleihung von Preisen undStipendien für sakrale Musikund Kunst stehen im Mittel-punkt der Stiftungsarbeit.

Die Stiftung organisiert jedesJahr im Herbst das „FestivalInternazionale di Musica eArte Sacra“. Dazu führen Mu-

siker aus aller Welt, darunterdie Wiener Philharmoniker, inden römischen Patriarchal-basiliken Meisterwerke dersakralen Musik auf. Die Kon-zerte ziehen jährlich zahl-reiche Kunst- und Musiklieb-haber nach Rom. Die Stiftungunterstützt damit den Erhaltund die Sanierung der in die-sen Basiliken enthaltenenKulturgüter. Gründer undPräsident der Stiftung ist derUnternehmer Dr. Hans-AlbertCourtial, er trägt die Ehrenti-tel „Großkreuzritter des Ver-dienstordens der italieni-schen Republik“ und„Botschafter Roms in derWelt“.

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A M T S B L A T TSeite 4 der Stadt Halle (Saale) · 7. Februar 2018 Öffentliche Bekanntmachungen

F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 5

Ausschuss für Planungsan-angelegenheiten

Am Dienstag, dem 13. Februar 2018, um17 Uhr, findet im Stadthaus, Kleiner Saal,Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), eineöffentliche/nicht öffentliche Sitzung desAusschusses für Planungsanglegenheitenstatt.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift3.1. Genehmigung der Niederschrift vom

07.11.20173.2.Genehmigung der Niederschrift vom

16.01.20184. Beschlussvorlagen4.1. Stadtbahnprogramm Halle, Mersebur-

ger Straße Mitte - Variantenbeschluss,Vorlage: VI/2017/03256

4.2.Änderung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 30„Sonderbaufläche Großflächiger Ein-zelhandel, Dieselstraße“ - Beschlusszur öffentlichen Auslegung,Vorlage: VI/2017/03413

4.3.Vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 177 „Sondergebiet SB-WarenhausDieselstraße“ - Beschluss zur öffentli-chen Auslegung,Vorlage: VI/2017/03341

4.4.Bebauungsplan Nr. 170.2 „BöllbergerWeg/Mitte, An der HildebrandschenMühle“ - Abwägungsbeschluss,Vorlage: VI/2017/03439

4.5.Bebauungsplan Nr. 170.2 „BöllbergerWeg/Mitte, An der HildebrandschenMühle“ - Satzungsbeschluss,Vorlage: VI/2017/03441

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten5.1. Antrag der CDU/FDP-Fraktion zu

den Straßenausbaubeiträgen für dengrundhaften Ausbau der SalzmünderStraße (2. Bauabschnitt),Vorlage: VI/2017/03446

6. schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

7. Mitteilungen7.1. Information zum Planungsstand lau-

fender Projekte8. Beantwortung vonmündlichenAnfragen9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift2.1. Genehmigung der Niederschrift vom

07.11.20172.2.Genehmigung der Niederschrift vom

16.01.20183. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung vonmündlichenAnfragen8. Anregungen

Dr. Michael LämmerhirtAusschussvorsitzender

Uwe StäglinBeigeordneter

Spor tausschuss

Am Mittwoch, dem 14. Februar 2018, um17 Uhr, findet im Stadthaus, Wappensaal,Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale) eineöffentliche/nicht öffentliche Sitzung desSportausschusses statt.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift3.1. Genehmigung der Niederschrift vom

17.01.20184. Beschlussvorlagen4.1. Richtlinie über die Gewährung von

Zuwendungen zur Förderung des

Sports in der Stadt Halle (Saale) –(Sportförderrichtlinie),Vorlage: VI/2016/02463

4.1.1.Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion Halle (Saale) zur Sportför-derrichtlinie der Stadt Halle (Saa-le) - VI/2016/02463 - Übernahmeder Empfehlungen des SSB Halle e.V.(SSB),Vorlage: VI/2017/02793

4.1.2.Änderungsantrag der SPD-Frakti-on Stadt Halle (Saale) zur Beschluss-vorlage Richtlinie über die Gewäh-rung von Zuwendungen zur Förderungdes Sports in der Stadt Halle (Saale) –(Sportförderrichtlinie),Vorlage: VI/2017/03405

4.2.Veranstaltungsförderung 2018,Vorlage: VI/2017/03652

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten5.1. Antrag der Fraktionen DIE LINKE,

SPD, CDU/FDP, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und MitBÜRGER für Hal-le - NEUES FORUM zur Ausschrei-bung des Fanprojektes an einen freienTräger,Vorlage: VI/2017/03457

6. schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

7. Mitteilungen7.1. Information zu den Auszahlungsstän-

den der Sportfördermittel7.2. Veranstaltungshinweise Februar bis

März 20188. Beantwortung vonmündlichenAnfragen9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift2.1. Genehmigung der Niederschrift vom

17.01.20183. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung vonmündlichenAnfragen8. Anregungen

Fabian BorggrefeAusschussvorsitzender

Dr. Judith MarquardtBeigeordnete

Sozial -, Gesundheits undGleichstel lungsauschuss

Am Donnerstag, dem 15. Februar 2018,um 16:30 Uhr, findet im Stadthaus, Wap-pensaal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saa-le), eine öffentliche/nicht öffentliche Sit-zung des Sozial-, Gesundheits- undGleichstellungsausschusses statt.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

1.1. Bestimmung der/des stellvertretendenVorsitzenden des Sozial-,Gesundheits-und Gleichstellungsausschusses

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift3.1. Genehmigung der Niederschrift vom

08.11.20173.2.Genehmigung der Niederschrift vom

07.12.20174. Beschlussvorlagen4.1. Fördermittel für Suchtberatungsstel-

len 2018 pflichtiger Bereich,Vorlage: VI/2017/03702

4.2.Fördermittel für Träger und Projekteder sozialen Arbeit 20181. pflichtiger Bereich2. freiwilliger Bereich,Vorlage: VI/2017/03613

4.3.Richtlinie der Stadt Halle (Saale) überdie Gewährung von Zuwendungen zurFörderung von Maßnahmen auf demGebiet der sozialen Arbeit - Förder-richtlinie Soziales und Gesundheit,Vorlage: VI/2017/02985

4.4. Förderung im Haushaltsjahr 2018 ent-sprechend der Richtlinie der StadtHalle (Saale) zur Förderung von Frau-en- und Gleichstellungsprojekten, diekein ausschließlich soziales bzw. kul-turelles Anliegen verfolgen,Vorlage: VI/2017/03577

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten5.1. Antrag der Fraktionen MitBÜRGER

für Halle – NEUES FORUM, BÜND-NIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD, DIELINKE und CDU/FDP zur Ände-rung der Richtlinie zur Förderung vonMaßnahmen auf dem Gebiet der sozi-alen Arbeit in der Stadt Halle (Saale),Vorlage: VI/2017/03459

5.2.Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle(Saale) zur Erarbeitung einer Richtli-nie zur Förderung des Tierschutzes,Vorlage: VI/2017/03649

5.3.Antrag der Fraktion DIE LINKE imStadtrat Halle (Saale) zur Erweiterungder Anspruchsberechtigten für dieNutzung des Halle-Passes A,Vorlage: VI/2017/03636

5.4.Antrag der Fraktion MitBÜRGER fürHalle – NEUES FORUM zur Einfüh-rung eines Jugendparlaments,Vorlage: VI/2017/03547

5.5.Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem Beratungs-angebot für Eltern von Kindern mitbesonderen Lernvoraussetzungen imBereich Schulische Bildung,Vorlage: VI/2017/03646

6. schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

7. Mitteilungen7.1. Berichte Aktueller Sachstand Asyl-/

Flüchtlingssituation7.2. Vorstellung der Tätigkeit des Ombuds-

manns7.3. Übernahme Kinderarztpraxis Süd-

park in das Medizinisches Versor-gungszentraum des Universitätsklini-kums Halle (Saale) –Gast: Herr Prof.Grabitz

7.4. Transsexualität bei Kindern8. Beantwortung vonmündlichenAnfragen9. Anregungen9.1. Themenspeicher

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift2.1. Genehmigung der Niederschrift vom

08.11.20172.2.Genehmigung der Niederschrift vom

07.12.20173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung vonmündlichenAnfragen8. Anregungen

Ute HauptAusschussvorsitzende

Katharina BrederlowBeigeordnete

Susanne WildnerGleichstellungsbeauftragte

Ausschuss für Ordnung undUmweltangelegenheiten

Am Donnerstag, dem 15. Februar 2018,um 17 Uhr, findet im Stadthaus, KleinerSaal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale),eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzungdes Ausschusses für Ordnung und Um-weltangelegenheiten statt.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

07.12.20174. Beschlussvorlagen4.1. Aufhebungssatzung der Gebühren-

satzung für den Rettungsdienstbe-reich Halle/Nördlicher Saalekreis,Vorlage: VI/2017/03618

5. Anträge von Fraktionen und Stadträ-ten

5.1. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Förderung derElektromobilität,Vorlage: VI/2017/03465

5.1.1.Änderungsantrag der FraktionDIE LINKE im Stadtrat Halle (Saa-le) zum Antrag der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN zur Förde-rung der Elektromobilität - Vorlage:

VI/2017/03465,Vorlage: VI/2017/03516

6. schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

6.1. Anfrage der Stadträtin MarionKrischok (DIE LINKE) für Be-werbungen für die Stelle SB Fried-hofsentwicklungsplanung,Vorlage: VI/2018/03753

6.2.Anfrage der Stadträtin MarionKrischok (DIE LINKE) zur Veröf-fentlichung des Grabstättenkataloges,Vorlage: VI/2018/03754

6.3.Anfrage der Stadträtin MarionKrischok (DIE LINKE) zur Bericht-erstattung zu den Mängeln an Feuer-wehrhäusern,Vorlage: VI/2018/03755

6.4.Anfrage der Stadträtin MarionKrischok (DIE LINKE) zur Aus-schreibung von Personalstellen,Vorlage: VI/2018/03756

7. Mitteilungen7.1. Baumfällliste7.2.Konzept zur Pflege und Unterhaltung

der Hochwassermarken im Stadtge-biet Halle (Saale),Vorlage: VI/2017/03593

7.3. Vorbereitung der neuen Abfall-undGebührensatzung 2019/2020

7.4. Sachstand Grabpatenschaften8. Beantwortung von mündlichen An-

fragen8.1. Fraktion DIE LINKE im Stadtrat

Halle (Saale) zum TOP 7.19. Anregungen9.1. Frau Krischok zu Dienstzeiten

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

07.12.20173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. BeantwortungvonmündlichenAnfragen8. Anregungen

Andreas ScholtyssekAusschussvorsitzender

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Ausschuss für Finanzen,städtische Betei l igungsver-waltung und Liegenschaf ten

Am Dienstag, dem 20. Februar 2018, um16.30 Uhr, findet im Stadthaus, Wappen-saal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale),eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzungdes Ausschusses für Finanzen, städtischeBeteiligungsverwaltung und Liegenschaf-ten statt.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschriften3.1. Genehmigung der Niederschrift vom

24.11.20173.2.Genehmigung der Niederschrift vom

12.12.20173.3.Genehmigung der Niederschrift vom

23.01.20184. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher

Sitzung gefassten Beschlüsse5. Beschlussvorlagen5.1. Beschlussfassung zum Sanierungs-

und Strukturanpassungskonzept 2.0der Theater, Oper und OrchesterGmbH Halle,Vorlage: VI/2018/03758

5.2.Wirtschaftsplan 2018 der Stadtmarke-ting Halle (Saale) GmbH,Vorlage: VI/2017/03696

5.3.Aufhebungssatzung der Gebührensat-zung für den RettungsdienstbereichHalle/Nördlicher Saalekreis,Vorlage: VI/2017/03618

5.4. Standortentscheidung für die Ehrunghallescher Olympiasiegerinnen undOlympiasieger im öffentlichen Raumim „PARK der OLYMPIASIEGE" amSportdreieck,Vorlage: VI/2017/03159

5.4.1.Änderungsantrag der Fraktio-nen DIE LINKE , CDU/FDP, SPD,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN undMitBÜRGER für Halle - NEUESFORUMzur Beschlussvorlage "Stand-ortentscheidung für die Ehrung halle-scher Olympiasiegerinnen und Olym-piasieger im öffentlichen Raum im„Park der OLYMPIASIEGE" amSportdreieck - VI/2017/03159,Vorlage: VI/2017/03662

5.5.Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der FörderschuleLernen Neustadt, Carl-Schorlemmer-Ring 62/64, 06122 Halle (Saale) unterdem Vorbehalt der Bewilligung vonFördermitteln im Zuge des Fördermit-telprogramms STARK III plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03479

5.6.Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der Grund- undGemeinschaftsschule Kastanienallee,Kastanienallee 7/8, 06124 Halle (Saa-le) unter dem Vorbehalt der Bewilli-gung von Fördermitteln im Zuge desFördermittelprogramms STARK IIIplus EFRE,Vorlage: VI/2017/03496

5.7. Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der Turnhal-le Carl-Schorlemmer-Ring 68, 06122Halle (Saale) unter dem Vorbehaltder Bewilligung von Fördermittelnim Zuge des FördermittelprogrammsSTARK III plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03500

5.8.Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der TurnhalleKattowitzer Straße 40, 06128 Halle(Saale), unter dem Vorbehalt der Be-willigung von Fördermitteln im Zugedes Fördermittelprogramms STARKIII plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03504

5.9. Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung des GymnasiumsSüdstadt, Kattowitzer Straße 40 a,06128 Halle (Saale), unter dem Vor-behalt der Bewilligung von Förder-mitteln im Zuge des Fördermittelpro-gramms STARK III plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03510

5.10. Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der Grundschu-le Hanoier Straße, Hanoier Straße 1,06132 Halle (Saale), unter dem Vor-behalt der Bewilligung von Förder-mitteln im Zuge des Fördermittelpro-gramms STARK III plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03511

5.11. Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der Grundschu-le „Hans Christian Andersen", See-bener Straße 79, 06118 Halle (Saale)unter dem Vorbehalt der Bewilligungvon Fördermitteln im Zuge des Pro-gramms STARK III plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03514

6. Anträge von Fraktionen und Stadträten6.1. Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle

(Saale) zur Präsentation der Moderneim Jahr 2019,Vorlage: VI/2017/03109

6.2.Antrag der Fraktion DIE LINKE imStadtrat Halle (Saale) zur Errichtungdes zukünftigen Verwaltungsstandor-tes in Halle-Neustadt,Vorlage: VI/2017/03452

6.3.Antrag der Fraktionen DIE LINKE,SPD, CDU/FDP, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und MitBÜRGER für Hal-le - NEUES FORUM zur Ausschrei-bung des Fanprojekes an einen freienTräger,Vorlage: VI/2017/03457

6.4.Antrag der Fraktion MitBÜRGER fürHalle – NEUES FORUM zur Einfüh-rung eines Jugendparlaments,Vorlage: VI/2017/03547

6.4.1 Änderungsantrag der SPD-Frakti-on Stadt Halle (Saale) zum Antragder Fraktion MitBÜRGER für Hal-le – NEUES FORUM zur Einfüh-rung eines Jugendparlaments, Vorlage:VI/2017/03547,Vorlage: VI/2018/037777

6.5.Antrag der Stadträte Markus Klätteund Helmut-Ernst Kaßner zur Erhö-hung des Anteils junger Besucher beiVeranstaltungen der TOOH,Vorlage: VI/2017/03549

6.6.Antrag der Fraktion DIE LINKE imStadtrat Halle (Saale) zur Erweiterungder Anspruchsberechtigten für dieNutzung des Halle-Passes A,Vorlage: VI/2017/03636

6.7. Antrag der CDU/FDP-Fraktion zuden Straßenausbaubeiträgen für dengrundhaften Ausbau der SalzmünderStraße (2. Bauabschnitt),Vorlage: VI/2017/03446

Ausschusssitzungen der Stadt Halle (Saale)+ + + Alle veröffentlichten Tagesordnungen sind vorläufig. + + +

Page 5: AMTSBLATT - Halle · Bachund Domenico Scarlatti haben eines gemeinsam: Die dreiKomponisten wurden imselbenJahrgeboren –1685,vor333Jah-ren.Ihrekraftvollen Sonaten, wildenFugen und

7. Februar 2018 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 5Öffentliche Bekanntmachungen

F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 4

Ausschusssitzungen der Stadt Halle (Saale)+ + + Alle veröffentlichten Tagesordnungen sind vorläufig. + + +

Öffentliche Beschlüsse aus demJugendhilfeausschuss vom 11. Januar 2018Öffentliche Beschlüsse

7. schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

8. Mitteilungen9. Beantwortung vonmündlichenAnfragen10. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschriften2.1. Genehmigung der Niederschrift vom

24.11.20172.2.Genehmigung der Niederschrift vom

12.12.20172.3.Genehmigung der Niederschrift vom

23.01.20183. Beschlussvorlagen3.1. Wirtschaftsplan 2018 der Mitteldeut-

scher Verkehrsverbund GmbH,Vorlage: VI/2018/03738

3.2.Stundung von Forderungen der StadtHalle (Saale) für Vergnügungssteuer,Vorlage: VI/2018/03746

4. Anträge von Fraktionen und Stadträten4.1. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN zum soziokulturellenZentrum „HaSi",Vorlage: VI/2018/03732

4.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum An-trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN zum soziokulturellen Zen-trum „HaSi" (Vorlagen-Nummer:VI/2018/03732),Vorlage: VI/2018/03769

4.1.2. Änderungsantrag der FraktionDIE LINKE zum Antrag der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum so-ziokulturellen Zentrum „HaSi" - Vor-lage: VI/2018/03732,Vorlage: VI/2018/03778

5. schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

6. Mitteilungen7. Beantwortung vonmündlichenAnfragen8. Anregungen

Dr. Bodo MeerheimAusschussvorsitzender

Egbert GeierBeigeordneter

Hauptausschuss

Am Mittwoch, dem 21. Februar 2018, um16 Uhr, findet im Stadthaus, Wappen-saal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale),eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzungdes Hauptausschusses statt.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

24.01.20184. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher

Sitzung gefassten Beschlüsse5. Beschlussvorlagen5.1. Änderung der Geschäftsordnung für

den Stadtrat der Stadt Halle (Saale)und seine Ausschüsse,Vorlage: VI/2018/03737

5.2.Beschlussfassung zum Sanierungs-und Strukturanpassungskonzept 2.0der Theater, Oper und OrchesterGmbH Halle,Vorlage: VI/2018/03758

5.3.Aufhebungssatzung der Gebührensat-zung für den RettungsdienstbereichHalle/Nördlicher Saalekreis,Vorlage: VI/2017/03618

5.4. Standortentscheidung für die Ehrunghallescher Olympiasiegerinnen undOlympiasieger im öffentlichen Raumim "PARK der OLYMPIASIEGE" amSportdreieck,Vorlage: VI/2017/03159

5.4.1. Änderungsantrag der Fraktio-nen DIE LINKE , CDU/FDP, SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN undMitBÜRGER für Halle - NEUESFORUMzur Beschlussvorlage "Stand-ortentscheidung für die Ehrung halle-scher Olympiasiegerinnen und Olym-piasieger im öffentlichen Raum im"Park der OLYMPIASIEGE" amSportdreieck - VI/2017/03159,Vorlage: VI/2017/03662

6. Anträge von Fraktionen und Stadträten6.1. Antrag der Fraktionen DIE LINKE,

SPD, CDU/FDP, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und MitBÜRGER für Halle- NEUES FORUM zur Ausschreibungdes Fanprojekes an einen freien Träger,

Vorlage: VI/2017/034576.2.Antrag der CDU/FDP-Fraktion zu

den Straßenausbaubeiträgen für dengrundhaften Ausbau der SalzmünderStraße (2. Bauabschnitt),Vorlage: VI/2017/03446

6.3.Antrag der Fraktion DIE LINKE imStadtrat Halle (Saale) zur Erweiterungder Anspruchsberechtigten für dieNutzung des Halle-Passes A,Vorlage: VI/2017/03636

6.4.Antrag der Fraktion DIE LINKE imStadtrat Halle (Saale) zur Errichtungdes zukünftigen Verwaltungsstandor-tes in Halle-Neustadt,Vorlage: VI/2017/03452

6.5.Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle(Saale) zur Präsentation der Moderneim Jahr 2019,Vorlage: VI/2017/03109

6.6.Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem Beratungsan-gebot für Eltern von Kindern mit be-sonderen Lernvoraussetzungen im Be-reich Schulische Bildung,Vorlage: VI/2017/03646

6.7. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Förderung derElektromobilität,Vorlage: VI/2017/03465

6.8.Antrag der Fraktion MitBÜRGER fürHalle – NEUES FORUM zur Einfüh-rung eines Jugendparlaments,Vorlage: VI/2017/03547

6.9. Antrag der Stadträte Markus Klätteund Helmut-Ernst Kaßner zur Erhö-hung des Anteils junger Besucher beiVeranstaltungen der TOOH,Vorlage: VI/2017/03549

7. schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

8. Mitteilungen8.1. Mitteilung zur Anregung der Fraktion

DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale)für eine bessere Ausstattung mit Fahr-radparkplätzen in der Ludwig-Wuche-rer-Straße

8.2.Mitteilung zur Anregung der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur In-formation des Stadtrates über die Ak-tivitäten der Stadt Halle (Saale) imVerein „Europäische MetropolregionMitteldeutschland“

8.3.Mitteilung zur Anregung der Frakti-on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurFörderung von Fassadenbegrünungs-projekten

8.4.Mitteilung zur Anregung der FraktionMitBÜRGER für Halle - NEUES FO-RUM zur Durchführung einer Infor-mationsveranstaltung zu den Gebüh-rensatzungen der Stadt Halle (Saale)

9. Beantwortung vonmündlichenAnfragen10. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

24.01.20183. Beschlussvorlagen3.1. Besetzung der Stelle Leiter/Leiterin

Fachbereich Kultur,Vorlage: VI/2017/03676

4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung vonmündlichenAnfragen8. Anregungen

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Ausschuss für städtischeBauangelegenheiten undVergaben nach der VOB,VOL , HOAI und VOF

AmDonnerstag, dem22. Februar 2018, um17 Uhr, findet im Stadthaus, Wappensaal,Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), eine öf-fentliche/nicht öffentliche Sitzung des desAusschusses für städtische Bauangelegen-heiten und Vergaben nach der VOB, VOL,HOAI und VOFstatt.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

25.01.20184. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher

Sitzung gefassten Beschlüsse

5. Beschlussvorlagen5.1. Baubeschluss zur Fluthilfemaßnahme

Nr. 260 Elsterstraße,Vorlage: VI/2017/03302

5.2.Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der FörderschuleLernen Neustadt, Carl-Schorlemmer-Ring 62/64, 06122 Halle (Saale) un-ter demVorbehalt der Bewilligung vonFördermitteln im Zuge des Fördermit-telprogramms STARK III plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03479

5.3. Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der Grund- undGemeinschaftsschule Kastanienallee,Kastanienallee 7/8, 06124 Halle (Saa-le) unter dem Vorbehalt der Bewilli-gung von Fördermitteln im Zuge desFördermittelprogramms STARK IIIplus EFRE,Vorlage: VI/2017/03496

5.4. Baubeschluss - Energetische und allge-meine Sanierung der Turnhalle Carl-Schorlemmer-Ring 68, 06122 Halle(Saale) unter dem Vorbehalt der Be-willigung von Fördermitteln im Zugedes Fördermittelprogramms STARKIII plus EFR,EVorlage: VI/2017/03500

5.5.Baubeschluss - Energetische und allge-meine Sanierung der Turnhalle Katto-witzer Straße 40, 06128 Halle (Saale),unter dem Vorbehalt der Bewilligungvon Fördermitteln im Zuge des För-dermittelprogramms STARK III plusEFRE,Vorlage: VI/2017/03504

5.6.Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung des GymnasiumsSüdstadt, Kattowitzer Straße 40 a,06128 Halle (Saale), unter dem Vor-behalt der Bewilligung von Förder-mitteln im Zuge des Fördermittelpro-gramms STARK III plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03510

5.7. Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der Grundschu-le Hanoier Straße, Hanoier Straße 1,06132 Halle (Saale), unter dem Vor-behalt der Bewilligung von Förder-mitteln im Zuge des Fördermittelpro-gramms STARK III plus EFRE,Vorlage: VI/2017/03511

5.8.Baubeschluss - Energetische und all-gemeine Sanierung der Grundschule„Hans Christian Andersen", SeebenerStraße 79, 06118 Halle (Saale) unterdem Vorbehalt der Bewillung von För-dermitteln im Zuge des ProgrammsSTARK III plus EFR,EVorlage: VI/2017/03514

6. Anträge von Fraktionen und Stadträten7. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten8. Mitteilungen9. Beantwortung vonmündlichenAnfragen10. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

25.01.20183. Beschlussvorlagen3.1. Vergabebeschluss: FB 67.1-L-15/2017:

Lieferung eines mobilen Hochwasser-Schutzsystems als Sandsackersatzsystem,Vorlage: VI/2017/03659

3.2.Vergabebeschluss: FB 24-B-2017-172,Los 5 -Stadt Halle (Saale) - Ersatzneu-bau Dreifelder-Sporthalle Steg - Dach/Lichtkuppeln - Hochwassermaßnahme65a,Vorlage: VI/2017/03686

3.3.Vergabebeschluss: FB 51-L-91/2017:Lieferung und Montage einer Lehr-und Hauswirtschaftsküche für dieBBS VVorlage: VI/2018/03742

4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung vonmündlichenAnfragen8. Anregungen

Johannes KrauseAusschussvorsitzender

Dr. Judith MarquardtBeigeordnete

Rechnungsprüfungsaus-schuss

AmDonnerstag, dem 22. Februar 2018, um17 Uhr, findet im Stadthaus, Raum 113,Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale) eineöffentliche/nicht öffentliche Sitzung desRechnungsprüfungsausschusses statt.

zu 5.1 Förderung der Angebote derTräger der freien Jugendhilfe gemäßder Jugendhilfeplanung §§ 11-13, 14,16 SGB VIII in der Stadt Halle (Saale)– Prioritätensetzung 2018 und 2019,Vorlage: VI/2017/03401

Beschluss:

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließtdie Verteilung der zur Verfügung gestell-ten Fördersummen unter dem Haushalts-vorbehalt für die Jahre 2018 und 2019 fürdie einzelnen Schwerpunkte/Sparten ge-mäß:

Anlage A - Änderungsblatt.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließtdie Förderung der Maßnahmen gemäßPrioritäten-setzung unter dem Haushalts-vorbehalt für die Jahre 2018 und 2019 infolgenden Teilbereichen:Teilbereich I: Sparten A, Bim Sozialraum I (SR I)Teilbereich II: Sparten A, Bim Sozialraum II (SR II)Teilbereich III: Sparten A, B, Cim Sozialraum III (SR III)Teilbereich IV: Sparten A, B, Cim Sozialraum IV (SR IV)Teilbereich V: Sparten A, A/B, Cim Sozialraum V (SR V)Teilbereich VI: Sparten A, B, C, Dfür die Sozialraum übergreifend stattfin-

denden Maßnahmen (SRÜ)gemäß den

Anlagen SR I - Änderungsblattbis SRÜ.- Änderungsblatt

3. Der Jugendhilfeausschuss beschließtAnträge für Maßnahmen der Schulsozi-alarbeit für den Zeitraum bzw. Teilzeit-raum ab 01.08.2018 für eine spätere Ent-scheidung zurückzustellen.

4. Der Jugendhilfeausschuss beschließtMaßnahmen für den Zeitraum ab01.01.2020 abzulehnen.

zu 5.2 Förderung der Angebote derTräger der freien Jugendhilfe;Innovative Maßnahmen nach Zif-fer 2.2.2 der Richtlinie der Stadt Hal-le (Saale) über die Förderung der frei-en Jugendhilfe i. d. F. vom 22.05.2017(Förderrichtlinie) mit einer Antrags-summe von mehr als 5.000,00 EUR,Vorlage: VI/2017/03604

Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss lehnt die För-derung der Maßnahme: „Menschen inTrauer und Trennung begleiten“; An-tragsteller: CVJM Familienarbeit Mit-teldeutschland e.V.; Zeitraum: 01.01. -31.12.2018 ab.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift3.1 Genehmigung der Niederschrift vom

01.11.20173.2 Genehmigung der Niederschrift vom

23.11.20174. Beschlussvorlagen4.1. Überörtliche Prüfung der Stadt Halle

(Saale) durch den Landesrechnungshofmit dem Schwerpunkt „Personalprü-fung",Vorlage: VI/2017/03661

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten6. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten7. Mitteilungen8. Beantwortung vonmündlichenAnfragen9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift2.1 Genehmigung der Niederschrift vom

01.11.20172.2 Genehmigung der Niederschrift vom

23.11.20173. Beschlussvorlagen

Lärmmaktionsplanung des Eisenbahn-BundesamtesUnter Beteiligung der Öffentlichkeit er-stellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünfJahre einen Lärmaktionsplan für dieHaupteisenbahnstrecken des Bundes. Zielder Lärmaktionsplanung ist die Regelungvon Lärmproblemen und Lärmauswir-kungen. Eine Haupteisenbahnstrecke istein Schienenweg mit einem Verkehrsauf-kommen von mehr als 30.000 Zügen proJahr.

Die gesetzlichen Regelungen finden sichin § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutz-gesetz (BImSchG).Am 24. Januar 2018beginnt die zweite Phase der Öffentlich-keitsbeteiligung.Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlich-keit dann die Gelegenheit, dem Eisen-bahn-Bundesamt eine Rückmeldung zudem Verfahren selbst und zum Lärmak-tionsplan Teil A zu geben.

Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzueine Informations- und Beteiligungsplatt-form im Internet an, die über die folgende

Adresse erreichbar ist:

www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Hier kann ein vorbereiteter Fragebogenelektronisch ausgefüllt oder herunterge-laden werden.Der ausgefüllte Fragebogen kann per Postan das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmak-tionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175Bonn geschickt werden.Der daraus hervorgehende Lärmaktions-plan Teil B wird Mitte des Jahres 2018veröffentlicht. Die Teile A und B ergebenzusammen den Lärmaktionsplan für dieHaupteisenbahnstrecken. Der Teil A desLärmaktionsplanes, welcher bereits imJanuar 2018 veröffentlicht wurde, kannauf der Internetseite des Eisenbahn-Bun-desamtes heruntergeladen oder kostenlosper E-Mail:

[email protected]

oder als Druckexemplar angefordert werden.

Alle Einladungen und Vorlagen sind im

Bürgerinformationssystem der Stadt Halle

(Saale) auf der Website www.buergerinfo.hal-

le.de einsehbar. Die Texte liegen als pdf-Doku-

mente vor.

Die Einwohnerfragestunde findet außerhalb

der Tagesordnung zu Beginn der Ausschüsse

statt. Sie dauert längstens eine Stunde. Mit

der Tagesordnung wird früher begonnen, falls

der Zeitraum einer Stunde nicht ausgeschöpft

wird. Die Einwohnerinnen und Einwohner

werden gebeten, ihre Fragestellung unter An-

gabe des Namens und der Anschrift zu Beginn

und während der Einwohnerfragestunde bei

den Vorsitzenden der Ausschüsse einzurei-

chen. Das Team Ratsangelegenheiten hält zu

diesem Zweck Formulare bereit.

4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. BeantwortungvonmündlichenAnfragen7. Anregungen

Marion KrischokAusschussvorsitzende

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

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A M T S B L A T TSeite 6 der Stadt Halle (Saale) · 7. Februar 2018

Für das oben genannte Vorhaben wird aufAntrag des Landesbetriebes für Hochwas-serschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) vom 29.09.2017 ein Plan-feststellungsverfahren gemäß §§ 67 Abs.2 Satz 3, 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz(WHG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 desVerwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und der §§ 72-77Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)durchgeführt.

Der Vorhabenträger legte zu den unter-suchten Varianten einen Bericht zu denvoraussichtlichen Umweltauswirkungendes Vorhabens (UVP-Bericht) vor. DerBericht umfasste eine Umweltverträg-lichkeitsstudie, die FFH-Vorprüfung fürdas FFH-Gebiet DE 4437 307 „Nordspit-ze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“,einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitragsowie einen Landschaftspflegerischen Be-gleitplan (LBP).

Nach Prüfung dieser Unterlagen stelltedas Landesverwaltungsamt für das Vor-haben die Pflicht zur Prüfung der Um-weltverträglichkeit (UVP-Pflicht) fest.Die faunistischen Erfassungen in 2016wiesen zahlreiche nach europäischem undnationalem Recht streng geschützte Artennach. Durch die gewählte Trassenvariantekönnen nachteilige Auswirkungen auf un-mittelbar am Deichkörper vorkommendeBiotope nicht ausgeschlossen werden. DieAuswirkungen der gewählten Bohrpfahl-gründung auf das Grundwasser und denBoden sind zu ermitteln und zu bewerten.

1. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungensowie die entscheidungserheblichen Un-terlagen über die Umweltauswirkungen)liegt in der Zeit

vom 19.02.2018 bis einschließlich zum19.03.2018

während der Dienststunden

Montag:von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis16.00 Uhr

Dienstag:von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00Uhr

Mittwoch:von 9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:von 9.00 bis 12.00 Uhr

bei der Stadt Halle (Saale), TechnischesRathaus, Hansering 15, 06108 Halle(Saale), Raum 139 zur allgemeinen Ein-sichtnahme aus.

Der Plan kann im o. g. Zeitraum auch aufder Internetseite des Landesverwaltungs-amtes,

http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/planfeststellungsverfahren/

abgerufen werden. Es wird darauf hin-gewiesen, dass die Einstellung der Plan-unterlagen auf der Internetseite des Lan-desverwaltungsamtes keine Auslegunggemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwVfG dar-stellt. Maßgeblich ist der Inhalt der ausge-legten Unterlagen.

Die Planunterlagen können des Weiterenbeim Landesverwaltungsamt, Referat 404– Wasser, Zimmer 150, Dessauer Straße70 in 06118 Halle (Saale) im o. g. Zeit-raum während der Dienststunden (Mo –Do von 09:00-15:30 Uhr, Fr von 09:00-13:00 Uhr) eingesehen werden.

2. Jeder, dessen Belange durch das Vor-haben berührt werden, kann bis spätes-tens zwei Wochen nach Ablauf der Aus-legungsfrist, also bis zum 03.04.2018, inder Stadtverwaltung der Stadt Halle (Saa-le) Einwendungen gegen den Plan schrift-lich oder zur Niederschrift erheben.Die Einwendungen können auch beimLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,Hauptsitz Halle (Saale), Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) sowie amDienstsitz Dessauer Straße 70, Raum 150,

06118 Halle (Saale) schriftlich oder zurNiederschrift erhoben werden.

Die Einwendung muss den geltend ge-machten Belang und das Maß seiner Be-einträchtigung erkennen lassen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sindalle Einwendungen im weiteren Verfah-ren ausgeschlossen, die nicht auf beson-deren privatrechtlichen Titeln beruhen (§1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 73 Abs. 4Satz 3 VwVfG).

3. Bei Einwendungen, die von mehr als50 Personen auf Unterschriftslisten un-terzeichnet oder in Form vervielfältig-ter gleichlautender Texte eingereicht wer-den (gleichförmige Eingaben), gilt fürdas Verfahren derjenige Unterzeichnerals Vertreter der übrigen Unterzeichner,der darin mit seinem Namen, seinem Be-ruf und seiner Anschrift als Vertreter be-zeichnet ist. Vertreter kann nur eine na-türliche Person sein. GleichförmigeEinwendungen, die die vorgenannten An-gaben nicht, nicht deutlich sichtbar oderunleserlich auf jeder mit einer Unter-schrift versehenen Seite enthalten, kön-nen unberücksichtigt bleiben.

Endet die Vertretungsmacht des Vertre-ters, so kann die Planfeststellungsbehör-de die nicht mehr Vertretenen auffordern,innerhalb einer angemessenen Frist ei-nen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.Sind mehr als 50 Personen aufzufordern,so kann die Planfeststellungsbehörde dieAufforderung ortsüblich bekannt machen.Wird der Aufforderung nicht fristgemäßentsprochen, so kann die Planfeststel-lungsbehörde von Amts wegen einen ge-meinsamen Vertreter bestellen.

4. Rechtzeitig erhobene Einwendungenwerden in einem Termin, der noch ortsüb-lich bekannt gemacht wird, erörtert. Die-jenigen, die fristgerecht Einwendungenerhoben haben, bzw. bei gleichförmigenEingaben dessen Vertreter, werden vondem Termin gesondert benachrichtigt.Sind mehr als 50 Benachrichtigungenvorzunehmen, so können sie durch öffent-

liche Bekanntmachung ersetzt werden (§1Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 73 Abs. 4VwVfG). Beim Ausbleiben eines Beteilig-ten in dem Erörterungstermin kann auchohne ihn verhandelt werden.

5. Durch Einsichtnahme in die Planunter-lagen, Erhebung von Einwendungen oderder Teilnahme am Erörterungstermin ent-stehende Kosten werden nicht erstattet.

6. Entschädigungsansprüche, soweit übersie nicht in der Planfeststellung demGrunde nach zu entscheiden ist, bleibeneinem gesonderten Entschädigungsver-fahren vorbehalten.

7. Vom Beginn der Auslegung diesesPlans im Planfeststellungsverfahren dür-fen auf den vom Plan betroffenen Flä-chen wesentlich wertsteigernde oder dasgeplante Vorhaben erheblich erschweren-de Veränderungen nicht vorgenommenwerden (Veränderungssperre). Verände-rungen, die in rechtlich zulässiger Weisevorher begonnen worden sind, Unterhal-tungsarbeiten und die Fortführung einerbisher ausgeübten Nutzung werden hier-von nicht berührt.

8. Über die Einwendungen wird nach Ab-schluss des Anhörungsverfahrens durchdie Planfeststellungsbehörde entschieden.Die Zustellung der Entscheidung (Plan-feststellungsbeschluss) an die Einwenderkann durch öffentliche Bekanntmachungersetzt werden, wenn mehr als 50 Zu-stellungen vorzunehmen sind (§ 1 Abs.1VwVfG LSA i. V. m. § 73 Abs. 5 Nr. 4bVwVfG).

Halle (Saale), 30. Januar 2018

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Bekanntmachung A M T S B L A T THerausgeber: Stadt Halle (Saale),Der Oberbürgermeister

Verantwortlich:Drago Bock, PressesprecherTelefon: 0345 221 4123Telefax: 0345 221 4027Internet: www.halle.de

Redaktion:Frauke HolzTelefon: 0345 221 4016Telefax: 0345 221 4027

Amtsblatt, Büro des Oberbürgermeisters,06108 Halle (Saale), Marktplatz 1,E-Mail: [email protected]

Redaktionsschluss dieser Ausgabe:30. Januar 2018Die nächste Ausgabe erscheint am21. Februar 2018Redaktionsschluss: 13. Februar 2018

Verlag:Mediengruppe Mitteldeutsche ZeitungGmbH & Co. KG,Delitzscher Str. 65, 06112 Halle (Saale)Telefon: 0345 5650Telefax: 0345 565 2360Geschäftsführer: Tilo Schelsky

Anzeigenleitung:Heinz AltTelefon: 0345 565 2116E-Mail: [email protected]

Vertrieb:MZZ - Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH,Delitzscher Str. 65, 06112 Halle (Saale)Telefon: 0800 1240000

Druck:Aroprint Druck- und Verlagshaus GmbHHallesche Landstraße 111,06406 Bernburg

Das Amtsblatt erscheint grundsätzlich14-täglich.

Auflage: 126.000 ExemplareDer Abonnementspreis beträgt jährlich 55Euro zzgl. MwSt. ohne Versandkosteninnerhalb der Stadt Halle (Saale).Bestellungen nimmt der Verlag entgegen.Privathaushalte erhalten eine kostenloseBriefkastenwurfsendung.

Zustellreklamationshotline:E-Mail: [email protected],Telefon: 0345 221 41 24

Öffentliche Bekanntmachungen

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm“Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz undWasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Grundstücksangebot der Stadt Halle (Saale)

Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt, dienachfolgend näher bezeichneten Grund-stücke im Rahmen eines Bieterverfahrenszur Entwicklung eines neuen Wohnquar-tiers zu veräußern.

Muldestraße / BegonienstraßeGemarkung Halle-Neustadt, Flur 4,Flurstücke 178/2, 179, 320, 183, 184 (Teil-fläche)Grundstücksgröße: insgesamt ca. 38.250m²

Grundstücksbeschreibung:

Die zum Verkauf vorgesehene Fläche be-findet sich in attraktiver Lage westlichder Innenstadt von Halle, städtebaulicham nördlichen Rand der Neustadt, mitmöglichen funktionellen Kontakten zumWissenschafts- und Technologiezentrumweinberg campus im Entwicklungsge-biet Heide-Süd und der Nähe zur Altstadt,naturräumlich in unmittelbarer Näheder Weinbergwiesen und dem Naherho-lungsgebiet Peißnitzinsel im Landschafts-schutzgebiet Saaletal.

Das sich jenseits der Weinbergwiesen an-schließende Wohnquartier Heide-Südist eines der beliebtesten nach der Wen-de entstandenen neuen Quartiere in Hal-le mit vorwiegend höherwertigen Wohn-eigentumsangeboten, zu denen eineAnschlussfähigkeit gesucht wird. Derebenfalls im Stadtteil Heide-Süd etablier-te Technologiepark Weinberg Campus istder Innovationsstandort für die Life-Sci-ences- und Material-Sciences-Branche inder Region und gehört zu den Top 10 derTechnologieparks in Deutschland. Er istmit 134 Hektar Fläche der größte in Mit-teldeutschland. Der Weinberg Campusist der Standort der naturwissenschaftli-chen Institute der Martin-Luther-Univer-sität Halle-Wittenberg und renommierteraußeruniversitärer Forschungseinrich-tungen, u.a. Max-Planck-Institut für Mi-

krostrukturphysik, Helmholtz-Zentrumfür Umweltforschung, die Leibniz-Insti-tute für Agrarentwicklung in Transfor-mationsökonomien und Pflanzenbioche-mie sowie mehrere Einrichtungen desFraunhofer-Instituts. Heute agieren dortmehr als 100 Unternehmen und Institutio-nen mit über 5.500 Beschäftigten und ca.8.000 Studenten. Auch der Hauptstandortdes Universitätsklinikums Halle schließtfast lückenlos an das Gelände des Wein-berg Campus Heide-Süd an.Mit den Weinbergwiesen und der neu-en Eissporthalle sind hochwertige Frei-zeitangebote in unmittelbarer Nähe zumVerkaufsgrundstück vorhanden. Im di-rekten Umfeld befinden sich Bildungs-einrichtungen, Kindertagesstätten, so-ziale Einrichtungen, Ärztehäuser undVersorgungseinrichtungen des tägli-chen Bedarfs. Haltestellen des Öffentli-chen Personennahverkehrs am GimritzerDamm und an der Magistrale (Straßen-bahn) sowie direkt am Grundstück in derPleißestraße und in der Straße Zur Saa-leaue (Bus) mit Anschlussmöglichkeitenin die Innenstadt sind fußläufig zu errei-chen. Die Entfernung zum Marktplatz be-trägt ca. 3,6 km, bis zum Hauptbahnhofsind es etwa 4,6 km.

Das unbebaute Grundstück hat einen re-gelmäßigen Grundriss und eine ebe-ne Topographie. Die Fläche entlang derMuldestraße war bis 2011 mit zwei Schul-gebäuden und zwei Turnhallen bebaut.Auf dem Grundstück befindet sich imsüdlichen Teil heute nur noch die ehema-lige Schulturnhalle Begonienstraße 30.An diese Turnhalle grenzt ein neuwerti-ger Pkw-Parkplatz, welcher teilweise aufdem Verkaufsgrundstück liegt.

Aktuelle Nutzung:Über die Turnhalle und eine Teilflächedes Flurstücks 178/2 besteht ein Mietver-trag mit einem Verein für sportliche, so-ziale und integrative Projekte. Auf dem

Flurstück 320 befinden sich 12 PKW-Stellplätze. Die überwiegende Fläche desAreals ist ungenutzt.

Nutzungsziel:Grundsätzlich ist eine straßenbegleitendeBebauung nach § 34 BauGB möglich. Zielist jedoch eine höherwertige Entwicklungdes Gesamtareals zur Verflechtung dervorhandenen Bebauung der nördlichenNeustadt mit dem Weinberg-Campus.

Wert laut Gutachten: 91,00 Euro/m²

Besichtigung:Die Entwicklungsfläche ist frei zugänglich.

Abgabe Bebauungskonzept einschließ-lich Kaufgebot und Finanzierungs-nachweis:

bis 28. März 2018schriftlich im verschlossenen Umschlag

an Stadt Halle (Saale),Fachbereich Immobilien,Abteilung Liegenschaften06100 Halle (Saale)

Der Umschlag ist deutlich sichtbar mitdem Vermerk „Bieterverfahren Wein-berg-Süd“ zu versehen.

Ein detailliertes Grundstücksexposé stehtauf www.halle.de unter Rathaus online/Immobilienangebote als Download zurVerfügung. Alternativ können die Un-terlagen gegen Erstattung der Kosten inHöhe von 10 Euro im Fachbereich Immo-bilien der Stadt Halle (Saale), AbteilungLiegenschaften, Team Grundstücksver-kehr, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale),Zimmer 921, abgeholt werden.Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufs-

unterlagen und der obigen Angaben wirdjegliche Haftung ausgeschlossen. DieVeröffentlichung von Grundstücksange-boten der Stadt Halle (Saale) durch Dritteist nicht erlaubt.

Das Gesamtkonzept soll sich an den städ-tebaulichen Anforderungen des Wettbe-werbs Zukunftsstadt 2030+ des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschungorientieren und neben den Angaben zurbeabsichtigten Nutzung auch Aussagenzur zeitlichen Abwicklung und zur Finan-zierung sowie erste Planskizzen der vor-gesehenen zukünftigen Bebauung enthal-ten.Hauptentscheidungskriterien für die Ver-gabe des Grundstücks sind das einzurei-chende Bebauungskonzept und die Be-reitschaft des Bieters, gemeinsam mitdem Fachbereich Planen ein überzeu-gendes und marktfähiges Konzept fürein neues Quartier im Bereich Mulde-straße zu entwickeln. Die genauen Ver-kaufskonditionen werden im Rahmen desPlanverfahrens konkretisiert. In den ab-zuschließenden Kaufvertrag wird eineBauverpflichtung aufgenommen.

Interessenten werden daher gebeten, sichvor Gebotsabgabe hinreichend zu infor-mieren, ob das angebotene Verkaufsob-jekt für die von ihnen geplante Nutzunggeeignet ist.

Bei dieser Anzeige handelt es sich umeine Aufforderung zur Abgabe von Kauf-preisgeboten. Die Stadt ist nicht verpflich-tet, dem höchsten oder irgendeinem Ge-bot den Zuschlag zu erteilen.

Stadt Halle (Saale)Fachbereich Immobilien

Konzeptbezogenes Bieterverfahren für städtebauliche Entwicklungsfläche Innovationsquartier Weinberg - Süd

Mikrozensus 2018 -Größte jährliche Haus-haltsbefragung hat inSachsen-AnhaltbegonnenSeit Jahresbeginn 2018 erhalten Haus-halte Sachsen-Anhalts Post vom Statis-tischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Mitdiesen Briefen wird der Besuch eines Er-hebungsbeauftragten angekündigt. Die-ser unterstützt im Auftrag des Statisti-schen Landesamtes die auch als „kleineVolkszählung“ (Mikrozensus) benann-te jährliche Haushaltsbefragung. Rechts-grundlage der Erhebung ist das vomDeutschen Bundestag am 07. Dezem-ber 2016 beschlossene Mikrozensusge-setz (BGBl. I S.2826). Es werden Datenüber die Bevölkerungsstruktur, die wirt-schaftliche und soziale Lage der Bevöl-kerung sowie über Familien, Haushalteund den Arbeitsmarkt erhoben. Integriertin den Mikrozensus ist die Erhebungüber den Arbeitsmarkt für alle Mitglied-staaten der EU. Die Informationen sindGrundlage für viele gesetzliche und poli-tische Entscheidungen. Der Mikrozensusist für viele Sachfragen im Bereich Haus-halt und Familie die einzige statistischeInformationsquelle. Nach § 13 des Mik-rozensusgesetzes in Verbindung mit § 15Bundesstatistikgesetz besteht für alle be-treffenden Haushalte und Personen fürden überwiegenden Teil der Fragen Aus-kunftspflicht. Pflicht ist die vollständi-ge und wahrheitsgemäße Beantwortungder Fragen. Alle erhobenen Einzelanga-ben unterliegen nach den gesetzlichenBestimmungen der Geheimhaltungs-pflicht und werden weder an Dritte wei-tergegeben noch veröffentlicht. Sie die-nen ausschließlich der Hochrechnung zuLandes- bzw. Regionalergebnissen. DieAuskünfte werden nach Eingang der Un-terlagen im Statistischen Landesamt an-onymisiert.Das Statistische Landesamt Sachsen-An-halt bittet alle Haushalte, die im Verlau-fe des Jahres 2018 ein Schreiben des Am-tes in ihren Briefkästen finden, die Arbeitder Erhebungsbeauftragten und des Sta-tistischen Landesamtes zu unterstützen.Wer selbst Erhebungsbeauftragter wer-den möchte, erhält unter der Telefonnum-mer 0345 2318-504 oder 0345 2318-506nähere Auskünfte zu dieser Tätigkeit.

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7. Februar 2018 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 7Öffentliche Bekanntmachungen · Anzeigen

Bekanntmachung

Errichtung eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Knotenpunktes Heideallee / Weinbergweg /

Walter-Hülse-Straße zwischen Heideallee und demGimritzer Damm nördlich der Einmündung zur Saaleaue

Die SWH.HAVAG und die Stadt Halle(Saale) planen die Errichtung eines ver-kehrssicheren und leistungsfähigen Kno-tenpunktes Heideallee/Weinbergweg/Walter-Hülse-Straße zwischen Heideal-lee und dem Gimritzer Damm nördlichder Einmündung Zur Saaleaue.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflich-tung zur Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung gem. § 9 Absatz3 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG). Die Beteili-gung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß §18 Abs. 1 UVPG.

Für dieses Komplexvorhaben beantragtdie SWH.HAVAG die Genehmigungdes Eingriffes in das Naturdenkmal ND0013_HAL „Ahornblättrige Platanen(Heide-Allee)“ in Form der Fällung von30 Platanen und die Befreiung gem. § 67BNatSchG von den Verboten nach § 29Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 und2 NatSchG LSA.Die naturschutzfachlichen Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen erfolgen im direk-ten Bereich des Gimritzer Dammes.

Die SWH.HAVAG hat einen Geneh-migungsentwurf (Stand 10.01.2018) er-stellt. Dieser beinhaltet die technischenAngaben und Pläne, eine Immissions-technische Untersuchung sowie die er-forderlichen Unterlagen (U) über die Um-weltauswirkungen bestehend aus: einemLandschaftspflegerischen Begleitplan miteinem Textteil (U 19.0), einem Maßnah-menübersichtsplan (U 9.1), Maßnahmen-lageplänen (U 9.2), Maßnahmenblättern

(U 9.3) sowie einer Immissionstechni-schen Untersuchung (U 7 und U 17), ei-nem Artenschutzbeitrag (U 19.2), einerFFH-Vorprüfung (U 19.3), einer faunisti-schen Sonderuntersuchung (U 19.4), einerUmweltverträglichkeitsstudie (U 19.5)und einer allgemeinverständlichen, nicht-technischen Zusammenfassung (U 19.6).Alle Unterlagen liegen:

im Fachbereich Umwelt imTechnischen Rathaus der Stadt Halle (Saa-le), Hansering 15, im 1.Obergeschoss, R. 145

vom 28.02.2018 bis zum 27.03.2018

am Montag, Mittwoch und Donnerstagvon 9 - 15 Uhr,am Dienstag von 9 - 18 Uhr undam Freitag von 9 - 12 Uhrzur allgemeinen Einsichtnahme aus.Die Einsichtnahme in die Bekanntma-chung sowie in die Umweltunterlagen istin dieser Zeit über das Internet-Portal derStadt Halle (Saale), unter:

www.planfeststellungsverfahren.halle.de

möglich.

Die betroffene Öffentlichkeit zu den Um-weltauswirkungen kann bis spätestens ei-nen Monat nach Auslegungsende, das istbis zum 27.04.2018 (maßgebend ist derEingang in der Verwaltung), Einwendun-gen bei der Zulassungsbehörde, Stadtver-waltung Halle (Saale), Fachbereich Um-welt, Abt. Umweltrecht, Marktplatz 1,06100 Halle (Saale), schriftlich oder zurNiederschrift, nicht aber elektronisch, er-

Haushaltssatzung der Stadt Halle (Saale) für das Haushaltsjahr 2018Aufgrund des § 100 Kommunalverfas-sungsgesetz des Landes Sachsen-Anhaltvom 17. Juni 2014 (GVBI. 2014, S. 288)hat die Stadt Halle (Saale) die folgende,vom Stadtrat in der Sitzung am 20.12.2017beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr2018, der die für die Erfüllung der Aufga-ben der Stadt voraussichtlich anfallendenErträge und entstehenden Aufwendungensowie eingehenden Einzahlungen und zuleistenden Auszahlungen enthält, wird

1. im Ergebnisplan mit dem

a) Gesamtbetrag der Erträge auf706.502.965 EUR

b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf706.502.965 EUR

2. im Finanzplan mit dem

a) Gesamtbetrag der Einzahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf

682.143.431 EURb) Gesamtbetrag der Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf

674.383.365 EURc) Gesamtbetrag der Einzahlungen ausder Investitionstätigkeit auf

83.907.400 EURd) Gesamtbetrag der Auszahlungen ausder Investitionstätigkeit auf

93.462.200 EURe) Gesamtbetrag der Einzahlungen ausder Finanzierungstätigkeit auf

22.074.180 EURf) Gesamtbetrag der Auszahlungen ausder Finanzierungstätigkeit auf

28.437.140 EURfestgesetzt.

§2Der Gesamtbetrag der vorgesehenenKreditaufnahmen für Investitionen undInvestitionsförderungs maßnahmen (Kre-ditermächtigung) wird im Rahmen desFörderprogramms STARK III sowiezur Kita- und Schulerweiterungen auf9.317.700 EUR festgesetzt.

§3Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Er-mächtigungen zum Eingehen von Ver-pflichtungen, die künftige Haushaltsjahremit Auszahlungen für Investitionen undInvestitionsförderungsmaßnahmen belas-ten (Verpflichtungsermächtigung), wirdauf 239.094.000 EUR festgesetzt.

§4Der Höchstbetrag der Liquiditätskreditezur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wirdauf 355.000.000 Euro festgesetzt.

§5Die Stadt Halle (Saale) hat unverzüglicheine Nachtragssatzung zu erlassen, wennbisher nicht veranschlagte oder zusätzli-che Aufwendungen/Auszahlungen sowieMindererträge/-einzahlungen bei einzel-nen Haushaltsposten in einem Verhältniszu dem Gesamtvolumen erheblichen Um-fangs auftreten werden. Erheblich ist eineVeränderung von 2% der Gesamterträge.

Halle (Saale), 21. Dezember 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Mit Schreiben vom 22.01.2018 Aktenzei-chen 206.4.1-10402-hal-hh2018 hat dasLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhaltfolgende Entscheidung zur Haushaltssat-zung 2018 getroffen:

1. Von einer Beanstandung des Beschlus-ses über die Haushaltssatzung 2018 wirdabgesehen.2. Die Genehmigung für den Gesamtbe-trag der vorgesehenen Kreditaufnahmenfür Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen in Höhe von 9.317.700Euro wird erteilt.

3. Die Genehmigung zu 2. ergeht in Höhevon 7.664.000 Euro unter der aufschie-benden Bedingung, dass die Stadt Halle(Saale) vor Inanspruchnahme der Kredi-termächtigung dem Landesverwaltungs-amt die Unabweisbarkeit der MaßnahmenJenastift (Sanierung), KonservatoriumHändel (Zwischenbau-Orchesterproben-raum), Neubau der Grundschule Innen-stadt mit Turnhalle, AusweichstandortSchulen, Ausweichstandort Schulsport-hallen und Neubau Hort/Kita als Aus-weichstandort nachgewiesen hat und dasLandesverwaltungsamt die Unabweisbar-keit entsprechend bestätigt hat.

4. Der genehmigungspflichtige Anteil inHöhe von 115.795.900 Euro des in § 3 derHaushaltssatzung festgesetzten Gesamt-betrages der Verpflichtungsermächtigun-gen wird in vollem Umfang genehmigt,so dass Verpflichtungen zu Lasten künf-tiger Haushaltsjahre bis zu einer Gesamt-höhe von 239.094.000 Euro eingegangenwerden dürfen.

5. Die Genehmigung zu 4. ergeht in Höhevon 32.735.800 Euro unter der aufschie-benden Bedingung, dass Verpflichtungs-

ermächtigungen erst in Anspruch ge-nommen werden, wenn die Stadt demLandesverwaltungsamt die Unabweis-barkeit der Maßnahmen Jenastift (Sanie-rung), Neubau der Grundschule Innen-stadt mit Turnhalle, AusweichstandortSchulen, Ausweichstandort Schulsport-hallen, Neubau Hort/Kita als Aus-weichstandort und Kita Albrecht Dürernachgewiesen hat und das Landesverwal-tungsamt die Unabweisbarkeit entspre-chend bestätigt hat.

6. Der Höchstbetrag der Liquiditätskre-dite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeitin Höhe von 355.000.000 Euro wird ge-nehmigt.

7. Die Genehmigung zu Ziffer 6. ergehtunter der Auflage, dass die Stadt Halle(Saale) bis zum Ablauf des Haushaltsjah-res 2018 monatlich über den Stand der tat-sächlichen Höhe der Liquiditätskredite zuberichten hat.Die Haushaltssatzung und der Haushalts-plan 2018 liegen

vom 08.02. 2018 bis 15. 02. 2018

entsprechend der nachfolgenden Öff-nungszeiten

Donnerstag 08.02.201808:00 – 18:00 Uhr

Freitag 09.02.201808:00 – 18:00 Uhr

Sonnabend 10.02.201808:00 – 12:00 Uhr

Montag 12.02.201808:00 – 18:00 Uhr

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung sowie Ortund Zeit der Einsichtnahme werden hiermit öf-fentlich bekannt gemacht.

Halle (Saale), 26. Januar 2018

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

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Das nächste

A M T S B L A T T

der Stadt Halle (Saale)

erscheint am 21. Februar 2018

Dienstag 13.02.201808:00 – 18.00 Uhr

Mittwoch 14.02.201808:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 15.02.201808:00 – 18.00 Uhr

im Foyer der Stadtverwaltung Halle (Saale),Marktplatz 1, zur Einsichtnahme aus.

Halle (Saale), 26. Januar 2018

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Halle (Saale), 1. Februar 2018

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Rechtsgrundlagen

Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändertdurch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.September 2017 (BGBl. I S. 3434)Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. Dezember2010, (GVBl. LSA S. 569), zuletzt geändertdurch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. De-zember 2015 (GVBl. LSA S. 659, 662)Gesetz über die Umweltverträglichkeits-prüfung in der Fassung der Bekanntma-chung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S.94), zuletzt geändert durch Artikel 2 desGesetzes vom 8. September 2017 (BGBl.I S. 3370)Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt(UVPG LSA) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 24. Februar 2010

Neubau Hochwasserschutz-

anlage Gimritzer Damm

Die Planfeststellungsunterlagen zur Maß-nahme „Neubau HochwasserschutzanlageGimritzer Damm“ werden im Zeitraum 19.Februar 2018 bis 19. März 2018 öffentlichausgelegt.Begleitend dazu führt der Landesbe-trieb für Hochwasserschutz und Was-serwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)am Dienstag, 20. Februar 2018, um18 Uhr, in der Konzerthalle Ulrichskirche,Christian-Wolff-Straße 2, eine öffentlicheInformationsveranstaltung zur vorgesehe-nen Maßnahme durch.

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(GVBI. LSA S. 454 / 474), zuletzt geän-dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom18. Januar 2011 (GVBI. LSA S. 5)Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 23. Au-gust 2017 (BGBl. I S. 3290)

heben. Mit Ablauf dieser Äußerungsfristsind bis zur Entscheidung über den Ge-nehmigungsantrag alle Einwendungenausgeschlossen, die nicht auf besonderenprivatrechtlichen Titeln beruhen.

Hinweise:

Die Einwendungen werden der Antrag-stellerin sowie den Fachbehörden, derenAufgabenbereich berührt wird, bekanntgegeben. Auf Verlangen des Einwenderssollen dessen Name und Anschrift vorder Bekanntgabe unkenntlich gemachtwerden, wenn diese zur ordnungsgemä-ßen Durchführung des Genehmigungs-verfahrens nicht erforderlich sind.

Die Zustellung der Entscheidung über dieEinwendungen kann durch öffentliche Be-kanntmachung ersetzt werden.

Durch Einsichtnahme in die Planunter-lagen, Erhebung von Einwendungen undStellungnahmen sowie Vertreterbestel-lung entstehende Kosten werden nicht er-stattet.

Page 8: AMTSBLATT - Halle · Bachund Domenico Scarlatti haben eines gemeinsam: Die dreiKomponisten wurden imselbenJahrgeboren –1685,vor333Jah-ren.Ihrekraftvollen Sonaten, wildenFugen und

A M T S B L A T TSeite 8 der Stadt Halle (Saale) · 7. Februar 2018 Öffentliche Bekanntmachungen

Zweckvereinbarung über die Erbringungrettungsdienstlich indizierter Intensivtransportwagen-Leistungen durch die StadtHalle (Saale) mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz

Zweckvereinbarungzwischen

der Stadt Halle (Saale)vertreten durch den Oberbürgermeister,

Herrn Dr. Bernd Wiegandim Folgenden „Stadt Halle (Saale)“ ge-

nannt

unddem Landkreis Mansfeld-Südharzvertreten durch die Landrätin,

Frau Dr. Angelika Kleinim Folgenden „Auftraggeber“ (AG) ge-

nannt

Präambel

Das Rettungsdienstgesetz des LandesSachsen-Anhalt vom 18.12.2012 (RettDGLSA; GVBl. LSA 2012, S. 624, zuletzt ge-ändert durch Artikel 15 des Gesetzes zurReform des Kommunalverfassungsrechtsdes Landes Sachsen-Anhalt und zur Fort-entwicklung sonstiger kommunalrecht-licher Vorschriften [Kommunalrechts-reformgesetz] vom 17. Juni 2014 [GVBl.LSA, 288, 341]) berechtigt den Träger desbodengebundenen Rettungsdienstes, ei-nen Intensivtransportwagen vorzuhalten(§ 2 Abs. 6 Nr. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 S.2 Nr. 1 u. Abs. 2 S. 2, 1. Halbsatz Rett-DG LSA), vgl. auch Urteil des Oberver-waltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom14.07.2015, (Az. 3 K 236/13). Der Inten-sivtransportwagen (ITW) schließt im In-terhospitaltransfer eine Versorgungslückezwischen planbaren und zeitkritischenEinsätzen mit dem Kranken- bzw. demRettungstransportwagen sowie derLuftrettung. Einen ITW-Standort zu be-treiben ist nach bisherigen Erkenntnissenimmer dann sinnvoll, wenn ein möglichstregelmäßiger und gebietsübergreifenderEinsatz des Spezialfahrzeugs möglichwird und Einvernehmen mit den Kosten-trägern des Rettungsdienstes besteht.

Die zuständigen Träger der gesetzli-chen Kranken- und der Unfallversiche-rung haben sich gemeinsam mit dem fürden Rettungsdienst zuständigen Minis-terium für Inneres und Sport des Lan-des Sachsen-Anhalt und der Stadt Hal-le (Saale) verbindlich darauf verständigt,dass Letztere mit Blick auf ihre Funktionals Koordinierungsstelle der Luftrettungab 01.10.2016 mindestens für 18 Monateauch einen Intensivtransportwagen vor-halten und zur Verfügung stellen soll. DieErkenntnisse aus dieser Phase der Zusam-menarbeit sollen mit diesen Partnern undnach Möglichkeit auch den kommunalenSpitzenverbänden sowie der Kassenärzt-lichen Vereinigung Sachsen-Anhalt imLichte des RettDG LSA begleitend ausge-wertet werden.Die nachfolgende Zweckvereinbarunggemäß § 21 Abs. 4 Nr. 2 und 3 RettDGLSA i.V.m. § 3 des Gesetzes über kom-munale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA)kennzeichnet dabei den rechtlichen Rah-men zwischen der Stadt Halle (Saale) undden Landkreisen und kreisfreien Städtenin Sachsen-Anhalt, die als Träger des bo-dengebundenen Rettungsdienstes für ihreEinwohner den nachfolgend beschriebe-nen Intensivtransportwagen in Anspruchnehmen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Die Stadt Halle (Saale) ist für ihrenRettungsdienstbereich Leistungser-bringer i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 1 RettDGLSA. Diese Vereinbarung dient dazu,dem Auftraggeber als Träger des bo-dengebundenen Rettungsdienstes dieMöglichkeit zu verschaffen, rettungs-dienstlich indizierte ITW-Leistungendurch die Stadt Halle (Saale) erbrin-gen zu lassen. Voraussetzung dafürist, dass der AG als zuständiger Trägerdes bodengebundenen Rettungsdiens-tes selbst Leistungserbringer für dieserettungsdienstliche Teilleistung ist unddiese nicht an andere Leistungserbrin-ger konzessioniert hat. Die Zweckver-einbarung soll in den Fällen des § 21Abs. 4 Nrn. 2 und 3 RettDG LSA einebereichsübergreifende Versorgung derBevölkerung mit ITW-Leistungen zuwirtschaftlich vertretbaren Bedingun-gen sicherstellen.Die Stadt Halle (Saale) verfügt über ei-nen ITW, welcher auf der Grundlagedes geltenden Rettungsdienstbereichs-planes einsatzbereit und in technischsowie medizinisch ordnungsgemäßem

Zustand vorgehalten wird.Im Geltungsbereich des RettDG LSAräumt der Auftraggeber der Stadt Hal-le (Saale) in den Fällen des § 21 Abs.4 Nr. 2 und 3 RettDG LSA das Rechtein, für ihn rettungsdienstliche Leis-tungen im eigenen Namen und für ei-gene Rechnung zu erbringen. Mitdem Beitritt zu dieser Zweckverein-barung kommt der Auftraggeber in-soweit zugleich den ihm aus demRettungsdienstgesetz obliegendenVerpflichtungen in Bezug auf diesesLeistungssegment nach. Außerhalbdes RettDG LSA erfolgt die Mitbenut-zung des ITW auf der Grundlage von§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 GKG LSA,unter Einhaltung der Mindestanforde-rungen an das Rettungsmittel und dieRettungsmittelbesetzung gemäß § 17Abs. 1 RettDG LSA.

(2) Die Nutzung des ITW ist für alleFahrten im Interhospitaltransfer mög-lich, wobei Einsätze nach dem Gel-tungsbereich des RettDG LSA Vor-rang haben. Dazu zählen insbesondereauch Einsätze entsprechend § 17 Abs.3 RettDG LSA.

(3) Es besteht kein Leistungsanspruch:- soweit sich der ITW in einem ande-ren Einsatz befindet,- soweit eine zeitlich vorrangige Be-darfsabforderung zu berücksichtigenist, die mit der eines anderen Auftrag-gebers kollidiert, der ebenfalls eineZweckvereinbarung mit der Stadt Hal-le (Saale) geschlossen hat,- wenn das Fahrzeug ausfällt (techni-scher Defekt), da die Stadt Halle (Saa-le) kein Ersatzfahrzeug vorhält,- wenn der Einsatz eines anderen ge-eigneten Rettungsmittels wirtschaftli-cher und effizienter ist.

§ 2 Aufgabe

(1) Eine Beauftragung betrifft die Durch-führung der qualifizierten Patienten-beförderung mit dem ITW einschließ-lich des Forderungseinzugs der hierfürzu erhebenden Entgelte.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass erbezüglich der Durchführung von In-tensivtransporten von Patienten imInterhospitaltransfer keine Konzes-sion an Leistungserbringer vergebenhat oder während der Laufzeit dieserZweckvereinbarung vergibt.

(3) Die Beauftragung beschränkt sichauf die Beförderung von Patienten,die intensivüber-wachungs- und be-handlungspflichtig sind, bei welcherNotarzt und Rettungsassistent/Notfall-sanitäter mit besonderer intensivmedi-zinischer Qualifikation sowie ein ge-eignetes Rettungsmittel erforderlichsind (Intensivtransport i.S. der DIN13050 in der jeweils gültigen Fassung).

§ 3 Einsätze

(1) Die Einsatzanforderung erfolgt überdie gemäß § 30 Abs. 1 RettDG LSAfür den Luftrettungsdienst zuständigeLuftrettungsdienstleitstelle der StadtHalle (Saale).

(2) Diese führt die Einsätze, vermittelt dieBeauftragung und erstellt die Vermitt-lungsdokumentation.

§ 4 Haftung

Die Stadt Halle (Saale) stellt den Auftrag-geber von der Haftung im Zusammen-hang mit der bestimmungsmäßigen Nut-zung des ITW frei.

§ 5 Finanzierung undNutzungsentgelte/-gebühren

Zur Deckung der Investitions- und Unter-haltungskosten des ITW erhebt die StadtHalle (Saale) nach Ende des EinsatzesEntgelte bzw. Gebühren in der mit denKostenträgern nach § 39 RettDG LSA je-weils vereinbarten oder die bei ihr jeweilsper Satzung i.S. des § 40 Abs. 1 RettDGLSA bzw. § 8 Abs. 1 Kommunalverfas-sungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt(KVG LSA) festgelegten Höhe von denNutzern. Dabei ist Nutzer grundsätzlichder beförderte Patient, wobei zunächstder für diesen zuständigen Sozialversi-cherungsträger zur Zahlung aufgefordertwird. Erfolgte die Verlegung mit demITW ausnahmsweise nicht aus zwingen-den medizinischen Gründen, die in der

Person des beförderten Patienten liegen,sondern beispielsweise aus Kapazitäts-gründen, wird das Entgelt/die Gebührvom verlegenden Krankenhaus als Nut-zer erhoben.

§ 6 Aufhebung, Kündigung, Vertrags-anpassung

(1) Diese öffentlich-rechtliche Vereinba-rung wird auf unbestimmte Zeit ge-schlossen. Eine ordentliche Kün-digung kann nur schriftlich unterEinhaltung einer Frist von 6 Monaten,jeweils zum 31. Dezember eines Jah-res, erfolgen.

(2) Das Recht jedes Beteiligten zur Kün-digung aus wichtigem Grund bleibtunberührt. Als wichtiger Grund gel-ten insbesondere eine wesentliche Än-derung des RettDG LSA oder eineabweichende Bestimmung des ITW-Standortes.

(3) Haben sich die Verhältnisse, die fürdie Festsetzung dieser Zweckverein-barung maßgeblich sind, seit dem Ab-schluss der Vereinbarung so wesent-lich geändert, dass einer Partei dasFesthalten an der ursprünglichen Re-gelung nicht zuzumuten ist, so kanndiese Partei eine Anpassung des Inhal-tes der Zweckvereinbarung an die ge-änderten Verhältnisse verlangen odersofern eine Anpassung nicht möglichoder einer Partei nicht zuzumuten ist,die Vereinbarung kündigen.

§ 7 Regelung bei Streitigkeiten

Die beteiligten Gebietskörperschaftenverpflichten sich, bei Streitigkeiten ausdieser Vereinbarung vor Beschreiten desRechtsweges eine Einigung unter Hin-zuziehung der Fachaufsichtsbehörde zusuchen.

§ 8 Wirksamwerden

Diese Zweckvereinbarung bedarf der Ge-nehmigung der Kommunalaufsichtsbe-hörde. Die beteiligten Parteien haben dieZweckvereinbarung nach den für ihreSatzungen geltenden Vorschriften ortsüb-lich bekannt zu machen. Die Zweckver-einbarung wird am Tag nach der letztenBekanntmachung wirksam. Nebenabre-den bedürfen der Schriftform.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen die-ses Vertrages unwirksam sein oder wer-den oder eine Regelungslücke enthalten,bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An-stelle der unwirksamen bzw. fehlendenBestimmungen verpflichten sich die Par-teien, eine solche Ersatzregelung zu ver-einbaren, die dem ursprünglichen Rege-lungsziel möglichst nahe kommt. Sofernkeine Ersatzregelung zwischen den Par-teien zustande kommt, gelten die gesetz-lichen Vorschriften.

Halle (Saale), den 23. November 2017

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in der36. Sitzung vom 25.10.2017beschlossene „Zweckvereinbarung über die Er-bringung rettungsdienstlich indizierter Inten-sivtransportwagen-Leistungen durch die StadtHalle (Saale) mit dem Landkreis Mansfeld-Süd-harz“Vorlage: VI/2017/03344 wird hiermit öffentlichbekannt gemacht.

Halle (Saale), 22. Dezember 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Zweckvereinbarung über die Erbringung rettungs-dienstlich indizierter Intensivtransportwagen-Leis-tungen durch die Stadt Halle (Saale) mit demLandkreis Stendal

Zweckvereinbarungzwischen

der Stadt Halle (Saale)vertreten durch den Oberbürgermeister,

Herrn Dr. Bernd Wiegandim Folgenden „Stadt Halle (Saale)“ ge-

nannt

unddem Landkreis Stendal

vertreten durch den Landrat,Herrn Carsten Wulfänger

im Folgenden „Auftraggeber“ (AG) genannt

Präambel

Das Rettungsdienstgesetz des LandesSachsen-Anhalt vom 18.12.2012 (RettDGLSA; GVBl. LSA 2012, S. 624, zuletzt ge-ändert durch Artikel 15 des Gesetzes zurReform des Kommunalverfassungsrechtsdes Landes Sachsen-Anhalt und zur Fort-entwicklung sonstiger kommunalrecht-licher Vorschriften [Kommunalrechts-reformgesetz] vom 17. Juni 2014 [GVBl.LSA, 288, 341]) berechtigt den Träger desbodengebundenen Rettungsdienstes, ei-nen Intensivtransportwagen vorzuhalten(§ 2 Abs. 6 Nr. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 S.2 Nr. 1 u. Abs. 2 S. 2, 1. Halbsatz Rett-DG LSA), vgl. auch Urteil des Oberver-waltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom14.07.2015, (Az. 3 K 236/13). Der Inten-sivtransportwagen (ITW) schließt im In-terhospitaltransfer eine Versorgungslückezwischen planbaren und zeitkritischenEinsätzen mit dem Kranken- bzw.dem Rettungstransportwagen sowie derLuftrettung. Einen ITW-Standort zu be-treiben ist nach bisherigen Erkenntnissenimmer dann sinnvoll, wenn ein möglichstregelmäßiger und gebietsübergreifenderEinsatz des Spezialfahrzeugs möglichwird und Einvernehmen mit den Kosten-trägern des Rettungsdienstes besteht.Die zuständigen Träger der gesetzli-chen Kranken- und der Unfallversiche-rung haben sich gemeinsam mit dem fürden Rettungsdienst zuständigen Minis-terium für Inneres und Sport des Lan-des Sachsen-Anhalt und der Stadt Hal-le (Saale) verbindlich darauf verständigt,dass Letztere mit Blick auf ihre Funkti-on als Koordinierungsstelle der Luftret-tung ab 01.10.2016 mindestens für 18Monate auch einen Intensivtransportwa-gen vorhalten und zur Verfügung stel-len soll. Die Erkenntnisse aus dieser Pha-se der Zusammenarbeit sollen mit diesenPartnern und nach Möglichkeit auch denkommunalen Spitzenverbänden sowie derKassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt im Lichte des RettDG LSA be-gleitend ausgewertet werden.Die nachfolgende Zweckvereinbarunggemäß § 21 Abs. 4 Nr. 2 und 3 RettDGLSA i.V.m. § 3 des Gesetzes über kom-munale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA)kennzeichnet dabei den rechtlichen Rah-men zwischen der Stadt Halle (Saale) undden Landkreisen und kreisfreien Städtenin Sachsen-Anhalt, die als Träger des bo-dengebundenen Rettungsdienstes für ihreEinwohner den nachfolgend beschriebe-nen Intensivtransportwagen in Anspruchnehmen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Die Stadt Halle (Saale) ist für ihrenRettungsdienstbereich Leistungser-bringer i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 1 RettDGLSA. Diese Vereinbarung dient dazu,dem Auftraggeber als Träger des bo-dengebundenen Rettungsdienstes dieMöglichkeit zu verschaffen, rettungs-dienstlich indizierte ITW-Leistungendurch die Stadt Halle (Saale) erbrin-gen zu lassen. Voraussetzung dafürist, dass der Auftraggeber als zustän-diger Träger des bodengebundenenRettungsdienstes selbst Leistungser-bringer für diese rettungsdienstlicheTeilleistung ist und diese nicht an an-dere Leistungserbringer konzessio-niert hat. Die Zweckvereinbarung sollin den Fällen des § 21 Abs. 4 Nrn. 2und 3 RettDG LSA eine bereichs-übergreifende Versorgung der Bevöl-kerung mit ITW-Leistungen zu wirt-schaftlich vertretbaren Bedingungensicherstellen.Die Stadt Halle (Saale) verfügt übereinen ITW, welcher auf der Grundlagedes geltenden Rettungsdienstbereichs-planes einsatzbereit und in technischsowie medizinisch ordnungsgemäßemZustand vorgehalten wird.

Im Geltungsbereich des RettDG LSAräumt der AG der Stadt Halle (Saa-le) in den Fällen des § 21 Abs. 4 Nr. 2und 3 RettDG LSA das Recht ein, fürihn rettungsdienstliche Leistungen imeigenen Namen und für eigene Rech-nung zu erbringen. Mit dem Beitritt zudieser Zweckvereinbarung kommt derAG insoweit zugleich den ihm aus demRettungsdienstgesetz obliegendenVerpflichtungen in Bezug auf diesesLeistungssegment nach. Außerhalbdes RettDG LSA erfolgt die Mitbenut-zung des ITW auf der Grundlage von§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 GKG LSA,unter Einhaltung der Mindestanforde-rungen an das Rettungsmittel und dieRettungsmittelbesetzung gemäß § 17Abs. 1 RettDG LSA.

(2) Die Nutzung des ITW ist für alleFahrten im Interhospitaltransfer mög-lich, wobei Einsätze nach dem Gel-tungsbereich des RettDG LSA Vor-rang haben. Dazu zählen insbesondereauch Einsätze entsprechend § 17 Abs.3 RettDG LSA.

(3) Es besteht kein Leistungsanspruch:- soweit sich der ITW in einemanderen Einsatz befindet,- soweit eine zeitlich vorrangigeBedarfsabforderung zu berücksichti-gen ist, die mit der eines anderen Auf-traggebers kollidiert, der ebenfallseine Zweckvereinbarung mit der StadtHalle (Saale) geschlossen hat,- wenn das Fahrzeug ausfällt (techni-scher Defekt), da die Stadt Halle (Saa-le) kein Ersatzfahrzeug vorhält,- wenn der Einsatz eines anderen ge-eigneten Rettungsmittels wirtschaftli-cher und effizienter ist.

§ 2 Aufgabe

(1) Eine Beauftragung betrifft die Durch-führung der qualifizierten Patienten-beförderung mit dem ITW einschließ-lich des Forderungseinzugs der hierfürzu erhebenden Entgelte.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass erbezüglich der Durchführung von In-tensivtransporten von Patienten imInterhospitaltransfer keine Konzes-sion an Leistungserbringer vergebenhat oder während der Laufzeit dieserZweckvereinbarung vergibt.

(3) Die Beauftragung beschränkt sichauf die Beförderung von Patienten,die intensivüber-wachungs- und be-handlungspflichtig sind, bei welcherNotarzt und Rettungsassistent/Not-fallsanitäter mit besonderer intensiv-medizinischer Qualifikation sowieein geeignetes Rettungsmittel erfor-derlich sind (Intensivtransport i.S. derDIN 13050 in der jeweils gültigen Fas-sung).

§ 3 Einsätze

(1) Die Einsatzanforderung erfolgt überdie gemäß § 30 Abs. 1 RettDG LSAfür den Luftrettungsdienst zuständigeLuftrettungsdienstleitstelle der StadtHalle (Saale).

(2) Diese führt die Einsätze, vermitteltdie Beauftragung und erstellt die Ver-mittlungsdokumentation.

§ 4 Haftung

Die Stadt Halle (Saale) stellt den Auftrag-geber von der Haftung im Zusammen-hang mit der bestimmungsmäßigen Nut-zung des ITW frei.

§ 5 Finanzierung undNutzungsentgelte/-gebühren

Zur Deckung der Investitions- und Unter-haltungskosten des ITW erhebt die StadtHalle (Saale) nach Ende des EinsatzesEntgelte bzw. Gebühren in der mit denKostenträgern nach § 39 RettDG LSA je-weils vereinbarten oder die bei ihr jeweilsper Satzung i.S. des § 40 Abs. 1 RettDGLSA bzw. § 8 Abs. 1 Kommunalverfas-sungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt(KVG LSA) festgelegten Höhe von denNutzern. Dabei ist Nutzer grundsätzlichder beförderte Patient, wobei zunächstder für diesen zuständigen Sozialversi-cherungsträger zur Zahlung aufgefordertwird. Erfolgte die Verlegung mit demITW ausnahmsweise nicht aus zwingen-den medizinischen Gründen, die in derPerson des beförderten Patienten liegen,

F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 9

Bekanntmachung

Page 9: AMTSBLATT - Halle · Bachund Domenico Scarlatti haben eines gemeinsam: Die dreiKomponisten wurden imselbenJahrgeboren –1685,vor333Jah-ren.Ihrekraftvollen Sonaten, wildenFugen und

7. Februar 2018 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 9Öffentliche Bekanntmachungen

sondern beispielsweise aus Kapazitätsgründen, wird das Entgelt/die Gebührvom verlegenden Krankenhaus als Nut-zer erhoben

§ 6 Aufhebung, Kündigung, Vertrags-anpassung

(1) Diese öffentlich-rechtliche Verein-barung wird auf unbestimmte Zeit ge-schlossen. Eine ordentliche Kündigungkann nur schriftlich unter Einhaltung ei-ner Frist von 6 Monaten, jeweils zum 31.Dezember eines Jahres, erfolgen.(2) Das Recht jedes Beteiligten zur Kün-digung aus wichtigem Grund bleibt unbe-rührt. Als wichtiger Grund gelten insbe-sondere eine wesentliche Änderung desRettDG LSA oder eine abweichende Be-stimmung des ITW-Standortes.

(3) Haben sich die Verhältnisse, die fürdie Festsetzung dieser Zweckverein-barung maßgeblich sind, seit dem Ab-schluss der Vereinbarung so wesentlichgeändert, dass einer Partei das Festhal-ten an der ursprünglichen Regelung nichtzuzumuten ist, so kann diese Partei eineAnpassung des Inhaltes der Zweckver-einbarung an die geänderten Verhältnis-se verlangen oder sofern eine Anpassungnicht möglich oder einer Partei nicht zu-zumuten ist, die Vereinbarung kündigen.

§ 7 Regelung bei Streitigkeiten

Die beteiligten Gebietskörperschaftenverpflichten sich, bei Streitigkeiten ausdieserVereinbarung vor Beschreiten desRechtsweges eine Einigung unter Hinzu-ziehung der Fachaufsichtsbehörde zu su-chen.

§ 8 Wirksamwerden

Diese Zweckvereinbarung bedarf der Ge-nehmigung der Kommunalaufsichtsbe-hörde. Die beteiligten Parteien haben dieZweckvereinbarung nach den für ihreSatzungen geltenden Vorschriften ortsüb-lich bekannt zu machen. Die Zweckver-einbarung wird am Tag nach der letzten

Bekanntmachung wirksam. Nebenabre-den bedürfen der Schriftform.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen die-ses Vertrages unwirksam sein oder wer-den oder eine Regelungslücke enthalten,bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An-stelle der unwirksamen bzw. fehlendenBestimmungen verpflichten sich die Par-teien, eine solche Ersatzregelung zu ver-einbaren, die dem ursprünglichen Rege-lungsziel möglichst nahe kommt. Sofernkeine Ersatzregelung zwischen den Par-teien zustande kommt, gelten die gesetz-lichen Vorschriften.

Halle (Saale), den 23. November 2017

F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 8

Zweckvereinbarung über die Erbringung rettungs-dienstlich indizierter Intensivtransportwagen -Leistungen durch die Stadt Halle (Saale) mit demLandkreis Stendal

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) inder 36. Sitzung vom 25.10.2017 beschlossene„Zweckvereinbarung über die Erbringung ret-tungsdienstlich indizierter Intensivtransport-wagen-Leistungen durch die Stadt Halle (Saale)mit dem Landkreis Stendal“Vorlage: VI/2017/03344 wird hiermit öffentlichbekannt gemacht.

Halle (Saale), 22. Dezember 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Ihre Aufgaben sind:

• Leitung einer Beratungsstelle derAbteilung Kinder- und Jugendge-sundheit

• Erstellung von amtsärztlichen Gut-achten/Stellungnahmen im Rah-men von Leistungsansprüchen ausdem SGBXII und VIII sowie fürdas Gericht

• Durchführung von Vor- und Ein-schulungsuntersuchungen sowieReihenuntersuchungen in den 3. und6. Klassen

• Vorsorgeuntersuchungen in denFörderschulen und dem Landesbil-dungszentrum nach Schulgesetz LSA

• Früherkennung und Prävention vonKrankheiten, Behinderungen undEntwicklungsstörungen

• Bearbeitung von Amtshilfeersuchennach demAsylbewerberleistungs-gesetz

• ärztliche Untersuchung zur Beschu-lung von Kindern mit Migrations-hintergrund

• Erstellung von Sportbefreiungen• Gutachten bei Verdacht auf Kindes-

wohlgefährdung• Zuarbeiten für die Gesundheitsbe-

richterstattung

• Teilnahme an der Rufbereitschaftdes Fachbereiches

Wir suchen eine Persönlichkeit mit:

• erfolgreich abgeschlossenem Studi-um der Humanmedizin und Appro-bation als Arzt/Ärztin

• Bereitschaft zur Facharztweiterbil-dung in der Fachrichtung Öffentli-ches Gesundheitswesen (Weiterbil-dungsermächtigung ist vorhanden)

• Kenntnissen und Erfahrungen inder Anwendung des Sozial- undGesundheitsrechts

• Kenntnissen und Erfahrungen in derVerwaltungsarbeit

• Berufserfahrung in der Arbeit mitKindern und Jugendlichen undderen Eltern

• Erfahrungen und Durchsetzungs-vermögen bei der Umsetzung vonProjekten

• hoher physischer und psychischerBelastbarkeit

• kompetentemAuftreten, hohem En-gagement und Flexibilität

• Team-, Kommunikations- und Kon-fliktfähigkeit

• Fremdsprachenkenntnissen in Eng-lisch, Französisch oder Arabisch

• Führerschein Klasse B und Bereit-schaft zur Nutzung des privaten Kfzzu Dienstzwecken

• Bereitschaft zur Teilnahme amRuf-bereitschaftsdienst

Wir bieten Ihnen:

• ein unbefristetes Beschäftigungs-verhältnis in der Entgeltgruppe 14TVöDmit einer wöchentlichen Ar-beitszeit von 40 Stunden

• gezielte Fortbildungsangebote (z. B.zum Facharzt für Öffentliches Ge-sundheitswesen)

• Familienfreundlichkeit (z. B. durchflexible Arbeitszeiten)

• eine betriebliche Altersvorsorge• gesundheitsfördernde und -erhal-

tendeMaßnahmen im Rahmenunseres Betrieblichen Gesundheits-managements

• Vergünstigungen im Personennah-verkehr ("Job-Ticket")

• eine umfassende Einarbeitung• aktive Gestaltungsmöglichkeiten in

einer modernen Verwaltung

Die Stadt Hal l e (Saa le ) sucht für den

Fachbere ich Gesundhe i t zum nächs tmögl i chen Ze i tpunkt e ine /e inen

Stellenausschreibung

Für fachspezifische Fragen stehtIhnen Dr. Christine Gröger, Fach-bereichsleiterin im Fachbereich Ge-sundheit, unter der Telefonnum-mer 0345 221-3221 zur Verfügung.

Organisatorische Fragen beant-wortet Ihnen Oliver Hoppe imFachbereich Personal unter der

Telefonnummer: 0345 221-6145.Senden Sie bitte Ihre vollständigen undaussagefähigen Bewerbungsunterlagenmöglichst online bis zum 28. Februar2018 an [email protected] anStadt Halle (Saale), Fachbereich Per-sonal, Team Personalgewinnung und-entwicklung, 06100 Halle (Saale).

Vorstellungskosten können von derStadt Halle (Saale) leider nicht erstat-tet werden. Ihre Bewerbungsunterla-gen senden wir Ihnen bei Vorlage ei-nes frankierten Umschlages zurück.

Stadt Halle (Saale)Der Oberbürgermeister

Beratungsärzt in / Beratungsarzt

Die Stadt Hal l e (Saa le ) sucht für den Geschäf t sbere i ch Stadtentwick lung undUmwel t zum 1. Augus t 2018 e ine / e inen

Stellenausschreibung

Beigeordnete / Beigeordneten

Halle (Saale) ist mit über 240.000Einwohnerinnen und Einwohnern diegrößte Kommune des Landes Sachsen-Anhalt und befindet sich im Kern derEuropäischen Metropolregion Mittel-deutschland.

Die Geburtsstadt des weltbekanntenKomponisten Georg Friedrich Hän-del entwickelt sich als aufstrebenderWirtschafts- und Wissenschaftsstand-ort mit namhaften Unternehmen,Hochschulen und wissenschaftlichenEinrichtungen. Sie beheimatet eineeinzigartige und vielfältige Kultursze-ne. Halle (Saale) ist Sitz der Nationa-len Akademie der WissenschaftenLeopoldina und der Kulturstiftungdes Bundes. Mit ihrer kulturellenVielfalt, ihrem weltoffenen Flair undihrer reichen Geschichte bietet dieStadt am Fluss eine hohe Lebensqua-lität und verfügt über eine große bau-liche und siedlungsstrukturelle Viel-falt.

Ziel und Aufgabe der Stadtverwaltungvon Halle (Saale) ist es, für die Ein-wohnerinnen und Einwohner schnell,aufgeschlossen und serviceorientiertzu agieren. Die Verwaltung hat damiteinen wichtigen Anteil an der Gestal-tung des Lebensumfeldes und der Zu-kunftschancen ihrer Bewohnerinnenund Bewohner.

In der Stadt Halle (Saale) ist zum1. August 2018 die Position der Bei-geordneten/ des Beigeordneten fürStadtentwicklung und Umwelt zubesetzen.

In dieser Position nehmen Sie die In-teressen der Stadt nach innen undnach außen wahr. Dazu zählt unteranderem die Mitarbeit in kommuna-len Gremien auf Bundes- und Landes-ebene.

Zum Geschäftsbereich gehören dasDienstleistungszentrum Klimaschutzsowie die Fachbereiche Planen, Bau-en und Umwelt.

Die Leistungen des Geschäftsbereichesumfassen dabei unter anderem:

• die Sicherstellung einer nachhalti-gen Entwicklung der StadtHalle (Saale);

• die Entwicklung und Umsetzungzukunftsfähiger Konzepte zurStadtentwicklung sowie klimapoli-tischer Ziele;

• die Planung, Betreuung und Um-setzung von Projekten der Stadt-,Freiraum- und Verkehrsplanung;

• die Gestaltung und Pflege desStadtbildes sowie den Denkmal-schutz;

• bauplanungs- und bauordnungs-rechtliche Vorgänge;

• den Straßen- und Tiefbau sowie• alle umweltrechtlichen Belange.

Wir suchen eine zielstrebige, verant-wortungsbewusste und kommunikativePersönlichkeit mit:

• einemabgeschlossenenwissenschaft-lichenHochschulstudiumaufMaster-niveau sowie

• nachgewiesenen langjährigen undeinschlägigenTätigkeiten in denBe-reichenStadt-, Regional- undLand-schaftsplanungoderBauingenieur-wesen;

• mehrjähriger Führungstätigkeit imoberenManagement der öffentlichenVerwaltung oder einesUnternehmens;

• Kenntnissen in kommunalenEnt-scheidungsstrukturen undOrganisa-tionen;

• der Fähigkeit, strukturpolitischeZielezu formulieren und umzusetzen;

• einemhohenMaß anEngagement fürdie zukünftigeEntwicklung der StadtHalle (Saale);

• derBereitschaft zu einer konstruktivenZusammenarbeitmit den städtischenGremien sowie freienTrägern,Verei-nen und Initiativen;

• einemzielorientierten und kooperati-venFührungsstil.

Der Beigeordneten/dem Beigeordne-ten kann die Wahrnehmung von Auf-sichtsratsmandaten und Vertretung inanderen Gremien übertragen werden.Eine Änderung der Geschäftsbe-reichsverteilung bleibt ausdrücklichvorbehalten. Die Besoldung richtetsich nach der Kommunalbesoldungs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Zusätzlich wird eine Dienst-aufwandsentschädigung gezahlt.Die Berufung erfolgt als Wahlbeamtin/Wahlbeamter für die Dauer von sie-ben Jahren.

Es wird erwartet, dass die Beige-ordnete/der Beigeordnete ihren/sei-nen Hauptwohnsitz in Halle (Saale)hat bzw. nimmt und sich in das ge-sellschaftliche Leben der Stadt Halle(Saale) einbindet.Es wird darum gebeten, dass die Be-werberin/der Bewerber ihre/seineVorstellungen zur mittelfristigen Ent-wicklung des ausgeschriebenen Ge-schäftsbereiches in der Bewerbungs-schrift darstellt.

Die Stadt Halle (Saale) fördert dieBeschäftigung von Frauen und be-grüßt deren Bewerbung ausdrücklich.Schwerbehinderte, die sich für die-se Tätigkeit interessieren, werden beigleicher Eignung bevorzugt berück-sichtigt.

Ihre aussagefähigen Bewerbungs-unterlagen inklusive

• Motivationsschreiben• tabellarischer Lebenslauf• Zeugnisse• Qualifikationen• Referenzen• Führungszeugnis

senden Sie bitte bis zum

2. März 2018 an:

Stadt Halle (Saale)Oberbürgermeister- persönlich -Marktplatz 106100 Halle (Saale)

Alle Bewerberinnen und Bewerberwerden gebeten, auf jeden Punkt desAnforderungsprofils einzugehen.

Stadt Halle (Saale)Der Oberbürgermeister

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A M T S B L A T TSeite 10 der Stadt Halle (Saale) · 7. Februar 2018 Anzeigen

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