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12. Jahrgang Schönwalde-Glien, 18. Februar 2016 Nr. 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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12. Jahrgang Schönwalde-Glien, 18. Februar 2016 Nr. 2

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N GE N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016

Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL ............................................................................................................................................. 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ................................................................................................... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.1.2016 ................................................ 3

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde.................................................................................................... 4

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Paaren im Glien ...................................................................................................... 5

Einladung zur Verbandsschau (Gewässerschau) 2016 .......................................................................................................................... 5

WEITERE AMTLICHE MITTEILUNGEN ..................................................................................................... 6

Zahlungserinnerung .............................................................................................................................................................................. 6

Protokollant/in für Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses gesucht ................................................................ 6

Staatlich anerkannte Erzieher/innen gesucht ......................................................................................................................................... 7

NICHTAMTLICHER TEIL ............................................................................................................................... 8

Elternbrief 20: 2 Jahre, 4 Monate: „Kinder haben Rechte“................................................................................................................... 8

Ostern zum Lebensretter werden: DRK-Blutspendedienst bittet um lebensnotwendige Blutspenden rund um die Ostertage ............. 8

Blutspendetermine im Havelland .......................................................................................................................................................... 9

Informationen der Waldbauernschule: Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte ....................................................................... 9

Jetzt erhältlich: Der Film zum 12. Brandenburger Dorf- und Erntefest .............................................................................................. 10

Neu und bunt: Der Schönwalde-Aufkleber ......................................................................................................................................... 10

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ................................................................................................................ 12

Impressum

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Berliner Allee 7

14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0

Telefax: (0 33 22) 24 84-40

www.schoenwalde-glien.de

[email protected]

Redaktion:

Steffen Schmunk

Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde

können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen

werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an [email protected] gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 20. Sitzung

der Gemeindevertretung vom 21.1.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 007/2016

Bestellung eines neuen Ortswehrführers örtlichen Feuerwehreinheit

Schönwalde-Dorf

Die Gemeindevertretung bestellt mit Wirkung vom 21.01.2016 Herrn Tobias

Neumann, geb.23.08.1989, Ackerstraße 38, zum Ortswehrführer der Feuer-

wehreinheit Schönwalde-Dorf.

Der Bürgermeister wird mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde

beauftragt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 194/2015

Vorstellung der Planung Straßenbau Fasanensteig

Die Gemeindevertretung beschließt die durch das Planungsbüro Dr. Löber

vorgestellte Planung zum Straßenbau im Fasanensteig.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 184/2015

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages sowie den Verkauf der aufste-

henden Gebäude für das gemeindeeigene Grundstück Eschenallee 17, OT

Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit den Antragstellern für das

Grundstück Eschenallee 17 (Gemarkung Schönwalde, Flur 25, Flurstück 161)

über 99 Jahre einen Erbbaurechtsvertrag. Ausgehend von einem Grund-stückswert von 69.000,- € beträgt der Erbbauzins 3.105,- €/Jahr.

Die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude veräußert die Gemeinde Schönwalde-Glien an die Antragsteller zu einem Kaufpreis in Höhe von

20.000,- €.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 002/2016

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Kurmärki-

sche Straße 92 in 14621 Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung

Der Beschluss der Gemeindevertretung Nr. 149/2013 vom 17.10.2013 wird

aufgehoben. Die Gemeindevertretung schließt mit den Antragstellern einen Erbbaurechts-

vertrag über 99 Jahre für das Grundstück Kurmärkische Straße 92 in Schön-

walde-Glien (Gemarkung Schönwalde, Flur 21, Flurstück 125). Ausgehend

von einem Grundstückswert in Höhe von 54.990,- € beträgt der Erbbauzins

2.474,55 €/Jahr. Den Antragstellern wird eine Belastungsvollmacht in Höhe

von 190.000,- € zur Finanzierung eines Eigenheims zugunsten eines der deutschen Kreditaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erteilt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 003/2016

Ankauf des Grundstücks in der Kienberger Straße in Schönwalde-Glien

OT Grünefeld (Flur 1, Flurstück 354/1) durch die Gemeinde Schönwal-

de-Glien

Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf des Grundstücks in der

Kienberger Straße in Schönwalde-Glien OT Grünefeld (Flur 1, Flurstück

354/1) mit einer Größe von 2.341 m² zum Kaufpreis in Höhe von 50.000,- €. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss erst umzusetzen, wenn der

Haushaltsplan 2016 mit dieser Investition beschlossen ist und bekannt

gemacht wurde.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 192/2015

Bauantrag SW 82-15-B, Zum Erlenbruch 1, OT Schönwalde-Dorf:

Antrag auf Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 14

"Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch"

Die Gemeindevertretung erteilt unter Gestattung der beantragten Befreiungs-

anträge ihr Einvernehmen zum Bauantrag SW 82-15-B, Zum Erlenbruch 1 im OT Schönwalde-Dorf.

(5 Ja- und 7 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 193/2015

Bauantrag WAN 06-15-B, Am Rosengarten 2, OT Wansdorf:

Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der "Stellplatzsatzung" der

Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung erteilt unter Gestattung der Abweichung von der

„Stellplatzsatzung“ ihr Einvernehmen zum Bauantrag WAN 06-15-B, Am Rosengarten 2 im OT Wansdorf.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 008/2016

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Antrag Nr. 001/2016 der

Fraktion Grüne/Familie/Forum zur Nutzung von Klassenräumen der

"VHG Menschenskinder" zur außerschulischen Bildung und Weiterbil-

dung

Die Gemeindevertretung beschließt, Räumlichkeiten der „VHG Menschens-kinder“ zum Zwecke der außerschulischen Bildung und Weiterbildung,

insbesondere für den Sprachunterricht zur Verfügung zu stellen.

Zugelassen werden sollten nur erfahrene, qualifizierte Anbieter wie die Volkshochschule oder die Albert-Akademie. Mit beiden Anbietern wurden

bereits Vorgespräche geführt; ihre Bereitschaft liegt unter der Voraussetzung

qualifizierter Dozenten vor. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende vertragliche Vereinba-

rung zu erarbeiten.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016

Beschluss Nr. DR 009/2016

Antrag auf Nutzung der Räumlichkeiten im ehemaligen Bauhofsgebäude

(Straße der Jugend 1 A) durch die Initiative "Neue Nachbarn in Schön-

walde"

Die Gemeindevertretung beschließt, dass ein Nutzungsvertrag für Räumlich-

keiten im ehemaligen Bauhofsgebäude in der Straße der Jugend 1A abge-schlossen wird. Die Räume werden durch die Initiative „Neue Nachbarn in

Schönwalde“ für Besprechungen genutzt. Da die Arbeit der Initiative „Neue

Nachbarn in Schönwalde“ im öffentlichen Interesse ist, wird für die Nutzung der Räumlichkeiten kein Nutzungsentgelt erhoben. Die Nutzung findet im

Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 statt. Eine Verlängerung des

Nutzungsvertrages wird in Aussicht gestellt.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 011/2016

Vereinbarung über die Ablösung und Unterhaltung der Bepflanzung der

L 16 in der Ortslage Grünefeld- 2. BA, Gemeinde Schönwalde-Glien im

Abschnitt 80 von km 3,296 bis km 3,804

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Vereinba-rung zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Schönwalde-Glien

über die Ablösung der Unterhaltung der Bepflanzung der L 16 in der Orts-

durchfahrt Grünefeld – 2. BA, Gemeinde Schönwalde-Glien im Abschnitt 80 von km 3,296 bis km 3,804. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden

mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung beauftragt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

Jagdgenossenschaft Schönwalde

Genossenschaftsversammlung der

Jagdgenossenschaft Schönwalde

Einladung aller Eigentümer

landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher genutzter

Grundflächen sowie aller übrigen Flächen, die zum gemein-

schaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Schönwalde

gehörenden und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf

zur Genossenschaftsversammlung

am 22. März 2016 um 19:00 Uhr in das Kreativ,

Dorfstraße 7

in 14621 Schönwalde-Glien.

Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bestimmung des Verantwortlichen für die Nieder-

schrift

4. Änderungsanträge zur Tagesordnung; Beschluss der

Tagesordnung

5. Bericht des Jagdvorstehers

6. Bericht der Kassenführerin

7. Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung

8. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und

des Kassenführers

9. Diskussion und Beschluss zur Satzungsänderung

10. Vorstellung, Diskussion und Beschluss des Haus-

haltsplanes 2016/17

10.1. Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages

10.2. Beschlussfassung zur Erhebung von Umlagen

11. Sonstiges

Zur Korrektur/ Ergänzung des Jagdkatasters haben Jagdgenos-

sen, die Ihre Flächen der Jagdgenossenschaft noch nicht

nachgewiesen haben/ deren Flächenmeldungen nicht (mehr)

korrekt sind, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen

(Urkundenabschriften, Grundbuchauszüge etc.) vorzulegen.

Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschie-

nenen Jagdgenossen beschlussfähig.

gez. Bodo Oehme

Jagdvorsteher

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016

Jagdgenossenschaft Paaren im Glien

Einladung zur Jagdgenossenschaftsver-

sammlung Paaren im Glien

Hiermit lade ich alle Eigentümer landwirtschaftlich und

forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sowie aller übrigen

Flächen, die Bestandteil des Jagdbezirkes der Jagdgenossen-

schaft Paaren im Glien sind, zur Jagdgenossenschaftsver-

sammlung am

Donnerstag, 17.03.2016

um 17 Uhr

im Stägehaus in Paaren im Glien,

Hauptstraße 35, 14621 Schönwalde Glien,

herzlich ein.

Tagesordnung:

- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ord-

nungsgemäßen Einladung, Anwesenheit der Mitglie-

der sowie Beschlussfähigkeit

- Feststellung der Tagesordnung

- Protokoll der letzten Mitgliederversammlung

- Bericht des Vorstandes

- Finanzbericht des Kassenführers

- Prüfbericht des Kassenprüfers

- Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers

- Bericht der Jäger

- Jagdneuverpachtung zum 01.04.2016

- Sonstiges

Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Paaren im Glien mit einer

Größe von ca. 917 ha wird als Hochwildrevier für 12 Jahre

verpachtet. Jagdpachtangebote sind dem Jagdvorstand, Ste-

phan Otten, Max-Eyth-Allee 26 b, in 14469 Potsdam, bis zum

03.03.2016 schriftlich mit Angabe der Pachthöhe in € pro ha

zu zustellen. Die Jagdpachtfähigkeit muss nachgewiesen

sowie der vollständige Wildschaden durch den Jagdpächter

übernommen werden.

Paaren im Glien, 02.02.2016

gez.

Stephan Otten

Vorstand der Jagdgenossenschaft Paaren im Glien

Im Anschluss an den offiziellen Teil wird ein Abendessen

gereicht.

Einladung zur Verbandsschau

(Gewässerschau) 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wasser- und Bodenverband „GHHK – HK- HS“ Nauen

führt die Gewässerschau 2016 für die Gemeinde Schönwalde-

Glien in Abstimmung mit dem beauftragten Vorstandsmit-

glied, Herrn Lasch, durch.

Termin: Donnerstag, den 10. März 2016,

um 08.00 Uhr

Treffpunkt: Rathaus der

Gemeinde Schönwalde-Glien,

Besprechungsraum Nr. 2.19,

Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien

Die an der Pflege und Wasserstandshaltung im Grabensystem

interessierten Nutzer sind dazu herzlich eingeladen.

Der Wasser- und Bodenverband „GHHK – HK- HS“

Nauen bittet um Hinweise zwecks örtlicher Besichtigung

von Problemstellen.

Für die Teilnahme sind Fahrmöglichkeiten zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016

WEITERE AMTLICHE MITTEILUNGEN

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die

die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am

Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erin-

nern, dass die Zahlungen für

die Grundsteuer A,

die Grundsteuer B,

die Hundesteuer

die Zweitwohnungssteuer

die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und

Bodenverband „Schnelle Havel“ Liebenwalde

und die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und

Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-

Havelkanal-Havelseen“ Nauen

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr

2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und

Folgejahre oder 2013 und Folgejahre oder 2014 und Folgejah-

re oder 2015 und Folgejahre oder 2016 und Folgejahre gilt,

für das I. Quartal 2016 zum 15. Februar 2016 zu überwei-

sen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-und Abgabenbescheid für das

Jahr 2016 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen

vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt wer-

den.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind

zum 15. Mai 2016, 15. August 2016 und 15. November 2016.

Schönwalde-Glien, den 25. Januar 2016

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

Protokollant/in für Sitzungen der Ge-

meindevertretung und des Hauptaus-

schusses gesucht

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum 01.03.2016

eine/n Protokollant/in.

Zu besetzen ist eine geringfügige Beschäftigungsstelle,

unbefristet. Der TVöD findet Anwendung.

Wir erwarten Sorgfalt, Selbstständigkeit, Flexibilität und ein

hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung

der gestellten Arbeitsaufgaben.

Der Aufgabenbereich umfasst

die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und

des Hauptausschusses

und das Erstellen der Sitzungsniederschriften

Anforderungen:

sichere Rechtschreibung

stilsichere und routinierte Schreibweise sowie ein

starkes schriftliches Ausdrucksvermögen

gute EDV- Kenntnisse (MS-Office)

wünschenswert wären Kurzschriftkenntnisse sowie

Erfahrungen mit dem Sitzungsdienstprogramm Allris

Informationen zur Gemeinde Schönwalde-Glien finden Sie im

Internet unter www.schoenwalde-glien.de.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen

Unterlagen bis zum 29.02.2016 an:

Gemeinde Schönwalde-Glien,

Der Bürgermeister, Hauptamt,

Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien

Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung

entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der

Bewerbungsunterlagen legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen

ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016

Staatlich anerkannte Erzieher/innen

gesucht

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum nächstmögli-

chen Zeitpunkt staatlich anerkannte Erzieher/innen.

Zu besetzen sind befristete Teilzeitstellen mit einer wöchentli-

chen Arbeitszeit von 30 Stunden in unseren Kindertagesein-

richtungen. Eine weitere Stundenerhöhung behält sich der

Träger bei Bedarf vor. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe S

8a gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

vergütet.

Aufgabengebiet:

Die eigenständige pädagogische Bildung und Erziehung der

Kinder entsprechend des Kindertagesstätten-Gesetzes des

Landes Brandenburg sowie der pädagogischen Konzepte der

Einrichtungen

Anforderungen:

einen Abschluss zur/zum staatlich anerkannten Er-

zieher/in

verantwortungsbewusste, flexible, teamorientierte

und kreative Arbeitsweise

die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

sowie eines gültigen Gesundheitszeugnisses

Wir bieten:

Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen

Unterlagen bis zum 12.02.2016 an:

Gemeinde Schönwalde-Glien,

Der Bürgermeister, Hauptamt,

Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien

oder per E-Mail an:

[email protected]

Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung

entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der

Bewerbungsunterlagen legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen

ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

Ende amtlicher Teil

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016

NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 20: 2 Jahre, 4 Monate:

„Kinder haben Rechte“

Auch zu Hause wollen Kinder toben und spielen, dabei geht

es selten geräuschlos zu. Nachbarn wollen oft lieber ihre Ruhe

haben – da kann es schon mal zu Konflikten kommen. Rück-

sichtnahme heißt die Lösung, die aber nicht nur für Kinder,

sondern genauso auch für Erwachsene gilt. So haben Gerichte

entschieden:

Wo drei oder mehr Familien wohnen, muss ein Spielplatz

sein, und die Anwohner müssen sich damit abfinden, dass

man Kinder nicht auf „leise“ stellen kann. Wo Kinder sind

darf gespielt, gelacht und auch geschrien werden, ein Kind

darf musizieren und andere Kinder zu Besuch haben – auch

im Garten und Hof. Eltern dürfen für ihr Kind einen Sandkas-

ten aufstellen und eine Klingel tiefer legen, damit es selbstän-

dig ins Haus kann. Fahrräder dürfen im Hof, Hausflur oder

Keller abgestellt werden, wenn sie nicht die Fluchtwege

versperren. Die Ruhezeiten (13-15 Uhr und 22-7 Uhr) sollten

auch Kinder einhalten.

Gute Nachbarschaft ist meistens gar nicht so schwer. Sollte

sich in Ihrer Nachbarschaft ein Konflikt anbahnen, ziehen Sie

sich nicht zurück. Klingeln Sie beim Nachbarn, bieten Sie ein

Gespräch an oder machen Sie einen Lösungsvorschlag. Dann

können größere Streitigkeiten meist verhindert werden.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land

Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit,

Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interes-

sierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren

Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises

Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an a-

[email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per

Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen

altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen

Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Ostern zum Lebensretter werden: DRK-

Blutspendedienst bittet um lebensnot-

wendige Blutspenden rund um die Oster-

tage Viele regelmäßige Blutspender nutzen die Osterferien für eine

Urlaubsreise und stehen dann in ihrer Heimatregion für

Blutspenden nicht zur Verfügung. Zahlreiche Patienten sind

jedoch auch während der Ferien und über die Osterfeiertage

auf Blutspenden gesunder Mitbürger angewiesen. Die aus

Spenderblut hergestellten Blutpräparate sind nur kurz haltbar;

teilweise lediglich vier, maximal bis zu 42 Tage. Bei speziali-

sierten Behandlungen, z.B. in der Krebstherapie, müssen

jedoch über Wochen begleitend Blutpräparate verabreicht

werden. Alle Menschen, die in der Ferienzeit oder vor und

direkt nach den Ostertagen Blut spenden, leisten damit einen

wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung in ihrer Region.

Zur Sicherstellung der Versorgung bietet das DRK zusätzlich

zu den regulären Terminen Sonder-Blutspendetermine an.

Alle Blutspendetermine finden Sie im Internet unter

www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland ankli-

cken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos

erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

Alle Spenderinnen und Spender, die sich auf DRK-

Blutspendeterminen rund um die Osterfeiertage am 24.03.

(Gründonnerstag) oder am Samstag, 26.03. mit einer Blut-

spende für schwer kranke oder verletzte Mitmenschen einset-

zen, erhalten eine kleine Osterüberraschung als Dankeschön

für ihr Engagement.

Wer darf Blut spenden?

Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein.

Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschrit-

ten werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspen-

de möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies

zu.

Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur

Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis

zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer

spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten.

Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte

zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

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DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook

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Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php

Mitmach-Aktion www.blutspenden-verbindet.de

Aktion: www.mutspende.de

Blutspendetermine im Havelland

März 2016

01.03.16 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Nauen,

Paul-Jerchel-Str. 4,

14641 Nauen

11.03.16 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr

HavelPark Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3,

14624 Dallgow-Döberitz

21.03.16 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr

DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz),

Finkenkruger Str. 90,

14612 Falkensee

21.03.16 in Friesack, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack,

Poststraße 13,

14662 Friesack

29.03.2016 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Schule "Am Akazienhof" (Förderschule),

Poststr. 15 (Neubau),

14612 Falkensee

30.03.2016 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Kulturhaus „Johannes R. Becher“,

Havelländer Weg 67,

14612 Falkensee

Informationen der Waldbauernschule:

Schulungen für Waldbesitzer und Inte-

ressierte

Die Waldbauernschule Brandenburg bietet im Zeitraum vom

19./20.02. bis zum 22./23.04.2016 erneut Schulungen für

Waldbesitzer und Interessierte an.

Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag

von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Sonnabend von 8.30 Uhr

bis 15.30 Uhr statt.

Die Schulungen werden brandenburgweit an über 20 Schu-

lungsorten durchgeführt.

Die aktuellen Themen der Frühjahrsschulung 2016 sind:

• Landeswaldinventur: Ergebnisse, Schlussfolgerungen

• Satzungen von Fortwirtschaftlichen Zusammenschlüs-

sen: rechtliche Fragen

• Brennholz: klimafreundlich und effizient nutzen (inkl.

Aktuelle Infos Sägeschein)

• Vorstellung der neuen Förderrichtlinie

• EXKURSION: Waldumbau und JB-Pflege

Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter

www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist

offen für alle Interessierten, der Teilnehmerbeitrag beträgt 35

€. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920 /

50610 oder [email protected].

Schulungstermine Nord-West:

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016

Jetzt erhältlich: Der Film zum 12. Bran-

denburger Dorf- und Erntefest

Den 12. September 2015

werden die Bürger der

Gemeinde Schönwalde-Glien

- und erst recht die Bewohner

des Ortsteils Paaren - so

schnell nicht vergessen.

An diesem Tag wurde ge-

meinsam mit rund 20.000

Besuchern das Brandenbur-

ger Dorf- und Erntefest

gefeiert. "Davon werden sich

noch Generationen nach uns

erzählen", hatte Dorf-

Urgestein Erwin Bathe schon

zuvor prophezeit.

Als kleine Gedächtnisstütze und großen Beitrag für die Ge-

meindechronik ist nun eine Dokumentation über das Fest

erschienen, die die Falkenseer Filmemacherin Heide Gauert

gestaltet hat.

Die DVD ist für 20 Euro im Tourismusbüro des Rathauses

erhältlich. Interessierte können entweder zu den Öffnungszei-

ten (dienstags 15 - 18.30 Uhr, donnerstags 13 bis 15.30 Uhr)

kommen oder zwecks Vereinbarung eines Termins unter

(03322) 24 84 81 anrufen.

Laufzeit:

ca. 63 Minuten

Gestaltung:

Heide Gauert

Ines Evelyn Kuhnert

Jürgen Partzsch

Fritz Barber

Michael Braumann

Mit freundlicher Unterstützung:

Agro Glien GmbH Paaren

Esbe Rohrleitungsbau GmbH

Jagdgenossenschaft Paaren im Glien

Weitere Bilder unter www.erntefest2015.de.

Neu und bunt:

Der Schönwalde-Aufkleber

Fünf Farben, ein Schriftzug: Damit sich die Einwohner auch

unterwegs erkennen und die Besucher zeigen können, welcher

Ort eine Reise wert ist, hat die Gemeinde Schönwalde-Glien

jetzt schicke Aufkleber herausgebracht. Für die Heckklappe,

die Fahrradstange, den Anhänger ... und was Ihnen sonst noch

so einfällt.

In Schokobraun, Silbergrau, Gletscherweiß, Magenta und

Smaragdgrün ist der Aufkleber ab sofort im Tourismusbüro

des Rathauses erhältlich.

Kosten pro Stück: 1 Euro.

Öffnungszeiten:

dienstags 15 Uhr bis 18.30 Uhr

donnerstags 13 bis 15.30 Uhr

oder nach Vereinbarung unter (03322) 24 84 81

Kontakt: [email protected]

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Ratsinformationssystem der Gemeinde

Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem,

um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen

und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie

selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbei-

rat.

Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen

können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das

Problem mehr zu erfahren.

Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle

Themen aller Gremien.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de