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7. Januar 2011 · 21. Jahrgang • Nr. 1 MITTEILUNGSBLATT Amtsblatt der Stadt Plauen www.plauen.de/mitteilungsblatt MOSAIK Seite 2 Statt Grußkarten gibt es Ge- schenke für Bedürftige VERMISCHTES Seite 6 VSC Klingenthal sponsert Rät- selgewinnern Tickets für den Ski- sprung-Weltcup am 2. Februar WEIHNACHTSMARKT Seite 4 Stadt bedankt sich bei allen Mit- gestaltern / Gewinner stehen fest HAUSHALT Seite 3 Stadtrat beschließt mehrheitlich Haushalt über 115 Millionen Euro KULTUR Seite 21 Theater bietet Winterferienlabor für junge Leute STADTKONZEPT Seite 18 Stadtplaner informieren mit neuer Serie über das Stadt- konzept 2022 / Meinung der Bürger ist gefragt AMTLICHES Seite 9-16 Wochen- und Weihnachts- marktsatzung; Wochenmarkt- und Weihnachtsmarktgebühren- satzung; Richtlinie für Zuwen- dungen Neugeborene; Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung Straßberg; Jahresrechnung 2009; Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes; Fund- sachen; Beschlüsse aus der 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Plauen vom 16.12..2010; Schülerbeförderungssatzung; JUBILARE Seite 20 Glückwünsche für Plauener Liebe Plauenerinnen, liebe Plauener, das Jahr 2010 liegt hinter uns. Traditionell wird nun zurückge- blickt, bewertet und verglichen. Kampfgeist, Kraft, Mut und Stärke haben wir für 2010 gebraucht, und ich denke, all das haben wir eingesetzt. Ein bewegendes Jahr, in dem das Wende-Denkmal ent- hüllt, die Sauna eröffnet, eine neue Spitzenprinzessin gekürt wurden und der amerikanische Botschafter die Spitzenstadt be- sucht hat, um nur einige Höhe- punkte zu nennen. Intensive Bautätigkeit prägte auch 2010 das Bild der Stadt. Als wichtige Maßnahmen sind zu nennen die Meßbacher Straße, die seit Ende Dezember wie versprochen wie- der befahrbar ist, oder die Wie- dereröffnung der Grundschule Reusa. Wenn auch die Turnhalle nicht wie vorgesehen komplett sa- niert ist, haben die Kinder doch ein tolles, modern gestaltetes Do- mizil. Die Kindertagesstätte Son- nenblume, die an der Bleichstraße entsteht, kann in den ersten Wo- chen des Jahres 2011 bezogen werden. Und die Schillerstraße im Herzen der Stadt wurde ebenso wie der erste Bauabschnitt Thier- garten beendet. Für alle Plauener, aber auch für die Gäste der Stadt ein Hingucker: Die Uhr am Re- naissancegiebel des Alten Rat- hauses schlägt wieder. Im Kino werden nach einigen Wochen Schließung wieder Filme gezeigt, jetzt sogar in 3-D, und – die Stadtwerke Strom wurden ge- gründet. Über 23 000 von Ihnen, liebe Plauener, haben bereits zum „neuen“ Anbieter gewechselt. Das ist toll! Toll ist auch Plauens ein- zigartiges Produkt, die Spitze, die viel von sich reden machte, unter anderem bei der renommierten Fashion-Week in Berlin. Und im kommenden Jahr animiert bereits zum zweiten Mal der Designpreis unter dem Namen stickstich.011 zu kreativen Leistungen. Aber wie so oft gab und gibt es nicht nur Sonnenschein. Sorgen bereitet uns vor allem die Situa- tion in traditionsreichen Plauener Unternehmen, zu nennen wären Philips, wo die Verlagerung der Produktion der H4-Lampen nach Polen ansteht, und manroland, das bald nur noch als Zulieferer für den Mutterkonzern agieren wird. Wir zeigen uns mit den Be- schäftigten solidarisch, sind im ständigen Dialog mit den Unter- nehmensleitungen. Letzten Endes müssen die Unternehmen auf ver- änderte Bedingungen am Welt- markt reagieren, aber wir müssen konstruktive Alternativen einfor- dern. Das zurückliegende Jahr war gleichermaßen von zukunftswei- senden Entscheidungen geprägt: Der Campus für die Staatliche Stu- dienakademie Plauen am Stan- dort des ehemaligen Stadt- schlosses am Hradschin fand die Zustimmung der Staatsregierung, der Aus- und Umbau des ehema- ligen Horten-Warenhauses wurde im Kreistag beschlossen, noch in den letzten Tagen des alten Jah- res wurde mit ersten Arbeiten be- gonnen. Und die Chancen für den Bau des Haltepunktes Plauen- Mitte an der Reichenbacher Straße stehen gut. Dies sind drei große Baumaßnahmen, die der vogtländischen Wirtschaft Auf- träge und somit Arbeitsplätze si- chern. Und sie werden das Stadt- bild nachdrücklich verändern und verbessern. Das heißt, wir haben gute Gründe, optimistisch und zu- versichtlich in das neue Jahr zu blicken, während wir in das Jahr 2010 aufgrund der Wirtschafts- krise mit sehr viel größerem Un- behagen gestartet waren. Wenn auch künftig alle in Plau- en, Stadträte, Ortschaftsräte und Mitarbeiter der Verwaltung, vor al- lem aber Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, wie bisher zusam- menarbeiten, dabei Weitblick, En- gagement und die notwendige Entschlossenheit auch in schwie- rigen Zeiten beweisen, wird die gute Entwicklung unserer Stadt 2011 weiter fortgesetzt werden können. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein erfolgreiches Jahr 2011. Ihr Ralf Oberdorfer Oberbürgermeister Die Sternsinger brachten auch in diesem Jahr wieder den Segen ins Rathaus. Christus mansionem benedicat – Christus segne dieses Haus – gilt damit auch für 2011. Oberbürgermeister Ralf Oberdor- fer empfing die Kinder Anfang Januar. Wir haben gute Gründe für Optimismus und Zuversicht WIRTSCHAFT Seite 8 Schon 23.000 Plauener wollen Strom der Stadtwerke / Kunden erhalten im Januar Informa- tionsbriefe SERVICE Seite 19 Neue Ausschreibung des Schul- essens wird vorbereitet Grußwort von OB Ralf Oberdorfer zum Jahreswechsel 2010/11: TIPPS Seite 23 Veranstaltungen im Januar Die stärksten Schneefälle der letzten Jahrzehnte stellten die Ein- satzkräfte vor immer neue Her- ausforderungen, auch an den Fei- ertagen zum Jahreswechsel. Knapp 30 Zentimeter Neuschnee bescherte allein die Nacht vom 24. auf den 25. Dezember den Plauenern. Schneeverwehungen brachten den Schienennahver- kehr in der Stadt Plauen komplett zum Erliegen. „So etwas gab es in den letzten 30 Jahren nicht mehr“, so Dieter Bormann vom Plauener Straßenbahnbetrieb, „das letzte Mal, als es so etwas gab, war im Winter 78/79.“ Mit unermüdlichem Einsatz gelang es, Stück für Stück den Witterungs- unbilden Herr zu werden, wobei freilich nicht alles reibungslos lau- fen konnte. Trotzdem gebührt al- len Kräften Anerkennung für die große Einsatzbereitschaft. Harter Kampf gegen den Schnee THW-Einsatzkräfte befreiten in Zusammenarbeit mit Straßen- bahnern mühsam die Straßen- bahnschienen von Eis und Schnee. Foto: THW

Amtsblatt Plauen

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Ausgabe vom 09.01.2011

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Page 1: Amtsblatt Plauen

7. Januar 2011 · 21. Jahrgang • Nr. 1

MITTEILUNGSBLATTAmtsblatt der Stadt Plauen

www.plauen.de/mitteilungsblatt

MOSAIK Seite 2Statt Grußkarten gibt es Ge-schenke für Bedürftige

VERMISCHTES Seite 6VSC Klingenthal sponsert Rät-selgewinnern Tickets für den Ski-sprung-Weltcup am 2. Februar

WEIHNACHTSMARKT Seite 4Stadt bedankt sich bei allen Mit-gestaltern / Gewinner stehen fest

HAUSHALT Seite 3Stadtrat beschließt mehrheitlichHaushalt über 115 MillionenEuro

KULTUR Seite 21Theater bietet Winterferienlaborfür junge Leute

STADTKONZEPT Seite 18Stadtplaner informieren mitneuer Serie über das Stadt-konzept 2022 / Meinung derBürger ist gefragt

AMTLICHES Seite 9-16Wochen- und Weihnachts-marktsatzung; Wochenmarkt-und Weihnachtsmarktgebüh ren -satzung; Richtlinie für Zuwen-dungen Neugeborene; Nachtragzur FriedhofsgebührenordnungStraßberg; Jahresrechnung2009; Öffentliche Auslegungdes Beteiligungsberichtes; Fund-sachen; Beschlüsse aus der 16.Sitzung des Stadtrates der StadtPlauen vom 16.12..2010;Schülerbeförderungssatzung;

JUBILARE Seite 20Glückwünsche für Plauener

Liebe Plauenerinnen, liebe Plauener,

das Jahr 2010 liegt hinter uns.Traditionell wird nun zurückge-blickt, bewertet und verglichen.Kampfgeist, Kraft, Mut und Stärkehaben wir für 2010 gebraucht,und ich denke, all das haben wireingesetzt. Ein bewegendes Jahr,in dem das Wende-Denkmal ent-hüllt, die Sauna er öffnet, eineneue Spitzenprinzessin gekürtwurden und der amerikanischeBotschafter die Spitzenstadt be-sucht hat, um nur einige Höhe-punkte zu nennen. IntensiveBautätigkeit präg te auch 2010das Bild der Stadt. Als wichtigeMaßnahmen sind zu nennen dieMeßbacher Straße, die seit EndeDezember wie versprochen wie-der befahrbar ist, oder die Wie-dereröffnung der GrundschuleReusa. Wenn auch die Turnhallenicht wie vorgesehen komplett sa-niert ist, haben die Kinder dochein tolles, modern gestaltetes Do-mizil. Die Kindertagesstätte Son-nenblume, die an der Bleichstraßeentsteht, kann in den ersten Wo-chen des Jahres 2011 bezogenwerden. Und die Schillerstraße imHerzen der Stadt wurde ebensowie der erste Bauabschnitt Thier-garten beendet. Für alle Plauener,aber auch für die Gäste der Stadtein Hingucker: Die Uhr am Re-naissancegiebel des Alten Rat-hauses schlägt wieder. Im Kinowerden nach einigen WochenSchlie ßung wieder Filme gezeigt,jetzt sogar in 3-D, und – dieStadtwer ke Strom wurden ge-gründet. Über 23 000 von Ihnen,liebe Plauener, haben bereits zum„neuen“ Anbieter gewechselt. Dasist toll! Toll ist auch Plauens ein-zigartiges Produkt, die Spitze, dieviel von sich reden machte, unteranderem bei der renommiertenFashion-Week in Berlin. Und imkommenden Jahr animiert bereitszum zweiten Mal der Designpreisunter dem Namen stickstich.011zu kreativen Leistungen.

Aber wie so oft gab und gibt esnicht nur Sonnenschein. Sorgen

bereitet uns vor allem die Situa-tion in traditionsreichen PlauenerUnternehmen, zu nennen wärenPhilips, wo die Verlagerung derProduktion der H4-Lampen nachPolen ansteht, und manroland,das bald nur noch als Zuliefererfür den Mutterkon zern agierenwird. Wir zeigen uns mit den Be-schäftigten solidarisch, sind imständigen Dialog mit den Unter-nehmensleitungen. Letzten Endesmüssen die Unternehmen auf ver-änderte Bedingungen am Welt-markt reagieren, aber wir müssenkonstruktive Alternativen einfor-dern.

Das zurückliegende Jahr wargleichermaßen von zukunftswei -senden Entscheidungen geprägt:Der Campus für die Staatliche Stu-dienakademie Plauen am Stan-dort des ehemaligen Stadt-schlosses am Hradschin fand dieZustimmung der Staatsregierung,der Aus- und Umbau des ehema-ligen Horten-Warenhauses wurdeim Kreistag beschlos sen, noch inden letzten Tagen des alten Jah-res wurde mit ers ten Arbeiten be-gonnen. Und die Chancen für denBau des Haltepunktes Plauen-Mitte an der ReichenbacherStraße stehen gut. Dies sind dreigroße Baumaßnahmen, die dervogtländischen Wirtschaft Auf-träge und somit Arbeitsplätze si-chern. Und sie werden das Stadt-

bild nachdrücklich verändern undverbessern. Das heißt, wir habengute Gründe, optimistisch und zu-versichtlich in das neue Jahr zublicken, während wir in das Jahr2010 aufgrund der Wirtschafts-krise mit sehr viel größerem Un-behagen gestartet waren.

Wenn auch künftig alle in Plau -en, Stadträte, Ortschaftsräte undMitarbeiter der Verwaltung, vor al-lem aber Sie, liebe Bürgerinnenund Bürger, wie bisher zusam-

menarbeiten, dabei Weitblick, En-gagement und die notwendigeEntschlossenheit auch in schwie-rigen Zeiten beweisen, wird diegute Entwicklung unserer Stadt2011 weiter fortgesetzt werdenkönnen.

Ich wünsche Ihnen alles Guteund ein erfolgreiches Jahr 2011.

Ihr Ralf OberdorferOberbürgermeister

Die Sternsinger brachten auch in diesem Jahr wieder den Segen insRathaus. Christus mansionem benedicat – Christus segne diesesHaus – gilt damit auch für 2011. Oberbürgermeister Ralf Oberdor-fer empfing die Kinder Anfang Januar.

Wir haben gute Gründe fürOptimismus und Zuversicht

WIRTSCHAFT Seite 8Schon 23.000 Plauener wollenStrom der Stadtwerke / Kundenerhalten im Januar Informa -tionsbriefe

SERVICE Seite 19Neue Ausschreibung des Schul -essens wird vorbereitet

Grußwort von OB Ralf Oberdorfer zum Jahreswechsel 2010/11:

TIPPS Seite 23Veranstaltungen im Januar

Die stärksten Schneefälle derletzten Jahrzehnte stellten die Ein-satzkräfte vor immer neue Her-ausforderungen, auch an den Fei-ertagen zum Jahreswechsel.Knapp 30 Zentimeter Neu schneebescherte allein die Nacht vom 24. auf den 25. Dezember denPlauenern. Schneeverwehungen

brachten den Schienennahver-kehr in der Stadt Plauen komplettzum Erliegen. „So etwas gab esin den letzten 30 Jahren nichtmehr“, so Dieter Bormann vomPlauener Straßenbahnbetrieb,„das letzte Mal, als es so etwasgab, war im Winter 78/79.“ Mitunermüdlichem Einsatz gelang es,Stück für Stück den Witterungs-unbilden Herr zu werden, wobeifreilich nicht alles reibungslos lau-fen konnte. Trotzdem gebührt al-len Kräften Anerkennung für diegroße Einsatzbereitschaft.

Harter Kampf gegen den Schnee

THW-Einsatzkräfte befreiten inZusammenarbeit mit Straßen-bahnern mühsam die Straßen-bahnschienen von Eis undSchnee. Foto: THW

Page 2: Amtsblatt Plauen

Am 26. Januar beginnt Dr.Elke Schulze (Foto), wissen-schaftliche Mitarbeiterin der Erich-Ohser-e.o.plauen-Stiftung,eine Vortragsreihe in Zusam-menarbeit der e.o.plauen-Ge-sellschaft e.V. und des Kunst-vereins Plauen-Vogtland. WeitereVorträge und Veranstaltungensollen sich in vierteljährlichemRhythmus anschließen. ElkeSchulze, geboren am 9. Januar1967 in Erfurt, studierte Kunst-geschichte und Erziehungswis-senschaften an der Freien Uni-versität in Berlin mit Magister-abschluss. Von 1998 bis 2010war sie wissenschaftliche Mitar-beiterin am Institut für Kunst-und Bildgeschichte der Hum-boldt-Universität zu Berlin, in derLehre und Forschung zur Ge-schichte, Theorie und Praxis vonZeichnungen, Druckgrafik, Illus -tration, Karikatur. Ihre Promo-tion machte sie zur Zeichnungs-und Wissenschaftsgeschichte.Seit 2010 arbeitet sie in Plauen. Was waren Ihre ersten Erfah-rungen mit Erich Ohser?

Durch die „Vater und Sohn“-Geschichten war ich mite.o.plauen vertraut, wusste aber

weniger von seinem reichenzeichnerischen Schaffen. Michreizt die komplexe Aufgabe, denNachlass zu bearbeiten und Aus-stellungen zu konzipieren. DieArbeit schließt unmittelbar andas an, womit ich mich auch ander Universität beschäftigt hatte– aber ein ganz großer Vorzugder Arbeit an der Sammlung istdie direkte Beschäftigung mitden Originalen.Geht es bei diesen Witzbildernum „erste Comics“?

Es geht nicht um Comics –aber es werden auch einzelneAspekte aus den Bildgeschich-ten von Busch untersucht. DerVortrag stellt den „Randstatus“von Witzbildern in der Kunstge-schichte in Frage. Wilhelm

Busch, Lyonel Feininger und Erich Ohser haben auf unter-schiedliche Weise derartige Bil-der geschaffen, darüber hinauswar für Feininger und Ohser dasSchaffen von Wilhelm Busch vor-bildhaft und inspirierend. Fei-ninger ist ein deutsch-amerika-nischer Maler und Grafiker, derunter anderem auch am Bau-haus in Weimar gelehrt hat. Diedrei Künstler haben unter-schiedliche künstlerische Spra-chen entwickelt, aber alle dreihaben zeichnerisch auf interes-sante Weise in den Witzbildernexperimentiert. Ist das auch für Schüler an-sprechend?

Der Vortrag ist für ein kunst-interessiertes offenes Publikumgedacht, er ist kein Vortrag fürKinder – aber interessierte Ju-gendliche können gern teilneh-men. Das Thema des Vortragessteht in Zusammenhang mit mei-ner Arbeit am Nachlass, mit Fra-gen, die sich bei der Beurteilungdes Ohserschen Werkes stellen.Dabei weitet sich aber die Per-spektive auf die drei Künstler,um verschiedene Aspekte be-leuchten zu können und auf un-

terhaltsame Weise einen kom-plexen kunsthistorischen Be-reich vorzustellen. Wie geht es weiter?

An dem Abend wird auch dasProfil der neuen Veranstal-tungsreihe vorgestellt werden,grundsätzlich handelt es sich umeine offene Struktur, die aus derBegegnung der beiden Vereineresultiert. Der Titel der Veran-staltungsreihe lautet program-matisch „Blickwechsel“, weildiese Reihe von Austausch undBegegnung profitieren soll. Eswird Gelegenheit sein, sich andem Abend über die Arbeit bei-der Vereine und die Modalitä-ten einer Mitgliedschaft zu in-formieren.

Traditionell verzichtet Ober-bürgermeister Ralf Oberdorfer aufdas Versenden von Grußkartenzum Weihnachtsfest und Jahres-wechsel. „Um der Kurzlebigkeitder Grußkarten entgegen zu wir-ken und etwas Sinnvolles mitdem Geld zu schaffen, habe ichentschieden, dass wir auf Kartenverzichten. Das so gesparte Geldin Geschenke für in eine Notlagegeratene Menschen zu investie-ren, macht Sinn“, weiß Oberbür-germeister Ralf Oberdorfer.

Am 21. Dezember besuchteJörg Brückner, der zuständige Mit-arbeiter für die Notunterkünfteder Stadt, die Bewohner, um dieGrüße und Weihnachtsgeschenkedes Oberbürgermeis ters weiter-zugeben. In den Notunterkünftenfür Frauen und Mütter mit Kin-dern in der Hammerstr. 145 wer-den derzeit 5 Frauen und 2 Kin-der ohne eigenen Wohnraum be-herbergt.

Die Unterkunft für allein ste-hende Männer befindet sich inder Stöckigter Straße 79. Dortwohnen zurzeit 10 männliche Per-sonen im Alter von 20 bis 58 Jah-ren.

Die Notunterkünfte stehen Per-sonen zur Verfügung, die vonZwangsräumungen betroffen sindund für die schnell neuer Wohn-raum gefunden werden muss. DieGründe für diese Notsituationen

sind sehr unterschiedlich: nichtbezahlte Mieten; Ehe- und Part -nerschafts pro bleme, die letztlichzur Trennung führten. Der Auf-enthalt in den Not unterkünftenist jedoch nicht gratis. Auf derGrundlage einer Benutzungs- undGebührensatzung muss ein Nut-zungsentgelt gezahlt werden.

Alle Bewohner betrachten dieZeit in den Notunterkünften nurals Übergangslösung und wollenso schnell wie möglich ihre Schul-den regulieren, um wieder eige-nen Wohnraum beziehen zu kön-nen. Sie erhalten dabei von JörgBrückner Hilfe und Unterstüt-zung.

Eine Stille Kranzniederlegungzum Gedenken an die Opfer desNationalsozialismus findet amDonnerstag, 27. Januar, auf demHauptfriedhof statt. Um 15.30 Uhrwird Oberbürgermeister Ralf Ober-dorfer gemeinsam mit Vertreterndes Stadtrates, den Bürgermeis -

tern und der Kämmerin den Kranz -niederlegen. Auch die PlauenerBürger sind eingeladen, der Op-fer der nationalsozialistischenDiktatur zu gedenken. Alle öf-fentlichen Gebäude der StadtPlauen sind an diesem Tag aufHalbmast geflaggt.

Mitteilungsblatt PlauenSeite 2 MOSAIK

OB verzichtet wiederum auf Grußkarten

ImpressumAuflage: 40.000 Exemplare

Herausgeber:Stadt Plauen, Der Oberbürgermeister

Redaktion:Pressestelle der Stadt PlauenUnterer Graben 1, Rathaus, Zimmer 108Tel.: 2 91 11 81 / 2 91 11 83Fax: 2 91 11 84E-Mail: [email protected] Weck (verantw.),Nadine LästerMedienbüro Brand-AktuellGunther BrandTel.: (03 74 21) 2 88 16Redaktionsschluss ist jeweils der 15. des Vormonates

Gesamtherstellung und Druck:Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KGBrückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Verkauf:Verlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15, 09111 Chemnitz

BLICK – Geschäftsstelle PlauenObjektleiter:Jens-Peter Zschach (verantw. für Anzeigen) E-Mail: [email protected] 2, 08523 PlauenTel.: (0 37 41) 15 99-2 51 11Fax: (03 71) 65 62 75 10E-Mail: [email protected]

Satz:Mediengestaltung Andreas LewrenzKlosterstraße 1, 08523 PlauenTel.: (0 37 41) 14 67 36E-Mail: [email protected]

Bezugsbedingungen:Das Mitteilungsblatt wird kostenlos an dieerreichbaren Haushalte der Stadt Plauenverteilt.

Abonnement (innerhalb Deutschland): BLICK Plauen, Adresse siehe Objektleitung, Jahresabonnement über Postversand zumPreis von 25,00 Euro

Geschenke machen SinnGedenktag für Opfer des Nationalsozialismus

In der Stadtverwaltung be-steht ab sofort die Möglichkeit,einen Zivildienstleistenden zubeschäftigen. Voraussetzung istder schriftliche Anerkennungs-bescheid „Anerkennung alsKriegsdienstverweigerer“ vomBundesamt für den ZivildienstKöln.

Der Einsatz erfolgt im Bereichdes Umwelt- und Naturschutzes.

Interessenten melden sichbitte in der Stadtverwaltung

Plauen, Unterer Graben 1, Fach-gebiet Personal/Organisation/Recht bei Frau Rösler, Tel. 03741/291-1161 (Zimmer 405 a) E-Mail:[email protected] Fachbereich Bau und Umwelt bei Frau Müller, Tel. 03741/291-1716 (Zimmer 249) E-Mail:[email protected].

Zivildienstleistender für Umweltbereich gesucht

„Blickwechsel“ starten „Vom Großen im Kleinen“

Sina und Lukas erhalten von Jörg Brückner die Geschenke desOberbürgermeisters und bedanken sich mit einer Dose selbstge-backener Plätzchen beim Mitarbeiter der Stadtverwaltung für diegroße Unterstützung. Foto: Brand-Aktuell

Vortrag: „Vom Großen im Kleinen. Das Witzbild unddie Kunstgeschichte. WilhelmBusch, Lyonel Feininger undErich Ohser“Malzhaus, 26.01.2011,19.00 UhrDer Eintritt kostet 2, 50 Euro,für Vereinsmitglieder frei.

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Page 3: Amtsblatt Plauen

Den Haushalt für 2011 be-schloss am 16. Dezember derStadtrat mehrheitlich. Er hat einVolumen von rund 115 MillionenEuro. Nach intensiven Beratungenin den Ausschüssen, Fraktionensowie im Stadtrat legte KämmerinUte Göbel die wesentlichsten Ver-änderungen gegenüber dem imOktober ausgereichten Entwurfdar. „Diese resultieren in erster Li-nie aus der Steuerschätzung vomNovember sowie aus der Einar-beitung der Beschlussfassung zurHaushaltskonsolidierung“, so dieKämmerin, „so wurde die Einnah-meerwartung beim Gemeindean-teil an der Einkommensteuer umfast 2 auf 10,2 Millionen Euro ge-steigert und der Planansatz in derGewerbesteuer um 400.000 Euroauf 15,9 Millionen Euro erhöht.“

Andererseits reduzieren sich dieallgemeinen Schlüsselzuweisun-gen um 662.000 Euro, die im Er-gebnis der Steuerschätzung vonder Staatsregierung wieder in in-vestive Schlüsselzuweisungen um-gewandelt wurden. Außerdemmusste eine deutliche Erhöhungder Kreisumlage eingeplant wer-den.

Das Volumen des Verwaltungs-haushaltes steigt im Ergebnis al-ler Veränderungen um 1,9 Millio-nen auf 89,4 Millionen Euro.

Auch die mittelfristige Finanz-planung wurde entsprechend demaktuellen Erkenntnisstand über-arbeitet. Trotz der verbessertenEinnahmeprognose ist in den Jah-ren 2012 bis 2014 nach wie vorein erhebliches strukturelles (nor-miertes) Defizit zu erwarten, da derVerwaltungshaushalt insbeson-

dere die Tilgung nicht erwirtschaf-tet – und das trotz mittelfristig eheroptimistischer Planung.

„Das zeigt, dass auch nach demneuesten Erkenntnisstand die un-bedingte Notwendigkeit der Haus-haltskonsolidierung besteht, umdie Handlungs- und Investitions-fähigkeit unserer Stadt zu erhal-ten“, betonte die Kämmerin.

Als besonders positiv hervorge-hoben wurde, dass es durch dieverbesserte Einnahmesituationund die damit verbundene Entlas -tung der allgemeinen Rücklagemöglich war, den Vermögens-haushalt deutlich aufzustocken –um 5,9 Millionen auf fast 26 Mil-lionen Euro. Die Bauausgaben desJahres 2011 konnten dabei um5,3 Millionen auf 14,5 MillionenEuro erhöht werden, wobei die

Realisierung der meisten Maß-nahmen noch von der Bereitstel-lung von Fördermitteln abhängt. Wesentlichste zusätzliche Maß-nahmen: • Sanierung der Boden- und

Grundwasserbelastung imzukünftigen LandratsamtPlauen (ehemals Horten) –353.000 Euro

• Mittelschule Chr.-Hufeland-Schule – Generalsanierung ein-schl. barrierefreier Ausbau (Vor-ziehen aus 2012) – 650.00Euro

• Fördergebiet Soziale StadtPlauen, Ersatzneubau Elster -ufermauer zw. Schwarzem Stegund Neuer Elsterbrücke –390.000 Euro

• Sanierungsgebiet Östliche Bahn-hofsvorstadt, Sanierung Räh-

nisstraße – 450.000 Euro • Maßnahmen im Rahmen Hoch-

wasserprogramm wie Brückeüber den Pietschebach undKemmlerstraße – insgesamt958.000 Euro

Aufstockung der Ausgaben für imPlanentwurf enthaltene Maß-nahmen:• Gehweginstandsetzungen, ins-

gesamt neu 200.000 Euro• Maßnahmen des kommunalen

Straßenbaus nach Entflech-tungsgesetz und weitere ver-schiedene Maßnahmen, insge-samt neu 1,854 Millionen Euro;

Bereitstellung zusätzlicher Inves -titionszuschüsse:• Weiterführung bzw. Fertigstel-

lung der Sanierung des Vogt-landstadions, Reko Haupt-tribüne und Nordkurve) – Zu-schuss an VFC in Höhe von241.000 EuroZur Finanzierung aller Investi -

tionsvorhaben ist im beschlosse-nen Haushaltsplan allein in 2011der Einsatz von Mitteln der allge-meinen Rücklage in Höhe von 2,4Millionen Euro vorgesehen. Aberauch der zur Investitionsfinanzie-

rung im kommenden Jahr vorge-sehene Kreditbetrag erhöht sichum 1,6 Millionenauf fast 2 Millio-nen Euro. Dies ist erforderlich, dader Freistaat leider die im Haus-haltsplanentwurf erhoffte Infra-strukturpauschale in Höhe von 2,5Millionen Euro nicht bereitstellt.

Weiter erklärte Ute Göbel: „Esist trotz des energischen Protestesdes Sächsischen Städte- und Ge-meindetages lediglich eine In-vestpauschale vorgesehen, die andie Landkreise als Regionalfondsausgereicht wird und von diesennach einer Prioritätenliste in Höhevon mindestens 60 Prozent an diekreisangehörigen Gemeinden wei-terzureichen sind. Wir haben aufdieser Grundlage eine Einnah-meerwartung von 490.000 Euroveranschlagt.“ Die jüngsten Ent-scheidungen des Freistaates zei-gen, dass zur Realisierung von In-vestitionsvorhaben den Eigenmit-teln der Kommunen eine immergrößere Bedeutung zukommt.

Der Haushalt wurde jetzt derRechtsaufsichtsbehörde im Land-ratsamt zur Genehmigung vorge-legt.

Rund 115 Millionen Euro stehen Plauen zur VerfügungStadtrat hat im Dezember mehrheitlich den Haushalt für 2011 beschlossen / Weiterhin Sparsamkeit angesagt

Die Hufeland-Mittelschule soll laut Haushaltplan der Stadt in die-sem Jahr saniert und behindertengerecht umgebaut werden.

Foto: Brand-Aktuell

Seite 3Mitteilungsblatt Plauen HAUSHALT

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Page 4: Amtsblatt Plauen

Premiere mit freudestrahlen-den Siegern: Die beiden Gewin-ner des Wettbewerbes um denschönsten Weihnachtsmarkt-stand konnten Mitte Dezembergekürt werden. Gewonnen habenInes Funke mit ihrer Glühwein-Lokomotive am Rathausturm undder Stand mit dem arktischen Ho-nig aus Finnland.

Ausschlaggebend waren die Urteile der Kundenjury einer- undder Fachjury andererseits. DieHälfte der mehr als 700 Kun-denstimmen wiesen Ines Funkes

Lok mit der Standnummer 8 alsschönsten Stand aus. Und mit derhöchsten Punktzahl der Fachjurysiegte der finnische Honig, StandNummer 22. Bewertet wurden un-ter anderem Gestaltung, Sauber-keit, Besonderheit, Freund lichkeitder Mitarbeiter sowie das beson-dere Angebot mit 23 von 25 mög-lichen Punkten.

Beide Gewinner können sichüber einen Standgebührennach-lass von 250 Euro für den Weih-nachtsmarkt 2011 freuen. Über-geben wurden die beiden Aus-

zeichnungen am 3. Advent durchBürgermeister Manfred Eber-wein.

Unter allen Kunden, die mitge-stimmt haben, wurden Sach-preise der Händler des PlauenerWeihnachtsmarktes verlost. DiePreisträger bei der Glücksziehungwaren drei Plauener, die sich überErzgebirgische Volkskunst derDrechslerei Kuhnert, PlauenerSpitze der Firma Fischer sowie ei-nen Weihnachtsstollen der Plau-ener Backwaren (Plaback) freuendurften.

Die attraktivsten Stände auf dem Weihnachtsmarkt sind gekürt

Mitteilungsblatt PlauenSeite 4 WEIHNACHTSMARKT

Vier Wochen Weihnachtsmarkt… Zeit, sich auf den HeiligenAbend einzustimmen. Was sicheranderswo für viel Ärger sorgte,machte den Weihnachtsmarkt zueinem besonders romantischen– der viele Schnee. Genauso, wiees im Bilderbuch ist. „Allerdingsmussten wir einmal eherschließen“, erinnert Marktver-antwortliche Daniela Putz. Dieswar zwar nur eine Stunde undauch nur deshalb, weil extreme

Minusgrade und heftige Wind-böen den Publikumsverkehr zumErliegen gebracht hatten. Insge-samt war der Kundenstrom mit-unter etwas verhaltener als in denVorjahren, was sicher dem Wet-ter geschuldet war, das viele anlängeren Autofahrten hinderte.

Viel Neues gab es. Besondersgut kam der erstmals durchge-führte Wettbewerb „SchönsterStand auf dem Plauener Weih-nachtsmarkt“ an. „Die Händler

unterstützen diese Idee sehr“,freut sich Daniela Putz bereitsaufs kommende Jahr. Neu in die-sem Jahr war außerdem, dass Ti-sche mit integriertem Mülleimernun auch noch überdacht sind.Zwar bislang nicht alle, aber esist geplant, dies zum Weih-nachtsmarkt 2011 zu komplet-tieren. Und noch etwas Neues:Erstmalig gab es neben demJahressammelbecher eine neu-trale Tasse. Diese war gelb undkann immer wieder von denHändlern genutzt werden. „DasMotiv in diesem Jahr war wiedersehr begehrt“, so Daniela Putz.

Dank an Mitgestalter Die Stadt Plauen bedankt sich

bei allen Mitgestaltern, Mitorga-nisatoren und -unterstützern desWeihnachtsmarktes 2010. Ein-mal mehr war er Anziehungs-punkt in der Innenstadt und hatviele Besucher in seinen Zaubergezogen und für viele leuchtendeAugen gesorgt. Durch Ihre Hilfekonnte er so erfolgreich werden!Ein großer Dank gilt auch all je-nen, die das Kulturprogramm aufder Bühne mitgestaltet haben.

Schneereicher Bilderbuch-Weihnachtsmarkt

Dankeschön den vielen Mitgestaltern des bunten Adventstreibens

Außerordentlich romantisch war der „weiße“ Weihnachtsmarkt.Fotos: Brand-Aktuell

Ines Funke aus Oelsnitz erhielt mit ihrer „Glühweinspuckenden“ Weihnachtslok von den Marktbesu-chern die meisten Stimmen.

Kaisa-Mari Ojala hatte von Finnland aus den wei-testen Weg nach Plauen, verkaufte arktischen Honig und die Jury zeichnete ihren Stand aus.

Eine gute Bewertung mit einersoliden 2,0 und damit den 3.Platz in der Gesamtwertung er-hielt der Plauener Weihnachts-markt von seinen Besuchern imRahmen eines Weihnachts-marktvergleichs durch MDR1 Ra-dio Sachsen. Ab der 2. Advents-

woche machte sich Reporter Sil-vio Zschage auf, zehn Weih-nachtsmärkte im Sendegebiet zutesten. Kriterien: sächsisch, län-ger als zwei Wochen, Test derWeihnachtsatmosphäre, desStressfaktors, der Unterhaltungund der Kosten. Plauen rangiertdamit vor großen Weihnachts-märkten wie Dresden, Leipzig undauch dem in Seiffen. Nur Chem-nitz (1,5) und Marienberg (1,8) la-gen knapp vor der Spitzenstadt.

Überzeugende Kriterien für denMarkt in der Vogtlandmetropole

waren die besonders schön ge-schmückten Buden, die durch-gehende weihnachtliche Musik,günstige Preise, Parkplätze in derNähe, ausgeschilderte Toiletten– da konnten die „Großen“ nichtmithalten. Einzig bei der Unter-haltung gäbe es noch Lücken,

war der Tenor. Der Ruf nach ei-ner Back- und einer Bastelstubewurde laut. Getestet wurden dieMärkte in Seiffen, Olbernhau, Ma-rienberg, Meißen, Plauen, Frei-berg, Leipzig, Chemnitz, Bautzensowie Dresden.

Plauen hat beim mdr dieWeihnachtsnase weit vorn

Das schönste SchaufensterPlauens wurde in diesem Jahr be-reits zum 8. Mal auf Initiative desVereins Stadtmarketing Plauenund der IHK RegionalkammerPlauen mit Unterstützung von„Freie Presse“ und „BLICK“ ge -kürt. Die Preisverleihung fand am18. Dezember nachmittags aufder Weihnachtsmarktbühne statt.Den ersten Platz erlangte JeansFichtner, sie behalten damit denWanderpokal „Marktstand“ einweiteres Jahr und freuen sichüber einen Restaurantgutscheinvom Hotel Alexandra. Den zwei-ten Platz belegt Optik Frinzel. AlsPreis erhält das Geschäft zweiTheatergutscheine. Auf dem drit-ten Platz folgt die Raumgestal-tung Plauen. Rico Kusche erhielteinen Massagegutschein von Ad-media.

Richtig gelohnt hat es sichauch für die Einsender derStimmzettel. Unter allen Einsen-dungen wurden zehn Mitmach-preise verlost. Gewinner sind:Gerd Armbruster, 50-Euro-Ein-

kaufsgutschein von Möbel BillerErlebniswelt; Barbara Hampel,Familientageskarte für das Er-lebnisbad IFA Ferienpark Schön-eck; Matthias Demmrich, Famili-engutschein für FreizeitanlageSyratal; Kerstin Müller, GutscheinMinikosmos; Silvia Ruß, Ein-trittskarten für zwei PersonenRaumfahrt ausstellung Morgen-röthe-Rautenkranz; Maik Dietrich,Bildband Conception Seidel;Sabrina Gneipel, Pantoffel-SetSchuhhaus Kreher; Ute Müller,Gutschein Blumen Kreativ; TinoHecker, Stra ßen bahn-Fan-Set;Matthias Fischer, Räuchermänn -chen von der RaumgestaltungPlauen.

Die Organisatoren freuen sichüber die gute Teilnahmeresonanzzur Adventsaktion.

Insgesamt wanderten in dendrei Wettbewerbswochen 520gültige Coupons in die Gewinn-box. Die Initiatoren bedanken sichbei den Medienpartnern sowie al-len, die die Aktion mit unterstützthaben.

Die schönsten Durchsichten

Ausführliche Informationenunter www.mdr.de/mdr1-radio-sachsen/7971150.html

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Ausgesprochen viele Interessenten nutzten die Angebote der Tou-rist-Information zu weihnachtlichen Stadtrundgängen und Führun-gen auf den Rathausturm. Auch Mitarbeiter der Sternquell-Braue-rei waren vor ihrer Betriebsweihnachtsfeier fasziniert vom Blicküber das winterliche Plauen.

Page 5: Amtsblatt Plauen

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Page 6: Amtsblatt Plauen

Am 2. Februar wird der Weltcup-Zirkus der nordischen Winter-sportler bereits zum sechsten Malin Klingenthal Station machen.Die Schanzenadler kommen in dieVogtland Arena zur TelDaFax FIS-Team-Tour – der höchst dotiertenSkisprungserie der Welt.

Am 21. Dezember war es ge-rade mal fünf Jahre her, dass dererste Springer auf der neugebau-ten Schanze den allererstenSprung absolvierte. Inzwischen er-lebten insgesamt 167.800 Zu-schauer spannende Sportveran-staltungen. Plauen und das Vogt-land sind damit noch mehr alsfrüher eine Reise wert. Sogar beiAldi-Reisen wird zum Weltcup eineKurzreise mit Übernachtung imHotel Alexandra und Besuch desWettkampfes angeboten.

Klingenthal ist bei Aktiven undFachleuten als der Weltcup-Ort be-liebt, wo das sportlich fachkun-digste Publikum die Springer aufeiner Welle der Begeisterung insTal trägt. Das wird auch am 2. Fe-bruar wieder so sein. Um 16.30Uhr absolvieren die Springer denProbedurchgang, 18.00 Uhr star-tet der Kampf um Weltcup-Punkte.

Nach den bisherigen Saisoner-gebnissen gehören die Österrei-cher einmal mehr zu den Favori-ten, die deutschen Adler springen

dann hoffentlich besser und dervierfache Olympiasieger SimonAmann wird sicher seinen Vorjah-reserfolg wiederholen wollen.

Sie können beim spannendenWettkampf dabei sein, auch in derTourist-Information gibt es Tickets.Mit ein bisschen Glück können ei-nige Interessenten aber auch kos -tenlos zuschauen, denn der VSCKlingenthal sponsert als Veran-stalter 5 mal 2 Tickets. Beant-worten Sie dafür folgende Frage:Wer gewann 2010 das Weltcup-Springen in der Vogtland Arena:

A – Thomas Morgenstern; B –Simon Amann; C – Martin Schmidt

Ihre Lösung schreiben Sie bittean: Stadt Plauen, Presse- und Öf-fentlichkeitsarbeit, Unterer Gra-ben 1, 08523 Plauen. Einsende-schluss: 18. Januar 2011

Die Freizeitanlagen GmbH hattefür Rätselgewinner im Novemberzwei Mal zwei Tageskarten ge-sponsert. Gefragt war, wie vieleSaunen man neben dem Dampf-bad im Komplex an der HoferStraße nutzen kann? Richtig warA – 3. Unter den vielen richtigenEinsendern wurden als Gewinnergezogen: Steffen Begerock ausMehltheuer und Harry Graupneraus Plauen. Herzlichen Glück-wunsch! Beide wurden schriftlichinformiert.

Skisprung-Weltcup-Tickets zu gewinnen oder in der Tourist-Information zu kaufen

Mitteilungsblatt PlauenSeite 6 VERSCHIEDENES

Bezweifelt wurde es durchaus.„Das soll ein Mann sein?“, fragtemancher Bürger beim Anschauender wertvollen Kunstuhr am Rat -hausgiebel. Stimmt schon, beideFiguren neben dem Ziffernblatt tra-gen Bärte, sind „oben ohne“ undwirken anatomisch sehr ähnlich.

Zeit, genauer nachzustöbern. ImStadtarchiv liegen viele Werke, diedie Uhr beschreiben, das ältesteist die Urkunde von 1548, die denVertrag zwischen dem Uhrenbauer„Georgen Puhkau vom Hoff“ (ausHof) und der Stadt definiert. Dochdarin – nichts zu finden zu den Fi-guren. Im „Gang durch Alt-Plauen“(W. Ludwig, 1955) heißt es „[..]zwei Löwen schlagen die Viertel-stunden an, zwei Männer bewe-gen sich […]. Der eine hebt […]. Derandere […]“. Also hier eindeutig –Männer. Ähnlich ist die Aussagein einem Werk Geutebrücks, ver-öffentlicht 1709, „Geschichte derStadt Plauen“: „[…] und ein Mann[…], ein anderer […]“. Nachträglichvon einem Unbekannten mit Blei-stift geändert wurde der Text im1888 veröffentlichten Buch „Be-schreibende Darstellung der älte-ren Bau und Kunstdenkmäler desKönigreichs Sachsen“. Hier stehtvon einem wilden Mann und einerwilden Frau zu lesen, die Bleistift-notiz behauptet „2 Männer!“. Ge-mischte Angaben, im „AltenPlauen“ von Walter Bachmann,

veröffentlicht 1954, wiederumsind auch eine wilde Frau und einwilder Mann erwähnt…

„Vor allem im 19. Jahrhundertsind diese Angaben etwas unge-nau und da kam diese ‚wilde Frau‘erstmals auf“, weiß Stadtarchiva-rin Doris Naumann. Ein jüngst vonden Freunden und Förderern desVogtlandmuseums herausgege-benes Werk spricht allerdings nurnoch von zwei Männern – einmalim Text, außerdem in der Bildun-terschrift. Frank Weiß vom Vogt-landmuseum: „Beides ist natürlichtheoretisch möglich. So kommenbeispielsweise in der Heraldikwilde Männer – Waldmänner,Wald menschen – vor, die alsSchild halter links und rechts desWappenschildes stehen, wie impreußischen Gesamtwappen, seltener als wilder Mann und wilde Frau, zum Beispiel im Ge-samtwappen der FürstentümerSchwarz burg. In letzterem Falle istdie Frau jedoch sehr deutlich alssolche erkennbar gestaltet. Aberwenn man vergleicht, dass die er-ste Erwähnung der ‚wilden Frau‘erst in der Veröffentlichung von1888 auftaucht und dann wohlvon dem Autor des Werkes von1954 übernommen wurde, hießes in allen vorhergehenden Aus-gaben ‚wilder Mann‘. Und: Von derAnatomie der beiden Figuren unddem allgemein Üblichen im Mit-

telalter ist es logischer, dass eszwei wilde Männer sind.“

Genau kann es sowieso nurSonnhild Müller von der Restau-rierungsfirma Müller sagen, denndie hat bei der Restaurierung un-ter den Lendenschurz der beidenschauen dürfen. Und? „Da warnatürlich nichts zu finden“, sagtsie. „Ich als gebürtige Plauenerinbin mit der Bezeichnung wilde Fraumit Bart und wilder Mann mit Stabaufgewachsen. Die Frage, warumdie Frau den längeren Bart hat,wurde mit ‚weil sie wild ist‘ beant-wortet. Beim Studium der Unter-lagen bin ich auch auf die Be-zeichnung ‚Zwei Herolde‘ ge-stoßen, aber dafür ist die Beklei-dung eigentlich zu dürftig. Ichfinde, die bärtige Wilde Frau isteben das Besondere in Plauen.“

Was Plauener bewegt – Die Kunstuhr am Alten Rathaus

Die Kunstuhr am Alten Rathaus: die „Wilde Frau“ ist wohl ein Mann.Foto: Brand-Aktuell

Weitere Informationenin der Tourist-Information im RathausTel.: 0 37 41-291 10 27Fax: 0 3741-291 3 10 28E-Mail: [email protected] www.plauen.de/tourismus

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Was Plauener bewegt….

In loser Folge greift das Mit-teilungsblatt Themen auf, zudenen es Anfragen in derStadtverwaltung gibt. Gebüh -renänderungen, neue Satzun-gen, Baugeschehen… Gernnehmen wir auch Ihre Anre-gungen und Fragen auf. Bittehaben Sie Verständnis, dassaus Platzgründen nicht in je-der Ausgabe die Rubrik zu fin-den ist und nicht jede Anfragebeantwortet werden kann.

Falls Sie etwas besondersinteressiert, schicken Sie IhreFrage bitte an Stadt PlauenPresse- und Öffentlichkeitsar-beit, Mitteilungsblatt, UntererGraben 1, 08525 Plauen,[email protected]

Die Wilde Frau ist ein Mann

Danke, Gerd WinklerTelefon 037468 – 2807

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Page 7: Amtsblatt Plauen

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Page 8: Amtsblatt Plauen

Die Stiftungsurkunde für dieneu gegründete „Stiftung ZukunftVogtland“ übergab Mitte Dezem-ber Philipp Rochold, Vizepräsi-dent der Landesdirektion Chem-nitz, im Hauptstellengebäude derSparkasse Vogtland an Dr. Tas-silo Lenk, Landrat des Vogtland-kreises, und Arthur Scholz, Vor-standsvorsitzender der Spar-kasse Vogtland. Das Kreditinstitutgründete diese Stiftung auf In-itiative von Landrat Dr. Lenk so-wie Oberbürgermeister Ralf Ober-dorfer.

Wesentliches Ziel der neuenStiftung ist die Förderung von In-itiativen für eine zukunftsorien-tierte Entwicklung des Vogtlan-des innerhalb der Region Süd-westsachsen. Hierbei sollen be-deutsame Entwicklungsprozesseangestoßen werden, die geeignetsind, die vogtländische Identitätund das Profil des Vogtlandeszum Wohle seiner Einwohner undBesucher in Sachsen, Deutsch-land und Europa zu stärken. Un-ter Beteiligung und in Zusammen -arbeit aller gesellschaftlichenKräfte des Vogtlandes wird der

Arbeit der „Stiftung Zukunft Vogt-land“ im Sinne einer Vernetzungmit der Region Südwestsachsen,Sachsen sowie der für das Vogt-land maßgeblichen Wirtschafts-räume eine besondere Bedeu-tung beikommen.

Als größtes regionales Kredit-institut ist die Sparkasse Vogt-land nicht nur Partner in Bezugauf die Abwicklung von Geldge-schäften, sondern zeigt beson-deres Engagement auf künstle-rischem, kulturellem, sportli-chem, sozialem sowie touristi-schem Gebiet. Heimatverbun-denheit und Kundennähe prägendas Handeln der Sparkasse seitmehr als 170 Jahren. DiesemLeitgedanken möchte die Spar-kasse Vogtland mit Gründung derneuen „Stiftung Zukunft Vogt-land“ einmal mehr gerecht wer-den.

Bei der Übergabe der Stif-tungsurkunde hob Philipp Ro-chold die Bedeutung des Stif-tungsengagements für die künf-tige Entwicklung des Vogtlandesinnerhalb der Region Südwest-sachsen besonders hervor.

Neue „Stiftung Zukunft Vogtland“ ins Leben gerufenDie Deutsche Bahn bekennt

sich eindeutig zum HaltepunktPlauen Mitte und erhofft sich da-durch eine attraktivere Anbin-dung der unteren Bahnlinie andie Stadt Plauen und somit einehöhere Auslastung der Bahnli-nie. Das ist das wichtigste Er-gebnis von einem erneuten Ge-spräch in Sachen Großbauvor-haben. Daran nahmen kurz vorWeihnachten im Rathaus Ver-treter der Stadt, allen voranOberbürgermeister Ralf Ober-dorfer, vom Zweckverband Öf-fentlicher PersonennahverkehrVogtland, vom beteiligten Pla-nungsbüro und von der Deut-schen Bahn, sowohl DB Stationund Service AG als auch DB NetzAG, teil.

Für Oberbürgermeister RalfOberdorfer ist ein wesentlicherFortschritt, dass sich alle Betei-ligten auf eine veränderte Pla-nungsvariante einigten.

Demnach wird sich der Bahn-steig nicht mehr auf der Brückebefinden, sondern verschoben instadteinwärtiger Richtung. Auchwird man auf einen Aufzug ver-zichten. Ausschlaggebend für dieletztere Entscheidung waren die

wesentlich höheren Kosten fürWartung und Instandhaltung ei-ner entsprechenden Aufzugsan-lage im Vergleich zu einer Treppebzw. Rampenanlage.

Die nunmehr favorisierte neueVariante wird voraussichtlich umca. 300.000 Euro günstiger wer-den. „Ich lege großen Wert dar-auf, nochmals deutlich zu ma-chen, dass es hier nicht um einPrestigevorhaben geht, sondernum eine sinnvolle innerstädtischeHaltestelle, an der sowohl derSchienenpersonennahverkehrals auch der städtische und derregionale Öffentliche Personen-nahverkehr miteinander verbun-den sind. Hierzu gehören Park-plätze, Haltestelle der PlauenerStraßenbahn, Taxihalteplätze,Haltestellen für Buslinien. Gleich-zeitig verbessern wir die Situa-tion im Kreuzungsbereich an derReichenbacher Straße, denn mitdem Bauvorhaben wird die ge-samte Kreuzung neu gestaltetwerden. Die neue Brücke wirdeine Höhe von 4,50 Meter habenund somit jeglichen Schwerlast-verkehr durchlassen, sie wird injede Richtung jeweils 2 Fahrspu-ren haben und zusätzlich Platz

für die Straßenbahngleise lassen.Damit gelingt es uns einen wei-teren neuralgischen Punkt imstädtischen Verkehr maßgeblichzu verbessern“, macht Oberbür-germeister Ralf Oberdorfer deut-lich. Beim nächsten Treffen EndeJanuar in Leipzig werde man sichdann nochmals der konkretenKostenaufteilung zwischen Bahnund Stadt widmen. Unstrittig ist,dass die Bahn AG die Kosten fürBahnsteige und Zugänge zu denBahnsteigen übernimmt. Wiehoch der Anteil der Bahn am Neu-bau der Brücke und den Stütz-mauern ist, darüber wird zumnächsten Termin befunden wer-den müssen.

Der Haltepunkt Plauen Mitteist nach Aussage von Oberbür-germeister Ralf Oberdorfer einesder größten Bauvorhaben in denkommenden Jahren. „Dies isteine grundsätzliche Entschei-dung für die nächsten 100 Jahre.Es ist an der Zeit, die Elstertal-bahn zwischen dem OberzentrumGera und Karlsbad aufzuwertenund dem Plauener Zentrum miteinem attraktiven Bahnhalte-punkt zu mehr Bedeutung zu ver-helfen.“

DB bekennt sich zu Haltepunkt Plauen Mitte

Mitteilungsblatt PlauenSeite 8 WIRTSCHAFT

Nun sind die Schalter umge-legt: Am 1. Januar 2011 habendie Stadtwerke Strom - PlauenGmbH & Co. KG die Stromver-sorgung in der Spitzenstadt auf-genommen.

„Wir sind gut aufgestellt undblicken optimistisch in die Zu-kunft. Es ist uns gelungen, dasUnternehmen in kürzester Zeitgeschäftstüchtig zu machen. Un-ser Ziel ist es, unsere Positionals größter Stromversorger inPlauen auszubauen. Ich bin si-cher, dass wir dabei weiter ra-sche Fortschritte machen wer-den“, so Peter Kober, Ge-schäftsführer der StadtwerkeStrom Plauen.

Im Vordergrund steht im Jahr2011, das Unternehmen inPlauen noch bekannter und be-liebter zu machen und so dieKundenzahl weiter zu steigern.„Neben Nähe und Service vorOrt sowie günstigen Preisen set-zen wir als weiteren Pluspunktauf neue Produkte, mit denenwir die Plauener für uns begeis -tern wollen“, so Kober weiter.Schon jetzt kommen die Stadt-werke Strom Plauen sehr gutan. Rund 23.000 Haushalte, Un-ternehmen und öffentliche Ein-richtungen in Plauen haben sichseit Beginn der Kundenanspra-che Anfang November für dasUnternehmen entschieden. „Da-mit liegen wir über dem Soll“,so Ralf Oberdorfer, Oberbürger-

meister der Stadt Plauen undAufsichtsratsvorsitzender derStadtwerke. „Neben der breitenMehrheit der von uns beson-ders umworbenen enviaM-Kun-den haben sich erfreulicher-weise auch zahlreiche Kundenanderer Stromversorger für dieStadtwerke Strom Plauen ent-schieden. Dies zeigt, dass wirauf dem richtigen Weg sind.“

Neben der Überführung derenviaM-Kunden in Plauen ist in-zwischen auch die Eingliederungdes enviaM-Stromnetzes in dieStadtwerke Strom Plauen rei-bungslos vollzogen worden. DieStadtwerke haben das Strom-netz an die Verteilnetz PlauenGmbH, eine 100-prozentigeTochtergesellschaft der enviaM,verpachtet. Als Netzbetreiber ist

diese künftig für Planung, Errich -tung, Betrieb und Vermarktungdes Stromnetzes verantwortlich.Ihr zur Seite steht der enviaM-Netzdienstleister envia Netz-service GmbH, der wie bisherfür Bau, Wartung und Instand-haltung des Stromnetzes zu-ständig ist.

„Neben der persönlichen Be-treuung vor Ort hat die sichereVersorgung unserer Kunden mitStrom für uns höchste Priorität“,so Kober. Um die Qualität derStromversorgung weiter zu ver-bessern, wird die VerteilnetzPlauen 2011 rund 750.000Euro für die Modernisierung derAnlagen und Netze bereitstel-len.

Auch die heimische Wirtschaftdarf sich freuen. „Wir werden2011 verstärkt Dienstleistungs -aufträge in der Region verge-ben. Damit leisten wir einenwich tigen Beitrag zur Wert-schöpfung vor Ort“, so Kober.

Die Stadtwerke Strom Plauenhaben die Stromversorgung zumJahreswechsel mit 15 Mitarbei-tern aufgenommen. Alle Stellensind neu geschaffen worden.Die Stadt Plauen ist mit 51 Pro-zent; enviaM mit 49 Prozent amUnternehmen beteiligt.

Stadtwerke Strom Plauen sind auf Erfolgskurs Neuer Stromversorger ist für 2011 gut aufgestellt / Kundenbindung und -gewinnung hat erste Priorität

Wolfgang Schmidt ist auf den Strom von den Stadtwerken Plauenumgestiegen und klärt mit Heike Gottschalk im Kundenbüro in derHammerstraße seine Fragen. Foto: Brand-Aktuell

Kundenbüro der Stadtwerke – Strom PlauenGmbH & Co. KGHammerstraße 6808523 PlauenÖffnungszeiten: Montag bisFreitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 UhrTelefon: 03741/719888Telefax: 03741/144825Mail: [email protected] Internet: www.stadtwerke-strom-plauen.de

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Mitte Januar gibt es wieder Post von den Stadtwerken

Alle Kunden, die bereits zuden Stadtwerken Strom ge-wechselt sind, erhalten Mitte Ja-nuar Post von ihrem neuenStrom anbieter. Darin sind auchalle Informationen zu den künf-

tigen Abrechnungsmodalitätenenthalten. Bei Fragen stehen dieMitarbeiter im Kundenbüro inder Hammerstraße gern zur Ver-fügung.

Telefon: 03741 719888.

Page 9: Amtsblatt Plauen

Hinweis: Die Satzungen, die für die Stadt Plauen gelten, sindim Internet unter www.plauen.de/satzungen zu finden.

Satzungüber das Abhalten von Wochenmärkten undden Weihnachtsmarkt in der Stadt Plauen

(Wochenmarkt- und Weihnachtsmarktsatzung)

Vom 23.11.2010

Die Stadt Plauen erlässt auf Grund von § 4 und § 124 der Ge-meindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in derFassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003(SächsGVBI. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Arti-kel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323,325), folgende Satzung:

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich § 2 Platz, Zeit und Öffnungszeiten der Märkte § 3 Gegenstände des Marktverkehrs § 4 Teilnahme und Zulassung § 5 Zuweisung der Standplätze § 6 Auf- und Abbau § 7 Verkaufseinrichtungen auf Märkten§ 8 Verhalten auf den Märkten § 9 Sauberhalten der Märkte § 10 Sicherheit und Ordnung § 11 Standgebühren § 12 Elektroenergie/Elektrogeräte

und elektrische Anlagen§ 13 Haftung § 14 Ordnungswidrigkeiten § 15 In-Kraft-Treten

§ 1Geltungsbereich

Die Stadt Plauen betreibt die Wochenmärkte, die Wochen-märkte mit erweitertem Sortiment und den Plauener Weih-nachtsmarkt als öffentliche Einrichtungen.

§ 2Platz, Zeit und Öffnungszeiten der Märkte

(1) Platz, Zeit und Öffnungszeiten der Märkte werden durchdie Stadt Plauen jährlich im Marktkalender festgelegt undim Mitteilungsblatt – Amtsblatt – der Stadt Plauen veröf-fentlicht.

(2) Soweit in dringenden Fällen vorübergehend Platz, Markt-tag und Öffnungszeiten von der Stadt Plauen abweichendfestgelegt werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht.

(3) Fällt der Tag des Wochenmarktes oder des Wochenmark -tes mit erweitertem Sortiment auf einen gesetzlichen Fei-ertag, fällt er ersatzlos aus.

(4) Von 24. Dezember bis 01. Januar finden keine Märkte imSinne dieser Satzung statt.

§ 3Gegenstände des Marktverkehrs

(1) Gegenstände des Wochenmarktes sind •rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren

Viehs •Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forst-

wirtschaft, der Fischerei •Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und

Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweilig gültigenFassung mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zuge-lassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbst-gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Land-wirtschaft oder des Obst- und Gartenbaues hergestelltwurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Li-kören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen land-wirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen dieAusgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch denUrproduzenten ist zulässig.

•das Verabreichen von zubereiteten Speisen und alko-holfreien Getränken an Ort und Stelle

(2) Gegenstände des Wochenmarktes mit erweitertem Sorti-ment sind zusätzlich zu Absatz 1•Haushaltswaren, Glas, Keramik•Spielwaren•Modeschmuck•Sportartikel

•Druckereierzeugnisse (Bücher, Schreibwaren)•Textilien und Heimtextilien•Schuhe•Kurzwaren•Kleinlederwaren•Bild- und Tonträger•Kunstgewerbliche Artikel•Geschenkartikel•Korbwaren

(3) Gegenstände des Weihnachtsmarktes sind •Waren, die in enger Beziehung zum Weihnachtsfest ste-

hen und sich als Weihnachtsgeschenk eignen •Speisen und alkoholfreie sowie alkoholhaltige Getränke•Unterhaltungsgeschäfte aller Art

§ 4Teilnahme und Zulassung

(1) Es ist jedermann gestattet, an den Märkten im Rahmennachstehender Zulassungsvoraussetzungen und Teil-nahmebedingungen teilzunehmen

(2) Die Teilnahme an den Märkten nach § 1 bedarf der Zulas -sung.

(3) Das Verfahren für Dienstleistungserbringer im Sinne vonArt. 4 EU-Dienstleistungsrichtlinie kann auch über den ein-heitlichen Ansprechpartner nach dem Gesetz über deneinheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (Säch-sEAG) vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 438), in derjeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 des Ver-waltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen(SächsVwVfG) und den §§ 71 a - e des Verwaltungsver-fahrensgesetzes (VwVfG) abgewickelt werden.

(4) Anträge auf Zuteilung eines Standplatzes zu den Wo-chenmärkten und den Wochenmärkten mit erweitertemSortiment sind schriftlich oder mündlich mindestens 3Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadt Plauenunter Angabe von Name, Vorname, Anschrift des Antrag-stellers oder der vollständigen Firmenbezeichnung sowieder für den Marktverkehr vorgesehenen Waren und Dienst-leistungen mit Standgröße und eventuellem Strombedarfzu stellen.

(5) Anträge auf Zuteilung eines Standplatzes zum Weih-nachtsmarkt sind schriftlich bis 31.07. des laufenden Jah-res bei der Stadt Plauen (1 zu stellen.

(6) Über die Zulassung wird nach pflichtgemäßem Ermessenentschieden. Hierbei sind insbesondere die

•Bekanntheit und Bewährtheit des Antragstellers, •zeitliche Rangfolge des Eingangs der Antragstellung,•Attraktivität der Veranstaltung im Interesse eines breit

gefächerten und reichhaltigen Angebotes,•Ablehnung von Doppelbewerbungen ein und desselben

Antragstellers

zu berücksichtigen. Bei gleichermaßen geeigneten Be-werbern entscheidet das Los.

(7) Die Zulassung gilt nur für den zugewiesenen Standplatz.Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stand-platzes besteht nicht. Die Zulassung wird unter Festle-gung der Platzgröße, des Warensortiments oder der Dar-bietungsart, der zeitlichen Geltungsdauer sowie der Ge-bühren erteilt. Die Zulassung ist nicht übertragbar undkann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

(8) Die Zulassung ist zu versagen, wenn Tatsachen die An-nahme rechtfertigen, dass der Bewerber nicht die erfor-derliche Zuverlässigkeit im Sinne des Gewerberechts be-sitzt.

(9) Die Zulassung kann insbesondere versagt werden, wenn

a) die für die jeweilige Veranstaltung nach Absatz 4 und5 festgelegte Bewerbungsfrist nicht beachtet wurde,

b) der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, c) der Bewerber oder seine Bediensteten wiederholt oder

gröblich gegen Vorschriften des Gewerbe- oder Le-bensmittelrechts oder diese Satzung verstoßen ha-ben,

d) die fälligen Gebühren nicht oder nicht rechtzeitig be-zahlt werden,

e) eine frühere Veranstaltungsteilnahme vorzeitig abge-brochen wurde oder

f) die vorgegebenen Öffnungszeiten bei einer früherenMarktteilnahme nicht eingehalten wurden.

(1 Die Stadt Plauen stellt auf ihrer Internetseite www.plauen.deunter dem Punkt „Formulare“ ein Antragsformular auf Zutei-

lung eines Standplatzes für den Weihnachtsmarkt zur Ver-fügung.

§ 5Zuweisung der Standplätze

Der Verkauf der Waren sowie der Betrieb von Geschäftennach Schaustellerart ist nur auf den von der Stadt Plauen zu-gewiesenen Standplätzen gestattet. Die Zuweisung der Stand-plätze erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. DerStandplatz darf vor Zuweisung nicht bezogen werden. Die Zu-weisung ist nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch aufZuweisung oder Behalten eines bestimmten Standplatzes.Wird ein zugeteilter Standplatz eine halbe Stunde vor Öff-nungszeit nicht besetzt, kann der Standplatz einem anderenAntragsteller zugeteilt werden.

§ 6Auf- und Abbau

(1) Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsge-genstände dürfen frühestens zwei Stunden vor Beginnder Wochenmärkte im Marktbereich aufgestellt und aus-gepackt werden. Bei Beginn der Marktzeit müssen dieStän de aufgebaut und mit Waren belegt sein.

(2) Zugewiesene Standplätze auf den Wochenmärkten sind bisspätestens eine Stunde vor Marktbeginn zu belegen, an-derenfalls erlischt der Standplatzanspruch. Abweichende Regelungen für Verkaufswagen und -anhänger sind ge-nehmigungsbedürftig.

(3) Der Standplatz muss bei Wochenmärkten spätestens eineStunde nach Beendigung der Marktzeit sauber verlassenwerden. Bei Nichteinhaltung können auf Kosten des Stand -inhabers Marktgegenstände und -geräte zwangsweise ent-fernt werden.

(4) Während der Marktzeit ist das Einfahren mit Fahrzeugenaller Art in den Marktbereich unzulässig.

(5) Die Strombereitstellung erfolgt bis spätestens eine Stundevor Marktöffnung und bis zum Marktende.

(6) Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes gelten ge-sonderte Auf- und Abbauzeiten, die mit dem Zuweisungs-bescheid bekannt gegeben werden.

§ 7Verkaufseinrichtungen auf Märkten

(1) Als Verkaufseinrichtungen auf den Wochenmärkten undden Wochenmärkten mit erweitertem Sortiment sind nurVerkaufsstände, ausnahmsweise Verkaufswagen und -an-hänger, zugelassen. Verkaufswagen und Verkaufsanhän-ger bedürfen der Genehmigung durch die Stadt Plauenund werden ausschließlich beim Angebot unverpackterLebensmittel gestattet. Sonstige Fahrzeuge dürfenwährend der Marktzeit auf der Marktfläche nicht abge-stellt werden.

(2) Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dür-fen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Markt -oberfläche nicht beschädigt wird. Die Verkaufseinrich-tungen müssen sich in einem sauberen Zustand befindenund durch ihre äußere Gestaltung dem Charakter desMarktes Rechnung tragen. Soll die unter Vor- und Seiten-dächern liegende Freifläche als Verkaufsfläche genutztwerden, bedarf es der besonderen Genehmigung im Rah-men der Zuweisung.

(3) Werbung und Anbringung von Schildern und Plakaten istnur innerhalb der Verkaufseinrichtung gestattet und nurim Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit. Wenn esdie örtlichen Gegebenheiten sowie die Sicherheit und Ord-nung auf der Marktfläche zulassen, ist ein Aufsteller proVerkaufseinrichtung erlaubt. Der Abstand zwischen Ver-kaufseinrichtung und Aufsteller darf höchstens 1 Meterbetragen.

(4) Die lichte Höhe der Vordächer und Schirme muss minde-stens 2,30 Meter betragen und darf die zugewieseneGrundfläche nur nach einer Verkaufsseite um höchstens1 Meter überragen. Anbauten über die zugewiesene Grund-fläche hinaus sind nicht zulässig, als Grundfläche gilt dieZelt-, Schirm- bzw. Verkaufsfahrzeuggröße.

(5) Zum Weihnachtsmarkt müssen die Verkaufseinrichtun-gen aus Holz bestehen oder mit Holz verkleidet sein oderzum übrigen Erscheinungsbild des Marktes passen. Siesind in optisch ansprechender Form weihnachtlich zuschmücken.

(6) Zuwegungen, Gänge und Durchfahrten sind ständig freizu halten. Am

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7. Januar 2011 · 21. Jahrgang • Nr. 1

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENder Stadt Plauen

www.plauen.de/mitteilungsblatt

Page 10: Amtsblatt Plauen

§ 8Verhalten auf den Märkten

(1) Alle Benutzer der Märkte (Marktteilnehmer, Schaustelleretc.) haben die Bestimmungen dieser Satzung sowie dieAnordnungen der Stadt Plauen und alle geltenden Vor-schriften zu beachten.

(2) Jeder hat sein Verhalten auf den Marktflächen und den Zu-stand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Perso-nen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr alsnach den Umständen unvermeidbar behindert oder beläs -tigt werden. Angebotene Waren sind so zu präsentieren,dass Besucher des Marktes nicht unnötig in ihrer Bewe-gungsfreiheit beeinträchtigt oder anderweitig belästigtwerden und ein ansprechendes Erscheinungsbild desMarktes gewährleistet ist.

(3) Es ist insbesondere unzulässig,

•Waren durch Umhergehen anzubieten, •Tontechnik zu benutzen,•Werbematerial oder sonstige Gegenstände zu verteilen,

die nicht zum angemeldeten Sortiment gehören.

(4) Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist jeder-zeit Zutritt zu den Standplätzen und Verkaufs- einrich-tungen zu gestatten. Auf Verlangen ist der Nachweis derZulassung zur Teilnahme am Markt zu erbringen. AlleNachweise sind während der Marktzeit am Stand zuführen.

§ 9Sauberhalten der Märkte

(1) Jeder Marktteilnehmer ist für die Sauberkeit seines Stand-platzes einschließlich der angrenzenden Grünanlagen undGangflächen verantwortlich.

(2) Die Märkte dürfen nicht durch Ablagern von Abfällen ver-unreinigt werden.

(3) Für die Erfassung, Beräumung und Entsorgung von Wert-stoffen, kompostierfähigen Abfällen, Hausmüll sowie markt-bedingtem Kehricht sind die Marktteilnehmer selbst ver-antwortlich.

§ 10Sicherheit und Ordnung

Der Marktteilnehmer ist für die Gewährleistung von Sicher-heit und Ordnung im Bereich seines Standplatzes verant-wortlich.

§ 11Standgebühren

Für die Nutzung der Marktflächen werden Gebühren ent-sprechend der geltenden Gebührensatzung der Stadt Plauenfür Wochen- und Weihnachtsmärkte (Wochenmarkt- und Weih-nachtsmarktgebührensatzung) erhoben.

§ 12 Elektroenergie/Elektrogeräte und elektrische Anlagen

(1) Die Zuweisung eines Standplatzes berechtigt nicht zurEntnahme von elektrischer Energie aus dem öffentlichenStromnetz.

(2) Auf Antrag kann von der Stadt Plauen ein Stromanschlussauf der Marktfläche im Rahmen der technischen Verfüg-barkeit und Kapazität zur Benutzung bereitgestellt wer-den. Für die Antragstellung gilt § 4 Absatz 4 oder § 4 Ab-satz 5 entsprechend.

(3) Die Aufstellung oder Benutzung von Generatoren oder an-deren zur Stromerzeugung geeigneter Anlagen durchMarktteilnehmer ist nicht zulässig.

(4) Für die Nutzung eines Stromanschlusses werden Gebührenentsprechend der geltenden Gebührensatzung der StadtPlauen für Wochen- und Weihnachtsmärkte (Wochenmarkt-und Weihnachtsmarktgebührensatzung) erhoben.

(5) Für den Weihnachtsmarkt gelten zusätzlich nachfolgendebesondere Bestimmungen:

a) Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen zum Weih-nachtsmarkt hat jeder Marktteilnehmer genau anzu-geben, wie viele Elektrogeräte er einbringt. Diese sindeinzeln unter Angabe von Spannung, Leistung und Ver-brauch zu benennen. Nach dieser Aufstellung wird derAnschluss bereitgestellt. Weitere, vorher nicht ange-meldete Geräte sind nicht zulässig.

b) Alle Marktteilnehmer haben zum Weihnachtsmarkt ei-nen geeichten und verplombten Stromzähler (Zwi-schenzähler) mitzubringen, der vor Beginn und nachBeendigung des Marktes von der Stadt Plauen odereinem Beauftragten abgelesen wird.

c) Die von den Marktteilnehmern eingebrachten elektri-schen Anlagen müssen von einem autorisierten Fach-mann geprüft sein. Die Prüfbescheinigung, die nichtälter als 1 Jahr sein darf, ist der Stadt Plauen vor Markt-beginn vorzulegen. Störungen bei der Stromversor-gung, die der Marktteilnehmer verursacht hat, werdenauf seine Kosten behoben

d) Elektrische Heizgeräte sind nicht gestattet.

§ 13Haftung

(1) Das Betreten der Märkte erfolgt auf eigene Gefahr. DieStadt Plauen haftet für Personen-, Sach- oder Vermögens-schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerBeschäftigten oder der von ihr beauftragten Personen.

(2) Mit der Zuweisung eines Standplatzes übernimmt die StadtPlauen keine Haftung für die eingebrachten Sachen.

(3) Der Marktteilnehmer haftet der Stadt Plauen für sämtli-che von ihm oder seinen Beauftragten verursachten Schä-den, sofern er nicht nachweist, dass weder ihn noch seineBeauftragten ein Verschulden trifft. Im Schadensfall hat derMarktteilnehmer die Kosten für die Beseitigung der Schä-den zu übernehmen.

§ 14Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig nach § 124 Absatz 1 Nummer 1, Absatz2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) entgegen § 3 andere als die dort festgelegten Gegen-stände des Marktverkehrs feilbietet;

b) entgegen § 4 Absatz 2 ohne Zulassung am Markt teil-nimmt;

c) entgegen § 4 Absatz 7 einen anderen als den zuge-wiesenen Standplatz belegt, die festgelegte Stand-platzgröße überschreitet, das festgelegte Warensorti-ment oder die festgelegte Darbietungsart ändert oderdie zeitliche Geltungsdauer der Zulassung überschreitetoder Nebenbestimmungen zuwiderhandelt;

d) entgegen § 5 den Standplatz vor Zuweisung bezieht; e) entgegen § 6 den Auf- und Abbauvorschriften zuwi-

derhandelt; f) entgegen § 7 andere als die zugelassenen Verkaufs -

ein richtungen ohne Genehmigung durch den Veran-stalter aufstellt oder während der Marktzeit sonstigeFahrzeuge auf dem Markt abstellt und Zuwegungen,Gänge und Durchfahrten zustellt;

g) entgegen § 8 Absatz 1 und 2 die Bestimmungen die-ser Satzung sowie insbesondere die vollziehbaren An-ordnungen der Stadt Plauen nicht oder in ungenü-gender Weise beachtet oder befolgt;

h) entgegen § 8 Absatz 3 den dort normierten Verbotenzuwiderhandelt oder entgegen § 8 Absatz 4 den Be-auftragten der zuständigen amtlichen Stellen nicht Zu-tritt zu den Standplätzen und Verkaufseinrichtungen ge-stattet oder den Nachweis zur Teilnahme am Marktnicht vorlegt;

i) entgegen § 9 den Vorschriften über das Sauberhaltendes Marktes zuwiderhandelt;

j) entgegen § 10 Sicherheit und Ordnung im Bereich sei-nes Standplatzes nicht gewährleistet;

k) entgegen § 12 Absatz 1 und 2 unberechtigt elektri-schen Energie aus dem öffentlichen Stromnetz entnimmt;

l) entgegen § 12 Absatz 3 Generatoren oder anderenzur Stromerzeugung geeignete Anlagen aufstellt oder benutzt;

m) entgegen § 12 Absatz 5 a) ungenügende oder falscheAngaben macht oder nicht angemeldete Geräte einsetzt;

n) entgegen § 12 Absatz 5 c) ungeprüfte elektrischen An-lagen einbringt oder die erforderliche Prüfbescheinigung nicht vorlegt;

o) entgegen § 12 Absatz 5 d) elektrische Heizgeräte be-nutzt.

(2) Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diein Absatz 1 genannten Bestimmungen dieser Marktsat-zung können mit Verwarnungs- und Bußgeldern inHöhe von mindestens 5,00 EUR und höchstens1.000,00 EUR bei fahrlässiger Zuwiderhandlung mithöchstens 500,00 EUR, geahndet werden.

§ 15In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung inKraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über den Wochenmarkt in derStadt Plauen / Vogtland (Wochenmarktsatzung) vom 20. No-vember 2001, geändert durch Satzung vom 19. April 2002,außer Kraft.

Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist mitdem Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO bekanntzu machen.

Plauen, den 23.11.2010

Ralf OberdorferOberbürgermeister

Bekanntmachungshinweisgemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO

Sollte die vorstehende Satzung unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, so gilt

sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gül-tig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt

ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-

nehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-

standet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-

genüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich-geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzungüber die Erhebung von Gebühren

auf den Wochenmärkten und dem Weihnachtsmarkt in der Stadt Plauen

(Wochenmarkt- und Weihnachtsmarktgebührensatzung)

Vom 23.11.2010

Die Stadt Plauen erlässt auf Grund von § 4 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBI.S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge-setzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) und §§ 1, 2, 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), zuletzt geändert durchArtikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142)folgende Satzung:

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich§ 2 Gebührenschuldner§ 3 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren§ 4 Berechnung der Standgebühr§ 5 Höhe der Standgebühren§ 6 Kosten für Elektroenergie§ 7 In-Kraft-Treten

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Gebührensatzung gilt für die städtischen Marktflächenzu Wochenmärkten, Wochenmärkten mit erweitertem Sor-timent sowie dem Plauener Weihnachtsmarkt.

(2) Für die Zuweisung von Standplätzen auf den durch dieStadt Plauen durchgeführten Märkten werden Gebührennach Maßgabe dieser Satzung erhoben (Standgebühren).

(3) Für die Nutzung eines Stromanschlusses auf den städti-schen Marktflächen werden Gebühren nach Maßgabe die-ser Satzung erhoben (Kosten für Elektroenergie).

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner für Standgebühren ist der Adressatder Standplatzzuweisung (Benutzer).

(2) Gebührenschuldner für Stromanschlussgebühren ist derBenutzer.

(3) Mehrere Benutzer haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Standgebühren:

a) Die Gebührenschuld entsteht bei den durch die StadtPlauen veranstalteten Wochenmärkten und Wochen-märkten mit erweitertem Sortiment mit der Zuweisungdes Standplatzes.

b) Beim Weihnachtsmarkt entsteht die Gebührenschuldmit Zugang der schriftlichen Standplatzzusage.

(2) Kosten für Elektroenergie:

Die Gebührenschuld entsteht mit Zuweisung eines Strom -anschlusses auf der Marktfläche.

(3) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe der Gebüh -ren festsetzung an den Benutzer fällig, sofern im Bescheidkein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.

(4) Macht ein Benutzer von seinem Benutzungsrecht nur teil-weise oder keinen Gebrauch oder ist die Nutzung infolgehöherer Gewalt ausnahmsweise nicht möglich, so be-gründet dies grundsätzlich keinen Anspruch auf Ermäßi-gung oder Erstattung der Gebühren. In begründeten Fäl-

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len kann eine (anteilige) Erstattung auf schriftlichen Antragbis 1 Monat nach Ende der Veranstaltung (Poststempel)gewährt werden.

(5) Bei Widerruf der Zuweisung eines Standplatzes oder Strom -anschlusses wegen Nichteinhaltung der Wochenmarkt-und Weihnachtsmarktsatzung der Stadt Plauen erfolgtkeine Gebührenrückerstattung.

§ 4 Berechnung der Standgebühr

Zur Berechnung der Standgebühr werden alle vom Anbieterbenutzten Frontmeter seines Standes oder Unterhaltungs-geschäftes, von denen Verkaufsverhandlungen getätigt oderLeistungen jedweder Art angeboten werden, von der Marktauf-sicht ausgemessen.

§ 5 Höhe der Standgebühren

Die nachfolgenden Gebühren sind zuzüglich der jeweils ge-setzlichen vorgeschriebenen Umsatzsteuer zu entrichten:

1. Wochenmarkt und Wochenmarkt mit erweitertem Sorti-ment:

je Frontmeter und Tag 4,00 EUR

2. Weihnachtsmarkt je Frontmeter und Tag:

2.1. Standort AltmarktWarenhändler 8,70 EURImbissbetriebe 10,88 EUR

2.2. Standort zuführende StraßenWarenhändler 6,53 EURImbissbetriebe 8,70 EUR

2.3. Schaustellerbetriebean allen Standorten 2,18 EUR

2.4. Verlosungenan allen Standorten 13,05 EUR

§ 6Kosten für Elektroenergie

Die nachfolgenden Gebühren sind zuzüglich der jeweils ge-setzlichen vorgeschriebenen Umsatzsteuer zu entrichten:

(1) Für den Stromanschluss bei Tagesplätzen auf Wochen-märkten und Wochenmärkten mit erweitertem Sortimentwerden einschließlich des Stromverbrauchs folgende Ge-bühren erhoben:

•Lichtstrom 16 A/220 V 2,32 EUR/Tag •Kraftstrom 16 A/380 V – 32 A/380 V 4,63 EUR/Tag

(2) Der Stromverbrauch auf Marktdauer beim Plauener Weih-nachtsmarkt wird kostendeckend aufgrund des tatsäch-lichen Verbrauchs nach Ablesung durch die Stadt Plauenoder deren Beauftragte nach Beendigung des PlauenerWeihnachtsmarktes auf Basis der Selbstkosten der StadtPlauen in Rechnung gestellt.

§ 7In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung inKraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Plauen / Vogt-land für den Wochen- und Jahrmarkt (Wochenmarkt- und Jahr-marktgebührensatzung) vom 20. November 2001 außer Kraft.

Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist mitdem Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO bekanntzu machen.

Plauen, den 23.11.2010

Ralf OberdorferOberbürgermeister

Bekanntmachungshinweisgemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO

Sollte die vorstehende Satzung unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, so giltsie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gül-tig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt

ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-

nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-letzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-

standet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-

genüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich-geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Richtliniezur Gewährung finanzieller

Zuwendungen für Neugeborene der Stadt Plauen

1. Ziel

Die Stadt Plauen ist eine kinder- und familienfreundlicheStadt. Die Richtlinie zur Gewährung finanzieller Zuwendun-gen für Neugeborene will dies in besonderer Weise akzentu-ieren. Aus der Sorge um das Wohl der Familien und der in ihnen le-benden Kinder möchte die Stadt mit dieser Richtlinie zugleichauch die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungenfördern und dahingehend die gesetzlichen Vertreter der Kin-der motivieren. Besonders hervorzuheben ist hierbei die neue Früherken-nungsuntersuchung U7a, die zwischen dem 34. und 36. Le-bensmonat durchgeführt wird. Bei dieser Untersuchung wer-den neben der Ermittlung des allgemeinen Gesundheitszu-standes insbesondere das altersgemäße Sprechen und dasSprachverständnis eingeschätzt sowie das Seh- und Hörver-mögen geprüft. Anliegen ist es, frühzeitig Förder- und Be-handlungsbedarfe feststellen und entsprechende Maßnah-men einleiten zu können. Offensiv soll damit z. B. auf die alar-mierenden Befunde reagiert werden, die in den Schulauf-nahmeuntersuchungen im Bereich Sprechen, Sprachent-wicklung und Sprachverständnis markant zu Tage treten. Dieses Bemühen wird von der Stadt Plauen uneingeschränktunterstützt und durch diese Richtlinie honoriert. Die Stadt Plauen erbringt mit dieser Richtlinie freiwillig einenattraktiven Beitrag zur Umsetzung des Zweiten Gesetzes zurFörderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungs-untersuchungen vom 11. Juni 2010.

2. Notwendigkeit der Früherkennungs-untersuchungen für Kinder

Das erste Lebensjahr bildet das Fundament für das ganzeLeben. In dieser Zeit entwickelt sich das Baby in einem ra-santen Tempo. Da können schon leichte Verzögerungen großeAuswirkungen haben.Eltern sollten deshalb die kostenlosen Früherkennungsun-tersuchungen (U-Untersuchungen) der Kinderärzte unbedingtwahrnehmen und dazu auch immer wieder motiviert werden.Je früher Entwicklungsverzögerungen und Erkrankungen ent-deckt werden, desto besser sind die Heilungschancen. Die angebotenen Untersuchungen ermöglichen es den spe-zialisierten Kinderärzten, Erkrankungen und Entwicklungs-störungen frühzeitig zu erkennen, auch wenn das Kind zu -nächst gesund erscheint. Denn nicht jede Erkrankung oder Ent-wicklungsstörung ist ohne weiteres sichtbar. Die Untersuchungsergebnisse werden im so genannten gel-ben Heft, das bei der Geburt des Kindes ausgegeben wird,dokumentiert. Im Rahmen der sechs Früherkennungsunter-suchungen innerhalb des ersten Lebensjahres werden Ba-bys auch geimpft und erhalten eine Grundimmunisierung ge-gen die häufigsten Kinderkrankheiten.

Die insgesamt zehn Untersuchungen werden abgekürzt durchden Buchstaben U und sind durchnummeriert. Die Untersu-chungsabstände sind wie folgt:

U 1 : Direkt nach der GeburtU 2: 3. – 10. Lebenstag des KindesU 3: 4. – 6. Lebenswoche des Kindes U 4: 3. – 4. Lebensmonat des KindesU 5: 6. – 7. Lebensmonat des KindesU 6: 10. – 12. Lebensmonat des KindesU 7: 21. – 24. Lebensmonat des KindesU 7a: 34. – 36. Lebensmonat des KindesU 8: 43. – 48. Lebensmonat des KindesU 9: 60. – 64. Lebensmonat des Kindes

3. Gegenstand und Zahlung von Zuwendungen

Für jedes ab dem 01.01.2008 geborene Kind, dessen Sor-geberechtigte/r Bürger der Stadt Plauen sind/ist, gewährt dieStadt Plauen eine gestaffelte Zuwendung in Höhe von 3 x50,00 EUR.Bürger der Stadt Plauen ist jeder im Sinne des Artikels 116des Grundgesetzes, der mindestens drei Monate in der Stadtseine Hauptwohnung hat.Die Zuwendung ist grundsätzlich an nachweisliche Früher-kennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) gekoppelt undwird nach Vorlage des Untersuchungsheftes durch den Fach-bereich Jugend/ Soziales/ Schulen/ Sport wie folgt ausge-zahlt:

1. Auszahlung in Höhe von 50,00 EUR nach bestätigter U 1 bis U 4

2. Auszahlung in Höhe von 50,00 EUR nach bestätigter U 5 und U 6

3. Auszahlung in Höhe von 50,00 EUR nach bestätigter U 7 und U 7a sowie ausführlicher Beratung zu den Emp-fehlungen, die im Rahmen der Untersuchung U 7a vonden Kinderärzten im Untersuchungsheft vermerkt wordensind.

Kann eine fehlende Untersuchung, die für die einzelne Aus-zahlung erforderlich ist, nicht mehr nachgeholt werden, weilbereits der vorgesehene Zeitraum für die nächste Untersu-chung begonnen hat, so kann der Fachbereich auf diese Zah-lungsvoraussetzung verzichten, wenn zumindest die letztefür die Auszahlung vorgesehene Untersuchung durchgeführtworden ist.

Der/die Sorgeberechtigte/n verfügen anstelle des Kindesüber die finanzielle Zuwendung. Sie ist durch die/den Sor-geberechtigten für notwendige Anschaffungen für das Kind zuverwenden. Dazu gehören keine Anschaffungen, die nicht un-mittelbar für das Kind verwendet werden oder der Bestrei-tung des normalen Lebensunterhaltes dienen. Ausdrücklichwird empfohlen, die finanziellen Zuwendungen u. a. für dieTeilnahme an Babyschwimmkursen zu verwenden, soferndies nicht schon von den Krankenkassen übernommen wurde.

4. Antragstellung

Die finanzielle Zuwendung für Neugeborene wird im Fachbe-reich Jugend/ Soziales/ Schulen/ Sport der Stadt Plauen un-ter Beifügung des Nachweises der betreffenden unter Punkt2 genannten Früherkennungsuntersuchungen beantragt. DesWeiteren ist der Personalausweis des/der Sorgeberechtigtenvorzulegen und eine Bankverbindung anzugeben. Unverhei-ratete Väter, die das Sorgerecht wahrnehmen, legen zur An-tragstellung die Urkunde zur elterlichen Sorge mit vor (Nach-weis der Sorgeberechtigung).

Nach Prüfung des Vorganges und Abgleichung der Daten desMelderegisters, welche vom Einwohnermeldeamt dem Fach-bereich Jugend/ Soziales/ Schulen/ Sport jeweils zum letztenTag des Monats aktualisiert zugeleitet werden, erfolgt zeit-nah die Überweisung der finanziellen Zuwendung auf dasKonto des bzw. der Zuwendungsempfänger.

Die Antragstellung hat bis Ende des 5. Lebensmonats desKindes für die erste Auszahlung, bis Ende des 13. Lebens-monats des Kindes für die zweite Auszahlung und bis Endedes 37. Lebensmonats des Kindes für die dritte Auszahlungzu erfolgen. Wird eine der Fristen nicht eingehalten, ist diebetreffende Auszahlung ausgeschlossen.

6. Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitigtritt die Richtlinie zur Gewährung finanzieller Zuwendungen fürNeugeborene der Stadt Plauen vom 14.02.2008 außer Kraft.

Plauen, den 20.12.2010

Ralf OberdorferOberbürgermeister

2. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnungder Ev.-Luth. Kirchgemeinde Straßberg

vom 14.03.1996

§7 (Gebührentarif) der Friedhofsordnung erhält im 2. Nach-trag vom 01.01.2011 folgende Fassung:

I Nutzungsgebühren1. Wahlgrabstätten 1.1 für Sarg- oder Urnenbestattung

(Nutzung seit 25 Jahre) 350 Euro1.2 für kleine Urnengräber auf Urnengrabfeld

(Nutzungszeit 25 Jahre) 310 Euro1.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an

Wahlgrabstätten nach 1.1 pro Jahr: 14,00 EuroWahlgrabstätten nach 1.2 pro Jahr: 12,40 Euro

2. pflegevereinfachte Grabstätten2.1 Urnengemeinschaftsgrabstätte

inkl. Beisetzungsgebühr, Nutzungs- und Friedhofsunter-haltungsgebühr für 20 Jahre Bepflanzung und Grabpflege,Pultliegestein mit Namensnennung 2.190,00 Euro

2.2 einheitlich gestaltetes Reihengrab für Sargbestattunginkl. Beisetzungsgebühr, Nutzungs- und Friedhofsunter-haltungsgebühr für 20 Jahre Bepflanzung und Grabpflege,Grabstein individuell durch Eigentümer 2.610,00 Euro

II Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG)Von allen Nutzungsberechtigten wird eine Fried-hofsunterhaltungsgebühr je Grablager und Jahr erhoben in Höhe von: 17,00 Euro

III Bestattungs- und Beisetzungsgebühren, Leichenhalle1. Sargbestattung 500,00 Euro2. Urnenbeisetzung 120,00 Euro3. Benutzung Leichenhalle 30,00 Euro

V Genehmigungsgebühr für GrabmaleDie Genehmigung für die Errichtung oder Veränderung eines Grabmales beträgt: 30,00 Euro

VI Gebühr für die Erstellung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden: 30,00 Euro

VII Sonstige GebührÜberlassung eines Exemplares der Friedhofsordnung 2,50 Euro

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§ 2

Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth.Regionalkirchenamt Chemnitz am 01.01.2011 mit seinerortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Plauen OT Straßberg, den 04.11.2010

Der Kirchenvorstand derEv.-Luth. Kirchgemeinde Straßberg

Pfr. M. Schnabel P. SchallerVorsitzender Mitglied

AZ: R 56513 StraßbergChemnitz, den 16.11.2010Ev.-Luth. Landeskirche SachsensRegionalkirchenamt Chemnitz

MeisterOberkirchenratL.S.

Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2009

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat durch Beschluss vom16.12.2010 die Jahresrechnung 2009 mit

Einnahmen von 141.752.204,82 EURAusgaben von 141.752.204,82 EUR

festgestellt.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresrechnung 2009 mit Rechenschaftsbericht liegt inder Zeit

vom 10.01.2011 bis 19.01.2011

im Rathaus, Zimmer 125, öffentlich aus.

Plauen, den 17. Dezember 2010

Ralf OberdorferOberbürgermeister

„Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes 2009 der Stadt Plauen

Den Beteiligungsbericht 2009 der Stadt Plauen kann jederin der Zeit

vom 12. bis 31. Januar 2011

montags und mittwochs zwischen 9.00 und 13.00 Uhr, diens-tags zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr und donnerstags zwi-schen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr im Rathaus, Unterer Graben 1in Plauen, Zimmer 162, einsehen.

Plauen, den 17.12.2010

Ralf OberdorferOberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen

Gegenstände folgender Kategorien wurden im Fundbüro indem Monat Juni 2010 abgegeben.

Gegenstand AnzahlAusweise, Dokumente, Plastikkarten 0Bekleidung, Kopfbedeckung, Handschuhe, Haustextilien, Schuhe, etc 17Fahrräder, Mountain - Bikes, Mopeds 3Technik ( Computer…) 0Haushalt 2Medizinische Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen u. ä.) 2Mobiltelefone 7Schirme 6Schlüssel 5Schmuck, Uhren, sonstige Wertsachen 5Spielzeug 2Sport- und Freizeitartikel 3Taschen, Koffer, Rucksäcke, Beutel, Tüten mit Inhalt 9

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981 BGB aufgefordert,innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung die-ser Bekanntmachung ihre Rechte in der StadtverwaltungPlauen, Rathaus Plauen, Unterer Graben 1, Bürgerbüro, Telefon 291-2222, geltend zu machen.

Öffnungszeiten:Montag und Mittwoch: 8 - 15 UhrDienstag: 8 - 18 UhrDonnerstag: 8 - 18 UhrFreitag: 8 - 13 UhrSamstag: 9 - 12 Uhr

Plauen, den 13.12.2010

Ludwig

Aus den Beschlüssen der16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Plauen

am 16.12.2010

Ehemaliges Horten-Kaufhaus Beschluss-Nr.: 12/10-1Der Stadtrat der Stadt Plauen bestätigt, dass die Stadt Plauendie Entsorgung der Altlasten auf dem Gelände des ehemali-gen Horten-Kaufhauses vornehmen wird.Die Stadt Plauen erklärt sich zur Kostenübernahme bereit.Die hierzu benötigten Mittel werden im Haushaltsplan derStadt Plauen für das Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung ge-stellt.Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Antrag auf Kündigung der Beteiligung an der FlughafenHof-Plauen GmbH & Co. KGNach Einigung im Stadtrat wurde folgender Beschluss ausdem Antrag des Oberbürgermeisters vom 16.12.2010 zur Ab-stimmung vorgelegt:Beschluss-Nr.: 12/10-2Der Oberbürgermeister beantragt, diesen Punkt. von der Ta-gesordnung der Stadtratssitzung vom 16.12.2010 zu neh-men.Nach einer Entscheidung über die Fortführung der Betreibungder Fluglinie wird über die weitere Beteiligung und die Höheder Bezuschussung der Stadt Plauen an der Gesellschaft derFlughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG entschieden.Hierzu wird der Oberbürgermeister einen Entscheidungsvor-schlag dem Finanzausschuss und dem Stadtrat spätestens fürdie Sitzungen im Mai 2011 vorlegen.Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen; 15 Nein-Stimmen;keine Stimmenthaltung

Stellenplan 2011 Beschluss-Nr.: 12/10-3Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt den Stellenplan fürdas Jahr 2011 mit den von der Verwaltung vorgeschlagenenÄnderungen und mit der Maßgabe der Änderung gemäß denAnträgen der Fraktion DIE LINKE., Reg. Nr. 77/10 und derCDU-Fraktion, Reg. Nr. 81/10.Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Haushaltssatzung 2011 Beschluss-Nr.: 12/10-6Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt:1. den am 21.10.2010 vorgelegten Haushaltplanentwurf

2011 mit den aufgezeigten Veränderungen sowie die Haus-haltssatzung 2011 in der sich daraus ergebenden end-gültigen Fassung:

2. den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2010 bis2014.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen; 9 Nein-Stimmen;11 Stimmenthaltung

Anschubfinanzierung im Rahmen der Kreisgebietsneuglie-derungBeschluss-Nr.: 12/10-7Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt die 3. Fortschrei-bung des Maßnahmeplanes zur Verwendung der Mittel ausder Anschubfinanzierung.Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Jahresrechnung 2009 Beschluss-Nr.: 12/10-8Der Stadtrat der Stadt Plauen stellt nach der Durchführung derörtlichen Prüfung gemäß § 104 Sächsische Gemeindeord-nung die Jahresrechnung 2009 mit Einnahmen von141.752.204,82 Euro und Ausgaben von 141.752.204,82Euro fest und nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprü-fungsamtes zur Jahresrechnung 2009 zur Kenntnis.Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Überplanmäßiger HaushaltsmittelBeschluss-Nr.: 12/10-9Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt die Bereitstellungüberplanmäßige Haushaltsmittel in der Haushaltstelle „Zinsenfür Erstattungen“ in Höhe von 129.000 Euro.Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Beschluss-Nr.: 12/10-10Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt die Bereitstellungüberplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 141.369,45 Eurozur Zahlung der Gewerbesteuerumlage für 2010.Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Kulturbetrieb der Stadt Plauen Beschluss-Nr.: 12/10-111. Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt die Übertragung

der aufgeführten Vermögenswerte der Stadt Plauen mit ei-nem Wert in Höhe von insgesamt 6.655.680,64 Euro indas Vermögen des Eigenbetriebes „Kulturbetrieb der StadtPlauen“.

2. Die Vermögensübertragung erfolgt mit Wirkung vom01.01.2011.

3. Die Sacheinlage ist bezüglich des per 31.12. 2010 im Buch-wert enthaltenen Anteils an Fördermitteln in Höhe von2.533.016,04 Euro als Sonderposten, in Höhe von4.122.664,60 Euro als Kapitalrücklage zu passivieren.

4. Soweit noch geringfügige Wertkorrekturen infolge Zu-schreibungen bis zum 31.12.2010 erforderlich sind, sinddiese auf dem Verwaltungsweg vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Finanzielle Zuwendungen für Neugeborene Beschluss-Nr.: 12/10-12Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt, die Richtlinie zurGewährung finanzieller Leistungen für Neugeborene der StadtPlauen vom 14.2.2008 zum 31.12.2010 außer Kraft zu set-zen und die neugefasste Richtlinie zur Gewährung finanziel-ler Zuwendungen für Neugeborene zum 1.1.2011 zu be-schließen. (siehe Amtliche Bekanntmachungen S. 11)Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Eigenbetrieb Gebäude- und Anlagenverwaltung Beschluss-Nr.: 12/10-131. Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt den Wirtschafts-

plan des Eigenbetriebes Gebäude- und Anlagenverwaltungder Stadt Plauen für das Jahr 2011,– mit Erträgen in Höhe von 14.048.626 Euro und Auf-

wendungen in Höhe von 14.111.182 Euro, somit mit ei-nem Verlust in Höhe von 62.556 Euro im Erfolgsplan,

– mit einem Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätig-keit in Höhe von 252.644 Euro, einem Mittelabfluss ausInvestitionstätigkeit in Höhe von 240.000 Euro und ei-nem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhevon 74.355 Euro im Liquiditätsplan.

2. Eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investiti-onsfördermaßnahmen wird nicht erteilt.

3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wirdauf 50.000 Euro festgesetzt.

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500.000Euro festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltung

Stadtkonzept Plauen 2022Beschluss-Nr.: 12/10-14Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt das Teilfachkonzept„Kultur“ als Teil des Stadtkonzeptes Plauen 2022.Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine StimmenthaltungBeschluss-Nr.: 12/10-15Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt das Fachkonzept„Wohnen“ mit Arbeitsstand vom 15.11.2010.Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; 3 StimmenthaltungenBeschluss-Nr.: 12/10-16Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt:1. das „Stadtkonzept Plauen 2022 / Gesamtkonzept und Um-

setzungsstrategie“ mit Leitbild, Leitlinien, Strategiefeldern,Hauptzielen und Anforderungen an die Arbeitsweisen – inder aktuellen Fassung – als verbindliche Grundlage einesgesamtstädtisch vernetzenden Handlungsprozesses,

2. die weiteren Arbeitsschritte zur Konzeptumsetzung. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; 1 Stimmenthaltung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüssegefasst.

Satzung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland über die Schülerbeförderung

Inhaltsübersicht:

§ 1 Aufgaben des Zweckverbandes Öffentlicher Perso-nennahverkehr Vogtland

§ 2 Geltungsbereich§ 3 Beförderungsanspruch§ 4 Nächstgelegene Schule§ 5 Leistungen beim Besuch einer anderen als der nächst-

gelegenen Schule§ 6 Stundenplanmäßiger Unterricht§ 7 Mindestentfernungen / Zumutbarkeitsgrenze§ 8 Wegstrecke zur Haltestelle§ 9 Rangfolge der Verkehrsmittel§ 10 Gestaltung der Linien, Fahrpläne und Haltestellen§ 11 Wartezeiten§ 12 Organisation der Beförderung im Linienverkehr,

Fahrausweise, Antragsverfahren§ 13 Verfahren ab Klassenstufe 11§ 14 Organisation der Beförderung außerhalb des Linien-

verkehrs§ 15 Entsprechende Klassenstufen§ 16 Frist § 17 Verwaltungskosten § 18 Inkrafttreten

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Seite 13AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

§ 1 Aufgaben des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland

(1) 1Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogt-land (Zweckverband ÖPNV Vogtland) ist Träger der not-wendigen Beförderung der Schülerinnen und Schüler –nachfolgend Schüler genannt – auf dem Schulweg zumBesuch der öffentlichen Schulen und der staatlich ge-nehmigten Ersatzschulen, die sich auf seinem Gebiet be-finden, soweit in § 2 nicht anders definiert.

(2) 1Er organisiert die gesamte Schülerbeförderung in seinemGebiet nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und dieserSatzung. 2Er arbeitet dabei mit den Schulträgern, denSchulen und den Beförderungsunternehmen zusammen.

§ 2 Geltungsbereich(1) 1Schüler erhalten auf Antrag Leistungen zur Beförderung

nach den Maßgaben dieser Satzung, wenn sie Schulenim Sinne von §§ 5 bis 13 des Schulgesetzes für den Frei-staat Sachsen (SchulG) und § 3 des Gesetzes über Schu-len in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) im Gebiet desVogtlandkreises besuchen, soweit in den Absätzen 2 und3 nicht anders definiert. 2Satz 1 gilt nicht für Schüler,–die ein Entgelt aus einem Berufsausbildungsverhältnis

erhalten. –die dem Grunde nach Anspruch nach dem Bundesaus-

bildungsförderungsgesetz oder dem Arbeitsförderungs-gesetz haben.

– für die keine Schulpflicht mehr besteht.3Schüler, die eine staatlich genehmigte Ersatzschule nach§ 3 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft be-suchen, erhalten Beförderungsleistungen, die den Leis tun -gen beim Besuch einer öffentlichen Schule entsprechen.

(2) 1Schüler, die eine Schule im Landkreis Greiz oder im Saale-Orla-Kreis besuchen, erhalten auf Antrag Leistungen nachdieser Satzung in entsprechender Weise. 2Voraussetzungist, dass der Schüler in einer Gemeinde des Vogtland-kreises wohnt, die auf Grund des Staatsvertrages zwi-schen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringenüber die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom11.02.1992 oder des zweiten Staatsvertrages zwischendem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen überdie Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom31.05.1994 in das Gebiet des ehemaligen LandkreisesPlauen eingegliedert wurde und Schulgewohnheiten vordem Gebietswechsel fortgesetzt werden sollen. 3Weiter-hin werden die entsprechenden Leistungen nur dann ge-währt, wenn eine Schule der gewählten Schulart in derUmgebung der Wohnung des Schülers, die mit einem zu-mutbaren Schulweg zu erreichen ist, nicht vorhanden ist.

(3) 1Schüler mit Wohnsitz im Vogtlandkreis, für die aufgrundihres Wohnortes der Absatz 2 nicht angewendet werdenkann und die dennoch eine Schule im Landkreis Greizoder im Saale-Orla-Kreis besuchen sowie Schüler, die eineSchule in den Landkreisen Zwickau, Erzgebirgskreis, Land-kreis Hof oder in der Kreisfreien Stadt Hof besuchen, er-halten auf Antrag eine Kostenerstattung in Höhe dertatsächlich anfallenden Beförderungskosten, soweit diesenicht über die Beförderungskosten zur nächstgelegenenSchule der gewählten Schulart im Vogtlandkreis hinaus-gehen. 2Anderenfalls kann lediglich ein Betrag in Höheder Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule dergewählten Schulart im Vogtlandkreis erstattet werden.3Beim Besuch einer staatlich genehmigten Ersatzschule infreier Trägerschaft wird für die Vergleichsberechnung nachSatz 1 die nächstgelegene staatliche Schule der gewähl-ten Schulart im Vogtlandkreis herangezogen. 4SoweitSchüler jedoch Leistungen von dem Landkreis erhalten, inwelchem sich die Schule befindet, besteht kein Anspruchauf Kostenerstattung nach dieser Satzung. 5Ein Beförde-rungsorganisationsanspruch besteht nicht, mit Ausnahmedes Besuchs der Carolinenschule, Förderschule für geis -tig Behinderte in Greiz-Obergrochlitz, soweit der Beförde-rungsaufwand geringer ist, als an die nächstgelegeneSchule für geistig Behinderte im Vogtlandkreis.

6Die Kostenerstattung nach Satz 1 bzw. 2 ist in zwei Stu-fen zu beantragen. 7Vor Beginn des Schuljahres bzw. bei Anmeldung an ei-ner Schule in den o.g. Landkreisen ist ein Antrag zu dieserLeistung dem Grunde nach einzureichen. 8Der entspre-chende Auszahlungsantrag ist nach Ablauf eines Schul-jahres bis zum 31.10. (Ausschlussfrist), der auf das Schul-jahresende folgt, zu stellen. 9Diesem Antrag ist eine schrift-liche Bescheinigung des Schulleiters über den Schulbe-such im relevanten Schuljahr beizufügen. 10Des Weiterensind die erbrachten Beförderungskosten nachzuweisen(Fahrscheine, Quittungen etc.).

§ 3 Beförderungsanspruch

(1) 1Schüler, die unter Berücksichtigung der Mindestentfer-nungen / Zumutbarkeitsgrenzen gemäß § 7 dieser Sat-zung die nächstgelegene Pflicht- bzw. Wahlschule besu-chen, haben einen Beförderungsanspruch. 2Der Beförde-rungsanspruch erstreckt sich auf den Besuch des stun-denplanmäßigen Unterrichts (§ 6) und umfasst einen An-spruch auf Organisation der Beförderung und Kostentra-gung durch den Zweckverband ÖPNV Vogtland.

(2) 1Ein Beförderungsanspruch zu einer anderen als in Ab-satz 1 geregelten Schule besteht grundsätzlich nicht. 2Erkann ausnahmsweise jedoch ganz oder teilweise über-

nommen werden, wenn dies aus pädagogischen (in derNatur des Schülers liegend, nicht die Schulwahl betref-fend) oder vergleichbaren Gründen erforderlich erscheint.

(3) 1Beförderungsanspruch besteht ebenfalls bei Probebe-schulungen, Diagnoseverfahren zum Wechsel an eine an-dere Schule, der Beschulung von Austauschschülern undähnlichen zeitbegrenzten Anspruchsvoraussetzungen.

(4) 1Bei nicht dauerhaften gesundheitlichen Einschränkun-gen des Schülers besteht unabhängig vom Schulweg fürdie maximale Dauer von 15 Schultagen Beförderungsan-spruch, soweit diese durch ein amtsärztliches Gutachtenbestätigt sind. 2Der Beförderungsanspruch besteht nichtfür Schüler, die eine andere als die nächstgelegene Pflicht-bzw. Wahlschule besuchen.

(5) 1Beim Wohnungswechsel im 2. Schulhalbjahr des jeweilslaufenden Schuljahres sowie innerhalb der Klassenstufe4 bei Grundschülern, Klassenstufe 9 beim Hauptschul-bildungsgang, Klassenstufe 10 beim Realschulbildungs-gang und Klassenstufe 11 an allgemeinbildenden Gym-nasien und berufsbildenden Schulen wird unter Berück-sichtigung der Mindestentfernungen / Zumutbarkeits-grenzen (§ 7) dieser Satzung ein Beförderungsanspruchbis zum Ende des jeweils laufenden Schuljahres bzw.Schulbesuchs begründet.

(6) 1Ist gegen einen Schüler eine Ordnungsmaßnahme i. S.v. § 39 Absatz 2 Nr. 4 und 5 SchulG ausgesprochen wor-den, so erstreckt sich sein Beförderungsanspruch lediglichauf Erstattung der Beförderungskosten, die dem Zweck-verband ÖPNV Vogtland beim Besuch der Schule nach Ab-satz 1 entstehen würden. 2Darüber hinausgehende Be-förderungskosten und die gesamte Beförderungsorgani-sation sind vom Schüler bzw. seinen Eltern oder den sonstSorgeberechtigten zu tragen. 3Dies gilt auch, wenn die El-tern oder die sonst Sorgeberechtigten den Schüler zur Ab-wendung einer Maßnahme nach § 39 SchulG in einer an-deren Schule unterbringen.

(7) 1Der Beförderungsanspruch nach Absatz 1 entfällt nachEntscheidung des Zweckverbandes ÖPNV Vogtland befris -tet oder auf Dauer, wenn Schüler durch ihr Fehlverhaltenandere mitfahrende Schüler belästigen oder gefährdenoder das Fahrzeug beschädigen und pädagogische Maß-nahmen ohne Erfolg geblieben sind. 2Vor einer solchenMaßnahme sind der Schüler, im Falle seiner Minder-jährigkeit auch die Eltern oder die sonst Sorgeberechtig-ten und die Schule zu hören. 3Bei einem Fehlverhaltenmit einem besonders hohen Gefährdungsgrad für die mit-fahrenden Schüler, weiteren Fahrgästen und das Fahr-zeug, kann auf vorausgehende pädagogische Maßnah-men und die Anhörung verzichtet werden.

4Soweit öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden, kannauch das Beförderungsunternehmen entscheiden. 5Die-ser Absatz ist für das Fehlverhalten an Haltestellen ent-sprechend anzuwenden.

§ 4 Nächstgelegene Schule

(1) 1Die nächstgelegene Schule im Sinne dieser Satzung istbei Pflichtschulen (Grundschule) die Schule, in deren Schul-bezirk der Schüler wohnt und bei Wahlschulen (Mittel-schule, Gymnasium) die Schule, die unter Berücksichti-gung des gewählten Bildungsganges mit dem geringstenBeförderungsaufwand (Kosten für öffentliche Verkehrs-mittel, Bestehen oder Nichtbestehen einer öffentlichenVerkehrsverbindung) zu erreichen ist (siehe Anlage zurSatzung).

(2) 1Abweichend von Absatz 1 gilt für Mittelschulen und all-gemein bildende Gymnasien folgendes:

1. SchulzweckverbandWohnen Schüler in einem Ortsteil einer Gemeinde, dieMitglied eines Schulzweckverbandes ist und dieser Zweck-verband ist Träger einer dieser beiden Schularten, danngilt diese Schule auch als nächstgelegene.

2. Einheitliches Gemeindegebiet / StadtgebietWohnen Schüler in einer Gemeinde / Stadt, die Trägermehrerer Mittelschulen oder Gymnasien ist, gelten alleSchulen dieser Art als nächstgelegene.

3. In die Stadt Plauen eingegliederte OrtsteileFür die in die Stadt Plauen eingegliederten Ortsteile Straß-berg und Neundorf gilt die Mittelschule Weischlitz nebenden sich aus Absatz 1 und der vorstehenden Nr. 2 erge-benden Mittelschulen als nächstgelegene.

§ 5 Leistungen beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule

(1) 1Besucht ein Schüler eine im Vogtlandkreis gelegeneSchule, die vom Geltungsbereich dieser Satzung betrof-fen ist und besteht kein Beförderungsanspruch nach § 3Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erhält der Schüler bzw.seine Eltern oder die sonst Sorgeberechtigten auf Antrageine Erstattung der Beförderungskosten, die bei Benut-zung öffentlicher Verkehrsmittel nach dem jeweils gülti-gen günstigsten Tarif entstehen würden.

(2) 1Ein Anspruch auf Beförderungsorganisation durch denZweckverband ÖPNV Vogtland besteht nicht. 2Die Art undWeise der Beförderungsorganisation durch den Schüler

bzw. durch seine Eltern oder die sonst Sorgeberechtigtenbleibt im Falle von Leistungen des Zweckverbandes ÖPNVVogtland nach Absatz 1 unberührt.

3Die Leistungen nach diesen Regelungen sind in zwei Stu-fen zu beantragen. 4Vor Beginn des Schuljahres bzw. bei Anmeldung an ei-ner anderen als der nächstgelegenen Schule ist ein An-trag zu dieser Leistung dem Grunde nach einzureichen.5Der entsprechende Auszahlungsantrag ist nach Ablaufeines Schuljahres bis zum 31.10. (Ausschlussfrist), derauf das Schuljahresende folgt, zu stellen. 6Diesem Antragist eine schriftliche Bescheinigung des Schulleiters überden Schulbesuch im relevanten Schuljahr beizufügen.

7Wenn die Eltern oder die sonst Sorgeberechtigten die Be-förderungsorganisation mit öffentlichen Verkehrsmittelnvorsehen, kann vom Prinzip der nachträglichen Erstattungder Beförderungskosten abgesehen werden und demSchüler stattdessen durch den Zweckverband ÖPNV Vogt-land über die jeweilige Schule ein Jahresfahrausweis aus-gehändigt werden. 8Ein Beförderungsorganisationsan-spruch ist daraus jedoch nicht abzuleiten.

(3) 1Stellen Schüler bzw. deren Eltern oder die sonst Sorge-berechtigten, die in einem anderen Landkreis wohnen, ei-nen Antrag nach Absatz 1, ist bei der Feststellung des Er-stattungsbetrages ein in der Schülerbeförderungssatzungoder einer entsprechenden Satzung des Wohnsitzland-kreises geregelter Eigenanteil der Eltern bzw. der sonstSorgeberechtigen zu berücksichtigen.

2Absatz 2 Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend.

3Der Erstattungsantrag kann vor Ablauf des Schuljahres ge-stellt und bewilligt werden, wenn der Antragsteller die Be-förderung des Schülers mit öffentlichen Verkehrsmittelnorganisiert und dafür einen Jahresfahrausweis erworbenhat.

(4) 1Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schüler,die nach § 3 Absatz 7 dieser Satzung von der Beförde-rung ausgeschlossen wurden oder die ihren Beförde-rungsanspruch nach § 3 Absatz 6 verwirkt haben.

§ 6 Stundenplanmäßiger Unterricht

(1) 1Stundenplanmäßiger Unterricht ist der für den Schülerin der jeweiligen Klassenstufe nach der Stundentafel ver-bindlich zu besuchende Pflicht- und Wahlpflichtunterricht.2Bei Unterbrechung des Unterrichts oder vorzeitiger Be-endigung ergibt sich kein Anspruch auf Beförderung.

3Die Teilnahme an Ganztagsangeboten (nachweispflich-tig) ist stundenplanmäßiger Unterricht, sofern die Ange-bote im Stundenplan ausgewiesen sind und unter Auf-sicht stattfinden. 4Eine Beförderung erfolgt unter Maß-gabe des § 10 Abs. 1 Satz 6 dieser Satzung.

5Betriebspraktika, die laut Stundentafel verbindlich vorge-sehen sind, gehören zum stundenplanmäßigen Unterricht. 6Soweit Schüler ein planmäßiges Betriebspraktikum ab-solvieren, sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.7Nach Beendigung des Praktikums erstattet der Zweck-verband ÖPNV Vogtland auf Antrag und unter Vorlage derFahrscheine die Kosten für die Benutzung des günstigs tenöffentlichen Verkehrsmittels, soweit der Schüler das Be-triebspraktikum in einem Unternehmen oder Unterneh-mensteil, welches im Gebiet des Vogtlandkreises liegt, ab-solviert. 8Der entsprechende Auszahlungsantrag ist spä-testens bis zum 31.10. (Ausschlussfrist), der auf das Schul-jahresende folgt, zu stellen. 9Eine Beförderungsorganisa-tion durch den Zweckverband ÖPNV Vogtland erfolgt nicht. 10Die Sätze 6 und 9 gelten nicht für Schüler der Förder-schulen für geistig Behinderte.

(2) 1Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören

–nachmittägliche Angebote im Rahmen von Arbeitsge-meinschaften.

–die Betreuung vor und nach dem Unterricht in einer Kin-dertageseinrichtung nach § 1 Absatz 1 des Gesetzesüber Kindertageseinrichtungen (SäKitaG) in seiner je-weils gültigen Fassung.

–sonstige Veranstaltungen, wie beispielsweise die Teil-nahme an Betriebsbesichtigungen, Jugendspielen,Schülerwettbewerben, Exkursionen, Jahresausflügen,Projekttagen, Studienfahrten, Schullandheimaufenthal-ten und Veranstaltungen während der Ferien.

–ganztägige Betreuung von Schülern in den Schulenwährend der Ferien. 2Das gilt auch für Schüler der För-derschulen.

(3) 1Soweit zur Absolvierung des stundenplanmäßigen Un-terrichtes innerschulische Wege, z. B. zwischen Haupt-und Außenstelle einer Schule, zum Sportplatz oder zumSchwimmunterricht, notwendig sind (Unterrichtswege), fin-det diese Satzung keine Anwendung.

§ 7 Mindestentfernungen / Zumutbarkeitsgrenze

(1) 1Ein Beförderungsanspruch besteht, wenn der Weg zwi-schen Wohnung des Schülers und Schule (Schulweg) fürSchüler der Klassenstufen 1 bis 4 mehr als 2 km und fürSchüler ab Klassenstufe 5 mehr als 3,5 km beträgt.

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(2) 1Ein Beförderungsanspruch besteht, wenn eine dauerndeBehinderung, eine andere amtsärztlich festgestellte kör-perliche Beeinträchtigung oder eine durch den Schulpsy-chologen bzw. einen Psychologen des Gesundheitsamtesfestgestellte psychische Beeinträchtigung die Beförderungdes Schülers, unabhängig von der Mindestentfernungnach Absatz 1, erfordert. 2Die bloße Berufung auf ein Miss -verhältnis zwischen dem Körpergewicht des Schülers unddem Gewicht des mitzuführenden Ranzens und ggf. an-derer Materialien reicht insoweit nicht aus.

(3) 1Ein Beförderungsanspruch besteht, wenn der Schulwegeine besondere Gefahr für die Sicherheit, das Leben oderdie Gesundheit des Schülers bedeutet. 2Dies ist insbe-sondere der Fall, wenn der Schulweg entlang einer ver-kehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Rand-streifen (mindestens 0,5 m) führt. 3Die bei der Teilnahmevon Kindern im Straßenverkehr üblicherweise auftretendeGefahr gilt nicht als besondere Gefahr im Sinne dieserSatzung. 4Das Vorbeigehen an öffentlichen Gebäuden, öffentlichenPlätzen und ungenutzten bzw. brachen Grundstücken stelltebenfalls keine besondere Gefahr im Sinne dieser Sat-zung dar. 5Das gilt auch für das Passieren von Grund-stücken auf welchen durch die öffentliche Hand oder freieTräger in Übereinstimmung mit den geltenden Rechts-vorschriften spezielle Einrichtungen betrieben werden(z. B. Justizvollzugsanstalt, Wohnheime und dgl.).

(4) 1Als Wohnung des Schülers gilt der Ort des gewöhnlichenAufenthalts zum Zwecke des Schulbesuchs. 2WohnenSchüler zum Zwecke des Schulbesuchs in einem Heimoder Internat, gilt zur Feststellung des Anspruches nach die-ser Satzung das Heim oder das Internat oder vergleich-bare Einrichtung als gewöhnlicher Aufenthalt des Schülers.3Für Heimfahrten (Ferien, Wochenenden, Schuljahresbe-ginn, -ende) findet diese Satzung keine Anwendung.

§ 8 Wegstrecke zur Haltestelle

1Wegstrecken zwischen Wohnung und nächstgelegener Hal-testelle eines öffentlichen Verkehrsmittels oder des Sam-melpunktes im freigestellten Schülerverkehr oder der im Ein-zelfall vom Zweckverband ÖPNV Vogtland festgelegten Hal-testelle sowie von der Haltestelle zur Schule und umgekehrtwerden grundsätzlich eigenständig zurückgelegt. 2Die Schülerbzw. deren Eltern oder die sonst Sorgeberechtigten tragenhierfür die alleinige Verantwortung. 3In den Fällen des § 7 Ab-sätze 1 bis 3 wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,40€ je Besetztkilometer nach vorheriger Genehmigung durchden Zweckverband ÖPNV Vogtland gewährt.

§ 9 Rangfolge der Verkehrsmittel

(1) 1Die Schülerbeförderung ist grundsätzlich mit öffentlichenVerkehrsmitteln durchzuführen. 2Umstiege sind dabei zu-mutbar.

(2) 1Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittels nicht mög-lich, so wird auf der Grundlage der Verordnung über die Be-freiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschrif-ten des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Ver-ordnung) durch den Abschluss von Dienstleistungsver-trägen mit Beförderungsunternehmen eine entsprechendeBeförderung organisiert. 2Es besteht grundsätzlich keinRechtsanspruch auf eine Einzelbeförderung. 3Aus Grün-den der Wirtschaftlichkeit werden die Fahrten koordiniert.

(3) 1In weiteren begründeten Ausnahmefällen kann der Zweck-verband ÖPNV Vogtland den Beförderungsanspruch nach§ 3 Absätze 1 und 2 dieser Satzung dadurch erfüllen, dassdem Schüler bzw. seinen Eltern oder den sonst Sorgebe-rechtigten bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugeseine Wegstreckenentschädigung von 0,40 € je Besetzt-kilometer gezahlt wird. 2Die Benutzung eines privatenKraftfahrzeuges muss vorher durch den ZweckverbandÖPNV Vogtland gestattet worden sein. 3Eine solche Ge-stattung ist nur möglich, wenn die Benutzung öffentlicherVerkehrsmittel unter Berücksichtigung aller Umstände,insbesondere Umsteigezeiten, sonstige Wartezeiten undFahrzeit eine unbillige Härte für den Schüler darstellenwürden. 4Satz 3 ist für Schüler von Schulen gemäß § 13Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 SchulG nicht anzuwenden.

§ 10 Gestaltung der Linien, Fahrpläne und Haltestellen

(1) 1Die Schüler nutzen die Linien und Sonderlinien der Un-ternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse,Eisen- und Straßenbahnen). 2Die Schulen müssen ihrenBedarf rechtzeitig beim Zweckverband ÖPNV Vogtland an-melden. 3Zur Vorbereitung eines neuen Schuljahres ist derBedarf bis zum 28.02. bzw. bei den künftigen Klassenstufen1 und 5 bis zum 31.05., der dem Schuljahr vorausgeht,beim Zweckverband ÖPNV Vogtland anzumelden. 4Bei der Erstellung des Stundenplanes ist der bekannteFahrplan des öffentlichen Linienverkehrs zu beachten.5Die Stundenpläne sollten möglichst so gestaltet werden,dass unter Beachtung des § 11 (Wartezeiten) pro Schul-standort eine Fahrt zum Unterrichtsbeginn und nach Un-terrichtsschluss bis zu 2 Fahrten in die Wohnorte ausrei-chend sind. 6Für die Beförderung nach der Teilnahme amGanztagsangebot ist für Schüler mit Beförderungsanspruch(§ 3) täglich eine weitere Rückfahrt je Schulstandort mög-lich.

(2) 1Die für den Schülerverkehr relevanten Fahrten der öf-fentlichen Linien sollen in ihrer Streckenführung so ge-staltet werden, dass sie für die Schüler keine unzumut-baren Belastungen aufgrund zu langer Fahrzeiten dar-stellen.

(3) 1Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.

(4) 1Die Schulträger legen in Zusammenarbeit mit dem Zweck-verband ÖPNV Vogtland die Haltestellen der Linien desöffentlichen Personennahverkehrs einschließlich beson-derer Schulbushaltestellen in der Nähe der Schulen fest.Die Errichtung dieser und die Verantwortung für den bau-lichen Zustand und die Sicherheit richten sich nach den Ge-setzlichkeiten. 2Im Übrigen sind die kreisangehörigenStädte und Gemeinden in ihrem Gebiet für Ordnung undSauberkeit an den Haltestellen verantwortlich.

(5) 1Die Aufsicht an den Haltestellen liegt im Ermessen derSchulträger bzw. der kreisangehörigen Städte und Ge-meinden. 2Befinden sich Haltestellen direkt an den Schu-len, organisiert der Schulleiter im Rahmen der Aufsichts-pflichten der Schule eine Haltestellenaufsicht.

(6) 1Zur Sicherung der Schulwege und zur Ausbildung vonSchülerlotsen sollen der Zweckverband ÖPNV Vogtland,die Schulträger und die Schulleitungen eng mit den Ver-kehrswachten und zuständigen Polizeirevieren zusam-menarbeiten.

(7) 1Neben der Verkehrserziehung in Kindergärten oder Grund-schulen haben in erster Linie die Eltern oder die sonstSorgeberechtigten die Verantwortung und Verpflichtungfür die Verkehrserziehung ihrer Kinder zu sorgen. 2Sie soll-ten die Kinder bereits vor Schulbeginn und auch weiterkontinuierlich auf dem Weg zur selbstständigen Ver-kehrsteilnahme erziehen.

§ 11 Wartezeiten

(1) 1Eine Wartezeit von jeweils bis zu 45 Minuten vor Beginnund nach Ende des Unterrichts an den Schulen bzw. Hal-testellen gilt als zumutbar. 2Es besteht kein Anspruch aufAnpassung der Fahrzeiten an individuelle Bedürfnisse.

(2) 1Bei Schülern berufsbildender Schulen ist eine längereWartezeit zumutbar. 2Gleichfalls ist eine längere Warte-zeit zumutbar, soweit mindestens eine Hinfahrt zur Schuleund zwei Rückfahrten (§ 10 Absatz 1) unter Beachtungder vorgenannten Wartezeit gewährleistet sind.

§ 12 Organisation der Beförderung im Linienverkehr, Fahrausweise, Antragsverfahren

(1) 1Schüler der Klassenstufen 1 bis 10 und entsprechenderKlassenstufen (§ 15), für die ein Beförderungsanspruchnach § 3 Absätze 1 und 2 besteht und die regelmäßig einöffentliches Verkehrsmittel nutzen, erhalten auf Antragdurch den Zweckverband ÖPNV Vogtland über die jewei-lige Schule einen Jahresfahrausweis / eine Fahrberechti-gung. 2Der Antrag auf einen Jahresfahrausweis ist recht-zeitig vor Schuljahresbeginn eines neuen Schuljahres oderbei Änderung der persönlichen Verhältnisse zu stellen.

3Zur Vorbereitung eines neuen Schuljahres informiert derZweckverband ÖPNV Vogtland über die Schulen und imKreisjournal über die Antragstellungszeiträume und stelltein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.

4Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Antragesbeim Zweckverband ÖPNV Vogtland ist der Schüler bzw.seine Eltern oder die sonst Sorgeberechtigten.

5Es wird eine Bearbeitungszeit bis zu einem Monat ab Ein-gang des vollständigen Antrages beim Zweckverband ÖPNVVogtland eingeräumt.

6Ein für ein Schuljahr erteilter Jahresfahrausweis ist auchim laufenden Schuljahr dem Zweckverband ÖPNV Vogt-land zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für seineErteilung nicht mehr vorliegen, wie beispielsweise bei Um-zug und Schulwechsel. 7Wird dieses durch den Antrag-steller nicht beachtet, hat er dem Zweckverband ÖPNVVogtland den dadurch entstandenen Mehraufwand zu er-setzen.

(2) 1Der Fahrausweis ist beim Betreten des Verkehrsmittelsdem Fahrer unaufgefordert vorzuzeigen. 2Kann der Fahr -ausweis nicht vorgewiesen werden, ist eine Beförderungnur gegen Entgelt nach dem gültigen Tarif des Verkehrs-unternehmens möglich. 3In diesem Fall besteht jedochkein Kostenerstattungsanspruch.

(3) 1Bei Verlust des Fahrausweises wird dem Schüler auf An-trag durch das zuständige Verkehrsunternehmen ein Zwei-texemplar ausgestellt. 2Für die Ausstellung eines Zweit-oder weiteren Exemplars ist das Verkehrsunternehmenberechtigt, ein Entgelt zu verlangen.

§ 13 Verfahren ab Klassenstufe 11

(1) 1Schüler ab der Klassenstufe 11 und entsprechender Klas-senstufen (§ 15), für die ein Anspruch nach § 3 Absätze1 und 2 besteht und die regelmäßig ein öffentliches Ver-kehrsmittel nutzen, können entsprechend des § 12 aufAntrag durch den Zweckverband ÖPNV Vogtland über die

jeweilige Schule einen Jahresfahrausweis erhalten oderin eigener Regie selbst Fahrscheine nach dem günstig-sten Tarif der öffentlichen Verkehrsmittel erwerben unddie Kosten dafür tragen. 2Bei eigenem Erwerb von Fahrscheinen entsteht ein Er-stattungsanspruch gegen den Zweckverband ÖPNV Vogt-land. 3Die Erstattung wird auf Antrag gewährt und bemisstsich nach dem günstigsten Tarif für öffentliche Verkehrs-mittel.

(2) 1Die Erstattung des Betrages nach Absatz 1 Satz 2 erfolgtauf Antrag. 2Der Antrag ist spätestens bis zum 31.10. (Aus-schlussfrist), der auf das Ende des zu erstattenden Schul-jahres folgt, an den Zweckverband ÖPNV Vogtland zu rich-ten. 3Die Kostenerstattung erfolgt innerhalb von 2 Mona-ten nach Stellung des Antrages und Vorlage der Original-fahrscheine.

§ 14 Organisation der Beförderung außerhalb des Linienverkehrs

1Können Schüler aller Klassenstufen aufgrund einer kör-perlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder aus an-deren unabweisbaren Gründen den Schulweg nicht mitden öffentlichen Verkehrsmitteln absolvieren, sind dieseauf Antrag über Dienstleistungsverträge im Rahmen derfreigestellten Beförderung in spezielle Touren einzuord-nen. 2Für die Antragstellung gilt § 12 Absatz 1 Sätze 2 bis4 entsprechend. 3Die Schulen sollen ihren Bedarf recht-zeitig beim Zweckverband ÖPNV Vogtland anmelden. 4ZurVorbereitung eines neuen Schuljahres soll der konkrete Be-darf an Touren im Rahmen der freigestellten Schülerbe-förderung bis zum 31.05., der dem Schuljahr vorausgeht,angemeldet werden. 5Es wird eine Bearbeitungszeit bis zu einem Monat ab Ein-gang des vollständigen Antrages und ab Vorlage der er-forderlichen Angaben, insbesondere der Unterrichtszei-ten, durch den Schüler bzw. seine Eltern oder die sonst Sor-geberechtigten oder die jeweilige Schule beim Zweckver-band ÖPNV Vogtland eingeräumt.

§ 15 Entsprechende Klassenstufen

(1) 1Den Klassenstufen 1 bis 4 entsprechen die Grundstufeund das erste Jahr der Mittelstufe der Förderschule fürgeistig Behinderte sowie zum Zweck der Sicherung einesbestimmten Förderbedarfs eingerichtete Klassen an Grund-schulen.

(2) 1Den Klassenstufen 5 bis 6 entsprechen das zweite unddritte Jahr der Mittelstufe der Förderschule für geistig Be-hinderte sowie zum Zweck der Sicherung eines bestimm-ten Förderbedarfs eingerichtete Klassen an Mittelschu-len.

(3) 1Den Klassenstufen 7 bis 10 entsprechen

–die Ober- und Werkstufe der Förderschule für geistig Be-hinderte.

–Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsgrundbil-dungsjahr (BGJ) nach Abgang von der Mittelschule, demGymnasium oder der Schule zur Lernförderung, wenndie Grund- und Mittelschule, das Gymnasium oder dieSchule zur Lernförderung zusammen nicht länger als 9Schuljahre besucht wurden (Dauer der Vollzeitschul-pflicht).

(4) 1Den Klassenstufen 11 und höheren Stufen entsprechen

–die Stufen des beruflichen Gymnasiums.–die Stufen der zweijährigen Fachoberschule.–Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsgrundbil-

dungsjahr (BGJ) nach Abgang von der Mittelschule, demGymnasium oder der Schule zur Lernförderung, wennGrund- und Mittelschule bzw. Gymnasium oder die Schulezur Lernförderung zusammen mindestens 10 Schuljahrebesucht wurden.

(5) 1Die Absätze 1 bis 4 sind für den gesamten Bereich die-ser Satzung anzuwenden, soweit entsprechende Klas-senstufen betroffen sind.

§ 16 Frist

1Alle in dieser Satzung genannten Fristen zur Stellung vonKostenerstattungsanträgen sind Ausschlussfristen.

§ 17 Verwaltungskosten

1Für die nach dieser Satzung veranlassten Amtshandlungenwerden keine Verwaltungskosten erhoben.

§ 18 Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung inKraft.

Plauen, 01.10.2010

gez.Dr. LenkVerbandsvorsitzender

Page 15: Amtsblatt Plauen

Anlage zu § 4 der Schülerbeförderungssatzung: Verzeichnis über die nächstgelegenen Schulen

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ALLES WAS RECHT IST...Seite 17

Verlagssonderveröffentlichung

Viel zu wenige Men-schen denken daran, Vor-sorge für weniger guteTage zu treffen. Gemeintist hier Vorsorge für denFall, dass infolge eines Un-falls, einer schweren Er-krankung oder durchNachlassen der geistigenKräfte im Alter die höchst-persönlichen Angelegen-heiten nicht mehr selbstgeregelt werden können.Durch eine Vollmacht oderBetreuungsverfügung unddurch eine Patientenver-fügung kann sich jeder auf

einen der oben genanntenFälle vorbereiten. Zu einerZeit, in der man noch Herrseiner Gedanken ist, kannjeder dafür Sorge tragen,dass seinem Willen auchdann entsprochen wird,wenn man diesen nichtmehr selbst äußern kann.

Hierzu gehört auch dieRegelung der Erbfolge z. B.durch die Erstellung einesTestaments oder durchden Abschluss eines Erb-vertrages. Da es in diesenBereichen nicht selten zumissverständlichen Rege-

lungen kommt, die lang-wierige und teilweise teureRechtsstreite nach sichziehen, empfehlen wir,eine auf Ihre persönlicheSituation, Ihre Wünscheund Bedürfnisse zuge-schnittene Beratung in An-spruch zu nehmen.

Hierfür sowie für alleweiteren rechtlichen Pro-bleme im Rahmen unsererSpezialisierung undSchwerpunkte sind wirgern für Sie da und erar-beiten für Sie eine opti-mierte Lösung.

Rechtzeitig alles geregelt ?!

Mit dem Jahreswechsel,d. h. zum 01.01.2011, istes wieder zu einigen ge-setzlichen Neuerungen ge-kommen. Im Verkehrsrechtsind dies u. a. folgendePunkte: 1. Wechselkenn-zeichen – Ab 2011 wird dieKfz-Kennzeichnung mit demsogennanten Wechsel-kennzeichen deutlich ver-einfacht. Zukünftig wird esmöglich sein, dass bis zudrei Fahrzeuge unter einemKennzeichen fahren. Ge-führt darf das Kennzeichendann aber selbstverständ-lich nur jeweils von einemdieser Fahrzeuge.

2. Begleitetes Fahren

mit 17 Jahren – Ab jetztdürfen Jugendliche ab 17Jahren Pkws, Lkws bis 3,5t sowie Pkws mit Anhängerfahren. Dies ist im Regelfallaber nur in Begleitung einesErwachsenen möglich. DerBegleiter muss mindestens30 Jahre alt sein, die Fahr-erlaubnis Klasse B (Pkw)seit mindestens fünf Jahrenbesitzen und darf ins Flens-burg „maximal“ drei Punktehaben.

3. Serienmäßiges Tag-fahrlicht – Neuwagen müs-sen ab 2011 serienmäßigüber das sogenannte Tag-fahrlicht verfügen. EineNachrüstpflicht gibt es nicht.

4. Zu guter Letzt wird esab Januar 2011 an dendeutschen Tankstelleneine neue Benzinsorte ge-ben. Dies ist die Benzin-sorte „E-10“. Diese Ben-zinsorte enthält im Ver-gleich zum herkömmlichenSuper Benzin einen deut-lich höheren Anteil Bio-Ethanol. Autofahrer solltensich vorab vergewissern,ob ihr Pkw für die neueBenzinsorte geeignet ist;ggf. beim Autoherstellernachfragen.

Eine Information derRechtsanwalts- und Steu-erkanzlei Alberter & Kolle-gen. Wir beraten Sie gern.

Neuigkeiten im Verkehrsrecht ab 1.1.2011

• Arbeitnehmer hört voneventl. Insolvenzproble-men seines Arbeitgebers.Er bekommt sein Gehaltimmer verspätet. Der In-solvenzverwalter ficht dieGehaltszahlungen der letz-ten 2 Monate an, weil imfraglichen Zeitraum überdie Insolvenzprobleme sei-nes Arbeitgebers bereitsZeitungsartikel erschienensind. Der Arbeitnehmer mussmeist die 2 Gehaltszah-lungen, die er in der Krisebekommen hat, an die

Masse des Insolvenzver-walters zurückzahlen.

• Ein Mieter konnte vor sei-nem Umzug die letzten 2Mieten nicht bezahlen. Erbat den Vermieter um Ver-rechnung mit der Kaution.Der Verrechnungsvertragund die Verrechnung er-folgten zum Zeitpunkt vordem Auszug. Die Kautionwird aber erst zum Auszugfällig. Der Vermieter muss -te die Kaution an den In-solvenzverwalter zurück-zahlen.

• Bei einem Insolvenz-

schuldner mit 2 unter-haltsberechtigten Perso-nen und einem Nettover-dienst von 1.760,00 €sind 79,01 € pfändbar.Bekommt der Insolvenz-schuldner weiteren Nach-wuchs wird er dadurch3 Personen unterhalts-pflichtig. Berücksichtigtdies der Arbeitgeber nicht,muss das zur Masse ge-flossene Pfändbare bei derMasse bleiben. Ein Be-richtigungsantrag kannnicht rückwirkend gestelltwerden.

… Beispiele aus der Insolvenz

SchwerpunkteErbrecht • Sozialrecht • Miet- und Pachtrecht • Vertragsrecht

Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • VerkehrsrechtStrafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht

Dolores OberdorferRechtsanwältin

auch Fachanwältin fürFamilienrecht

Thomas TruhmRechtsanwalt

auch Fachanwalt fürArbeitsrecht

Neundorfer Str. 88 • 08523 Plauen • Tel.: 03741 / 40 660 10 • Fax: 03741 / 40 660 [email protected] • www.oberdorfer-truhm.de

§RECHTSANWALTS- UND STEUERKANZLEI

ALBERTER & KOLLEGEN

Tätigkeitsschwerpunkte:Vertragsrecht • Gesellschaftsrecht • Rechtsnachfolgefragen

Beratung bei Existenzgründung und -krisenVertretung bei Finanzbehörden und Finanzgerichten

Arbeitsrecht • Verkehrsrecht einschl. Verkehrsordnungs-widrigkeitenrecht • Familienrecht • Bank- und Kapitalanlagenrecht

Steuerberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung

Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Medizinrecht

Plauener Straße 8 • 95028 Hof • E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle Plauen:Uwe Geisler – Rechtsanwalt • Stephan Gumprecht – RechtsanwaltKasernenstraße 1 • 08523 Plauen • Tel. 03741 - 70010 • Fax 7001-99

Neue Adresse: Weststraße 24 • 08523 Plauen

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§§§

Page 18: Amtsblatt Plauen

Am besten lässt es sich seriösund in Frageform formulieren:„Wie ist unsere Stadt attraktivund nachhaltig zu gestalten? Wiewerden wir den Bedürfnissen vonKindern, Familien und älterenMenschen gerecht? Wie könnenwir unsere Wirtschaft optimal un-terstützen? Welche Handlungs-felder haben für uns Priorität?Wie kann man sich auf die neuenHerausforderungen optimal ein-stellen?“ Diese Fragen stellt sichder erste Bürger der Stadt Plauen,Oberbürgermeister Ralf Oberdor-fer. Wobei sich die abstrakten„neuen Herausforderungen“ aufdie griffige Formel bringen lassen:Unsere Städte werden “bunter,älter und ärmer“.

Aber der Oberbürgermeistergeht auch den nächsten Schritt.Er sagt: „Um im Wettbewerb fürInvestoren und Gäste attraktivzu sein und unsere Stadt fit fürdie Zukunft zu machen, müssenwir über Grenzen hinausblickenund vor allem auch langfristigdenken und handeln.“ Seine lo-gische Konsequenz: „Angesichtsder komplexen Problemstellun-gen benötigen wir deshalb einweitsichtiges Strategiepapier,das auch fachübergreifende Lö-sungsansätze aufzeigt.“ RalfOberdorfer definiert das Stadt-konzept Plauen 2022 als „einzentrales Gesamtkonzept“. Esintegriere alle Faktoren derStadtentwicklung. „Im Sinne ei-nes gesamtstädtischen ‚Ent-wicklungsplanes’ handelt es sichdabei um ein strategisch ver-netzendes und allgemeinver-bindliches Basiswerkzeug.“ DerOB drückt die Hoffnung aus,dass damit die täglichen oft pa -rallel laufenden Entscheidungs-prozesse durch die Ausrichtungdes Handelns an einer überge-

ordneten, gesamtstädtischenStrategie auf Dauer „zielgerich-teter, effizienter und wirtschaft-licher“ gestaltet werden könn-ten. Das klingt kompliziert undist es in der Praxis auch.

Größerer Werte-zusammenhang

Das Ganze lässt sich auch prä-sidial und gar nicht mal soschlecht ausdrücken. Horst Köh -ler sagte 2005 auf dem Deut-schen Städtetag, dass „jede Stadteine auf ihre eigenen Bedürfnisseabgestimmte Reform“ brauche.Dabei ginge es um ein eigenesLeitbild und einen eigenen Plan,wie sie mit heimischen Talentenwuchern wolle. Dann bringt es derehemalige Bundespräsident aufden Punkt: „Bei der Gestaltungder tiefgreifenden Veränderun-gen, die der demografische Wan-del mit sich bringt, brauchen wirLeitlinien und Zielvorstellungen.“Und er setzt hinzu, dass es wich-tig sei, „die einzeln parallel ste-henden Überlegungen in einenübergeordneten, größeren undsinnhaften Wertezusammenhangzu stellen“.

Schließlich lässt es sich saloppund umgangssprachlich sagen:Es geht beim StadtkonzeptPlauen 2022 am Ende auchdarum, die „Eier legende Woll-milchsau“ zu erfinden. Anders ge-sagt: Das schier Unmögliche mög-lich zu machen, Ressortdenken

zu überwinden, Einzelentschei-dungen am großen Ganzen aus-zurichten und vor allem (Stuttgart21!) die Bürgerinnen und Bürgerder Stadt mit ihren Aktivitäten,Ideen und Vorschlägen einzube-ziehen.

Solide Vorarbeit geleistet

Im Falle Plauens bedeutet esaber auch, nicht erst beim PunktNull anfangen zu müssen. Gab esin der Vergangenheit doch bereits

die fleißige Erarbeitung des Stadt-konzeptes Plauen 2011. Daraufaufbauend konnte ab April 2006mit einer Auftaktveranstaltung un-ter dem Motto „Stadtkonzept2022 – auf dem Weg zu einer le-bendigen und lebenswerten eu-ropäischen Stadt der Zukunft“ derStartschuss gegeben werden. Un-ter Federführung der Stadtver-waltung fanden bis Ende 200939 Sitzungen in verschiedenenArbeitsgruppen statt: Städtebauund Wohnen, Wirtschaft und Ar-beit, Verkehr, Kultur, Sport, Bil-

dung, Soziales, Handel und Tou-rismus. Über 160 Akteure aus al-len Bereichen des städtischen ge-sellschaftlichen Lebens und derStadtverwaltung beteiligten sich.Es entstanden Fachkonzepte: FürStädtebau und Denkmalpflege,Wohnen, Umwelt, Verkehr, Bil-dung und Erziehung sowie Sozia-les und Gesundheit. Formuliertwurden Konzepte für die Berei-che Wirtschaft/Arbeitsmarkt, Kul-tur und Sport. Die Themen Handelund Tourismus wurden zur exter-nen Erarbeitung vergeben.

Alles klingt nach einer Mengeehrenamtlicher Arbeit. So nimmtes nicht Wunder, dass zu kon-statieren ist, „eine umfassendaussagefähige, inhaltliche Fer-tigstellung der Fachkonzeptesteht noch aus“. Inzwischen ha-ben die Stadträte am 16. De-zember 2010 das „StadtkonzeptPlauen 2022 ...“ in seiner aktu-ellen Fassung als verbindlicheGrundlage eines gesamtstädtischvernetzenden Handlungsprozes-ses beschlossen. Wichtig zu er-kennen ist: Das Gesamtkonzeptund seine strategische Umset-zung bilden einen gesamtstädti-schen Überbau. Danach habensich die Fachplanungen als auchdie Fachkonzepte neu auszu-richten. Danach kann ein Prozessin Gang gesetzt werden, der ge-zielte und im Verbund wirksameMaßnahmen formuliert.

Im Februar wird es darum ge-hen, dass die Einwohnerzahl sinktund mit welchen Folgen fürPlauen zu rechnen ist. L.B.

Was ist und was will das Stadtkonzept 2022?Die Eier legende Wollmilchsau

STADTENTWICKLUNG IM DIALOG Plauen arbeitet am Stadtkonzept 2022

Seite 18

Mitteilungsblatt Plauen

StadtkonzeptP L A U E N2022

Fotos (2): Gesamtansicht von Plauen

Mit dieser Artikelserie wer-den im Zeitraum eines Jahremonatlich einzelne Bereichedes Stadtkonzeptes Plauen2022 vorstellen. Dabei be-steht das Ziel der Serie darin,komplizierte Zusammen-hänge leicht verständlichdarzustellen, um damit Ver-ständnis für das Stadtkon-zept herzustellen. Bei denen,für die es erarbeitet wurde:den Bürgerinnen und Bür-gern der Stadt Plauen, demZentrum für ein starkes Vogt-land.

Page 19: Amtsblatt Plauen

Der anhaltend strenge Winterzeigt auch Auswirkungen auf dieBereitstellung lebensnotwendi-ger Blutpräparate. Als äußerstkritisch schätzt Prof. Dr. TorstenTonn, Medizinischer Geschäfts-führer des DRK-Blutspendedien-stes Ost, den frühen und anhal-tenden Winter für die Patienten-versorgung mit lebensnotwendi-gen Blutpräparaten ein: „Das an-haltende Winterwetter mit Neu -schnee, extremer Glätte und da-mit einhergehend schwierigstenVerkehrsbedingungen hat die Si-tuation noch verschärft. Diese

Faktoren wirken nun direkt aufdas Spenden aufkommen ein. Un-ser ausdrück licher Dank gilt al-len Menschen, die mobil und ge-sund sind und jetzt ein Zeitfens -ter von ca. 45 Minuten für dieBlutspende aufmachen und somithelfen, die Versorgung tau-sender Patienten auch zu Beginndes neuen Jahres in Sachsen si-cherzustellen.“

Blutspendetermine im Januar inPlauen:12.01.2011, 12.00 Uhr - 14.30Uhr, manroland AG, Sanistelle,

Pausaer Str. 28419.01.2011, 10.00 Uhr - 13.00Uhr, Rathaus, Zimmer 154 20.01.2011, 10.30 Uhr - 14.00Uhr, Sparkasse Vogtland, Kom-turhof 2

Dringende Bitte um Blutspenden

Für die Fünfer heißt es auch indiesem Jahr wieder – in welcheSchule geht’s zukünftig? Mittel-schule oder Gymnasium, unddann, welche von den Bildungs-einrichtungen in Plauen? In denElternabenden und persönlichenGesprächen der Grundschulengab es bereits Vorabberatung. Dieletzte Entscheidung aber treffendie Eltern.

Die beiden allgemeinbildendenGymnasien der Stadt Plauen bie-ten in diesem Rahmen einen In-formationstag an. An diesem kön-nen sich die zukünftigen Schülerund ihre Eltern einen Einblick über

das Angebot an der jeweiligenSchule verschaffen sowie Fragenbeantworten lassen.

Ein besonderer Schwerpunktsollte dabei die Entscheidung füreine zweite Fremdsprache sein,die die Kinder bereits ab der Jahr-gangsstufe 6 erlernen werden. Inbeiden Plauener Gymnasien wirddie Klassenbildung für die neuen5. Klassen entsprechend der Wahlder zweiten Fremdsprache erfol-gen. Dabei stehen Französisch,Russisch und Latein als zweiteFremdsprachen zur Auswahl.

Aufgrund der Personalsituationwird im Fach Latein an jedem

Gymnasium nur eine Klasse ge-bildet. Somit ist die Kapazität fürdieses Fach begrenzt und es kannzu einer Umlenkung auf eine an-dere Fremdsprache kommen.

Info-Tage an den Gymnasien

Neujahrs- und Weihnachtsgrüßevon Plauens Patenflugzeug Plauenerreichten OB Ralf Oberdorferrechtzeitig zum Jahresausklang.Chefpilot Jürgen Raps übermitteltedem OB und allen Bürgerinnenund Bürgern die herzlichstenGrüße und resümiert: „Nach ei-nem turbulenten Start durch die

Nachwir kungen der Wirtschafts-krise, extreme Wetterlagen, Flug-ausfälle wegen des Vulkanaus-bruchs in Island sind wir im Laufedes Jahres in einen beständigenSteigflug übergegangen.“ Dasheißt, das operative Ergebnis desJahres liegt bei mehr als 800 Mil-lionen Euro, das ist fast sechs Mal

so viel wie 2009. Im kommendenJahr soll die Flotte erweitert undtechnisch auf den neues ten Standgebracht werden. „Auch im nächs -ten Jahr werden unsere Besat-zungen an Bord Ihres Patenflug-zeuges mit Stolz den Namen Plau-ens in alle Welt tragen“, schließtJürgen Raps den Brief.

Plauen grüßt Plauen aus der Luft

Was kommt zukünftig in denPlauener Schulen auf den Mit-tagstisch? Diese Grundsatzfragewurde bei der Sitzung der Ar-beitsgruppe „Mittagessenversor-gung“ Ende 2010 diskutiert. Esgibt, das machte SchulreferentinUte Indlekofer den teilnehmen-den Vertretern aller PlauenerSchulen und der Stadtratsfrak-tionen deutlich, drei mögliche Lö-sungen. Entweder nutzen allePlauener Schulen den gleichenMittagsanbieter, das ist die so ge-nannte „Ausschreibung als Kom-plexleistung“. Oder es werden ein-zelne Lose durch den Träger (alsodie Stadt) ausgeschrie ben – proSchule oder zusammengefasstnach Schultyp oder nach Stadt-

teil. Dritte Möglichkeit wäre dieVergabe durch jede einzelneSchule selbst. „Bei der 2. und 3.Variante könnte es zu unter-schiedlichen Preisen in den Ein-richtungen kommen“, erläuterteSchulreferentin Ute Indlekofer.

Die Schulkonferenzen müssensich nun bis zum 28. Januar füreine Ausschreibungsvariante ent -scheiden. Anfang Februar wirddann in einer 2. Beratung der Ar-beitsgruppe auf der Basis desMehrheitsvotums aus den Schu-len über das ausgewählte Aus-schreibungsverfahren eine Vor-entscheidung getroffen, die dannim Kulturausschuss zu bestäti-gen ist.

Seit 1997 bestand der Vertrag

zur Mittagessenversorgung mitder Firma Sodexo (ehemalsPlauen Menü). Auf der Basis ei-ner Mehrheitsentscheidung ausden Plauener Schulen hat derKulturausschuss in seiner Sitzungam 22. Oktober 2010 beschlos-sen, den Vertrag zum En de desSchuljahres 2010/ 2011 zu be-enden.

Am 11. Januar ab 15.00 Uhrfindet im Zusammenhang mit derNeuausschreibung der Versor-gung mit Schulessen im Malz-haus eine Informationsveran-staltung zum The ma „Schules-sen – gesund, attraktiv und preis-wert“ statt. Eingeladen sind alleSchul- und Elternvetreter sowieinteressierte Caterer.

Drei AusschreibungsvariantenSchulspeisung wird neu vergeben: Aber wie?

Mit Beginn des Jahres 2011 istes zu veränderten Sprechzeitenin den Stadt- und Ortsteilen ge-kommen. Bisher fanden in Groß -friesen und Oberlosa die Verwal-tungssprechstunden zweimal mo-natlich donnerstags in der Zeitvon 16.30 bis 18.00 Uhr statt.Die se werden nunmehr nur nocheinmal monatlich zu den bislangbekannten Zeiten durchgeführt.

Die Bürgersprechstunden imOrtsteil Straßberg finden don-nerstags jeweils von 16.00 bis18.00 Uhr, Hauptstra ße 41 undin Neundorf dienstags jeweils von16.00 bis 18.00 Uhr, Schulstra -ße 8, statt.

In den einzelnen Ortsteilen wer-den die neuen Sprechzeiten in

den Schaukästen ausgehängt. Aufgrund der verminderten

Nachfrage werden die Sprech-stunden in den anderen Stadt-teilen (Chrieschwitzer Hang, Reu -sa/Kleinfriesen, Stöckigt, Thier-garten, Südvorstadt/Ostvorstadt,Preißelpöhl, Westend und Hasel-brunn) nur noch bei dringendemBedarf stattfinden. Zu den Öff-nungszeiten des Bürgerbüroskönnen die Bürger jederzeit ihreProbleme und Anliegen persön-lich vorbringen. Natürlich ist dasBürgerbüro telefonisch unter0 37 41 / 2 91 – 22 22 erreich-bar. Die Mitarbeiter des Bürger-büros sind aber auch gern bereit,mit den Bürgern Termine vor Ortzu vereinbaren.

Veränderte Sprechzeiten in den Stadt- und Ortsteilen

13.01., 16.30 – 18.00 Uhr, Oberlosa, Verwaltungsdienst stelle, Gaststätte „Zur Kegelbahn“, Brander Weg 803.02., 16.30 – 18.00 Uhr, Großfriesen, Verwal tungs dienststelle,Falkensteiner Straße 26

www.plauen.de/buergertelefon

Verwaltung vor Ort

10.01., Wirtschaftsförderungsausschuss12.01., Vergabeausschuss13.01., Sozialausschuss17.01., Stadtbau- und Umweltausschuss19.01., Verwaltungsausschuss20.01., Finanzausschuss01.02., Stadtrat03.02., Kulturauschuss

Die Sitzungen der Ausschüsse beginnen um 16.30 Uhr im Zimmer154b, die des Stadtrates um 15.00 Uhr im Großen Ratssaal. Aus-nahmeregelungen sind den entsprechenden Einladungen zu ent-nehmen. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen wird spätes -tens sechs Tage vor dem Sitzungstermin durch Aushang im Foyer desRathauses bekannt gegeben. www.plauen.de/ris

Kleiner Sitzungskalender

CDU-FraktionIm Rathaus, Zimmer 149, Dienstag 9-12 Uhr, Mittwoch 14-16 Uhr,Tel. 2 91 10 33, Fax 291 3 10 33, E-Mail: [email protected], Geschäftsstelle, Dobenaustraße 5, Tel. 22 44 20. SPD-FraktionIm Rathaus, Zimmer 152, Montag und Dienstag 8-12 Uhr, Donnerstag 8-11.30 Uhr, Tel. 2 91 10 39, Fax 291 31039, E-Mail: [email protected], Geschäftsstelle, Freiheitsstraße 13, Tel. 13 13 14. Fraktion Die LinkeIm Rathaus, Zimmer 148, Dienstag und Donnerstag 13-16 Uhr, Tel. 2 91 10 31, Fax 291 3 10 31, E-Mail: [email protected] Rathaus, Zimmer 150a, Dienstag 9.30-12.30 Uhr, Tel. 2 91 10 37, Fax 291 3 1037, E-Mail: [email protected],Geschäftsstelle, Neundorfer Straße 28, Tel 03741/13 70 44Fraktion Bündnis 90/Die GrünenRathaus, Zimmer 150, Dienstag von 10-12 Uhr, Donnerstag von 12-13.30 Uhr und weitere Termine nach VereinbarungKontakt: E-Mail: [email protected], Telefon 03741/2911035 .JugendparlamentIm Rathaus, Zimmer 115a, Donnerstag 15.00-17.00 Uhr, Tel. 2 91 10 22, E-Mail: [email protected]

www.plauen.de/ris

Sprechtage der Stadtratsfraktionen

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Seite 19Mitteilungsblatt Plauen SERVICE

Page 20: Amtsblatt Plauen

Mitteilungsblatt PlauenSeite 20 JUBILARE

102 JahreWerner, Lotte

101 JahreSchmidt, Margaretha

99 JahreFeiler, Charlotte; Paukert, Ruth

98 JahreGlagow, Erna

97 JahreHaas, Liesbeth; Hofmann, Lilli; Schäfer, Elfriede

96 JahreLange, Martin; Schettler, Irene

95 JahreSchwarz, Lydia

94 JahreGeier, Hildegard; Kempe, Irene; Planitzer, Elfriede; Rödel, Elfriede; Russ, Johannes; Schäfer, Rudolf

93 JahreFrendel, Werner; Müller-Mellage,Irmgard; Pilz, Margarete; Schuster,Hildegard

92 JahreBlumenstein, Jutta; Brümmer, Wal-ter; Ebert, Käthe; Gappel, Anne-marie; Hähnel, Erika; Hartung, Su-sanne; Stützinger, Gerta; Tröbs,Gertrud; Zimmermann, Ilse

91 JahreBackhaus, Annemarie; Baumann,

Else; Böswetter, Heinz; Braatz, Ma-rianne; Hager, Robert; Hofmann,Ilse; Hüttner, Isa; Kanischka, Ger-trud; Köhler, Anni; Lindner, Ruth;Morgner, Helmut; Penz, Else; Putz,Anna; Sachert, Ilse; Schmalfuß,Gertrud; Schmutzler, Hildegard

90 JahreCornelius, Erika; Fischer, Horst;Fuchs, Rudi; Golz, Marianne;Gropp, Gertraud; Hellinger, Lothar;Herold, Hans; Horn, Rudolf; Leon-hardt, Herta; Lindemann, Käthe;Manger, Elsa; Nährlich, Hildegard;Schilbach, Eleonora; Stolpner, Wer-ner; Unglaub, Elfriede

85 JahreApel, Erna; Bäuml, Anni; Böse-wetter, Günter; Eurich, Amalia; Grü-nert, Wilfried; Jung, Anna; Kaiser,Vera; Klausnitzer, Jutta; Kratzsch,Elisabeth; Kügler, Irene; Lohausen,Anneliese; Luft, Irmgard; Nagler,Irmgard; Neubert, Ruth; Pötzsch-mann, Margot; Rödel, Waltraud;Sauer, Ursula; Schinkmann,Marga; Schmidt, Elfriede; Schol-ler, Ruth; Schüler, Berthold; Schu-ster, Thea; Schwab, Elsbeth;Schwenkbier, Dora; Thoß, Ilse; Wis-sing, Edith; Wolfrum, Erika

80 JahreArlt, Lieselotte; Bauer, Marianne;Blüchel, Hella; Bröter, Anita; Bu -der, Sigrid; Büttner, Wolfgang; De-genkolb, Gerlinde; Endig, Erich;Feustel, Wolfgang; Friedrich, Heinz;Fröhlich, Rudolf; Gerbet, Rudolf;

Glaß, Ursula; Gräbner, Rolf; Hen-kel, Günter; Hensel, Renate; Hör-nig, Kurt; Hottmann, Julia; Ketzel,Lothar; Kluge, Christa; Knoth, Jo-hannes; Kompalla, Teresa; König,Waltraud; Küthemann, Horst; Lud-wig, Ingeburg; Mai, Sigrid; Mattner,Irmgard; Müller, Eberhard; Oester,Ruth; Pötschke, Lieselotte; Ranke,Werner; Reich, Helmut; Renz, Si-grid; Richter, Lucie; Richter, Ursel;Rödel, Margot; Rosenmüller, Gün -ther; Schieck, Christa; Schiller, Re-nate; Schmidt, Ingeburg; Seifert,Gisela; Sieler, Christa; Stöhr, Ru-dolf; Suhr, Roland; Süßengut, Er-ika; Treuer, Liane; Walther, Käte;Winkler, Annerose; Winkler, Edith;Wolfrum, Siegfried

EhejubiläenEiserne Hochzeit 65 JahreHans-Joachim und Liesbeth Winzer

Diamantene Hochzeit 60 JahreHerbert und Marianne LutzManfred und Helga Botzenhard

Goldene Hochzeit 50 JahreDieter und Karin WurzbacherKlaus und Renate PrellGünter und Erika PinkesHans und Heide OechelPeter und Inge LeonhardtDiethart und Barbara FuchsGünther und Johanna HartmannWolfgang und Rosemarie SieberSiegfried und Ursula Schreiber

Angaben soweit die Daten im Mel-deregister erfasst sind und ihrerVeröffentlichung nicht widerspro-chen wurde. Sie wollen nicht ge-nannt werden?

Bitte ans Einwohnermeldeamt,Rathausstraße 5, wenden. Telefon: 03741/291 – 2888.

Herzlichen Glückwunsch – Jubilare im Januar 2011

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Amtliche BekanntmachungEntwurf der Haushaltssatzung für 2011 und 2012Aufgrund § 58 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit vom 19. August 1993 in der Fassung vom 1. April 2009 in Verbindung mit §§ 131 und 76 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 in derFassung vom 1. August 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der

Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes der Sparkasse Vogtland für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 in der Zeit vom 10. Januar 2011 bis 10. Februar 2011 am Komturhof 2 (Empfang) öffentlich ausliegt.

,7; %6' 1/+ 5>0=62= 1*33 4)&&>& 87&(#:&>= 6&" -0<20>!.7$:97<> ">; Vogtlandkreises gegen diesen Entwurf Einwendungen erheben.

Plauen, Januar 2011 Ralf OberdorferVorsitzender Zweckverband/Sparkasse Vogtland

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Weiterbildungund Geselligkeitfür SeniorenSeniorencomputerclub

Ein Seniorencomputerclub sollgestartet werden. Treffpunkt imBistro des Mehrgenerationen-hauses am Albertplatz 12 ist am10. Januar, 10.00 Uhr, Anmel-dungen und Informationen unter0 37 41/14 79 21.

Gesellig tanzen – Tanzen im Kreis

Die Tanzgruppe trifft sichwöchentlich immer dienstags imTanzsaal des Mehrgeneratio-nenhauses Albertplatz 12 inPlauen. Start war der 4. Januar,Einstieg ist jederzeit möglich.

MalzirkelSeit dem 5. Januar bietet das

Seniorenbüro einen zwei-wöchentlich stattfindenden Mal-zirkel an. Informationen unter0 37 41/14 79 21.

Page 21: Amtsblatt Plauen

Die erste Ausstellung des Bun-des Bildender Künstler Vogt-land im Jahre 2011 wird am 7.Januar im Projektraum auf derBärenstraße 4 sowie im Vogt-landtheater Plauen eröffnet. Zumaktuellen Thema „Eine Winter-reise“ werden Arbeiten von Wolf-gang Kühne, Fredo Bley, Dieter

Zimmermann, Mitgliedern desBBKV sowie anderen Künstlernzu sehen sein.Öffnungszeiten BärenstraßeDonnerstag und Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr oder nach VereinbarungBesichtigung im VogtlandtheaterDienstag, Donnerstag

und Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch von 10.00 bis 15.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie zu den Vorstellungen.

www.bbk-vogtland.de, www.theater-plauen-zwickau.de.

Bildende Künstler „auf Winterreise“

Vom 21. bis 25. Februar findetin der Jugendherberge Alte Feu-erwache das 1. Winterferien-Labor statt. Kinder und Jugendli-

che zwischen 12-19 Jahren sindeingeladen gemeinsam mit einemKünstler oder einer Künstlerinvier Tage zu leben und arbeiten,

um dann am fünften Tag das Ge-schaffene auf der Kleinen Bühnedes Vogtlandtheaters zu präsen-tieren. Veranstaltet wird das Win-terferien-Labor vom Stadtjugend -ring Plauen e.V. in Kooperationmit dem Theater Plauen-Zwickauund der Jugendherberge.

Es kostet 129 Euro (inkl. Über-nachtung, Verpflegung und Pro-gramm). Für Schüler/innen ausPlauen und Umgebung, die nichtin der JH übernachten, kostet dieTeilnahme 39 Euro. Teilnehmer/innen aus finanziell schwachenFamilien können Unterstützungbeantragen.

Fünf Tage, fünf Labore, eine Präsentation im Theater

Mit einem Super-Programmwartet die Festhalle auch imneuen Jahr auf. Schon im Januarwird für die verschiedensten Ge-schmäcker etwas geboten. Am13. Januar heißt es „Musical Fie-ber – The Very Best“. Die beimPublikum besonders beliebtenMu sicalausschnitte wurden zu ei-

ner neuen sensationellen Showzusammengefasst. Herausge-kommen ist ein Feuerwerk aus„fetzigen Songs, rasanten Cho-reografien und Gänsehaut-Balla-den“... Die Woche drauf sind “Theworld famous Glenn Miller Or-chestra” und „The Rhythms of Ire-land“ zu erleben.

Dann am 21. Januar folgt „Yes -terday – Die Show um eine Le-gende”, mit den größten Hits ei-ner einmaligen Epoche in einer lie-bevoll und detailgetreu inszenier-ten Show rund um die vier Jungsaus Liverpool.

Schon jetzt laufen die Vorbe-reitungen auf ein ganz außerge-wöhnliches Konzert: „City, das Bes te unplugged“ am 12. Mai um20.00 Uhr. Die schönsten Balla-den aus nunmehr fast 40 JahrenBandgeschichte und die größtenHits in neuen elektro-akkustischenArrangements.

Vorfreude auf Beatels und City

Festhalle Plauen mit Super-Angeboten in den nächsten Monaten

Für ein außergewöhnliches Unplugged-Konzert von „City“ im Maiin der Festhalle hat bereits der Vorverkauf begonnen. Foto: Agentur

Junge Leute können im Winterferien-Labor selbst Theater spielen.Foto: Theater

Der Vorverkauf für City hat begonnen.Tickets – auch für alle anderen Veranstaltungen – in der Festhalle Plauen unter 03741-431393 undwww.festhalle-plauen.de, in der Tourist-Info Plauen und in allen eventim-Vorverkaufsstellen.

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Seite 21Mitteilungsblatt Plauen KULTUR

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Page 22: Amtsblatt Plauen

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Bereits im Oktober 1996 gründeten Cornelia Enke und Gisela Puffin der Jößnitzer Straße 62 einen Pflegedienst. Katrin Kleemann, dieTochter von Gisela Puff, war nach erfolgreichem Berufsabschluss mitWeiterbildung zur Pflegedienstleiterin, Geschäftsführerin im Un-ternehmen ihrer Mutter. Zum 1. Januar 2008 ging Gisela Puff inden wohlverdienten Ruhestand. Damit erfolgte ein Gesellschafter-wechsel und zeitgleich die Umfirmierung in „Mobiler Pflegedienst Cornelia Enke und Katrin Kleemann“. Mittlerweile beschäftigen diebeiden Powerfrauen 15 Mitarbeiter und betreuen im Moment 55Patienten. Seit 2008 betreut der Pflegedienst eine ambulant be-treute Wohngruppe mit 24 Stunden-Service in der Bergstraße 15.Die MdK- Qualitätsprüfung 2010 meisterte das Team um CorneliaEnke (links im Bild) und Katrin Kleemann (rechts im Bild) mit der her-ausragenden Note 1,4.

Seit April 2003 arbeitet Heilpraktikerin Sylvia Michael in eigenerPraxis, seit Dezember 2010 in der Scholtzestraße 15 in Plauen.In ihrer Tätigkeit als Heilpraktikerin behandelt und begleitet dieMutter eines 19 jährigen Sohnes Menschen mit körperlichen undpsychischen Beschwerden/Symptomen, Menschen in Konflikt -situationen, Beziehungs- und Lebenskrisen.„In jedem Konflikt, jeder Krankheit ist bereits die Information zudessen Lösung und Heilung enthalten. Haben Sie Mut für neueWege!“, so Sylvia Michael, die in ihrer Freizeit gern in der Naturunterwegs ist, um innere Ruhe zu finden und Kraft zu tanken.Nach mehreren Jahren erfolgreicher Ausbildung in KlassischerHomöopathie, Kinesiologie und Craniosacral-Therapie hat SylviaMichael nun eine dreijährige Weiterbildung in ProzessorientierterPsychologie beendet. www.naturheilpraxis-michael.de

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Inhaber Loreen Voigt

Telefon 03741 394452 • Fax 03741 394453E-Mail: [email protected]

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Mobiler PflegedienstCornelia Enke & Katrin Kleemann

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Plauen (kare). „Alleine wäre ich nie so weit gekommen!“ Loreen Voigthat zwar bei Edeka Karriere gemacht, doch die heute 29-Jährige ver-passt keine Gelegenheit, sich bei ihrer Mannschaft zu bedanken. Hin-ter ihrem Team im Plauener Edeka-Markt auf der Neundorfer Straßeliegen turbulente Monate. „Vor allem in der Weihnachtszeit haben wiruns über einen Kundenansturm freuen dürfen, der so nicht zu erwar-ten war. Und es hat alles ganz toll funktioniert“, bedankt sich die jungeChefin bei ihren 31 Mitarbeiterinnen, denen ein Mann zur Seite steht.Loreen Voigt startete 1998 ihre Ausbildung bei Edeka. Bereits mit 21Jahren wurde sie in Auerbach zur stellvertretenden Marktleiterin er-nannt, nur zwei Jahre später übernahm die Power-Frau aus Stützen-grün das Objekt als Chefin. Noch mehr Verantwortung, noch mehr Risiko, noch mehr Arbeit – 2008 ging Loreen Voigt in die Selbststän-digkeit, um unter dem Dach der Edeka-Gruppe in Plauen einen unab-hängigen Familienbetrieb zu gründen. Seither wächst der Kunden-strom in der Neundorfer Straße 25 unaufhörlich. Fotos (3): Repert

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Page 23: Amtsblatt Plauen

Seite 23Mitteilungsblatt Plauen TIPPS & TERMINE – JANUAR 2011

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Ausstellungen…Stadtarchiv1990 bis 2010: Das Plauener Stadtbild aus der Vogel-perspektive...im Vogtlandmuseumbis zum 09.01., Weihnachtsschau mit Sonderausstel-lung „Mechanisches Spielzeug“…in der Schaustickereimontags bis samstags, 10.00 bis 17.00 Uhr, Vorführungauf historischen Stickmaschinen...in der Galerie e.o. plauenErich Ohser – e.o.plauen, Einblicke in das Gesamtwerk...im Spitzenmuseum„Kostbarkeiten aus Plauener Spitze“…im Foyer des Rathausesbis 24.01., „Grenzen trennen – Grenzen verbinden“... in der Schaustickerei Plauener SpitzeMo.-Sa. 10.00-17.00Uhr, Vorführung auf historischenStickmaschinen

Märkte...auf dem Altmarktdonnerstags 13.00 bis 18.00 Uhr Wochenmarkt…auf dem Klostermarktmontags und mittwochs 13.00 bis 18.00 Uhr Wochen-markt

VogtlandtheaterGroßes Haus08.01., 11.00 Uhr, Neujahrsempfang

des Vogtlandanzeigers09.01., 14.30 Uhr, Die Fledermaus13.01., 19.00 Uhr, Konzerteinführung

19.30 Uhr, 4. Sinfoniekonzert14.01., 19.00 Uhr, Konzerteinführung

19.30 Uhr, 4. Sinfoniekonzert15.01., 19.30 Uhr, Harry und Sally16.01, 14.30 Uhr, Die Fledermaus 21.01., 19.30 Uhr, Bernardas Albas Haus22.01., 19.30 Uhr, Der kleine Horrorladen

(Little Shop of Horors)23.01., 19.00 Uhr, Wo die Zitronen blühn –

Konzert mit Werken von Tschaikowsky, Schumann, Borodin und Johann Strauß

26.01., 10.00 Uhr, Oberes Foyer, Vier liest!, 2 Bücher, 4 Meinungen

28.01., 19.30 Uhr, Irma la Douce, letzmalig29.01., 19.30 Uhr, Ein Maskenball30.01., 18.00 Uhr, Bernardas Albas Haus

kleine bühne08.01., 19.00 Uhr, HANG-THEATER16.01., 11.00 Uhr, Werkseinführung Ein Maskenball,

Eintritt Frei18.01., 09.30 Uhr, Jeda, der Schneemann20.01., 09.30 Uhr, Ein Schaf fürs Leben

18.00 Uhr, Clavigo22.01., 20.00 Uhr, Der Kontrabass, letztmalig23.01., 15.00 Uhr, Oh wie schön ist Panama27.01., 09.30 Uhr, Angstmän

20.00 Uhr, Datscha Lambada`8928.01., 09.30 Uhr, Petterson zeltet

20.00 Uhr, Lolita29.01., 15.00 Uhr, Ein Schaf fürs Leben30.01., 20.00 Uhr, Unter der Treppe

Kasse: 0 37 41/28 13-48 47/48 48, Besucherservice: 0 37 41/28 13-48 32/48 34, Fax: 03741/28 13-48 35,www.theater-plauen-zwickau.de, E-Mail:[email protected]

Malzhaus07.01., 21.00 Uhr, Engerling (Konzert)08.01., 20.00 Uhr, The Last Dance (Disko)10.01., 20.00 Uhr, London Nights (Kino)11.01., 20.00 Uhr, London Nights (Kino)12.01., 19.00 Uhr, Kunstbetrachtung: Katzenbilder –

Bedeutungswandel im Verlauf der Kunstepoche

12.01., 21.30 Uhr, Quer Beat…Clubbing Trend 2011 (Disko)

15.01., 21.00 Uhr, Scarlett O’ & Jörg „Ko“ Kokott16.01., 20.00 Uhr, Heinz Ratz und Strom

und Wasser (Konzert)17.01., 20.00 Uhr, Das Leben ist zu lang (Kino)18.01., 20.00 Uhr, Das Leben ist zu lang (Kino)19.01., 21.30 Uhr, Quer Beat…Clubbing Trend 2011

(Disko)21.01., 21.00 Uhr, David Gogo (Konzert)22.01., 21.00 Uhr, Manfred Maurenbrecher (Konzert)24.01., 20.00 Uhr, Mammuth (Kino)25.01., 20.00 Uhr, Mammuth (Kino)26.01., 21.30 Uhr, Quer Beat…Clubbing Trend 2011

(Disko)29.01., 20.00 Uhr, 19. FH Preisverleihung mit Hudaki

Village Band & Les Yeux d`la Tête31.01., 20.00 Uhr, Me Too – Wer will schon normal

sein? (Kino)01.02., 20.00 Uhr, Me Too – Wer will schon normal

sein? (Kino)02.02., 21.30 Uhr, Quer Beat…Clubbing Trend 2011

(Disko)03.02., 20.00 Uhr, Frank Lüdecke (Kabarett)

Kneipp-Verein Vogtland e.V.Albertplatz 10:

Sprechzeiten: Die 10-12 UhrAnmeldungen: Tel. 28 18 29 E-Mail: [email protected]: www.kneippverein-vogtland.deVeranstaltungenKurse: Nordic Walking, Hatha-Yoga, Qi Gong, AutogenesTraining, Aqua-Fitness, Haltungsschule, „Salbentöpfchen”

Verbraucherzentrale Sachsen07.02., Energieeinsparberatung in Beratungsstelle Oberer Steinweg 5

Goethe-Kreis31.01., 18.15 Uhr, Vogtlandbibliothek, Ingrid Bibera-cher: „Lyrik und Erzählungen der Annette von Droste-Hülshoff“

MehrgenerationenhausAlbertplatz 12, Telefon 03741/147910

Spiel-Spaß-Kindertreff; Mo – Fr 9.00 -18.00 Uhr; Kinderbetreuung von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr, an-dere Zeiten nach Vereinbarung.Tel. 0 37 41/22 02 12. Seniorenbüro, Sprechzeiten Mo – Do 10.00 – 12.00Uhr, außerdem Di 14.00 – 17.00 Uhr und Do 14.00 –16.00 Uhr, Telefon: 03741/14 79 21Diakonie Beratungszentrum; Mo, Di, Do, Fr 10.00 –12.00 Uhr, Di außerdem 14.00 – 17.00 Uhr, Mi 17.00– 19.00 Uhr, Telefon: 03741/153 935

SeniorenbüroSeniorencomputerclub Plauen10. Januar, 10.00 Uhr, Treffpunkt Bistro des Mehrge-nerationenhauses am Albertplatz 12 Anmeldungen undInformationen unter 0 37 41/14 79 21.Gesellig tanzen – Tanzen im Kreis Die Tanzgruppe trifft sich wöchentlich immer dienstagsim Tanzsaal des Mehrgenerationenhauses Albertplatz12 in Plauen. Start war der 4. Januar, Einstieg ist je-derzeit möglich.MalzirkelSeit dem 5. Januar bietet das Seniorenbüro einen zwei-wöchentlich stattfindenden Malzirkel an. Informationenunter 0 37 41/14 79 21.

Die Fahrbibliothek kommtKontakt: Kreisbibliothek Vogtlandkreis, Tel. 392 1088 oder Mobil. 0175 435 139 8,E-Mail: [email protected], www.kreisbibliothek-vogtlandkreis.info18.01., 10.00 – 11.00 Uhr, Pflegeheim Jößnitz18.01., 11.30 – 16.30 Uhr, Grundschule Jößnitz20.01., 16.30 – 17.15 Uhr, Großfriesen27.01., 11.00 – 13.45 Uhr, Grundschule Oberlosa

Kirchliche NachrichtenGottesdienst

Sonntag, 9.30 Uhr Ev.-Luth. Johanniskirche, Ev.-Luth. Lutherkirche, Ev.-Luth.Markuskirche, Ev.-Luth. Paulushaus, Ev.-Luth. Versöh-nungskirche, Ev.-Freikirchl. Gemeinde (Baptisten), Neu -apostolische Kirche, Christliches Zentrum (Pfingstler).Sonntag, 10.00 Uhr Ev.-Luth. Christuskapelle, Ev.-Luth. Kirche Jößnitz, Ev.-Meth. Erlöserkirche, Ev.-Freikirchl. Brüdergemeinde,Röm.-kath. Herz-Jesu-Kirche.Sonntag, 10.50 Uhr Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten TageSonntag, 17.00 UhrLandeskirchl. GemeinschaftSamstag, 9.30 Uhr Siebenten-Tags-Adventisten1. und 3. Montag im Monat, 19.00 UhrBlaues Kreuz in Deutschland e.V.Sonntag 9.30 Uhr, alle vier Wochen 14.30 UhrMatthäusgemeinde

Neues aus der Tourist-Informationim Rathaus

Das Team der Tourist-Information bietet Ihnen ein um-fangreiches Sortiment an typischen Souvenirs – wie Anti-Stressbälle, Schlüsselanhänger, Aufkleber, Kalender,Tassen, Bücher, DVDs, Plauener Spitze – und ist Ihnengern bei der Vermittlung von Übernachtungen, Museums -besuchen, Stadtführungen, Stadtrundfahrten durchPlauen, Führungen auf den Plauener Rathausturm be-hilflich.

Vorverkauf:Festhalle14.01., 20.00 Uhr, Disko Oldie Nacht 12,00 Euro18.01., 20.00 Uhr, Glenn Miller Orchestra

38/34/28,00 Euro04.02., 19.30 Uhr, Die große Dampfer Show

39,60/ 37,00Euro05.02., 20.00 Uhr, Voll auf die Mütze 22,00 Euro04.03., 19.30 Uhr, Eva Lind und die Vogtland

Philharmonie 32,85 Euro23.03., 20.00 Uhr, Die Nacht der Musicals

52,90/ 45,90Euro08.04., 19.30 Uhr, Bernd Lutz Lange & Katrin Weber

25,50/ 22,50Euro

Friedensschule20.01., 19.30 Uhr, Blickwinkel – die Welt im Fokus –

Afghanistan 9,00 Euro03.02., 19.30 Uhr, Blickwinkel – die Welt im Fokus –

Transsib 9,00 Euro10.03., 19.30 Uhr, Blickwinkel – die Welt im Fokus –

Namibia 9,00 Euro31.03., 19.30 Uhr, Blickwinkel – die Welt im Fokus –

Kanada 9,00 Euro14.04., 19.30 Uhr, Blickwinkel – die Welt im Fokus –

Mongolei 9,00 Euro

Vogtland Arena02.02., 14.00 Uhr, Weltcup Skispringen innerhalb

der TelDaFax-FIS-Team-Tour

Wernesgrün29.01., 16.00 Uhr, Musik für Sie 39,50 Euro12.02., 20.00 Uhr, Karussell & Friends 16,50 Euro

Über unser Kartenbuchungssystem Ticketmaster bietenwir zusätzlich ein umfangreiches Kartensortiment fürüberregionale Events an. Fragen Sie bitte nach!

Tourist-Information Plauen, Unterer Graben 108523 PlauenMontag-Freitag: 10.00 - 17.00 Uhr und Samstag: 10.00 - 13.00 UhrTel. 0 37 41/291 10 27Fax: 0 37 41/291 31028 E-Mail: [email protected]: www.plauen.de/tourismus

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